Wolf GW2672m „Grindi“: Abschuss genehmigt – NI gewinnt Teilerfolg und legt Beschwerde ein

Wolfsschutz-Deutschland e.V. begrüßt den Teilerfolg der Naturschutzinitiative im Verfahren gegen Abschuss des Hornisgrinde-Wolfs – Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sind jetzt vor Ort im Einsatz. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat heute über den Eilantrag der Naturschutzinitiative e.V. (NI) gegen die Tötung des Wolfs GW2672m („Hornisgrinde-Wolf“) entschieden: Der Hauptantrag auf vorläufigen Schutz vor der Tötung wurde größtenteils abgelehnt, sodass der Wolf grundsätzlich ab sofort und bis zum 10. März 2026 erschossen werden darf. Jedoch wurde bereits von der NI Beschwerde eingelegt. Morgen findet in Bühl eine Mahnwache für Grindi statt, organisiert von Wolfsfreunden vor Ort. 

Und die NI erzielte einen wichtigen Teilerfolg: Das Gericht untersagte die Verwendung bestimmter Waffen und Hilfsmittel, insbesondere halbautomatische oder automatische Waffen sowie Sichtgeräte für Nachtschuss mit elektronischen Bildverstärkern oder Umwandlern. Diese Einschränkung ist ein klarer Erfolg für den Tierschutz und zeigt, dass Gerichte EU-Recht (FFH-Richtlinie) und Verhältnismäßigkeit ernst nehmen – auch wenn der Abschuss selbst vorerst genehmigt bleibt.
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. begrüßen diesen Teilerfolg und den insgesamt mutigen Einsatz der Naturschutzinitiative ausdrücklich. Die NI hat sofort Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim angekündigt – ein entscheidender nächster Schritt, um Wolf Grindie das Leben zu retten.. Der Wolf GW2672m lebt seit 2024 friedlich im Nationalpark Schwarzwald (Nordschwarzwald) und eine akute Gefahr für Leib und Leben liegt nachweislich nicht vor. Die Ausnahmegenehmigung des baden-württembergischen Umweltministeriums widerspricht unserem Verständnis nach dem Vorsorgeprinzip und dem günstigen Erhaltungszustand für Wölfe sowie EU-Recht und Tierschutzrecht.
Beispielfoto Wolf.

 

Wir sind selbst vor Ort im Gebiet der Hornisgrinde. Gemeinsam mit unserer Vorsitzenden Brigitte Sommer werden wir das Revier erwandern, alle relevanten Spuren, Sichtungen und Umstände dokumentieren und die Lage aus wolfsfreundlicher Perspektive bewerten. Unsere Erkenntnisse fließen direkt in unsere weitere Arbeit ein – inklusive möglicher rechtlicher, medialer und öffentlicher Schritte.
Wolfsfreunde und Unterstützer: Bleibt wachsam! Der Kampf um den Hornisgrinde-Wolf Grindi ist noch lange nicht entschieden – der Teilerfolg der NI gibt Hoffnung und weitere Instanzen und Dokumentationen vor Ort können den Abschuss stoppen. Wir behalten uns vor, unsere Dokumentationen dafür zu nutzen,  Strafanzeige gegen Entscheider und Ausführende zu erstatten. Falls das Verwaltungsgericht die Beschwerde der NI Recht gibt, befindet sich das Abschussteam unserer Meinung nach nicht in einem rechtssicheren Raum. 

 

Beispielfoto Wolfspaar. Wir sind ziemlich sicher, dass Grindi im Dezemeber 25 mit einer Fähe zusammen unterwegs gewesen ist. Mit dem Abschuss des Rüden soll eine Rudelbildung wohl verhindert werden.

 

Wir sind für Euch erreichbar:


Hotline: 0176 48732612
E-Mail: Volker.Vogel@wolfsschutz-deutschland.de 
Wolfsfreunde haben am Freitag, den 6.02.2025 eine Kundgebung für den Wolf Grindi organisiert. Uhrzeit: 18 Uhr am Kirchplatz in Bühl.
Hier eine Petitionen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

Die Angst vor dem Wolf als Symptom unserer entfremdeten Seele

Es ist ein paradoxes Schauspiel, das sich in Foren, Petitionen und Social-Media-Kommentaren wiederholt: Menschen, die sich lautstark gegen jede Form von Tierquälerei stellen, gegen Massentierhaltung wettern, Zoos ablehnen und für den Schutz bedrohter Arten kämpfen – diese selben Menschen bekommen Panik, sobald ein Wolf mal sichtbar wird. Einer, der nicht angegriffen hat, nicht bedroht hat, einfach nur da ist: Ein grauer Schatten am Waldrand, ein flüchtiger Blick aus gelben Augen. Und sofort ertönt der chorale Ruf: Vergrämen, sofort! Mit Paintball, Gummigeschossen, Knallapparaten, Drohnen – Hauptsache, er verschwindet wieder aus unserem Sichtfeld. Das ist neurotisch. Und es ist zutiefst aufschlussreich.

 

Meinungsartikel von Brigitte Sommer

Diese Forderung nach Vergrämung – also nach gezielter Verhaltensmodifikation eines wilden Tiers kommt tatsächlich aus der Mitte der Tierfreunde-Szene. Aus Kreisen, die sonst jede Form von Dressur, Zwang oder Technisierung am Tier ablehnen. Plötzlich aber soll der Wolf lernen, sich unsichtbar zu machen, scheu zu bleiben, den Menschen zu meiden – nicht durch natürliche Evolution, sondern durch technische Intervention. Das ist Kontrolle pur. Sterilisierung der Wildnis. Der Wolf darf existieren – aber nur als abstraktes Konzept im fernen Wald, nicht als lebendiges, unberechenbares Wesen, das mal vorbeiläuft und uns ansieht.
Beispielfoto Wolfspaar. © Brigitte Sommer
Warum diese Panik? Weil der Wolf das Letzte ist, was wir nicht domestiziert haben. Hunde kuscheln, Katzen schnurren, Häschen lassen sich füttern – alles kontrollierbar, berechenbar, Teil unseres Alltags. Der freie Wolf aber bleibt wild. Er gehorcht keinem Kommando, er kuschelt nicht, er hat keine App. Er symbolisiert genau das, was unsere moderne Welt immer mehr verdrängt: Lebendigkeit ohne Genehmigung. Etwas Unkontrollierbares, das einfach ist, ohne sich unserem Sicherheitsbedürfnis zu unterwerfen. Diese Angst ist kulturell tief verwurzelt – das berühmte Rotkäppchen-Syndrom. Der Wolf als das Böse, Heimtückische, Verschlingende. Märchen, Fabeln, religiöse Metaphern und der Adel, der im Wald alleine jagen wollte, haben ihn über Jahrhunderte zum Feindbild gemacht. Heute dient er der Politik als Sündenbock.
Selbst wer rational weiß, dass Wölfe in Deutschland seit ihrer Rückkehr keinen einzigen Menschen angegriffen haben und sich meist nur kurz sehen lassen, kann diese Urangst oft nicht abschalten. Sie sitzt im Unterbewussten. Und bei manchen Tierfreunden bricht sie genau dann durch, wenn der Wolf die unsichtbare Grenze überschreitet: von „romantischem Wildtier“ zu „realem Wesen in meiner Nähe“. Statt Staunen, Neugier oder respektvoller Distanz kommt die Forderung nach Technokratie: Vergrämung als mildestes Mittel? Für viele klingt das harmlos – aber es ist der Versuch, ein freies Tier zu konditionieren, ihm Schmerz zuzufügen (Gummigeschosse, Knall, Fallen), damit es lernt, uns aus dem Weg zu gehen.
Das ist keine Koexistenz. Das ist Verdrängung durch Technik. Genau die Logik, die unseren Alltag immer stärker prägt: Smart-Home-Kameras überwachen den Garten, Algorithmen filtern Risiken aus dem Newsfeed, Präventivmaßnahmen minimieren jede Unwägbarkeit. Der Wolf wird zum Testfall: Wenn schon eine Sichtung oder ein Nachschauen oder auch ein ruhiges Hinterhergehen Panik auslöst, wie sehr fürchten wir dann erst die echte Unkontrollierbarkeit des Lebens? Was fehlt, ist die Lebendigkeit. Die Bereitschaft, etwas zuzulassen, das nicht kuschelt, nicht gehorcht, nicht nützlich ist. Etwas, das uns einfach nur ansieht – und damit unsere eigene Entfremdung spiegelt.
Wir predigen Respekt vor der Natur, solange sie artig bleibt. Sobald sie wirklich wild wird, greifen wir zur Fernbedienung. Der Wolf ist ein Spiegel. Und in diesem Spiegel sehen viele Tierfreunde nicht den Wolf – sondern ihre eigene neurotische Angst vor dem, was nicht app-gesteuert, nicht versichert und nicht unsichtbar gemacht werden kann. Vielleicht wäre es an der Zeit, statt Vergrämung, Überwachung und Abschuss zu fordern, mal innezuhalten. Den Blick zu erwidern. Und zu akzeptieren: Manchmal läuft ein Wolf vorbei. Und das ist – bei aller Angst – genau das, was uns im heutigen Leben so fehlt: ein Stück echte, ungezähmte Lebendigkeit.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Nein zum Abschuss des Wolfsrüden GW2672m – Paar und Rudelbildung im Nationalpark?

Wolfsschutz-Deutschland e.V. lehnt die „artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung“ zur Tötung des Wolfsrüden GW2672m („Hornisgrindewolf“) entschieden ab. Wir fordern die sofortige Rücknahme der Genehmigung. Falls der Wolf erschossen werden sollte, kündigen wir eine Strafanzeige gegen Entscheider und Ausführende an. 

Update  31.02.2026: Gericht gibt Eilantrag der Naturschutzinitiative statt: 

Hier der Link: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/01/31/hornisgrinde-gericht-stoppt-gruenes-wolfskiller-kommando/

Die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur „Entnahme“ des Wolfs GW2672m gilt bis zum 10. März 2026. Die Genehmigung sei einem spezialisierten, anonymen Jagd-Team erteilt worden.
Der Nationalpark Schwarzwald wurde erst vor wenigen Wochen flächig komplettiert: Durch einen Gebietstausch mit der privaten Murgschifferschaft konnte ein letzter trennender Streifen bereinigt und in das Schutzgebiet integriert werden. Viele Menschen in der Region hatten diesen Schritt als wichtigen Erfolg für den Schutz wildlebender Arten und natürlicher Prozesse gefeiert. Umso größer ist die Enttäuschung vieler Tierfreunde vor Ort. Ein O-Ton aus der Region bringt die Stimmung vieler Menschen auf den Punkt: „Erst vor wenigen Wochen wurde der Nationalpark komplettiert. Ein kleiner trennender Streifen gehörte der privaten und einst mächtigen Murgschifferschaft. Durch Gebietstausch wurde das bereinigt. Und nun das … Ein Abschuss im Nationalpark, einem Schutzgebiet für Arten und Tiere, ist so was von abscheulich. Mit viel Aufwand hatte man ja Schilder den Wolf betreffend aufgestellt. Hier in der Region sind viele Tierfreunde entsetzt.“
Es wurde sogar eine Petition gegen den Abschuss eröffnet: https://www.change.org/p/kein-abschuss-von-wolf-gw2672m-im-schwarzwald
Beispielfoto Wolfspaar.
In Baden-Württemberg ist das Wolfsmonitoring zentral organisiert und wird von einer offiziellen Stelle durchgeführt. Die verantwortliche Institution ist die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) mit Sitz in Freiburg. Sie führt das bundeslandweite Wolfsmonitoring im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM) durch. Sie ist als Ressortforschungseinrichtung des Landes organisiert und dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) – bzw. seit den Zuständigkeitsänderungen teilweise auch dem Umweltministerium – direkt unterstellt. Die FVA ist das Betriebsforschungsinstitut der Landesforstverwaltung und damit eine Einrichtung der Landesverwaltung. Das bedeutet konkret: Sie unterliegt der Fach- und Dienstaufsicht des Ministeriums. Im Klartext: Im Falle von Abschussgenehmigungen werden Monitoringdaten dazu verwendet, einen Wolf für das Todesurteil aufzuspüren. 
Laut der Pressemitteilung des Umweltministeriums vom 27.02.2026 hätte der Wolf in der jüngeren Vergangenheit ein auffälliges Verhalten gezeigt, indem er sich während der Paarungszeit Hunden und deren Besitzerinnen und Besitzern teilweise bis auf wenige Meter genähert hätte. Er sei dabei nicht aggressiv gewesen, zeigte aber angeblich nur wenig Scheu vor Menschen. Generell liege im Wolfsmanagement des Landes der Fokus darauf, der Entwicklung von auffälligem Verhalten bei Wölfen vorzubeugen und eine beobachtete Entwicklung solcher Verhaltensweisen frühestmöglich zu unterbrechen. Die Sicherheit der Menschen stehe dabei an oberster Stelle.
Wenn Sicherheit an oberster Stelle stehen würde, müsste die Jagd verboten, aber nicht Wölfe getötet werden, denn 2024/25 passierten gleich mehrere Jagdunfälle mit verletzten Jägerkollegen (z. B. Heubach, im Ostalbkreis  (Kollege am Kopf getroffen, schwer verletzt).  2023 wurde ein Jäger angeschossen in Lauda-Königshofen. 2025 ereignete sich eine familiäre Gewalttat mit Jagdwaffe in Reutlingen (mehrere Tote, inkl. Selbsttötung).

Es gibt jährlich mehrere Fälle von Wildschweinangriffen,  meist auf Spaziergängern oder Hundebesitzern in städtischen Randgebieten oder Wäldern, oft ausgelöst durch Mütter mit Frischlingen oder enge Begegnungen (z. B. ein Bissvorfall in Stuttgart 2024, bei dem ein Mann ins Krankenhaus musste). Im Kontrast dazu gibt es keine Wolfsangriffe auf Menschen in Baden Württemberg und Deutschland. Wildschweine verursachen somit ein höheres reales Risiko für Begegnungen mit Verletzungspotenzial als Wölfe, die primär Nutztiere (Schafe, Ziegen) angreifen, nicht Menschen. Niemand käme auf die Idee, Menschen in Wäldern und Naturparks vor Wildschweinen schützen zu müssen. 

Das Umweltministerium hatte Mitte 2024 angeordnet, den Wolf zu fangen und zu besendern. Laut  Pressemitteilung hätte die Möglichkeit bestanden, ihm durch gezieltes Vergrämen eine wieder erhöhte Scheu vor Menschen anzutrainieren. Diese Versuche hätten aber nicht zum Erfolg geführt. Was doch darauf hindeutet, dass der Wolfsrüde zu scheu war.  Zugleich mehrten sich in jüngster Zeit Berichte über einen Wolfstourismus in der Region, da der Wolf im Gegensatz zu anderen Artgenossen deutlich häufiger gesichtet worden sei. Das Tier anzulocken, um Foto- und Filmaufnahmen zu tätigen, steigere jedoch die Wahrscheinlichkeit, dass der Wolf die letzte Scheu vor Menschen verliert. Möglicherweise gefährliche Situationen ließen sich vor diesem Hintergrund nicht mehr ausschließen.
Beispielfoto 9 Monate alter Wolfswelpe.

Normales Lebensrisiko

Im Vergleich zu Alltagsrisiken wie Verkehrsunfällen (ca. 2.500 Tote pro Jahr in Deutschland) oder Haushaltsunfällen (über 8.000 Tote) ist das Risiko eines Angriffs durch Wölfe verschwindend gering und statistisch vernachlässigbar. Diese Schießgenehmigung, deren Vollstreckung auch noch von den Steuerzahlern finanziert werden soll, ist unter diesen Voraussetzungen weder logisch begründbar noch haltbar. 

Unsere Kritik an NABU und Grünen

Im Staatsanzeiger Baden-Württemberg (27. Januar 2026) äußert sich NABU-Landeschef Johannes Enssle: Er bedauert den Abschuss als „letztes Mittel“, fordert besseren Schutz vor Wolfstourismus und betont die Notwendigkeit von Prävention. Dennoch bleibt die Stellungnahme verhalten – es fehlt ein klarer Aufruf zur Rücknahme der Genehmigung oder zur Unterstützung rechtlicher Schritte. Wir kritisieren dies als unzureichend: Eine führende Naturschutzorganisation sollte in einem so sensiblen Fall aktiv gegen eine Entnahme vorgehen, insbesondere wenn die Begründung auf fragwürdigen Annahmen beruht. Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) hebt im selben Artikel den Wolfstourismus als Hauptursache hervor und priorisiert die Sicherheit von Menschen. Dies impliziert eine Unterstützung der Entscheidung. Wir kritisieren, dass die Grünen als umweltpolitische Kraft hier nicht stärker auf Alternativen und Prävention setzen, sondern die Entnahme als unvermeidbar darstellen. Das widerspricht einem konsequenten Naturschutzansatz.
Zur Zeit ist eine NABU nahe Petition im Umlauf, die genau dieses heuchlerische Verhalten widerspiegelt. Hier der Link zu unserer Kritik: https://www.facebook.com/share/p/1AVEbaBqhT/?mibextid=wwXIfr
Ein Tierfreund beschreibt dies so: „Unfassbar, was da aus dem Umweltministerium in Stuttgart kommt. Und beschämend, was der Landesvorsitzende BaWü vom NABU dazu sagt, ebenso die Politikerin der Grünen. Noch regieren sie ja hier mit der CDU. Deren „Landwirtschaftsminister“ ist aber eh für Bejagung. Denke mal, dass es ab dem 8.3. dann umgedreht Schwarz-Grün heißen wird.“

Zusammenfassung unserer Position

  • Die dokumentierten Nähe-Begegnungen des Wolfs zu Menschen und Hunden (bis auf wenige Meter) erfolgten ohne aggressives Verhalten.
  • Wir sehen keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine signifikant reduzierte Scheu; der gescheiterte Fangversuch 2024 deutet eher auf natürliche Vorsicht hin.
  • Die Erwähnung eines „Wolfstourismus“ halten wir für übertrieben. In einer Region mit nur wenigen sesshaften Einzeltieren und sehr geringer Sichtungswahrscheinlichkeit ist ein gezieltes Anlocken unwahrscheinlich. Es erscheint plausibel, dass diese Argumentation vor allem dazu dient, Besucher aus dem Gebiet heraus zu halten. Tatsächlich hatte man erst im Sommer sogar Hinweistafeln mit Infos zum Wolf und seinem Territorium aufgestellt, also Tourismus sogar gefördert.
  • Wiederholte Verluste durch Verkehr (u. a. trächtige Wölfin 2024 auf der B500, Wolf in Lenzkirch, Welpe 2023 am Schluchsee) zeigen, dass der Schutz der wenigen Tiere bereits jetzt unzureichend ist.
Herrenwies, November 2025. Foto: privat.

 

Besonderer Punkt: Eine Fotofalle vom 11. Dezember 2025 zeigt eine mögliche Paarbildung

Eine Wildkamera in Forbach zeigte am 11. Dezember 2025 erstmals zwei Wölfe gemeinsam. Das Bild ist im Artikel sichtbar: http://Bild ist im Artikel sichtbar. Link: https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/karlsruhe/wolf-foto-falle-rudel-100.html
Experten der FVA mutmaßten unmittelbar danach, es handle sich um ein Paar (Rüde und Fähe), da zwei fremde adulte Rüden sich normalerweise meiden – besonders kurz vor der Paarungszeit (Dezember/Januar). Micha Herdtfelder, Wolfsexperte der FVA, sagte damals wörtlich: „Da Wolfsrüden normalerweise nicht mit einem anderen männlichen Exemplar unterwegs seien, gehe er davon aus, dass es sich auf dem Foto der Wildkamera um eine Fähe handele.“ Später wurde das Foto plötzlich den sesshaften Rüden GW2672m und GW852m zugeordnet. Wir halten diese Zuordnung für nicht zwingend:
  • Das Einzelbild erlaubt keine visuelle Geschlechtsbestimmung.
  • Genetische Spuren (Kot, Urin) in der Nähe könnten von einem anderen Tag stammen – Reviere überlappen sich in Grenzbereichen wie Forbach.
  • Das Verhalten (zwei Wölfe gemeinsam unterwegs kurz vor der Paarungszeit) ist für zwei fremde Rüden außergewöhnlich und würde viel besser zu einem Paar passen.
Es lässt sich daher nicht ausschließen, dass eine Fähe beteiligt war oder ist. Diese Unsicherheit nährt den Verdacht, dass eine mögliche Rudelbildung in Baden-Württemberg bewusst verhindert werden soll – was die Entnahmeentscheidung in einem noch sensibleren Licht erscheinen lässt. Zur Aufklärung haben wir eine Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) gestellt und fordern Einsicht in die vollständigen Begründungsunterlagen, Dokumentationen der Begegnungen, Vergrämungsprotokolle und Stellungnahmen – einschließlich aller Nachweise zum Foto vom 11. Dezember 2025. Es ist daher auch nicht auszuschließen, dass der „falsche“ Wolf getroffen werden könnte. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, selbst ein Wolfsexperte des Senckenberginstituts räumte ein, dass in Deutschland noch nie der „richtige“ Wolf totgeschossen worden wäre: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/02/11/wolfsexperte-sagt-in-deutschland-ist-noch-nie-der-richtige-wolf-entnommen-worden/
Beispielfoto Wolfsrudel. Seit Jahren wird eine Paarbildung mit anschließender Rudelbildung in Baden Württemberg verhindert.

Rechtlicher und politischer Kontext:

Unter dem derzeit noch geltenden strengen Schutz (§ 44/45 BNatSchG) sind Ausnahmen nur bei „ernsthafter Gefahr“ und nach Ausschöpfung milder Mittel zulässig. Historisch wurden Abschüsse in 50–70 % der Fälle vorläufig gerichtlich gestoppt; wir schätzen die Chancen auf einen vorläufigen Stopp gut ein, obwohl die geplante Novelle zum Bundesjagdgesetz und Bundesnaturschutzgesetz (Drucksache 21/3546) vorsieht, den Wolf jagdbar zu machen. Es gibt einen laufenden Gesetzgebungsprozess, in dem eine Änderung des BNatSchG vorgeschlagen wird, um den Wolf aus dem „besonderen Artenschutz“ (§ 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG) herauszunehmen, doch dies ist noch nicht durch.
In Baden-Württemberg ist dies aufgrund der sehr geringen Anzahl sesshafter Wölfe und des fehlenden regionalen günstigen Erhaltungszustands jedoch unwahrscheinlich. Die Novelle zielt primär auf Regionen mit höheren Beständen ab. Hier ein Urteil aus Frankreich, das eine Klage stärken könnte: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/01/13/frankreichs-gerichtserfolg-fuer-den-wolf-lokaler-schutz-siegt-ein-hoffnungsschimmer/
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellten am 27.02.2026 eine Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz.

Unsere Forderungen

  • Sofortige Rücknahme der Ausnahmegenehmigung
  • Vollständige Offenlegung der Unterlagen (einschließlich detaillierter Nachweise zum Foto vom 11. Dezember 2025)
  • tatsächliche Ermittlungen in Punkto illegaler Wolfstötungen
  • Verbesserter Schutz vor Verkehrsunfällen
  • Ausbau des Herdenschutzes
  • Ablehnung der geplanten Jagdgesetzesnovelle
  • Übergabe des Wolfsmonitoring an eine staatlich unabhängige NGO
Der Rüde GW2672m kam aus dem Gutenbrunn-Rudel in Österreich in sein neues Zuhause im Hornisgrind. Seine sinnlose und grausame Tötung würde damit einen genetisch wichtigen Vertreter einer Population entfernen,  die für die langfristige Vitalität der Art in Mitteleuropa entscheidend ist.

Aufruf an engagierte Menschen in der Region Nordschwarzwald

Die politisch gewollte Tötung des Hornisgrindewolfs hat in der Region große Betroffenheit ausgelöst. Viele Tierfreunde sind entsetzt und möchten aktiv etwas tun. Genau hier brauchen wir Euch. Wolfsschutz-Deutschland e.V. wird in den kommenden Wochen und Monaten verstärkt im Nordschwarzwald und im Umfeld des Nationalparks Schwarzwald unterwegs sein – für Aufklärung, Beobachtung und Vernetzung. Wir suchen neue Mitglieder, die direkt aus der Region kommen, und die mit uns aktiv werden möchten. https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/
Weitere Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Schwedisches Gericht stoppt Wolfsjagd – Ein Sieg mit verstecktem Haken

In Schweden hat das Verwaltungsberufungsgericht (Kammarrätten i Sundsvall) in zweiter Instanz die Lizenzjagd auf Wölfe für 2026 endgültig gestoppt. Die geplante Abschussquote von bis zu 48 Wölfen in fünf Provinzen wurde aufgehoben, weil die Behörden nicht nachweisen konnten, dass die Jagd den günstigen Erhaltungszustand der Population nicht gefährdet. Der nationale Referenzwert von nur 170 Wölfen als Minimum wurde als wissenschaftlich unzureichend kritisiert. Das klingt wie ein klarer Sieg für den Wolfsschutz – und ist es auch. Doch bei genauer Betrachtung hat diese Entscheidung Haken, die zu mehr Technokratie und Kontrolle im Umgang mit Wildtieren führen könnte, wie auch bei uns in Deutschland.

Die schwedische Lizenzjagd auf Wölfe für 2026 wurde in zweiter Instanz endgültig gestoppt und das mit jahrelangen EU-Vertragsverletzungsverfahren und deren zunehmendem Druck zu tun.

Beispielfoto Wolfsfamilie. © Brigitte Sommer
  • Erste Instanz (Förvaltningsrätten i Luleå): Am 15. Dezember 2025 hob das Gericht alle fünf Provinz-Entscheidungen (für Dalarna, Södermanland, Västmanland, Västra Götaland und Örebro) auf. Geplante Quote: bis zu 48 Wölfe. Begründung: Die Behörden konnten nicht nachweisen, dass die Jagd den günstigen Erhaltungszustand (gynnsam bevarandestatus) nicht gefährdet. Der Referenzwert von nur 170 Wölfen als Minimum wurde als wissenschaftlich unzureichend kritisiert.
  • Zweite Instanz (Kammarrätten i Sundsvall): Die Berufung der Behörden und Jägerverbände wurde abgewiesen (Urteil Dezember 2025 / Januar 2026). Das Gericht bestätigte: Die Jagdpläne verletzen EU-Recht (FFH-Richtlinie), weil der günstige Erhaltungszustand nicht gesichert ist. Keine Lizenzjagd 2026. Schutzabschüsse bei akuten Schäden (z. B. Rentier- oder Weidetierangriffe) bleiben weiter möglich, nur die reguläre Quote ist komplett vom Tisch. Ein besonders absurdes Beispiel: Ein Wolf wurde im Dezember 2025 in Norrbotten aus einem Helikopter verfolgt und getötet, weil er Rentiere angegriffen hatte. Solche Hubschrauber-Einsätze kosten schnell mehrere zehntausend Euro pro Stunde – eine irrsinnig teure, ressourcenfressende und verrückte Maßnahme. Solche Exzesse könnte es auch in Deutschland geben, denn die großen Umweltorgas bei uns sind auch mit Einzelabschüssen einverstanden. 
Bis 2025 gab es keine harten Sanktionen (keine Strafen, kein EuGH-Urteil mit Zwangsgeld). Die EU-Kommission hat Schweden im November 2025 dann aber explizit aufgefordert, den Bericht zum Erhaltungszustand zu überarbeiten – und genau das haben die Gerichte jetzt aufgegriffen. Ein „Erhaltungszustand“ lässt sich aber nur mit „Überwachung der Population“ definieren. Bei „gutem Erhaltungszustand“ könnte die Jagd aber wieder beginnen. 

Das klassische Muster: Problem schaffen, Krise herbeiführen, Lösung anbieten

Weltweit beobachten wir ein wiederkehrendes Schema: Ein Problem wird geschaffen oder verschärft, eine Krise entsteht und dann wird eine Lösung angeboten, die mehr Kontrolle, Daten und zentrale Steuerung bedeutet. Kritik wird mit dem Argument entschärft: „Schutz geht nur so“ oder „es ist evidenzbasiert und EU-konform“. Genau das passiert überall beim Wolf, auch in Schweden:
Das Problem wird geschaffen: Die Population ist genetisch schwach und fragmentiert – hauptsächlich weil Menschen das verursacht haben (Ausrottung im 19./20. Jahrhundert, Zerschneidung von Wanderkorridoren durch Straßen und Siedlungen, intensive Beutebejagung).
Die Krise entsteht: Steigende Konflikte zwischen Landwirten, Jägern und Naturschützern, öffentliche Empörung, politischer Druck.
Die Lösung wird angeboten: Statt die Ursachen zu beheben (Habitatkorridore schaffen, Beutebasis stabilisieren- die Schweden lieben die Elchjagd und jagen auch alle anderen Tiere aus Tradition –  langfristigen Schutz ohne Eingriffe, Gespräche mit den Sami, konsequenter Herdenschutz und Abschaffung der Jagd), wird gesagt: „Der günstige Erhaltungszustand ist nicht nachgewiesen.“ Die Gerichte fordern mehr Monitoring, mehr DNA-Proben, mehr GPS-Sender, mehr zentrale Datenbanken, mehr Expertenkommissionen, mehr bürokratische Prüfungen. Das Ergebnis: Der Wolf wird nicht wirklich geschützt, sondern noch intensiver überwacht und sein Bestand verwaltet, auf 500 bis 1.000 Wölfe gesetzt – und das wird als „Schutz“ verkauft. Dabei regeln Wölfe, wie alle Beutegreifer, ihre Populationsraten selbst. 
Spielendes Wolfspaar © Brigitte Sommer

Globale Parallelen: Überwachung in allen Bereichen

Dieses Muster ist kein Zufall, sondern zeigt sich in fast allen Lebensbereichen:
  • Klimakrise: Problem (real oder nicht), die Lösung, gleich mehr CO₂-Tracking, Smart-Meter-Pflicht, CO₂-Budget pro Person, zentrale Energie-Steuerung.
  • Pandemie: (real oder nicht) Contact-Tracing-Apps, Impfregister, digitale Gesundheitspässe.
  • Terrorismus/Kriminalität: Predictive Policing, Vorratsdatenspeicherung, Palantir bei der Polizei.
  • Finanzwelt: CBDC (digitales Zentralbankgeld) mit programmierbarem Geld, Transaktions-Tracking. Zerlegt man CBDC detailliert: Es ermöglicht Echtzeit-Überwachung jeder Zahlung, programmierbares Geld (z. B. Verfallsdatum, regionale Einschränkung, nur für „genehmigte“ Zwecke), und es schafft eine zentrale Datenbank, die Staaten oder Banken für Scoring, Sozialkontrolle oder Sanktionen nutzen können. Das wird als „sichere, moderne Währung“ verkauft, ist aber ein Werkzeug für totale Finanzüberwachung.
  • Kinder- und Jugendschutz: Altersverifikation und Identitätspflicht im Netz (Australien-Modell).
Immer das Gleiche: Das Problem (real oder nicht) führt zu einer Lösung, die mehr Daten, mehr Überwachung, weniger Anonymität und mehr zentrale Kontrolle durch Experten, Algorithmen, Staat oder Konzerne bedeutet. Die Leute akzeptieren das nicht freiwillig – also wird es als „alternativloser Schutz“ verkauft: „Ohne das können wir den Wolf / das Klima / die Sicherheit / die Kinder nicht schützen.“ Wer dagegen ist, gilt schnell als „gegen den Schutz“ oder „Verantwortungslos“. Das Muster passt nahtlos zur Agenda des World Economic Forums (WEF), das seit Jahren für einen „Great Reset“ wirbt und sich gerade wieder in Davos getroffen hat: Mehr digitale Kontrolle, Stakeholder-Kapitalismus und zentrale Steuerung.
Der Wolf ist nur ein weiteres sichtbares Beispiel. Die Technokratie wächst nicht, weil die Leute sie wollen – sie wächst, weil Probleme so gestaltet werden, dass nur technokratische Lösungen als „vernünftig“ erscheinen. Doch die Natur wird sich nicht in Schemata pressen lassen. Wir Menschen schon eher, wenn wir es zu spät merken.
Quellen:

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Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

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Doch, in der Slowakei finden Wolfsjagden statt

Seit 2021 wird in verschiedenen Naturschutz- und Wolfsschutz-Gruppen ein Text geteilt, der die Situation in der Slowakei beschreibt. Der Wortlaut lautet in der Regel: „Endlich müssen Wölfe in der Slowakei nicht mehr ihr Leben lang weglaufen, nur um am Leben zu bleiben…“ Das ist falsch. 

Weiter lautet der Satz:“ Nach Jahren der Angst und Unsicherheit können sie existieren, ohne ständig gejagt zu werden. 2021 hat die Slowakei nach langen Debatten und dem Druck von Naturschützern die Wolfsjagd offiziell verboten. Es war ein Wendepunkt…“  Dieser Text entsprach dem Stand von Mai/Juni 2021. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Slowakei die ganzjährige Wolfsjagd verboten (mit Ausnahme genehmigter Einzelfälle) und den Wolf landesweit streng geschützt. Das Verbot war das Ergebnis langjähriger Forderungen von Naturschutzorganisationen und Petitionen.

Seit Ende 2024 / Anfang 2025 hat sich die Rechtslage aber geändert

Beispielfoto Wolf.

Aufgrund der Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs in der Berner-Konvention und der EU-Habitatsrichtlinie wurde das ganzjährige Jagdverbot aufgehoben. Für die Jagdsaison 2025/2026 (1. September 2025 bis 15. Januar 2026 oder bis Erreichen der Quote) hat die slowakische Regierung eine Abschussquote von 74 Wölfen festgelegt. Zusätzlich wurden im Winter 2025 bereits 23 Wölfe erschossen. Die Jagd ist nur in Nationalparks und bestimmten Natura-2000-Gebieten von europäischer Bedeutung weiterhin untersagt, gilt jedoch in vielen anderen Gebieten. Naturschutzorganisationen in der Slowakei kritisieren die Quote scharf. Sie warnen vor einem Rückgang der Population, Rudelstörungen und steigenden Konflikten mit Nutztieren. Auch aus Tschechien gibt es Proteste, da Wölfe grenzüberschreitend wandern.

Der Text aus dem Jahr 2021 wird jedoch weiterhin unverändert geteilt – oft mit Links zu Artikeln von 2021 (z. B. WWF-CEE, Emerging Europe). Er enthält keine Aktualisierung und spiegelt daher den aktuellen Rechtsstand nicht wider. Bei der Weitergabe solcher Beiträge ist zu empfehlen, den aktuellen Stand zu ergänzen: Seit 2025 ist die Wolfsjagd in der Slowakei wieder erlaubt; die Quote für 2025/2026 beträgt 74 Wölfe. Die Entwicklung in der Slowakei zeigt, wie schnell ein erreichter Schutzstatus durch internationale Regeländerungen wieder verloren gehen kann. Dies ist nicht nur relevant für die Diskussion um den Wolfsschutz in Deutschland, sondern auch fürs Wahrnehmen und Aktivwerden. Länderübergreifend. 
Quelle:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

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Der LWW-Leitfaden: Ein technokratischer Irrsinn im Umgang mit Wölfen

In einer Zeit, in der der Wolf in Deutschland erfolgreich zurückkehrt ein wichtiger Bestandteil unserer Ökosysteme ist, aber auch von Lobbyisten angegriffen wird, stoßen wir auf Dokumente wie den „LWW protocol“ aus Schweden – ein sogenannter Leitfaden der Swedish University of Agricultural Sciences (SLU) aus dem Jahr 2025, der das Verhalten von Wölfen in der Nähe menschlicher Aktivitäten katalogisiert und standardisiert. Das Verhalten eines Wildtieres – eines hochintelligenten, scheuen Beutegreifers wie dem Wolf – in Checklisten, Risikostufen und Handlungsprotokollen zu pressen, ist nicht nur absurd, sondern auch gefährlich. Es reduziert komplexe natürliche Verhaltensweisen zu bürokratischen Kategorien wie „bold behavior“ (furchtloses Verhalten) und öffnet die Tür für unnötige Abschüsse unter dem Deckmantel von „Risikomanagement“.

Dieser Leitfaden, der von Experten in Von-oben-nach-unten-Manier erstellt wurde, ohne echte Beteiligung lokaler Betroffener oder eine breite gesellschaftliche Debatte, trägt alle Merkmale einer technokratischen Politik: Lebewesen werden entemotianolisiert und zu technischen „Situationen“ umgedeutet, die mit standardisierten Schritten „gelöst“ werden sollen. Von Beobachtung über Lärm, aversiver Konditionierung bis hin zur letalen Entnahme als „Ultima Ratio“ – es ist ein Rezeptbuch, das letztlich mehr Abschüsse legitimiert und zu Tierquälereien auffordert, statt echte Koexistenz zu fördern. Wer definiert, was „fruchtloses Verhalten“ ist? Wer entscheidet, wann ein Wolf zu nah kommt? Solche Katalogisierungen ignorieren die natürliche Scheu des Wolfs, Unerfahrenheit von Jungtieren und lenken von den wahren Konflikten ab: Habitatzerstörung, unzureichender Herdenschutz und menschliche Vorurteile.
Beispielfoto Wolfswelpe im Alter von 10 Monaten. © Brigitte Sommer
Als Wolfsschutz-Deutschland e.V. lehnen wir jeden Wolfsabschuss kategorisch ab. Stattdessen fordern wir ganz Deutschland zum Wolfsgebiet zu erklären und flächendeckend effektiven Herdenschutz – mit Zäunen, Herdenschutzhunden und finanzieller Unterstützung für Landwirte zu gewährleisten. Das ist machbar, kostengünstig und bewährt. In Regionen mit konsequentem Schutz sinken Risse auf Nutztiere dramatisch, ohne dass ein einziger Wolf getötet werden muss.
Schauen wir uns die Fakten an: Seit der Rückkehr des Wolfs nach Deutschland vor über 20 Jahren (um 2000) ist kein einziger Mensch durch einen Wolf zu Schaden gekommen – weder verletzt noch getötet. Weltweit und in Europa sind Angriffe extrem selten und in Deutschland gab es null Fälle. Im Kontrast dazu verursachen alltägliche Tiere echte Gefahren: Jährlich werden in Deutschland tausende Menschen durch Kühe verletzt – 2021 allein 4.800 meldepflichtige Unfälle in der Rinderhaltung, davon sieben tödlich. In den Jahren 2018–2022 lag die Kuh auf Platz zwei der Unfallgefahren in der Landwirtschaft. Und Hunde? Pro Jahr gibt es 30.000 bis 50.000 Bissverletzungen in Deutschland, mit ein bis sechs Todesfällen. Das alles gehört zum normalen Lebensrisiko. 
Dennoch käme niemand auf die Idee, einen Leitfaden zu erfinden, der das Verhalten von Kühen oder Hunden katalogisiert und Abschüsse empfiehlt. Warum also beim Wolf? Weil alte Ängste und neue Lobbyinteressen eine rationale Debatte verhindern. Der Wolf wird zum Sündenbock mit Spaltpotential gemacht, währenddessen Psychopathen ihre Lust auf Töten und Gewalt austoben wollen. 
Noch schlimmer: Diese technokratische Logik – Verhalten katalogisieren, standardisieren, intervenieren – wird längst auf Menschen angewendet und viele finden es „vernünftig“.
  • Nudging: Regierungen und Konzerne lenken uns subtil in „bessere“ Entscheidungen – voreingestellte Optionen, Warnhinweise, Social Proof. Es ist Manipulation des Willens, verkauft als Hilfe.
  • Digitales Zentralbankgeld (CBDC): Der digitale Euro würde jede Transaktion tracken – programmierbares Geld, das verfallen, regional beschränkt oder nur für „genehmigte“ Zwecke ausgegeben werden kann. Bargeld-Freiheit ade.
  • Überwachung & Predictive Policing: Algorithmen prognostizieren Verhalten, markieren „Risikopersonen“. In NRW, Bayern und Baden-Württemberg läuft bereits Palantir-Software bei der Polizei – ein US-Tool, dessen CEO Alex Karp offen sagt: „Our product is used on occasion to kill people.“ und „We scare enemies, and on occasion kill them.“
Die Parallele ist erschreckend: Wie wir Wölfe „managen“ tun wir es bei Menschen – nur digitaler, flächendeckender und mit weitaus größerem Schaden für Freiheit und Privatsphäre. Zeit, sich zu empören – bevor Checklisten und Algorithmen unser Leben bestimmen. Ins handeln können wir aber nur kommen, wenn wir die Realität auch wahrnehmen.
Quelle:

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Sterbender Wolfswelpe in der Kapelle: Ein blutiger Vorwurf an die Glaubwürdigkeit christlicher Werte

Ein junger Wolf aus dem Hochwald-Rudel verendet Anfang Januar 2026 in einer kleinen Kapelle am Brandweiher bei Waldweiler (Rheinland-Pfalz). Das Tier, schwer verletzt, hatte sich offenbar dorthin geschleppt und starb in der Ecke nahe dem Altar. Blutspuren am Boden zeugten von seiner Qual. Zwei Wanderer entdeckten den Kadaver am 12. Januar 2026. Das Koordinationszentrum Luchs und Wolf (KLUWO) bestätigte ausgewählten Medien, dass es sich wahrscheinlich um einen jungen Rüden aus dem sesshaften Hochwald-Rudel handelt. Obwohl erste Hinweise auf einen Verkehrsunfall deuten, besteht ein klarer Verdacht auf illegale Tötung. Die endgültige Todesursache muss durch eine pathologische Sektion geklärt werden.

Dieser Vorfall steht nicht allein. Es handelt sich damit um den dritten bekannten Fall eines tot aufgefundenen Wolfs im Hochwald innerhalb weniger Monate. Schon Ende Januar 2025 wurde ein weiterer Jungwolf (Lauf DBB-Wolf Verkehrsunfall) tot aufgefunden. Nach Angaben der Behörden lag der Fundort im Landkreis Trier-Saarburg an der Bundesstraße B407 bei Mandern. Anfang August 2025 folgte ein weiterer Totfund, ebenfalls im Landkreis Trier-Saarburg an der Hunsrückhöhenstraße bei Waldweiler. Hierzu steht in der DBBW-Übersicht „unklar“ (mit Hinweis auf ausstehende genetische/pathologische Analyse). KLUWO-Meldungen beschreiben das tote Tier als „tot aufgefundenes Tier“ ohne finale Ursache, aber mit Verdacht auf Verkehr.  Der aktuelle Fundort des dritten Tieres – eine Kapelle – verleiht dem Geschehen eine bittere symbolische Dimension. Ein verletztes Wildtier, das in einem Raum stirbt, der traditionell mit Barmherzigkeit und Schutz assoziiert wird, wirft Fragen auf.
Originalbild. Foto: privat.
Zwei besorgte Einwohner aus Waldweiler hätten sich an die Redaktion von Presse Blaes gewendet und um Anonymität gebeten, da das Thema Wolf im Ort stark polarisiere. Eine Anwohnerin hätte berichtet, dass zwei Wanderer aus dem Saarland den Wolf am Sonntag, den 11. Januar 2026 entdeckt und daraufhin die Polizei holten. Zeitgleich sei die Großkarnivoren-Hotline des Landes Rheinland-Pfalz verständigt worden. In der Folge seien die zuständige ehrenamtliche Wolfsbeauftragte sowie die Polizei zur Fundstelle gekommen. Nach Einschätzung aller Beteiligten sei das Tier vermutlich in einen Wildunfall verwickelt gewesen und seinen Verletzungen erlegen. Hinweise auf eine Straftat würden laut Polizei nicht vorliegen. Wieso eine solch schnelle Einschätzung?

Umkehrung christlicher Werte

Die Kapelle liegt rund einen Kilometer oberhalb der Hunsrückhöhenstraße. Am Sonntag seien auch zwei ortsansässige Jäger vor Ort gewesen, die in den umliegenden Waldgebieten private Flächen besitzen würden. Beide hätten erhebliche Zweifel an der Unfalltheorie gehabt.
Zum Zeitpunkt des Fundes habe Schnee gelegen, die Temperaturen seien unter dem Gefrierpunkt gewesen  und es hätten keinerlei Schleif-, Blut- oder Trittsiegel rund um die Kapelle festgestellt werden können. Aus Sicht der Jäger liege daher der Verdacht nahe, dass der Wolf gezielt in der Kapelle abgelegt worden sei. Als Vorwurf an die Umkehrung christlicher Werte? Falls dies so sein sollte, kann sich derjenige, der den Wolf mit genau dieser Botschaft dort deponiert haben könnte, an uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. wenden.
Das Gebiet grenzt an den Nationalpark Hochwald.  Gerade Parteien und auch Menschen, die sich auf christliche Werte berufen, fordern regelmäßig eine Lockerung des Wolfschutzes, Abschussquoten oder wolfsfreie Zonen – oft im Interesse von Jagd und Landwirtschaft. Gleichzeitig werden Hubertusmessen abgehalten, in denen Jäger gesegnet werden. Doch der heilige Hubertus war in der Legende kein Förderer der Jagd: Durch eine Vision (Hirsch mit Kreuz) kehrte er vom Töten ab und lebte fortan asketisch. Kirche und Jägerschaft haben diese Figur umgedeutet und gekapert, um das Töten zu legitimieren – entgegen ihrer ursprünglichen Botschaft von Verzicht und Umkehr. Historisch stand die Kirche häufig auf der Seite der Mächtigen: Von den feudalen Jagdprivilegien des Mittelalters bis zu heutigen Segnungen für Jägerverbände. Die Schöpfung wird gepredigt, doch in der Praxis oft den Interessen der Starken geopfert. Der Wolf in der Kapelle wird so zum stummen Zeugen dieser Diskrepanz: Kein Schutz, kein Erbarmen – nur der Tod. Doch dass hier nicht nur CDU und CSU ein Problem darstellen, klärt sich am Ende in unserer Reportage. 
Nach dem Ergebnis der pathologischen Untersuchung behalten wir uns vor, Strafanzeige zu erstatten und eine Belohnung für Hinweise auszusetzen.

Mafiöse Verstrickungen?

Beobachtungen aus Insiderkreisen deuten zudem auf ein systematisches Problem hin: Das KLUWO dulde stillschweigend vieles, um sein Leuchtturmprojekt – die Wiederansiedlung der Luchse im Pfälzerwald – nicht durch den „schlechten Ruf“ der Wölfe zu gefährden. Schon seit 2014 sollen Aktionen für Wölfe im Pfälzerwald boykottiert worden sein, um Konflikte zu vermeiden. Ähnliche Probleme gibt es in der Hohen Rhön, übrigens Biosphärenreservat, in Bayern, wo ein ganzes Wolfsrudel ausgelöscht worden sein könnte, um ein Birkhuhnprojekt zu schützen.  Dahinter stehen auch Arbeitsplätze: Viele im forstlichen Bereich hängen von solchen Projekten ab, die sonst keine Beschäftigung bieten würden. Diese Zurückhaltung bei Transparenz und Aufklärung schadet jedoch Recht und Gesetz langfristig. Zu den Vorwürfen passt auch, dass das KLUWO kaum öffentliche Informationen heraus gibt und wenn, oft nur auf Anfragen.
Im Artikel der Lokalzeitung – Beitrag mit weiteren Fotos im nächsten Absatz eingebaut –  haben Jäger zum Vorfall geklagt: Wegen der Wölfe gäbe es immer weniger Wild, der Bestand nehme spürbar ab – und damit auch die Jagdmöglichkeiten. Ein Jäger verwies sogar auf ein frisch gerissenes Reh als Beleg für die „Probleme“. Solche Aussagen klingen dramatisch, halten einer näheren Betrachtung aber nicht stand. Tatsache ist: In Rheinland-Pfalz wird seit Jahren konsequent das Prinzip „Wald vor Wild“ umgesetzt. Die Landesforsten und das Umweltministerium priorisieren den Waldumbau und die Verjüngung – das bedeutet: Hohe Abschusszahlen bei Reh-, Rot- und Schwarzwild, angeblich um Verbissschäden zu minimieren. Jährliche forstfachliche Stellungnahmen und Schälschadensaufnahmen führen zu angepassten Abschussplänen, die oft höhere Erlegungen fordern. Die Jägerschaft selbst hat sich in der Vergangenheit weitgehend damit identifiziert und trägt durch intensive Bejagung einen großen Teil dazu bei. Der Wolf? Er ist in RLP mit nur wenigen Rudeln (darunter das Hochwald-Rudel) und geringer Dichte präsent – seine Auswirkungen auf das Wild ist lokal begrenzt und regulierend, nicht ausrottend. „Wald vor Wild“ erscheint stattdessen wie ein technokratisch geprägter Albtraum. 
Wissenschaftliche Studien (z. B. aus Yellowstone oder europäischen Vergleichen) zeigen: Wölfe reduzieren überhöhte Wildbestände nicht katastrophal, sondern stabilisieren sie langfristig – sie sorgen für vorsichtigeres Verhalten der Beutetiere, weniger Verbiss und mehr Artenvielfalt im Wald. In RLP selbst sinken die Jagdstrecken bei Rotwild (2024/25: -684 Tiere) vor allem durch forstliche Regulierung, nicht durch Wölfe. Die Klage der Jäger wirkt daher wie ein Ablenkungsmanöver: Statt die eigene Rolle bei der starken Bejagung zu thematisieren, wird der Wolf zum Sündenbock gemacht – obwohl er genau das natürliche Gleichgewicht herstellen könnte, das der Wald so dringend braucht. Zudem treibt der verstärkte Jagddruck Rehe und Hirsche, die eigentlich Steppentiere sind, noch stärker in die Wälder hinein. Ein Teufelskreislauf. 

Wolfsschutz-Deutschland e.V. fordert:

  • Eine unabhängige Klärung aller Totfunde im Hochwald-Rudel, inklusive der Verdachtsfälle illegaler Tötung
  • Volle Transparenz seitens des KLUWO und tatsächliche Ermittlungen bei illegalen Wolfstötungen

Hinweise zu Wolfstötungen oder Konflikten bitte vertraulich an uns, wir garantieren Quellenschutz und Anonymität: Brigitte.Sommer@wolfsschutz-deutschland.de

Wir brauchen dort in der Region aktive Unterstützung: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Keine ausschließlich „rechte“ Politik

Die grüne Umweltministerin Katrin Eder hat eine dramatische Kehrtwende hingelegt: Noch Ende Januar 2025 nannte sie die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht eine „Scheinlösung“. Doch nur Wochen später, im Februar 2025, kündigte sie genau das an – getrieben von der EU-Herabstufung des Wolfschutzes und dem Druck aus Landwirtschaft und Opposition. Das novellierte Landesjagdgesetz, das der Landtag im Juli 2025 verabschiedete, tritt voraussichtlich zum 1. April 2026 in Kraft. Der Wolf bleibt zwar ganzjährig geschont, doch Entnahmen bei Problemwölfen (z. B. nach Rissen trotz Herdenschutz) werden bürokratisch erleichtert.
Für uns bei Wolfsschutz-Deutschland e.V. ist das ein Rückschritt: Es öffnet Türen für mehr Abschüsse, ohne dass der Herdenschutz wirklich priorisiert wird. Diese Haltung fand ihren Höhepunkt in der 105. Umweltministerkonferenz (UMK) im Herbst 2025 in Saarbrücken: Alle Umweltminister – quer durch die Parteien, inklusive Eder – stimmten einstimmig für die bundesweite Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht. Der Beschluss forderte vom Bund rechtssichere Regelungen für regionales Bestandsmanagement, was in RLP nun umgesetzt wird. Ein breiter Konsens, der den Wolf vom Symbol des Naturschutzes zum regulierbaren Wild macht.
Die Chancen auf Wolfsabschüsse in RLP steigen damit erheblich: Mit nur vier Rudeln und sieben adulten Wölfen (Stand Januar 2026) könnten schon bei wenigen Rissen Genehmigungen erteilt werden – wie beim Leuscheider Rudel, wo ein Abschuss 2024 gerichtlich gestoppt, aber 2025 weiter diskutiert wurde. Doch hier droht ein Dämpfer aus Frankreich: Die Naturschutzorganisation FERUS klagte zusammen mit ASPAS erfolgreich gegen einen spezifischen Abschussbefehl in den Hautes-Pyrénées. Das oberste Verwaltungsgericht (Conseil d’État) hob am 16. Dezember 2025 den lokalen Erlass vorläufig auf, da er in einem neuen Ausbreitungsgebiet den EU-rechtskonformen günstigen Erhaltungszustand gefährde. Der Staat wurde zu 3.000 Euro an FERUS verurteilt. Dieser Präzedenzfall macht es schwieriger, in fragmentierten Populationen Abschüsse zu genehmigen und könnte zu ähnlichen Klagen in RLP inspirieren. Wir hoffen darauf und werden wachsam bleiben.

Quellen:

Presse Blaes: https://www.facebook.com/profile.php?id=61555146471412

http://www.dbb-wolf.de

https://fawf.wald.rlp.de/forschung-und-monitoring-unsere-aufgaben/koordinationszentrum-luchs-und-wolf

https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/11/17/umweltministerkonferenz-in-saarbruecken-alle-parteien-einig-der-wolf-soll-ins-jagdrecht/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/01/13/frankreichs-gerichtserfolg-fuer-den-wolf-lokaler-schutz-siegt-ein-hoffnungsschimmer/

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Illegal getöteter Wolfswelpe in Niedersachsen – Wolfsschutz-Deutschland e.V. erstattet Strafanzeige und setzt 1.000 Euro Belohnung aus

Ein weiterer Fall illegaler Wolfstötung in Niedersachsen unterstreicht die anhaltenden Defizite bei der Aufklärung solcher Straftaten. Der Wolfswelpe mit der Kennung GW5093m, geboren im Territorium Amt Neuhaus, wurde am 24. September 2025 tot an der Böschung des Elbeseitenkanals bei Artlenburg (Landkreis Lüneburg) angespült. Das teilte das Niedersächsische Umweltministerium auf Anfrage mit.

 

Der Kadaver sei von der Polizei aufgefunden worden und hätte diverse unklare Verletzungen aufgewiesen. Nach der amtlichen Sektion gehe das Wolfsbüro davon aus, dass es sich um eine illegale Tötung handle. In der öffentlichen Liste der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) war der Fall zunächst lange Zeit als „unklar“ geführt – erst Endes Jahres 2025 erfolgte die Änderung auf „illegal getötet“. „Solche Statusänderungen ohne jede öffentliche Bekanntgabe sind in Niedersachsen leider Standard“, kritisiert Brigitte Sommer, Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland e.V. „Es gibt keine regelmäßigen Pressemitteilungen zu Verdachts- oder bestätigten Fällen illegaler Tötungen. Die Öffentlichkeit und Organisationen wie wir müssen die DBBW-Liste quasi selbst überwachen, um Veränderungen überhaupt mitzubekommen. Antworten auf Anfragen kommen entweder gar nicht oder erst Wochen später – das behindert die Aufklärung massiv und ist nicht akzeptabel.“
Beispielfoto Wolfswelpe im Alter von sechs Monaten. © Brigitte Sommer
Das Rudel Amt Neuhaus im Landkreis Lüneburg war einst eines der bekanntesten und konfliktbeladensten Wolfsrudel in Niedersachsen – und es ist nun spurlos verschwunden. Seit 2017 verursachte es wiederholt Nutztierrisse, was zu massiver Kritik führte. Statt den Herdenschutz konsequent zu verbessern, entschieden sich Behörden für den radikalen Weg: Legale Abschüsse. Im Januar und Februar 2022 wurden zwei Wölfe aus dem Rudel getötet – darunter der Rüde GW1532m und die Fähe GW872f. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. verurteilten diese Entnahmen scharf: Sie zerstörten nicht nur Individuen, sondern rissen Familien auseinander, verhinderten natürliches Lernen und trugen letztlich zur Destabilisierung bei, anstatt echte Lösungen zu fördern. Doch das war nicht das Ende. Das Territorium litt weiter unter Verlusten – und unter illegalen Tötungen, die in der Region Lüneburg leider häufig vorkommen.
Der jüngste bekannte Fall: Der Welpe GW5093m aus genau diesem Rudel, der am 24. September 2025 tot an der Elbeseitenkanalböschung bei Artlenburg angespült wurde. Dieser junge Wolf war vielleicht einer der Letzten, der noch Hoffnung auf Fortbestand gab. Aktuell, im Monitoringjahr 2025/2026, meldet das offizielle Wolfsmonitoring: Wolfsanzahl gesamt „Null“. Keine adulten Tiere, keine Jährlinge, keine Jungtiere mehr nachweisbar. Das Rudel Amt Neuhaus existiert wahrscheinlich nicht mehr – ausgelöscht durch eine fatale Kombination aus legalen Abschüssen, die wir ablehnen, und illegalen Tötungen, die straflos bleiben. Ein ganzes Rudel, eine ganze Familie, einfach weg. Solange Behörden Abschüsse genehmigen und illegale Taten nicht konsequent aufklären, werden weitere Rudel dasselbe Schicksal erleiden.
Beispielfoto Wolfsrudel.

Belohnung von 1.000 Euro

Wolfsschutz-Deutschland e.V. stellt auch zu diesem Fall Strafanzeige und setzt eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro aus für sachdienliche Hinweise, die zur Ergreifung und Verurteilung des oder der Täter führen. Hinweise können vertraulich direkt an den Verein gemeldet werden: Mail: Brigitte.Sommer@wolfsschutz-deutschland.de
Oder Hotline: 0176 48732612
Wir leiten alle eingehenden Informationen umgehend und anonymisiert an die zuständige Polizei weiter. Wir sichern auch Quellenschutz und Anonymität zu. 

Hintergrund: Illegale Wolfstötungen in Niedersachsen

In Niedersachsen häufen sich besonders brutale Fälle illegaler Wolfstötungen: Seit etwa 2023 wird eine Serie von Taten dem sogenannten „Wolfsripper“ zugeschrieben, bei der Wölfe in den Regionen Gifhorn, Uelzen und Burgdorf präzise zerstückelt wurden – oft mit Herausschneiden von Zunge, Abtrennen von Köpfen oder Entfernen von Zähnen, was auf anatomische Kenntnisse hindeutet und Wolfsschutz-Deutschland e.V. zu mehreren Strafanzeigen veranlasste. Besonders schockierend war der Fund eines abgetrennten Wolfskopfs, der am Karfreitag, den 7. April 2023, vor dem NABU-Artenschutzzentrum in Leiferde (Kreis Gifhorn) abgelegt wurde – eine makabre, provokante Zurschaustellung, die als Einschüchterung gegen Naturschützer gewertet wurde und damals mit einer hohen Belohnung von bis zu 15.000 Euro belegt war. Der Fall reiht sich ein in ähnliche Grausamkeiten in der Gegend, darunter der Fund einer toten Wölfin in der Aller bei Celle am 28. März 2025: Das Tier trieb im Fluss, war erschossen (mit Schusswunden) und nicht ertrunken, was Wolfsschutz-Deutschland e.V. als mögliches Wiederaufflammen der „Wolfsripper“-Serie einstuft – auch hier erstattete unser Verein Strafanzeige und setzte 1.000 Euro Belohnung aus. In Niedersachsen wurden seit der Rückkehr der Wölfe (ca. 2000–2003 bis Ende 2025) insgesamt 314 tote Wölfe tot aufgefunden. Davon waren 22 illegal getötet (bestätigt durch Sektion/Genetik/Beweise wie Schussverletzungen, Köder etc.). Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. gehen von einer Dunkelziffer aus, die fünffach höher liegt. Weitere Ursachen: Überwiegend Verkehrsunfälle (die Mehrheit), natürliche Tode (ca. 18), Management-Entnahmen (8) und unklare Fälle.
Niedersachsen gehört zu den Bundesländern mit den höchsten Wolfsbeständen – und leider auch zu denen mit den meisten bestätigten illegalen Tötungen. Dutzende Fälle der letzten Jahre sind dokumentiert, bei denen Wölfe erschossen, vergiftet oder anderweitig getötet und oft versteckt oder in Gewässern entsorgt wurden. Die Dunkelziffer liegt vermutlich deutlich höher. „Jede illegale Tötung stellt einen schweren Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz (§ 44 BNatSchG) dar und ist strafbar“, betont der Verein. „Wenn Behörden Informationen nur zögerlich oder gar nicht herausgeben, entsteht der Eindruck, dass solche Taten nicht mit der nötigen Konsequenz verfolgt werden. “Wolfsschutz-Deutschland e.V. fordert daher dringend:
  • Regelmäßige und transparente Pressemitteilungen zu allen bestätigten oder verdächtigen Fällen illegaler Wolfstötungen durch die Länder und das Wolfsbüro.
  • Schnelle, vollständige und proaktive Beantwortung von Informationsanfragen.
  • Stärkere Priorisierung der Aufklärung durch Polizei und Staatsanwaltschaft, inklusive konsequenter Strafverfolgung.

 

Quellen:

http://www.dbb-wolf.de

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

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Politiktheater um den Wolf: Die erste Lesung im Bundestag – was wirklich zählt und was dahinter steckt

Gestern, am 14. Januar 2026, hat der Bundestag in erster Lesung über den Gesetzentwurf zur Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz (BJagdG) debattiert. Die Diskussion dauerte etwa 30 Minuten. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) verteidigte die Pläne mit Verweis auf Weidetierschutz und hohe Wolfsdichten, CDU/CSU und SPD unterstützten den Ansatz grundsätzlich, Grüne und Linke warnten vor Risiken für den Artenschutz und Rudelstrukturen, doch glaubhaft ist dies nicht. 

In den sozialen Netzwerken wird die Grünen-Position bereits wieder stark gelobt – als hätten sie den Wolf heldenhaft verteidigt. Doch das ist reines Politiktheater. Die entscheidende Weichenstellung fand bereits viel früher statt: Auf der Umweltministerkonferenz (UMK) vom 12.–14. November 2025 in Saarbrücken einigten sich alle 16 Umweltminister der Länder – inklusive der grünen Umweltminister in den Ländern und der damaligen Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) – einstimmig auf folgende Punkte:

  • Meldung des günstigen Erhaltungszustands (GEZ) des Wolfs für die kontinentale und atlantische biogeographische Region an die EU
  • Nutzung der Herabstufung in FFH-Richtlinie (Anhang V) und Berner Konvention als Chance für Lockerungen
  • Forderung nach Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz und Bundesjagdgesetz, um rechtssicheres regionales Bestandsmanagement und leichtere Entnahmen von Problemwölfen zu ermöglichen.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Dieser Beschluss war übergreifend über alle Parteigrenzen hinweg – CDU/CSU, SPD, Grüne, FDP und Linke in den Ländern stimmten zu. Er bildet die fachliche und politische Grundlage für den aktuellen Gesetzentwurf. Die Bundestagsdebatte setzt das nur um – sie ändert nichts Grundlegendes an der Richtung. Die laute Kritik der Grünen im Bundestag („ziellose Jagd bringt keine Sicherheit“, „keine Belege für Riss-Reduktion“) dient vor allem der Profilierung gegenüber ihrer eigenen Basis und lenkt ab von der Tatsache, dass grüne Umweltminister auf Länderebene und im Bund die entscheidenden Schritte mitgetragen haben. Es ist ein klassisches Muster: Fachliche Einigung hinter verschlossenen Türen in Ministerkonferenzen, öffentliche Show und Wähler-Inszenierung im Plenum. Für uns ist klar: Die Richtung steht seit November 2025 fest – mehr Entnahmen, Jagdzeit Juli–Oktober (vor allem Jungwölfe), regionale Regulierung. Die erste Lesung war nur der Auftakt. Der Entwurf liegt nun im Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat; zweite/dritte Lesung und setzt das nur um – sie ändert nichts Grundlegendes an der Richtung. Die Bundesratszustimmung folgt voraussichtlich im Frühjahr 2026

Die Aufnahme ins Jagdrecht ist stark technokratisch geprägt, weil sie auf Sachzwang-, Daten- und Expertenlogik setzt und den Wolf zu einem steuerbaren Element in einem optimierten System macht. Es geht um wissenschaftliche soziale Ingenieurskunst (hier: Ökosystem-Management), die natürliche Komplexität und individuelle Freiheit (des Wolfs als wildes Tier) unterdrückt. Der „günstige Erhaltungszustand“ wird zum technokratischen Freibrief, um Kontrolle auszuweiten. Auch das Konzept „Wald vor Wild“ ist ein Symptom technokratischen Denkens in der Umwelt-/Forstpolitik.  „Wissenschaftlich begründete“ Kontrolle über Natur und Leben, getarnt als „Nachhaltigkeit“ oder „Klimaschutz“. Technikratische Konzepte werden unter postiven Aspekten unter die Leute gebracht, die gewollt oder ungewollt, die Forcierung fördern. Dazu gehört auch reine Kritik der Hobbyjagd und nicht der allgemeinen Jagd und „Wildtiermanagement“  im Allgemeinen. Wenn Kontrolle absolut priorisiert wird, könnte es zu einer „synthetischen Natur“ kommen – inspiriert von Sci-Fi wie Aldous Huxleys „Schöne Neue Welt“ oder aktuellen Transhumanismus-Debatten. Hier würden Wildtiere durch Labortiere, KI-Simulationen oder Biotechnologie ersetzt, um Risiken zu minimieren. Moderne Beispiele: In Chinas „ökologischer Zivilisation“ (seit 2018) werden Wildtiere streng überwacht und reguliert, um sie in „harmonische“ Systeme zu integrieren, was Kritiker als „Auslöschung der Wildnis“ sehen. Oder Geoengineering-Projekte (z. B. Wolkenimpfung), die indirekt Habitate zerstören könnten.

Spielende Welpen, im Alter von neun Monaten. Kommt das Gesetz durch, würden viele ihren ersten Schnee nicht mehr erleben können. © Brigitte Sommer

Was ist Technokratie?

Den Begriff beschreibt am klarsten James Corbett. Er sagt, Technokratie ist keine bloße Herrschaft von Experten (wie oft fälschlich verstanden), sondern ein wissenschaftlich-technisches System der sozialen Ingenieurskunst (social engineering), das die gesamte Gesellschaft wie eine Maschine betreibt.

Es geht um die wissenschaftliche Messung und Steuerung aller Inputs und Outputs (Ressourcen, Energie, Produktion, Konsum – und Menschen als Ressourcen), um eine effiziente, zentral geplante Gesellschaft zu schaffen. Geld und Preise werden abgeschafft; stattdessen wird alles über Energieeinheiten (Energy Certificates) und Algorithmen verteilt. Das Ganze ist anti-human, weil es den Menschen entmachte, reduziert auf Datenpunkte und von natürlichen Freiheiten trennt.
Warum das Ganze nach Meinung von James Corbett scheitern wird: Technokratie ist ein fundamentaler Denkfehler – ein utopisches Rohrtraum, das die Komplexität des Lebens und menschliche Unvorhersehbarkeit ignoriert. Es ist wie ein System, das gegen die Gesetze der Realität (z. B. Chaos, Kreativität, Widerstand) verstößt – ähnlich wie Gravitation Dinge zum Fallen bringt, wird Technokratie irgendwann kollabieren. Nicht durch große Aufstände, sondern weil sie instabil und unmenschlich ist. Aber: In der Zwischenzeit kann sie enormen Schaden anrichten.
James Corbett ist ein unabhängiger kanadischer Journalist, Dokumentarfilmer und Podcaster, der seit 2007 vor allem für seine kritischen Analysen zu globalen politischen, wirtschaftlichen und technologischen Entwicklungen bekannt ist.
Wir fordern weiterhin: Keine Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht. Stattdessen konsequenter, verpflichtender Herdenschutz. Wir haben eine EU-Beschwerde eingereicht.
Quellen:
Mediathek für Videos: https://www.bundestag.de/mediathek
What is Technocracy? – Questions For Corbett #092 (2022, aber immer noch aktuell):
https://corbettreport.com/qfc-technocracy
Hier definiert Corbett Technokratie aus den Originaldokumenten der 1930er Jahre und erklärt, warum man das Konzept genau verstehen muss.

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Wölfe und Rothirsche: Eine natürliche Symbiose in Deutschlands Landschaften

In Deutschland kehren Wölfe seit dem Jahr 2000 erfolgreich zurück. Im Monitoringjahr 2024/2025 leben hier etwa 1.600 bis 2.000 Wölfe in rund 276 Territorien, mit Schwerpunkten in Niedersachsen, Brandenburg und Sachsen. Ihre Verbreitung hängt eng mit dem Vorkommen von Rothirschen zusammen – einer ihrer wichtigsten natürlichen Beutearten.

Die enge Verbindung zwischen Wölfen und Rothirschen

Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass Wölfe ihre Territorien bevorzugt in Gebieten etablieren, wo Rothirschdichten hoch sind. Rothirsche machen je nach Region bis zu 25 % der Wolfsnahrung aus. In beutereichen Landschaften sind Wolfsterritorien kleiner, was eine höhere Populationsdichte ermöglicht. Studien bestätigen: Die Dichte an Rothirschen ist oft der entscheidende Faktor für das Vorkommen von Wölfen. Beispiele wie das Pilotprojekt „Räuber und Beute“ in der Glücksburger Heide verdeutlichen diese Dynamik: Dort lebt ein Wolfsrudel inmitten einer starken Rothirschpopulation, was eine natürliche Koexistenz ohne übermäßige Belastung der Hirschbestände zeigt.
Eine weitere Studie aus den westlichen Europäischen Alpen (einschließlich Teilen Süddeutschlands) zeigt, dass die Dichte von Rothirschen der wichtigste Faktor für das Vorkommen von Wölfen ist, was eine klare Habitatüberlappung impliziert, da Wölfe Habitate wählen, die reich an Beute wie Rothirschen sind. Zusätzlich ergab eine europaweite Analyse, dass Rothirschbestände zwar stärker durch menschliche Jagd und Landnutzung beeinflusst werden als durch Wölfe, aber die Rückkehr der Wölfe in Deutschland (z. B. in Mitteleuropa) führt zu Interaktionen in gemeinsamen Habitaten. Wenngleich der Einfluss auf die Populationsdichte selbst begrenzt ist, halten Wölfe die Rothirschpopulation gesund, da es ihnen nicht um Trophäen geht, sondern sie jagen leicht zu erreichende Beute, wie alte, schwache, kranke und junge Tiere. 
Rothirschfamilie in Sachsen, Wolfsterritorium Knappenrode II.

Rothirsche als Bewohner offener Landschaften

Rothirsche sind ursprünglich Tiere offener und halboffener Habitate wie Steppen, lichte Auwälder oder Bergwiesen. Sie ernähren sich hauptsächlich von Gräsern und Kräutern und leben in großen, wandernden Herden. In solchen Landschaften können sie als große Pflanzenfresser eine wertvolle Rolle spielen: Durch Fress- und Trittverhalten halten sie Flächen offen, fördern Strukturvielfalt und unterstützen die Artenvielfalt auf Magerrasen und Wiesen. Ein anschauliches Beispiel ist die Hohe Rhön im Grenzgebiet von Bayern, Hessen und Thüringen. Als UNESCO-Biosphärenreservat bekannt als „Land der offenen Fernen“, entstand diese Kulturlandschaft durch extensive Beweidung. Rothirsche könnten hier natürlicherweise zur Offenhaltung beitragen und die charakteristische Weite sowie Biodiversität der Bergwiesen und Magerrasen erhalten.

Natürliche Regulation und gesunde Populationen

Wo Wölfe und Rothirsche gemeinsam vorkommen, entsteht eine natürliche Balance. Wölfe selektieren oft schwächere Tiere, was zu vitaleren Hirschherden führt. Gleichzeitig verhindern sie lokale Überdichten, die sonst zu stärkerem Verbiss führen könnten. Europaweite Analysen zeigen, dass menschliche Einflüsse die Rothirschbestände stärker prägen als die Präsenz von Wölfen. Diese Interaktionen beleben Ökosysteme: Gesündere Wildpopulationen, vielfältigere Habitate und eine Rückkehr natürlicher Prozesse. In Regionen wie der Lausitz oder den westlichen Alpen beobachten Forscher, wie Wölfe Rothirschhabitate besiedeln und die Dynamik der Landschaft bereichern.
Rothirschkühe. © Brigitte Sommer

Kritik am aktuellen Rothirsch-Management

Trotz dieser Vorteile wird die Ausbreitung der Rothirsche in Deutschland stark eingeschränkt. In vielen Bundesländern, besonders im Süden und Westen (z. B. Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Thüringen), existieren Rotwildbezirke – festgelegte Gebiete, in denen Rothirsche vorkommen dürfen. Außerhalb davon gilt oft ein Abschussgebot, was die natürliche Wanderung behindert und zu isolierten Populationen führt. Diese Regelung beschränkt das Vorkommen auf nur etwa 25–30 % der Landesfläche und verursacht Probleme wie genetische Verarmung und Inzucht, da der Austausch zwischen Populationen erschwert wird. Kritiker, wie wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V., sehen darin einen kontraproduktiven Ansatz, der primär forstwirtschaftliche Interessen schützt. Intensive Jagd und Beunruhigung treiben die Tiere zudem in dichte Wälder, wo sie stärker auf Rinde angewiesen sind – was die beklagten „Schäden“ verstärkt, anstatt sie zu mindern. In offenen Landschaften wie der Hohen Rhön könnten Rothirsche hingegen eine positive Rolle bei der Landschaftspflege spielen, ohne dass künstliche Beschränkungen nötig wären. Die Koexistenz von Wölfen und Rothirschen zeigt, wie resilient und vielfältig Deutschlands Natur sein kann – ein faszinierendes Zusammenspiel natürlicher Prozesse, das durch mehr Raum für Wildtiere noch bereichert werden könnte.
Copyright: Deutsche Wildtierstifung. Verbreitungskarte Rothirsche. http://www.deutschewildtierstiftung.de

 

Copyright: DBB-Wolf. Verbreitungskarte Wölfe. http://www.dbb-wolf.de

 

 

 

Quellen:

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