Sachsen – Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeige nach Autojagd auf verängstigten Wolf

Der Fachstelle Wolf des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) ist heute Mittag durch die Polizeidirektion Dresden gemeldet worden, dass sich ein Wolf in Riesa verirrt hat. Ein Handyvideo zeigt, wie ein PKW-Fahrer den Wolf mit seinem Auto gezielt verfolgt. Das verängstigt wirkende Tier flüchtete in eine Sackgasse und ist durch einen Zaun auf das Betriebsgelände einer Firma gelangt. Wolfsschutz Deutschland e. V. stellt Anzeige gegen den Fahrer.

Beispielbild ängstlicher Wolf ©Brigitte Sommer

Die Fachstelle Wolf steht mit dem Unternehmen in Kontakt, hiesst es in einer aktuellen Pressemitteilung. Es wurden Maßnahmen besprochen, unter anderem, dass die Mitarbeiter informiert werden und dem Tier nicht nachgestellt werden soll. Zudem wurden für den Fall einer Begegnung Verhaltensregeln abgestimmt. Das Betriebsgelände ist großräumig eingezäunt und weist Flächen auf, die Rückzugsmöglichkeiten bieten. Derzeit besteht kein Sichtkontakt zu dem Tier. Die Experten der Fachstelle gehen aktuell davon aus, dass der Wolf im Schutz der Dunkelheit seinen Weg in die Freiheit suchen wird.

Generell kommen Wölfe bei ihren Streifzügen auch immer wieder an Ortschaften vorbei oder durchqueren diese. Selten kommt es vor, dass sich ein Wolf in einen Ort verläuft. Wölfe sind sehr vorsichtige Tiere. Sie nehmen Menschen mit ihren gut ausgebildeten Sinnen meist frühzeitig wahr und weichen meist bereits aus, bevor sie überhaupt bemerkt werden. Wer dennoch einem Wolf begegnet, sollte sich ruhig verhalten und das Tier nicht in die Enge treiben. In der Regel dreht sich der Wolf um und zieht von dannen.

Hier die Pressemitteilungen: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/248744?fbclid=IwAR2Q-cWFmMKjAgf0FdIjfKnNHZu3ie1sRC9gLYQ3eE2Z4p2A-phSOPZqdbI

Eilmeldung: Wolf in Sachsen illegal erschossen – merkwürdige Informationspolitik

Beispielbild toter Wolf

Bei einem Blick auf die Statistik von DBB-Wolf ist uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. aufgefallen, dass seit Anfang des Jahres 2021 bis heute schon zehn Wölfe umgekommen sind. Alleine davon fünf Tiere in Sachsen. Ein Altwolf aus dem Territorium Neustadt/Spremberg wurde bereits am 28. Januar tot aufgefunden. Er ist als illegal getöteter Wolf markiert.

Ein Mitarbeiter von der Fachstelle Wolf in Sachsen gab uns heute die telefonische Auskunft, dass ein Gutachten belegen würde, dass der Wolf erschossen worden sei, und auch bereits Ermittlungen laufen würden, er uns aber keine weitere Auskunft geben wolle. Für uns eine ziemliche Merkwürdigkeit, denn es war bislang immer üblich, zu illegal erschossenen oder getöteten Wölfen eine Presseinformation zu erhalten. Wir sind gespannt, was Printmedien in den nächsten Tagen über diesen Fall bringen werden. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. werden auch in diesem Fall Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Die Informationspolitik hat aber auch jeden Fall ein „Geschmäckle“. Hier kann auf jeden Fall der Eindruck entstehen, dass eine Augenmerk auf illegale Wolfstötungen verhindert werden soll, bzw. die Aufklärung solcher Taten nicht Ernst genug genommen werden könnte. Gar nicht eingetragen in die Liste, ist die „Entnahme“ der Wölfin, die auf Geheiß des Niedersächsischen Umweltminister Lies stattgefunden hat. Früher waren solche Abschüsse in der Liste als „Managementmaßnahme“ gekennzeichnet.

Laut DBB-Wolf leben außer den zwei Elterntieren auf dem Gebiet des Rudels auch sechs Welpen. Falls wirklich der Altwolf erschossen worden sein sollte, könnte die Altwölfin bereits wieder trächtig sein. In diesem Fall wird sie es schwer haben, ihre Welpen alleine großzuziehen. Es könnte aber auch sein, dass durch den Abschuss des Vaterwolfs neuer Nachwuchs verhindert werden sollte und das Rudel zerschossen werden sollte. Wir beobachten in Sachsen momentan erneut besorgniserregende Tendenzen.

 

Quelle: www.dbb-wolf.dehttp://www.dbb-wolf.de

Wolfsschutz Deutschland e. V. wünscht frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins Jahr 2021

Liebe Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde,

der Vorstand von Wolfsschutz Deutschland e. V. wünscht allen lieben Wolfs- und Naturfans ein frohes Fest und einen guten Rutsch in das Jahr 2021. Es war ein schweres Jahr voller Herausforderungen und wir hoffen sehr, dass es im nächsten Jahr wieder einfacher für uns alle werden wird.

Die Corona-Krise ging auch an uns nicht spurlos vorüber. Während die Jäger in den meisten Bundesländern als systemrelevant klassifiziert worden sind, hatten es unsere Aktiven und auch unsere Vorsitzende nicht immer einfach. Eine der größten Herausforderungen im nächsten Jahr wird weiterhin der Lobbyismus bleiben. So ist es immens wichtig, dass unser kleiner Verein weiterhin ein beständiges Sprachrohr für die Wölfe und auch für eine Abschaffung der Jagd bleiben muss.

Auch in diesem Jahr haben wir wieder viele Hürden genommen und sind am Ball geblieben. Wir haben sowohl Mauscheleien bei der Agrar- und Jagdlobby aufgedeckt, als auch bei den anderen Verbänden. Auch wir sind von Unterwanderungsversuchen, inklusive Verleumdung und Mobbing, betroffen gewesen.  Auch haben wir uns wieder erfolgreich gewehrt. Wir setzen uns auch weiterhin für erweiterte Debattenräume ein. Der Slogan, „alle müssen mit einer Stimme sprechen“ ist unserer Ansicht in dieser Diskussion nicht zielführend, da die Verbände und Vereine sehr unterschiedliche Ziele und Vorstellungen haben. Wir müssen weiter Vereinen, die zum großen Teil Jäger als Mitglieder haben bzw. bei denen sogar ein Jäger als Präsident sitzt, Paroli bieten können. Wo andere „ja“ zu Abschüssen sagen, bleiben wir ganz klar beim „nein“. Eine lebendige Demokratie braucht Diskussion, Streit und Konsens, wie die Luft zum Atmen.

Wir danken allen sehr für Spenden und Mitgliedschaften und wir freuen uns auch weiter über jede Unterstützung:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

BIC BELADEBEXXX

Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Mit herzlichen Grüßen

Wolfsschutz Deutschland e. V.

Brigitte Sommer

Ulrike de Heuvel

Jürgen Götz

Volker Vogel

Sachsen – Senderwölfin Lotta wurde wohl durch Bisse getötet

Neues von den besenderten Wölfen in Sachsen

© LUPUS
Aktuell sind drei sächsische Wölfe am Sender, meldete die Fachstelle Wolf des Landesumweltamtes Sachsen (LfULG) am 21.04.2020 in einer Pressemitteiluung: die beiden Rüden »Hans« und »Peter« sowie die Fähe »Juli«. Der Sender der Wolfsfähe »Lotta« sei allerdings verstummt. Sie wäre am 24. März tot aufgefunden worden.  Die routinemäßige Autopsie des Kadavers im Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung Berlin habe ergeben, dass die Wölfin an den Folgen massiver Bissverletzungen starb. Der Fundort befand sich im Grenzgebiet zwischen dem Neustädter und Mulkwitzer Wolfsterritorium in der Lausitz.
In den sozialen Netzwerken entbrennen seither heiße Diskussionen über die Hintergründe dieser Beißerei, die uns sinnlos erscheinen. In der Tat dulden Wölfe fremde Wöfe in ihrem Territorium normalerweise nicht. Es ist also gut möglich, dass andere Wölfe Lotta getötet haben. Es besteht auch die Möglichkeit, wie von vielen vermutet, dass Hunde die Wölfin totgebissen haben. Einige vermuten sogar, dass Jäger ihre Hunde illegal auf die Wölfin gehetzt haben könnten. Solange diesbezügliche Beweise aber fehlen, sind solche Vermutungen reine Spekulation und führen damit zu nichts.

Neun Monate sei es her, dass die beiden Schwestern »Lotta« (FT11) und »Juli« (FT12) im Abstand von einer Woche besendert wurden. Anders als ihre große Schwester, die sehr heimattreu gewesen war, hätte »Juli« – FT12 bereits im Herbst 2019 damit begonnen, immer wieder und immer weitere Ausflüge in alle Himmelsrichtungen zu unternehmen. Im Februar sei sie letztmalig in ihr elterliches Territorium in der Lausitz zurück gekehrt. Seitdem würde sie sich in der Nähe des Truppenübungsplatzes Hintersee in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten.

Aus der sächsischen Lausitz würden jetzt noch die beiden Wolfsrüden Daten senden. Einer davon sei »Peter« – MT8, welcher erst Anfang April besendert worden wäre. Seine ersten Senderdaten würden daraufhin weisen, dass er der Vaterwolf des neuen Mulkwitzer Rudels ist. Dieses Rudel wurde im Sommer 2019 erstmals bestätigt, als ein toter Welpe gefunden wurde, welcher der neuen Verpaarung zugeordnet wurde. Das Mulkwitzer Territorium befindet sich zwischen den Neustädter, Nochtener und Milkeler Wolfsterritorien.

Bei dem zweiten männlichen Wolf am Sender handele es sich um »Hans« – MT7. Er hätte am 30. Dezember 2019 für Aufsehen gesorgt, als er sich in Görlitz in einen Hinterhof verirrt hatte und durch ein Kellerfenster eines der dortigen Häuser gesprungen sei. Nachdem der Wolf von einem Tierarzt betäubt und untersucht worden war, beschloss man, ihn aufgrund der sehr geringfügigen Schnittverletzungen wieder in die Freiheit zu entlassen, so das LfULG). Vorher sei er noch mit einem Halsbandsender ausgestattet worden, um seine Aktivität überwachen zu können. Kurz nach seiner Freilassung in einem ruhigen Waldstück wäre sich »Hans« (MT7) mitten ins Kerngebiet des Daubaner Rudels gelaufen hätte dort die nächsten acht Tage verbracht. Die genetischen Untersuchungen zeigten später, dass »Hans« ein fast drei Jahre alter Sohn dieses Rudels ist.

Das neue, mehrjährige sächsische Landesprogramm »Besenderung Wolf« startete 2019 im Auftrag des LfULG. Auftragnehmer ist das LUPUS Institut für Wolfsmonitoring und -forschung in Deutschland. Die mittels Telemetrie gewonnenen Daten von möglichst vielen Wölfen sächsischer Rudel sollen dabei helfen, bessere Informationen über das Leben von Wölfen in der sächsischen Kulturlandschaft zu erhalten. Die so gewonnenen Daten seien eine wertvolle Ergänzung zum herkömmlichen Wolfs-Monitoring, besonders in einer Region wie der sächsischen Oberlausitz, in der der Wolfsbestand in den letzten Jahren nicht nur gewachsen ist, sondern sich auch weiter verdichtet hätte, schreibt das LfULG abschließend.

Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. sehen die Besenderung von Wölfen eher kritisch, weil viele Wölfe diese Besenderung nicht überlebt haben. Leider können die Signale der Halsbänder wohl nicht nur die Forscher sondern wohl auch Kriminelle orten, die Wölfe abschießen wollen. Prominentes und trauriges Beispiel hierfür ist u. a. Wolf Arno. Hier ein Bericht aus 2016 https://www.welt.de/regionales/mecklenburg-vorpommern/article160468353/Wolf-Arno-wurde-erschossen.html

Man weiß schon lange, dass Wölfe wandern. Tourenkarten von Wolfswanderungen dürften also wohl kaum in erster Linie neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen dienen.

Hier die Pressemitteilung mit Bewewungskarten: https://medienservice.sachsen.de/medien/news/235573

 

Mutterwölfin des Rudels Knappenrode II in Sachsen erschossen und verscharrt – Wolfsschutz Deutschland e. V. erstattet Anzeige und lobt Kopfgeld aus

Beispielbild eines toten Wolfs

Am 14.12.19 wurde die Mutterwölfin das Rudels Knappenrode II tot in Sachsen im Landkreis Bautzen aufgefunden. Laut telefonischer Rücksprache mit Vanessa Ludwig von der Fachstelle Wolf in Sachsen wurde die Mutterwölfin illegal abgeschossen und verscharrt. Vom Täter sei keine Spur zu finden. Zurück bleiben der Wolfsvater sowie fünf Welpen. Wölfe sind nach EU-Recht und Bundesnaturschutzgesetz eine streng geschützte Art. Ihre unerlaubte Tötung stellt eine Straftat dar.  Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. verurteilen diese hinterhältige, feige und hochkriminelle Tat zutiefst und stellen Anzeige. Gleichzeitig loben wir eine Belohnung zur Ergreifung des Täters von 3.000 Euro aus.

Screeshot von der Seite www.dbb-wolf-de ©dbb-wolf.de

Verbindung zum Fall Mortka?

Bereits vor eineinhalb Jahren wurde wohl ebenfalls eine Wölfin aus diesem Rudel auf besonders grausame Art und Weise getötet. Bei der Bergung des Kadavers sei festgestellt worden, dass der Brustraum des Wolfes Löcher aufgewiesen hätte und um den Bauch des toten Wolfes ein Strick gebunden gewesen wäre. Am anderen Ende des Strickes soll ein Betongewicht befestigt gewesen sein, mit dem der Kadaver im Tagebausee versenkt worden ist.  Wir lobten damals eine Summe von 7.000 Euro zur Ergreifung des Täters aus. https://www.radiolausitz.de/beitrag/neues-wolfsrudel-in-der-lausitz-559161/

Die Zeit beendete einen Artikel über den Fall so: „Kaum jemand kennt die Wälder besser als diese Jäger, die mitbekommen, wer sich wann in welchem Revier bewegt. Aber einen Wolfskiller? Nein, nie gesehen. Ausdruckslos schauen die Männer einander an. Dann fragt einer: „Sie kennen doch die drei S, oder?“ Jeder in der Gegend kennt die drei S. Schießen, schaufeln, schweigen.“ Dies mag ja für eine bestimmte Zeit so funktionieren, doch sicher sind diese Personen nicht. Irgendwann kommt die Wahrheit immer heraus.

Quellen: https://www.dbb-wolf.de/totfunde/aktuelle-ereignisse

https://www.radiolausitz.de/beitrag/neues-wolfsrudel-in-der-lausitz-559161/

https://www.zeit.de/2019/01/woelfe-deutschland-illegale-toetung-jagd-artenschutz?wt_zmc=sm.ext.zonaudev.facebook.ref.zeitde.share.link.x&utm_medium=sm&utm_source=facebook_zonaudev_ext&utm_campaign=ref&utm_content=zeitde_share_link_x&fbclid=IwAR3Q1LWztfDZ9lRg2-uJ_Iv9WCj5LmB7X2FhR7KByJ724jvXRkZuHWjq3Nw

 

 

Aktueller Blick ins Zuhause der Wölfe in Sachsen – Neue Zahlen und alte Probleme mit Weidetierhaltern und Jägern

Sechs neue Wolfsterritorien sind in Sachsen dazugekommen. Dies ergeben neue Zahlen des Wolfsmonitorings in Sachsen. Dem gegenüber stehen 17  tote Wölfe und ein ganzes Rudel, das verschwunden ist. Dies bestätigt uns, dass das Märchen von einer  unkontrollieren Vermehrung der Wölfe ins Reich der Brüder Grimm gehört.

Der Wolfsbestand in Sachsen sei um weitere sechs Territorien auf aktuell 27 Territorien angestiegen, schreibt die Fachstelle Wolf des Landesumweltamtes gestern in einer Pressemitteilung.  Dabei handele es sich um 22 Rudel, vier Paare und ein territoriales Einzeltier. Neu dazugekommen seien die Wolfsterritorien Mulkwitz, Neiße, Neusorge, Dresdner Heide, Laußnitzer Heide und Elstra. Einige bereits nachgewiesene Territorien hätten sich verschoben und ein Rudel existiere nicht mehr. Hierbei handele es sich um das seit 2011 bekannte Nieskyer Rudel.

Beispielbild © Brigitte Sommer
Dass in Süd- und Westsachsen noch ganz viel Platz für weitere Wölfe ist, zeigt die offizielle Karte der Territorien des Monitoringjahres 2018/2019.
Karte Territorien Sachsen im Monitoring-Jahr 2018/2019 @Freistaat Sachsen.

Dies seien Ergebnisse des aktuell ausgewerteten Monitoring-Jahres 2018/19, die die Fachstelle Wolf des Landesumweltamtes Sachsen (LfULG) am Dienstag in Dresden in einer Pressekonferenz vorgestellt hat. Damit sind in Sachsen 27 Wolfsterritorien bestätigt worden. Einige der oben genannten neuen Rudel hätten erst rückwirkend durch den Nachweis von Welpen in diesem Sommer bestätigt werden können, wie zum Beispiel das Dresdner-Heide-Rudel. Mit dem Wermsdorfer Forst und dem Raum Moritzburg gebe es zwei weitere potentielle Gebiete. Hier würden einzelne Nachweise vorliegen. Ob es sich um ein jeweils neu etabliertes Territorium handeln würde, sei derzeit noch nicht sicher belegbar. Acht weitere Wolfsterritorien hätten nur einen kleinen Teil ihres Gebietes auf sächsischer Seite und würden daher in den Nachbarländern mitgezählt.

Das Nieskyer Rudel siehe roten Kreis in der Mitte, gibt es nicht mehr. Telemetrie-Karte Streifgebiete bis 30092019 – @Freistaat Sachsen

Im aktuell laufenden Monitoring-Jahr 2019/20 konnte in zwanzig Territorien durch Aufnahmen von Welpen oder einer Fähe mit Gesäuge der Nachweis von Reproduktion erbracht werden, heisst es in der Pressemitteilung weiter.  In den vier Rudeln Daubitz, Neustadt, Nochten und Knappenrode II seien jeweils eine Doppelreproduktion bestätigt worden, d.h., dass in diesen Territorien jeweils zwei Fähen mit Gesäuge beziehungsweise zwei Würfe mit Welpen bestätigt wurden. Solche Doppelreproduktionen hätte es in Sachsen in der Vergangenheit bereits mehrmals gegeben.

Screenshots der Territorien auf DBB-Wolf – Dass es hier erscheint, als wären nur zwei Territorien neu hinzugekommen, liegt daran, dass die Daten von 2017/2018 noch einmal upgedatet worden sind.

Fakten bestätigen also, dass das Märchen von der unkontrollierten Verbreitung von Wölfen ins Reich der Brüder Grimm gehört.

Wenn das Nahrungsangebot im Gebiet groß genug ist, könnte es vorkommen, dass neben den Inhabern der Territorien beispielsweise eine erwachsene Tochter ebenfalls Nachwuchs bekäme. In zwei weiteren Gebieten im Bereich zwischen Bernsdorf und Hoyerswerda sowie im Bereich des Berzdorfer Sees seien ebenfalls Welpen bestätigt worden. Hier sei allerdings noch unklar, ob es sich nur um Verschiebungen bestehender Rudel, oder um die Etablierung neuer Rudel handeln würde.

17 tote Wölfe in nur einem Jahr – ein komplettes Rudel verschwunden

Es hätte auch Verluste gegeben. So existiere das Nieskyer Rudel nicht mehr und allein in diesem Jahr seien bis heute 17 tote Wölfe gefunden worden. In 13 dieser Fälle starben die Wölfe bei Verkehrsunfällen, gibt das LfULG an. In einem Fall hätte die Todesursache nicht geklärt werden können und in drei weiteren Fällen wären die Wölfe an einer natürlichen Todesursache gestorben.

Umstrittene Besenderung?

Zwei Wölfinnen wurden eingefangen und mit Sendehalsbändern versehen. Foto Wölfin Lotta _FT11 beim_Fang ©LUPUS

Eine wertvolle Ergänzung zum herkömmlichen Monitoring würden seit Juli 2019 die beiden Wolfsfähen »Lotta« (FT11) und »Juli« (FT12) liefern. Mit Halsbandsendern ausgestattet, lieferten sie u.a. wichtige Erkenntnisse für die jährliche Erhebung der Größe von Populationen und Territorien sowie zum Abwanderungs- und Ausbreitungsverhalten der Tiere. Den ersten Telemetrie-Daten nach zu urteilen, gehören beide Wölfinnen zum Neustädter Rudel. Zitat: „Im September verlagerte FT12 »Juli« ihren räumlichen Schwerpunkt zunächst an den Süd-Westrand des Neustädter Territoriums. Im Oktober erkundete sie dann das Gebiet nordwestlich des Neustädter Territoriums auf Brandenburgischer Seite, um schließlich Ende Oktober weiter nach Norden an Cottbus (Brandenburg) vorbei zu wandern. Ob dies nur ein größerer Ausflug ist, oder ob sich die Jährlingsfähe auf Abwanderung begeben hat, werden die Daten der nächsten Wochen/Monate zeigen.“

Die beiden Wolfsfähen seien im Rahmen des in diesem Jahr neu gestarteten Landesprogramms »Besenderung Wolf« im Auftrag des LfULG vom LUPUS Institut für Wolfsmonitoring und -forschung in Deutschland gefangen worden. Die Soft-Catch-Falle funktioniert nach dem Prinzip des Tellereisens, bei dem nach Auslösung zwei Metallbügel zusammenschlagen, wobei es häufig zu schweren Verletzungen (Knochenbrüchen), in jedem Fall aber zu großen Schmerzen kommt. Durch die Schaumstoffpolsterung an den Bügeln solle das vermieden werden. Im Zusammenhang mit einem Fallensender werde zudem sichergestellt, dass das gefangene Tier innerhalb kürzester Zeit aufgesucht und narkotisiert werden könne. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V.  schätzen Soft Catch Traps als tierschutzbedenklich ein und wir sind sehr skeptisch, was eine angebliche Schmerzfreiheit betrifft. Hier ein Selbstversuch aus den USA. Es ist deutlich zu erkennen, dass der Probant deutliche Quetschungen an den Fingern aufweist. Dabei hat er sich sofort selber aus der Falle befreit. https://www.youtube.com/watch?v=ZOAVwtH2PzM

Allerdings sagte uns Vanessa Ludwig vom LfULG telefonisch dazu, dass man die Fallen hier in Deutschland auf Gewichtsklassen einstellen würde und keine schwere Verletzung – außer evtl. Hämatomen (blaue Flecke) zu befürchten wären. Auch seien in die Soft Catch Traps auch Hasen und Füchse geraten, die auch keinen Schaden davongetragen hätten.

Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. sehen solche Besenderungsaktionen sehr kritisch. Es gibt bereits genug Daten und Fakten über das Wanderverhalten von Wölfen. Kaum eines der Tiere hat bislang eine solche Besenderung lange überlebt, denn die Daten können auch von Kriminellen ausgelesen werden, die die Wölfe dann illegal abschießen. Beispiele dafür sind Wolf Arno in Mecklenburg-Vorpommern und Naya in Belgien. Auch könnten besenderte Wölfe bei Abschussgenehmigungen als „Judaswölfe“ fungieren und unfreiwillig den Standort des Rudels verraten. Geht die  Änderung des Naturschutzgesetzes (LEX-Wolf) – https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/10/26/bundestag-oeffnet-der-wiederausrottung-der-woelfe-tuer-und-tor-debatte-in-der-nacht-zeigt-den-maechtigen-einfluss-der-lobbyisten/) durch, wäre es künftig erlaubt, sogar ganze Rudel zu erschießen. Rudel, in denen besenderte Wölfe leben, hätten gar keine Chance zu überleben.

© Wolfschutz Deutschland e. V.

Weidetierhalter, die sich gegen den Schutz ihrer Tiere stemmen?

Das Zusammenleben mit Wölfen führe auch zu Konflikten. So seien dem Wolfsmanagement Sachsen in diesem Jahr 155 Schadensfälle an Haus- und Nutztieren gemeldet worden. (Stand 31. Oktober). In 110 Fällen sei der Wolf als Verursacher wahrscheinlich gewesen. Dabei wurden insgesamt 342 Tiere getötet, 75 verletzt und 56 sind vermisst. Betroffen waren laut Liste hauptsächlich Schafe und Ziegen, gefolgt von Gatterwild sowie fünf Rindern, einem Alpaka, einem Strauß und einem Hund, heisst es in der Pressemitteilung weiter. Hier ein Link zur Rissliste:  https://www.wolf.sachsen.de/schadensstatistik-4169.html?fbclid=IwAR33TjOLeQNz1cWuuEs7EFatudVRK_d3FGtPz6wLiEWgvQ7yzY8qgTYhqjs Dabei fällt uns auf, dass bei sehr vielen Weidetierhaltern auch nach rund 20 Jahren, in denen sich die Wölfe in Sachsen wieder angesiedelt haben, anscheinend kein Wille vorhanden ist, die Tiere zu schützen. In der rechten Spalte der Liste ist nur allzu oft aufgeführt, dass Zäune zum Wasser hin komplett offen waren, dass Festzäune ohne Strom waren, oder dass es sich sogar um die tierschutzrechtlich sehr umstrittene Anbindehaltung gehandelt hat, oder schlicht gar kein Zaun vorhanden gewesen ist. Dies ist nach wie vor eine Einladung zu Fast Food für die Wölfe.

In mehr als der Hälfte der Fälle waren Weidetiere nicht geschützt

Wie wichtig es ist, dass Tierhalter Schutzzäune regelmäßig überprüfen und eventuell vorhandene Schwachstellen zeitnah beseitigen, zeigen allein die begutachteten Schadensfälle seit Übernahme der Rissbegutachtung durch die Fachstelle Wolf ab 1. August 2019. In 52 Prozent der Fälle waren die Kriterien für den Mindestschutz nicht erfüllt. Schaf- und Ziegenhalter sowie Betreiber von Wildgattern haben im Freistaat Sachsen die Möglichkeit, sich Herdenschutzmaßnahmen, wie z.B. die Anschaffung von Elektrozäunen, fördern zu lassen. Dies gilt sowohl für Hobbyhalter, als auch für Tierhalter im landwirtschaftlichen Haupt- oder Nebenerwerb. Seit Anfang dieses Jahres liegt der Fördersatz bei 100 Prozent. Die Förderung der präventiven Maßnahmen wurde bereits von zahlreichen Tierhaltern genutzt, was die hohe Zahl von über eintausend Förderanträgen 2019 verdeutlicht.

Fake News von Weidetierhaltern

Diese Weidetierhalterin aus dem Gebiet des Rosenthaler Rudels verbreitete über soziale Netzwerke Fake-News.

Laut telefonischer Auskunft von Christian Starke, seines Zeichens Leiter des Umwelt- und Forstamts beim Landratsamt Bautzen, vom 28.102019, liegt aktuell kein Antrag zur ‚Entnahme‘ eines oder mehrerer Mitglieder des Rosenthaler Wolfsrudels vor.
Allgemein zum Procedere: Die Fachstelle Wolf, die auch die Rissbegutachtung leistet, informiert das Landratsamt, wenn die (prinzipielle) Zulässigkeit einer ‚Entnahme‘ gegeben ist. Grundlage für die Feststellung der Zulässigkeit ist der Kriterienkatalog der sächsischen Wolfsverordnung.

Indes fordern Weidetierhalter wohl auch noch, dass ihnen Standartzäune und die besseren wolfsabweisenden Netze von extra eingestellten Mitarbeitern kostenfrei aufgebaut werden sollen. Dies ist unserer Ansicht nach der völlig falsche Weg. Vielmehr sollte es endlich eine bundesweit einheitliche Lösung mit der kompletten Bezahlung von wolfsabweisenden Zäunen für alle Berufs- und Hobbyweidetierhalter in ganz Deutschland (was auch wandernde Jungwölfe einschließen würde) geben, wie es ja auch von der EU seit Anfang des Jahres erlaubt wurde. Desweiteren fordern auch wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. eine höhere Weidetierprämie für Weidetierhalter *innen. Dafür sollte es dann aber auch keine Entschädigung bei Rissen mehr geben. Ganz zu schweigen von Abschussgenehmigungen aufgrund von Rissen. Dies zieht lediglich alle möglichen Tricksereien bestimmter Weidetierhalter *innen nach sich, die das Wohl ihrer Tiere aufs Spiel setzen, um einen Abschuss zu erlangen. Wir haben bei zahlreichen Kontrollen nachgewiesen, dass hier teilweise kein Strom auf den Zäunen war und sich große Lücken in den Zäunen befanden. Wir halten deswegen auch die Änderung des Naturschutzgesetzes (Lex-Wolf) für völlig verfehlt. https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/10/26/bundestag-oeffnet-der-wiederausrottung-der-woelfe-tuer-und-tor-debatte-in-der-nacht-zeigt-den-maechtigen-einfluss-der-lobbyisten/

Schüsse im Prozessschutzgebiet Neusorge – Hirsch – Spreeaufwurf

Am 02. November 2019 nahmen Vereinsmitglieder von Wolfsschutz Deutschland e. V. Schüsse im  Prozessschutzgebiet Neusorge – Hirsch – Spreeaufwurf wahr, wo sich auch ein neues Wolfsterritorium befindet. In einem Prozessschutzgebiet darf im Gegensatz zu „normalen Naturschutzgebieten“ überhaupt nicht gejagt werden. Unsere Mitarbeiter meldeten den Vorfall der Polizei in Rothenburg.

Sachbeschädigung durch Jäger

Jäger P. besprühte eine unserer Wildkameras mit roter Farbe und flmte sich selbst dabei.

Unser Biologe schreibt an einem wissenschaftlich fundierten Aufsatz über kleine Beutegreifer und andere Arten in Wolfsrevieren. Dazu haben wir zu Forschungszwecken Wildkameras aufgehängt. Leider werden diese immer wieder gestohlen und auch beschädigt. Unter anderem wurde gegen den Vorsitzenden eines sächsischen Jagdvereines auch ein Verfahren eröffent. Günther P. hatte sich beim Besprühen unserer Wildkamera selber gefilmt und so konnten wir Anzeige gegen „bekannt“ erstellen. Das Verahren wurde von Seiten der Staatsanwaltschaft gegen Bezahlung der Kamera eingestellt.

Quellen: http://www.dbb-wolf.de

https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/231389?fbclid=IwAR37pHuvwtRZO1AnUvT7cT81ocJv15xvfTmfbwCvDQHU_micQdx8fCsTu_c

Link zur Rissliste: https://www.wolf.sachsen.de/schadensstatistik-4169.html?fbclid=IwAR1k6-wbRgpZ0l9HbF9D1efU4AAaOrS-wPQ_enNHMTXz3MqQRPZ1Y8-laS8

 

Faktencheck Sachsen: wollen Harig und Kretschmer schon wieder dem Rosenthaler Rudel an den Kragen? Doch nicht bei solchen Zäunen!

Das Tor zur Weide lädt zum Überspringen ein.

„Mindestens 20 tote Schafe in Schönau bei Rosenthal“, so titelt der MDR einen Bericht auf seiner Internetseite Ende Juli 2019. Link dazu:  https://www.mdr.de/sachsen/bautzen/bautzen-hoyerswerda-kamenz/schafe-gerissen-verletzt-weide-rosenthal-104.html Im sächsischen Schönau (Gemeinde Ralbitz-Rosenthal) sollen „ein oder mehrer Wölfe“ zugeschlagen haben. Ob es wirklich Wölfe waren, ist noch nicht bekannt. Wir waren nach Veröffentlichung dieser Meldung erneut vor Ort und haben uns die Zäune genau angesehen. Unser Fazit: Die Zäune sind gerade mal knapp 80 cm hoch und wenn sie höher sind, tragen sie nicht einmal genügend Strom.

Auch in den anderen Kerngebieten des Rosenthaler Rudels entsprechen die Zäune nicht den Standards, die in Wolfsgebieten üblich sein müssten. Zwar gibt es  Zäune, die in der Höhe zumindest den Mindeststandards standhalten, doch dann sind oft die Tore zu niedrig, oder die Anschlusszäune viel zu tief.

 

Höchstens 80 cm Zaunhöhe, unten alles mit Gras überwuchert. Da würde auch kein Strom nutzen.

Auch beim Strom scheinen die Schäfer und Bauern  nach wie vor zu sparen. Auf unseren Rundgängen in der Gegend von Schönau konnten wir wieder einige Zäune entdecken, die völlig ungenügend Strom aufwiesen. 2000 Volt, wie auf diesem Foto zu sehen, hält keinen Wolf und wahrscheinlich auch keinen großen Hunde davon ab, den Zaun zu überwinden.  Nach wie vor gibt  es auch Festzäune ohne Strom und Untergrabschutz.

Von 2000 Volt lässt sich kein Wolf abschrecken.

Jetzt könnten die Stimmen wieder laut werden, die einen Abschuss des Rosenthaler Rudels fordern. Bautzens Landrat Harig, selbst Hobbyschäfer, will das schon seit knapp zwei Jahren durchsetzen. Das Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) hatte sein Einvernehmen zu der Ausnahmegenehmigung des Landratsamtes Bautzen erteilt. Diese absurde Genehmigung wurde mithilfe eines Eilantrages unseres damaligen Verbandes Grüne Liga Sachsen außer Kraft gesetzt. Die Geschichte liegt noch immer vor Gericht in Dresden. Zeitgleich hatten wir von Wolfsschutz Deutschland damals das Rosenthaler Rudel bis zur Erteilung des Eilantrages durch Nachtwachen geschützt. Wir sorgten dafür, dass sich die Tiere nicht aus dem Wald herauswagten.

Derartige Aktionen könnten bald wieder nötig werden, sollte Harig seine Wolfsabschussfantasien erneuern. Bereits vor einiger Zeit hatte auch Sachsens Ministerpräsident Kretschmer auf eine rasche Lösung beim Thema Wolf gedrängt. Besonders mit einem Geschmäckle behaftet, ist die Tatsache dass es keine öffentlich einsehbare Rissliste mehr gibt, seit das Kontaktbüro Wölfe in Sachsen praktisch abgesetzt worden ist und nun die Aufgaben dem Ministerium direkt unterstellt sind. Solche Aktionen dürften kaum öffentlichem Interesse und vertraunensbildenen Maßnahmen dienen. 

Dass solche Zäune in Kerngebiet des Rosenthaler Rudels noch immer zu finden sind, lässt beabsichtigte Rissprovokation um erneut einen Schießbefehl zu erteilen, nicht ausschließen.

Wenn die „Lex Wolf“ (Artikel hierzu unter https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/06/19/wolfsschutz-deutschland-lex-wolf-ist-die-legitimation-zur-erneuten-ausrottung-der-woelfe-aufforderung-an-abgeordnete-dem-gesetz-nicht-zuzustimmen/ )vom Bundestags nach der Sommerpause verabschiedet wird und damit praktisch Wolfsabschüsse ohne Probleme möglich sein werden, könnte auch das Rosenthaler Rudel  bedeutend einfacher als jetzt abgeschossen werden.

 

Unser Protest sowie großer Faktencheck zur neuen Wolfsverordnung in Sachsen

Das Sächsische Kabinett hat am  (16. April 2019) die Sächsische Wolfsmanagementverordnung (SächsWolfMVO) beschlossen. Enwurf WOLFSMANAGEMENT VERORDNUNG – vom Kabinett beschlossene Fassung Sie wird Ende Mai in Kraft treten, berichtet das Umweltministerium in einer Pressemeldung. Die beschlossene Verordnung soll  den bisher bestehenden Wolfsmanagementplan ergänzen, schreibt das Ministerium. In Wirklichkeit ist diese Wolfsverordnung ein Freibrief, um Wölfe einfacher abzuschießen und um die strengen Artenschutzgesetze der EU zu umgehen.

Wölfe sollen zur Bestimmung des Aufenthaltsortes besendert werden dürfen. Wölfe, die sich unter 100 Meter nähern, werden als Problemwölfe dargestellt. Damit bereitet man ein Abschlachten der Jungwölfe vor, die sich zwangsläufig auf ihren Wanderungen ab und an einmal sehen lassen, weil ihnen auch die Erfahrung der Altwölfe fehlt. „Die Tötung sowohl einzelner Wölfe, sowie ganze Rudel und sogar von Welpen soll unter anderem dann stattfinden dürfen, wenn „das öffentliche Leben erheblich gestört wird“, heißt es in einer Stellungnahme. Dies ist nichts anderes als ein Freibrief zur erneuten Ausrottung des Wolfs.

Weideprämien wurden gestrichen

Auch eine Zusammenführung von Aufgaben beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie hat mehr als ein Geschmäckle, denn die Rissbegutachtung und Genehmigung von Entschädigungen sind aus gutem Grund bislang getrennt. Das LfULG wird dazu benutzt, eben nicht den Naturschutz umzusetzen,  sondern es wird ganz klar Lobbyinteressen untergeordnet. Die Schafhaltung in Sachsen wird seit Jahren von der Politik nicht unterstützt, ihr Niedergang hat nichts mit den Wölfen zu tun. Ein Antrag der GRÜNEN und LINKEN auf eine Weidetierprämie wurde beispielsweise im Sommer während der Fußballweltmeisterschaft abgeschmettert. Dass in fast der Hälfte der Risse in Sachsen nicht einmal der Wolf Anteil hat, wird ebenso nicht erwähnt, wie die Problematik, dass viele Weidetierhalter ihre Tiere teilweise gänzlich ohne Zaun laufen lassen und sogar die tierschutzrechtlich sehr fragwürdige Form der Anbindehaltung noch immer praktizieren. Darüber hinaus ist in vielen Fällen kein Mindestschutz eingehalten worden. Nun wird auch noch das Kontaktbüro Wölfe in Sachsen und das LUPUS-Institut ab Juli 2019 quasi kaltgestellt. 

Wir widersprechen diesem Werk der CDU-SPD-Koalition auf das Schärfste. Diversen Naturschutzverbände, wie NABU, Grüne Liga, IFAW, WWF oder der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe wurde eine Anhörung gewährt. Diese Orgas hätten mit Hilfe eines Normenkontrollverfahrens Einspruch einlegen können. Die Liste der Orgas, die angehört wurden ist unter dem Faktencheck verlinkt. Wir fordern die Naturschutzorganisationen auf, rechtliche Schritte gegen diese Sächsische Wolfsverordnung einzulegen. 

Aus der Pressemitteilung des Umweltministeriums: 

So dürfen Wölfe vergrämt werden, wenn sie sich an einem Wohngebäude aufhalten oder sich einem Menschen auf weniger als einhundert Meter nähern, sich nicht verscheuchen lassen und dadurch das öffentliche Leben gestört wird.

Eine Entnahme, also Tötung, können die zuständigen Behörden dann vornehmen, wenn sich ein Wolf einem Menschen auf weniger als 30 Meter nähert und eine Vergrämung erfolglos geblieben ist. Auch zur Vermeidung erheblicher wirtschaftlicher Schäden ist eine Entnahme möglich: überwindet ein Wolf die in der Verordnung genannten Schutzmaßnahmen innerhalb von zwei Wochen zweimal, kann er entnommen werden.

Die Verordnung enthält darüber hinaus ein landesweites Programm zur Besenderung von Wölfen. Um möglichst genaue Erkenntnisse über den Aufenthaltsort und die Bewegungsmuster der Wolfsrudel im Freistaat Sachsen zu erhalten, sollen landesweit einzelne Wölfe mit einem Senderhalsband ausgestattet werden.

Ebenfalls in der Verordnung geregelt wird die Arbeit der neuen Fachstelle Wolf im Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG). Die Rissbegutachtung, die Beratung der Nutztierhalter, die Förderung präventiver Maßnahmen sowie wesentliche Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit werden bei dieser Fachstelle gebündelt und können so sachsenweit aus einer Hand umgesetzt werden. Die mit sechs Mitarbeitern besetzte Fachstelle soll mit Inkrafttreten der Verordnung im Mai 2019 ihre Arbeit aufnehmen.

Für Entscheidungen über die Entnahme bzw. die Vergrämung von Wölfen bleiben die Landkreise und Kreisfreien Städte zuständig. Nur diese Ebene besitzt die Ortskenntnis und kann die wirtschaftlichen oder sozialen Folgen von Konfliktsituationen mit Wölfen sicher einschätzen.

Eine weitere Regelung der Verordnung verbietet das Anlocken, das Füttern und die zielgerichtete Annäherung an Wölfe. „Diese Regelung soll dazu beitragen, dass Wölfe ihre Scheu vor dem Menschen behalten“, so der Minister. „Ebenso dürfen sie sich nicht an die Nutztiere als leichte Beute gewöhnen. Ich möchte daher an die Nutztierhalter appellieren, von den bestehenden Fördermöglichkeiten für Herdenschutzmaßnahmen Gebrauch zu machen und ihre Tiere vor Wolfsangriffen zu schützen.“

 

Faktencheck mit ausführlichen Informationen und Links:

Hier die eine Stellungnahme zu zwei Punkten von Richterin a. D. Almut Hirt, die sich auch in der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierrechte – www.djgt.de –  engagiert. Enwurf WOLFSMANAGEMENT VERORDNUNG – vom Kabinett beschlossene Fassung

1. § 8 regelt die Tötung im Interesse der Gesundheit von Menschen und
in Absatz 3 auch die Tötung von Welpen bei der Entnahme beider
Elterntiere.Auf Seite 29 unter “ Zu Absatz 3 “ ist ausgeführt, dass
der Schutz von Elterntieren grundsätzlich zu gewährleisten ist,
allerdings nicht uneingeschränkt, in den Fällen des Schutzes der
Gesundheit von Menschen habe die Abwehr von Gefahren für den Menschen
Vorrang.Dagegen ist schwerlich etwas einzuwenden.Im Gegensatz zu dem
so postulierten grundsätzlich zu gewährleistenden Elternschutz, der
fachlich beide Elterntiere umfasst, läßt § 6 Abs. 4 letzter Satz die
Tötung eines Elterntieres jedoch zu, wenn ein Elterntier zur Aufzucht
von Welpen verbleibt Das widerspricht dem in der Begründung auf Seite
29 zu § 8 Abs. 3 grundsätzlich zu gewährenden Elternschutz beider
Eltern und birgt das Risiko des Verhungerns der Welpen, da zur
Aufzucht beide Eltern nötig sind.Dieses tierschutzrelevante Risiko
wird im Fall des § 6 zur Vermeidung erheblicher wirtschaftlicher
Schäden eingegangen. Auch § 9 Abs. 3, der § 8 Abs. 3 für entsprechend
anwendbar erklärt, erlaubt die Tötung von Elterntieren und Welpen aus
Gründen, die nicht der Gefahrenabwehr für Menschen dienen.Die
Verordnung widerspricht in den §§ 6 Abs. 4, 9 Abs. 3 dem in der
Begründung grundsätzlich zu gewährleistenden Elternschutz. und dem
Tierschutzgesetz, zumal auch § 22 Abs. 4 BJagdG den Grundsatz des
Elternschutzes selbst für Wild ohne Schonzeit enthält. Erst recht muss
dieser Grundsatz für Individuen einer streng geschützten Tierart
gelten.
2. § 7 regelt die Tötung von Hybriden einschließlich ihrer Welpen ohne
Einzelfallprüfung und ohne Berücksichtigung des Umstands, dass bei der
von der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung festgestellten
Hybridisierungsrate von unter 1% gegenwärtig keine Gefahr besteht,
dass sich Hybriden so stark ausbreiten, dass sie den sogenannte
reinerbigen Wolf verdrängen oder zu vernichten drohen, wie es nach §
45 Abs. 7 Nr.2 BNatSchG erforderlich ist. § 7 enthält keine an § 45
Abs. 7 BNatSchG orientierte Einzelfallentscheidung, noch lässt er Raum
für eine Ausübung pflichtgemäßen Ermessens. Die Vorschrift ist
ungültig, da sie sich nicht in dem in § 45 Abs. 7 Satz 1 bis 3
BNatschG vorgegebenen Rahmen hält.

 

Hier der Text des Entwurfs zur Wolfsverordnung: Wolfsmanagement_Stand_05122018

Hier eine Liste der Beteiligten und Organisationen, die angehört wurden: Liste_Anhoerung_Beteiligte.pdf

Unser Protest gegen die neue Wolfsverordnung vom 18. Dezember https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/12/19/wolfskonzept-der-cdu-und-spd-koalition-in-sachsen-ist-ein-freibrief-zur-wiederausrottung-des-wolfs/

Das schrieb Wolfram Günther von den Sächsischen Grünen auf seinem Facebook-Profil:

Wolfram Günther von den Grünen:  Seit einigen Jahren sind Wölfe in Sachsen wieder heimisch und nicht ohne Grund sind sie streng geschützte Tiere. Dass heute ein Umweltminister die Möglichkeit geschaffen hat, nach einem Wolfsriss einfach beliebig ins Wolfsrudel hineinzuschießen, zeigt in aller Deutlichkeit, welchen Stellenwert die Umwelt und der Artenschutz bei der sächsischen CDU genießen. Zudem ist allgemein bekannt, dass das aus guten Gründen auch artenschutzrechtlich nicht funktioniert. Es geht der CDU also offensichtlich gerade nicht darum, Probleme mit einzelnen auffälligen Wölfen rechtskonform zu lösen.
Das ist reine Schaufensterpolitik, bei der dann der Schwarze Peter an die Gerichte, Umweltverbände bzw. nach Berlin und Brüssel geschoben wird. Niemandem ist geholfen, wenn einfach in Wolfsrudel geschossen wird.

Für uns GRÜNE ist klar, dass Weidetiere durch regelgerechte Herdenschutzmaßnahmen geschützt und die Weidetierhalter generell auskömmlich unterstützt werden müssen. Deshalb wollen wir GRÜNE endlich eine Weidetierprämie, die auch wirklich funktioniert. Bei der Einhaltung der fachlichen Standards beim Herdenschutz müssen endlich alle mitziehen. Die Lücken hier sind der entscheidende Grund für die anhaltenden Übergriffe auf Weidetiere! Wölfe, die ansonsten Ärger machen, müssen in erster Linie fachgemäß vergrämt werden. Warum sich die CDU seit Monaten gegen eine Weidetierprämie stellt und rechtlich nicht umsetzbaren Budenzauber betreibt, bleibt ihr Geheimnis. 

Pressemeldung des Kontaktbüros Wölfe in Sachsen: 20190417_PM_Das Kontaktbüro geht mit der Zeit – Aufgabenanpassung ab Juli 2019

 

 

 

Schon sechs tote Wölfe seit Anfang des Jahres in Sachsen

Dass der Mensch für den Wolf eine viel größere Gefahr darstellt als umgekehrt, macht eine Pressemitteilung des Kontaktbüros „Wölfe in Sachsen“, der offiziellen Informationsstelle zum Thema Wolf vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), in Trägerschaft des Landratsamtes Görlitz, von gestern deutlich.

Auf dieser Karte zur Verteilung der Wolfsfamilien in Sachsen – erstellt vom LUPUS Institut – ist deutlich zu erkennen, wie viel Platz in Sachsen für Wölfe noch ist. Auch zeigen die Grenzen der Territorien auf, dass Wölfe sich eben nicht unkontrolliert versehen, wie viele Politiker gerne behaupten. In Ostsachsen fand eine Sättigung des Bestandes statt.

In Sachsen wurden im Jahr 2019 bislang sechs tote Wölfe registriert. Vier davon wurden im Landkreis Bautzen und je einer in den Landkreisen Görlitz und Mittelsachsen festgestellt. Unter den Totfunden waren vier Wolfswelpen, die infolge von Verkehrsunfällen zu Tode kamen und zwei Altwölfe, die Verletzungen aufwiesen, welche jeweils auf eine Auseinandersetzung mit anderen Wölfen schließen lassen. Seit 2000 gab es in Sachsen insgesamt 85 tote Wölfe. Davon starben 56 Wölfe bei Verkehrsunfällen, zwölf Wölfe starben an natürlichen Ursachen, acht wurden illegal getötet, bei 7 blieb die Todesursache unklar und zwei wurden im Rahmen von Managementmaßnahmen getötet, schreibt das Kontaktbüro. Darunter Wolf Zottel, gegen dessen Abschuss wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. anzeige erstattet hatte, weil wir der Meinung waren, dass der Wolf hätte behandelt werden können. Der zweite Wolf war ein blinder Welpe.

Wolf bei Lohsa soll keine Schussverletzungen gehabt haben

Am 26.03.2019 versetzte ein verletzter Altwolf in der Gemeinde Lohse in Aufregung.  Anwohner waren sich sicher, in Zusammenhang mit einem verletzt gesichteten Wolf Schüsse gehört zu haben. Am darauffolgenden Tag gelang es, das Tier einzufangen und zu betäuben, damit es tierärztlich untersucht werden konnte, gibt das Kontaktbüro bekannt. Dabei habe sich herausgestellt, dass der Wolf schwere Bissverletzungen gehabt hätte. Das Gewebe um die Verletzungen sei teilweise bereits abgestorben gewesen. Aufgrund der Schwere der Verletzungen sei der Wolf letztlich eingeschläfert worden.  Die Vermutung, dass jemand auf den Wolf geschossen haben könnte, sei von den Ergebnissen der am Leibniz- Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) durchgeführten pathologischen Untersuchung nicht bestätigt worden, so das Kontaktbüro.

Bei dem Tier handelte es sich um den alten Milkeler Rüden, vermutet das Kontaktbüro. Die Untersuchung der genetischen Probe stehe noch aus, jedoch sei dieser alte Wolf durch Fotofallenaufnahmen bekannt. Er wurde 2006 oder 2007 im Daubitzer Rudel geboren. 2009 bis 2011 war er der Rüde des Seenlandrudels. Nachdem die alte Seenland-Fähe im Winter 2011/2012 verschwunden war, wechselte der Rüde in das Milkeler Territorium. Dort verpaarte er sich 2012 zunächst mit einer Milkeler Tochter. Ab 2013 war er als Rüde des Milkeler Rudels mit der alten Milkeler Fähe verpaart. Die alte Fähe ist ebenfalls bereits 13 oder 14 Jahre alt und wurde im Herbst 2018 das letzte Mal nachgewiesen. In den letzten beiden Jahren hat das alte Paar offensichtlich keine eigenen Welpen mehr aufgezogen. Stattdessen hatten sich im Monitoringjahr 2017/2018 zwei ihrer Töchter im Milkeler Territorium reproduziert (Kontaktbüro berichtete).  Der alte Rüde wurde nun bei Kämpfen mit anderen Wölfen schwer verletzt.

Wölfe verteidigen ihr Revier erbittert gegen andere Wölfe 

Auch der am 21.02.2019 bei Waldhufen gefundene erwachsene Wolfsrüde hatte schwere Bissverletzungen erlitten, in deren Folge er starb. Wölfe markieren die von ihnen bewohnten Gebiete und verteidigen sie gegen fremde Wölfe. Vor allem in Gebieten, in denen flächendeckend Wolfsterritorien etabliert sind, kann es zwischen benachbarten Rudeln zu Kämpfen kommen, welche zum Tod eines Individuums führen können. Besonders im Frühjahr zur Paarungszeit können intensive Auseinandersetzungen zwischen benachbarten Rudeln auftreten.Am 21.02.2019 wurde ein erwachsener Rüde in der Gemeinde Waldhufen (Landkreis Görlitz) tot aufgefunden, der offenbar durch Artgenossen getötet wurde.

Am gefährlichsten für Wölfe: der Straßenverkehr

Am 24.02.2019 starb eine Welpenfähe auf der A 14 bei Großweitzschen (Landkreis Mittelsachsen) bei einem Verkehrsunfall (Kontaktbüro berichtete über beide Ereignisse). In beiden Fällen ist die Untersuchung der genetischen Rudelzugehörigkeit noch nicht abgeschlossen. Am 18. und 20.03.2019 war jeweils ein Wolfswelpe in einen Verkehrsunfall im Landkreis Bautzen verwickelt. Zunächst starb ein männlicher Welpe im Bereich des Czorneboh auf dem Gebiet der Gemeinde Cunewalde im Territorium des Cunewalde Rudels. Zwei Tage später wurde ein toter, weiblicher Welpe an der Anschlussstelle der A 4 bei Salzenforst südlich des Rosenthaler Territoriums gemeldet. Das Ergebnis der genetischen Untersuchungen steht bisher noch aus.

Schon am 08.01.2019 wurde in der Gemeinde Ralbitz-Rosenthal (Landkreis Bautzen) ein toter, männlicher Wolfswelpe gefunden, der auf der Straße zwischen Ralbitz und Naußlitz tödlich verunglückte. Die Annahme, dass der Welpe aufgrund des Fundortes aus dem Rosenthaler Rudel stammt, wurde durch die genetische Untersuchung der am toten Welpen genommenen Probe bestätigt.

Unkontrollierte Vermehrung der Wölfe ist ein Märchen

Nach den Daten des Kontaktbüros sind in Sachsen sind Wölfe seit Ende der neunziger Jahre wieder dauerhaft heimisch. Im Monitoringjahr 2017/2018 wurden in den Landkreisen Görlitz, Bautzen, Meißen, Nordsachsen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge insgesamt 18 Wolfsfamilien (Rudel) und vier Paare nachgewiesen. Laut DBB Wolf https://www.dbb-wolf.de/Wolfsvorkommen/territorien/status-und-reproduktion sind es 2018/19: Territorien in Sachsen: 18 18 Rudel, 0 Paare, 0 Einzeltiere. Das Monitoringjahr ist zwar längst noch nicht abgeschlossen, dennoch kann von einer rasanten oder gar unkontrollierten Vermehrung nach Ansicht von Wolfsschutz Deutschland e. V. gar keine Rede sein. Zumal die EU in einem Schreiben an Landrat Harig im Herbst 2018 bestätigt hatte, dass sich der Bestand der Wölfe in Sachsen gesättigt habe. Herausgefunden hatten dies auch die Fachleute von LUPUS und vom Kontaktbüro.

Wolf im Osterzgebirge nachgewiesen – 100%ige Herdenschutzförderung

Nach Auswertung der Daten des Sächsischen Wildmonitorings wurde jetzt bekannt, dass am 17.12.2018 ein Wolf nahe Rechenberg-Bienenmühle im Landkreis Mittelsachsen im Grenzbereich zum Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge von einer automatisch auslösenden Kamera (Fotofalle) fotografiert wurde. Das Foto wurde als eindeutiger Nachweis (C1) eingestuft, schreibt das Kontaktbüro Wölfe in Sachsen heute in einer Pressemitteilung.

Nicht klar, ob der Wolf bleiben wird

Im Osterzgebirge gab es in den letzten beiden Jahren vereinzelte unbestätigte Wolfshinweise, sowie einzelne Nachweise mittels Fotofallenbildern, die aus dem April 2017 (das Kontaktbüro berichtete), Februar 2018 und April 2018 stammten. Seit Dezember 2018 gibt es bisher keinen weiteren Nachweis aus diesem Gebiet. Noch ist unklar, ob sich das Tier dort dauerhaft niederlassen wird oder das Gebiet nur durchwandert hat. Weitere Informationen aus dem Gebiet sind notwendig.

Das nächstgelegene Wolfsterritorium im Freistaat Sachsen ist das Rudel Stolpen/Hohnstein im Landkreis Sächsische Schweiz–Osterzgebirge, welches im Herbst 2017 bestätigt wurde. Im aktuellen Monitoringjahr (2018/2019) ist die Situation dort noch unklar, so das Kontaktbüro weiter.

In grenznahen Regionen der Tschechischen Republik befinden sich zwei weitere Wolfsterritorien. Das Rudel im Nationalpark Böhmische Schweiz (NCS) und das Výsluní Rudel (VYS), benannt nach der gleichnamigen Stadt auf dem Erzgebirgskamm. Beide Territorien konnten im Monitoringjahr 2017/2018 im Rahmen des OWAD-Projektes auf tschechischer Seite zum ersten Mal nachgewiesen werden.

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Das OWAD-Projekt („Objektive Akzeptanz des Wolfes in einer grenzüberschreitenden Kulturlandschaft“) ist ein Interreg-Projekt im Grenzgebiet zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik. Es wird von der Tschechischen Landwirtschaftlichen Universität in Prag, dem Senckenberg Museum für Naturkunde Görlitz, dem Umweltministerium der Tschechischen Republik und der Agentur für Natur- und Landschaftsschutz der Tschechischen Republik (AOPK) durchgeführt.

Im Rahmen des Projektes findet ein intensiver Informations- und Erfahrungsaustausch bzgl. des sächsischen Wolfsmanagements statt. Ziel des Projektes ist es, im Projektgebiet beispielhaft Monitoring, Öffentlichkeitsarbeit und Herdenschutz angepasst an die Verhältnisse in der Tschechischen Republik zu etablieren. Die enge, grenzübergreifende Zusammenarbeit läuft bis 2020.

Herdenschutz muss in Angriff genommen werden, er wird zu 100 % gefördert

Da in allen Teilen Sachsens jederzeit mit der Anwesenheit eines Wolfes gerechnet werden kann, sollten Halter von Schafen und Ziegen für den Schutz ihrer Tiere Vorkehrungen treffen. Einen guten Schutz bieten Elektrozäune, welche für Schaf- und Ziegenhalter vom Freistaat Sachsen gefördert werden. Seit Anfang 2019 liegt der Fördersatz bei 100 % (siehe Medieninformation vom 18.01.2019 vom SMUL). Alternativ können die Tiere über Nacht auch eingestallt werden. Festzäune aus Maschendraht, Knotengeflecht oder ähnlichem Material werden seitens des Wolfsmanagements nicht empfohlen, da sie über keine aktive, abschreckende Wirkung verfügen und eine rein physische Barriere darstellen. Erfahrungsgemäß können sie von Wölfen leicht untergraben oder übersprungen bzw. überklettert werden. Tierhalter, die Fragen zum Herdenschutz bzw. zur Förderung von präventiven Schutzmaßnahmen haben, können sich an den Herdenschutzbeauftragten U. Klausnitzer wenden (Telefon: 0151 / 5055 1465, Email: herdenschutz@klausnitzer.org).

In Sachsen sind Wölfe seit Ende der neunziger Jahre wieder dauerhaft heimisch. Im Monitoringjahr 2017/2018 wurden in den Landkreisen Görlitz, Bautzen, Meißen, Nordsachsen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge insgesamt 18 Wolfsfamilien (Rudel) und 4 Paare nachgewiesen, so das Kontaktbüro. Auf der Karte unten ist deutlich zu sehen, dass sich Wölfe längst nicht in ganz Sachsen angesiedelt haben und dass noch reichlich Platz für weitere Familien vorhanden ist, finden wir von Wolfsschutz Deutschland. E. V.

Abb. 2: Wolfsvorkommen in Sachsen im Monitoringjahr 2017/2018 (Stand Oktober 2018). Die Darstellung der Territorien ist schematisch. Tatsächlich grenzen die einzelnen Territorien überall aneinander oder überlappen sich teilweise. Schraffiert gekennzeichnet ist das Gebiet Laußnitzer Heide, in dem der Status unklar ist. Angrenzend an das sächsische Wolfsgebiet gibt es auch in Brandenburg und Polen flächendeckend Wolfspräsenz. Darüber hinaus wurde südlich der sächsischen Vorkommen in Tschechien im Rahmen des OWAD-Projektes ein Wolfsterritorium im Nationalpark Böhmische Schweiz (NCS) und eines im Erzgebirge (VYS) nachgewiesen.

Das Kontaktbüro „Wölfe in Sachsen“ (Tel. 035772/ 46762, Email: kontaktbuero@wolf- sachsen.de) erteilt Auskünfte zum Thema Wolf und nimmt Meldungen entgegen.

Mehr Informationen zum Thema Wolf im Freistaat Sachsen: www.wolf-sachsen.de Mehr Informationen zum OWAD-Projekt: https://owad.fzp.czu.cz/de/

Abb. 1: Nachweis eines Wolfes im Osterzgebirge im Dezember 2018. Foto: Staatsbetrieb Sachsenforst.
Abb. 2: Wolfsvorkommen in Sachsen im Monitoringjahr 2017/2018. Grafik: LUPUS Institut.