Toter Wolf im Landkreis Wittmund in Niedersachsen: Strafanzeige

Es besteht ein starker Verdacht auf illegale Tötung. Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeige. Am 25. Mai wurde ein toter Wolfsrüde in Niedersachsen bei Abickhafe entdeckt. Gleichzeitig loben wir eine Belohnung von 1.000 Euro für Hinweise zur Ergreifung des Täters aus. Ist das tote Tier der Vaterwolf des Friedeburger Rudels? Wurde etwa sogar das ganze Rudel ausgelöscht? Lesen Sie hierzu unseren Bericht.

Immer mehr Bauern nehmen in sozialen Netzwerken kaum mehr ein Blatt mehr von den Mund. Die Stimmung ist, gerade auch durch Medien und bestimmte Politiker, derart aufgehetzt, dass sich bestimmte Menschen wohl nicht mehr durch Recht und Gesetze daran hindern lassen wollen, Selbstjustiz zu üben. War  dies auch im Fall des Friedeburger Rudels so? Sollte das Rudel ausgelöscht werden? Anfang Mai kommen die Wolfswelpen auf die Welt, können die Eltern sie nicht gemeinsam aufziehen, weil ein Elternteil stirbt, wird es auch für das restliche Rudel schwer, die Kleinen durchzubringen.

Jetzt ist die Zeit der Welpenaufzucht. Auch die Wolfsväter beteiligen sich.

Fakt ist, dass es dort immer wieder zu Rissen an nicht geschützten Tieren kam, was eine regelrechte Hetze gegen das dort lebende Rudel nach sich zog. Es gab sogar eine Schießgenehmigung, die aber von Gerichten wieder gekippt wurde. Auf eine Anfrage beim Landkreis Wittmund, konnte ein Mitarbeiter nicht bestätigen, dass es sich bei dem tot aufgefundenen Wolf um den Friedeburger Rüden handeln würde. Hierzu muss noch das Ergebnis der DNA-Untersuchung abgewartet werden. Allerdings sei anhand der Größe des Kadavers und der Ausprägung sowie des Zustands des Gebisses davon auszugehen, dass es sich bei dem Totfund im Territorium des Friedeburger Rudels um die Überreste eines ausgewachsenen Wolfs handeln würde.

Zum Zeitpunkt des Auffindens sei das Tier bereits im relativ fortgeschrittenen Verwesungsstadium gewesen, daher sei davon auszugehen, dass das Individuum bereits seit einigen Wochen oder gar Monaten tot war. Sollte also sogar die Paarung verhindert werden?

Weiterhin waren nach Auskunft des Mitarbeiters des Landkreises an den Überresten des Wolfs eindeutig Rippenfrakturen zu erkennen, die die Vermutung zulassen würden, dass der Wolf keines natürlichen Todes gestorben ist. Aufgrund dieser Verletzungsmerkmale werden die Überreste des Wolfs hinsichtlich einer illegalen Tötung in Berlin näher untersucht.

Obwohl Wölfe als streng geschützte Art in Deutschland nicht bejagt werden dürfen, schießen auch laut dpa immer wieder Menschen verbotenerweise auf sie. Eine Untersuchung von 1000 toten Wölfen ergab, dass etwa jeder Zehnte davon illegal geschossen wurde. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. gehen aber von einer weitaus höheren Dunkelziffer aus, denn seit einigen Monaten wurden allerdings so viele tote Wölfe gemeldet, dass nur noch etwa jedes zweite Tier in die Wildtierpathologie zum Leibnitz IZW nach Berlin gebracht würde.

Fakt ist, dass das Rudel Friedeburg bis dato nicht im Monitoring der Jäger bestätigt ist. Wurden alle umgebracht und die anderen Tiere nur nicht gefunden?

 

Tatsächlich ist der Status des Friedeburger Rudels bis dato unbestätigt. Der schlimme Verdacht: Wurden sogar alle Rudelmitglieder beseitigt? © Wolfsmonitoring.com – Quelle: http://www.wolfsmonitoring.com

Härtere Gesetze?

Hohe Strafen für illegale Tötungen von bis zu 50.000 Euro und bis zu fünf Jahre Gefängnis scheinen die Täter nicht abzuschrecken.  Das Bundesnaturschutzgesetz  verbietet „jedes Nachstellen, Fangen, Verletzen oder Töten von Wölfen“. Die Gesetze sehen also auch harte Strafen vor, doch warum scheinen diese nicht abzuschrecken?

Wird überhaupt ernsthaft ermittelt?

Im Gegensatz zum Ausland, wie beispielsweise Italien, wo es Sondereinheiten zu Wildtierkriminalität gibt, wird hier in Deutschland kaum ein Täter geschnappt. Bislang wurden auch keine wirklich harten Strafen verhängt, obwohl dies nach der Gesetzeslage möglich wäre.

Schon der zweite Fall von illegaler Tötung in Niedersachsen? Erst am 21. April war im Territorium Scheeßel ein illegal getöteter Welpe gefunden worden. In dem spektakulärsten Fällen in Niedersachsen aus dem vergangenen Jahr konnte auch noch immer kein Täter ermittelt werden, obwohl es nach unserer Ansicht Indizien dafür geben könnte, dass der „Wolfsripper von Ringelah“ auch auf Menschen übergehen könnte. Erst kürzlich löschte ein Jäger in Baden-Württemberg mit einem Amoklauf seine ganze Familie aus.

 

Weitere Quellen:

https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/vermischtes/id_100454180/1000-woelfe-untersucht-kugeln-im-fleisch-nutria-im-magen.html?fbclid=IwY2xjawEQFoVleHRuA2FlbQIxMQABHWdtJAkyT-8LcyEC9E3PSOSCpdYRfpCx8P5Vcb83wMwHV3FpFACAfq3IXg_aem_YT8N3CRn0KwP4rDGl_bF0g

https://www.dbb-wolf.de/totfunde/auflistung-nach-jahren

https://www.bild.de/regional/baden-wuerttemberg/baden-wuerttemberg-mehrere-tote-bei-amoklauf-in-lautlingen-6693b8e90c3ae008ff40cff3

https://verwaltungsgericht-oldenburg.niedersachsen.de/aktuelles/eilantrag-gegen-genehmigung-der-totung-von-wolfen-aus-dem-rudel-friedeburg-hat-erfolg-216639.html

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/10/10/wer-ist-der-wolfsripper-von-niedersachsen/

Wir freuen uns über Unterstützung

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

BIC BELADEBEXXX

Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Niedersachsen: Erste Ergebnisse zeigen, dass der zerstückelte Wolf ein Rüde war

Es liegen laut HAZ erste Ergebnisse der schrecklichen Tat des zerstückelten Wolfs vor, der am achten und neunten Juli  am Mittellandkanal bei Sehnde gefunden worden war. Es handelt sich nach ersten genetischen Untersuchungen um ein männliches Tier, das die Kennung GW3569m erhalten hat. Unsere Belohnung von 15.000 Euro bleibt aufrecht.

„Die Herkunft des Tieres sei unbekannt.“, so eine Sprecherin des Umweltministeriums zur HAZ. Allerdings deuteten Funde von Losung darauf hin, dass sich der Wolf länger in der Region Hannover aufgehalten hätte. Der Wolf gehört also keinem bekannten Rudel in der Gegend um Gifhorn an. Damit unterscheidet sich diese Tat zwar von den anderen Zerstückelungen, von denen Mutter und Tochter des Rudels Ringelah betroffen waren, dennoch schließen wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V es nicht aus, dass der Täter der gleiche sein könnte. Auch in den vergangenen Jahren waren, neben sehr viel mehr weiblichen Tieren, auch immer wieder männliche Wölfe betroffen.
Beispielfoto Wolfsrüde © Brigitte Sommer
Unsere Belohnung von 15.000 Euro bleibt weiterhin auch auf diesen Fall ausgedehnt. Sie wird für Hinweise zur Ergreifung des Täters ausgezahlt. Neben uns haben auch der Freundeskreis frei lebender Wölfe e. V. und die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e. V. eine hohe Belohnung ausgelobt. Man betont dort aber, dass diese Belohnung erst nach der Verhandlung mit Schuldspruch ausgezahlt werden würde.

In der TAZ  https://taz.de/Illegale-Abschuesse-in-Niedersachsen/!5944915/

und in DER SPIEGEL erschienen zum Thema zwei Interviews mit unserer Vorsitzenden Brigitte Sommer. Im Spiegel leider hinter Bezahlschranke: https://www.spiegel.de/panorama/zerstueckelte-woelfe-in-niedersachsen-wir-glauben-dass-der-taeter-aus-der-jaegerszene-kommt-a-26ec5745-07bc-4e92-8e1c-920f09ef7268?fbclid=IwAR1Z9ER68EEomQ5vG4PiZe_iepPYuYWZ4iYeu4wLNMVWOCMHtQdNqfb3qZc

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V wollen weiterhin einen Detektiv mit Ermittlungen beauftragen.

Da wir nicht staatlich unterstützt werden, sind wir auf Spenden angewiesen. Wir freuen uns über jeden kleinen Beitrag. Sehr gut helfen uns regelmäßige Spendenabos in Höhe von beispielsweise 5 Euro im Monat.

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Weitere Hintergründe zur Tat im LK Gifhorn:

 

Quelle leider mit Bezahlschranke: https://www.haz.de/lokales/hannover/getoeteter-wolf-am-mittellandkanal-in-sehnde-identitaet-geklaert-NRDU32EHBVCAXOAY6KRZFZGTV4.html

Weiterer Hintergrund: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/07/14/niedersachsen-erneut-zerstueckelte-wolfskoerperteile-wolfsschutz-deutschland-e-v-stellt-strafanzeige-und-weitet-belohnung-aus/

Wolfsvermehrung in Deutschland stagniert nahezu

Bei den Rudeln sind es nur drei mehr. Die amtlich bestätigten deutschen Wolfszahlen aus den Bundesländern haben das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) in Abstimmung mit den Ländern veröffentlicht. Außerdem deutet eine Aussage der BfN-Präsidentin darauf hin, dass ein „aktives Wolfsmanagement“ geplant sein könnte.

Beispielfoto Wolf ©Brigitte Sommer

Das Wolfsvorkommen konzentriert sich wie in den Vorjahren auf das Gebiet von Sachsen in nordwestlicher Richtung über Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern nach Niedersachsen. Weitere Wolfsterritorien wurden in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen nachgewiesen. Die meisten Wolfsrudel lebten im Wolfsjahr 2021/2022 (1. Mai 2021 bis zum 30. April 2022) in Brandenburg (47), gefolgt von Niedersachsen (34) und Sachsen (31). In Hessen konnten erstmals offiziell drei Welpen nachgewiesen werden.

Nur drei Rudel mehr

Neben den 161 Rudeln sind zusätzlich 43 Wolfspaare sowie 21 sesshafte Einzelwölfe für das Monitoringjahr 2021/2022 bestätigt. Im vorhergehenden Monitoringjahr 2020/2021 wurden 158 Rudel, 35 Paare und 22 Einzelwölfe nachgewiesen (aktualisierter Stand vom 25.11.2022). Für den langfristigen Erhalt des Wolfes in Deutschland sind vor allem die erwachsenen, fortpflanzungsfähigen Individuen in den Wolfsterritorien maßgeblich. Daher konzentrieren sich die Bundesländer im Rahmen ihres Wolfsmonitorings auf die Erhebung der Anzahl der Wolfsfamilien (Rudel) und Wolfspaare. Dabei fallen auch zusätzliche Informationen an, unter anderem Daten zu den in den Territorien nachgewiesenen Individuen. Im abgeschlossenen Monitoringjahr wurden in den bestätigten Wolfsterritorien insgesamt 1175 Wolfsindividuen nachgewiesen: 423 adulte Wölfe, 550 Welpen (Wölfe im 1. Lebensjahr) und 98 Jährlinge (Wölfe im 2. Lebensjahr). Bei 57 Individuen war nicht eindeutig zu ermitteln, ob es sich um adulte Wölfe oder Jährlinge gehandelt hat; bei 7 Individuen war nicht sicher, ob sie Jährlinge oder Welpen waren. Bei weiteren 40 Individuen konnte das Alter nicht bestimmt werden. Hierbei handelt es sich nicht um Abschätzungen oder Hochrechnungen, sondern die Informationen basieren auf von Expertinnen und Experten nach einheitlichen Standards überprüften robusten Datensätzen.

Aussage der BfN-Präsidentin deutet zwischen den Zeilen darauf hin, dass eine „Regulierung des Wolfsbestandes“ geplant ist

BfN-Präsidentin Sabine Riewenherm: „Die heute veröffentlichten Daten der Bundesländer zu Territorien und Individuen bilden die wissenschaftliche Grundlage für unsere Berichtspflichten zur Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und auch für die Managemententscheidungen der Bundesländer. Es handelt sich dabei um Erkenntnisse, die mit zehntausenden Datensätzen und nach einheitlichem wissenschaftlichem Standard gewonnen wurden. Dazu zählen Kamerafallenbilder, Genetiknachweise und weitere überprüfte Hin- und Nachweise.“ In Bezug auf die Angriffe der Lobby auf die EU ist dies ein schlechtes Zeichen. https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/26/wolfsschutz-deutschland-e-v-sagt-stop-zur-aufweichung-des-schutzstatus-fuer-woelfe-in-der-eu/

Morgen ist in der WU eine neue Abstimmung geplant.

Straßenverkehr nach wie vor der größte Feind der Wölfe

Die Anzahl aufgefundener toter Wölfe (Totfunde) im Monitoringjahr 2021/2022 lag bei 148 Tieren, davon sind 102 durch Verkehrsunfälle gestorben. Bei 18 Wölfen war die Todesursache natürlichen Ursprungs, 13 Wölfe wurden illegal getötet, bei 8 Wölfen war die Todesursache nicht zu ermitteln, 2 Wölfe wurden im Rahmen von Managementmaßnahmen entnommen und 5 Wölfe werden noch auf die Todesursache hin untersucht.

 

Quelle: https://www.bfn.de/pressemitteilungen/aktuelle-wolfszahlen-bundesweit-161-rudel-bestaetigt

Wer sich die einzelnen Bundesländer genauer anschauen möchte, findet die Daten hier: http://www.dbb-wolf.de

Kurzmeldungen aus Niedersachsen, Hessen und Baden-Württemberg

Zur Zeit passiert so viel zum Thema Wolf gleichzeitig, dass wir uns entschlossen haben, ein neues Format herauszubringen. In unseren Kurzmeldungen bringen wir das Wichtigste in kompakter Form:

Niedersachsen – eine überraschende Wendung nimmt nun der Fall eines augenscheinlich illegal getöteten Wolfs bei Stubben. Statt Schussverletzungen hätte man nun in Berlin die überraschende Totesursache Bisse festgestellt. https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Stubben-Ursache-von-Tod-von-Wolf-steht-fest,aktuelloldenburg11090.html?fbclid=IwAR27pCy9JP7SA3kOq_QP86seUFr9eJuBUm356Jd-IJ1eBpC8BjgINVSIyLY

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sind äußert überrascht und verwundert, zumal ein Zwischenergebnis „Schüsse“ und zwar sogar sehr genau „drei Schüse aus zwei verschiedenen Waffen“ gelautet hatte. Wir hatten Anzeige gestellt, die nun natürlich obsolet ist. Dies betrifft auch die Belohnung: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/10/18/wolf-im-landkreis-cuxhaven-illegal-erschossen-wolfsschutz-deutschland-e-v-stellt-strafanzeige-und-setzt-belohnung-aus/

Niedersachsen – Umweltminister Meyer  (Grüne) nimmt die Beschwerde, die  sein Vorgänger Lies (SPD) gegen die Entscheidung des Gerichtes eingelegt hattte, zurück. Damit ist die Schießgenehmigung gegen den Friedeburger Wolf endlich vom Tisch. https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Beschluss-rechtskraeftig-Kein-Abschuss-von-Friedeburger-Wolf,wolf4682.html?fbclid=IwAR3QEcLQqucx9gXontt5jlroCVjlXpv9AdcdUv1PJ6uMcJv6lmuj3uadwvA

Hessen – Hessen stellt mehr Geld für Weidetierschutz zur Verfügung, doch nur ein geringer Betrag wurde überhaupt abgerufen. Lieber setzt man wohl auf Risse, damit dann der Abschuss der Wölfe gefordert werden kann? https://www.hna.de/lokales/rotenburg-bebra/verbaende-bemaengeln-foerderrichtlinie-des-umweltministeriums-zum-schutz-vor-woelfen-91932508.html?fbclid=IwAR39LMH1jNoT-9hNCm-kQxEt5CF8gMs4o3jgWZazR0ptv-v6ydzGkFNGfX4

Hessen – Das Stölzinger Rudel wurde bei Waldkappel gefilmt. https://www.facebook.com/watch/?ref=search&v=523160609389379&external_log_id=d1596435-59bf-4b0e-9fc6-84859c6b17a5&q=Waldkappel%20Video%20Wolf

Baden-Württemberg – Eine Aufnahme durch eine Wildtierkamera hat bestätigt, dass sich im Zollernalbkreis ein Wolf aufhält oder aufgehalten hat.

Am 11. November dieses Jahres lieferte eine Wildtierkamera in der Gemeindeebene von Burladingen ein Foto, das die Fachleute der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt FVA in Freiburg als sicheren Wolfsnachweis (sogenannter C1-Nachweis) bewerten.

Sichere Informationen über die Herkunft, das Geschlecht und die Identität des Wolfes können nur über weitere Nachweise und Untersuchungen gewonnen werden, die aber im Moment nicht vorliegen.

Die Frage, ob der Wolf weitergezogen ist, oder sich noch im Zollernalbkreis aufhält, kann nicht beantwortet werden. Im Land leben derzeit drei sesshafte Wolfsrüden. https://um.baden-wuerttemberg.de/de/presse-service/presse/pressemitteilung/pid/sicherer-wolfsnachweis-im-zollernalbkreis-1

 

 

 

Niedersachsen: Umweltminister Lies (SPD) lässt weiteren Wolf mitten in der Paarungszeit erschießen

Jetzt hat es eine Wolfsfamilie im Gebiet Amt Neuhaus bei Lüneburg getroffen. Vorgestern wurde dort ein zweiter Wolf erschossen. Es sei nicht klar, ob es das „richtige“ Tier sei. Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt erneut Strafanzeige gegen den Minister und ausführende Personen.

In der Nacht zum 1. Februar 2022 sei innerhalb des Territoriums des Rudels im Geltungsbereich der Genehmigung ein männlicher Wolf getötet worden. Es handle sich damit nach dem Abschuss eines weiblichen Tieres am 8. Januar (das falsche Tier war getroffen worden) um die zweite Entnahme im Territorium des Rudels Amt Neuhaus. Trotz des Abschusses sei es zu wiederholten Rissen – zuletzt am 17., 18. sowie am 30. Januar gekommen, sodass die Ausnahmegenehmigung im Territorium des Rudels Amt Neuhaus aktiv geblieben wäre.

Für Wolfsschutz-Deutschland e. V. klingt diese Erklärung geradezu unglaublich und damit jenseits jeglichen gesunden Menschenverstandes. Als könne man Wölfen mit einer menschlichen Deutung von Vergeltung das Reißen von ungeschützten Weidetieren abgewöhnen. Einzig und allein ein vernünftiger Herdenschutz kann Risse verhindern. Forschungen haben sogar gezeigt, dass Wolfsfamilien die zerschossen werden, eher mehr Weidetiere reißen, weil unerfahrene Jungtiere das Jagen erst noch erlernen müssen. Werden die Eltern getötet, fallen auch die Lehrenden weg.

Die Genehmigung wäre beschränkt auf fest definierte Teile des Kernterritoriums des Rudels Amt Neuhaus im Landkreis Lüneburg/Gemeinde Amt Neuhaus. Zur Entnahme freigegeben wären die Fähe GW 872f und der Rüde GW 1532m. Die Ausnahmegenehmigung sei zeitlich befristet bis zum 31.03.2022. Es war sicherzustellen, dass keine Welpen und keine laktierende Fähe entnommen werden. Dass Umweltminister Lies nun mitten in der Paarungszeit in Wolfsfamilien hineinschießen lässt, deutet unserer Meinung eher darauf hin, dass man eine weitere Vermehrung der Wölfe von vorne herein ausschalten will. Dabei hatte jüngst des Bundesumweltministerium festgestellt, dass der Bestand an Wölfen in Deutschland noch immer gefährdet ist. Zudem hat die EU ein Verfahren gegen Deutschland eröffnet. Darauf gibt es bisher keine Reaktion des Niedersächsischen Umweltministers. Er lässt einfach weiter Wölfe erschießen.

Wir erstatten erneut Strafanzeige, selbst wenn dieses Mal der „richtige“ Wolf getroffen worden sein sollte. Unserer Meinung nach sind auch die zum Abschuss freigegebenen Tiere, nicht „legal“ freigegeben worden, denn es wurden wohl weder Maßnahmen zum Herdenschutz, noch zur Vergrämung vorgenommen.

 

Quelle: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/wolfsabschuss-amtneuhaus-208208.html?fbclid=IwAR1qtGGpij5fznYiVanaFM0htjEdVi8wfKwZr27eLxCkbHlwXnmor193cU4

NRW – Wolf bei Eitorf tot gefahren – Leuscheider Rudel soll besendert werden

Am Samstag, dem 15. Januar 2022 wurde gegen zehn Uhr am Morgen ein Wolf überfahren. Der Unfall geschah im Rhein-Sieg-Kreis auf der Landesstraße 86 bei Eitorf Obereip. Der Fahrer alarmierte selbst die Polizei. Das Tier starb im Revier des Leuscheider Rudels. Ob es tatsächlich ein Wolf aus dem Familienverband ist, soll eine genetische Untersuchung in Berlin klären.

 

Der Wolfsrüde starb noch an der Unfallstelle.

Schon vier tote Wölfe durch  Verkehrsunfälle in diesem Jahr

Auch der zuständige Wolfsberater wurde herbei gerufen. Er klassifizierte das Tier als einen jungen Rüden, dessen Körper zuerst ins Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises gebracht wurde. Klarheit über die Zugehörigkeit zum Rudel soll eine genetische Untersuchung im Liebnitz-Institut für Wildtierforschung bringen. Dies wäre der erste Autounfall in NRW, bei dem ein Tier aus dem Rudel zu Tode kam. Das Leuscheider Rudel wechselt regelmäßig von NRW nach RLP, wo schon mehrere Tiere nach Unfällen gestorben waren. Wir appelieren eindringlich an Autofahrende, doch mit Bedacht zu fahren, da die Paarungszeit der Wölfe kurz bevorsteht und auch die Jungwölfe jetzt vermehrt ihre Famlien verlassen und abwandern, um sich eine eigene Familie zu suchen. Jedes Jahr fordert der Straßenverkehr eine enorme Anzahl an Wolfsopfern. Laut DBB-Wolf wäre dies schon der vierte Fall bundesweit in diesem Jahr.

Auch am Unfallort soll der Schäfer Simon D. gewesen sein, der auch wieder Spekulationen über die Herkunft des Wolfs angestellt haben soll. Der Schäfer plädiert, obwohl er selber keine Risse zu verzeichnen hatte sowie hohe Summe an EU-Subventionen erhält, dass Wölfe aus dem Rudel abgeschossen werden sollen. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/12/23/grosse-exklusivreportage-nrw-woelfe-im-fadenkreuz-zwischen-rotkaeppchenhysterie-anfuetterung-fake-news-und-geplanter-wolfsverordnung/

Einige Kommentierende unserer FB-Seite hatten daraufhin behauptet, dass unsere Kontrollen an den falschen Orten stattgefunden hätten und das Leuscheider Rudel nie die Sieg überquer hätte. Dies ist nachweislich falsch, wie hier in der offiziellen Karte des LANUV zu sehen. Wir hatten genau dort Weidezäune kontrolliert, wo auch Wolfsnachweise waren.

Protest gegen Besenderung

Gleich dreimal hätte der Wolfsrüde mit der Bezeichnung GW1896m im Dezember 2021 in der Verbandsgemeinde Asbach ein Schaf gerissen, wie aus der Übersicht des neuen Koordinationszentrum Luchs und Wolf (Kluwo) des Landes Rheinland-Pfalz hervorgehen würde. Doch jetzt sollen  mehrere Tiere aus dem Leuscheider Rudel unter Beobachtung gestellt werden. Wie das Landesumweltministerium auf eine Anfrage der RZ mitteilte, wäre die Besenderung von GW1896m und der Fähe GW1415f in Arbeit.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. kritisiert diese Herangehensweise stark und weisst darauf hin, dass längst nicht überall Maßnahmen zum Herdenschutz ergriffen werden. Die Besenderung ist für die Tiere riskant. Wölfe vertragen Narkosen schlecht und zudem sind die Sender durch Wildtierkriminelle hackbar bzw. einlesbar. Den meisten Wölfen wurde ihre Besenderung deswegen zum Verhängnis.

Quellen: https://www.rhein-zeitung.de/region/aus-den-lokalredaktionen/kreis-neuwied_artikel,-nach-schafsrissen-in-der-vg-asbach-woelfe-sollen-sender-bekommen-_arid,2359404.html

https://www.dbb-wolf.de/totfunde/aktuelle-ereignisse

 

 

Per Wildkamera abgelichtet: Erneut Wolf im Neckar-Odenwaldkreis unterwegs

Beispielbild

Fotofalle belegt erneut Wolf im Neckar-Odenwald-Kreis

Im Gebiet der Gemeinde Mudau im Landkreis Neckar-Odenwald ist erneut die aktuelle Anwesenheit eines Wolfes belegt worden. Das männliche Tier ist in eine Fotofalle geraten, das Bild werten die Fachleute von der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt in Freiburg (FVA) als eindeutigen Nachweis (so genannter C1-Nachweis).

Ob es sich um denselben Wolf handelt, der vor einigen Wochen in der Region Schafe gerissen hat, lässt sich nicht sagen. Auch ob sich der Wolf nach wie vor in der Gegend befindet oder weitergezogen ist, ist nicht sicher.

Hier die Pressemittelung: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/fotofalle-belegt-erneut-wolf-im-neckar-odenwald-kreis/

Informationen zu Wolfsnachweisen in Bawü: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/naturschutz/biologische-vielfalt/artenschutz/wolf/nachweise/

 

Wolfsschutz Deutschland e. V. protestiert und stellt Anzeige wegen erneuter Tötung so genannter „Hybriden“ in Thüringen

Beispielbild ©Brigitte Sommer

Nun geht die Jagd auf gesunde Wölfe in Thüringen erneut los. Wolfsschutz Deutschland e. V. protestiert auf das Schärfste. Ferner stellen wir Anzeige gegen Umweltministerin Siegesmund sowie ausführende Personen und weitere am Geschehen beteiligte Personen. Nachdem am Freitag, den 14. Februar 2020 ein Hybride (weiblich, schwarz) geschossen sowie ein weiteres Tier am 19.02.20 erschossen worden wäre, würden nun die Behörden von drei weiteren Wolf-Hund-Mischlingen im Revier um den Standortübungsplatz ausgehen.

Der Thüringer Wolfmanagementplan sehe  das Entnehmen von Wolf-Hund-Mischlingen aus der freien Natur vor, schreibt das Umweltministerium in einer Pressemitteilung.  Das Umweltministerium habe im September 2019 die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme der Wolf-Hund-Mischlinge erwirkt. Das Thüringer Umweltministerium (TMUEN) hätte den Umgang mit Hund-Wolf-Hybriden eng mit der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) abgestimmt. Aus Artenschutzgründen müssten Kreuzungen von Hund und Wolf aus der Natur entnommen werden. Damit solle die Wildtierpopulation Wolf vor dem Eindringen von Haushund-Genen geschützt werden. Eine Vermischung der Gene würde den Fortbestand der Wolfspopulation gefährden.

Die Heraufbeschwörung der Gefahr einer Zerstörung des reinen Erbes der Wölfe gehört ins Reich der Fake-News

Brigitte Sommer, Vorsitzende von Wolfssschutz Deutschland e. V.  erinnert daran, dass gemäß  Anhang II des Berner Abkommens  der Wolf zu den streng zu schützenden Arten von gemeinschaftlichem Interesse zähle. Diesem strengen Schutzstandard würden auch Hybridwölfe unterliegen,  also Tiere, die aus einer Verpaarung zwischen einem Hund und einem Wolf stammen. Auch nach naturwissenschaftlichen Aspekten gehörten Hybridwölfe zur Art „Wolf“. Hybridwölfe seien zudem auch durch das Tierschutzgesetz geschützt.  Kein Tier dürfe damit ohne Vorliegen eines vernünftigen Grundes getötet werden. Auch ein genereller Konsens, dass Hybriden aus Artenschutzgründen aus der Natur zu entfernen seien, sei kein Argument, weil sich zum Beispiel die fünf Hybriden in Thüringen niemals so stark ausbreiten würden, dass sie die reinerbigen Wölfe von ihren Standorten verdrängen oder gar vernichten würden. Die Hybridisierungsrate betrage in Deutschland  unter einem Prozent.

Rassismus im Naturschutz

Solche Argumente – wie für die Schießbefehle kreiert – beförderten geradezu rassistische, nach rückwärts gerichtetete Naturschutzgedanken, die eigentlich gerade in Deutschland so nicht aufkommen dürften. In den vergangenen Jahrhunderten haben sich mit Sicherheit immer einmal wieder Wölfe mit Hunden gepaart. Forscher meinen sogar, dass die schwarze Fellfarbe von amerikanischen Wölfen durch Hundegene in die Population eingetragen worden sei. Man ist sich nur nicht darüber einig, wann genau dies geschehen ist. In Italien leben heute schon schwarze Wölfe, die durch so genannte Hybridisierung entstanden sind.

„Ändere Länder, wie Italien, machen vor, wie es tierfreundlich gehandhabt werden könnte“, so Sommer. Dort werden Mischlingswelpen sterilisiert und wieder in die Natur entlassen. Außerdem hatte erneut ein Wildpark angeboten, die Welpen aufzunehmen. Da sich nun ein Wolfsrüde bei der Wölfin befinde, bestehe nun die Gefahr einer erneuten Verpaarung mit einem Hund nicht mehr.

Die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung gelte für wolfsfarbene Tiere bis zum 30.04.2020. Damit soll sichergestellt werden, dass die Wölfin nicht geschossen wird, während sie Jungtiere versorgt. Würde sie in der Gebär- und Aufzuchtzeit geschossen, kämen unselbstständige Welpen zu Schaden.

Im Klartext: Man wolle sich wohl nicht einmal an die Schießpause auf die Wolfsmutter halten, die nach einer Eilverfügung von zwei Naturschutzverbänden erwirkt worden war.

Schwarz gefärbte Hybride dürften sogar bis zum 31.12.2020 geschossen werden, heisst es weiter in der Pressemitteilung. Die Verfügung gelte in Teilen des Landkreises Gotha sowie Teilen des Ilmkreises. Begrenzt wird die 275 Quadratkilometer große Fläche um den Standortübungsplatz Ohrdruf durch die Autobahnen A4 und A71 sowie die Bundesstraßen 88 bzw. 247.

Hobbyjäger dürfen schießen

Was regelt die Allgemeinverfügung?

Die Allgemeinverfügung richte sich an einen genau beschriebenen Personenkreis und spräche eine Ausnahme vom Tötungsverbot gemäß artenschutzrechtlicher Bestimmungen auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes aus. Vor dem Erlass der Allgemeinverfügung seien die vom Land anerkannten und landesweit tätigen Naturschutzvereinigungen angehört worden. Skandalöserweise erklärte sich der NABU in einer Pressemitteilung mit dem Erschießen der Welpen einverstanden.

Die Allgemeinverfügung berücksichtige folgende Eckpunkte:

  • Zum Abschuss ermächtigt werden Jagdausübungsberechtigte, Jagdschutzberechtigte sowie bestimmte Jagderlaubnisscheininhaber in den Landesforsten, wenn diese durch Personen durch das TLUBN geschult und registriert worden sind
  • Ausdrücklich nicht zum Abschuss ermächtigt werden anderweitige Jagdgäste ohne Aufgaben des Jagdschutzes im betreffenden Jagdbezirk.
  • Der Abschuss darf nur in einem bestimmten Zulassungsgebiet (siehe Karte) vorgenommen werden.
  • Im Falle eines Abschusses ist die zuständige Behörde, das TLUBN sofort zu informieren; das getötete Tier ist an die Behörde zu übergeben

Landesjagdverband rät Jägern ab

Thüringen – Der Jagdverband warnte Jäger vor Schüssen auf die Welpen, eben weil die Jäger wohl selber ganz genau wüssten, dass eben KEINE Rechtssicherheit bestehe und ihnen aber etwas anderes vorgegaukelt würde. WDer Geschäftsführer des Landesjagdverbands Thüringen, Frank Herrmann, appelliert an die örtlichen Jäger: „Wir empfehlen den Jägern momentan, aufgrund rechtlicher Unsicherheiten, sich nicht am Abschuss der Hybride zu beteiligen.“https://www.jagderleben.de/news/umweltministerium-thueringen-jaeger-hybride-schiessen-711559?fbclid=IwAR2Fw0l9E9YKbc3dxR8PuRlV5DQ2aYlo9QNr3-514PK5ksVYREzotsIPlXY

Weitere Quelle: https://www.tag24.de/nachrichten/wolf-hund-mischling-abgeschossen-ohrdruf-thueringen-woelfin-abschuss-klage-1391196

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/12/12/wolfsschutz-deutschland-e-v-protestiert-und-droht-mit-anzeige-wegen-des-geplanten-abschusses-der-ohrdrufer-woelfin-in-thueringen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/12/04/thueringen-500-000-euro-fuer-die-toetung-von-woelfen-beschwerde-der-djgt-gegen-verfahrenseinstellung-wolfsschutz-deutschland-e-v-schliesst-sich-an/

https://www.mdr.de/thueringen/west-thueringen/gotha/naechster-hund-wolf-hybrid-abgeschossen-100.html?fbclid=IwAR0FSVAvbKKPP1MZKbyq7DtvOXpfTtDvd600DEzagtZY0dFwW48yuU6GCiw