Schleswig- Holstein: Offener Brief an Umweltminister Albrecht – Unterlassen Sie den Schießbefehl auf Wolf Dani!

Offener Brief an

Vorab per Email:

pressestelle@melund.landsh.de

Jan Philipp Albrecht (Die GRÜNEN Bündnis 90)

Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung

Düsternbrooker Weg 104

24105 Kiel

Kein Schießbefehl auf Wolf Dani (GW 924m) in Schleswig-Holstein

Sehr geehrter Herr Albrecht,

halten Sie sich bitte an Recht und Gesetz und geben Sie Dani nicht zum Abschuss frei. Nach der Gesetzeslage ist ein Abschuss des aus Dänemark stammenden Jungwolfs nicht legal. Nur sechs Mal soll das Jungtier Zäune ausgetrickst haben.  Ein Insider, der direkt in den Fall involviert ist sagt, dass die Aufrüstungsmöglichkeiten für Zäune noch nicht ausgeschöpft worden sein sollen. So wurde beispielsweise noch nicht ausprobiert, eine obere Litze auf Zäune zu setzen, sodass sich eine Gesamthöhe von 1,20 Metern ergibt.

Außerdem sieht die Gesetzeslage erst eine vorherige Vergrämung des Wolfs vor. Diese müsste also unverzüglich in Angriff genommen werden.

Desweiteren hat eine Zaunkontrolle durch ein Vereinsmitglied von Wolfsschutz Deutschland e. V. im Landkreis Pinneberg ergeben, dass dort die meisten Zäune gerade mal eine Höhe von 45 Zentimetern haben. Dies ist keinesfalls als wolfsabweisend anzusehen.

Zusätzlich schließen wir uns der Einschätzung der Richterin a. D. Almuth Hirt an, die folgendes erläutert: Zitat:  „Schäden, die Hobbyschafhalter durch Wölfe erleiden, scheiden von vornherein aus. Erforderlich sind vielmehr erhebliche Schäden gewerblicher Tierhalter. Ein erheblicher Schaden ist nur ein grundrechtsrelevanter Schaden am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Solch ein Schaden ist anzunehmen, wenn der Betrieb infolge des Artenschutzes schwer und unerträglich betroffen ist, obwohl der Betriebsinhaber alle Anstrengungen unternommen hat, dem entgegenzuwirken.“

Alle Anstrengungen sind noch nicht unternommen worden. Dies ist auch auf keinen Fall gegeben, wenn nur ein paar Schafe einer Herde betroffen sind. Zumal die Schäden durch Wolfsrisse gerade mal 1-2 % der natürlichen Letalität bei Schafen ausmachen.

Dazu kommt noch, dass EU-Kommissar Phil Hogen erst kürzlich auf der Grünen Woche Weidetierhaltern erneut zugesagt hat, dass alle Schäden, die von Wölfen verursachst werden, aus einem EU-Topf übernommen werden können. Das heisst im Klartext: 100%iger Schadensersatz. 

Den betroffenen Schäfern sind demnach also bis dato gar keine schweren oder unerträglichen Schäden entstanden.

Schlussendlich kann nicht sichergestellt werden, dass der Wolf abgeschossen wird, der für die Risse verantwortlich war. Ebenso ist nicht sicher, dass Wolf Dani sich in der Gegend fest ansiedeln wird. Da der Erhaltungszustand des Wolfs in Deutschland noch immer als schlecht beurteilt wird, ist jeder junge Wolf, der seinen Anteil zur weiteren Vermehrung des Wolfs in Deutschland beitragen kann, zu schützen. 

Dass Wölfe getötet werden dürfen, die mehrmals Weidezäune überwinden, widerspricht EU-Recht. Zudem ist hier Tür und Tor zu absichtlicher Anfütterung von Wölfen eröffnet, um Wolfsabschüsse fordern zu können. Ob ein Zaun wirklich wolfsabweisend war, den ein Wolf angeblich überwunden habe, kann nie zu 100 % sichergestellt sein, da zwischen Riss und Kontrolle von Wolfsberatern Stunden bis Tage vergehen und Zäune vorher manipuliert worden sein können.

Zusammenfassung: Die Gesetzeslage gibt einen Abschuss des Wolfs Dani nicht statt. Wir bitten Sie, einen entsprechenden Antrag abzulehnen. 

Mit den besten Grüßen

Brigitte Sommer

Vorsitzende Wolfsschutz Deutschland e.V.

Schießwütige CDU-Lobbypolitiker erneut vor EU abgeblitzt – Wölfe in keinem günstigen Erhaltungszustand in Deutschland

Im Rahmen der GRÜNEN Woche in Berlin, sind CDU-Politiker, die Wölfe regulieren, das heißt schießen wollen, wieder einmal mit ihren Wünschen nicht durchgekommen. EU-Agrarkommisar Phil Hogan betonte erneut, dass Weidetierhalter in Zukunft besser unterstützt werden können. So kündigt Hogan an, dass Schäden, die Wölfe verursachen künftig durch einen EU-Etat bezahlt werden. Sogar Kosten für Schutzzäune und Herdenschutzhunde sollen übernommen werden. Eigentlich ein Grund, das Jammern der Bauernlobby zu beenden, oder?

Zudem machte Phil Hogan in aller Deutlichkeit klar, dass die EU nichts am Schutzstatus verändern würde. Die dürfte dann auch eine klare Absage an die geplante Sächsische Wolfsverordnung sein. Dort will man den Schutzstatus des Wolfs vom höchsten Schutz heruntersetzen. Der sächsische Landrat Harig hatte allerdings schon am 21. September 2018 eine Antwort erhalten, die klarstellen dürfte, dass die EU auch bei künftigen Abschussplänen der CDU nicht mitspielen will.

Hier ein Auszug aus der Antwort von Referatsleiter Nicola Notaro 

Lassen Sie mich bitte klarstellen, dass sich der Wolf in Deutschland in einem ungünstigen-schlechten Erhaltungszustand befindet, obwohl er sich in einigen anderen europäischen Mitgliedsstaaten in einem günstigen Erhaltungszustand befindet. Dies wurde seitens der zuständigen deutschen Behörden im Artikel 17 Bericht nach der FFH- Richtlinie mitgeteilt.

Selbst wenn der Wolf in Anhang V (Anm. also im geringeren Schutzstatus) gelistet wäre, gäbe es weiterhin die Verpflichtung, einen günstigen Erhaltungszustand zu erreichen. Es müssten Maßnahmen ergriffen werden, um diese Raubtierart zu schützen, die eine grundlegende Rolle im Ökosystem spielt.

…..In Ihrem Brief haben Sie den Vorschlag präsentiert, dass alle Wölfe, welche sich bis zu einem bestimmten Umkreis von Gebäuden aufhalten, abgeschossen werden sollten. Dem ist zu entgegnen, dass aufgrund der Nähe eines Wolfes zu Gebäuden per se noch keine unmittelbare Gefahr ausgehen kann, insbesondere dann nicht, wenn geeignete Schutzmaßnahmen für Nutztierbestände vorgesehen wurden.

Wenn keine andere Alternative verfügbar ist, ist die Tötung von einzelnen Wölfen bei Vorliegen der Ausnahmetatbestände nach Artikel 16 auch dann möglich, wenn die Art, wie in Deutschland, in Anhang IV aufgeführt ist, vorausgesetzt, dass dies das zukünftige Erreichen eines günstigen Erhaltungszustands nicht verzögert.

In Ihrem Brief stellen Sie die These auf, dass sich die Wolfspopulation unkontrolliert jährlich um 30% erhöht. Gerade für Sachsen zeigt sich, dass es seit 2015 zu einer Sättigung der Wolfpopulation gekommen ist, wie die das Kontaktbüro „Wölfe in Sachsen“ dokumentierte.

Also bestätigt die EU, dass sich Wölfe eben nicht unkontrolliert vermehren, sondern sich dem Platz- und Nahrungsangebot anpassen.

Hier das komplette Antwortschreiben des Referatsleiters an den sächsischen CDU Landrat Harig: Schreiben EU Kommission an Landratsamt Bautzen wg. Schutzstatus Wolf

Wolf bei Drückjagd in Brandenburg getötet – Wolfsschutz Deutschland e. V. stellt Strafanzeige

BEISPIELFOTO

Ein Jäger soll bei einer Jagd in Brandenburg absichtlich einen Wolf erschossen haben. Das Tier habe die Jagdhunde attackiert und sich auch von einem Warnschuss nicht vertreiben lassen. Die Polizei würde bereits ermitteln. In Brandenburg ist möglicherweise zum ersten Mal ein Wolf absichtlich von einem Jäger erschossen worden. Bei Rädigke im Kreis Potsdam-Mittelmark soll ein niederländischer Jagdgast am vergangenen Freitag bei einer sogenannten Drückjagd auf das Tier geschossen haben, schreibt rbb 24 gestern https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2019/01/erschossener-wolf-jaeger-niederlande.html  Thomas Frey vom Brandenburger Umweltministerium habe den Vorfall bestätigt. Es gibt allerdings bislang noch keine offizielle Pressemiteillung dazu.

Dass ein toter Wolf in diesem Zusammenhang geborgen worden ist, bestätigte auch Hans Joachim Wersin-Sielaff vom Brandenburger Umweltministerium am Montag.

Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. verurteilen dies Tat auf das Schärfste und wir stellen Strafanzeige gegen

  1. Unbekannt wegen Verstoß gegen § 44 Abs. I Nr. 1 und 2 BNatSchG, § 1 Satz 2 Tierschutzgesetz wegen Tötung eines Wolfes
  2. Untere Jagdbehörde Landkreis Potsdam-Mittelmark, weil sie die Drückjagd im Wolfsgebiet während der Paarungszeit gestattet hat, § 44 Nr. 2
  3. Jagdpächter Franz Clemens Hoff, Rädigker Gebiet, der als langjähriger, erfahrener Jagdleiter wissen muss, dass zwischen Januar und März Paarungszeit der Wölfe ist und er auch den DJV-Leitfaden „Hundearbeit im Wolfsgebiet“ kennen musste.

 

 

Hier kann jede/r helfen: Wölfe schützen durch Wildzaunkontrolle

21.01.19 – Der Wolf ist aus guten und bestens bekannten Gründen in Deutschland und Europa streng geschützt. Doch ist er in der Realität wirklich gut und ausreichend vor Mensch und dessen bedrohlicher Technik geschützt? Eher nicht. Die Durchsetzung seines Schutzes bleibt alles Andere als einfach. Es sind eben nicht nur die maßlose Gier und der egoistische Alleinanspruch des Menschen auf Lebensräume und Naturressourcen, die Menschen dem Wolf unmittelbar nach seinem Leben trachten lassen und so das Überleben der Art bedrohen. Auch viele mittelbare Gefahren in dieser heute anthropogen fast vollständig überprägten Welt bedrohen Wölfe und andere Wildtiere. So wurden 2018 laut DBBW in Deutschland 78 Wölfe tot aufgefunden, von denen 65 Tiere durch Verkehrsunfälle ums Leben kamen. Deutschland, mit rund 193 km/100 km2 (www.welt-in-zahlen.de) eines der weltweit am dichtesten durch Straßen zerschnittenen Länder, stellt somit ein tödliches Risiko für Wölfe und andere Wildtiere dar. In Anbetracht des aus ökologischer Sicht unverantwortlich weiter forcierten Straßenausbaus in diesem Lande bleiben die Verkehrswege eine echte Herausforderung für den Wolfsschutz. Alleine in den ersten Tagen diesen Jahres starben laut DBBW bereits vier Wölfe auf deutschen Straßen. Dabei das erste Verkehrsopfer diesen Jahres, eine noch junge Wölfin, die am 02.01.2019 beim Überqueren der A10 nahe der AS Glindow im Landkreis Potsdam-Mittelmark (PM) von einem Fahrzeug erfasst, über mehr als hundert Meter mitgeschleift und letztlich nur noch tot geborgen wurde. Ein grausamer und sinnloser Tod, der durch mehr Grünbrücken und sorgfältigere Kontrollen der Wildzäune entlang der Autobahn hätte verhindert werden können. Eine ruhige Waldwegbrücke über die Autobahn lag nur wenige hundert Meter vom Unfallort entfernt und hätte dem Tier das noch junge Leben retten können, wäre der Wildschutzzaun intakt gewesen. Leider war das nicht der Fall. Auf meinen Hinweis beim zuständigen Landesbetrieb Straßenwesen, den Zaun im Unfallbereich auf Undichtheiten zu überprüfen, wurde mir prompt mitgeteilt, dass der Zaun unbeschädigt sei. Dies schien mir wenig plausibel, denn wie sonst als durch eine Zaunlücke hätte die junge Wölfin auf die Autobahn gelangen können. So kontrollierte ich in diesem meinem „Heimrevier“ selbst und stellte nahe der Unfallstelle deutliche Schäden und Mängel am Wildschutzzaun fest. Festgestellte Schäden hätten einen Wolf den Zaun ohne Probleme überwinden lassen und haben es wohl auch. Fotografiert, mit GPS lokalisiert und z.T. provisorisch repariert, meldete ich die Schäden dem Landesbetrieb Straßenwesen. Dort mit überraschter Verwunderung aufgenommen, wurde mir vom verantwortlichen Mitarbeiter die erneute Kontrolle des Zaunes im betroffenen Bereich zugesagt. Auf Reparatur hoffend, werde ich den Zaun in Kürze erneut überprüfen. Meine Schlussfolgerung zur Sache: Auch diese Form von ehrenamtlichen (Zaun)Schutzpatrouillen in der Landschaft sind ein wichtiger und aktiver Beitrag zum praktischen Wolfsschutz sowie zum Schutz aller Wildtiere und auch von Mensch und Sachwerten. Nachahmung und Mitwirken auch an dieser „Front“ des Wolfsschutzes sind somit unbedingt und überall im Land erwünscht! Zum Schutz von Leben und Gemeininteressen brauchen Politik, Behörden und Ämter ohne Zweifel die direkte Kontrolle durch den Bürger! (Dr. Hans-Holger Liste)   

  

 

Wolfsschutz Deutschland e. V. demonstrierte mit in Berlin: Agrarwende jetzt!

„Der Agrarindustrie den Geldhahn abdrehen!“: 35.000 fordern von Ministerin Klöckner eine EU-Agrarreform für Bauern, Tiere und Umwelt

Agrarpolitik der Bundesregierung befeuert Klimawandel und Höfesterben

Berlin, 20.01.19. Eine zukunftsfähige Agrarreform – das forderten gestern zehntausende Teilnehmer bei der „Wir haben es satt!“-Demonstration zum Auftakt der „Grünen Woche“ in Berlin. „Lautstark, bunt und entschlossen haben wir heute mit 35.000 Menschen Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner einen unmissverständlichen Auftrag gegeben: Schluss mit der falschen Agrarpolitik“, erklärt „Wir haben es satt!“-Sprecherin Saskia Richartz im Namen der über 100 Organisationen, die zur Demonstration aufgerufen haben. Auch Wolfsschutz Deutschland e. V. hat an der Demonstration teilgenommen. „Denn wir haben es satt, dass die Agrarlobby und Bauernverbände ihren Mitgliedern den Wolf als billigen Sündenbock servieren und ständig Wolfsabschüsse fordern, statt die Bauern wirklich zu unterstützen. Gäbe es den Wolf in Deutschland nicht, ginge es den Betrieben keinen Deut besser,“ so die Vereinsvorsitzende Brigitte Sommer. 

Das Demonstrationsbündnis fordert die Bundesregierung auf, den überfälligen Umbau der Landwirtschaft anzupacken. Die Gelegenheit ist da: Bei der aktuellen Reform der EU-Agrarpolitik (GAP) entscheidet die Bundesregierung maßgeblich mit, welche Landwirtschaft künftig durch Steuergelder finanziert wird. In Deutschland werden jedes Jahr 6,3 Milliarden Euro an EU-Agrargeldern ausgeschüttet, mehr als drei Viertel davon als pauschale Subventionen je Hektar Fläche. In der Praxis heißt das: Die 3.300 flächengrößten Betriebe erhalten eine Milliarde Euro im Jahr, während die kleinsten 200.000 Bauernhöfe sich knapp 700 Millionen teilen müssen.

„Mit den über sechs Milliarden Euro, die Deutschland jedes Jahr an EU-Agrargeldern verteilt, muss der umwelt- und tiergerechte Umbau der Landwirtschaft gefördert werden”, so Saskia Richartz. “Doch Agrarministerin Klöckner klammert sich an die pauschalen Flächensubventionen wie ihre Vorgänger ans Ackergift Glyphosat. Der Agrarindustrie immer weiter Milliarden in den Rachen zu stopfen ist agrar- und klimapolitischer Irrsinn. Wir fordern: Umverteilen jetzt!”

Beim Demonstrationszug zum Agrarministergipfel schlagen die Demonstranten Alarm für die Agrarwende. Mit ihrem Kochtopf-Konzert fordern sie konsequenten Klima- und Naturschutz, mehr Unterstützung für kleine und mittlere Betriebe, artgerechte Tierhaltung, ein Ende der Dumping-Exporte, gerechten Welthandel und gesundes Essen für alle. Schon am Vormittag hatten die 171 Bauern, die die Demonstration mit ihren Traktoren anführen, eine Protestnote an die 70 versammelten Minister aus aller Welt übergeben.

Die Großdemonstration richtet sich gegen die Agrarindustrie, nicht aber gegen Landwirte. Die konventionellen und Öko-Bauern demonstrieren auch im neunten Jahr im Schulterschluss mit Bäckern, Imkern, Köchen, Naturschützern und der Zivilgesellschaft gegen die fatalen Auswirkungen der intensiven industriellen Landwirtschaft. Gemeinsam zeigt das breite „Wir haben es satt!“-Bündnis Wege für eine bäuerliche Landwirtschaft der Zukunft und ein gutes Ernährungssystem auf.

Weitere Informationen: www.wir-haben-es-satt.de

Faktencheck: So sehen „wolfssichere“ Zäune in Schleswig-Holstein bei dem vom Abschuss bedrohten Wolf Dani aus?

Während Schleswig Holsteins Umweltminister Albrecht (GRÜNE) Wolfsfreunde als „militant“ bezeichnet und folgendermaßen von den Kieler Nachrichten http://www.kn-online.de/Nachrichten/Schleswig-Holstein/Jan-Philipp-Albrecht-haelt-Wolfs-Abschuss-fuer-immer-wahrscheinlicher?fbclid=IwAR0fxfKtasvhItU6f8g7saeoX7BdLCkV_ai9V1J6EwjMA4NhdVOHzAUyQn8  zitiert wird: … „Bestätigt sich, dass der junge Wolfsrüde GW 924 – wir nennen ihn Dani –  erneut einen Schutzzaun überwunden und Schafe gerissen hat, dann rechnet der Umweltminister mit einem schnellen Verfahren: „Ich gehe davon aus, dass entweder ein betroffener Tierhalter oder ein Verband, der ihn vertreten kann, dann zügig einen Antrag auf Entnahme des Wolfes stellen wird. Das zuständige Landesamt wird diesen Antrag dann schnell genehmigen.“

...haben wir uns mal typische Zäune in Schleswig-Holstein angesehen. Bei unserer heutigen Kontrolle zeigt sich ein Zaun, der lediglich kniehoch ist und auf dem auch kein Strom vorhanden ist. Zudem ist dort weder eine Batterie vorhanden noch ein anderes Gerät, das überhaupt eine Stromzufuhr zum Zaun ermöglichen würde. Dass dieser Zaun tatsächlich eine Schafherde umfasst, zeigen die weiteren Fotos. An einer Stelle, in der der Zaun an ein Gebüsch anschließt, wird er sogar noch niedriger. Solche Zäune kann man nur als Anfütterungsstellen bezeichnen, denn erlebt ein Beutegreifer hier ein Erfolgserlebnis, was geradezu kinderleicht zu erreichen ist, wird er sich auch an etwas professionelleren Zäunen ausprobieren. Solche Zäune sind nicht nur für Wölfe sondern auch für Hunde ein Fastfood-Angebot. 

Sollte der Umweltminister nicht erst einmal Weidetierhalter in Punkto Förderung von sicheren Zäunen unterstützen, als einen Wolfsabschuss in Aussicht zu stellen? Seine Versicherungen, dass Antragsteller und Jäger anonym bleiben können und nicht genannt werden sollen, klingt ja fast schon so, als würde der Umweltminister um einen Abschuss betteln. Dabei ist nicht einmal sicher, dass sich Dani fest in Schleswig-Holstein niederlassen wird.

Über die seltsam populistischen Anwandlungen des Umweltministers berichteten wir bereits hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/01/04/faktencheck-ndr-berichterstattung-zu-einem-so-genannten-problemwolf-in-schleswig-holstein-ist-zum-jetzigen-zeitpunkt-purer-populismus/

Hierzu auch unser offener Brief vom November 2018 – https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/11/14/offener-brief-von-wolfsschutz-deutschland-an-umweltminister-philipp-albrecht-schleswig-holstein/

 

Das Gerät ist übrigens richtig angeschlossen, der nicht gesteckte Ampere-Anschluss ist für 10Ampere. Es wurde im mA-Bereich Gleichstrom gemessen. Im Übrigens ist auch keine Batterie oder ein anderes Gerät für eine Stromzufuhr am Zaun angebracht. Das Kabel wurde von der Rolle aus um die Weide gespannt.

Wolfsschutz Deutschland fordert: Schluss mit grausamen Jagdveranstaltungen und der Hatz auf Fuchsfamilien

Aktionsbündnis Fuchs: Deutsche Tier- und Naturschutzorganisationen prangern grausame Fuchswochen an

 

Im Januar und Februar haben Füchse noch mehr als sonst unter Nachstellungen zu leiden: Ausgerechnet zur Paarungszeit werden sie im Rahmen sogenannter Fuchswochen vielerorts besonders rücksichtslos verfolgt. Mehr als sechzig Organisationen und Initiativen aus dem Natur- und Tierschutzbereich fordern, Luxemburgs Vorbild zu folgen und die ebenso grausame wie sinnlose Fuchsjagd einzustellen.

 

Fuchswochen sind mehrere Jagdreviere übergreifende Veranstaltungen, bei denen mit allen zur Verfügung stehenden Jagdmethoden Hatz auf Füchse gemacht wird. Am Ende einer solchen Tötungsaktion liegen bisweilen mehrere Dutzend Füchse „auf der Strecke“ – viele von ihnen schlimm zugerichtet, mit zerschossenen Kiefern und Läufen oder heraushängenden Eingeweiden.

Qualvoller Tod ganzer Fuchsfamilien

Diese intensive Bejagung erfolgt gerade in einer Zeit, in der Wildtiere eigentlich mit ihrer Energie haushalten müssen. Bei Füchsen spielt darüber hinaus der Fuchsvater eine wichtige Rolle bei der Versorgung von Füchsin und Welpen im Frühjahr – wird dieser nach erfolgter Paarung beispielsweise im Rahmen der Fuchswochen getötet, führt dies nicht selten später zum qualvollen Tod der gesamten Familie.

 

Fuchsjagd: Grausam und sinnlos

Etwa eine halbe Million Füchse werden in Deutschland Jahr für Jahr von Jägern getötet, wobei auch besonders grausame und in anderen Ländern bereits verbotene Praktiken wie die Baujagd, die Jagd mit Totschlagfallen oder die Abrichtung von Jagdhunden an lebenden Füchsen zum Einsatz kommen. Anders als von vielen Jagdverbänden behauptet, kann von einer „Notwendigkeit“ der Fuchsjagd keine Rede sein: Studien zeigen ebenso wie Erfahrungen aus fuchsjagdfreien Gebieten unmissverständlich, dass Fuchspopulationen sich ohne menschliches Zutun regulieren. Verluste durch die Jagd werden dagegen durch steigende Geburtenraten und Zuwanderung schnell ausgeglichen.

 

Aktionsbündnis Fuchs fordert Einstellung der Fuchsjagd

Das Aktionsbündnis Fuchs ist ein stetig wachsender Zusammenschluss von Tier- und Naturschutzorganisationen, dem auch Wolfsschutz Deutschland e.V. angehört. Es setzt sich dafür ein, dass die Fuchsbejagung bundesweit beendet wird. „Es wird höchste Zeit, dass diesen sinnlosen Grausamkeiten Einhalt geboten und die Gesetzgebung dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand angepasst wird“, erläutert Dag Frommhold, einer der Initiatoren des Bündnisses. „Luxemburg hat dies im Frühjahr 2015 getan, mit ausnehmend positiven Ergebnissen.“

 

Kontakt: www.aktionsbuendnis-fuchs.de und www.wolfsschutz-deutschland.de

Sachsens perfider Plan zur Minderung des Schutzstatus von Wölfen

Uns wurden in der vergangenen Woche mehrere Dokumente zugespielt, die im Zusammenhang mit dem Entwurf zur Sächsischen Wolfsverordnung stehen. „Notstandshandlungen gegen übergriffige“ Wölfe 2019-01-03 Not_Wölfe_RA_Brügge nennt sich ein Gutachten, das von Dr. Georg Brüggen, Rechtsanwalt und Minister a. D. bereits im August des vergangenen Jahres erstellt worden ist. Dr. Brüggen ist kein Unbekannter. Heute hat Dr. Brüggen eine große Anwaltskanzlei, ist unter anderem im Vorstand eines großen Finanzdienstleisters. Der Focus schrieb 2001 folgendes über den CDU-Politiker: Zitat: „Intrigen, Verleumdungen und faule Tricks drohen die Sachsen-CDU zu beschädigen. So kreuzte etwa Biedenkopfs Staatskanzleichef Georg Brüggen bei der Frauenministerin Christine Weber und der Dresdner Politikerin und Ex-Ministerin Friederike de Haas auf – beide bekennende Milbradt-Anhängerinnen. Der Kollege, so Weber, habe ihr mit dem Karriereende gedroht, wenn sie ihre Unterstützung für Ex-Finanzminister Milbradt nicht einstelle. De Haas bot Brüggen großzügig einen Posten im Rundfunkrat des DeutschlandRadios an – ohne Gegenleistung versteht sich. „Keinesfalls“ habe er „Druck ausüben wollen“, wehrt sich Brüggen. Die Staatskanzlei spricht von einem „Missverständnis“. https://www.focus.de/politik/deutschland/sachsen-rosenkrieg-in-der-cdu_aid_191519.html

Faule Tricks scheinen auch im Gutachten von Dr. Brüggen angewendet worden zu sein, auf dem der Entwurf der Sächsischen Wolfsverordnung 2019-01-03 WoVo001_A1 basiert.  Angefangen von den Aushebelungsmöglichkeiten des Tierschutzes, bis hin zu Herkunftsdefinitionen. Der Wolf ist in Sachsen bereits im Jagdrecht. Es tritt bislang allerdings automatisch eine ganzjährige Schonung in Kraft. Zukünftig sollen die Wölfe aber geschossen werden dürfen. 

Das Gutachten zur Verfügung gestellt hat MDL und Vorsitzender des Arbeitskreises für den Ländlichen Raum, Umwelt und Landwirtschaft und agrarpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Andreas Heinz (CDU). Zitat: „Die neue Wolfsverordnung soll dem Wolfsmanagement helfen, aber auch dem Schutz von Nutztieren dienen. Für uns als CDU ist wichtig: Die Verfahren sollen gestrafft, Doppelzuständigkeiten vermieden und die Kompetenz des Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie genutzt werden. Wir brauchen einheitliche Regeln zum Umgang mit Hybriden und wir müssen die Entnahme von Problemwölfen vereinfachen.“ https://www.cdu-fraktion-sachsen.de/aktuell/pressemitteilungen/meldung/wir-brauchen-beim-thema-wolf-einen-neuanfang.html 

Wer hat das Gutachten in Auftrag gegeben und wer es bezahlt hat, bzw. bezahlen musste. Etwa der Steuerzahler?

Andreas Heinz Profil auf Abgeordnetewatch zeigt sein Abstimmungsverhalten auf:  https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/andreas-heinz#block-pw-vote-profile

Der sächsische Landkreistag fordert mit einem Schreiben seine Mitglieder auf, bis gestern zum Gutachten und zum Entwurf der sächsischen Wolfsverordnung Stellung zu beziehen.

Aus dem Gutachten ist ersichtlich, dass das Ziel ist:

 1. Eine generelle Entnahmeregelung im Sinne eines materiellen Gesetzes (landesrechtl. Verordnung) zu schaffen. Dies sei auch in Form einer jagdrechtlichen Vorschrift denkbar, so lange das Ziel der FFH eingehalten werde. Form und Mittel der Zielerreichung überlässt die EU den Mitgliedsstaaten.

 2. Die Feststellung des günstigen Erhaltungsstandes der Population mit dem Ziel, dass Populationen umgehend von Anhang IV in Anhang V der FFH /RL überführt wird, um damit anderen (schlechteren) Schutzstatus zu erhalten.  

 3. Es wird dem Freistaat Sachsen empfohlen, die FFH Richtlinie über das Jagdrecht sicherzustellen. Dem Freistaat Sachsen obläge damit die Definitionshoheit über die einschlägigen Vorschriften mittels Auslegung der Bestimmungen der FFH/RL soweit das EU-Recht Spielräume beläßt. Übernahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz. 

Die Macht der Agrarlobby auf die Politik

Passend zum Weiterlesen: Reportage, ausgestrahlt in der ARD – Akte D – über die Macht der Agrarlobby. Der Bauernverband hat seine Forderung nach einer Begrenzung der Zahl der Wölfe erneuert. Es reiche nicht, allein sogenannte Problemwölfe abzuschießen, die mehrfach Zäune überwunden haben, sagte Verbandspräsident Joachim Rukwied der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Der Wolf sei in Deutschland nicht mehr gefährdet, wird der Bauernpräsident in Epochtimes zitiert: https://www.epochtimes.de/umwelt/bauernpraesident-deutschland-ist-kulturraum-und-keine-wildnis-a2765034.html?fbclid=IwAR1hvNsMnnTxqApVZb3exQPzZwtMBh6f-QpFNTIdeTk3z601dA26FSXI7mg

https://www.daserste.de/information/reportage-dokumentation/dokus/sendung/akte-d-folge-1-100.html?fbclid=IwAR0GO-zuDzX0GjY0tjbwPttFxhb1ZLx4sBgW0Zlh68PeL6c154Of8EBXQZg

Toter Wolf in Bayern gefunden

Beispielfoto

Landesamt für Umwelt meldet heute: Wolf im Landkreis Regensburg tot aufgefunden

Am 07.01.2019 meldete die Polizei an einer Bahnstrecke im nördlichen Landkreis Regensburg den Fund eines toten wolfsähnlichen Tieres. Das bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) veranlasste eine erste Untersuchung des Tierkörpers und legte das Bildmaterial der Dokumentationsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) zur Einschätzung vor. Demnach handelt es sich bei dem toten Tier um einen männlichen Wolf. Zur Individualisierung des Rüden wurden genetische Proben genommen. Ergebnisse werden voraussichtlich in drei Wochen vorliegen. Nach den vorliegenden Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass es sich um einen Wildunfall handelt, so die Pressemeldung.
Nach Bayern können jederzeit einzelne Wölfe zu- oder durchwandern sowohl aus dem Nordosten Deutschlands als auch aus dem Alpenbogen. Jungtiere wandern gerade aktuell im Hoch- und Spätwinter bei Geschlechtsreife weite Strecken auf der Suche nach einem eigenen Territorium.

Faktencheck – bekommt die GroKo jetzt tatsächlich Gesetze durch, um Wölfe töten zu können?

Der Umweltminister Backhaus von Mecklenburg-Vorpommern (SPD) gab gestern nach einem Treffen mit Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) und Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) sowie weiteren Landesumweltministern, u. a. auch Umweltminister aus Sachsen, Thomas Schmidt,  ein Interview  im Radioprogramm des NDR. Von NDR wurde er in einem nachfolgenden Bericht so zitiert: 

„Eine Einigung über eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes sie zusammen mit dem Einverständnis der Naturschutzorganisationen erzielt worden. „Ich hoffe, dass das jetzt zügig umgesetzt wird“, sagte Backhaus im Gespräch mit NDR 1 Radio MV.

Abschuss möglich bei „schweren Schäden“

Demnach dürfen einzelne Wölfe und gegebenenfalls auch ganze Rudel getötet werden, wenn durch diese „im juristischen Sinne schwere Schäden“ entstehen. Dies gelte für Wölfe, die immer wieder Herden von Nutztieren angreifen oder die Scheu verlieren und sich Menschen in Dörfern häufig nähern. „Wenn die Weidetiere ordnungsgemäß gesichert waren, dürfen diese Wölfe getötet werden“, so Backhaus. Die Neuregelung des Gesetzes sei nötig, um Rechtssicherheit zu bekommen, so Backhaus weiter.

Allerdings ruderten Schulze und Klöckner in einem weiteren Interview des NDR wenig später wieder zurück. Während Backhaus behauptet haben soll, das Gesetz sei praktisch bereits schon geändert, teilten beide Politikerinnen nach dem Treffen in Berlin mit, es sei noch keine schnelle Lösung gefunden worden.

Die Richtung der Gespräche lasst allerdings Schlimmes für den Wolf in Deutschland befürchten.

Gesetzesänderung wäre Freibrief zur Wiederausrottung des Wolfs

Laut Backhaus gebe es jetzt ein Einvernehmen, auffällige Einzelwölfe oder auch – „wenn es ganz schlimm kommt“ – ein ganzes Rudel „rechtssicher zu töten“. Nämlich dann, wenn sie schwere Schäden bei Nutztieren anrichten oder sich „notorisch“ dem Menschen und Siedlungen nähern. Der handlungsfähige Staat müsse Farbe bekennen, sagte Backhaus weiter im NDR 1 Radio MV.

Dabei will Agrarministerin Klöckner offenbar eine weitgehendere Regelung. Sie will nicht nur auffällige Wölfe schießen lassen, sondern hätte eine allgemeine „Bestandsregulierung“ vorgeschlagen. Für die macht sich auch die Agrar-Expertin der CDU-Landtagsfraktion, Beate Schlupp, stark. Zitat NDR: „Sie meinte mit Blick auf das Treffen, die Ergebnisse seien wenig praxistauglich. Ein Wolf, der sich einer Siedlung nähere, warte sicher nicht darauf, bis ein zum Abschuss Berechtiger informiert wird und vor Ort ist.“  Es müsse wolfsfreie Zonen und für eine Bestandsregulierung auch eine Abschussquote geben.

Fakt ist, dass eine derartige Gesetzesänderung EU-Recht widersprechen würde. Noch ist ein Deutschland nicht einmal ein günstiger Erhaltungszustand des Wolfs erreicht. Experten sagen, dass leicht dreitausend bis viertausend Wölfe in Deutschland Platz haben. Zur Zeit leben (mit Welpen) zirka 750 Wölfe in Deutschland. Die Vermehrungsrate lag im vergangenen Jahr unter 30 %. Außerdem regeln Wölfe ihren Bestand selber. Ein Wolfspaar besetzt ein Revier, in dem es zusammen mit den Welpen vom Vorjahr und dem aktuellen Welpen leben. Dieses Revier verteidigen sie gegen andere Wölfe. Die Familienstärke eines Wolfsrudels wird durch die Zahl an Beutetieren geregelt. Je mehr Nahrung, desto mehr Nachwuchs. Nutztiere machen im Nahrungsanteil von Wölfen nur 1,1 % aus. Schaut man sich aktuelle Listen über Nutztierschäden an, fällt auf, dass zu einem großen Anteil Wölfe gar nicht für die Schäden verantwortlich waren, sondern Hunde oder Krankheiten für den Tod von Nutztieren verantwortlich gewesen sind.

Schießt man wahllos in Wolfsrudel hinein und tötet erfahrene Rudelmitglieder, zieht dies sogar vermehrt Nutztierisse nach sich. Dies bestätigen wissenschaftliche Studien. Dass Backhaus und Co. diese Studien nicht bekannt sind, ist kaum möglich. Warum also verlangt es diese Politiker nach Abschuss? Es scheint, als sei es vor allem gewünscht, Lobbyforderungen von Bauern-und Jagdverbände zu realisieren.

Der Anteil an Nutztieren beträgt beim Wolf nur 1,1 Prozent – Screenshot von www.dbb-wolf.de

 

Screenshot von www.dbb-wolf.de Diese Karte zeigt, dass in Deutschland noch viel Platz für Wölfe ist. Ein Rudel besteht aus den Elterntieren sowie Welpen und Welpen vom Jahr zuvor, die sich oft noch mit um den Nachwuchs kümmern. Ein durchschnittliches Wolfsrevier ist 250 Quadratkilometer groß. Was auf der Karte dicht besiedelt wirkt, ist in Wirklichkeit weit auseinander.

Geht die ersehnte Gesetzesänderung durch, wäre dies praktisch ein Freibrief zur Wiederausrottung der Wölfe. Warum dies so ist, liegt in der Biologie des Wolfs. In Kürze beginnt die Paarungszeit. Ein bis zweijährige Jungtiere verlassen nun ihr Rudel, um sich ein eigenes Revier zu suchen. Diese Jungtiere haben keine Erfahrung damit, sich auf ihren Wanderungen geschickt zu verbergen. Also werden sie gesehen. Sie wandern auch mal durch Ortschaften, weil sie gerne unsere Wege benutzen. Angst vor Fahrzeugen haben sie nicht, da sie darin Menschen zunächst nicht wahrnehmen.  Es ist also kein Zufall, dass gerade im Hoch- bis Spätwinter und im Frühjahr vermehrt Wölfe gesehen und überfahren werden. Würden man solche Jungtiere nun abschießen dürfen, würde es den Tieren unmöglich gemacht werden, sich weiter zu verbreiten. Desweiteren wäre ein genetischer Austausch zwischen verschiedenen Wolfsgruppen nicht mehr möglich. Inzucht, wie in Schweden, das erbarmungslos Wölfe erschießt, wäre die Folge. Dabei ist in Deutschland noch jede Menge Platz für Wölfe. Wer einmal in Wolfsgebieten unterwegs war, weiß wie groß die Entfernungen in Wirklichkeit sind. Was auf Karten dicht besiedelt ausseht, liegt in Wirklichkeit weit auseinander. Finden Sie einmal ein Rudel von sechs Wölfen in Sachsen in einem Gebiet von durchschnittlich 250 Quadratkilometern.

Und wie will man „im juristischen Sinne schwere Schäden“ definieren? Im dem Fall in Baden-Württemberg, bei dem im vergangenen Jahr über 40 Schafe zu Tode kamen, war die Bachseite nicht mit einem Zaun geschlossen. Wölfe können sehr gut schwimmen und ein Wolf sagt zu einem solchen Fast-Food-Angebot natürlich nicht „Nein“. Dass ein Wolf mehrere Tiere tötet ist kein Blutrausch, sondern das liegt in seiner Natur. Nicht nur bei Wölfen wird ein so genannter Beutereflex ausgelöst, das Phänomen ist auch beim Fuchs in Hühnerstall bekannt. Die Beutegreifer töten nicht mehre Tiere, weil sie böse, psychisch gestört oder im Blutrausch sind, sondern deshalb, weil in der Natur die Situation eingesperrter Schafe oder Ziegen, die weder fliehen können, noch sich wehren, vorkommt. Der Beutereflex ist dafür verantwortlich, dass ein Beutegreifer so lange tötet, bis sich kein Tier mehr vor seiner Nase bewegt. Dabei wirkt ernsthafter Herdenschutz. In der Statistik geht der Anteil von Wölfen am Rissgeschehen bis 2016 zurück.

Wir fordern Herdenschutz statt Wolfsabschuss

Wir fordern die Umweltministerkonferenz auf, dafür zu sorgen, dass Weidetierhalter in Punkto Herdenschutz besser unterstützt werden. Statt dies zu tun, wurde im vergangenen Jahr eine Weideprämie ja sogar noch von der GroKo gestrichen. Stattdessen leisten sich diverse Bundesländer einen Haushalt für eigene Wolfskillertruppen, wie beispielsweise Brandenburg für 50.000 Euro im Jahr.

Backhaus behauptete im Radiointerview, dass die Naturschutzverbände der Gesetzesänderung bereits zugestimmt hätten. Diese Stellungnahme des WWF liest sich allerdings ganz anders: https://www.wwf.de/2019/januar/chefinnensache-wolf/?fbclid=IwAR0PClblaqQ3-easjiW6w9bgUc6FFWEhzAuRi2T6I4C_48LMTn-pEzZpIDo

Auch die Umweltministerin von Sachsen-Anhalt, Claudia Dalbert (Grüne), scheint mit der Sehnsucht, Wölfe zu killen, nicht einverstanden zu sein. Eine Anfrage beantwortet sie wie folgt.  Zitat:

„Das ist kompletter Unsinn. Ein Wolf, der Menschen angegriffen hat, kann auch heute schon abgeschossen werden. Ein einzelner identifizierter Wolf, der wiederholt fachgerecht gesicherte Herden angreift, kann auch heute schon abgeschossen werden, siehe Leitlinie Wolf. Wölfe die durch Dörfern wandern, zeigen arttypisches Verhalten!“

Fakt ist, dass es in den rund zwanzig Jahren, in denen die Wölfe nach Deutschland zurückgekehrt sind, keinen einzigen Angriff eines frei lebenden Wolfs auf einen Menschen gab.

Auch Bundesumweltministerin Svenja Schulze äußerte sich einen Tag zuvor noch so:
Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat sich gegen weitergehende Maßnahmen zur erleichterten Entnahme von Wölfen ausgesprochen. Wie eine Sprecherin des Umweltressorts betonte, gibt es bereits genügend „nützliche und effektive Maßnahmen“. Sie verwies in dem Zusammenhang auf den Bau von Elektrozäunen, aber auch auf den gezielten Abschuss von auffälligen Wölfen, der bereits nach derzeitiger Gesetzeslage möglich sei. Die Sprecherin erinnerte außerdem an ein vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhängiges Verfahren gegen Finnland zur dortigen Wolfsjagd zur Bestandsregulierung, dessen Urteil in diesem Frühjahr erwartet werde. 
Auch NABU positioniert sich entgegen Aussagen von Backhaus. Diese Antwort erhielten wir auf Anfrage aus Berlin: 

Der NABU lehnt den Abschuss von Wölfen und die Aufweichung des gesetzlichen Schutzstatus ab. Der NABU wird sich aktuell weiterhin für die Beibehaltung des Schutzstatus engagieren und sich wie bereits im vergangenen Jahr für die Etablierung eines umfassenden Herdenschutzes und Wolfsmanagements einsetzen. Für die Entnahme von auffälligen Tieren ist die Politik bereits jetzt handlungsfähig. Dafür bedarf es keiner gesetzlichen Änderung.

Fazit: Würde die GroKo tatsächlich Gesetze ändern, käme höchstwahrscheinlich auf Deutschland ebenso ein EU-Verfahren zu wie auf Schweden und Finnland. Zu erwarten wären Strafzahlungen, die der Steuerzahler tragen müsste. 

Quellen:https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Schutzstatus-fuer-Wolf-Weiter-Gespraechsbedarf,wolf3768.html?fbclid=IwAR3q5FqlYGIIDfTDu2eJknSuFsPiPa9iV_Q8vsjFe0BncnlVHp4l1yWukuE

http://www.dbb-wolf.de

https://www.wwf.de/2019/januar/chefinnensache-wolf/?fbclid=IwAR0PClblaqQ3-easjiW6w9bgUc6FFWEhzAuRi2T6I4C_48LMTn-pEzZpIDo