Gericht gibt Feuer frei auf Wolf Roddy in Niedersachsen – Beschluss nicht rechtskräftig – Beschwerde wird eingelegt

Roddy soll sterben – Umweltminister Olaf Lies sieht Rechtmäßigkeit der Ausnahmegenehmigung zum Rodewalder Wolf bestätigt

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat mit Beschluss vom heutigen Tage den Antrag des Vereins „Freundeskreis freilebender Wölfe“ auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes und damit auf Untersagung der Entnahme des Wolfsrüden GW717m des Rodewalder Rudels abgelehnt, schreibt das Umweltministerium heute in einer Pressemitteilung.

Dazu sagt Minister Olaf Lies: „Das Gericht hat die Rechtmäßigkeit der Ausnahmegenehmigung bestätigt und ist unserer Argumentation vollumfänglich gefolgt. Es ist gut, dass wir jetzt durch den Beschluss des VG Oldenburg Klarheit haben. Zu weiteren Vollzugsmaßnahmen im laufenden Verfahren machen wir keine Angaben.“

Wenn er sich da mal nicht irrt.  Als Begründung für die Ablehnung habe der Richter auf geführt, dass die betroffenen Tierhalter möglicherweise Ausgleichszahlungen erhielten, ändere nichts am Eintritt bisheriger Schäden und der Prognose, dass zukünftig weitere Schäden durch Risse entstehen könnten“, so das Gericht. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Der Verein Freundeskreis frei lebender Wölfe konnte Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen, schreibt der NDR heute. Hier der Bericht: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Wolf-aus-Rodewalder-Rudel-darf-geshossen-werden,wolf3870.html?fbclid=IwAR2phUp9extDtkL2H5kXR7GV0K9qLUGoslJxVUWZ7J98Mcu0pUmrTCaioQY

Sollte der Schießbefehl tatsächlich ausgeführt werden, können wir uns von Wolfsschutz Deutschland e. V. nicht vorstellen, dass diese Wolfstötung mit dem EU-Recht vereinbar sein kann. Denn selbstverständlich muss Herdenschutz zumutbar sein. Wir werden in diesem Fall Anzeige erstatten. Laut der Liste der Nutztierschäden sind die meisten Risse nicht einmal analysiert, geschweige denn einem bestimmten Wolf zugeordnet worden. Zudem ist in vielen Fällen kein Mindestschutz vorhanden gewesen. Risse an Pferde sind auffällig schnell als Wolfsrisse bestätigt worden. Normalerweise dauern Analysen Wochen. Ein Anruf bei der Pressesprecherin Jörgens im Senckenberg-Institut konnte nicht bestätigen, dass dort überhaupt Proben zum Analysieren hingesendet worden waren. Tatsächlich gab die Pressesprecherin die Auskunft, dass man dem Umweltministerium Niedersachsen gegenüber vertraglich verpflichtet sei und keinerlei Aukunft geben dürfe. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Die Entscheidung, den Leitwolf des offiziell aus nur drei Tieren bestehenden Kleinrudels abzuschießen, dürfte den Weidetierhaltern nicht helfen. Ganz im Gegenteil. Aus Erfahrungen mit dem Cuxlandrudel, bei dem die Mutter illegal erschossen worden war und der Vater verschwand, waren vermehrte Weidetierrisse die Folge, weil die familiären Strukturen des Rudels zerstört worden waren. Genauso wird es auch der Fähe ergehen, die wahrscheinlich bereits ungeborene Welpen in sich trägt. Sie müsste den Welpen vom Vorjahr und den neuen Nachwuchs alleine durchbringen. Was vermehrte Risse nach sich ziehen würde. Eine solche Tat ist unserer Meinung nach auch nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar. Hier die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts https://www.verwaltungsgericht-oldenburg.niedersachsen.de/aktuelles/das-verwaltungsgericht-oldenburg-lehnt-eilantrag-der-wolfsschuetzer-gegen-die-abschussgenehmigung-fuer-den-rodewalder-wolfsrueden-ab-174002.html

Hier der Link zur aktuellen Rissliste: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/naturschutz/wolfsbuero/nutztierschaeden/nutztierschaeden-172368.html

Update: 16.02.19 – Der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. wird beim beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen die heutige Entscheidung der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Oldenburg einlegen, machte er noch gestern Abend auf seiner Facebookseite bekannt.

Kein Schießbefehl auf Wolf im Allgäu – Bauernlobby abgeschmettert

Monatelang hatten bayerische Bauern im Allgäu versucht, einen Schießbefehl auf einen Wolf zu lancieren. Heute schreibt all-in folgendes:

Der Oberallgäuer Landrat Anton Klotz, der Bauernverband, der Alpwirtschaftliche Verein Allgäu und Vertreter der Tourismusbranche hätten die Regierung von Schwaben zum Handeln aufgefordert. In einem Schreiben hätten sie auf die „dringend notwendige Genehmigung der Entnahme von Schadwölfen im Allgäuer Raum“ hingewiesen. Eine Antwort hätten sie monatelang nicht bekommen. Jetzt hätte die Behörde auf Anfrage  der Zeitung mitgeteilt, dass es derzeit keinen Handlungsbedarf gebe.

Und wieder erfahren Wolfsfreunde Beschlüsse aus den Medien. Pressemeldungen scheinen wohl nicht mehr als notwendig erachtet zu werden. Hier der komplette Artikel:

https://www.all-in.de/kempten-allgaeu/c-rundschau/es-bleibt-dabei-keine-abschuss-genehmigung-fuer-wolf-im-allgaeu_a5026833?fbclid=IwAR0MW_ue-IrauVDA3cQinElDdhmQt7SLZhlnrvi3WiJp7GuBoFheziXlEU4

 

Luxemburg macht es seit Jahren erfolgreich vor! Wir fordern das Ende der Fuchsjagd auch in Deutschland

Aktuell: Luxemburg verlängert abermals das Fuchsjagdverbot

 

Auf Anfrage des Aktionsbündnisses Fuchs teilte ein Vertreter aus dem Ministerium für Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung für die Regierung des Großherzogtums Luxemburg mit, dass „die Regierung einen Verordnungsentwurf betreffend die Jagdsaisons 2019 und 2020 sowie die jagdbaren Tiere angenommen hat. Der Vertragsentwurf ist derzeit zur Stellungnahme beim Staatsrat (Conseil d’Etat) und soll vor dem 1. April dieses Jahres in Kraft treten. Im Verordnungsentwurf ist der Fuchs weiterhin nicht als jagdbare Art aufgeführt.“

Demnach wird das Fuchsjagdverbot in Luxemburg erneut von der Regierung bestätigt und weitergeführt.

 

Keine Fuchsjagd? Kein Problem!

Die Schreckensszenarien ausufernder Fuchsbestände oder der Ausbreitung von Wildkrankheiten, welche der Jagdverband FSHCL prognostiziert hatte, sind natürlich nicht eingetreten. Seit Einführung des Fuchsjagdverbotes hatten sich die Jagdbefürworter mit fadenscheinigen Argumenten sowie massiver Lobby- und Pressearbeit gegen die Schonung der nützlichen Beutegreifer ausgesprochen – zum Glück ohne Erfolg, denn das Fuchsjagdverbot ist eine wahre Erfolgsgeschichte: Natur- und Forstverwaltung haben keine Probleme durch das Fuchsjagdverbot festgestellt; es gibt keine Indizien für eine Zunahme der Fuchspopulation, und die Befallsrate der Füchse mit dem Fuchsbandwurm hat sich seit dem Jagdverbot eher verringert als erhöht. War sie erst im Jahr 2014 bei anhaltender Bejagung auf 39,7% gestiegen, so lag sie 2017 nur noch bei 24,6%. Auch vor dem Verwaltungsgericht war die Luxemburger Jägerföderation FSHCL mit ihrem Ansinnen, das Jagdverbot gerichtlich zu kippen, kläglich gescheitert. Es gibt ganz offenkundig keine stichhaltigen Argumente, die für die Fuchsjagd und somit für ein Ende des Fuchsjagdverbots sprechen.

 

Das fünfte Jahr Fuchsjagdverbot in Luxemburg

… beweist erneut, wie unnötig das massenhafte und grausame Töten dieser ebenso nützlichen wie schönen Beutegreifer tatsächlich ist. Seit 2015 ist in Luxemburg die Jagd auf Füchse inzwischen verboten. Die Grünen (Dei Greng) hatten – ebenso wie  Claude Turmes, Staatssekretär für nachhaltige Entwicklung und Infrastruktur, persönlich – bereits vor den Wahlen im Oktober 2018 angekündigt, ohne Wenn und Aber am Fuchsjagdverbot festzuhalten und sich für eine Verlängerung einzusetzen, denn: Die vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse sowie die bisherigen Erfahrungen in Luxemburg sprächen klar für die Beibehaltung des Fuchsjagdverbots.

Nach dem Wahlerfolg führt die Regierung die Erfolgsgeschichte des Fuchsjagdverbots nun fort und bleibt damit auf ihrem richtungsweisenden Kurs, dem sich endlich auch Deutschland und andere Länder anschließen sollten!

 

+++

Das Aktionsbündnis Fuchs ist eine Initiative von mehr als 60 deutschen Tier- und Naturschutzverbänden – zu dem auch Wolfsschutz Deutschland e. V. gehört – mit dem Ziel einer ganzjährigen jagdlichen Schonung des Rotfuchses.

Niedersachsen – Schießbefehl auf Wolf Roddy vorerst ausgesetzt!

Die Sondergenehmigung zum Abschuss des Leitwolfs aus dem Rodewalder Rudel im Landkreis Nienburg ruht vorerst. Das hat das niedersächsische Umweltministerium auf Anfrage von NDR 1 Niedersachsen bestätigt. Grund ist, dass der „Freundeskreis freilebender Wölfe“ juristisch gegen den geplanten Abschuss vorgeht,“ schreibt der NDR heute.

Skandalös ist es, dass es schon wieder keine offizielle Pressemeldung seitens des Umweltamtes zur Rücknahme des Schießbefehls auf den Leitrüden des Rodewaldrudels gibt, und es nur ein Statement von Minister Lies´Sprecher  in der Presse dazu gibt. Dennoch freuen wir uns auch von Wolfsschutz Deutschland e. V. sehr darüber, dass sich hier das Recht gegenüber Wildwestpolitik durchgesetzt hat. Wir hoffen sehr, dass dem Schießfehl bald von gerichtlicher Seite endgültig ein Ende gesetzt wird. Hier der komplette Bericht.

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Wolf-aus-Rodewald-wird-vorerst-nicht-geschossen,wolfsrudel148.html?fbclid=IwAR3-feE82AvxacpcB1L8YkicXz8-YLoBZmpkq4YVXUTMCcFySDZ_GlYEuwE

 

 

Willkommen Wolf? So haben sich das Dani, Roddy, Gloria, Senni und Co. wirklich nicht vorgestellt!

Danke an Anke Krämer für den treffenden und wunderbar gezeichneten Cartoon, den wir exklusiv und in Erstveröffentlichung bringen dürfen! 

Unsere Petitionen  http://www.change.org/woelfe

http://www.change.org/pumpak

und http://www.change.org/wolfsschutz

bitte weiter unterstützen. 🙂

Faktencheck mit Zaunskandal zum Schießbefehl auf Wolf Dani in Schleswig-Holstein – Wir fordern den Rücktritt von Umweltminister Albrecht (Grüne)

Aktuelle Zaunkontrollen –  in Kooperation mit der Facebookseite „Gegen Welpenimporte“ –  im Gebiet des von der Tötung bedrohten Wolfs Dani (GW 924m) im Landkreis Pinneberg am 02.02.19 zeigen derart skandalöse Zustände auf, dass wir uns gezwungen sehen, den Rücktritt von Umweltminister Albrecht (Grüne) zu fordern. Der Minister hat ganz eindeutig seine Zustimmung vor einem rein politischen Hintergrund gegeben. Damit macht er sich unserer Ansicht nach endgültig zur Marionette von Lobbyinteressen, statt sich pflichtgemäß im Wählerauftrag darauf zu konzentrieren, die EU-Verträge, die auch Deutschland mit unterschrieben hat, umzusetzen. Der Umweltminister von Schleswig-Holstein will mutmaßlich wohl gar keinem Wolf eine Chance in seinem Bundesland geben. 

Auf den Fotos sind Schafe zu sehen, die von alleine über Minilitzen gestiegen sind und außerhalb von der Weide völlig ohne Schutz grasen. Wir waren in acht verschiedenen Orten im Landkreis.  Wir zeigen hier Zäune, die von der Straße aus einigermaßen in Ordnung aussehen, doch von hinten und von der Seite aus offenbart sich ein wahres Fiasko. 

Ein Umweltminister, der unter derartigen Umständen eine Abschusserlaubnis auf ein streng geschütztes Tier erteilt, ist als Umweltminister nicht mehr tragbar. Erschwerend kommt hier noch hinzu, dass Albrecht den Antrag auf das Töten auch noch selber gestellt haben soll. Wir fordern außerdem, dass der Schießbefehl sofort zurückgenommen wird. 

Krempe

Die Schafe sind einfach über die Litze gestiegen und weiden nun außerhalb eines jeden Zaunes. Schutz: Null
Nur eine Litze befindet sich in 48 Zentimeter Höhe.
Dieser Zaun hat nur eine Litze.

 

Krempe/Grevenkop

Die Schafe weiden hier hinter einer Litze von 35 Zentimetern.
Hier ist der Schutzwert für die Schafe gleich Null.
Eine Litze in Höhe von 35 Zentimetern.
Schütz so jemand, der seine Tiere wirklich liebt?

Lutzhorn

Riesenlücke zwischen Zaun und Boden.
Riesenlücke zwischen Zaun und Boden.
Die gleiche Weide von hinten.
Vorne Wildzaun, hinten gar kein Zaun.
Kein Zaun.
Rest von Litzen.

 

Steinberg/SH

Hier liegt der Zaun fast komplett auf dem Boden.
Vorne sieht der Zaun intakt aus – hinten ist er nicht mehr vorhanden.
Ende des Zaunes, die Schafe stehen auf dem völlig offenen Gelände.
Ansicht von der Straße aus, Höhe 1,04 Meter. Man könnte glauben, dies wäre ein fachgerechter Zaun, ist er aber nicht.
Der liegende Zaun noch einmal näher betrachtet
Hinten pfui.
Vorne zur Straße hin sieht der Zaun okay aus.
Sicht von der Straße aus.

 

Hohenfelde

Das ist ein so genanntes Wolfsabweisendes Netz, aber nicht rundum geschlossen.
Sieht auf den ersten Blick professionell aus, ist es aber nicht, da hinten offen.
Riesenlücke.

 

 

Klein Offenseth

Ansicht von der Straße aus.
Zaunhöhe dahinter: kniehoch.
Nur eine Litze und Zaunhöhe kniehoch.
Eine Litze und kniehoch.
Von hinten ist die Weide völlig offen.
So stellt sich der Zaun von vorne dar.

 

Itzehoe

Weide von hinten: Nur eine Litze in Kniehöhe.
Zaun von der Seite: Nur eine Litze in Kniehöhe.
An einigen Stellen weist die Litze nicht einmal Kniehöhe auf.
So sieht die Weide von der Straße aus aus. Vorgetäuscht wird ein Standardzaun in 90 Zentimeter Höhe.

Tensbüttel

Zaun kniehoch.

 

Und so sieht ein wolfsabweisendes Netz wirklich aus!

Dies ist ein wolfsabweisendes Netz in Höhe von 1,05 Metern. Spezielle Anker halten es auf dem Boden.
Das gelbe Band ist eine so genannte obere Litze, mit dem der Zaun auf 1,20 Meter erhöht werden kann. Im Fall von Dani wurde dies nicht einmal versucht.

 

06.02.19 RICHTIGSTELLUNG

Es hat sich leider in Rücksprache mit dem Hersteller herausgestellt, dass das Zaunprüfgerät nicht richtig angewendet worden ist bei obigem Außeneinsatz. Normalerweise verwenden wir Geräte eines anderen Herstellers, so dass dies nicht gleich aufgefallen ist. Der Stromtest ist also bei allen Kontrollen nicht gültig. Allerdings hat dies nur bei dem wolfssicheren Netz überhaupt einen Einfluss, da alle anderen Zäune lediglich knie- bis wadenhoch waren und nicht geschlossen gewesen sind.

Wir können aber de facto nicht beweisen, dass auf dem grünen, wolfsabweisenden Netz kein Strom gewesen ist. Was dennoch Fakt ist, ist die Lücke von zirka 30 Zentimetern, zwischen den Stäben. Unsere Vermutung ist, dass Dani den Zaun nicht übersprungen hat, sondern durch diese Lücke gelangt ist und beim Angriff kein Strom auf dem Zaun war. Da Wolfsberater und andere Fachleute erst Stunden später den Fall betrachten, kann in dieser Zeit leicht Strom hergestellt werden. Wir bedauern sehr, dass wir das mit unserer Messung NICHT bestätigen konnten.

Wir ziehen daraus die Konsequenz, dass Zaunkontrollen künftig nur noch im Beisein von Vorstandsmitgliedern vorgenommen werden.

Offener Brief an EU-Kommissar Karmenu Vella: Bitte erteilen Sie Schleswig-Holstein und Niedersachsen eine Rüge wegen der gesetzwidrigen Abschusserlaubnis!

Offener Brief an die Europäische Kommission –  nature@ec.europa.eu

Und EUKommissar Karmenu Vella:

Bitte erteilen Sie den Deutschen Bundesländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein eine Rüge wegen einer gesetzwidrigen Abschusserlaubnis von zwei Wölfen

Sehr geehrter Herr Vella,

In Niedersachsen und Schleswig-Holstein wurde jeweils eine Abschusserlaubnis erteilt. Im Falle von Niedersachsen könnte dies eine ganze Wolfsfamilie betreffen, denn zur Zeit ist die Paarungszeit. Der Niedersächsische Umweltminister soll eine Abschusserlaubnis auf den Leitwolf (GW717m – Roddy) einer ganzen Wolfsfamilie bereits in der vergangenen Woche gegeben haben. Wolfsfreunde erfahren dies durch die Presse. Es gab bis dato keine offizielle Mitteilung des Ministeriums. Dies alleine dürfte ja alles andere als legal sein. Die Wölfin könnte also sogar erneut tragend sein. Würde nun der Leitrüde erschossen werden, würde dies nicht weniger, sondern mehr Angriffe auf Weidetiere nach sich ziehen. Denn die Wölfin müsste den Nachwuchs alleine durch bekommen und wäre auf die Mithilfe von zwei unerfahrenen Jungtieren aus dem Vorjahr angewiesen. Ein Abschuss des kompletten Rudels, wie auch Presseberichten zu entnehmen ist, verstößt außerdem ganz klar gegen die EU Verträge, die auch Deutschland unterzeichnet hat. Besonders brisant: es könnten sogar ungeborene Welpen dadurch getötet werden. Außerdem sind zur Zeit jede Menge wandernder Jungwölfe in allen Gebieten Deutschlands zu erwarten. Wie will man so sicher feststellen können, welchen Wolf man vor der Flinte hat? Vorheriges Einfangen, Blutentnahme und Feststellung der DNA verstößt ebenfalls gegen das Tier- und Artenschutzgesetz.

In einer Antwort von Nicola Notaro auf eine Eingabe des Sächsischen Landrats Harig ist folgendes zu lesen. Zitat: „Lassen Sie mich bitte klarstellen, dass sich der Wolf in Deutschland in einem ungünstigen-schlechten Erhaltungszustand befindet, obwohl er sich in einigen anderen europäischen Mitgliedsstaaten in einem günstigen Erhaltungszustand befindet.“ Hier der komplette Brief: Schreiben EU Kommission an Landratsamt Bautzen wg. Schutzstatus Wolf

Zudem steht darin. Zitat: Zudem böte eine Ausdünnung des Wolfsbestandes keine Alternative zum Herdenschutz, weil nicht geschützte Weidetiere weiterhin angegriffen werden könnten. Die Deklaration bezieht sich auch auf die Sicherheit des Menschen und erläutert, wie die bereits bestehenden Ausnahmegründe von Artikel 16 der FFH-Richtlinie und des § 45, Absatz 7 des Bundesnaturschutzgesetzes angewandt werden können, um Wolfpopulationen zu managen.

Würde also der Leitwolf, bzw. das ganze Rudel erschossen werden, würde das für Weidetierthalter dort nichts ändern, denn die nächsten Wölfe würden sich in dem Gebiet ansiedeln.

Ausnahmegründe bestehen hier weder nach Artikel 16 noch nach § 45, Absatz 7.

Als Grund, den Rodewaldwolf, bzw. das komplette Rudel abzuschießen, wird angegeben, dass es Angriffe und Risse auf Minishettys und Minishettyfohlen gegeben habe. Diese Pferderassen sind nicht größer als ein Schaf. Wie soll ein Wolf wissen, dass Besitzern von Schafen Schadensersatz gezahlt wird (neuerdings laut EU sogar 100 % und auch 100 % der Anschaffungskosten von wolfsabweisenden Zäunen) und bei Kleinpferden und Kälbern weder Schutzvorrichtungen in Niedersachsen  gefordert, noch gefördert werden?

Seit mehr als einem Jahr ist bekannt, dass in der Gegend um Rodewald Wölfe leben. Besitzer von Kleinpferden hatten also genug Zeit, sich auf die Situation einzustellen. Bei der Pferdehaltung handelt es sich zudem um ein Hobby und Privatvergnügen, das hier mit einem berechtigten Interesse der Allgemeinheit und der Gesetzeslage der EU kollidiert. Hier sollen anscheinend private Interessen gegen Interessen der Allgemeinheit ausgespielt werden. Können oder wollen Besitzer ihre Tiere nicht schützen, sollten sie Überlegungen anstellen, ihr Hobby aufzugeben. Schützt ein Hobbyhalter/in seine/ihre Tiere nicht, kann dies eigentlich auch tierschutzrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Die Rissstatistik zeigt keine extremen Rissvorfälle auf.  Diverse Vorfälle sind noch gar nicht ausgewertet und so steht damit überhaupt nicht fest, selbst wenn es tatsächlich Wolfsrisse gewesen sein sollten, um welche Tiere es sich genau gehandelt hat.
https://www.nlwkn.niedersachsen.de/…/nutztierschaeden-16170…

Warum setzt Herr Lies auf Wolfsabschuss, statt entsprechende Zäune für Shettys und andere Ponys sowie deren Fohlen in den Wolfsmanagementplan aufzunehmen? Bei gewerblichen Züchtern sollte dies genauso geregelt werden, wie bei Berufsschäfern. Warum wird von Minipferdebesitzern und Besitzern von Kleinlamas und anderen Hobbytieren gar kein Zaunmanagement gefordert? 

Für die Abschusserlaubnis des Wolfs in Schleswig-Holstein  (GW 924m – Dani) macht Umweltminister Albrecht das angeblich mehrmalige Überwinden von wolfsabweisenden Zäunen geltend. Wir haben belegt, dass die meisten Zäune im Landkreis Pinneberg, für den die Abschusserlaubnis gilt, in dem sich Wolf Dani vorwiegend aufhält, eben nicht fachgerecht sind. Siehe hier unser Faktencheck: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/01/31/umweltminister-albrecht-gruene-gibt-schiessfehl-auf-dani-wir-protestieren-und-zeigen-schlimme-zaunzustaende/

Fakten in unserem Check lassen sehr daran zweifeln, dass die schwarz-grüne Koalition in Schleswig-Holstein sich überhaupt an die entsprechenden EU-Verträge zum Wolf halten will.„Der Wolf gehört nicht zu Schleswig-Holstein“, sagte der CDU-Fraktionsvorsitzende im Kreistag, Thomas Hansen, vor über 100 Gästen auf dem Jahresempfang seiner Partei. Wolf Dani sind mehrere Nutztierrisse nachgewiesen worden. 

Richterin a. D. Almuth Hirt sagt folgendes dazu Zitat:  „Schäden, die Hobbyschafhalter durch Wölfe erleiden, scheiden von vornherein aus. Erforderlich sind vielmehr erhebliche Schäden gewerblicher Tierhalter. Ein erheblicher Schaden ist nur ein grundrechtsrelevanter Schaden am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Solch ein Schaden ist anzunehmen, wenn der Betrieb infolge des Artenschutzes schwer und unerträglich betroffen ist, obwohl der Betriebsinhaber alle Anstrengungen unternommen hat, dem entgegenzuwirken.“

Alle Anstrengungen sind noch nicht unternommen worden. Dies ist auch auf keinen Fall gegeben, wenn nur ein paar Schafe einer Herde betroffen sind. Zumal die Schäden durch Wolfsrisse gerade mal 1-2 % der natürlichen Letalität bei Schafen ausmachen.

Dazu kommt noch, dass EU-Kommissar Phil Hogen erst kürzlich auf der Grünen Woche Weidetierhaltern erneut zugesagt hat, dass alle Schäden, die von Wölfen verursachst werden, aus einem EU-Topf übernommen werden können. Das heisst im Klartext: 100%iger Schadensersatz. 

Den betroffenen Schäfern sind demnach also bis dato gar keine schweren oder unerträglichen Schäden entstanden.

Außerdem wurde bislang nichts unternommen, um die Zäune zu verbessern, auch eine Vergrämung wurde nicht in Angriff genommen.

Damit sind beide erteilten Genehmigungen zur Tötung der Wölfe eindeutig unwirksam wie auch illegal. Bitte erteilen Sie beiden Ministern eine Rüge und unterbinden somit die illegale und unmoralische Tötung der Wölfe.

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Sommer

Vorsitzende Wolfsschutz Deutschland e. V.

 

 

Umweltminister Albrecht (Grüne) gibt Schießbefehl auf Dani – wir protestieren und zeigen schlimme Zaunzustände!

Diese Aufgabe ist doppelt schwer – weder schön, noch einfach“, wird der Umweltminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) heute in einem Artikel im Focus zitiert https://www.focus.de/panorama/welt/nach-mehreren-schafsrissen-umweltministerium-schleswig-holstein-genehmigt-wolfsabschuss_id_10258304.html?fbc=fb-shares&fbclid=IwAR3cdi37byDvOFyWSZ35r-d_KvINbbXDIwshHuOV8D3DV4M9EPsWswLX6Ys . Im Kreis Pinneberg hatte es seit Ende November acht Risse gegeben, bei denen Tiere als wolfssicher geltende Zäune überwanden. Für sechs der Fälle soll der Wolf mit der Kennung „GW 924m“ verantwortlich sein,“ schreibt Focus weiter.

Ist in Wirklichkeit Dani (GW 924m) nicht lediglich ein Angriff auf einen wolfsabweisenden Zaun nachgewiesen worden? Bereits seit Sommer des vergangenen Jahres soll sich Dani im Landkreis Pinneberg aufhalten. Wir fragen nun, warum dann die Zaunsituation um Landkreis noch immer so aussieht wie auf den Fotos, die wir am 27. Januar direkt an verschiedenen Weiden im Landkreis Pinneberg erstellt haben. Anscheinend hat die schwarz-grüne Koalition nicht einmal annähernd über Herdenschutz nachgedacht, sondern setzt auf Wolfsabschuss. Wolfsabweisende Zäune, von denen Umweltminister Albrecht spricht, haben wir jedenfalls keine gefunden. Auch sehr auffällig: die meisten Schafe sind zur Zeit sowieso eingestallt. Wozu also diese Reaktion? 

„Horrido in den Landesforsten“, schreibt man auf der Homepage von Landesforsten. Liegen hier die wahren Gründe für die seltsam feindliche Einstellung seitens der Politik in Schleswig-Holstein gegen die Wölfe? Jagdgäste bringen Euros, der Wolf nicht. Will man nicht mit dem Wolf teilen? Zitat: Jährlich werden bei uns rund 3.800 Stück Schalenwild erlegt, über die Hälfte durch private Jagdgäste. Die Erlegung eines Damhirsches in der holsteinischen Schweiz oder eine Drückjagd in der Segeberger Heide – diese unvergesslichen Jagderlebnisse finden Sie in unseren aktuellen Jagdangebotenhttps://www.forst-sh.de/…/Jagd_…/BAJ_Preisliste_26042017.pdf https://www.forst-sh.de/werte/jagd-wild/?L=0 

Schon vor zwei Jahren sagte Tim Scherer, der Direktor der Landesforsten, drängt er in einem Schreiben an den Umwelt- und Agrarausschuss des Landtags auf „klare Kriterien für eine finale Entnahme des Wolfes aus der Wildbahn, wenn die öffentliche Sicherheit in Frage steht“. Insbesondere gelte dies „für den Fall des nicht auszuschließenden Wiederaufflackerns der Tollwut, bei der eine ungleich höhere Gefahr vom Wolf für den Menschen ausgeht, als von den übrigen vorkommenden Tierarten“, mahnt Scherer https://www.shz.de/regionales/schleswig-holstein/panorama/chef-der-landesforsten-wolf-birgt-tollwutgefahr-id10652866.html?fbclid=IwAR3NRDnxGuSnZdMPvsl3jR6g_If68NRsrWeun-J3Io8CRsTuqsf5kuszFZI

Dabei ist die Tollwut seit Jahren in Deutschland ausgerottet.

Soll mit der Tötung von Dani nicht vielmehr ein Exempel statuiert werden? Zitat: Der Satz, der den lautesten Beifall des Abends erhielt: „Der Wolf gehört nicht zu Schleswig-Holstein“, sagte der CDU-Fraktionsvorsitzende im Kreistag, Thomas Hansen, vor über 100 Gästen auf dem Jahresempfang seiner Partei http://www.kn-online.de/Lokales/Ploen/CDU-Neujahrsempfang-in-Giekau-Der-Wolf-gehoert-nicht-hierher?fbclid=IwAR0TiUzOCOsfSze1oZ2iQlRHEGKKJxQAjMhPwsNs7rb–nsn9tPKvx4HPcs

Deutschland hat EU-Verträge unterschrieben, die den Wolf in Deutschland unter den höchsten Schutzstatus stellen. Agrarkommisar Phil Hogan hat diesen Schutzstatus auf der Grünen Woche in Berlin vor kurzem erneut bestätigt. Was in Schleswig-Holstein nun umgesetzt werden soll, ist nichts anderes als Wild-West-Politik und Lobbypolitik und verstößt gegen Deutsche Gesetze sowie gegen EU-Gesetze. Erschwerend kommt hinzu, dass die Wölfe gerade in der Paarungszeit sind und es ist Jungwolfwandersaison. Der Schütze kann sich zudem nicht sicher sein, welcher Wolf sich vor seiner Flinte befindet.

Sollte Dani erschossen werden, werden wir von Wolfsschutz Deutschland eine Beschwerden an die EU senden. Außerdem erstellen wir Anzeige gegen den Minister und gegen den Schützen. Wer uns ab sofort aktiv in Schleswig-Holstein vor Ort unterstützen möchte, sendet uns bitte Kontaktdaten mit Telefonnummer über unser Kontaktformular. 

 

Hier ist nur ein oberer Draht vorhanden. Vom Boden bis zu diesem Draht ist eine riesengroße Lücke.
Lücke zwischen Baum und Pfosten. Kein Zaun, kein Draht, nichts.
Kein Strom, kein Untergrabschutz.
Hinter diesen Zaun stehen tatsächlich Schafe.
Gebüsch ragt in den Zaun hinein. Das würde die Stromzufuhr unterbrechen, wenn denn eine da wäre.
Zaun kniehoch, kein Strom.
Zaun kniehoch, kein Strom.
Zaun offen.
Schafe hinter einem kniehohen Zäunchen.
Eine obere Litze fehlt komplett.
Eine obere Litze fehlt komplett.

Offener Brief mit Email-Aktion an Olaf Lies: Wir fordern Nachbesserung des Wolfsmanagementplans statt Schießbefehl auf Rodewaldwölfe in Niedersachsen

Wir fordern: Nachbesserung des Wolfsmanagementplans statt Schießbefehle auf Wölfe in Niedersachsen

Vorab per Mail an: Minister@mu.niedersachsen.de in Kopie an Stefan Weil ministerpraesident@stk.niedersachsen.de

Umweltminister Olaf Lies

Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz
Archivstraße 2

30169 Hannover

 

Guten Tag Herr Lies,

eine offizielle Pressemitteilung ihres Ministeriums gibt es dazu nicht, also müssen wir uns leider die Informationen aus der Presse besorgen. In zahlreichen Tageszeitungsartikeln werden Sie dahingehend zitiert, dass Sie planen Ihre Zustimmung zum Abschuss von Roddy, dem Rüden des Rodewalder Rudels, zu erteilen. Andere Quellen geben an, dass Sie sogar das komplette Rudel erschießen lassen wollen.

Als Grund wird angegeben, dass es Angriffe und Risse auf Minishettys und Minishettyfohlen gegeben habe. Diese Pferderassen sind nicht größer als ein Schaf. Wie soll ein Wolf wissen, dass Besitzern von Schafen Schadensersatz gezahlt wird (neuerdings laut EU sogar 100 % und auch 100 % der Anschaffungskosten von wolfsabweisenden Zäunen) und bei Kleinpferden und Kälbern weder Schutzvorrichtungen in Niedersachsen  gefordert, noch gefördert werden?

Seit mehr als einem Jahr ist bekannt, dass in der Gegend um Rodewald Wölfe leben. Besitzer von Kleinpferden hatten also genug Zeit, sich auf die Situation einzustellen. Warum bringt man die Tiere nicht wenigstens nachts in den Stall? Bei der Pferdehaltung handelt es sich zudem um ein Hobby und Privatvergnügen das hier mit einem berechtigten Interesse der Allgemeinheit und der Gesetzeslage der EU kollidiert. Der Wolf steht nicht umsonst unter dem höchsten Schutzstatus. Auch Deutschland hat entsprechende Verträge unterschrieben. Der Wolfsbestand in Deutschland ist noch immer nicht in einem sicheren Erhaltungszustand. Eine weitere Vermehrung der Wölfe ist notwendig und gewollt. Hier sollen anscheinend private Interessen gegen Interessen der Allgemeinheit ausgespielt werden. Können oder wollen Besitzer ihre Tiere nicht schützen, sollten sie Überlegungen anstellen, ihr Hobby aufzugeben. Schützt ein Hobbyhalter/in seine/ihre Tiere nicht, kann dies eigentlich auch tierschutzrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Die Rissstatistik zeigt keine extremen Rissvorfälle auf.  Diverse Vorfälle sind noch gar nicht ausgewertet und so steht damit überhaupt nicht fest, selbst wenn es tatsächlich Wolfsrisse gewesen sein sollten, um welche Tiere es sich genau gehandelt hat.
https://www.nlwkn.niedersachsen.de/…/nutztierschaeden-16170…

Warum fordern Sie also Wolfsabschuss, statt entsprechende Zäune für Shettys und andere Ponys sowie deren Fohlen in den Wolfsmanagementplan aufzunehmen? Bei gewerblichen Züchtern sollte dies genauso geregelt werden, wie bei Berufsschäfern.

Dazu kommt, dass sich zur Zeit die Wölfe wieder paaren. Die Wölfin könnte also erneut tragend sein. Würde nun der Leitrüde erschossen werden, würde dies nicht weniger, sondern mehr Angriffe auf Weidetiere nach sich ziehen. Denn die Wölfin müsste den Nachwuchs alleine durch bekommen und wäre auf die Mithilfe von zwei unerfahrenen Jungtieren aus dem Vorjahr angewiesen. Ein Abschuss des kompletten Rudels verstößt außerdem ganz klar gegen EU-Recht.

Sollten Sie einen Schießbefehl erteilen und Wölfe aufgrund dessen getötet werden, werden wir Anzeige erstatten und eine Beschwerde an die EU einreichen.

Mit den besten Grüßen

 

Brigitte Sommer

Vorsitzende Wolfsschutz Deutschland e. V.

www.wolfsschutz-deutschland.de