Wolfsschutz Deutschland e. V. protestiert und stellt Anzeige wegen erneuter Tötung so genannter „Hybriden“ in Thüringen

Beispielbild ©Brigitte Sommer

Nun geht die Jagd auf gesunde Wölfe in Thüringen erneut los. Wolfsschutz Deutschland e. V. protestiert auf das Schärfste. Ferner stellen wir Anzeige gegen Umweltministerin Siegesmund sowie ausführende Personen und weitere am Geschehen beteiligte Personen. Nachdem am Freitag, den 14. Februar 2020 ein Hybride (weiblich, schwarz) geschossen sowie ein weiteres Tier am 19.02.20 erschossen worden wäre, würden nun die Behörden von drei weiteren Wolf-Hund-Mischlingen im Revier um den Standortübungsplatz ausgehen.

Der Thüringer Wolfmanagementplan sehe  das Entnehmen von Wolf-Hund-Mischlingen aus der freien Natur vor, schreibt das Umweltministerium in einer Pressemitteilung.  Das Umweltministerium habe im September 2019 die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme der Wolf-Hund-Mischlinge erwirkt. Das Thüringer Umweltministerium (TMUEN) hätte den Umgang mit Hund-Wolf-Hybriden eng mit der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) abgestimmt. Aus Artenschutzgründen müssten Kreuzungen von Hund und Wolf aus der Natur entnommen werden. Damit solle die Wildtierpopulation Wolf vor dem Eindringen von Haushund-Genen geschützt werden. Eine Vermischung der Gene würde den Fortbestand der Wolfspopulation gefährden.

Die Heraufbeschwörung der Gefahr einer Zerstörung des reinen Erbes der Wölfe gehört ins Reich der Fake-News

Brigitte Sommer, Vorsitzende von Wolfssschutz Deutschland e. V.  erinnert daran, dass gemäß  Anhang II des Berner Abkommens  der Wolf zu den streng zu schützenden Arten von gemeinschaftlichem Interesse zähle. Diesem strengen Schutzstandard würden auch Hybridwölfe unterliegen,  also Tiere, die aus einer Verpaarung zwischen einem Hund und einem Wolf stammen. Auch nach naturwissenschaftlichen Aspekten gehörten Hybridwölfe zur Art „Wolf“. Hybridwölfe seien zudem auch durch das Tierschutzgesetz geschützt.  Kein Tier dürfe damit ohne Vorliegen eines vernünftigen Grundes getötet werden. Auch ein genereller Konsens, dass Hybriden aus Artenschutzgründen aus der Natur zu entfernen seien, sei kein Argument, weil sich zum Beispiel die fünf Hybriden in Thüringen niemals so stark ausbreiten würden, dass sie die reinerbigen Wölfe von ihren Standorten verdrängen oder gar vernichten würden. Die Hybridisierungsrate betrage in Deutschland  unter einem Prozent.

Rassismus im Naturschutz

Solche Argumente – wie für die Schießbefehle kreiert – beförderten geradezu rassistische, nach rückwärts gerichtetete Naturschutzgedanken, die eigentlich gerade in Deutschland so nicht aufkommen dürften. In den vergangenen Jahrhunderten haben sich mit Sicherheit immer einmal wieder Wölfe mit Hunden gepaart. Forscher meinen sogar, dass die schwarze Fellfarbe von amerikanischen Wölfen durch Hundegene in die Population eingetragen worden sei. Man ist sich nur nicht darüber einig, wann genau dies geschehen ist. In Italien leben heute schon schwarze Wölfe, die durch so genannte Hybridisierung entstanden sind.

„Ändere Länder, wie Italien, machen vor, wie es tierfreundlich gehandhabt werden könnte“, so Sommer. Dort werden Mischlingswelpen sterilisiert und wieder in die Natur entlassen. Außerdem hatte erneut ein Wildpark angeboten, die Welpen aufzunehmen. Da sich nun ein Wolfsrüde bei der Wölfin befinde, bestehe nun die Gefahr einer erneuten Verpaarung mit einem Hund nicht mehr.

Die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung gelte für wolfsfarbene Tiere bis zum 30.04.2020. Damit soll sichergestellt werden, dass die Wölfin nicht geschossen wird, während sie Jungtiere versorgt. Würde sie in der Gebär- und Aufzuchtzeit geschossen, kämen unselbstständige Welpen zu Schaden.

Im Klartext: Man wolle sich wohl nicht einmal an die Schießpause auf die Wolfsmutter halten, die nach einer Eilverfügung von zwei Naturschutzverbänden erwirkt worden war.

Schwarz gefärbte Hybride dürften sogar bis zum 31.12.2020 geschossen werden, heisst es weiter in der Pressemitteilung. Die Verfügung gelte in Teilen des Landkreises Gotha sowie Teilen des Ilmkreises. Begrenzt wird die 275 Quadratkilometer große Fläche um den Standortübungsplatz Ohrdruf durch die Autobahnen A4 und A71 sowie die Bundesstraßen 88 bzw. 247.

Hobbyjäger dürfen schießen

Was regelt die Allgemeinverfügung?

Die Allgemeinverfügung richte sich an einen genau beschriebenen Personenkreis und spräche eine Ausnahme vom Tötungsverbot gemäß artenschutzrechtlicher Bestimmungen auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes aus. Vor dem Erlass der Allgemeinverfügung seien die vom Land anerkannten und landesweit tätigen Naturschutzvereinigungen angehört worden. Skandalöserweise erklärte sich der NABU in einer Pressemitteilung mit dem Erschießen der Welpen einverstanden.

Die Allgemeinverfügung berücksichtige folgende Eckpunkte:

  • Zum Abschuss ermächtigt werden Jagdausübungsberechtigte, Jagdschutzberechtigte sowie bestimmte Jagderlaubnisscheininhaber in den Landesforsten, wenn diese durch Personen durch das TLUBN geschult und registriert worden sind
  • Ausdrücklich nicht zum Abschuss ermächtigt werden anderweitige Jagdgäste ohne Aufgaben des Jagdschutzes im betreffenden Jagdbezirk.
  • Der Abschuss darf nur in einem bestimmten Zulassungsgebiet (siehe Karte) vorgenommen werden.
  • Im Falle eines Abschusses ist die zuständige Behörde, das TLUBN sofort zu informieren; das getötete Tier ist an die Behörde zu übergeben

Landesjagdverband rät Jägern ab

Thüringen – Der Jagdverband warnte Jäger vor Schüssen auf die Welpen, eben weil die Jäger wohl selber ganz genau wüssten, dass eben KEINE Rechtssicherheit bestehe und ihnen aber etwas anderes vorgegaukelt würde. WDer Geschäftsführer des Landesjagdverbands Thüringen, Frank Herrmann, appelliert an die örtlichen Jäger: „Wir empfehlen den Jägern momentan, aufgrund rechtlicher Unsicherheiten, sich nicht am Abschuss der Hybride zu beteiligen.“https://www.jagderleben.de/news/umweltministerium-thueringen-jaeger-hybride-schiessen-711559?fbclid=IwAR2Fw0l9E9YKbc3dxR8PuRlV5DQ2aYlo9QNr3-514PK5ksVYREzotsIPlXY

Weitere Quelle: https://www.tag24.de/nachrichten/wolf-hund-mischling-abgeschossen-ohrdruf-thueringen-woelfin-abschuss-klage-1391196

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/12/12/wolfsschutz-deutschland-e-v-protestiert-und-droht-mit-anzeige-wegen-des-geplanten-abschusses-der-ohrdrufer-woelfin-in-thueringen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/12/04/thueringen-500-000-euro-fuer-die-toetung-von-woelfen-beschwerde-der-djgt-gegen-verfahrenseinstellung-wolfsschutz-deutschland-e-v-schliesst-sich-an/

https://www.mdr.de/thueringen/west-thueringen/gotha/naechster-hund-wolf-hybrid-abgeschossen-100.html?fbclid=IwAR0FSVAvbKKPP1MZKbyq7DtvOXpfTtDvd600DEzagtZY0dFwW48yuU6GCiw

 

 

9 Gedanken zu „Wolfsschutz Deutschland e. V. protestiert und stellt Anzeige wegen erneuter Tötung so genannter „Hybriden“ in Thüringen

  1. Haben diverse sog. Politiker und Behörden-Büro-Stuhl-Hocker in Thüringen eigentlich keine anderen Sorgen und Probleme oder wollen sie mit dieser immerwährenden Wolfshetze von ihrer eigenen Unfähigkeit in anderen Bereichen ablenken?
    Bestehende Gesetze, egal ob national oder EU, interessieren diese Figuren in keinster Weise!
    Aiuf der anderen Seite wundern sich diese kriminellen Politgruppierungen, wenn sich die denkende Bevölkerung anderen Parteien zuwenden! Aber die AfD ist hier auch keine Lösung des generellen Problems! Das Problem generell könnte gelöst werden, wenn diese gesetzeswidrig handelnden Figuren endlich ihr evtl. vorhandenes Gehirn einschalten und zum Denken verwenden und nicht nur Haß produzieren würden, gegenüber Tieren, die nichts für fehlendes Fachwissen diverser Personen, können!
    Frage: Welche Staatsanwaltschaft ist hier für dieses gesetzwidrige Verhalten zuständig?

    1. Otto, das ist die Staatsanwaltschaft in Erfurt. Adresse: Staatsanwaltschaft Erfurt,Rudolfstraße 46, 99092 Erfurt. Strafanzeige kann hier jeder stellen. Siehe: Washingtoner Artenschutzabkommen implementierenden EU-Verordnung namens Verordnung (EG) Nr. 338/97 in der heutigen Fassung nach Art. 1 Verordnung (EU) 2017/128. Dort steht unter Ziffer 11. : „Hybride Tiere, bei denen in den vier vorhergehenden Generationen in direkter Linie ein oder mehrere Exemplare einer Art der Anhänge A oder B vorkommen, fallen wie reine Arten unter die Verordnung, auch wenn die betreffende Hybridart nicht ausdrücklich in den Anhängen aufgeführt ist.“ Die Nachkommen bis zur F5-Gererationen stehen unter demselben Schutz wie die Ausgangstiere der F1-Generation. Die Verbotsvorschrift § 44 I Nr. 1 BNatSchG ist erfüllt, weil das getötete Tier der Generation F2 bis F5 angehört. Entsprechen gilt auch die Berner Konvention,
      Daraus kann jeder eine Strafanzege gegen die Grüne-Umweltministerin a.D. Siegesmund formulieren. Siegesmund ist nicht mehr im Amt auf Grund der politischen Situation in Thüringen. Derzeit „regieren“ die Staatssekretäre/Sekretärinnen. Ob Siegesmund die Tötung noch als Ministerin angewiesen hat, wissen wir nicht. Gesetzlich fragwürdig wäre es, wenn sie es als Ministerin a.D. getan hätte.

    1. Hallo Helga, schau Dir doch mal die Antwort von uns an Otto Stengele an. Da steht schon einiges drin. Die Anzeige am besten per Post an die angegebene Staatsanwaltschaft in Erfurt schicken. Also,einfach in die Antwort von uns auf den Kommentar von Otto schauen!

  2. Auch mein Sohn und ich werden Anzeige erstatten. Es ist einfach unfassbar, was sich die Politiker herausnehmen und gegen Gesetze und Verordnungen verstoßen, von der mangelnden Empathie für Tiere ganz zu schweigen. Die Verantwortlichen des Nabu sollten sich in Grund und Boden schämen, das sind doch keine Tier- und Umweltschützer- wer die Wölfe nicht will, hat in dieser Kategorie nichts zu suchen.

  3. Unfassbar!
    Und jetzt dürfen besorgte Bürger – nach gestriger Bekanntgabe subjektiv auslegbare Beleidigungen im Netz bestrafen zu wollen auch noch aufpassen das man Strafanzeige erhält wenn diese Wolfsmordende Hobbyjägerbande die im Suff von Gestern einen Wolf nur schwer verletzt als Tierquäler bezeichnet.
    Wie war das noch in der DDR keine freie Meinungsäußerung…. bei uns denn noch?
    Bald dürfen noch nicht mal Unrecht erkennen und beim Namen nennen dank unserer EU rechtswidrigen unendlich Wachstum Parteien die gegen den Wolf gestimmt haben.

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