Sachsen-Anhalt: erneut erschossener Wolf gefunden worden – Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeige

Ausriss aus der Volksstimme. Der Original-Artikel ost wohl zwischenzeitlich gelöscht worden. Der Fall ist aber auch bei DBB-Wolf gelistet.

Am 10.Mai wurde in Sachsen-Anhalt ein einem Wald ein toter Jungwolf mit einer riesigen Schussverletzung entdeckt.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt erneut Strafanzeige über einen Anwalt um Akteneinsicht erlangen zu können.  Auf EU- und Bundesebene stehen Wölfe strengem Schutz. In Deutschland sind die Paragrafen 69 und 71 des Bundesnaturschutzgesetzes maßgeblich. Nach Paragraf 69 sowie Paragraf 71 können bis zu 50.000 Euro Bußgeld bei und bis fünf jahre Haft verhängt werden.

Quelle: https://www.dbb-wolf.de/totfunde/aktuelle-ereignisse

 

 

 

Geheimes Wolfsgemetzel: Klatsche von der EU für Niedersachsens Umweltminister Lies (SPD)

Der Niedersächsische Umweltminister Lies (SPD) lässt seit Monaten in geheimer Mission auf alle möglichen Wolfsrudel in Niedersachsen schießen. Auf welche Tiere genau er es abgesehen hat sowie die Namen der angeblich „Jagdberechtigten“ will Lies weiter geheim halten. Wegen der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und der  Niedersächsischen Wolfsverordnung fühle er sich im Recht, heißt es in diversen Pressemitteilungen zum Thema. Auf unsere Beschwerde vom 5. April gibt es jetzt ein Antwortschreiben von Referatsleiter Paul Speight. Die Antwort der EU ist unserer Meinung nach nur so zu interpretieren, dass Umweltminister Lies mit seinen Schießereien schwer gegen EU-Recht verstößt.

Als wir unsere Beschwerde an die EU absendeten, waren bereits zwei tote Wölfe zu beklagen. Nun sind es schon vier tote Wölfe. Dazu wurden nicht die eigentlich zum Abschuss freigegebenen getroffen, sondern es wurden weibliche Wolfswelpen getötet. Das Antwortschreiben der EU dürfte auch den Schießgesellen langsam doch zum Nachdenken verhelfen. Auch sie befinden sich wohl keinesfalls im Recht, und sie könnten für ihre Taten belangt werden. Für illegale Abschüsse können hohe Geldstrafen und bis zu fünf Jahren Haft verhängt werden.

Wolf noch immer gefährdete Art

Die Kommission stellt in ihrer Antwort fest, dass sich der Wolf noch immer in einem ungünstigen Erhaltungszustand befindet. Im Klartext: das wilde Hineinschießen in die Rudel kann diesen ohnehin schon gefährdeten Beutegreifer noch mehr gefährden, zumal junge Wölfinnen getötet worden sind, die ihr ganzes Leben noch vor sich gehabt hätten. Ihnen wird die Möglichkeit zur Vermehrung geraubt. Auch dass Lies dazu auch noch aktuell beide Elterntiere des Burgdorfer Rudels töten lassen will und die neuen Welpen ihrem Schicksal überlassen will, kann keinesfalls als EU-konform gewertet werden. Bevor Artikel 16 in der FFH-Richtlinie, also eine „Entnahme eines Wolfes infrage käme, müssten drei Voraussetzungen vorliegen: Schutz für Menschen und Weidetiere, keine andere Alternative und keinen negativen Einfluss auf den erstrebten Erhaltungszustand.  Dies dürfte mit der Schießwut des Umweltministers in keinem Einklang stehen.

EU zahlt vollständig Schutz und Entschädigung an Weidetierhalter

In dem Schreiben wird noch einmal bestätigt, dass entstandene Schäden, die von Wölfen verursacht werden und auch Präventionsmaßnahmen vollständig übernommen werden können. Deshalb entfällt hier auch die Behauptung, dass Weidetierhaltern ernste Schäden gedroht hätten. Warum Niedersachsen diese Beihilfe für seine Weidetierhalter nicht beantragt zu haben scheint, ist uns ein Rätsel. Fakt ist, dass viele Weidetierhalter, die schützen wollen, seit Monaten und nun sogar schon seit Jahren wohl keine Beihilfen über das Niedersächsische Umweltministerium erhalten.

Verbände können klagen

Desweiteren heisst es im dem Antwortschreiben, dass weiter gerichtliche Überprüfungen stattfinden können. Er wird daran erinnert, dass auch die Richter an EU-Recht gebunden sind. Nun fragen wir uns, warum NABU und BUND nicht klagen, obwohl sie es wohl könnten? Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. haben noch keine Klagefähigkeit erreicht, aber wir stellen Anzeigen über Anwälte, um Akteneinsicht zu erhalten.

Hier unsere Beschwerde an die EU: https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/04/05/illegale-wolfsabschuesse-in-niedersachsen-und-eu-rechtswidrige-vorgaenge-in-brandenburg-offener-beschwerdebrief-an-die-eu/

Hier das Antwortschreiben der EU: draft_reply_to_ares20211225765_de

Niedersachsen – Umweltminister Lies (SPD) lässt weiteres weibliches Wolfskind töten – Wolfsschutz Deutschland e. V. stellt erneut Strafanzeigen

Von gestern Nacht auf heute starb in Niedersachsen auf dem Gebiet des Burgdorfer Rudels das nächste Jungwolfweibchen einen grausamen und sinnlosen Tod. So genannte „Abschussberechtige“ trafen wohl erneut das falsche Tier, denn zur Entnahme freigegeben wären eigentlich Wolfsrüde GW 950m und ab 1. Juli 2021 die Fähe 1423f, heisst es in einer Pressemitteilung des Umweltministeriums.

Beispielbild toter Wolf.

Und weiter gaukelt Lies wohl den „Schießgesellen“ Rechtsicherheit vor, in dem er deren Namen verschweigt. Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt erneut Strafanzeige gegen den Umweltminister Lies und alle Ausführenden. „Hier kann wohl kaum noch von Versehen die Rede sein. Das Hineinschießen in die Wolfsrudel hat System,“ ist sich die Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland e. V., Brigitte Sommer, sicher. „Ein Umweltminister, dem es in einem geradezu kafkaesken Rachefeldzug gegen Wölfe, anscheinend ganz egal ist, ob Straf-Zahlungen in Millionenhöhe wegen nicht ausgewiesener Naturschutzgebiete in Niedersachsen oder auch der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (auf dem die Niedersächsische Wolfsverordnung basiert) von Seiten der EU – auf die deutschen Steuerzahler zukommen werden, verdient eigentlich die Namensbezeichnung „Unweltminister.““

Konsequenzen scheint Olaf Lies indes nicht zu befürchten. Ob die Bürger das bei der nächsten Wahl auch so sehen, oder den Politiker an der Wahlurne „entnehmen“, bleibt abzuwarten. Fakt ist, dass ein derartiges Gebaren eines Rechtstaates nicht würdig ist. Besonders perfide ist auch die Terminierung zur Eliminierung der Wölfin 1423f. Die Geburt der diesjährigen Welpen steht kurz bevor oder ist sogar schon im Gange. Wird deren Mutter im Juli erschossen, so wird es dem verbleibenden Elternteil sehr schwer fallen, die Welpen zu versorgen. Folge wären nicht weniger, sondern eher mehr Weidetierrisse.

Wie schon die vergangenen Male ist es wohl auch gleichgültig, ob die Nutztiere geschützt waren oder nicht. Wer bremst diesen Minister, der immer und immer wieder ganz offensichtlich fatale Falschentscheidungen zu Lasten von Tieren, Natur und Bürgern trifft?

 

Hier die Pressemitteilung des Umweltministeriums https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/abschuss-eines-wolfes-aus-dem-rudel-bei-burgdorf-199687.html

Schon wieder vier tote Wölfe: Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt erneut Strafanzeigen

Fälle in Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Niedersachsen

Beispielbild erschossener Wolf ©Privat

Schon wieder wurden mehrere Wölfe grausam und hinterhältig getötet. Am ersten April wurde eine ausgewachsene Wölfn im Landkreis Wittenberg in Sachsen-Anhalt aufgefunden. Ebenfalls am 1. April ein getöteter Jährling in Brandenburg bei Rautenkranz im Oder-Spree-Kreis. In Goslar in Niedersachsen wurde am 2. April ein toter Wolf von Spaziergängern aus dem Oderteich gezogen. Hier wäre die Ursache noch nicht geklärt, heisst es auf der Web-Seite der DBB-Wolf. Ein weiteren ungeklärten Fall gibt es im Niedersächsischen Landkreis Celle vom 16. März. Bei Widdernhausen wurde eine Wölfin tot aufgefunden.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt deshalb zunächst Strafanzeigen in zwei Fällen. Wir behalten uns vor, auch in den anderen Fällen Strafanzeige zu erstatten, sobald mehr Informationen vorliegen.

Schon fünfzig tote Wölfe wurden alleine von Januar bis Mitte April diesen Jahres aufgefunden und bei DBB-Wolf gelistet. Die meisten Opfer fordert der Straßenverkehr. Drei tote Wölfinnen in Niedersachsen gehen auf das Konto des Niedersächsischen Umweltminister Lies. Auch hier haben wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. Anzeige geben Minister und Ausführende erstattet.

Quelle:http://www.dbb-wolf.de

 

Zwei neue Wolfsterritorien: jetzt leben offiziell vier Wölfinnen in Hessen

Wiesbaden, 22.03.2021 – In Hessen sind zwei weitere Wölfe sesshaft, schreibt das Hessische Umweltministerium heute in einer Pressemitteilung. Neben den bereits vor einem Jahr als territorial registrierten Tieren im Vogelsberg und in Nordhessen, hat sich auch je ein Tier im Kreis Hersfeld-Rotenburg sowie im Rheingau-Taunus-Kreis niedergelassen – beides weibliche Tiere, in Hessen leben nun also insgesamt vier sesshafte Wölfinnen. Mit weiteren durchziehenden Tieren müsse auch jederzeit gerechnet werden.

Beispielbild Wölfin. ©Brigitte Sommer

Von Sachsen nach Hessen

Im Kreis Hersfeld-Rotenburg konnte nun eine Ende Januar dieses Jahres gesammelte Kotprobe einer Wölfin zugeordnet werden, die bereits Ende März 2019 bei Alheim nachgewiesen worden war. Das Tier stammt aus einem sächsischen Rudel und trägt das Laborkürzel GW1142f. Durch den engen räumlichen Zusammenhang der beiden Nachweise sowie durch die Nachweisdauer von mehr als sechs Monaten gilt die Wölfin als territorial in dem betreffenden Gebiet. Ob sie eines der beiden Tiere ist, die im Februar 2021 von einer Kamerafalle bei Ludwigsau fotografiert wurden (PM vom 1. März 2021), lässt sich nur anhand des Fotos nicht verifizieren.

Unbekannte Wölfin im Taunus

Auch im Rheingau-Taunus-Kreis führt ein neuer DNA-Nachweis zur Ausweisung eines neuen Territoriums: Die Wölfin GW1798f wurde Anfang März 2021 an einem Rotwildriss bei Rüdesheim nachgewiesen. Ein erster Nachweis erfolgte zuvor im Mai 2020 in der nahegelegenen rheinland-pfälzischen Verbandsgemeinde Loreley. Auch diese Wölfin gilt damit als territorial, weil sie vor mehr als sechs Monaten erstmals in diesem Gebiet nachgewiesen wurde. Ihr Herkunftsrudel ist unbekannt, sie entstammt aber, wie auch die anderen sesshaften Wölfinnen in Hessen, der mitteuropäischen Flachlandpopulation. Auch hier ist aus demselben Grund wie oben unklar, ob GW1798f einer der beiden Wölfe ist, die eine Kamerafalle bei Schlangenbad Mitte Februar aufgenommen hat (PM vom 11. März 2021): Für den Nachweis eines Individuums ist fast immer eine DNA-Analyse nötig.

Seit Sommer bzw. Herbst 2020 nichts Neues mehr von Wölfin Stölzi und Wölfin Ulli von Ullrichstein.

Mit den nun ausgewiesenen Territorien gibt es derzeit vier sesshafte Wölfinnen in Hessen. Die Wölfin GW1409f im Bereich des nordhessischen Stölzinger Gebirges wurde zuletzt im Oktober 2020 genetisch nachgewiesen. Für GW1166f mit räumlichem Schwerpunkt im Vogelsberg gelang der letzte genetische Nachweis im August 2020.

Hier geht es zur Pressemitteilung: https://www.hlnug.de/presse/pressemitteilung/zwei-neue-wolfsterritorien-in-hessen?fbclid=IwAR2aG0mo_iWOXD3O2J8zT6HpfBy-Y9QNZdtKTmNlmVLSmccLxPt11_T6bz4

 

Sachsen – Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeige nach Autojagd auf verängstigten Wolf

Der Fachstelle Wolf des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) ist heute Mittag durch die Polizeidirektion Dresden gemeldet worden, dass sich ein Wolf in Riesa verirrt hat. Ein Handyvideo zeigt, wie ein PKW-Fahrer den Wolf mit seinem Auto gezielt verfolgt. Das verängstigt wirkende Tier flüchtete in eine Sackgasse und ist durch einen Zaun auf das Betriebsgelände einer Firma gelangt. Wolfsschutz Deutschland e. V. stellt Anzeige gegen den Fahrer.

Beispielbild ängstlicher Wolf ©Brigitte Sommer

Die Fachstelle Wolf steht mit dem Unternehmen in Kontakt, hiesst es in einer aktuellen Pressemitteilung. Es wurden Maßnahmen besprochen, unter anderem, dass die Mitarbeiter informiert werden und dem Tier nicht nachgestellt werden soll. Zudem wurden für den Fall einer Begegnung Verhaltensregeln abgestimmt. Das Betriebsgelände ist großräumig eingezäunt und weist Flächen auf, die Rückzugsmöglichkeiten bieten. Derzeit besteht kein Sichtkontakt zu dem Tier. Die Experten der Fachstelle gehen aktuell davon aus, dass der Wolf im Schutz der Dunkelheit seinen Weg in die Freiheit suchen wird.

Generell kommen Wölfe bei ihren Streifzügen auch immer wieder an Ortschaften vorbei oder durchqueren diese. Selten kommt es vor, dass sich ein Wolf in einen Ort verläuft. Wölfe sind sehr vorsichtige Tiere. Sie nehmen Menschen mit ihren gut ausgebildeten Sinnen meist frühzeitig wahr und weichen meist bereits aus, bevor sie überhaupt bemerkt werden. Wer dennoch einem Wolf begegnet, sollte sich ruhig verhalten und das Tier nicht in die Enge treiben. In der Regel dreht sich der Wolf um und zieht von dannen.

Hier die Pressemitteilungen: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/248744?fbclid=IwAR2Q-cWFmMKjAgf0FdIjfKnNHZu3ie1sRC9gLYQ3eE2Z4p2A-phSOPZqdbI

Niedersachsen – Jäger erschießt erneut falschen Wolf – Strafanzeige gegen Umweltminister und Täter

Die heimlichen Abschüsse in Niedersachsen gehen weiter. Nach dem Fall im Wolfsrevier Herzlake, wo heimtückisch eine Wölfin erschossen worden war, hat es eine Wölfin aus dem Landkreis Uelzen getroffen. Ein Jäger soll die Wölfin am Wochenende auf dem Gebiet des Ebstorfer Rudels getötet haben. Schießgenehmigungen hatten jeweils für die Rüden gegolten.

Auch Wölfe fühlen Schmerz und Trauer. Die Familie der erschossenen Wölfin bleibt zurück.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. fragen uns, ob es tatsächlich Unvermögen ist oder es sogar System hat, nun erneut den falschen Wolf zu treffen, denn nach der Paarungszeit sind nun viele Wölfinnen trächtig. Mit einem solchen Abschuss kann nicht nur das Rudel zerschossen, sondern auch dafür gesorgt werden, dass der zu erwartende Nachwuchs nie geboren werden wird. Wir hätten allerdings auch genauso protestiert und Anzeige gestellt, wenn der „richtige“ Wolf getroffen worden wäre, denn wir bezweifeln grundsätzlich die Vereinbarkeit von Lies´heimlichen Schießbefehlen mit deutschem Recht und EU-Recht.

Umweltminister Lies freut sich über Abschuss

Umweltminister Olaf Lies zeigte sich heute über die Tötung auf seiner FB-Seite erfreut. Zitat: „Am Wochenende wurde auf Basis einer Ausnahmegenehmigung des Landkreises Uelzen ein Wolf auf dem Territorium des Ebstorfer Rudels erlegt. Die kontrollierte, konsequente Entnahme einzelner Tiere aus besonders auffälligen Rudeln durch die öffentliche Hand ist für mich der richtige Weg. Denn eine solche Ausnahmegenehmigung erfolgt immer nach sehr sorgfältiger Prüfung und sie erfolgt nur, wenn diese verhältnismäßig ist. Die Alternative wäre, dass verzweifelte Weidetierhalter im Zweifel irgendwann selbst zum Gewehr greifen. Soweit darf es nie kommen. Ein Leben mit dem Wolf bedeutet, dass wir eben auch damit leben lernen, dass immer wieder einzelne Tiere durch den Staat kontrolliert und nach sorgsamer Prüfung entnommen werden.“

Mit solchen Worten verabschiedet er sich endgültig von seiner Aufgabe als Umweltminister und er dient rein der Jagd- und Agrarlobby. Erschreckend ist es, dass er sich wohl derart sicher in seiner Position glaubt, dass er nicht einmal mehr den Anschein zu erwecken scheint, im Dienste der Umwelt und aller Wählenden in Niedersachsen tätig zu sein.

Seitens der EU läuft bereits ein Pilotverfahren wegen der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (LEX Wolf).  Wir berichteten hier:  https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/05/24/eu-eroeffnet-pilotverfahren-gegen-deutschland-wegen-der-aenderung-des-bundesnaturschutzgesetzes-lex-wolf/

Davon kann auch die Niedersächsische Wolfsverodnung nicht ausgenommen werden. Wir gehen davon aus, dass dieser heimliche Abschuss sowohl gegen EU- als auch gegen Deutsches Recht verstößt und wir erstatten erneut Strafanzeige gegen Minister und Beteiligte.

Hier die Pressemitteilung: https://www.landkreis-uelzen.de/desktopdefault.aspx/tabid-42/113_read-10881/?fbclid=IwAR2STZzF3j3YWxgKZZSNDWool_fP4YNunmhTOIOoeR2MY09BpKr9zKPR4Ds

Hier der Fall Herzlake: https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/02/12/heimlicher-abschuss-einer-woelfin-in-niedersachsen-wolfsschutz-deutschland-e-v-stellt-strafanzeige-gegen-umweltminister-lies-und-ausfuehrende/

 

Hessen LK Hersfeld-Rotenburg: Ein Partner für Wölfin Stölzi?

Beispielbild Wölfe ©Brigitte Sommer

 

Aufnahmen einer Wildkamera im Kreis Hersfeld-Rotenburg zeigten erstmals zwei Wölfe zusammen, so eine Pressemitteilung des Hessischen Umweltministeriums von heute. Außerdem liegt der Entwurf eines neuen Wolfsmanagementplans vor. Künftig soll es auch ein Wolfszentrum in Hessen geben.

Erstmals wurden zwei Wölfe zeitgleich sicher nachgewiesen, seit die Art wieder nach Hessen zurückkehrt ist. Die beiden Wölfe sind auf einem Kamerafallenfoto vom 24. Februar 2021 gemeinsam an einem Rotwildkadaver zu sehen. Das Foto und weiteres Bildmaterial wurde dem Wolfsmonitoring beim Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) zur Auswertung vorgelegt.

Welche Wölfe es genau sind, ist noch nicht sicher

Um welche Wölfe genau es sich bei den beiden Wölfen handelt, könne anhand des Fotos nicht festgestellt werden. Zitat: „Dass es sich bei den Tieren um ein Paar mit der territorialen „Stölzinger Wölfin“ GW1409f sowie den im Dezember in der Region genetisch nachgewiesenen Rüden GW1939m handelt, ist möglich, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht mit Sicherheit sagen. Der Rotwildkadaver, an dem die beiden Tiere fotografiert wurden, wurde im Auftrag des HLNUG umgehend durch einen ehrenamtlichen Wolfsberater untersucht und beprobt. Da der Kadaver zwischenzeitlich starkem Niederschlag ausgesetzt war, ist jedoch unklar, ob die genetische Analyse weitere Informationen, etwa zur Identität der Wölfe, liefern kann.“
Das Foto der beiden Wölfe findet sich hier:
(Hinweis: Das Bild ist durch den Urheber nicht zur Veröffentlichung freigegeben.)

 

WOLFSMANAGEMENTPLAN

Entwurf des Wolfsmanagementplan für Hessen liegt vor

Förderung

Ein flächendeckender Grundschutz der Weidetiere wäre von zentraler Bedeutung. Dieser Grundsatz bliebe weiterhin bestehen und würde ergänzt um zusätzliche Fördermittel in Gebieten mit sesshaften Wölfen.

Zitat aus der PM: „Für eine bessere Existenzsicherung hat Hessen im letzten Jahr eine Weidetierprämie für Schafe und Ziegen eingeführt. 430 Betriebe haben daraufhin 1 Million Euro Fördergelder erhalten. Eine vergleichbare Förderung gibt es derzeit nur in Bayern, Thüringen und Sachsen. Außerdem wurde die Herdenschutz-Grundprämie im letzten Jahr von 31 Euro/Hektar auf 40 Euro/Hektar flächendeckend für ganz Hessen angehoben und die Förderbedingungen wurde vereinfacht. Im Rahmen dieser Förderung konnten 2020 rund 550.000 Euro an 427 Weidetierhaltungen ausgezahlt werden. Sowohl die Weidetierprämie als auch die Herdenschutz-Grundprämie sollen noch einmal attraktiver gestaltet werden, unter anderem durch eine Absenkung der Zugangsvoraussetzungen. Außerdem sollen Tierhalterinnen und Tierhalter im Umfeld ansässiger Wölfe künftig Unterstützung bei zusätzlichen Maßnahmen zum Herdenschutz erhalten, sowohl für Investitionen als auch für laufende Betriebsausgaben. Auf Initiative des Ministeriums wollen die Maschinenringe in Hessen darüber hinaus Hilfe beim Herdenschutz im Rahmen der neuen Förderkonditionen anbieten.“

Zusammenarbeit mit Verbänden durch die AG „Wolf in Hessen“

Regelungen für den Umgang mit dem Wolf sollen zusammen mit den Weidetierhalterinnen und -haltern entwickelt werden. Die Gespräche mit den Verbänden solle im Rahmen einer AG ‚Wolf in Hessen‘ zu einer festen Institution werden.

Neues Wolfszentrum als zentrale Institution

Als zentrale Anlaufstelle für Wolfsmonitoring und -management in Hessen wird beim Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) ein „Wolfszentrum Hessen“ (WZH) eingerichtet. Zusätzlich zu den bisherigen Aufgaben im Rahmen des Wolfsmonitorings – Erfassung, Bewertung und Dokumentation aller Meldungen, Ereignisse, Nachweise und sonstiger Daten zum Wolf in Hessen – soll das WZH künftig auch Managementaufgaben übernehmen: Dazu gehöre unter anderem – in Zusammenarbeit mit anderen hessischen Behörden – die Koordination und Betreuung einer Wolfshotline (per Mail oder telefonisch) sowie die fachliche Beratung von Einzelpersonen, Tierhalterinnen und -haltern, Institutionen, Behörden und Verbänden. Das WZH soll damit der zentrale Ansprechpartner zum Thema Wolf in Hessen werden. Es sei außerdem zuständig für den Informationsaustausch mit Fachdienststellen der anderen Bundesländer und des Bundes sowie für die Koordination der Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Wolf. Unterstützt würde das Wolfzentrum weiterhin von den ehrenamtlichen Wolfsberaterinnnen und –beratern sowie einem landesweiten Netz von hauptamtlichen Ansprechpersonen bei den Hessischen Forstämtern.

Hier die beiden Pressemitteilungen: https://umwelt.hessen.de/presse/pressemitteilung/entwurf-des-wolfsmanagementplan-fuer-hessen-liegt-vor?fbclid=IwAR2KwhfVAISeUovSMBBytAIHjExBia7yIo-aKK7CYDkohZKfkzI1CzmxFlM

https://www.hlnug.de/presse/pressemitteilung/zwei-woelfe-bei-ludwigsau-nachgewiesen

 

Eilmeldung: Wolf in Sachsen illegal erschossen – merkwürdige Informationspolitik

Beispielbild toter Wolf

Bei einem Blick auf die Statistik von DBB-Wolf ist uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. aufgefallen, dass seit Anfang des Jahres 2021 bis heute schon zehn Wölfe umgekommen sind. Alleine davon fünf Tiere in Sachsen. Ein Altwolf aus dem Territorium Neustadt/Spremberg wurde bereits am 28. Januar tot aufgefunden. Er ist als illegal getöteter Wolf markiert.

Ein Mitarbeiter von der Fachstelle Wolf in Sachsen gab uns heute die telefonische Auskunft, dass ein Gutachten belegen würde, dass der Wolf erschossen worden sei, und auch bereits Ermittlungen laufen würden, er uns aber keine weitere Auskunft geben wolle. Für uns eine ziemliche Merkwürdigkeit, denn es war bislang immer üblich, zu illegal erschossenen oder getöteten Wölfen eine Presseinformation zu erhalten. Wir sind gespannt, was Printmedien in den nächsten Tagen über diesen Fall bringen werden. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. werden auch in diesem Fall Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Die Informationspolitik hat aber auch jeden Fall ein „Geschmäckle“. Hier kann auf jeden Fall der Eindruck entstehen, dass eine Augenmerk auf illegale Wolfstötungen verhindert werden soll, bzw. die Aufklärung solcher Taten nicht Ernst genug genommen werden könnte. Gar nicht eingetragen in die Liste, ist die „Entnahme“ der Wölfin, die auf Geheiß des Niedersächsischen Umweltminister Lies stattgefunden hat. Früher waren solche Abschüsse in der Liste als „Managementmaßnahme“ gekennzeichnet.

Laut DBB-Wolf leben außer den zwei Elterntieren auf dem Gebiet des Rudels auch sechs Welpen. Falls wirklich der Altwolf erschossen worden sein sollte, könnte die Altwölfin bereits wieder trächtig sein. In diesem Fall wird sie es schwer haben, ihre Welpen alleine großzuziehen. Es könnte aber auch sein, dass durch den Abschuss des Vaterwolfs neuer Nachwuchs verhindert werden sollte und das Rudel zerschossen werden sollte. Wir beobachten in Sachsen momentan erneut besorgniserregende Tendenzen.

 

Quelle: www.dbb-wolf.dehttp://www.dbb-wolf.de

NRW – Gutachten: Weidetierhalter schuld, nicht Wölfin Gloria

Die Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser hat sich am 18. Februar 2021 mit Landräten, Oberbürgermeistern und Bürgermeistern aus dem Wolfsgebiet Schermbeck über die aktuelle Situation ausgetauscht und Abschusswütigen erneut einen Korb gegeben. Neben einem Lagebericht des Ministeriums und des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV), dem Stimmungsbild aus der Region, standen die Nutztierrisse der zurückliegenden Jahre, der Herdenschutz, die Unterstützung der Region sowie die Frage der Auffälligkeit der Wölfe im Wolfsgebiet Schermbeck im Mittelpunkt des Gespräches, heisst es in einer Pressemeldung. Gleichzeitig deckt ein jetzt fertig gewordenes Gutachten der DBB-Wolf über Wölfin Gloria die Schwachstellen der Weidetierhaltung, und nicht etwa problematisches Rissverhalten von Wölfin Gloria auf. Ein brisanter Satz aus diesem Gutachten könnte sogar auch ein Schlaglicht auf die Schießgenehmigung von Umweltminister Lies auf das Rodewaldrudel in Niedersachsen werfen, finden wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V.

Beispielbild Wolf ©Brigitte Sommer

Fazit von Ministerin Heinen-Esser: „Wölfe werden sich in Nordrhein-Westfalen dauerhaft etablieren / Nur ein ausreichender Herdenschutz wird unsere Weidetierhaltung dauerhaft sichern.“

Grundlagen für den Austausch waren unter anderem die Monitoring-Ergebnisse des LANUV sowie eine aktuelle vom Ministerium in Auftrag gegebene gutachterliche Stellungnahme der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) zum bisherigen Verhalten der Wölfe im Wolfsgebiet Schermbeck. Die gutachterliche Stellungnahme der DBBW bestätigt die bisherige Einschätzung, dass sich das Rudel in Schermbeck weitgehend von Wild ernährt. Übergriffe auf Haus-und Nutztiere erfolgten im Wesentlichen immer dann, wenn sich die Gelegenheit durch unzureichenden Herdenschutz bietet.

  • In der Stellungnahme heißt es unter anderem: „In den meisten Fällen tötet sie (Anm.: GW954f) Nutztiere, bei denen sie gar keine oder nur geringe Schutzmaßnahmen überwinden muss.“ . „Bisher gibt es keinen Beleg dafür, dass GW1578m oder der Welpe des Rudels das Töten von Nutztieren hinter empfohlenen Herdenschutzmaßnahmen erlernt haben.“ . Die Wölfe in Schermbeck zeigen, „.dass sie ihre Ernährung weitgehend mit Wildtierrissen bestreiten, d.h. sie töten Nutztiere, wenn sie die Gelegenheit dazu haben, aber sie brauchen Nutztiere nicht als Nahrungsgrundlage.“

Die gutachterliche Bewertung kommt aber auch zu dem Schluss, dass dann, wenn sich Übergriffe auf ausreichend gegen den Wolf geschützte Weidetiere verstetigen, eine Entnahme des betreffenden Wolfs in Betracht zu ziehen sei. Zurzeit sei dies aber nicht der Fall.

  • „Sollte die Wölfin GW954f damit beginnen, in zeitlich-räumlich engen Abständen Nutztiere hinter empfohlenen Schutzmaßnahmen zu töten, so dass man von einem verfestigten Verhalten ausgehen kann und nicht von seltenen Ausnahmen bzw. sporadischen Vorfällen, die zwischen vielen Übergriffen auf wenig geschützte Nutztiere erfolgen, ist es für uns allerdings fachlich nachvollziehbar, sich dafür zu entscheiden, eine Entnahme des Tieres zu veranlassen.“

Die DBBW empfiehlt auch aus den Erfahrungen in anderen Bundesländern eine konsequente Anwendung des bundesweit empfohlenen Herdenschutzes in der Fläche.

  • „Eine massive Ausweitung geeigneter Schutzmaßnahmen in der Region erscheint uns aber die einzig tragfähige Strategie, um eine langfristige Koexistenz von Nutztieren und Wölfen zu gewährleisten.“

Ministerin Heinen-Esser: „Hierbei geht es vor allem um die langfristige Perspektive, da auch bei einer theoretischen Auflösung des aktuellen Rudels in Schermbeck damit zu rechnen ist, dass sich früher oder später wieder neue Wölfe in der wild- und waldreichen Region westlich von Wesel ansiedeln.“

Brisanter Aussschnitt aus Gutachten könnte Schlaglicht auf die Vorgänge in Niedersachsen werfen

Zitat aus dem Gutachten, das eigentlich auch ein Schlaglicht auf Niedersachsen werfen müsste. Niedersachsens Umweltminister Lies begründete die Schießgenehmigung auf das Rodewaldrudel nämlich unter anderem damit, dass die Gefahr bestände, dass Jungtiere problematisches Jagdverhalten von ihren Eltern erlernen würden. Das Gutachten der DBB-Wolf widerspricht dieser Aussage deutlich:  „Da sie den Effekt des Schmerzreizes der elektronischen Zäune nicht haben, können Wölfe an ihnen mit der Zeit die Technik des Überwindens verfeinern, ohne dass die Zäune einen abschreckenden Effekt haben, der dazu führen kann, dass sie sich das gelernte Verhalten wieder abgewöhnen.

Bisher gibt es keinen Beleg dafür, dass GW 1578m (Wolf Ingolf) oder der Welpe (Hope) des Rudels das Töten von Nutztieren hinter empfohlenen Schutzmaßnahmen erlernt haben. Aus anderen Territorien in Deutschland ist bekannt, dass einzelnde Indivuduen mitunter jahrelang das Verhalten des Partners bzw. der Elterntiere beim Jagen von Nutztieren NICHT übernehmen. Z.B. Zschorno, Rosenthal, Ohrdruf.“

Im Klartext heisst dies, dass es keinesfalls belegt ist, dass Nachkommen oder Partner eine bestimmte Technik von einem Elterntier erlernen. Damit würde auch die Begründung zum Abschuss des Rodewaldrudels entfallen. Stattdessen legen wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. dem Niedersächsischen Umweltminister nahe, ebenfalls ein Gutachten über das Rudel erstellen zu lassen.

Hintergrund

Im Jahr 2009 wurde der erste Wolf in Nordrhein-Westfalen nachgewiesen, 2018 erfolgte die erste dauerhafte Ansiedlung eines Wolfs, 2020 gründeten sich die ersten beiden Rudel. Aktuell sind in Nordrhein-Westfalen sieben Wölfe verteilt auf zwei Wolfsrudel nachgewiesen. Ein Wolfsrudel lebt im niederrheinischen „Wolfsgebiet Schermbeck“, das andere im „Wolfsgebiet Oberbergisches Land“ bei Eitorf an der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz.

Während die Wölfe bei Eitorf kaum in Erscheinung treten, kam es im Wolfsgebiet Schermbeck immer wieder zu Übergriffen. Im Jahr 2018 wurden 18 Vorfälle und insgesamt 47 getötete Nutztiere nachgewiesen, 2019 waren es 18 Vorfälle und 39 getötete Nutztiere, 2020 waren es 20 Vorfälle und 25 getötete Nutztiere inklusive eines Übergriffs auf ein Shetland-Pony. Damit blieb trotz gestiegener Zahl der Wölfe die Anzahl der Übergriffe in etwa gleich, die Zahl der getöteten Tiere nahm ab.

52 von 56 Übergriffen in den zurückliegenden Jahren ereigneten sich auf unzureichend gegen den Wolf geschützten Weiden. In bisher vier Fällen lag ein nach den Empfehlungen des Bundes ausreichender Herdenschutz vor (durchgehend stromführende Schutzzäune in Höhe von 120 cm). Ein Übergriff auf eine durch eingearbeitete, erfahrene Herdenschutzhunde gesicherte Weide ist bisher nicht zu verzeichnen. Im Jahr 2021 stellt sich die Situation bisher wie folgt dar: Anfang Januar erfolgte ein weiterer Übergriff auf ein Shetland-Pony, Ende Januar und Anfang Februar gab es jeweils einen Übergriff auf Schafe.