Wolfsschutz-Deutschland wünscht allen Wolfsfreunden fröhliche Ostern!
20. April 2019
Halberstadt. „Der Wolf gehört nicht ins Jagdrecht“ unter diesem Motto ruft der Verein Wolfsschutz-Deutschland anlässlich eines Symposiums der „Gesellschaft für Wildtier- und Jagdforschung „, die vom 25. bis 28. April in Halberstadt stattfindet, am Samstag, den 27. April zu einer Demonstration gegen die Aufnahme des Wolfs in das Jagdgesetz auf. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Treffpunkt ist um 13.30 Uhr gegenüber dem Seminar- und Tagungshotel Spiegelsberge. Ansprechpartner vor Ort ist René Stolte.
Allein die Aussage von Professor Stubbe, dem Vorsitzenden der „Gesellschaft für Wildtier- und Jagdforschung“, das sich der Wolf ungebremst auf Kosten anderer Arten und des Menschen ausbreite, sei schon ungeheuerlich, völlig naturfremd und entbehre jeder Grundlage, so René Stolte vom Verein Wolfsschutz-Deutschland e.V.
Stolte: „Die Jägerschaft lebt mit ein paar Wissenschaftlern, die ihr zuträglich sind, in einer gedanklichen Blase, auf der Politiker wie Detlef Gürth von der CDU schon längst mit schweben. Sie zitieren Zahlen und Fakten, sowie Statistiken der Jagdverbände, ohne diese nachzurechnen.“ Deshalb sei es wichtig, das möglichst viele Natur- und Artenschützer auf dieser Demonstration darauf hinzuweisen, dass Forderungen, wie die Aufnahme des Wolfs in das Jagdgesetz und das Dezimieren der Wölfe ganz klar gegen den Natur- und Artenschutz sprechen.
Das Symposium unter dem Titel „Der Wolf in Europa – Utopie und Wirklichkeit“, suggeriere bereits einen tendenziösen Verlauf. In der Programmeinleitung stehe, die Weidetierwirtschaft sei durch den Wolf hochgradig gefährdet und es würden pseudowissenschaftliche Fehlinformationen und utopische Vorstellungen über den Wolf kursieren. Stolte: „Würden sich die Nutztierhalter und Landwirte um den wirklichen Schutz ihrer Tiere kümmern und tatsächliche Fakten zur Kenntnis nehmen, bräuchten sie derartige Symposien erst gar nicht zu veranstalten.“ Fakt sei, dass das Thema Herdenschutz bislang in Deutschland so gut wie nicht umgesetzt worden sei, obwohl die Wiedetierhalter nun von der Europäischen Union neben einer hundertprozentigen Förderung auch eine hundertprozentige Entschädigung bei Rissen durch den Wolf erhalten. Dies würden Zaunkontrollen zeigen, die der Verein Wolfsschutz-Deutschland e.V. ständig durchführe.
Stolte: „Bei vielen Weidetierhaltern ist einfach kein Wille erkennbar, sich mit den Wölfen zu arrangieren und die Fördermittel abzurufen.“ Den Bauernverbänden, den meisten Jägern und Politikern seien keine alternative Wahrheiten zu schräg, um nicht als Fakten heraus posaunt zu werden.
In einem Brief der EU-Kommission, der dem Verein Wolfsschutz-Deutschland e.V. vorliege, werde klargestellt, dass sich „der Wolf in Deutschland in einem ungünstig-schlechten Erhaltungszustand befindet“. Von einer „unkontrollierten Ausbreitung“ von Wölfen zu sprechen, sei schlichtweg eine Lüge.
Das Thüringer Umweltministerium meldete in einer Pressemitteilung https://www.thueringen.de/th8/tmuen/aktuell/presse/109444/index.aspx dass im Rahmen des Wolfsmanagements ein weiterer Hybrid-Abschuss am vergangenen Wochenende bei Ohrdruf abgeschossen worden wäre.
Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. stellen erneut Anzeige gegen die Umweltministerin Siegesmund (Grüne) und gegen den unbekannten Schützen. Dazu die Stellungnahme von Richterin a. D. Almuth Hirt:
Wolfshybride zählen wie der Wolf zu den streng geschützten Arten von gemeinschaftlichem Interesse; wie für den Wolf gilt auch für sie das Tötungsverbot nach § 44 Abs. 1 BNatSchG, Ausnahmen hiervon sind nur unter den in § 45 Abs. 7 BNatSchG normierten Voraussetzungen zugelassen. Auf das Gutachten der DJGT vom 26.04.2018, www.djgt.de wird Bezug genommen.
Die Voraussetzungen nach § 45 Abs. 7 Nr. 2 BNatSchG lagen weder für die bereits getöteten Hybriden vor, noch sind sie für die nun von der Entnahmeanordnung betroffenen Tiere gegeben. Der Ausnahmetatbestand setzt voraus, dass sich Exemplare besonders geschützter Arten so stark ausbreiten, dass sie andere Tiere von ihren Standorten verdrängen oder zu vernichten drohen ( Lütkes/ Ewer Kommentar zum BNatSchG, 2. Aufl § 45 Rn 37 ) . Bei einer von der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung festgestellten Hybridisierungsrate der Wölfe in Deutschland von unter 1 % besteht keine Gefahr, dass die nun zum Abschuss freigegebenen Hybriden ( einer oder zwei ) sich so stark ausbreiten, dass sie den sog. reinerbigen Wolf verdrängen.
Die im Managementplan für den Wolf in Thüringen unter 6. 5 enthaltene Handlungsempfehlung, zweifelsfrei nachgewiesene Hybriden der Population zu entnehmen, widerspricht dem Grundsatz, dass Ausnahmen von den Verboten des § 44 BNatSchG im Wege einer Einzelfallentscheidung unter Anwendung pflichtgemäßen Ermessens zu erteilen sind ( Lütkes/ Ewer a.a.O. § 45 Rn 26 ). Derartige generelle Entnahmeempfehlungen stellen keine an § 45 Abs. 7 BNatSchG orientierte Einzelfallentscheidung dar, noch lassen sie Raum für die Ausübung pflichtgemäßen Ermessens, verstoßen gegen das Gesetz und können daher nicht Grundlage von Ausnahmeentscheidungen sein. Managementpläne sind Handlungsempfehlungen an die zuständigen Behörden. Sie haben sich im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen zu halten. Sie können diesen Rahmen ausfüllen, ihn aber nicht verändern oder erweitern. Das gilt auch für Rechtsverordnungen nach § 45 Abs. 7 Satz 4 BNatSchG.
Soweit die Tötung von Hybriden auf die Empfehlung 173 des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention gestützt wird, wird auf das oben angeführte Gutachten der DJGT vom 26.04.2018 verwiesen. Ergänzend wird ausgeführt, dass die Empfehlung 173 im Ergebnis zu einer Aufhebung des strengen Schutzes der Hybriden nach Anhang II der Berner Konvention und damit de facto zu einer Änderung des Anhangs II führt. Eine derartige Änderung kann jedoch nicht im Wege einer Empfehlung erfolgen, sondern muss das in Art. 17 der Konvention vorgeschriebene Verfahren einhalten. Dieses Verfahren wurde durch die Empfehlung 173 umgangen. Die Empfehlung 173 des Ständigen Ausschusses ist daher gesetzeswidrig, da sie gegen die in Art 17 der Berner Konvention normierten Vorgaben verstößt.
Für die häufig behauptete erhöhte Gefährlichkeit von Wolfshybriden in freier Natur gibt es keine Belege. Darüber hinaus ist eine Ausnahme von den Verboten des § 44 BNatSchG wie bereits ausgeführt im Wege einer Einzelfallentscheidung zu treffen ( Lütkes/ Ewer a.a.O. § 45 Rn. 26 ), auch im Fall des § 45 Abs. 7 Nr. 4 BNatSchG, sodass eine generell angenommene höhere Gefährlichkeit eine Ausnahmegenehmigung nicht rechtfertigt. Dass die noch verbliebenen Hybriden eine Gefahr für die Sicherheit von Menschen darstellen, ist nicht festgestellt.
Tötungen von Tieren einer streng geschützten Art stellen eine Straftat dar und sind nach § 71 Abs. 1 Nr. 1, 2 i. V m. § 69 Abs. 2 Nr. 1 Buchst a, b BNatSchG mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht.
Dass der Mensch für den Wolf eine viel größere Gefahr darstellt als umgekehrt, macht eine Pressemitteilung des Kontaktbüros „Wölfe in Sachsen“, der offiziellen Informationsstelle zum Thema Wolf vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), in Trägerschaft des Landratsamtes Görlitz, von gestern deutlich.
In Sachsen wurden im Jahr 2019 bislang sechs tote Wölfe registriert. Vier davon wurden im Landkreis Bautzen und je einer in den Landkreisen Görlitz und Mittelsachsen festgestellt. Unter den Totfunden waren vier Wolfswelpen, die infolge von Verkehrsunfällen zu Tode kamen und zwei Altwölfe, die Verletzungen aufwiesen, welche jeweils auf eine Auseinandersetzung mit anderen Wölfen schließen lassen. Seit 2000 gab es in Sachsen insgesamt 85 tote Wölfe. Davon starben 56 Wölfe bei Verkehrsunfällen, zwölf Wölfe starben an natürlichen Ursachen, acht wurden illegal getötet, bei 7 blieb die Todesursache unklar und zwei wurden im Rahmen von Managementmaßnahmen getötet, schreibt das Kontaktbüro. Darunter Wolf Zottel, gegen dessen Abschuss wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. anzeige erstattet hatte, weil wir der Meinung waren, dass der Wolf hätte behandelt werden können. Der zweite Wolf war ein blinder Welpe.
Am 26.03.2019 versetzte ein verletzter Altwolf in der Gemeinde Lohse in Aufregung. Anwohner waren sich sicher, in Zusammenhang mit einem verletzt gesichteten Wolf Schüsse gehört zu haben. Am darauffolgenden Tag gelang es, das Tier einzufangen und zu betäuben, damit es tierärztlich untersucht werden konnte, gibt das Kontaktbüro bekannt. Dabei habe sich herausgestellt, dass der Wolf schwere Bissverletzungen gehabt hätte. Das Gewebe um die Verletzungen sei teilweise bereits abgestorben gewesen. Aufgrund der Schwere der Verletzungen sei der Wolf letztlich eingeschläfert worden. Die Vermutung, dass jemand auf den Wolf geschossen haben könnte, sei von den Ergebnissen der am Leibniz- Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) durchgeführten pathologischen Untersuchung nicht bestätigt worden, so das Kontaktbüro.
Bei dem Tier handelte es sich um den alten Milkeler Rüden, vermutet das Kontaktbüro. Die Untersuchung der genetischen Probe stehe noch aus, jedoch sei dieser alte Wolf durch Fotofallenaufnahmen bekannt. Er wurde 2006 oder 2007 im Daubitzer Rudel geboren. 2009 bis 2011 war er der Rüde des Seenlandrudels. Nachdem die alte Seenland-Fähe im Winter 2011/2012 verschwunden war, wechselte der Rüde in das Milkeler Territorium. Dort verpaarte er sich 2012 zunächst mit einer Milkeler Tochter. Ab 2013 war er als Rüde des Milkeler Rudels mit der alten Milkeler Fähe verpaart. Die alte Fähe ist ebenfalls bereits 13 oder 14 Jahre alt und wurde im Herbst 2018 das letzte Mal nachgewiesen. In den letzten beiden Jahren hat das alte Paar offensichtlich keine eigenen Welpen mehr aufgezogen. Stattdessen hatten sich im Monitoringjahr 2017/2018 zwei ihrer Töchter im Milkeler Territorium reproduziert (Kontaktbüro berichtete). Der alte Rüde wurde nun bei Kämpfen mit anderen Wölfen schwer verletzt.
Auch der am 21.02.2019 bei Waldhufen gefundene erwachsene Wolfsrüde hatte schwere Bissverletzungen erlitten, in deren Folge er starb. Wölfe markieren die von ihnen bewohnten Gebiete und verteidigen sie gegen fremde Wölfe. Vor allem in Gebieten, in denen flächendeckend Wolfsterritorien etabliert sind, kann es zwischen benachbarten Rudeln zu Kämpfen kommen, welche zum Tod eines Individuums führen können. Besonders im Frühjahr zur Paarungszeit können intensive Auseinandersetzungen zwischen benachbarten Rudeln auftreten.Am 21.02.2019 wurde ein erwachsener Rüde in der Gemeinde Waldhufen (Landkreis Görlitz) tot aufgefunden, der offenbar durch Artgenossen getötet wurde.
Am 24.02.2019 starb eine Welpenfähe auf der A 14 bei Großweitzschen (Landkreis Mittelsachsen) bei einem Verkehrsunfall (Kontaktbüro berichtete über beide Ereignisse). In beiden Fällen ist die Untersuchung der genetischen Rudelzugehörigkeit noch nicht abgeschlossen. Am 18. und 20.03.2019 war jeweils ein Wolfswelpe in einen Verkehrsunfall im Landkreis Bautzen verwickelt. Zunächst starb ein männlicher Welpe im Bereich des Czorneboh auf dem Gebiet der Gemeinde Cunewalde im Territorium des Cunewalde Rudels. Zwei Tage später wurde ein toter, weiblicher Welpe an der Anschlussstelle der A 4 bei Salzenforst südlich des Rosenthaler Territoriums gemeldet. Das Ergebnis der genetischen Untersuchungen steht bisher noch aus.
Schon am 08.01.2019 wurde in der Gemeinde Ralbitz-Rosenthal (Landkreis Bautzen) ein toter, männlicher Wolfswelpe gefunden, der auf der Straße zwischen Ralbitz und Naußlitz tödlich verunglückte. Die Annahme, dass der Welpe aufgrund des Fundortes aus dem Rosenthaler Rudel stammt, wurde durch die genetische Untersuchung der am toten Welpen genommenen Probe bestätigt.
Nach den Daten des Kontaktbüros sind in Sachsen sind Wölfe seit Ende der neunziger Jahre wieder dauerhaft heimisch. Im Monitoringjahr 2017/2018 wurden in den Landkreisen Görlitz, Bautzen, Meißen, Nordsachsen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge insgesamt 18 Wolfsfamilien (Rudel) und vier Paare nachgewiesen. Laut DBB Wolf https://www.dbb-wolf.de/Wolfsvorkommen/territorien/status-und-reproduktion sind es 2018/19: Territorien in Sachsen: 18 . 18 Rudel, 0 Paare, 0 Einzeltiere. Das Monitoringjahr ist zwar längst noch nicht abgeschlossen, dennoch kann von einer rasanten oder gar unkontrollierten Vermehrung nach Ansicht von Wolfsschutz Deutschland e. V. gar keine Rede sein. Zumal die EU in einem Schreiben an Landrat Harig im Herbst 2018 bestätigt hatte, dass sich der Bestand der Wölfe in Sachsen gesättigt habe. Herausgefunden hatten dies auch die Fachleute von LUPUS und vom Kontaktbüro.
Es ist nun fast zwanzig Jahre her, dass die erste Wolfsfamilie aus Polen wieder in Sachsen eingewandert ist und sich in der Lausitz niedergelassen hatte. Viele Menschen dort sind sich zwar sicher, dass der Wolf in Sachsen nie wirklich weggewesen ist. Unstrittig ist jedoch, dass Sachsen von allen Bundesländern in Deutschland die meiste Erfahrung mit dem Schutz der Weidetiere haben müsste.
Wie kann es also sein, dass es noch immer die Ausnahme zu sein scheint, seine Tiere angemessen zu schützen? Diese Jungwölfe in der Lausitz haben wir mit Hilfe einer unserer Wildkameras beobachtet. Geradezu lehrbuchmäßig zeigen sie uns hier, dass sie sehr gute Schwimmer sind und dass ein Bach oder Graben für Wölfe wirklich gar kein Hindernis darstellt.
Die komplette Rissliste 2019 gibt es hier: https://www.wolf-sachsen.de/images/Schadensstatistik/Schadensstatistik_2019_Stand_20190405.pdf
Wir haben uns deshalb auch mal die neuesten Nutztierschäden in Sachsen angeschaut. In 15 Fällen war überhaupt kein Wolf beteiligt oder aber die Tiere waren gar nicht geschützt. In zwei Fällen war die Bachseite offen gelassen worden. Dabei schriebt das BIL (Bewilligungsstelle Investitionsförderung Landwirtschaft) bereits im Januar 19 folgendes:
Förderung des präventiven Herdenschutzes zur Vermeidung von Nutztierschäden
Angesichts der wachsenden Zahl von Wölfen in Ostsachsen und damit einhergehender Probleme müsse der Bund nach Ansicht des Görlitzer Landrats Bernd Lange „dringend handeln,“ schrieb die Sächsische Zeitung am 04.04.19. https://www.saechsische.de/goerlitzer-landrat-fordert-regulierung-des-wolfs-5054379.html Die SZ weiter: „Jedes politische Nichthandeln nährt Populismus und Radikalismus“, sagte der CDU-Politiker. Die Wolfspopulation im Norden des Landkreises sei mit mehreren Rudeln auf vier Quadratkilometern mittlerweile dichter als von Experten für möglich gehalten. Die Menschen verlören die Geduld angesichts der Ignoranz gegenüber ihrer Situation und der Uneinigkeit in der Bundesregierung, die Bundesartenschutzgesetz und EU-Verordnung blockiere. „Dabei geht es nicht um Totalabschuss, sondern um eine Regulierung.“ Zitat Ende.
Dabei hatte doch die EU im September 18 ganz deutlich gemacht, dass Wölfe sich nicht unkontrolliert vermehren und ihr Bestand sich in Sachsen sogar gesättigt hat. Auch verwies die EU noch einmal ausdrücklich auf die Notwendigkeit, den Herdenschutz endlich anzugehen. Schreiben EU Kommission an Landratsamt Bautzen wg. Schutzstatus Wolf
Doch passiert ist wenig. Stattdessen versucht Ministerpräsident Kretschmer anscheinend seinen Landrat noch mit populistischen Forderungen zu übertreffen. So schreibt die Lausitzer Allgemeine Zeitung heute in einem Meinungsartikel, der nicht als solcher gekennzeichnet worden ist: Zitat – „Das (Thema Wolf) ist ein unhaltbarer Zustand. Die Menschen leiden wirklich unter dem Wolf und verlangen nichts anderes, als das genau die gleichen Regeln wie in den baltischen Ländern, in Schweden und Finnland gelten, die auch seit Jahrzehnten Erfahrung mit dem Wolf haben.“ So der Politiker Michael Kretschmer, (noch) Ministerpräsident von Sachsen. Die Aussagen sind prinzipiell richtig, nur leider fehlt die dazugehörige Glaubwürdigkeit. Der Wolf lebt schon seit Anfang der 2000er Jahre in der Lausitz und vermehrt sich nahezu unkontrolliert. Die Probleme mit dieser Tierart nehmen genauso rasant zu, wie die Wolfspopulation.“ Zitat Ende. https://www.lausitzer-allgemeine-zeitung.org/wolfspolitik-die-falschen-versprechen-im-wahlkampf/?fbclid=IwAR2UVZwdY8ZIFMLiQrRiOhkzHlBq2Oor7fV8CtRh49o1jkGlASnvy3rTvuM
Die Ausssagen Kretschmers stehen im krassen Gegenzug zu dem, was die Wissenschaftler des Kontaktbüros, das Landrat Lange unterstellt ist, herausgefunden hatten. Siehe Schreiben der EU:
Wir haben uns eine Weide bei Schäfer W., der zugleich auch Jäger ist, mal genauer angeschaut. Erst vor wenigen Wochen brachte der MDR einen Artikel, in dem der Jäger-Schäfer wörtlich zitiert wurde, dass er trotz 100 % Förderung die Wölfe in der Lausitz abgeschossen bekommen will. Unsere Zaunkontrolle ergab, dass sein Zaun nur den Anschein hat, wolfsabweisend zu sein. Jeweils nur eine Litze führte hier Strom. die höchste Spannung betrug dabei 2.000.
Nach den Pufferzonen um die NRW-Wolfsgebiete „Schermbeck“ und „Senne“ wird nun eine dritte, ebenfalls großzügig dimensionierte Pufferzone eingerichtet, sie befindet sich an der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz und umfasst Teile der Kreise Siegen-Wittgenstein, Olpe sowie dem Oberbergischer Kreis und dem Rhein-Sieg-Kreis. Die genaue Abgrenzung ist der entsprechenden Karte unter www.wolf.nrw/wolf/de/management/pufferzonedaaden zu entnehmen.
Vorausgegangen war die Ausweisung eines 200 Quadratkilometer großen Wolfsterritoriums am „Stegskopf“, einem ehemaligen Truppenübungsplatz bei Burbach und Neuenkirchen durch das Rheinland-Pfälzische Umweltministerium. Nachdem innerhalb von sechs Monaten dort zum zweiten Mal ein und dieselbe Wölfin genetisch nachgewiesen werden konnte, gilt das Tier nun als ortstreu. Damit sind die bundesweiten Kriterien für die Ausweisung eines Wolfsgebietes erfüllt. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Wölfin aus Rheinland-Pfalz auch Flächen in der Pufferzone in Nordrhein-Westfalen erreicht, ist nach Experteneinschätzung relativ gering, jedoch nicht gänzlich auszuschließen.
Bundesweite Untersuchungen bestätigen: Einen 100 %-Schutz gegen Wolf-Übergriffe auf Weidetiere gibt es nicht. Funktionierende Elektrozäune senken aber die Zahl erfolgreicher Wolfübergriffe erheblich. Zurzeit werden aufgrund der besser werdenden Witterung und der bevorstehenden wärmeren Jahreszeit zunehmend mehr Weidetiere aus den Ställen auf die Weiden gebracht. Es wird daher dringend zur Durchführung von Herdenschutzmaßnahmen geraten.
Anträge auf Förderung von Herdenschutzmaßnahmen können bei den zuständigen Bezirksregierung Arnsberg und Köln gestellt werden.
Dabei gehen sie sogar ganz natürlich gegen eine Verdichtung des Bodens vor und sie holen sich auch jede Menge Schädlinge und Engerlinge. Auch sie haben ein Recht auf ihren Platz in Deutschland, doch eine irre Debatte um die Afrikanische Schweinepest sorgt dafür, dass die Jäger wie im Blutrausch massenhaft Wildschweine töten. Dabei weiß man längst, dass die wilden Verwandten unserer Hausschweine gar nicht entscheidend für die Übertragung dieser Krankheit, vor der sich die Massentierhaltungsbetriebe fürchten, verantwortlich sind.
Der Hauptüberträger ist der Mensch. Der das Virus weitergibt, ohne selber daran zu erkranken. Sprich, die Jäger selber sind es sowie auch Mitarbeiter von Transportunternehmen und Firmen sowie Betriebe, die der Fleischindustrie zuarbeiten.
Dabei ist der Wolf der einzige Jäger, der wirklich dabei helfen kann, die Krankheit einzudämmen und den Bestand an Wildschweinen im Gleichgewicht zu halten. Im Gegensatz zu Hobbyjägern, die die Familienverbände zerschießen und schwer traumatisierte Jungtiere zurückbleiben, die ihre Rotte mangels Erfahrung nicht anführen können, suchen sich Wölfe, junge so genannte „Überläufer“ aus, die nicht fit sind sowie alte und kranke Schweine.
Wildschweine leben in Familienverbänden. Sie sorgen und kümmern sich um ihre Kinder. Dieses Video aus Anfang April zeigt eine Rotte mit vielen, ganz kleinen Frischlingen, die noch ihr gestreiftes Babyfell tragen. Wildschweinmütter singen ihren Babys beim Säugen sogar etwas vor.
Doch statt den Tieren Respekt und Achtung zu erweisen, werden Wildschweine gnadenlos verfolgt. In Brandenburg dürfen sie sogar mit Pfeil und Bogen geschossen werden. „Mit allem, was lebt, sind wir durch Wesensverwandtschaft und Schicksalsgemeinschaft verbunden,“ sagte einst Albert Schweitzer.
Umso schlimmer ist es, was wir unseren Mitlebewesen antun. Wenn wir jetzt nicht Empathie für alle Lebewesen entwickeln, werden wir uns letztlich selbst zerstören, sagen auch immer mehr Forscher. Unfassbar, was Hobbyjäger aus diesem getöteten Wildschwein gemacht haben. Sieht so Respekt aus?
Quellen:
http://www.maz-online.de/Brandenburg/Ministerium-erlaubt-Bogenjagd-auf-Wildschweine
Zum Weiterschauen und informieren über Tierrechte – Scobel in der 3-Sat-Mediathek
Es stinkt gewaltig in Niedersachsen im Landkreis Nienburg. Nicht nur im übertragenen Sinn, sondern auch ganz real. Die Gegend um Rodewald, Lichtenmoor und Steimbke wird von Waldgebieten dominiert, die sich mit noch größeren Heide-, Moor und Feldflächen abwechseln. Dabei ist schon jetzt Ende März zu erahnen, dass der Großteil der Felder bis Ende des Sommers mit Monokulturen dominiert werden wird. Fast überall sind nun Bauern auf riesengroßen Treckern unterwegs, die Güllewagen und Gülleverteiler hinter sich herziehen. Das Ergebnis stinkt zum Himmel. Schon jetzt hat Niedersachsen große Probleme mit der Massentierhaltung und den damit verbundenen Hinterlassenschaften. Multiresistente und gefährliche Keime gelangten in Gewässer. Mindestens einen Todesfall hat dies sogar schon verursacht. Umweltminister Lies hätte also genug große Herausforderungen in seinem Land, doch statt die Menschen dort vor wirklichen Gefahren zu schützen, steht er mitten in einem Feldzug gegen eine kleine Wolfsfamilie im Rodewaldgebiet. Offiziell besteht das Rudel heute nur noch aus drei Tieren. Vater Roddy, Mutter Lichta und ihrem knapp einjährigen Welpen Grindi. Sie leben auf einem Gebiet von zirka 400 Quadratkilometern.
Damit reiht sich die Hatz auf diese Familie in eine schreckliche Geschichte ein, die sich im gleichen Gebiet im Sommer 1948 zugetragen hatte. Einen Schaden von 100.000 DM sollte ein einzelner Wolf, der wie durch ein Wunder den Krieg überlebt hatte, hinterlassen haben. Den Tod brachte dem Wolf, der von einer aufgepeitschten Presse „Würger von Lichtermoor“ genannt wurde, schließlich angeblich ein Jäger. Vorher hatten Hundertschaften hinter dem armen Tier hergesetzt und ihm nachgesetzt. Später kam dann heraus, dass die ganze Geschichte maßlos übertrieben wurde und viele Bauern ihre Tier selber getötet hatten und sie sie dann dem „Würger“ untergeschoben hatten. https://www.ndr.de/kultur/geschichte/Angst-vor-dem-Wolf-Der-Wuerger-vom-Lichtenmoor,wolf3882.html
Jetzt scheint sich diese furchtbare Geschichte zu wiederholen. Erneut lastet ein entfesselter Mob einem unschuldigen Tier Taten an, die es gar nicht begangen haben kann. Wir sind auf Spurensuche gegangen. Schaut man sich die Rissliste in dem Gebiet 2019 an https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/Umweltkarten/?topic=Natur&lang=de&bgLayer=TopographieGrau&X=5825200.30&Y=526680.67&zoom=3&layers=alleNutztierschaeden_2019 fällt auf, dass entweder gar kein Mindestschutz vorhanden war, aber ein Mindestschutz gar nicht als nötig angesehen wird. Dabei sind auch Pferde und Rinder in der Förderkulisse aufgenommen und die Halter könnten Billigkeitsleistungen beantragen. Roddy hatte einen Schaden von weniges als 2000 Euro verursacht, den die Geschädigten ersetzt bekommen würden. Was die Lynchjustiz von Umweltminister Lies inzwischen kostet, übersteigt diesen Schaden bei weitem. Ein Insider aus dem Ministerium, der nicht genannt werden möchte, beziffert die Summe auf eine sechsstellige Summe. Dies steht in keiner Relation mehr und erinnert immer mehr an die Geschichte des Würgers vom Lichtenmoor. Der Schießbefehl auf Roddy wurde nun schon zum zweiten Mal, jetzt auf Ende April verlängert. Dabei beginnt nun die Brut- und Setzzeit und die anderen Wald- und Wiesentiere dürfen nun eigentlich auch nicht mehr gestört werden. Dennoch sind nun Tag und Nacht Trupps und Schießkommandos unterwegs, um Lichta den Mann und Grindi den Vater zu nehmen. Längst ist auch wissenschaftlich belegt, dass Tiere genauso Emotionen empfinden wie Menschen. Deshalb geben wir auch allen Wölfen Namen. Wir wollen die Debatte nicht versachlichen, sondern emotionalisieren. Wissenschaftlich ebenso bestätigt ist, dass mehr Nutztierrisse folgen, wenn für die Familie wichtige Mitglieder getötet werden. Lichta ist mit ziemlicher Sicherheit wieder tragend. Ohne Vater Roddy kann sie Grindi aus dem Vorjahr und ihre neuen Welpen nicht alleine versorgen. Nur 1,1 % so genannter Nutztiere beträgt der Nahrungsanteil von Wölfen. Sie fressen hauptsächlich Rehe, Hirsche und Wildschweine.
Bei unserer Wanderung durch das Gebiet zwischen Steimke und Lichtenmoor fanden wir zahlreiche Wildtierkameras mit Sendern vor. Daneben hunderte von kleinen, mobilen Hochsitzen aus hellem Kiefernholz, die in Wald und Feldern platziert wurden. Anwohner erzählten uns, dass sie Jäger und Polizisten gesehen hätten. Sogar Mitarbeiter des Wolfsbüros würden sich an der Hatz beteiligen. Ein Anwohner in der Nähe eines Waldkindergartens erzählte uns, dass er schon immer in der Gegend wohnen würde und dass er noch nie einen Wolf gesehen hätte und auch noch nicht einmal heulen gehört hätte. Er habe drei Kinder. Seine jüngsten Tochter im Alter von fünf Jahren würde er jederzeit alleine in den Wald, aber nicht alleine an der Straße entlang laufen lassen. Der Straßenverkehr und gestörte Menschen seien gefährlich, aber nicht der Wolf. Er sagte auch, dass die Situation im Landkreis Nienburg durch reißerische Berichte verzerrt dargestellt würde. In Wirklichkeit seien mindestens 50 % der Leute für den Wolf und würden ihm heimlich die Daumen drücken und auch Wolfsschützer, die sich dort aufhalten unterstützen. Nur würde sich fast niemand wagen, dies öffentlich zu sagen, aus Angst vor Mobbing und Gewaltandrohungen der Wolfsgegner, die zu einem Großteil aus Bauern und Jägern bestehen. Ein anderer Anwohner gibt auch der Presse, allen voran der HARKE, eine Mitschuld. „Wenn täglich reißerische Geschichten in der Tageszeitung stehen, glaubt man das irgendwann und bekommt wirklich Angst.“ Ein Spaziergänger mit Hund sagte uns, dass er selber vor Wölfen keine Angst habe und dass er sich anfangs gefreut habe, aber seit Wölfe auch Weidetiere fressen, wolle er den Wolf nicht mehr.
Dabei hatten wir für unsere Zaunkontrollen und unseren Faktencheck ersthaft Schwierigkeiten, überhaupt Weidetiere in der Gegend zu finden. Die meisten Tiere vegetieren nämlich in Massentierhaltungsställen dahin. An ihrem Lebensende erwartet sie ein furchtbarer Tod im Schlachthof. So manches Rind oder Schaf würde sich einen Tod durch einen Wolf wohl wünschen, hätte es die Wahl. Die Wahl haben indes wir Verbraucher. Die Zäune, die wir vorgefunden haben, boten allesamt, bis auf einen, überhaupt keinen Schutz. Nicht vor Hunden, Füchsen oder Wölfen und auch nicht vor Zweibeinern. Sie dienen lediglich dazu, die Tiere drinnen zu halten. Dabei gab es vorher schon 80 % Förderung und Entschädigung und jetzt gibt es sogar 100 % Förderung und Entschädigung. Dennoch scheinen Weidetierhalter einfach nicht daran interessiert zu sein, sich mit den Wölfe zu arrangieren. Insgesamt sind die Risszahlen, dort wo Heidetierschutz in Niedersachsen endlich angegangen wird, sogar zurückgegangen. Ein Beweis, dass Herrenschutz wirkt.
Wenn Sie uns bei unserer ehrenamtlichen Arbeit zum Schutz der Wölfe unterstützen wollen, würden wir uns sehr freuen. Hier der Link zur Spendenseite: www.wolfsschutz-deutschland.de/spenden
Kollektiv haben wir uns die Natur angeeignet, sie entfremdet, industrialisiert, Schweine, Hühner, Rinder in Mastanlagen versklavt und merken erst, wenn die Insekten nicht mehr an der Windschutzscheibe kleben, dass was fehlt. Die Denaturierung hat nichts mit dem angeblich biblischen Auftrag zu tun, uns die Erde untertan zu machen. Systematische Zerstörung des Lebens kann nicht gottgewollt sein.
In dieses Wirtschafts- und Lebenskonzept trabt der Wolf. Er zwingt Bauern, Jäger, Förster, Landbewohner im frischen Eigenheim dazu, sich mit der effizient genutzten Landschaft zu beschäftigen.
Der Wolf bringt Bewegung in den Kopf. Doch die Neuen im Wald überfordern offensichtlich jede Menge Leute. Diese projizieren das Bedrohliche, Unverständliche, die Furcht in ihrem Leben auf den Wolf und fühlen sich auch noch durch die Geschichten der Brüder Grimm bestätigt. Die Mythen und Märchen meinten jedoch seit je den Wolf im Inneren, erzählten vom Dunklen, Gefährlichen im Unbewussten, das mal der Wolf symbolisiert und mal der Drache. Symbolisch müssen die HeldInnen ihnen die Köpfe abschlagen – nicht im wirklichen Leben…http://www.taz.de/!5581913/?fbclid=IwAR1J_Ha-jVL0hmcvazPthGwYvCyuI-PPXR8W-j621Npl-oAxAbUQm8MAGPg
Eine Auswahl unserer Artikel, Recherchen und Aktionen bis heute zum Nachlesen. Die Anfänge des Dramas um Roddy begannen bereits im Sommer 18
Unfassbares ist heute von den Umweltministerien aus Schleswig-Holstein und Niedersachsen vermeldet worden. Während der Niedersächsische Umweltminister Lies (SPD) in einer knappen Pressemitteilung verlautbart, dass der Schießbefehl auf den Familienvater Roddy in Niedersachsen bis Ende April verlängert worden ist, ist lediglich aus der Presse zu erfahren, dass der Schießbefehl auf den Jungwolf Dani in Schleswig-Holstein sogar unbefristet von Albrecht (Grüne) verlängert worden ist. Laut LN sollen hierbei sogar die eigentlich verbotenen Nachtsichtgeräte zum Einsatz kommen und immer mehr Jäger würden sich wie im Blutrausch der Jagd zu Verfügung stellen.
Dieses Schießkommando steht mittlerweile in überhaupt keiner Relation mehr zum eigentlichen Grund beider Abschussverfügungen. Die Schäden, die beide Wölfe verursacht haben sind geradezu lächerlich gering, im Vergleich zu den Kosten für die Lynchjustiz. Zumal die EU eine 100-%-ige Entschädigung zugesagt hat. Insider sagen, dass die Kosten für die Schießkommandos inzwischen hohe fünfstellige bis niedrige sechsstellige Summen in beiden Fällen betragen würden.
Es entsteht immer mehr der Eindruck, als wollten beide Minister – jenseits von Recht und jeglicher Verhältnismäßigkeit – ihre rein lobbypolitisch motivierten Entscheidungen mit aller Macht durchpauken. Dass sie dabei EU- und deutsches Tierschutz- und Naturschutzgesetzen brechen, scheint beide nicht zu interessieren.
Aber dies ist ja leider auch nichts Neues. Die EU-Kommission wirft Deutschland nämlich vor, in tausenden Naturschutzgebieten gegen Vorgaben der Europäischen Union zu verstoßen.
Die „Neue Osnabrücker Zeitung“ berichtet, es seien rund 5,5 Millionen Hektar Fläche in den Fokus der EU-Kommission gerückt. Dort soll Deutschland die sogenannte FFH – Flora-Fauna-Habitat – Richtline der EU nicht erfüllen. Die Kommission kritisiert demnach, dass Deutschland nicht die notwendige Zahl an Naturschutzgebieten gesichert hat. Es fehlten noch fast 790 Gebiete, vorrangig in Niedersachsen.
Wir fordern in aller Entschiedenheit beide Schießbefehle sofort aufzuheben und endlich die Hausaufgaben zu machen, die die EU-Verträge vorsehen. Nämlich endlich mit Herdenschutzmaßnahmen zu beginnen und schnell und unbürokratisch zu fördern und zu entschädigen. Sollten Wölfe aufgrund von diesen Schießbefehlen getötet werden, werden wir Anzeige gegen Ersteller und Schützen stellen.
Weil diese Forderung aber so eindeutig gegen deutsches und europäisches Naturschutzrecht verstößt, nennt Söder das Kind nun bei einem anderen Namen und spricht von „nicht schützbaren Weidegebieten,“ in denen Wölfe abgeschossen werden dürfen, laut Aktionsplan Wolf.
Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. akzeptieren einen solchen Plan auf gar keinen Fall und wir werden Anzeige gegen jeden Todesschützen erstellen und auch gegen jeden, der einen solchen Schießbefehl erstellen sollte. Solche Passagen im Aktionsplan sind nichts anderes als ein Freibrief zum Wiederausrotten der Wölfe in Deutschland. Zudem werden die Wölfe in ihrer Vermehrung behindert, denn durchwandernde Jungwölfe laufen Gefahr erschossen zu werden. Auch ein genetischer Austausch mit Ost- und Norddeutschen Wölfen wird dadurch unterbunden. Wanderwölfe aus Italien, der Schweiz und Österreich haben keine Chance, in Deutschland einzuwandern. Dabei sehen die EU-Verträge, die auch Deutschland unterschrieben hat, ausdrücklich vor, dass die Wölfe sich vermehren.
Erst im September 2018 hat die EU den ungünstigen Erhaltungszustand der Wölfe in einem Schreiben von EU-Kommissar Notario an den Sächsischen Landrat Harig bestätigt. Kürzlich hat die EU sogar bestätigt, dass eine 100 %-ige Förderung und Entschädigung der Weidetierhalter möglich ist. Einige Bundesländer haben dies bereits umgesetzt. Für Bayern dürfte die Umsetzung ja nach den Risszahlen aus dem vergangenen Jahr wirklich kein Problem sein. 2018 haben Wölfe im Freistaat fünf Schafe und drei Kälber getötet. Es kommen wesentlich mehr Tiere durch Krankheiten und Totgeburten ums Leben.
Dass Almbauern, die ihre Tiere nicht schützen, sogar Menschen gefährden, macht ein spektakulärer Fall aus Österreich deutlich. Eine Wanderung durch das Seitental in den Stubaier Alpen endete im Sommer 2014 für eine deutsche Touristin tragisch. Wild gewordene Kühe griffen die 45 Jahre alte Frau an, sie starb an ihren Verletzungen. Der Weg verlief quer über eine Alm, die Herde war nicht eingezäunt. Nach dem Unfall verklagte der Ehemann des Opfers den Besitzer der Tiere auf Schmerzensgeld – und bekam nun nach jahrelangen Gerichtsverhandlungen recht. Das Landgericht Innsbruck sprach dem Ehemann und dem Sohn des Opfers insgesamt rund 180 000 Euro zu. Zusätzlich müsse der Bauer dem Mann eine monatliche Rente von 1200 Euro und dem Sohn von 350 Euro zahlen.
Hier geht es zum Aktionsplan Wolf eshop_app000001
Quellen: https://www.sueddeutsche.de/bayern/aktionsplan-wolf-soeder-almbauern-1.4361862
https://www.sueddeutsche.de/panorama/kuh-angriff-bauer-schadenersatz-1.4341797