Der Wolf und die sieben Schafe: Neuer Schnellschuss im Landkreis Aurich in Niedersachsen

Die Ausnahmegenehmigung ist ab sofort zur Information der Öffentlichkeit abrufbar. Der Sofortvollzug der Ausnahmegenehmigung zum Abschuss sei angeordnet worden, damit ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat, heißt es in einer Pressemitteilung der Landkreisverwaltung von gestern. Dies dürfte eine Steilvorlage für klagefähige Naturschutzverbände sein. Lesen Sie hier unsere Einschätzung.

Der Landkreis Aurich erteilt eine Ausnahmegenehmigung zur Entnahme eines Wolfes im Schnellabschussverfahren. Die Ausnahmegenehmigung sei bis zum 21.07.2024 befristet. Der zur Entnahme berechtigte Personenkreis sei vom Landkreis Aurich definiert, lautet eine Presseinformation von gestern. „Dabei wurde ein „Sofortvollzug“ angeordnet.“ Einige Blätter schreiben, dass Jäger beauftragt worden wären. Ob ein eigenes, vom Steuerzahler gefordertes Wolfskillerteam hier vielleicht schon im Einsatz ist, wie vergangenes Jahr gefordert wurde, wissen wir nicht.

 

Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Verbände haben das Recht zur Stellungnahme

Anerkannte Naturschutzvereinigungen haben bei Verfahren das Recht „zur Gelegenheit zur Stellungnahme“ und „zur Einsichtnahme in die einschlägigen Gutachten“. Das Recht „zur Gelegenheit zur Stellungnahme“ umfasst ein sogenanntes „qualifiziertes Anhörungsrecht“: Es gibt den Vereinigungen ein Recht auf individuelle Information über das mitwirkungspflichtige Vorhaben und auf Information über sämtliche sich mit dem Vorhaben verbindende Aspekte, die erforderlich sind, um zu diesem in sachgerechter Weise Stellung beziehen zu können. Die Stellungnahme muss von der Verwaltung zur Kenntnis genommen und ernstlich in ihre Überlegungen einbezogen werden. Das Recht auf „Einsichtnahme in die einschlägigen Gutachten“ gewährt Einblick in alle Stellungnahmen Dritter oder beteiligter Behörden, soweit sie sich auf naturschutzfachliche oder naturschutzrechtliche Fragen beziehen. Wird ein Sofortvollzug angeordnet, verbleibt den Verbänden keine Zeit, sich zu äußern.

Kein ernster wirtschaftlicher Schaden

„Am 16.06.2024, 20.06.2024 sowie am 30.06.2024 ereigneten sich an einem Deichabschnitt im Landkreis Aurich mehrere Rissereignisse von Schafen und Lämmern, die vom zuständigen Rissgutachter begutachtet, dokumentiert und mit der amtlichen Feststellung „Wolf“ als Schadensverursacher festgestellt wurden. Das wiederkehrende Rissverhalten ließe weitere ernste Schäden erwarten. Aufgrund der Betroffenheit von Schafen am Deich bestünde neben ernsten wirtschaftlichen Schäden für die Tierhalter die Gefahr, dass die Deichsicherheit beeinträchtigt würde,“ so die PM des der Kreisverwaltung. Auf einen DNA-Abgleich, der Wolf als erwiesen feststellt, scheint also sogar verzichtet worden zu sein.

Laut der Rissliste starben insgesamt sieben Schafe, die zudem nicht geschützt waren. Die Landkreisverwaltung teilte auf dpa-Anfrage mit, dass die Entscheidung des OVG „umfassend gewürdigt“ und zutreffende Sachverhalte für den Auricher Fall berücksichtigt worden seien. „Das wiederkehrende Rissverhalten lässt weitere ernste Schäden erwarten“, teilte die Behörde mit.

Bei den gerissenen Tieren dürfte es sich um Schafe eines Berufsschäfers handeln, der Weidetierhaltung im großen Stil betreibt und dafür EU-Subventionen im hohen fünfstelligen Bereich, zzgl. Weidetierprämie für weibliche Schafe erhält. Weitere Schäden sind durch Schutz der Schafe leicht zu verhindern.

 

Schafe hinter wolfsabweisendem Netz sowie Einsatz von Herdenschutzhunden. © Brigitte Sommer

 

Kein bestätigtes Wolfsrudel im Gebiet

Im Abschussgebiet gibt es kein bestätigtes Wolfsrudel. Die Anwesenheit von Schafen auf dem Deichbauwerk sei ein bedeutsamer Bestandteil zur Erhaltung wehrfähiger Deiche. In einer am 1. Dezember 2023 erfolgten Umweltministerkonferenz wurde zwar der Beschluss zur möglichen Durchführung von Schnellabschüssen von Wölfen gefasst, jedoch ist bislang jede Schnellabschussverfügung von Gerichten kassiert worden. Auch diese Genehmigung dürfte genauso kassiert werden. Die Kosten für die verlorenen Verfahren bleiben an den Steuerzahlern hängen. Wozu dienen also diese Schnellschüsse überhaupt?

Danach sei in Gebieten mit erhöhtem Rissaufkommen (es handelt sich um sieben Schafe) bereits nach erstmaligem Überwinden des zumutbaren Herdenschutzes und dem Riss von Weidetieren durch einen Wolf die Erteilung einer Abschussgenehmigung möglich, die zeitlich für einen Zeitraum von 21 Tagen nach dem Rissereignis gelten und die Entnahme im Umkreis von bis zu 1.000 Metern um die betroffene Weide im betroffenen Gebiet zulassen soll. Eine genetische Individualisierung des schadensstiftenden Wolfs vor der Abschussgenehmigung sei hierbei laut Pressemitteilung nicht erforderlich.

Seit wann bedeutet gar kein Schutz  „zumutbarer Herdenschutz“?

Der Landkreis Aurich hätte sich darauf basierend nach ausführlicher rechtlicher Prüfung und intensiver Abwägung zwischen Artenschutz und berechtigten Interessen der Deichsicherheit und der betroffenen Tierhalter für das Erteilen einer solchen Ausnahmegenehmigung entschieden.

Drauflosschießen statt Schützen

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. plädieren seit Gründung unseres Vereines dafür, ganz Deutschland zum Wolfsgebiet zu erklären und nicht erst nach Ausweisung von Wolfsterritorien zu fördern.  Von den Weidetierhaltern muss allerdings auch gefordert werden, dass sie ihre Tiere schützen.  Schon wird spekuliert, dass es sich bei dem Verursacher um einen auf Norderney entdeckten Wanderwolf handeln könnte. Wir halten dies nicht für ausgeschlossen. Die Schnellabschussregel von einem Kilometer könnte hier sogar zutreffen, denn die betroffene Gemeinde ist in der veröffentlichten Verfügung geschwärzt. Woanders heißt es allerdings, es beträfe Hilgenriedersiel und Neßmersiel, die zwei Kilometer entfernt von der Nordseeinsel sind. Bürgermeister und Bauern machen massiv Stimmung gegen das Tier auf der Insel. Will man das Jungtier mit dem Schnellabschussverfahren beseitigen?

Umweltminister Meyer (Grüne) will regional Wölfe schießen und Schutzstatus senken

2021 hatten die Grünen noch gegen die Wildwestabschussmethoden des Vorgängers Olaf Lies (SPD) geklagt. Allerdings nur gegen deren Geheimhaltung, was viele Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde damals nicht wahrhaben wollten. Schon seit dem vergangenen Jahr wirbt Meyer massiv für ein „regionales Bestandsmanagement“. Nun verlautbart Meyer, dass der günstige Erhaltungszustand der Wölfe in Niedersachsen erreicht sei. Wörtlich heißt es in einer Pressemitteilung: „…Niedersachsen wird sich deshalb unabhängig vom Schnellabschussverfahren bei Bund und EU weiterhin für ein praxisnahes, regional differenziertes Bestandsmanagement einsetzen, damit ein möglichst konfliktarmes Nebeneinander von Weidetierhaltung und Wolf in Niedersachsen möglich ist. Dafür wird eine Änderung des Schutzstatus notwendig sein. Umweltminister Meyer: „Ich stehe zum Koalitionsvertrag in Niedersachsen und im Bund. Mit zurzeit 50 Rudeln, vier Paaren und drei Einzelwölfen ist der Wolf in Niedersachsen und in der biogeographischen atlantischen Region nicht mehr vom Aussterben bedroht. In weiten Teilen Niedersachsens ist damit der gute Erhaltungszustand nach der FFH-Richtlinie erreicht. Ich erwarte von der EU-Kommission und der Bundesregierung, dass sie diese Fakten bei den Abstimmungen über die Berner Konvention und Änderungen in der FFH-Richtlinie berücksichtigt.“

Keine Partei hat wohl Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde so enttäuscht wie die Grünen. Wölfe sind zum Spielball von Lobbyisten geworden und dienen als Ablenkung zu den echten Problemen und Herausforderungen unserer  Zeit.

 

Quellen:

https://www.landkreis-aurich.de/aktuelles/detail/landkreis-aurich-erteilt-ausnahmegenehmigung-zur-wolfsentnahme.html?fbclid=IwZXh0bgNhZW0CMTEAAR36vVPWEa06yiBQeTtNUsEGOngd4bxdS2uJR45kJBw6HK6pitFQVzWmM8Q_aem_7LFFYDBWi1ukw9lWItT_xw

https://www.landkreis-aurich.de/fileadmin/dateiablage/60-bauamt/pdf/2024-07-04_Ausnahme_Wolf.pdf

https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/umweltminister-meyer-und-aktionsbundnis-aktives-wolfsmanagement-einigen-sich-auf-neustrukturierung-des-dialogforums-weidetierhaltung-und-wolf-233302.html

https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/Umweltkarten/?lang=de&topic=Natur&bgLayer=TopographieGrau

https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/12/03/schluss-mit-geheimen-wolfsjagden-in-niedersachsen/

https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/Umweltkarten/?lang=de&topic=Natur&bgLayer=TopographieGrau&layers=WolfsrudelTerritorien&E=403264.01&N=5927270.69&zoom=7

https://www.bild.de/regional/nordsee/norderney-drohne-findet-wolf-auf-urlaubsinsel-und-den-ersten-riss-6682a1cb669daa7445c8c986

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/09/01/niedersachsen-jetzt-will-man-woelfe-regional-abschiessen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/08/03/buerger-sollen-wolfskillerteam-in-niedersachsen-finanzieren/

 

Wir brauchen finanzielle Unterstützung

Unser Verein hatte sich vor fünf Jahren gegründet, um Lobbybändeleien von Naturschutzorganisationen etwas entgegen zu setzen. Es braucht nicht mehr, als öffentlich möglichst mit Riesenreichweite und emotionalen Fotos medienwirksam zu verkünden, dass Tiere geschützt werden wollen und schon springen viele wirklich herzensgute Menschen darauf an und unterstützen selbst Jägerstiftungen oder Orgas, in denen Jäger inzwischen im Vorstand sitzen. Große Orgas, die breitflächig staatliche Unterstützung erhalten oder aber Stiftungen, die von Konzernen unterstützt werden, haben natürlich den Nachteil, dass die Forderungen von Lobbyisten aufgeschlossen gegenüber stehen. Tierfreunde erreichen tatsächlich dann das Gegenteil von dem, das sie sich wünschen. Viele Orgas scheinen praktisch von gegenseitigen Interessengruppen übernommen.
Unterstützen Sie bitte kleine Vereine und regionale Vereine.
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Schnellabschuss in Niedersachsen von Gericht kassiert

Nachdem Niedersachsens Umweltminister Meyer (Grüne) den Schnellabschuss auf dem Territorium des Rehburger Rudels nach Anraten des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg gestoppt hatte, zog gestern das Verwaltungsgericht Oldenburg nach und gab einem Eilantrag der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e. V. nun doch statt. Es verbot die Schnelljagd. Unsere Einschätzung sehen wir bestätigt. Schnellabschüsse halten geltenden Gesetzen nicht stand. Lesen Sie hier unseren Bericht mit verständlich erklärten Hintergründen.

Zu diesem Artikel gibt es ein Update: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/04/12/ausgeschossen-in-der-region-hannover-gericht-kippt-schnellabschuss-endgueltig/?fbclid=IwAR00UuRX-8zERGT8hk-95NDzQ_1fILto1K5sawjG7Ldotx_A0ZUNI5MCjNU_aem_AZ4AUvS2DfU0oO-xMuHKj6VcpbdL9MrasxrNCiM6S0TMRso7rbHHgvNjcBxk3D2Def1HUIfdvH9yB2ghxWo_yRLY

Dazu heißt es in dem Beschluss: „Die Kammer vermag das auf den Ergebnissen der 101. Umweltministerkonferenz vom 01. Dezember 2023 beruhende und in der Ausnahmegenehmigung dargestellte Normverständnis des Antragsgegners hinsichtlich der Vorschriften der §§ 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 und 45a Abs. 2 BNatSchG nicht zu teilen.“

Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Der NLWKN kann Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen. Umweltminister Meyer (Grüne) hat dies in einem Bericht in der Lokalzeitung DIE HARKE auch bereits angekündigt. „Weil wir von der Rechtmäßigkeit unseres Vorhabens überzeugt sind und sowohl der Bund, als auch die EU-Kommission das Schnellabschussverfahren schriftlich  bestätigt haben, behalten wir uns vor, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg einzureichen.“ Vorher hatte das Oberverwaltungsgericht geraten, die Jagd zu stoppen. Wir deuten dies auch als Indiz dafür, dass Meyer auch hier scheitern könnte.

Schadenstiftenter Wolf kann im Schnellabschussverfahren nicht identifiziert werden

In der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes heißt es weiter: „In der Genehmigung nach § 45 Abs. 7 Satz 1 BNatSchG ist – abweichend von der bisherigen gerichtsbekannten Verwaltungspraxis – darauf verzichtet worden, die Ausnahmegenehmigung auf den schadensverursachenden Wolf zu beziehen.“

Nach Auffassung des Gerichts hat der NLWKN hiermit den Anwendungsbereich des § 45 Abs. 7 Satz 1 BNatSchG, der als Ausnahmevorschrift vom allgemeinen artenschutzrechtlichen Tötungsverbot streng geschützter Tierarten aus § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG eng auszulegen ist, in unzulässiger Weise erweitert. Der Verzicht auf Individualisierung ist nach Ansicht des Gerichts nur unter den – hier nicht gegebenen – rechtlichen Voraussetzungen des § 45a Abs. 2 BNatSchG möglich.“

Wolfsschutz-Deutschland e. V. generell gegen Wolfsabschüsse

Protestaktion am 3. April 2024  vor dem Brandenburger Tor in Berlin.

Die meisten der anderen Verbände https://www.deutschlandfunk.de/wildtieroekologe-vom-nabu-ja-zum-wolfsabschuss-in-100.html – außer BUND NRW und BUND Sachsen – haben ein Positionspapier gemeinsam mit Bauern- und Weidetierverbänden unterschrieben, in dem sie Einzelabschüssen von Wölfen nach dem mehrmaligen Überwinden von Zäunen zustimmen. Unserer Ansicht nach ist mit diesem Papier Tür und Tor für Lobbyismus und Tricksereien geöffnet worden.

Wir protestierten deshalb von Anfang an sehr harsch gegen diese Einigung, denn wir sind der Ansicht, dass dieses Papier bestimmten Haltern erst ermöglicht hat, Risse zu provozieren, um eben Abschussverfügungen zu erlangen. Zudem werden sie noch von Agrar- und Jagdverbänden aufgehetzt. Nur Null-Wolfsabschuss motiviert unserer Ansicht nach tatsächlich zum Weidetierschutz. Und die Fakten geben uns Recht. Nicht nur in Niedersachsen, auch in Brandenburg, Bayern, RLP, NRW, Sachsen-Anhalt und Sachsen, Thüringen, Bawü, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern oder Hessen finden die meisten Risse immer noch an ungeschützten Weiden statt. In NRW war es tatsächlich sogar so, dass die im Gebiet Schermbeck ansässige Wölfin Gloria von Wesel geradezu auf Weidetiere konditioniert wurde, weil man sich dort bis heute weigert, zu schützen. Stattdessen setzt man weiter alles auf Wolfsabschüsse. https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/02/09/nrw-oberverwaltungsgericht-verbietet-abschuss-von-gloria-endgueltig/ Der nächste Antrag auf Abschuss soll im Sommer gestellt werden.

Wolfsabschüsse sind sinnlos

Außerdem musste sogar Wolfsexperte Dr. Carsten Nowak einräumen, dass bislang noch nie der „richtige“ „schadenstiftende“ Wolf erschossen werden konnte. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/02/11/wolfsexperte-sagt-in-deutschland-ist-noch-nie-der-richtige-wolf-entnommen-worden/

Unsere generelle Position gegen Wolfsabschüsse brachte uns nicht nur Freunde ein. Statt unterschiedliche Auffassungen auszudiskutieren, wurden unsere Inhalte gecancelt und unser Verein teilweise als persona non grada behandelt. Wir hoffen, dass dies nun endgültig Geschichte ist, denn die Geschehnisse geben uns Recht.

Wir haben eine Petition gegen Schnellabschüsse ins Leben gerufen: https://innn.it/wolf

Im Rahmen dieses Verfahrens darf nach einem Riss, ohne zu bestimmen wer oder was den Riss überhaupt verursacht hatte, innerhalb von 21 Tagen im Umkreis von 1.000 Metern an der Rissweide auf jeden Wolf geschossen werden, der sich in diesem Umkreis daran vorbei wagt. Dass dies wissenschaftlich gesehen totaler Nonsens ist, braucht man eigentlich nicht mehr zu erwähnen.

Lobbyismus statt Wissenschaft

Jetzt steht Umweltminister Meyer stark in der Kritik, weil er seine Wahlversprechen gebrochen hat und teilweise genau so agiert, wie sein SPD-Vorgänger Lies. Für uns ein Indiz dafür, dass eine Macht im Hintergrund wirklich die Fäden zieht. Auch Bundesumweltministerin Lemke (Grüne) trat noch als starke Kritikerin der Lex-Wolf auf. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/11/25/safe-the-date-berlin-09-12-19-oeffentliche-anhoerung-zur-lex-wolf-hingehen-undoder-protest-an-den-ausschuss-senden/

Kaum in der Regierung setzt sie die sich daraus ergebenden Resultate um und nicht nur das, sie entwarf sogar das Schnellabschussprogramm. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/10/13/lemke-gruene-will-woelfe-auch-ohne-dna-abgleich-erschiessen-lassen/

Im Sommer 23 verschreckte Steffi Lemke bereits Umwelt- und Tierschützer mit folgender Aussage:

„Es darf so lange geschossen werden, bis es aufhört!“

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/06/09/bundesumweltministerin-lemke-es-darf-so-lange-geschossen-werden-bis-es-aufhoert/

Es gab also eine immer weiter fortschreitende Eskalation. Auch Grüne Umweltminister aus Thüringen, NRW, Schleswig-Holstein, Sachsen und Baden-Württemberg sowie Brandenburg lassen wenig Zweifel daran, dass sie das Gegenteil von Tierschutzpolitik umsetzen.

Trotzreaktion der Agrar- und Jagdlobby

Aus Protest gegen die Niedersächsische Wolfspolitik hat das Aktionsbündnis aktives Wolfsmanagement (was nichts anderes heißt als Wolfsabschüsse) das Dialogforum mit den Umweltverbänden und der Landesregierung vorläufig verlassen.  Man zweifele an der wahren Absicht, zeitnah Lösungen für die Weidetierhalter durchzusetzen, so Bauernverbandssprecher Ehlers. Wie sich der Bauernverband zeitnahe Lösungen vorstellt, ist kein Geheimnis. Man erwartet Wolfsabschüsse im großen Stil. Teilweise wird in sozialen Netzwerken sogar darüber diskutiert, dass Bauern und Schäfer selbst zur Waffe greifen sollten, wie z. B. Wendelin Schmücker es wollte. https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/09/07/schaefer-schmuecker-darf-weiter-nur-mit-einer-seifenblasenpistole-auf-woelfe-schiessen/

In Niedersachsen sind ausgerechnet die mit dem Wolfsmonitoring beauftragt, die selbst ein „aktives Wolfsmanagement“ durchsetzen möchten, nämlich die Jäger. Als Folge davon kann man sich auf die Daten aus dem Monitoring überhaupt nicht mehr verlassen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordern dringend, das Wolfsmonitoring in die Hände von Umweltverbänden zu übergeben.

 

Quellen:

https://verwaltungsgericht-oldenburg.niedersachsen.de/aktuelles/vg-oldenburg-gibt-eilantrag-gegen-ausnahmegenehmigung-fur-die-zielgerichtete-letale-entnahme-eines-individuums-der-streng-geschutzten-tierart-wolf-canis-lupus-statt-231062.html?fbclid=IwAR2Blt-Dh_AKwoZW1uZsBBrxz-IS0WeXHphttZxpHuI333MEBh3hIzeHyCY_aem_AaNzeaXrc5C_Z5BGHteabB8XM80VtM8JQYKpz1nWxmhh7h05y8XoArzTAsxbGosVbEuDdp99f4wPf-rDC5vhGiu5

https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/03/13/schwarzer-tag-fuer-woelfe-und-andere-wildtiere-seit-heute-ist-die-aenderung-des-bundesnaturschutzgesetzes-lex-wolf-in-kraft/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/04/05/schluss-mit-schuss-schnellabschuss-in-niedersachsen-ausgesetzt/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/03/26/niedersachsen-um-meyer-gruene-will-wolf-in-der-tragezeit-im-geheimen-schnellabschussverfahren-toeten/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/12/05/skandal-schnellabschuesse-von-woelfen-auf-umweltministerkonferenz-beschlossen/

 

 

Wir freuen uns über Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe.  Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell, der sagt, was ist und sich mutig Lobbyisten in den Weg stellt.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

BIC BELADEBEXXX

Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/