Gerichtsklatsche gegen UM Lies (SPD): Geheime Wolfsjagden illegal

Es heisst nicht „Der Wolf und die sieben Geißlein“, sondern der „Minister und die sieben toten Jungwölfe“. Den geheimen Wolfsjagden des Umweltministers hat der Staatsgerichtshof gestern in seinem Urteil aufgrund einer Klage von zwei Landtagsabgeordneten der Grünen ein Ende bereitet.

Beispielbild eines Jungwolfs.

Die Landesregierung muss künftig offenlegen, wie viele Wölfe zu welchem Datum mit welcher Begründung z.B. zur Schadenshöhe, Zaunhöhe, Tierart und Art des Grundschutzes zum Abschuss freigegeben sind. Informationen, die zu einer möglichen Identifizierung von Jäger*innen oder Tierhalter*innen führen, waren allerdings in der Anfrage ausdrücklich nicht begehrt und dürfen auch weiterhin verweigert werden. Der Staatsgerichtshof rügte die umfassende Geheimhaltung der Landesregierung als zu weitgehend und als Verstoß gegen die parlamentarischen Auskunftsrechte.

Ausführende bleiben weiterhin geheim

Für uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V bedeutet dies ein beachtlicher Teilerfolg, aber für uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist auch wichtig, die Namen der Ausführenden zu erhalten. Nicht, weil wir diese öffentlich bloß stellen möchten, wie manche dies immer wieder tun, sondern weil wir damit mehr Erfolg für unsere Strafanzeigen sehen.

Beliebige Wolfsabschüsse nicht von Rechtslage gedeckt

Mit der Verweigerung von Antworten zu erteilten Ausnahmegenehmigungen gegenüber dem Parlament hat die Landesregierung gegen Art. 24 Abs. 1 der Landesverfassung verstoßen. Die Landesregierung hätte die Fragen der Abgeordneten zu Zahl und Daten der erteilten Abschussgenehmigungen nennen müssen. Auch hätte sie bei den Gründen der Abschüsse Informationen zur betroffenen Tierart, der Art des Grundschutzes, der Zaunhöhe oder Herdenschutzhunden sowie zur verursachten Schadenshöhe machen müssen. Die Verweigerung dieser nicht zur Identifizierung von mit der Tötung beauftragten Dritten dienenden Informationen muss die Landesregierung jetzt herausgeben. Die bislang erteilten naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen haben im Land zu mindestens fünf Fehlabschüssen geführt. In den Wolfsgebieten Amt Neuhaus, Herzlake, Ebstorf, Rodewald und Burgdorf wurden anstelle der gesuchten Problemwölfe jeweils Welpen bzw. Jungwölfe abgeschossen. Bei dem jüngsten Abschuss in Amt Neuhaus sei es noch unklar, ob es sich um eines der beiden gesuchten Tiere handelt.
Diese Praxis der Bejagung beliebiger Wölfe ist von der Rechtslage nicht gedeckt. Wolfsentnahmen sind nur als letztes Mittel zulässig, wenn die Möglichkeiten des Herdenschutzes ausgeschöpft sind. Über 80 Prozent der Wolfsrisse in Niedersachsen betreffen jedoch Weidetiere ohne ausreichenden Herdenschutz. Das Naturschutzrecht sieht Wolfstötungen nur in begründeten Einzelfällen vor. Eine Jagd auf Wölfe oder eine Bestandsreduzierung ist nach dem Europäischen und Bundesrecht weiterhin nicht zulässig.
Die Grünen sind nicht die einzigen Kläger gegen die aktuelle Wolfspolitik des Landes. Der NABU klagt gegen die niedersächsische Wolfsverordnung. Die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe hat die aktuelle Abschussgenehmigung für die Rudel ‚Schiffdorf‘ und ‚Garlstedt‘ im Raum Cuxhaven angefochten.
Wolfsschutz-Deutschland e. V. hat noch keine Klagefähigkeit erreicht, aber wir sehen nun weit bessere Erfolgsaussichten für unsere Anzeigen, die wir auch weiterhin auch bei Abschuss von als Problemwolf eingestuften Tiere stellen werden, denn wir sind der Ansicht, dass in Niedersachsen bislang jeder Abschuss gegen EU-Recht und auch Bundesrecht verstoßen hat.
Weil die nächsten Abschusspläne nun offen gelegt werden müssen, können klagefähige Organisationen nun gerichtliche Schritte einlegen, was vorher durch die Geheimhaltung nicht möglich gewesen ist.

 

12 Gedanken zu „Gerichtsklatsche gegen UM Lies (SPD): Geheime Wolfsjagden illegal

  1. Ich finde es einfach unglaublich,das hier in Deutschland überhaupt Wölfe abgeschossen werden dürfen!Jahrelang wurde versucht diese heimisch zu machen und jetzt jammern alle….es werden Schafe gerissen usw.Es fordert eben ein radikales Umdenken!Wieso werden keine Herdenschutzhunde angeschafft,die mit dem Wolfproblem gut umgehen können.Auch Esel werden manchmal zum Schutz einer Herde benutzt,da diese außerordentlich wehrhaft sind

  2. Gabriele Moon ich kann Ihnen aus vollem Herzen zustimmen . Ist es denn soooo schwer , z.B. Herdenschutzhunde oder Esel zu halten oder entsprechende SCHUTZZÄUNE aufzustellen ?

  3. Selbst wenn alles offengelegt wird,so werden Wölfe sterben?Seh ich dies falsch?
    Finde es dennoch unmöglich.Warum stellt man dies Tier unter Schutz,wenn es denn nicht geschützt wird und Hetzjagden betrieben werden?
    Hände weg von dem Wolf!!!
    Ich stimme meinen beiden Vorschreiberinnen zu!

    1. Das war das Urteil auf die erste Klage. Es sind aber noch weitere Klagen anhängig. Sie betreffen die Abschüsse an sich. Desweiteren hat die EU auch ein Pilotverfahren gegen Deutschland eröffnet.
      Aber auch „aktive Arbeit“ mit uns vor Ort hilft das leben von Wölfen zu retten. Wir suchen Menschen aus Ostsachsen, Niedersachsen (Cuxland, Amt Neuhaus, Ebstorf, Burgdorf, Rodewald) die uns unterstützen. Wir arbeiten im legalen Bereich.

  4. Mir will nicht in den Kopf, dass viele kleine Vereine einzeln kämpfen und deshalb wenig oder leider nichts für den Wolf erreichen. M.E. nach ist es mehr als überfällig, dass sich im Kampf für den Wolf alle zusammenschließen und eine große Gemeinschaft bilden, die Stärke und Kampfkraft zeigen kann und von Gerichten mit Respekt wahr genommen wird.

    1. Liebe Frau Schwarzer, das ist leider nicht möglich, da jeder Verband und Verein andere Ziele hat. Die großen Verbände stimmen Abschüssen zu, während wir diese generell ablehnen. Für so genannte Artenschützer spielt das Schicksal eines Einzeltieres keine Rolle, wenn die Gesamtpopulation nicht gefährdet ist. An so einem „Strang“ möchten und können wir nicht mitziehen.

  5. Das ist leider das große Dilemma und genau deshalb habe ich Holger Buschmann vom NABU Niedersachsen vor längerer Zeit angeschrieben und ihn u. a,. gefragt, wie lange der NABU noch dem Treiben des UM zusehen will,. Daraufhin bekam ich einen saftigen Brief von Buschmann, in dem er hervorhob, was der NABU alles unternimmt. In einem Telefonat, in dem ich ihm erklärt hatte, wie enttäuscht viele Bürger/Mitlieder von der Untätigkeit der Naturschutz Organisation sind und dass ich nie mehr selbst spenden und auch keine Sammlungen mehr ins Leben rufen werde, wurde er etwas kleinlauter. Nach langer Zeit hat sich nun das Blatt gewendet (Das war sicherlich nicht die einzige Beschwerde, die er erhalten hatte) und er stellt sich jetzt auch nicht mehr in Medien hinter Olaf Lies. NABU, WWF und der Verein „Freunde freilaufender Wölfe sind gemeinsam vor Gericht gezogen.

    1. Das stimmt. dennoch gibt es für uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. keinen gemeinsamen „Strang. Wir haben uns ja extra gegündet, um den großen Verbänden mit ihren Lobbykuscheleien etwas entgegen zu setzen. Wir treten für ein Ende der Hobbyjagd ein. Diese Orgas nicht und sie haben etliche Jäger in den eigenen Reihen. Aber gut ist es, wenn Basis-Mitglieder diesen großen Orgas Druck machen. Dies geschieht ja auch vor allen dadurch, dass sie erkennen, was wir alles tun. 😉 Es braucht keine EINE STIMME, ganz im Gegenteil, es braucht endlich wieder freie Debattenräume.

  6. Kann man dem trauen ? Manche Politiker*Innen und Jäger*Innen sind eine Unterkategorie für sich…… Wenn die Wölfe nicht mehr geschossen werden, werden sie TOTGEFAHREN !

  7. ich stimme allem zu, was bisher geschrieben wurde. Es ist einfach furchtbar, dass Wölfe abgeschossen oder absichtlich überfahren werden. Aber man muss weitermachen und helfen so gut es geht und Wolfsschutz macht super Arbeit. Danke

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