Auch in Rheinland-Pfalz werden Wölfe als Verursacher für den Tod von Kälbern ausgeschlossen

Umweltministerium informiert: Wolf nicht für drei tote Kälber im Hunsrück verantwortlich

Wölfe fressen hauptsächlich Reh, Hirsch und Wildschwein. Der Anteil an so genannten Nutztieren in ihrer Nahrung ist verschwindent gering. Beispielbild ©Brigitte Sommer
DNA-Proben schließen Wolf als Verursacher für Tod von drei Kälbern aus / Ein Ergebnis noch ausstehend

Seit Mitte Juni gingen in einem Zeitraum von etwa zehn Tagen bei der Wolfshotline Meldungen zu vier toten Kälbern in der Region Hunsrück ein. Die Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz hat die Tiere begutachtet, DNA-Proben entnommen und zur Untersuchung an das Senckenberg Forschungsinstitut in Gelnhausen geschickt. Für drei der vier Fälle liegen abschließende Ergebnisse vor: Der Wolf kann als Verursacher ausgeschlossen werden. Die Tiere wurden nach ihrem Tod durch Sekundärnutzer, zum Beispiel dem Fuchs, genutzt.

In einem Fall steht das Ergebnis noch aus und wird in den nächsten Wochen erwartet.

Hintergrund
Bisher wurden seit 2012 etwa 13 Einzeltiere in ganz Rheinland-Pfalz nachgewiesen. Sobald Wölfe genetisch oder anhand einer Foto- oder Videoaufnahme bestätigt wurden, werden die Nachweise online veröffentlicht unter: https://snu.rlp.de/de/projekte/woelfe/verbreitung-recht/wolfsnachweise-rlp/

Bereits 2012 hat das Ministerium vorausschauend gehandelt und noch vor den ersten Wolfsnachweisen einen Wolfsmanagementplan erstellt. Nutztierrisse werden zu 100 Prozent entschädigt, wenn sie nachweislich von einem Wolf verursacht wurden. Darüber hinaus können bei der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz (SNU) sogenannte „Notfallzäune“ kostenlos ausgeliehen werden, wenn Weidetiere im Bereich eines Wolfsrisses nur unzureichend geschützt sind. Ziel ist immer, dass sich Wölfe nicht an das Reißen von Weidetieren gewöhnen. Dies ist am besten durch geeignete Zäune zu erreichen. Informationen zur Zauntechnik und zu den Fördermöglichkeiten gibt es auf der Internetseite unter: snu.rlp.de/de/projekte/woelfe/woelfe-und-nutztierhaltung/

Viele Bauern möchten wohl die Entschädigungssummen kassieren und machen hier im Falle von toten Kälbern Wölfe verantwortlich. Dabei sterben die meisten Nutztiere, die ihren Schlachttermin nicht erreichen, an ganz anderen Ursachen. Darunter Krankheiten und auch oft Vernachlässigung.

Quelle: https://mueef.rlp.de/de/pressemeldungen/detail/news/News/detail/umweltministerium-informiert-wolf-nicht-fuer-drei-tote-kaelber-im-hunsrueck-verantwortlich/?no_cache=1&cHash=ad6f3684fc0ed857ccee282edb44a1ea

Biobauer und regionaler Bauernverband in Mecklenburg-Vorpommern blitzen mit Forderung nach Wolfsabschuss ab

Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat laut einer dpa-Meldung den Antrag eines  auf  Entnahme von Wölfen im Süden Vorpommerns abgelehnt. Das erklärte ein Sprecher des Landkreises am Donnerstag, den 16.07.2020. Nach bisherigen Untersuchungen konnte nach Angaben der Naturschutzfachleute nicht direkt genetisch nachgewiesen werden, dass die Kälber jeweils von einem Wolf gerissen worden waren. An den Kadavern hätten sich auch Spuren von Hunden und Füchsen gefunden.

Beispielbild @ Brigitte Sommer

Der regionale Bauernverband und der betroffene Betrieb aus Storkow hatten behauptet, dass mehrere Wolfsangriffe in der Region stattgefunden hätten und den Abschuss der Tiere gefordert. „Wir wollen den Wolf nicht ausrotten, aber wer eine tiergerechte Landwirtschaft will, kann die Raubtiere nicht einfach so weitermachen lassen“, so der Vorsitzende des Bauernverbandes Uecker-Randow, Emanuel Reim, zur Deutschen Presse-Agentur.

Betroffen waren angeblich Herden von Mutterkühen, die ihre Kälber im Freien zur Welt bringen und dort auf Weiden leben. Der Betrieb verlor nach eigenen Angaben 2020 fünf Kälber, im Vorjahr seien es zehn Kälber gewesen. Damit stehe laut Reim die Wirtschaftlichkeit solcher angeblich tiergerechter Haltung auf dem Spiel. Wolfsschutz Deutschland e. V. kritsiert, dass bei einer solchen Haltung niemand nach den Kühen bei einer Geburt schaunen kann und dadurch bereits mit Verlusten bei problematischen Geburten zu rechnen ist.

Ein geradezu lächerliches Argument stellt auch die angeblich gefährdete Wirtschaftlichkeit dar, denn der betroffene Betrieb erhält über 150.000 Euro alleine an Agrar-Subventionen.https://www.proplanta.de/karten/agrarsubventionen_2018-empfaenger4ca8dee9cc5a592d83f4dc11667c2896.html Der Verlust von fünf bis zehn Kälbern im Jahr bei einem Betrieb in solcher Großenordnung liegt sicherlich im normalen Bereich. Ein Biobauer, der die Natur so wenig zu respektieren scheint, sollte von Naturfreunden und Naturfreundinnen auch nicht weiter unterstützt werden. Weil immer mehr Biobauern Wolfsabschüsse fordern, sollten sich Verbraucher auch in Hofläden ganz genau über deren Einstellung informieren und kein Fleisch dort kaufen.

Unverständlich ist es auch, dass vorgeschlagene Schutzmaßnahmen nicht ergriffen, bzw. rundheraus abgelehnt worden waren.

Hintergrund: hier ein tendenziöser Bericht des NDR mit -wie so oft – Taschenbehauptungen im Text. https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Region-Penkun-Kreistag-will-Wolfsabschuss-,wolf4330.html

Weiterer, tendenziöser Bericht. Nachdem Fuchs-DNA gefunden wurde, ist wohl klar, dass es der Jäger, der im Bericht zitiert wird, wohl nicht so genau mit der Wahrheit genommen hatte, oder es an den Augen hatte: https://www.nordkurier.de/pasewalk/wolf-verschleppt-kalb-vor-den-augen-des-jaegers-1239353205.html?fbclid=IwAR3CqBdfNtLTjyfCb0Wl2LcIAD1m8m05aSKhBzqEtnp_3p8EtnwGv6IsKO8

 

Tipp: Animal Rights Action Hannover kämpft am 19. Juli für Wölfe und unsere Petition www.change.org/wolfsschutz

Unter dem Motto „Der Wolf und die sieben Lügenmärchen“ findet am Sonntag, den 19. Juli ab 15 Uhr von der Gruppe Animal Rights Action Hannover am Maschsee Nordufer eine Veranstaltung statt, an der mit Lügenmärchen rund um das Thema Wolf aufgeräumt werden soll. Die Gruppe ARA unterstützt dabei auch die  Petition www.change.org/wolfsschutz von Wolfsschutz Deutschland e. V..

 

„Die Märchen vom bösen Wolf – Wer kennt sie nicht“, sagt Beate Paprotny von ARA.  Gerade Jäger*innen und andere Tierausbeuter*innen würden immer wieder versuchen zu überzeugen, dass es doch notwendig sei, Wölfen und anderen Beutegreifern  Einhalt zu gebieten. Eines ihrer Hauptargumente sei, dass Wölfe sogenannte „Nutztiere“ wie bspw. unzureichend geschützte Schafherden reißen würden.
Natürlich stelle der Wolf in einer Welt voller Ausbeutung und Tötung von fühlenden Individuen, die allein für diese Zwecke gezüchtet wurden, für den Menschen einen Störfaktor dar, wenn er sich am „Eigentum“ anderer vergreift, heisst es in der Pressemitteilung zur Veranstaltung von ARA.

60 Millionen Nutztiere werden von Menschen getötet

Paprotny weiter: „Im Jahr 2018 ereigneten sich in Deutschland 2067 Tötungen von sogenannten „Nutztieren“ durch den Wolf. Demgegenüber stehen 60 Millionen Tötungen von ebensolchen „Nutztieren“ durch den Menschen. Und hier wurden nicht einmal Fische und andere Meeresbewohner*innen, sowie Geflügeltiere mitgezählt!“

Wie wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. fordert auch ARA die Akzeptanz für Wölfe und ein Verbot der Berufs-und Hobbyjagd!
Denn der Wolf muss im Gegensatz zu uns Menschen, töten, um zu überleben.

Mit Jägerlügen aufräumen

Animal Rights Action Hannover hat dazu jeweils einige bekannte und weniger bekannte Lügenmärchen über Wölfe in Facebook https://www.facebook.com/AnimalRightsAction/?eid=ARCYIT21bC0HcBucVydf0idhcPVWnnEm8Xy_nkf0YLqF5Rw35jQWU_9Qt-L1kslBpo2uwskWHEiPGOgS,  veröffentlicht, die neben anderen ethischen Aspekten die Jagd als untragbar und unnötig identifizieren sollen.

Während der Aktion in Hannover soll die Thematik dann anhand mehrerer Redebeiträge vertieft werden und einen informativen Filmbeitrag zum Leben der Wölfe gezeigt werden. Wegen der Corona-Krise können wir von Wolfsschutz Deutschland e. V.leider in diesem Jahr nicht direkt dabei sein. Allerdings ist für nächstes Jahr eine weitere gemeinsame Veranstaltung geplant. ARA wird allerdings unsere Flyer verteilen, darunter auch einen, in dem mit elf Jägerlügen aufgeräumt wird. Auch das Comic über das Jahr der Wölfe von der Initiave „Menschen für Wölfe“ wird vorhanden sein.

Zusammenarbeit von ARA und Wolfsschutz Deutschland e. V.

Mit ihrer Akton möchte ARA unseren Verein Wolfsschutz Deutschland e. V. und unsere Petition unterstützen.

Unsere Petition http://www.change.org/wolfsschutz läuft so lange, bis mehr als 400.000 Unterschriften erreicht sind. Sie ist nicht nur für den Schutz der Wölfe, sondern auch für die Beendigung der Hobbyjagd. Da es in Deutschland rund 400.000 Hobbyjäger*innen gibt, sollen mehr als 400.000 Stimmen zusammengetragen werden. In regelmäßigen Petitionsaktualisierungen werden die Unterstützer über Neuigkeiten informiert.

Abschließend sagt Beate Paprotny: „Unser Anliegen ist es, bei Menschen die Akzeptanz für die Existenz des Wolfes zu erhöhen. Wenig informierte Menschen glauben halt, was sie in der Presse lesen – und da wird ja leider häufig genug nur nach Sensationen gesucht. Wir möchten Falschaussagen und Lügen zum Wolf und zur Jagd widerlegen und dadurch Menschen die stärksten Vorbehalte nehmen. Wir sind eine Gruppe von Tierrechtler*innen und vertreten die Auffassung, dass jedes Leben wertvoll ist und geschützt werden muss. Deshalb lehnen wir kompromisslos auch die Jagd auf Tiere ab. Probleme lassen sich häufig auch anders lösen, man sollte nur ein wenig Mühe investieren und kreativer denken. Vor allem einfach einmal andere Strategien ausprobieren. Dazu fehlt hierzulande häufig der Mut. Im Übrigen essen wir auch keine Tiere. Unsere Mitglieder haben irgendwann einmal diese Entscheidung getroffen und festgestellt, dass es nicht nötig ist, Tiere umzubringen, um gesund zu leben.“

 

Hintergrund: Animal Rights Action Hannover

Animal Rights Action (ARA) ist eine Tierrechtsgruppe, welche sich für die Befreiung aller Tiere einsetzt, indem sie in der Öffentlichkeit auf die Verhältnisse in der Tierindustrie aufmerksam macht. Speziell geschieht dies durch direkte Aktionen, die den normalen Tagesablauf der Menschen stören und die Folgen des Speziesismus deutlich machen sollen. ARA betrachtet jedes Leben als wertvoll. Daher schließt unser Verständnis von Tierschutz das Essen oder anderweitige Nutzen von Tieren unmissverständlich aus: Jemanden schützen, aber zugleich einsperren und töten zu wollen, ist ein Widerspruch in sich.
ARA ist eine unabhängige Tierrechtsgruppe und vertritt keine parteipolitischen oder religiösen Positionen.
Die Gruppe lehnt jede Form der Diskriminierung ab. Dies bezieht sich sowohl auf menschliche, als auch auf nichtmenschliche Individuen. Darunter fallen Sexismus, Heterosexismus, Rassismus und Klassismus. Niemand darf aufgrund seiner Spezies, Hautfarbe, seines Geschlechts oder anderer irrelevanter Kategorien als minderwertig betrachtet bzw. behandelt werden. Menschenrechte sind für Animal Rights Action untrennbarer Bestandteil der Tierrechte.

Nächstes Gericht bestätigt: Thüringer Wölfin Ohrdri darf weiter nicht geschossen werden

Eine Schlappe gab es gestern für das Thüringer Umweltminsterium und Umweltministerin Anja Siegesmund. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 2. Juli 2020 den Vollzug der bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Genehmigung zum Abschuss der auf dem Gebiet des ehemaligen Truppenübungsplatzes Ohrdruf-Jonastal lebenden Wölfin weiterhin ausgesetzt.

Nach den Erkenntnissen des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) lebt eine Wölfin mit einem Wolfsrüden und ihren im Frühjahr geborenen Welpen in der Region um den ehemaligen Truppenübungsplatz Ohrdruf, der als Fauna-Flora-Habitat-Gebiet Nr. 63 „TÜP Ohrdruf-Jonastal“ dem Europäischen Schutzsystem Natura-2000 unterliegt und in dem Wölfe ihrer Art nach besonders geschützt sind. Nachdem die Wölfin mehrfach Herdenschutzanlagen überwunden und verschiedentlich Schafe und Ziegen gerissen hatte, beantragte das TMUEN Ende 2019 beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz die Zulassung einer „letalen Entnahme“ der Wölfin unter Ausnahme von natur- und artenschutzrechtlichen Verboten. Diesem Antrag entsprach das Landesamt unter Auflagen mit Bescheid vom 23. Dezember 2019 und ordnete die sofortige Vollziehung ihrer Verfügung an. Der Thüringer Landesverband des Naturschutzbunds Deutschland (NABU) hat daraufhin Klage zum Verwaltungsgericht Gera erhoben, über die noch nicht entschieden wurde.

Schießgenehmigung rechtswidrig

Der zeitgleich gestellte Antrag auf vorläufigen Eilrechtsschutz hatte Erfolg. Auf die dagegen gerichtete Beschwerde des Freistaats Thüringen hat der zuständige 1. Senat des Thüringer Oberverwaltungsgerichts den Beschluss des Verwaltungsgerichts nun bestätigt. Die Genehmigung zum Töten der Wölfin erweise sich bereits im Eilverfahren als höchstwahrscheinlich rechtswidrig. Sie berücksichtige ausschließlich artenschutzrechtliche Belange, ohne eine aufgrund europarechtlicher Vorgaben gebotene Vorprüfung zur Ermittlung der Auswirkungen des Vorhabens auf die für das FFH-Gebiet festgelegten Erhaltungsziele oder eine sich dann ggf. als notwendig erweisende Verträglichkeitsprüfung durchzuführen.

Herdenschutz statt Wolfsabschuss

Es könne aber bereits jetzt nicht ausgeschlossen werden, dass der Abschuss der Wölfin (und unter Umständen des mit ihr im Rudel lebenden Wolfsrüden) den Erhalt einer langfristig überlebensfähigen Population der für das FFH-Gebiet „TÜP Ohrdruf-Jonastal“ ausdrücklich als prioritäres Erhaltungsziel benannten Tierart „Wolf“ gefährden würde. Art und Umfang des Artenschutzrechts werden europarechtlich unter anderem durch die Vorgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) gesteuert. Dadurch würden neben dem allgemeinen Artenschutz die Habitate der Pflanzen- und Tierwelt unter ein besonders strenges Schutzregime gestellt. Pläne und Projekte, die ein solches besonderes Schutzgebiet erheblich beeinträchtigen könnten, müssten vorher auf ihre Verträglichkeit mit den für dieses Gebiet festgelegten Erhaltungszielen überprüft werden. Dies habe das Landesamt offensichtlich versäumt. Abschließend weist der Senat darauf hin, dass sich das Landesamt mit den von den Beteiligten in das Zentrum ihrer rechtlichen Auseinandersetzung gestellten Fragen – etwa zur Zumutbarkeit weiterer Herdenschutzmaßnahmen – erst befassen muss, wenn eine von ihm durchzuführende Verträglichkeitsprüfung ergeben sollte, dass der Abschuss der Wölfin die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck des FFH-Gebiets erheblich beeinträchtigen würde.

Hier ein Link zur Stellungnahme der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. https://www.djgt.de/news/20200710171734_20200710_OVG_Thueringen_Ohrdrufer_Woelfin.pdf?fbclid=IwAR1dS2mpPfW6SjvMwMM3yTl-NIc24RuePXG1eHV-UkbVEwpHDRVxJoWEULA

NRW: Antrag auf Abschuss abgelehnt – Wölfin Gloria von Wesel darf weiterleben

Beispielbild © Brigitte Sommer

Kein Todesurteil für Gloria von Wesel – die Wölfin darf weiter leben!

„WOLF LIVES MATTER…!“

…Passender könnte eine Überschrift in diesen Tagen kaum lauten, um die Entscheidung des Kreises Wesel in Absprache mit dem Landesumweltministerium NRW zu beschreiben. In einer Pressemitteilung http://Nach abschließender Prüfung hat der Kreis Wesel als zuständige Naturschutzbehörde in Abstimmung mit dem Umweltministerium entschieden, dem Antrag auf Entnahme und Vergrämung der als „Gloria“ bekannten Wölfin mit der offiziellen Kennung GW954f nicht stattzugeben. vom 29.06.2020 heisst es, dass die Wölfin Gloria (GW954f) nicht getötet werden darf. Auch Vergrämungsaktionen werden nicht genehmigt. Der Kreis bestätigte somit seine im März angekündigte Entscheidung, und lehnte den Antrag des Schafzüchters Kurt Opriel aus Hünxe ab. Vielmehr setzen die Behörden stattdessen auf Herdenschutz und Präventivmaßnahmen, wie Beratung und Aufklärung der Weidetierhalter.

So wurde z. B. bei o. g. Schäfer der Bau eines Stalles in Höhe von 150000 Euro finanziert, um seine Schafe zu schützen! Desweiteren wird besonders der Einsatz von Herdenschutzhunden favorisiert. Eine Entnahme der Wölfin sei nicht gerechtfertigt, so die Begründung des Kreisverwaltung Wesel und verwies dabei auf das Bundesnaturschutzgesetz. Die Herdenschutzmaßnahmen, die durch das Land mitfinanziert werden, reichten aus und seien eine zumutbare Alternative.

Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. begrüßen diese Entscheidung natürlich voll und ganz, die auch gar nicht anders hätte ausfallen dürfen, bedenkt man den hohen Schutzstatus des Wolfes in ganz Europa (Fauna- Flora- Habitatrichtlinie der Europäischen Union (FFH) und die Berner Konvention). In diesem Fall haben die zuständigen Entscheidungsträger ihre Hausaufgaben gemacht. Bleibt abzuwarten, ob das vielleicht bei dem ein oder anderen Weidetierhalter ebenfalls Nachahmung findet. Die Unterstützung was Schutzmaßnahmen und Finanzierungshilfen betrifft, wird von NRW zu 100% übernommen. Dennoch kann man auch von jedem Tierhalter jawohl auch eine Eigenleistung und Initiative erwarten, wenn es um den Schutz der eigenen Tiere geht. Das das in der Vergangenheit vielmals zu wünschen übrig ließ, konnten wir von Wolfschutz Deutschland e. V. schon mehrfach durch unsere Faktenchecks und Zaunkontrollen belegen: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/04/24/faktencheck-und-zaunkontrolle-nrw-weidetierhalter-in-woelfin-glorias-revier-provozieren-wohl-weiter-risse-statt-zu-schuetzen/

Angeblicher Kälberriss in Wirklichkeit Totgeburt

Auch im Wolfsportal NRW auf den Seiten des LANUV kann sich jeder einmal selbst ein Bild machen, wenn es um die Risslisten bei Nutztieren geht. Ein angeblicher Kälberriss (und auch der von anderen Tieren), datiert auf den 11.5.20 in Schermbeck, entpuppt sich im Nachhinein als Falschmeldung, dessen Originalbeitrag bei Schermbeck online einfach nicht mehr aufzufinden ist., statt eine Richtigstellung zu bringen. In Wirklichkeit handelte es sich um zwei Totgeburten und keine Risse, wie sie Wölfin Gloria und ihrem mit in ihrem Revier lebenden Bruder durch Fake-Beiträge unterstellt worden waren und durch Hass- und Hetzbeiträge im Internet verbreitet worden waren.   Hier der Link zur Rissliste: https://wolf.nrw/wolf/de/management/nutztierrisse?fbclid=IwAR3IUuQy1r0VuGeZYoSPsi4bJyjQe-cQ1GTidSKxawyAedApDP12WcJog_I

Die Horrorszenarien der Wolfsgegner hingegen treiben teilweise recht merkwürdige Blüten, was leider auch immer wieder von den lokalen Medien aufgegriffen wird. In diesem Zusammenhang sei auch gerne mal das Gahlener Wolfsforum erwähnt, das maßgeblich an dieser irrationalen Hysterie und den Hetzkampagnen beteiligt ist. Für Spukgeschichten zum Thema Wolf sind sie immer wieder gerne zu haben.

Märchen aus dem Hause Grimm

Dies sah der LANUV wahrscheinlich ähnlich, und reagierte entsprechend mit einer Stellungnahme am 13.05.20 auf die Befürchtungen dieser „besorgten Bürger“, in dem er ebenfalls auf das Bundesnaturschutzgesetz und den strengen Schutzstatus des Wolfes verwies. So entpuppte sich auch das Gerücht, dass der Wolf sei wieder „angesiedelt“ worden wäre, statt von alleine einzuwandern, als Nonsens.

Auch zu dem Punkt – Gefahr für Menschen? – äußert sich der LANUV mehr als eindeutig:

„Seit der Rückkehr einzelner Wölfe auf deutsches Staatsgebiet hat es keinen – wir betonen „keinen“ – nachgewiesenen Fall eines Angriffs von Einzelwölfen oder gar eines Rudels auf Menschen gegeben. Menschliches Leben und die körperliche Unversehrtheit waren demnach nie in Gefahr.“

Es wurde ein umfassendes Statement zu den gestellten Fragen verfasst, das sich in jeder Hinsicht für den Schutz des Wolfes ausspricht.

Klicke, um auf stellungnahme_mulnv_lanuv.pdf zuzugreifen

Trotz dieser positiven Entwicklung durch die politischen Entscheidungen, ist uns klar, dass wir in unseren aktiven Wolfschutzarbeit niemals nachlassen dürfen und werden. Dass die meisten Deutschen die Wölfe akzeptieren und mit ihnen leben wollen, müssen endlich auch Weidetierhalter und Jäger begreifen lernen. Wir werden also weiter aufklären, beobachten und beschützen, berichten und recherchieren, Fake- News aufdecken…usw. So kennt man uns, und gerade das macht unsere Stärke aus. Ebenso sehen wir uns in unserer Entscheidung bestärkt darin, Weidetierhaltern nicht beim Zaunbau zu helfen, die sich, wie es sich auch hier wieder gezeigt hatte, dennoch nicht aufhören, Wolfsabschüsse zu fordern.

Weitere Informationen zu Wölfen in NRW: https://wolf.nrw/wolf/de/aktuelles

Ulrike de Heuvel, Wolfsteamleitung NRW

 

Niedersachsen: Umweltminister Lies (SPD) will nach dem Tod von zwei Pferden erneut Jagd auf das Rodewaldrudel machen

Beispielbild © Brigitte Sommer

Wolfsschutz Deutschland e. V. appeliert an Herrn Lies, nicht die gleichen Fehler wie im vergangenen Jahr zu begehen und sich in Jagdfantasien zu verrennen, sondern endlich damit zu beginnen, Herdenschutz zum Thema im Landkreis Nienburg zu machen. Anfang vergangener Woche wären im Landkreis Nienburg zwei Hannoveraner Pferde gerissen worden, die mit acht weiteren Tieren auf einer Weide gestanden hätten, schreibt das Niedersächsische Umweltministerium gestern in einer Pressemitteilung. Ein weiteres Pferd sei verletzt worden und es wäre unklar, ob es eingeschläfert werden müsste.  Nach Auswertung einer DNA-Analyse stünde nun für das Ministerium fest, dass das  Rodewalder Rudel hat seine Jagd auf große Huftiere „wieder“  aufgenommen hätte. In allen Speichelproben wären je mindestens zwei Individuen des Rudels nachweisbargewesen. Ein direkter Nachweis einzelner Individuen, wie zum Beispiel des Rodewalder Rüden (GW717m), wäre dagegen nicht möglich gewesen. Für  den Vaterwolf Roddy (GW717m) galt bis Ende März dieses Jahres eine Schießgenehmigung, die die Steuerzahler teuer zu stehen kommen wird. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/02/27/anfrage-der-gruenen-deckt-auf-umweltminister-lies-spd-verrennt-sich-in-wolfsjagd-in-niedersachsen-dabei-geht-es-um-millionen/

Will Lies erneut Wölfe töten, koste es was es wolle?

Doch den Niedersächsischen Umweltminister lechzt es wohl erneut nach der Jagd auf Wölfe des Rodewalder Rudels. Vor künftigen Kosten für die Steuerzahler scheint er dabei nicht zurück zu scheuen: In der Pressemitteilung wird er folgendermaßen zitiert: „Dennoch ist nun eingetreten, was wir immer befürchtet haben: Der Rodewalder Rüde hat sein problematisches Jagdverhalten nicht eingestellt, sondern übt offenkundig seine Techniken zur Tötung großer Huftiere mit seinen Nachkommen weiter ein“, so Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies. „Nicht zuletzt durch die vielfältigen Behinderungen der Entnahme durch falsch verstandene Wolfsfreunde im letzten Jahr konnte der Problemwolf nicht getötet werden Lage, Rissbild und daraus abgeleitet die angewandte Jagdtechnik beim letzten Vorfall sind mit den bisherigen Rissaktivitäten von GW717m identisch.“  Fakt ist allerdings, dass Roddy (GW717m) nur ein Bruchteil der vorgeworfenen Risse wirklich nachgewiesen worden war.

Keine erwachsenen Pferde sondern Jährlinge

Nun muss man schon den Wert von zwei Jährlingen, nicht etwa erwachsenen Pferden, mit dem Aufwand und den Kosten, die erneut entstünden, gegenrechnen. Das Ergebnis dürfte ähnlich niedrig wie im vergangen Jahr sein, wo ein Betrag von deutlich unter 5.00o Euro zustande kam. Außerdem müssten Interessen des Naturschutzes über denen von Pferdehaltung als Hobby oder Erwerb stehen. Dass Lies nicht einfach darauf losschießen lassen darf, hat gestern bereits das Oberverwaltungsgericht Lüneburg klargestellt, in dem es eine Abschussverfügung auf mehrere Wölfe im Landkreis Celle und Gifhorn für unzulässig erklärte. Ohne genaues Wissen darum, welcher Wolf, wenn es denn überhaut tatsächlich ein Wolf gewesen ist, machen sich Häscher und Entscheider strafbar, die einfach auf Verdacht dort im LK Nienburg Wölfe erschießen.  Da es sich bei dem Rodewalder Rudel um eine genetisch ähnliche Fortpflanzungsgemeinschaft handele, hätten keine spezifischen Individuen nachgewiesen werden können. Es wäre lediglich klar, dass in allen Proben zumindest ein Tier auch männlich gewesen wäre. Die Frage, ob zudem noch weibliche DNA vorhanden ist, lässt sich nicht sicher beantworten. Lies:„Wir werden jetzt schnellstmöglich prüfen, ob und wie viele Ausnahmegenehmigungen zu erteilen sind, um Tiere aus dem Rudel zu töten. Klar ist: Die Wölfe wissen nicht, welche Beutetiere erlaubt sind. Aber wir würden der Akzeptanz für den Wolf keinen Gefallen tun, wenn wir dulden, dass Wölfe solches Jagdverhalten weitervererben.“

Amerikanische Studien nach Deutschland übertragbar?

Als Erklärung dafür, dass Wölfe auch größere Tiere töten würden, nehmen Wolfsgegner und leider sogar einige angebliche Wolfsfreunde eine Studie in der u. a. der amerikanischen Wolfsexperten Mech mitgewirkt hatte, (Wolves on the Hunt, 2015, L. Dave Mech, Douglas W. Smith, Daniel R. MacNulty), zum Anlass, dieser Erklärung zu  folgen. Hier widersprechen wir von Wolfsschutz Deutschland e. V.  entschieden. Fakt ist es, dass in den USA zwar Wölfe tatsächlich Großgrasfresser, wie Bisons jagen und auch töten, allerdings sind die Bedingungen in den USA völlig anders als bei uns in Deutschland. In den USA müssen die Wölfe große Rudel bilden um Bisons zu bezwingen. Hier in Deutschland leben die Wölfe in kleinen Familienverbänden, aus denen die Welpen spätestens im Alter von zwei Jahren abwandern, um sich ein eigenes Revier zu suchen. Hier jagen hauptsächlich Vater und Mutter zusammen und evtl. mit Jungwölfen aus dem Vorjahr zusammen. In dieser Konstellation gehen Wölfe ein zu großes Risiko ein, wenn sie Großgrasfresser angreifen. Allerdings merken Wölfe natürlich, wenn Kleinpferde, Fohlen, Jährlinge oder Miniponys nicht fit sind, und nutzen ihre Gelegenheit. Tatsächlich ist in Deutschland noch kein gesundes Großpferd Opfer von einem Wolf geworden. Es ist also nicht davon auszugehen, dass Großpferde automatisch hier im Beuteschema unserer Wölfe sind, auch wenn Wolfsgegner immer wieder versuchen, Pferdehalter durch solche Behauptungen in Panik zu versetzen.  Wir geben Umweltminister Lies allerdings dahingehend Recht, dass Wölfe nicht wissen können, was erlaubt ist. Deshalb ist es ja auch gerade eine Aufgabe des Umweltministeriums solche Tiere zu schützen, die Beutetiere von Wölfen werden können. Hier müssten endlich Herdenschutzmaßnahmen und Entschädigungen greifen, statt immer wieder nach dem Abschuss von Wölfen zu lechzen.

Gleich ganze Rudel auslöschen?

„Vor Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes musste eine Ausnahmegenehmigung zur Entnahme auf einen individualisierten Wolf beschränkt werden, jetzt können auch mehrere Tiere eines Rudels getötet werden – nacheinander und bis zum Ausbleiben von Schäden für die Weidetierhaltung,“ wird UM Lies weiter zitiert. Dabei vergisst er aber, dass der Europäische Gerichtshof ein Pilotverfahren gegen Deutschland eröffnet hat, da Zweifel bestehen, ob sich die Änderung des Bundesnaturschutzgesetztes mit EU-Recht vereinbaren lässt.

Auch Weidetierhalter tragen Verantwortung

Die Halter der beiden Jährlinge hätten doch eigentlich aus einem Vorfall vom vergangenen Jahr lernen müssen, wo es auch auf einer abgelegenen Weide im Gebiet zu einem Fohlenriss kam. Wir vermuten eher, dass die Tierhalter so gut wie nie nach ihren Tieren schauen. Schon vor zwei Jahren haben wir eine Statistik zum Rosenthaler Rudel, hier der Link dazu: https://wolfsschutz-deutschland.de/2017/11/22/liegt-es-am-mangelnden-willen-der-hobbytierhalter-wir-haben-uns-die-rissstatistik-des-rosenthaler-rudels-mal-genauer-angesehen/?fbclid=IwAR2HxrT2iGKCqx_MK60DYr6e5ypin8E_cNWgvqvhWERA1kuk6ZC6GoUs9CQ (die auch auf andere Rudel übertragbar ist) gebracht, die aussagte, dass die Rissgefahr zum Sommer mit Höhepunkt Ende August steigt, da die Welpen immer mehr Fleisch benötigen und ein größeres Rudel bis zur Abwanderung mehr Nahrung benötigt. Im Herbst flacht sich die Kurve wieder ab. Bauern und Pferdehalter hätten hier längst mit mehr Sicherungsmaßnahmen in dieser Zeit reagieren können. Wir kennen die Weide sehr gut dort. Die Pferde sind auf einer eisamen Waldweide untergebracht gewesen, in deren Nähe auch im vergangen Jahr Kälber gerissen worden sind. Die Zäune sind genauso ungenügend wie die bei den Kälbern, und sie bestehen nur aus einer Litze, bzw. sogar nur Stacheldraht. Hier in diesem Bericht vom NDR gibt es Fotos der beiden Jährlinge zu sehen: https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/niedersachsen_1800/Wolfsrudel-greift-Pferde-im-Landkreis-Nienburg-an,ndsmag37214.html?fbclid=IwAR0GIJhL8qJak5wKzej1-acKGBHdOT557t3Fn3hNADLn-9CYJ1Oj49xhvw4

Dünne Beweislage

Auf einen kurzen Blick sind keine Kehlbisse zu sehen sondern lediglich Fraßspuren an einem Tier. Könnte die Wolfs-DNA könnte also auch durch Anfressen nach dem Tod der Tiere in die Wunden gelangt sein? Jährlich gibt es hunderte Fälle in Deutschland in denen Pferderipper Tiere töten, quälen und schwer verletzen, was allerdings unverständlicherweise kaum in der Presse thematisiert wird. Auf der Online-Plattform Tiktok gibt es sogar einen neuen Trend, Kühe und Pferde absichtlich zu erschrecken und Videos davon ins Netz zu stellen.

Wolfsschutz Deutschland e. V. braucht Unterstützung

Wolfsschutz Deutschland e. V. protestiert mit aller Entschiedenheit gegen erneute Abschussgenehmigungen auf Wölfe des Rodewaldrudels und fordert den Umweltminister auf, sich endlich zu besinnen und sich auf seine Aufgaben als Umweltminister zu konzentrieren. Wir erinnern: seine Regierungsaufgabe wurde ihm im Sinne von allen Wählern übertragen. Er hat die Verantwortung, auch im Sinne von allen Bürgern zu handeln und nicht rein nach Jäger- und Bauerninteressen, wie wohl oft in der Vergangenheit. Wir freuen uns über Mitgliederverstärkung aus den Bereichen Nienburg, Uelzen und Celle. Ebenso freuen wir uns über Teilnehmer an Müllsammelaktionen und Waldspaziergängen. Ebenso kündigen wir wieder vermehrt Zaunkontrollen an.  Wir freuen uns über neue Mitglieder und auch Spenden.

Hier die Pressemeldung des Umweltministeriums: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/dna-test-bestatigt-rodewalder-rudel-hat-erneut-pferde-gerissen-189935.html

Niedersachsen: Todesurteil durch OVG für zwei Wölfe, doch Umweltminister Lies (SPD) scheitert dennoch mit Abschusssehnsüchten

Gleich drei Wölfe sowie sogar weitere Mitglieder ihrer Rudel wollte Umweltminster Lies durch Jäger töten lassen. Jetzt sind weiteren Wölfe in den Familien erst einmal in Sicherheit. die Abschusserlaubnis auf eine Wölfin im Emsland ist bereits ausgelaufen. Beispielbild ©Brigitte Sommer

Das Oberverwaltungsgericht hat heute zwei Abschussverfügungen für teilweise rechtswidrig erklärt. Zwar stimmte das Gericht zu, dass zwei Wölfe, die mehrere Risse verursacht haben sollen, rechtmäßig abgeschossen werden dürften, beschränkte die Erlaubnis aber nur auf diese beiden Individuen. Wolfsschutz Deutschland e. V. protestiert mit aller Entschiedenheit gegen diese Entscheidung. Wir freuen uns über Mitgliederverstärkung aus den Bereichen Uelzen und Celle. Ebenso freuen wir uns über Teilnehmer an Müllsammelaktionen und Waldspaziergängen.

Hintergrund: Umweltminister Lies hatte seine Verfügung auf Niedersächsische Wolfsverordnung aufgebaut, die im September in Kraft treten soll. Hier war gleich von wahllosen Abschussmöglichkeiten von mehreren Wölfen die Rede. Wie erwartet, wurde  diese Blutrauschverordnung des Umweltministers vom OVG regelrecht abgewatscht, da sie selbst gegen das „geänderte Bundesnaturschutzgesetz“ verstoßen würde. Allerdings läuft auch ein Pilotverfahren von Seiten des EuGH gegen Deutschland, um zu prüfen, ob eine die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes überhaupt mit EU-Recht vereinbar ist. Deshalb stellt sich die Frage, ob nicht nur Teile sondern die komplette Verfügung nicht rechtens ist. Das Urteil von Heute wirft auf jeden Fall ein Schlaglicht auf künftige Verfahren. Wir von Wolfsschutz Deutschland treten dafür ein, dass gar kein Wolf erschossen werden darf. Stattdessen sollte man sich endlich um geeigneten Schutz der Weidetiere kümmern. Weidetiere, die zudem weitaus öfter an anderen Ursachen als an Wolfsrissen sterben, wie jährliche Statistiken immer wieder belegen. Ebenso müssten vorher Vergrämungsmaßnahmen angewendet werden.

Wie von uns bereits vermutet, hätten sich somit auch die Jäger strafbar gemacht, die wie Lies es wünschte, sich an den Wolfsabschüssen beteiligen. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. hatten bereits Strafanzeige angekündigt, sollten Wölfe erschossen werden. Im Gegensatz zu den Aussagen des Herrn Lies, gewinnen die Jäger also keineswegs mehr Rechtssicherheit.

Ebenso zweifeln wir stark an, dass die betroffenen Weiden wirklich sicher wolfsabweisend eingezäunt gewesen sind und wir kündigen vermehrt Weidezaunkontrollen in beiden Gebieten an.

Hier die Pressemitteilung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts: https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/genehmigung-zum-abschuss-von-wolfen-teilweise-rechtswidrig-189967.html?fbclid=IwAR078fxt9j9HDUajFfJ-XmOsiFy-1y2-dImJ_xlo6wAZvicdPx75F0UMjYw

Hier geht es zu unserem Mitgliedsantrag: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Hintergrund zu der Abschussverfügung: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/05/25/klage-gegen-wolfsabschuesse-in-niedersachsen-abgewiesen-dennoch-nicht-unbedingt-grund-zum-heulen-fuer-wolfsfreunde-innen/

Hintergrund zum EU-Pilotverfahren gegen Deutschland: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/05/24/eu-eroeffnet-pilotverfahren-gegen-deutschland-wegen-der-aenderung-des-bundesnaturschutzgesetzes-lex-wolf/

 

Wild-West-Methoden im Osten – Mecklenburg-Vorpommern: wegen Hybridisierungsgefährdung getötete Wolfsfähe in Mecklenburg-Vorpommern war gar nicht trächtig

Beispielfoto © Brigitte Sommer

Eine Wölfin wurde in Mecklenburg-Vorpommern seitens der Behörden völlig grundlos getötet, denn für die Ausnahmegenehmigung fehlte bereits die Grundlage, die in der von vorne herein umstrittenen Genehmigung aufgeführt wurde!

Die auf der Grundlage der Ausnahmegenehmigung der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Rostock in der Nacht vom 10. auf den 11.04.2020 bei Schwaan getötete Wolfsfähe sei nicht trächtig gewesen, schreibt das Ministerium in einer Pressemittelung von heute.  Die Sektion des Leibniz-Institutes für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin sowie weitere nunmehr vorliegende Untersuchungen habe keine Hinweise auf eine Trächtigkeit oder embryonale DNA ergeben.

Zum Zeitpunkt der Entscheidung zum Abschuss der Wölfin hätten Anhaltspunkte vorgelegen, welche die erhebliche Gefahr einer Hybridisierung besorgen ließen heißt es weiter in der Presseerklärung. Dem widersprechen wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. auf das Schärfste und wir haben im vorliegenden Fall ja auch Anzeige gegen Landwirtschaftsminister Backhaus , der selber Jäger ist, sowie alle daran beteiligten Personen gestellt. Selbst nach der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, in der der Abschuss von so genannten Hybriden nun erlaubt sein soll, kann dies nur für bereits geborere Mischlinge zwischen Hund und Wolf gelten. Prophylaktische Tötungen dagegen sind nach Recht uns Gesetz nicht erlaubt. Es stellt sich überhaupt die Frage, ob die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes  mit EU-Recht vereinbar ist. Nach vielen Beschwerden hat die EU nämlich nun ein Pilotverfahren gegen Deutschland eröffnet.

Mit diesem völlig grundlosen und dazu noch unsinnigen Abschuss einer Wölfin bedient sich Minister Backhaus Wildwest-Methoden, die jeder rechtlichen Grundlage entbehren. Wir hoffen sehr, dass sich hier nun endlich einmal Konsequezen für derartige Lobbypoltik von Seiten der Staatsanwaltschaft geben, und ein Verfahren eröffnet werden wird.

Hier die PM des Landwirtschaftsministeriums: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Service/Presse/Aktuelle-Pressemitteilungen/?id=161370&processor=processor.sa.pressemitteilung

Hintergrund zum Fall: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/04/14/mecklenburg-vorpommern-wolfsschutz-deutschland-e-v-erstattet-anzeige-gegen-minister-till-backhaus-und-landrat-sebastian-constien-wegen-illegaler-toetung-einer-woelfin/

Hintergrund zum Pilotverfahren der EU gegen Deutschland https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/05/24/eu-eroeffnet-pilotverfahren-gegen-deutschland-wegen-der-aenderung-des-bundesnaturschutzgesetzes-lex-wolf/

 

Europäischer Gerichtshof: Schutz für Wölfe gilt auch in Dörfern

Europäischer Gerichtshof: Schutz für Wölfe gilt auch in Dörfern

Brüssel (dpa) – Wölfe müssen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes auch dann geschützt werden, wenn sie in Dörfer kommen. Der Schutz für die Tiere gelte «unabhängig davon, ob sie sich in ihrem gewöhnlichen Lebensraum, in Schutzgebieten oder aber in der Nähe menschlicher Niederlassungen befinden», teilte der EuGH am Donnerstag mit (Rechtssache C-88/19). Ausnahmen von den Regeln sind nur dann zulässig, wenn etwa die öffentliche Sicherheit oder die Volksgesundheit bedroht wird.

Hintergrund des EuGH-Verfahrens war ein Fall aus dem Jahr 2016. Damals war ein Wolf in einem rumänischen Dorf aufgetaucht, das zwischen zwei Schutzgebieten liegt. Tierschützer und eine Tierärztin fingen das Tier ein und wollten den Wolf in ein Naturreservat bringen. Doch der Wolf entkam und flüchtete. Fang und Transport waren nicht genehmigt und es wurde Strafanzeige erstattet.

Das zuständige rumänische Gericht wandte sich dann an den EuGH und wollte wissen, ob eine EU-Richtlinie zum Schutz von Wölfen zum Beispiel auch gilt, wenn Wölfe innerhalb eines Dorfes mit Hunden spielen.

Bayern – weiteres Wolfspaar mit Nachwuchs jetzt im Manteler Forst bei Neustadt an der Waldnaab daheim

Im Manteler Forst lebt nun ein weiteres Wolfspaar, das sogar Nachwuchs erwartet. Siehe Pfeil auf der Karte. © Brigitte Sommer

In der Nachbarschaft im Veldensteiner Forst und auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr leben schon länger Wolfspaare bzw. sogar Rudel. Nicht weit davon, im Manteler Forst bei Neustadt an der Waldnaab hat sich nun offensichtlich ein drittes Wolfspaar niedergelassen. Und dieses Paar erwartet sogar Nachwuchs, wie die Wolfsmonitoringseite des Landesamtes für Umwelt am 27.05.2020 bestätigte. Bereits im Januar 2020 ist dort zum ersten Mal ein Rüde und eine Fähe genetisch erfasst worden. Ende Mai sol nun  in eine Wölfin von einer Fotofalle aufgenommen worden sein. Auf dem Bild sei deutlich ein Gesäuge zu erkennen, deshalb ist hier mit ziemlicher Sicherheit bereits Nachwuchs vorhanden, teilte uns die Pressesprecherin auf Nachfrage mit.

Damit ist es auch so gut wie sicher, dass die beiden Wölfe dort territorial, also zuhause sind. Das Rudel im Manteler Forst ist nun nach Grafenwöhr, dem Veldensteiner Forst, der Rhön und dem bayerischen Wald nun der fünfte feste Wolfsnachweis in Bayern. Durchwandernde Jungwölfe auf der Suche nach einem Revier können praktisch überall auftauchen.

Auch im Veldensteiner Forst scheint das Wolfspaar nun zum dritten Mal wieder Welpen zu versorgen. Ein Foto aus einer Wildkamera zeigte Anfang Mai eine Wölfin mit Gesäuge. Ein Lichtblick, nachdem die Mutter des Rudels ist im Herbst überfahren worden war. Welche Wölfin dort die Nachfolge angetreten hat, ist allerdings unklar. im Veldensteiner Forst wurden in zwei Würfen 2018 und 2019 insgesamt neun Jungtiere geboren. Eines davon wurde vor wenigen Wochen bei Pressath auf der B470 überfahren und getötet. Ein weiterer Welpe aus dem Rudel wurde bei Neu-Ulm überfahren.

Beim Wolfspaar auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr ist bislang kein Nachwuchs bestätigt worden.

Quellen: https://www.lfu.bayern.de/pressemitteilungen/archiv/c/1189150/4-19-landesamt-umwelt-wolf-im-landkreis-neustadt-an

https://www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagement_grosse_beutegreifer/wolf/monitoring/index.htm

http://www.dbb-wolf.de