Aiwangers Jagdgesetz bedroht Bayerns Wölfe!

Die geplante Novelle des Bayerischen Jagdgesetzes durch Jagdminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) ist ein Angriff auf den Natur- und Tierschutz und insbesondere auf unsere Wölfe. Indem streng geschützte Arten wie der Wolf dem Jagdrecht unterstellt und Jagdbehörden ohne Fachkompetenz deren Management übernehmen sollen, wird die Grundlage für den Schutz dieser Tiere zerstört. Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist überzeugt: Das Rudel der Wölfin Frigga in der Hohen Rhön wurde illegal ausgelöscht und zahlreiche Wolfs-Territorien in Bayern sind erloschen.

Wir fordern: Stoppt Aiwangers Jagdgesetz und schützt unsere Wölfe!

Friggas Tragödie: Ein Rudel systematisch beseitigt

Beispielfoto Wolf.

Frigga (GW3092f), ihr Partner Griso (GW3519m) und ihr Rudel in der Hohen Rhön sind ein Symbol für die tödliche Wolfsfeindlichkeit in Bayern. Frigga, im Spessart durch ungeschützte Weidetiere auf Schafe „konditioniert“, wurde in der Rhön unerbittlich verfolgt. Ihr erster Partner Anton (GW3222m) „verschwand“ 2023 verdächtig, ohne genetische Nachweise anderswo – ein klarer Hinweis auf illegale Tötung. Ihr Welpe Nuka wurde im Juni 2024 allein und in Not gefunden, vermutlich nach einer Verfolgung des Rudels. Am 28. August 2024 bestätigte das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) vier weitere Welpen in Friggas Territorium, doch seit Juli (Frigga) und August (Griso) fehlt von beiden jede Spur.

Ein besonders skandalöser Vorfall ereignete sich am 26. August 2024: Eine Jungwölfin (GW4174f) aus dem benachbarten Rudel Wildflecken wurde unter einer geheimen Abschussverfügung der Regierung Unterfranken getötet – obwohl Frigga nicht für die Risse verantwortlich war, sondern Griso. Dieser „Fehlschuss“ war rechtswidrig, da die Bayerische Wolfsverordnung gerichtlich gekippt wurde. Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist überzeugt: Das gesamte Rudel „Hohe Rhön“ wurde systematisch ausgelöscht. Die Rhön, ein Hotspot der Wolfsfeindlichkeit mit Hochsitzen selbst in Naturschutzgebieten, zeigt, wie Agrar- und Jagdlobby den Wolf bekämpfen.
Bayerns Wolfs-Territorien schrumpfen dramatisch
Die aktuellen Monitoringzahlen des LfU für 2023/2024 listen 13 Wolfsterritorien in Bayern: 9 Rudel, 1 Paar, 3 Einzelwölfe, insgesamt 56 Individuen (19 adulte, 35 Welpen, 2 unklar). Doch die Realität ist alarmierend: Bei so gut wie allen Territorien fehlen aktuelle Nachweise und mehrere sind erloschen:
  • Hohe Rhön: Friggas Rudel ist vermutlich ausgelöscht; keine Nachweise von Frigga seit 25. Juli 2024, von Griso seit August.

  • Grafenwöhr: Das Territorium auf dem Truppenübungsplatz wurde aus dem Monitoring gestrichen, da die letzten Nachweise des Wolfspaars zu lange zurückliegen.

  • Staffelsee West: Keine aktuellen Nachweise; das Rudel gilt als erloschen.
  • Zella/Rhön: Die Wölfin GW1422f wurde seit über einem Jahr nicht mehr nachgewiesen; das Territorium ist kein Wolfsrevier mehr.

  • Hohenfels: Keine aktuellen Nachweise; der letzte genetische Nachweis eines Wolfs stammt aus 2018.

     

Die verbleibenden Territorien (z. B. Veldensteiner Forst, Bayerischer Wald-Süd, Chiemgauer Alpen) zeigen moderate Aktivität, doch die Wiederansiedlung in Bayern verläuft „schleppend“, wie Uwe Friedel vom Bund Naturschutz betont. Im Vergleich zu Brandenburg (58 Rudel) oder Niedersachsen (48 Rudel) liegt Bayern mit nur 9 Rudeln weit zurück. Der moderate Anstieg von 7 Territorien (2022/2023) auf 13 (2023/2024) wird durch illegale Tötungen und fehlenden Herdenschutz bedroht. Im Monitoringjahr 2023/2024 starben in Bayern 3 Wölfe (2 Verkehrsunfälle, 1 Euthanasie eines verletzten Welpen), doch die Dunkelziffer illegaler Tötungen, wie bei Frigga und ihrem Rudel, ist hoch.

 

Beispielfoto Wolfspaar mit Welpen aus dem Vorjahr.

Aiwangers Jagdgesetz: Ein Freifahrtschein für Abschüsse

Aiwangers Reform will den Wolf aus dem Naturschutzrecht reißen und Jagdbehörden die Kontrolle überlassen. Der BN spricht von einem „Generalangriff auf geschützte Arten“. Die Zahlen widerlegen Aiwangers Alarmismus: 18 Nutztierrisse (77 Tiere, meist Schafe) in 2023/2024 bei 4,98 Mio. Euro Herdenschutzförderung zeigen, dass der Fokus auf Prävention, nicht Abschuss, liegen muss. Doch anstatt Herdenschutz auszubauen, werden Wölfe wie Frigga für mangelhafte Zäune bestraft. Die Rhön belegt dies: Risse geschahen oft an ungeschützten Weiden und Abschussgenehmigungen wurden erteilt, ohne Alternativen wie Herdenschutzhunde zu prüfen. Zudem wurden Verfahren gegen Verantwortliche eingestellt.

Illegale Tötungen: Ein „Bermudadreieck“ der Rhön

Die Rhön ist ein Zentrum illegaler Wolfsverfolgung. Neben Friggas Rudel „verschwanden“ zahlreiche Wölfe, ohne Kadaver oder genetische Nachweise. Bundesweit wurden 2023/2024 13 Wölfe illegal getötet, 9 erschossen; in der Rhön ist die Dunkelziffer höher. Das Rudel Wildflecken überlebt nur durch den Schutz des Truppenübungsplatzes. Aiwangers Rhetorik, die Wölfe als „Problem“ darstellt, heizt diese Kriminalität an und legitimiert die Praxis des „Schießen, Schaufeln, Schweigen“.

Unser Appell: Schutz statt Vernichtung!

 
  1. Rückzug der Jagdgesetz-Novelle: Der Wolf bleibt streng geschützt. Übergabe des Monitorings an eine unabhängige NGO.
  2. Verpflichtender Herdenschutz: Konsequente Förderung von Zäunen, Herdenschutzhunden und Nachtpferchen.
  3. Strafverfolgung illegaler Tötungen: Transparenz und harte Sanktionen.
  4. Aufklärung des Rhön-Skandals: Intensives unabhängiges Monitoring, um das Schicksal von Friggas Rudel und anderen erloschenen Territorien (Grafenwöhr, Staffelsee West, Zella/Rhön, Hohenfels) zu klären.

 

 

Quellen:

https://wolfsschutz-deutschland.de/?s=Frigga

https://www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagement_grosse_beutegreifer/wolf/monitoring/index.htm

https://www.br.de/nachrichten/bayern/bund-kritisiert-jagdnovelle-von-aiwanger-jagdgesetz,UiXy7dG

 

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Neue Insa-Umfrage: Deutsche Bevölkerung will die Wölfe nicht abschießen

„BILD“ korrigiert tendenziöse Berichterstattung – ein Schritt in die richtige Richtung. Am 12. April 2025 veröffentlichte die „BILD“ einen Artikel mit der reißerischen Schlagzeile „Schwarz-Rot gibt den Wolf zum Abschuss frei“, der die Pläne von CDU und SPD, den Schutzstatus des Wolfs zu lockern, einseitig darstellte und die Interessen von Weidetierhaltern und Jägern in den Vordergrund rückte. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. reagierten prompt mit unserem Beitrag „Nein! Schwarz-Rot kann den Wolf nicht einfach zum Abschuss frei geben“ (14. April 2025), in dem wir die rechtlichen Hürden, die Bedeutung des Herdenschutzes und die Notwendigkeit eines ausgewogenen Wolfsmanagements betonten. Nun scheint die „BILD“ mit ihrem Artikel vom 14. April 2025 („Deutsche wollen den Wolf gar nicht abschießen – trotz Jagd-Plan von CDU und SPD“) ihre Berichterstattung daraufhin korrigiert zu haben. Dies werten wir als einen wichtigen Schritt hin zu einer ausgeglicheneren Berichterstattung, auch wenn weiterhin Vorsicht geboten ist. Lesen Sie hier warum.

 

Kehrtwende von „BILD“: Von der Panikmache zur Umfrage

Der ursprüngliche „BILD“-Artikel vom 12. April suggerierte, dass die Pläne von CDU und SPD, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen, breite Unterstützung hätten und der Abschuss kurz bevorstünde. Dabei wurde verschwiegen, dass die Aufnahme ins Jagdrecht keine automatische Bejagung bedeutet – Arten wie Luchs und Wildkatze sind ebenfalls im Jagdrecht gelistet, jedoch mit ganzjähriger Schonzeit. Zudem wurde der „günstige Erhaltungszustand“ des Wolfs, der für eine Bejagung Voraussetzung wäre, nicht hinterfragt, obwohl dieser laut Experten derzeit nicht gegeben ist.

Beispielfoto: Wolfswelpen
Im neuen Artikel vom 14. April nimmt die „BILD“ eine differenziertere Perspektive ein. Eine INSA-Umfrage im Auftrag der Zeitung zeigt, dass 61 % der Deutschen eine Lockerung des Wolfsschutzes ablehnen, während nur 26 % dafür sind. Besonders in Ostdeutschland, wo Wölfe häufiger vorkommen, ist die Ablehnung mit 67 % deutlich. Diese Zahlen widersprechen der zuvor vermittelten Narrative, dass die Bevölkerung die Jagdpläne der Großen Koalition unterstütze. Wir begrüßen, dass die „BILD“ nun die Stimme der Mehrheit abbildet und die Komplexität des Themas anerkennt.

 

Ausriss aus dem „BILD“-Artikel. Grafik der Insa-Umfrage, von „BILD“ in Auftrag gegeben. Quelle: https://www.bild.de/politik/inland/deutsche-wollen-den-wolf-gar-nicht-abschiessen-trotz-jagd-plan-von-cdu-und-spd-68012962cd205831a5e4a564?t_ref=https%3A%2F%2Fl.facebook.com%2F&fbclid=IwY2xjawJxnA5leHRuA2FlbQIxMQABHuLoEzp-RIGmSm93xBwR8HCh0b15-Q976O3se_DBPEmHLf7w1rugr8l_TXhO_aem_0SlElMloDmrKg8uFraZmXg

 

Rechtliche und ökologische Realität

Wie wir in unserem Artikel betonten, ist der Wolf durch die Berner Konvention und die EU-FFH-Richtlinie geschützt. Die Herabstufung des Schutzstatus von „streng geschützt“ (Anhang IV) auf „geschützt“ (Anhang V) erfordert nicht nur eine Änderung der EU-Gesetzgebung, sondern auch die Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rates – ein Prozess, der noch Monate oder Jahre dauern kann. Es stellt sich allerdings die Frage, ob  der Wolf bei einer Herabstufung tatsächlich noch „geschützt“ wäre.

Anhang V: Ein trügerischer Schutz für den Wolf

Auch wenn die Herabstufung des Wolfs in Anhang V der FFH-Richtlinie noch dauert und Gesetze geändert werden müssten, ist sie besorgniserregend. Anhang V-Arten wie der Fischotter und der Feldhase sind nämlich nur theoretisch „geschützt“, doch in der Praxis sind sie den Jägern ausgeliefert.
  • Kein verlässliches Monitoring: Daten basieren auf unkontrollierten Jagdstreckenmeldungen, ohne unabhängige Überprüfung. Der Feldhase, stark rückläufig durch Jagd und Landwirtschaft und der Fischotter, lokal bejagt trotz Erholung, leiden unter fehlenden Populationsdaten.
  • Fehlende Kontrolle: Die Jägerschaft trägt keine Verantwortung und weder EU noch Behörden überwachen die Jagdpraxis effektiv. Dies macht den Schutzstatus zur Farce.
  • Desinteresse der Umweltverbände: Große Verbände wie BUND oder NABU engagieren sich kaum für Anhang V-Arten, um Konflikte mit der Jagdlobby zu vermeiden.
Fischotter und Feldhase zeigen: Anhang V bietet keinen echten Schutz. Ohne wirklich regierungs- und lobbyunabhängies Monitoring sowie strikte Kontrollen droht dem Wolf in Anhang V dasselbe Schicksal, verschärft durch illegale Bejagung, wie aktuell in Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Sachsen.
Ausriss aus dem „BILD“-Artikel. Grafik der Insa-Umfrage, von „BILD“ in Aufrag gegeben. Quelle: https://www.bild.de/politik/inland/deutsche-wollen-den-wolf-gar-nicht-abschiessen-trotz-jagd-plan-von-cdu-und-spd-68012962cd205831a5e4a564?t_ref=https%3A%2F%2Fl.facebook.com%2F&fbclid=IwY2xjawJxnA5leHRuA2FlbQIxMQABHuLoEzp-RIGmSm93xBwR8HCh0b15-Q976O3se_DBPEmHLf7w1rugr8l_TXhO_aem_0SlElMloDmrKg8uFraZmXg

 

Klage gegen die Herabsetzung: Hoffnung auf Schutz?

Naturschutzorganisationen haben vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage gegen die Herabsetzung des Schutzstatus des Wolfs eingereicht, die am 6. März 2025 durch die Berner Konvention beschlossen wurde und die Grundlage für eine mögliche Änderung der FFH-Richtlinie bildet. Kann diese Klage etwas erreichen? Unsere Einschätzung: Es gibt Chancen, aber die Hürden sind hoch.

Chancen der Klage:
  • Fehlende wissenschaftliche Grundlage: Die Kläger argumentieren, dass die Herabsetzung nicht auf ausreichenden wissenschaftlichen Beweisen basiert, wie von der Berner Konvention und der FFH-Richtlinie gefordert. Ein offener Brief von Wissenschaftlern vom 26. November 2024 kritisiert, dass die EU-Kommission keine validen Daten zur Rechtfertigung der Herabstufung vorgelegt hat. Der EuGH könnte die Entscheidung für nichtig erklären, wenn die wissenschaftliche Grundlage fehlt.

  • Ungünstiger Erhaltungszustand: Der EuGH hat im Sommer 2024 bestätigt, dass der Erhaltungszustand des Wolfs in einigen Regionen, z. B. Österreich, ungünstig ist. Nach Artikel 14 der FFH-Richtlinie müssen Mitgliedstaaten bei ungünstigem Erhaltungszustand Schutzmaßnahmen wie Jagdverbote umsetzen, was eine Herabstufung in Anhang V rechtlich fragwürdig macht.

  • Präzedenzfall vermeiden: Die Klage zielt darauf ab, einen gefährlichen Präzedenzfall zu verhindern, der den Schutz anderer Arten aushöhlen könnte. Der EuGH könnte dies berücksichtigen, da die FFH-Richtlinie die Biodiversität sichern soll.

Hürden der Klage:
  • Politischer Druck: Die Herabstufung wurde von der EU-Kommission und vielen Mitgliedstaaten (z. B. Deutschland, Niedersachsen) unterstützt, die ein „regional differenziertes Bestandsmanagement“ fordern. Der EuGH steht unter Druck, wirtschaftliche Interessen (z. B. Weidetierhaltung) zu berücksichtigen.

  • Einstimmigkeitsprinzip: Für eine Änderung der FFH-Richtlinie ist die Zustimmung aller 27 EU-Staaten erforderlich. Selbst wenn die Klage die Berner Konvention-Entscheidung kippt, könnte die EU-Kommission die FFH-Änderung weiterverfolgen, solange die Mitgliedstaaten zustimmen.

  • Zeitfaktor: Der Klageprozess kann Jahre dauern, während die Herabstufung in der FFH-Richtlinie voranschreitet. Bis zur Entscheidung könnten nationale Gesetze (z. B. Bundesnaturschutzgesetz) bereits angepasst werden.

    Fazit: Die Klage hat Potenzial, die Herabstufung zu verzögern oder zu stoppen, insbesondere wenn der EuGH die fehlende wissenschaftliche Grundlage oder den ungünstigen Erhaltungszustand als Verstoß gegen die FFH-Richtlinie wertet. Dennoch ist der Ausgang ungewiss, da politische und wirtschaftliche Interessen eine große Rolle spielen. Wir unterstützen die Klage und fordern ein Moratorium für die Herabstufung, bis ein unabhängiges Monitoring den Erhaltungszustand europaweit klärt.

Ein Aufruf an die Unentschlossenen: Naturerhalt geht uns alle an

Die INSA-Umfrage zeigt, dass rund 30 % der Befragten das Thema Wolfsschutz entweder egal finden oder keine klare Meinung dazu haben. Gerade für diese Menschen möchten wir betonen: Der Erhalt unserer Natur, zu der auch die Wölfe gehören, ist eine Verantwortung, die uns alle angeht. Wölfe spielen eine Schlüsselrolle in unseren Ökosystemen, indem sie die Populationen von Rehen und anderen Wildtieren regulieren und so die Biodiversität fördern. Ihre Rückkehr nach Deutschland ist ein Erfolg des Naturschutzes, der zeigt, dass wir durch gemeinsames Handeln die Natur wiederbeleben können. Gleichgültigkeit gegenüber diesem Thema bedeutet, die Verantwortung für unsere Umwelt an andere abzugeben. Wir laden alle ein, sich zu informieren – etwa durch unsere Website oder Veranstaltungen – und Teil der Lösung zu sein. Jede Stimme, die sich für ein friedliches Miteinander von Mensch und Wolf ausspricht, zählt. Wir freuen uns über neue Mitglieder, die auch aktiv werden wollen: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Ein Aufruf zur Wahrheit

Die „BILD“ zitiert im neuen Artikel auch Naturschützer und verweist auf die Seltenheit von Wolfsangriffen auf Menschen – ein wichtiger Punkt, der in der vorherigen Berichterstattung fehlte. Dennoch bleibt die Berichterstattung nicht frei von Widersprüchen. Während die Umfrage eine klare Ablehnung der Jagdpläne zeigt, wird weiterhin die Perspektive von Landwirten betont, die Abschüsse fordern. Dies deutet darauf hin, dass die „BILD“ noch nicht vollständig von ihrer Sensationslust abgelassen hat.

Wir fordern die Medien auf, ihre Verantwortung ernst zu nehmen und die Debatte nicht durch einseitige Narrative anzuheizen. Der Wolf ist ein wichtiger Bestandteil unserer Ökosysteme, der die Biodiversität fördert, indem er Rehe und anderes Wild reguliert. Statt ihn als Bedrohung darzustellen, sollten wir lernen, mit ihm zu koexistieren – durch Förderung von Herdenschutz und Aufklärung statt Panikmache.

Ein Teilerfolg für den Wolfsschutz

Die Korrektur der „BILD“ ist durchaus ein Teilerfolg für den Wolfsschutz und zeigt, dass fundierte Kritik und öffentlicher Druck Wirkung zeigen können. Wir danken allen Unterstützern, die unsere Arbeit ermöglichen, sei es durch Spenden, oder durch aktives Engagement. Dennoch bleiben wir wachsam: Die politische Debatte ist von Lobbyinteressen geprägt und die illegale Tötung von Wölfen, wie kürzlich in Rheinland-Pfalz und Sachsen, zeigt, dass der Schutz unserer Wölfe gefährdet ist. Hier geht es zu unserer Geschenke-Seite: https://wolfsschutz-deutschland.de/geschenke/

Quellen:

https://www.bild.de/politik/inland/deutsche-wollen-den-wolf-gar-nicht-abschiessen-trotz-jagd-plan-von-cdu-und-spd-68012962cd205831a5e4a564?fbclid=IwY2xjawJxkA1leHRuA2FlbQIxMAABHrzAKrgenCdulw-NNz_FqdOiTd6SQr5BoI30IweTjOq5OxHX5-dmNn6RF3QH_aem_ARifj8NShYAKQCGWGj-1RA&t_ref=https%3A%2F%2Fl.facebook.com%2F

https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/04/14/nein-schwarz-rot-kann-den-wolf-nicht-einfach-zum-abschuss-frei-geben/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/12/20/klage-gegen-herabsetzung-des-wolfsschutzstatus-vor-dem-eugh/

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

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Frohe Ostern: Wölfe sind nicht das Problem für Schafe und Lämmer

Ostern! Das Fest des Neubeginns, der Hoffnung und des Friedens steht vor der Tür. Während wir bunte Eier suchen und die ersten Frühlingssonnenstrahlen genießen, möchten wir heute nicht nur herzliche Osterwünsche senden, sondern auch ein oft missverstandenes Thema ansprechen: die Rolle der Wölfe in unserer Natur. Entgegen vieler Vorurteile sind Wölfe nicht die große Bedrohung für Schafe und Lämmer, die man ihnen oft zuschreibt.

Mit effektiven Schutzmaßnahmen und einem besseren Verständnis können Mensch, Wolf und Nutztier harmonisch koexistieren.

Ein Fest der Harmonie

Ostern erinnert uns daran, dass Neuanfang und Zusammenhalt möglich sind. Lasst uns diese Zeit nutzen, um nicht nur mit unseren Liebsten zusammenzukommen, sondern auch mit der Natur im Einklang zu leben. Der Frühling erwacht, die Lämmer hüpfen über die Wiesen und auch die Wölfe – ein natürlicher Teil unserer Wälder – verdienen ihren Platz. Anstatt sie als Feinde zu sehen, können wir lernen, wie wir gemeinsam mit ihnen leben können.

Wölfe und Schafe: Die Wahrheit hinter den Risszahlen

Die Rückkehr der Wölfe nach Deutschland wird oft mit Sorge betrachtet, besonders von Landwirten, die um ihre Herden fürchten. Doch wie groß ist die tatsächliche Gefahr? Laut dem Dokumentations- und Beratungszentrum des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) wurden im Jahr 2023 in Deutschland etwa 1.300 Nutztierrisse durch Wölfe verzeichnet, überwiegend Schafe und Ziegen. Das klingt zunächst nach viel, aber im Vergleich zu den insgesamt etwa 14 Millionen Schafen in Deutschland ist der Anteil verschwindend gering – weniger als 0,01 %.

Die meisten Lämmer werden von Menschen und nicht vom Wolf getötet

Genaue Zahlen zu Lämmerschlachtungen speziell an Ostern sind schwierig zu finden, da viele Statistiken keine exakte Aufschlüsselung nach Feiertagen bieten. Allerdings gibt es einige Anhaltspunkte:
  • In Deutschland werden jährlich etwa 1,1 bis 1,5 Millionen Lämmer geschlachtet.

  • Für Baden-Württemberg gibt es eine konkrete Angabe: Im Jahr 2017 wurden dort über 21.000 Lämmer zu Ostern geschlachtet und es wird vermutet, dass die Zahl in den Folgejahren leicht gestiegen ist.

  • PETA schätzt, dass in Deutschland zu Ostern Zehn- bis Hunderttausende Lämmer getötet werden.

Die Datenlage ist nicht einheitlich, da das Statistische Bundesamt das exakte Alter oder den Zeitpunkt der Schlachtung (z. B. Ostern) nicht präzise erfasst. Es wird angenommen, dass zu Ostern aufgrund der Tradition ein erhöhter Bedarf an Lammfleisch besteht, was die Schlachtzahlen in diesem Zeitraum steigert. Viele Lämmer, die zu Ostern geschlachtet werden, sind Milchlämmer (2–6 Monate alt) oder Mastlämmer (6–12 Monate alt).

Foto erstellt mit KI von Grok/X.
Zum Vergleich: Andere Todesursachen wie Krankheiten, Unfälle oder Vernachlässigung fordern einen weitaus höheren Tribut. Beispielsweise sterben laut Umweltverbänden jährlich Tausende Schafe auf Alpen durch Abstürze oder Vernachlässigung, was in der öffentlichen Debatte oft kaum Beachtung findet.

Lösungen statt Schuldzuweisungen

Die gute Nachricht: Es gibt effektive Wege, Schäden durch Wölfe zu minimieren. Herdenschutzmaßnahmen wie Elektrozäune, Herdenschutzhunde oder nächtliches Einstallen reduzieren Risse drastisch. In Niedersachsen beispielsweise ist die Zahl der Wölfe gestiegen, während die Risszahlen dank solcher Maßnahmen stabil geblieben sind.

Wölfe sind weder bösartig, noch eine existenzielle Bedrohung für die Landwirtschaft. Sie sind ein wichtiger Teil des Ökosystems, regulieren Wildbestände und fördern die Biodiversität. Mit etwas Aufwand und Kooperation können Landwirte ihre Tiere schützen, ohne die Wölfe zu verteufeln.

Ein Osterwunsch für Mensch und Natur

Zu Ostern wünschen wir uns allen ein friedliches Miteinander – nicht nur unter Menschen, sondern auch mit der Natur. Frohe Ostern – möge der Frühling uns Hoffnung, Harmonie und Selbsterkenntnis bringen!

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Wolfsschutz-Deutschland e.V. verurteilt die rücksichtslose Herabstufung des Wolfsschutzes als politische Willkür

Wolfsschutz-Deutschland e.V. verurteilt die Entscheidung der EU-Mitgliedstaaten im COREPER I Meeting vom 16. April 2025, den Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzustufen, auf das Schärfste. Diese rein politische Entscheidung, die jeglicher wissenschaftlicher Grundlage entbehrt, ist ein unverantwortlicher Angriff auf den Wolf und die Biodiversität Europas. Sie ignoriert die überwältigende Unterstützung der Bevölkerung für den strengen Schutz des Wolfs und verschärft die ohnehin dramatische Lage, in der Wölfe bereits jetzt in großem Stil illegal abgeschossen werden. Wolfsschutz-Deutschland e.V. ruft das EU-Parlament auf, diesen skandalösen Rückschritt im Mai 2025 zu stoppen.

Eckdaten der Entscheidung

Die Vertreter der Mitgliedstaaten (COREPER) billigten am 16. April 2025 das Mandat des Rates, den Schutzstatus des Wolfs in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) von Anhang IV („streng geschützt“) auf Anhang V („geschützt“) herabzustufen. Diese Änderung folgt der Anpassung der Berner Konvention, die am 7. März 2025 in Kraft trat und den Wolf von Anhang II auf Anhang III herabstufte. Begründet wird dies mit der Notwendigkeit, Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Bewirtschaftung von Wolfspopulationen zu geben, um sozioökonomische Herausforderungen, insbesondere Schäden an Nutztieren, zu minimieren. Das EU-Parlament soll im Mai 2025 über die Änderung entscheiden. Mitgliedstaaten können strengere nationale Schutzmaßnahmen beibehalten.
Wenn, wie bislang, das Monitoring in Deutschland überwiegend in den Händen der Jägerschaft bleibt – einer Gruppe, die sich für den Abschuss der Wölfe einsetzt – sind keine genauen Daten zu erwarten, ja es ist zu befürchten, dass die Zahlen künstlich hoch gesetzt werden, um einen „günstigen Erhaltungszustand“ erreichen zu können, während in Wahrheit die Wölfe im großen Stil illegal verfolgt werden.
Bald kommt die nächste Generation Wolfswelpen auf die Welt. In welche Zukunft sie hinein geboren werden, entscheiden wir alle. © Brigitte Sommer

Politische Willkür ohne wissenschaftliche Grundlage

Die Herabstufung des Schutzstatus ist ein rein politischer Akt, der sich in keiner Weise auf wissenschaftliche Erkenntnisse stützt. Die Wolfspopulation in der EU (ca. 20.300 Tiere, Stand 2023) ist trotz ihres Wachstums ökologisch und genetisch anfällig. Studien belegen, dass der Wolf als Schlüsselart eine unverzichtbare Rolle in Ökosystemen spielt, indem er Wildbestände reguliert und die Biodiversität fördert. Die Behauptung, eine Herabstufung sei notwendig, um Konflikte mit Landwirten zu lösen, ist ein populistischer Vorwand, der die wissenschaftliche Realität ignoriert. „Diese Entscheidung ist ein unverantwortlicher Kniefall vor Lobbyinteressen, der die Zukunft des Wolfs in Europa gefährdet“, sagt Brigitte Sommer, Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland e.V. Sommer: „Es gibt keinerlei Beweise dafür, dass Abschüsse die Konflikte mit Nutztieren reduzieren. Im Gegenteil: Sie destabilisieren Wolfsrudel und verschärfen das Problem.“

Illegale Tötungen: Der Wolf ist bereits bedroht

Bereits jetzt werden Wölfe in großem Stil illegal abgeschossen. Berichte aus Deutschland und anderen EU-Ländern zeigen, dass vorsätzliche kriminelle Tötungen ein massives Problem darstellen. In Deutschland wurden in den letzten Jahren immer wieder Wölfe tot aufgefunden – oft Opfer von Gift, Fallen oder Schüssen. Diese illegale Verfolgung schwächt die Population und macht den strengen Schutzstatus umso dringlicher. Die Herabstufung des Schutzstatus sendet ein fatales Signal: Sie legitimiert indirekt die Tötung von Wölfen und könnte die Wilderei weiter anheizen. „Der Wolf wird bereits gnadenlos verfolgt“, betont Sommer. „Anstatt den Schutz zu schwächen, müssen wir ihn stärken, um diese Beutegreifer vor dem Aussterben zu bewahren.“

Prävention statt Abschuss

Die Schäden an Nutztieren, die als Rechtfertigung für die Herabstufung angeführt werden, sind lösbar – und zwar ohne den Wolf zu opfern. Herdenschutzmaßnahmen wie Elektrozäune, Schutzhunde und verbesserte Stallungen haben sich als hochwirksam erwiesen. EU-Förderprogramme und Entschädigungen für Landwirte sind bereits verfügbar und müssen konsequent ausgebaut werden. Anstatt den Wolf zum Sündenbock zu machen, sollte die EU in nachhaltige Koexistenzlösungen investieren. Die Herabstufung droht einen uneinheitlichen Flickenteppich an Regelungen zu schaffen, der den europaweiten Schutz des Wolfs untergräbt und die illegale Jagd erleichtert.

Dringender Appell an das EU-Parlament

Wolfsschutz-Deutschland e.V. fordert das Europäische Parlament auf, die Änderung der FFH-Richtlinie im Mai 2025 entschieden abzulehnen. Wir appellieren an alle umweltbewussten Abgeordneten, sich gegen diesen Angriff auf den Naturschutz zu stellen. Eine Umfrage der EU-Kommission zeigte, dass 71 % der Europäer den strengen Schutzstatus des Wolfs unterstützen – die Politik darf diese Mehrheit nicht ignorieren. Der Wolf ist kein Feind, sondern ein unverzichtbarer Teil unserer Natur, der unseren Schutz verdient.
Wolfsmutter mit Welpen. ©Brigitte Sommer

 

Unsere Forderungen

  1. Beibehaltung des strengen Schutzstatus: Der Wolf muss in Anhang IV der FFH-Richtlinie bleiben, um sein Überleben zu sichern.
  2. Bekämpfung illegaler Tötungen: Strengere Strafen und bessere Überwachung, um Wilderei und illegale Jagd zu stoppen.
  3. Investitionen in Prävention: EU-weite Förderung von Herdenschutzmaßnahmen und Entschädigungen für Landwirte, um Konflikte nachhaltig zu lösen.
  4. Wissenschaft statt Populismus: Entscheidungen über den Artenschutz müssen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren, nicht auf politischen Interessen.
  5. Bildung und Aufklärung: Öffentlichkeitsarbeit, um die ökologische Bedeutung des Wolfs zu vermitteln und Vorurteile abzubauen.
  6. Gründung von Ermittlungseinheiten zur Wildtierkriminalitätsbekämpfung, die nicht Regierungen untergeordnet sind.
  7. Das Wolfsmonitoring europaweit aus den Händen der Hobbyjäger nehmen und einer bürgerfinanzierten NGO übertragen.

Gemeinsam für den Wolf

Wolfsschutz-Deutschland e.V. ruft alle Naturschutzorganisationen, Bürgerinnen und Bürger sowie politische Entscheidungsträger auf, sich gegen die Zerstörung des Wolfsschutzes zu wehren. Lassen wir nicht zu, dass der Wolf für politische Zwecke geopfert wird. Unterstützen Sie unsere Kampagne unter http://www.change.org/wolfsschutz, unterschreiben Sie unsere Petition und setzen Sie ein Zeichen für den Wolf!

Hintergrund:

Nächste Schritte im Europäisches Parlament: Das EU-Parlament plant, im Mai 2025 seine Position zu verabschieden. Wenn diese Position mit dem Mandat des Rates übereinstimmt, wird der Rat die Änderungsrichtlinie formell verabschieden. Sollte das Parlament Änderungen vorschlagen, könnte es zu Verhandlungen im Trilog-Verfahren kommen. Nationale Flexibilität: Mitgliedstaaten können den Wolf weiterhin als „streng geschützt“ in ihrer nationalen Gesetzgebung führen, was bedeutet, dass Länder wie Deutschland, Italien oder Polen strengere Schutzmaßnahmen beibehalten können, wenn sie dies wünschen.
Erhaltungspflichten: Trotz der Herabstufung müssen die Mitgliedstaaten den günstigen Erhaltungszustand des Wolfs sicherstellen, was Überwachungsmaßnahmen und gegebenenfalls temporäre oder lokale Jagdverbote beinhaltet.  Kontext zur Berner Konvention: Die Änderung des Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ (Anhang II) auf „geschützt“ (Anhang III) wurde am 6. Dezember 2024 vom Ständigen Ausschuss der Berner Konvention beschlossen und trat am 7. März 2025 in Kraft, da weniger als ein Drittel der 50 Vertragsparteien (17) Einspruch erhoben haben. Dies war die Voraussetzung für die Anpassung der EU-Gesetzgebung. Begründung: Die wachsende Wolfspopulation (von 11.193 im Jahr 2012 auf 20.300 im Jahr 2023) und die damit verbundenen sozioökonomischen Herausforderungen, insbesondere Schäden an Nutztieren, hätten die Änderung gerechtfertigt.
Bei dem Meeting wurde eine qualifizierte Mehrheit erreicht. Das Dossier wird nun an das EU-Parlament weitergeleitet, mit einer geplanten Entscheidung im Mai 2025. Der „runde Tisch“ und die informelle Konsultation scheinen durch die Zustimmung im COREPER abgedeckt zu sein. Das EU-Parlament könnte aber noch eine andere Position einnehmen. Dies könnte die Verabschiedung verzögern oder zu Änderungen führen.
Quelle:

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Illegale Tötung einer Wölfin in Rheinland-Pfalz: Wolfsschutz-Deutschland e.V. erstattet Anzeige und setzt Belohnung aus

Schon wieder erschüttert eine traurige Nachricht den Wolfsschutz: Im Februar wurde in Fiersbach (Landkreis Altenkirchen) eine tote Wölfin entdeckt. Wie die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord mitteilte, ergab die Sektion des Tieres, dass es erschossen wurde.  Die SGD hat bereits Anzeige wegen des Verdachts auf illegalen Abschuss erstattet und die Staatsanwaltschaft Koblenz prüft nun laut dpa den Fall.

Wie die SGD Nord mitteilt, sind die Ergebnisse der Untersuchung zum Tod der Wölfin in Fiersbach im Kreis Altenkirchen eindeutig. Das neun Monate alte Jungtier sei erschossen worden. Die Sektion der Wölfin GW4599f habe ergeben, dass sie an einer sogenannten Herzbeuteltamponade gestorben sei, als Folge eines Abschusses.
Wolfsschutz-Deutschland e.V. reagiert mit Entschlossenheit auf diese grausame Tat. „Wir sind schockiert und empört über die erneute illegale Tötung eines geschützten Tieres. Wölfe sind ein unverzichtbarer Teil unseres Ökosystems, und solche Verbrechen dürfen nicht ungestraft bleiben“, erklärt die Vorsitzende Brigitte Sommer. Um die Täter zur Rechenschaft zu ziehen, erstattet Wolfsschutz-Deutschland e.V. ebenfalls Anzeige über seinen Anwalt gegen Unbekannt und setzt eine Belohnung von 1.000 Euro für Hinweise aus, die zur Ergreifung der Verantwortlichen führen sollen.
Beispielfoto Wölfin.
„Die illegale Tötung von Wölfen ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine schwere Straftat, die mit aller Härte verfolgt werden muss“, betont der Verein. „Wir rufen die Bevölkerung auf, die Behörden bei der Aufklärung dieses Falls zu unterstützen. Jeder Hinweis zählt, um solche Taten zu stoppen und den Schutz unserer Wölfe zu gewährleisten.“ Personen, die sachdienliche Informationen zu dem Vorfall in Fiersbach haben, werden gebeten, sich direkt an Wolfsschutz-Deutschland e.V. oder die zuständigen Behörden zu wenden.
In der Liste der DBB-Wolf ist der Fall noch als offen aufgeführt. Quelle: http://www.dbb-wolf.de
Die Wölfin aus Fiersbach ist ein weiteres Opfer der anhaltenden Konflikte zwischen Kriminellen und Naturschützern. „Wir berichten seit Jahren über die illegalen Verfolgungen des Leuscheider Rudels“. Wolfsschutz-Deutschland e.V. setzt sich auch seit Jahren für den Erhalt und die Akzeptanz dieser faszinierenden Tiere ein und fordert eine konsequentere Strafverfolgung von Wildtierkriminalität sowie bessere Schutzmaßnahmen für Wölfe in Deutschland. „Nur durch Aufklärung, Zusammenarbeit und Respekt können wir ein friedliches Miteinander mit unseren wilden Nachbarn sicherstellen“, schließt der Verein.
Für Hinweise zur Ergreifung der Täter: www.wolfsschutz-deutschland.de/kontakt

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Nein! Schwarz-Rot kann den Wolf nicht einfach zum Abschuss frei geben

Die Schlagzeile der „BILD“ „Schwarz-Rot gibt den Wolf zum Abschuss frei“ vom 12. April 2025 zeichnet ein einseitiges Bild und erweckt den Eindruck, dass der Wolf in Deutschland bald zur freien Bejagung freigegeben wird. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. sehen dies anders: Die geplante Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht im Koalitionsvertrag bedeutet keine automatische Jagd und sein Schutz bleibt durch deutsches und europäisches Recht gesichert. Zudem gibt es eine Klage gegen die Herabsetzung des Schutzstatus in der Berner Konvention, die die rechtlichen Hürden für Abschüsse weiter erhöhen könnte.

Die „BILD“: Einseitigkeit statt Fakten

Der „BILD“-Artikel feiert die Pläne von CDU und SPD aus der Perspektive von Jägern, Waldbesitzern und Landwirten, während Naturschutzargumente fast vollständig fehlen. Zitate wie „Mit dem Wolf im Jagdrecht ist Rotkäppchen endlich sicher!“ (Max von Elverfeldt) oder Forderungen nach „aktivem Herdenschutz über die Waffe“ (Helmut Dammann-Tamke, Deutscher Jagdverband) dominieren. Die Zahl von „über 5700 Nutztieren“ als Opfer von Wölfen (2023) wird ohne Kontext genannt, etwa dass viele Übergriffe durch besseren Herdenschutz vermeidbar wären. Naturschutzverbände oder Wissenschaftler, die die ökologische Bedeutung des Wolfs betonen, kommen nicht zu Wort. Diese Darstellung ist nicht nur einseitig, sondern schürt Ängste und verzerrt die rechtliche Lage. Andere Medien verzerren die Lage ähnlich.
Beispielfoto Wolfsfamilie, © Brigitte Sommer

Rechtliche Lage: Kein Freibrief für die Jagd

Die BILD suggeriert, die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht und die Änderung des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) für „Herdenschutz“ führten direkt zu Abschussquoten. Das ist rechtlich nicht korrekt. Hier die Fakten:
  • Europäisches Recht: Der Wolf ist durch die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) geschützt. Die Berner Konvention, ein völkerrechtlicher Vertrag, wurde im März 2025 geändert, um den Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ (Anhang II) auf „geschützt“ (Anhang III) herabzusetzen. Doch dies allein hebt das Tötungsverbot nicht auf. Nach Artikel 16 der FFH-Richtlinie sind Abschüsse nur erlaubt, wenn:
    • Der „günstige Erhaltungszustand“ der Population wissenschaftlich belegt ist.
    • Erhebliche Schäden (z. B. an Nutztieren) vorliegen.
    • Keine Alternativen wie Herdenschutz greifen.
    • Die Art nicht gefährdet wird.
      In Deutschland ist der günstige Erhaltungszustand nicht  erreicht – mit etwa 209 Rudeln (ca. 2000 Wölfen, Stand 2024) ist die Population regional uneinheitlich. Eine flächendeckende Bejagung oder Quoten wären ein Verstoß gegen EU-Recht und könnten vor Gerichten scheitern.
  • Klage gegen die Berner Konvention: Fünf Umwelt- und Tierschutzorganisationen (Green Impact, Earth, LNDC Animal Protection aus Italien, One Voice aus Frankreich, Great Lakes and Wetlands aus Ungarn) haben beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage gegen die Herabsetzung des Schutzstatus in der Berner Konvention eingereicht. Sie argumentieren, dass die Entscheidung nicht wissenschaftlich fundiert ist und gegen die Prinzipien des Artenschutzes verstößt. Diese Klage könnte die Umsetzung der Herabstufung verzögern oder sogar kippen, da die FFH-Richtlinie erst nach Abschluss des Verfahrens angepasst werden könnte. Bis dahin bleibt der strenge Schutzstatus in der EU weitgehend intakt und Abschüsse unterliegen strengen Einzelfallprüfungen.

  • Nationales Recht: Derzeit regelt § 45 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), dass Wölfe nur bei wiederholten Übergriffen und fehlenden Alternativen entnommen werden dürfen – mit Genehmigung der Naturschutzbehörden. Die Aufnahme ins BJagdG würde den Wolf als jagdbares Tier einstufen, ähnlich wie Luchs oder Wildkatze, die jedoch ganzjährige Schonzeiten haben. Wir fordern dasselbe für den Wolf: Eine klare Schonzeit ohne pauschale Abschüsse. Selbst die geplante Änderung des BJagdG für „Herdenschutz“ bindet Abschüsse an diese Bedingungen. Eine „Jagd“ im Sinne von Quoten ist rechtlich nicht machbar, solange der Erhaltungszustand nicht gesichert ist.
  • Herdenschutzregelungen: Die Änderung des BJagdG könnte Genehmigungen für so genannte „Problemwölfe“ vereinfachen, z. B. durch schnellere Verfahren oder klarere Schadenskriterien. Doch auch hier bleibt der Nachweis erforderlich, dass Alternativen wie Zäune oder Herdenschutzhunde nicht ausreichen. EU-Recht verlangt, dass präventive Maßnahmen Vorrang haben – eine pauschale Bejagung ist ausgeschlossen.
Die Freude von Jagdverbänden, die die BILD zitiert, täuscht. Die Klage vor dem EuGH und die strengen Vorgaben der FFH-Richtlinie machen klar: Der Wolf ist kein Freiwild, und Abschüsse bleiben eng reguliert.
Beispielfoto Wolf.

Herdenschutz: Lösungen statt Abschüsse

Die „BILD“ fokussiert auf Schäden durch Wölfe, ignoriert aber, dass präventiver Herdenschutz die effektivste Lösung ist. In Regionen wie Brandenburg oder Niedersachsen reduzieren Elektrozäune, Herdenschutzhunde und Weidemanagement Übergriffe erheblich – etwa auf unter 5 % der möglichen Schäden, wie Pilotprojekte zeigen. Der Staat muss hier investieren: mit Förderungen, Beratung und unbürokratischen Zuschüssen. Abschüsse hingegen lösen keine Probleme – sie destabilisieren Rudel, können Übergriffe durch Einzeltiere erhöhen und sind rechtlich sowie ökologisch fragwürdig. Die Klage gegen die Berner Konvention unterstreicht zudem, dass wissenschaftliche Daten für Abschüsse fehlen – Herdenschutz bleibt die einzige nachhaltige Antwort.

Der Wolf: Ein Gewinn für die Natur

Der Wolf reguliert Wildbestände auf natürliche Weise, fördert die Artenvielfalt und sorgt für gesunde Ökosysteme. Seine Rückkehr ist ein Erfolg des Naturschutzes, den die „BILD“ auf ein Schreckgespenst reduziert. Anstatt „Rotkäppchen“-Märchen zu bedienen, brauchen wir Aufklärung: Der Wolf meidet Menschen und Schäden sind mit Schutzmaßnahmen minimierbar. Die Klage vor dem EuGH zeigt, dass der Artenschutz nicht kampflos aufgegeben wird – ein Hoffnungssignal für den Wolf.

Einseitigkeit in den Medien: Der Wolf als Sündenbock

 

Ausriss aus der BILD: Quelle: https://www.bild.de/politik/wolf-schwarz-rot-will-abschuss-wieder-erlauben-jaeger-froh-67f7cf2238c3276cfc92e26a

 

Der BILD-Artikel ist symptomatisch: Er fokussiert auf Jäger (z. B. Helmut Dammann-Tamke, Deutscher Jagdverband) und Landwirte (z. B. Max von Elverfeldt), die Abschüsse fordern, und dramatisierte Zahlen wie „über 5700 gerissene Nutztiere“ (2023), ohne den Erfolg von Herdenschutzmaßnahmen zu erwähnen. Naturschutzstimmen fehlen völlig. Doch diese Einseitigkeit ist kein Einzelfall. Ob Tageszeitungen, TV-Berichte oder Online-Portale – viele Massenmedien neigen dazu, den Wolf als „Problem“ zu zeigen, während seine ökologische Bedeutung oder die rechtliche Komplexität unterbelichtet bleiben. Warum ist das so?
  1. Sensationsgier und Emotionen:
    Der Wolf ist ein emotionales Thema. Schlagzeilen wie „Wolf bedroht Bauern!“ oder „Rotkäppchen in Gefahr!“ (wie bei „BILD“) erzeugen Aufmerksamkeit, Klicks und Auflage. Konflikte verkaufen sich besser als differenzierte Analysen. Die Angst vor dem „bösen Wolf“ ist tief in der Kultur verwurzelt und Medien bedienen dieses Märchen-Narrativ, statt aufzuklären, dass Wölfe Menschen meiden und Schäden durch Schutzmaßnahmen minimierbar sind.
  2. Einfluss von Lobbygruppen:
    Jagd- und Landwirtschaftsverbände haben starke Netzwerke und direkten Zugang zu Medien. Ihre Vertreter liefern prägnante Zitate, wie im „BILD“-Artikel und präsentieren sich als „Betroffene“, die einfache Lösungen (Abschuss) fordern. Naturschutzverbände wie wir haben oft weniger Ressourcen und werden seltener zitiert, da ihre Argumente komplexer sind und wissenschaftliche Daten oder rechtliche Details erfordern, die weniger „griffig“ wirken.
  3. Zeit- und Kostendruck im Journalismus:
    Viele Redaktionen arbeiten unter hohem Druck, mit schrumpfenden Budgets und weniger Fachjournalisten. Recherchen zu Themen wie der FFH-Richtlinie oder der Klage vor dem EuGH sind zeitaufwendig. Es ist einfacher, Pressemitteilungen von Jagdverbänden zu übernehmen oder „Betroffenenstimmen“ wie Landwirte zu zitieren, als die rechtliche Lage oder ökologische Vorteile des Wolfs zu beleuchten.
  4. Politische Narrative:
    Die Wolf-Debatte wird oft politisch instrumentalisiert. Parteien, die ländliche Wähler ansprechen wollen, nutzen den Wolf als Symbol für „Stadt gegen Land“ oder „Naturschutz gegen Bauern“. Medien greifen solche Narrative auf, weil sie polarisieren und Aufmerksamkeit garantieren. Die „BILD“ etwa spiegelt die Stimmung der Koalition wider, ohne die rechtlichen Hürden oder die Klage gegen die Berner Konvention zu erwähnen.
  5. Mangelnde Naturschutz-Akzeptanz:
    In Teilen der Gesellschaft und Medien wird Naturschutz im Gegensatz zur Klimadebatte, als „elitär“ oder „realitätsfern“ wahrgenommen. Der Wolf wird zum Symbol für vermeintlich übertriebene Umweltpolitik, während die Sorgen von Landwirten als „volksnah“ gelten. Diese verzerrte Wahrnehmung führt dazu, dass Medien eher die „Betroffenen“ in den Vordergrund stellen als die Vorteile eines gesunden Ökosystems.

Özdemir und die Grünen: Ein enttäuschender Kurs für den Naturschutz?

Viele Menschen verbinden die Grünen mit Umwelt- und Naturschutz, doch Özdemirs angebliche Unterstützung der Jagdrechtsänderung wirft Fragen auf. Die Erwartung, dass die Grünen konsequent für Artenvielfalt und Biodiversität kämpfen, wird hier enttäuscht. Wenn Özdemir tatsächlich Abschüsse erleichtert, anstatt Herdenschutz zu priorisieren, widerspricht das grünen Kernwerten. Der Wolf ist ein Symbol für intakte Ökosysteme – ihn zu opfern, um Landwirte zu besänftigen, zeigt einen kurzsichtigen Kurs. Dies könnte Teil eines Trends sein, in dem die Grünen Kompromisse eingehen, um ländliche Wähler zu gewinnen, dabei zeigen Umfragen, dass auch ein Großteil der Landbevölkerung die Rückkehr der Wölfe begrüßt.
Darüber hinaus wird den Grünen oft vorgeworfen, ihre Wahlversprechen in mehreren Bereichen gebrochen zu haben, insbesondere in der Friedenspolitik. Vor der Bundestagswahl 2021 betonten die Grünen Abrüstung, Diplomatie und Zurückhaltung bei militärischen Einsätzen. Doch seit Beginn des Ukraine-Kriegs 2022 unterstützte die grüne Außenministerin Annalena Baerbock Waffenlieferungen und eine harte Haltung gegenüber Russland, was Kritiker als „Kriegstreiberei“ bezeichnen. Die Zustimmung zu einer massiven Aufrüstung, etwa durch das 100-Milliarden-Sondervermögen für die Bundeswehr, steht im Widerspruch zu früheren Positionen gegen militärische Eskalation. Dies verstärkt den Eindruck, dass die Grünen Machtpolitik über Notwendigkeiten stellen.
Die Wolfspolitik Özdemirs könnte ein weiteres Beispiel sein: Statt Naturschutz zu verteidigen, scheint er Kompromisse mit der Jagd- und Landwirtschaftslobby einzugehen. Für viele Wähler untergräbt dies das Vertrauen, dass die Grünen ihre Kernversprechen – sei es für Naturschutz oder Frieden – konsequent einhalten. Wir fordern: Die Basis der Grünen sollte zu ihren Wurzeln zurückkehren und Naturschutz sowie Friedenspolitik entschieden vertreten, um wieder glaubwürdig zu werden.

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Wolf in Bissendorf: Rotkäppchensyndrom und die wahren Gefahren für unsere Kinder

Achtung: Jägerlatein im Wald. Die Sichtung eines einzelnen Wolfs in Bissendorf wird wieder einmal zum Anlass für überzogene Maßnahmen. Wolfsberater Frank Schlattmann, ein bekannter Jäger, rät dazu, mit Kindergruppen den Wald zu meiden, und beruft sich auf vage Sicherheitsbedenken. Dieser Rat ist nicht nur unsinnig, sondern schadet unseren Kindern mehr, als er nützt – gerade nach den Folgen der Corona-Krise. Der Wolf ist ein Gewinn für die Natur – die wirklichen Gefahren lauern anderswo.

Der Wolf: Ein scheues Tier, keine Bedrohung

Der Wolf in Bissendorf ist ein Einzelgänger, der Rehe und ungeschützte Schafe gerissen hat – ein natürliches Verhalten, das niemanden überraschen sollte. Die Empfehlung, Kindergruppen aus dem Wald fernzuhalten, ist jedoch völlig überzogen. Wölfe sind scheu und meiden Menschen konsequent. Das Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) bestätigt: Es gibt in Deutschland keinen einzigen dokumentierten Fall eines Wolfsangriffs auf Menschen. Selbst in wolfsreichen Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern oder Brandenburg nicht. Die Chance, dass ein Kind einem Wolf begegnet – geschweige denn attackiert wird –, ist praktisch null. Schlattmanns Rat schürt unnötige Angst und raubt Kindern die Naturerfahrung – ein Rückschlag, den sie nach den Einschränkungen der Corona-Krise nicht brauchen.

Ein Jäger mit Eigeninteressen?

Frank Schlattmann ist nicht nur Wolfsberater, sondern auch Jäger. Diese Doppelrolle wirft Fragen nach seiner Objektivität auf. Jäger sehen Wölfe oft als Konkurrenz, da sie Wildbestände reduzieren, die für die Jagd interessant sind. Ist sein Ratschlag wirklich von Sorge um Kinder getrieben – oder dient er dem Interesse, den Wolf als Bedrohung darzustellen und seine Population zu kontrollieren? Die Jägerschaft lobbyiert seit Jahren für eine stärkere Bejagung von Wölfen. Schlattmanns Empfehlung könnte somit weniger der Sicherheit dienen, sondern vielmehr den Wolf in der öffentlichen Wahrnehmung diskreditieren – ein Manöver, das dem Naturschutz schadet.

Die echten Gefahren für Kinder – und die Rolle der Natur

Achtung: Jägerlatein im Wald. Das Jägerrotkäppchen. KI-Bild von GROK/X generiert.

 

Statt einem harmlosen Beutegreifer nachzujagen, sollten wir uns den realen Risiken widmen. Verkehrsunfälle fordern jährlich etwa 20 Kinderleben, oft auf dem Schulweg oder in Wohngebieten – verursacht durch Autos, nicht durch Wölfe. Hunderte Kinder werden zudem jedes Jahr durch Hundebisse verletzt; 2023 meldete das Statistische Landesamt Niedersachsen über 1.200 Bissvorfälle, viele mit Kindern als Opfer. Im Wald sind Zecken, die Borreliose oder FSME übertragen, eine größere Gefahr – Tausende Fälle jährlich, auch bei Kindern. Dazu kommt die erschütternde Realität von Gewalt: Laut Bundeskriminalamt wurden 2023 über 17.000 Fälle von Kindesmisshandlung registriert, meist im familiären Umfeld.
Die Corona-Krise hat diese Lage verschärft. Studien zeigen, dass Kinder massenhaft psychische Schäden erlitten haben – Angststörungen und Depressionen stiegen laut Robert Koch-Institut um über 30 Prozent. Gleichzeitig entwickelten viele Übergewicht durch monatelange Schließungen von Schulen und Sportstätten; die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin meldete 2022 einen Anstieg der Adipositas-Rate bei Kindern um 25 %. Bewegung in der Natur ist für sie jetzt wichtiger denn je – sie stärkt Körper und Geist. Den Wald zu meiden, wie Schlattmann vorschlägt, ist das Letzte, was unsere Kinder brauchen.
Und dann gibt es noch die Gefahren durch Jäger selbst. Die Initiative zur Abschaffung der Jagd dokumentiert seit 2002 anhand von Presseberichten Jagdunfälle und Straftaten mit Jagdwaffen. Sie gibt an, dass jährlich bis zu 40 Menschen in Deutschland durch Jäger und deren Waffen sterben könnten – sowohl durch klassische Jagdunfälle (z. B. Verwechslung mit Wild) als auch Beziehungstaten (z. B. ein Jäger erschießt Familienmitglieder). Für 2023 meldet die Initiative bis August mindestens 36 Todesfälle, überwiegend durch Beziehungstaten; die tatsächliche Zahl könnte höher sein, da nicht alle Vorfälle publik werden. Die Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften verzeichnen etwa 1.600 Jagdunfälle pro Jahr während legaler Jagdausübung, inklusive Verletzungen und vereinzelt Todesfälle. Damit sind Jäger eine weitaus größere Gefahr für Kinder.

Vernunft statt Hysterie

Der Wolf in Bissendorf ist kein Grund zur Sorge, sondern ein Zeichen für eine gesündere Natur. Schlattmanns Rat, Kinder aus dem Wald zu verbannen, ist nicht nur überflüssig, sondern könnte von jagdlichen Eigeninteressen geprägt sein – und ignoriert die Heilwirkung der Natur nach Corona. Die wahre Gefahr liegt in Autos, Hunden, Krankheiten, Gewalt, den Folgen der Coronapolitik und nicht zuletzt in Jagdunfällen – nicht in einem scheuen Wolf. Statt Hysterie zu fördern, sollten wir unsere Kinder schützen, wo es zählt, und ihnen die Freiheit in der Natur gönnen, die sie verdienen.

Quellen:

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/osnabrueck_emsland/Wolf-in-Bissendorf-gesichtet-Experte-raet-zur-Vorsicht,aktuellosnabrueck13220.html

https://www.ljn.de/jaegerschaften/melle/wild-und-jagd/jagdausbildung

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Gentechnische Spielereien mit dem Wolf: Ein Angriff auf Natur und Ethik

Mit Entsetzen haben wir die Nachricht aufgenommen, dass das US-amerikanische Unternehmen Colossal Biosciences behauptet, den ausgestorbenen Schattenwolf (Canis dirus) mittels Gentechnik „wiederbelebt“ zu haben. Drei Welpen – Romulus, Remus und Khaleesi – sollen das Ergebnis dieses Experiments sein. Doch was als wissenschaftlicher Durchbruch gefeiert wird, ist für uns nichts weniger als ein gefährlicher Eingriff in die Natur, ein ethisches Fiasko und eine Bedrohung für den Artenschutz weltweit.

Keine Wiederbelebung, sondern genetische Manipulation

Lassen Sie uns eines klarstellen: Dies sind keine Schattenwölfe. Wissenschaftliche Berichte zeigen, dass Colossal Biosciences lediglich fossile DNA-Reste mit dem Genom lebender Grauwölfe (Canis lupus) kombiniert hat. Das Ergebnis sind hybride Tiere, deren Gene künstlich verändert wurden – ein Frankenstein-Experiment, das weder die ursprüngliche Art, noch ihre ökologische Rolle wiederherstellt. Der Schattenwolf starb vor über 10.000 Jahren aus und die Lücken in seinem Erbgut können nicht einfach mit moderner Technik gefüllt werden. Was hier geschieht, ist keine Rettung einer verlorenen Art, sondern die Erschaffung eines künstlichen Wesens zum Zweck von Profit und Prestige.
Beispielfoto, generiert durch KI/Grok.

Ein Schlag ins Gesicht des Artenschutzes

Während wir in Deutschland und Europa mit aller Kraft darum kämpfen, den Wolf als heimische Art zu schützen, setzt ein Tech-Unternehmen auf der anderen Seite des Atlantiks die Zukunft dieser Tiere aufs Spiel. Der Wolf ist kein Spielzeug für Biotech-Labore! Schon jetzt sehen wir, wie die wachsende Akzeptanz gentechnischer Eingriffe die öffentliche Wahrnehmung des Wolfs als „natürliches Wesen“ untergräbt. Solche Experimente könnten den Druck erhöhen, den Schutzstatus des Wolfs weiter abzubauen – etwa durch die jüngst geplante Aufnahme ins Jagdrecht in Deutschland. Wenn Wölfe erst einmal als manipulierbare Objekte gelten, wird ihr Wert als unverzichtbarer Teil unserer Ökosysteme noch weniger respektiert.

Ethische Grenzen überschritten

Die Haltung dieser Tiere in einem „geheimen Reservat“ wirft weitere Fragen auf. Wer garantiert, dass diese genetisch veränderten Wölfe nicht eines Tages in die Wildnis entkommen und sich dort mit freilebenden Wölfen paaren? Welche langfristigen Folgen haben solche Eingriffe für die Gesundheit der Tiere selbst? Und vor allem: Wer gibt Menschen das Recht, gottgleich über Leben und Tod ausgestorbener Arten zu entscheiden? Der Ansatz von Colossal Biosciences zeigt eine erschreckende Arroganz gegenüber der Natur und ignoriert die Lehren aus Jahrhunderten des Artenschutzes: Wir müssen bewahren, was wir haben, statt künstlich zu erschaffen, was verloren ist.

Ein Aufruf zum Handeln

Wir fordern die internationale Gemeinschaft auf, solche Experimente kritisch zu prüfen und klare rechtliche Grenzen für die Gentechnik an Tieren zu ziehen. Der Wolf – ob Grauwolf oder Schattenwolf – verdient Respekt, Schutz und ein Leben in Freiheit, nicht die Rolle eines Laborprodukts. Wir rufen unsere Unterstützer auf, sich gegen diesen gefährlichen Trend zu stellen und lautstark zu protestieren. Die Natur ist kein Experimentierfeld für Tech-Milliardäre!
Wolfsschutz-Deutschland e.V. wird die Entwicklungen genau beobachten und alles daransetzen, die Interessen des Wolfs zu verteidigen – gegen Jagdpläne, gegen Gentechnik, gegen jeden Versuch, diese majestätischen Tiere zu instrumentalisieren.

Hintergrund

Das US-amerikanische Biotechnologieunternehmen Colossal Biosciences hat behauptet, den sogenannten Schattenwolf (Dire Wolf), eine vor etwa 10.000 bis 13.000 Jahren ausgestorbene Art, mithilfe moderner Gentechnik wiederbelebt zu haben. Laut verfügbaren Informationen wurden drei Welpen namens Romulus, Remus und Khaleesi präsentiert, die zwischen Oktober 2024 und Januar 2025 geboren sein sollen. Das Unternehmen nutzte fossile DNA aus Funden, etwa einem 12.000 Jahre alten Zahn und einem 72.000 Jahre alten Schädel, kombiniert mit CRISPR-Technologie und Genom-Editierung, um diese Tiere zu erschaffen. Allerdings gibt es Einschränkungen bei der Interpretation dieser Behauptung. Experten und Berichte, etwa von der FAZ, weisen darauf hin, dass es sich bei diesen Welpen nicht um eine exakte Reproduktion des Schattenwolfs handelt, sondern um gentechnisch veränderte Grauwölfe (Canis lupus). Das Genom des Schattenwolfs (Canis dirus) wurde teilweise rekonstruiert und mit dem des heutigen Grauwolfs kombiniert, da eine vollständige Wiederbelebung einer ausgestorbenen Art mit der aktuellen Technologie nicht vollständig möglich ist. Die Welpen zeigen angeblich Merkmale wie größere Statur und verändertes Fell, die durch genetische Modifikationen in 14 Genen beeinflusst wurden. Colossal Biosciences betont, dass die Tiere in einem geheimen Reservat in den USA gehalten werden und nicht freigelassen werden sollen. Ziel sei es, wissenschaftliche Erkenntnisse zu gewinnen und möglicherweise Ökosysteme zu unterstützen, ähnlich wie bei der geplanten Rückkehr anderer ausgestorbener Arten wie dem Mammut.

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Gericht stoppt Wolfsabschuss in der Oberlausitz: Ein Sieg für den Wolfsschutz

Das Verwaltungsgericht Dresden hat mit einem wegweisenden Beschluss vom 28. März 2025 (Az. 3 L 316/25) den Abschuss eines Wolfs aus dem Ralbitzer Rudel in der sächsischen Oberlausitz vorerst untersagt. Damit wurde einem Eilantrag einer niedersächsischen Umweltvereinigung stattgegeben, die gegen die vom Landratsamt Bautzen am 11. März 2025 erteilte naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur „letalen Entnahme eines Tieres der Tierart Wolf“ vorgegangen war. Wir zeigen in unserem Artikel auch auf, dass das Rudel seit Jahren verfolgt wird und dass man bekannte Wolfsgegner in Pro-Wolf-Gruppen lässt.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. begrüßt diese Entscheidung als wichtigen Schritt zum Schutz der streng geschützten Wölfe und als klares Signal an die Behörden, dass der Artenschutz nicht leichtfertig umgangen werden darf.

Hintergrund: Wolfsrisse und eine umstrittene Genehmigung

Anlass für die Abschussgenehmigung waren über 30 tote Schafe und Ziegen, die im Januar und Februar 2025 im Großraum Ralbitz-Rosenthal (Landkreis Bautzen) als Wolfsrisse eingestuft wurden. Das Landratsamt Bautzen erließ daraufhin unter Anordnung des Sofortvollzugs eine Genehmigung zur Erlegung eines Wolfs aus dem Ralbitzer Rudel, gültig bis spätestens 8. April 2025. Die Behörde stützte sich dabei auf die Sächsische Wolfsmanagementverordnung und argumentierte, dass die Maßnahme notwendig sei, um weitere Schäden an Nutztieren zu verhindern.
Doch die Umweltvereinigung, die den Eilantrag einreichte, hielt die Genehmigung für rechtswidrig. Sie bemängelte, dass die betroffenen Weidetierhalter keine ausreichenden Herdenschutzmaßnahmen ergriffen hätten und dass Alternativen zum Abschuss nicht geprüft worden seien. Wolfsschutz-Deutschland e. V. teilt diese Einschätzung und sieht darin ein grundlegendes Problem: Der Abschuss eines Wolfs wird oft als schnelle Lösung propagiert, obwohl präventive Maßnahmen wie Elektrozäune, Herdenschutzhunde oder Nachtpferche in vielen Fällen effektiv und zumutbar wären. Zudem war die eigentliche Abschussverfügung wohl wieder einmal nicht veröffentlicht, sondern geheim gehalten worden. Mit dieser Praxis sollen klagefähige Verbände erst gar nicht auf eine solche Verfügung aufmerksam werden.
Beispielfoto Wölfe. @ Brigitte Sommer

Gerichtliche Entscheidung: Abschuss unzulässig und schlecht begründet

Das Verwaltungsgericht Dresden folgte den Argumenten der Umweltvereinigung und stellte erhebliche Mängel in der Genehmigung fest. Zum einen sei die Ausnahmegenehmigung zu unbestimmt, da nicht klar definiert wurde, in welchem konkreten Gebiet der Abschuss erlaubt sein sollte. Zum anderen sei die Entscheidung materiell-rechtlich nicht haltbar. Die Richter betonten, dass ein Abschuss eines Wolfs nur dann zulässig sei, wenn zumutbare Alternativen fehlen und die Maßnahme geeignet ist, weitere Schäden zu verhindern. Beides habe das Landratsamt nicht ausreichend nachgewiesen.
Die Sächsische Wolfsmanagementverordnung erlaubt zwar Ausnahmen vom Tötungsverbot, etwa „zur Abwendung ernster landwirtschaftlicher Schäden“. Doch dies setzt voraus, dass ein Wolf innerhalb von zwei Wochen zweimal ordnungsgemäß errichtete Schutzmaßnahmen überwunden und Nutztiere gerissen hat. Das Gericht stellte jedoch fest, dass der Bescheid des Landratsamts keine Belege dafür liefert, dass solche Schutzmaßnahmen überhaupt vorhanden oder funktionsfähig waren. Zudem sei nicht erkennbar, dass der Abschuss eines beliebigen Wolfs aus dem Ralbitzer Rudel die Schäden tatsächlich stoppen würde.
Besonders kritisch sieht Wolfsschutz-Deutschland e. V. die fehlende Auseinandersetzung mit Alternativen: Das Landratsamt erwähnt weder den Einsatz von Herdenschutzhunden, noch von Nachtpferchen oder Behirtung. Ohne eine fundierte Prüfung dieser Optionen darf ein Abschuss nicht genehmigt werden. Das Gericht unterstrich zudem, dass die Zumutbarkeit von Schutzmaßnahmen im Einzelfall anhand der örtlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten der betroffenen Betriebe zu prüfen sei – Angaben dazu fehlten im Bescheid jedoch vollständig.

Ein Erfolg für das Recht

Für Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist der Beschluss ein ermutigendes Zeichen: „Diese Entscheidung zeigt, dass der Schutz des Wolfs als streng geschützte Art nicht einfach zugunsten kurzfristiger Interessen ausgehebelt werden kann. Behörden müssen ihre Entscheidungen sorgfältig begründen und Alternativen ernsthaft in Betracht ziehen.“ Wir fordern, dass künftig mehr in präventive Maßnahmen investiert wird, um Konflikte zwischen Wölfen und Landwirten zu vermeiden, anstatt auf Abschüsse zu setzen. Geklagt hatte der Freundeskreis frei lebender Wölfe e. V. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. bemühen uns ebenfalls die Klagefähigkeit zu erreichen, jedoch erfordert dies einen weitaus stärkeren finanziellen Background.
Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. Wolfsschutz-Deutschland e. V. hofft jedoch, dass die Entscheidung Bestand hat und als Präzedenzfall dient, um den Wolf in Deutschland nachhaltig zu schützen. Der Wolf gehört zu unserer Natur – wir müssen lernen, mit ihm zu leben, statt ihn zu töten.
Beispielfoto Wolfsrudel.

Hintergründe zum verfolgten Rosenthaler Rudel

In Sachsen, insbesondere in den Landkreisen Bautzen und Görlitz, wurden in den letzten Jahren mehrfach illegal getötete Wölfe entdeckt. Seit 2000 wurden laut dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) über 200 tote Wölfe registriert, davon mindestens 17 eindeutig illegale Tötungen (Stand vor 2025). Im Monitoringjahr 2023/2024 wurden bis April 2024 bereits 31 tote Wölfe gemeldet, darunter Fälle von Schussverletzungen und Vergiftungen in diesen Regionen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sprechen von einer höheren Dunkelziffer und sagen, dass ganze Rudel „verschwinden“.
Das Rosenthaler Rudel, das später als Ralbitzer Rudel bezeichnet wurde, ist in der Oberlausitz ein bekanntes Territorium, das über Jahre hinweg von Kriminellen verfolgt wurde. Hier sind die relevanten Punkte:
  1. Historische Abschussgenehmigungen und Konflikte
    • 2017 wurde ein Wolf aus dem Rosenthaler Rudel legal zum Abschuss freigegeben, nachdem es über 50 Übergriffe mit mehr als 200 toten Nutztieren gegeben hatte. Dieser Abschuss fand jedoch nicht statt, da die Grüne Liga Sachsen erfolgreich klagte. Der Vorläufer unseres Vereines finanzierte damals die Klage.
    • Das Rudel wurde in der Vergangenheit „massiv verfolgt“, wie Wolfsschutz-Deutschland e.V. berichtete, was auf eine hohe Konfliktdichte mit Kriminellen hinweist.
  2. Verschwinden des Rudels im Monitoring
    • Im Monitoringjahr 2022/2023 wurde das Rosenthaler Territorium nicht mehr nachgewiesen, während das benachbarte Ralbitz-Territorium bestätigt wurde. Dies könnte auf natürliche Dynamik (Abwanderung, Rudelverschmelzung) oder illegale Tötungen hinweisen. Wir vermuten Letzteres, da das Gebiet um Ralbitz-Rosenthal ein Hotspot für Wolfsgegner ist.
  3. Konkrete Funde illegal getöteter Wölfe
    • Es gibt zwar keine  direkte Dokumentation, die einen spezifischen Fund eines aktuell illegal getöteten Wolfs aus dem Rosenthaler/Ralbitzer Rudel im Jahr 2025 bestätigt, da solche Daten entweder nicht öffentlich sind oder erst später im Monitoringbericht 2024/2025 (Herbst 2025) veröffentlicht werden. Aber in diesem Jahr sind schon zwei Wölfe im Landkreis Bautzen überfahren worden.
    • Allerdings wurden in der Nähe des Rudelgebiets wiederholt illegale Tötungen registriert:
      • 2018: Eine Wölfin wurde mit Strick und Betongewicht im Tagebausee Mortka (Landkreis Bautzen) gefunden – ein klarer Fall illegaler Tötung. Die genaue Rudelzugehörigkeit ist unklar, aber die Nähe zu Ralbitz-Rosenthal ist auffällig.
      • 2023: Drei illegale Tötungen im Landkreis Bautzen (erschossene Wölfe bei Malschwitz und Mauschwitz, vergiftete Wölfe bei Luppedubrau) wurden bestätigt. Diese Fälle liegen im Umkreis des Ralbitzer Territoriums, ohne dass eine direkte Zuordnung zum Rudel öffentlich bestätigt wurde.
      • 2024: Ein Altwolf (GW1522m) wurde im Februar 2024 im Territorium Königshainer Berge (Landkreis Görlitz) illegal erschossen aufgefunden. Dieses Rudel liegt zwar östlich von Ralbitz, zeigt aber die regionale Häufung solcher Vorfälle.
  4. Indizien für das Ralbitzer Rudel
    • Das Rudel (früher Rosenthal, nun Ralbitz) wurde „massiv illegal verfolgt“, nachdem Abschussverfügungen gerichtlich gekippt wurden. Das Verschwinden des Rudels aus dem Monitoringjahr 2022/2023 interpretieren wir als möglichen Hinweis auf illegale Tötungen, auch wenn Behörden dies mit „hoher Dynamik“ erklären.

Prominente Wolfsgegnerin direkt vor Ort mit Einfluss in Pro-Wolf-Gruppen

Carola T., wohnhaft im Gebiet des Rudels, ist eine bekannte Schafshalterin und Hobbytierhalterin, die sich als vehemente Gegnerin des strengen Wolfsschutzes in Deutschland positioniert hat. Hier die wichtigsten Daten zu ihrer Rolle als Wolfsgegnerin:
  • Sie ist Sprecherin und Initiatorin einer Demonstration in Bautzen am 22. November 2016, bei der etwa 200 Teilnehmer den Abschuss von Wölfen forderten, die wiederholt Nutztiere reißen. Ihre Forderung: „Auffällige Wölfe, die wiederholt unsere geschützten Schafe, Ziegen und andere Tiere reißen, müssen geschossen werden dürfen“ („Sächsische Zeitung“, 23. November 2016). T. berichtete von mehreren Wolfsangriffen auf ihre Schafe, z. B. im Oktober 2021, als ein Wolf drei Schafe auf einem gemeinsam genutzten Grundstück in N. tötete. Sie kritisiert Schutzmaßnahmen wie Elektrozäune als unpraktikabel und kostspielig, was ihren Unwillen, ihre Tiere zu schützen, darlegt.
  • Mediale Präsenz: In einem YouTube-Video („Wölfe ohne Grenzen – Klartext Carola T.“, 1. September 2021) repräsentiert sie eine regionale Stimmung in der Oberlausitz, wo Wölfe wie das Ralbitzer Rudel als nicht zur Region gehörende Tiere aufgefasst werden. Sie fordert seit Jahren eine Lockerung des Schutzstatus zugunsten der Tierhalter. Ein Michel T. rief sogar dazu auf, Wölfe illegal zu beseitigen.

Angriff auf Brigitte Sommer

Carola T.  im Zusammenhang mit einem physischen Angriff auf Brigitte Sommer, die Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland e. V:
Unterwanderung von Pro-Wolf-Gruppen
  • Facebook-Aktivität: Unter einem Fake-Profil mit dem Kürzel „Ca Ro“ oder „Tu Ca“ infiltriert Carola T. Pro-Wolf-Gruppen auf Facebook seit Jahren. Sie versucht aktiv  die Aktivitäten von Wolfsschützern zu beobachten oder zu stören, natürlich auch um Informationen zu sammeln oder Einfluss zu nehmen. Für uns völlig unverständlich ist es, dass man sie gewähren lässt.

 

Quelle:

Sachsen: Wölfin illegal getötet – Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeige und setzt Belohnung aus

Am 4. März 2025 wurde auf einem Acker zwischen Gablenz und Wossinka im Landkreis Görlitz ein toter Wolf entdeckt – ein weiblicher Altwolf, der laut Untersuchungen des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin illegal erschossen wurde. Die Computertomographie zeigte eindeutig: Das Tier verblutete langsam nach Schussverletzungen, obwohl es sich in guter körperlicher Verfassung befand. Wolfsschutz-Deutschland e. V stellt Strafanzeige und setzt eine Belohnung von 1.000 Eure für Hinweise zur Ergreifung des Täters aus.

Dieser grausame Akt ist ein weiterer Schlag gegen den ohnehin bedrohten Wolfsschutz in Deutschland. Der Fund durch einen Traktorfahrer auf einem Feld einer Firma aus Halbendorf zeigt, wie skrupellos Täter vorgehen, um Wölfe aus dem Weg zu räumen. Wir vermuten, dass durch die Tötung dieser Altwölfin gezielt kommender Nachwuchs verhindert werden sollte – ein perfider Versuch, die Wolfspopulation in der Region auszurotten.

Beispielfoto Wolf. Dieser Wolf auf den Foto ist nicht tot, sondern er schläft nur, mit dem Kopf in eine moosige Baumwurzel eingekuschelt. © Brigitte Sommer

 

Der Fahrer sei gerade mit der Bodenbearbeitung beschäftigt gewesen, erklärte der Geschäftsführer der Firma der „Lausitzer Rundschau“. Mitten in der Zwischenfrucht sei der der tote Wolf plötzlich vor dem Reifen des Traktors aufgetaucht. Das Fahrzeug sei gerade noch rechtzeitig zum Stehen gekommen.

Untersuchung zeigt: Wolf in Gablenz illegal getötet

Auch Karin Bernhardt, Pressesprecherin des LfULG, wird in der Lausitzer Rundschau folgendermaßen zitiert. „Unserer Fachstelle Wolf wurde am 4. März 2025 gegen 9.30 Uhr ein toter Wolf auf einem Acker zwischen Gablenz und Wossinka gemeldet. Die Untersuchung des Kadavers ergab, dass der weibliche Altwolf illegal getötet wurde“, erklärt sie.

Wie eine Computertomographie (CT) des Leibnitz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin ergeben hätte, sei auf das Tier geschossen worden. „In Folge dieses Beschusses ist das Tier verblutet und langsam zu Tode gekommen. Zum Zeitpunkt des Todes war das Tier in einer sonst guten körperlichen Verfassung“, bestätigt Karin Bernhardt.“

Ob es sich um die  Halbendorfer Fähe GW2702f handelt, wurde noch nicht bekannt gegeben. Das Territorium Halbendorf gibt es seit 2019. Immer wieder verschwanden hier Wolfspartner. Die ansässige Wölfin hatte mit ihrem Partner GW2263m in der vergangenen Saison drei Welpen. Das Rudel hält sich in Sachsen und Brandenburg auf.

Am 23. Oktober 2024 ist bei einem Wildunfall zwischen Halbendorf und Schleife im Landkreis Görlitz ein Wolf getötet worden. Das Tier sei plötzlich vor einem Auto aufgetaucht, sodass die Fahrerin den Zusammenstoß nicht verhindern konnte, teilte die Polizei der dpa mit. Die Frau sei unverletzt geblieben. Der Wolf floh noch in einen Wald und wurde dort später von den Einsatzkräften verendet gefunden.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. kritisieren die erneute undurchsichtige Informationspolitik der Fachstelle Wolf. Eine allgemeine Pressemitteilung wurde zum Vorfall der illegalen Tötung nicht heraus gegeben. Die Information ist lediglich in einen Bezahlartikel aus der „Lausitzer Rundschau“ und als Fall in der Liste der DBB-Wolf zu erhalten. Im Gegenzug berichtete die Fachstelle Wolf aber in einer Pressemitteilung über einen Riss und ausgebrochene Schafe im vergangenen Juli.

Auch die Stimmung in Gablenz ist aufgehetzt. Bürger berichten von Nutztierrissen und angeblich getöteten Katzen, doch Kriminalität ist keine Lösung. Eine Informationsveranstaltung der Fachstelle Wolf im November 2024 konnte die Wogen nicht glätten – hauptsächlich, weil Hobbyhalter ihre Tiere nicht schützen wollen und Argumenten oft nicht mehr zugänglich sind. In der Rissliste sind Risse ohne Grundschutz sowie Risse an Wildgattern nur mit Wilddraht ohne Untergrabschutz aufgeführt.
Wolfsschutz-Deutschland e.V. verurteilt diesen Vorfall aufs Schärfste. Einen Wolf einfach anzuschießen und qualvoll sterben zu lassen ist eine Straftat, die mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden kann. Wir fordern die Behörden auf, mit aller Härte gegen die Täter vorzugehen. Gleichzeitig loben wir eine Belohnung von 1.000 Euro für Hinweise aus, die zur Ergreifung des/der Verantwortlichen führen. Jeder, der etwas weiß – etwa über Personen mit Schusswaffen in der Nähe des Fundorts oder verdächtige Schussgeräusche – möge sich bei unserer Hotline 0176 48732612 oder über unser Kontaktformular melden (www.wolfsschutz-deutschland.de/kontakt). Dieser Fall darf nicht ungesühnt bleiben!

Exponentiell wachsende Kriminalität

In Sachsen wurden seit 2000 bereits 17 Wölfe illegal getötet und die Dunkelziffer schätzen wir fünffach höher ein. Es verschwinden ganze Rudel. Doch die Bedrohung durch Schüsse betrifft nicht nur Wölfe. In Schleswig-Holstein wurden zwischen April 2023 und März 2024 laut Landesjagdbericht 2.580 Katzen von Jägern erschossen – legal, weil sie als „wildernd“ galten. Für den Landkreis Görlitz gibt es keine vergleichbaren Daten zu Katzenabschüssen, da solche Zahlen in Sachsen nicht systematisch erfasst werden. Dennoch steht fest: Mit Sicherheit werden mehr Katzen durch Jäger als durch Wölfe getötet. Während Wölfe gelegentlich Katzen reißen – wie ein DNA-nachgewiesener Fall in Kromlau 2024 zeigt –, ist der Abschuss durch Jäger eine weitaus größere und alltäglichere Gefahr für Katzen. Diese Zahl zeigt, wie akzeptiert das Töten von Tieren in Deutschland immer noch ist, sei es legal oder illegal.
Der Vorfall in Gablenz ist kein Einzelfall, sondern ein Symptom für die wachsende kriminelle Energie, die durch mangelnde Aufklärung und fehlenden Dialog genährt wird. Wir fordern mehr Druck auf Tierhalter, damit sie sich endlich für den Einsatz präventiver Maßnahmen wie Herdenschutzzäune und -hunde statt Gewalt entscheiden. Der Wolf ist kein Feind, sondern ein essenzieller Teil unserer Natur – ihn zu töten ist ein Armutszeugnis für unsere Gesellschaft.

Unser Appell: Schutz statt Schüsse

Wolfsschutz-Deutschland e.V. bleibt unabhängig und kämpft für die Wölfe, ohne Einfluss von Lobbygeldern oder Parteien. Der Fall in Gablenz zeigt, wie dringend Aufklärung und Konsequenzen nötig sind. Unsere Strafanzeige und die ausgelobte Belohnung von 1.000 Euro sind ein klares Signal: Wir lassen nicht locker, bis die Täter zur Rechenschaft gezogen werden.

 

Quellen:

http://www.dbb-wolf.de

Statistik Nutztierrisse: https://www.wolf.sachsen.de/download/Schadensstatistik_Internet_KW12.pdf

https://www.lr-online.de/lausitz/weisswasser/woelfe-in-sachsen-illegaler-abschuss-in-gablenz-das-ist-bekannt-77944315.html?fbclid=IwY2xjawJgZqxleHRuA2FlbQIxMAABHsK-9xqiWJroB-4sAYOMv-X0rv4l-ds2MjPy_ECb1LBkjuHvOdEMRRCDL7n9_aem_eFYF8h1gIzXxGqhwc0sQUA

 

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Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

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