Wolf im Jagdrecht – der nächste Schritt zum Tötungsrausch: Große Zeiten der Heuchelei

Gestern hat der Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD den Wolf ins Bundesjagdgesetz aufgenommen – ein Schritt, der die Bejagung des geschützten Tieres erleichtert und den Natur und Tierschutz weiter untergräbt. Während Grüne und Linke im Bundestag lautstark dagegen gestimmt und sich als Wolfsretter inszeniert haben, gehen wir davon aus, dass sie im Bundesrat – wo viele grün mitregierte Länder vertreten sind – letztlich zustimmen oder zumindest keinen entscheidenden Widerstand leisten werden. Diese Haltung ist nichts anderes als pure Heuchelei.

Ein reines Politiktheaterspiel, um Wählerstimmen nicht zu verscherzen, während man in der Praxis den Weg für mehr Wolfsjagden freimacht. Es passt nahtlos zu ihrer Rolle auf der Umweltministerkonferenz im Herbst 2025 in Saarbrücken, wo alle Umweltminister – einschließlich grüner – einstimmig für die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht plädiert haben.
Beispielfoto Wolf. Wer kann in diese Augen schauen und ans Töten denken? Nur Menschen, die daran Lust empfinden und völlig abgestumpft sind.

In fast allen Prognosen wird davon ausgegangen, dass das Gesetz im Bundesrat (geplante abschließende Beratung am 27. März 2026) durchkommt – und das einschließlich der grün mitregierten Länder.

Wir von Wolfsschutz Deutschland e.V. haben genau diese Entwicklung seit Jahren angekündigt. Statt auf unsere Warnungen zu hören, wurden wir von anderen Verbänden – die sich auf ihre Klagefähigkeit und große Mitgliederzahlen stützen – systematisch gecancelt und gemobbt. Wir gehen davon aus, dass dies zum Teil absichtlich geschah: Viele große Verbände agieren als gelenkte Opposition, die den Anschein von Widerstand erweckt, während sie längst von der Gegenlobby – Jagd- und Landwirtschafts- sowie Waffenindustrieinteressen – übernommen wurden. Ein klares Beispiel ist die Forderung von NABU und BUND, die Abschussgenehmigung für den Hornisgrinde-Wolf (GW2672m, genannt „Grindi“) gegen jede wissenschaftliche Erkenntnis zu verlängern. Solche Positionen dienen nicht dem Naturschutz, sondern unterstützen ein System, das tote Wölfe als Trophäen und weitere Gewaltakte in der Natur haben möchte. Faktisch brauchen wir nicht noch mehr Leiden, Schmerz und Horror unter unseren Wildtieren, sondern die Jagd insgesamt gehört endlich abgeschafft. Wie viel Leid verursachen Jäger schon jetzt unter Ihresgleichen und der normalen Bevölkerung? Es vergeht fast kein Tag ohne Meldungen zu dramatischen Jagdunfällen.

Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Wolfsrisse sind eine Randnotiz im Vergleich zu echten Problemen in der Weidetierhaltung.

Der angebliche ‚Schutz der Weidetiere‘ entpuppt sich bei genauer Betrachtung als Nebelkerze: 4.300 Risse bei 1,5 Millionen Schafen bedeuten unter 0,3 % Verlust – während Krankheiten & Co. zigtausende Tiere fordern. Statt den Wolf zu jagen, müsste man Herdenschutz endlich flächendeckend umsetzen und auch verlangen.
Vergleichstabelle.

Entwicklung war vorauszusehen

Man musste kein Hellseher sein, um diese Entwicklung vorauszusehen – man musste sich nur mit Politik beschäftigen.
Doch genau das wurde untergraben: Jahrelang war der Slogan der großen Verbände, dass „die Wölfe nichts mit Politik zu tun hätten“. Später hieß es dann, „alle müssten an einem Strang ziehen“. Das Ergebnis sehen wir heute: Kritische Stimmen, wie die unsere, wurden niedergebrüllt, während die etablierten Organisationen den Kompromisskurs fuhren, der nun zu mehr Abschüssen führt. Ein passendes Zitat aus großen Zeiten von Erich Kästner unterstreicht diese Heuchelei:
Der Zukunft werden sacht die Füße kalt.
Wer warnen will, den straft man mit Verachtung.
Die Dummheit wurde zur Epidemie.
So groß wie heute war die Zeit noch nie.
Ein Volk versinkt in geistiger Umnachtung.
Besonders alarmierend ist, dass Klagen gegen Wolfsabschüsse künftig keine aufschiebende Wirkung mehr haben sollen. Wir warnen seit Jahren davor, dass klagefähige Verbände allein nicht reichen – man muss aktiv werden. Stattdessen haben sich viele auf Gerichtsverfahren ausgeruht, was nun kontraproduktiv wird. Noch schlimmer: Für die Jagden auf Wölfe werden offizielle Monitoringdaten herangezogen. Etliche sogenannte „Wolfsfreunde“ haben Daten an das Wolfsmonitoring übermittelt und genießen dadurch direkte Vorteile wie Wildkameras, Fotokameras, Einladungen zu Veranstaltungen oder sogar die Vermittlung von Wolfstourismusgästen in ihre eigenen Hotels. Diese Leute verraten die Wölfe seit Jahren – nun gibt es dafür keine Ausrede mehr.
Beispielfoto Wolf.

Das kommt auf uns zu

Wenn das Gesetz (Änderung des Bundesjagdgesetzes und Bundesnaturschutzgesetzes) nach der Zustimmung des Bundesrats (geplant Ende März 2026, voraussichtlich Formsache) in Kraft tritt, ändert sich der Umgang mit Wölfen grundlegend – der Wolf wird als jagdbare Tierart behandelt. Das Ziel ist ein „Bestandsmanagement“, also das Töten in Regionen mit günstigem Erhaltungszustand (was für die meisten Gebiete in Deutschland seit der Zahlentrixerei 2025 gilt) und eine erleichterte Entnahme von „Problemwölfen“ zum „Schutz“ von Weidetieren. Konkrete Regelungen zu Jagdzeiten und Töten von Wolfswelpen (basierend auf dem beschlossenen Entwurf und offiziellen Quellen):
  • Reguläre Jagdzeit: Vom 1. Juli bis 31. Oktober jedes Jahres möglich. 
  • Töten von Welpen: Die reguläre Jagd startet ab Juli. Frühere Entwürfe diskutierten andere Zeiträume (z. B. September–Februar), aber der finale Kompromiss ist Juli–Oktober mit Schwerpunkt auf Jungtieren und Welpen.
  • Entnahme von „Problemwölfen“ (ganzjährig und unabhängig vom Erhaltungszustand): Wenn Wölfe „Herdenschutzmaßnahmen überwinden“ und Weidetiere verletzen oder töten, ist eine rechtssichere, schnelle Entnahme möglich – das kann Einzeltiere, aber in Ausnahmefällen auch ganze Rudel betreffen. Das gilt das ganze Jahr über, ohne Schonzeit. In manchen Entwürfen war ein Radius von 20 km um einen Riss für sechs Wochen vorgesehen, um mehrere Wölfe zu töten. 
  • Zusätzliche Optionen: In Gebieten, wo präventiver Herdenschutz „unzumutbar“ ist (z. B. alpine Regionen, Deiche), sollen Tötungen präventiv erfolgen können, angeblich um Risse zu vermeiden. Die Länder erstellen Managementpläne (revierübergreifend), die Abschussquoten festlegen – Klagen dagegen haben künftig keine aufschiebende Wirkung.

Es ist längst wissenschaftlich belegt, das das Zerschießen von Wolfsrudeln die Risszahlen erhöht und nicht sinken lässt. Einjährige Wölfe sind in der Größe von ihren Eltern nicht mehr zu entscheiden.

Wölfe als Sündenbock

Die Bauern werden am Ende nicht von den Tötungen profitieren – im Gegenteil: Der politisch geschürte Hass auf den Wolf lenkt sie systematisch von ihren echten Problemen ab, wie sinkende Erzeugerpreisen, Höfesterben, Konzernmacht in der Lebensmittelbranche, Landnahme durch Investoren und den Folgen der Agrarpolitik. Statt echte Lösungen für eine nachhaltige und faire Landwirtschaft zu fordern, werden sie auf einen Sündenbock gehetzt, der statistisch marginale Schäden verursacht.

Demos und Proteste kamen viel zu spät und in viel zu geringem Umfang. Und jetzt ist wieder zu beobachten, dass Menschen tatsächlich glauben, sie können die Wölfe schützen, in dem sie Petitionen der Verbände unterzeichnen, die längst beim Abschuss mitmischen. Über die EU-Klagen von Green Impact und weiteren  wird vom EuGH viel zu spät entschieden werden. Bis dahin sind vollendete Tatsachen geschaffen und illegale Abschüsse werden zunehmen. Leider hat ein Großteil der Bevölkerung das eigenständige Denken seit zirka sechs Jahren komplett aufgegeben, manipuliert durch Medien und Politik. Wir rufen alle echten Wolfschützer auf: Wacht auf! Unterstützt endlich unabhängige Vereine wie uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. in dem Rahmen wie wir es verdient haben, denn wir sind die wahren Freunde der Wölfe. Dies haben wir immer und immer wieder bewiesen. Nur durch konsequenten Widerstand und eigenes Denken können wir noch eine lebenswerte Zukunft für die Wölfe, aber auch für uns selbst schaffen, denn diese Dystopie scheint nur der Anfang zu sein.

 

Quelle:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundestag-wolf-bundesjagdgesetz-2399894

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Gesetzes-Trick für die Wolfsjagd: Änderung wurde einfach reingeschmuggelt

Was gerade im Hintergrund der Bundespolitik passiert, ist kein juristischer Schönheitsfehler – es ist ein schwerwiegender Angriff auf Demokratie, Transparenz und Rechtsstaatlichkeit. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes (BR-Drucksache 765/25 vom 19. Dezember 2025) ging durch alle vorgeschriebenen Stationen: Referentenentwurf, Kabinettbeschluss, Verbändeanhörung, erste Lesung im Bundestag. In dieser Fassung gab es keinen § 39a BNatSchG. Der neue Paragraph, der den Schutzstatus des Wolfs faktisch aushebelt und praktisch überall erleichterte Abschüsse ermöglicht, tauchte erst später auf – und zwar in der Ausschussempfehlung 765/1/25 vom 19. Januar 2026.

 

Verfahrensfehler im Gesetzgebungsverfahren: § 39a BNatSchG am Bundestag vorbeigeschleust

 

Beispielfoto Wolf © Brigitte Sommer
Das bedeutet, dass genau zu dieser massiven Änderung des Naturschutzrechts keine gesetzlich vorgeschriebene Verbändeanhörung statt (§ 47 GGO) stattgefunden hat.  Der Bundestag hat in der ersten Lesung über einen Entwurf abgestimmt, der diesen Paragraphen nicht enthielt. Der Bundesrat wurde in der 1061. Sitzung am 30. Januar 2026 mit einer Version konfrontiert, die erst nachträglich und ohne ausreichende Prüfung ergänzt wurde.
Das ist kein Versehen. Das ist ein gezieltes Unterlaufen parlamentarischer Kontrolle und der Beteiligungsrechte von Umweltverbänden, Wissenschaftlern und Öffentlichkeit.
Besonders brisant: § 39a BNatSchG greift direkt in § 7 BNatSchG ein – den zentralen Schutzanker für streng geschützte Arten wie den Wolf nach EU-Recht (FFH-Richtlinie, Berner Konvention).
Durch diesen neuen Paragraphen wird der „günstige Erhaltungszustand“ umgangen und eine faktische Bejagung möglich gemacht – ohne dass die betroffenen Naturschutzverbände dazu angehört wurden. Der Einfluss der Jagdlobby liegt offen zutage: Was in der ursprünglichen Fassung noch nicht durchsetzbar war, wurde im Ausschuss „durchgereicht“. Passend dazu forderte der Bundesrat Eile: Durchpeitschen, bevor es auffällt. In Brandenburg erklärte ein SPD-Abgeordneter (Wolfgang Roick) bereits im RBB, man werde zustimmen. Willkommen in einer Demokratie, in der Bürgerbeteiligung und fachliche Prüfung zur lästigen Formalie werden.
Wenn § 39a BNatSchG (in der aktuellen Fassung der Ausschussempfehlung) durchgeht und das Gesetz in Kraft tritt, wären auch wolfsarme Bundesländer (z. B. NRW, Hessen, Rheinland-Pfalz, Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein usw.) deutlich stärker gefährdet als ohnehin schon. Es gäbe keine regionale Ausnahme oder „Schutzzone“ für Länder ohne Rudel. Der Wolf würde überall zur „jagdbaren Art“, sobald er auftaucht – und die Hürden für Entnahmen würden drastisch sinken.

Dieses Vorgehen ist rechtlich angreifbar – sowohl auf nationaler, als auch auf europäischer Ebene

Verstoß gegen Anhörungspflicht (GGO)

Mangelnde Transparenz und Verletzung des Rechts auf Beteiligung

Potenzieller EU-Rechtsverstoß (Artenschutzrichtlinien)

Die darauf basierenden Landesverordnungen werden es ebenso sein. Immerhin: Klagen – auch im Eilverfahren – sind absehbar und vielversprechend. Wolfsschutz-Deutschland e.V. hatte genau dieses Vorgehen bereits früh angekündigt und gewarnt. Schon im Herbst 2025 haben wir in mehreren Beiträgen und Stellungnahmen darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung den Wolfsschutz nicht offen und transparent angreifen, sondern durch Hintertür-Änderungen im Naturschutzrecht aushöhlen wird – ohne echte Beteiligung der Öffentlichkeit und der Verbände. Wir haben damals geschrieben: „Der Wolf wird nicht durch offene Debatte, sondern durch undurchsichtige Verfahrensmanöver geopfert.“ Leider haben wir Recht behalten. Die jetzige Entwicklung ist genau das, was wir vorausgesehen und befürchtet haben. Verlierer sind am Ende nicht nur der Wolf und der Naturschutz, sondern der Rechtsstaat selbst. Wenn Gesetze in Hinterzimmern umgeschrieben werden, ohne dass Parlament, Verbände oder Öffentlichkeit mitreden dürfen, dann ist das keine Gesetzgebung mehr – das ist Willkür.
Beispielfoto spielende Jungwölfe. © Brigitte Sommer

Wir fordern: Sofortige Offenlegung aller internen Abstimmungs- und Änderungsprotokolle

Aussetzung des Gesetzgebungsverfahrens bis eine ordnungsgemäße Anhörung zu § 39a stattgefunden hat

Rücknahme der Änderung, die ohne demokratische Legitimation eingefügt wurde

 

Die Gefahr ist real und betrifft ganz Deutschland, nicht nur Bundesländer mit vielen Wölfen. Deshalb ist es so wichtig, dass jetzt noch Druck gemacht wird und vor allem genau verstanden wird, was auf dem Spielt steht – vor der Anhörung am 23. Februar 2026 und der zweiten Lesung im Bundestag.

Das ist ein Testfall für die Demokratie insgesamt in Deutschland und sollte niemanden kalt lassen. Wer hier schweigt, macht sich mitschuldig.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

EU eröffnet Pilotverfahren gegen Deutschland wegen der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Lex Wolf)

Dass Widerstand nicht zwecklos ist, zeigt sich an einer erfreulichen Reaktion der Europäischen Union. Unsere EuGH Beschwerde von Wolfsschutz Deutschland e. V.  und zahlreiche weitere Beschwerdeschreiben von vielen Privatleuten und auch von der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. (DJGT) – http://www.djgt.de/system/files/361/original/20200519_PM_Pilotverfahren_EU_Wolf.pdf, die wegen der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Lex Wolf) an die EU gerichtet worden sind, haben nun den ersten Erfolg gezeigt. Die EU will nun prüfen, ob die Änderungen konform mit EU-Recht sind. Hier ergeben sich Fragen zu denen sich die deutschen Behörden nun äußern müssen.

Wolfssschutz Deutschland e. V. demonstrierte noch vor Weihnachten 2019 gegen die Änderung des Naturschtutzgesetzes in Berlin. von links. Angelika Zipper, Brigitte Sommer, Jürgen Götz.

Als ignorant und Demokratie gefährdend bezeichnete Brigitte Sommer, die Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland e.V. die vom Bundesrat verabschiedete Verschärfung des Bundesnaturschutzgesetzes. Wie sogar der zuständige Fachausschuss des Bundesrats festgestellt hatte, verstoße die „Lex Wolf“  gegen das höherrangige EU-Recht. In einem Offenen Brief appellierte der Verein an Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, auch aus diesem Grund  dieses Gesetzt nicht zu ratifizieren. Trotzdem ging die Änderung am 18. Februar 2020 in Kraft. Hier auch unsere Pressemitteilung dazu: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/02/18/pressemitteilung-lex-wolf-ist-ignorant-und-demokratie-gefaehrdend/

Umso erfreulicher ist es, dass der zahlreiche Protest gegen die Änderung nun tatsächlich nun vor der EU Gehör gefunden hat.

 

 

Niedersachsen gibt gleich drei Wölfe zum Abschuss frei – Wir suchen Menschen, die aktiv werden wollen

Wie befürchtet, lässt die Weiterführung der Lobbypolitik des Niedersächsischen Umweltminister Lies nicht lange auf sich warten. Kaum räumte er ein, dass die Jagd auf Wolf Roddy erfolglos war und somit eingestellt wird, hat er schon die nächsten Rudel im Auge. Erst gestern berichteten wir, dass in einer Nacht- und Nebelaktion wohl im Landkreis Uelzen ein Wolf beseitigt werden sollte.  Nun legt Lies gleich mit zwei Schießbefehlen auf weitere Wölfe nach.

Schießbefehle auf Wolfsfamilien

Gestern Abend wurde dann auf der Internetseite des Umweltministeriums eine Pressemitteilung „nachgereicht.“ Nicht zum ersten Mal ist dies so. Oft genug benutzt Umweltminister Lies auch Medien wie den NDR um Entscheidungen zu verkünden, bevor überhaupt Pressemitteilungen erscheinen. Dieses informationspolitisch „merkwürdige Verhalten“ dürfte ebenso als demokratiegefährdend auslegbar sein, wie die Begründungen für die Schießbefehle auf einen Rüden aus dem Rudel bei Ebstorf und eine Wölfin aus dem Escheder Rudel (beides Landkreis Uelzen) sowie eine Wölfin aus dem Territorium Herzlake bei Löningen (Landkreis Emsland). Wegen der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes wäre der Abschuss für Wölfe nun leichter und es wäre nötig,  diese Wölfe abzuschießen, weil sie Schäden verursacht hätten. Doch Umweltminister Lies scheint zu vergessen, dass dennoch jeder einzelne Abschuss begründet und gerechtfertigt sein muss. Laut Rissliste – hier nachzuschauen: index-1 – war z. B.  in vielen Fällen der Grundschutz überhaupt nicht gegeben, bzw. wurde noch nicht ausgewertet. Wir ziehen die Rechtmäßigkeit der Verfügungen stark in Zweifel und wir rufen die großen Verbände, Nabu und BUND dazu auf, gegen die Abschussverfügungen zu klagen. Sollten die Wölfe tatsächlich getötet werden, erstatten wir Strafanzeige gegen Umweltminister Lies und folgende.

Aktive aus dem Raum Uelzen und Emsland gesucht

Wir suchen neue Mitglieder aus dem betroffenen Raum Uelzen sowie dem Emsland, die uns aktiv unterstützen möchten. https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Hier der Link zur Pressemitteilung: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/nach-massiver-haufung-von-nutztierrissen-land-gibt-drei-problematische-wolfe-zum-abschuss-frei-187249.html?fbclid=IwAR0Iv8xg8CoVuKoUymR8QXBYQXA1UcH_hismKfwd4gi_QvjjyvT5WcTHeII

Information zu den Wolfsterritorien: https://www.wolfsmonitoring.com/monitoring/wolfsterritorien/

Betreffs der Sachlage in Uelzen haben wir Strafanzeige wegen illegalen Anfütterns gestellt: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/04/06/wolfsschutz-deutschland-e-v-erstattet-strafanzeige-gegen-olaf-lies-dr-heiko-blume-nikolaus-walter-und-folgende-wegen-illegalen-anfuetterns-von-woelfen/

Hintergrund zur Einstellung des Schießbefehls auf Wolf Roddy im Landkreis Nienburg: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/04/01/faktencheck-warum-niedersachsens-abgeblasene-jagd-auf-wolf-roddy-dennoch-kein-grund-zur-puren-freude-ist/

Hintergrund zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/03/13/schwarzer-tag-fuer-woelfe-und-andere-wildtiere-seit-heute-ist-die-aenderung-des-bundesnaturschutzgesetzes-lex-wolf-in-kraft/

Schwarzer Tag für Wölfe und andere Wildtiere: seit heute ist die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Lex Wolf) in Kraft

Feuer frei auf geschützte Wildtiere! Mit der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes ist es u. a. künftig erlaubt, in einer Region so lange alle Wölfe abzuschießen, bis keine Weidetiere mehr gerissen werden. Das ist eine fundamentale Abkehr vom bisherigen Prinzip. Das Gesetz mit dem neuen Paragrafen widerspricht dem höherrangigen EU-Artenschutzrecht in so eklatanter Weise, dass dies selbst vom zuständigen Bundesratsausschuss festgestellt wurde. Das Gesetz wird sich in keinster Weise so umsetzen lassen, wie sich dies Politiker und Lobbyverbände vorgestellt haben. Im Zuge dessen, werden wohl immer mehr die Gerichte angehalten sein, in Natur- und Tierschutzangelegenheiten Recht und Gesetze durchzusetzen. Wir freuen uns über neue aktive Mitglieder in den betroffenen Gebieten.

Das ist jetzt noch möglich

Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. sind außerordentlich enttäuscht darüber, dass die GroKo, der Bundestag und der Bundespräsident wohl überhaupt nicht mehr auf Fachleute gehört haben – sämtliche qualifizierte Juristen hatten schon im Vorfeld gewarnt, dieses Gesetzt durchzupauken, und der auch der Umweltausschuss des Bundesrates stimmte letztendlich leider, trotz besseren Wissens, für die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes. Wir werden in den nächsten Tagen eine Beschwerde an die EU formulieren, die wir allen zur Verfügung stellen werden, die sich ebenfalls beschweren wollen.

Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. (DJGT) hat sich ebenfalls mit dem Thema beschäftigt. Sie zeigt auf, welche Möglichkeiten es gibt, gegen ein Bundesgesetz vorzugehen, dessen Rechtmäßigkeit in Frage gestellt wird. Hier die Informationen dazu:  http://www.djgt.de/system/files/335/original/20200308_Übersicht_über_Rechtsschutzmöglichkeiten_gegen_Bundesgesetze_final.pdf

Hier unsere Pressemitteilung mit Hintergründen zur Lex Wolf: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/02/18/pressemitteilung-lex-wolf-ist-ignorant-und-demokratie-gefaehrdend/

Hier die Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums: https://www.bmu.de/pressemitteilung/mehr-rechtssicherheit-im-umgang-mit-dem-wolf/?fbclid=IwAR2qyDdOVfLZC-AaYEsy9EQ5WpKlfKAvjAMkin-J7bUgs91GV4IYA-RdJG0

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*[@attr_id=%27bgbl120s0440.pdf%27]#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl120s0440.pdf%27%5D__1584110675409

GroKo will Deutschlands Wölfe ausrotten – Bundesrat billigt leichten Abschuss für Wölfe

Die “Lex Wolf“ wurde heute  vom Bundesrat gebilligt, dabei hatte der eigene Ausschuss festgestellt, dass diese gegen (höherrangiges) EU-Recht verstößt. Damit wird die „ Lex Wolf“ rechtskräftig, sobald das Gesetz vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesanzeiger veröffentlicht ist. Ein schwarzer Tag für uns und vor allem für die Wölfe in Deutschland, die hiermit erneut im wahrsten Sinne des Wortes zum Abschuss freigegeben werden. Wolfsschutz Deutschland e. V. protestiert auf das Schärfste. Wir sind entsetzt darüber, dass hier Lobbyinteressen höher bewertet werden als das Allgemeinwohl und als der Wählerwille und man sogar in Kauf nimmt, hohe Geldstrafen auf EU-Ebene zu kassieren.

Wer schon jetzt Beschwerde – und das kann jede/r – gegen die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (LEX-Wolf) einlegen will, kann dies unter diesem Link. https://ec.europa.eu/info/about-european-commission/contact/problems-and-complaints/complaints-about-breaches-eu-law/how-make-complaint-eu-level_de?fbclid=IwAR20AG0xKM6lnqdQsy_NEjV9i44rSm-qMqGdMQBkKgUuqpb8WMmWLipXdvQ

Wir werden in den nächsten Tagen noch einen Appell an den Bundespräsidenten verfassen mit der Bitte, dieses Gesetz nicht zu unterschreiben und auch eine Beschwerde an die EU senden, die wir allen zur Verfügung stellen.

Quelle: https://www.bundesrat.de/DE/service/mediathek/mediathek-node.html?cms_id=2013753

Ein schwarzer Tag für den Wolfsschutz – Bundestag stimmt Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Lex-Wolf) zu

Von links: Angelika Zipper, Brigitte Sommer und Jürgen Götz vor dem Bundestag.

Feuer frei auf Deutschlands Wölfe

Mit den Stimmen von SPD und CDU/CSU genehmigte sich heute die GroKo die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (LEX-Wolf). Künftig darf also unter anderem in Wolfsrudel hineingeschossen werden bis keine weiteren Schäden mehr auftreten. Und dies ganz gleich, welcher Wolf Verursacher war. Zeitliche und räumliche Zuordnung reichen aus, wobei weder die Begriffe des „ernsten“ noch des „erheblichen“ Schadens genau definiert werden. Sogar aufgrund von Schäden bei Hobbyschäfern sollen nun Wölfe abgeschossen werden dürfen. Das klingt unfassbar und das ist es auch. Denn bereits in der Anhörung im Umweltausschuss eine Woche vorher haben diverse Juristen, darunter auch Christina Patt von der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. (hier die aktuelle Pressemitteilung der DJGT zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes: http://www.djgt.de/system/files/307/original/201219_PM_Änderung_BNatSchG.pdf?fbclid=IwAR1Ox_YLVw7YtirvdLEHZyHdqtcVQZQpQ2T3WQC84pfQQFf42JXKzgQrfZQ   )versucht darzulegen, dass der Entwurf und nun auch die Verabschiedung dieses Gesetzes keinesfalls EU-Recht-Konform ist. Man scheint in dieser GroKo aber auf überhaupt keine Fachleute mehr zu hören. Weder im Bereich Klima- noch im Bereich Naturschutz.

Politik nur für die Landbevölkerung – Städter alle Balkonbiologen

Wie Ralph Lenkert von den Linken in der Debatte zur Abstimmung heute richtig bemerkte, wird diese Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes keinem Schäfer helfen. Er forderte stattdessen – wie wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. auch – Ausgleichszahlungen und Weideprämie sowie die Verbesserung des Herdenschutzes. Ebenso wären zahlreiche Klagen zu befürchten und man hätte Strafen von der EU zu erwarten, was am Ende die Kommunen (und den Steuerzahler) belasten würde. Die Reden von CDU/CSU, AfD sowie der FDP waren an Populimus nicht mehr zu überbieten. Sie schürten Angst und traten mit falschen Wolfsbestandszahlen- und Prognosen sowie allerlei weiteren alternativen Fakten auf, wie z. B. dass man auf Deichen nicht schützen könne. Schulze von der CDU/CSU nannte beispielsweise alle Städter „Balkonbiologen“. Ferner dürfe es hier keinen „zivilen Ungehorsam“ geben. Solche Aussagen halten wir für demokratiegefährdend.

Ziviler Ungehorsam

Bleibt zu hoffen, dass die EU dieses Gesetz genauso kippen wird wie die Maut. Bis dahin braucht es mutige Menschen, die sich in eben jenen zivilem Ungehorsam üben, der sogar im Grundgesetz verankert ist und der Motor einer jeden Demokratie ist. Und es liegt wohl jetzt in der Verantwortung der großen Umweltverbände gegen diese Gesetzesänderung zu klagen. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. protestieren auf das Schärfste gegen diese Gesetzesänderung.

Hier noch einmal die Debatte im Ausschuss vom 09.12.19 https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7404842&url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk%3D&mod=mediathek&fbclid=IwAR3kO0jWlXoZewGZEnDhgomALJGVOilAwVfjkZSshZcjohIZAl2WLTwzdSE#url=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&mod=mediathek

Hier die Abstimmung im Bundestag, 19.12.19 https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw51-de-bundesnaturschutzgesetz-673952

 

 

Niedersachsen: Umweltminister Lies (SPD) verlängert Schießbefehl auf Wolf Roddy und holt Jäger mit ins Boot – Wolfsschutz Deutschland e. V. droht mit Anzeige

Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD) verlängerte jetzt nicht nur erneut den Schießbefehl auf Wolf Roddy, sondern er will gleich auch noch die Jäger mit ins Boot holen.  Künftig will Lies sogar Wölfe nach Quote abschießen und er will dazu eine eigene Wolfsverordnung kreieren. Dies würde gegen EU-Recht sowie Tierschutzrecht verstoßen, finden wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. und wir werden Anzeige gegen Minister und Jäger erstatten, sollten Roddy oder andere Wölfe erschossen werden.

Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD) bat am 28. November auf der Jahresversammlung des Zentralverbands der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden (ZJEN) in Bad Fallingbostel die Jäger in Niedersachsen um Mithilfe beim Thema Wolf, steht in einer Pressemitteilung des Umweltministeriums.  Zitat aus der PM:  „Wir müssen gemeinsam an einer Lösung arbeiten, die auch eine ausreichende rechtliche Absicherung für die Jäger garantiert“, sucht Lies den Schulterschluss mit den Jägern. Wenn die rechtliche Grundlage für die Entnahme eines Wolfs gegeben ist, dann geht dies nach Ansicht von Lies nicht ohne Unterstützung der Jäger. „Ich bin froh, dass wir den Dialog dazu konsequent führten“, so der Umweltminister, der zugleich auf den gesetzlich „sehr engen Rahmen“ beim Thema Wolfsentnahme hinwies.

Das halten wohl die Wölfe von dem Vorhaben des Niedersächsischen Umweltministers Olaf Lies. ©Brigitte Sommer

Strafanzeige gegen Lies und Jäger

Anscheindend möchte Lies diesen engen gesetzlichen Rahmen so schnell wie möglich aushebeln. Mit „rechtlicher Grundlage“ spielt Lies wohl auch die geplante Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (LEX-Wolf) an, die von seiner Amtskollegin, Bundesumweltministerin Schulze entworfen worden war und für die demnächst im den Bundestag abgestimmt werden soll. Hier unsere Stellungnahme dazu: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/12/02/stellungnahme-an-den-umweltausschuss-zum-gesetzentwurf-der-bundesregierung-zur-aenderung-des-45-abs-7-bnschg-lex-wolf/

Am Montag, den 09.12.19,  findet eine öffentliche Anhöhrung zur „Lex Wolf“ in Berlin statt.  Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) gerät indes selbst unter Druck, denn in einer Rüge kreidet ihr der Bundesrechnungshof an, hunderte Millionen Euro für Berater ausgegeben zu haben. Mit diesem Geld hätte man sämlichen Weidetierhaltern in ganz Deutschland wolfsabweisende Zäune bezahlen können.

Tatsächlich läuft noch immer eine Klage eines Naturschutzvereins gegen die Abschussgenehmigung des Rodewalder Rüden. Obwohl es hier wohl noch kein abschließendes Urteil gibt, lässt Lies weiter Jagd auf Wolf Roddy machen. Sollten hier Jäger tatsächlich mit an der Jagd beteiligt werden und der Wolfsrüde oder ein anderer Wolf erschossen werden, erstatten wir von Wolfsschutz Deuschland e. V. Strafanzeige, sowohl gegen die ausführende Person, als auch gegen Umweltminister Lies.

Weiter heisst es in der Pressemitteilung des Niedersächsischen Umweltministeriums, dass mit der Förderung  ja schon die Beschaffung von wolfsabweisenden Zäunen – zum Beispiel bei Schafen – ermöglicht werde. Aber man könne nicht überall in Niedersachsen entsprechende Zäune aufstellen. Gerade an den Deichen sei schon aus technischen Gründen ein solcher Schutz nicht möglich. Und im Gegensatz dazu könne sich eine Rinderherde „zum Teil selbst schützen“, so Lies.

Wie bitte? Selbstverständlich ist eine Weidetierhaltung hinter wolfsabweisenden Zäunen auch an und auf Deichen möglich.

Es genügt einfach lesen zu können, um hier zu sehen, welche Möglichkeit es gibt, Zäune auch an Wasserflächen und Deichen einzubauen.

Umweltminister Lies scheint auch in Bezug auf Rinderhaltung leider völlig faktenresistent oder lobbygesteuert zu sein. Unsere heutigen, hochgezüchteten Rinderrassen haben es verlernt, ihre Kälber zu verteidigen. Erschwerend kommt hier noch hinzu, dass die meisten Kühe auch noch enthornt werden. Wölfe sind Opportunisten. Sie können sehr schnell einschätzen, ob ein Kalb fit ist oder nicht. Wie soll ein Wolf wissen, dass Schaf „erlaubt“ ist und Rind nicht? Zumal das Umweltministerium ja bereits selber Zäune für Rinder in die Förderkulisse mit Billigkeitsleistungen mit hineingenommen hatte. Wolfsexpertin Dr. Marion Ebel bestätigt diese Fakten auch noch einmal in einem Interview in der Sendung „Hallo Hessen“ – ab Minute 10 zu hören und zu sehen: https://www.hr-fernsehen.de/sendungen-a-z/hallo-hessen/sendungen/hallo-hessen–woelfe-in-hessen,sendung-75300.html

Weidetierhaltung vor Naturschutz

Wichtig sei, dass jetzt zügig die Gesetzesnovelle des Bundesnaturschutzgesetzes umgesetzt werde, die „Lex Wolf“, um einen rechtsicheren Rahmen für die notwendigen Ausnahmegenehmigungen für eine Entnahme zu erhalten – von einzelnen, auffälligen Tieren, heisst es weiter in der Pressemitteilung. Zitat: „Im Konflikt zwischen Weidetierhaltung und Wolf müssen wir am Ende immer die Zukunft der Weidetierhaltung in Niedersachsen sichern“, so Lies. „Auf dieser Basis werden wir vorgehen. Klar ist aber auch, der hohe Schutzstatus des Wolfs grenzt den rechtlichen Rahmen ein.“

Lobby für Jäger – Lies will Wölfe nach Quote schießen

Das Ziel müsse lauten: Über eine Ausnahmegenehmigung oder mit einer Quote wie in Frankreich einzelne Wölfe zu entnehmen. Das Ministerium arbeite gerade an einer Wolfsverordnung, die ein Raster definiere für künftiges Vorgehen, auch „um die Jäger einzubinden. Denn ich brauche ihre Unterstützung“, betonte Lies. „Ich möchte die Jäger rechtlich absichern, so dass ihnen kein Problem entsteht. Und: Wenn wir über einen Abschuss entscheiden, dann gehört es dazu, dass die Gesellschaft diese Entscheidung auch akzeptiert“, so der Umweltminister. Er werde „für dieses Modell überall werben im Sinne der Jäger“.

Eine Lies´sche Wolfsverordnung würde, wie er sie plant, nach unserer Ansicht genauso gegen EU-Recht verstoßen, wie die geplante Änderung des Naturschutzgesetzes. Es gehört ebenso zu einer demokratischen Gesellschaft, dass Poltiker dann auch entsprechende Anzeigen und Klagen von Naturschutzverbänden akzeptieren müssen. Im Sinne der Bürger, der Umwelt, des Klimas und des Naturschutzes.

Quellen: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/lies-bittet-jager-um-unterstutzung-beim-wolf-verordnung-fur-entnahme-im-notfall-geplant-183081.html

https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/umweltministerium-gibt-offenbar-hunderte-millionen-euro-fuer-berater-aus-a-1293985.html

 

Stellungnahme an den Umweltausschuss zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des §45 Abs.7 BNschG („Lex Wolf“)

Öffentliche Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des §45 Abs.7 BNschG („Lex Wolf“) – per E-Mail an umweltausschuss@bundestag.de

Sehr geehrte Mitglieder des Ausschusses für Umwelt etc.,
sehr geehrte Mitglieder der mitberatenden Ausschüsse,
sehr geehrte Sachverständige,

der Verein Wolfsschutz Deutschland e.V. lehnt diesen Gesetzentwurf kategorisch und auf das Schärfste ab, da er auf eine Legitimation zur Wiederausrottung des Wolfes in Deutschland hinausläuft.

Der ‚höchste Schutzstatus‘ des Wolfes – der in der Praxis in einigen Bundesländern bereits unterlaufen wird – wäre dann nicht einmal mehr das Papier wert, auf dem er steht.

Wir verneinen ganz grundsätzlich die Notwendigkeit einer Änderung des BNSchG, da die Argumente, die dafür angeführt werden, einer Überprüfung nicht standhalten.

Im Wesentlichen sind diese:

Argument Rissvorfälle bei Weidetieren und wirtschaftliche Schäden; Zukunft der Weidetierhaltung
Die „Lex Wolf“ sieht vor, dass Risse nicht mehr individualisiert werden müssen, sondern Wölfe ‚entnommen‘ werden dürfen, bis keine Risse mehr stattfinden. In der Praxis hieße das, dass künftig ganze Wolfsrudel und auch durchziehende Jungwölfe getötet werden dürften, bis zur völligen Auslöschung einer Population.
Begründet wird dies mit den wirtschaftlichen Schäden, die WeidetierhalterInnen durch Wolfsrisse entstehen. Dem widersprechen wir energisch! Erstens werden die SchäferInnen für Verluste durch Wolfsrisse zu 100% entschädigt – anders als für die nicht seltenen Risse durch wildernde Hunde -, und zweitens erlaubt die EU seit Anfang 2019, alle Herdenschutzmaßnahmen zu 100% durch das jeweilige Bundesland zu fördern. Trotz dieser großzügigen Regelungen ist es für viele WeidetierhalterInnen anscheinend leichter, nach dem Abschuss von Wölfen zu rufen, als ihre Tiere wirksam zu schützen. Unsere Zaunkontrollen an den Orten und in den Gebieten von Wolfsvorkommen und -rissen zeigen wieder und wieder, mit welcher Fahrlässigkeit Weidetiere Gefahren ausgesetzt werden. In zahlreichen Fällen läuft diese Fahrlässigkeit regelrecht auf eine Anfütterung von Wölfen und anderen großen Beutegreifern hinaus.

Gänzlich überzogen ist das Argument, dass die Weidetierhaltung wegen des Wolfes vor dem Aus stünde. Besonders die Verbände der WeidetierhalterInnen führen dieses immer wieder an, obwohl alle Daten und Fakten beweisen, dass die wirtschaftlichen Probleme struktureller Natur sind. Weil man aber auf strukturelle Probleme nicht so gut mit dem Finger zeigen kann, zeigt man auf den Wolf. Mit anderen Worten: Wider besseres Wissen wird der Wolf zu einem Bösewicht hochstilisiert, der einen ganzen Berufsstand zu ruinieren droht.

Was Bauern und Bäuerinnen sowie Weidetierhalter *innen übrigens niemals erwähnen, ist die hohe Zahl der ‚Falltiere‘, das sind die Tiere, die im üblichen Betrieb zu Tode kommen, also als Kadaver in den Tierkörperverwertungsanstalten entsorgt werden. Diese Zahlen gehen allein für Schafe und Ziegen in die Hunderttausende. (Aus einigen Bundesländern gibt es amtliche Zahlen, aus anderen nur Schätzungen. Beispiel Niedersachsen: Zahl der ‚Falltiere‘ jährlich um die 15.000 Schafe und Ziegen sowie mehr als 115.000 Rinder (ohne Totgeburten); Zahl der Wolfsrisse im Monitoringjahr 2018/19: 404. Vierhundertundvier!). Diese Verluste, für die es keine Entschädigungen gibt, werden von den WeidetierhalterInnen achselzuckend hingenommen. Zudem sind Preise für Nutztiere rapide in den Keller gesunken, deshalb lauern wohl einige Tierhalter auf Rissentschädigungen und provozieren Risse.

Es sollte endlich eine bundesweit einheitliche Lösung mit der kompletten Bezahlung von wolfsabweisenden Zäunen für alle Berufs- und Hobbyweidetierhalter in ganz Deutschland (was auch wandernde Jungwölfe einschließen würde) geben, wie es  auch von der EU seit Anfang des Jahres erlaubt wurde. Desweiteren fordern auch wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. eine höhere Weidetierprämie für Weidetierhalter *innen. Dafür sollte es dann aber auch keine Entschädigung bei Rissen mehr geben, damit Weidetierhalter *innen endlich die Verantwortung für das Wohlergehen ihrer anvertrauten Tiere übernehmen. Ganz zu schweigen von Abschussgenehmigungen aufgrund von Rissen. Dies zieht lediglich alle möglichen Tricksereien bestimmter Weidetierhalter *innen nach sich, die das Wohl ihrer Tiere aufs Spiel setzen, um einen Abschuss zu erlangen. Wir haben bei zahlreichen Kontrollen nachgewiesen, dass hier teilweise keine Spannung auf den Zäunen war und sich große Lücken in den Zäunen befanden. Wir halten deswegen auch die Änderung des Naturschutzgesetzes (Lex-Wolf) für völlig verfehlt.

Argument Rechtssicherheit:
Der Gesetzentwurf definiert nicht, was ein „erheblicher Schaden“ sein soll. Der Rechtsfrieden wird also gerade nicht hergestellt. Noch schwerwiegender ist die Tatsache, dass der Gesetzentwurf nicht mit EU-Recht konform ist und Deutschland erneut ein Vertragsverletzungsverfahren droht. Im jüngsten Urteil des EuGH vom Oktober 2019 wurde noch einmal bekräftigt, dass der Schutz gefährdeter Arten – und zu denen gehört der Wolf auch in Deutschland – Priorität hat gegenüber anderen Aspekten. (Siehe dazu auch die rechtliche Würdigung der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrechte.)

Dass es zukünftig erlaubt sein soll, Wolfsmischlinge zu töten, sehen wir als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.

Argument Sicherheit von Menschen:
Einer der Eckpfeiler unseres Rechtssystems ist die Verhältnismäßigkeit der Mittel. So kann z.B. kein Gesetz den LKW-Verkehr pauschal verbieten, obwohl jedes Jahr Hunderte von Menschen zu Tode und Tausende zu Schaden kommen durch Unfälle mit LKW. Im Fall des Wolfes ist es sogar so, dass die Gefahr von Wölfen für Menschen eine rein theoretische ist. In 20 Jahren hat es nicht einen einzigen Angriff auf Menschen gegeben. Weniger Risiko für Leib und Leben geht nicht!

In Zeiten des dramatischen Artensterbens sollten wir die Rückkehr des Wolfes nach Deutschland begrüßen und fördern, anstatt mit der „Lex Wolf“ deren erneuter Ausrottung den Boden zu bereiten.

Ursula Ripke, Assistentin des Vorstandes, Brigitte Sommer 1. Vorsitzende

Safe the date Berlin: 09.12.19 – Öffentliche Anhörung zur LEX-Wolf – Hingehen und/oder Protest an den Ausschuss senden!

Die Partei DIE LINKE habe sich dafür eingesetzt, dass es eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung geben wird, schrieb uns eine Mitarbeiterin in einer Mail. Diese findet am 9. Dezember von 16 bis 18 Uhr statt. Stellungnahmen seien immer erwünscht und können an das Ausschusssekretariat des Umweltausschusses als federführendem Ausschuss gesandt werden: umweltausschuss@bundestag.de. Die Stellungnahmen würden  sowohl alle Ausschussmitglieder erhalten, als auch alle mitberatenden Ausschüsse und alle Sachverständigen. Zudem seien sie online auf der Seite des Umweltausschusses abrufbar und liegen vor der Anhörung in Papierform aus. Dies wäre also eine gute Möglichkeit, sich nochmal Gehör zu verschaffen. Wer teilnehmen möchte, muss sich hier anmelden: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a16_umwelt/oeffentliche_anhoerungen?fbclid=IwAR1xu-2SHse4x3PiuAfS7O30cLYnI6mJEUQhtzsCVv2GGZ79aezLmKO1Kk8

Das finden wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. auch und wir rufen noch einmal dazu auf, doch an der öffentlichen Anhörung in Berlin teilzunehmen. Wer dies nicht kann, kann schriftlich protestieren:

Die Bundesregierung kuscht vor einer großen Lobby, die eine kleine Minderheit von Wolfshassern, in erster Linie Jäger und vor allem Landwirte, vertritt. Sie schieben ihre wirtschaftlichen Interessen absolut in den Vordergrund. Gerade diese werden von der Gesellschaft seit Jahrzehnten hochgradig subventioniert. Also sollte es recht und billig sein, ein entsprechendes Entgegenkommen zu erwarten – oder die Subventionen für die Landwirte werden massiv zurückgefahren. Aber genau diese kleine Minderheit setzt mit Hilfe der Politik die demokratischen Spielregeln außer Kraft.  Geht die Lex-Wolf durch, wäre es dann möglich, einfach wahllos Wölfe und sogar ganze Wolfsfamilien mit Welpen abzuschießen. Nutztierrisse müssten genetisch nicht mehr einem Wolf zugeordnet werden. Geradezu irrwitzig wäre es, wenn Abschüsse schon zur Abwehr drohender landwirtschaftlicher „Schäden“ erlaubt werden würden. Wölfe könnten dann tatsächlich so lange getötet werden, bis keine „Schäden“, d.h. Nutztierrisse mehr vorkommen (§ 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1). Mit anderen Worten: Erst wenn wieder erneut alle Wölfe in Deutschland ausgerottet sind, finden keine Nutztierrisse durch Wölfe mehr statt. 

Protestaktion – Jede/r kann mitmachen!

Alle, die noch einmal protestieren möchten, finden hier unseren Protestflyer flyer-lex-2 zum Herunterladen und Ausdrucken sowie hier unseren Protesttext, der als Stellungnahme versendet werden kann: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/06/19/wolfsschutz-deutschland-lex-wolf-ist-die-legitimation-zur-erneuten-ausrottung-der-woelfe-aufforderung-an-abgeordnete-dem-gesetz-nicht-zuzustimmen/

Aktueller Hintergrund mit Erklärung der rechtlichen Lage von der DJGT dazu: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/10/23/groko-will-ab-morgen-die-lex-wolf-durch-den-bundestag-peitschen-bitte-protestieren/

In einer Pressemitteilung kritisiert Dr. Kirsten Tackmann die Bundesregierung scharf. Zitat: Mit ihren Änderungsvorschlägen zum Bundesnaturschutzgesetz will die Bundesregierung angeblich Rechtsicherheit schaffen. Genau das wird aber nur vorgetäuscht. Ohne klare Definition im Gesetzentwurf, was ein „erheblicher Schaden“ ist, der die Ausnahme vom Tötungsverbot begründen soll und seine klare Abgrenzung von der bisherigen Grundlage „existenzgefährdender Schäden“ wird die Rechtsunsicherheit noch verstärkt. Und es entsteht der Verdacht, dass damit der Schutzstatus durch die Hintertür klammheimlich und rechtswidrig aufgeweicht werden soll. Das wird weder die Konflikte vor Ort befrieden, noch die Weidetiere besser schützen. Hier die PM https://kirstentackmann.de/bundesregierung-versucht-beim-artenschutz-zu-tricksen/

Bundesregierung blockiert gleichzeitig Weidetierprämie

Diese Scheinheiligkeit der Koalition in Sachen Weidetierhaltung sei „schwer zu ertragen.“, kommentiert Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der LINKEN im Bundestag die Beratungsergebnisse im Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses. Noch am Mittwoch wurde der Antrag von LINKEN und Grünen für eine Weidetierprämie abgelehnt. Diese Hilfe wäre direkt und unkompliziert in den Betrieben angekommen. Auch alle Änderungsanträge der LINKEN zum Bundeshaushalt 2020 für die Weidetierhaltungen – ein Bundesprogramm Weidetierhaltung mit 50 Millionen Euro jährlich und ein Herdenschutzkompetenzzentrum mit 2 Millionen Euro jährlich – wurden leider abgelehnt. Hier die PM https://kirstentackmann.de/weidetierhaltung-hilfe-versprochen-gebrochen/

Auch die Grünen gegen Lex-Wolf

Diese Antwort erhielten wir auf unser Anschreiben an die GRÜNEN:

Sehr geehrter Herr Vogel,
Frau Lemke dankt dem Vorstand und Frau Sommer sehr für Ihr Schreiben vom 29. Oktober 2019.
Ihre Anmerkungen haben wir gerne aufgenommen. Wir können Ihnen versichern, dass sich Frau Lemke und die
Grüne Bundestagsfraktion weiterhin gegen die geplante Gesetzesänderung einsetzen werden.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Konstanze Behrendt

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Konstanze Behrendt
Büro Steffi Lemke MdB

Steffi Lemke MdB
Parlamentarische Geschäftsführerin und
Sprecherin für Naturschutz der
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen