Mecklenburg-Vorpommern: Wolfswelpe illegal getötet – Strafanzeige und Belohnung für Hinweise

Der Fall ist aus dem April 2024 und er war lange als offen in der Liste der DBB-Wolf aufgeführt. Nun ist dort „illegale Tötung“ zu lesen. Wolfsschutz-Deutschland e. V. erstattet Strafanzeige und setzt eine Belohnung von 1.500 Euro für Hinweise zur Ergreifung der oder des Täters aus. Doch die Staatsanwaltschaft mauert und will keine Informationen geben. Warum?

Unsere Anfrage zum Fall wurde beim Landwirtschaftsministerium in Mecklenburg-Vorpommern bestätigt. Auch dort wurde bereits Anzeige erstattet, hieß es. Die Staatsanwaltschaft ermittele.  Um diese Ermittlungen nicht zu gefährden, könne man keine weiteren Details zu dem Fall nennen. Bei laufenden Verfahren sei das üblich. Bei der Polizei war der Fall bereits aus dem System heraus. Wir fragten deshalb bei der Staatsanwaltschaft in Stralsund an. Dort erhielten wir die Auskunft, dass man uns keine Auskunft geben wolle. So ein Verfahren greife schließlich in die Rechte von Menschen ein. Gefragt hatten wir lediglich nach mehr Informationen zu dem toten Wolfswelpen. Für einen Artikel, in dem wir über eine Belohnung zur Ergreifung des Täters schreiben, braucht es selbstverständlich weitere Basisinfos, die zu erhalten in anderen Bundesländern auch kein Problem darstellten. Wir wollten wissen, ob der Welpe erschossen wurde und wie er aufgefunden wurde. Diese Info wurde uns verweigert, obwohl solche Informationen rein gar keine Menschenrechte angreifen. Auch das Informationsfreiheitsgesetz würde hier nicht greifen, sondern nur bei Verwaltungen.

Über diesen Fall gab es keine Pressemitteilung. Keine Zeitung berichtete darüber. Er wäre mit ziemlicher Sicherheit völlig in der Versenkung verschwunden, würden wir nicht die Liste der toten Wölfe bei DBB-Wolf kontrollieren. Sollte dieser Fall etwa gar nicht bekannt werden und sang und klanglos in den Akten verschwinden?

Da einige Zeitungsredaktionen bei uns mitlesen, haben diese nun die Möglichkeit, sich mit dem Fall des toten Welpen näher zu beschäftigen, denn der Presse muss Auskunft gegeben werden.

Seit 1990 sind in Mecklenburg-Vorpommern 59 tote Wölfe registriert worden. Die meisten von ihnen wurden überfahren. Offiziell wurden seit 1990 zehn Wölfe illegal getötet. Die meisten derartigen Fälle gab es im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Zwischen 2016 und 2022 wurden dort vier Wölfe illegal getötet, zum Beispiel bei Horst, Woosmer und Bresegard. Dem Umweltministerium Mecklenburg-Vorpommerns ist laut NDR kein Fall bekannt, der aufgeklärt werden konnte. In einigen würden allerdings noch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft laufen.

 

Beispielfoto Wolfswelpe. Der tote Welpe erhielt nur eine Nummer: GW4119m. Für uns sind solche Welpen, denen böswillig die Zukunft geraubt wurde, keine Nummern, sondern Mahnmale der menschlichen Niedertracht. Freilich sitzen Kriminelle, die es als Kavaliersdelikt ansehen, streng geschützte Tiere zu töten, wie ihnen beliebt, auch in Entscheidungspositionen. In der Gegend, in der der kleine Wolf umgebracht wurde, sitzen mächtige Jägermeister.

1.112 tote Wölfe wurden bundesweit seit 1990 gefunden, die meisten von ihnen in Brandenburg und Niedersachsen. In Deutschland ist die Zahl der Totfunde mittlerweile so groß, dass nur noch jedes zweite Tier umfassend begutachtet werden kann. Bis Anfang Mai wurde jedes tote Tier im Computertomografen und auf dem Seziertisch untersucht, berichtet das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (Leibniz-IZW) in Berlin. Angesichts von mehr als hundert toten Wölfen pro Jahr sei das nicht mehr zu bewältigen.

Wir gehen deshalb von einer hohen Dunkelziffer aus was illegale Tötungen betrifft. Viele Fälle werden nun wahrscheinlich gar nicht mehr erkannt werden. Dies macht es Tätern noch leichter. Wir halten dies für ein völlig falsches Zeichen. Stattdessen müsste das Personal und Budget beim Leibnitz-Institut aufgestockt werden.

 

Karte der Territorien. Der Welpe kam im Territorium des Wolfspaares Franzburg zu Tode. Also kann davon ausgegangen werden, dass das Paar im vergangenen Jahr sogar Nachwuchs hatte. Quelle: DBB-Wolf https://wolf-mv.de/woelfe-in-m-v/

Ausschnitt aus der Liste der DBB-Wolf

Illegale Tötung23.04.2024WelpemGW4149mnoch offenFranzburgMecklenburg-Vor…Vorpommern-Rügen

Quelle: https://data.dbb-wolf.de/coords/GMapTotfundPublic.php

Der Wolf steht seit April auch als sogenanntes „jagdbares Tier“ im neuen Landesjagdgesetz. Aber er darf noch nicht geschossen werden, denn er ist noch immer EU-weit als streng geschützte Art eingestuft und unterliegt einer ganzjährigen Schonzeit. Gleichzeitig übt die Jagd- und Agrarlobby aber Druck auf die EU aus, um mit der Wolfsjagd beginnen zu können. Die Aufnahme ins Jagdrecht ist also ein erster Schritt dort hin.

Auf EU- und Bundesebene wird dem Wolf durch Gesetze der stärkste Schutz zugesprochen. In Deutschland sind die Paragrafen 69 und 71 des Bundesnaturschutzgesetzes maßgeblich. Nach Paragraf 69 können bis zu 50.000 Euro Bußgeld nach der illegalen Tötung eines Wolfs verhängt werden.

Dabei könnten Gerichte aber auch eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren verhängen. Könnten! Wenn denn wirklich glaubhaft ermittelt werden würde.

 

Quellen:

https://wolf-mv.de/woelfe-in-m-v/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/04/18/sachsen-sachsen-anhalt-brandenburg-und-mecklenburg-vorpommern-wollen-schnellabschuesse-einfuehren/

 

Wir freuen uns über Unterstützung:

Wolfsschutz-Deutschland e.V. ist eine gemeinnützige Organisation, die sich der Aufgabe verschrieben hat, Wölfen in Deutschland die Zukunft zu sichern.

Trotz ihres weiterhin strengen Schutzstatus werden Wölfe in Deutschland illegal gejagt und getötet. Diese Abschüsse gefährden nicht nur einzelne Tiere, sondern auch die gesamte Population und das Ökosystem, in dem sie eine zentrale Rolle spielen.

Wolfsschutz-Deutschland e.V. setzt sich aktiv dafür ein, diese Wilderei zu bekämpfen und die Täter zur Verantwortung zu ziehen.

Die Arbeit von Wolfsschutz-Deutschland e.V. ist für den Erhalt der Wölfe von unschätzbarem Wert. Doch diese wichtige Arbeit ist nur durch die Unterstützung von Menschen wie Ihnen möglich. Jede Spende zählt – egal, ob groß oder klein. Ihre finanzielle Unterstützung ermöglicht es dem Verein, weiter für die Wölfe zu kämpfen, zu dokumentieren und Aufklärungsarbeit zu leisten.

Sie unterstützen damit eine von Regierungs- und Lobbygeldern wirklich unabhängige Organisation, die unermüdlich daran arbeitet, dass die Rückkehr der Wölfe in unsere Landschaften ein Erfolg wird – für die Natur, für die Artenvielfalt und für kommende Generationen.

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31 Gedanken zu „Mecklenburg-Vorpommern: Wolfswelpe illegal getötet – Strafanzeige und Belohnung für Hinweise

  1. Ich erhöhe die Belohnung für die Ergreifung des Wolf-Mörders um 500.- Euro. Wer macht mit? Letztlich ist jeder käuflich. Und solche Leute und ihr Umfeld sowieso…😡

    1. Liebe Barbara, bitte eine schriftliche Bestätigung mit Angaben über Adresse und Identität über die Erhöhung an Brigitte.Sommer@wolfsschutz-deutschland.de senden, sonst können wir das nicht berücksichtigen. Der Betragverbleibt bis zum Fälligwerden ja nicht bei uns, sondern bei den Spendern. Da die Auszahlung aber über uns läuft, müssen wir uns da absichern.

  2. soweit wölfe unter das boner tierschutz für wandernde tierarten und den eu.-artenschutz fallen,ist dieser schutz eine öffentliche angelegenheit.der souverän ,das deutsche mr.interne volk,wird sich hier kein brett vor den kopf nageln.d.h. die staatsanwaltschaften und ermittelnden behörden,sind nicht nur der presse sondern auch den zum zschutz gebildeten ngos rechtlich auskunftsverpflichtet.
    die vermeindlichen staatsvertreter sollten sich nicht zu viel rechtswidriger handlungen erdreisten.hier ist jedenfalls widerstand gefragt.das verweigern nicht personenbezogener daten stellt meist eine rechtswidrige antidemokratische sache dar.zumal es sich hier um internationale rechtssachverhalte handelt.
    die verweigerungshaltungen sollten also eine beschwerde nach sich ziehen.etwa bei einem bundesgericht u. den entsprehenden ministerien des bundes.da sie bundesweit auftauchen.ebenso wäre die eu-kommission und das eu parlament zuinformieren.etwa karola rakete..die ja aus der ökologie und menschenrechtsbewegung stammt.d. eugh hatte die deutschen staatsanwaltschaften wegen ihrer mangelnde unabhängigkeit bereits vor jahren gerügt.doch ist das weiterhin der fall.derstat hat sich nicht wichtiger zu machen, als die berechtigten,u.daher begründeten interessen des souveränes u.o. seiner vertretungen,an der qualitativen rechtseinhaltung.die verweigerung kann ihm sonst auch als strafvereitelung u.o. anderweitige korruption ausgelegt werden.die gar nicht mal so abwegig ist.
    die aufnahme des wolfes in das mecklenburgische landesjagdrecht,stellt meines erachtens schon eine erheblichestraftatgegen die internationalenschutzbestimmungen dar.
    eine amtliche hintergehung….auch dann wenn sie nur vorbereitet wird.
    nach wissenschaftlichem stand sid die areale /reviere für die bedrohten und weiterhin bedrohte art,die eurasischen wölfe,nur erst zu einem nicht mal an vollständigkeit reichenden %satz gegeben.politische und juristischer willkür und amtsanmassungen ist daher auch m.r.-demokratie erhaltend der handlungsraum zu entziehen.wehret den anfängen auch hier.staatsherrschaft ist m.r. widrig.
    wie sich auch hier mit fadenscheinigen argumenten zeigt….eine beschwerde über die mangelnde kooperationsverweigernde haltung der amtlichen stellen sollte zumindest erfolgen..ebenso ein eintrag in das jahrbuch der grund und menschenrechtswidrigen handlungen in der brd…durch staatsgewalt.
    die herabsetzung der würde und zureichenden kooperationspflicht ist auch,wenn es sich anscheinend nur u tiere handelt,eine rechtswidrige staatliche handlung.zumal nicht der staat oder die regierungen den mr. souverän nach den m.r. stellen.auch gar nicht können. der staat ist nur betraut u. beauftragt.nie aber ist er der menschenrechtssouverän selbst.der kalif ist nicht der großwesir.das hilfskonstruckt nie der beauftragende.staatsherrschaft wäreeine form des totalitarismus.einen wiederkehrenden sollten wir daher schon in den anfängen unterbinden.im zweifelsfall wäre wegen dem internationalen recht und seinerhintergehung auch der
    eugh ,nach dem verfassungsericht mit der beschwerde zu betrauen.

  3. regt euch mal nicht die Paar Wölfe wie viel Nutztiere werden durch Wölfe getötet wenn es überhaubt stimmt setzt gern Märchen in die Welt und wenn Wölfe getötet wurden hat alles ein sinn und zweck gebt den Bauern lieber Geld wo Nutztiere gerissen wurden ein Schaf ist 200Euro wert da weiß wie groß der Schaden ist ein Wolf ist doch nichts werd ist nur ein grauer Schädling der Entnommen werden muss und es kostet den Steuerzahler nur Geld die Staatsanwaltschaft weiß schon warum in die Schublade den Fall und iegendwann mal im Schretter wegen tote Wölfe gibt ja wichtiges zu tun seht lieber zu das Wölfe reduziert Entnommen werden

    1. Falls das eine Frage war – 1,5 Prozent der Wolfsnahrung sind schon genannte Nutztiere, also Tiere, die ausschließlich gehalten werden, um sie zu schlachten.
      Der Ärger ist also nur, dass der Wolf vielleicht etwas schneller ist.

      Für den Jens – wenn der Wolf Beute macht, sind von 200 erbeuteten Tieren nur 3! sogenannte Nutztiere und diese erbeutet er auch nur, wenn er ausdrücklich eingeladen wird, so wie beim Pony von der von der Leyen.

      Selbst wenn man die getöteten Weidetiere zusammenrechnet, pro Bundesland, kommt weniger raus, als der Industrieagrarier an Diesel in seinen Traktor schüttet. Der ganze Lärm um die erbeuteten Nutztiere lässt außer Acht, dass mehr als die Hälfte der Weidetiere so geschützt ist, dass es gar keine Probleme gibt mit Wölfen.
      Für die Hobbytierhalter, die immer noch nicht klarkommen (wir wissen, dass es nicht einfach ist) für diegi t es zahlreiche staatliche Programme, Hilfestellung von anderen Schäfer, Entschädigungen, wo man nicht so genau hinschauen, Fördermittel und trotzdem machen genau diese Nutztierhalter einen riesen Alarm, bzw Leute, die nur Stunk machen wollen und von dem ganzen Thema einfach null Ahnung haben. Was sie auch gerne jedem mitteilen, so wie der Jens. 🤪
      Na ja, muss es auch geben. Warum auch nicht.

      1. jedes Nutztier was von Wolf gerissen ist zu viel und wenn es ein Pony ist und jede Entschädigung kostet den Steuerzahler Geld was woanders mehr gebraucht wird aber sitzt wohl im Büro null Ahnung von Landwirtschaft Weidehaltung und welche Vorteile für jede Bauern ist kennst nur Subermarkt was auf der Packung steht wenn man keine Ahnung und nichts leistet sollte man nicht solch ein Blödsinn schreiben jeder Bauer muss das Recht haben Wölfe zu Schießen und zu Entnehmen

        1. Zum Glück ist Ihre Meinung nicht relevant. Ich kenne viele Bauern, die würden das niemals tun. Sie sichern ihre Tiere. Das wird ihnen finanziert. Menschen Ihrer Coleur kennen nur Schwarz und Weiß und/oder sind eben selber Jäger und haben Spaß am Töten. Ich verachte solche Menschen. Wenn ich aber mal einen erwische, der einem Wolf Leid antut, den werde ich gemeinsam mit Freunden legal juristisch und mit Hilfe der Medien solange verfolgen, bis ihm seine Schadtaten aus den Ohren kommen.

    2. Hallo Jens,
      dein Geseier geht mir auf den Sack. Schämst Du Dich nicht ? Mit diesen Ansichten könnte ich nicht leben. Du bist für mich ein krankes Wesen, ohne Mitgefühl und Empathie, sehr bemitleidenswert

    1. grundsätzlich hat jeder staat,der seinem souverän u.o. seinen organisierten vertretungen die notwendige auskunft verweigert ,das vertrauen verspielt,
      daß er sich ja nur geliehren hatte ohne die ausdrückliche genehmigung…des souveränes derartiges zu konstruieren.

    2. Ich bin so ein Schelm und ich denke mir, natürlich ist die Staatsanwaltschaft in Deutschland weisungsgebunden und nun wäre es ja nicht schlecht, wenn man sich kurz mal damit beschäftigt, was damit gemeint ist, was der Grund ist und wem gegenüber, sonst könnte ja leicht der Eindruck entstehen, dass es hier zugeht, wie in einer Bananenrepublik. Oder sollte genau dieser Eindruck entstehen? 👀

  4. Bitte keine Mutmaßungen formulieren, als seien es Fakten. Ich weiss, die Aufnahme einer Tierart ins Jagdrecht kann auf den ersten Blick bedrohlich wirken, aber die Vorstellung, das sei nur ein erster Schritt zur grossen Abknallerei ist eben nichts weiter, als eine Mutmaßung.

    Daneben steht nämlich ganzjährige Schonzeit.
    Niemand kame auf die Idee, Seeadler und der den ultrastreng geschützten Schreiadler jagen zu wollen wir d die stehen ganz genauso in dieser Liste, ebenfalls mit ganzjahriger Schonzeit.

    Es geht also definitiv NICHT um Abknallerei. Jagd hat noch andere Aufgaben. Speziell beim Wolfsschutz, was Sie sehr genau wissen und trotzdem wird hier oft und gerne erklärt, das wäre eine schlimme Sache, wenn sich Jäger einbringen, um die Wissenschaft zu unterstützen. Genauso bringen sich auch Jäger ein, um Adler zu schützen.

    Es gibt in der grossen Gruppe der bewaffneten Grünröcke auch Arschlöcher, warum auch nicht. Also warum sollte ausgerechnet dieser reaktionäre Verband eine arschlochfreie Zone sein. Ergibt keinen Sinn. Was aber in der Kommunikation mit großer Sicherheit schief läuft ist, wenn man das icht auseinanderhalten kann oder will.

    Brandenburg hat die höchste Strafe für die Tötung eines Wolfes, 65.000 Euro.
    In McPom kostet es nichtmal 1/3 davon.

    Aber egal wieviel, verhängt werden nur Kuschel- und Schmusestrafen. Woran das wohl liegt? Müsste man mal herausfinden, welchen Hobbys die Herren und Damen der Exekutive und der Judikative so nachgehen, vielleicht gibt es Überschneidungen.

    Schade um jeden getöteten Wölfe, wirklich. Der Anteil der illegalen Tötungen ist aber nicht so hoch, wie das eigentliche Hauptproblem, getötet im Berufsverkehr.

    Wird seltsamerweise ignoriert. Auch das liegt wahrscheinlich an Schnittmengen.
    Auch wenn hier wahrscheinlich noch niemand einen Wolf überfahren hat, ist insgesamt unsere Lebensweise ein mehrfach größeres, tötliches Problem für die Wölfe, als alle Jäger zusammen.

    1. ins jagdrecht haben die tiere eben genau dann nicht aufgenommen zu werden ,wenn sie geschützt werden. und um hier für .-u. vorsorglich zureichend zu handeln..
      eben auch nicht mit dem vermerk..ganzjährig geschützt.
      das hätte dann unter nicht jagdbarem wild zu stehen im vorspann zu dem jagdbaren.
      da sollten wir ruhig mit deutscher penibler genauigkeit unser adleraugen drauf richten.ist ja nicht so als könnte die deutsche sprache und verwaltungsintelligenz nicht präziser arbeiten. im gegenteil.wir haben ein unbesteeitbares recht das sogar zu verlangen..damit keine ungewollten verwechselungen entstehen können.
      preventive korrektheit ist ebend auch eine geistige tugend…die leider auch in der justiz abhandenkommt…wie der eugh bereits zu berichten und mancher auch erfahren durfte..

  5. nein ist es eben nicht.gschützte und doppelt geschützte arten haben definitiv und de jure nichts im jagdgesetz als jagdbares wild zu suchen. das ist logisch folerichtig eine rechts und schutzhintergehung und keine vermutung.jede derartige handlung kommt
    einer vorarbeit zu jagdbarkeit gleich. derartige amtsmißbräuchliche handlungen sind
    zu unterlassen. strafrechtlich zu agnden u. disziplinarisch ebenso.
    und sparen sie sich ihre verharmloseden interpretationen. in amtsstuben gibt man sich gern überfordert.
    wozu also die sinnwidrige und rechtswidrige vor und mehrarbeit.

    1. der vermerk ganzjährig geschützt ist da nicht zureichender schutz.er kann schnell überklebt und oder anderweitig entfernt werden…und es ist begründet anzunehmen ,daß dies auch so gedacht ist..

      1. Ich bin kein Jäger und ich kenne die Beweggründe nicht, ich weiss aber, dass alle heimischen Spitzenprädatoren im Jagdrecht erfasst sind, mit einer ganzjährigen Schonfrist. Wenn Sie jetzt nahelegen, dass das Ihren begründeten Argwohn hervorruft, müssten Sie die Begründung schon liefern. Der Steinadler steht da auch. Schluss mit, jeder Dorfbürgermeister oder jeder verhaltensauffällige Umweltminister kann hier irgendwas ausnahmeregeln, wie es ihm gerade gefällt, da gibt es ein deutschlandweites Recht und das gilt für alle, sogar für Bayern. Und da steht, ganzjährige Schonfrist, fertig.
        Halte ich für einen Fortschritt. Und ich wusste nicht, dass das beim Luchs oder Steinadler schon mal außer Kraft gesetzt wurde. Also woher kommt die Mutmaßung, dass das beim Wolf jetzt der Anfang der grossen Jagd werden soll?
        Jäger haben noch andere Aufgaben, auch Hege, die rennen nicht nur durch den Wald und knallen alles ab, was sich bewegt. Das Bild wird hier aber gerne vermittelt, Obwalden hl jedem hier bekannt sein dürfte, dass ausgerechnet beim Wolfsschutz die Jäger eine tragende Rolle spielen. Gefällt nicht jedem, verstehe ich gut. Muss man aber zur Kenntnis nehmen.

        1. @ eiko…..
          mag sein daß sie das zufriedenstellt. als wissenschaftlich denkender mensch und als verwaltungsrechtserfahrener …bin ich über die möglichkeit der genauigkeit und der rechtsvorsaorge etwas informiert. und daher sage ich diese tiere überhaupt erst ins jagdrecht aufzunehmen ist eine rechtswidrigkeit und das nachträgliche prädikat der
          ganzjährigen geschütztheit anzubringen eine vorleistung für den fall der aufhebung diesewr geschützheit. also eine rechtswidrige spekulation im und vor dem jagdrecht.
          da gehört der punkt hin und erst diese entfernung von strenggeschützten arten
          ist zureichend rechtsintern und erfüllt erst dann den hinreichenden schutz der teilweise mehrfach geschützten tiere. wir sollten uns mit dem bestmöglichen schutz erst zufriedengeben…wenn wir uns nichts vormachen lassen wollen u.o. selbst etwas vormachen wollen. eine liste definitiv u. begründeter nicht jagdbarer tiere hat es daher zu geben und im jagdrecht hat es die logisch folgerichtig gar nicht erst zu geben.ebenso wie füchse und alle anderen selbstregulierenden ,besser noch gar keine tiere…..es hat rechtlich gesehen gar kein jagdrecht zu geben.derartiges ist schon eine antiökologische rechtshintergehung..gegen die intakt natur und die erbansprüche aller generationen europas..rechtswidrigegewohnheiten haben überhaupt kein recht auf geltung etwa als gewohnheitsrecht.und privilegienrechte hates so gar nicht zu geben.da steckt die ökologie und ihrehinreichende rechtswirksamkeit noch wegen politischer u. juristischer verfehlungen und fahrlässigkeiten tief in den sümpfen der kaiserzeit.in derja bekanntlich proteste u. demokratie bewegugen niedrkartätscht wurden..

    1. vor allem ist strafrechtlich prioritär zu beachten,daß tiere nicht schuldffähig sind.
      und daher die schuld in der kausalkette bei denverantwortlichen und ihren rechtspflichtunterlassungen liegt.
      wie etwa bei den klimaprotesten….den antifaschistischen handlungen..die folge einer
      menschenrechtsuspendierenden politik sind.

  6. @ Eiko. Da sehe ich nicht so, denn in Deutschland laufen viel zu viel Menschen herum, die einen Jagdschein, einen Waffenschein, eine Waffenbesitzkarte haben. Besonders auffällig sind die vielen Menschen, die einen Jagdschein erworben haben bzw. erwerben. Leider werden den Anwärtern bei den Jägerprüfungen ausserordentliche Privilegien im Umgang mit Waffen zugestanden, denn es wird ihnen ein Bedürfnis und die geistige Eignung ohne weitere Prüfung zugestanden. Und das ist unglaublich, denn jeder Mensch, ob charakterlich und geistig geeignet oder nicht, darf mit Waffen in Feld und Wald herum knallen. Immerhin sind genau diese Menschen in Feld und Wald ihr eigener Gott – denn – wer kontrolliert sie ? Keiner!!! Und da erleben wir die charakterlosen und geistig kranken, denen es lediglich darum geht, ihren Blutrausch zu stillen. Die Andere Gattung sind die Trophäenjäger, welche in irgend einem Kämmerlein/Jagdhütte usw. ein unvorstellbar umfangreiches Sammelsurium vorweisen und ihre Brust voller Stolz um ein Vielfaches anschwellen lassen. Meiner Meinung ebenfalls anormal, also krankhaft! F!ür mich steht fest, dass sich unter solchen Menschen doch eine nicht zu unterschätzende Anzahl nefindet, die diesen Schein niemals hätten bekommen dürfen, weil sie einfach charakterlich ungeeignet sind – und da ist es egal, ob es sich dabei um Reiche oder Menschen aus der Mittelschicht handelt.
    Eine große Schande und Charakterlosigkeit sowie Verantwortungslosigkeit muss man denen bescheinigen, die nicht davor Halt machen, unter hohem Schutz stehende Wildtiere illegal zu töten und auch Diejenigen, welche obendrein solche Umweltverbrechen auch noch decken., Dazu zähle ich auch Individuen, die „auf höheren“ Stühlen sitzen und sich gegenseitig decken. Man muss schon sehr dumm oder einfältig sein, wenn man liest und hört, wie viele Wölfe z.B. in Mecklenburg Vorpommern, Niedersachsen u.a. illegal getötet wurden und niemals ein Täter dingfest gemacht werden konnte!. Da frage ich mich mit Recht:“ Wie intensiv arbeitet die Polizei in solchen Fällen, wie die Staatsanwaltschaft und wie die Richter?“ Bei solchen Ergebnissen ist es kein Wunder, wenn Umweltverbrecher auch weiterhin ihr Unwesen ungestraft treiben können und immer dreister vorgehen. „Was ist nur aus Deiutschland geworden?“ Diese Frage stelle nicht nur ich mir!!!

    1. Liebe Johanna, ich stimme Dir uneingeschränkt zu. Töten als Hobby? Der Charakter dieser Leute erklärt sich da von selber…sie können das Leben nicht ertragen.
      Lieber Gruss.

      1. töten als hobby..hat allerdings auch erhebliche rechtsgefährdende pathologische
        intensitäten…….ein unbedingter machtanspruch z.b. im offenen gelände , die durch pacht beeinträchtigt sind..
        oder gelegentlich auch mal die ein oder andere frau..auf offener straße am hellen tag..wie in magdeburg…womit ich nicht sagen will das es ein jäger war…
        aber jemand der zu leicht u. ungeprüft..an schusswaffen gekommen ist..
        und das sind einige jäger ja wohl auch..

    2. Ausgezeichnet dargestellt und formuliert, was in Deutschland zu diesem Thema abgeht.
      Eine Krähe hackt eben der anderen kein Auge aus.Da sind sie sich einig.
      Pervers und abnormal sind Menschen, die aus Spaß an der Freude wahllos unschuldige Tiere abknallen allemal, denn sie machen es ja nicht, weil sie Hunger haben.
      Sie machen es aus Übermut und zum angeben, wie toll sie sind.
      Sie sind aber zu bedauern, denn es ganz arme erbärmliche Kreaturen, wenn sie das zur Selbstbestätigung brauchen.

      1. ja ,stimmt. ds fängt oft schon in der kindheit an….als kompensationstat für vermeindliches unrecht oder auch aus falsche abendteuerlust..
        der rheinische imperativ oder der satz quäle nie ein tier zum scherz……..
        ist wohl in der volksmentalität und im ethischen kulturerbe nicht besonders gepflegt worden..und weitenteilig ausgestorben.
        liegt evtl ander kapitalistish dominierten sozialität statt der mr.prioritären.
        tja… der verfall hinreichend gerechtfertigter rechte und ihrer einhaltung , bewirkt
        auch einen allgem. sittenverfall..haben ist das ziel nicht das bemühen um hinreichendes ethisches werden..

        1. Ich weiß nicht, bestimmte Sachen, die wir früher mal gemacht haben, wie andere Völker überfallen und im industriellen Maßstab Menschen vernichten, Sklaven ausbeuten und uns gewaltsam Land aneignen, das uns nicht gehört, machen wir heute nicht mehr. Die Jagd ist jedoch eine urmenschluche Tradition, die steckt in unseren Genen und uns gibt es heute nur, weil irgendwelche Steinzeitvorfahren zur Jagd gegangen sind und das offenbar ganz gut hinbekommen haben. Das steckt also in unseren Genen und deshalb kann man nicht einfach so sagen, das sind alles gestörte, die irgendwas kompensieren. Die finden Sie eher auf der linken Seite der Bundesdeutschen Autobahnen, Menschen, denen andere Menschenleben Scheiss egal sind. Und das hat keine Tradition, außer dass es eine Korrelation gibt zwischen schnell zu Geld gekommen und Verwahrlosung der Sitten. Vielleicht gibt es das auch bei der Jagd, aber so, wie es auch Reichtum und trotzdem bei Verstand gibt, so gibt es auch ganz normale Jäger. Dass das vielen nicht gefällt, nun ja, ordnen Sie es ein in die Länge Liste von gefällt mir aber garnicht. Ist Ihr gutes Recht. Nur, solange ausgerechnet aus dieser Gruppe wichtiger und nicht zu ersetzen der Input kommt beim Wolfsschutz, überdenken Sie vielleicht Ihr Vorurteil nochmal oder behalten es ein bisschen für sich. Es nervt nämlich auch schon nd wir haben alle Vorurteile und hängen die nicht dauernd aus dem Fenster.

    3. @ johanna schwarzer……….

      sie haben völlig recht…..es braucht einen großen kehraus..gegen antimenschenrechts machenschaften..,arten.- u. tierschutzrechten…..antiökologische und klimazerströrungslegalitäten.. es heißt logisch richtig klimazerstörung also menschengemachte.. nicht walndel…also den sowieso natürlichen…

  7. Liebe Mitstreiter/innen,
    ich plädiere dafür, den hahnebüchenen Blödsinn, den Jens Ulbrig uns seit langer Zeit präsentiert, gar nicht mehr zu kommentieren. Jeder Kommentar, der auf das Unwissen dieses Menschen zu lesen ist, bedeutet für ihn eine Bestätigung und Anfeuerung, so weiter zu machen. Also, lesen und at acta legen. Dann wird das Ganze im Laufe der Zeit für solch eine Person uninteressant.

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