Ein Verrat an der Natur: EU-Herabstufung des Wolfsschutzes bedroht unsere Wölfe – Wir kämpfen weiter!

Die Entscheidung des Europäischen Rates vom 5. Juni 2025, den Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzustufen, ist ein schwerer Rückschlag für den Artenschutz in Europa. Diese Änderung der Lebensraumrichtlinie, im Einklang mit der im Dezember 2024 überarbeiteten Berner Konvention, gibt Mitgliedstaaten mehr Flexibilität für Abschüsse und gefährdet den Fortbestand des Wolfs. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. verurteilen diesen politisch gesteuerten Angriff auf die Biodiversität und rufen alle Naturfreunde auf, sich für unsere Wölfe einzusetzen und wir werfen einen Blick auf die Hintermänner dieser fatalen Entscheidung.

Ein erneut schwarzer Tag für unsere Wölfe. Der Rechtsakt tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Beispielfoto Wolf.

 

Teil einer größeren Agenda

Die Herabstufung ist kein Zufall, sondern Teil einer gezielten politischen Agenda, die von der Agrar- und Jagdlobby vorangetrieben wird. Unterstützt von COPA-COGECA und Jägerverbänden, hat die EU-Kommission unter Ursula von der Leyen diesen Kurs eingeschlagen, um wirtschaftlichen Interessen Vorrang vor dem Naturschutz zu geben. Der vielzitierte Wolfsangriff auf von der Leyens Pony 2022 war kein persönlicher Antrieb, sondern ein willkommenes Narrativ, das in diese Agenda eingebettet wurde, um die öffentliche Meinung gegen den Wolf zu wenden. Die Kommission nutzt solche Einzelfälle, um den Eindruck zu erwecken, der Wolf sei eine Bedrohung, die entschärft werden müsse.

Wissenschaft wird ignoriert

Die Grundlage für die Herabstufung – ein von der EU-Kommission in Auftrag gegebener Bericht – ist wissenschaftlich unhaltbar. Ohne Peer-Review und von über 700 Wissenschaftlern sowie IUCN-Spezialisten als unzureichend kritisiert, dient er allein politischen Zwecken. Der Wolf ist in vielen Regionen Europas, einschließlich Teilen Deutschlands, weiterhin gefährdet. Die Behauptung eines „günstigen Erhaltungszustands“ ist ein Trugschluss, der die prekäre Lage regionaler Populationen, etwa in Thüringen mit nur zwei Rudeln, ignoriert. Die Intransparenz der Berner Konvention und die Passivität vieler Mitgliedstaaten haben diesen Rückschritt aber erst ermöglicht.

Unsere Warnungen bestätigt

Bereits vor Jahren haben wir bei Wolfsschutz-Deutschland e.V. gewarnt, dass die Erklärung eines „günstigen Erhaltungszustands“ in Deutschland als Vorwand genutzt werden soll, um die Jagd auf Wölfe zu legalisieren. Diese Befürchtungen werden nun Realität: Der FFH-Bericht 2025 könnte diesen Status ausrufen, obwohl die Datenlage lückenhaft ist. In Niedersachsen spricht Umweltminister Christian Meyer von 44 Rudeln als ausreichend, während Jäger, die am Wolfsmonitoring beteiligt sind, klare Interessenkonflikte haben. Dieses politisch gelenkte Monitoring ist ein Skandal, der den Wolf ins Visier der Jäger treibt.

Die Wahrheit hinter den Zahlen

Die EU verweist auf eine Zunahme der Wolfspopulation von 11.193 im Jahr 2012 auf 20.300 im Jahr 2023 und spricht von 65.500 Nutztierrissen jährlich. Doch Wolfsangriffe machen nur 0,07 % der Verluste bei Schafen und Ziegen aus und die EU finanziert bereits Präventionsmaßnahmen und Entschädigungen über GAP-Mittel. In Deutschland leben die Rudel hauptsächlich in Brandenburg, Sachsen und Niedersachsen, doch regionale Bestände, wie in Bayern, NRW, Hessen oder Thüringen sind fragil. Illegale Tötungen, wie in der Rhön oder in NRW, sowie in Sachsen, wo ganze Rudel verschwinden, zeigen, dass der Wolf mehr Schutz braucht, nicht weniger.

Ein Angriff auf die Biodiversität

Die Herabstufung ist ein gefährlicher Präzedenzfall, der die Jagd auf andere geschützte Arten erleichtern könnte. Der Wolf ist ein Schlüsselakteur in unseren Ökosystemen, der die Biodiversität fördert, indem er Wildpopulationen reguliert. Die Entscheidung widerspricht den Biodiversitätszielen der EU und dem europäischen Recht, das wissenschaftlich fundierte Entscheidungen verlangt. Einige Mitgliedstaaten planen, den strengen Schutzstatus beizubehalten, doch der Druck der Lobby bleibt groß.
Beispielfoto Wolfswelpen.

Die Hintermänner

Die Federation of Associations for Hunting and Conservation of the EU (FACE) ist der europäische Dachverband für Jagdverbände und repräsentiert die Interessen von rund 7 Millionen Jägern in Europa.
FACE ist ein Zusammenschluss von 36 nationalen Jagdverbänden aus 27 EU-Mitgliedstaaten sowie weiteren Ländern wie dem Vereinigten Königreich, Norwegen und der Schweiz. Zu den prominenten Mitgliedsorganisationen gehören:
  • Deutscher Jagdverband (DJV): Vertritt etwa 450.000 Jäger in Deutschland (außer Bayern, wo der Bayerische Jagdverband aktiv ist).
  • Zentralstelle österreichischer Jagdverbände: Repräsentiert Jäger in Österreich, wo alle Jagdkarteninhaber automatisch Mitglieder sind.
  • Fédération Nationale des Chasseurs (FNC): Der französische Jagdverband mit über 1 Million Mitgliedern.
  • Jagdverbände in Italien, Spanien, Kroatien, Rumänien und anderen Ländern, die jeweils nationale Interessen vertreten und eng mit FACE zusammenarbeiten.
Diese Mitgliedsverbände bilden die Basis von FACE und tragen durch Mitgliedsbeiträge und gemeinsame Projekte zur Finanzierung bei. FACE vertritt ihre Interessen auf EU-Ebene, etwa in Brüssel, wo die Organisation ein Büro unterhält.
Die operative und strategische Leitung von FACE liegt bei einem gewählten Vorstand und einem professionellen Sekretariat:
  • Präsident: Seit 2017 ist Torbjörn Larsson (Schweden) Präsident von FACE. Er ist nicht nur Präsident von FACE und der Nordic Hunters’ Alliance, sondern auch ein schwedischer Geschäftsmann und Jäger mit langjähriger Erfahrung in der Jagdpolitik und EU-Lobbyarbeit. Er hat für die Swedish Association for Hunting and Wildlife Management und Swedish Aluminium gearbeitet und setzt sich für flexiblere Regelungen im „Wolfsmanagement“ ein.
  • Ludwig Willnegger wuchs auf einem Bauernhof in Bayern auf, hat einen Jagdschein seit seinem 16. Lebensjahr und kommt aus einer Familie mit Jagdtradition – leitet das Sekretariat in Brüssel und koordiniert die Lobbyarbeit. Er ist ein zentraler Ansprechpartner für politische Entscheidungsträger.
  • Vorstand: Besteht aus Vertretern verschiedener Mitgliedsverbände, die regelmäßig über die Strategie und Prioritäten von FACE entscheiden. Die Vorstandsmitglieder kommen aus Ländern wie Deutschland, Frankreich, Italien und anderen.
Die Führung von FACE arbeitet eng mit den Mitgliedsverbänden zusammen, um eine einheitliche Position zu Themen wie Wolfsmanagement, Waffenrecht und Biodiversitätspolitik zu entwickeln.
FACE finanziert sich hauptsächlich durch:
  • Mitgliedsbeiträge: Nationale Jagdverbände zahlen Beiträge basierend auf ihrer Größe und Mitgliederzahl. Der DJV und die FNC sind aufgrund ihrer Größe bedeutende Geldgeber.
  • EU-Förderprogramme: FACE erhält teilweise Mittel aus EU-Programmen, etwa für Projekte im Bereich Biodiversität und Naturschutz. Auf der Website von FACE wird betont, dass die Organisation an EU-finanzierten Projekten wie „Biodiversity, Hunting, Countryside“ beteiligt ist. Ein Widerspruch in sich.
  • Private Spenden und Sponsoring: Es gibt Hinweise, dass jagdnahe Unternehmen, etwa aus der Waffen- oder Outdoor-Industrie (z. B. Blaser, Sauer), FACE unterstützen könnten, obwohl konkrete Sponsoren nicht öffentlich detailliert aufgelistet sind.
  • Veranstaltungen und Mitgliedsaktivitäten: Einnahmen aus Konferenzen, Workshops und Jagdveranstaltungen tragen ebenfalls zur Finanzierung bei.
Die genaue Finanzstruktur ist nicht vollständig transparent, da FACE als gemeinnützige Organisation nicht verpflichtet ist, detaillierte Finanzberichte öffentlich zu machen. Kritiker wie Green Impact und auch wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V.werfen FACE vor, durch die Unterstützung der Waffenindustrie und anderer kommerzieller Akteure Interessenkonflikte zu haben.
Verwaiste Welpen und zerschossene Familienstrukturen werden für viel Leid und mehr Weidetierrisse führen. © Brigitte Sommer
FACE ist in ein breites Netzwerk eingebunden, das ihren Einfluss in Brüssel und international stärkt:
  • Politische Kontakte: FACE arbeitet eng mit EU-Institutionen wie der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Europarat zusammen. Sie ist im EU-Transparenzregister eingetragen und führt regelmäßige Lobbygespräche, etwa zur Lebensraumrichtlinie oder zur Berner Konvention.
  • Zusammenarbeit mit Agrarverbänden: FACE kooperiert mit COPA-COGECA, dem Dachverband der europäischen Landwirte, insbesondere in der Wolfsdebatte, da beide Gruppen eine Reduzierung der Wolfspopulation fordern. Diese Allianz war maßgeblich an der Herabstufung des Wolfsschutzes beteiligt.
  • International Union for Conservation of Nature (IUCN): Als Mitglied der IUCN gewinnt FACE Glaubwürdigkeit im Naturschutzbereich, obwohl ihre Positionen (z. B. zur Wolfsjagd) oft mit denen von kleinen Naturschutzorganisationen kollidieren.
  • Waffenindustrie: FACE setzt sich für ein liberales EU-Waffenrecht ein, was sie mit Akteuren aus der Waffenindustrie wie Herstellern (z. B. Blaser, Merkel) oder Händlern verbindet. Konkrete Namen von Sponsoren werden jedoch selten öffentlich genannt.
  • Regionale und lokale Akteure: In Ländern wie Deutschland (DJV, Bayerischer Jagdverband), Österreich (Jagd Österreich) oder der Schweiz (Schweizerischer Alpwirtschaftlicher Verband) unterstützen regionale Jägergruppen die Ziele von FACE, etwa durch Kampagnen für ein „praktikables Wolfsmanagement“.
FACE hat maßgeblich die Herabstufung des Wolfsschutzes von „streng geschützt“ auf „geschützt“ in der Berner Konvention (Dezember 2024) und der EU-Lebensraumrichtlinie (Juni 2025) unterstützt. Die Organisation argumentiert, dass die wachsende Wolfspopulation (20.300 Wölfe in der EU, 2023) Konflikte mit Landwirten und Jägern verursacht und ein reguliertes Management notwendig ist. Kritiker wie wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. und Green Impact werfen FACE vor, wissenschaftliche Fakten zu ignorieren und die Interessen der Jagd- und Agrarlobby über den Naturschutz zu stellen. Insbesondere die enge Zusammenarbeit mit COPA-COGECA und die Unterstützung durch konservative Politiker (z. B. CDU/CSU, FDP) haben den politischen Druck für die Herabstufung verstärkt.

Wer steht letztlich hinter FACE?

Hinter FACE stehen in erster Linie die nationalen Jagdverbände und ihre Mitglieder, also Millionen von Jägern in Europa, die durch Beiträge und Engagement die Organisation tragen. Die Führung (Torbjörn Larsson, Ludwig Willnegger) koordiniert die Lobbyarbeit, während Agrarverbände wie COPA-COGECA und möglicherweise Teile der Waffenindustrie als strategische Partner agieren. Politische Unterstützung kommt von Parteien, die angeblich ländliche Interessen vertreten, wie CDU/CSU, FDP oder in anderen Ländern konservative und liberale Kräfte.

Wahre Probleme der Landwirtschaft – Warum die Wolfsjagd ablenkt

Die Herabstufung des Wolfsschutzes in der EU lenkt von den tatsächlichen Herausforderungen der Landwirtschaft ab, die Landwirte weitaus stärker betreffen als Wolfsangriffe (nur 0,07 % der Nutztierverluste).
Strukturwandel und wirtschaftlicher Druck: Sinkende Marktpreise, steigende Produktionskosten (z. B. für Dünger, Energie) und ungleiche Agrarsubventionen bedrohen kleine und mittlere Betriebe. Viele Landwirte kämpfen mit der Rentabilität, besonders in der Weidetierhaltung.
  • Landnutzungskonflikte: Umwidmungen von Agrarflächen für Infrastruktur (z. B. Windparks, Autobahnen) oder Naturschutzgebiete schränken die verfügbare Fläche ein. Landwirte werden durch solche Maßnahmen eingeschränkt, immer mehr könnte es sich auch um direkte Enteignungen drehen.
  • Konkurrenz durch Fleischalternativen: Der Markt für 3D-gedrucktes und pflanzliches Fleisch wächst (Prognose: 504,88 Mrd. USD bis 2030). Dies bedroht die traditionelle Viehzucht, da Verbraucher zunehmend nachhaltige Alternativen bevorzugen, während Landwirte oft nicht auf diese Märkte vorbereitet sind.
  • Klimaschutzhandel und Regulierungen: Strenge Umweltauflagen (z. B. Dünge- und Pestizidverordnungen) erhöhen die Kosten und erfordern Anpassungen, die kleine Betriebe überfordern können. CO2-Auflagen verschärfen die Lage.
  • Abhängigkeit von globalen Märkten: Landwirte stehen im Wettbewerb mit billigen Importen und großen Agrarkonzernen, die durch Investoren wie BlackRock unterstützt werden. Dies drängt kleinere Betriebe an den Rand.
  • Waldrodungen verschärfen die Krise der Landwirtschaft durch Verlust von Biodiversität und Wasserrückhalt. Zusammen mit wirtschaftlichem Druck, Landnutzungskonflikten, strengen Regulierungen und Konkurrenz durch Fleischalternativen sind sie ein zentrales Problem, das dringende Maßnahmen erfordert. Die Wolfsjagd löst keines dieser Probleme, sondern lenkt von Lösungen wie nachhaltiger Landwirtschaft, Bodenschutz und echten Wäldern statt Plantagen ab.
Die Wolfsdebatte, angeführt von der Jagdlobby (FACE, DJV) und Agrarverbänden (COPA-COGECA), schafft ein Feindbild, das die strukturellen Probleme der Landwirtschaft überdeckt. Herdenschutzmaßnahmen, finanziert durch EU-GAP-Mittel, sind effektiver als Jagd und Wölfe fördern nicht nur Biodiversität, indem sie Wildschäden reduzieren, sie sind Teil unserer Natur. Die Fokussierung auf den Wolf verhindert Lösungen wie Förderung nachhaltiger Anbaumethoden, Umschulung für neue Märkte oder bessere Entschädigungen.
Beispielfoto Wolfspaar. © Brigitte Sommer

Die Klage von Green Impact: Ein Hoffnungsschimmer

Die Klage von Green Impact und ihren Partnern vor dem EuGH ist ein entscheidender Schritt, um den Wolf zu schützen. Die Organisationen argumentieren, dass die Herabstufung nicht nur wissenschaftlich unbegründet ist, sondern auch gegen die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und das EU-Recht verstößt. Der EuGH hat bereits 2024 klargestellt, dass Abschüsse nur bei einem nachweislich günstigen Erhaltungszustand erlaubt sind – eine Voraussetzung, die in vielen Regionen, etwa in der kontinentalen Region Europas, nicht gegeben ist. Die Kläger verweisen zudem auf Verfahrensfehler und die Intransparenz der Berner Konvention, die durch die eilige Abstimmung ohne ausreichende wissenschaftliche Prüfung gekennzeichnet war.
 Über die Möglichkeiten, die es jetzt in Deutschland gibt, berichteten wir hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/05/18/der-wolf-und-der-schutz-ein-gerichtsfall-in-europa/

Unser Aufruf

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. fordern ein Moratorium für die Herabstufung, bis über die Klage entschieden ist, sowie eine lückenlose Aufklärung darüber, wie diese Abstimmung so zustande kommen konnte. Wir fordern ein EU-weites, unabhängiges Wolfsmonitoring, Der Wolf ist kein Problem, sondern ein unverzichtbarer Teil unserer Natur.  Unabhängig, unbeugsam, immer an der Seite der Wölfe!

Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Der Wolf und der Schutz: Ein Gerichtsfall in Europa

In Europa gibt es Streit um den Schutz des Wolfs. Fünf Umwelt- und Tierschutzgruppen haben vor einem Gericht der Europäischen Union (EU) Klage eingereicht. Sie wollen, dass eine Entscheidung der EU aufgehoben wird. Diese Entscheidung soll den Wolf weniger stark schützen. Hier erklären wir in einfacher Sprache, was los ist.

Was ist passiert?

Die EU hat am 3. Dezember 2024 beschlossen, den Wolf weniger zu schützen. Am 8. Mai hat das EU-Parlament zugestimmt. Der EU-Rat wird auch zustimmen und wenn das Ergebnis im Amtsblatt veröffentlicht wurde, wird die EU den Wolf in der Berner Konvention, einem wichtigen Vertrag, von Anhang II auf Anhang III setzen. Das bedeutet: Es gibt weniger strenge Regeln für den Wolf. Vielleicht dürfen dann mehr Wölfe gejagt werden. Es kann sogar bedeuten, dass die Wölfe wieder ausgerottet werden.
Beispielfoto Wolf.
Fünf Gruppen – Green Impact, Earth, Nagy Tavak, LNDC Animal Protection und One Voice – finden das falsch. Sie haben mit ihrem Anwalt Luca D’Agostino Klage vor dem Europäischen Gerichtshof eingereicht. Sie wollen, dass die Entscheidung zurückgenommen wird.

Warum klagen die Gruppen?

Die Gruppen sagen: Die Entscheidung der EU ist nicht richtig, weil:
  1. Keine guten wissenschaftlichen Gründe: Es gibt keine neuen Daten, die zeigen, dass der Wolf weniger Schutz braucht. Wissenschaftler sagen, der Wolf ist in Europa noch nicht sicher genug.
  2. Regeln der EU wurden nicht beachtet: Die EU muss vorsichtig sein und die Natur schützen. Das steht in wichtigen EU-Gesetzen. Aber die Entscheidung ignoriert diese Regeln.
  3. Alte Daten wurden benutzt: 2022 hat die EU einen ähnlichen Vorschlag abgelehnt, weil die Daten nicht gut genug waren. Jetzt benutzt die EU dieselben Daten, um den Wolf weniger zu schützen.
Die Gruppen sagen: Der Wolf braucht weiterhin starken Schutz. Weniger Schutz könnte gefährlich für die Wölfe sein und auch andere Tiere in Zukunft weniger schützen.
Was wollen die Gruppen erreichen?
Die Gruppen wollen, dass das Gericht:
  • Die Entscheidung der EU aufhebt.
  • Alle Schritte, die mit dieser Entscheidung zusammenhängen, stoppt. Dazu gehört der Vorschlag an die Berner Konvention.

Wenn das Gericht zustimmt, bleibt der Wolf besser geschützt

Was passiert jetzt?

Der Fall ist beim Gericht eingereicht. Er wurde im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Jetzt warten die Gruppen auf die Antwort der EU. Danach wird es vielleicht eine Verhandlung geben. Das Gericht prüft, ob die Entscheidung der EU richtig war.

Warum ist das wichtig?

Der Wolf ist ein wichtiges Tier in der Natur. Weniger Schutz für den Wolf könnte Probleme für die Umwelt bringen. Der Fall zeigt auch, wie wichtig es ist, dass Entscheidungen auf guten wissenschaftlichen Daten basieren. Nicht nur für den Wolf, sondern für den Schutz aller Tiere in Europa.
Der Schutz des Wolfs ist ein großes Thema und dieser Gerichtsfall könnte viel ändern.
Beispielfoto Wölfe.

Wie könnte es in Deutschland weiter gehen?

Es gibt auch noch die Möglichkeit, nach der Veröffentlichung im Amtsblatt zu klagen. Es können nicht alle Vereine klagen. Aber die, die es können sind der Ansicht, dass es ohne Veröffentlichung kein gültiges Gesetz gibt, gegen das man klagen kann. Dasselbe gilt für neue Gesetze in Deutschland – sie müssen im Bundesgesetzblatt stehen.
Eine Klage könnte aber scheitern, zum Beispiel, wenn der Verein nicht beweisen kann, dass er direkt betroffen ist oder wenn die Klage zu spät kommt.
Die Änderung der Wolfsschutz-Regeln ist noch nicht im Amtsblatt der EU erschienen. Deshalb kann noch niemand in Deutschland klagen. Man muss warten, bis die Änderung veröffentlicht ist.

Verbandsklagerecht: Was plant die neue Regierung?

Die neue Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD will das Verbandsklagerecht ändern. Das steht im Koalitionsvertrag von 2025. Aber was bedeutet das?
Das Verbandsklagerecht erlaubt Umwelt- und Naturschutzverbänden gegen Projekte zu klagen, die der Natur schaden könnten. Zum Beispiel gegen Wolfsabschüsse. Jetzt will die Regierung dieses Recht einschränken. Es soll „überprüft“ werden, um es an EU-Regeln anzupassen. Das sagt auch Verkehrsminister Patrick Schneider. Er nennt es „Straffung“.
Viele Umweltverbände sind besorgt. Sie sagen: Weniger Klagen bedeuten weniger Schutz für die Natur. Das könnte auch die Demokratie schwächen. Eine vollständige Abschaffung des Rechts ist zwar  nicht geplant, aber die Regierung will das Verbandsklagerecht einschränken. Das könnte den Naturschutz erschweren.
Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Keine Rückstufung des Wolfschutzes – Bleibt Polen jetzt standhaft?

Wir haben positive Neuigkeiten aus Polen, die uns Hoffnung machen! In einem aktuellen Interview mit dem Nachrichtenportal onet.pl (veröffentlicht am 4. Mai 2025) stellt Mikołaj Dorożała, stellvertretender Minister für Klima und Umwelt sowie Generalnaturschutzbeauftragter, klar: Polen werde sich nicht an der Rückstufung des Wolfschutzes beteiligen. Der Schutzstatus des Wolfs bliebe in Polen unverändert. Falls das tatsächlich so umgesetzt wird, wäre dies ein wichtiger Schritt, der zeigt, dass der Wolf auch in Europa eine Zukunft hat. Wir bei Wolfsschutz-Deutschland e.V., die sich entschieden gegen jeglichen Abschuss von Wölfen aussprechen, sehen darin ein mutmachendes Signal für den Naturschutz und möchten die positiven Aspekte dieses Interviews näherbringen.

 

Sagt Polen jetzt „Nein“ zur Rückstufung?

Im Herbst 2024 stimmte Polen für eine Abschwächung des Wolfschutzes in der Berner Konvention – ein Schritt, der auch in Deutschland Wellen schlug und den Druck auf den Wolf erhöhte. Doch Dorożała stellt nun klar: Diese Entscheidung sei keine persönliche Initiative von Premierminister Donald Tusk gewesen, sondern eine Regierungsentscheidung, die die Spannungen innerhalb der polnischen Koalitionsregierung offenlegt. Naturschutz ist ein sensibles Thema, das oft zwischen unterschiedlichen politischen Lagern hin- und hergerissen wird.
Besonders erschreckend ist, wie der Wolf in Polen – und auch bei uns – zum politischen Werkzeug geworden ist. Dorożała berichtet empört von einem Vorfall, bei dem ein Mitarbeiter des Wojewodschaftsamtes in Rzeszów behauptete, Wölfe würden bald Schulen und Kindergärten betreten. Solche Aussagen sind nicht nur unwissenschaftlich, sondern schüren gezielt Ängste in der Bevölkerung. „Der Wolf ist leider zu einem Element des politischen Spiels geworden“, so der Minister. Es fehlt an Sachlichkeit, stattdessen dominieren kulturelle Ängste – obwohl Wölfe Menschen nicht angreifen.
Beispielfoto Wolfsfamilie.

Der Wolf: Ein Held des Ökosystems

Dorożała hebt im Interview die immense Bedeutung des Wolfs für das Ökosystem hervor – eine Wahrheit, die wir bei Wolfsschutz-Deutschland e.V. schon lange betonen. Der Wolf ernähre sich von Wildschweinen, Huftieren und Bibern (ein Drittel seiner Nahrung bestehe aus Bibern!) und helfe so, landwirtschaftliche Schäden zu reduzieren. Besonders beeindruckend: Laut der Forschung von Prof. Sabina Nowak können Wölfe das Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in ihren Därmen neutralisieren – ein natürlicher Schutzmechanismus, der für die Gesundheit unserer Wälder und Wildtiere von unschätzbarem Wert ist. Wölfe fressen zudem kranke Tiere und fördern so die Gesundheit anderer Populationen. Ohne Wölfe würde ein Dominoeffekt entstehen: Mehr Rehe und Biber würden die Schäden in Wäldern und auf Feldern erhöhen. Der Wolf sei also kein Problem, sondern ein Geschenk der Natur!
Dorożała widerlegt auch die weitverbreiteten Mythen über den Wolf. Seit dem Zweiten Weltkrieg gab es in Polen keinen einzigen dokumentierten Angriff auf Menschen. Zum Vergleich: Hunde verursachen jährlich 5.000 Bissverletzungen in Polen – bei etwa 8 Millionen Hunden, von denen 500.000 bis 600.000 herrenlos sind. Der Wolf hingegen ist ein scheues und friedliches Tier, das Menschen meidet. Es sei an der Zeit, die Angst vor dem Wolf durch Wissen und Respekt zu ersetzen.

Politische Spiele statt sachliche Lösungen

Trotz dieser positiven Nachricht zeigt das Interview auch, wie sehr der Wolf in Polen – und bei uns in Deutschland – zum Spielball politischer Interessen geworden ist. Dorożała berichtet empört von einem Amtsmitarbeiter in Rzeszów, der behauptete, Wölfe würden bald Schulen und Kindergärten betreten. Solche Aussagen sind nicht nur unwissenschaftlich, sondern schüren gezielt Ängste. Der Minister kritisiert, dass die Debatte oft von Emotionen und Populismus bestimmt wird, statt auf Fakten zu basieren. Auch in Polen gebe es Jäger, die Gerüchte verbreiten, um den Naturschutz zu untergraben – ein Problem, das wir in Deutschland nur zu gut kennen.

Was Polen uns lehrt – und was wir fordern

Die Entscheidung Polens, den Schutzstatus des Wolfs nicht anzutasten, ist ein ermutigendes Beispiel für ganz Europa. Sie zeigt, dass es möglich ist, den Wolf zu schützen und gleichzeitig Konflikte zu minimieren. In Polen gibt es ein System zur Verwaltung der Wolfspopulation, das auch Ausnahmen für Abschüsse vorsieht – doch Wolfsschutz-Deutschland e.V. steht klar gegen jeglichen Abschuss. Wölfe dürfen nicht getötet werden, nur weil sie als „Problem“ wahrgenommen werden. Stattdessen müssen wir auf Prävention setzen: Herdenschutzmaßnahmen wie Zäune, Nachtpferche, Herdenschutzhunde können Konflikte effektiv verhindern. Polen zeigt, dass der Schutz des Wolfs machbar ist, ohne ihn zu opfern.
Wir fordern:
  • Kein Abschuss, sondern Schutz: Der Wolf muss in ganz Europa streng geschützt bleiben – Ausnahmen für Abschüsse lehnen wir strikt ab.
  • Aufklärung statt Angst: Mythen über Wölfe müssen durch wissenschaftliche Fakten ersetzt werden, um ein friedliches Miteinander zu ermöglichen.
  • Verpflichtender Herdenschutz: Maßnahmen wie Zäune und Herdenschutzhunde müssen zur Pflicht für Tierhalter werden, um Konflikte zu vermeiden.

Gemeinsam für den Wolf!

Die Rückbesinnung Polens gibt uns Mut, aber der Kampf für den Wolf geht weiter – auch in Deutschland. Wir bei Wolfsschutz-Deutschland e.V. setzen uns mit aller Kraft dafür ein, dass der Wolf in unserer Natur seinen Platz behält, ohne dass sein Leben bedroht wird. Helft uns dabei! Werdet Mitglied, spendet oder teilt unsere Beiträge, um die Wahrheit über den Wolf zu verbreiten. Der Wolf ist ein faszinierendes Tier, das unsere Wälder bereichert und unsere Unterstützung verdient. Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass er in Frieden leben kann – in Polen, in Deutschland und überall in Europa.
Die Aussage von Mikołaj Dorożała, dem stellvertretenden polnischen Minister für Klima und Umwelt, dass Polen den Schutzstatus des Wolfs nicht herabstufen wird, ist nicht rechtlich bindend. Als Minister kann er die Position der Regierung darlegen, aber solche Aussagen sind eher politische Absichtserklärungen. In Polen hat die Regierung – in diesem Fall die Koalitionsregierung unter Donald Tusk – das letzte Wort und Entscheidungen können sich ändern, je nach politischem Druck oder neuen Entwicklungen. Zudem zeigt die Geschichte, dass Polen 2024 für eine Abschwächung des Wolfschutzes in der Berner Konvention gestimmt hat, was Dorożałas aktuelle Aussage in einem gewissen Widerspruch stehen lässt.
Auch international ist Polen an EU-Recht wie die FFH-Richtlinie gebunden, die den Wolf schützt. Die Änderung der Berner Konvention im März 2025 erlaubt zwar eine Herabstufung des Schutzstatus, aber ob Polen das tatsächlich umsetzt, hängt von weiteren politischen Entscheidungen ab – nicht allein von Dorożałas Worten. Seine Aussage ist also ein positives Signal, aber keine Garantie. Wir bei Wolfsschutz-Deutschland e.V. bleiben wachsam, denn die Erfahrung zeigt, dass politische Versprechen oft durch wirtschaftliche oder populistische Interessen überstimmt werden.
Beispielfoto Wölfe.

Ähnliche Muster in Europa: Zufall oder Strategie?

In Polen, Deutschland, Italien, Schweden und vielen anderen Ländern beobachten wir ein bekanntes Muster: Der Wolf wird zum politischen Spielball. In Polen behaupten einige, Wölfe würden Schulen und Kindergärten betreten, wie Mikołaj Dorożała im Interview empört berichtet. In Deutschland hören wir ähnliche Mythen – etwa, dass Wölfe eine Gefahr für Menschen seien, obwohl kein einziger Angriff dokumentiert wurde. Gleichzeitig wird in allen Ländern der Druck auf den Wolfschutz erhöht: In der Berner Konvention wurde 2024 eine Herabstufung beschlossen, in Deutschland wurde die FFH-Richtlinie am 8. Mai 2025 geändert, um Abschüsse zu erleichtern, und auch in Schweden gibt es Bestrebungen, den Wolf stärker zu „managen“. Diese Parallelen sind auffällig.
Könnte das Teil einer globalen politischen Agenda sein?
Es ist kein Geheimnis, dass Naturschutzthemen oft wirtschaftlichen und politischen Interessen im Weg stehen. Landwirtschaftslobbys, Jagdverbände und konservative politische Gruppen in ganz Europa nutzen den Wolf als Symbol, um Ängste zu schüren und ihre Interessen durchzusetzen. Hinter dem sogenannten „regionalen Bestandsmanagement“ oder „Populationsmanagement“ – Begriffe, die in Polen wie in Deutschland verwendet werden – verbirgt sich oft dasselbe Ziel: den Wolf wieder zur Abschussfreigabe zu bringen. Diese einheitliche Sprache und Strategie deuten darauf hin, dass es möglicherweise koordinierte Bemühungen gibt, den Naturschutz auf europäischer Ebene zu schwächen.

Wirtschaftliche Interessen über Naturschutz?

Ein Blick auf die größeren Zusammenhänge zeigt, dass die Debatte um den Wolf in einen globaleren Kontext eingebettet sein könnte. Internationale Handelsabkommen, Agrarpolitik und die Interessen großer Industrien – etwa in der Landwirtschaft oder Forstwirtschaft – stehen oft im Konflikt mit strengem Naturschutz. Der Wolf, der als Spitzenprädator das Ökosystem stabilisiert, wird in diesem Zusammenhang zur Zielscheibe. In Polen betont Dorożała, dass Wölfe landwirtschaftliche Schäden reduzieren, etwa durch die Regulierung von Wildschweinen und Bibern. Doch solche Fakten werden ignoriert, wenn mächtige Lobbys Druck ausüben. Ähnliches sehen wir in Deutschland: Statt auf Prävention durch Herdenschutzmaßnahmen wie Zäune oder Herdenschutzhunde zu setzen, wird der Abschuss als „einfache Lösung“ propagiert – oft unterstützt von politischen Akteuren, die sich bei Landwirten profilieren wollen.
Quelle:

Hier die Übersetzung des Original-Artikels ins Deutsche:

Stellvertretender Minister beendet Spekulationen: Der Schutzstatus des Wolfs in Polen bleibt unverändert

„Änderungen auf europäischer Ebene zielen nicht auf den Wolf in Polen ab“, sagt Mikołaj Dorożała, stellvertretender Minister für Klima und Umwelt und Generalnaturschutzbeauftragter, und erklärt, wie das polnische System zur Verwaltung der Wolfspopulation funktioniert.
Von Katarzyna Wiekiera:
In Polen und Europa tobt eine Diskussion über den Schutz des Wolfs. Alles begann mit dem Vorschlag zur Änderung der Berner Konvention, also des internationalen Rechts, das den Schutz von Tieren regelt. Im Herbst 2024 stimmte Polen für eine Abschwächung des Wolfschutzes in dieser Konvention. Stimmt es, dass diese Entscheidung von Donald Tusk getroffen wurde?
Mikołaj Dorożała: Das war eine Entscheidung der Regierung. Wir hatten bisher mehrere solcher Fälle, zum Beispiel in der Diskussion über das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur, wo das Ministerium grünes Licht für die Vorschriften gab, aber die Regierung „Nein“ sagte. Dies ist eine Koalitionsregierung mit unterschiedlicher Sensibilität für Naturschutzfragen, und die Themen, mit denen ich mich befasse, verdeutlichen die Unterschiede zwischen uns.
Auf einer der Sitzungen des Ausschusses habe ich meine absolute Empörung über die Aussage eines Mitarbeiters des Wojewodschaftsamtes in Rzeszów zum Ausdruck gebracht, der behauptete, dass Wölfe bald Schulen und Kindergärten betreten würden – solche Dinge darf man nicht sagen. Der Wolf ist leider zu einem Element des politischen Spiels geworden – es gibt wenig Sachlichkeit, dafür kulturelle Angst, obwohl Wölfe Menschen nicht angreifen. Wenn man die wissenschaftlichen Publikationen über Wölfe kennt, kann man der Hetze entgegenwirken. Ich lese die Arbeiten von Prof. Sabina Nowak und auch von Prof. Henryk Okarma – sie haben gegensätzliche Ansichten über die Methoden des Wolfschutzes, aber beide wissen, wie sich ein Wolf verhält. Prof. Okarma betont, dass es seit dem Zweiten Weltkrieg in Polen keinen einzigen dokumentierten Angriff auf Menschen gegeben hat. Dagegen gibt es jährlich 5.000 Bissverletzungen durch Hunde. In Polen leben etwa 8 Millionen Hunde, aber 500.000 bis 600.000 davon sind herrenlos.
Der Wolf ist eines der wichtigsten Glieder im Ökosystem. Er ernährt sich von Wildschweinen, Huftieren und Bibern – sogar ein Drittel der Nahrung eines Wolfs besteht aus Bibern. Wölfe reduzieren dadurch landwirtschaftliche Schäden. Sie fressen auch kranke Tiere und unterstützen so die Gesundheit anderer Tierpopulationen. Laut den Forschungen von Prof. Nowak können die Därme von Wölfen das Virus des Afrikanischen Schweinepests (ASP) neutralisieren – das ist eine fantastische Sache. In dieser Phase der Zivilisation wissen wir, dass die Ausrottung einer Art einen Dominoeffekt auslöst. Wenn der Wolf verschwindet, gibt es mehr Rehe und Biber, und damit auch mehr Schäden. Würden wir den Wolf aus dem Ökosystem entfernen, würden die Schäden also zunehmen. Das Problem ist, dass wir nicht über diese Fakten, Daten und Forschungen sprechen, sondern über Emotionen. Können Sie uns sagen, wie das polnische Modell des Wolfschutzes in der Praxis aussieht?
Was sind seine Stärken und Schwächen?
Wir müssen ein Gleichgewicht wahren. Probleme mit Kormoranen oder Wölfen sind schließlich lokal begrenzt. Das System zur Populationsverwaltung funktioniert, Genehmigungen für Abschüsse werden erteilt, aber die Ineffizienz ihrer Umsetzung liegt an den Jagdverbänden. Das ist der Kern des Problems. Es gibt in Polen Orte, an denen einige Jäger, die mit bestimmten politischen Kreisen verbunden sind, verbreiten, dass Dorożała ihnen das Jagen verbietet. Ich habe solche Informationen von Kommunalpolitikern erhalten. Es gibt Jäger, die ihre Arbeit ernst nehmen, aber die Strategie einiger Jäger, meine Arbeit bei Landwirten zu untergraben, ist eine Tatsache. Oft verbreiten sie Lügen über mich, und einige Jäger betreiben damit schlicht Politik. Leider sind wir in eine Ära des Populismus eingetreten, in der die Wahrheit keine Rolle mehr spielt.

https://www.onet.pl/styl-zycia/dzikie-zycie/dorozala-wilk-stal-sie-elementem-politycznej-gry/bykvb9b,30bc1058?fbclid=IwY2xjawKSWVNleHRuA2FlbQIxMQABHtkI28WbhdbRpIPEUpib0eO4ximomeLxiwuXvIZXK6Jjj5yTJp5KhtAP90-J_aem_1swTCyka4guArm3U5JRZxg

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

Symbol einer allgemeinen Verrohung: Tragende Wölfin in der Schweiz gnadenlos hingerichtet

Am 15. April 2025 wurde in Schattenhalb, Kanton Bern, eine trächtige Wölfin mit fünf ungeborenen Welpen brutal erschossen – ein abscheuliches Verbrechen gegen die Natur. Diese illegale Tötung ist kein Einzelfall, sondern der Höhepunkt einer immer roheren Hetzjagd auf den Wolf in der Schweiz. Angetrieben von einer mächtigen Agrarlobby und aufgepeitscht von Scharfmachern, lassen sich Landwirte in einen blinden Hass auf den Wolf treiben, während ihre eigentlichen Probleme ignoriert werden. Die Wölfin von Schattenhalb ist ein Mahnmal. Wir fordern ein Ende der Verrohung, ein Ende von Massentötungen um das revidierte Jagdgesetz und eine Rückkehr zur Vernunft.

Schattenhalb: Ein Symbol der Verrohung

Die Wölfin von Schattenhalb war eine Mutter, eine Hoffnungsträgerin für die Wolfspopulation der Schweiz. Ihre illegale Tötung – vermutlich aus Rache für ein gerissenes Eselfohlen, dessen Zusammenhang nicht einmal bewiesen ist – zeigt, wie tief die Feindschaft gegen den Wolf sitzt. Die Kantonspolizei Bern ermittelt, die Staatsanwaltschaft Oberland ist eingeschaltet, doch der Schaden ist irreparabel: Eine Wölfin und fünf Welpen sind tot, ein Rudel zerstört. Dieser Akt der Kriminalität ist kein Ausrutscher, sondern das Ergebnis einer Kultur, die Wölfe verteufelt und Gewalt toleriert. Die Verrohung, die in solchen Taten zum Ausdruck kommt, bedroht nicht nur den Wolf, sondern die Werte des Naturschutzes und der Menschlichkeit.
Symbolfoto, kreiert mit KI Grok/X.

Wölfe: Opfer von Hass und Lobbyismus

Mit etwa 300 bis 350 Wölfen und 35 bis 39 Rudeln (Stand 2024) ist der Wolf ein ökologischer Segen für die Schweiz. Er reguliert Wildbestände, fördert die Artenvielfalt und stärkt die Wälder. Seine Population wird durch territoriale Kämpfe und die Abwanderung von Jungwölfen natürlich begrenzt, wie die Stiftung KORA belegt. Doch statt diesen Erfolg zu feiern, wird der Wolf zum Sündenbock gemacht. Die mächtige Agrarlobby, angeführt von Bauernverbänden, hetzt gegen ihn, während Scharfmacher gezielt Hass säen. Landwirte, die mit realen Problemen wie sinkenden Preisen, Parasiten oder mangelndem Interesse der Bevölkerung an Fleisch und Wolle kämpfen, werden in eine Fehde gegen den Wolf getrieben, die ihre Lage nicht verbessert. Diese Manipulation durch Lobbyisten wie auch die Jagdverbände und Populisten lenkt von den wahren Herausforderungen der Landwirtschaft ab und schürt eine gefährliche Verrohung.

Wolfsrisse: Ein Tropfen im Meer der Probleme

Die Angst vor Wolfsangriffen wird maßlos übertrieben. Von den 56.838 Schafen, die 2024 in der Schweiz verendeten (ohne Schlachtung), waren nur 1.000 (ca. 2 %) Wolfsrissen zuzuschreiben. Krankheiten, Abstürze, Blitzschläge, Parasiten und Vernachlässigung fordern einen ungleich höheren Tribut. Allein die Blauzungenkrankheit wütet 2024 mit Tausenden toten Tieren, während Fremdkörper wie Metallteile oder Plastik Schafe qualvoll sterben lassen. In Regionen mit Herdenschutz – Elektrozäunen, Schutzhunden, Nachtpferchen – sind Wolfsrisse nahezu ausgeschlossen. 2024 sanken die Risse in Wallis um 15 % und in Graubünden um 35 %. Doch statt in Schutzmaßnahmen zu investieren, lassen sich Landwirte von Scharfmachern aufhetzen, die den Wolf zum Feindbild stilisieren. Diese Verblendung löst keine Probleme, sondern schafft neue.
Beispielfoto verletzter Wölf. © Brigitte Sommer

Abschüsse und Wilderei: Frucht eines giftigen Klimas

Die illegale Tötung in Schattenhalb ist kein Zufall, sondern die Folge einer Politik, die Wölfe dämonisiert. In der Jagdsaison 2024/25 wurden 92 Wölfe präventiv totgeschossen – fast ein Drittel der Population. Die revidierte Jagdverordnung von 2023, ein Zugeständnis an die Agrarlobby, erlaubt Abschüsse ohne Schadensnachweis. Solche Maßnahmen zerstören Rudel, treiben Jungwölfe in Konfliktzonen und legitimieren Gewalt. Der Hass, den Scharfmacher unter Landwirten schüren, mündet in Wilderei, wie in Schattenhalb.  Diese Politik der Abschüsse und die Duldung von Wilderei sind ein Skandal, der die Schweiz international blamiert. Dass auch noch ausgerechnet die die Wölfe totschießen, die sie eigentlich schützen sollten, nämlich Wildhüter, ist ein weiterer Skandal.

Die wahren Probleme der Landwirte

Landwirte stehen unter Druck: Sinkende Erzeugerpreise, Bürokratie, sowie steigende Inflation und Landaufkäufe von Großkonzernen bedrohen ihre Existenz. Doch anstatt diese Herausforderungen anzugehen, wird der Wolf als Ablenkung missbraucht. Die Agrarlobby und populistische Stimmen nutzen die Verzweiflung der Bauern, um einen Feind zu konstruieren. Diese Taktik spaltet die Gesellschaft, schadet der Landwirtschaft sowie der Natur und zerstört die Chance auf Koexistenz. Herdenschutz, der Wolfsrisse verhindert, wird halbherzig umgesetzt – nur 650 Herdenschutzhunde für 185.000 Schafe sind ein Hohn. Landwirte verdienen Unterstützung bei echten Problemen, nicht Hetze gegen einen Sündenbock. Aber sie müssen sich darüber bewusst werden, dass sie abgelenkt werden.

Ein Aufruf gegen die Verrohung

Die Tragödie von Schattenhalb ist ein Alarmsignal. Der Wolf, geschützt durch das Berner Übereinkommen, ist ein Symbol für die Rückkehr der Wildnis. Als Wolfsschutz-Deutschland e.V. können wir in der Schweiz nicht direkt handeln, doch wir erheben unsere Stimme in Solidarität. Die Verrohung der Menschen, die in der Tötung der Wölfin und dem Hass auf Wölfe sichtbar wird, bedroht uns alle. Wir fordern:
  1. Sofortiger Stopp der präventiven Abschüsse: Die natürliche Selbstregulierung der Wölfe muss respektiert werden.
  2. Massiver Ausbau des Herdenschutzes: Elektrozäune, Schutzhunde und Nachtpferche müssen flächendeckend gefördert werden.
  3. Harte Strafen für illegales Töten: Tötungen wie in Schattenhalb müssen mit Höchststrafen geahndet werden.
  4. Schluss mit Lobbyismus und Hetze: Die Agrarlobby und Scharfmacher müssen entlarvt werden, um Landwirte und Naturschützer zu versöhnen.
  5. Aufklärung und Dialog: Nur durch Erkenntnis und Zusammenarbeit kann der Hass überwunden werden.
Beispielfoto Wolf.

Verfahren der Berner Konvention

Am 5. Dezember 2024 entschied der Ständige Ausschuss der Berner Konvention auf eine Beschwerde der Naturschutzorganisationen CH-Wolf und Avenir Loup Lynx Jura einzugehen und eine Untersuchung gegen die Schweiz einzuleiten. Die Beschwerde kritisiert, dass die Schweizer Wolfsabschusspolitik gegen die Vorgaben der Berner Konvention verstößt, insbesondere durch:
  • Den Schwellenwert von zwölf Rudeln als Minimalbestand, der als willkürlich angesehen wird.
  • Den Abschuss von Jungtieren zur Basisregulierung.
  • Den Abschuss ganzer Rudel nach einem einzigen Nutztierangriff.
Die Organisationen argumentieren, dass diese Maßnahmen die Wolfspopulation in den Alpen gefährden. Der Schutzstatus des Wolfs wurde kürzlich von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabgestuft  (März 2025). Auch hier läuft eine Klage. Die Berner Konvention, ein völkerrechtlicher Vertrag des Europarates von 1979, verpflichtet die Mitgliedsstaaten zum Schutz wildlebender Arten und ihrer Lebensräume, wobei Eingriffe nur unter strenger wissenschaftlicher Kontrolle und bei nachgewiesenem Schaden erlaubt sind.
Bereits im April 2024 hatte das Büro der Berner Konvention die Schweizer Wolfsregulierung als „sehr besorgniserregend“ bezeichnet und zusätzliche Informationen zu Herdenschutz und der Definition von „großem Schaden“ gefordert. Die aktuelle Untersuchung, die 2025 fortgesetzt wird, könnte am Ende eine Rüge gegen die Schweiz aussprechen, obwohl keine weiteren Sanktionen vorgesehen sind. Laut Christina Steiner, Präsidentin von CH-Wolf, wurde der Entscheid zur Untersuchung einstimmig getroffen, was die kritische Haltung der Mitgliedstaaten unterstreicht.

Warum das Verfahren „Makulatur“ bleiben wird

  • Keine rechtlichen Sanktionen: Die Berner Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag, aber sie hat keinen Mechanismus für verbindliche Strafen. Eine Rüge ist lediglich ein öffentlicher Verweis, der moralischen oder diplomatischen Druck erzeugen kann, aber keine rechtlichen oder finanziellen Konsequenzen nach sich zieht.
  • Schwache Durchsetzung: Der Ständige Ausschuss kann Empfehlungen aussprechen, aber die Umsetzung liegt bei den Mitgliedsstaaten. Die Schweiz könnte die Empfehlungen ignorieren, ohne ernsthafte Folgen befürchten zu müssen, wie es in der Vergangenheit bei anderen Ländern (z.B. Norwegen oder Schweden) beobachtet wurde.
  • Politische Prioritäten: In der Schweiz hat die Agrarlobby starken Einfluss und die revidierte Jagdverordnung von 2023 spiegelt den Druck der Landwirtschaft wider. Eine Rüge der Berner Konvention wird kaum ausreichen, um die Politik zu ändern, solange die Interessen der Bauernverbände und Scharfmacher dominieren.
  • Symbolische Wirkung: Für Naturschützer wie CH-Wolf ist das Verfahren ein Erfolg, da es internationale Aufmerksamkeit erzeugt. Doch ohne konkrete Folgen bleibt es ein PR-Instrument, das die Schweizer Regierung nicht zwingt, ihre Abschusspolitik (92Wölfein2024/25) oder den Umgang mit Kriminellen (wie in Schattenhalb) zu überdenken.

 

Infokasten: Aktuelle Gesamtanzahl der Wölfe in der Schweiz (Stand April 2025)

  • Gesamtanzahl der Wölfe: Im Monitoringjahr 2024/25 (1. Februar 2024 bis 31. Januar 2025) wurden in der Schweiz etwa 221 Wölfe nachgewiesen, zuzüglich der rund 100 Wölfe, die im gleichen Zeitraum getötet wurden (z. B. durch Regulierung, Verkehrsunfälle oder Auseinandersetzungen unter Wölfen). Dies ergibt eine geschätzte aktuelle Population von etwa 120–150 Wölfen zum Stand April 2025.
  • Anzahl der Rudel: Es gibt derzeit 30–39 Wolfsrudel, davon etwa 12–16 grenzüberschreitend mit Italien und Frankreich. Im Monitoringjahr 2024/25 wurden 39 Rudel bestätigt, jedoch lösten sich drei Rudel aufgrund der Regulierung auf (beide Elterntiere wurden geschossen).
  • Regulierung und Todesfälle: Im Jahr 2024/25 wurden 110 Wölfe getötet, viele davon durch Regulierungsmaßnahmen (z. B. präventive Abschüsse, erlaubt seit Dezember 2023). Weitere Todesursachen sind Verkehrsunfälle und innerartliche Konflikte.
  • Entwicklung: Der Wolfsbestand war in den letzten Jahren erfreulich gewachsen – von 300 Wölfen und 34 Rudeln im Jahr 2023 auf 320 Wölfe im Monitoringjahr 2023/24. Durch die verstärkte Regulierung 2024/25 ist die Population jedoch stark rückläufig.
Beispielfoto Wolf.

 

Das Killen wird weiter gehen

Die nächste präventive Wolfsjagd in der Schweiz beginnt am 1. September 2025 und dauert bis zum 31. Januar 2026, sofern die aktuelle Praxis des Massentötens fortgesetzt wird. Diese Zeiträume wurden bereits in den Vorjahren (z. B. 1. September 2024 bis 31. Januar 2025) angewendet und das revidierte Jagdgesetz, das seit dem 1. Februar 2025 in Kraft ist, ermöglicht den Kantonen weiterhin solche Abschüsse unter definierten Bedingungen. Die Kantone müssen jedoch beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) Gesuche einreichen, die dann geprüft und genehmigt oder abgelehnt werden. Da es bisher keine Hinweise auf eine Änderung dieses Zeitrahmens gibt, ist der 1. September 2025 der voraussichtliche Starttermin.
Sogar außerhalb der offiziellen präventiven Wolfsjagd (1. September bis 31. Januar) dürfen Wölfe in der Schweiz unter bestimmten Bedingungen erschossen werden. Das revidierte Schweizer Jagdgesetz, das seit dem 1. Februar 2025 in Kraft ist und die dazugehörige Jagdverordnung erlauben Abschüsse zu jedem Zeitpunkt des Jahres.

1. Abschuss bei „erheblichem Schaden“

  • Wölfe dürfen außerhalb der präventiven Jagdzeit erschossen werden, wenn sie erheblichen Schaden an Nutztieren verursachen. Das bedeutet, dass ein Wolf, der wiederholt Nutztiere (z. B. Schafe) reißt, als „schadenstiftend“ eingestuft werden kann.
  • Definition von „erheblichem Schaden“: Laut der Jagdverordnung (Stand 2025) gilt ein Schaden als erheblich, wenn ein Wolf innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten mindestens 6 Nutztiere (z. B. Schafe oder Ziegen) oder ein Großvieh (z. B. Rind, Pferd) reißt, vorausgesetzt, die Herde war durch Herdenschutzmaßnahmen (z. B. Zäune, Schutzhunde) gesichert.
  • Genehmigung: Der Abschuss muss vom jeweiligen Kanton beantragt und vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) genehmigt werden. In der Praxis können solche Genehmigungen relativ schnell erteilt werden, oft innerhalb weniger Tage, wenn der Schaden dokumentiert ist.

2. Notwehr oder Gefahrensituationen

  • In Ausnahmefällen, wenn ein Wolf als eine unmittelbare Gefahr für Menschen dargestellt wird (z. B. in der Nähe von Siedlungen oder bei ungewöhnlich aggressivem Verhalten), kann er auch ohne vorherige Genehmigung getötet werden. Dies fällt unter Notwehr oder die Abwehr von Gefahren und ist im Jagdgesetz sowie im Tierschutzgesetz geregelt.

 

Kantonale Unterschiede: Die Kantone haben unterschiedliche Ansätze. In Graubünden und Wallis, wo die meisten Abschüsse stattfinden, wird die Möglichkeit, Wölfe bei Schaden zu erschießen, häufig genutzt. In Kantonen wie Bern, wo die Wölfin in Schattenhalb getötet wurde, sind solche Fälle seltener, aber die illegale Tötung zeigt, dass diese Regelungen noch zusätzlich zu illegalen Taten aufrufen.
Wolfsfreunde, die sich einsetzen wollen, müssen zunächst verstehen, was in der Schweiz und auch in anderen Ländern vor sich geht. Auf die großen Verbände, die Gelder vom Staat kassieren, oder deren Protagonisten gar selbst zu den Weidetierhaltern gehören, wird kaum Verlass sein.  Deshalb ist es wichtig, kleine und unabhängige Institutionen zu unterstützen und direkt aktiv zu werden. So hatten sich Aktive von „Defend the Wolf“ am Mont Tendre praktisch zwischen die killende Wildhut und die letzten drei Wölfen dort gestellt.

Update:30.05.25

Das Komitee gegen Wolfsabschüsse hat  Strafanzeige als Privatkläger gegen Unbekannt eingereicht. Zitat Oliver Jordi: „Wir haben Akteneinsicht und können, falls es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, von der Staatsanwaltschaft zur Verhandlung eingeladen werden. Zuerst wollten die Polizisten nicht darauf eingehen mit der Begründung, dass es nichts bringen würde, da das Verfahren ja eh schon am laufen sei. Wir haben aber auf die Anzeige bestanden und konnten unsere Ansichten und Anliegen in der Anklage niederschreiben lassen.
Zudem wollen WIR ein Zeichen gegen die Wilderei setzen.
Besonders tragisch in diesem Fall ist die Tatsache, dass die Fähe trächtig war.
Wir hoffen sehr, dass der oder die Täter gefunden werden und zur Rechenschaft gezogen werden.
Zudem haben wir auch eine Belohnung in aktueller Höhe von CHF3250.- ausgesetzt für Hinweise, die zur Ergreifung der Täterschaft führen.“
Wolfsschutz-Deutschland e. V. beteiligt sich an der Belohnung mit 500 Euro. Weitere Informationen und Kontakt: https://www.facebook.com/groups/303799529310696

 

Quellen:

http://www.chwolf.org

http://www.pronatura.ch

http://www.swissinfo.ch

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Nein! Schwarz-Rot kann den Wolf nicht einfach zum Abschuss frei geben

Die Schlagzeile der „BILD“ „Schwarz-Rot gibt den Wolf zum Abschuss frei“ vom 12. April 2025 zeichnet ein einseitiges Bild und erweckt den Eindruck, dass der Wolf in Deutschland bald zur freien Bejagung freigegeben wird. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. sehen dies anders: Die geplante Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht im Koalitionsvertrag bedeutet keine automatische Jagd und sein Schutz bleibt durch deutsches und europäisches Recht gesichert. Zudem gibt es eine Klage gegen die Herabsetzung des Schutzstatus in der Berner Konvention, die die rechtlichen Hürden für Abschüsse weiter erhöhen könnte.

Die „BILD“: Einseitigkeit statt Fakten

Der „BILD“-Artikel feiert die Pläne von CDU und SPD aus der Perspektive von Jägern, Waldbesitzern und Landwirten, während Naturschutzargumente fast vollständig fehlen. Zitate wie „Mit dem Wolf im Jagdrecht ist Rotkäppchen endlich sicher!“ (Max von Elverfeldt) oder Forderungen nach „aktivem Herdenschutz über die Waffe“ (Helmut Dammann-Tamke, Deutscher Jagdverband) dominieren. Die Zahl von „über 5700 Nutztieren“ als Opfer von Wölfen (2023) wird ohne Kontext genannt, etwa dass viele Übergriffe durch besseren Herdenschutz vermeidbar wären. Naturschutzverbände oder Wissenschaftler, die die ökologische Bedeutung des Wolfs betonen, kommen nicht zu Wort. Diese Darstellung ist nicht nur einseitig, sondern schürt Ängste und verzerrt die rechtliche Lage. Andere Medien verzerren die Lage ähnlich.
Beispielfoto Wolfsfamilie, © Brigitte Sommer

Rechtliche Lage: Kein Freibrief für die Jagd

Die BILD suggeriert, die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht und die Änderung des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) für „Herdenschutz“ führten direkt zu Abschussquoten. Das ist rechtlich nicht korrekt. Hier die Fakten:
  • Europäisches Recht: Der Wolf ist durch die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) geschützt. Die Berner Konvention, ein völkerrechtlicher Vertrag, wurde im März 2025 geändert, um den Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ (Anhang II) auf „geschützt“ (Anhang III) herabzusetzen. Doch dies allein hebt das Tötungsverbot nicht auf. Nach Artikel 16 der FFH-Richtlinie sind Abschüsse nur erlaubt, wenn:
    • Der „günstige Erhaltungszustand“ der Population wissenschaftlich belegt ist.
    • Erhebliche Schäden (z. B. an Nutztieren) vorliegen.
    • Keine Alternativen wie Herdenschutz greifen.
    • Die Art nicht gefährdet wird.
      In Deutschland ist der günstige Erhaltungszustand nicht  erreicht – mit etwa 209 Rudeln (ca. 2000 Wölfen, Stand 2024) ist die Population regional uneinheitlich. Eine flächendeckende Bejagung oder Quoten wären ein Verstoß gegen EU-Recht und könnten vor Gerichten scheitern.
  • Klage gegen die Berner Konvention: Fünf Umwelt- und Tierschutzorganisationen (Green Impact, Earth, LNDC Animal Protection aus Italien, One Voice aus Frankreich, Great Lakes and Wetlands aus Ungarn) haben beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage gegen die Herabsetzung des Schutzstatus in der Berner Konvention eingereicht. Sie argumentieren, dass die Entscheidung nicht wissenschaftlich fundiert ist und gegen die Prinzipien des Artenschutzes verstößt. Diese Klage könnte die Umsetzung der Herabstufung verzögern oder sogar kippen, da die FFH-Richtlinie erst nach Abschluss des Verfahrens angepasst werden könnte. Bis dahin bleibt der strenge Schutzstatus in der EU weitgehend intakt und Abschüsse unterliegen strengen Einzelfallprüfungen.

  • Nationales Recht: Derzeit regelt § 45 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), dass Wölfe nur bei wiederholten Übergriffen und fehlenden Alternativen entnommen werden dürfen – mit Genehmigung der Naturschutzbehörden. Die Aufnahme ins BJagdG würde den Wolf als jagdbares Tier einstufen, ähnlich wie Luchs oder Wildkatze, die jedoch ganzjährige Schonzeiten haben. Wir fordern dasselbe für den Wolf: Eine klare Schonzeit ohne pauschale Abschüsse. Selbst die geplante Änderung des BJagdG für „Herdenschutz“ bindet Abschüsse an diese Bedingungen. Eine „Jagd“ im Sinne von Quoten ist rechtlich nicht machbar, solange der Erhaltungszustand nicht gesichert ist.
  • Herdenschutzregelungen: Die Änderung des BJagdG könnte Genehmigungen für so genannte „Problemwölfe“ vereinfachen, z. B. durch schnellere Verfahren oder klarere Schadenskriterien. Doch auch hier bleibt der Nachweis erforderlich, dass Alternativen wie Zäune oder Herdenschutzhunde nicht ausreichen. EU-Recht verlangt, dass präventive Maßnahmen Vorrang haben – eine pauschale Bejagung ist ausgeschlossen.
Die Freude von Jagdverbänden, die die BILD zitiert, täuscht. Die Klage vor dem EuGH und die strengen Vorgaben der FFH-Richtlinie machen klar: Der Wolf ist kein Freiwild, und Abschüsse bleiben eng reguliert.
Beispielfoto Wolf.

Herdenschutz: Lösungen statt Abschüsse

Die „BILD“ fokussiert auf Schäden durch Wölfe, ignoriert aber, dass präventiver Herdenschutz die effektivste Lösung ist. In Regionen wie Brandenburg oder Niedersachsen reduzieren Elektrozäune, Herdenschutzhunde und Weidemanagement Übergriffe erheblich – etwa auf unter 5 % der möglichen Schäden, wie Pilotprojekte zeigen. Der Staat muss hier investieren: mit Förderungen, Beratung und unbürokratischen Zuschüssen. Abschüsse hingegen lösen keine Probleme – sie destabilisieren Rudel, können Übergriffe durch Einzeltiere erhöhen und sind rechtlich sowie ökologisch fragwürdig. Die Klage gegen die Berner Konvention unterstreicht zudem, dass wissenschaftliche Daten für Abschüsse fehlen – Herdenschutz bleibt die einzige nachhaltige Antwort.

Der Wolf: Ein Gewinn für die Natur

Der Wolf reguliert Wildbestände auf natürliche Weise, fördert die Artenvielfalt und sorgt für gesunde Ökosysteme. Seine Rückkehr ist ein Erfolg des Naturschutzes, den die „BILD“ auf ein Schreckgespenst reduziert. Anstatt „Rotkäppchen“-Märchen zu bedienen, brauchen wir Aufklärung: Der Wolf meidet Menschen und Schäden sind mit Schutzmaßnahmen minimierbar. Die Klage vor dem EuGH zeigt, dass der Artenschutz nicht kampflos aufgegeben wird – ein Hoffnungssignal für den Wolf.

Einseitigkeit in den Medien: Der Wolf als Sündenbock

 

Ausriss aus der BILD: Quelle: https://www.bild.de/politik/wolf-schwarz-rot-will-abschuss-wieder-erlauben-jaeger-froh-67f7cf2238c3276cfc92e26a

 

Der BILD-Artikel ist symptomatisch: Er fokussiert auf Jäger (z. B. Helmut Dammann-Tamke, Deutscher Jagdverband) und Landwirte (z. B. Max von Elverfeldt), die Abschüsse fordern, und dramatisierte Zahlen wie „über 5700 gerissene Nutztiere“ (2023), ohne den Erfolg von Herdenschutzmaßnahmen zu erwähnen. Naturschutzstimmen fehlen völlig. Doch diese Einseitigkeit ist kein Einzelfall. Ob Tageszeitungen, TV-Berichte oder Online-Portale – viele Massenmedien neigen dazu, den Wolf als „Problem“ zu zeigen, während seine ökologische Bedeutung oder die rechtliche Komplexität unterbelichtet bleiben. Warum ist das so?
  1. Sensationsgier und Emotionen:
    Der Wolf ist ein emotionales Thema. Schlagzeilen wie „Wolf bedroht Bauern!“ oder „Rotkäppchen in Gefahr!“ (wie bei „BILD“) erzeugen Aufmerksamkeit, Klicks und Auflage. Konflikte verkaufen sich besser als differenzierte Analysen. Die Angst vor dem „bösen Wolf“ ist tief in der Kultur verwurzelt und Medien bedienen dieses Märchen-Narrativ, statt aufzuklären, dass Wölfe Menschen meiden und Schäden durch Schutzmaßnahmen minimierbar sind.
  2. Einfluss von Lobbygruppen:
    Jagd- und Landwirtschaftsverbände haben starke Netzwerke und direkten Zugang zu Medien. Ihre Vertreter liefern prägnante Zitate, wie im „BILD“-Artikel und präsentieren sich als „Betroffene“, die einfache Lösungen (Abschuss) fordern. Naturschutzverbände wie wir haben oft weniger Ressourcen und werden seltener zitiert, da ihre Argumente komplexer sind und wissenschaftliche Daten oder rechtliche Details erfordern, die weniger „griffig“ wirken.
  3. Zeit- und Kostendruck im Journalismus:
    Viele Redaktionen arbeiten unter hohem Druck, mit schrumpfenden Budgets und weniger Fachjournalisten. Recherchen zu Themen wie der FFH-Richtlinie oder der Klage vor dem EuGH sind zeitaufwendig. Es ist einfacher, Pressemitteilungen von Jagdverbänden zu übernehmen oder „Betroffenenstimmen“ wie Landwirte zu zitieren, als die rechtliche Lage oder ökologische Vorteile des Wolfs zu beleuchten.
  4. Politische Narrative:
    Die Wolf-Debatte wird oft politisch instrumentalisiert. Parteien, die ländliche Wähler ansprechen wollen, nutzen den Wolf als Symbol für „Stadt gegen Land“ oder „Naturschutz gegen Bauern“. Medien greifen solche Narrative auf, weil sie polarisieren und Aufmerksamkeit garantieren. Die „BILD“ etwa spiegelt die Stimmung der Koalition wider, ohne die rechtlichen Hürden oder die Klage gegen die Berner Konvention zu erwähnen.
  5. Mangelnde Naturschutz-Akzeptanz:
    In Teilen der Gesellschaft und Medien wird Naturschutz im Gegensatz zur Klimadebatte, als „elitär“ oder „realitätsfern“ wahrgenommen. Der Wolf wird zum Symbol für vermeintlich übertriebene Umweltpolitik, während die Sorgen von Landwirten als „volksnah“ gelten. Diese verzerrte Wahrnehmung führt dazu, dass Medien eher die „Betroffenen“ in den Vordergrund stellen als die Vorteile eines gesunden Ökosystems.

Özdemir und die Grünen: Ein enttäuschender Kurs für den Naturschutz?

Viele Menschen verbinden die Grünen mit Umwelt- und Naturschutz, doch Özdemirs angebliche Unterstützung der Jagdrechtsänderung wirft Fragen auf. Die Erwartung, dass die Grünen konsequent für Artenvielfalt und Biodiversität kämpfen, wird hier enttäuscht. Wenn Özdemir tatsächlich Abschüsse erleichtert, anstatt Herdenschutz zu priorisieren, widerspricht das grünen Kernwerten. Der Wolf ist ein Symbol für intakte Ökosysteme – ihn zu opfern, um Landwirte zu besänftigen, zeigt einen kurzsichtigen Kurs. Dies könnte Teil eines Trends sein, in dem die Grünen Kompromisse eingehen, um ländliche Wähler zu gewinnen, dabei zeigen Umfragen, dass auch ein Großteil der Landbevölkerung die Rückkehr der Wölfe begrüßt.
Darüber hinaus wird den Grünen oft vorgeworfen, ihre Wahlversprechen in mehreren Bereichen gebrochen zu haben, insbesondere in der Friedenspolitik. Vor der Bundestagswahl 2021 betonten die Grünen Abrüstung, Diplomatie und Zurückhaltung bei militärischen Einsätzen. Doch seit Beginn des Ukraine-Kriegs 2022 unterstützte die grüne Außenministerin Annalena Baerbock Waffenlieferungen und eine harte Haltung gegenüber Russland, was Kritiker als „Kriegstreiberei“ bezeichnen. Die Zustimmung zu einer massiven Aufrüstung, etwa durch das 100-Milliarden-Sondervermögen für die Bundeswehr, steht im Widerspruch zu früheren Positionen gegen militärische Eskalation. Dies verstärkt den Eindruck, dass die Grünen Machtpolitik über Notwendigkeiten stellen.
Die Wolfspolitik Özdemirs könnte ein weiteres Beispiel sein: Statt Naturschutz zu verteidigen, scheint er Kompromisse mit der Jagd- und Landwirtschaftslobby einzugehen. Für viele Wähler untergräbt dies das Vertrauen, dass die Grünen ihre Kernversprechen – sei es für Naturschutz oder Frieden – konsequent einhalten. Wir fordern: Die Basis der Grünen sollte zu ihren Wurzeln zurückkehren und Naturschutz sowie Friedenspolitik entschieden vertreten, um wieder glaubwürdig zu werden.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

Fachkritik deckt auf: EU-Wolfsplan ist ein Skandal!

Wir wir bereits mehrfach berichteten, will die Europäische Kommission unseren Wölfen ihren Schutzstatus entziehen – aber auch Rechtsexperten schlagen jetzt Alarm! Am 7. März 2025 hat die EU-Kommission vorgeschlagen, den strengen Schutzstatus der Wölfe unter der Habitat-Richtlinie abzuschaffen. Aus Anhang IV, wo Wölfe nur unter klaren Bedingungen getötet werden dürfen, sollen sie ins schwache Anhang V verschoben werden. Doch Fachleute wie Floor Fleurke, Arie Trouwborst und die Large Carnivore Initiative for Europe (LCIE) zerreißen diesen Plan in der Luft – rechtlich, wissenschaftlich und ethisch. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. sagen: Diese Kritik muss jeder erfahren. 

Fleurke und Trouwborst: Recht wird gebrochen

Die Experten Floor Fleurke und Arie Trouwborst nennen den Vorschlag „bemerkenswert mangelhaft“. Ein zentraler Punkt: Die Kommission umgeht das Gesetz. Artikel 19 der Habitat-Richtlinie fordert Einstimmigkeit im Rat, um Anhang IV zu ändern – das schützt Wölfe vor politischem Opportunismus. Doch die Kommission will mit qualifizierter Mehrheit über Artikel 192(1) AEUV entscheiden. Fleurke und Trouwborst betonen: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat 2024 klargestellt, dass Artikel 19 gilt (Fall C-601/22). Der EuGH sagt auch: Geschützte Arten müssen vor Verschlechterung bewahrt werden (Fälle C-473/19, C-474/19). Die Experten warnen: Wenn das so läuft, könnte der EuGH den Vorschlag wegen fehlender Zuständigkeit oder Verfahrensfehlern kippen. Sie erinnern an die Fitnessprüfung 2017: Die Richtlinie war „zweckmäßig“, Änderungen unnötig!
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Wissenschaft wird missachtet

Fleurke und Trouwborst kritisieren weiter: Der Vorschlag hat „keine solide wissenschaftliche Grundlage“. Der EuGH verlangt „rigorose Daten“ und das Vorsorgeprinzip (Fall C-674/17). Ohne Beweis für einen „günstigen Erhaltungszustand“ darf nichts geändert werden – bleibt Unsicherheit, muss der Schutz bleiben (Fall C-436/22). Doch die Kommission liefert nichts Stichhaltiges. Ihr Bericht von 2023 (Blanco & Sundseth) zählt 20.300 Wölfe – kaum mehr als die 19.400 von 2022. Anmerkung: Zumal die Zahlen nach den Wolfsmassackern in der Schweiz, Norwegen und Schweden 2024/25 schlechter aussehen werden. Die LCIE nennt das „verfrüht und fehlerhaft“ – die Daten sind inkohärent! Fleurke und Trouwborst fügen hinzu: Schäden an Nutztieren sind „sehr gering“, keine tödlichen Angriffe auf Menschen seit 40 Jahren. Anhang IV erlaubt ohnehin Schutzmaßnahmen – warum dann herabstufen?

LCIE: Ein gefährlicher Rückschritt

Die LCIE, eine Fachgruppe der IUCN, verstärkt die Kritik: Der Plan ist „nicht gerechtfertigt“. Sie sagen: Eine Herabstufung braucht „solide Beweise“ und klare Ziele, nicht Politisierung. Doch die Kommission ignoriert das – sie gibt Interessengruppen nach, nicht der Vorsorge. Die LCIE betont: Der Fokus muss auf lokalen Populationen liegen (bestätigt durch EuGH, Fall C-601/22), nicht auf einem pauschalen Schritt für ganz Europa. Sie warnen: Soziale Konflikte, die die Debatte treiben, werden durch Herabstufung nicht gelöst – einige freuen sich, andere werden wütend. Fleurke und Trouwborst stimmen zu: Das widerspricht „ökologischen und ethischen Erkenntnissen“ und dem Ziel, Mensch und Wildtiere zusammenzubringen.

Täuschung ums Berner Übereinkommen

Fleurke und Trouwborst decken noch mehr auf: Die Kommission behauptet, das Berner Übereinkommen zwinge zur Änderung – eine „irreführende Aussage“! Das Übereinkommen erlaubt strengeren Schutz (Artikel 12), wie beim Luchs, der in Anhang III des Übereinkommens und Anhang IV der Richtlinie steht. Die LCIE unterstützt das: Änderungen müssen „kohärent und wissenschaftlich“ sein (Empfehlung Nr. 56, 1997). Doch die Kommission handelt willkürlich – ein „Rückfall in menschenzentriertes Denken“, sagen die Experten.

Wir machen stark mit Fakten!

Die Fachkritik ist eindeutig: Der EU-Plan ist ein Angriff auf Recht und Wissenschaft! Fleurke, Trouwborst und die LCIE zeigen: Die Kommission ignoriert Gesetze, Daten und den Fortschritt hin zu einem friedlichen Miteinander. Deshalb rufen wir euch auf:
  • Informiert euch: Lest die Kritik – sie gibt uns Recht!
  • Verbreitet sie: Teilt diesen Artikel – jeder muss das wissen!
Floor Fleurke ist außerordentliche Professorin für europäisches Umweltrecht an der Tilburg Law School.
Arie Trouwborst ist Professor für Naturschutzrecht an der Tilburg Law School und außerordentlicher Professor an der juristischen Fakultät der North-West University in Südafrika.

Quelle und kompletter Original-Artikel in englischer Sprache: https://www.europeanlawblog.eu/pub/7w4ku9b6/release/1?fbclid=IwY2xjawJV9D9leHRuA2FlbQIxMQABHRWfi58mBVlSdp0WfjOwTtlhNgY3-T0Q6wA8ojp3wgvpvFZ25T2D5ovZnQ_aem_fCBesUZ4VPzrVoYpCI8OaA

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Nein, eine Jagd auf Wölfe in Brandenburg kann nicht starten!

Viele Wolfsfreunde sind entsetzt.  Ein dpa-Artikel suggeriert, dass mit der Aufnahme ins Jagdrecht, die Jagd auf Wölfe in Brandenburg begonnen werden könnte. Aber nein, die Jagd auf Wölfe kann in Brandenburg nicht einfach beginnen, selbst wenn der Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention herabgesetzt wurde und die FFH-Richtlinie angepasst werden sollte. Es gibt mehrere rechtliche und praktische Hürden, die überwunden werden müssen, bevor eine Bejagung möglich wäre. Hier eine Analyse.

Im dpa-Artikel steht folgendes: „Die Brandenburger Landesregierung plant eine Bundesratsinitiative zu einer stärkeren Entnahme von Wölfen. Die Bundesregierung werde darin aufgefordert, eine Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht vorzubereiten, heißt es in einer Mitteilung der Staatskanzlei. Durch gesetzliche Änderungen solle auch in Brandenburg der Wolfsbestand begrenzt werden.“

 

Beispielfoto Wölfe.

 

Die Initiative zeigt, dass Brandenburg auf Bundesebene Druck machen will, um die rechtlichen Hürden für eine Wolfsjagd zu senken. Aktuell (Stand März 2025) ist der Wolf durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und die EU-FFH-Richtlinie streng geschützt, auch wenn die Berner Konvention den Schutzstatus kürzlich auf Anhang III (geschützt, aber Entnahme möglich) herabgesetzt hat. Damit die Aufnahme ins Jagdrecht wirksam wird, müssten jedoch:
  1. Die FFH-Richtlinie den Wolf von Anhang IV (streng geschützt) in Anhang V (Entnahme erlaubt) verschieben – das erfordert EU-weite Zustimmung.
  2. Das BNatSchG entsprechend angepasst werden, was die Bundesregierung umsetzen müsste.
Die Berner Konvention hat den Schutzstatus des Wolfs zum 6. März 2025 von Anhang II (streng geschützt) auf Anhang III (geschützt) herabgesetzt. Das bedeutet, dass das grundsätzliche Tötungsverbot auf internationaler Ebene aufgehoben ist, allerdings bleibt der Wolf weiterhin eine geschützte Art. Diese Änderung allein reicht jedoch nicht aus, um die Jagd in Deutschland oder speziell in Brandenburg sofort zu ermöglichen, da die EU und die nationalen Gesetze maßgeblich sind.
Die EU-Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) ist die entscheidende Rechtsgrundlage auf EU-Ebene. Solange der Wolf dort in Anhang IV (streng geschützt) bleibt, gilt weiterhin ein striktes Tötungsverbot mit nur wenigen Ausnahmen. Eine Herabsetzung in Anhang V (geschützt, Entnahme möglich) erfordert die einstimmige Zustimmung aller 27 EU-Mitgliedstaaten. Selbst wenn dies gelingt, müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass der „günstige Erhaltungszustand“ der Wolfspopulation gewahrt bleibt – eine Voraussetzung, die vor jeder Jagd überprüft werden müsste.

Kann Brandenburg alleine den günstigen Erhaltungszustand für das Bundesland ausrufen?

Nein, denn die FFH-Richtlinie verlangt, dass der günstige Erhaltungszustand einer Art im Hinblick auf ihre gesamte Population innerhalb eines Mitgliedstaats oder einer biogeografischen Region bewertet wird. In Deutschland bedeutet das:
  • Der Zustand der Wolfspopulation wird bundesweit betrachtet, da Wölfe mobil sind und ihre Population sich über Ländergrenzen hinweg bewegt.
  • Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und das Bundesdokumentations- und Beratungszentrum für Wölfe (DBBW) koordinieren die Bewertung und liefern die Datenbasis. Stand 2023/2024 leben etwa 150–200 Rudel in Deutschland, mit Schwerpunkten in Brandenburg, Sachsen und Niedersachsen.
Ein Bundesland könnte nicht einfach sagen: „Bei uns ist der Erhaltungszustand günstig“, wenn die bundesweite Population oder die Datenlage das nicht stützen. Eine isolierte Festlegung würde gegen die Zielsetzung der FFH-Richtlinie verstoßen, die auf eine kohärente Erhaltung der Art abzielt.
 
Die Naturschutzpolitik in Deutschland ist föderal organisiert. Die Länder setzen EU- und Bundesrecht um und haben gewisse Spielräume, z. B. bei der Ausgestaltung von Managementplänen oder Ausnahmegenehmigungen (etwa bei Problemwölfen). Theoretisch könnte Brandenburg also:
  • Eine regionale Bewertung vorlegen, etwa basierend auf der hohen Wolfspopulation im Land (ca. 40–50 Rudel).
  • Argumentieren, dass der Erhaltungszustand lokal günstig ist, um z. B. Entnahmen zu rechtfertigen.
Aber selbst dann wäre das rechtlich fragwürdig:
  • Bundesrecht: Das BNatSchG gilt bundesweit und sieht den Wolf als streng geschützte Art. Solange das nicht geändert wird, könnten regionale Festlegungen rechtlich nicht zur Jagd führen.
  • EU-Recht: Die FFH-Richtlinie erlaubt Ausnahmen nur unter strengen Bedingungen (z. B. Gefahr für Menschen oder Nutztiere), und diese müssen mit dem bundesweiten oder europäischen Erhaltungszustand vereinbar sein.
  • Gerichtliche Überprüfung: Eine einseitige Ausrufung durch Brandenburg würde sehr wahrscheinlich von großen Naturschutzverbänden angefochten werden, mit Verweis auf die übergeordnete Bewertungsebene. Mitglieder der großen Verbände können hier jetzt schon insistierend einwirken.

Ohne diese Änderungen ist eine  Jagd auf Wölfe in Brandenburg – trotz einer möglichen Aufnahme ins Landesjagdrecht – nicht möglich. Selbst dann müsste der „günstige Erhaltungszustand“ der Wolfspopulation gewahrt bleiben, was auf nationaler Ebene – also für ganz Deutschland –  bewertet wird, nicht nur in Brandenburg allein.
Die Bundesratsinitiative ist ein politisches Signal an die Agrar und Jagdlobby, aber die Umsetzung hängt von komplexen rechtlichen Schritten auf Bundes- und EU-Ebene ab. Eine stärkere Entnahme wäre erst möglich, wenn diese Hürden genommen sind, und selbst dann wären Abschüsse reguliert und an den Erhaltungszustand gebunden. Kurzfristig ändert sich also wenig – aber es ist ein langfristiger Ansatz, bei dem schon jetzt zu erkennen ist, das die Lobbyisten Wölfe bejagen wollen.
Fazit: Doch in Deutschland wird zudem die FFH-Richtlinie durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) umgesetzt, das den Wolf aktuell streng schützt. Selbst bei einer Anpassung der FFH-Richtlinie müsste das BNatSchG geändert werden, um die Jagd zu erlauben. Brandenburg könnte den Wolf zwar ins Landesjagdrecht aufnehmen, wie es andere Bundesländer (z. B. Sachsen oder Niedersachsen) bereits getan haben. Doch das allein würde die Jagd nicht legalisieren, solange der Wolf bundesrechtlich geschützt bleibt.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Wölfe mit Sendern: Notwendigkeit oder überflüssiges Risiko?

In Sachsen sollen Senderhalsbänder helfen, die Geheimnisse der Wölfe zu lüften. Das Landesumweltamt Sachsen meldet weitere Besenderungen. Die Daten sollen zeigen, wie Wölfe sich bewegen, welche Reviere sie nutzen und wie sie mit ihrer Umwelt interagieren. Doch braucht es diese Technik wirklich noch? Und wer zahlt dafür – vor allem, wenn besenderte Wölfe dadurch gefährdeter werden?

Seit 2019 läuft das Besenderungsprogramm in Sachsen, koordiniert vom Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) mit dem Senckenberg Museum Görlitz und dem LUPUS Institut. Seit 2019 seien in Sachsen 17 Wölfe gefangen und mit Senderhalsbändern ausgestattet worden. Wie das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie in Dresden mitteilte, seien aktuell vier Wölfe für die Wissenschaft unterwegs. Alle vier Tiere senden ihre Lokationsdaten aus dem nördlichen Landkreis Görlitz, heißt es in einer Pressemitteilung vom 20. Februar 2025.
Screenshot aus der Pressemitteilung.

Bei den besenderten Wölfen FT21 »Tilda« und MT9 »Leon« handele es sich um die Fähe und den Rüden des Rudels Daubitz II. FT22 »Yuma« sei eine gemeinsame Tochter der beiden Tiere aus dem Wurf 2023. Dass zeitgleich drei Tiere aus einem Rudel besendert werden konnten, sei bisher einmalig in Sachsen. Die Bewegungsprofile der beiden Elterntiere seien typisch für territoriale Wölfe. Kerngebiet des Rudels Daubitz II ist der östliche Teil des Truppenübungsplatzes Oberlausitz. Auch die Teichgebiete südlich davon würden intensiv von ihnen genutzt, das Waldgebiet der Noeser Heide jedoch kaum. FT22 »Yuma« würde sich noch im Elternterritorium aufhalten. Ihr Streifgebiet überschneide sich dabei fast vollständig mit dem ihrer Mutter.

Für eine Überraschung sorge die Genetik des Rüden MT9 »Leon«. Im Frühjahr 2023 hätte er sich sowohl mit FT21 »Tilda« als auch mit der Fähe des Rudels Noeser Heide, dessen Rüde er von 2020 bis 2023 gewesen sei, verpaart. Beide Verpaarungen würden deshalb für das Monitoringjahr 2023/2024 als ein Territorium – Daubitz II – geführt. Ob das Rudel Noeser Heide noch existiere, soll über das herkömmliche Monitoring weiter untersucht werden.

MT10 »Janos« sei der vierte Wolf, der mit einem Senderhalsband ausgestattet wurde. Es handelt sich dabei um den Rüden des neuen Rudels Weißkeißel. Nach seinem Fang Ende März 2024 konnte anhand seines Bewegungsprofils nachverfolgt werden, dass es im Raum Weißkeißel in der Paarungszeit 2024 zu einem Wechsel des Territoriums gekommen war. Der Rüde nutze das ehemalige Kerngebiet des Rudels Sagar, das seit dem Winter 2023/2024 nicht mehr nachgewiesen werden konnte. Zusammen mit seiner Partnerin, einer Tochter des Rudels Halbendorf, hätte »Janos« im vergangenen Sommer vier Welpen aufgezogen.

Im April 2024 sei noch ein fünfter Wolf (MT11 »Fred«) besendert worden, der drei Monate nach seiner Besenderung bei einem Verkehrsunfall auf der Spreestraße zwischen Neustadt/Spree und Boxberg ums Leben gekommen sei. Auffallend viele besenderte Wölfe kommen in Deutschland ums Leben.

Sender sollen Lücken schließen, die klassische Methoden nicht abdecken – etwa detaillierte Bewegungsmuster oder die Nutzung von Kulturlandschaften. Doch viele dieser Fragen wurden in anderen Regionen längst untersucht. Warum also noch mehr Sender in Sachsen, wo 41 Wolfsterritorien (Stand Juli 2024) schon gut dokumentiert sind? Brauchen wir wirklich weitere Daten, um zu wissen, welche Wölfe sich wo aufhalten?

Illegale Jagd: Ein Risiko wird ignoriert

Ein Punkt wird im Programm gern ausgeblendet: Besenderte Wölfe sind leichter aufzuspüren – nicht nur für Forscher, sondern auch für Gegner der Wölfe. Studien zeigen, dass Tiere mit Sendern häufiger illegal getötet werden. In Sachsen, wo die Wolfspopulation wächst, aber nicht überall willkommen ist, ist das kein kleines Problem. Im Monitoringjahr 2023/2024 wurden 34 tote Wölfe gemeldet, vier davon nachweislich illegal erlegt. Die Wölfin „Lotta“ (FT11) etwa verschwand 2020 – tot, vermutlich durch Bissverletzungen, aber die genaue Ursache blieb unklar. Solche Fälle werfen die Frage auf: Macht die Besenderung die Wölfe nicht eher zu Zielscheiben, statt sie zu schützen? Die Daten mögen für die Wissenschaft nützlich sein, doch für die Tiere selbst könnte sie tödlich enden.

Wer finanziert das Ganze?

Das Besenderungsprogramm wird vom Freistaat Sachsen finanziert, genauer vom LfULG, das die Mittel bereitstellt. Konkrete Zahlen bleiben nebulös – weder die Kosten für die Sender, noch die Gehälter der beteiligten Institute werden öffentlich detailliert aufgezeigt. Ein GPS-Halsband kann schnell mehrere tausend Euro kosten, dazu kommen Logistik, Personal und Analysen. In Zeiten knapper Haushalte fragt man sich: Ist das die beste Investition, wenn man doch bereits viel über die Bewegungsmuster von Wölfen in ihren Territorien weiß?

Schutz oder Schuss?

Wenn besenderte Wölfe leichter gejagt werden, dient die Technik am Ende vielleicht weniger dem Artenschutz als der Kontrolle?
Sachsen hat 34 Rudel, fünf Paare und zwei Einzelwölfe – müssen wir sie wirklich noch genauer verfolgen? Oder wäre es klüger, die Tiere in Ruhe zu lassen und die vorhandenen Erkenntnisse endlich praktisch zu nutzen?
Aber es bleibt nicht bei illegaler Jagd. Besenderte Wölfe sind auch leichter zu finden, wenn Behörden eine Abschussverfügung erteilen. In Deutschland können Wölfe legal geschossen werden, wenn sie als „Problemwölfe“ gelten – etwa nach wiederholten Angriffen auf Nutztiere. Mit einem Sender am Hals werden sie zur Zielscheibe: Ihre Position ist bekannt, ihre Fluchtwege vorhersehbar.
Das Monitoring und die Besenderungen werden von der Regierung finanziert – vom Bund und den Ländern. In Sachsen zahlt das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), unterstützt durch Bundesmittel über die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Wolf (DBBW). Dieselbe Regierung, die diese Daten sammelt, hat im September 2024 zugestimmt, den Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzustufen. Diese Änderung, die noch EU-Recht werden muss, würde Abschüsse erleichtern. Der Widerspruch ist bitter:  So finanziert man die Sender, mit der die Wölfe auch zum „legalen“ Abschuss leichter gefunden werden können.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Wolfsschutz unter Beschuss: Die Herabstufung des Wolfs in der Berner Konvention

Ein schwarzer Tag für den Wolf und alle Natur- und Tierfreunde.  Heute ist es soweit: Der Schutzstatus des Wolfs wurde in der Berner Konvention von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabgestuft. Eine Entscheidung, die am 3. Dezember 2024 vom Ständigen Ausschuss der Konvention getroffen wurde, tritt nun, drei Monate später, in Kraft. Für uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist dies ein Rückschritt, der die Tür für mehr Abschüsse, mehr Konflikte und weniger Wildnis weit aufstößt.

Doch was bedeutet das konkret – und was muss noch geschehen, damit diese Änderung auch in Deutschland spürbar wird?

Was ändert sich jetzt? International markiert die Herabstufung einen Paradigmenwechsel: Der Wolf ist nicht länger eine Art, die unter höchstem Schutz steht. Staaten können nun flexibler entscheiden, wie sie mit „ihren“ Wölfen umgehen – Abschüsse werden erleichtert, solange der „günstige Erhaltungszustand“ gewahrt bleibt. Für Länder außerhalb der EU, wie die Schweiz, könnte dies schnell zu neuen Jagdregelungen führen. Doch in der EU und damit in Deutschland greift die Änderung noch nicht direkt: Hier regelt die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) den Schutz des Wolfs, und er bleibt in Anhang IV – vorerst streng geschützt.
Schwere Zeiten für Wolfsfamilien.
Trotzdem ist die Botschaft klar: Die Jagdlobby hat einen Etappensieg errungen. In Deutschland, wo der Wolf ohnehin schon unter Druck steht durch illegale Tötungen, übertriebene Angstmache und ein Jagdrecht, das ihn nicht ausreichend schützt , wird dieser Schritt den Ruf nach Abschüssen nur lauter machen. Wir wissen: Wölfe regulieren Wildbestände, fördern die Biodiversität und sind kein Problem, sondern eine Lösung. Doch die Politik scheint lieber auf populistische Stimmen zu hören.

Die beschämende Rolle von Deutschland

 

Am 3. Dezember 2024 stimmte der Ständige Ausschuss der Berner Konvention über den Vorschlag der EU-Kommission ab, den Schutzstatus des Wolfs von Anhang II (streng geschützt) auf Anhang III (geschützt) zu ändern. Deutschland, vertreten durch das Bundesumweltministerium unter Steffi Lemke, hat diesem Vorschlag zugestimmt. Die Entscheidung wurde mit großer Mehrheit gefällt und es gab keine ausreichenden Einsprüche innerhalb der dreimonatigen Frist, weshalb sie jetzt in Kraft tritt. Die Zustimmung Deutschlands war Teil einer abgestimmten EU-Position, wobei einige Mitgliedstaaten wie Spanien dagegen votierten, Deutschland jedoch mit der Mehrheit ging.

Abstimmung im Ständigen Ausschuss der Berner Konvention (3. Dezember 2024)
  • Dafür gestimmt:
    • Europäische Union (als Block): Die EU trat als Vertragspartei geschlossen auf und unterstützte den Vorschlag zur Herabstufung. Das bedeutet, dass die 27 EU-Mitgliedstaaten – einschließlich Deutschland – gemeinsam dafür stimmten. Deutschland hatte zuvor im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) am 25. September 2024 seine Position von Enthaltung auf Unterstützung geändert, was den Ausschlag für die Mehrheit gab.
    • Konkrete EU-Staaten wie Deutschland, Frankreich, Italien, Polen und andere folgten der EU-Linie, wobei keine Abweichungen innerhalb des Blocks öffentlich dokumentiert sind.
    • Insgesamt wurde eine große Mehrheit erreicht, was darauf hindeutet, dass neben den EU-Staaten auch andere Vertragsparteien zustimmten.
  • Dagegen gestimmt:
    • Laut der NGO Green Impact stimmten fünf Länder gegen den Vorschlag:
      • Vereinigtes Königreich
      • Monaco
      • Montenegro
      • Albanien
      • Bosnien-Herzegowina
  • Enthaltungen:
    • Zwei Länder enthielten sich laut Green Impact:
      • Tunesien
      • Türkei
Steffi Lemke, die sich als grüne Ministerin dem Artenschutz verschrieben hat, steht in der Verantwortung, den Wolf vor der Jagdlobby zu schützen. Doch ihre bisherigen Aussagen zur Wolfsfrage bleiben vage – ein „günstiger Erhaltungszustand“ wird betont, aber konkrete Maßnahmen gegen die drohende Abschusswelle fehlen. Deutschland hätte in der EU auf eine Blockade der FFH-Richtlinienänderung drängen können, um den strengen Schutz des Wolfs zu erhalten. Stattdessen scheint die Regierung den Konflikt zwischen Landwirten und Naturschutz auszusetzen, anstatt klare Kante zu zeigen.
Während Länder wie Spanien sich gegen die Herabstufung stellten, beugte sich Deutschland dem Druck der Jagdlobby und populistischer Stimmen aus Bayern und Niedersachsen. Steffi Lemke hätte die Chance gehabt, ein klares Zeichen für den Artenschutz zu setzen – stattdessen rechtfertigt sie die Zustimmung mit dem „günstigen Erhaltungszustand“ des Wolfs, ohne die Folgen ernsthaft zu hinterfragen. Illegale Tötungen, destabilisierte Rudel und ein fragwürdiges Monitoring durch Jäger zeigen jedoch: Der Wolf braucht mehr Schutz, nicht weniger. Zwar darf jetzt nicht sofort losgeschossen werden – die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU hält den Wolf weiterhin unter strengem Schutz, bis sie geändert wird –, doch die Richtung ist alarmierend.
Beispielfoto Wolf.
Die Folgen: Ein Balanceakt mit Risiken
Die Herabstufung ist mehr als ein bürokratischer Akt – sie hat gesellschaftliche und ökologische Sprengkraft. Während Landwirte und Jäger die Entscheidung feiern, warnen wir vor den Konsequenzen: Schon jetzt verschwinden Wölfe spurlos, getötet im großen Stil durch Wildtierkriminalität. Wer hat die Mittel, die Zeit und die Ortskenntnis für solche Taten? Die Antwort liegt nahe, doch die Politik schweigt. Verstärkte legale Abschüsse könnten Rudelstrukturen zerstören, was – wie Studien zeigen – paradoxerweise mehr Nutztierrisse zur Folge haben kann. Ein Ökosystem, das endlich wieder in Balance kommt, droht erneut ins Wanken zu geraten.
In Deutschland bleibt der Wolf zwar durch das Bundesnaturschutzgesetz und die FFH-Richtlinie geschützt, doch der Druck wächst. In vielen Bundesländern wird das Monitoring der Wolfspopulation von Jägern durchgeführt – denselben Gruppen, die oft Abschussfreigaben fordern. Wie glaubwürdig ist ein System, das die Jäger zu Hütern einer Art macht, die sie lieber im Fadenkreuz sehen?

Es gibt eine Klage

Aber es gibt tatsächlich eine Klage im Zusammenhang mit der Änderung des Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention. Fünf Umwelt- und Tierschutzorganisationen aus verschiedenen europäischen Ländern – Green Impact, Earth und LNDC Animal Protection (Italien), One Voice (Frankreich) sowie Great Lakes and Wetlands (Ungarn) – haben beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Beschwerde eingereicht. Diese Klage richtet sich gegen die Entscheidung des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention vom 3. Dezember 2024, den Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ (Anhang II) auf „geschützt“ (Anhang III) herabzustufen.
Die Klage wurde kurz vor Weihnachten 2024 eingereicht, genauer gesagt am 20. Dezember 2024, wie auf verschiedenen Plattformen, auch von Wolfsschutz-Deutschland e. V., berichtet wurde. Die Organisationen argumentieren, dass die Entscheidung nicht ausreichend wissenschaftlich begründet sei und politischem Druck, insbesondere von der EU, nachgegeben habe. Sie verweisen darauf, dass der Wolf in vielen Regionen Europas weiterhin einen ungünstigen Erhaltungszustand habe und die Herabstufung den Artenschutz gefährden könnte. Zudem wird kritisiert, dass die Maßnahme nicht zwangsläufig zu weniger Konflikten mit Nutztierhaltern führen werde, da effektiver Herdenschutz die nachhaltigere Lösung sei. Dass keine Orga aus Deutschland geklagt hat, deutet auf massiven Regierungs- und Lobbyeinfluss hin.
Beispielfoto Wolf.

Was noch passieren muss – und was wir fordern

Die Änderung der Berner Konvention ist nur der erste Schritt. Damit sie in der EU wirksam wird, muss die FFH-Richtlinie angepasst werden – der Wolf müsste von Anhang IV (streng geschützt) in Anhang V (geschützt) verschoben werden. Die EU-Kommission hat dies angekündigt, doch es braucht die Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rates. Ein Prozess, der Monate oder Jahre dauern kann und auf Widerstand stoßen wird – auch dank Organisationen wie uns, die nicht schweigend zusehen werden.
Sollte die EU nachgeben, müsste Deutschland sein nationales Recht anpassen. Das Bundesnaturschutzgesetz, das den Wolf ohnehin nur halbherzig schützt, könnten dann erleichterte Abschussregelungen ermöglichen. Doch wir sagen: Das darf nicht passieren! Wir fordern:
  • Keine Änderung der FFH-Richtlinie! Der Wolf bleibt streng geschützt – alles andere ist ein Verrat an der Natur.
  • Unabhängiges Monitoring! Jäger dürfen nicht länger über die Wolfspopulation wachen – wir brauchen neutrale Wissenschaftler, die nicht von Regierung oder Lobbyisten bezahlt werden.
  • Schutz statt Schießen! Investitionen in Herdenschutz statt in Gewehre sind der Weg zum friedlichen Miteinander.
  • Ende der Jagd! Nicht nur der Wolf, sondern alle Wildtiere verdienen ein Leben ohne Trophäenjäger.

Unser Appell

Die Herabstufung des Wolfs ist ein Weckruf. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. werden nicht tatenlos zusehen, wie ein Tier, das unsere Wälder bereichert, zum Freiwild wird. Der Wolf ist zurück – und er gehört hierher. Gemeinsam mit Euch setzen wir uns dafür ein, dass er bleibt – lebendig, frei und geschützt. Denn eine Natur ohne Wölfe, ohne Wildtiere, ist eine Natur ohne Zukunft.
Für den Wolf – für die Wildnis – für uns alle!
Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Neue Studie der Bundesregierung: Wissenschaftlicher Touch für Wolfsabschüsse?

Das Bundesamt für Naturschutz veröffentlichte kürzlich eine Studie zur künftigen Entwicklung des Wolfsbestandes in Deutschland, die wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. eher kritisch sehen.

Tatsächlich wurde die Studie auf Wunsch der Umweltministerinnen und -minister der Länder vom BfN in Auftrag gegeben.

Laut Presseinformation des BfN haben auf der 95. Umweltministerkonferenz (UMK) 2020 die Umweltminister der Bundesländer den Bund gebeten, für die „Größe der günstigen Referenzpopulation“ auf wissenschaftlicher Grundlage eine Anzahl adulter Wolfsindividuen je Anteil Deutschlands an den biogeografischen Regionen festzulegen. Das Verfahren für die Ermittlung von Referenzwerten sei von der EU-Kommission in mehreren Dokumenten festgelegt. Die EU-Dokumente dienten als Grundlage zur Ableitung eines Referenzwertes für die günstige Population sowie die Erstellung einer Populationsgefährdungsanalyse. Hinter diesen sperrigen Sätzen verbirgt sich nichts geringeres als der erneute Vorstoß eines „regionalen Wolfsmanagements“.

Die Bundesumweltministerkonferenz hatte bereits das Schnellabschussverfahren beschlossen.  Die Bundesregierung hatte der Herabsetzung des Schutzstatus Wolf bei einem Antrag der Europäischen Kommission, den Schutzstatus des Wolfes in der Berner Konvention herabzustufen, zugestimmt.

An der Studie war unserer Ansicht nach kein regierungsunabhängiges Institut beteiligt.

Beispielfoto Wolfseltern mit Welpen. © Brigitte Sommer

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sehen in dieser Studie durchaus die Gefahr, dass solche Berechnungen dafür hergenommen werden könnten, einen „gesunden Erhaltungszustand“ festzustellen und alles was darüber hinaus reicht, zum Abschuss freizugeben, wie es in anderen EU-Ländern ja bereits praktiziert wird.

Aus den Daten wurde die Überlebenswahrscheinlichkeit der Wölfe in Deutschland abgeleitet. Erwachsene Wölfe hätten die höchste Überlebenswahrscheinlichkeit. Jährlinge und Welpen würden  im Vergleich häufiger sterben. Auf Basis dieser Erkenntnisse sei mit Hilfe einer Populationsgefährdungsanalyse die Überlebenswahrscheinlichkeit über einen Zeitraum von 100 Jahren ermittelt und fünf Veränderungen der Lebenssituation der Wölfe simuliert worden. Teil der Simulation seien mögliche Krankheitsausbrüche, die sich auf den Bestand auswirken könnten, gewesen. In den meisten Simulationen hätte sich ein positiv entwickelnder Wolfsbestand ergeben. Würde jedoch ein gewisser Wert der Überlebenswahrscheinlichkeit unterschritten, könnten die Wölfe in Deutschland wieder aussterben, heißt es in der Pressemitteilung des BfN.

Wir bezweifeln, dass sich tatsächlich die Populationsentwicklung der Wölfe durch Simulationen berechnen lässt. In anderen Bereichen haben sich solche Simulationen durchaus auch als fehlerhaft erwiesen. Eine solche Studie könnte auch dazu hergenommen werden, Wolfsabschüssen einen wissenschaftlichen Touch zu geben.

 

Quelle: Pressemitteilung mit Link zur Studie:

https://www.bfn.de/aktuelles/bfn-veroeffentlicht-studie-zur-zukuenftigen-entwicklung-des-wolfsbestands-deutschland