Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeigen wegen getötetem Wolfsrüden in Brandenburg

Wolfsrüde GW1339m wurde Anfang März in Brandenburg von einem Jäger erschossen. Das Brandenburger Umweltministerium beruft sich dabei auf die Brandenburger Wolfsverordnung, die nicht konform mit EU-Recht ist. Vor ein paar Tagen brachten wir deswegen einen Beschwerdebrief an die EU auf den Weg. Nun stellen wir auch noch Strafanzeigen gegen Umweltminister Vogel (Grüne) und ausführenden Jäger.

Begründet werden die Abschüsse mit der Wolfsverordnung Brandenburg, die unserer Ansicht nach deutlich gegen EU-Recht verstößt.

Falls die Mutterwölfin tragend ist, wäre sie allein erziehend, was eher mehr als weniger Weidetierrisse zur Folge hätte

Der jüngste Wolfsabschuss ist damit auch erneut ein eklatanter Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz, denn u.a. erfolgte dieser Wolfsabschuss einmal wieder mitten in der Paarungszeit der Wölfe. Der Abschuss hat logischerweise zur Folge, dass die eventuell tragende Lebenspartnerin des erschossenen Wolfs auf Grund des Ende April bis Anfang Mai geborenen Nachwuchses verstärkt auf Nahrungssuche gehen muss. Dadurch können noch mehr Nutztierrisse entstehen, weil sie sich leichterer Beute bedienen müsste. Das Gegenteil dessen, was als Notwendigkeit erklärt wurde, nämlich Risse zu minimieren, würde also geschehen. Falls die Mutterwölfin nicht tragend ist, könnte so auch bewusst ein Rudelfortbestand verhindert worden sein.

Wegen der Wolfsverordnung Brandenburg wurde u. a. auch Pilotverfahren gegen Deutschland eröffnet. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/06/28/wolfsabschuesse-in-niedersachsen-von-der-eu-ins-pilotverfahren-gegen-deutschland-aufgenommen/

Hier unser offener Brief an die EU: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/03/17/offener-beschwerdebrief-an-die-eu-wegen-wolfsabschuessen-in-brandenburg/

Hintergrund: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/16/geheime-wolfsjagden-auch-in-brandenburg/

9 Gedanken zu „Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeigen wegen getötetem Wolfsrüden in Brandenburg

  1. es wäre juristisch nicht falsch,wenn beide personen persönlich für den schaden aus amtlichem fehlverhalten ,verantwortungsrechtlich dann auch selbst aufkommen und nicht wieder alle ,also das land für den schaden aufkommt.es ist eine rechtliche amtspflicht diese rechtshirachen und ihre geltungskraft hinreichend zu kennen
    und dementsprechend auszuüben……diese grünen umweltminister…nicht zu fassen..
    schlechteste nachfolger…das kann man wohl sagen..da war der herr trittin einfach besser.
    überhaupt sollen sich die bundesgrünen mal zum eu-artenschutz wölfe öffentlich äußern.
    di sache mit den wolfen auf der jagd bei visselhövede…das ist mir noch nicht erledigt
    wölfe di inn mnschen verfolgen über eine mittler bis lange strecke.so dass dis sic gefährdet sehen….das är noch mal genauer zu analysiern und zu sprechen im diskurs.
    das geht leider so nicht.wie soll ich mich da verhalten……auch wenn si meIne hunde angehen..???

    1. ich itte alle hir partizipierenden sich zu dem vorfall in visselhövede gedanken zu machen..und ihre bedenken mitzuteilen.

      wenn jagene wölfe auch menschen verfolgen,können wir hier nicht einfach darüber hinweg gehen..auh ein spzirgang mit eigenen hunden könnt zur gefahr werdn….
      das ist mir zu mindstso neu.
      die vielbesagte scheuheit von wölfen gegenüber den menschen ist also begrenzt.
      das muss geklärt werden.grundsätzlich .auch vom wolfsschutz und vom artenschutz.

  2. Dieser non-chalante Umgang in Deutschland (Beispiele Niedersachsen, aktuell auch Thüringen, Sachsen und Brandenburg) mit EU-Recht in Bezug auf ein völlig zu Recht streng geschütztes Lebewesen wie den Wolf macht mich fassungslos. Ein paar wenige laute Schreihälse – insbesondere aus dem Umfeld der Wolfshasserfraktion – reissen ihr Maul auf, erfinden windige Geschichten/schmücken diese aus oder vernachlässigen als Weidetierhalter den Weidetierschutz und schon lassen willfährige Umweltminister u./o. Landräte auf wackligster Rechtsgrundlage nach der Flinte greifen und (mit den bekannten Folgen für Rudelstruktur und Auswirkungen auf Jagdverhalten !) häufig willkürlich in die Rudelverbände hineinballern. Gut, daß ihr vom Wolfsschutz nicht nur das unverhältnismäßge und rechtlich i. d. R. unhaltbare Agieren der Verantwortungsträger und der Killer vor Ort publik macht sondern konsequenterweise auch Strafanzeigen stellt und die EU in Person des Herrn Sinkevicius einschaltet!.

  3. das gesamte eu-artenschutzprogramm wölfe auch luchse ,wildkatzen und bären..
    bedarf einer stringenteren schutzrechtlichkeit in der vorgabe wie in der praktischen
    händelung. wolfsabschüsse haben nicht als möglichkeit zu gelten,da die ERFINDUNG
    „PROBLEMWÖLFE“ eine rechtswidrige konstrucktion ist.
    es 2.daher nicht zu abschüssen,also vorsätzlichen tötungen von wölfen zu kommen hat.b.wder von wölfen noch wolfshunden oder gar welpen.
    das hat rechtlich im eu-artenschutz sinngemäß unveränderlich so zu stehen.wenn es kein unrechtschutz sein soll.

    2.desweitern ist der artenschutz ein naturschutz frei lebender arten.frei lebend ist eine art ,wenn sie nicht teilweise oder gänzlich von menschen gehalten,gegängelt,gezüchtet,gezüchtigt oder selektiv geschossen also bestellte tötungen vorgenommen werden bzw. werden können. der sachverhalt der sogenannten hybridität zählt dabei zur artenschutzangelegenheit .d.h. der welpenmrod ist eindeutig als rechtwidrige straftat festzuhalten,auch wenn er sich logisch bereits schon ergibt.gewisse denkverweigerungen sollten hier ausgeschlossen werden…damit sie nicht zum tragen kommen…können
    die absurde vokabel ENTNAHME ist da auch so eine kolaborierende mit dem wolfsmördern.sie hat dort wegen der uneindeuigkeit und sachfremdheit gar nicht zu stehen.
    wie bereits schon gesagt, tote tiere haben nach waldökologischem verständnis in der waldökologie zu verbleiben.für diverse reduzenten.
    viel wesentlicher aber ist, daß der abchuss eines jeden wolfsindividuums eine straftat gegen den artenschutz,den naturschutz und das tierrecht ist.so muss eine zwingend notwendige zureichende begründung vorliegen,die diesen absoluten akuten notfall
    rechtfertigt.wie auch breits erwähnt,hat es die möglichkeit der lebendentnahme zum
    zweck einer umsiedlung ect..diese so begrenzte ENTNAHME wäre die einzige zu rechtsfertigende entnahme innerhalb der grenzen der rechtszulässigkeit eines nennenswerten artenschutzes.wenn aber der artenschutz selbst schon so eine fahrlässige angelegenheit von kollaboration ist,ist er auch nur ein weiterer rechtlicher betrug. ein wolf der zu einem PROBLEMWOLF diskriminiert wurde ist deswegen ja noch keiner.sondern nur das opfer dieser handlungen..nach geltnder rechtsauffassung ist das recht auf leben prioritär nicht das auf idelogische diskriminierung.daher besteht grundsätzlich kein mordrecht…auch nicht an tieren.
    hier sogenannte raubtiere.es besteht grundsätzlich die pflicht das leben der tiere zu erhalten und entsprechende lösungen zu suchen.die entnahme durch betäubung zur anderen unterbringung verbietet sich jede ermordung.auch die verweigerung von tierärzten angefahrenen tieren die nothilfe zu leisten oder von amtlichen personen…oder jedweder andern person so sie die möglichkeit hat ,o.hätte,ist einem qualitativem artenschutz zu implizieren. ein angefahrener wolf oder luchs muss nicht erschossen werden,darf sogar nicht erschossen werden,wenn ärztliche hilfe möglich.

    1. nachtrag: wenn wölfe gelernt haben haustiere zu töten ,also schutzmassnahmen zu überwinden,kann man sie nicht deshalb zu pröblemwölfen deklariern und dan laweil es noch erlaubt ist zum befridigenden morden aufbrechen.
      es sollt eindeutig klar sein,logisch ist der schutz dann unzureichend gewesen,ob nun so vorgegeben oder nicht mal das.der schutz der gehaltenen haustiere muss 100%
      SICHERND sein. das wäre haltungsrechtlich notwendig richtig.

      ebenso hat es kein bezahljagden und schon gar nicht mit hunden zu geben.erst recht nicht in regionen geschützter und oder besonders geschützter arten.das urteil zu dem vorfall mit dem niederländischen hobbyjäger der seine hunde in wolfsrvieren jagen lässt und dann wölfe erschießt,weil sie ihr revier verteidigen ist rechtlich im kontext unhaltbar weil es mit dem eu-artenschutz als verlierer kollidiert.so was kann nicht angehen .das wäre juristischer richterlicher amtsmißbrauch. die schuld ligt auch bei dem verpächter der jagd.eine eineindeutigkeit für inkompetenzen und lineardenker in der gesetzgebung bzw dem artenschutz und seiner zureichenden umsetzungsverordnungen wäre nur redlich.das kann man wohl erwarten.eine hintergehung des artenschutzes kann juristisch nicht geduldet werden.auch nicht bei
      bezahljagden….gerade da nicht.drhobbyjäger ist zum regress zu bringen…und das verpachtungsrecht grundsätzlich zu durchforsten auf sinn und inkonsistenzen.etwa auch die abstände zu naturschutzgebietn ,nationalparken,ect..
      wolfsabschüsse aus versehen gibt es nicht.und in wolfsrevieren ist das wolfsrudel
      die jägerschaft.da braucht es keine weiteren,jedenfalls keine 2 beinigen.da kann + sollte,ja muss die jägerschaft zur hägerschaft werden.soviel zurückhaltung ist dem menschen schon möglich zuzumuten.

  4. Liebes WSD Team.
    Ich danke Euch,das Ihr gegen diese noch nett ausgedrückt-Gauner vorgegangen seid.
    Ich bin ja immer hoffnungsvoll gestimmt,und werde weiterhin hoffe,das die Wölfe endlich mal dem Status Artenschutz bei vielen 2 Beinern gerecht werden.

    Danke für Euere viele Arbeit und den damit verbundenen Stress (Nervenkostüm)
    Weiterhin viel Erfolg!

  5. Eilmeldung: Letzte Nacht enthüllte Global BC , dass ein Wolf in Alberta eingeschläfert wurde, um sein Leiden zu beenden, nachdem festgestellt wurde, dass ein nicht reagierendes Funkhalsband den Wolf über einen längeren Zeitraum zu Tode gewürgt hatte.Das Funkhalsband war dem Wolf in British Columbia als Jungtier im Rahmen des Wolfskeulungsprogramms der Provinz angelegt worden, das bis heute über 1.700 Wölfe getötet hat.

    Eine Telefonnummer auf dem Halsband erreichte einen Regierungsbeamten von BC, der mit der Wolfskeulung der Provinz zu tun hatte, der den Wolf ursprünglich mit einem Halsband versehen hatte. Obwohl keine genauen Details bekannt sind, scheinen die Verletzungen auf dem Foto auf grobe Fahrlässigkeit während der Überwachung dieses Wolfs durch die Provinz BC hinzuw Eilmeldung: Letzte Nacht enthüllte Global BC , dass ein Wolf in Alberta eingeschläfert wurde, um sein Leiden zu beenden, nachdem festgestellt wurde, dass ein nicht reagierendes Funkhalsband den Wolf über einen längeren Zeitraum zu Tode gewürgt hatte.Das Funkhalsband war dem Wolf in British Columbia als Jungtier im Rahmen des Wolfskeulungsprogramms der Provinz angelegt worden, das bis heute über 1.700 Wölfe getötet hat.

    Eine Telefonnummer auf dem Halsband erreichte einen Regierungsbeamten von BC, der mit der Wolfskeulung der Provinz zu tun hatte, der den Wolf ursprünglich mit einem Halsband versehen hatte. Obwohl keine genauen Details bekannt sind, scheinen die Verletzungen auf dem Foto auf grobe Fahrlässigkeit während der Überwachung dieses Wolfs durch die Provinz BC hinzuweisen..
    JS. Das Wolfsvernichtungsprogramm in Kanada läuft bereits seit einigen Jahren und ist von der kanadischen Regierung genehmigt und veranlasst. Ca. 1800 Wölfe haben bereits ihr Leben lassen müssen.

    1. danke für diese nachricht johanna schwarzer.
      das ist ein klares zeichen von tierquälerei im amt
      und fachlicher inkompetenz.
      das die kanadischen regierungen zu massnmorden an tieren eine neigung
      haben,kennen einige wohl noch aus dem „HEULER“ totschlagen für schöne weiche
      weiße pelze dessen was sich hochkultur nannte.
      wozu nun dieses massenschlachten an wölfen,ähnlich wie in norwegen bleibt unbelegt.die usa schützen auch nur innerhalb der nationalparke, m.w..
      weltweit ist die tierart wolf einer beliebigkeit des abschusses unterworfen,die zumindest auf ihre sinnhaftigkeit und notwendigkeit hinterfragt werden sollte.

      für die brd bleibt mir unklar warum jede wolfsleiche stationär und nicht vor ort medizinisch labortechnisch untersucht werden muss.datenroben können vor ort genommen werden,ebenso die todesursache und ob das tier gequält wurde…
      im einelfall ist die labortechnische untersuchung sicher notwendig.in verbleiben
      deroten tiere wäre auch eine wichtge information für die tiere .

    2. eine europa bzw. weltweite vernetzung mit daten und handlungsinformationen wäre sicher nicht schlecht…..evtl. aufbaubar….über geoökologische datenbänke… .internationaler natur u.artenschutzorganisationen.

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