Bundesweite Mahnwache: Schluss mit der Quälerei von Füchsen in von Jägern angelegten Kunstbauten

In Deutschland ist es tatsächlich immer noch erlaubt, Jagdhunde an lebenden Füchsen zu trainieren. Dazu werden die Füchse in oft zu kleinen Zwingern gehalten und nur zum Training der Jagdhunde werden die inhaftierten Füchse in ebenfalls abgesperrte, künstliche Bauten gelassen. Solche Bauten nennen sich Schliefenanlagen. Während die Jagdhunde versuchen, die Füchse in den Tunneln zu erhaschen, erleiden die Verfolgten Todesängste. Das Netzwerk Fuchs, dem wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. auch angehören, ruft zu einer bundesweiten Mahnwache gegen diese tierfeindliche Praxis am 23. Juni auf.

Am 22.06.2023 endet eine sechsmonatige Frist in einem Verfahren um eine der vielen Schliefenanlagen in Deutschland. Die Betreiber hatten Zeit, Alternativen zur Ausbildung von Hunden am lebenden Fuchs zu finden. Es könnte damit also endlich gerichtlich anerkannt werden, dass die Füchse in den Schliefenanlagen leiden. Dies wäre ein erster Schritt zu einem Verbot dieser nach Jagdgesetzgebung immer noch legalen Tierquälerei. Um diesem notwendigen Schritt Nachdruck  zu verleihen, findet die bundesweite Mahnwache des Netzwerkes Fuchs statt. Das Netzwerk Fuchs ist ein Zusammenschluss von Gegnern der Fuchsjagd aus verschiedenen Organisationen wie Wildtierschutz Deutschland, Bürgerinitiative Pro Fuchs Deutschland, Aktionsbündnis Fuchs, verschiedenen Tierschutzverbänden und auch Wolfsschutz-Deutschland e. V. Wir ergreifen hier auch Partei für den kleinen Cousin unserer frei lebenden Wölfe in Deutschland.

Füchse verdienen Respekt, keine Verfolgung

Fuchsjagd ist grausam und sinnlos

Etwa eine halbe Million Füchse werden in Deutschland jedes Jahr von Jägern getötet. Der Rotfuchs ist eine der wenigen einheimischen Tierarten, die in vielen Bundesländern ganzjährig bejagt werden. Dabei sind auch besonders grausame Jagdpraktiken wie die Baujagd, die Fallenjagd, oder die Abrichtung von Jagdhunden an lebenden Füchsen an der Tagesordnung. Infolge fehlender, oder viel zu kurzer Schonzeiten sterben viele Fuchswelpen qualvoll, weil ihre Eltern erschossen wurden, oder werden selber bereits beim Spiel am Bau getötet.

Vereinsvorsitzende Brigitte Sommer mit dem aktiven Mitglied Lara bei einer Mahnwache vor einer Schliefenanlage am 2. April 2023 in Hessen.

 

Mahnwache am 2. April 2023 vor einer Schliefenanlage bei Hanau-Klein Auheim in Hessen, zusammen mit Wildtierschutz Deutschland e. V.

 

Im Hintergrund ist das „Gehege“ einer Schliefenanalge zu sehen, in dem zwei Füchse zur Jagdhundeausbildung gehalten werden. Im Vordergrund liegt ein toter Fuchs. Wurde dieses Tier nach seinem Tod achtlos einfach über den Zaun geworfen?

Keine belastbaren Argumente für die Fuchsjagd

Als Rechtfertigung für die starke Bejagung wird von vielen Jägern angeführt, man müsse die Fuchspopulation „regulieren“, etwa, um der Ausbreitung von Krankheiten Einhalt zu gebieten oder seltene Tiere zu schützen. Tatsächlich kann man die Fuchsdichte mit jagdlichen Mitteln jedoch nicht beeinflussen: Je mehr Füchse durch Jagd oder Unfälle sterben, desto stärker steigt die Geburtenrate. Andersherum führt eine sinkende Sterblichkeit durch soziale Regulationsmechanismen der Fuchspopulationen zu weniger Nachwuchs. „Geburtenbeschränkung statt Massenelend“, kommentierte dies der Biologe Erik Zimen.

Der Bestand von Rebhühnern, Feldlerchen und Feldhasen ist in den letzten Jahrzehnten nicht wegen Fuchs & Co. dramatisch zurückgegangen, sondern durch den Verlust ihrer Lebensräume. Studien zeigen, dass die intensive Fuchsjagd bedrohten Tierarten nicht hilft; oft zeigen sich sogar gegenteilige Effekte, etwa, weil mit der Jagd erhebliche Störungen einhergehen.

Weitere Infos: http://www.aktionsbuendnis-fuchs.de

Räude als natürliche Regulation verstehen?

Aufnahmen von Wildkameras in Sachsen-Anhalt zeigen Fälle von Räude bei Wölfen. Die Infektion kann schwerwiegend verlaufen und führt nicht selten zum Tod der Tiere. Jedoch ist die Krankheit Teil natürlicher Regulationsprozesse bei wildlebenden Tieren − auch wenn es im Einzelfall für Menschen schwer zu akzeptieren sei, schrieb das Landesumweltamt am fünften Juni in einer Pressemitteilung. Wir stellen diese Aussage gerne in unserem Artikel zur Diskussion. Teilen Sie uns Ihre Ansicht in den Kommentaren mit.

In fünf der in Sachsen-Anhalt bekannten Wolfsrudel seien nachweislich Fälle von Räude aufgetreten. Das zeigen Bilder aus Wildkameras und ein Wolfstotfund im April bei Jütrichau. Betroffen seien die Territorien Oranienbaumer Heide, Stresower Heide, Hoher Fläming, Parchen und Zerbst.

Dieser Wolf hat keine Räude und kratzt sich wahrscheinlich wegen Mückenstichen. Allerdings sind die Anfangssymptome bei Räude ähnlich. Die Tiere kratzen sich bis die Haut offene Wunden aufweist Das Fell fällt an den betroffenen Stellen ab. Was im Sommer noch keine schlimme Auswirkungen hat, kann im Winter zum Erfrierungstod führen. Für Hunde gibt es mehrere sehr gut wirksame Medikamente, die die Milben töten. Sie würden auch beim Wolf wirken. Doch dies scheint nicht gewollt zu sein.

Bei der Krankheit handelt es sich um die von Milben verursachte Sarcoptes-Räude, von der sogenannte Hundeartige, also Füchse, Marderhunde oder Wölfe, befallen werden. Die Milbenart nistet sich im Fell ein und legt ihre Eier in der Haut ab. Das führt bei den befallenen Tieren zu starkem Juckreiz, der durch intensives Kratzen bekämpft wird. Dadurch fällt das Fell an diesen Stellen aus, die Haut wird eröffnet und es kommt zu Entzündungen, die das Immunsystem belasten. Das wiederum führt zu Auszehrung und im schlimmsten Fall zum Tod. Räudeausbrüche können in Wolfspopulationen zu einer deutlich erhöhten Sterberate, insbesondere unter den Welpen führen. Tiere mit starkem Immunsystem heilen die Krankheit meist aus, selbst wenn sie massiv befallen sind. Generell handele es sich dabei um einen natürlichen Regulationsmechanismus, der ohne menschliche Eingriffe funktioniert, so die Ansicht des LAU.

Nicht nur in Sachsen-Anhalt, auch in anderen Bundesländern wie Sachsen und Brandenburg haben wir immer wieder Wölfe mit Räude vor unseren Kameras.

Bei jagdbaren Tieren, wie Füchsen, sei es üblich, stark erkrankte Tiere zu schießen. Bei streng geschützten Tierarten wie Wölfen wäre auch bei Räudeerkrankung der Abschuss nur in Ausnahmen möglich. Insbesondere, wenn ein Tier so stark geschwächt ist, dass es nicht mehr flüchten kann und wenn nach tierärztlicher Einschätzung keine Chance auf Überleben besteht, dürfe es getötet werden.

Und genau bei dieser Argumentation können wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. in Punkto Logik und Ethik nicht mehr ganz folgen. Während Füchse, die sowieso in fast allen Bundesländern, in manchen sogar ohne Schonzeit und ohne vernünftigen Grund bereits geschossen werden dürfen, dürfen sie bei Räude dann gleich nach Sichtung „erlöst“ werden. Aber ein Wolf, bei dem eine Räudeerkrankung beobachtet wird, darf weder „erlöst“ noch darf ihm geholfen werden? Die Spätfolgen von Räude können furchtbar sein. Schwere bakterielle Infektionen können zu einer Sepsis führen, oder das betroffene Tier kann im Winter elendig erfrieren. Für Hunde dagegen gibt es es Hilfe. Drei wirksame Medikamente töten die Milben ab. Infolge dessen kann die Haut heilen und das Fell nachwachsen. Per Köderform könnte auch Wölfen dieses Medikament verabreicht werden. Übrigens gibt es das Krankheitsbild auch beim Menschen. Die Milbenerkrankung beim Menschen wird in der Umgangssprache Krätze genannt. Cremes und Medikamente können die Milben beseitigen.

Vor ein paar Jahren wurde ein Tierfilmer, der Pinguine in der Antarktis gerettet hatte, statt nur ihren Überlebenskampf mit anschließendem sicheren Tod zu filmen, für sein entschlossenes Handel gefeiert.

Der Natur ihre Auslese treffen zu lassen, ist einfach, solange man dies als mitfühlendes Mitlebewesen nicht mitbekommt. Doch sofern Leid bemerkt wird und Hilfe möglich wäre, gibt es da nicht eine moralische und ethische Verpflichtung zu helfen?

Wie ist Ihre Meinung? Teilen Sie sie uns gerne in den Kommentaren mit.

Quelle: https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Wir_ueber_uns/Pressemitteilungen/2023/Pressemitteilung_Nr_12_Raeude.pdf?fbclid=IwAR24gsTAaNtVVmZ_sbKJQbu4Bme-9pf5Qu4HeALDkqwcpPRYfc6xGfcDhxc

Presseinformation – Witas e. V. die Stiftung Hope und Wolfsschutz Deutschland e. V. decken gemeinsam Jägerlügen auf

Presseinformation

Jägerlügen aufgedeckt

Immer stärker gerät die Jagd, und vor allem die Hobbyjäger selbst, unter massive Kritik. Tier- und Naturschützer warnen eindringlich vor den Gefahren dieser höchst fragwürdigen Freizeitbeschäftigung, die Flur und Fauna weitaus mehr schädigt, als nutzt.
Auch allgemeine Stimmen in der Bevölkerung werden immer lauter, wenn es darum geht die Hobbyjagd endlich zu verbieten. Nicht zuletzt die hohe Anzahl von Jagdunfällen dürfte dabei eine beträchtliche Rolle spielen.

Anlass genug, für drei Natur- und Tierschutzorganisationen dieses nochmal ganz speziell in ihren Focus zu stellen.
Die Vereine Witas e.V. (Wildtier & Artenschutz), Wolfsschutz Deutschland e. V.  sowie die Stiftung „Hope – Hoffnung für Füchse“ (eine Fuchsauffangstation) haben sich das Ziel gesetzt, auf diese Missstände aufmerksam zu machen.

Orgas, Vereine und Initiativen können den Flyer gegen Portokosten bestellen:

Gemeinsam haben sie einen Flyer auf den Weg gebracht, der über Falschmeldungen der Jagdorganisationen aufklären will. Noch immer kursieren viele Behauptungen über Sinn und Zweck der Jagd in den Medien, die in keinster Weise der Wahrheit entsprechen.
„Die 11 Jagd-Irrtümer und Jägerlügen“ ist der Titel dieser Broschüre, die in größeren Stückzahlen gegen Erstattung Portokosten bei den Vereinen und der Stiftung unter folgenden Email-Adressen für Veranstaltungen, Mahnwachen, Demonstrationen uvm. kostenlos angefordert werden kann: info@fuchs-hoffnung.de hjenal@t-online.de volker.vogel@wolfsschutz-deutschland.de

Interessierte Privatleute und Natur- Wolfs- sowie Fuchsfreunde, die nur ein Exemplar benötigen, können sich den Flyer hier herunterladen: Luegen der Jaeger FLYER 8-seiten AUSSEN[1] Luegen der Jaeger FLYER 8-seiten INNEN[1]

Wolfsschutz-Deutschland: „Lex Wolf“ ist die Legitimation zur erneuten Ausrottung der Wölfe – Aufforderung an Abgeordnete, dem Gesetz nicht zuzustimmen

Wolfsschutz Deutschland e.V. lehnt den Gesetzesentwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes der Bundesregierung auf das Schärfste ab und fordert die Bundestagsabgeordneten auf, gegen dieses Gesetz im Bundestag zu stimmen.

Tritt die „Lex Wolf“ in Kraft, können Wölfe nach Belieben einfach abgeschossen werden.

UPDATE – 13.09.2019 – Die Änderung des Naturschutzgesetzes (LEX-Wolf) wurde noch vor der Sommerpause vom Bundesrat genehmigt und dann an den Bundestag weitergegeben. Die Änderung soll jetzt nach der Sommerpause vom Bundestag genehmigt werden. Wir haben zusammen mit der DJGT einen Flyer entwickelt, den wir zum Teil in Berlin verteilt haben und mit der Post versenden haben. Wir stellen nun den Flyer allen zur Verfügung, um ihn an Bundestagsabgeordnete mit der Bitte zu versenden, der Änderung des Naturschutzgesetzes nicht zuzustimmen. Hier ist unser Flyer flyer-lex-2 zum Herunterladen. Hier ist die komplette Stellungnahme der DJGT: http://www.djgt.de/system/files/252/original/190622_Stellungnahme_Gesetzesentwurf_Wolf.pdf

Noch vor der Sommerpause, die am 1.7.2019 beginnt, soll der neue Gesetzesentwurf zum Bundesnaturschutzgesetz § 45 „Lex Wolf“ der Bundesregierung durch den Bundestag und durch den Bundesrat gejagt werden. Ein entsprechender Antrag wurde von der Bundeskanzlerin Angela Merkel an den Bundestagspräsidenten Schäuble gesendet. Es ist erschreckend, wie schnell dieser Gesetzesentwurf wider besseres Wissen durch die Regierungsinstanzen durchgepeitscht werden soll. Wir fragen uns, ob dies mit unserer Demokratie überhaupt vereinbar ist.

Nach wie vor spricht sich mit 79 Prozent eine überwältigende Mehrheit der Bevölkerung für den Wolf aus, und das trotz ständiger Medien- und Lobbyhetze. Im Schatten der ab Mitte Juni beginnenden Sommerferien in verschiedenen Bundesländer soll der neue Gesetzesentwurf nun noch schnell die letzten parlamentarischen Hürden passieren. Die Bundesregierung weiß genau, dass die meisten Bundesbürger*innen dann quasi nur noch die Urlaubszeit im Kopf haben und sicher nicht die „Lex Wolf“.  Ein probates Mittel, um Protesten zu entgehen? Im vergangenen Jahr wurde während der Fußball-WM eine Weideprämie für Nutztierhalter abgelehnt.

Demokratische Spielregeln werden außer Kraft gesetzt

Die Bundesregierung kuscht vor einer großen Lobby, die eine kleine Minderheit von Wolfshassern, in erster Linie Jäger und vor allem Landwirte vertritt. Sie schieben ihre wirtschaftlichen Interessen absolut in den Vordergrund. Gerade diese werden von der Gesellschaft seit Jahrzehnten hochgradig subventioniert. Also sollte es recht und billig sein, ein entsprechendes Entgegenkommen zu erwarten – oder die Subventionen für die Landwirte werden massiv zurückgefahren. Aber genau diese kleine Minderheit setzt mit Hilfe der Politik die demokratischen Spielregeln außer Kraft. In Diktaturen mag eine solche Vorgehensweise normal sein, aber in einer Demokratie?

Geht die Lex-Wolf durch, wäre es dann möglich, einfach wahllos Wölfe und sogar ganze Wolfsfamilien mit Welpen abzuschießen. Nutztierrisse müssten genetisch nicht mehr einem Wolf zugeordnet werden. Geradezu irrwitzig wäre es, wenn Abschüsse schon zur Abwehr drohender landwirtschaftlicher „Schäden“ erlaubt werden würden. Wölfe könnten dann tatsächlich so lange getötet werden, bis keine „Schäden“, d.h. Nutztierrisse mehr vorkommen (§ 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1). Mit anderen Worten: Erst wenn wieder erneut alle Wölfe in Deutschland ausgerottet sind, finden keine Nutztierrisse durch Wölfe mehr statt. Anschließend müssten dann z.B. alle Füchse und Hunde ebenfalls ausgerottet werden, da diese ja auch immer wieder Nutztiere reißen! 

Das klingt nicht nur irrsinnig, das ist es auch, wie neueste Zahlen aus einer Pressemitteilung der GRÜNEN in Hessen am 12.06.19 belegen. Zitat Umweltministerin Hinz: „Beim Thema Wolfrisse ist zu beachten, dass bei der ganz normalen Haltung ohne besondere Vorfälle in Hessen jährlich rund 15.000 Schafe und Ziegen sowie mehr als 20.000 Kälber während der Geburt, durch Krankheiten oder andere Ursachen vorzeitig zu Tode kommen. Im Vergleich wurden in diesem Jahr in Hessen 12 Wolfsrisse bei Nutztieren nachgewiesen.“ In allen anderen Bundesländern sieht es ähnlich aus.

Eine Legitimation, die Wölfe wieder auszurotten

Mit diesem veränderten Gesetz müssten die Nutztierhalter auch weiterhin ihre Weiden nicht wolfsabweisend schützen. Wir sagen und wir haben es auch mit unseren Zaunkontrollen nachgewiesen: Nicht wenige Halter opfern bewusst und freiwillig ihre Tiere, um Gründe zu haben, Wölfe abschießen zu lassen. Es ist im Grunde genommen eine offene Anfütterung der Wölfe. Geradezu widersprüchlich ist es, dass in der Lex-Wolf das Anfüttern von Wölfen verboten werden soll.  Der Jägerschaft soll es das nämlich das Anfüttern von Wöfen erlaubt werden, um sie dann anschließend zu erschießen. Der Gesetzesentwurf „Lex Wolf“ ist  die Legitimation, um die Wölfe zum 2. Male wieder in Deutschland auszurotten.

Mit diesem Gesetz hebelt die Bundesregierung nicht nur das EU-Recht aus, sondern auch das Tierschutzgesetz. Dabei ist es laut der EU seit Anfang des Jahres möglich, dass die Weidetierhalter 100 Prozent Entschädigung bei Rissen sowie eine 100 prozentige Förderung bei der Anschaffung von wolfssicheren Zäunen und auch von Herdenschutzhunden erhalten.

Auch die im Gesetz festgeschriebene Tötung von Wolfshybriden (§45a Absatz 3, kommt in der Natur sehr selten vor) ist nicht hinnehmbar und ist letzten Endes rassistisch. Eine Hybridisierung der Wölfe von 1,1 Prozent bedeutet keine Gefahr für die „reinerbigen“ Wölfe. Das hier mit der Lex-Wolf jede Verhältnismäßigkeit der Mittel überschritten wird, zeigt sich auch in Punkto Sicherheit des Menschen, die laut Merkel an erster Stelle stehen müsse. Seit 20 Jahren ist kein Vorfall oder gar Angriff mit einem wild lebenden Wolf bekannt geworden. 

Wir werden mit allen möglichen Mitteln die Umsetzung dieses derart naturschutzfeindlichen Gesetzes zu verhindern versuchen, denn der Wolf ist gekommen, um zu bleiben. Wie im Klimaschutz muss nun endlich auch im Natur- und Artenschutz endlich gehandelt werden. Artenschutz braucht Tierrechte.

Hier der Link zum Schreiben von Merkel https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/108/1910899.pdf?fbclid=IwAR37DanbK84_li6BycHMrpiQ_indWIlNzalaWRxRIRkARICjh9bhbdUZoB8

 

Luxemburg macht es seit Jahren erfolgreich vor! Wir fordern das Ende der Fuchsjagd auch in Deutschland

Aktuell: Luxemburg verlängert abermals das Fuchsjagdverbot

 

Auf Anfrage des Aktionsbündnisses Fuchs teilte ein Vertreter aus dem Ministerium für Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung für die Regierung des Großherzogtums Luxemburg mit, dass „die Regierung einen Verordnungsentwurf betreffend die Jagdsaisons 2019 und 2020 sowie die jagdbaren Tiere angenommen hat. Der Vertragsentwurf ist derzeit zur Stellungnahme beim Staatsrat (Conseil d’Etat) und soll vor dem 1. April dieses Jahres in Kraft treten. Im Verordnungsentwurf ist der Fuchs weiterhin nicht als jagdbare Art aufgeführt.“

Demnach wird das Fuchsjagdverbot in Luxemburg erneut von der Regierung bestätigt und weitergeführt.

 

Keine Fuchsjagd? Kein Problem!

Die Schreckensszenarien ausufernder Fuchsbestände oder der Ausbreitung von Wildkrankheiten, welche der Jagdverband FSHCL prognostiziert hatte, sind natürlich nicht eingetreten. Seit Einführung des Fuchsjagdverbotes hatten sich die Jagdbefürworter mit fadenscheinigen Argumenten sowie massiver Lobby- und Pressearbeit gegen die Schonung der nützlichen Beutegreifer ausgesprochen – zum Glück ohne Erfolg, denn das Fuchsjagdverbot ist eine wahre Erfolgsgeschichte: Natur- und Forstverwaltung haben keine Probleme durch das Fuchsjagdverbot festgestellt; es gibt keine Indizien für eine Zunahme der Fuchspopulation, und die Befallsrate der Füchse mit dem Fuchsbandwurm hat sich seit dem Jagdverbot eher verringert als erhöht. War sie erst im Jahr 2014 bei anhaltender Bejagung auf 39,7% gestiegen, so lag sie 2017 nur noch bei 24,6%. Auch vor dem Verwaltungsgericht war die Luxemburger Jägerföderation FSHCL mit ihrem Ansinnen, das Jagdverbot gerichtlich zu kippen, kläglich gescheitert. Es gibt ganz offenkundig keine stichhaltigen Argumente, die für die Fuchsjagd und somit für ein Ende des Fuchsjagdverbots sprechen.

 

Das fünfte Jahr Fuchsjagdverbot in Luxemburg

… beweist erneut, wie unnötig das massenhafte und grausame Töten dieser ebenso nützlichen wie schönen Beutegreifer tatsächlich ist. Seit 2015 ist in Luxemburg die Jagd auf Füchse inzwischen verboten. Die Grünen (Dei Greng) hatten – ebenso wie  Claude Turmes, Staatssekretär für nachhaltige Entwicklung und Infrastruktur, persönlich – bereits vor den Wahlen im Oktober 2018 angekündigt, ohne Wenn und Aber am Fuchsjagdverbot festzuhalten und sich für eine Verlängerung einzusetzen, denn: Die vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse sowie die bisherigen Erfahrungen in Luxemburg sprächen klar für die Beibehaltung des Fuchsjagdverbots.

Nach dem Wahlerfolg führt die Regierung die Erfolgsgeschichte des Fuchsjagdverbots nun fort und bleibt damit auf ihrem richtungsweisenden Kurs, dem sich endlich auch Deutschland und andere Länder anschließen sollten!

 

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Das Aktionsbündnis Fuchs ist eine Initiative von mehr als 60 deutschen Tier- und Naturschutzverbänden – zu dem auch Wolfsschutz Deutschland e. V. gehört – mit dem Ziel einer ganzjährigen jagdlichen Schonung des Rotfuchses.

Wolfsschutz Deutschland fordert: Schluss mit grausamen Jagdveranstaltungen und der Hatz auf Fuchsfamilien

Aktionsbündnis Fuchs: Deutsche Tier- und Naturschutzorganisationen prangern grausame Fuchswochen an

 

Im Januar und Februar haben Füchse noch mehr als sonst unter Nachstellungen zu leiden: Ausgerechnet zur Paarungszeit werden sie im Rahmen sogenannter Fuchswochen vielerorts besonders rücksichtslos verfolgt. Mehr als sechzig Organisationen und Initiativen aus dem Natur- und Tierschutzbereich fordern, Luxemburgs Vorbild zu folgen und die ebenso grausame wie sinnlose Fuchsjagd einzustellen.

 

Fuchswochen sind mehrere Jagdreviere übergreifende Veranstaltungen, bei denen mit allen zur Verfügung stehenden Jagdmethoden Hatz auf Füchse gemacht wird. Am Ende einer solchen Tötungsaktion liegen bisweilen mehrere Dutzend Füchse „auf der Strecke“ – viele von ihnen schlimm zugerichtet, mit zerschossenen Kiefern und Läufen oder heraushängenden Eingeweiden.

Qualvoller Tod ganzer Fuchsfamilien

Diese intensive Bejagung erfolgt gerade in einer Zeit, in der Wildtiere eigentlich mit ihrer Energie haushalten müssen. Bei Füchsen spielt darüber hinaus der Fuchsvater eine wichtige Rolle bei der Versorgung von Füchsin und Welpen im Frühjahr – wird dieser nach erfolgter Paarung beispielsweise im Rahmen der Fuchswochen getötet, führt dies nicht selten später zum qualvollen Tod der gesamten Familie.

 

Fuchsjagd: Grausam und sinnlos

Etwa eine halbe Million Füchse werden in Deutschland Jahr für Jahr von Jägern getötet, wobei auch besonders grausame und in anderen Ländern bereits verbotene Praktiken wie die Baujagd, die Jagd mit Totschlagfallen oder die Abrichtung von Jagdhunden an lebenden Füchsen zum Einsatz kommen. Anders als von vielen Jagdverbänden behauptet, kann von einer „Notwendigkeit“ der Fuchsjagd keine Rede sein: Studien zeigen ebenso wie Erfahrungen aus fuchsjagdfreien Gebieten unmissverständlich, dass Fuchspopulationen sich ohne menschliches Zutun regulieren. Verluste durch die Jagd werden dagegen durch steigende Geburtenraten und Zuwanderung schnell ausgeglichen.

 

Aktionsbündnis Fuchs fordert Einstellung der Fuchsjagd

Das Aktionsbündnis Fuchs ist ein stetig wachsender Zusammenschluss von Tier- und Naturschutzorganisationen, dem auch Wolfsschutz Deutschland e.V. angehört. Es setzt sich dafür ein, dass die Fuchsbejagung bundesweit beendet wird. „Es wird höchste Zeit, dass diesen sinnlosen Grausamkeiten Einhalt geboten und die Gesetzgebung dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand angepasst wird“, erläutert Dag Frommhold, einer der Initiatoren des Bündnisses. „Luxemburg hat dies im Frühjahr 2015 getan, mit ausnehmend positiven Ergebnissen.“

 

Kontakt: www.aktionsbuendnis-fuchs.de und www.wolfsschutz-deutschland.de

Blutgeld: Landesregierung in Sachsen-Anhalt unterstützt Pelzvermarktung der Jägerschaft

Landesregierung in Sachsen-Anhalt subventioniert Pelzvermarktung

 

Für Pelzbekleidung gibt es kaum noch einen Markt; viele große Modedesigner und Kaufhäuser – wie zuletzt etwa Breuninger – haben der Produktion und dem Verkauf von Pelzmode abgeschworen. Aus gutem Grund: Pelz ist, unabhängig davon, ob er aus Jagd, Fallenfang oder sogenannten „Pelzfarmen“ stammt, untrennbar mit Leid und Tod von Tieren verbunden. Dennoch versuchen Jagdverbände nun, Pelz wieder salonfähig zu machen – und verwenden dazu nach Informationen des Aktionsbündnisses Fuchs in erheblichem Maß Steuergelder und staatliche Förderung.

Der Deutsche Jagdverband hat 2016 gemeinsam mit dem Landesjagdverband Baden-Württemberg die Fellwechsel GmbH gegründet, ein Unternehmen, das Felle getöteter Wildtiere als vermeintlich naturnahe Kleidung und Accessoires verarbeiten und vermarkten soll. So wurde im baden-württembergischen Rastatt etwa eine zentrale Abbalgstation errichtet, in der Marder, Fuchs und Co. das Fell über die Ohren gezogen wird; mit entsprechenden Vermarktungskampagnen will man die Pelze an den Kunden bringen. Der Zentralverband des Kürschnerhandwerks steuert das von ihm selbst eingeführte Label „we prefur“ bei, mit dem den Pelzen erschossener oder in Fallen gefangener Tiere ein ökologischer Anstrich gegeben werden soll.

Defizitäres Pelz-Unternehmen mit Mitteln steuerbefreiter Jagdvereine finanziert

Obwohl finanzkräftige jagdaffine Firmen wie etwa die Blaser Jagdwaffen GmbH zu den Abnehmern der Fellwechsel GmbH gehören, und obwohl Jäger derzeit angehalten werden, erlegte Tiere gratis zur Verfügung zu stellen, ist das Projekt hochgradig defizitär und hat im ersten Jahr seiner Geschäftstätigkeit Verbindlichkeiten von über 400.000 Euro angehäuft. Bezeichnenderweise bestehen laut Bundesanzeiger 138.000 Euro dieser Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern – obwohl etwa der Deutsche Jagdverband satzungsgemäß ein gemeinnütziger Verein ist. Durch die Hintertür kann damit dessen Steuerbegünstigung genutzt werden, um ein fragwürdiges Wirtschaftsunternehmen zur Pelzvermarktung zu finanzieren.1

Sachsen-Anhalt subventioniert Pelzprojekt der Jagdverbände

Doch damit nicht genug: Wie zwei Kleine Anfragen aus Sachsen-Anhalt zeigen, wird „Fellwechsel“ in erheblichem Umfang direkt mit Steuergeldern subventioniert. So heißt es in den Ausführungen der schwarz-rot-grünen Landesregierung, dass im Jahr 2018 Haushaltsmittel von 100.000 Euro „zur Umsetzung des Projektes „Fellwechsel“ in Sachsen-Anhalt“ reserviert seien. Zudem wurden Mittel für die Anschaffung von 40 Gefriertruhen und vier Kühlcontainern in Einrichtungen des Landesforsts bereitgestellt2. Es ist wohl davon auszugehen, dass für deren laufenden Betrieb ebenfalls der Steuerzahler aufkommen soll.

Pelz als alte, neue Rechtfertigung für die Jagd auf Fuchs und Co.?

Höchstwahrscheinlich geht es den Jagdverbänden jedoch bei weitem nicht nur darum, Geld in die eigenen Kassen zu spülen – das Projekt Fellwechsel dient vor allem auch als Propagandainstrument. Mit dem Hinweis auf vermeintlich „ökologisch korrekten“ Pelz will man die gesellschaftlich geächtete Pelzkleidung wieder salonfähig machen und eine Rechtfertigung für die fragwürdige Verfolgung von Füchsen und anderen Beutegreifern schaffen. So wird in Verbindung mit der Vermarktung der Pelzprodukte behauptet, dass die Jagd auf Fuchs und Co. notwendig und eine Nutzung der Felle daher nicht verwerflich sei. Tatsächlich setzt sich hingegen immer mehr die Erkenntnis durch, dass die Jagd auf Fuchs und Co. keineswegs notwendig, sondern ökologisch unsinnig ist und beispielsweise die Ausbreitung von Wildtierkrankheiten fördert.

Dabei ist es schlichtweg abstrus, Pelz als nachhaltige Kleidung zu bewerben. Tatsächlich kommen etwa beim Gerben der Felle hochgradig toxische Chemikalien zum Einsatz, und beim Schuss auf Beutegreifer wird meist umweltschädliches Bleischrot verwendet. Hinzu kommt, dass gerade Füchse oft durch besonders grausame Jagdpraktiken wie die Fallen- oder die Baujagd zu Tode kommen.

Bundesrat: Keine Notwendigkeit, sich mittels Pelzes gegen Kälte zu schützen

Der Deutsche Jagdverband hat die Zeichen der Zeit offensichtlich ebenso wenig erkannt wie die Landesregierung in Magdeburg. Die bei weitem überwiegende Bevölkerungsmehrheit spricht sich klar gegen Produkte aus Echtpelz aus, und auch der Deutsche Bundesrat sieht in einem 2015 vorgelegten, bislang aber nicht umgesetzten Gesetzesentwurf keine Notwendigkeit, sich hierzulande mittels Pelzkleidung gegen Kälte zu schützen3.

 

„Gerade die Subventionierung der Pelzvermarktung durch die sächsisch-anhaltinische Regierung ist ein Rückschritt in dunkle Zeiten“, so Heidrun Heidtke, eine Gründerin des von mehr als 60 Tier- und Naturschutzorganisationen unterstützten Aktionsbündnisses Fuchs, zu dem auch Wolfsschutz Deutschland e. V. gehört.  „Die beteiligten Parteien – zu denen wohlgemerkt auch die Grünen gehören – müssen sich vorwerfen lassen, sinnlose Tierquälerei vorsätzlich und gegen den Willen der meisten Steuerzahler mit Steuergeldern zu fördern. Es darf nicht darum gehen, Pelzprodukte mit aller Gewalt wieder salonfähig machen zu wollen, sondern darum, sie mitsamt der Jagd auf Füchse und andere Beutegreifer ein- für allemal abzuschaffen.“

 

  • Bilanz der Fellwechsel GmbH für das Jahr 2017, im Deutschen Bundesanzeiger, www.unternehmensregister.de
  • Landtag von Sachsen-Anhalt, Drucksache 7/3109 vom 28.06.2018, sowie Drucksache 7/3030 vom 14.06.2018
  • Gesetzentwurf des Bundesrates, Drucksache 217/15 (Beschluss), vom 10.07.2015

Ausführliche Darstellungen über Füchse und Fuchsjagd sowie wissenschaftliche Nachweise finden Sie in den Erläuterungen und Quellenangaben des Aktionsbündnisses Fuchs.

 

Kontakt:

Aktionsbündnis Fuchs

www.aktionsbuendnis-fuchs.de

aktionsbuendnis@fuechse.org

 

Erfolgsmodell Schonung für Füchse in Nationalparks

Schonung von Füchsen in deutschen Nationalparks: Ein Erfolgsmodell

Das Aktionsbündnis Fuchs ist eine bundesweite Initiative von mehr als 60 Tier- und Naturschutzverbänden mit dem Ziel einer ganzjährigen jagdlichen Schonung des Rotfuchses. Auch Wolfsschutz Deutschland e.V. ist Mitglied im Aktionsbündnis Fuchs. Eine Umfrage des Aktionsbündnisses Fuchs zeigt, dass die allermeisten deutschen Nationalparks die Fuchsjagd ganz unterbunden oder sie zumindest stark eingeschränkt haben – mit durchweg positivem Fazit. Der Jägerschaft ist das ein Dorn im Auge: Sie fürchtet nichts mehr als Gebiete, die der Bevölkerung vor Augen führen, dass die Natur sich in weiten Teilen auch ohne den Eingriff von Hobbyjägern problemlos regelt.

Jäger wehren sich mit allen Mitteln gegen die Ausweisung größerer Gebiete, in denen die Jagd ruht. Kaum verwunderlich, zeigen Erfahrungen etwa mit fuchsjagdfreien Regionen im Ausland doch, dass die natürlichen Regulationsmechanismen sowohl in naturbelassenen Gebieten als auch in der modernen Kulturlandschaft ohne Jagd auf Beutegreifer problemlos funktionieren. Ob in Luxemburg, wo Füchse seit einigen Jahren nicht mehr gejagt werden, im weitestgehend jagdfreien Schweizer Kanton Genf oder in den Dünengebieten Nordhollands: Weder ist es dort zu der stets von den Jagdverbänden prognostizierten „Explosion der Fuchsbestände“ gekommen, noch hat sich die Situation bedrohter Arten verschlechtert. Im Gegenteil: Genf beispielsweise erfreut sich heute einer deutlich höheren Diversität und Dichte der Wasservogelfauna; gerade auch bedrohte Arten haben vom Jagdverbot profitiert. In Luxemburg deuten aktuelle Zahlen darauf hin, dass die Verbreitung des Fuchsbandwurms seit dem Jagdverbot rückläufig ist.

In Deutschland sorgt die einflussreiche Jagdlobby durch massiven politischen Druck jedoch dafür, dass Füchse und andere Beutegreifer praktisch flächendeckend bejagt werden dürfen. Selbst die Einführung noch so kurzer Schonzeiten – wie zuletzt etwa in Hessen – torpedieren die Jagdverbände vehement.

Keine Fuchsjagd in elf deutschen Nationalparks

Tatsächlich gibt es jedoch bereits Gebiete in Deutschland, in denen Füchse – und andere Beutegreifer – ganzjährig geschont werden: Wie eine Umfrage des Aktionsbündnisses Fuchs zeigt,

  • findet in elf der 16 deutschen Nationalparks gar keine Fuchsjagd statt;
  • in drei weiteren ist sie stark eingeschränkt und auf kleine Gebiete konzentriert, vornehmlich auf Drängen privater Geflügelhalter;
  • werden Füchse lediglich im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer weitgehend ohne Einschränkungen zum vermeintlichen Schutz von Küstenvögeln bejagt. Ob diese Maßnahmen sinnvoll sind, ist jedoch fraglich, da die Fuchsdichte nach Angaben der Parkverwaltung nicht erfasst wird und keine systematische Erfolgskontrolle der Bejagung stattfindet.

Vom NLP Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer haben wir leider trotz mehrmaligen Nachfassens keine Antwort erhalten.

Mehrere dieser Fuchsjagdverbote sind jüngeren Datums: In drei Nationalparks wurde die Fuchsjagd in den letzten zwölf Jahren verboten oder eingeschränkt – und das aus gutem Grund: Weder registrieren die Verwaltungen der fuchsjagdfreien Parks eine Zunahme der Fuchspopulation in den letzten 15 Jahren, noch berichten sie von Problemen im Natur- oder Artenschutz, die mit Füchsen im Zusammenhang stehen.

Jagd kann Fuchspopulationen nicht „regulieren“

In einer wissenschaftlichen Schrift zu Rotfuchs und Dachs begründet die Verwaltung des Nationalparks Bayerischer Wald auch, warum dies so ist: Wo Füchse nicht bejagt werden, leben sie in stabilen Familiengemeinschaften zusammen und bekommen weniger Nachwuchs – im Nationalparkgebiet durchschnittlich nur 1,7 Welpen pro Wurf. Greift der Mensch mit Flinte und Falle in dieses soziale Gefüge ein, brechen die Gruppen jedoch auseinander, und die Geburtenrate steigt stark an. Verluste werden dadurch wieder ausgeglichen. Die Jagd hat also keinen nachhaltigen Einfluss auf die Fuchsdichte.

Jäger wettern gegen die Schonung von Beutegreifern

Das Jagdverbot auf Füchse, das in den allermeisten deutschen Nationalparks herrscht, ist ein wahres Erfolgsmodell. Es belegt einmal mehr, dass die grausame flächendecke Verfolgung von Füchsen vollkommen unsinnig ist.

Der Jägerschaft ist das ein Dorn im Auge. Je klarer die Sinnlosigkeit der Fuchsjagd den Menschen vor Augen geführt wird, desto stärker wird der politische Druck, sie auch außerhalb von Nationalparks zu untersagen oder einzuschränken. Dass Füchse allein für den Lustgewinn einer kleinen Minderheit zu hunderttausenden erschossen oder in Fallen gefangen werden und dabei nicht einmal vor Welpen Halt gemacht wird, dürfte der Bevölkerungsmehrheit kaum vermittelbar sein. In den Jagdverbänden werden daher jene Stimmen immer lauter, die von den Nationalparkverwaltungen eine Ausweitung der Jagd fordern. So ließ etwa das Jagdmagazin „Unsere Jagd“ im Mai dieses Jahres zwei „passionierte Raubwildjäger“ mit fadenscheinigen Argumenten gegen die Schonung von Beutegreifern in Nationalparks wettern.

Es ist zu hoffen, dass die Nationalparks sich diesem Druck der Jagdlobby nicht beugen und sich weiterhin an wissenschaftlichen Erkenntnissen statt an waidmännischen Abschussinteressen orientieren.

 

 

Hessen – Demo vom Aktionsbündnis Fuchs am 29. August in Grünberg

Aufruf zur Demonstration gegen Jäger-Veranstaltung – Tierschutzbündnis fordert Ende der Prädatorenlüge

22.08.2018

Das Aktionsbündnis Fuchs, zu dem auch Wolfsschutz Deutschland e. V. gehört und das Hessische Tierschutzbündnis, bestehend aus den Verbänden Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V., Landestierschutzverband Hessen e.V., Menschen für Tierrechte e.V., TASSO e.V. und Wildtierschutz Deutschland e.V., rufen zur Beteiligung an einer Demonstration gegen die Vortragsveranstaltung „Prädatoren und Artenschutz“ der Jägervereinigung Oberhessen in der Gallushalle in Grünberg am Mittwoch, den 29. August 2018, ab 17.30 Uhr auf.

Kaum hat das Land Hessen mit der Novellierung der Hessischen Jagdverordnung Schonzeiten für Fuchs und Waschbär wenigstens für den Zeitraum der Jungenaufzucht eingeführt, wurden diese bereits in zahlreichen Revieren auf Drängen der Jägerschaft wieder aufgehoben. Damit wird das qualvolle Sterben von Jungtieren billigend in Kauf genommen. Der Landesjagdverband fordert derzeit massiv die „sofortige Aufhebung der Schonzeiten für Waschbär und Fuchs“ aus Gründen des angeblichen Arten- beziehungsweise Niederwildschutzes und veranstaltet in diesem Zusammenhang den Vortragsabend zum Thema „Prädatoren und Artenschutz“, bei welchem auch die tierquälerische Fallenjagd propagiert wird.

Geht es nach dem Willen der Hessenjäger, sollen Babyfüchse gleich am Fuchsbau getötet werden. Bild: Fabien Gagnon

Die Tierschützer befürchten, dass tierschutzwidrige Jagdpraktiken wie die Fallenjagd, die Jagdhundeausbildung an lebenden Tieren oder die Baujagd massiv zunehmen werden, wenn sich die Jägerlobby mit ihren Forderungen durchsetzt.

Entgegen der Behauptung von Jägern, Fallen würden selektiv fangen und Totschlagfallen stets sofort töten, geraten immer wieder auch bestandsbedrohte, ganzjährig geschützte oder jungenführende Tiere sowie Haustiere in Fallen. In Schlagfallen bleiben manche Tiere stark verletzt mit einem Körperteil gefangen und sterben nach vergeblichen Befreiungsversuchen einen langsamen qualvollen Tod.

Aus diesen Gründen sprachen sich auch im Februar bei einem Fachgespräch im Hessischen Landtag alle Referenten aus den Bereichen Jagd, Natur- und Tierschutz für ein Verbot der Fallenjagd aus

Ebenfalls unstatthaft ist es nach Ansicht des Tierschutzbündnisses, den Artenschutz für die angebliche Notwendigkeit einer scharfen Prädatorenbejagung zu bemühen.

Obwohl längst bekannt ist, dass die Lebensraumzerstörung und die intensive Landwirtschaft mit ihren Monokulturen und Pestizideinsätzen für den Artenrückgang verantwortlich sind, werden weiterhin Fuchs, Waschbär & Co zum Sündenbock erklärt.

Einer kleinen Anfrage im Bayrischen Landtag vom 16.09.2016 zufolge gibt es jedoch zur Schlagfallenjagd weder über den Nutzen für die Biodiversität und Natur noch über den Einfluss auf die Niederwildpopulation wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse. Demgegenüber zeigte eine erste Langzeitstudie, dass der Waschbär bisher keine negativen Auswirkungen auf bedrohte Arten hatte, und daher ungerechtfertigt unter Generalverdacht gestellt wurde.

„Die Bejagung von Fuchs und Waschbär ist zudem sinnlos und unter Umständen sogar kontraproduktiv, weil die entstehenden Lücken durch gesteigerte Reproduktionsraten und Zuwanderung aus benachbarten Revieren sofort wieder geschlossen werden“, sagt Mike Ruckelshaus von der Tierschutzorganisation TASSO für das hessische Tierschutzbündnis. „Wir fordern deshalb eine sofortige Beendigung der Prädatorenlüge“.

Aktionsbündnis Fuchs deckt auf: Tierparkfüchse werden in Schliefanlage missbraucht!

Rheinböllen: Im Wildpark lebende Füchse für die Abrichtung von Jagdhunden missbraucht

Im Hochwildschutzpark Hunsrück in Rheinböllen, jedes Jahr Ausflugsziel tausender Menschen, werden neben zahlreichen anderen Wildtieren vier Füchse gehalten. Was die Besucher des Parks nicht wissen: Zwei dieser Füchse werden für die Abrichtung scharfer Jagdhunde in einer sogenannten Schliefanlage in Simmern missbraucht. Das Aktionsbündnis Fuchs, eine Initiative von mehr als 60 deutschen Tier- und Naturschutzvereinen, zu dem auch Wolfsschutz Deutschland e. V. gehört,  fordert das sofortige Ende dieser Praxis und die Schließung der Schliefanlage.

Schliefanlagen dienen der Abrichtung von Jagdhunden zur nicht minder grausamen Baujagd, bei der „raubwildscharfe“ Hunde ihre Opfer – zumeist Füchse – aus dem sichergeglaubten Bau vor die Flinten wartender Jäger hetzen. Als ein Jäger im Rahmen einer Diskussion auf Facebook erwähnt, dass sogenannte Schliefenfüchse im Hochwildschutzpark Hunsrück in Rheinböllen untergebracht sind, werden wir daher sofort hellhörig.

Unsere Anfrage beim Hochwildschutzpark Hunsrück bleibt zunächst unbeantwortet. Auf erneute Nachfrage teilt man uns schließlich mit, man gebe grundsätzlich keine Informationen über Parkinterna an Dritte weiter. Das macht uns natürlich umso neugieriger, erhärtet es doch unseren Verdacht, dass die Parkleitung etwas zu verbergen hat.

Veterinäramt bestätigt Verdacht

Wir versuchen, über verschiedene Stellen Informationen über die Füchse im Hochwildschutzpark einzuholen. Und tatsächlich: Vom zuständigen Veterinäramt in Simmern erfahren wir, dass zwei von den vier im Wildpark Rheinböllen untergebrachten Füchsen Eigentum der Arbeitsgruppe Rhein-Nahe des Deutschen Jagdterrier-Club e.V. sind – und dass sie, wie befürchtet, für etwa vier Wochen im Jahr zu Zwecken der Jagdhundeabrichtung in eine Schliefanlage in Simmern gebracht werden. Dass in dieser Anlage überhaupt Füchse gehalten werden, hat der Jagdterrier-Club dem Veterinäramt offensichtlich verschwiegen: Erst durch den Hinweis des Aktionsbündnis Fuchs werden die Behörden auf diesen Umstand aufmerksam. Eine Kontrolle der dortigen Haltungsbedingungen habe es dort daher in den letzten Jahren nicht gegeben.

Da Schliefanlagen zumeist hermetisch von der Öffentlichkeit abgeschottet sind, entschließt sich das Aktionsbündnis Fuchs daraufhin zu einem Besuch vor Ort im Wildpark in Rheinböllen. Was wir dort vorfinden, ist ein extrem scheuer, magerer Rotfuchs, der sich die meiste Zeit verängstigt vor den Blicken der Parkbesucher verbirgt. Sein Leidensgenosse ist ein Silberfuchs. Als wir das Parkpersonal nach den Namen der beiden Füchse fragen, weicht man aus – die beiden ebenfalls im Hochwildschutzpark lebenden „Farmfüchse“ dagegen werden auf der Website des Parks stolz als Mani und Sol vorgestellt.

Widersprüche und Drohungen

Als es uns gelingt, vor Ort einen Vertreter des Parks – seines Zeichens Falkner und damit auch Jagdscheininhaber – ausfindig zu machen, ist dieser zuerst wenig erfreut, lässt sich dann aber doch auf ein Gespräch mit uns ein. Er duzt uns ungefragt und verstrickt sich in Widersprüche – erst bestreitet er etwa, dass es auf der Anlage Rotfüchse gäbe; auf das verschüchterte Füchslein angesprochen, räumt er dessen Existenz aber doch ein. Als wir uns erkundigen, warum die Füchse des Jagdterrier-Clubs im Hochwildschutzpark gehalten würden, bringt er vor, dass sie im Park besser aufgehoben seien. Gleichzeitig behauptet er trotz seiner jagdlichen Ausbildung nicht zu wissen, was der Jagdterrier-Club mit den Füchsen macht. Zum Abschluss des Gesprächs droht er uns dann mit rechtlichen Schritten, sollten wir versuchen, eine Beziehung zwischen dem Jagdterrier-Club und dem Wildpark zu „konstruieren“. Man ist sich also offensichtlich bewusst, dass eine Verbindung zu den Betreibern von Schliefanlagen bei Besuchern des Parks nicht gut ankäme.

All das ändert nichts an der Tatsache, dass zwei der im Hochwildschutzpark lebenden und dort Besuchern zur Schau gestellten Füchse mehrere Wochen im Jahr die Tortur erdulden müssen, Angesicht zu Angesicht ihren Todfeinden Jäger und Jagdhund ausgesetzt zu sein – mit dem einzigen Ziel, Jagdhunde für die nicht minder grausame, sinnlose und in veterinärmedizinischen Gutachten als „hochgradig tierquälerisch“ bewertete Baujagd abzurichten.

Tier- und Naturschutzverbände fordern Schließung der Schliefanlage

„Wir fordern den Hochwildschutzpark Hunsrück auf, sich nicht länger zum Erfüllungsgehilfen rückwärtsgewandter Hobbyjäger zu machen“, erklärt Dag Frommhold, einer der Initiatoren des von mehr als 60 Organisationen unterstützen Aktionsbündnis Fuchs. „Ein Wildpark sollte nicht gestatten, dass bei ihm untergebrachte Füchse für tierquälerische Jagdpraktiken missbraucht werden. Darüber hinaus fordern wir Dr. Marlon Bröhr, den Landrat des Rhein-Hunsrück-Kreises, dazu auf, die Schliefanlage des Deutschen Jagd Terrier Club e.V. in Simmern aus Tierschutzgründen umgehend zu schließen und die beiden Füchse in die dauerhafte Obhut einer verantwortungsvollen Stelle zu übergeben.“

 

Kontakt:

V.i.S.d.P.: Lovis Kauertz | Vorsitzender | Wildtierschutz Deutschland e.V.  www.wildtierschutz-deutschland.de Am Goldberg 5 | 55435 Gau-Algesheim | T. 0177 723 00 86 | info@wildtierschutz-deutschland.de