Wolfsschutz Deutschland e. V. protestiert gegen die erneute Verlängerung des Schießbefehls auf Wolf Roddy in Niedersachsen

Umweltminister Lies steht in Niedersachsen vor gewaltigen Herausforderungen. Viele Böden sind sowohl mit Gülle als auch mit Glyphosat vergiftet. Die EU droht Deutschland mit Milliardenklagen, wird das Nitratproblem, das von der vielen Gülle kommt, nicht gelöst. Niedersachsen hat zudem nicht genug Naturschutzgebiete ausgewiesen. Hier droht speziell Niedersachsen eine Millionenklage.

Statt sich als Umweltminister diesen Herausforderungen zu stellen, geht Olaf Lies seit Monaten gegen eine harmlose Wolfsfamilie im Landkreis Nienburg vor. Der Feldzug gipfelte in einem Schießbefehl, den Lies vor drei Monaten ausgestellt hatte und der nun Monat für Monate verlängert wird. Der Rüde des kleinen Rodewaldrudels, bestehend aus Roddy, seiner Partnerin Lichta und dem einjährigen Welpen Grindi, soll Rinderrisse in Höhe von unter 2.000 Euro verursacht haben. Der geschädigte Landwirt hätte nach dem Managementplan Niedersachsen Billigkeitsleistungen erhalten können. Doch statt den Landwirt zu entschädigen, gab es stattdessen das Todesurteil für Wolf Roddy. Unfassbarerweise kommt noch hinzu, dass die Rinder so gut wie gar nicht geschützt waren. Ein Eilantrag des Freundeskreises frei lebender Wölfe wurde seitens des Gerichtes abgebügelt und die nächst höhere Instanz sogar ausgeschlossen.

NABU und die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe sollten Widerspruch eingelegt haben, allerdings ist nicht publiziert, was aus diesem Widerspruch geworden ist. Wir fordern beide Organisationen sowie auch den Freundeskreis frei lebender Wölfe auf, die in ihrem Rahmen möglichen rechtlichen Schritte zu unternehmen. 

Denn nun wurde also der Schießbefehl erneut verlängert, ließ Umweltminister Lies am Montagabend vom NDR verkünden. Nicht in einer Pressemitteilung des Umweltministeriums, wie es eigentlich üblich wäre. Erst einen Tag später, war dann die knappe Mitteilung auf der Homepage des Ministeriums zu lesen. Zitat:

Pressemitteilung Nr. 46/2019

Die bis Ende April befristete artenschutzrechtliche Genehmigung zur Entnahme des Wolfsrüden GW717m wird bis zum 31.05.2019 verlängert und das Verfahren zur Entnahme weiter unter Hochdruck vorangetrieben.

Die Gefahr weiterer Risse von geschützten Nutztieren und der Weitergabe problematischer Jagdtechniken besteht unverändert fort. http://www.umwelt.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/ausnahmegenehmigung-zur-toetung-des-wolfsrueden-gw717m-wird-nochmals-erneuert-176423.html

Welche problematischen Jagdtechniken, bitte? Wir haben im Gebiet mehrmals nachgewiesen, dass Weidetiere dort nicht geschützt werden, während Obst- und Gemüseplantagen sehr wohl eingezäunt werden können. https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/04/02/grosser-faktencheck-mit-zaunkontrolle-in-niedersachsen-im-gebiet-des-rodewaldrudels/

Laut Niedersächsischem Managementplan muss jede Verlängerung einer Abschussgenehmigung erneut geprüft werden. Dies geschah augenscheinlich nicht. Auch gab es keinerlei Rinderrisse mehr, für die Roddy verantwortlich gemacht werden konnte. Vielmehr wurde aber ein weiteres Rudel im Norden des Gebietes offiziell nachgewiesen. Im Süden befindet sich höchstwahrscheinlich noch ein weiteres Rudel. Solange im Landkreis Nienburg nicht geschützt wird, wird es auch künftig Risse geben. Ein Wolf fragt sich doch nicht, ob er lieber Rind oder Reh frisst. Er nutzt die Gelegenheit. Kälber, die unter den Zäunen hindurch gelangen und nicht mehr zurückfinden, sind leichte Beute für jeden Wolf. Der Riss bei Rethem geht höchstwahrscheinlich sogar sowieso auf das Konto des neu nachgewiesen Rudels. Was Lies den Menschen in einem Interview in den Schuamburger Nachrichten https://www.sn-online.de/Nachrichten/Der-Norden/Rodewalder-Problemwolf-Umweltminister-Olaf-Lies-im-Interview?fbclid=IwAR0KwRd3QG1TpPVOeBbK472_wmhXANkwl0d2PdMnBcz5x0SLHs4XZFgxzjw  vormachen will ist, dass Herden durch Abschüsse geschützt werden könnten. Dem ist nicht so. Alleine Herdenschutz wirkt und schützt. Zumal die EU die kompletten Kosten übernimmt. Zudem möchte Lies wohl den  Wolf ins Jagdrecht haben und nicht nur Polizeischützen, auch die Jäger sollen Roddy und sogar ganze weitere Wolfsfamilien töten dürfen. Schießen und schauen, ob es was nutzt? Über die Kosten des Einsatzes will Lies sich nicht äußern. Uns hat ein Insider aus dem Ministerium erzählt, dass es über 100.000 Euro wären. Roddy hatte einen Schaden von unter 2.000 Euro verursacht, den der Halter auch ersetzt bekommen hätte, hätte er denn einen Antrag gestellt. Zitat: Wie viel kostet es, dem Rodewalder Wolf hinterher zu jagen Zitat Lies: Wenn es erledigt ist, werden wir sagen, wie viele Kosten entstanden sind. Wir dokumentieren nicht nach außen, wie wir vorgehen, um die Entnahme nicht noch schwieriger zu machen.

Es ist unserer Auffassung nach offensichtlich, dass Umweltminister Lies, nicht die Politik macht, für die die Wähler die Landesregierung gewählt haben, sondern dass er der Agrar- und Jägerlobby in die Hände spielt. Wir fordern, dass diese Schießbefehlfarce sofort beendet wird. Ein derart überfordert wirkender Minister sollte zudem überlegen, die nötigen Konsequenzen aus diesem Skandal zu ziehen und einen Rücktritt in Erwägung ziehen. Falls Roddy wirklich erschossen werden sollte, werden wir von Wolfsschutz Deutschland e. V.  Anzeige gegen Minister und Schützen stellen. Es ist weder mit dem Tierschutz- noch mit dem Naturschutzgesetz noch mit EU-Recht vereinbar, dass ein unter dem höchsten Schutzstatus stehendes Wildtier wie der Wolf Roddy erschossen werden soll. Der Erhalt des Wolfs in Deutschland ist laut EU nach wie vor nicht gesichert. Es kommt also auf die Nachkommen jedes einzelnen Tieres an. Zudem Wolf Roddy genetisch besonders wertvoll ist, da er wohl nicht aus der hiesigen Population stammt. Zudem kommt noch erschwerend hinzu, dass die Fähe mit ziemlicher Sicherheit wieder tragend war und nun wahrscheinlich auch bereits Welpen geboren hat. Fällt ein Versorger des Rudels aus, kann die Mutter alleine ihre Welpen nur schwer bis gar nicht durchbekommen. Den Welpen wäre also der Hungertod so gut wie sicher. Der Schießbefehl ist weder sachlich noch ethisch vertretbar.

Wir werden weiterhin in dem Gebiet des Rodewaldrudels im Rahmen aller legalen Methoden aktiv sein.

Weitere Stimmen

Das sagen die Grünen, die auch eine kleine Anfrage gestellt haben, in der sie unter anderem Auskunft über die Höhe der Kosten haben möchten. 190502_KA_Rodewalder_Wolf

Christian Meyer, naturschutzpolitischer Sprecher

„Umweltminister Olaf Lies betreibt beim Wolfsmanagement weiterhin symbolische Ankündigungspolitik ohne inhaltliche Substanz.

Beim Rodewalder Wolf bleibt die Begründung fortgesetzter Nutztierrisse mehr als fraglich, da seit Wochen keine neuen Risse mehr gemeldet wurden. Anscheinend wurde der vom Land geförderte Herdenschutz in der Region endlich verbessert. Die massive Kritik der Umweltverbände und der Wolfsberater an seiner Begründung der Abschussverfügung als unsachlich, ist daher mehr als berechtigt. Für sein Versagen beim Abschuss hat der Minister immer neue Ausreden. Jetzt fällt ihm zum einen auf, dass das Gebiet so groß ist, und nach den Tierschützern sind nun die Jäger Schuld, die bei der Wolfsjagd nicht ausreichend mitwirken würden, obwohl sie den Wolf gar nicht schießen dürfen.

Statt sich mit immer neuen Ankündigungen als vermeintlich ‚harter Hund‘ zu präsentieren, sollte Umweltminister Olaf Lies den Weidetierhalter wirklich helfen. Er könnte endlich die Entschädigungszahlungen und die Förderung des Herdenschutzes beschleunigen, wie es im Grünen-Antrag gefordert ist. Auch wäre die von den Schafhaltern geforderte und von der CDU-Landwirtschaftsministerin verweigerte Weidetierprämie unabhängig vom Wolf eine wirksame Hilfe für das Weideland Niedersachsen.“

Zum Hintergrund

Der Wolf ist nach EU und Bundesrecht weiterhin streng geschützt. Lediglich Wölfe oder Wolfsrudel, die durch das wiederholte Überwinden von Schutzzäunen eine erhebliche Gefahr für   Weidetiere darstellen, können begründet getötet werden. Mit einer Anfrage fragen die Grünen nach der Zahl der Nutztierrisse und Herdenschutzmaßnahmen seit der Abschussverfügung.

https://www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/presse/presseinfos/artikel/christian-meyer-hilfloser-minister-verlaengert-grundlos-frist-fuer-wolfsabschuss.html

 

Das sagt Richterin a. D. Almuth Hirt, die auch für die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierrecht tätig ist. http://www.djgt.de

Nach den Hinweisen zur Erteilung artenschutzrechtlicher
Ausnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG beim Wolf vom 30.10.2018 bedarf es
nach Ablauf einer Befristung einer erneuten Prüfung und Bewertung des
Sachverhalts durch die zuständige Behörde.Es bestehen erhebliche
Zweifel, ob die Behörde bei der Verlängerung der Ausnahmegenehmigung
alle zu berücksichtigenden Gesichtspunkte beachtet hat.

1. Die Ausnahmegenehmigung vom 23.1.2019 ist auf zwei Roddy
nachgewiesene Rinderrisse und die darauf gestützte Prognose
zukünftiger weiterer Rinderrisse gestützt. Soweit ersichtlich sind
derartige Roddy zuzuordnende Rinderrisse seit 23.1.2019 nicht erfolgt.
Etwaige Risse anderer Nutz- oder Hobbytiere haben bei der der
Verlängerung der Ausnahmegenehmigung und der dabei anzustellenden
Prognose außer Betracht zu bleiben.Inwieweit die Behörde dies beachtet
hat, ist unklar.

2.Ein weiterer erheblicher Umstand, der einer Verlängerung der
Befristung entgegensteht, ist die Tatsache, dass Roddy in dem Zeitraum
der Verlängerung der Befristung, als Elterntier für die Aufzucht
seiner Welpen benötigt wird.. Seine Tötung könnte, da sie das
Verhungern der Welpen zur Folge haben kann, tierschutzrechtlich
relevant sein. Die am 16. 04. 2019 beschlossene Fassung der
Sächsischen Wolfsmanagementverordnung – SächsWolfMVO sieht in § 8 die
Entnahme von Elterntieren mit den entsprechenden nachteiligen Folgen
für die Welpen ( ihre Entnahme aus Tierschutzgründen ) nur im Fall von
§ 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 BNatSchG ( Entnahme im Interesse der
Gesundheit des Menschen ) vor. Demgegenüber enthielt der
Referentenentwurf zur SächsWolfVO in § 6 auch noch die Möglichkeit
der Tötung von Elterntieren zur Vermeidung erheblicher
wirtschaftlicher Schäden nach § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BNatSchG. .
Dass diese Bestimmung in die endgültige Fassung der SächsWolfVO nicht
übernommen wurde, ist wohl darauf zurückzuführen, dass der
Verordnungsgeber erkannt hat, dass die Tötung von Elterntieren zur
Vermeidung wirtschaftlicher Schäden weder ethisch noch
tierschutzrechtlich zu rechtfertigen ist.
Die SächsWolfMVO gilt zwar nicht in Niedersachsen, ihr kann aber als
allgemeiner Grundsatz entnommen werden, dass die Tötung von
Elterntieren zur Vermeidung wirtschaftlicher Schäden dem
Tierschutzgesetz nicht entspricht, zumal auch § 22 Abs. 4 BJagdG den
Grundsatz des Elternschutzes selbst für Wild ohne Schonzeit
enthält.Die Begründung des sächsischen Verordnungsgebers zu § 8 der
Verordnung führt dezidiert aus, dass der Schutz der Elterntiere
grundsätzlich zu gewährleisten ist, allerdings nicht uneingeschränkt,
die Abwehr von Gefahren für den Menschen gehe dem Elternschutz vor. Im
Umkehrschluss bedeutet dies aber, dass in den anderen Fällen des § 45
Abs. 7 BNatSchG der Elternschutz Vorrang vor wirtschaftlichen
Interessen hat.Dem muss auch die Entscheidung über die Verlängerung
der Ausnahmegenehmigung für Roddy, die allein auf § 45 Abs. 7 Satz 1
Nr. 1 BNatSchG ( Entnahme zur Abwendung erheblicher wirtschaftlicher
Schäden ) gestützt ist, Rechnung tragen.

 

 

 

 

Problemzäune in Schleswig-Holstein: Jetzt auch noch falsche Höhenangaben von Amts wegen?

Die Lage in Schleswig-Holstein um den von einem Schießbefehl bedrohten Wolf  Dani spitzt sich immer mehr zu. Schon tausende haben sich an unserer Email-Aktion https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/01/24/schleswig-holstein-offener-brief-an-umweltminister-albrecht-unterlassen-sie-den-schiessbefehl-auf-wolf-dani/ an Umweltminister Albrecht (Grüne) beteiligt. Nun kommen immer mehr Ungereimtheiten ans Licht. So heisst es beispielsweise falls man Dani nicht vor die Flinte bekomme, sei es genauso rechtens irgendeinen anderen Wolf abzuschießen. Mehrere Jäger sollen sich bereits gemeldet haben. Sie scheinen bereits voll im Blutrausch zu sein.

Gleichzeitig beklagt sich die Jägerschaft darüber, dass es gar nicht so einfach sein würde, wäre der Schießbefehl endlich erteilt, Dani auf insgesamt zirka 400 Quadratkilometern zu finden. Deshalb überlege man, den Wolf anzufüttern. Dabei ist das Anfüttern von Wölfen nach Gesetzeslage strengstens verboten.

Nun haben wir von einer Informantin Fotos von Zäunen erhalten, die angeblich bereits 1,20 Meter hoch gewesen sein sollten. Zitat:

Ich habe auf folgenden Bericht http://m.kn-online.de/Nachrichten/Schleswig-Holstein/Zwei-Schafe-gerissen-Diskussionn-um-wolfssichere-Zaeune, die KN angeschrieben. Ich war am Tag, als Wolfsberater, TV etc. in Westerhorn waren, mit einer Freundin an der besagten Weide spazieren. Nach dem Bericht der KN über einen 1,20m überwundenen Zaun, musste ich am nächsten Tag dort mal mit dem Zollstock nachmessen. Nur ein kleiner Bereich war mit einem Netzzaun 1,20 gesichert. Der größte Teil war mit 4 Litzen gerade mal 1 m gesichert. Habe mich bei den KN über die schlechte Recherche beklagt. Die Nachricht, die ich von den KN erhielt, hat mich doch sehr erstaunt. Die Information über die Höhe von 1,20m habe die Redakteurin direkt vom Landeskoordinator für Wolfsfragen erhalten.

Das wiederum sollte nun einige Fragen nach sich ziehen:

Die Bilder sprechen für sich. Eine Stromprüfung wurde zwar nicht durchgeführt, doch auf einigen Bildern ist deutlich zu sehen, dass Gras und Gestrüpp in den Zaun hineinreicht. Eine Stromführung wird dadurch unterbrochen. Das Hauptargument für die „Entnahme“ Danis sei das mehrmalige Überwinden von vorschriftsmäßigen Zäunen. Diese Zäune sehen auf keinen Fall so aus. Ergo wäre ein Grund für einen Schießbefehl auf gar keinen Fall gegeben. Zudem verstößt der Passus „mehrmaliges Überwinden von Zäunen“ in Wolfsmanagementplänen sowieso gegen EU-Recht und dürfte einer Klage einer Umweltorganisation nicht standhalten. Da der NABU seine Zustimmung zum Abschuss von Dani gegeben hat, könnten aber Basismitglieder von WWF und BUND auf ihre Vereine einwirken.

cof

 

 

 

Riss in Brandenburg – Zaun zur Elbe offen! Schäfer Mennle fordert dennoch den Abschuss eines ganzen Wolfsrudels!

Seit Tagen macht ein Riss im Nordwesten von Brandenburg nun sogar schon in der überregionalen Presse die Runde. Was war geschehen? Angeblich seien mindestens drei Tiere trotz der Anwesenheit von Herdenschutzhunden zu Tode gekommen. Schäfer Marc Mennle gibt seither Tageszeitungsjournalisten ein Interview nach dem anderen und fordert den Abschuss des in der Nähe lebenden Wolfsrudels. Im ersten von zahlreichen Artikeln räumte er allerdings ein, dass er seine Herde sowieso verkleinern müsse – wegen der langen Hitze- und Dürreperiode. In den vergangenen Jahren war der Schäfer auch in der Presse. Allerdings mit einem ganz anderen Thema. Es ging um Vernachlässigung seiner Schafe. Tierfreunde hatten sich darüber beschwert, dass die Tiere bei Hitze nichts zu Trinken erhielten. Der Rissgutachter Uwe Schanz, der zugleich NABU-Mitglied ist und der unserem Verein für unsere Blogzeitung keinerlei Auskunft geben wollte, tat bei anderen Medien nicht derart spröde. Der PNN läge sogar exklusiv das Rissgutachten vor, schreibt die Tageszeitung. Darin würde Schäfer Mennle unterstellt werden, dass er Entschädigung für einen Riss haben wollte, der nicht von einem Wolf verursacht worden sei. Ein Pressesprecher des Umweltamtes gab uns die Auskunft, dass nach Rissgutachten (DNA läge noch nicht vor) zwei Mal der Wolf anerkannt worden sei und ein Mal nicht und dass hier Entschädigungszahlungen in Vorbereitung seien. Ein Antrag auf Entnahme des Rudels läge nicht vor, so der Pressesprecher. Dabei war auch der Bauernbund mit auf den Zug aufgesprungen und forderte die Entnahme des Rudels.

Die Wasserseite zur Elbe hin war offen und Wölfe sind gute Schwimmer!

Weiter erklärt das Umweltamt, dass die Zaunhöhe 90 Zentimeter betragen hätte und dass 4000 V Spannung auf diesen gewesen wären. Die Mindestvoraussetzungen waren also erfüllt? Nach unserer Ansicht ganz klar nein, denn das Amt bestätigte uns auf Anfrage, dass die Flussseite nicht geschlossen gewesen war. Auch wenn in der Brandenburger Verordnung steht, dass bei Einsatz von HSH der Zaun zur Wasserseite hin nicht geschlossen werden muss. https://mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.414160.de Seit dem Vorfall im Schwarzwald sollte doch jedem Schäfer in Deutschland klar sein, dass es grob fahrlässig ist, Zäune nicht komplett zu schließen. Auch die Anwesenheit eines Herdenschutzhundes kann hier einen Angriff nicht 100 %-ig ausschließen. Zumal Brandenburg seit Jahren offizielles Wolfsgebiet ist. Der Riss im Süden von Baden-Württemberg mag ja auf die Unerfahrenheit des Hobbyschäfers dort zurückzuführen sein. Aber doch nicht in Brandenburg. Sollten hier wieder einmal Schafe als Fast-Food-Angebot für Wölfe herhalten, um endlich einen Erstfall für die Brandenburger Wolfsverordnung zu kreieren, die vorsieht, dass ein Wolf nach mehrmaligem Überwinden von Zäunen getötet werden darf? Unklar. Fakt ist allerdings dass diese Regel nur für ordnungsgemäß erstellte Zäune gilt. Wir haben eine Petition gegen die Brandenburger Wolfsverordnung eröffnet, die solchen  (Un)Taten leider Tür und Tor eröffnet. http://www.change.org/brandenburgwoelfe

Es sei kein Strom auf dem Zaun gewesen!

Dazu auch noch ein Zitat aus einer Pressemitteilung des NABU: „Deshalb war es völlig wirkungslos, dass der Zaun noch knöcheltief in das Wasser hineingebaut worden war. Soweit der Zaun elektrisch geladen war, hat der Kontakt mit Wasser darüber hinaus die elektrische und damit abschreckende Wirkung unbrauchbar gemacht. Auch die Herdenschutzhunde hatten es auf dieser Weide äußerst schwer. Die Weide war für die Hunde sehr unübersichtlich. Teilweise standen Gras und Schilf brusthoch, was gleichzeitig Deckung für den Wolf bewirkte. Auch hatte der Schäfer eine sehr große Fläche eingezäunt, ca. fünf Hektar. Die Einzäunung auf kleineren Flächen bedeutet zwar häufigeres Umsetzen des mobilen Weidezauns, aber der Schutz durch Herdenschutzhunde ist auf kleineren Flächen effektiver.“

Quellen:

http://www.pnn.de/brandenburg-berlin/1310746/

http://www.maz-online.de/Brandenburg/Trotz-Huetehund-Wolf-reisst-Schafe-bei-Lenzen

https://www.svz.de/lokales/prignitz/3000-liter-fuer-die-herde-id10175766.html

http://www.maz-online.de/Lokales/Prignitz/Lenzener-Schaefer-beteuert-Unschuld

https://www.lifepr.de/inaktiv/naturschutzbund-deutschland-nabu-landesverband-brandenburg-ev/Wolfsriss-an-der-Elbe-unzureichender-Herdenschutz/boxid/717678

 

Schon wieder Schießbefehl auf Wolf in Sachsen – Im Zweifel gegen den Angeklagten!

EuropäŠischer Wolf.

Sachsen – schon wieder ist ein Schießbefehl auf einen Lausitzer Wolf herausgegeben worden. Hintergrund ist ein angeblicher Vorfall mit einem Hund, dessen Fakten bislang noch gar nicht komplett geklärt werden konnten. Angeblich soll ein Wolf zwei Hunde angefallen haben, die sich auf einem eingezäunten Grundstück befunden hätten. Ein Hund soll zu Tode gekommen sein. Hier gibt es allerdings widersprüchliche Aussagen. In einem anderen Bericht war zu erlesen, dass der getötete Hund nachts draußen alleine an der Hundehütte festgebunden gewesen sei. Das wirft die Frage auf: Welcher verantwortungsvolle Hundebesitzer bindet seinen Liebling nachts mitten im Wolfsgebiet an einer Hundehütte fest, und wendet sich nach einem Vorfall flugs an die nächste Zeitung, mit der Forderung den Wolf abzuschießen? Angeblich gäbe es dort sogar gar keinen Zaun, der das komplette Grundstück umschließt. Ein weiterer Hund sei nachts verschwunden. Welcher wirkliche Hundefreund lässt seinen Hund nachts im Wolfsgebiet alleine heraus? Dieses Mal ist, im Gegensatz zu Pumpak, sogar eine unbefristete Abschussgenehmigung erteilt worden.

Zitat: „Wie und durch wen die jetzt erteilte Ausnahmegenehmigung praktisch umgesetzt werden soll, dazu wollte sich das Landratsamt Görlitz am Donnerstag nicht äußern. Vermutlich aus Angst, es könnten sich Bürger oder Journalisten zu sehr in das Geschehen einmischen“… vermutete die Freie Presse.


Der Wolf soll angeblich an Räude leiden. Dies will man anscheinend lediglich durch Sichtung der Bilder aus einer angebrachten Wildtierkamera festgestellt haben? Weil die Einwohner sich „Sorgen“ machen würden, soll der Wolf nun abgeschossen werden. In den sozialen Netzwerken kursieren Fotos, die einen Wolf zeigen. Mehrere Tageszeitungen hatten ein Foto aus dieser Bilderserie auch als Aufmacher für ihre Geschichte für den Schießbefehl verwendet. In den sozialen Netzwerken stellten User daraufhin die wildesten Vermutungen an. Nun erweist es sich, dass es sich bei den Bildern um Archivbilder handelt. Ein tatsächlich aktuelles Bild des angeblichen Übeltäters scheint es also gar nicht zu geben, bzw. ein Bild wurde von LUPUS nicht zur Verfügung gestellt. Fakt ist, dass es wieder einmal gar keine Beweise gibt. Das DNA-Ergebnis ist nicht da. Dennoch wird der Angeklagte „Wolf“ zum Tode verurteilt. Der NABU stimmt dem Todesurteil übrigens zu. Wieder einmal.

Bitte organisieren Sie sich und protestieren Sie. Menschen, die aus dem Gebiet Weißkeißel und Weißwasser kommen, sollten sich zu „Spaziergängen“ treffen. Es kann doch nicht sein, dass schon wieder ein Wolf vorverurteilt wird, bevor überhaupt die Faktenlage klar ist. Dass das Landratsamt angeblich Angst davor hat, dass sich Journalisten und Bürger einmischen, zeigt den Zustand der Demokratie in Sachsen.

Wir wenden uns hier auch direkt an die Jäger, es gibt viele unter Ihnen, die wenn Sie auch keine Freunde der Wölfe sind, diese jedoch respektieren. Wir bitte Sie, sich genau zu überlegen, ob Sie sich zum Erfüllungsgehilfen dieses Landratsamtes Görlitz machen wollen. Eine Rechtssicherheit für den Schützen und Ausführer dieses Schießbefehls gibt es nämlich nicht.
 

Quellen:

https://www.freiepresse.de/SACHSEN/Zum-dritten-Mal-soll-in-Sachsen-ein-Wolf-erschossen-werden-artikel10100446.php

https://www.nabu.de/news/2018/01/23779.html

http://www.kreis-goerlitz.de/city_info/webaccessibility/index.cfm?item_id=852936&waid=392&modul_id=34&record_id=91798

http://www.sz-online.de/nachrichten/freistaat-stimmt-wolfsabschuss-zu-3858928.html

 

 

 

Fall Pumpak – oder, wie kreieren wir einen Problemwolf

 

Pumpak – kein Problemwolf, sondern Opfer!

Vor über zwei Jahren klettert in Polen ein Wolfswelpe aus einem Bau, der Geschichte machen sollte. Die einen trachten ihm nach dem Leben, die anderen wollen sein Leben retten. In unserer Petition setzen sich bislang fast 100.000 Menschen für einen jungen Wolf aus Polen ein, der zwischen Sachsen und Polen herumwandert. Pumpak nennt man ihn liebevoll in Polen. Übersetzt heißt das „der Fette“. Und das hat seinen Grund. Pumpak liebt Kuchen und Dinge auf Komposthaufen. Dem Wolf geht es wie dem Menschen. Leckere Sachen setzen an. Vor einem Jahr ist er beim Hüten seiner Geschwister noch schlank. Schon damals fällt der polnischen Wissenschaftlerin Katarzyna Bojarska auf, dass sie es mit einem besonderen Tier zu tun hat. Als wir sie in Polen im Mai dieses Jahres besuchten, erzählt sie uns, dass er sich besonders liebevoll um seine ein Jahr jüngeren Geschwister gekümmert hat. Auffällig ist ein weißer Sattel auf der Schulter, ebenso eine ausgeprägte „Stupsnase.“ Es hieß, dass Pumpak von einem Förster angefüttert worden sein soll. Beweise gibt es dafür nicht. Nur Aussagen.

Nun macht Pumpak den großen Fehler, Ende November 2016 die Neiße zu überqueren. Auf deutscher Seite ist die Aufregung groß. Pumpak bedient sich im November an Komposthaufen. Nachweislich geht er Menschen aber aus dem Weg und flüchtet, sobald er sie sieht. Flugs werden Flugzettel ausgeteilt. Man solle jeden Wolf melden. Nach dem Verteilen der Handzettel explodieren die Sichtungen und Vorkommnisse.  Eine Liste wird erstellt und rückdatiert auf März.  Darauf finden sich 39 Vorfälle in der Liste, davon sind 26 mit einem Fragezeichen versehen. Dazu kommt noch eine Liste mit 26 Anhaltspunkten, dass es Pumpak nicht gewesen sein soll. Stand das Urteil da schon fest? Unklar. Fakt ist, dass Pumpaks Tod bereits Mitte Dezember beschlossene Sache war.

Zitat 15.12.16 –  „Grundlage des Protokolls Wolf, in denen selbst LUPUS erfolgreiche Vergrämungsmaßnahmen infrage stellt….ist damit die Überprüfung von Alternativen zum Abschuss ohne erfolgversprechendes Ergebnis erfolgt.“

Gleichzeitig ging die mediale Berichterstattung los. Sichtungen von Pumpak landeten in TV und in Tageszeitungen. Besonders hervorstechend ist ein Ereignis, das in der Liste auf den 23.11.2016 datiert ist. Pumpak soll im Hof der Familie gestanden haben, Frau S. habe Bilder gemacht. Kurz vor Pumpaks Todesurteil, nämlich am 12.12.16, erscheint aber erst der Artikel in einer Lokalzeitung. Eine so lange Zeitspanne nach Sichtung und Veröffentlichung ist absolut unüblich.

Dabei sollte doch eigentlich erst vergrämt werden. Allerdings bezweifeln die Wissenschaftler selbst den Erfolg einer solchen Aktion. Das Amt fragt nach Kosten-Nutzen. Die Öffentlichkeit wurde aber erst am 17. Januar 2017 informiert.

In der Abschussentscheidung steht, dass dabei maßgeblich gewesen wäre, dass Pumpak einem Jäger im Sommer eine Wildschweinschwarte gestohlen habe. Weiterhin könne er gefährlich für Menschen werden. Das Gutachten von LUPUS ist nicht eindeutig. Dort steht, dass eben dieser Nachweis nicht erbracht werden konnte.

Im nächsten Absatz steht, dass Frau Bojarska eine Probe nachgereicht hätte. Wurde diese nach analysiert? Unklar. Doch selbst wenn Pumpak der Übeltäter gewesen ist, ist dies doch kein Grund für einen Abschuss. Schließlich bedienen sich auch andere Wildtiere an Abfällen. Ebenso steht in dem Gutachten, dass Pumpak zwei Mal besendert worden sei. Diente dabei Futter als Köder? Haben die Wissenschaftler Pumpak selbst angefüttert?

Weiter wird bestätigt, dass Pumpak kein Interesse an Menschen zeigt und sich sofort zurückziehen würde. Auch steht in dem Gutachten, dass Pumpak sich gar nicht so häufig sehen lassen würde.

Ja, wie denn nun?

Kurz nach Bekanntwerden der Abschussverfügung wird Pumpak dann doch noch einmal gesehen. Die Dame sagt, dass sie einen Kuchen zum Abkühlen hinausgestellt habe. Da hätte sie einen Wolf gesehen, der aber sofort geflüchtet sei, als er sie sah. Sie sagte, dass er wirklich nur den Kuchen wollte, er gar nicht gefährlich gewirkt habe und sie auch keine Angst gehabt habe.

Zur gleichen Zeit legen die Umweltverbände NABU, GzSDW und Co. Protest gegen den Abschussentscheid ein. LUPUS gibt zu Bedenken, dass nicht einmal der Versuch gemacht worden wäre, zu vergrämen. Wie kommen die LUPUS-Mitarbeiter zu einer solchen Aussage? Haben sie denn nicht am Abschussentscheid mitgewirkt?

Laut Akte ist dies so.

Die Umweltverbände verlautbaren, dass sie keine Klage gegen den Entscheid erheben können.

Die einen reden, die anderen handeln!

Zu dieser Zeit hat  unser Vereinsmitglied Brigitte Sommer die Petition für Pumpak ins Leben gerufen, die damals innerhalb von nur drei Tagen fast 15.000 Unterschriften erzielt hat. Aktuell steht die Petition bei fast 100.000 Unterstützern. Unser Vereinsmitglied Alexander Januszkiewicz versuchte zur gleichen Zeit auf dem Weg der Privatklage etwas zu erreichen. Gleichzeitig hatte die Grüne Liga mit ihrer gerichtlichen Intervention Erfolg und Akteneinsicht erlangt.

Die Abschussverfügung für Pumpak wurde nicht verlängert, aber er ist seit Ende Januar verschwunden. Wurde er gewildert? Von Seiten der Jägerschaft wollte jedenfalls niemand den Todesschuss ausführen. Dafür sind wir sehr dankbar.

„Man erkennt den Wert einer Gesellschaft daran, wie sie mit den Schwächsten ihrer Glieder verfährt.“ Dies  soll Gustav Heinemann, dritter Bundespräsident der BRD gesagt haben.  Wölfe wurden,  seit die Menschen sesshaft wurden und mit dem Ackerbau anfingen, als Konkurrenz gesehen und gnadenlos dezimiert und verfolgt. Zu Zeiten der Jäger und Sammler sah das noch ganz anders aus. Die Legenden um „Bruder Wolf“ haben einen wahren Hintergrund. Mensch und Wolf waren Jagdgenossen, als Folge daraus entstanden Freundschaften, so genannte Lagerwölfe wurden in Familienverbände integriert. Neueste Erkenntnisse scheinen sogar zu bestätigen, dass der Mensch das Jagen vom Wolf gelernt hat und nicht umgekehrt. Dieses Erbe steckt heute noch immer in unseren Hunden. Die einen werden geliebt und verwöhnt, die wilden Verwandten gnadenlos verfolgt. Im Mittelalter brachte die Kirche Wölfe als „Hilfsgeister“ mit Frauen in Verbindung. Zu der Zeit der Hexenverbrennung erlitten Frauen und Wölfe ungeahntes Leid.  Wölfe wurden in Westeuropa fast komplett ausgerottet. Nun sind sie wieder da. Sie kommen nicht wegen uns, sondern wegen der wildreichen Wälder. Doch nicht jeder mag das akzeptieren. „Wie nützlich ist der Wolf?“ Gegenfrage: „Wie nützlich ist der Mensch?“

Nach dem Nutzen für unsere Erde beurteilt, schneidet nicht der Wolf schlecht ab, sondern wir.

 

Ein Blick in die Akte sowie Presseecho von damals.

 

 

 

 

 

Der Fall Pumpak im Pressespiegel von Anfang des Jahres:

https://www.tag24.de/nachrichten/rietschen-goerlitz-wolf-garten-sachsen-begegnung-angst-furcht-gesichtet-190909

http://www.mdr.de/sachsen/bautzen/problemwolf-pumpak-soll-leben-petition100.html

 

http://www.mdr.de/sachsen/bautzen/problemwolf-pumpak-abschussgenehmigung-laeuft-aus-100.html

 

http://www.mdr.de/sachsen/bautzen/pumpak-abschuss-umstritten-100.html

 

 https://www.change.org/p/wolf-pumpak-muss-weiterleben/u/19560638

 

https://husky-echo.de/wolf-pumpak-darf-nicht-getoetet-werden/

 

http://www.sz-online.de/sachsen/pumpak-darf-leben-3618033.html

 

Jungwolf Kurti, unschuldig zum Tode verurteilt?

Für Menschen, die in Deutschland vor Gericht stehen, gilt der Grundsatz: „Im Zweifel für den Angeklagten.“ Bei Tieren ist dies nicht so, gelten sie doch noch immer als Sache. Noch schlimmer steht es in Deutschland in Punkto Tierrechte für Wölfe. Reicht es hier völlig aus, Lügengeschichten in Zeitungen und anderen Medien zu verbreiten? Einen unschuldigen Jungwolf quasi per Mutmaßungen zum Tode zu verurteilen?

Fakt ist, der aus dem Niedersächsischen Rudel aus Munster stammende Rüde Kurti (MT6) ist am 27. April des vergangenen Jahres durch einen Polizisten erschossen worden. Genehmigt wurde dies von einem Grünen Umweltminister. Wie lautete das Urteil? Kurti sei nicht scheu und hätte sich wiederholt Menschen gezeigt, ja sogar einen angeleinten Hund gebissen.  Es bestünde eine Gefahr für Menschen.

Doch stimmt das wirklich?

Wir rollen den Fall Kurti hier noch einmal auf und bringen die Fakten: Wie viele Jungwölfe in Deutschland hatte Kurti nicht die nötige Erfahrung, sich nicht sehen zu lassen. Wie alle Jungwölfe wanderte auch er im Alter von zwei Jahren herum. Als Jährling war er zusammen mit seiner Schwester besendert worden. Im Nachhinein hieß es, dass er und seine Schwester von vorne herein, wie das komplette Munster Rudel, auffällig gewesen seien. In Wirklichkeit sind Kurti und seine Schwester, die übrigens unter ungeklärten Umständen kurze Zeit nach ihm zu Tode kam, durch Zufall in die Falle geraten. Es hätte genauso gut die Geschwister treffen können. Besendert wurden sie durch LUPUS.

Nun kamen örtliche Politiker sowie Teile der Jägerschaft Niedersachsen,  die sich offen gegen Wölfe aussprechen, ins Spiel. Ganz vorne mit dabei Politiker W. und sein Bekannter P., der sich eine Villa am Rande des Wolfsgebietes gebaut hat. Die Frau des Bekannten P. sei, als sie mit Kinderwagen und Hund spazieren ging, von Kurti verfolgt worden. Zeitungen berichteten wochenlang über diesen angeblichen Vorfall. Wir schrieben damals Herrn P. an. Er schrieb zurück, dass Kurti parallel im Wald nebenher gelaufen wäre. Seine Frau hätte es mit der Angst zu tun bekommen. Kurti wäre erst abgedreht, als sie ihren Hund, einen Ridgeback, vor der Haustüre angeleint hätte.  Von Aggression seitens Kurti kein Wort. Später soll Kurti durch Ortschaften gelaufen sein. Ein völlig normales Jungwolfverhalten, wie eigentlich bekannt sein sollte. Es hieß, Kurti  sei von Soldaten angefüttert worden. Doch gibt es Beweise? Nein. Es seien Bilder gemacht worden. Wurden sie veröffentlicht? Nein.

Kurti soll schließlich sogar dem Hund der Familie M. in den Hintern gebissen haben. Etliche reißerische Artikel und Sendungen sind noch heute darüber zu finden. Doch stimmt das? Fakt ist, dass kein DNA-Ergebnis diese Geschichte bestätigt. In einem Filmbeitrag des NDR, in dem die Familie M., übrigens auch Bekannte von Politiker W., ihre Geschichte erzählt, wurde keine Wunde des Hundes gezeigt. In einem späteren Beitrag wurde ein angebliches Foto einer Wunde gezeigt. Darauf war eine geklammerte Blessur am After zu sehen, die mehr nach einer ausgedrückten Fistel aussah, als nach einem Wolfsbiss. Es zeigte lediglich einen Kratzer. Erstellt hatte dieses Foto die Fotografin Anne F., die als freie Mitarbeiterin bei mehreren Tageszeitungen im Gebiet arbeitet. Doch wie glaubhaft ist diese Fotografin? Sie hatte sich mehrmals als Wolfsgegnerin öffentlich geäußert. Normalerweise sind Fotografen und Journalisten, die an einem speziellen Thema arbeiten, verpflichtet, neutral zu sein.

Wegen Kurtis angeblich mangelnder Scheu wurde sogar ein Wolfsexperte aus Schweden eingeflogen. Zum Vergrämen und Beschießen mit Gummigeschossen. Doch Kurti zeigte sich zu scheu, um vergrämt zu werden. Karlsson bescheinigte Ungefährlichkeit. https://www.kreiszeitung.de/lokales/heidekreis/lueneburger-heide-wolfsexperte-jens-karlsson-spuert-wolf-kurti-6190855.html

Doch trug dies zu Kurtis Entlastung bei?

Nein, ganz im Gegenteil. War sein Abschuss längst beschlossene Sache? Waren NABU und Co. bereit, einem Bauernopfer zuzustimmen? Unklar. Doch Fakt ist, dass der Nabu seinen Wolfsbotschaftern folgenden Maulkorb verpasst hat:

„Liebe Wolfsbotschafterinnen, liebe Wolfsbotschafter, in den letzten Wochen hat das offizielle Monitoring in Niedersachsen eine Häufung von Nahbegegnungen des Wolfes MT6 festgestellt. Gemäß der Kriterien im niedersächsischen Managementplan, der BfN-Richtlinien und der Facheinschätzung des Bundesumweltministeriums, der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Wolf (Institut LUPUS) sowie einer Beratung des AK Wolf in Niedersachsen, bei dem auch der NABU vertreten ist, haben wir es somit erstmalig mit einem „auffälligen“ Wolf in Deutschland zu tun.

Es besteht hier ausdrücklich Handlungsbedarf, denn wie wir aus verschiedenen Studien wissen, kann durch einen solchen Wolf für Menschen eine gefährliche Situation entstehen. Eine gefährliche Situation muss bei so kurzer Distanz nicht primär von dem Wolf ausgelöst werden. Auch andere Faktoren können ausschlaggebend sein: z.B. panische oder unüberlegte Reaktionen des Menschen, ein aggressiver Hund oder andere Dinge, die den Wolf plötzlich erschrecken können. Für uns als NABU ist es von extrem großer Bedeutung, unserem Motto „Wir nehmen die begründeten Ängste und Sorgen der Menschen ernst“ jetzt gerecht zu werden. Ihr als Wolfsbotschafter seid Ansprechpartner für die Menschen in Eurem Umfeld, daher ist es wichtig, dass Ihr diese Situation aus Sicht des Natur- und Artenschutzes bewertet. Dazu gehört: – Bitte unterscheidet zwischen Meldungen in den Medien und offiziellen Berichten des Monitorings! Immer wieder wird verkürzt dargestellt oder falsch zitiert.

Eure Informationen sollten jedoch aus sicheren, verifizierten Quellen stammen. Wir vom Bundesverband recherchieren aktuelle Fälle und überprüfen diese. Das kostet Zeit. Zeit, die wir uns nehmen müssen (Sorgfalt vor Schnelligkeit) und so dürft Ihr Euch als WoBos nicht zu Statements auf Basis von Medienberichten hinreißen lassen. – Offiziell bestätigte Nahbegegnungen sollten niemals bagatellisiert oder als unglaubwürdig dargestellt werden. Menschen mit Ängsten vor Wölfen müssen Informationen zur Vergrämung des Wolfes MT6 in Niedersachsen ernst genommen werden – ihnen allen pauschal eine Form der Phobie zu unterstellen, ist kontraproduktiv. 

Die Frage, ob dieses distanzlose Wolfsverhalten aus biologischer Sicht „normal“ oder „unnormal“ ist, tritt in den Hintergrund. Entscheidend ist viel mehr, dass die Sicherheit des Menschen an erster Stelle steht und daher die Kaskade von Maßnahmen weiter verfolgt werden muss (1. Besenderung, 2. Vergrämung, 3. Entnahme).

Die Besenderung von MT6 ist ja bereits im Sommer erfolgt, so dass an dieser Stelle nun die Vergrämung notwendig wird. – Nach wie vor kann über die Ursache des distanzlosen Verhaltens dieses Wolfes nur spekuliert werden. In der Wissenschaft sind als Auslöser für dieses Verhalten Krankheiten wie die Tollwut und positive Erfahrungen mit Menschen bekannt. MT6 wurde bei der Besenderung untersucht – eine Erkrankung kann also weitgehend ausgeschlossen werden. Insofern spricht zurzeit alles für eine Futterkonditionierung, weshalb es umso wichtiger ist, die Menschen darüber zu informieren, dass eine vermeintlich gut gemeinte Fütterung eines Wolfes zu seinem Tod führen kann. – Der AK Wolf Niedersachsen hat durch den NABU initiiert beschlossen, dass bei dem betroffenen Rudel Munster eine ausführliche Ursachenforschung betrieben wird. Wenn menschliches Fehlverhalten die Ursache für dieses Wolfsverhalten sein sollte, muss diese aus der Welt geschaffen werden! – Wir als NABU begleiten die Rückkehr der Wölfe aus Sicht des Natur- und Artenschutzes* – nicht als Tierschützer. Das bedeutet konkret, dass wir uns, sollte die Vergrämung nicht funktionieren, für die Tötung des Wolfes aussprechen werden. Eine Verbringung in ein Gehege lehnen wir aus Tierschutzgründen ab – derlei Versuche in der Vergangenheit haben gezeigt, dass die in Freiheit geborenen und aufgewachsenen Tiere in einem Gehege einem enormen Stress ausgesetzt sind, an dem sie nach nicht allzu langer Zeig verenden. Ausnahmen kann es z.B. geben, wenn der betreffende Wolf sehr jung ist. Das ist bei MT6 nicht der Fall. – Zu einer sachlichen Auseinandersetzung ohne übermäßige Emotionalisierung gehört auch, dass wir eventuell auffälligen Wölfen keine Namen geben! Im derzeitigen Fall bleibt es bei MT6 und nicht bei Kurt oder Kurti. – Wichtig ist: Ihr seid als NABU-Wolfsbotschafter an die offiziellen Positionen und Kommunikationslinien des NABU gebunden. Hierzu gehört, dass Ihr als NABU Wolfsbotschafter keine Petitionen unterstützt, die der NABU-Meinung zuwider laufen und auch keine Diskussionen anzettelt, die fachlich nicht begründbar sind (wie z.B. das Verbringen eines Wolfes in ein Gehege). Wir weisen sicherheitshalber darauf hin, dass ein Verstoß gegen diese Richtlinien zur Folge hat, dass Ihr das Amt als Wolfsbotschafter abgeben müsst. – Bitte vermeidet hektischen Aktivismus. Prüft, ob Petitionen, die Ihr als Privatpersonen unterstützt, vernünftig formuliert und an die richtigen Stellen adressiert sind. Wenn wir als NABU keine Petition starten, hat das einen guten Grund. Petitionen oder sonstigen Aktionismus dürft Ihr nicht in der Rolle als NABU-Wolfsbotschafter unterstützen, solange der NABU die Petition nicht offiziell unterstützt. *Artenschutz umfasst den Schutz der Populationen wild lebender Arten, während der Tierschutz auf das einzelne Tier und seine Unversehrtheit zielt. Das bedeutet, dass im begründeten Einzelfall der Artenschutz höher einzustufen ist als der Tierschutz.“

Das schrieb Sebastian K., ein Tierfilmer, dazu:

„Wenn Du das Interview vollständig gehört hast, weißt Du auch, dass ich MT6 derzeit als für Menschen nicht gefährlich halte. Dies ist eine Einschätzung und kein Wissen. Ich habe die Hoffnung, dass die kürzlich erfolgten Vergrämungsversuche oder vielleicht einfach die weitere Entwicklung des jungen geschlechtsreifen Wolfes dazu führen, dass er sich nicht mehr tagsüber in Menschennähe zeigt. Sollte er aber sein auffälliges Verhalten weiter zeigen, müsste man meines Erachtens die „Entnahme“ veranlassen; nicht weil ich – wie gesagt – unmittelbare Gefahr für Menschen in Verzug sehe, sondern weil ich die ländliche Bevölkerung als noch nicht ausreichend erfahren im Zusammenleben mit Wölfen ansehe, als dass sie Wölfe, die sich tagsüber in Menschennähe zeigen akzeptieren könnte – wie dies z.B. ja wohl in Bezug auf die Wölfin Timisch in Rumänien der Fall war.“

Glaubten manche Naturschützer ernsthaft, dass es danach Ruhe gibt, wenn man ein unschuldiges Tier dem Mob zum Fraß vorwirft?

Das Gegenteil ist seit dem Abschuss von Kurti passiert. Es gibt fast keine Woche, in der nicht weitere Abschüsse von Jungtieren gefordert werden. Christiane Schröder, Landesgeschäftsführerin des NABU-Brandenburg, stimmte dem Abschuss des Jungwolfes Filou bei Rathenow zu.  Dem Abschuss von Kurti stimmten LUPUS, NABU, Freundeskreis frei lebender Wölfe, WWF, GzSdW sowie weitere Vereine gemeinschaftlich zu. Auch für den Jungwolf Pumpak in Sachsen gab es einen Abschussentscheid, gegen den die Umweltverbände Klage einreichen wollten, dies aber nicht taten. Nur ein Verein reagierte wirklich: Wolfsschutz-Deutschland (Grüne Liga Sachsen).

Ist das Drama um Kurti damit zu Ende? Nein, nicht einmal im Tod, hat das Jungtier Frieden. Sein malträtierter Körper wird nun im Landesmuseum Hannover ausgestellt. Hier ein Bericht des NDR dazu http://www.ardmediathek.de/tv/Hallo-Niedersachsen/Wolf-Kurti-kommt-ins-Museum/NDR-Fernsehen/Video?bcastId=25231206&documentId=42317918

Weil sein Körper zu dünn und zu schmal war, musste das Fell zusätzlich gedehnt und der Plastikdummy verkleinert werden. Deutschland in Angst vor einem Jungtier, das kaum größer als ein Fuchs war?

Nach der Ausstellungseröffnung lautet ein Artikel „Selfies mit dem Problemwolf!“ http://www.neuepresse.de/Hannover/Meine-Stadt/Selfies-mit-dem-Problem-Wolf

Bettina Jung, von der Partei Ethia protestierte dagegen. Auch die Mitglieder unseres Vereines finden diese Darstellung und Vorführung respektlos.