Einfach auf Verdacht: Bayern will in Wolfsfamilie hinein schießen

Kaum wurde es bekannt, dass auf dem Territorium des Rudels Wildflecken in diesem Jahr sieben Welpen geboren wurden, ging die Hetze auch schon los. Wegen bislang nicht einmal offiziellen Rissen von gerade Mal zehn Schafen und drei Ziegen wurden jetzt wohl Anträge von Weidetierhaltern auf Abschuss genehmigt. Dabei ist es doch erwiesen, dass der Abschuss von Wolfseltern mehr Weidetierrisse nach sich zieht. Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert und wir werden Strafanzeige gegen ausführende Jäger und Behördenmitarbeiter stellen, sollten tatsächlich Wölfe dort abgeschossen werden.

Hierzu gibt es ein Update: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/11/04/ausgeschossen-gericht-untersagt-weitere-jagd-auf-das-wolfspaar-frigga-und-anton/?fbclid=IwAR2Zp-nEL80d8Hcj3T_xIouBK83E-54HkMGfNl2V2EtbICz5VX9_hw4uNoo

Gleich zwei Wölfe sollen sterben. Es sieht ganz so aus, als wolle man in Bayern nicht einmal die Vorschläge von Bundesumweltministerin Lemke (Grüne) – wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/10/13/lemke-gruene-will-woelfe-auch-ohne-dna-abgleich-erschiessen-lassen/ 

abwarten, sondern zugleich mit Abschießen auf Verdacht, ohne DNA-Feststellung und ohne vorherige Vergrämungsmaßnahmen beginnen. Auch zu den Schutzmaßnahmen gibt es bislang keine Stellungnahme.

 

Beispielfoto Wolfsfamilie. Jetzt im Oktober sind die diesjährigen Welpen scon fast so groß wie ihre Eltern.

Landesamt für Umwelt bestätigt Wolfsrisse gegenüber dem Bayerischen Rundfunk

Seit Anfang Oktober hatte es im Gebiet um Bischofsheim im Landkreis Rhön-Grabfeld mehrere Risse von Weidetieren gegeben. Laut offizieller Verdachtsliste des Landesamts für Umwelt (LfU) wurden dabei in sieben Fällen zehn Schafe und drei Ziegen tot aufgefunden. Offiziell sind die Fälle noch in Bearbeitung, die Regierung hat aber die Bestätigung, dass die Weidetiere in diesen Fällen von einem oder mehreren Wölfen gerissen wurden. Weil sich die Vorfälle auf zwei Bereiche konzentrieren, den Raum Oberweißenbrunn und Frankenheim sowie das Naturschutzgebiet Lange Rhön, würden Fachleute von zwei Wölfen ausgehen.
Das Gebiet liegt im Territorium des Rudels Wildflecken. Jetzt im Herbst starten auch wieder Jungwölfe aus allen Rudeln in Deutschland ihrer Wanderungen, um sich ein eigenes Rudel zu suchen. Es können also wandernde Jungwölfe genauso wie die Elterntiere des Rudels diese Risse verursacht haben. Erschießt man die Elterntiere, werden die Welpen aus diesem Jahr, die das Jagen noch nicht erlernt haben, entweder verhungern, oder sie werden dann erst Recht auf nicht geschützte Weidetiere als leichte Beute zurückgreifen.  So ist der Verdacht nicht aus der Luft gegriffen, dass man das ganze Rudel eliminieren möchte und auch Nachwuchs im nächsten Jahr verhindern möchte. Dies verstößt eklatant gegen EU-Recht. Deutschland hat sich vertraglich verpflichtet, alles zu tun, damit der streng geschützte Wolf sich in Deutschland verbreiten kann. Nach den neuesten Zahlen des Bundesamtes für Naturschutz gibt es immer noch zu wenig Wölfe in Deutschland.
Das Territorium Wildflecken gibt es erst seit 2021. Beide Elterntiere, GW2552f und GW2068m stammen aus dem Niedersächsischen Munster. Im vergangenen Jahr hatte das Paar sechs Welpen. Das Rudel lebt hauptsächlich auf dem Truppenübungsplatz Wildflecken und wechselt zwischen Hessen und Bayern hin und her. Gelistet ist es in Hessen. In Bayern und Hessen gibt es nur ein geringes Wolfsvorkommen, das mit der Vernichtung dieser Wolfsfamilie im Bestand gefährdet wäre.

Stellen Weidetierhalter in Serie Abschussanträge?

Die Genehmigung sei räumlich und zeitlich beschränkt, nämlich auf einen Umkreis von 1.000 Metern rund um die Nutztierhaltungen und bis zum 9. November, heißt es im Bericht des Bayerischen Rundfunks. Abgeschossen werden dürfen die Wölfe nur von Jägern, die dazu eine Berechtigung haben und ihr Einverständnis erklärt haben, so die Behörde. Weitere Anträge für den Abschuss von Wölfen in den Landkreisen Aschaffenburg, Main-Spessart und Bad Kissingen lehnt die Behörde ab, weil sie derzeit keine Wiederholungsgefahr eines Risses sehen würde.
Für uns stellt sich die Lage nun so dar, als würden sich Halter von Weidetieren nun einfach gar nicht mehr um den Schutz ihrer Tiere kümmern wollen, wie sonst kann es denn sein, dass jährlich Großteile der zu Verfügung gestellten Summen für Schutzmaßnahmen erst gar nicht abgerufen werden? Wir sehen auch unseren Slogan: „Nur Null-Wolfsabschuss motiviert wirklich zum Weidetierschutz“, hier wieder einmal mehr als bestätigt an. Denn solange Wolfsabschüsse als Problemlösung angeboten werden, solange wird es auch Weidetierhalter geben, die Risse provozieren, um eben Wolfsabschüssen zu erlangen.
Hier Abschüsse zu gewähren, setzt ein völlig falsches Signal. Und jetzt schon steht die bisherige Bayerische Wolfsverordnung auf tönernen Füßen. Es läuft eine Klage dagegen. Die Verfügung wurde wohl allerdings als „normale“ artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung nach §44 BNatSchG gestellt, was sie genauso angreifbar macht.

Wir brauchen finanzielle Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch finanzielle Probleme bereitet.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

BIC BELADEBEXXX

Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

Quellen:

https://www.br.de/nachrichten/bayern/zwei-woelfe-duerfen-in-der-rhoen-abgeschossen-werden,TsZICh8?fbclid=IwAR3Y2Agsrvmp-9rMbRm4xXQ-LBlG8H35jAQSL4YE27Zu-e9hTP5x0gWISvM

Rissliste Bayern: https://www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagement_grosse_beutegreifer/verdachtsfall/index.htm

https://wolfsschutz-deutschland.de/tag/bayerische-wolfsverordnung/

http://www.dbb-wolf.de

 

Geheime Wolfsjagden der Regierung in Brandenburg – Offener Beschwerdebrief an die EU

Mitmachaktion – Fragwürdige Berühmtheit haben geheime Wolfsjagden in Niedersachsen erlangt, doch auch in anderen Bundesländern scheint dies gängige Praxis zu sein. Damit sind nicht etwa illegale Abschüsse gemeint, sondern Abschussverfügungen von Bundesländern. Die Umweltministerien geben Wölfe zum Abschuss frei und sie informieren die Öffentlichkeit nicht darüber. Verbände und Vereine, die von solchen Abschussgenehmigungen nichts wissen, können also dagegen auch nicht klagen. Ein echter Skandal tut sich hier auf. Bei unserer Beschwerde können sich alle beteiligen, indem sie unseren Protestbrief als Vorlage nehmen und an den EU-Kommissar senden.

Mr. Virginijus Sinkevičius

Rue de la Loi / Wetstraat 200

1049 Brussels / Belgium

 

CC: per Mail an:

nature@ec.europa.eu

 

Sehr geehrter Herr  Sinkevičius ,
durch Zufall erfuhren wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. beim Erstellen unseres Pressespiegels davon, dass es seit 22. Juli 2022 eine Abschussgenehmigung auf einen Wolf im Landkreis Teltow-Flämig im Bundesland Brandenburg geben würde. Unsere Suche nach einer entsprechenden Pressemitteilung des Umweltministeriums war ergebnislos. Eine telefonische Nachfrage beim Umweltministerium Brandenburg ergab, dass das Ministerium diesbezüglich gar keine Pressemitteilung veröffentlicht hat, diese Abschussverfügung aber besteht.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V.  halten es für gesetzwidrig, in solchen Fällen keine Pressemitteilung zu veröffentlichen und somit die Bevölkerung und die Naturschutzverbände nicht darüber zu informieren. Solche Praktiken verstoßen unserer Meinung nach eindeutig gegen die Informationspflicht.
Durch das Geheimhalten von geplanten Wolfsabschüssen haben  Naturschutzverbände keine Möglichkeit, gegen die geplanten Abschüsse zu klagen. Ein Recht, das ihnen aber zusteht.

Auf einer unserer Beschwerden haben Sie uns bereits darauf aufmerksam gemacht, dass die Verbände klagen können gegen geplante Wolfsabschüsse. Nur, wenn Sie von den Vorhaben, Wölfe abzuschießen, nichts wissen bzw. nichts erfahren, können sie auch nicht klagen.
Unserer Ansicht nach verstößt auch die Brandenburgische Wolfsverordnung gegen geltendes EU-Recht. Zugleich würden wir Sie bitten, das Pilotverfahren der EU gegen Deutschland in ein Hauptverfahren übergehen zu lassen.

Hintergrund: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/16/geheime-wolfsjagden-auch-in-brandenburg/

Sachsen-Anhalt: erneut erschossener Wolf gefunden worden – Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeige

Ausriss aus der Volksstimme. Der Original-Artikel ost wohl zwischenzeitlich gelöscht worden. Der Fall ist aber auch bei DBB-Wolf gelistet.

Am 10.Mai wurde in Sachsen-Anhalt ein einem Wald ein toter Jungwolf mit einer riesigen Schussverletzung entdeckt.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt erneut Strafanzeige über einen Anwalt um Akteneinsicht erlangen zu können.  Auf EU- und Bundesebene stehen Wölfe strengem Schutz. In Deutschland sind die Paragrafen 69 und 71 des Bundesnaturschutzgesetzes maßgeblich. Nach Paragraf 69 sowie Paragraf 71 können bis zu 50.000 Euro Bußgeld bei und bis fünf jahre Haft verhängt werden.

Quelle: https://www.dbb-wolf.de/totfunde/aktuelle-ereignisse

 

 

 

Pressemitteilung: „Lex Wolf“ ist ignorant und Demokratie gefährdend

P R E S S E M I T T E I L U N G

18. Februar 2020

„Lex Wolf“  verstößt gegen das höherrangige EU-Recht  Pressemitteilung von Wolfsschutz-Deutschland e.V. zu unserem Offenen Brief an Bundespräsident Steinmeier

Als ignorant und Demokratie gefährdend bezeichnete Brigitte Sommer, die Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland e.V. die vom Bundesrat verabschiedete Verschärfung des Bundesnaturschutzgesetzes. Wie sogar der zuständige Fachausschuss des Bundesrats festgestellt hatte, verstoße die „Lex Wolf“  gegen das höherrangige EU-Recht. In einem Offenen Brief appellierte der Verein an Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, auch aus diesem Grund  dieses Gesetzt nicht zu ratifizieren.

Die „Lex Wolf“ werde nicht die wirtschaftlichen Probleme der Weidetierhalter lösen. Diese seien struktureller Natur und existierten bereits lange bevor der Wolf sich wieder in Deutschland zu etablieren begonnen habe. Zudem biete die „Lex Wolf“  für Weidetierhalter gar keine nachhaltigen Lösungen.  Es werde der Eindruck erweckt, man könne nun durch das Provozieren von Rissen noch leichter Abschussverfügungen erreichen. Gleichzeitig, so Sommer,  würden echte Hilfen für Weidetierhalter seit Jahren im Bundestag blockiert.

Wie Brigitte Sommer erklärt, sei es wohl sicher, dass die EU auch im Fall der „Lex Wolf“ ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten werde. Dies scheine die gewählten Volksvertreter aber gar nicht zu stören, was wiederum den höchst zweifelhaften Einfluss von Lobbyverbänden aufzeige, der das politische Handeln immer mehr bestimme.

Die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, die sogenannte  “ Lex Wolf“, würde es künftig erlaubten, alle Wölfe in einem Gebiet abzuschießen, wenn dort Risse an Nutztieren erfolgt sind, bis zur völligen Auslöschung der Wolfspopulation. Wie Sommer feststellt, würden dann die nächsten Wölfe in das freigewordene Gebiet einwandern, und auch sie könnten dann abgeschossen werden, bis keine Risse mehr vorkommen.

Derweil sei durch Studien wissenschaftlich bewiesen, dass Wolfsabschüsse nicht weniger, sondern mehr Nutztierrisse verursachen, weil unerfahrene Jungtiere, denen die Eltern fehlen, lieber auf leichte Beute wie Schafe zurückgreifen. Sommer: „Nur 1,1 % Weidetiere machen überhaupt das Nahrungsspektrum von Wölfen aus. Viel mehr Weidetiere sterben durch völlig andere Ursachen wie Vernachlässigung, Krankheiten und Unfälle“.

Sommer: „In Zeiten des dramatischen Artensterbens sollten wir die Rückkehr des Wolfes nach Deutschland begrüßen und fördern, anstatt mit der „Lex Wolf“ seiner erneuten Ausrottung den Boden zu bereiten.“ Statt Weidetierhaltern das Kreieren von Wolfsrissen durch Zauntricksereien zu erlauben, sollte es gar keine Abschussgenehmigungen aufgrund von Wolfsrissen geben. Vielmehr sollte es endlich eine bundesweite Lösung zur Entschädigung sowie Forderung und Förderung an Weidetierhalter geben, indem ganz Deutschland zum Wolfsland erklärt werden würde. Dies würde auch Schäden, die wandernde Jungwölfe verursachen, abdecken.

Sommer erinnerte daran, dass EU-Kommissar Karmenu Vella verschiedene Politiker aus Sachsen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein ermahnt hatte, dafür zu sorgen, dass Herdenschutzmaßnahmen endlich konsequent umgesetzt werden. Die EU erlaube seit vergangenem Jahr, dass alle Herdenschutzmaßnahmen den Weidetierhaltern zu 100 % erstattet werden. Im Übrigen würden Landwirte von der Gesellschaft seit Jahrzehnten hochgradig subventioniert – da sollte es doch recht und billig sein, eine Akzeptanz für Natur- und Artenschutzbelange zu erwarten.

Sommer erinnerte daran, dass gemäß  Anhang II des Berner Abkommens  der Wolf zu den streng zu schützenden Arten von gemeinschaftlichem Interesse zähle. Diesem strengen Schutzstandard würden auch Hybridwölfe unterliegen,  also Tiere, die aus einer Verpaarung zwischen einem Hund und einem Wolf stammen. Auch nach naturwissenschaftlichen Aspekten gehörten Hybridwölfe zur Art „Wolf“. Hybridwölfe seien zudem auch durch das Tierschutzgesetz geschützt.  Kein Tier dürfe damit ohne Vorliegen eines vernünftigen Grundes getötet werden. Auch ein genereller Konsens, dass Hybriden aus Artenschutzgründen aus der Natur zu entfernen seien, sei kein Argument, weil sich zum Beispiel die fünf Hybriden in Thüringen niemals so stark ausbreiten würden, dass sie die reinerbigen Wölfe von ihren Standorten verdrängen oder gar vernichten würden. Die Hybridisierungsrate betrage in Deutschland  unter einem Prozent.

Grausame Tötung einer Jungwölfin: 10.000 Euro Belohnung für die Ergreifung des Täters ausgesetzt

Grausame Tötung einer Jungwölfin: 7000 Euro Belohnung für die Ergreifung des Täters ausgesetzt
Schon wieder ist in Sachsen ein Wolf erschossen und dann im Tagebausee Mortka versenkt worden. Dieses Mal handelt es sich um eine einjährige Wölfin (Foto: Symbolbild)

Pressemitteilung, 11. Juli 2018

Landkreis Bautzen- Zusammen mit einem Fördermitglied und der Facebookgruppe „Wolf Ja bitte“ hat der Verein Wolfsschutz-Deutschland eine Belohnung in Höhe von 7000 Euro für die Ergreifung des Täters ausgesetzt, der die am Tagebausee Mortka im Landkreis Bautzen aufgefundene Wölfin erschossen hat. Diese Belohnung wurde heute durch einen Jäger noch einmal aufgestockt und sie beträgt jetzt 10.000 Euro. Zugleich erstattet der Verein Anzeige gegen Unbekannt wegen des Verstoßes gegen das Natur- und Tierschutzgesetz und EU-Gesetze.

Brigitte Sommer, Vorsitzende des Vereins Wolfsschutz-Deutschland: „7.000 Euro Belohnung sollten helfen, Mitwissenden die Zunge zu lockern“. Eine genaue Untersuchung im Institut für Zoo – und Wildtierforschung in Berlin hatte ergeben,  dass es sich um eine einjährige Wölfin handelt, die durch Schüsse getötet wurde.

Die brutale Tötung der Jungwölfin,  bei der zudem Löcher im Brustraum festgestellt und um den Bauch herum ein Strick gefunden worden sei, müsse nach Aussage von Sommer mit aller Härte des Gesetzes bestraft werden.

Sommer: „Hier wird wieder einmal deutlich, dass nicht der Wolf die Bestie ist, sondern der Mensch.“ Seit 2009 handle es sich bereits um den achten Wolf, dessen Leben von einem Menschen ausgelöscht worden sei. Sieben Tiere seien illegal erschossen und ein Wolf absichtlich überfahren worden. Dabei seien dies nur die offiziellen Zahlen, die Dunkelziffer sei wahrscheinlich drei Mal so hoch. Gleichzeitig teilte Sommer mit, dass der Verein Wolfsschutz-Deutschland in Sachsen mit Antiwilderer-Patrouillen begonnen habe, um weitere illegale Wolfstötungen zu verhindern.

Falls jemand zu diesem Ereignis nähere Hinweise geben kann, z.B. Personen mit Gewehr in Nähe des Tagebausees beobachtet bzw. einen oder mehrere Schusslaute wahrgenommen habe, sollte er die Person bei der Polizei in Bautzen oder das Kontaktformular auf der Webseite www.wolfsschutz-deutschland.de/kontakt melden.
Der Wolf unterliegt internationalen und nationalen Schutzvorschriften, darunter dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen oder der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist er eine streng geschützte Tierart.

Das rechtswidrige Töten eines Wolfes stellt eine Straftat dar, für die das Bundesnaturschutzgesetz eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vorsieht.

 

Rissprovokation und/oder der Versuch einer illegalen Wolfsbeseitigung? Update zur Lage der Schafe in Kemlitz

Brandenburg – 28.01.18 – Wir waren erneut vor Ort in Kemlitz bei den fünf Schafen, die auf einer mehr als unzureichend eingezäunten Weide mitten im Wolfsgebiet untergebracht waren. Im Vergleich zu unserem ersten Besuch Mitte und Ende Dezember 17 hat sich nichts geändert. Siehe auch: https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/01/07/brandenburger-wolfsverordnung-freibrief-zum-woelfe-toeten/

Das ist der Bericht unseres Wolfsschutzmitarbeiters: „Das Ganze weist sehr auf Lockplatz für Wölfe mit Lebendfutter hin. Auf der Nordseite steht ein stabil ausgebauter Anstand, gegenüber an einem Maisfeld ist ein mobiler Anstand platziert. Die Versorgung ist genau genommen Futterverweigerung. Das Heu unter dem Misttreuer ist komplett durchnässt. Am Zaun steht ein zugefrorener, gerissener Plastikeimer. Der Wind pfeift jämmerlich übers Gelände. Die fünf Tiere können sich nirgendwo unterstellen. Die Weidefläche ist für fünf Tiere viel zu groß bemessen. Sie ist mit einer Art mobilem Zaun umgeben. Drei Litzen, eine weitere soll wohl so etwas  so etwas wie ein Flatterband darstellen  – das ist jedoch Quatsch, weil eben nichts flattert, und die Höhe der oberen Litze gutmütig gemessen 85 cm  und weniger und ohne Strom ist. Ich habe es getestet: die Stromversogung steht in einem Blechkasten. Klemmen sind am Zaun angeschlossen. Es handelt sich um eine normale Autobatterie mit 12v, 380a u. 65 ah. Die Batterie ist leer. Auf der Seite am mobilen Anstand sind nebeneinander zwei Unterwühlungen zu sehen. 

Die ganze Gegend ist ein intensiv ausgebautes Jagdgebiet mit mehreren mobilen und festen Anständen.“ Bei einer erneuten Kontrolle standen die Tiere nun komplett außerhalb des Zaunes. 

Wir haben den zuständigen Wolfsberater informiert. Der Besitzer der Schafe wurde anscheinend auch ausfindig gemacht.  Doch das Wohl seiner Tiere scheint ihn wenig zu stören. Die Leute, die für diese „Weidetierhaltung“ verantwortlich sind, müssen sich schon die Frage gefallen lassen, ob sie mit dieser Technik Risse provozieren  oder gar Wölfe illegal beseitigen wollen? Fakt ist, dass, falls die Brandenburger Wolfsverordnung jemals in Kraft treten sollte, dies solchen Praktiken Tür und Tor öffnen kann. 

Gleichzeitig ist dieses Drama dort ein deutliches Argument für den Wolf. Denn trotz, dass die Tiere geradezu auf einem Silberteller „serviert“ werden, ist den Schafen bislang nichts passiert. Und das mitten im Wolfsgebiet.

Hier sind aktuelle Fotos: