Offener Brief an Umweltminister Albrecht (Grüne) in Schleswig-Holstein zur erweiterten Abschussverfügung gegen Wolf Dani

Sehr geehrter Herr Minister Albrecht,

Ihrer Pressemitteilung vom 28.10.2019 entnehmen wir, dass „die Allgemeinverfügung zur Entnahme des Wolfes GW924m (… )  im schleswig-holsteinischen Amtsblatt veröffentlicht worden und damit in Kraft getreten“ ist.

Dass hier knapp 200 Hobbyjäger auf zwei Wölfe losgelassen werden, verurteilen wir auf das Schärfste.  Warum zwei Wölfe, werden sich manche Leser nun fragen. Ganz einfach: Weil die Allgemeinverfügung nun auch noch auf Gebiete des Landkreises Segeberg ausgeweitet worden ist. In diesem Landkreis befindet sich eine Wölfin. Nur 12 Kilometer liegen beide Nachweise auseinander. Hier ist die Gefahr sehr hoch, auch die Wölfin zu treffen. Seltsamerweise sind Sie und ihr Amtskollege Lies aus Niedersachsen ja vor kurzem vor der EU vorstellig geworden, um sich in Punkto „Fehlschüsse“ abzusichern. Allerdings ist Richterin a. D. Almuth Hirt von der DJGT (Deutschen juristischen Gesellschaft für Tierrecht e. V.) der Ansicht, dass etwaige „Fehlschüsse“ von Jägern deutsches Recht und nicht EU-Recht betreffen, sie sich also keineswegs darauf verlassen können, nicht abgeurteilt zu werden. In einer Pressemitteilung der DJGT zum EuGH-Urteil heisst es sogar, dass weder die Änderung des Naturschutzgesetzes, noch Ihr Schießbefehl EU-rechtskonform sind.

http://www.djgt.de/system/files/291/original/311019_Stellungnahme_EuGH_Urteil_Wolf.pdf?fbclid=IwAR14JEvKcvgI9pnlrb-0YKwbU2dskjXjPiQYQ5C2LkE5qvmgXT2GDSaXRmU

Ein solches Verhalten wirft auf jeden Fall die Frage auf, ob Sie sich hiermit zum Erfüllungsgehilfen der Jäger- und Agrarlobby machen, denn deren erklärtes Ziel ist es ja, komplett Schleswig-Holstein „wolfsfrei“ zu halten. Bei nur vier Wolfsnachweisen und nur zwei bestätigten Wolfsterritorien wäre dies im Fall des Tötens von Wolf Dani und eines „Fehlschusses“ auf die benachbarte Wölfin ja sogar gelungen. Zudem würde die Bildung eines Wolfsrudels im nächsten Frühjahr verhindert werden. Zudem könnte auch noch ein drittes Tier unterwegs sein, da einige Risse keinem bestimmten Wolf zugeordnet werden können. Außerdem ist im Herbst auch noch der Start der alljährlichen Jungwolfwandersaison. Jedes durchwandernde Jungtier gerät nun in Lebensgefahr.

Bereits die immer wieder erfolgte Verlängerung der Abschussverfügung war rechtswidrig, wie hier auch die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. bestätigt. (Rechtsgutachten ging Ihrem Ministerium zu); die jetzt erweiterte Abschussverfügung spricht den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes und EU-Recht, wonach der Wolf den höchsten Schutzstatus genießt, regelrecht Hohn. Die Gesetzeslage sieht erst einen vernünftigen Herdenschutz und dann eine vorherige Vergrämung des Wolfs vor. Diese müsste also unverzüglich in Angriff genommen werden.

Eine Vergrämung wird einfach abgelehnt

Genau das schreiben Sie ja auch in Ihrem Erlass. Doch dann erklären Sie, dass eine Vergrämung  „nicht als Alternative zu verstehen sei.“  Sie schreiben: „Hierfür müsste das entsprechende Individuum bei jedem Nutztierübergriff bereits während des Übergriffs durch die Vergrämung (z.B. durch Gummigeschosse) negativ auf Nutztierübergriffe konditioniert werden. Dies ist in der Praxis nicht möglich. Zudem ist durch praktische Schießversuche in Schleswig-Holstein nachgewiesen worden, dass sich die derzeit in Deutschland zugelassenen Gummigeschosse nicht für diesen Zweck eignen.“

Mit diesen völlig absurden Begründungen versuchen Sie, eine Vergrämung einfach abzuwürgen. Logischerweise ist eine Vergrämung nur möglich, wenn der Wolf sichtbar ist. Aber selbst diese gesetzlich niedergelegte Verordnung scheint Ihnen völlig egal zu sein. Ebenfalls sehr merkwürdig, dass Sie ausgerechnet jetzt erklären, die Gummigeschosse seien dazu nicht geeignet. Wäre das der Fall, hätte man sicherlich davon schon gehört, und selbst wenn dies so wäre – was wir aus gutem Grund nicht glauben – müsste man andere Möglichkeiten zur Vergrämung in Betracht ziehen, anstatt mit scharfen Geschossen loszuballern.

Und was veranlassen Sie?  Das Erschießen. Treu nach dem Motto, ist der Wolf erst mal tot, nutzt das  Gejammere der Tierschützer auch nichts mehr. Zumal Sie ja versichert hatten, dass die Abschussverfügung sofort aufgehoben werden würde, sobald ein zweiter Wolf in diesem Gebiet nachgewiesen werden würde. Da einige Risse zwar Wolf ergeben hatten, aber Dani nicht zugeordnet werden konnten, ist dies mit hoher Wahrscheinlichkeit ein zweiter Wolf dort unterwegs.

Dass Ihr unrechtmäßiges Handeln sehr  wohl  auch rechtliche Folgen haben wird, scheint Sie nicht zu interessieren.

Und jetzt kurz zu den Fakten, die Sie anscheinend bewusst einfach ignorieren.

Die amtliche Rissstatistik weist seit einem halben Jahr lediglich zwei Nutztierrisse aus, die Wolf Dani GW924m zugeordnet wurden, wovon nur eine Umzäunung als „wolfssicher“ eingestuft wurde. Wobei wir in diversen Zaunkontrollen nachgewiesen haben, dass auch mit so genannten wolfsabweisenden Zäunen getrickst wird. Bei dem Zaun, den Dani „überwunden“ haben soll, hatten wir Lücken festgestellt. Dem stehen 12 Nutztierrisse gegenüber, bei denen jegliche Zäunung fehlte. Noch ausstehend sind die Untersuchungsergebnisse zu Rissen mit insgesamt 12 Nutztieren, aber selbst wenn diese alle von GW924m stammen sollten, so bleibt festzuhalten, dass in keinem der Fälle auch nur irgendeine Art von Zaun existierte. (Im gleichen Zeitraum wurden von Hunden übrigens 7 Nutztiere gerissen.) Und überhaupt verblassen diese sowieso schon sehr geringen Zahlen gegenüber den ca. 20.000 (so eine Schätzung des BUND Schleswig-Holstein) Weidetieren, die Jahr für Jahr durch andere Faktoren zu Tode kommen, also nicht im Schlachthof landen („Falltiere“). Es ist uns völlig unverständlich, wie Sie angesichts dieser Datenlage überhaupt eine Abschussverfügung aufrechthalten können, ganz zu schweigen von der nun angeordneten Ausweitung eben dieser.  Wann verstehen Sie endlich, dass die Tötung von Wölfen ein blutiger Irrweg ist? Warum nehmen Sie die WeidetierhalterInnen nicht in die Pflicht, ihre Tiere adäquat zu schützen?

Die EU erlaubt es, wolfsabweisende Herdenschutzmaßnahmen zu 100% zu fördern, und Herdenschutz ist auch in schwierigem Gelände technisch möglich. Uns drängt sich der Eindruck auf, dass Risse von Weidetieren sogar provoziert werden, um lautstark den Abschuss von ‚Problemwölfen‘ fordern zu können. Warum geben ausgerechnet Sie als ‚grüner‘ Minister der Forderung nach Abschuss des ‚Problemwolfes‘ GW924m nach?  Sie werden auf diese Weise keine Befriedung der WeidetierhalterInnen erreichen; im Gegenteil werden die Forderungen in diese Richtung immer dreister werden.

Mit den besten Grüßen

Brigitte Sommer – Volker Vogel- Frank Dreyer – Jürgen Götz – Alexander Januskiewicz

Vorstand Wolfsschutz Deutschland e.V.

18 Gedanken zu „Offener Brief an Umweltminister Albrecht (Grüne) in Schleswig-Holstein zur erweiterten Abschussverfügung gegen Wolf Dani

    1. Klage erheben hätten hier nur NABU und BUND können. Der NABU sowie der Freundeskreis frei lebender Wölfe sind mit dem Schließbefehl einverstanden. Der BUND will weder klagen noch hatte er Einspruch erhoben. Wir berichteten bereits darüber. Hier der Link: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/10/02/erweiterter-schiessbefehl-auf-wolf-dani-zaunfrevel-nimmt-kein-ende-nabu-und-bund-legen-keinen-einspruch-ein-trophaeenjagd-im-oktober/ In einer Stellungnahme ha der Freundeskreis freilebender Wölfe sich nun lediglich über Hinzuziehen von fast 200 Hobbyjägern beschwert, nicht aber über die Abschussverfügung als solche.

          1. NABU und die anderen Verbände lassen sich immer wieder auf Einzelabschussverfügungen ein. So werden die Wölfe halt „nach und nach“ abgeschossen. Mitglieder der großen Verbände sollten ihren Orgas klarmachen, dass sie diese politischen Winkelzüge wahrnehmen. Diese Petition ist meiner Meinung nach nichts anderes als eine Scheinlösung, mit der man so tut als täte man etwas. Quasi ganz nebenbei sammelt man noch zahlreiche Emailadressen. Der Schamhöhepunkt für NABU und Co. spielt sich gerade in Schleswig-Holstein ab. Dort werden knapp 200 Jäger auf zwei Wölfe losgelassen. Wieso zwei? Weil der Abschussverfügung, der BUND und NABU und auch der Freundeskreis zustimmen, auf Teile des LK Segebergs ausgeweitet worden ist. Und dort befindet sich eine Wölfin. Vorher hat sich Albrecht vor der EU absichern wollen, dass „Fehlschüsse“ keine Konsequenzen für die Schützen haben würden. Faktisch hat die EU aber hier gar nichts zu sagen, und ein Fehlschuss würde nach deutschem Recht abgeurteilt werden. Die Schützen dürfen sich also nicht allzu sicher fühlen. In SH sind gerade mal vier Wölfe nachgewiesen worden. Es sind lediglich zwei Territorien bestätigt. Was passiert, wenn diese beiden Wölfe erschossen werden? Richtig, gar kein Wolf mehr in SH und eine Rudelbildung wurde verhindert. Deshalb ist es wichtig, gegen jeden Schießbefehl vorzugehen. Und das machen nur wir von Wolfsschutz Deutschland e. V.

          2. Liebe Frau Bartel,
            ich las dies auch schon vor einige Zeit.Doch ich gebe ganz offen zu,das die von mir nicht mit Daten gefüttert werden und die einen monitoren auf welchen Wofls oder..anderen Tierschutzseiten man sich beliest.
            Wer ist denn noch beim NabuH? Jäger..?…Ich traue dem Frieden jedenfalls nicht.Hätte natürlich sehr gerne meine Stimme abgegeben.Doch bei denen bin ich eben sehr skeptsich.
            Gerne könnt ihr mich eines besseres belehren (sollte dies nicht so sein)

    2. Vielleicht ist das ein Fall für die Deutsche Umwelthilfe. Sie setzt sich vehement für die Durchsetzung geltender EU-Gesetzgebung ein.(siehe Dieselskandal usw.). Auch und gerade der Umweltschutz ist ihr ein starkes Anliegen.

      1. Der Deutschen Umwelthilfe ist EV entzogen worden, das bedeutet, dass sie über weniger Finanzen verfügt und deshalb stark geschwächt ist, weil viele Groß Spender weg fallen. Ja, liebe Leute, wer unserer Regierung zu nahe kommt und sie auf die Füße tritt, indem große Dinge aufgedeckt werden, wird vom Finanzamt kalt gestellt. Damit erreicht man in einer Demokratie, dass die Stimmen leiser werden.

  1. Hier zeigt sich bei einem solchen Fall, wie man sich auf den NABU verlassen kann. Alles nur Show. Ich gehe jetzt davon aus, dass der Wolf nun gänzlich ausgerottet wird. Diese Maßgabe des Herrn Albrecht ist ein Freibrief mit Unterstützung des NABU. Damit ist das Vertrauen des NABU gänzlich gestört. Wie soll man denen nun noch glauben? Schade. Es ist ein Trauerspiel. Die Jägerlobby hat gewonnen.

  2. Hier sind viel schärfere Strafen gefragt!!!
    Ein unter Schutz stehendes Lebewesen zu töten muss als Mord gelten und angeklagt werden!

  3. Die Grünen zeigen immer mehr ihre wahren „Fähigkeiten“: Als Wendejacken… Da war Habeck bereits in Schleswig-Holstein ein leuchtendes Beispiel. Und NABU? Sollte sich umbenennen. Das wäre ehrlich.

    1. Ich hatte diesbezüglich im Januar !!! an Annalena Baerbock geschrieben und erst, nach dem ich im September eine Antwort angemahnt hatte, habe ich eine solche, total lapidare, bekommen. Alles nur Schein, auch die Grünen enttäuschen.

  4. Nabu, der Freundeskreis freilebender Wölfe, welche armseligen Organisationen- ist man ein Freund der Wölfe, so stimmt man nie einem Abschuss zu. Unsere Politiker sind auch armselige Wesen, die abhängig sind von Lobbyisten. Alle, die bisher Nabu und Konsorten mit Spenden unterstützt haben, sollten dies unverzüglich einstellen. Für mich ist das Töten eines jeden Lebewesens Mord, sofern es vorsätzlich geschieht. Bitte gebt nicht auf und kämpft weiter für die wunderbaren Wölfe.

  5. Dieser Bericht macht mich wieder einmal fassungslos,wie dreist Menschen sein können.
    „Problemwölfe“ werden künstlich hausgemacht,es gibt sie nicht!!!! Es ist der „Problemmensch“ ,dem anscheinend die Ausreden ausgehen.
    Augenscheinlich wird ein 2ter Wolf gesichtet,könnten auch Fakenews sein.Es sei denn,diese sind vom WSD bestätigt-dann natürlich nicht.
    Doch erst einmal versuchen die Wolfsgegner es so,egal wieviele Wölfe sie sahen.Es werden sicher auch welche erfunden.Mich wundert nichts mehr. Zuviele Lügen in der Vergangenheit.
    Doch der WSD lässt sich nicht von Euch Wolfsgegnern unterkriegen!!3
    —„Der NABU sowie der Freundeskreis frei lebender Wölfe“ sind mit dem Schließbefehl einverstanden.
    Was sind das für Tierschützer? Ich lese wohl nicht richtig? Beim Nabuh,war ich mir bewusst,aber dem anderen,da denkt man doch auch..Tierschutz..aber…heuchelmeuchel*
    Was nützt es sich NUR über Hobbyjäger zu beschweren,auch die Berufsjäger. Erstens müsste die ganze Jägerschaft abgeschafft werden. Damit nie mehr „abgeknallt“werden kann.
    So kann man Vergrämung auch auslegen,und dann als Fehlschüsse belegen.
    Die Bestie Jäger denkt wohl,wir durchschauen sie nicht.

    Es trifft mich sehr und macht mich traurig, wie der Begriff ARTENSCHUTZ definiert wird.
    Sollen die doch dazu stehen,das sie Wolfsgegner sind,aber nicht rumheucheln.
    Ich finde es klasse,das ihr,liebes Team vom Wolfsschutz dagegen angeht!

  6. Der Hund stammt vom Wolf ab. Er darf nicht geschossen werden. Also darf man den Wolf erst recht nicht schliessen. Denn ohne den Wolf gäbe es den Hund nicht. Ich bin strickt dagegen dass der Wolf geschossen wird. Wir müssen froh sein dass es den Wolf wieder gibt.

  7. Ich glaube nicht dass ein Jäger der weiß, dass dies Unrecht ist, freiwillig zugeben wird das er sowieso widerrechtlich noch dazu ein „falschen“ Wolf „entnommen“ hat.
    Denn diese „anständigen Moralisieren“ werden auch bei den weiteren politischen Lügen zusammen halten.
    Dies machen Straftäter (auch in anderen Bereichen) sowieso!

    Und überhaupt Ist es nicht eine Beschneidung des Freiheit eines jeden Jogger / Hundebesitzer der aus Angst Regionen wo diese Rambos unterwegs sein könnten meidet.
    Denn verantwortungsbewusst (gar sorgfältig) können die ja nicht sein, sonst würden sie diese was sie da tun – ja eben nicht tun.
    … Wahnsinn welch ein Aufwand!

    Wäre es nicht einfacher die Zäune richtig aufzustellen? Aber dann knallt es ja nicht schön und macht auch kein Spaß. Aber vielleicht könnte ja freiwillige diese Zäune auf Provisionsbasis kontrollieren und für nicht „ordnungsgemäßen“ Zaun 50€ Belohnung vom Zaunbesitzer (z.B 10 % der Strafe für diese Ordnungswidrigkeit) erhalten. Dass würde sicherlich Spaß machen und auch Steuergeld eintreiben für den Wolfsschutz eintreiben. Und das Problem ist dann in nur 1-3 Monaten gelöst.
    Also ist logisch die könnten WOLLEN aber NICHT!

    Ich halte einen EU nicht ordnungsgemäß aufgestellten Zaun für Beihilfe / Nötigung zu einer (geplanten) Straftat. Denn einen streng geschützten Wolf wider besserem Wissens. obwohl es mildere und zumutbare Mittel gibt, abzuschießen (zu wollen!!!) oder dritte dazu zu beauftragen ist keine Ordnungswidrigkeit mehr sondern gem. Tierschutz eine vorsätzliche Straftat.

    Was kommt denn dann als nächstes ? Wenn dem nicht schon jetzt Einhalt geboten wird?
    Wie weit wollen DIESE „Menschen“ noch gehen?

  8. Lasst die Tiere leben.Ich hab noch nie einen Wolf getroffen und würde mich riesig freuen einen nur mal aus der Entfernung zu sehen.Angst? Niemals.Respekt!!!

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