Wolf in Bissendorf: Rotkäppchensyndrom und die wahren Gefahren für unsere Kinder

Achtung: Jägerlatein im Wald. Die Sichtung eines einzelnen Wolfs in Bissendorf wird wieder einmal zum Anlass für überzogene Maßnahmen. Wolfsberater Frank Schlattmann, ein bekannter Jäger, rät dazu, mit Kindergruppen den Wald zu meiden, und beruft sich auf vage Sicherheitsbedenken. Dieser Rat ist nicht nur unsinnig, sondern schadet unseren Kindern mehr, als er nützt – gerade nach den Folgen der Corona-Krise. Der Wolf ist ein Gewinn für die Natur – die wirklichen Gefahren lauern anderswo.

Der Wolf: Ein scheues Tier, keine Bedrohung

Der Wolf in Bissendorf ist ein Einzelgänger, der Rehe und ungeschützte Schafe gerissen hat – ein natürliches Verhalten, das niemanden überraschen sollte. Die Empfehlung, Kindergruppen aus dem Wald fernzuhalten, ist jedoch völlig überzogen. Wölfe sind scheu und meiden Menschen konsequent. Das Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) bestätigt: Es gibt in Deutschland keinen einzigen dokumentierten Fall eines Wolfsangriffs auf Menschen. Selbst in wolfsreichen Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern oder Brandenburg nicht. Die Chance, dass ein Kind einem Wolf begegnet – geschweige denn attackiert wird –, ist praktisch null. Schlattmanns Rat schürt unnötige Angst und raubt Kindern die Naturerfahrung – ein Rückschlag, den sie nach den Einschränkungen der Corona-Krise nicht brauchen.

Ein Jäger mit Eigeninteressen?

Frank Schlattmann ist nicht nur Wolfsberater, sondern auch Jäger. Diese Doppelrolle wirft Fragen nach seiner Objektivität auf. Jäger sehen Wölfe oft als Konkurrenz, da sie Wildbestände reduzieren, die für die Jagd interessant sind. Ist sein Ratschlag wirklich von Sorge um Kinder getrieben – oder dient er dem Interesse, den Wolf als Bedrohung darzustellen und seine Population zu kontrollieren? Die Jägerschaft lobbyiert seit Jahren für eine stärkere Bejagung von Wölfen. Schlattmanns Empfehlung könnte somit weniger der Sicherheit dienen, sondern vielmehr den Wolf in der öffentlichen Wahrnehmung diskreditieren – ein Manöver, das dem Naturschutz schadet.

Die echten Gefahren für Kinder – und die Rolle der Natur

Achtung: Jägerlatein im Wald. Das Jägerrotkäppchen. KI-Bild von GROK/X generiert.

 

Statt einem harmlosen Beutegreifer nachzujagen, sollten wir uns den realen Risiken widmen. Verkehrsunfälle fordern jährlich etwa 20 Kinderleben, oft auf dem Schulweg oder in Wohngebieten – verursacht durch Autos, nicht durch Wölfe. Hunderte Kinder werden zudem jedes Jahr durch Hundebisse verletzt; 2023 meldete das Statistische Landesamt Niedersachsen über 1.200 Bissvorfälle, viele mit Kindern als Opfer. Im Wald sind Zecken, die Borreliose oder FSME übertragen, eine größere Gefahr – Tausende Fälle jährlich, auch bei Kindern. Dazu kommt die erschütternde Realität von Gewalt: Laut Bundeskriminalamt wurden 2023 über 17.000 Fälle von Kindesmisshandlung registriert, meist im familiären Umfeld.
Die Corona-Krise hat diese Lage verschärft. Studien zeigen, dass Kinder massenhaft psychische Schäden erlitten haben – Angststörungen und Depressionen stiegen laut Robert Koch-Institut um über 30 Prozent. Gleichzeitig entwickelten viele Übergewicht durch monatelange Schließungen von Schulen und Sportstätten; die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin meldete 2022 einen Anstieg der Adipositas-Rate bei Kindern um 25 %. Bewegung in der Natur ist für sie jetzt wichtiger denn je – sie stärkt Körper und Geist. Den Wald zu meiden, wie Schlattmann vorschlägt, ist das Letzte, was unsere Kinder brauchen.
Und dann gibt es noch die Gefahren durch Jäger selbst. Die Initiative zur Abschaffung der Jagd dokumentiert seit 2002 anhand von Presseberichten Jagdunfälle und Straftaten mit Jagdwaffen. Sie gibt an, dass jährlich bis zu 40 Menschen in Deutschland durch Jäger und deren Waffen sterben könnten – sowohl durch klassische Jagdunfälle (z. B. Verwechslung mit Wild) als auch Beziehungstaten (z. B. ein Jäger erschießt Familienmitglieder). Für 2023 meldet die Initiative bis August mindestens 36 Todesfälle, überwiegend durch Beziehungstaten; die tatsächliche Zahl könnte höher sein, da nicht alle Vorfälle publik werden. Die Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften verzeichnen etwa 1.600 Jagdunfälle pro Jahr während legaler Jagdausübung, inklusive Verletzungen und vereinzelt Todesfälle. Damit sind Jäger eine weitaus größere Gefahr für Kinder.

Vernunft statt Hysterie

Der Wolf in Bissendorf ist kein Grund zur Sorge, sondern ein Zeichen für eine gesündere Natur. Schlattmanns Rat, Kinder aus dem Wald zu verbannen, ist nicht nur überflüssig, sondern könnte von jagdlichen Eigeninteressen geprägt sein – und ignoriert die Heilwirkung der Natur nach Corona. Die wahre Gefahr liegt in Autos, Hunden, Krankheiten, Gewalt, den Folgen der Coronapolitik und nicht zuletzt in Jagdunfällen – nicht in einem scheuen Wolf. Statt Hysterie zu fördern, sollten wir unsere Kinder schützen, wo es zählt, und ihnen die Freiheit in der Natur gönnen, die sie verdienen.

Quellen:

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/osnabrueck_emsland/Wolf-in-Bissendorf-gesichtet-Experte-raet-zur-Vorsicht,aktuellosnabrueck13220.html

https://www.ljn.de/jaegerschaften/melle/wild-und-jagd/jagdausbildung

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Gentechnische Spielereien mit dem Wolf: Ein Angriff auf Natur und Ethik

Mit Entsetzen haben wir die Nachricht aufgenommen, dass das US-amerikanische Unternehmen Colossal Biosciences behauptet, den ausgestorbenen Schattenwolf (Canis dirus) mittels Gentechnik „wiederbelebt“ zu haben. Drei Welpen – Romulus, Remus und Khaleesi – sollen das Ergebnis dieses Experiments sein. Doch was als wissenschaftlicher Durchbruch gefeiert wird, ist für uns nichts weniger als ein gefährlicher Eingriff in die Natur, ein ethisches Fiasko und eine Bedrohung für den Artenschutz weltweit.

Keine Wiederbelebung, sondern genetische Manipulation

Lassen Sie uns eines klarstellen: Dies sind keine Schattenwölfe. Wissenschaftliche Berichte zeigen, dass Colossal Biosciences lediglich fossile DNA-Reste mit dem Genom lebender Grauwölfe (Canis lupus) kombiniert hat. Das Ergebnis sind hybride Tiere, deren Gene künstlich verändert wurden – ein Frankenstein-Experiment, das weder die ursprüngliche Art, noch ihre ökologische Rolle wiederherstellt. Der Schattenwolf starb vor über 10.000 Jahren aus und die Lücken in seinem Erbgut können nicht einfach mit moderner Technik gefüllt werden. Was hier geschieht, ist keine Rettung einer verlorenen Art, sondern die Erschaffung eines künstlichen Wesens zum Zweck von Profit und Prestige.
Beispielfoto, generiert durch KI/Grok.

Ein Schlag ins Gesicht des Artenschutzes

Während wir in Deutschland und Europa mit aller Kraft darum kämpfen, den Wolf als heimische Art zu schützen, setzt ein Tech-Unternehmen auf der anderen Seite des Atlantiks die Zukunft dieser Tiere aufs Spiel. Der Wolf ist kein Spielzeug für Biotech-Labore! Schon jetzt sehen wir, wie die wachsende Akzeptanz gentechnischer Eingriffe die öffentliche Wahrnehmung des Wolfs als „natürliches Wesen“ untergräbt. Solche Experimente könnten den Druck erhöhen, den Schutzstatus des Wolfs weiter abzubauen – etwa durch die jüngst geplante Aufnahme ins Jagdrecht in Deutschland. Wenn Wölfe erst einmal als manipulierbare Objekte gelten, wird ihr Wert als unverzichtbarer Teil unserer Ökosysteme noch weniger respektiert.

Ethische Grenzen überschritten

Die Haltung dieser Tiere in einem „geheimen Reservat“ wirft weitere Fragen auf. Wer garantiert, dass diese genetisch veränderten Wölfe nicht eines Tages in die Wildnis entkommen und sich dort mit freilebenden Wölfen paaren? Welche langfristigen Folgen haben solche Eingriffe für die Gesundheit der Tiere selbst? Und vor allem: Wer gibt Menschen das Recht, gottgleich über Leben und Tod ausgestorbener Arten zu entscheiden? Der Ansatz von Colossal Biosciences zeigt eine erschreckende Arroganz gegenüber der Natur und ignoriert die Lehren aus Jahrhunderten des Artenschutzes: Wir müssen bewahren, was wir haben, statt künstlich zu erschaffen, was verloren ist.

Ein Aufruf zum Handeln

Wir fordern die internationale Gemeinschaft auf, solche Experimente kritisch zu prüfen und klare rechtliche Grenzen für die Gentechnik an Tieren zu ziehen. Der Wolf – ob Grauwolf oder Schattenwolf – verdient Respekt, Schutz und ein Leben in Freiheit, nicht die Rolle eines Laborprodukts. Wir rufen unsere Unterstützer auf, sich gegen diesen gefährlichen Trend zu stellen und lautstark zu protestieren. Die Natur ist kein Experimentierfeld für Tech-Milliardäre!
Wolfsschutz-Deutschland e.V. wird die Entwicklungen genau beobachten und alles daransetzen, die Interessen des Wolfs zu verteidigen – gegen Jagdpläne, gegen Gentechnik, gegen jeden Versuch, diese majestätischen Tiere zu instrumentalisieren.

Hintergrund

Das US-amerikanische Biotechnologieunternehmen Colossal Biosciences hat behauptet, den sogenannten Schattenwolf (Dire Wolf), eine vor etwa 10.000 bis 13.000 Jahren ausgestorbene Art, mithilfe moderner Gentechnik wiederbelebt zu haben. Laut verfügbaren Informationen wurden drei Welpen namens Romulus, Remus und Khaleesi präsentiert, die zwischen Oktober 2024 und Januar 2025 geboren sein sollen. Das Unternehmen nutzte fossile DNA aus Funden, etwa einem 12.000 Jahre alten Zahn und einem 72.000 Jahre alten Schädel, kombiniert mit CRISPR-Technologie und Genom-Editierung, um diese Tiere zu erschaffen. Allerdings gibt es Einschränkungen bei der Interpretation dieser Behauptung. Experten und Berichte, etwa von der FAZ, weisen darauf hin, dass es sich bei diesen Welpen nicht um eine exakte Reproduktion des Schattenwolfs handelt, sondern um gentechnisch veränderte Grauwölfe (Canis lupus). Das Genom des Schattenwolfs (Canis dirus) wurde teilweise rekonstruiert und mit dem des heutigen Grauwolfs kombiniert, da eine vollständige Wiederbelebung einer ausgestorbenen Art mit der aktuellen Technologie nicht vollständig möglich ist. Die Welpen zeigen angeblich Merkmale wie größere Statur und verändertes Fell, die durch genetische Modifikationen in 14 Genen beeinflusst wurden. Colossal Biosciences betont, dass die Tiere in einem geheimen Reservat in den USA gehalten werden und nicht freigelassen werden sollen. Ziel sei es, wissenschaftliche Erkenntnisse zu gewinnen und möglicherweise Ökosysteme zu unterstützen, ähnlich wie bei der geplanten Rückkehr anderer ausgestorbener Arten wie dem Mammut.

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Gericht stoppt Wolfsabschuss in der Oberlausitz: Ein Sieg für den Wolfsschutz

Das Verwaltungsgericht Dresden hat mit einem wegweisenden Beschluss vom 28. März 2025 (Az. 3 L 316/25) den Abschuss eines Wolfs aus dem Ralbitzer Rudel in der sächsischen Oberlausitz vorerst untersagt. Damit wurde einem Eilantrag einer niedersächsischen Umweltvereinigung stattgegeben, die gegen die vom Landratsamt Bautzen am 11. März 2025 erteilte naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur „letalen Entnahme eines Tieres der Tierart Wolf“ vorgegangen war. Wir zeigen in unserem Artikel auch auf, dass das Rudel seit Jahren verfolgt wird und dass man bekannte Wolfsgegner in Pro-Wolf-Gruppen lässt.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. begrüßt diese Entscheidung als wichtigen Schritt zum Schutz der streng geschützten Wölfe und als klares Signal an die Behörden, dass der Artenschutz nicht leichtfertig umgangen werden darf.

Hintergrund: Wolfsrisse und eine umstrittene Genehmigung

Anlass für die Abschussgenehmigung waren über 30 tote Schafe und Ziegen, die im Januar und Februar 2025 im Großraum Ralbitz-Rosenthal (Landkreis Bautzen) als Wolfsrisse eingestuft wurden. Das Landratsamt Bautzen erließ daraufhin unter Anordnung des Sofortvollzugs eine Genehmigung zur Erlegung eines Wolfs aus dem Ralbitzer Rudel, gültig bis spätestens 8. April 2025. Die Behörde stützte sich dabei auf die Sächsische Wolfsmanagementverordnung und argumentierte, dass die Maßnahme notwendig sei, um weitere Schäden an Nutztieren zu verhindern.
Doch die Umweltvereinigung, die den Eilantrag einreichte, hielt die Genehmigung für rechtswidrig. Sie bemängelte, dass die betroffenen Weidetierhalter keine ausreichenden Herdenschutzmaßnahmen ergriffen hätten und dass Alternativen zum Abschuss nicht geprüft worden seien. Wolfsschutz-Deutschland e. V. teilt diese Einschätzung und sieht darin ein grundlegendes Problem: Der Abschuss eines Wolfs wird oft als schnelle Lösung propagiert, obwohl präventive Maßnahmen wie Elektrozäune, Herdenschutzhunde oder Nachtpferche in vielen Fällen effektiv und zumutbar wären. Zudem war die eigentliche Abschussverfügung wohl wieder einmal nicht veröffentlicht, sondern geheim gehalten worden. Mit dieser Praxis sollen klagefähige Verbände erst gar nicht auf eine solche Verfügung aufmerksam werden.
Beispielfoto Wölfe. @ Brigitte Sommer

Gerichtliche Entscheidung: Abschuss unzulässig und schlecht begründet

Das Verwaltungsgericht Dresden folgte den Argumenten der Umweltvereinigung und stellte erhebliche Mängel in der Genehmigung fest. Zum einen sei die Ausnahmegenehmigung zu unbestimmt, da nicht klar definiert wurde, in welchem konkreten Gebiet der Abschuss erlaubt sein sollte. Zum anderen sei die Entscheidung materiell-rechtlich nicht haltbar. Die Richter betonten, dass ein Abschuss eines Wolfs nur dann zulässig sei, wenn zumutbare Alternativen fehlen und die Maßnahme geeignet ist, weitere Schäden zu verhindern. Beides habe das Landratsamt nicht ausreichend nachgewiesen.
Die Sächsische Wolfsmanagementverordnung erlaubt zwar Ausnahmen vom Tötungsverbot, etwa „zur Abwendung ernster landwirtschaftlicher Schäden“. Doch dies setzt voraus, dass ein Wolf innerhalb von zwei Wochen zweimal ordnungsgemäß errichtete Schutzmaßnahmen überwunden und Nutztiere gerissen hat. Das Gericht stellte jedoch fest, dass der Bescheid des Landratsamts keine Belege dafür liefert, dass solche Schutzmaßnahmen überhaupt vorhanden oder funktionsfähig waren. Zudem sei nicht erkennbar, dass der Abschuss eines beliebigen Wolfs aus dem Ralbitzer Rudel die Schäden tatsächlich stoppen würde.
Besonders kritisch sieht Wolfsschutz-Deutschland e. V. die fehlende Auseinandersetzung mit Alternativen: Das Landratsamt erwähnt weder den Einsatz von Herdenschutzhunden, noch von Nachtpferchen oder Behirtung. Ohne eine fundierte Prüfung dieser Optionen darf ein Abschuss nicht genehmigt werden. Das Gericht unterstrich zudem, dass die Zumutbarkeit von Schutzmaßnahmen im Einzelfall anhand der örtlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten der betroffenen Betriebe zu prüfen sei – Angaben dazu fehlten im Bescheid jedoch vollständig.

Ein Erfolg für das Recht

Für Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist der Beschluss ein ermutigendes Zeichen: „Diese Entscheidung zeigt, dass der Schutz des Wolfs als streng geschützte Art nicht einfach zugunsten kurzfristiger Interessen ausgehebelt werden kann. Behörden müssen ihre Entscheidungen sorgfältig begründen und Alternativen ernsthaft in Betracht ziehen.“ Wir fordern, dass künftig mehr in präventive Maßnahmen investiert wird, um Konflikte zwischen Wölfen und Landwirten zu vermeiden, anstatt auf Abschüsse zu setzen. Geklagt hatte der Freundeskreis frei lebender Wölfe e. V. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. bemühen uns ebenfalls die Klagefähigkeit zu erreichen, jedoch erfordert dies einen weitaus stärkeren finanziellen Background.
Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. Wolfsschutz-Deutschland e. V. hofft jedoch, dass die Entscheidung Bestand hat und als Präzedenzfall dient, um den Wolf in Deutschland nachhaltig zu schützen. Der Wolf gehört zu unserer Natur – wir müssen lernen, mit ihm zu leben, statt ihn zu töten.
Beispielfoto Wolfsrudel.

Hintergründe zum verfolgten Rosenthaler Rudel

In Sachsen, insbesondere in den Landkreisen Bautzen und Görlitz, wurden in den letzten Jahren mehrfach illegal getötete Wölfe entdeckt. Seit 2000 wurden laut dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) über 200 tote Wölfe registriert, davon mindestens 17 eindeutig illegale Tötungen (Stand vor 2025). Im Monitoringjahr 2023/2024 wurden bis April 2024 bereits 31 tote Wölfe gemeldet, darunter Fälle von Schussverletzungen und Vergiftungen in diesen Regionen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sprechen von einer höheren Dunkelziffer und sagen, dass ganze Rudel „verschwinden“.
Das Rosenthaler Rudel, das später als Ralbitzer Rudel bezeichnet wurde, ist in der Oberlausitz ein bekanntes Territorium, das über Jahre hinweg von Kriminellen verfolgt wurde. Hier sind die relevanten Punkte:
  1. Historische Abschussgenehmigungen und Konflikte
    • 2017 wurde ein Wolf aus dem Rosenthaler Rudel legal zum Abschuss freigegeben, nachdem es über 50 Übergriffe mit mehr als 200 toten Nutztieren gegeben hatte. Dieser Abschuss fand jedoch nicht statt, da die Grüne Liga Sachsen erfolgreich klagte. Der Vorläufer unseres Vereines finanzierte damals die Klage.
    • Das Rudel wurde in der Vergangenheit „massiv verfolgt“, wie Wolfsschutz-Deutschland e.V. berichtete, was auf eine hohe Konfliktdichte mit Kriminellen hinweist.
  2. Verschwinden des Rudels im Monitoring
    • Im Monitoringjahr 2022/2023 wurde das Rosenthaler Territorium nicht mehr nachgewiesen, während das benachbarte Ralbitz-Territorium bestätigt wurde. Dies könnte auf natürliche Dynamik (Abwanderung, Rudelverschmelzung) oder illegale Tötungen hinweisen. Wir vermuten Letzteres, da das Gebiet um Ralbitz-Rosenthal ein Hotspot für Wolfsgegner ist.
  3. Konkrete Funde illegal getöteter Wölfe
    • Es gibt zwar keine  direkte Dokumentation, die einen spezifischen Fund eines aktuell illegal getöteten Wolfs aus dem Rosenthaler/Ralbitzer Rudel im Jahr 2025 bestätigt, da solche Daten entweder nicht öffentlich sind oder erst später im Monitoringbericht 2024/2025 (Herbst 2025) veröffentlicht werden. Aber in diesem Jahr sind schon zwei Wölfe im Landkreis Bautzen überfahren worden.
    • Allerdings wurden in der Nähe des Rudelgebiets wiederholt illegale Tötungen registriert:
      • 2018: Eine Wölfin wurde mit Strick und Betongewicht im Tagebausee Mortka (Landkreis Bautzen) gefunden – ein klarer Fall illegaler Tötung. Die genaue Rudelzugehörigkeit ist unklar, aber die Nähe zu Ralbitz-Rosenthal ist auffällig.
      • 2023: Drei illegale Tötungen im Landkreis Bautzen (erschossene Wölfe bei Malschwitz und Mauschwitz, vergiftete Wölfe bei Luppedubrau) wurden bestätigt. Diese Fälle liegen im Umkreis des Ralbitzer Territoriums, ohne dass eine direkte Zuordnung zum Rudel öffentlich bestätigt wurde.
      • 2024: Ein Altwolf (GW1522m) wurde im Februar 2024 im Territorium Königshainer Berge (Landkreis Görlitz) illegal erschossen aufgefunden. Dieses Rudel liegt zwar östlich von Ralbitz, zeigt aber die regionale Häufung solcher Vorfälle.
  4. Indizien für das Ralbitzer Rudel
    • Das Rudel (früher Rosenthal, nun Ralbitz) wurde „massiv illegal verfolgt“, nachdem Abschussverfügungen gerichtlich gekippt wurden. Das Verschwinden des Rudels aus dem Monitoringjahr 2022/2023 interpretieren wir als möglichen Hinweis auf illegale Tötungen, auch wenn Behörden dies mit „hoher Dynamik“ erklären.

Prominente Wolfsgegnerin direkt vor Ort mit Einfluss in Pro-Wolf-Gruppen

Carola T., wohnhaft im Gebiet des Rudels, ist eine bekannte Schafshalterin und Hobbytierhalterin, die sich als vehemente Gegnerin des strengen Wolfsschutzes in Deutschland positioniert hat. Hier die wichtigsten Daten zu ihrer Rolle als Wolfsgegnerin:
  • Sie ist Sprecherin und Initiatorin einer Demonstration in Bautzen am 22. November 2016, bei der etwa 200 Teilnehmer den Abschuss von Wölfen forderten, die wiederholt Nutztiere reißen. Ihre Forderung: „Auffällige Wölfe, die wiederholt unsere geschützten Schafe, Ziegen und andere Tiere reißen, müssen geschossen werden dürfen“ („Sächsische Zeitung“, 23. November 2016). T. berichtete von mehreren Wolfsangriffen auf ihre Schafe, z. B. im Oktober 2021, als ein Wolf drei Schafe auf einem gemeinsam genutzten Grundstück in N. tötete. Sie kritisiert Schutzmaßnahmen wie Elektrozäune als unpraktikabel und kostspielig, was ihren Unwillen, ihre Tiere zu schützen, darlegt.
  • Mediale Präsenz: In einem YouTube-Video („Wölfe ohne Grenzen – Klartext Carola T.“, 1. September 2021) repräsentiert sie eine regionale Stimmung in der Oberlausitz, wo Wölfe wie das Ralbitzer Rudel als nicht zur Region gehörende Tiere aufgefasst werden. Sie fordert seit Jahren eine Lockerung des Schutzstatus zugunsten der Tierhalter. Ein Michel T. rief sogar dazu auf, Wölfe illegal zu beseitigen.

Angriff auf Brigitte Sommer

Carola T.  im Zusammenhang mit einem physischen Angriff auf Brigitte Sommer, die Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland e. V:
Unterwanderung von Pro-Wolf-Gruppen
  • Facebook-Aktivität: Unter einem Fake-Profil mit dem Kürzel „Ca Ro“ oder „Tu Ca“ infiltriert Carola T. Pro-Wolf-Gruppen auf Facebook seit Jahren. Sie versucht aktiv  die Aktivitäten von Wolfsschützern zu beobachten oder zu stören, natürlich auch um Informationen zu sammeln oder Einfluss zu nehmen. Für uns völlig unverständlich ist es, dass man sie gewähren lässt.

 

Quelle:

Sachsen: Wölfin illegal getötet – Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeige und setzt Belohnung aus

Am 4. März 2025 wurde auf einem Acker zwischen Gablenz und Wossinka im Landkreis Görlitz ein toter Wolf entdeckt – ein weiblicher Altwolf, der laut Untersuchungen des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin illegal erschossen wurde. Die Computertomographie zeigte eindeutig: Das Tier verblutete langsam nach Schussverletzungen, obwohl es sich in guter körperlicher Verfassung befand. Wolfsschutz-Deutschland e. V stellt Strafanzeige und setzt eine Belohnung von 1.000 Eure für Hinweise zur Ergreifung des Täters aus.

Dieser grausame Akt ist ein weiterer Schlag gegen den ohnehin bedrohten Wolfsschutz in Deutschland. Der Fund durch einen Traktorfahrer auf einem Feld einer Firma aus Halbendorf zeigt, wie skrupellos Täter vorgehen, um Wölfe aus dem Weg zu räumen. Wir vermuten, dass durch die Tötung dieser Altwölfin gezielt kommender Nachwuchs verhindert werden sollte – ein perfider Versuch, die Wolfspopulation in der Region auszurotten.

Beispielfoto Wolf. Dieser Wolf auf den Foto ist nicht tot, sondern er schläft nur, mit dem Kopf in eine moosige Baumwurzel eingekuschelt. © Brigitte Sommer

 

Der Fahrer sei gerade mit der Bodenbearbeitung beschäftigt gewesen, erklärte der Geschäftsführer der Firma der „Lausitzer Rundschau“. Mitten in der Zwischenfrucht sei der der tote Wolf plötzlich vor dem Reifen des Traktors aufgetaucht. Das Fahrzeug sei gerade noch rechtzeitig zum Stehen gekommen.

Untersuchung zeigt: Wolf in Gablenz illegal getötet

Auch Karin Bernhardt, Pressesprecherin des LfULG, wird in der Lausitzer Rundschau folgendermaßen zitiert. „Unserer Fachstelle Wolf wurde am 4. März 2025 gegen 9.30 Uhr ein toter Wolf auf einem Acker zwischen Gablenz und Wossinka gemeldet. Die Untersuchung des Kadavers ergab, dass der weibliche Altwolf illegal getötet wurde“, erklärt sie.

Wie eine Computertomographie (CT) des Leibnitz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin ergeben hätte, sei auf das Tier geschossen worden. „In Folge dieses Beschusses ist das Tier verblutet und langsam zu Tode gekommen. Zum Zeitpunkt des Todes war das Tier in einer sonst guten körperlichen Verfassung“, bestätigt Karin Bernhardt.“

Ob es sich um die  Halbendorfer Fähe GW2702f handelt, wurde noch nicht bekannt gegeben. Das Territorium Halbendorf gibt es seit 2019. Immer wieder verschwanden hier Wolfspartner. Die ansässige Wölfin hatte mit ihrem Partner GW2263m in der vergangenen Saison drei Welpen. Das Rudel hält sich in Sachsen und Brandenburg auf.

Am 23. Oktober 2024 ist bei einem Wildunfall zwischen Halbendorf und Schleife im Landkreis Görlitz ein Wolf getötet worden. Das Tier sei plötzlich vor einem Auto aufgetaucht, sodass die Fahrerin den Zusammenstoß nicht verhindern konnte, teilte die Polizei der dpa mit. Die Frau sei unverletzt geblieben. Der Wolf floh noch in einen Wald und wurde dort später von den Einsatzkräften verendet gefunden.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. kritisieren die erneute undurchsichtige Informationspolitik der Fachstelle Wolf. Eine allgemeine Pressemitteilung wurde zum Vorfall der illegalen Tötung nicht heraus gegeben. Die Information ist lediglich in einen Bezahlartikel aus der „Lausitzer Rundschau“ und als Fall in der Liste der DBB-Wolf zu erhalten. Im Gegenzug berichtete die Fachstelle Wolf aber in einer Pressemitteilung über einen Riss und ausgebrochene Schafe im vergangenen Juli.

Auch die Stimmung in Gablenz ist aufgehetzt. Bürger berichten von Nutztierrissen und angeblich getöteten Katzen, doch Kriminalität ist keine Lösung. Eine Informationsveranstaltung der Fachstelle Wolf im November 2024 konnte die Wogen nicht glätten – hauptsächlich, weil Hobbyhalter ihre Tiere nicht schützen wollen und Argumenten oft nicht mehr zugänglich sind. In der Rissliste sind Risse ohne Grundschutz sowie Risse an Wildgattern nur mit Wilddraht ohne Untergrabschutz aufgeführt.
Wolfsschutz-Deutschland e.V. verurteilt diesen Vorfall aufs Schärfste. Einen Wolf einfach anzuschießen und qualvoll sterben zu lassen ist eine Straftat, die mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden kann. Wir fordern die Behörden auf, mit aller Härte gegen die Täter vorzugehen. Gleichzeitig loben wir eine Belohnung von 1.000 Euro für Hinweise aus, die zur Ergreifung des/der Verantwortlichen führen. Jeder, der etwas weiß – etwa über Personen mit Schusswaffen in der Nähe des Fundorts oder verdächtige Schussgeräusche – möge sich bei unserer Hotline 0176 48732612 oder über unser Kontaktformular melden (www.wolfsschutz-deutschland.de/kontakt). Dieser Fall darf nicht ungesühnt bleiben!

Exponentiell wachsende Kriminalität

In Sachsen wurden seit 2000 bereits 17 Wölfe illegal getötet und die Dunkelziffer schätzen wir fünffach höher ein. Es verschwinden ganze Rudel. Doch die Bedrohung durch Schüsse betrifft nicht nur Wölfe. In Schleswig-Holstein wurden zwischen April 2023 und März 2024 laut Landesjagdbericht 2.580 Katzen von Jägern erschossen – legal, weil sie als „wildernd“ galten. Für den Landkreis Görlitz gibt es keine vergleichbaren Daten zu Katzenabschüssen, da solche Zahlen in Sachsen nicht systematisch erfasst werden. Dennoch steht fest: Mit Sicherheit werden mehr Katzen durch Jäger als durch Wölfe getötet. Während Wölfe gelegentlich Katzen reißen – wie ein DNA-nachgewiesener Fall in Kromlau 2024 zeigt –, ist der Abschuss durch Jäger eine weitaus größere und alltäglichere Gefahr für Katzen. Diese Zahl zeigt, wie akzeptiert das Töten von Tieren in Deutschland immer noch ist, sei es legal oder illegal.
Der Vorfall in Gablenz ist kein Einzelfall, sondern ein Symptom für die wachsende kriminelle Energie, die durch mangelnde Aufklärung und fehlenden Dialog genährt wird. Wir fordern mehr Druck auf Tierhalter, damit sie sich endlich für den Einsatz präventiver Maßnahmen wie Herdenschutzzäune und -hunde statt Gewalt entscheiden. Der Wolf ist kein Feind, sondern ein essenzieller Teil unserer Natur – ihn zu töten ist ein Armutszeugnis für unsere Gesellschaft.

Unser Appell: Schutz statt Schüsse

Wolfsschutz-Deutschland e.V. bleibt unabhängig und kämpft für die Wölfe, ohne Einfluss von Lobbygeldern oder Parteien. Der Fall in Gablenz zeigt, wie dringend Aufklärung und Konsequenzen nötig sind. Unsere Strafanzeige und die ausgelobte Belohnung von 1.000 Euro sind ein klares Signal: Wir lassen nicht locker, bis die Täter zur Rechenschaft gezogen werden.

 

Quellen:

http://www.dbb-wolf.de

Statistik Nutztierrisse: https://www.wolf.sachsen.de/download/Schadensstatistik_Internet_KW12.pdf

https://www.lr-online.de/lausitz/weisswasser/woelfe-in-sachsen-illegaler-abschuss-in-gablenz-das-ist-bekannt-77944315.html?fbclid=IwY2xjawJgZqxleHRuA2FlbQIxMAABHsK-9xqiWJroB-4sAYOMv-X0rv4l-ds2MjPy_ECb1LBkjuHvOdEMRRCDL7n9_aem_eFYF8h1gIzXxGqhwc0sQUA

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

Schermbecker Wolfsrudel ausgelöscht? Wolfsschutz-Deutschland e. V. schlägt Alarm

Ein düsterer Verdacht liegt über dem Wolfsrevier Schermbeck: Das Rudel und die Wölfin Gloria von Wesel  könnten illegal beseitigt worden sein. Wolfsschutz-Deutschland e. V. zieht diese bittere Schlussfolgerung nach einer groß angelegten Suchaktion des Landesumweltamts (LANUV) am 29. März 2025 und einer Suchaktion von Wolfsschutz-Deutschland e. V. eine Woche vorher. Trotz intensiver Bemühungen mit zahlreichen Helfern und einem Artenspürhund blieb jede Spur der Wölfe aus – ein Schock für alle, die sich Jahre lang für den Schutz des Rudels eingesetzt hatten. Doch wir üben auch Kritik in den eigenen Reihen.

Seit 2018 kämpfte Wolfsschutz-Deutschland e. V. für das Überleben von Wölfin Gloria und ihrer Familie im Raum Wesel. Mit internem Monitoring, Wolfsschutzpatrouillen und Zaundokumentationen deckten wir Rissprovokationen durch unwillige Weidetierhalter auf und veröffentlichten Jagdfrevel. Nun stehen wir vor einem erschütternden Verdacht: Kriminelle könnten nicht nur Gloria, sondern ihr gesamtes Rudel ausgelöscht haben. Bereits im Januar 2025 berichteten wir über intensive illegale Verfolgung und wir setzten eine Belohnung auf einen Täter aus, der einen schwer verletzten Wolf verfolgte. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/01/09/illegale-verfolgung-in-nrw-jaehrlingssohn-von-woelfin-gloria-starb-an-der-a1-noch-weitere-woelfe-in-gefahr/

Vorsicht vor Unterwanderung: Die Naivität der Wolfsfreunde in NRW

In Nordrhein-Westfalen (NRW) nimmt eine beunruhigende Entwicklung Fahrt auf, die Fragen zur Integrität und den wahren Absichten einiger Akteure im Konflikt um den Wolf aufwirft. Was zunächst wie eine ungewöhnliche Zusammenarbeit zwischen Wolfsfreunden und Wolfsgegnern aussah, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als ein potenzielles Netz aus Täuschung, Naivität und möglicherweise gezielter Sabotage. Die Folgen sind alarmierend: Wölfe verschwinden in großem Stil und die Schutzbewegung für diese Tiere steht vor einer ernsten Vertrauenskrise.
Der Barcode der Natur. Beispielfoto Wölfin.

Die fragwürdige Allianz

Berichte aus NRW zeigen, dass sich Personen, die sich als Wolfsfreunde bezeichnen, mit bekannten Wolfsgegnern zusammengeschlossen haben. Ein Beispiel ist ein TV-Beitrag, in dem ein Wolfsfreund und ein Wolfsgegner gemeinsam als „Freunde“ auftraten. Diese Zusammenarbeit wirkt auf den ersten Blick wie ein Schritt zur Versöhnung – doch die Realität ist düsterer. Immer wieder wurden in der Vergangenheit Standortangaben von Wölfen, die von sogenannten Wolfsfreunden gesammelt wurden, öffentlich gemacht. Ein selbsternannter Wolfsexperte veröffentlichte etwa Videos mit ziemlich exakten Angaben zu den Aufenthaltsorten ansässiger Wölfe. Solche Informationen sind für den Schutz der Tiere gefährlich, da sie Wolfsgegnern in die Hände spielen könnten, die diese Daten für ihre Zwecke nutzen.

Der Fall Gloria und die dubiose Pro-Wolf-Seite

Ein besonders tragisches Beispiel ist die Wölfin Gloria, die von Wolfsgegnern verfolgt wurde und höchstwahrscheinlich getötet wurde. Ihr Schicksal wirft ein grelles Licht auf die Risiken dieser Dynamik. Parallel dazu tauchte im Jahreswechsel eine Frau auf, die eine fragwürdige Pro-Wolf-Seite ins Leben rief und aktiv Standortangaben von Wolfsfreunden einforderte. Mittlerweile ist sie ebenfalls bei den Wolfsgegnern aktiv. Dieser plötzliche Seitenwechsel lässt Zweifel an ihren ursprünglichen Motiven aufkommen. War sie von Anfang an eine Unterwanderin, die unter dem Deckmantel des Wolfsschutzes agierte, um sensible Informationen zu sammeln?

Zaunbau wirklich selbstlos?

Zaunbauorgas, die von sich behaupten, neutral zu agieren, bieten Weidetierhaltern kostenlose Zäune an – doch ihre Nähe zu Wolfsgegnern wirft ernste Fragen auf. Das Argument, man müsse mit allen reden, greift hier nicht: Es besteht die Gefahr, dass sensible Daten weitergegeben werden. Besonders auffällig ist das Mitglied Detlev W., das enge Kontakte zu nahezu allen Weidetierhaltern im Gebiet unterhält, die durch Hasskommentare auffallen und von Anfang an Gloria und ihrem Rudel nach dem Leben trachteten. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/04/20/vorsicht-werden-ehrenamtliche-helfer-beim-zaunbau-ausgenutzt/

Naivität als Gefahr für den Wolfsschutz

Die Ereignisse in NRW legen eine erschreckende Naivität innerhalb der Wolfsfreund-Community offen. Viele engagierte Tierschützer handeln aus Idealismus und guter Absicht, doch genau diese Offenheit macht sie anfällig für Manipulation. Die Bereitschaft, Standortdaten zu teilen oder mit vermeintlichen Verbündeten zusammenzuarbeiten, ohne deren Hintergründe kritisch zu prüfen, hat fatale Konsequenzen. Wölfe, die eigentlich geschützt werden sollen, werden durch diese Leichtgläubigkeit zur Zielscheibe für jene, die ihre Ausrottung anstreben. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. schließen uns da nicht aus, denn auch wir sind schließlich froh um jede sich anbietende helfende Hand. Wir haben Unterwanderer identifiziert und wir werden in Zukunft noch vorsichtiger agieren.

 

Am 26. März traten ein bundesweit bekannter Wolfsgegner, der immer wieder Fake-News und Hass auf seinem Profil in sozialen Netzwerken verbreitet, und ein Wolfsauffangstationsbetreiber, von dem viele überzeugt davon sind, dass er ein Wolfsfreund ist, zusammen in einem Beitrag des SAT-1 Frühstückfernsehens als „Freunde“ betitelt auf. Unter dem Beitragsposting kommentierte offen die Seitenbetreiberin einer angeblichen Pro Wolf-Seite „Die Seelen der Wölfe NRW“. Die Seite wurde am 28. Dezember erstellt. Seither versuchte Frau C. massiv und teilweise aggressiv an Infos zu gelangen. Unter anderem auch bei uns. Sie forderte in sozialen Netzwerken Wolfsfreunde massiv dazu auf, ihr Standorte und Sichtungen von Wölfen zu melden, außerdem versuchte sie Menschen zu illegalen Handlungen zu animieren. Kurz nach Seitenstart gaben wir eine interne Warnung an Wolfsfreunde in NRW heraus. Die Seite scheint inzwischen gelöscht worden zu sein. Der Inhaber der Auffangstation postete seit Jahren Wolfsvideos von Gloria und ihrer Familie mit Standortangaben in Facebook. Dieses Vorgehen machte eine Zusammenarbeit mit uns unmöglich. Es ist zu befürchten, dass der Wolfsgegnerzsene durch Wolfsfreunde dabei geholfen wurde, teilweise sogar absichtlich, wie wir im Fall von Frau C. vermuten, die Wölfe im Territorium Schermbeck zu beseitigen. Ausriss aus einer Sendung SAT 1 Frühstücksfernsehen. Quelle unten verlinkt.

 

 

Eine Userin in einer privaten FB-Gruppe versuchte Anfang des Jahres vor der angeblichen Pro-Wolfseite zu warnen. Ihre Bedenken wurden überhört. Reichweitenstarke Pro-Wolf-Seiten sowie ein Podcast-Format arbeiteten weiter mit der Seitenbetreiberin, Frau C., zusammen. Es ist zu befürchten, dass hier auch sensible Daten, wie Standorte von Wölfen von Frau C. an die Wolfsgegner weiter gegeben worden sein könnten. Inzwischen wurde die Seite gelöscht und Frau C. agiert offen bei Wolfsgegnern. Wir können nur immer wieder vor vermeintlichen Pro-Wolf-Seiten oder Pro-Wolf-Profilen warnen, bei denen nicht klar ist, wer dahinter steckt. Die Seite hatte beispielsweise kein Impressum.

 

Ein Weckruf für die Bewegung

Es ist an der Zeit, dass Wolfsfreunde in NRW und darüber hinaus wachsam werden. Die Unterwanderung durch Personen mit gegnerischen Interessen ist eine reale Bedrohung, die bereits Opfer gefordert hat. Der Schutz der Wölfe erfordert nicht nur Leidenschaft, sondern auch Vorsicht und strategisches Denken. Standortangaben dürfen nicht leichtfertig weitergegeben werden – schon gar nicht an Personen oder Gruppen, deren Loyalität nicht zweifelsfrei feststeht. Jede Zusammenarbeit sollte auf den Prüfstand gestellt werden und verdächtige Aktivitäten, wie die plötzliche Gründung dubioser Plattformen, wie die Seite „Die Seelen der Wölfe,“ deren Betreiberin hier mit den Gegnern taktiert, müssen kritisch hinterfragt werden.

Fazit: Schutz statt Selbstzerstörung

Der Wolf ist ein Symbol für die Rückkehr der Wildnis in unsere Kulturlandschaft, doch sein Überleben hängt davon ab, wie klug seine Unterstützer agieren. Die Naivität mancher Wolfsfreunde spielt den Gegnern in die Hände und gefährdet das, wofür so viele kämpfen. Die tragischen Ereignisse rund um Gloria und das Verschwinden weiterer Wölfe in NRW sollten als Warnsignal dienen. Es ist Zeit, die Reihen zu schließen, Misstrauen gegenüber fragwürdigen Akteuren zu entwickeln und den Schutz der Wölfe mit klarem Verstand voranzutreiben. Denn eines steht fest: In diesem Konflikt gibt es keine „Freundschaft“ zwischen echten Wolfsfreunden und denen, die den Wolf lieber tot als lebendig sehen.

 

Nach wie vor ungeschützte Weidetiere und Schlachtwild

Eine Woche vor der großen Suchaktion des LANUV waren auch wir im Gebiet unterwegs und suchten nach Spuren. Wir fanden aber auch wieder die üblichen Zäune vor.

 

 

 

 

Wir warnten bereits seit 2019

 

Ausschnitt aus einem Interview von Lydia Keck, der Filmemacherin von „Wolfsskizzen“, aus dem Jahr 2019, mit unserer zweiten Vorsitzenden Ulrike De Heuvel. Unser Verein Wolfsschutz-Deutschland e. V. hatte sich gerade gegründet und schon damals warnten wir vor einer illegalen Verfügung von Gloria von Wesel und wir prangerten auch damals schon Zaunfrevel an. Leider ist nun eingetreten, was wir damals schon befürchteten.

 

 

Nabu-Wesel-Chef Peter Malzbender: „Gloria muss gekillt werden“

 

Während sich die Nabus Bottrop und Borken sehr für das Rudel Schermbeck eingesetzt haben, schoss Peter Malzbender, Vorsitzender des NABU Kreisverbandes Wesel öffentlich gegen Gloria. Er hat in einer Diskussion am 29. August 2024 auf einem Hof in Hünxe tatsächlich gesagt, dass Wölfin Gloria „gekillt, geschossen“ werden müsse, falls ihr die Risse eindeutig nachgewiesen werden könnten.  Es gibt keine direkten Beweise, dass Malzbinders Statement jemanden zu einer Straftat inspiriert hat. Allerdings könnte eine solche öffentliche Äußerung von einer prominenten Naturschutzfigur in einem angespannten Konflikt zwischen Wolfsbefürwortern und -gegnern missverstanden oder ausgenutzt worden sein. Besonders in einer Region wie Schermbeck, wo die Spannungen hoch sind – etwa durch wiederholte Rissprovokationen und die Forderungen von Weidetierhaltern nach härteren Maßnahmen –, könnten Wolfsgegner darin eine Art Legitimation gesehen haben.  Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/09/09/nrw-wolfsgebiet-schermbeck-gloria-soll-schon-wieder-gekillt-werden/

 

Die NABU-AG zog am 30. März ebenfalls ihre Schlüsse:

Hier eine kurze Zusammenfassung der Pressemeldung: Am 29. März 2025 suchte das LANUV in Schermbeck nach Wolfslosung, fand jedoch trotz vieler Helfer und eines Spürhundes nichts. Das Wolfsrudel um Wölfin Gloria gilt als wahrscheinlich ausgelöscht, was Naturschützer wie Rolf Fricke (NABU Bottrop) traurig stimmt. Die letzten Spuren stammen vom 5. November (Riss von Mini-Ziegen) und 21. November 2024 (verletzter Wolf). Martin Frenk (NABU Borken) hält illegale Aktivitäten wie Fehlschüsse oder Schlagfallen für möglich, da Wolfsaktivitäten nach der Verletzung abrupt endeten und zwei Wölfe verschwanden.

 

Hier noch ein Blick ins Territorium Schermbeck und Dämmerwald

 

Den Jägern geht es nicht um den Schutz der Wildtiere, sie wollen nur ab 18 Uhr ungestört töten.

 

Viel Platz für Mensch und Tier. © Brigitte Sommer

 

Saubere Bäche und weitläufige Wiesen. © Brigitte Sommer

 

Blick nach Westen. © Brigitte Sommer

 

Überall wird gerodet. © Brigitte Sommer

 

Ein Paradies für Wölfe. Es werden sich neue Wölfe ansiedeln. © Brigitte Sommer

 

Sonnenuntergang in der Schwarzen Heide. © Brigitte Sommer

 

See im Dämmerwald. © Brigitte Sommer

 

 

Schafswolle, aufgesteckt auf junge Bäume, soll vor Verbiss schützen. Dieses Bild steht sinnbildlich für die Absurdität der Verfolgung der Wölfe. © Brigitte Sommer

 

Vogelparadies im Dämmerwald. © Brigitte Sommer

 

Wir hatten Trittsiegel im Bereich entdeckt, glauben aber nicht, dass diese von Gloria stammen, © Brigitte Sommer

Frühere Einblicke ins Gebiet auch hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/06/26/nrw-schermbecker-rudel-bedrohtes-paradies/

und hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/09/26/nrw-wolfsgebiet-schermbeck-normale-woelfe-unter-crazy-menschen/

In Memoriam

Wir halten die Indizienlage für ausreichend, um diesen Nachruf zu verfassen. Wir waren ein Wochenende vor dem LANUV auf großer Spurensuchen im Gebiet Schermbeck und Dämmerwald, und wir haben auch nichts gefunden, das auf eine Anwesenheit von Gloria schließen lassen könnte. Zwar war sie auch früher schon mal eine Weile „verschwunden“, aber wir hatten sie auf unseren Wildkameras und wir hatten auch Spuren und Wolfslosung. Die jetzige Situation ist eine völlig andere.

Nachruf auf Wölfin Gloria von Wesel und ihre Familie

Mit tiefem Schmerz und gebrochenem Herzen nehmen wir Abschied von Wölfin Gloria von Wesel (GW954f), die seit November 2024 nicht mehr nachgewiesen wurde. Gloria, die 2018 nach einer 300 Kilometer langen Reise aus ihrem Geburtsrevier in Schneverdingen das Wolfsgebiet Schermbeck erreichte, wurde nur etwa neun Jahre alt. Ihr Leben war ein ständiger Kampf – ein Leben voller Liebe zu ihrer Familie, aber auch voller Leid, das ihr und ihren Liebsten von Menschen zugefügt wurde, die keinen Respekt vor der Natur und ihren Geschöpfen haben.
Gloria gründete ein Rudel, das zeitweise aus ihr, ihrem ersten Partner Ingolf (GW1587m) und später Addi (GW3616m) sowie mehreren Welpen bestand. Ab 2020 brachte sie drei Jahre lang Nachwuchs zur Welt, Welpen, die sie mit der Hingabe einer fürsorglichen Mutter großzog. Doch das Glück ihrer kleinen Familie war nur von kurzer Dauer. Mindestens zwei ihrer Partner wurden vermutlich illegal getötet – Ingolf verschwand 2022, Addi im Sommer 2024. Ihre Nachkommen erlitten ein ebenso grausames Schicksal: Ein kleines Welpenmädchen, von uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. „Hope“ genannt (GW2307), wurde 2021 von Spaziergängern gefunden und wieder ausgesetzt, nur um kurz darauf spurlos zu verschwinden. Ein Informant berichtete, dass sie von einem Jäger mit einem Baseballschläger erschlagen wurde – ein Akt der unfassbaren Grausamkeit, der uns die Tränen in die Augen treibt. Andere Welpen starben bei Verkehrsunfällen oder verschwanden auf der Suche nach einem eigenen Revier, vermutlich ebenfalls Opfer menschlicher Brutalität.
Als alleinerziehende Mutter, die den Verlust ihrer Partner verkraften musste, war Gloria gezwungen, vermehrt auf leichte Beute wie Schafe zurückzugreifen, um ihre Familie zu ernähren. Sie kämpfte unermüdlich, um ihre Welpen durchzubringen, doch die Last, die auf ihren Schultern lag, war unermesslich. Ihr letzter bestätigter Nutztierriss war am 5. November 2024 in Schermbeck – danach verliert sich ihre Spur. Wir gehen davon aus, dass Gloria kriminellen Jägern und Bauern zum Opfer fiel, die ihr und ihrer Familie das Leben zur Hölle machten. Diese Menschen, die keine Achtung vor dem Leben haben, sollen keine ruhige Minute mehr finden – möge ihr Gewissen sie für den Rest ihres Lebens verfolgen.
Gloria war mehr als nur eine Wölfin. Sie war ein Symbol für die Rückkehr der Wölfe nach Deutschland, für die Schönheit und Stärke der Natur, aber auch für die Zerbrechlichkeit dieses Gleichgewichts in einer Welt, die oft von Hass und Ignoranz geprägt ist. Jeder Verlust, den sie erlitt, hat auch uns getroffen – jeder verschwundene Welpe und jeder ermordete Partner hat eine Wunde in unseren Herzen hinterlassen.
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. gedenken Gloria und ihrer Familie mit tiefster Ehrfurcht und unendlicher Trauer. Wir werden nicht aufhören, für Gerechtigkeit zu kämpfen, damit solche Tragödien ein Ende finden. Möge Gloria in den Wäldern, die sie einst durchstreifte, in Frieden ruhen – und möge ihre Seele endlich den Frieden finden, der ihr im Leben so oft verwehrt wurde.

 

 

 

 

Quellen:

https://fb.watch/yG8EQdjA5L/

https://wolf.nrw/wolf/de/nachweise

https://wolf.nrw/wolf/de/nutztierfaelle

https://www.ardmediathek.de/video/Y3JpZDovL3dkci5kZS9CZWl0cmFnLXNvcGhvcmEtOTFhM2UwZmQtMjdhOC00MWE4LTgzMDYtNTVmODg0MjFjYTg0

 

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Wieder mysteriöse Wolfstötung in Niedersachsen: Ist der „Wolfsripper“ zurück?

Am Freitag, den 28. März 2025, wurde in Celle eine grausige Entdeckung gemacht: Eine tote Wölfin trieb in der Aller im Verlauf der Wittlinger Straße. Am Allerwehr konnte der Kadaver geborgen werden. Insidern zufolge wies das Tier zwei Schusswunden auf – eine an der linken Vorderpfote – und es fehlte ein Zahn, der offenbar herausgebrochen worden war. Wolfsschutz-Deutschland e. V. erstattet Strafanzeige und setzt eine Belohnung von 1.000 Euro für Hinweise zur Ergreifung des Täters/der Täterin oder der Täter aus. Doch dieser Fall wirft eine beunruhigende Frage auf: Handelt es sich um ein isoliertes Verbrechen oder ist ein bekannter Täter, der sogenannte „Wolfsripper von Niedersachsen“, erneut aktiv?

Beispielfoto Wölfin.

Ein Muster entlang der Aller

Die geografische Nähe zu früheren Vorfällen lässt Spekulationen aufkommen. Gifhorn, ebenfalls an der Aller gelegen, und Leiferde, nur wenige Kilometer vom Fluss entfernt, waren bereits Schauplätze ähnlich brutaler Wolfstötungen. Im Oktober 2023 wurde über eine Serie von grausamen Fällen östlich von Hannover berichtet, bei denen Wölfe zerstückelt und verstümmelt aufgefunden wurden. Besonders auffällig: Es handelte sich oft um weibliche Tiere, darunter Mutter und Tochter des Rudels Ringelah. Ein abgetrennter Wolfskopf wurde am 7. April 2023 vor dem NABU-Artenschutzzentrum in Leiferde abgelegt – ein Akt, der wie eine makabre Trophäe wirkte. Die Belohnung für Hinweise wurde damals auf 15.000 Euro erhöht, doch der Täter blieb unerkannt.
Gegend des Auffindeorts in Celle im Bereich Wittinger Straße/Fritzenwiese. Dort hatten Spaziergänger bereits am Freitagnachmittag (28. März) die Wölfin gesehen, die regungslos in der Aller trieb. Foto, privat, 01.04.25.
Nun, mit dem Fund in Celle, verdichten sich die Hinweise auf einen Zusammenhang. Gifhorn liegt etwa 40 Kilometer flussaufwärts von Celle, Leiferde etwas auf gleicher Linie, und Wolfsburg liegt ebenfalls in der Region. Die Aller als wiederkehrender Fundort könnte darauf hindeuten, dass der Täter die Gewässer nutzt, um Spuren zu verwischen. Ist dies Zufall, oder folgt der Täter einem bewussten Muster?

Der „Wolfsripper“: Ein Täter mit anatomischem Wissen?

Wolfsschutz-Deutschland e. V. vermutet seit 2023, dass der „Wolfsripper“ über anatomische Kenntnisse verfügt. Die Präzision, mit der Wölfe zerstückelt wurden – etwa das Herausschneiden einer Zunge, das Abtrennen von Köpfen oder das Herausbrechen von Zähnen – deutet auf jemanden hin, der mit der Zergliederung von Tieren vertraut ist. Damals wurde spekuliert, dass es sich um eine Person mit jagdlichem oder medizinischem Hintergrund handeln könnte. Der aktuelle Fall in Celle, bei dem ein Zahn gewaltsam entfernt wurde, passt ins Bild dieser Theorie. Auch die Wahl weiblicher Tiere als Opfer könnte darauf hindeuten, dass der Täter gezielt die Reproduktion von Wolfsrudeln sabotieren will.
Unsere Verein wies bereits 2023 darauf hin, dass die Behörden – einschließlich des Leibniz-Instituts, das Obduktionen durchführt – nur wenig Informationen preisgeben. Dies erschwert die Ermittlungen und nährt den Verdacht, dass die Taten möglicherweise nicht mit der nötigen Dringlichkeit verfolgt werden. Die erneute Strafanzeige und Belohnung zeigen, dass Wolfsschutz-Deutschland e.V. entschlossen ist, den Fall nicht ruhen zu lassen.

Ein gesellschaftliches Spannungsfeld

Die Tötung der Wölfin in Celle reiht sich in eine lange Liste illegaler Übergriffe auf die streng geschützte Art ein.  Viele Jäger und Nutztierhalter fordern offen eine Jagd auf Wölfe. Im Jahreswechsel 24/25 verbreiteten Reiterinnen eine Fake-Geschichte, die in Netzwerken viral ging und auf die auch die Presse reagierte. Angeblich soll ein Pferd bei Langlingen, was übrigens auch an der Aller liegt, von Wölfen gehetzt worden sein, sodass es einen tödlichen Unfall gehabt haben soll. Fakten dazu gab es keine, dafür aber Hasskommentare. Die Brutalität dieser Fälle geht weit über einen pragmatischen „Schutz“ von Nutztieren oder Beuteneid hinaus – sie wirkt wie ein Ausdruck von Hass oder gar sadistischer Freude.
Die Verstümmelungen erinnern an die „Rippertaten“ von 2023, die Wolfsschutz-Deutschland e.V. als „unheimlich“ und „abstoßend“ beschrieb. Damals fragte man sich, ob der Täter irgendwann auch auf Menschen losgehen könnte. Diese Sorge bleibt aktuell, denn die Hemmschwelle, solche Taten öffentlich zur Schau zu stellen, scheint zu sinken.

Was nun?

Die Polizei und die Staatsanwaltschaft stehen vor der Herausforderung, diesen Fall aufzuklären – idealerweise, bevor weitere Wölfe sterben. Die geografische und methodische Ähnlichkeit zu den Vorfällen in Gifhorn, Leiferde und Wolfsburg legt nahe, dass es sich um denselben Täter oder eine Tätergruppe handeln könnte. Doch ohne konkrete Beweise bleibt dies Spekulation. Öffentlichkeit und Medien könnten eine Schlüsselrolle spielen, indem sie Druck aufbauen und Zeugen ermutigen, sich zu melden.
Die illegale Tötung eines Wolfes in Deutschland ist eine schwere Straftat, da Wölfe gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) als streng geschützte Art gelten. Die Strafen können erheblich sein, sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene, da der Wolf durch die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU geschützt ist.
Nach § 69 und § 71 des Bundesnaturschutzgesetzes kann die illegale Tötung eines Wolfes mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. In schwerwiegenden Fällen ist sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren möglich. Zusätzlich können jagdrechtliche Konsequenzen hinzukommen, wie der Entzug des Jagdscheins oder ein dauerhaftes Jagdverbot, insbesondere wenn der Täter ein Jäger ist. Diese Strafen gelten nicht nur für das direkte Töten, sondern auch für das Verletzen, Fangen oder Zerstören von Fortpflanzungs- und Ruhestätten eines Wolfes.
Trotz der hohen Strafandrohungen zeigt die Praxis, dass die Aufklärungsquote bei illegalen Wolfstötungen sehr niedrig ist. Seit der Rückkehr der Wölfe nach Deutschland im Jahr 2000 wurden zahlreiche Fälle dokumentiert. Dennoch kam es nur in wenigen Fällen zu Verurteilungen, meist dann, wenn sich die Täter selbst gestellt haben. In diesen Fällen wurden oft nur geringe Geldstrafen verhängt, was Wolfsschutz-Deutschland e. V. dazu veranlasst, die Strafverfolgung als zu lax zu kritisieren. Wir fordern spezialisierte Ermittlungseinheiten für Artenschutzkriminalität, da die derzeitigen Strukturen häufig nicht ausreichen, um Täter zu identifizieren und zur Rechenschaft zu ziehen.
Ein weiteres Problem ist, dass viele Fälle nicht konsequent verfolgt werden. In Brandenburg beispielsweise, wo seit 2010 mindestens 26 Wölfe illegal getötet wurden, gab es bis 2023 nur vier Ermittlungsverfahren, aber keine verhängten Strafen. Oft werden Verfahren mangels Beweisen eingestellt oder gegen Zahlung einer Geldauflage beendet. Diese geringe Erfolgsquote bei der Strafverfolgung könnte dazu beitragen, dass illegale Tötungen als „Kavaliersdelikt“ wahrgenommen werden, obwohl die gesetzlichen Strafen hoch sind.
Zusammenfassend: Die theoretischen Strafen sind mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld oder fünf Jahren Haft sehr hoch, aber die tatsächliche Umsetzung und Verurteilung bleibt in der Praxis oft aus. Das führt dazu, dass Wolfsschutz-Deutschland e. V. die Einrichtung zentraler Ermittlungsbehörden und eine konsequentere Strafverfolgung fordern, um den Schutz der Wölfe tatsächlich effektiv zu gewährleisten.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. ruft zur Wachsamkeit auf und hofft, dass die Belohnung von 1.000 Euro endlich zu einem Durchbruch führt. Die Wölfe, die nach über einem Jahrhundert der Ausrottung nach Deutschland zurückgekehrt sind, verdienen Schutz – nicht nur vor Kugeln, sondern auch vor der Grausamkeit, die der „Wolfsripper“ verkörpert. Ob Celle der Ort ist, an dem dieser Schatten endlich ans Licht kommt, wird die Zukunft zeigen. Bis dahin bleibt die Aller ein stiller Zeuge eines ungelösten Rätsels.

Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

 

Fachkritik deckt auf: EU-Wolfsplan ist ein Skandal!

Wir wir bereits mehrfach berichteten, will die Europäische Kommission unseren Wölfen ihren Schutzstatus entziehen – aber auch Rechtsexperten schlagen jetzt Alarm! Am 7. März 2025 hat die EU-Kommission vorgeschlagen, den strengen Schutzstatus der Wölfe unter der Habitat-Richtlinie abzuschaffen. Aus Anhang IV, wo Wölfe nur unter klaren Bedingungen getötet werden dürfen, sollen sie ins schwache Anhang V verschoben werden. Doch Fachleute wie Floor Fleurke, Arie Trouwborst und die Large Carnivore Initiative for Europe (LCIE) zerreißen diesen Plan in der Luft – rechtlich, wissenschaftlich und ethisch. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. sagen: Diese Kritik muss jeder erfahren. 

Fleurke und Trouwborst: Recht wird gebrochen

Die Experten Floor Fleurke und Arie Trouwborst nennen den Vorschlag „bemerkenswert mangelhaft“. Ein zentraler Punkt: Die Kommission umgeht das Gesetz. Artikel 19 der Habitat-Richtlinie fordert Einstimmigkeit im Rat, um Anhang IV zu ändern – das schützt Wölfe vor politischem Opportunismus. Doch die Kommission will mit qualifizierter Mehrheit über Artikel 192(1) AEUV entscheiden. Fleurke und Trouwborst betonen: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat 2024 klargestellt, dass Artikel 19 gilt (Fall C-601/22). Der EuGH sagt auch: Geschützte Arten müssen vor Verschlechterung bewahrt werden (Fälle C-473/19, C-474/19). Die Experten warnen: Wenn das so läuft, könnte der EuGH den Vorschlag wegen fehlender Zuständigkeit oder Verfahrensfehlern kippen. Sie erinnern an die Fitnessprüfung 2017: Die Richtlinie war „zweckmäßig“, Änderungen unnötig!
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Wissenschaft wird missachtet

Fleurke und Trouwborst kritisieren weiter: Der Vorschlag hat „keine solide wissenschaftliche Grundlage“. Der EuGH verlangt „rigorose Daten“ und das Vorsorgeprinzip (Fall C-674/17). Ohne Beweis für einen „günstigen Erhaltungszustand“ darf nichts geändert werden – bleibt Unsicherheit, muss der Schutz bleiben (Fall C-436/22). Doch die Kommission liefert nichts Stichhaltiges. Ihr Bericht von 2023 (Blanco & Sundseth) zählt 20.300 Wölfe – kaum mehr als die 19.400 von 2022. Anmerkung: Zumal die Zahlen nach den Wolfsmassackern in der Schweiz, Norwegen und Schweden 2024/25 schlechter aussehen werden. Die LCIE nennt das „verfrüht und fehlerhaft“ – die Daten sind inkohärent! Fleurke und Trouwborst fügen hinzu: Schäden an Nutztieren sind „sehr gering“, keine tödlichen Angriffe auf Menschen seit 40 Jahren. Anhang IV erlaubt ohnehin Schutzmaßnahmen – warum dann herabstufen?

LCIE: Ein gefährlicher Rückschritt

Die LCIE, eine Fachgruppe der IUCN, verstärkt die Kritik: Der Plan ist „nicht gerechtfertigt“. Sie sagen: Eine Herabstufung braucht „solide Beweise“ und klare Ziele, nicht Politisierung. Doch die Kommission ignoriert das – sie gibt Interessengruppen nach, nicht der Vorsorge. Die LCIE betont: Der Fokus muss auf lokalen Populationen liegen (bestätigt durch EuGH, Fall C-601/22), nicht auf einem pauschalen Schritt für ganz Europa. Sie warnen: Soziale Konflikte, die die Debatte treiben, werden durch Herabstufung nicht gelöst – einige freuen sich, andere werden wütend. Fleurke und Trouwborst stimmen zu: Das widerspricht „ökologischen und ethischen Erkenntnissen“ und dem Ziel, Mensch und Wildtiere zusammenzubringen.

Täuschung ums Berner Übereinkommen

Fleurke und Trouwborst decken noch mehr auf: Die Kommission behauptet, das Berner Übereinkommen zwinge zur Änderung – eine „irreführende Aussage“! Das Übereinkommen erlaubt strengeren Schutz (Artikel 12), wie beim Luchs, der in Anhang III des Übereinkommens und Anhang IV der Richtlinie steht. Die LCIE unterstützt das: Änderungen müssen „kohärent und wissenschaftlich“ sein (Empfehlung Nr. 56, 1997). Doch die Kommission handelt willkürlich – ein „Rückfall in menschenzentriertes Denken“, sagen die Experten.

Wir machen stark mit Fakten!

Die Fachkritik ist eindeutig: Der EU-Plan ist ein Angriff auf Recht und Wissenschaft! Fleurke, Trouwborst und die LCIE zeigen: Die Kommission ignoriert Gesetze, Daten und den Fortschritt hin zu einem friedlichen Miteinander. Deshalb rufen wir euch auf:
  • Informiert euch: Lest die Kritik – sie gibt uns Recht!
  • Verbreitet sie: Teilt diesen Artikel – jeder muss das wissen!
Floor Fleurke ist außerordentliche Professorin für europäisches Umweltrecht an der Tilburg Law School.
Arie Trouwborst ist Professor für Naturschutzrecht an der Tilburg Law School und außerordentlicher Professor an der juristischen Fakultät der North-West University in Südafrika.

Quelle und kompletter Original-Artikel in englischer Sprache: https://www.europeanlawblog.eu/pub/7w4ku9b6/release/1?fbclid=IwY2xjawJV9D9leHRuA2FlbQIxMQABHRWfi58mBVlSdp0WfjOwTtlhNgY3-T0Q6wA8ojp3wgvpvFZ25T2D5ovZnQ_aem_fCBesUZ4VPzrVoYpCI8OaA

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Hessen und der Wolf: Zwischen Amigopolitik, illegaler Jagd und erneuter Ausrottung

Die neue hessische Landesregierung aus CDU und SPD plant, die Jagd auf Wölfe zu erlauben, während HessenForst seit 2024 das Wolfsmonitoring übernimmt – eine Entwicklung, die die Informationslage undurchsichtig macht und die Nähe zu Jägern sowie politischen Wünschen offenlegt. Gleichzeitig warten Medien regelmäßig mit Schocknachrichten über Wölfe auf, wobei öffentlich-rechtliche Sender staatlich finanziert werden und private Medien zunehmend Förderung erhalten könnten. Inmitten rückläufiger Wolfsterritorien, illegaler Verfolgung und bürokratischer Änderungen, wie dem Wegfall des DNA-Nachweises, steht Hessen vor einem Dilemma: Wie viel Einfluss haben Regierung, Jäger und Medien auf den Umgang mit dem Wolf – und was bedeutet das für die Zukunft der Wölfe? Lesen Sie hier unsere neue Fotoreportage und die Gründe warum wir die überarbeitete Richtlinie für Weidetierschutz ablehnen.

Bei HessenForst sitzen nicht nur die Jäger „an der Quelle“, sondern auch die Wünsche der neuen Landesregierung scheinen direkten Einfluss zu haben – eine doppelte Problematik. Seit HessenForst 2024 das Wolfsmonitoring vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) übernommen hat, liegt die Verantwortung bei einem Landesbetrieb, der eng mit der Forstwirtschaft und der Jagd verknüpft ist. Viele der Forstamtsmitarbeiter sind selbst Jäger und seit der Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht im September 2024 soll die Obere Jagdbehörde über Abschüsse entscheiden. Doch die Nähe zu den Wünschen der Landesregierung verschärft die Lage: Die Koalition aus CDU und SPD plant, die Jagd auf Wölfe zu erlauben, wie im Entschließungsantrag vom 18. März 2025 deutlich wird – ein klarer politischer Auftrag, den HessenForst umsetzen könnte.
Bald kommt die nächste Generation an Wölfen auf die Welt. Haben sie in Hessen überhaupt noch eine Chance? © Brigitte Sommer – wir brauchen mehr aktive Helfer: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/
Kritiker wie Wolfsschutz-Deutschland e.V. warnen vor einem Interessenkonflikt: Die Landesregierung drängt auf „aktives Bestandsmanagement“ mit jagdlichen Mitteln, während HessenForst die Datenbasis liefert. Seit der Übernahme ist die Informationslage undurchsichtig – weniger Pressemitteilungen, keine Fotos, unklare Totfundberichte –, was den Verdacht nährt, dass Daten den politischen Vorgaben angepasst werden könnten. Jäger und Regierung verfolgen hier parallele Interessen: Abschüsse ermöglichen, den Wolf als Problem darzustellen. HessenForst, gefangen zwischen jagdlicher Nähe und politischem Druck, scheint weniger neutraler Naturschutzakteur als vielmehr Vollstrecker der Landespolitik zu sein. Diese Doppelrolle gefährdet eine objektive Wolfsüberwachung und den Artenschutz in Hessen gleichermaßen.

Mediale Hetze auf einen Jungwolf

Medien in Deutschland, egal ob Print, Rundfunk oder Online, greifen oft zu Schocknachrichten, um Aufmerksamkeit zu erregen – eine Taktik, die in einer wettbewerbsintensiven Landschaft kaum überrascht. Doch die Frage, ob diese Medien staatlich unterstützt werden, ist komplex und hängt vom Mediensegment ab.
Öffentlich-rechtliche Medien
Die öffentlich-rechtlichen Sender wie ARD, ZDF und Deutschlandradio werden durch den Rundfunkbeitrag finanziert, der von allen Haushalten in Deutschland erhoben wird – eine Form staatlich organisierter Unterstützung. 2024 belief sich der Beitrag auf 18,36 Euro pro Monat, was etwa 8,5 Milliarden Euro jährlich für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk generiert. Diese Mittel sollen unabhängigen Journalismus sichern, doch Kritiker werfen ihnen vor, regierungsnah zu berichten, etwa bei Themen wie Migration oder Klimapolitik. Die Staatsferne ist gesetzlich vorgeschrieben (Medienstaatsvertrag), aber die Nähe zu politischen Gremien wie den Rundfunkräten sorgt für Diskussionen.
Private Medien
Private Medien wie Zeitungen (z. B. Süddeutsche Zeitung, Bild) oder TV-Sender (RTL, ProSieben) finanzieren sich primär über Werbung und Abonnements. Direkte staatliche Unterstützung war lange tabu, um die Pressefreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes zu wahren. Doch seit 2020 gibt es Ansätze zur Förderung: Der Bund stellte bis 2023 etwa 220 Millionen Euro für die „digitale Transformation“ von Verlagen bereit, etwa für Zustellkosten oder Plattformprojekte. Diese Förderung wurde jedoch 2024 aus dem Haushalt gestrichen, nachdem Kritik laut wurde, sie verzerre den Wettbewerb und bedrohe die Unabhängigkeit. In Hessen unterstützt die Landesregierung indirekt über Anzeigen oder Kooperationen, etwa mit HessenForst, was aber nicht als flächendeckende Förderung gilt.
Aktuelle Entwicklungen 2025
Die neue hessische Landesregierung (CDU/SPD) und die Bundes-SPD in den Koalitionsverhandlungen (Stand März 2025) schlagen vor, „vertrauenswürdige Medien“ direkter zu fördern, etwa durch einen „Medieninnovationsfonds“. Kritiker warnen, dass staatliche Gelder die Medien zu „Staatsmedien“ machen könnten, kritische Stimmen zum Schweigen brächten. Ein Beispiel: Die SPD-Idee, Desinformation zu bekämpfen, wird als Vorwand gesehen, regierungsfreundliche Berichterstattung zu subventionieren.

Wahrscheinlich ist das der Jungwolf, der am sechsten Januar angeblich bei einem Verkehrsunfall starb. Vorher beteiligten sich alle möglichen Medien an einer unvorstellbaren Hetze, statt einfach nur aufzuklären, dass es ein Jungwolf auf Wanderschaft sein könnte. Nach dem DNA-Ergebnis stellte sich heraus, dass es sich bei dem toten Wolf um den Neffen der ansässigen Wölfin gehandelt hatte.

 

 

Forderung von Wolfsschutz-Deutschland e.V.

HessenForst muss sich öffentlich von Hetzseiten distanzieren – Schluss mit der Duldung von Fake-News!

 

Update, 15.04.25 – Erfolg: Hessenforst distanziert sich endlich von den Fake-Seiten: https://www.fr.de/rhein-main/landespolitik/anfeindungen-gegen-wolfszentrum-hessen-93683530.html?fbclid=IwY2xjawJrB1FleHRuA2FlbQIxMAABHlYsMYiFZ4sRghmzunNM9ra2mF14oD8cc6yleolqFz4VChtvVRqcLtSouNUD_aem_w8sepo2jzzzMT_kl7dEHhQ

Wir, Wolfsschutz-Deutschland e.V., fordern HessenForst auf, sich umgehend und öffentlich von Hetzseiten auf Facebook zu distanzieren, die nichtsahnende Menschen verunsichern und Medien anregt, selbst mit Fake-News und Hetzartikeln aufzuwarten. Seit Januar 2025 hat eine solche Seite, die sich ein vermeintlich offizielles Standing anmaßt, 134 Mal behauptet, Wölfe hätten Risse verursacht – oft ohne Belege und entgegen offizieller Daten, die zeigen, dass viele Schäden auf andere Ursachen zurückgehen. Diese gezielte Desinformation schürt Hass und gefährdet den Schutz des Wolfs in Hessen.
Es ist inakzeptabel, dass HessenForst sich nur auf Nachfrage distanziert, anstatt proaktiv und klar Stellung zu beziehen. Eine staatliche Institution darf nicht länger schweigen, während der Wolf durch Lügen zum Sündenbock gemacht wird. Wir fordern: HessenForst muss öffentlich und ohne Aufforderung klarstellen, dass derartige Seiten weder mit ihnen verbunden sind noch ihre Aussagen repräsentieren. Die Wahrheit über den Wolf darf nicht der Hetze geopfert werden.

 

Auf dieser FB-Seite wurde alleine seit Anfang des Jahres 2025 134 Hetzbeiträge gegen Wölfe verfasst. 134 Mal wurde Wölfe bezichtigt, für Risse verantwortlich zu sein, die sie nie begangen haben. Die Seite verleiht sich selbst einen offiziellen Charakter, doch sie hat nicht einmal ein Impressum, so dass der Betreiber verklagt werden könnte. HessenForst distanziert sich klar von dieser Seite, aber erst bei Nachfrage. Ein Unding, wie wir finden. Quelle: https://www.facebook.com/profile.php?id=100091644537281

 

Eine unglaubliche Geschichte über einen angeblichen Verkehrsunfall

Am siebten Februar 2025 berichtet das Hetzblatt mit einem Foto über einen angeblichen Verkehrsunfall mit einem Wolf. Bei den offiziellen Stellen war erst Tage danach etwas darüber zu erfahren.

Die Untersuchung wäre abgeschlossen, hieß es später von offizieller Seite, der aus Rheinland-Pfalz stammende Rüde GW4423m wurde dem Leuscheider Rudel zugeordnet und gleichzeitig sei GW4423m genetisch als Verursacher eines Risses in Driedorf nachgewiesen worden. Der tote Wolfsrüde sei auch der Neffe der sesshaften Wölfin im Territorium Greifenstein.

Wir halten eine absichtliche Tötung des Rüden um eine Rudelbildung zu verhindern, für nicht unwahrscheinlich. Wie konnte zum Beispiel die Hetzseite an ein Foto des toten Tieres gelangen?

 

Eintrag auf der FB-Hetzseite. Man fragt sich, wie diese Seite an ein Original-Foto herangekommen sein will.

 

Am 24. Februar 2025 beantwortete uns HessenForst folgende Anfragen, die wir am 11. Februar 2025 an das Landwirtschaftsministerium geschickt hatten:

Können Sie mir beantworten, wie das Bildmaterial, wenn es denn echt ist, in die Hände der Betreiber dieser Seite gekommen ist? 

„Leider können wir keine Aussage dazu machen, wie der Betreiber an das Bildmaterial gelangt ist oder ob es sich um den in Greifenstein aufgefundenen Wolf handelt. Die veröffentlichten Bilder stammen nicht vom Wolfszentrum.“

 

Warum gibt es von offizieller Seite auf der Seite des Wolfszentrums keinerlei Information zum Vorfall?

„Auf unserer Homepage finden Sie unter dem Reiter Wolfsnachweise Informationen. Wolfsnachweise | wolfszentrum.hessen.de.“

 

Wie kann es sein, dass solche Informationen vorher im Internet auf einer dubiosen Seite landen? 

„Darüber können wir keine Aussage treffen.“

 

Können Sie bestätigen, dass Anfang Februar ein Wolf im Bereich Greifenstein tot aufgefunden worden ist? 

„Ja, am 06.02.2025 wurde ein Wolf tot aufgefunden, der in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde. Das Tier wurde von uns gesichert als Wolf eingestuft.“

 

Falls ja, woran ist der Wolf verstorben?

„Abschließend ist dies erst nach Beendigung der pathologischen Untersuchung zu sagen. Der Kadaver wird derzeit im Institut für Zoo- und Wildtierforschung Berlin untersucht. Dies ist für alle Totfunde in Deutschland so vorgesehen.“

 

Welches Geschlecht hatte der Wolf?

„Es handelt sich um einen männlichen Wolf.“

 

Besteht das Territorium Greifenstein noch? 

„Zum jetzigen Zeitpunkt besteht das Territorium Greifenstein. Wir richten ein besonderes Augenmerk darauf und prüfen ob dieser Status beibehalten wird.“

 

Welche neuen Wolfsnachweise gibt es aus dem Territorium Greifenstein? 

Seit dem Totfund am 06.02.2025 gab es keine neuen uns gemeldeten Wolfshinweise aus der Gemeinde Greifenstein.

 

Was erwägt Ihre Behörde gegen dieses Netzwerk zu unternehmen?

Das Wolfszentrum Hessen stellt objektive und auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende Daten zu Wölfen in Hessen für alle Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung.

Wir ermutigen alle Beteiligten und interessierten Personen dringend dazu, andere Informationen stets kritisch zu hinterfragen. Es ist wichtig, sich nicht von unbewiesenen Behauptungen beeinflussen zu lassen und sich nicht von solchen Quellen instrumentalisieren zu lassen.

Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass die Informationen auf den zugesendeten Screenshots nicht korrekt sind. Die Aussage, dass nur genetisch beprobte Wölfe in die Statistik eingehen ist falsch. Alle nach den in Deutschland einheitlichen SCALP Kriterien als C1- eindeutiger Nachweis (harte Fakten, die die Anwesenheit der entsprechenden Tierart eindeutig bestätigen (Lebendfang, Totfund, genetischer Nachweis, Foto, Telemetrieortung) kategorisierten Wölfe sowie als C2- bestätigter Hinweis  (von erfahrener Person überprüfter Hinweis (z.B. Spur oder Riss), bei dem ein Wolf, Luchs oder Bär als Verursacher bestätigt werden konnte. Die erfahrene Person kann den Hinweis selber im Feld oder anhand einer aussagekräftigen Dokumentation von einer dritten Person überprüfen und bestätigen) kategorisierte Wölfe sind Bestandteil des Monitorings. Dies ist auch auf der Seite des DBBW nachzulesenSCALP-Kriterien – DBBW).

 

Immer weniger Territorien in Hessen

In Hessen nimmt die Zahl der Wolfsterritorien besorgniserregend ab. Während im Monitoringjahr 2022/2023 noch sieben Territorien bestätigt wurden, deuten aktuelle Entwicklungen auf einen schlimmen Rückgang, bis zur völligen Erlöschung hin, wie auf der Liste von HessenForst zu sehen ist.  Dieser Trend widerspricht der früheren Zunahme sesshafter Wölfe – ein Alarmzeichen für den Artenschutz. Ein wesentlicher Faktor könnte die illegale Verfolgung sein. Obwohl genaue Zahlen für Hessen fehlen, meldete die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes (DBBW) für 2023/2024 bundesweit 193 Wolfs-Totfunde, darunter Fälle illegaler Tötungen neben Verkehrsunfällen. In Hessen, wo Wölfe wie GW2554m (Butzbach) oder GW2479f (Greifenstein) leben, könnten solche Aktivitäten unentdeckt bleiben, da die Dunkelziffer hoch ist.
Jedes Jahr gibt es weniger Territorien in Hessen und seit HessenForst das Monitoring übernommen hat, ist die Informationslage mehr als unbefriedigend. Wildflecken wird inzwischen in Bayern geführt, für Hessen sind bislang nur noch drei Territorien aufgeführt und diese sind nicht bestätigt, was zur berechtigten Frage führt, ob Hessen überhaupt noch Wolfsterritorien aufweisen kann. Quelle: https://wolfszentrum.hessen.de/sites/wolfszentrum.hessen.de/files/2024-11/20241112_wolfsterritorien_in_hessen_seit_dem_monitoringjahr_2008_2009.pdf

 

Kein Bürokratieabbau, sondern Geldgeschenke an die Lobby –  Nein zu den neuen Regelungen in Hessen!

Der Entschließungsantrag zu den Richtlinien für Weidtierschutz der hessischen Landesregierung vom 18. März 2025 bestätigt eine haarstäubende Anpassung der hessischen Wolfs- und Herdenschutzpolitik. Der Wegfall des DNA-Nachweises, die Abschaffung des Weidetagebuchs und erleichterte Schadensnachweise sind keine konkreten Schritte im Bürokratieabbau.
Mit Entsetzen nehmen wir die jüngsten Änderungen der Weidetierschutz-Richtlinie in Hessen zur Kenntnis, wie sie im Entschließungsantrag vom 18. März 2025 (Drucksache 21/2045) begrüßt werden. Der Wegfall des verpflichtenden DNA-Nachweises für Entschädigungen ist ein unverantwortlicher Schritt, der den Wolf als Sündenbock missbraucht und Steuergelder verschwendet! Aktuelle Zahlen zeigen: Von 9 gemeldeten Nutztierschäden seit Januar 2025 waren sechs nicht auf Wölfe zurückzuführen. Dennoch sollen nun alle Schäden leichter entschädigt werden – auf Kosten der Allgemeinheit und zulasten des Wolfsschutzes.
Diese Politik öffnet Tür und Tor für Fehlentscheidungen und schadet dem friedlichen Miteinander von Mensch und Wolf. Statt präventiven Herdenschutz zu stärken, wird die Verantwortung verwässert und der Wolf für Schäden verantwortlich gemacht, die er nicht verursacht hat. Gleichzeitig wird ein „aktives Bestandsmanagement“ mit Jagd gefordert – ein klarer Angriff auf eine geschützte Art! Zudem gibt es in Hessen kaum noch Wölfe. Die Forderung einer Jagd auf sie ist absurd. Dazu passt auch, dass es keine ausgewiesenen Wolfsgebiete mehr geben soll und überall entschädigt werden soll. Was zunächst sehr gut klingt und was auch wir fordern, könnte sich hier in Bundesländern mit kaum Wolfsbestand als Freibrief erweisen, abzukassieren, obwohl es überhaupt keine Wölfe gibt. Auch das Wolfsmonitoring, also die Aufsicht über den Wolfsbestand in die Hände der Jäger zu legen, die schlussendlich Wölfe schießen wollen, ist absurd. Das Wolfsmonitoring gehört in die Hände einer lobbyfreien NGO, die auch tatsächlich regierungsunabhängig arbeitet. Wir sagen Nein zu diesem Rückschritt. Der Wolf verdient Schutz, keine pauschale Schuldzuweisung. Hessen muss auf Prävention setzen, nicht auf Bürokratieabbau, der keiner ist, sondern ein Geschenk an die Lobby.

 

Die offiziell gemeldeten Risse stehen im krassen Gegensatz zu den gemeldeten Vorfällen auf den Fake- und Panikseiten in sozialen Netzwerken. Von neun geklärten Fällen wurde sechs Mal kein Wolf bestätigt. Ein besonders krasser Fall fand im Januar statt. In Zeitungsartikeln und sogar in einem Bericht in der Sendung Maintower am 22.01.2025, behauptete der Jäger und Wildgatterhalter Parick K. aus Rodenroth, dass ein Wolf Damwild in einem seiner Gehege gerissen hätte. Das Ergebnis lautet aber Hund und Fuchs. Pikant: Keiner der reißerischen Berichte über den Vorfall ist noch auffindbar. Quelle: https://wolfszentrum.hessen.de/sites/wolfszentrum.hessen.de/files/2025-03/20250321_gemeldete_nutztierschaeden_2025.pdf

 

Kaum Wolfsnachweise

In Hessen gibt es nur noch wenige Wolfsnachweise. Viele Gebiete, wie z. B. Spessart oder Odenwald sind fast komplett weg gefallen.

 

Liste der Wolfsnachweise. Quelle: https://wolfszentrum.hessen.de/sites/wolfszentrum.hessen.de/files/2025-03/20250318_wolfsnachweise.pdf

 

Einblicke in das Territorium Greifenstein

Die Wölfin GW2479f, wir nannten sie Freya, lebt im Territorium Greifenstein im Lahn-Dill-Kreis in Hessen seit mindestens Oktober 2022. Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) hat sie erstmals in diesem Monat genetisch erfasst. Ihre Sesshaftigkeit wurde im August 2023 durch einen weiteren genetischen Abstrich an einem Nutztierschaden bestätigt, was bedeutet, dass sie sich seit mindestens sechs Monaten in dem Gebiet aufhält – die Voraussetzung für die Ausweisung eines Wolfsterritoriums nach bundesweiten Monitoringstandards. Die Wölfin mit dem Laborkürzel GW2479f stammt aus dem schwer illegal verfolgten Leuscheider Rudel (Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz) und wurde insgesamt viermal in der Region nachgewiesen: dreimal an Nutztierschäden und einmal an einem Wildtierriss. Somit gilt sie seit Oktober 2022 als territorial im Gebiet Greifenstein.
Ende des Jahres 2024 stieß ihr Neffe zu ihr und er wurde im Februar 2025 getötet. Es könnte somit eine Rudelbildung verhindert worden sein.

 

Wir schauten uns im Januar in dem Waldstück um, in dem die Reiterinnen die Wolfsbegegnung filmten.

 

 

Wie überall in Deutschland ist der Wald abseits der Hauptwege mit Hochsitzen sowie Kirr- und Luderplätzen durchzogen. © Brigitte Sommer

 

Kirrplatz mit Hochsitz, angelegter Suhle und Funkwildkamera. Die Bilder oder Filme werden in Echtzeit auf das Handy des Jägers gespielt.

 

Plastik im Wald: Buchenholzteer und eine Tonne mit Mais für die Kirrung.

 

Einblick ins Gebiet um Greifenstein. Es könnte ein idealer Platz für Wölfe und viele andere Wildtiere sein, weil sehr waldreich und wenig besiedelt.

 

 

In der Nähe von Ulm. Praktisch in jeder Ecke sind Hochsitze aufgestellt. Wildtiere haben kaum eine Chance, in solchen Wäldern in Frieden zu leben.

 

 

Dies könnte der Weg gewesen sein, den auch der Jungwolf benutzte. Warum auch nicht? Er ist abgelegen und auch Tiere kommen gerne gut voran.

 

Hügelige Landschaft mit Wiesen und Wäldern. Hier könnten Mensch und Tier glücklich sein.

 

 

Dieses Absperrband zeugt von einer Treibjagd. Sie könnte auch in zeitlichem Zusammenhang mit dem „überfahrenen“ Wolfsrüden stehen. © Brigitte Sommer

 

 

Mit solchen Beiträgen versuchen die Portale die Leute zu verunsichern und Panik zu schüren.

 

So sieht die Ortsrandlage von Rodenberg aus. Mittelhessen ist kein dicht besiedeltes Gebiet. © Brigitte Sommer

 

 

Einblicke in das Territorium Butzbach

Im Territorium Butzbach ist seit März 2022 ein Wolf ansässig. Der Wolfsrüde mit der Kennung GW2554m, auch „Butzi“ genannt, wurde erstmals in diesem Monat genetisch nachgewiesen, wie das Wolfszentrum Hessen berichtete. Seine Sesshaftigkeit wurde durch weitere Nachweise bestätigt, sodass das Gebiet ab Anfang 2023 offiziell als Wolfsgebiet gilt. Seit August 2023 hatte er zudem eine Partnerin, die Wölfin GW2619f, womit das Territorium Butzbach kurz als Wolfspaar-Territorium geführt wurde. Die Partnerin „verschwand“ allerdings im Jahreswechsel 23/24, vor der Paarungszeit und auch von „Butzi“ gibt es seit dem Frühjahr 2024 keine Spur mehr.
Was sehr schön klingt, kann sich auch als eine Falle für Wildtiere erweisen, denn auch hier befinden sich in jeder Ecke Hochsitze.

 

 

Die 1000 Mulden.

 

Zerstörte Wildkamera der Behörden. Von hier aus ist es nicht weit nach Wehrheim Pfaffenwiesbach, wo sich ein Netzwerk von Wolfshassern befindet. © Brigitte Sommer

 

Den ganzen Herbst und Winter bis jetzt ins Frühjahr hinein hat es extrem viel geregnet. Den Wildtieren macht die Nässe sehr zu schaffen, doch auch der Waldboden leidet, wenn nicht wie früher, nur bei Frost gerodet wird. © Brigitte Sommer

 

 

Der Wald sieht direkt an den Spazierwegen oft noch intakt aus. Hinter dieser Fichtenplantage befinden sich Schießschneisen und Kirrplätze. © Brigitte Sommer

 

Rodungen für Kirrplätze und Schießschneisen.
Jäger und jagdnahe Organisationen (z. B. Deutscher Jagdverband) unterstützen die ohnehin schon starke Rodungen, da sie den Wald als Lebensraum für Wildtiere wie Rehe oder Hirsche beeinflussen möchten. Weniger dichter Wald erleichtere die Jagd.
Dichter Baumbestand würde Wildtieren oft zu viel Schutz bieten, was zu Waldschäden durch Verbiss führen würde. Rodungen könnten diesen Druck mindern und die Balance zwischen Wald und Wild verbessern, heißt es oft aus Jagdkreisen. Wir sehen darin eine Verzerrung zugunsten jagdlicher Interessen, die mit Naturschutz gar nichts zu tun haben.

 

Es wird nicht nur Schadholz gerodet, sondern es werden auch wertvolle alte Bäume gefällt und aus dem Wald heraus geholt. © Brigitte Sommer

Hier liegt nicht nur Schadholz aufgestapelt. © Brigitte Sommer

 

Die Wildkatze scheint geduldet, über Wölfe wird hier gar nicht informiert. © Brigitte Sommer

 

An derartigen Gestellen werden erschossene Wildtiere aufgehängt. Hier eine Dokumentation einer Treibjagd: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/11/24/hessen-erneute-drueckjagden-im-wolfsgebiet-butzbach/

 

Blick vom Winterstein.

 

Das Gebiet um den Winterstein wird von HessenForst und Hobbyjägern bejagt. © Brigitte Sommer

 

Am Winterstein finden jeden Herbst und Winter revierübergreifende Drückjagden statt, die auch den Wildkatzenbestand gefährden können.

 

In Nähe des Munitionsdepots liegt auch die Kapersburg, früher Kerngebiet des Wolfsrüden „Butzi“. Seit Monaten gibt es keinen Nachweis mehr von ihm. Seine Partnerin wurde bereits im Jahreswechsel 23/24 beseitigt. © Brigitte Sommer

 

Jagdfrevel im Spessart

Etwa einen Kilometer entfernt von einem Schlachtdamwildgehege im Jossgrund, das wir protokolliert hatten – https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/08/27/gewalteskalation-in-hessen-wutbauern-drehen-durch/

wurde vor sechs Wochen dieser Hirschkopf an einem Zaun vor einer Weihnachtsbaumkultur angebunden, gefunden. In solchen Kulturen weiden oft Schafe ohne weiteren Schutzzaun. Der Wildzaun um solche Weihnachtsbaumkulturen weist in den meisten Fällen keinen Untergrabschutz auf. Sollten hier Wolf oder Goldschakal angelockt werden? Um dieses Arrangement herum befinden sich zudem zwei Hochsitze.

 

Jagdfrevel am Zaun einer Weihnachtsbaumkultur. Foto: privat.

 

Einblicke ins Durchzugsgebiet Grüngürtel Frankfurt – Offenbach – Hanau

 

Der Grüngürtel als Wolfsdurchzugsgebiet

Der Grüngürtel um Frankfurt, Offenbach und Hanau, ein zusammenhängendes Netz aus Wäldern, Wiesen und Gewässern, spielt eine wichtige Rolle als Durchzugsgebiet für Wölfe in Hessen. Als ökologische Trittsteinlandschaft verbindet er ländliche Räume mit dem urbanen Ballungsraum Rhein-Main und bietet Wölfen auf der Suche nach neuen Territorien oder Beute einen Korridor. Die Nähe zu naturnahen Gebieten wie dem Spessart oder der Wetterau macht ihn zu einer Brücke für die Ausbreitung der Wolfspopulation. Trotz menschlicher Besiedlung bieten versteckte Waldstücke und Flussauen Rückzugsorte und Nahrung (z. B. Wildtiere wie Rehe). Gleichzeitig stellt der Grüngürtel eine Herausforderung dar: Verkehr, Zersiedelung und Nutzungskonflikte erschweren die Durchquerung. Dennoch zeigt seine Funktion als Wolfsdurchzugsgebiet, wie wertvoll solche Grünzonen für den Artenschutz in einer dicht besiedelten Region sind.

Jagd in und um Naturschutzgebiete

 

 

Hier ist neben einer extra angelegten Suhle für Wildschweine der typische Leckstein zu finden und ein so genannter Malbaum wurde mit Buchenholzteer präpariert, um Wildschweine anzulocken. Dieser Teer ist oft bis zu den Waldwegen hin zu riechen.
Die Umweltverträglichkeit von Buchenholzteer, insbesondere bei der Anwendung an Malbäumen, ist umstritten. Buchenholzteer enthält Substanzen wie Benzo[a]pyren und andere polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs), die als wassergefährdend und schädlich für Wasserorganismen gelten. Dies bedeutet, dass bei Freisetzung in die Umwelt, insbesondere in den Boden oder das Wasser, potenzielle Umweltschäden auftreten können.
Wenn Buchenholzteer in den Boden eindringt, kann er das Grundwasser kontaminieren. Auch wenn Buchenholzteer und seine aromatischen Wirkstoffe nicht wasserlöslich sind, gibt es Risiken, wenn der Teer durch Regen oder andere Umweltfaktoren in das Grundwasser gelangt.
Die Anwesenheit von Buchenholzteer kann auch die lokale Biodiversität beeinflussen, da er sowohl als Lock- als auch als Repellentmittel wirken kann. Dies kann zu einer Veränderung des Verhaltens von Wildtieren führen, entweder durch Anlocken oder Vergrämen bestimmter Arten.
Die Umweltbelastung hängt auch von der Menge und der Häufigkeit der Anwendung ab. In manchen Regionen oder Wasserschutzgebieten kann die Anwendung von Buchenholzteer reguliert oder sogar verboten sein, um die Umwelt zu schützen.

 

 

 

Auf dem Foto ist ein teilweise eingezäuntes Vogelschutzgebiet zu sehen. Büsche in denen Vögel nisten könnten, wurden Anfang des Jahres entfernt. Die Wiese gemäht. Wo sollen sich hier Bodenbrüter ausbreiten können? Auf der Fläche wird gejagt. © Brigitte Sommer

 

Auf einem Streuobstwiesengebiet bei Hanau wurde im Februar gemäht, dabei überwintern in den abgestorbenen Halmen zahlreichen Insekten. © Brigitte Sommer

 

Wer sich oft im Wald aufhält, dem fällt auf, dass in den vergangenen Jahren in Hessen nicht Trockenheit, sondern Nässe ein Thema war. Vielen Wildtieren macht diese Nässe im Winter das Leben schwer. Nun hatte es im März ein paar Tage lang nicht gerechnet und die Behörden warnten bereits vor Waldbränden. Völlig überzogen. © Brigitte Sommer

 

Auch ein Naturschutzgebiet zwischen Hanau und Mühlheim zählt zum Grüngürtel. Hier wurden auch die Hinterlassenschaften eines Bibers beobachtet. Im Wald leben zahlreiche Rehe und Wildschweine. © Brigitte Sommer

 

Die Wölfe wandern oft auf Wegen, die sie Jahrhunderte vorher schon benutzt haben. Trotz der vielen Autobahnen und Verkehrswege im Rhein-Main-Gebiet gibt es noch immer viele Möglichkeiten hier unbeschadet hindurch zu gelangen. Vor ein paar Jahren hatte sich sogar ein Luchs hier angesiedelt, der jedoch bei Hainstadt überfahren worden war. © Brigitte Sommer

 

 

Quellen:

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/11/24/hessen-erneute-drueckjagden-im-wolfsgebiet-butzbach/

https://starweb.hessen.de/cache/DRS/21/5/02045.pdf

https://wolfszentrum.hessen.de/aktuelle-meldungen-und-wichtige-informationen

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Eigeninteressen oder Artenschutz? Pagels Wolfspolitik unter Kritik

Offener Protestbrief von Wolfsschutz-Deutschland e.V.

An Theo Pagel, Zoodirektor des Kölner Zoos und Präsident der World Association of Zoos and Aquaria (WAZA)
Betreff: Ihre Äußerungen zur Jagd auf Wölfe in Deutschland und mögliche Eigeninteressen

Sehr geehrter Herr Pagel,
mit großer Bestürzung haben wir Ihre jüngsten Aussagen im Podcast „Talk mit K“ des „Kölner Stadt-Anzeiger“ sowie in der Donnerstagsausgabe der Zeitung zur Kenntnis genommen. Ihre Forderung nach Jagdquoten für Wölfe in Deutschland, um die wachsende Population zu dezimieren, ist aus unserer Sicht nicht nur wissenschaftlich fragwürdig, sondern auch ein Rückschritt in den Bemühungen um den Schutz dieser faszinierenden und ökologisch unverzichtbaren Tierart. Als Wolfsschutz-Deutschland e.V. sehen wir uns gezwungen, entschieden gegen Ihre Position Stellung zu beziehen.
Sie behaupten, dass der Wolf lernen müsse, sich vom Menschen fernzuhalten, und dass dies nur durch eine Bejagung zu erreichen sei. Diese Argumentation ignoriert die natürlichen Verhaltensweisen des Wolfs, der von Natur aus scheu ist und Konflikte mit Menschen meidet. Statt die Tiere zu töten, sollten wir uns darauf konzentrieren, präventive Maßnahmen wie Herdenschutz bundesweit zu fördern und die Akzeptanz in der Bevölkerung durch Aufklärung zu stärken.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer
Ihre Aussage, dass es ein „schwieriges Unterfangen“ sei, die Interessen von Wolfs-Befürwortern und Schafzüchtern unter einen Hut zu bringen, mag zutreffend sein – doch die Lösung kann nicht darin bestehen, eine geschützte Art zum Abschuss freizugeben. Vielmehr braucht es eine nachhaltige Strategie, die sowohl die Bedürfnisse der Landwirte als auch den Artenschutz berücksichtigt. Förderprogramme für Herdenschutzmaßnahmen, wie sie in anderen Ländern erfolgreich umgesetzt werden, könnten hier ein gangbarer Weg sein. Der Vergleich mit Rotwild hinkt: Wölfe sind Spitzenprädatoren, die das ökologische Gleichgewicht fördern, indem sie Wildbestände natürlich regulieren – ein Effekt, den keine Jagdquote ersetzen kann.
Besonders befremdlich finden wir Ihre Spekulation über den hypothetischen Fall eines Wolfs, der ein Rennpferd im Wert von zwei Millionen Euro reißen könnte. Solche Szenarien sind nicht nur unwahrscheinlich, sondern auch irreführend. Sie schüren Ängste und lenken von der eigentlichen Herausforderung ab: einem friedlichen und respektvollen Miteinander von Mensch und Natur. Ihre Position als Zoodirektor und Präsident der WAZA verleiht Ihren Worten Gewicht – umso enttäuschender ist es, dass Sie diese Reichweite nutzen, um eine archaische Lösung wie die Jagd zu propagieren, anstatt innovative Ansätze für das Zusammenleben mit Wölfen zu unterstützen.
Ergänzend stellt sich uns die Frage, ob Ihre Mitgliedschaft im Beirat der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung NRW Ihre Haltung beeinflusst. Diese Einrichtung beschäftigt sich intensiv mit der Regulierung von Wildbeständen und der Verhütung von Wildschäden, oft im Interesse jagdlicher Kreise. Spielen hier Eigeninteressen eine Rolle? Ist Ihre Befürwortung von Jagdquoten möglicherweise auch Ausdruck einer Nähe zu jagdlichen Perspektiven, die Sie in dieser Funktion vertreten? Diese Verbindung wirft berechtigte Zweifel an der Unabhängigkeit Ihrer Position auf und verstärkt den Eindruck, dass Ihre Aussagen weniger dem Artenschutz als vielmehr anderen Interessen dienen könnten.
Sie selbst verweisen darauf, dass andere Länder seit Jahrhunderten mit Wölfen leben. Warum also sollten wir in Deutschland nicht von diesen Erfahrungen lernen, anstatt den einfachen Weg der Tötung zu wählen? Der Wolf ist kein Feind, sondern ein Teil unserer Natur, der nach Jahrzehnten der Ausrottung endlich zurückkehrt. Es liegt an uns, diese Rückkehr als Chance zu begreifen – für die Biodiversität, für unsere Wälder und für kommende Generationen.
Wir fordern Sie auf, Ihre Position zu überdenken und sich für einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Wolf einzusetzen. Als Leiter eines Zoos, der für Bildung und Artenschutz stehen sollte, tragen Sie eine besondere Verantwortung. Klären Sie öffentlich, inwieweit Ihre Rolle im Beirat der Forschungsstelle Ihre Haltung prägt und setzen Sie sich für Koexistenz statt Konfrontation ein – für Prävention statt Bestrafung. Der Wolf verdient unseren Schutz, nicht unsere Gewehre.
Mit den besten Grüßen
Jürgen Götz,
Ulrike De Heuvel
Volker Vogel
Brigitte Sommer
Vorstand Wolfsschutz-Deutschland e. V.

Update: Hier die Antwort von Zoodirektor Pagel auf unseren Offenen  Brief an ihn (zum Vergrößern einfach auf das jeweilige Bild klicken):

 

 

 

Nein, eine Jagd auf Wölfe in Brandenburg kann nicht starten!

Viele Wolfsfreunde sind entsetzt.  Ein dpa-Artikel suggeriert, dass mit der Aufnahme ins Jagdrecht, die Jagd auf Wölfe in Brandenburg begonnen werden könnte. Aber nein, die Jagd auf Wölfe kann in Brandenburg nicht einfach beginnen, selbst wenn der Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention herabgesetzt wurde und die FFH-Richtlinie angepasst werden sollte. Es gibt mehrere rechtliche und praktische Hürden, die überwunden werden müssen, bevor eine Bejagung möglich wäre. Hier eine Analyse.

Im dpa-Artikel steht folgendes: „Die Brandenburger Landesregierung plant eine Bundesratsinitiative zu einer stärkeren Entnahme von Wölfen. Die Bundesregierung werde darin aufgefordert, eine Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht vorzubereiten, heißt es in einer Mitteilung der Staatskanzlei. Durch gesetzliche Änderungen solle auch in Brandenburg der Wolfsbestand begrenzt werden.“

 

Beispielfoto Wölfe.

 

Die Initiative zeigt, dass Brandenburg auf Bundesebene Druck machen will, um die rechtlichen Hürden für eine Wolfsjagd zu senken. Aktuell (Stand März 2025) ist der Wolf durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und die EU-FFH-Richtlinie streng geschützt, auch wenn die Berner Konvention den Schutzstatus kürzlich auf Anhang III (geschützt, aber Entnahme möglich) herabgesetzt hat. Damit die Aufnahme ins Jagdrecht wirksam wird, müssten jedoch:
  1. Die FFH-Richtlinie den Wolf von Anhang IV (streng geschützt) in Anhang V (Entnahme erlaubt) verschieben – das erfordert EU-weite Zustimmung.
  2. Das BNatSchG entsprechend angepasst werden, was die Bundesregierung umsetzen müsste.
Die Berner Konvention hat den Schutzstatus des Wolfs zum 6. März 2025 von Anhang II (streng geschützt) auf Anhang III (geschützt) herabgesetzt. Das bedeutet, dass das grundsätzliche Tötungsverbot auf internationaler Ebene aufgehoben ist, allerdings bleibt der Wolf weiterhin eine geschützte Art. Diese Änderung allein reicht jedoch nicht aus, um die Jagd in Deutschland oder speziell in Brandenburg sofort zu ermöglichen, da die EU und die nationalen Gesetze maßgeblich sind.
Die EU-Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) ist die entscheidende Rechtsgrundlage auf EU-Ebene. Solange der Wolf dort in Anhang IV (streng geschützt) bleibt, gilt weiterhin ein striktes Tötungsverbot mit nur wenigen Ausnahmen. Eine Herabsetzung in Anhang V (geschützt, Entnahme möglich) erfordert die einstimmige Zustimmung aller 27 EU-Mitgliedstaaten. Selbst wenn dies gelingt, müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass der „günstige Erhaltungszustand“ der Wolfspopulation gewahrt bleibt – eine Voraussetzung, die vor jeder Jagd überprüft werden müsste.

Kann Brandenburg alleine den günstigen Erhaltungszustand für das Bundesland ausrufen?

Nein, denn die FFH-Richtlinie verlangt, dass der günstige Erhaltungszustand einer Art im Hinblick auf ihre gesamte Population innerhalb eines Mitgliedstaats oder einer biogeografischen Region bewertet wird. In Deutschland bedeutet das:
  • Der Zustand der Wolfspopulation wird bundesweit betrachtet, da Wölfe mobil sind und ihre Population sich über Ländergrenzen hinweg bewegt.
  • Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und das Bundesdokumentations- und Beratungszentrum für Wölfe (DBBW) koordinieren die Bewertung und liefern die Datenbasis. Stand 2023/2024 leben etwa 150–200 Rudel in Deutschland, mit Schwerpunkten in Brandenburg, Sachsen und Niedersachsen.
Ein Bundesland könnte nicht einfach sagen: „Bei uns ist der Erhaltungszustand günstig“, wenn die bundesweite Population oder die Datenlage das nicht stützen. Eine isolierte Festlegung würde gegen die Zielsetzung der FFH-Richtlinie verstoßen, die auf eine kohärente Erhaltung der Art abzielt.
 
Die Naturschutzpolitik in Deutschland ist föderal organisiert. Die Länder setzen EU- und Bundesrecht um und haben gewisse Spielräume, z. B. bei der Ausgestaltung von Managementplänen oder Ausnahmegenehmigungen (etwa bei Problemwölfen). Theoretisch könnte Brandenburg also:
  • Eine regionale Bewertung vorlegen, etwa basierend auf der hohen Wolfspopulation im Land (ca. 40–50 Rudel).
  • Argumentieren, dass der Erhaltungszustand lokal günstig ist, um z. B. Entnahmen zu rechtfertigen.
Aber selbst dann wäre das rechtlich fragwürdig:
  • Bundesrecht: Das BNatSchG gilt bundesweit und sieht den Wolf als streng geschützte Art. Solange das nicht geändert wird, könnten regionale Festlegungen rechtlich nicht zur Jagd führen.
  • EU-Recht: Die FFH-Richtlinie erlaubt Ausnahmen nur unter strengen Bedingungen (z. B. Gefahr für Menschen oder Nutztiere), und diese müssen mit dem bundesweiten oder europäischen Erhaltungszustand vereinbar sein.
  • Gerichtliche Überprüfung: Eine einseitige Ausrufung durch Brandenburg würde sehr wahrscheinlich von großen Naturschutzverbänden angefochten werden, mit Verweis auf die übergeordnete Bewertungsebene. Mitglieder der großen Verbände können hier jetzt schon insistierend einwirken.

Ohne diese Änderungen ist eine  Jagd auf Wölfe in Brandenburg – trotz einer möglichen Aufnahme ins Landesjagdrecht – nicht möglich. Selbst dann müsste der „günstige Erhaltungszustand“ der Wolfspopulation gewahrt bleiben, was auf nationaler Ebene – also für ganz Deutschland –  bewertet wird, nicht nur in Brandenburg allein.
Die Bundesratsinitiative ist ein politisches Signal an die Agrar und Jagdlobby, aber die Umsetzung hängt von komplexen rechtlichen Schritten auf Bundes- und EU-Ebene ab. Eine stärkere Entnahme wäre erst möglich, wenn diese Hürden genommen sind, und selbst dann wären Abschüsse reguliert und an den Erhaltungszustand gebunden. Kurzfristig ändert sich also wenig – aber es ist ein langfristiger Ansatz, bei dem schon jetzt zu erkennen ist, das die Lobbyisten Wölfe bejagen wollen.
Fazit: Doch in Deutschland wird zudem die FFH-Richtlinie durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) umgesetzt, das den Wolf aktuell streng schützt. Selbst bei einer Anpassung der FFH-Richtlinie müsste das BNatSchG geändert werden, um die Jagd zu erlauben. Brandenburg könnte den Wolf zwar ins Landesjagdrecht aufnehmen, wie es andere Bundesländer (z. B. Sachsen oder Niedersachsen) bereits getan haben. Doch das allein würde die Jagd nicht legalisieren, solange der Wolf bundesrechtlich geschützt bleibt.

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