Wolfsschutz-Deutschland e. V. klagt an: Niedersächsische Bauern provozieren Wolfsrisse

In der großen Niedersachsen-Faktencheck- Reportage von Jürgen Götz und Brigitte Sommer weist Wolfsschutz-Deutschland e. V. erneut nach, dass Weidetiere auf dem Gebiet des Rodewaldrudels und dem Gebiet des Rehburger Rudels nicht geschützt sind. Wir werfen der Landesregierung, Weidetierhalter *innen und der Jägerschaft ein Arbeiten Hand in Hand vor, um Wölfe anzulocken damit sie Nutztiere reißen, um Abschussforderungen zu kreieren. Nach Willen der SPD soll der Wolf jetzt sogar ins Jagdrecht. Außerdem haben wir traumhafte Bilder aus beiden Revieren und auch positive Beispiele von Weidezäunen. Wir erwischten wildernde Jagdhunde und bringen neue Beispiele von Jagdfrevel.

Zu den schönsten deutschen Wolfsrevieren gehört sicherlich das Gebiet in dem das Rodewaldrudel lebt. Heidelandschaften wechsen sich hier mit dichten Wäldern, Lichtungen, kleinen Tümpeln und Moorgebieten ab. Wölfe finden hier reichlich Beutetiere, wie Rehe, Damhirsche und Wildschweine. Dabei ist die Landschaft so mystisch schön, dass man sich glatt neben Wölfen auch Elfen und Trolle vorstellen könnte. Das Wolfsrudel lebt hier sehr heimlich. Nur Kenner *innen finden Losung und Spuren.Vielleicht mag es auch daran liegen, dass in diesem Jahr zwar sieben Welpen offiziell bestätigt wurden, aber die Landesjägerschaft, die das Wolfsmonitoring in Niedersachsen betreibt, die beiden Elterntiere bisher noch nicht identifizieren konnte. Wir befürchten allerdings, dass man die Elterntiere auch erschossen haben könnte. Auf unsere Nachfrage konnte LJV-Chef Raol Reding  diese Befürchtung jedenfalls nicht dementieren. Seitens der Jägerschaft wären aber keine „legalen“ Abschüsse vorgenommen worden, da sich nur das Umweltministerium mit der Umsetzung von Abschussverfügungen befassen würde. Fakt ist, dass auf den Vaterwolf noch immer eine solche besteht und Umweltminsiter Lies schon mehrmals keine Pressemitteilung herausgegeben hatte.

In der Lichtenheide wohnt ein Zauber inne.
Spektakuläres Licht während eines Sonnenunterganges über der Lichtenheide. ©Brigitte Sommer
Mystisch ist das Gebiet des Rodewaldrudels auch im Dauerregen. Wir sind jedenfalls im Einsatz bis auf die Knochen nass geworden. Das Wasser floss sogar von oben in die Gummistiefel hinein. © Brigitte Sommer
Ein Erlebnis für Nase und Augen. Duftende Heideblüte. © Brigitte Sommer
In Regenpausen suchen Schmetterlinge die Disteln nach Necktar ab. © Brigitte Sommer
Spektakuläre Baumformationen.
Blick ins Rehburger Rudelgebiet. © Brigitte Sommer

Hier noch weitere märchenhafte Bilder im Bericht von Jürgen Götz auf seinem FB-Profil

Unterwegs in Niedersachsen, um unsere Aktiven vor Ort zu unterstützen: Jürgen Götz und Brigitte Sommer

Zaunfrevel im Bereich des Rodewaldrudels

Weide zwischen Steimbke und Lichtenmoor

Sehr rudimentäre Begrenzung einer Weide mit Mutterkühen und Kälbchen.
Blick auf die Weide.
Hinter dem Plastikband befindet sich noch eine Litze.
In 90 Zentimter Höhe.
Trotz Spannung gelanden sowohl Hunde als auch Wölfe oder auch die Kälber leicht unter der Litze durch.
Die Mutterkühe mit Kälbern auf dieser Weide mit Zoom fotografiert.
Dies ist ein weiterer Eingang zu dieser Weide.

Diese Weide hier auch noch einmal im Film:

Niedersachsen – Rodewaldrudel. Ungeschützte Mutterkühe und Kälber, Teil 1. Auf den Vaterwolf des Rudels ist seit mehreren Jahren im Auftrag des Umweltminister Lies (SPD) ein „Schießbefehl“ ausgestellt. Einer der angeblichen Gründe: Rinderrisse. In diesem Jahr wurde ein Welpe des Rudels auf seinen Geheiß „legal“ erschossen. Auf unsere Strafanzeigen wurden keine Ermittlungen aufgenommen. Weitere Hintergrüde zu diesem Rudel findet Ihr unter dem Suchbegriff „Rodewaldrudel“ auf unserer Page.

Dieser Kommentar auf unserer Facebookseite unter dem Video zu dieser Zaunkontrolle kann die Lage vor Ort nicht besser erfassen:

 

 

 

 

Weide in den Steimbker Kuhlen

 

Rundum nur Stacheldraht mit einer Litze innen.
Hier kommen Hunde und Beutegreifer problemlos durch.
Auf dem Video sind diese Kühe nur undeutlich zu erkennen, da sie sich im hinteren Teil der Weide befinden. Deshalb dieses Fotos mit Zoom.

Diese Weide auch noch einmal im Film

 

 

Jagdfrevel und Kirrplätze

Einer der Hauptgründe, dass Jäger Spaziergänger aus dem Wald heraushaben wollen, ist dass solche Kirrplätze nicht gefunden werden sollen. Eigentlich darf Mais nur in kleinen abgedeckten Holzkästen zum Anlocken von Wildschweinen verwendet werden. Dieser Kirrplatz hier bedindet sich bei Steimbke.

 

Wildernde Jagdhunde vor einer unserer Forschungswildkameras.
Buchenholzteer ist in Wasserschutzgebieten verboten.
Buchenholzteer wird zum Anlocken von Wildschweinen verwendet und er ist in Wasserschutzgebieten verboten.
Mais muss normalerweise in Behältnisse gefüllt werden.

Postive Beispiele von Weidetierhaltung und Negatives von der Politik

Nicht alle Weidetierhalter *innen wollen ihre Tiere nicht schützen. Es gibt auch immer wieder positive Beispiele, auf die wir ebenfalls hinweisen möchten. Viele Halter *innen beklagen zudem, dass die Fördergelder für Zaunmaterial und Herdenschutzhunde erst nach Monaten bezahlt werden würden. Wölfe als Sündenböcke für eine verfehlte Agrarpolitik. Möglich ist das mit einem Umweltminister Olaf Lies (SPD), der sich nicht einmal mehr die Mühe gibt, Neutralität vorzutäuschen, sondern die Interessen der Lobby gegen die Wünsche der Wählerschaft durchsetzt.

Doch nicht nur CDU und SPD dienen sich der Jagd und Agrar-Lobby an. Auch die FDP fordert die Regulierung von Wölfen. Zitat des Vorsitzenden Stefan Birkner aus einem Artikel aus dem Lokalblatt „DIE HARKE“: Birkner spricht sich für eine Bejagung und Begrenzung der Population aus. „Sonst haben wir bald keine Weidetierhaltung mehr…..Ohne Begrenzung der Population werde es zu einer tiefen Spaltung der Gesellschaft kommen….Die Akzeptanz des Wolfs würde durch eine gezielte Bejagung gesteigert und dies sei langfristig gut für den Wolf…Wir müssen verhindern, dass die Akzeptanz für den Wolf auf Null sinkt.“ Der komplette Artikel kann in unserer Gruppe in Facebook als Screenshot gelesen werden: https://www.facebook.com/photo?fbid=4594196897260157&set=gm.1681620872021794

Die Argumentation von Stefan Birkner verkehrt die Realität ins komplette Gegenteil um. Es mag ja sein, dass das Landvolk in Niedersachsen sich nicht mit Wölfen arrangieren will (siehe beauftragte Umfrage von Umweltminister Lies, Link in den Quellen) , doch eine Mehrheit der Deutschen begrüßt noch immer den Wolf. Auch wenn es zu Problemen kommen kann. Dass eine Bejagung der Wolfspopulation helfen würde, darf getrost ins Repertoire des Jägerlateins. Wölfe vermehren sich nur ein Mal im Jahr. Die Größe einer Wolfsfamilie richtet sich nach der Zahl der Beute in einem Revier. In diesem Jahr hat die EU-Kommision und 2020 das Bundesamt für Naturschutz erneut festgestellt, dass es in Deutschland sogar noch zu wenige Wölfe für eine stabile Population gibt. Eine Bejagung würde den Wolf erneut an die Grenze der Ausrottung bringen. Dies scheint mit einer Herauszögerung von Fördergeldern und der Forderung, den Wolfs ins Jagdrecht zu übernehmen, vielleicht sogar gewollt. Fast alle Wolfsrisse der letzten Monate sind auf unzureichende Herdenschutzmaßnahmen zurückzuführen. Grundsätzlich war in 80% der Risse der Mindestschutz nicht gegeben, wie wir auch immer wieder durch unsere Zaunkontrollen nachweisen.

Doch auch die SPD will den Wolf im Jagdrecht haben. Die CDU zeigt sich empört, weil wohl über den Gesetzesentwurf nicht abgestimmt wurde. Der Vorsitzende des Fördervereins der Deutschen Schafthaltung, Wendelin Schmücker, behauptete vor kurzem in einer NDR-Reportage sogar, dass es unmöglich wäre, Schafe einzuzäunen. Dieses Beispiel hier beweist das Gegenteil.

Es gibt rund 1,5 Millionen Schafe in Deutschland. Darauf umgerechten machen Wolfsrisse gerade mal 0,24% aus. Dass heutzutage weder Wolle noch Schaffleisch in Deutschland beliebt sind, und deshalb viele Schäfer *innen in eine präkere Lage bringt, liegt nicht in der Verantwortung von Wölfen. Statt die EU-Agrar-Politik zu kritisieren und auch deutsche Poltiker in die Verantwortung zu nehmen, lassen sich anscheinend viele Bauern *innen darauf ein, den Wolf als Schuldenbock serviert zu bekommen. Dabei liegt es an Subventionen, die die Großen immer reicher werden lassen und die Kleinbauern, zu denen viele Weidetierhalter *innen gehören, kaum bis wenig fördert. Mit Wolfsabschüssen macht es sich die Politik einfach. Nichts würde sich für Bauern ändern, wenn die Wölfe nicht mehr da wären.
Diese Schafe bei Steimbke stehen hinter einem wolfsabweisenden Zaun, der genug Spannung hat.
Wolfsabweisend eingezäunt.
10.000 Volt Spannung waren auf allen Litzen.

Diese Weide noch einmal im Film

Wolfsabweisend eingezäunte Rinderweide

 

Rehburger Rudel

Das Gebiet des Rehburger Rudels liegt Südwestlich in der Nachbarschaft zum Rodewaldrudel. Seit 2018 gibt es dort offiziell Wölfe. Im vergangen Jahr wurden fünf Welpen nachgewiesen und in diesem Jahr bislang einer.

Das Gebiet des Rehburger Rudels reicht bis ans Steinhuder Meer.
Eingeschlossen auch ein Truppenübungsplatz und weite Moorgebiete.
Zwischendrin immer wieder Felden. Viele Weiden gibt es hier nicht. Die meisten Nutztiere müssen ihr Leben im Stall verbringen. Dass Wölfe die Weidetierhaltung gefährden würden, ist geradzu Irrsinn.
In diesem Jahr gibt es in allen Wolfsrevieren genug Wasser.

Wir lieben nicht nur Wölfe, wir mögen auch Kühe. Sie haben es nicht verdient, ohne gute Zäune auf abelegenen Weiden zu stehen. ©Jürgen Götz

 

Ausblicke ins Gebiet des Rodewaldrudels durch unsere Forschungswildkameras:

Die Elterntiere des Rudels konnten in diesem Jahr noch nicht genetisch zugeordnet werden. Auf den Vaterwolf des Rudels besteht eine Abschussverfügung.  Es finden aber auch noch auf andere Rudel geheim gehaltene Wolfsjagden statt. Auch Burgdorf, Ebstorf und Herzlake sind betroffen. Wir stellen in allen Fällen Strafanzeige. Einige Anzeigen laufen noch, bei anderen wurde nicht ermittelt.

Posender Marder vor einer unserer Forschungswildkameras.
Damhirsche gibt es hier zuhauf und in allen Farben, von weiß bis schwarz.

Umweltschützer *innen oder Jagende: Vom wem geht tatsächlich Gefahr aus?

Umweltminister Lies (SPD)  hat auch in diesem Jahr in diversen Zeitungsberichten, Naturschützern *innen vorgeworfen, dass sie Jagende und Weidetierhalter *innen und auch ihn selbst bedrohen würden. Hier ein Beispiel: https://www.bild.de/regional/hannover/hannover-aktuell/politik-und-jaeger-werden-bedroht-350-woelfe-und-ganz-viel-hass-76666114.bild.html

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. weisen solche Vorwürfe stets strikt von uns, denn wir dokumentieren statt zu zerstören oder auch noch jemanden zu bedrohen. Es ist sogar so, dass wir bislang bei fast allen Einsätzen von Jägern bedroht worden sind. Vor zwei Jahren raste ein Jägerfahrzeug auf Spaziergänger im Wald zu. Unsere Aktiven mussten uns durch einen Sprung ins Gebüsch retten. Eine Strafanzeige wurde eingestellt. Vergangenen Winter bedrängte uns ein Fahrzeug mit Lichthupe  auf der Straße zwischen Lichtenmoor und Steimbke. Jetzt aktuell versuchte ein Fahrzeug unsere Vorsitzende Brigitte Sommer auf der B6 zwischen Nienburg und Neustadt am Rübenberge zu schneiden und von der Straße zu drängen. Sie erkannte die Leute nicht, aber Carola T. gab den Vorfall selbst auf ihrem FB-Profil zu. Hilfe von der Polizei vor Ort ist übrigens nicht zu erwarten. Im April stoppte uns eine Streife aus Steimke und versucht uns unter Druck zu setzen, dass wir aus dem Gebiet nach Hause fahren sollten. Desweiteren machte man uns völlig aus der Luft gegriffene Vorwürfe, wir hätten irgend etwas mit dem Auslegen von Nagelbrettern zu tun. Vielleicht sollten unsere „Freunde und Helfer“ hier lieber einmal auf der anderen Seite ermitteln?

Wir sichern Aktiven, neuen Mitgliedern vor Ort und Tippgebern 100 %-ige Anonymität zu

Wir haben den Vorteil, in den Gebieten in denen Wölfe von Abschüssen bedroht werden, nicht dauerhaft zu wohnen. Da wir aber selbst bei kurzen Aufenthalten immer wieder Angriffen ausgesetzt werden, müssen wir Aktive vor Ort schützen. Dies funktioniert auch sehr erfolgreich. Aktive erhalten jede Unterstützung von uns. Mehrmals im Jahr auch vor Ort. Unter der Telefonnummer 0176 48732612 ist jederzeit jemand von unserem Vorstand zu erreichen. Wir sichern Informantenschutz zu.

 

Quellen: https://www.facebook.com/landvolkniedersachsen/posts/2926902307433249

https://www.hna.de/lokales/goettingen/niedersachsen-wolf-bestand-schaefer-schafe-nutztiere-gefahr-schafhaltung-tierschutz-hna-zr-90960367.html?utm_medium=Social&utm_source=Facebook&fbclid=IwAR3SsQyRN24mkOr8-UO8SSf01htgc2IHYVVzbltE7ZVyeyukeR_3t09f95w#Echobox=1630687459

https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/10/10/rote-liste-der-wolf-gilt-in-deutschland-noch-immer-als-gefaehrdete-art/

https://www.nabu.de/news/2021/04/29860.html

https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/themen_im_fokus/der_wolf_in_niedersachsen/informationen-zu-wolfsentnahmen-in-niedersachsen-197937.html

https://landvolk.net/lpdartikel/ja-zum-wolf-aber-nicht-um-jeden-preis/

https://www.wolfsmonitoring.com/monitoring/wolfsterritorien/territorium-rehburg

 

 

 

 

 

Geheimes Wolfsgemetzel: Klatsche von der EU für Niedersachsens Umweltminister Lies (SPD)

Der Niedersächsische Umweltminister Lies (SPD) lässt seit Monaten in geheimer Mission auf alle möglichen Wolfsrudel in Niedersachsen schießen. Auf welche Tiere genau er es abgesehen hat sowie die Namen der angeblich „Jagdberechtigten“ will Lies weiter geheim halten. Wegen der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und der  Niedersächsischen Wolfsverordnung fühle er sich im Recht, heißt es in diversen Pressemitteilungen zum Thema. Auf unsere Beschwerde vom 5. April gibt es jetzt ein Antwortschreiben von Referatsleiter Paul Speight. Die Antwort der EU ist unserer Meinung nach nur so zu interpretieren, dass Umweltminister Lies mit seinen Schießereien schwer gegen EU-Recht verstößt.

Als wir unsere Beschwerde an die EU absendeten, waren bereits zwei tote Wölfe zu beklagen. Nun sind es schon vier tote Wölfe. Dazu wurden nicht die eigentlich zum Abschuss freigegebenen getroffen, sondern es wurden weibliche Wolfswelpen getötet. Das Antwortschreiben der EU dürfte auch den Schießgesellen langsam doch zum Nachdenken verhelfen. Auch sie befinden sich wohl keinesfalls im Recht, und sie könnten für ihre Taten belangt werden. Für illegale Abschüsse können hohe Geldstrafen und bis zu fünf Jahren Haft verhängt werden.

Wolf noch immer gefährdete Art

Die Kommission stellt in ihrer Antwort fest, dass sich der Wolf noch immer in einem ungünstigen Erhaltungszustand befindet. Im Klartext: das wilde Hineinschießen in die Rudel kann diesen ohnehin schon gefährdeten Beutegreifer noch mehr gefährden, zumal junge Wölfinnen getötet worden sind, die ihr ganzes Leben noch vor sich gehabt hätten. Ihnen wird die Möglichkeit zur Vermehrung geraubt. Auch dass Lies dazu auch noch aktuell beide Elterntiere des Burgdorfer Rudels töten lassen will und die neuen Welpen ihrem Schicksal überlassen will, kann keinesfalls als EU-konform gewertet werden. Bevor Artikel 16 in der FFH-Richtlinie, also eine „Entnahme eines Wolfes infrage käme, müssten drei Voraussetzungen vorliegen: Schutz für Menschen und Weidetiere, keine andere Alternative und keinen negativen Einfluss auf den erstrebten Erhaltungszustand.  Dies dürfte mit der Schießwut des Umweltministers in keinem Einklang stehen.

EU zahlt vollständig Schutz und Entschädigung an Weidetierhalter

In dem Schreiben wird noch einmal bestätigt, dass entstandene Schäden, die von Wölfen verursacht werden und auch Präventionsmaßnahmen vollständig übernommen werden können. Deshalb entfällt hier auch die Behauptung, dass Weidetierhaltern ernste Schäden gedroht hätten. Warum Niedersachsen diese Beihilfe für seine Weidetierhalter nicht beantragt zu haben scheint, ist uns ein Rätsel. Fakt ist, dass viele Weidetierhalter, die schützen wollen, seit Monaten und nun sogar schon seit Jahren wohl keine Beihilfen über das Niedersächsische Umweltministerium erhalten.

Verbände können klagen

Desweiteren heisst es im dem Antwortschreiben, dass weiter gerichtliche Überprüfungen stattfinden können. Er wird daran erinnert, dass auch die Richter an EU-Recht gebunden sind. Nun fragen wir uns, warum NABU und BUND nicht klagen, obwohl sie es wohl könnten? Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. haben noch keine Klagefähigkeit erreicht, aber wir stellen Anzeigen über Anwälte, um Akteneinsicht zu erhalten.

Hier unsere Beschwerde an die EU: https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/04/05/illegale-wolfsabschuesse-in-niedersachsen-und-eu-rechtswidrige-vorgaenge-in-brandenburg-offener-beschwerdebrief-an-die-eu/

Hier das Antwortschreiben der EU: draft_reply_to_ares20211225765_de

Niedersachsen – Jäger erschießt erneut falschen Wolf – Strafanzeige gegen Umweltminister und Täter

Die heimlichen Abschüsse in Niedersachsen gehen weiter. Nach dem Fall im Wolfsrevier Herzlake, wo heimtückisch eine Wölfin erschossen worden war, hat es eine Wölfin aus dem Landkreis Uelzen getroffen. Ein Jäger soll die Wölfin am Wochenende auf dem Gebiet des Ebstorfer Rudels getötet haben. Schießgenehmigungen hatten jeweils für die Rüden gegolten.

Auch Wölfe fühlen Schmerz und Trauer. Die Familie der erschossenen Wölfin bleibt zurück.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. fragen uns, ob es tatsächlich Unvermögen ist oder es sogar System hat, nun erneut den falschen Wolf zu treffen, denn nach der Paarungszeit sind nun viele Wölfinnen trächtig. Mit einem solchen Abschuss kann nicht nur das Rudel zerschossen, sondern auch dafür gesorgt werden, dass der zu erwartende Nachwuchs nie geboren werden wird. Wir hätten allerdings auch genauso protestiert und Anzeige gestellt, wenn der „richtige“ Wolf getroffen worden wäre, denn wir bezweifeln grundsätzlich die Vereinbarkeit von Lies´heimlichen Schießbefehlen mit deutschem Recht und EU-Recht.

Umweltminister Lies freut sich über Abschuss

Umweltminister Olaf Lies zeigte sich heute über die Tötung auf seiner FB-Seite erfreut. Zitat: „Am Wochenende wurde auf Basis einer Ausnahmegenehmigung des Landkreises Uelzen ein Wolf auf dem Territorium des Ebstorfer Rudels erlegt. Die kontrollierte, konsequente Entnahme einzelner Tiere aus besonders auffälligen Rudeln durch die öffentliche Hand ist für mich der richtige Weg. Denn eine solche Ausnahmegenehmigung erfolgt immer nach sehr sorgfältiger Prüfung und sie erfolgt nur, wenn diese verhältnismäßig ist. Die Alternative wäre, dass verzweifelte Weidetierhalter im Zweifel irgendwann selbst zum Gewehr greifen. Soweit darf es nie kommen. Ein Leben mit dem Wolf bedeutet, dass wir eben auch damit leben lernen, dass immer wieder einzelne Tiere durch den Staat kontrolliert und nach sorgsamer Prüfung entnommen werden.“

Mit solchen Worten verabschiedet er sich endgültig von seiner Aufgabe als Umweltminister und er dient rein der Jagd- und Agrarlobby. Erschreckend ist es, dass er sich wohl derart sicher in seiner Position glaubt, dass er nicht einmal mehr den Anschein zu erwecken scheint, im Dienste der Umwelt und aller Wählenden in Niedersachsen tätig zu sein.

Seitens der EU läuft bereits ein Pilotverfahren wegen der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (LEX Wolf).  Wir berichteten hier:  https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/05/24/eu-eroeffnet-pilotverfahren-gegen-deutschland-wegen-der-aenderung-des-bundesnaturschutzgesetzes-lex-wolf/

Davon kann auch die Niedersächsische Wolfsverodnung nicht ausgenommen werden. Wir gehen davon aus, dass dieser heimliche Abschuss sowohl gegen EU- als auch gegen Deutsches Recht verstößt und wir erstatten erneut Strafanzeige gegen Minister und Beteiligte.

Hier die Pressemitteilung: https://www.landkreis-uelzen.de/desktopdefault.aspx/tabid-42/113_read-10881/?fbclid=IwAR2STZzF3j3YWxgKZZSNDWool_fP4YNunmhTOIOoeR2MY09BpKr9zKPR4Ds

Hier der Fall Herzlake: https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/02/12/heimlicher-abschuss-einer-woelfin-in-niedersachsen-wolfsschutz-deutschland-e-v-stellt-strafanzeige-gegen-umweltminister-lies-und-ausfuehrende/

 

NRW – Gutachten: Weidetierhalter schuld, nicht Wölfin Gloria

Die Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser hat sich am 18. Februar 2021 mit Landräten, Oberbürgermeistern und Bürgermeistern aus dem Wolfsgebiet Schermbeck über die aktuelle Situation ausgetauscht und Abschusswütigen erneut einen Korb gegeben. Neben einem Lagebericht des Ministeriums und des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV), dem Stimmungsbild aus der Region, standen die Nutztierrisse der zurückliegenden Jahre, der Herdenschutz, die Unterstützung der Region sowie die Frage der Auffälligkeit der Wölfe im Wolfsgebiet Schermbeck im Mittelpunkt des Gespräches, heisst es in einer Pressemeldung. Gleichzeitig deckt ein jetzt fertig gewordenes Gutachten der DBB-Wolf über Wölfin Gloria die Schwachstellen der Weidetierhaltung, und nicht etwa problematisches Rissverhalten von Wölfin Gloria auf. Ein brisanter Satz aus diesem Gutachten könnte sogar auch ein Schlaglicht auf die Schießgenehmigung von Umweltminister Lies auf das Rodewaldrudel in Niedersachsen werfen, finden wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V.

Beispielbild Wolf ©Brigitte Sommer

Fazit von Ministerin Heinen-Esser: „Wölfe werden sich in Nordrhein-Westfalen dauerhaft etablieren / Nur ein ausreichender Herdenschutz wird unsere Weidetierhaltung dauerhaft sichern.“

Grundlagen für den Austausch waren unter anderem die Monitoring-Ergebnisse des LANUV sowie eine aktuelle vom Ministerium in Auftrag gegebene gutachterliche Stellungnahme der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) zum bisherigen Verhalten der Wölfe im Wolfsgebiet Schermbeck. Die gutachterliche Stellungnahme der DBBW bestätigt die bisherige Einschätzung, dass sich das Rudel in Schermbeck weitgehend von Wild ernährt. Übergriffe auf Haus-und Nutztiere erfolgten im Wesentlichen immer dann, wenn sich die Gelegenheit durch unzureichenden Herdenschutz bietet.

  • In der Stellungnahme heißt es unter anderem: „In den meisten Fällen tötet sie (Anm.: GW954f) Nutztiere, bei denen sie gar keine oder nur geringe Schutzmaßnahmen überwinden muss.“ . „Bisher gibt es keinen Beleg dafür, dass GW1578m oder der Welpe des Rudels das Töten von Nutztieren hinter empfohlenen Herdenschutzmaßnahmen erlernt haben.“ . Die Wölfe in Schermbeck zeigen, „.dass sie ihre Ernährung weitgehend mit Wildtierrissen bestreiten, d.h. sie töten Nutztiere, wenn sie die Gelegenheit dazu haben, aber sie brauchen Nutztiere nicht als Nahrungsgrundlage.“

Die gutachterliche Bewertung kommt aber auch zu dem Schluss, dass dann, wenn sich Übergriffe auf ausreichend gegen den Wolf geschützte Weidetiere verstetigen, eine Entnahme des betreffenden Wolfs in Betracht zu ziehen sei. Zurzeit sei dies aber nicht der Fall.

  • „Sollte die Wölfin GW954f damit beginnen, in zeitlich-räumlich engen Abständen Nutztiere hinter empfohlenen Schutzmaßnahmen zu töten, so dass man von einem verfestigten Verhalten ausgehen kann und nicht von seltenen Ausnahmen bzw. sporadischen Vorfällen, die zwischen vielen Übergriffen auf wenig geschützte Nutztiere erfolgen, ist es für uns allerdings fachlich nachvollziehbar, sich dafür zu entscheiden, eine Entnahme des Tieres zu veranlassen.“

Die DBBW empfiehlt auch aus den Erfahrungen in anderen Bundesländern eine konsequente Anwendung des bundesweit empfohlenen Herdenschutzes in der Fläche.

  • „Eine massive Ausweitung geeigneter Schutzmaßnahmen in der Region erscheint uns aber die einzig tragfähige Strategie, um eine langfristige Koexistenz von Nutztieren und Wölfen zu gewährleisten.“

Ministerin Heinen-Esser: „Hierbei geht es vor allem um die langfristige Perspektive, da auch bei einer theoretischen Auflösung des aktuellen Rudels in Schermbeck damit zu rechnen ist, dass sich früher oder später wieder neue Wölfe in der wild- und waldreichen Region westlich von Wesel ansiedeln.“

Brisanter Aussschnitt aus Gutachten könnte Schlaglicht auf die Vorgänge in Niedersachsen werfen

Zitat aus dem Gutachten, das eigentlich auch ein Schlaglicht auf Niedersachsen werfen müsste. Niedersachsens Umweltminister Lies begründete die Schießgenehmigung auf das Rodewaldrudel nämlich unter anderem damit, dass die Gefahr bestände, dass Jungtiere problematisches Jagdverhalten von ihren Eltern erlernen würden. Das Gutachten der DBB-Wolf widerspricht dieser Aussage deutlich:  „Da sie den Effekt des Schmerzreizes der elektronischen Zäune nicht haben, können Wölfe an ihnen mit der Zeit die Technik des Überwindens verfeinern, ohne dass die Zäune einen abschreckenden Effekt haben, der dazu führen kann, dass sie sich das gelernte Verhalten wieder abgewöhnen.

Bisher gibt es keinen Beleg dafür, dass GW 1578m (Wolf Ingolf) oder der Welpe (Hope) des Rudels das Töten von Nutztieren hinter empfohlenen Schutzmaßnahmen erlernt haben. Aus anderen Territorien in Deutschland ist bekannt, dass einzelnde Indivuduen mitunter jahrelang das Verhalten des Partners bzw. der Elterntiere beim Jagen von Nutztieren NICHT übernehmen. Z.B. Zschorno, Rosenthal, Ohrdruf.“

Im Klartext heisst dies, dass es keinesfalls belegt ist, dass Nachkommen oder Partner eine bestimmte Technik von einem Elterntier erlernen. Damit würde auch die Begründung zum Abschuss des Rodewaldrudels entfallen. Stattdessen legen wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. dem Niedersächsischen Umweltminister nahe, ebenfalls ein Gutachten über das Rudel erstellen zu lassen.

Hintergrund

Im Jahr 2009 wurde der erste Wolf in Nordrhein-Westfalen nachgewiesen, 2018 erfolgte die erste dauerhafte Ansiedlung eines Wolfs, 2020 gründeten sich die ersten beiden Rudel. Aktuell sind in Nordrhein-Westfalen sieben Wölfe verteilt auf zwei Wolfsrudel nachgewiesen. Ein Wolfsrudel lebt im niederrheinischen „Wolfsgebiet Schermbeck“, das andere im „Wolfsgebiet Oberbergisches Land“ bei Eitorf an der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz.

Während die Wölfe bei Eitorf kaum in Erscheinung treten, kam es im Wolfsgebiet Schermbeck immer wieder zu Übergriffen. Im Jahr 2018 wurden 18 Vorfälle und insgesamt 47 getötete Nutztiere nachgewiesen, 2019 waren es 18 Vorfälle und 39 getötete Nutztiere, 2020 waren es 20 Vorfälle und 25 getötete Nutztiere inklusive eines Übergriffs auf ein Shetland-Pony. Damit blieb trotz gestiegener Zahl der Wölfe die Anzahl der Übergriffe in etwa gleich, die Zahl der getöteten Tiere nahm ab.

52 von 56 Übergriffen in den zurückliegenden Jahren ereigneten sich auf unzureichend gegen den Wolf geschützten Weiden. In bisher vier Fällen lag ein nach den Empfehlungen des Bundes ausreichender Herdenschutz vor (durchgehend stromführende Schutzzäune in Höhe von 120 cm). Ein Übergriff auf eine durch eingearbeitete, erfahrene Herdenschutzhunde gesicherte Weide ist bisher nicht zu verzeichnen. Im Jahr 2021 stellt sich die Situation bisher wie folgt dar: Anfang Januar erfolgte ein weiterer Übergriff auf ein Shetland-Pony, Ende Januar und Anfang Februar gab es jeweils einen Übergriff auf Schafe.

Heimlicher Abschuss einer Wölfin in Niedersachsen – Wolfsschutz Deutschland e. V. stellt Strafanzeige gegen Umweltminister Lies und Ausführende

Presseinfomation 12.02.2021

Eine Wölfin wurde in der Nacht von Mittwoch zu Donnerstag im Gebiet des Herzlaker Rudels heimlich erschossen. Wie Umweltminister Lies in einer Pressekonferenz von gestern sagte, hätte eigentlich eine Abschussgenehmigung auf einen Rüden seitens des Umweltministeriums vorgelegen, getroffen worden wäre allerdings eine Fähe.  „Wolfsschutz-Deutschland e. V. hat bereits bei Bekanntwerden der heimlichen Wolfsjagd in Niedersachsen überaus heftig gegen derartige Praktiken, die an Wild-West-Methoden erinnern, protestiert. Nun werden wir, wie angekündigt, Anzeige gegen den Umweltminister und die ausführenden Personen erstatten,“ so Vorsitzende Brigitte Sommer.

Symbolbild.

 

Der Kadaver werde aktuell routinemäßig vom NLWKN geborgen, heisst es in der Pressemittelung des Umweltministeriums von gestern.  Eine genetische Untersuchung zur Identifizierung des Wolfs werde eingeleitet. Der Vollzug wäre vor Ort von den zuständigen Kreisjägermeistern koordiniert worden. Um die mit dem Vollzug befasste Person vor Übergriffen zu schützen, will Lies die Identität der Schützen nicht preisgeben.

Wir freuen uns auf neue Mitglieder aus folgendem Gebiet:

Die Jagd sei beschränkt  gewesen auf fest definierte Teile des Territoriums des Herzlaker Rudels. Sie umfassen:
· den Landkreis Cloppenburg: Stadt Löningen, Gemeinde Lastrup
· den Landkreis Osnabrück: Die Gemeinden Berge, Bippen, Menslage
· den Landkreis Emsland: Die Gemeinden Herzlake, Dohren, Lähden, Hüven, Lahn.
Aus Gründen des Tierschutzes ist sie zeitlich befristet bis zum 15. Apr. 2021.
Wir rufen Naturfreunde dazu auf, in diesen Gebieten besonders wachsam zu sein. Neue Mitglieder aus diesen Gebieten werden von uns unterstützt.

Heimliche Schießgenehmigung

Als Rechtliche Grundlage für die Tötung wird folgendes vorgebracht:
Im Territorium des Rudels Herzlake seien seit Ende 2018 angeblich ca. 500 Schafe von Wölfen getötet worden. Dabei hätten mehrere Tiere des Rudels mehrfach im Sinne der Rechtslage zumutbaren Herdenschutz (z.B. 120er Zäune, Herdenschutzhunde) überwunden. Zudem wäre es nachweislich zu zahlreichen, weiteren Rissen in Deichnähe gekommen. Dabei soll alleine bei einem Schäfer ein Schaden von bislang 50.ooo Euro entstanden sein. Letzte Risse an Nutztieren sollen am 10. Oktober und 12. November 2020 stattgefunden haben, heisst es in der Pressemitteilung.
Sommer: „Damit allein ist damit belegt, dass weder ein zeitlicher, noch räumlicher Zusammenhang hergestellt werden kann. Laut Rissliste bestand nur bei einem einzigen Zaun ein Grundschutz. Beim Rest der Vorfälle war kein Schutz vorhanden. Wir erahnen hier sogar eine böswillige Anfütterung. Zur Zeit ist nicht nur Paarung bei den Wölfen, sondern wir befinden uns auch noch mitten in der Jungwolfwandersaison. Es könnte also nicht nur der falsche Wolf des Rudels erschossen worden sein, sondern auch ein durchwanderndes Jungtier. Wir von Wolfsschutz Deutschland können allerdings auch keinen Grund erkennen, den Wolfsrüden GW 1111m zu einem Problemwolf zu stilisieren. Vielmehr werfen wir Umweltminister Lies vor, zum wiederholten Male Lobbypolitik auszuführen und zu betreiben. Weidetierhaltern werfen wir vor, nicht schützen zu wollen, sondern voll auf den Abschuss des ganzen Rudels zu setzen, denn Umweltminister Lies kündigte in der Pressekonferenz von gestern an, nach einer Pause mit Überprüfung solange schießen zu lassen, bis Risse aufhören würden.“
Auf Grund dieser Schadensereignisse sei vom NLWKN am 20. März 2020 eine Ausnahmegenehmigung zur Tötung eines weiblichen Wolfs (Fähe) des Rudels Herzlake erteilt worden. Diese Ausnahmegenehmigung war befristet bis zum 15. Apr. 2020 aus Gründen des Tierschutzes.

Erneute Schießgenehmigung soll bereits seit dem 11. September 2020 bestanden haben

Aufgrund fortgesetzter Schadensereignisse, die nunmehr genetisch überwiegend einem männlichen Wolf des Rudels (Kennung GW 1111 n) zugerechnet werden konnten, wurde wiederum vom NLWKN am 11. Sep. 2020 eine erneute Ausnahmegenehmigung erteilt. Die Ausnahmegenehmigung ist bezogen auf den Wolf GW 1111 n.

Einfach irgendeinen Wolf erschossen

„Da eine sichere Identifizierung eines Wolfs-Individuums bei Vollzug im Gelände nicht zweifelsfrei möglich ist, kann eine Identifizierung nur über den räumlich-zeitlichen Zusammenhang in Anknüpfung an die Schadensereignisse erfolgen. Hieraus folgt:
Die heute gemeldete Tötung des weiblichen Wolfs aus dem Herzlaker Rudel ist vollumfänglich gedeckt von der geltenden Rechtslage nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 45a) ,“ zeigte sich Umweltminister Lies siegessicher.
„Wir zweifeln die rechtliche Grundlage zu dieser Schießgenehmigung an, die durch die vorherige Geheimhaltung auch nicht gerichtlich überprüft werden konnte, da kein Verband oder Verein ohne Wissen um Details gegen diese Abschussgenehmigung klagen konnte. Umweltminister Lies hat dadurch nicht mehr Sicherheit, sondern weniger Rechtssicherheit für die ausführenden Jäger geschaffen. So wird auch deren Identität früher oder später bekannt werden. Uns von Wolfsschutz Deutschland e. V. stellt es sich so dar, als ob man einfach auf irgendeinen Wolf geschossen hätte. Sicherlich kam hier noch hilfreich hinzu, dass im Schnee Spuren gelesen werden konnten. Hat ein Hobbyjäger einfach die Gelegenheit genutzt, weil er sich durch die Versprechungen des Umweltministers sicher fühlte? Unklar. Fakt ist aber, dass sich Jäger selber stets sehr gerne als Menschen mit „grünem Abitur“ bezeichnen. Mit derartiger Bildung sollte aber schon verlangt werden können, vor einer Schussabgabe einen Rüden von einer Fähe unterscheiden zu können.

Angeblich sollen einem Schäfer bei Löningen durch Wölfe ein Schaden von 50.000 Euro entstanden sein. Wir zweifeln stark an, dass dieser Betrag – falls überhaupt korrekt – trotz Handhabe von Herdenschutzhunden oder wolfsabweisenden Zäunen entstanden ist. Vielmehr ist es bekannt, dass Weidetierhalter aus der Region eben keine Herdenschutzmaßnahmen angewendet hatten. Insofern haben wir es eher mit Problemschäfern, als mit Problemwölfen zu tun. Vor einem Jahr sagte ein Regierungssprecher dem NDR nämlich auch noch etwas ganz anderes. Zitat: „Forderungen aus der Region, die Wölfe abzuschießen, weist das Umweltministerium zurück. Es sei noch zu früh, um über eine Entnahme zu sprechen, sagte ein Sprecher von  NDR 1 Niedersachsen. Bislang stehe auch nicht fest, ob es dieselben Wölfe waren, die mehrmals in geschützte Schafherden eingefallen seien. Ohnehin sei es selbst bei einer Genehmigung schwierig, die streng geschützten Wölfe zu entnehmen, da sie nicht leicht zu identifizieren seien und den Jägern bei einem Irrtum Strafen drohten, so der Sprecher.“ Wollten hier jetzt die Bürgerinitiative Lönigen und Schäfer Ostermann den langersehenten Abschuss durch zahlreiche Rissprovokationen erreichen?

Seitens der EU läuft bereits ein Pilotverfahren wegen der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (LEX Wolf).  Wir berichteten hier:  https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/05/24/eu-eroeffnet-pilotverfahren-gegen-deutschland-wegen-der-aenderung-des-bundesnaturschutzgesetzes-lex-wolf/

Davon kann auch die Niedersächsische Wolfsverodnung nicht ausgenommen werden. Wir gehen davon aus, dass dieser heimliche Abschuss sowohl gegen EU- als auch gegen Deutsches Recht verstößt und wir erstatten Strafanzeige gegen Minister und Beteiligte.

Hier die Pressemitteilung des Umweltministeriums: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/abschuss-eines-wolfes-aus-dem-rudel-herzlake-bei-loningen-197198.html?fbclid=IwAR3YuteZL53qlhiD5dZShJYOoeEeTMMl5pahw5kwzGAJEYBAurwHPfYeszU

Information über das Rudel: https://www.wolfsmonitoring.com/monitoring/wolfsterritorien/territorium_herzlake/

NDR-Bericht zum Zitat: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Loeningen-Vier-Schafe-offenbar-von-Woelfen-gerissen,loeningen202.html?fbclid=IwAR38QOmIc2iAh7eec0qJ5qSqIJP6ABxUN0ucvQScKUF0fwmerdfSBtqwPaw

Rissliste: Rissliste-NS (1)

Unser Protest gegen das heimliche Abschießen von Wölfen in Niedersachsen https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/01/28/umweltminister-lies-will-in-niedersachsen-heimlich-woelfe-abschiessen-wolfsschutz-deutschland-e-v-kuendigt-strafanzeigen-an/

Schießbefehl Rodewaldrudel: Niedersachsens Weg in die Lobbykratie

Es stinkt zum Himmel in Niedersachsen. Und dies liegt nicht nur an den Gülle ertränkten Feldern im Landkreis Nienburg. Am Beispiel der schwarz-roten Landesregierung wird deutlich, wie scheinbar rücksichtslos Lobbyinteressen von Agrarindustrie und Jägerschaft durchgesetzt werden. Jägerbauern, die zugleich auch Lokalpolitiker sind, versetzen einen ganzen Landkreis in Angst und Schrecken. Wer nicht für sie ist, ist gegen sie. Und gegen sie traut sich fast keine/r zu sein. Der Umweltminister Lies setzt mit Rückendeckung des Ministerpräsidenten Lobbyinteressen gegen die Mehrheit und gegen die Interessen von Natur, Umwelt und Tier durch. Deutlich wird dies am Umgang mit der Rückkehr des Beutegreifers Wolf. Seit mehreren Jahren trachten Minister und Lobby dem Rudel nach dem Leben. Dabei scheint es keine Grenzen der finanziellen Mittel zu geben. Es geht inzwischen um Millionenbeträge, die der Steuerzahler aufbringen muss. Ein erneuter Schießbefehl soll dieses Mal mit aller Macht durchgesetzt werden. Klagen wurden abgewiesen. Beschwerden dagegen auch. Unsere Vereinsvorsitzende ist zur Unterstützung unserer Aktiven in der Region gewesen. Hier ist ihr Bericht dazu.

 

Wölfe leben gefährlich, besonders in Niedersachsen im Landkreis Nienburg. ©Brigitte Sommer

Weil Familenvaterwolf Roddy im Sommer am Tod von Pferden beteiligt gewesen sein soll, die so rudimentär geschützt sind, dass dies eigentlich sogar gegen das Tierschutzgesetz verstößt und der Halter Konsequenzen fürchten müsste,  (siehe Bilder, Film und Bericht im Text) erneuerte Umweltminister Lies seinen Schießbefehl nicht nur auf den Altwolf, sondern kreierte gleich noch eine neue Wolfsverordnung dazu, die nun erlaubt, theoretisch das komplette Rudel zu erschießen, bis Risse aufhören. Eine Klage eines Vereins wurde abgewiesen, die Beschwerde dagegen ebenso vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Siehe Langtext des Urteils in den weiterführenden Links am Ende des Textes.

Sogar den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen, war geplant. Allerdingst setzte der Bund diesem Ansinnen Grenzen. Doch selbst wenn auch dieser Lobbywunsch durchgegangen wäre, hätte dies zwar automatisch eine ganzjährige Schonung ermöglicht, dennoch hätten sich die Jäger ihrem Ziel, Wölfe nach schwedischem und französischem Vorbild legal zu bejagen, ein Stück näher gewähnt. Lies selber forderte sogar schon Obergrenzen für Wölfe. Dass die gleiche Jägerschaft, die den Wolf in Niedersachsen am liebsten als Bettvorlegerthrophäe sehen will, auch noch die Gewalt über das Wolfsmonitoring im Land innehat, komplettiert die schlimme Ausgangslage für die Wölfe in Niedersachsen.

 

Jungwolf oder Jungwölfin.

Das Schweigen der großen Verbände wie Nabu und BUND

Dabei haben die Wölfe in der Region Rodewald, Steimbke und den Mooren viele Freunde. Nur sind diese so eingeschüchtert, dass sie sich kaum öffentlich wagen, Kritk an Lokal- und Landespolitik zu leisten. So drücken viele den Wölfen die Daumen und helfen oft heimlich. Doch aus das soll nun ein Ende haben, denn laut neuer Wolfsverordnung (Text in den Links unten) kann legale Jagdstörung und das Beseitigen von Spuren nun als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.  Dass Schießbefehl und Wolfsverordnung sowohl gegen das deutsche geänderte Naturschutzgesetz, als auch gegen höher rangiges EU-Recht verstoßen, wird einfach übergangen. Dass die EU seit Monaten deswegen ein Pilotverfahren gegen Deutschland führt, wird von Landespoltik und nicht vorhandener kritischer Presse komplett ignoriert. Die großen Umweltverbände, wie Nabu und BUND, fallen durch völliges Nichtstun und Schweigen auf. Auch hier scheint die Lobby mit Erfolg ihre Interessen durchgesetzt zu haben. Nicht mehr verwunderlich also, dass der neue Nabu-Präsident selber Jäger ist. Wie verstrickt der Nabu inzwischen mit den Jäger-Bauern ist, zeigt sich auch im Nachbarkreis. Sebastian Lechner – selbst Jäger – lobte auf einer Veranstaltung in Neustadt die Mögllichkeiten der neuen Wolfsverordnung für Niedersachsen.  „Dazu brauchen wir die Jägerschaft“, wurde er in einem Lokalblatt zitiert. Nach seinen Worten brauche es aber Bedingungen, unter anderem anonyme Abschüsse als Schutz vor radikalen Wolfsbefürwortern. Laut Lechner muss dazu aber auch Bundesumweltministerin Svenja Schulze „den günstigen Erhaltungszustand“ erklären. „Da kann ich nur Beifall klatschen“, sagt Neustadts NABU-Chef Reinhard Hoffknecht im gleichen Artikel weiter. Nach seinen Worten dürfe man den ländlichen Raum auch „nicht mit Zäunen zupflastern. Wir müssen handeln.“ (Kompletter Artikel unten verlinkt).

Wolfskot. ©Brigitte Sommer

Wölfe aus dem Rudel bereits heimlich beseitigt?

Es sind noch Wölfe dort im Landkreis Nienburg. Dies beweisen Spuren, die wir gefunden haben. Doch Wolfsfreunde und auch wir befürchten, dass bereits Tiere aus dem Rudel https://www.wolfsmonitoring.com/monitoring/wolfsterritorien/territorium_rodewald/ heimlich herausgeschossen worden sind. Während Waldpatrouillen kreiste auch in diesem Jahr wieder ein Hubschrauber über unseren Köpfen. Einsätze wie solche sollen den Millionenbetrag mit verursacht haben. Die Niedersächsischen GRÜNEN haben erneut eine kleine Anfrage nach Kosten und Legalität dieser neuen Schießgenehmigung erstellt. Gleichzeitig werden Förderung von Zäunen und Kostenerstattungen seitens der Landesregierung immer weiter verzögert, so dass sogar der Unmut, unter willigen Bauern wächst. Es sind zwar schon viel mehr Tiere wolfsabweisend eingezäunt, doch es finden sich immer noch zahlreiche Beispiele dafür, dass man eigentlich von Anfütterung sprechen müsste. Einer Anfütterung, die vielleicht sogar mit den Häschern abgesprochen wurde? An vielen Weiden finden sich nämlich mobile Hochsitze. Doch nicht nur dort. Das Gebiet ist nahezu zugepflastert mit Hochsitzen. Nirgendwo anders scheint die Jägerdichte höher zu liegen.

Ein Großteil der Bevölkerung durch Jägerlatein desinformiert

Viele Menschen vor Ort stehen den Wölfen neutral gegenüber. Angst hat so gut wie niemand. Allerdings sind die Menschen durch Jägerlügen sehr desinfomiert. So glaubt man, das sich Wölfe das ganz Jahr praktisch wie Nagetiere, unbegrenzt vermehren würden und dadurch die Region praktisch von Wildtieren leerfressen würden. Es sind viele Gespräche und Informationen nötig. Leider sind entsprechende Veranstaltungen bisher immer von Jägern und Bauern gestört worden.

Wölfe vermehren sich nur einmal im Jahr im Frühling. Dabei beansprucht nur eine Wolfsfamilie ein Gebiet, das sich nach der Dichte der Beutetiere und keinesfalls der Weidetiere richtet. Wölfe verteidigen ihr Revier gegen andere Rudel. Ein Zuviel an Wölfen kann es also keinesfals geben, denn die Welpen wandern spätestens im Alter von zwei Jahren ab und suchen sich ein eigenes Revier um eine eigene Familie zu gründen. Wölfe brauchen auch keine Wildnis. Sie kommmen in unserer Kulturlandschaft wunderbar klar und helfen dabei ganze Regionen zu renaturieren, denn im Gegensatz zu den Jägern, die auf Trophäen aus sind, töten Wölfe alte, kranke und schwache Beutetiere und tragen so zur Waldverbesserung und Gesunderhaltung von Populationen bei, was auch die Frage nach der Nützlichkeit oder dem Sinn eines Wolfs beantwortet. Viele ältere Menschen scheuen sich vor Neuem und Veränderungen. Sie sind nicht bereit, Raum zu teilen. Eine Veränderung nehmen wir allerdings bei Jungbauern und manchen Jungjägern wahr.

Im Gebiet des Moors wird noch immer Torf abgebaut. ©Brigitte Sommer
Blinder See in den Steimbker Kuhlen.

 

Auf Dokumentationspatrouille mitten im  Gebiet des Rodewalder Rudels. Dass Wolfsfreunde *innen diese Aufgabe übernehmen, wird immer wichtiger, denn eine neutrale oder gar kritische Presse gibt es nicht.

Es gibt Widerstand

Doch es regt sich Widerstand im Wald. Neben unseren Mitgliedern, die zu ihrer Sicherheit inkognito bleiben, sind auch weitere Wolfsfreunde auf eigene Initiative im Gebiet auf Streife. Wir freuen uns immer über Tipps und Wistleblower. Wir sichern Informantenschutz zu. Gegen die Schießerlaubnis protestieren neben den Grünen und uns auch die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht und der Landestierschutzverband Niedersachsen. Der Verein Freundeskreis frei lebender Wölfe e. V. geht den Weg der Klage ein. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. können noch nicht klagen, werden aber in Ergänzung zu unseren Aktivitäten weiterhin Strafanzeigen erstatten, sollte ein Wolf des Rudels zu Tode kommen.

 

Auch Wölfe benutzen gerne Wald- und Feldwege.

 

Für die Wildtiere ist es hier keinesfalls das Paradies, überall befinden sich Anlockplätze und Hochsitze.

 

Viele Jäger meinen, dass sie Spaziergänger aus ihrem Revier verscheuchen dürften. Dem ist nicht so. Man darf sich sogar abseits von Wegen aufhalten. Und das auch zu allen Tageszeiten. In der nun kürzlich veröffentlichten Wolfsverordnung ist aufgeführt, dass eine „absichtliche“ Jagdstörung eine Ordnungswidrigkeit wäre. Versehentliches Übertreten von Spuren kann damit aber nicht gemeint sein.
See bei Stöckse. © Brigitte Sommer

 

Zaunkontrollen:

Zaunkontrolle der Pferdeweide, wo der für die Schießgenehmigung entscheidende Riss stattgefunden haben soll. Wir fanden eine äußerst abgelegene Weide, ohne Unterstandmöglichkeit für die Pferde vor. Die Weide ist außen ringsum mit eigentlich verbotenem Stacheldrahtzaun umrundet. Im Inneren befindet sich hinter dem Stacheldrahtzaun eine einzige Litze in zirka 80 Zentimeter Höhe. ob diese Litze stromführend war, konnten wir nicht prüfen, weil wir sonst das Grundstück betreten hätten. Eine Außenlitze am Eingang führte jedenfalls keine Spannung.

 

Acht erwachsene Großpferde sind hier untergebracht. Versicherungen und FN verlangen mindestens drei Stromdrähte, bei Hengsthaltung sogar fünf Litzen. Selbst wenn die Pferde durch irgend etwas von außen aufgeschreckt werden, können sie sich durch den Stromdraht verheddern und im Stacheldraht schwer verletzen. So eine Einzäunung ist schon für die Pferde sebst sehr problematisch, geschweige den als Wolfsabwehr dienlich. Warum wird die Qualifikation als Pferdehalter nach Paragraph 11 (1) Nr. 8a des Tierschutzgesetzes nicht regelmäßig überprüft? ©Brigitte Sommer

 

Pferdeweide im Lichtenmoor.
Die Pferdeweide, wo der Riss eines Pferdes stattgefunden haben soll.
Zaunkontrolle der Pferdeweide, wo der Riss stattgefunden haben soll.

 

Hier diese Kontrolle auch als Film:

 

Jungrinder und Kälbchen in den „Steimbker Kuhlen“. Diese Weide ist nur mit Stachldraht eingezäunt und sehr abgelegen. Hinten in der Mitte kann man erkennen, dass die Pfosten schon fast von alleine umfallen. ©Brigitte Sommer
Die erste Litze beginnt hier in einer Höhe von über 40 Zenitmetern. Somit ist null Schutz vorhanden.

Weitere Zaunkontrolle mit Kälbchen hier:

Am Tag unserer Kontrolle waren weder Mutterkühe noch Kälber vort Ort. Dabei sind die Kälber bis Ende November 2020 noch mehrmals freilaufend gewesen. Hier der Hintergrund: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/09/14/niedersachsen-faktencheck-und-zaunkontrolle-dreiste-wolfsankoederung-mit-lebenden-kaelbchen-beim-rodewaldrudel/

 

Und eine weitere Weidekontrolle  bei Lichtenhorst als Film über unsere FB-Seite: https://fb.watch/2eb9gcrOhu/

Müllfrevel und Kirrplätze

Krähenmoor II, zwischen Steimbke und Stöckse wurden Kürbisse entsorgt. Dahinter steht ein Plastiktank einfach im Wald. ©Brigitte Sommer

 

Krähenmoor II, zwischen Steimbke und Stöckse. Hier wird eine alte Holzhütte im Wald zerfallen lassen. An diesem Ort waren im vergangenen Jahr mehrere Funktwildkameras platziert. Inzwischen sind sie weggenommen worden.
Krähenmoor II zwischen Steimbke und Stöckse. Dieser Umsturz ist wohl von den Jägern selber vorgenommen worden. Seither rottet der Hochsitz vor sich hin.

 

Im Wald zwischen Lichtenhorst und Steimbke modern Plastiksäcke mit Dämmmaterial, Altreifen, Hochsitzreste, eine verfallene Hütte sowie ein Klohäuschen vor sich hin. ©Brigitte Sommer
Ein altes Klohäuschen mitten um Wald zwischen Steimbke und Sonnenborstel. ©Brigitte Sommer

Dieser Müllfrevel auch als Film über unsere FB-Seite: https://fb.watch/2ebMGVkJBZ/

 

 

Kirrplatz zwischen Steimbke und Sonnenborstel, unweit der Schnellstraße zwischen Steimbke und Nienburg. Im Vordergrund ist eine Kirrung zu sehen. Im Hintergrund eine Funkwildkamera, die die Bilder in Realzeit auf ein Handy überträgt. Links daneben wird Birkenholzteer an einem Baum eingesetzt. In Wasser- und Naturschutzgebieten ist dies eigentlich verboten. Der Pfeil ganz links zeigt einen Bewegungsmelder, der zum Zeitpunkt der Aufnahme entfernt worden war. ©Brigitte Sommer

 

Bitte unterstützen Sie unsere leidenschafltiche Arbeit für Deutschlands Wölfe mit Mitgliedschaft https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/ und Spenden: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

Weiterführende Links:

Niedersächsische Wolfsverordnung: Niederschsische_Wolfsverordnung (4)

Gemeinsame Presseerklärung der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) und des Landestierschutzverbandes Niedersachsen zur Niedersächsischen Wolfsverordnung https://djgt.de/news/20201111143249_20201111_Gemeinsame_PM_Niedersaechsische_WolfsVO.pdf

Pressemitteilung des Umweltministeriums Niedersachsen zur erneut aufgenommenen Jagd auf das Rodewaldrudel: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/unanfechtbar-auch-in-letzter-instanz-wird-die-rechtmassigkeit-der-abschussgenehmigung-fur-den-rodewalder-ruden-gerichtlich-bestatigt-194961.html

Hier der Volltext des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg zur Abweisung der Beschwerde gegen das Urteil: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=MWRE200004569&st=null&showdoccase=1

Kleine Anfrage der Grünen: https://www.landtag-niedersachsen.de/drucksachen/drucksachen_18_10000/07501-08000/18-07957.pdf

Pressemitteilung zur weiterführenden Klage des Vereins Freundeskreis freilebender Wölfe e. V. : https://irp-cdn.multiscreensite.com/28460cac/files/uploaded/Pressemitteilung_Klage_Abschussverfügung_Rüde_Rodewald.pdf?fbclid=IwAR3GhcICxkVoE1xKQJdnwGMBku7-y8SDTxDv9CI5JNEtggSmaEOIguwnamk

Quellen: https://www.topagrar.com/jagd-und-wald/news/niedersachsen-erlaubt-drueckjagd-bayern-nicht-12396933.html?fbclid=IwAR1lr32ZWqFfNyHoKIOlaJARL0b7nzMu8WXqs6L5xzt4DbHyPlngbhVpzaU

https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/11/25/schiesserlaubnis-rodewaldrudel-oberverwaltungsgericht-lueneburg-segnet-wild-west-methoden-der-landesregierung-ab/

https://www.neustaedter-zeitung.de/artikel/12452.html?fbclid=IwAR0Q49q2gQ4IXuS-p-9r5xGtjPTda5-xsb5CoSvSmQWkcUxjszji4LvHrgQ

https://www.nabu.de/news/2020/09/28615.html

 

Aus der Traum mit der Wolfsjagd – Bund erteilt Niedersachsens Regierung eine Absage!

Es wird erstmal nichts mit einer legalen Wolfsjagd in Niedersachsen. Die Regierungskoalition (CDU/SPD) wollte den Wolf nicht nur ins Jagdrecht aufnehmen sondern sogar die Bestände regulieren. Jägermedien feierten sich schon für den Erfolg ihres Lobbyeinflusses. Doch jetzt gab es eine klare Absage vom Bund.

Auf Anfrage von NDR 1 Niedersachsen stellte eine Sprecherin des Ministeriums klar: Auch wenn der Wolf in das niedersächsische Landesjagdrecht aufgenommen werde, dürfe er als streng geschützte Art nicht gejagt werden, sondern unterliege einer ganzjährigen Schonzeit. Deswegen hält es das Bundesumweltministerium für verfassungsrechtlich bedenklich, den Wolf überhaupt in das Landesjagdrecht aufzunehmen. Auch könne man nicht im nationalen Alleingang bestimmen, wann es in einer Region genug Wölfe gibt, so wie sich das Niedersachsen in seinem Landtagsbeschluss vorstelle, heißt es. Das geschehe nämlich nach europaweit einheitlichen Kriterien in einem länder- und ressortabgestimmten Verfahren, an dem auch Niedersachsen beteiligt sei, sagte die Sprecherin des Bundesumweltministeriums.

EU verbietet präventiven Abschuss von Wölfen

Der Erhaltungszustand des Wolfes in Deutschland sei im Übrigen noch im vergangenen Jahr als ungünstig bewertet worden. Aber selbst wenn die Population als günstig bewertet würde, wäre ein präventiver Abschuss von Wölfen ohne Anlass trotzdem nicht erlaubt. Denn das sei mit der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU unvereinbar und damit rechtlich ausgeschlossen, hieß es aus dem Bundesumweltministerium. Das habe der europäische Gerichtshof 2019 bestätigt.

Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. begrüßen diese Entscheidung. Wir sind uns sicher, dass es auch an den vielen Beschwerden von Vereinen wie dem unseren sowie von zahlreichen Wolfs- und Naturfreunden *innen gelegen hat, dass hier diese Reaktion des Bund so eindeutig ausfällt. Unserer Ansicht nach dürfte diesse Enscheidung auch ein Schlaglicht auf die geplante „Niedersächsische Wolfsverordnung“ geworfen haben, die so nun eigentlich auch nicht durchgehen dürfte. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/11/04/wir-protestieren-wolf-im-jagdrecht-ist-ein-taeuschungsmanoever-und-hilft-keinem-weidetierhalter/

Quelle: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Jagd-auf-Wolf-Bund-erteilt-Niedersachsen-eine-Absage,wolf4404.html?fbclid=IwAR1xUp6QFrziq5vQpkss6BU_DbMBK1gzELd6k4-iahiAapC-bKH_CrQsJ0M

Eilverfahren: Niedersachsen bläst erneut die Jagd auf Wölfe des Rodewaldrudels vorerst ab

Für uns ist dies aber kein Grund die Hände in den Schoß zu legen. Schon das zweite Mal hat Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies eine geradezu irrsinnig anmutenden Jagd auf das im Landkreis Nienburg ansässige Rodewaldrudel gestartet. Schon einmal ist er gescheitert. Seit dem 17. Juli war die Jagd auf den Rüden Roddy (GW 717m) nun erneut eröffnet. Pikant ist, dass Olaf Lies dies über fünf Wochen lang verheimlicht hatte. Nun ist die Jagd aber schon wieder gestoppt worden. Vorerst. Grund: Ein Naturschutzverein hat wie im vergangenen Jahr ein Eilverfahren bei dem Oberverwaltungsgericht Oldenburg anliegen. Bis zur Entscheidung will Lies die Jagd nun aussetzen. Erneut wird dies nicht auf offiziellen Pressemitteilungen bekannt gemacht, sondern durch Zeitungsartikel.

Wölfe sind gut für die Natur und sie brauchen unsere Hilfe, damit sie bleiben können. Beispielbild ©Brigitte Sommer

Auch die Schuldzuweisungen gegenüber Wolf Roddy (GW7171m) sind genauso an den Haaren herbei gezogen, wie das vergangenes Jahr der Fall war. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/02/27/anfrage-der-gruenen-deckt-auf-umweltminister-lies-spd-verrennt-sich-in-wolfsjagd-in-niedersachsen-dabei-geht-es-um-millionen/

Unschuldig zum Tode verurteilt

In diesem Jahr sollen dem Rüden anscheinend nun sogar Pferderisse untergeschoben werden, dabei wäre der Rüde laut LNWKN laut DNA-Anlalyse von diesem Riss sogar ausgeschlossen worden, wird der Pressesprecher des klagenden Vereines „Freundeskreis frei lebender Wölfe“ in der Regionalzeitung DIE HARKE zitiert. Ebenso würde der räumliche und zeitliche Bezug zum Riss nicht passen. Sollte sich dies als Wahrheit herausstellen, wäre Lies nun endgültig als Verbreiter von Fake-News entarnt.  Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/08/24/minister-lies-genehmigt-erneut-abschuss-von-woelfen-aus-dem-rodewaldrudel-wir-protestieren-vehement-und-rufen-zum-legalen-widerstand-auf/

Lobbyismus versus Umwelt

Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. sind noch nicht klagebefugt, wir werden aber Anzeige gegen Minister und alle beteiligten Personen stellen, sollten Wölfe aus dem Rudel getötet werden. Die Jäger und weiteren Häscher, z. b. aus Polizeikreisen oder Naturschutzkreisen befinden sich also alles andere als auf einer rechtssicheren Seite. Doch statt sich zu besinnen, legt Lies noch nach und er habe für französisches Modell geworben, schreibt die HAZ.  Das Modell stammt aus Frankreich: Dort ist eine landesweite Obergrenze von 500 Alttieren eingeführt worden. „Ich habe sehr für das französische Modell geworben“, sagte Lies sogar im Landtag in Hannover. Hintergrund war eine Debatte über Gefahren für das Pferdeland Niedersachsen durch Wölfe. Nach Ansicht von CDU, FDP und AfD wäre die Obergrenze in Niedersachsen längst überschritten, schreibt der NDR. Gleichzeitig fordert die CDU sogar, dass Wölfe in das Jagdrecht aufgenommen werden. Man scheint hier aber zu vergessen, dass hier automatisch eine ganzjährige Schonung in Kraft treten würde. Aber auch die SPD ist sich ganz augenscheinlich nicht zu schade, der Agrar- und Jägerlobby zuzustimmen. Auch Ministerpräsident Weil (SPD) fordert mehr Abschüsse von Wölfen. Es sei nicht artgerecht, wenn Wölfe auf Pferde und Rinder gehen würden. Besonders pikant ist diese Aussage in Bezug auf unsere neueste Zaunkontrolle, die beweisst, dass man es wohl auf Risse geradezu anlegt. Siehe hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/09/14/niedersachsen-faktencheck-und-zaunkontrolle-dreiste-wolfsankoederung-mit-lebenden-kaelbchen-beim-rodewaldrudel/

Geradezu zynisch erscheint es in diesem Zusammenhang, dass in der Rissliste angegeben wird, Schutz für Pferde und Rinder sei auch gar nicht erforderlich. So fühlen sich Weidetierhalter wohl im Recht, ihre Tiere so gut wie überhaupt nicht einzuzäunen, was gefährlich für den Straßenverkehr und Spaziergänger werden kann. Gleichzeitig wird hier deutlich, wie wenig Rissgeschehen überhaupt bei Weidetieren stattfindet. export27-9

Bundesregierung verhindert Lobbyregister

Eigentlich sollte es längst ein Lobbyregister geben, in dem Firmen und Verbände dazu gezwungen werden sollten, offenzulegen, wie sie versuchen, die Politik zu beeinflussen. Die Ernüchterung kam allerdings Anfang September, als die Plattform „Frag den Staat“ den Entwurf der Koalitionsfraktionen für das Lobbyregister veröffentlichte. Geht es nach diesem Vorschlag, bringt das künftige Lobbyregister so gut wie gar nichts. Künftig müssen noch immer weder konkrete Lobbykontakte offen gelegt werden, noch die vollen Summen, die sie beim Lobbying einsetzen. Lobbyagenturen sollen auch in Zukunft nicht gezwungen sein publik zu machen, für welche zahlenden Kunden sie arbeiten – nur die Branche muss angegeben werden.Dei Bundesregierung bleibt sogar ausgeschlossen davon.

Hier ein englischsprachiger Artikel über die Situation von Wölfen in Europa und die Abstimmung über ein neues Jagdgesetz in der Schweiz, das sich für Beutegreifer fatal auswirken könnte, in dem auch unsere Vorsitzende zitiert wird: Brigitte Sommer of the wolf protection group Wolfsschutz Deutschland, which protested over the new law, says she will be monitoring the case closely. „The Bill was pushed through by the Federal Government at the beginning of the year against expert opinions and means in Germany wolves can now be shot more easily. I believe the hunter and farmer lobby is gaining more and more power and becoming stronger and stronger throughout Europe,“ she says. – https://www.rte.ie/…/2020/0925/1167565-wolves-europe/

Bürgerliches Engagement unabdingbar

Diese Herangehensweise ist einfach ungeheuerlich und so weder mit dem geänderten Bundesnaturschutzgesetz, wegen dem sogar ein Pilotverfahren gegen Deutschland läuft – https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/05/24/eu-eroeffnet-pilotverfahren-gegen-deutschland-wegen-der-aenderung-des-bundesnaturschutzgesetzes-lex-wolf/ – noch mit höherrangigem EU-Recht vereinbar.

Wir rufen unsere Vereinsmitglieder und weitere Wolfsfreunde auf, wie bereits im vergangenen Jahr, alle Maßnahmen im legalen Rahmen zu ergreifen. Der Vorstand von Wolfsschutz Deutschland e. V. sichert neuen Mitgliedern aus dem LK Nieburg sowie angrenzenen Kreis zu ihrem Schutz zu, völlig inkognito zu bleiben.

Weitere Quellen: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Lies-Nicht-mehr-als-500-Woelfe-in-Niedersachsen,wolf4368.html

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Weil-fordert-mehr-Abschuesse-von-Woelfen,wolf4378.html

https://www.stern.de/politik/deutschland/tillack/kanzlerin-merkel-blockiert-ein-lobbyregister-fuer-die-regierung-9396700.html

https://www.dieharke.de/Nachrichten/Land-stoppt-Jagd-auf-Rodewalder-Rueden-106139.html

 

 

 

 

 

Niedersachsen: Umweltminister Lies (SPD) will nach dem Tod von zwei Pferden erneut Jagd auf das Rodewaldrudel machen

Beispielbild © Brigitte Sommer

Wolfsschutz Deutschland e. V. appeliert an Herrn Lies, nicht die gleichen Fehler wie im vergangenen Jahr zu begehen und sich in Jagdfantasien zu verrennen, sondern endlich damit zu beginnen, Herdenschutz zum Thema im Landkreis Nienburg zu machen. Anfang vergangener Woche wären im Landkreis Nienburg zwei Hannoveraner Pferde gerissen worden, die mit acht weiteren Tieren auf einer Weide gestanden hätten, schreibt das Niedersächsische Umweltministerium gestern in einer Pressemitteilung. Ein weiteres Pferd sei verletzt worden und es wäre unklar, ob es eingeschläfert werden müsste.  Nach Auswertung einer DNA-Analyse stünde nun für das Ministerium fest, dass das  Rodewalder Rudel hat seine Jagd auf große Huftiere „wieder“  aufgenommen hätte. In allen Speichelproben wären je mindestens zwei Individuen des Rudels nachweisbargewesen. Ein direkter Nachweis einzelner Individuen, wie zum Beispiel des Rodewalder Rüden (GW717m), wäre dagegen nicht möglich gewesen. Für  den Vaterwolf Roddy (GW717m) galt bis Ende März dieses Jahres eine Schießgenehmigung, die die Steuerzahler teuer zu stehen kommen wird. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/02/27/anfrage-der-gruenen-deckt-auf-umweltminister-lies-spd-verrennt-sich-in-wolfsjagd-in-niedersachsen-dabei-geht-es-um-millionen/

Will Lies erneut Wölfe töten, koste es was es wolle?

Doch den Niedersächsischen Umweltminister lechzt es wohl erneut nach der Jagd auf Wölfe des Rodewalder Rudels. Vor künftigen Kosten für die Steuerzahler scheint er dabei nicht zurück zu scheuen: In der Pressemitteilung wird er folgendermaßen zitiert: „Dennoch ist nun eingetreten, was wir immer befürchtet haben: Der Rodewalder Rüde hat sein problematisches Jagdverhalten nicht eingestellt, sondern übt offenkundig seine Techniken zur Tötung großer Huftiere mit seinen Nachkommen weiter ein“, so Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies. „Nicht zuletzt durch die vielfältigen Behinderungen der Entnahme durch falsch verstandene Wolfsfreunde im letzten Jahr konnte der Problemwolf nicht getötet werden Lage, Rissbild und daraus abgeleitet die angewandte Jagdtechnik beim letzten Vorfall sind mit den bisherigen Rissaktivitäten von GW717m identisch.“  Fakt ist allerdings, dass Roddy (GW717m) nur ein Bruchteil der vorgeworfenen Risse wirklich nachgewiesen worden war.

Keine erwachsenen Pferde sondern Jährlinge

Nun muss man schon den Wert von zwei Jährlingen, nicht etwa erwachsenen Pferden, mit dem Aufwand und den Kosten, die erneut entstünden, gegenrechnen. Das Ergebnis dürfte ähnlich niedrig wie im vergangen Jahr sein, wo ein Betrag von deutlich unter 5.00o Euro zustande kam. Außerdem müssten Interessen des Naturschutzes über denen von Pferdehaltung als Hobby oder Erwerb stehen. Dass Lies nicht einfach darauf losschießen lassen darf, hat gestern bereits das Oberverwaltungsgericht Lüneburg klargestellt, in dem es eine Abschussverfügung auf mehrere Wölfe im Landkreis Celle und Gifhorn für unzulässig erklärte. Ohne genaues Wissen darum, welcher Wolf, wenn es denn überhaut tatsächlich ein Wolf gewesen ist, machen sich Häscher und Entscheider strafbar, die einfach auf Verdacht dort im LK Nienburg Wölfe erschießen.  Da es sich bei dem Rodewalder Rudel um eine genetisch ähnliche Fortpflanzungsgemeinschaft handele, hätten keine spezifischen Individuen nachgewiesen werden können. Es wäre lediglich klar, dass in allen Proben zumindest ein Tier auch männlich gewesen wäre. Die Frage, ob zudem noch weibliche DNA vorhanden ist, lässt sich nicht sicher beantworten. Lies:„Wir werden jetzt schnellstmöglich prüfen, ob und wie viele Ausnahmegenehmigungen zu erteilen sind, um Tiere aus dem Rudel zu töten. Klar ist: Die Wölfe wissen nicht, welche Beutetiere erlaubt sind. Aber wir würden der Akzeptanz für den Wolf keinen Gefallen tun, wenn wir dulden, dass Wölfe solches Jagdverhalten weitervererben.“

Amerikanische Studien nach Deutschland übertragbar?

Als Erklärung dafür, dass Wölfe auch größere Tiere töten würden, nehmen Wolfsgegner und leider sogar einige angebliche Wolfsfreunde eine Studie in der u. a. der amerikanischen Wolfsexperten Mech mitgewirkt hatte, (Wolves on the Hunt, 2015, L. Dave Mech, Douglas W. Smith, Daniel R. MacNulty), zum Anlass, dieser Erklärung zu  folgen. Hier widersprechen wir von Wolfsschutz Deutschland e. V.  entschieden. Fakt ist es, dass in den USA zwar Wölfe tatsächlich Großgrasfresser, wie Bisons jagen und auch töten, allerdings sind die Bedingungen in den USA völlig anders als bei uns in Deutschland. In den USA müssen die Wölfe große Rudel bilden um Bisons zu bezwingen. Hier in Deutschland leben die Wölfe in kleinen Familienverbänden, aus denen die Welpen spätestens im Alter von zwei Jahren abwandern, um sich ein eigenes Revier zu suchen. Hier jagen hauptsächlich Vater und Mutter zusammen und evtl. mit Jungwölfen aus dem Vorjahr zusammen. In dieser Konstellation gehen Wölfe ein zu großes Risiko ein, wenn sie Großgrasfresser angreifen. Allerdings merken Wölfe natürlich, wenn Kleinpferde, Fohlen, Jährlinge oder Miniponys nicht fit sind, und nutzen ihre Gelegenheit. Tatsächlich ist in Deutschland noch kein gesundes Großpferd Opfer von einem Wolf geworden. Es ist also nicht davon auszugehen, dass Großpferde automatisch hier im Beuteschema unserer Wölfe sind, auch wenn Wolfsgegner immer wieder versuchen, Pferdehalter durch solche Behauptungen in Panik zu versetzen.  Wir geben Umweltminister Lies allerdings dahingehend Recht, dass Wölfe nicht wissen können, was erlaubt ist. Deshalb ist es ja auch gerade eine Aufgabe des Umweltministeriums solche Tiere zu schützen, die Beutetiere von Wölfen werden können. Hier müssten endlich Herdenschutzmaßnahmen und Entschädigungen greifen, statt immer wieder nach dem Abschuss von Wölfen zu lechzen.

Gleich ganze Rudel auslöschen?

„Vor Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes musste eine Ausnahmegenehmigung zur Entnahme auf einen individualisierten Wolf beschränkt werden, jetzt können auch mehrere Tiere eines Rudels getötet werden – nacheinander und bis zum Ausbleiben von Schäden für die Weidetierhaltung,“ wird UM Lies weiter zitiert. Dabei vergisst er aber, dass der Europäische Gerichtshof ein Pilotverfahren gegen Deutschland eröffnet hat, da Zweifel bestehen, ob sich die Änderung des Bundesnaturschutzgesetztes mit EU-Recht vereinbaren lässt.

Auch Weidetierhalter tragen Verantwortung

Die Halter der beiden Jährlinge hätten doch eigentlich aus einem Vorfall vom vergangenen Jahr lernen müssen, wo es auch auf einer abgelegenen Weide im Gebiet zu einem Fohlenriss kam. Wir vermuten eher, dass die Tierhalter so gut wie nie nach ihren Tieren schauen. Schon vor zwei Jahren haben wir eine Statistik zum Rosenthaler Rudel, hier der Link dazu: https://wolfsschutz-deutschland.de/2017/11/22/liegt-es-am-mangelnden-willen-der-hobbytierhalter-wir-haben-uns-die-rissstatistik-des-rosenthaler-rudels-mal-genauer-angesehen/?fbclid=IwAR2HxrT2iGKCqx_MK60DYr6e5ypin8E_cNWgvqvhWERA1kuk6ZC6GoUs9CQ (die auch auf andere Rudel übertragbar ist) gebracht, die aussagte, dass die Rissgefahr zum Sommer mit Höhepunkt Ende August steigt, da die Welpen immer mehr Fleisch benötigen und ein größeres Rudel bis zur Abwanderung mehr Nahrung benötigt. Im Herbst flacht sich die Kurve wieder ab. Bauern und Pferdehalter hätten hier längst mit mehr Sicherungsmaßnahmen in dieser Zeit reagieren können. Wir kennen die Weide sehr gut dort. Die Pferde sind auf einer eisamen Waldweide untergebracht gewesen, in deren Nähe auch im vergangen Jahr Kälber gerissen worden sind. Die Zäune sind genauso ungenügend wie die bei den Kälbern, und sie bestehen nur aus einer Litze, bzw. sogar nur Stacheldraht. Hier in diesem Bericht vom NDR gibt es Fotos der beiden Jährlinge zu sehen: https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/niedersachsen_1800/Wolfsrudel-greift-Pferde-im-Landkreis-Nienburg-an,ndsmag37214.html?fbclid=IwAR0GIJhL8qJak5wKzej1-acKGBHdOT557t3Fn3hNADLn-9CYJ1Oj49xhvw4

Dünne Beweislage

Auf einen kurzen Blick sind keine Kehlbisse zu sehen sondern lediglich Fraßspuren an einem Tier. Könnte die Wolfs-DNA könnte also auch durch Anfressen nach dem Tod der Tiere in die Wunden gelangt sein? Jährlich gibt es hunderte Fälle in Deutschland in denen Pferderipper Tiere töten, quälen und schwer verletzen, was allerdings unverständlicherweise kaum in der Presse thematisiert wird. Auf der Online-Plattform Tiktok gibt es sogar einen neuen Trend, Kühe und Pferde absichtlich zu erschrecken und Videos davon ins Netz zu stellen.

Wolfsschutz Deutschland e. V. braucht Unterstützung

Wolfsschutz Deutschland e. V. protestiert mit aller Entschiedenheit gegen erneute Abschussgenehmigungen auf Wölfe des Rodewaldrudels und fordert den Umweltminister auf, sich endlich zu besinnen und sich auf seine Aufgaben als Umweltminister zu konzentrieren. Wir erinnern: seine Regierungsaufgabe wurde ihm im Sinne von allen Wählern übertragen. Er hat die Verantwortung, auch im Sinne von allen Bürgern zu handeln und nicht rein nach Jäger- und Bauerninteressen, wie wohl oft in der Vergangenheit. Wir freuen uns über Mitgliederverstärkung aus den Bereichen Nienburg, Uelzen und Celle. Ebenso freuen wir uns über Teilnehmer an Müllsammelaktionen und Waldspaziergängen. Ebenso kündigen wir wieder vermehrt Zaunkontrollen an.  Wir freuen uns über neue Mitglieder und auch Spenden.

Hier die Pressemeldung des Umweltministeriums: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/dna-test-bestatigt-rodewalder-rudel-hat-erneut-pferde-gerissen-189935.html

Niedersachsen: Todesurteil durch OVG für zwei Wölfe, doch Umweltminister Lies (SPD) scheitert dennoch mit Abschusssehnsüchten

Gleich drei Wölfe sowie sogar weitere Mitglieder ihrer Rudel wollte Umweltminster Lies durch Jäger töten lassen. Jetzt sind weiteren Wölfe in den Familien erst einmal in Sicherheit. die Abschusserlaubnis auf eine Wölfin im Emsland ist bereits ausgelaufen. Beispielbild ©Brigitte Sommer

Das Oberverwaltungsgericht hat heute zwei Abschussverfügungen für teilweise rechtswidrig erklärt. Zwar stimmte das Gericht zu, dass zwei Wölfe, die mehrere Risse verursacht haben sollen, rechtmäßig abgeschossen werden dürften, beschränkte die Erlaubnis aber nur auf diese beiden Individuen. Wolfsschutz Deutschland e. V. protestiert mit aller Entschiedenheit gegen diese Entscheidung. Wir freuen uns über Mitgliederverstärkung aus den Bereichen Uelzen und Celle. Ebenso freuen wir uns über Teilnehmer an Müllsammelaktionen und Waldspaziergängen.

Hintergrund: Umweltminister Lies hatte seine Verfügung auf Niedersächsische Wolfsverordnung aufgebaut, die im September in Kraft treten soll. Hier war gleich von wahllosen Abschussmöglichkeiten von mehreren Wölfen die Rede. Wie erwartet, wurde  diese Blutrauschverordnung des Umweltministers vom OVG regelrecht abgewatscht, da sie selbst gegen das „geänderte Bundesnaturschutzgesetz“ verstoßen würde. Allerdings läuft auch ein Pilotverfahren von Seiten des EuGH gegen Deutschland, um zu prüfen, ob eine die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes überhaupt mit EU-Recht vereinbar ist. Deshalb stellt sich die Frage, ob nicht nur Teile sondern die komplette Verfügung nicht rechtens ist. Das Urteil von Heute wirft auf jeden Fall ein Schlaglicht auf künftige Verfahren. Wir von Wolfsschutz Deutschland treten dafür ein, dass gar kein Wolf erschossen werden darf. Stattdessen sollte man sich endlich um geeigneten Schutz der Weidetiere kümmern. Weidetiere, die zudem weitaus öfter an anderen Ursachen als an Wolfsrissen sterben, wie jährliche Statistiken immer wieder belegen. Ebenso müssten vorher Vergrämungsmaßnahmen angewendet werden.

Wie von uns bereits vermutet, hätten sich somit auch die Jäger strafbar gemacht, die wie Lies es wünschte, sich an den Wolfsabschüssen beteiligen. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. hatten bereits Strafanzeige angekündigt, sollten Wölfe erschossen werden. Im Gegensatz zu den Aussagen des Herrn Lies, gewinnen die Jäger also keineswegs mehr Rechtssicherheit.

Ebenso zweifeln wir stark an, dass die betroffenen Weiden wirklich sicher wolfsabweisend eingezäunt gewesen sind und wir kündigen vermehrt Weidezaunkontrollen in beiden Gebieten an.

Hier die Pressemitteilung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts: https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/genehmigung-zum-abschuss-von-wolfen-teilweise-rechtswidrig-189967.html?fbclid=IwAR078fxt9j9HDUajFfJ-XmOsiFy-1y2-dImJ_xlo6wAZvicdPx75F0UMjYw

Hier geht es zu unserem Mitgliedsantrag: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Hintergrund zu der Abschussverfügung: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/05/25/klage-gegen-wolfsabschuesse-in-niedersachsen-abgewiesen-dennoch-nicht-unbedingt-grund-zum-heulen-fuer-wolfsfreunde-innen/

Hintergrund zum EU-Pilotverfahren gegen Deutschland: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/05/24/eu-eroeffnet-pilotverfahren-gegen-deutschland-wegen-der-aenderung-des-bundesnaturschutzgesetzes-lex-wolf/