NRW: Schafsbingo, um Schermbecker Wölfe weiter zu Rissen einzuladen?

Der Kreis Wesel hat sich entschieden, nicht gegen die Eilverfügungen mehrerer Verbände beim Oberverwaltungsgericht Einspruch einzulegen. Dies gab die Kreisverwaltung gestern noch in einer Pressemitteilung bekannt. Dennoch sehen wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. nur teilweise eine Entwarnung der Lage. Lesen Sie in unserem Artikel warum.

Dazu heißt es weiter, dass eine inhaltliche Bewertung der Allgemeinverfügung das Verwaltungsgericht Düsseldorf in den kommenden Wochen vornehmen wird.  Damit bleibt die Allgemeinverfügung des Kreises Wesel vorläufig ausgesetzt und es darf auf die Wölfin Gloria GW954f keine weitere Jagd veranstaltet werden.

Beispielfoto. ©Brigitte Sommer

 

Neben BUND und GzSdW gab auch gestern die Naturschutzinitiative bekannt, Klage eingereicht zu haben. Auch wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. haben am 21. Dezember eine Klage eingereicht.

Vater auf Spaziergang mit Welpen

Normalerweise geben wir niemals Standorte von Wölfen preis, oder veröffentlichen Filme mit Nennung einer bestimmten Region. Dies hat einen guten Grund. Wir befürchten, dass Hasser illegal Jagd auf Wölfe machen, wenn sie die Gegend in den Filmen erkennen. Hier wollen wir heute eine Ausnahme machen, weil es um Gloria von Wesel geht. Der Kreis Wesel hatte in seiner Allgemeinverfügung amtsblatt_nr._48_23-1 die Anwesenheit von mindestens zwei Welpen unterschlagen und einen Abschuss eines weiteren Wolfs bei einem Fehlschuss erlaubt. Doch nicht nur der Vaterwolf wäre hier ebenfalls in großer Gefahr gewesen, sondern auch die Welpen.
Auf dem Film ist der Wolfsvater und Gatte von Gloria mit den diesjährigen Welpen zu sehen. Es ist nicht Ingolf. Wir vermuten, dass der Bruder von Gloria, beide stammen aus Niedersachsen, illegal beseitig wurde. Vermutlich ist der Dämmerwaldrüde der Vater der diesjährigen Welpen. Wir haben diesen Film ausgesucht, weil man hier die Gegend nicht erkennen kann. Der Film ist aus dem Juni 2023. (Das Datum in der Kamera stimmt nicht)

 

 

 

Schafsbingo auf einer angeblich wolfsabweisenden Weide

Seit Tagen beobachten wir, wie hier bei Schermbeck,  wie verdächtig wenige Schafe zu völlig unterschiedlichen Zeiten auf diese Weide verbracht und wieder herunter geholt werden. Bei dem Zaun handelt es sich um ein Wilddrahtgeflecht mit Litzen oben und unten. Auf der Vorderseite ist genug Spannung. Am Waldrand ist keinerlei Spannung vorhanden. Siehe unsere Dokumentation hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/12/21/behoerdenwillkuer-nrw-schiessbefehl-auf-wolfsmutter-gloria/

mit einen Foto der Messung der Litze an der Waldseite.

Aktuelles Foto von der Weide. Im Hintergrund sind die Schafe zu sehen.

Wir gehen davon aus, dass auch in der kommenden Zeit bei wolfsabweisenden Zäunen die Spannung abgeschaltet werden könnte und Weidetiere ohne Schutz präsentiert werden, damit dadurch neue Gründe für einen Abschuss geschaffen werden.

 

Treibjagden in der Nähe des Teufelsstein

In der Nähe des Parkplatzes Teufelsstein fanden am Tag der Bekanntgabe der Abschussverfügung mehrere Drückjagden statt. Wir vermuten, dass man Gloria in ein bestimmtes Gebiet treiben wollte, oder die Wolfsfamilie trennen wollte, um sie dann leichter lokalisieren zu können. Evtl. wurden dort auch Köder ausgelegt oder es wurden Schafe auf Weiden verbracht, um dort in dem Gebiet Risse zu provozieren. Seit Anfang des Herbstes finden in dem Gebiet und auch im Gebiet südlich des Lippekanals ständig Treibjagden statt. Der Sinn von Treibjagden ist sogar unter Jägern umstritten, für die gehetzten Wildtiere, wie auch Hirsch, Reh und Wildschwein bedeuten solchen Jagden den reinsten Horror. Oft treffen die Jäger nicht richtig und angeschossene Tiere quälen sich tagelang unter Schmerzen zu Tode. Wegen des hohen Adrenalingehalts im Blut der gehetzten Wildtiere ist das Fleisch auch meistens ungenießbar. Auch die Wölfe in dem Gebiet werden so erheblich gestört. Illegale Abschüsse trauen wir einigen Personen zu. Wir setzen uns dafür ein, diese unsäglichen Drückjagden zu verbieten.

 

Drückjagd in der Nähe des Teufelsstein.

 

Drückjagd in der Nähe des Teufelsstein.

 

Bitte weiterhin aufmerksam bleiben

Wir bitten Wolfsfreundinnen und Wolfsfreude weiterhin Spaziergänge in den Gebieten nördlich der Lippe wie Dämmerwald usw. und auch südlich im Hünxer Wald zu unternehmen und Auffälligkeiten zu dokumentieren.  Wir haben Hinweise darauf, dass die Familie illegal beseitigt werden soll. Auch dokumentierte Jagdbewegungen können unterstützen.

 

Quellen:

https://www.kreis-wesel.de/de/presse/entnahme-woelfin-gw954f-allgemeinverfuegung-vorlaeufig-ausgesetzt/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/12/21/ausgeschossen-jagd-auf-gloria-schon-wieder-vorbei/

https://naturschutz-initiative.de/neuigkeiten?fbclid=IwAR1DlD6cBRq4mO6d9w8zaJ4cuIK-qLAEAuasbm7o-akjmU5bybLqQf6hBB4

 

Wir freuen uns über Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

BIC BELADEBEXXX

Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

So könnt Ihr uns aktiv in den Wolfsgebieten helfen:

 

Wir freuen uns über neue Mitglieder aus allen Wolfsgebieten in Deutschland, die uns aktiv vor Ort draußen helfen wollen. Der erste Schritt ist ein Mitgliedsantrag:
Angriffe sind nicht zu befürchten, da wir die Identität unserer Aktiven nicht heraus geben.
Ihr könnt uns auch unterstützen, in dem Ihr unsere Merchandisingprodukten gegen Spende erwerbt: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/12/11/jetzt-aber-fix-mit-weihnachtsgeschenken-woelfen-helfen/

Thüringen: Platz für Wölfe, Wildkatzen und Luchse

In Thüringen gibt es reichlich Platz für kleine und große Beutegreifer. Neue Wildkamerabilder zeigen, dass sich Wölfe, Wildkatzen und Luchse wohl in Thüringens Kulturlandschaften und Wildnisgebieten fühlen.

Wölfin aus Brandenburg hat ihr Zuhause in der Rhön gefunden

Perfekte Tarnung. Diese Wölfin ist im Gebüsch fast nicht zu erkennen. © Brigitte Sommer

Gefährliche Wanderung von Brandenburg nach Thüringen. Eine Wolfsfähe mit der Bezeichnung „GW1422“, die sich im Gebiet um Zella/Rhön im Wartburgkreis aufhält, stuft das Kompetenzzentrum Wolf, Biber, Luchs am Thüringer Umweltministerium in einer Pressemitteilung vom 27.01.2021 aufgrund genetischer Nachweise als standorttreu ein. Die Fähe stammt aus dem Wolfsrudel „Göritz/Klepzig“ in Brandenburg. Sie wurde genetisch bereits im Februar 2020 bei Weilar nachgewiesen – über einen weiteren Rissabstrich an einem Wildtierkadaver in diesem Jahr erfolgte nun der zweite genetische Nachweis bei Kaltensundheim. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. hatten der Wölfen bereits im vergangenen Jahr den Namen Rhönhild gegeben.

Dem MDR hätte das Umweltministerium am vergangenen Freitag mitgeteilt, dass im Wartburgkreis nun eine zweite Wölfin sesshaft geworden sei. „Im Wartburgkreis hat eine weitere Wölfin ein Revier gefunden. Damit sind es bereits zwei. Fachleute konnten über einen längeren Zeitraum das Vorkommen des Tieres über Genanalysen nachweisen. Das teilte das Umweltministerium am Freitag mit. Erstmals sei das Weibchen im April 2020 nahe nahe des Bad Salzunger Ortsteils Hämbach nachgewiesen worden. Sein Territorium erhält die Bezeichnung „Tiefenort““, schreibt der MDR in einem Bericht.

Neben den beiden Wölfinnen lebt noch Wölfin Ohrdri auf dem Truppenübungsplatz Ohrdruf, zusammen mit einem Wolfsrüden und ihrem Nachwuchs. Aktueller Bericht hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/01/19/thueringer-umweltministerium-zieht-schiessgenehmigung-auf-woelfin-zurueck-und-zahlt-weiter-weidepraemie/

Wildkatzen im Nordwesten

Wildkatze ©Brigitte Sommer

 

Aktuelle Fotofallenbilder aus dem Nordwesten Thüringens würden zeigen, dass die Waldgebiete des Vorharzes in den Landkreisen Eichsfeld und Nordhausen nördlich der A38 stellen einen idealen Lebensraum für die Wildkatze darstellen. Im Rahmen eines Projektes des BUND Thüringen wären dort kürzlich so viele Wildkatzen von Fotofallen abgelichtet worden, wie nirgendwo sonst in Europa in einem vergleichbaren Zeitraum, so nach Verleutbarung in der Pressemitteilung des Umweltministeriums.

Luchse gesucht, Wildkatzen gefunden

Die Belege für die Ausbreitung der Wildkatze wären ein Nebenfang eines BUND-Projektes, das vorrangig zum Ziel hätte, die Ausbreitung des Luchses in Mitteldeutschland zu erforschen. Es sei vom Umweltministerium im Jahr 2020 in Höhe von 35.000 Euro gefördert worden. Neben zahlreichen Nachweisen des Luchses wären eben auch ungewöhnlich viele Aufnahmen der Wildkatze gelungen. Erste Aufnahmen seien kürzlich im Rahmen einer Abschlussarbeit an der Georg-August-Universität Göttingen ausgewertet worden Zwar ließe sich der Bestand der Wildkatzen mit den verwendeten Methoden nicht direkt ermitteln, die Häufigkeit, mit der die Wildkatzen im Vorharz abgelichtet worden wären, und die Anzahl der fotografierten Tiere würden aber daraufhin deuten, dass die Art dort in großer Individuenzahl vorkommt.

Beispielbild Luchs. ©Brigitte Sommer

Luchs im Thüringer Schiefergebirge

Nach ersten Fotofallenbildern eines Luchses im Thüringer Schiefergebirge sei dem Kompetenzzentrum Wolf, Biber, Luchs im Umweltministerium jetzt die Identifizierung gelungen. Es handele sich um den weiblichen Luchs Mira, so das Thüringer Umweltministerium in einer Pressemitteilung. Mina wurde 2019 in der Woiwodschaft Westpommern (Polen) im Rahmen eines von der EU geförderten Life-Projektes ausgewildert. Sie hätte bereits in Polen eine beträchtliche Strecke zurückgelegt, bevor sie Ende 2020 nach Deutschland gekommen wäre, heisst es weiter.  Bewegungsdaten durch ein GPS-Senderhalsband seien bei Mira allerdings zwischenzeitlich ausgefallen. Eine Mitarbeiterin des Kompetenzzentrums hätte allerdings gemeinsam mit dem örtlichen Jäger sowie dem zuständigen Revierförster Mira geortet. Nun soll durch weiteres Monitoring herausgefunden werden, ob Mira nur zu Besuch ist, oder bleiben werden, heisst es abschließend in der Pressemitteilung.

Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. sehen Besenderungsaktionen durchaus kritisch, weil Tiere auch durch Wilderer geortet werden könnten. Viele wölfe hatten dies bereits mit ihrem Leben bezahlt.

 

Hier die Pressemitteilungen mit original Fotofallenbildern: https://umwelt.thueringen.de/aktuelles/anzeigen-medieninformationen/wildkatzen-foto-studie-belegt-gute-bedingungen-im-vorharz

https://umwelt.thueringen.de/aktuelles/anzeigen-medieninformationen/erster-nachweis-eines-weiblichen-luchses-im-thueringer-schiefergebirge

https://umwelt.thueringen.de/aktuelles/anzeigen-medieninformationen/woelfin-im-wartburgkreis-standorttreu

https://www.mdr.de/thueringen/west-thueringen/wartburgkreis/zweiter-wolf-tiefenort-100.html?fbclid=IwAR3EaDNleJBi70dpnXdtSb6cWHeFxmjDMIffEUhF6UMrU8IsBRw4xQGlp0E

 

Schießbefehl Rodewaldrudel: Niedersachsens Weg in die Lobbykratie

Es stinkt zum Himmel in Niedersachsen. Und dies liegt nicht nur an den Gülle ertränkten Feldern im Landkreis Nienburg. Am Beispiel der schwarz-roten Landesregierung wird deutlich, wie scheinbar rücksichtslos Lobbyinteressen von Agrarindustrie und Jägerschaft durchgesetzt werden. Jägerbauern, die zugleich auch Lokalpolitiker sind, versetzen einen ganzen Landkreis in Angst und Schrecken. Wer nicht für sie ist, ist gegen sie. Und gegen sie traut sich fast keine/r zu sein. Der Umweltminister Lies setzt mit Rückendeckung des Ministerpräsidenten Lobbyinteressen gegen die Mehrheit und gegen die Interessen von Natur, Umwelt und Tier durch. Deutlich wird dies am Umgang mit der Rückkehr des Beutegreifers Wolf. Seit mehreren Jahren trachten Minister und Lobby dem Rudel nach dem Leben. Dabei scheint es keine Grenzen der finanziellen Mittel zu geben. Es geht inzwischen um Millionenbeträge, die der Steuerzahler aufbringen muss. Ein erneuter Schießbefehl soll dieses Mal mit aller Macht durchgesetzt werden. Klagen wurden abgewiesen. Beschwerden dagegen auch. Unsere Vereinsvorsitzende ist zur Unterstützung unserer Aktiven in der Region gewesen. Hier ist ihr Bericht dazu.

 

Wölfe leben gefährlich, besonders in Niedersachsen im Landkreis Nienburg. ©Brigitte Sommer

Weil Familenvaterwolf Roddy im Sommer am Tod von Pferden beteiligt gewesen sein soll, die so rudimentär geschützt sind, dass dies eigentlich sogar gegen das Tierschutzgesetz verstößt und der Halter Konsequenzen fürchten müsste,  (siehe Bilder, Film und Bericht im Text) erneuerte Umweltminister Lies seinen Schießbefehl nicht nur auf den Altwolf, sondern kreierte gleich noch eine neue Wolfsverordnung dazu, die nun erlaubt, theoretisch das komplette Rudel zu erschießen, bis Risse aufhören. Eine Klage eines Vereins wurde abgewiesen, die Beschwerde dagegen ebenso vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Siehe Langtext des Urteils in den weiterführenden Links am Ende des Textes.

Sogar den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen, war geplant. Allerdingst setzte der Bund diesem Ansinnen Grenzen. Doch selbst wenn auch dieser Lobbywunsch durchgegangen wäre, hätte dies zwar automatisch eine ganzjährige Schonung ermöglicht, dennoch hätten sich die Jäger ihrem Ziel, Wölfe nach schwedischem und französischem Vorbild legal zu bejagen, ein Stück näher gewähnt. Lies selber forderte sogar schon Obergrenzen für Wölfe. Dass die gleiche Jägerschaft, die den Wolf in Niedersachsen am liebsten als Bettvorlegerthrophäe sehen will, auch noch die Gewalt über das Wolfsmonitoring im Land innehat, komplettiert die schlimme Ausgangslage für die Wölfe in Niedersachsen.

 

Jungwolf oder Jungwölfin.

Das Schweigen der großen Verbände wie Nabu und BUND

Dabei haben die Wölfe in der Region Rodewald, Steimbke und den Mooren viele Freunde. Nur sind diese so eingeschüchtert, dass sie sich kaum öffentlich wagen, Kritk an Lokal- und Landespolitik zu leisten. So drücken viele den Wölfen die Daumen und helfen oft heimlich. Doch aus das soll nun ein Ende haben, denn laut neuer Wolfsverordnung (Text in den Links unten) kann legale Jagdstörung und das Beseitigen von Spuren nun als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.  Dass Schießbefehl und Wolfsverordnung sowohl gegen das deutsche geänderte Naturschutzgesetz, als auch gegen höher rangiges EU-Recht verstoßen, wird einfach übergangen. Dass die EU seit Monaten deswegen ein Pilotverfahren gegen Deutschland führt, wird von Landespoltik und nicht vorhandener kritischer Presse komplett ignoriert. Die großen Umweltverbände, wie Nabu und BUND, fallen durch völliges Nichtstun und Schweigen auf. Auch hier scheint die Lobby mit Erfolg ihre Interessen durchgesetzt zu haben. Nicht mehr verwunderlich also, dass der neue Nabu-Präsident selber Jäger ist. Wie verstrickt der Nabu inzwischen mit den Jäger-Bauern ist, zeigt sich auch im Nachbarkreis. Sebastian Lechner – selbst Jäger – lobte auf einer Veranstaltung in Neustadt die Mögllichkeiten der neuen Wolfsverordnung für Niedersachsen.  „Dazu brauchen wir die Jägerschaft“, wurde er in einem Lokalblatt zitiert. Nach seinen Worten brauche es aber Bedingungen, unter anderem anonyme Abschüsse als Schutz vor radikalen Wolfsbefürwortern. Laut Lechner muss dazu aber auch Bundesumweltministerin Svenja Schulze „den günstigen Erhaltungszustand“ erklären. „Da kann ich nur Beifall klatschen“, sagt Neustadts NABU-Chef Reinhard Hoffknecht im gleichen Artikel weiter. Nach seinen Worten dürfe man den ländlichen Raum auch „nicht mit Zäunen zupflastern. Wir müssen handeln.“ (Kompletter Artikel unten verlinkt).

Wolfskot. ©Brigitte Sommer

Wölfe aus dem Rudel bereits heimlich beseitigt?

Es sind noch Wölfe dort im Landkreis Nienburg. Dies beweisen Spuren, die wir gefunden haben. Doch Wolfsfreunde und auch wir befürchten, dass bereits Tiere aus dem Rudel https://www.wolfsmonitoring.com/monitoring/wolfsterritorien/territorium_rodewald/ heimlich herausgeschossen worden sind. Während Waldpatrouillen kreiste auch in diesem Jahr wieder ein Hubschrauber über unseren Köpfen. Einsätze wie solche sollen den Millionenbetrag mit verursacht haben. Die Niedersächsischen GRÜNEN haben erneut eine kleine Anfrage nach Kosten und Legalität dieser neuen Schießgenehmigung erstellt. Gleichzeitig werden Förderung von Zäunen und Kostenerstattungen seitens der Landesregierung immer weiter verzögert, so dass sogar der Unmut, unter willigen Bauern wächst. Es sind zwar schon viel mehr Tiere wolfsabweisend eingezäunt, doch es finden sich immer noch zahlreiche Beispiele dafür, dass man eigentlich von Anfütterung sprechen müsste. Einer Anfütterung, die vielleicht sogar mit den Häschern abgesprochen wurde? An vielen Weiden finden sich nämlich mobile Hochsitze. Doch nicht nur dort. Das Gebiet ist nahezu zugepflastert mit Hochsitzen. Nirgendwo anders scheint die Jägerdichte höher zu liegen.

Ein Großteil der Bevölkerung durch Jägerlatein desinformiert

Viele Menschen vor Ort stehen den Wölfen neutral gegenüber. Angst hat so gut wie niemand. Allerdings sind die Menschen durch Jägerlügen sehr desinfomiert. So glaubt man, das sich Wölfe das ganz Jahr praktisch wie Nagetiere, unbegrenzt vermehren würden und dadurch die Region praktisch von Wildtieren leerfressen würden. Es sind viele Gespräche und Informationen nötig. Leider sind entsprechende Veranstaltungen bisher immer von Jägern und Bauern gestört worden.

Wölfe vermehren sich nur einmal im Jahr im Frühling. Dabei beansprucht nur eine Wolfsfamilie ein Gebiet, das sich nach der Dichte der Beutetiere und keinesfalls der Weidetiere richtet. Wölfe verteidigen ihr Revier gegen andere Rudel. Ein Zuviel an Wölfen kann es also keinesfals geben, denn die Welpen wandern spätestens im Alter von zwei Jahren ab und suchen sich ein eigenes Revier um eine eigene Familie zu gründen. Wölfe brauchen auch keine Wildnis. Sie kommmen in unserer Kulturlandschaft wunderbar klar und helfen dabei ganze Regionen zu renaturieren, denn im Gegensatz zu den Jägern, die auf Trophäen aus sind, töten Wölfe alte, kranke und schwache Beutetiere und tragen so zur Waldverbesserung und Gesunderhaltung von Populationen bei, was auch die Frage nach der Nützlichkeit oder dem Sinn eines Wolfs beantwortet. Viele ältere Menschen scheuen sich vor Neuem und Veränderungen. Sie sind nicht bereit, Raum zu teilen. Eine Veränderung nehmen wir allerdings bei Jungbauern und manchen Jungjägern wahr.

Im Gebiet des Moors wird noch immer Torf abgebaut. ©Brigitte Sommer
Blinder See in den Steimbker Kuhlen.

 

Auf Dokumentationspatrouille mitten im  Gebiet des Rodewalder Rudels. Dass Wolfsfreunde *innen diese Aufgabe übernehmen, wird immer wichtiger, denn eine neutrale oder gar kritische Presse gibt es nicht.

Es gibt Widerstand

Doch es regt sich Widerstand im Wald. Neben unseren Mitgliedern, die zu ihrer Sicherheit inkognito bleiben, sind auch weitere Wolfsfreunde auf eigene Initiative im Gebiet auf Streife. Wir freuen uns immer über Tipps und Wistleblower. Wir sichern Informantenschutz zu. Gegen die Schießerlaubnis protestieren neben den Grünen und uns auch die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht und der Landestierschutzverband Niedersachsen. Der Verein Freundeskreis frei lebender Wölfe e. V. geht den Weg der Klage ein. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. können noch nicht klagen, werden aber in Ergänzung zu unseren Aktivitäten weiterhin Strafanzeigen erstatten, sollte ein Wolf des Rudels zu Tode kommen.

 

Auch Wölfe benutzen gerne Wald- und Feldwege.

 

Für die Wildtiere ist es hier keinesfalls das Paradies, überall befinden sich Anlockplätze und Hochsitze.

 

Viele Jäger meinen, dass sie Spaziergänger aus ihrem Revier verscheuchen dürften. Dem ist nicht so. Man darf sich sogar abseits von Wegen aufhalten. Und das auch zu allen Tageszeiten. In der nun kürzlich veröffentlichten Wolfsverordnung ist aufgeführt, dass eine „absichtliche“ Jagdstörung eine Ordnungswidrigkeit wäre. Versehentliches Übertreten von Spuren kann damit aber nicht gemeint sein.
See bei Stöckse. © Brigitte Sommer

 

Zaunkontrollen:

Zaunkontrolle der Pferdeweide, wo der für die Schießgenehmigung entscheidende Riss stattgefunden haben soll. Wir fanden eine äußerst abgelegene Weide, ohne Unterstandmöglichkeit für die Pferde vor. Die Weide ist außen ringsum mit eigentlich verbotenem Stacheldrahtzaun umrundet. Im Inneren befindet sich hinter dem Stacheldrahtzaun eine einzige Litze in zirka 80 Zentimeter Höhe. ob diese Litze stromführend war, konnten wir nicht prüfen, weil wir sonst das Grundstück betreten hätten. Eine Außenlitze am Eingang führte jedenfalls keine Spannung.

 

Acht erwachsene Großpferde sind hier untergebracht. Versicherungen und FN verlangen mindestens drei Stromdrähte, bei Hengsthaltung sogar fünf Litzen. Selbst wenn die Pferde durch irgend etwas von außen aufgeschreckt werden, können sie sich durch den Stromdraht verheddern und im Stacheldraht schwer verletzen. So eine Einzäunung ist schon für die Pferde sebst sehr problematisch, geschweige den als Wolfsabwehr dienlich. Warum wird die Qualifikation als Pferdehalter nach Paragraph 11 (1) Nr. 8a des Tierschutzgesetzes nicht regelmäßig überprüft? ©Brigitte Sommer

 

Pferdeweide im Lichtenmoor.
Die Pferdeweide, wo der Riss eines Pferdes stattgefunden haben soll.
Zaunkontrolle der Pferdeweide, wo der Riss stattgefunden haben soll.

 

Hier diese Kontrolle auch als Film:

 

Jungrinder und Kälbchen in den „Steimbker Kuhlen“. Diese Weide ist nur mit Stachldraht eingezäunt und sehr abgelegen. Hinten in der Mitte kann man erkennen, dass die Pfosten schon fast von alleine umfallen. ©Brigitte Sommer
Die erste Litze beginnt hier in einer Höhe von über 40 Zenitmetern. Somit ist null Schutz vorhanden.

Weitere Zaunkontrolle mit Kälbchen hier:

Am Tag unserer Kontrolle waren weder Mutterkühe noch Kälber vort Ort. Dabei sind die Kälber bis Ende November 2020 noch mehrmals freilaufend gewesen. Hier der Hintergrund: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/09/14/niedersachsen-faktencheck-und-zaunkontrolle-dreiste-wolfsankoederung-mit-lebenden-kaelbchen-beim-rodewaldrudel/

 

Und eine weitere Weidekontrolle  bei Lichtenhorst als Film über unsere FB-Seite: https://fb.watch/2eb9gcrOhu/

Müllfrevel und Kirrplätze

Krähenmoor II, zwischen Steimbke und Stöckse wurden Kürbisse entsorgt. Dahinter steht ein Plastiktank einfach im Wald. ©Brigitte Sommer

 

Krähenmoor II, zwischen Steimbke und Stöckse. Hier wird eine alte Holzhütte im Wald zerfallen lassen. An diesem Ort waren im vergangenen Jahr mehrere Funktwildkameras platziert. Inzwischen sind sie weggenommen worden.
Krähenmoor II zwischen Steimbke und Stöckse. Dieser Umsturz ist wohl von den Jägern selber vorgenommen worden. Seither rottet der Hochsitz vor sich hin.

 

Im Wald zwischen Lichtenhorst und Steimbke modern Plastiksäcke mit Dämmmaterial, Altreifen, Hochsitzreste, eine verfallene Hütte sowie ein Klohäuschen vor sich hin. ©Brigitte Sommer
Ein altes Klohäuschen mitten um Wald zwischen Steimbke und Sonnenborstel. ©Brigitte Sommer

Dieser Müllfrevel auch als Film über unsere FB-Seite: https://fb.watch/2ebMGVkJBZ/

 

 

Kirrplatz zwischen Steimbke und Sonnenborstel, unweit der Schnellstraße zwischen Steimbke und Nienburg. Im Vordergrund ist eine Kirrung zu sehen. Im Hintergrund eine Funkwildkamera, die die Bilder in Realzeit auf ein Handy überträgt. Links daneben wird Birkenholzteer an einem Baum eingesetzt. In Wasser- und Naturschutzgebieten ist dies eigentlich verboten. Der Pfeil ganz links zeigt einen Bewegungsmelder, der zum Zeitpunkt der Aufnahme entfernt worden war. ©Brigitte Sommer

 

Bitte unterstützen Sie unsere leidenschafltiche Arbeit für Deutschlands Wölfe mit Mitgliedschaft https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/ und Spenden: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

Weiterführende Links:

Niedersächsische Wolfsverordnung: Niederschsische_Wolfsverordnung (4)

Gemeinsame Presseerklärung der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) und des Landestierschutzverbandes Niedersachsen zur Niedersächsischen Wolfsverordnung https://djgt.de/news/20201111143249_20201111_Gemeinsame_PM_Niedersaechsische_WolfsVO.pdf

Pressemitteilung des Umweltministeriums Niedersachsen zur erneut aufgenommenen Jagd auf das Rodewaldrudel: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/unanfechtbar-auch-in-letzter-instanz-wird-die-rechtmassigkeit-der-abschussgenehmigung-fur-den-rodewalder-ruden-gerichtlich-bestatigt-194961.html

Hier der Volltext des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg zur Abweisung der Beschwerde gegen das Urteil: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=MWRE200004569&st=null&showdoccase=1

Kleine Anfrage der Grünen: https://www.landtag-niedersachsen.de/drucksachen/drucksachen_18_10000/07501-08000/18-07957.pdf

Pressemitteilung zur weiterführenden Klage des Vereins Freundeskreis freilebender Wölfe e. V. : https://irp-cdn.multiscreensite.com/28460cac/files/uploaded/Pressemitteilung_Klage_Abschussverfügung_Rüde_Rodewald.pdf?fbclid=IwAR3GhcICxkVoE1xKQJdnwGMBku7-y8SDTxDv9CI5JNEtggSmaEOIguwnamk

Quellen: https://www.topagrar.com/jagd-und-wald/news/niedersachsen-erlaubt-drueckjagd-bayern-nicht-12396933.html?fbclid=IwAR1lr32ZWqFfNyHoKIOlaJARL0b7nzMu8WXqs6L5xzt4DbHyPlngbhVpzaU

https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/11/25/schiesserlaubnis-rodewaldrudel-oberverwaltungsgericht-lueneburg-segnet-wild-west-methoden-der-landesregierung-ab/

https://www.neustaedter-zeitung.de/artikel/12452.html?fbclid=IwAR0Q49q2gQ4IXuS-p-9r5xGtjPTda5-xsb5CoSvSmQWkcUxjszji4LvHrgQ

https://www.nabu.de/news/2020/09/28615.html

 

Aus der Traum mit der Wolfsjagd – Bund erteilt Niedersachsens Regierung eine Absage!

Es wird erstmal nichts mit einer legalen Wolfsjagd in Niedersachsen. Die Regierungskoalition (CDU/SPD) wollte den Wolf nicht nur ins Jagdrecht aufnehmen sondern sogar die Bestände regulieren. Jägermedien feierten sich schon für den Erfolg ihres Lobbyeinflusses. Doch jetzt gab es eine klare Absage vom Bund.

Auf Anfrage von NDR 1 Niedersachsen stellte eine Sprecherin des Ministeriums klar: Auch wenn der Wolf in das niedersächsische Landesjagdrecht aufgenommen werde, dürfe er als streng geschützte Art nicht gejagt werden, sondern unterliege einer ganzjährigen Schonzeit. Deswegen hält es das Bundesumweltministerium für verfassungsrechtlich bedenklich, den Wolf überhaupt in das Landesjagdrecht aufzunehmen. Auch könne man nicht im nationalen Alleingang bestimmen, wann es in einer Region genug Wölfe gibt, so wie sich das Niedersachsen in seinem Landtagsbeschluss vorstelle, heißt es. Das geschehe nämlich nach europaweit einheitlichen Kriterien in einem länder- und ressortabgestimmten Verfahren, an dem auch Niedersachsen beteiligt sei, sagte die Sprecherin des Bundesumweltministeriums.

EU verbietet präventiven Abschuss von Wölfen

Der Erhaltungszustand des Wolfes in Deutschland sei im Übrigen noch im vergangenen Jahr als ungünstig bewertet worden. Aber selbst wenn die Population als günstig bewertet würde, wäre ein präventiver Abschuss von Wölfen ohne Anlass trotzdem nicht erlaubt. Denn das sei mit der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU unvereinbar und damit rechtlich ausgeschlossen, hieß es aus dem Bundesumweltministerium. Das habe der europäische Gerichtshof 2019 bestätigt.

Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. begrüßen diese Entscheidung. Wir sind uns sicher, dass es auch an den vielen Beschwerden von Vereinen wie dem unseren sowie von zahlreichen Wolfs- und Naturfreunden *innen gelegen hat, dass hier diese Reaktion des Bund so eindeutig ausfällt. Unserer Ansicht nach dürfte diesse Enscheidung auch ein Schlaglicht auf die geplante „Niedersächsische Wolfsverordnung“ geworfen haben, die so nun eigentlich auch nicht durchgehen dürfte. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/11/04/wir-protestieren-wolf-im-jagdrecht-ist-ein-taeuschungsmanoever-und-hilft-keinem-weidetierhalter/

Quelle: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Jagd-auf-Wolf-Bund-erteilt-Niedersachsen-eine-Absage,wolf4404.html?fbclid=IwAR1xUp6QFrziq5vQpkss6BU_DbMBK1gzELd6k4-iahiAapC-bKH_CrQsJ0M

Erfolg in Schleswig-Holstein: Schießbefehl auf Wolf Dani (GW924m) wird aufgehoben, jedenfalls vorerst!

Wolfsrüde Dani ist nach Mecklenburg Vorpommern ausgewandert

Das Umweltminsterium geht endlich auf Forderungen ein, die wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. schon seit Wochen stellen und beendet den Schießbefehl auf Wolf Dani.

Beispielfoto. © Brigitte Sommer

Eine DNA-Probe hätte am 15. November bestätigt, dass GW924m am 26. Oktober bei Grambow/Schwerin in Mecklenburg-Vorpommern Nutztiere gerissen hat. Bereits am 21. Oktober konnte GW924m mittels DNA-Probe nach Nutztierrissen in Schwochel/Ostholstein nachgewiesen werden. GW924m hat den Bereich Südwestholstein offenbar verlassen und ist nach Osten weitergezogen“, sagte Umweltminister Jan Philipp Albrecht, gestern in einer Pressemitteilung.

Weiter wird Abrecht so zitiert: „Die Allgemeinverfügung zur Entnahme des Wolfes GW924m ist bis 31.12.2019 befristet und bleibt vorerst in Kraft. „Das ist eine Vorsichtsmaßnahme. In der  Vergangenheit hat der Wolf immer wieder einmal das Entnahmegebiet verlassen und ist nach einiger Zeit zurückgekehrt. Ob dies auch in diesem Fall eintreten wird oder der Wolf das Gebiet ganz verlässt, kann gegenwärtig noch nicht abschließend beurteilt werden.

Jäger dürfen nicht mehr schießen

Die Allgemeinverfügung zur Entnahme des Wolfes GW924m solle zum nächstmöglichen Zeitpunkt – Veröffentlichung im nächsten Amtsblatt am 2. Dezember – außer Kraft gesetzt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt bliebe sie allerdings formal gültig. Die Jagdausübungsberechtigten würden jedoch darauf hingewiesen, dass sich der Wolf mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit derzeit nicht im Entnahmegebiet aufhält und sie ab sofort die Bemühungen zur Entnahmen von GW924m einstellen sollten.

Damit geht das Umweltministerium in Schleswig-Holstein endlich auf Forderungen ein, die wir seit Wochen stellen. Hier unser neuester Artikel dazu: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/11/15/schleswig-holstein-wolf-dani-gw-924m-wahrscheinlich-abgewandert-andere-woelfe-im-revier-aber-weiter-schiesswuetige-jaeger-auf-der-lauer-im-lk-pinneberg/

In der Rissliste SH https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/A/artenschutz/Wolf_Tabelle.html ist seit Monaten zu erkennen, dass sich in der Region Pinneberg mit ziemlicher Sicherheit mindestens ein weiterer Wolf – dessen Genetik angeblich nicht ermittelt werden kann und deshalb in der Rissliste mit HW01 aufgeführt ist – aufhält und die Rissvorfälle gehen auch weiter, nachdem Dani abgewandert ist. Ein deutlicher Beiweis dafür, dass Wolf Dani eben kein Problemwolf ist, sondern dass wir es in Schleswig-Holstein genau wie in den meisten Regionen in Deutschland, mit Problemzäunen zu tun haben. Solange Managementpläne und Wolfsverordnungen den Weidetierhaltern Abschussverfügungen nach Rissen in Aussicht stellen, solange werden auch immer wieder Risse provoziert werden, um eben „Schießbefehle“ zu erreichen. Dass Dani auch in Mecklenburg-Vorpommern ungeschützte Weidetiere nicht verschmäht und sich das Problem der unwillgen Weidetierhalter nun verlagert, ist logische Konsequenz. Mit Landwirtschaftsminister Backhaus (SPD) steht Dani auch wohl auch ein Lobbypoltiker gegenüber, der in der Vergangenheit mit diversen Aussagen in Artikeln https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Backhaus-froh-ueber-Plaene-zum-Wolfsabschuss,wolf3910.html klar gemacht hat, dass er die Wölfe in Mecklenburg-Vorpommern am liebsten wieder los werden würde.  Allerdings sind wir auch in Mecklenburg-Vorpommern vor Ort und werden auch dort die Situation ganz genau beobachten. Dabei hätte man dem Wolf mit fachgerechten Zäunen, Herdenschutzhunden und Vergrämungsmaßnahmen den Appetit auf Schafe längst verderben können. Zudem auch die Anzahl an Falltieren (Weidetiere die durch andere Ursachen sterben) von Weidetieren um ein vielfaches höher liegen, als Dani jemals reißen könnte.

Juristen protestierten

Doch nicht nur wir protestierten. Auch die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierrecht e. V. http://www.djgt.de machte immer wieder auf die rechtliche Situation aufmerksam und sezierte Abschussverfügungen geradezu: http://www.djgt.de/system/files/291/original/311019_Stellungnahme_EuGH_Urteil_Wolf.pdf 

Doch die JDGT geht auch geht unseriöse Berichterstattung vor: Hier ein Leserbrief an die Süddeutsche Zeitung: http://www.djgt.de/system/files/295/original/Leserbrief_Süddeutsche_Wolf.pdf?fbclid=IwAR1wvwpwLxpMXoSyEWNsOjxkIXzRAALZwfiIprrcJZea6G3l3ZsYN_HscxU

Zahlreiche Aussagen von Poltikern, Jägern und Weidetierhaltern sowie Gründung von Antiwolfsinitiativen, die fordern, dass ganz Schleswig-Holstein und auch andere Regionen in Deutschland wolfsfrei bleiben sollen,  belegen unsere These seit Jahren. Statt den Weidetierhaltern endlich, wie es die EU erlaubt, Zäune zu hundert Prozent sowie entsprechende Weidetierprämien, die ihren Namen auch verdienen, zu bezahlen, werden hier auch mit der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Lex-Wolf) flyer-lex-2 die die GroKo unbedingt durchbringen will, nur weiter gewissenlose Halter, die nicht schützen wollen, unterstützt. Oft sind diese Halter ja auch zugleich Jäger. Geht die Lex-Wolf durch den Bundestag, dürften zukünftig ganze Wolfsfamilie sogar „vorsorglich“ abgeschossen werden.

Große Orgas schauen tatenlos zu

Weder der NABU noch der BUND, die – im Gegensatz zu uns – in SH klageberechtig wären, haben bislang etwas unternommen. Der NABU hatte dem Abschuss von Dani sogar zugestimmt.

Hier der Link zur Pressemitteilung des UM SH: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/V/Presse/PI/2019/1119/191118_WolfGW924.html?fbclid=IwAR3aKaoMup-Rr-0RycBMmmTOWkvRY4XNVTrZiyhHXuauX5uYn-5_cHQDlZU

Erweiterter Schießbefehl auf Wolf Dani – Zaunfrevel nimmt kein Ende – NABU und BUND legen keinen Einspruch ein – Trophäenjagd im Oktober

Wolfsschutz Deutschland e. V. protestiert auf das Schärfste gegen den erweiterten Schießbefehl auf Wolf Dani

Ab Mitte Oktober wird, wenn es nach den Wünschen der Jäger in Schleswig-Holstein geht, nun auch noch eine Trophäenjagd auf Wolf Dani beginnnen. Wir berichteten und protestierten ja bereits über die erweiterte Abschussverfügung, über die Umweltminister Albrecht Ende Angust entschieden hatte. Die Umweltverbände NABU, BUND und weitere hatten bis zum 20. September Zeit, sich zu äußern. Nach unserem Wissenstand hat niemand – außer der Deutschen Juritischen Gesellschaft für Tierrecht e. V. https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/09/13/deutsche-juristische-gesellschaft-fuer-tierschutzrecht-widerspricht-um-albrecht-und-kuendigt-strafanzeige-an-schiessbefehl-auf-wolf-dani-nicht-ausreichend-dargelegt/ und uns von Wolfsschutz Deutschland e. V. Widerspruch eingelegt und auch nicht Klage erhoben. Dies ist ein Skandal sondergleichen, denn es gibt keinen wirklichen Grund, Dani das Leben zu nehmen. Denn es handelt sich um gar keinen Problemwolf. Im Gegensatz  zu Niedersachsen (hier stellten die Grünen mehrere kleine Anfragen) gibt es in Schleswig-Holstein (Umweltminister Albrecht ist selber Parteimitglied der Grünen) nicht einmal eine Opposition, die zum Beispiel die Kosten des Jagdirrsinns hinterfragt, oder einen Untersuchungsausschuss fordert. Dies stellt demokratiegefährdende Zustände dar.  Wir rufen Tier- und Umweltschützer dazu auf, am 5. Oktober gegen Mahnfeuer zu protestieren sowie ihren Protest direkt bei Umweltminister Albrecht ( Kontakdaten hier – https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/01/24/schleswig-holstein-offener-brief-an-umweltminister-albrecht-unterlassen-sie-den-schiessbefehl-auf-wolf-dani/ und den anderen Verbänden kund zu tun.

Unglaublicher Zaunfrevel in Danis (Abschuss)Gebiet in Schleswig-Holstein

Einfach mal ganz ohne Zaun haben wir Schafe von Schäfer B. am Kätners Graben angetroffen. Diesmal auf der anderen Seite des Bahndamms, über den Dani bei der „Treckerjagd“ – wir berichteten:  https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/06/21/faktencheck-schleswig-holstein-bild-jungbauer-und-schaefer-verschweigen-dass-zaun-zum-wasser-offen-war/?fbclid=IwAR2gsUdSk1DKQahEzHCNQDQt8vXDMvxxNJ0_xIZpPCAiEqj_UG5rB3s7Cnk  – geflüchtet war. Direkt mit Hochsitz. Der Deich ist von der anderen Seite nur mit Wildzaun gesichert. Der Graben ist hier gerade mal zwei Meter breit von Böschung zu Böschung und knapp 30 Zentimeter tief. Da muss Dani nicht mal schwimmen. Dreiste Anfütterung!!!

Der BUND SH  hat uns folgende telefonische Stellungnahme gegeben:

– Der BUND S-H hätte in seiner Stellungnahme darauf verzichtet, Einwände gegen die Tötung von Dani zu erheben.
– Er akzeptiere die Argumente des Umweltministers, dass es weitere Risse von adäquat geschützten Weidetieren durch Dani gegeben hätte (zuletzt im August), und dass die Gefahr bestünde, dass Dani dieses Jagdverhalten weitergeben könnte.
– Der BUND hätte vom Umweltminister die Versicherung erhalten, dass die Allgemeinverfügung sofort aufgehoben würde, „sobald auch nur der vage Verdacht“ (O-Ton Eggers) auf einen neuen Wolf (Jungtier) in der (weiteren) Region besteht.
– Der BUND wird „keine rechtlichen Konsequenzen ziehen“ (O-Ton Eggers), sollte Dani getötet werden. Ein Rechtsanwalt hätte nur eine geringe Erfolgschance eingeräumt, und der BUND wolle eine Quote von 80% Klageerfolgen halten (wegen der „Außenwirkung“ und damit ihnen nicht irgendwann die Beteiligung nach Bundesnaturschutzgesetz… entzogen wird).
– Der BUND würde nicht so sehr auf das einzelne Tier schauen, sondern auf die Population, und die ist eher durch den Straßenverkehr gefährdet (er gab allerdings zu, dass Einzelentnahmen „on top“ kommen).

Risse im August nicht nachgewiesen  – kein Zaun vorhanden

Dieser Screenshot der offiziellen Rissliste SH zeigt auf, dass im August jedesmal kein Zaun vorhanden war und zudem auch keine Bestimmung durchgeführt werden konnte. HW01 bedeutet Wolf, es ist aber nicht klar, welcher Wolf. Dies müsste doch ein starkes Indiz dafür sein, dass sich ein weiterer Wolf dort aufhält. Der Schießbefehl müsste sofort gestoppt werden, zumal die Jungwolfwandersaison im Herbst beginnt.

Die Tabelle des Landes zu den Tierrissen zeigt doch gerade für den August, dass in allen Fällen gerade keine Zäunung vorlag und die Risse auch gerade nicht zugeordnet werden konnten.

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/A/artenschutz/Wolf_Tabelle.html

Es besteht nicht nur der vage Verdacht, es ist sogar ganz offiziell ein weiteres Wolfsterritorium bestätigt. Laut DBB-Wolf gibt es in SH genau zwei bestätigte Territorien. Wird ein Tier hier abgeschossen, wirkt sich dies auf jeden Fall auf den Erhaltungszustand in SH aus. https://www.dbb-wolf.de/…/territo…/liste-nach-bundesland

 

Schafe von Schäfer B. am Kätners Graben stehen völlig ohne Zaun auf der Weide.
Kein Zaun und auch noch eine Übersteighilfe über den Graben.
Schäfer B. jammerte in einem Bild-Artikel, dass er in diesem Jahr schon 27 Schafe verloren hat. Dies ist doch bei einer solchen Weide völlig ohne Zaun und auch noch mit Steg kein Wunder? Warum bekommt dieser Schäfer keine Strafe nach dem Tierschutzgesetz?
Der Graben ist nur 30 Zentimeter tief. Hunde oder Wölfe müssen nicht einmal schwimmen.

Nicht schützen, aber Mahnfeuer veranstalten – Wir rufen zur Gegendemo auf!

Eine davon steht bereits am Sonnabend, 5. Oktober, an: Die Initiative Südholstein plant für den Tag ab 17 Uhr am Strandfloh, Neuer Weg 41, in Kollmar (Kreis Steinburg) direkt an der Elbe, eine öffentliche Veranstaltung, zu der Mitglieder und interessierte Bürger eingeladen sind. „Wir werden eine große Feuerschale aufstellen, die Teil der Lichterkette sein wird. Außerdem dürfen gern Fackeln und Laternen von Groß und Klein mitgebracht werden“, sagt Zukowski von der Wolfshasserbürgerinitiative BI Dörfer

Gründungsmitglieder dieser Initiative sind die Nebenerwerbschäferin K. und die Haupterwerbsfamilie B. (siehe Film und Fotos), die fast 100.000 Euro alleine an EU-Subventionen erhält. Liest man sich die Forderungen dieser Initiative durch, geht es darum, überhaupt keinen Wolf in der Gegend dulden zu wollen. Die „Problemwolfkreation“ von Dani ist also ganz offentlichtlich nur vorgeschoben und erstes Mittel eine Wolfspopulation dort zu verhindern.  Die Agrarlobby bestimmt ganz augenscheinlich, was in Schleswig-Holstein zu geschehen hat und Politik und Umweltverbände ordnen sich unter. Darüber, was es im Gegenzug dafür gibt, kann man nur spekulieren.

Sollte Wolf Dani illegal erschossen werden, werden wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. Anzeige gegen alle ausführenden Personen sowie gegen den Minister stellen.

Hier nochmal zur Verdeutlichung zwei Videos, die zeigen, dasss auf einen Schutz der Weidetiere überhaupt kein Wert gelegt wird:

 

 

Problemzäune in Schleswig-Holstein: Jetzt auch noch falsche Höhenangaben von Amts wegen?

Die Lage in Schleswig-Holstein um den von einem Schießbefehl bedrohten Wolf  Dani spitzt sich immer mehr zu. Schon tausende haben sich an unserer Email-Aktion https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/01/24/schleswig-holstein-offener-brief-an-umweltminister-albrecht-unterlassen-sie-den-schiessbefehl-auf-wolf-dani/ an Umweltminister Albrecht (Grüne) beteiligt. Nun kommen immer mehr Ungereimtheiten ans Licht. So heisst es beispielsweise falls man Dani nicht vor die Flinte bekomme, sei es genauso rechtens irgendeinen anderen Wolf abzuschießen. Mehrere Jäger sollen sich bereits gemeldet haben. Sie scheinen bereits voll im Blutrausch zu sein.

Gleichzeitig beklagt sich die Jägerschaft darüber, dass es gar nicht so einfach sein würde, wäre der Schießbefehl endlich erteilt, Dani auf insgesamt zirka 400 Quadratkilometern zu finden. Deshalb überlege man, den Wolf anzufüttern. Dabei ist das Anfüttern von Wölfen nach Gesetzeslage strengstens verboten.

Nun haben wir von einer Informantin Fotos von Zäunen erhalten, die angeblich bereits 1,20 Meter hoch gewesen sein sollten. Zitat:

Ich habe auf folgenden Bericht http://m.kn-online.de/Nachrichten/Schleswig-Holstein/Zwei-Schafe-gerissen-Diskussionn-um-wolfssichere-Zaeune, die KN angeschrieben. Ich war am Tag, als Wolfsberater, TV etc. in Westerhorn waren, mit einer Freundin an der besagten Weide spazieren. Nach dem Bericht der KN über einen 1,20m überwundenen Zaun, musste ich am nächsten Tag dort mal mit dem Zollstock nachmessen. Nur ein kleiner Bereich war mit einem Netzzaun 1,20 gesichert. Der größte Teil war mit 4 Litzen gerade mal 1 m gesichert. Habe mich bei den KN über die schlechte Recherche beklagt. Die Nachricht, die ich von den KN erhielt, hat mich doch sehr erstaunt. Die Information über die Höhe von 1,20m habe die Redakteurin direkt vom Landeskoordinator für Wolfsfragen erhalten.

Das wiederum sollte nun einige Fragen nach sich ziehen:

Die Bilder sprechen für sich. Eine Stromprüfung wurde zwar nicht durchgeführt, doch auf einigen Bildern ist deutlich zu sehen, dass Gras und Gestrüpp in den Zaun hineinreicht. Eine Stromführung wird dadurch unterbrochen. Das Hauptargument für die „Entnahme“ Danis sei das mehrmalige Überwinden von vorschriftsmäßigen Zäunen. Diese Zäune sehen auf keinen Fall so aus. Ergo wäre ein Grund für einen Schießbefehl auf gar keinen Fall gegeben. Zudem verstößt der Passus „mehrmaliges Überwinden von Zäunen“ in Wolfsmanagementplänen sowieso gegen EU-Recht und dürfte einer Klage einer Umweltorganisation nicht standhalten. Da der NABU seine Zustimmung zum Abschuss von Dani gegeben hat, könnten aber Basismitglieder von WWF und BUND auf ihre Vereine einwirken.

cof