Wolfsrüde Dani (GW 924m) aus Schleswig-Holstein wurde tot in Niedersachsen aufgefunden

Wölfe, für die wir kämpfen und denen wir Namen gegeben haben, sind uns natürlich noch näher und sie liegen uns besonders am Herzen. Der ursprünglich aus Dänemark stammende und in Schleswig-Holstein ansässige Jungwolf Dani wäre am 06. Janaur in der Nähe von Gifhorn überfahren worden, meldet heute die Süddeutsche Zeitung. DNA-Analysen hätten bestätigt, dass es sich um Dani handele. Er sei bei Gifhorn in Niedersachsen überfahren worden. Jäger hätten den toten Wolf in einem Waldstück aufgefunden.

Beispielbild toter Wolf.

Der Raum um Gifhorn ist in der Tat auch eines der gefährlichsten Gebiete für Wölfe, was illegale Tötungen betrifft. Ob hier nähere Einzelheiten seines Todesumstandes ans Licht kommen, darf bezweifelt werden. Dani ist in diesem Jahr schon der zehnte Wolf, der im Straßenverkehr sein Leben lassen musste. Heute wurde zudem bekannt, dass eine junge Wölfin bei Wiesbaden wohl von einem Zug erfasst worden ist. Dani galt in Schleswig-Hosltein als Problem-Wolf. Wir hatten durch zahlreiche Zaunkontrollen nachgewiesen, dass dem nicht so war. Fast ein Jahr lang hatten wir um das Leben dieses Wolfs gekämpft. Dass er nun überfahren wurde, macht uns fassugslos und traurig. Doch immerhin haben ihn die Häscher in Schleswig-Holstein nicht erschießen können.

Naturschutz-, Tierschutz- und Müllfrevel in Niedersachsen – doch Umweltminister Lies (SPD) will wohl weiter nur Wolf Roddy an den Kragen

Dieses Tier konnte sich nur noch auf Knien fortbewegen und war nicht mehr in der Lage aufzustehen. Links am Bildrand befindet sich sogar ein vollständiges Skelett.

Wie lange kann sich der Niedersächsische Umweltminister Lies noch im Amt halten? Der Niedersächsische SPD-Politiker beharrt nach wie vor darauf, dem Wolf Roddy weiter nach dem Leben zu trachten. Nun will er sogar die Jäger einbeziehen und eine lobbyfreundliche Wolfsverordnung kreieren. Die Kosten für diese sinnlose Jagd dürften sich mittlerweile auf zirka 200.000 Euro summieren. Ein Nachsehen haben die Weidetierhalter, denn nicht mal ein dutzend Anträge auf Zäune sollen bearbeitet worden sein. Geht das Geld für die Weidetierhalter nun weiter für die Jagd auf Roddy drauf? Eine neue kleine Anfrage der Niedersächsischen Grünen dürfte hier weiter Öl ins Feuer gießen, denn Lies könnte sogar einen Wolfsjäger aus Südeuropa für 50.000 Euro engagiert haben.

Im Nachbarkreis Lüneburger Heide haben wir Missstände in einer Heidschnuckenherde des Schäfers K. entdeckt. Das Veterinäramt Celle ist informiert. Weiterhin haben wir bei unseren Müllsammelaktionen Müllfrevel in einem Ausmaß entdeckt, den wir nicht beseitigen konnten. Obwohl die Behörden informiert wurden, liegt der Müll weiterhin im Rodewald und Krähe. Lesen Sie hier unseren neuen Faktencheck für Niedersachsen:

Tierqual in der Lüneburger Heide?

Wir sind hier von der Haltung dieser Tiere auf dem Heidschnuckenhof äußerst betroffen – insbesondere, weil der Halter auf seiner Website damit wirbt, die Tiere „tagein und tagaus“ zu hüten. Die Tiere konnten wir  – am Donnerstag, 02.01.2019, über die Oberoher Heide im hinteren Teil des Anwesens beobachten. Die Heidschnucken und Ziegen sind sich wohl eher selbst überlassen und sterben von alleine und stehen später dem Wolf, wildernden Hunden und anderen Raubtieren zum „Selbstbedienen“ zur Verfügung – da sie völlig ungeschützt in ihrer unzureichend gesicherten Koppel stehen. Auf den Fotos sind die tatsächlichen körperlichen Beschwerden der Ziegen und Heidschnucken nicht im tatsächlich vorhandenen Ausmaß erkennbar. Die knieende Ziege konnte sich auch nur noch auf den Knien der Vorderläufe fortbewegen, von diesem Phänomen war nicht nur die Ziege, sondern  auch eine Heidschnucke betroffen. Mindestens vier Tiere lahmten und liefen nur auf drei Beinen. Skelette und Skelettteile und verteilte Schafswolle sind gut auf den Fotos erkennbar. Ebenso sieht man im hinteren Bereich den niedergedrückten Zaun. Ebenso ist zur Heide hin erkennbar, dass die Herde nur durch ein defektes Holzlattentor geschützt ist, welches hervorragend von Wolf und Co überwunden werden kann. Am Montag, den 06.01.2020,hat unser Mitglied bereits das zuständige Veterinäramt Celle über die Missstände informiert.

Besonders pikant: Der Halter Carl Wilhelm K.,Vorsitzender des Verband Lüneburger Heidschnuckenzüchter e.V., musste 2017 bereits zweimal einen Wolf mit lautem Geschrei und Stock vertreiben, da er sich ein Lamm während des Hütens gegriffen hatte. Am Hof waren in 2017 am helllichten Tag mehrere Böcke gerissen worden, schreibt das Magazin für Schafzucht.  Am 11.08.18 konnte er es angeblich nicht verhindern, dass ein Wolf sich ein Lamm packt und damit verschwindet. Kuhlmann ist über diese Entwicklung sehr in Sorge. https://www.schafzucht-online.de/Wolfsangriff-erreicht-neue-Dimension,QUlEPTU4ODUxMTQmTUlEPTQ4MA.html?fbclid=IwAR1W_ThV66Bc2EaOOTKKOrYx6ZVfIr8A9vtxEoqdXk8OdtzGSeJU0kyuDjo

Wie sehr sich dieser Halter um seine Tiere sorgt, ist hier zu sehen

Diese Weide ist mit Skelett- und Knochenteilen übersät.
Zwischen den Schnucken liegen überall Knochenteile herum.
Zwischen den Schnucken liegen überall Knochenteile herum.
Bei dem zweiten Tier von rechts ist eine offene Wunde am Bein zu sehen.
Überall sind Knochenteile verstreut.Der Zaun im Hintergrund verdient seinen Namen nicht.

 

Müllfrevel im Rodewald und in der Krähe

Auf unserer Patrouille im Waldgebiet Krähe, Lichtenmoor, Steimbke sowie im Rodewald treffen wir immer wieder auf Müllfrevel.
Da uns diese Mengen doch zu groß waren, oder auch mit Babykot verschmiert sind, haben wir hier keine Mitnahme und Entsorgung durchgeführt.
Kleineren Kunststoffmüll nehmen wir gelegentlich auch mit für unsere Wertstofftonne, wenn es nicht zuviel ist. Obwohl die Behörden informiert worden sind, liegt der Müll noch immer herum.

 

Neue kleine Anfrage der Grünen erzeugt noch mehr Druck auf den Minister

Einstieg der kleinen Anfrage der GRÜNEN. Zitat: War ein „südeuropäischer Trapper“ (Welt vom 15.12.2019) der Dienstleister für den erfolglosen Fang des Rodewalder Wolfes? – Welche Schäden an wehrhaften Rindern hat der Rüde tatsächlich verursacht? Anfrage der Abgeordneten Christian Meyer, Imke Byl und Helge Limburg (GRÜNE) an die Landesregierung, eingegangen am 07.01.2020

Am 23.01.2019 erließ der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) erstmalig eine Ausnahmegenehmigung für die letale Entnahme (Tötung) des „Rodewalder Wolfes“ (GW 717m). Die Ausnahmegenehmigung wird mit zwei Rissen an „zum Selbstschutz fähigen Rindern“ (NTS 678, 811) begründet. Zudem werden zwei weitere Rinderrisse herangezogen, die dem Rodewalder Rüden nicht eindeutig zugeordnet werden konnten (NTS 776 und 788). Die Ausnahmegenehmigung geht davon aus, dass der Wolfsrüde auch in Zukunft zum Selbstschutz angeblich befähigte Rinderherden angreifen und seine Angriffe ausweiten wird. Für die vier o. g. Fälle wurde eine Schadenssumme von 3 500 Euro ermittelt, die zwischen April und Oktober 2018 entstand. Zur Begründung des Abschusses zieht das Umweltministerium die folgende Schadensprognose heran: „Die Schäden an – innerhalb des Rodewald-Territoriums verbreitet zumindest zeitweise auf Weiden gehaltenen – zum Selbstschutz befähigten Rinderherden werden damit angesichts der mehrjährigen natürlichen (nicht der durch illegale oder zufällige Tötung verkürzten!) Lebenserwartung des Wolfsrüden Individuum GW717m im Vergleich zu den zwischen April und Oktober 2018 eingetretenen voraussehbar erheblich zunehmen.“ Risse an anderen Tieren als an zum Selbstschutz fähigen Rindern waren nicht Grundlage der Ausnahmegenehmigung und auch nicht Grundlage der Verlängerungsbescheide. Die Ausnahmegenehmigung wurde seither monatlich verlängert, zuletzt mit Bescheid vom 27.12.2019. Sämtliche Verlängerungsbescheide sind damit begründet, dass sich am Sachverhalt der Entscheidung vom 23.01.2019 nichts geändert habe. Das Umweltministerium hat bislang nicht belegt, ob und inwiefern der Rodewalder Rüde nachweislich weitere Angriffe auf ausreichend geschützte Rinder unternommen hat. Aus der Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage von Abgeordneten der Grünen (Drs. 18/3968) ergibt sich, dass es in der Zeit vom 24.01.2019 bis 01.06.2019 zu insgesamt vier Rissen an Rindern kam, in zwei der Fälle bestand nach Angaben des MU ein Grundschutz durch Herdenverband. Die genetischen Nachweise befanden sich zum Zeitpunkt der Antwort noch in der Bearbeitung. Die Welt berichtete am 15. Dezember 2019: „Auch deshalb hat Niedersachsens Landesregierung nach Erteilung einer Ausnahmegenehmigung einen erfahrenen Wolfsjäger aus Südeuropa mit der ‚Entnahme‘ des Rodewalder Rüden beauftragt. Um sicherzugehen, dass der hinzugezogene Trapper den richtigen Wolf vor die Flinte bekommt, sollte das Tier zunächst mithilfe von Schlingfallen festgesetzt, einem DNA-Schnelltest unterzogen und erst dann in die ewigen Jagdgründe befördert werden. Das Problem: GW717m machte überhaupt keine Anstalten, sich an den Orten, an denen der erfahrene, aber eben auch ortsfremde Wolfsjäger seine Fallen aufstelle, blicken oder gar fangen zu lassen. Stattdessen attackierte er andernorts erneut Nutztiere. Der Trapper zog samt seiner Schlingfallen und einem leicht lädierten Ruf schließlich unverrichteter Dinge wieder ab, nicht ohne dem Land Niedersachsen eine Rechnung über rund 50 000 Euro für seinen Einsatz zu hinterlassen.“

Hier der Link zur kleinen Anfrage der Abgeordneten Christian Meyer, Imke Byl und Helge Limburg

18-05543

 

Weitere Quellen: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/genehmigung-zur-totung-des-wolfsruden-gw717m-wird-nochmals-erneuert-183836.html

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Rodewalder-Wolf-Lies-hofft-auf-oertliche-Jaeger,wolf4220.html

Niedersachsen: Bauernterror mit Problemwolfkreation in Diepholz?

Wie eine „Problemwolfkreation“ funktioniert, ist zur Zeit mal wieder live in Niedersachsen verfolgbar. Im Landkreis Diepholz wurde wohl mehrfach ein Wolf gesehen, was in dieser Jahreszeit eigentlich nichts Ungewöhnliches darstellt, denn viele Jungwölfe verlassen jetzt ihre Familien und wandern auf der Suche nach einem eigenen neuen Revier herum. Diese Jungtiere haben wenig Erfahrung, deshalb können sie sich auch viel weniger gut verstecken als Altwölfe. Hier ein Artikel von der Initiative „Menschen für Wölfe“ zum Thema: https://www.menschen-fuer-woelfe.com/blog/vorsicht-beim-autofahren-jungwölfe-sind-jetzt-auf-wanderschaft

Obwohl das Verhalten von jungen Wölfen seit Jahren bekannt ist, beteiltigen sich die Medien immer wieder mit reißerischen Berichten an Wolfshasserkampagnen. So wird beispielsweise behauptet, dass solche Szenen den Beweis dafür liefern würden, dass die Wölfe ihre Scheu verlieren würden. Die Medien übernehmen solche Aussagen scheinbar ohne Recherche in ihren Artikeln. Nur allzu willig wird wohl jede Aussage von Bauern und Weidetierhaltern übernommen. Dabei erhalten Weidetierhalter teilweise hohe sechsstellige Summen an EU-Subventionen sowie Entschädigungen und sogar komplette wolfsabweisende Zäune bezahlt. Dies gilt in einigen Gebieten in Niedersachsen auch für Rinder. All das ist einigen Weidetierhaltern anscheinend noch immer nicht genug! Ganz augenscheinlich wollen sich bestimmte Weidetierhaltergruppen wohl einfach nicht mit der Rückkehr der Wölfe in Deutschland arrangieren und sie  versuchen wohl augenscheinlich alles, um eine Abschussverfügung zu erreichen. Dabei setzen sie wohl sogar bewusst das Leben ihrer anvertrauten Tiere aufs Spiel. Anders ist ein solches Verhalten, das auch dieser Bauer hier zeigt, einfach nicht mehr erklärbar.

Bürger in Angst vor Bauern

Diese Nachricht erhielten wir von einem Hundehalter. Der Halter wollte anonym bleiben, aus Angst vor Repressalien. Zitat:  „Am vergangenen Montag bin ich mit meinen beiden Hunden im Moor einem Wolf begegnet. Dieser ist seines Weges gezogen und hat mich keines Blickes gewürdigt-ein beeindruckendes Erlebnis. Nun war ich leider nicht die einzige und so wurde die Presse informiert. Der ansässige Bauer behauptete, dass Kälber gerissen wurden und dass sich der Wolf dem Bauernhaus genähert habe. Ich selber erlebe jedoch schon jahrelang, dass die Zäune schadhaft sind und die Tiere häufig ihre Weiden mühelos verlassen können. Ich habe die auf den Wegen trottenden Kälber und die maroden und völlig unzureichenden Zäune und Gatter fotografiert. Leider herrscht in unserem ländlichen Umfeld eine große Angst vor Wölfen, so dass ich vor Ort keinen Ansprechpartner habe.“

Die Zäune sind so schlecht, dass die Kälber ständig ausbüxen.
Weide bei Diepholz
Der Eingang zur Weide ist weder Hindernis für Hund noch für Wolf.
Kühe und Kälber laufen frei herum.
Ein Kalb alleine auf einem Weg.
Hier haben wir Fremdbilder ausnahmesweise einmal angenommen, weil die Lage hier derart eindeutig ist, dass man hier weder Maßband noch Stromprüfgerät benötigt.

Lokalpresse beteiligt sich an der Hetze

Die Lokalpresse beteiligt sich an der Hetze und schürt Angst, obwohl noch kein Ergebnis feststeht. Doch selbst wenn das Ergebnis „Wolf“ lauten sollte, braucht man sich darüber nicht zu wundern. Wölfe sind Opportunisten und sie wählen den einfachsten Weg. Sie erkennen genau, ob ein Tier fit ist oder nicht. Zumal die heutigen, hochgezüchteten Rinder völlig verlernt haben, ihre Kälber im Herdenverbund zu verteidigen. Hier laufen Kälber völlig frei herum. Niemand muss sich wundern, dass solche Tiere zur Beute von Hunden oder Wölfen werden können. Dass die auch außerhalb des Landkreises Nienburg nicht verschmäht werden, müsste den vom Schießbefehl betroffenen Wolf Roddy nun zusätzlich entlasten. Wie sollen Wölfe denn auch wissen, dass Schafe erlaubt, aber schwache Rinder und Kälber „verboten“ sind?

Hier der Link zum Pressebericht: https://www.kreiszeitung.de/lokales/diepholz/diepholz-ort28581/nah-wolf-mitten-stadt-gesichtet-polizei-macht-entdeckung-13229646.html

 

Welche „Journalisten-Bestie“ lässt sich eine derartige Headline einfallen?

Screenshot von einem Online-Artikel aus der Kreiszeitung. Update: 31.10.19 9.00 Uhr – Dei Kreiszeitung hat inzwischen wohl selbst festgestellt, wie daneben diese Headline war. Die Überschrift dieses Artikels ist so nur noch bei geteilten Inhalten in den sozialen Netzwerken zu sehen. https://www.kreiszeitung.de/lokales/niedersachsen/wolf-tot-erschossen-rodewalder-wolf-13181258.html?fbclid=IwAR1ZVApQ8cDOl_hm-okSikSgXn6bYCP8VmGyfYs_wgiHWr6oL2aL6roljEg

„Ist die Wolf-Bestie tot?“, betitelte die Kreiszeitung gestern einen Artikel über einen illegal erschossenen Wolf, der im Landkreis Verden auf einem Acker gefunden wurde. Der hinzugerufene Wolfsberater würde vermuten, dass es sich hierbei um Roddy handeln könnte. Das ist der Rüde, auf den der Niedersächsische Umweltminister Lies seit Jahresbeginn eine Jagd veranstaltet, die inzwischen Unsummen kostet. Über 200.000 Euro Kosten stehen einem „Schaden“ von nicht einmal 3.000 Euro gegenüber. Über dieses Missverhältnis berichtete die Kreiszeitung nicht. Ebenso wenig über die Tatsache, dass immer mehr Wölfe und auch Luchse illegal getötet werden. Selten können die Täter, die bislang immer aus Hobbyjägerkreisen stammten, wirklich dingfest gemacht werden. Und wenn, dann gibt es überschaubare Geldstrafen und Bewährungsstrafen.

Falschinformation, Hetze und desaströse Positionierung der Politik

Strafen, die die Wolfsmörder jedenfalls überhaupt nicht abschrecken. Nach offiziellen Angaben wurden neun Wölfe illegal erschossen. Die Dunkelziffer dürfte drei Mal so hoch sein, auch wenn das Umweltministerium sich in einem NDR-Artikel https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Tote-Woelfe-Schiessen-schaufeln-schweigen-,wolf4064.html?fbclid=IwAR34fd1hoPJgUO3_Ifwnf-cum1G9NBRTpEuCaBHXXi661nMVqk-M3YctOS nicht genauer äußern wollte.  Fakt ist, dass immer mehr Wolfsrudel einfach „verschwinden“.  In Niedersachsen laufen also Verbrecher frei herum, die auch gefährlich für Menschen werden könnten und es sogar bereits geworden sind. Während es keinen einzigen Angriff eines Wolfs auf Menschen seit ihrer Rückkehr nach Deutschland gab, kommen jedes Jahr um die 50 Menschen zu Tode oder erleiden schwere Verletzungen durch Hobbyjäger.

Eine Headline, die sorgsam und neutral und ethisch und angemessen gewählt worden wäre, müsste also lauten:

Welche Bestie killt Wölfe?

Tanja Z. schrieb folgendes in Facebook: Die Falschinformationen, Hetze und die desaströse Positionierung der Politik zum Thema Wolf provozieren so etwas.

Gemeint damit ist ein zweites Ereignis, das Tierfreunde und mitfühlende Menschen geradezu fassungslos zurücklässt. In Rostock erschoss ein Sondereinsatzkommando der Feuerwehr einen Hund. Als Grund gab man an, das Tier für einen Wolf gehalten zu haben. Es sei durch die Stadt gelaufen und beim Einkesseln durch die Einsatzkräfte hätte es geknurrt. Die gleichen Einsatzkräfte hatten kurz zuvor übrigens ein aus einem Zirkus entlaufenes Zebra erschossen. Bei dem in der Rostocker Innenstadt erschossenen Tier handelte es sich um Mr. Blue, einen Wolfshund, der wegen seiner Freundlichkeit stadtbekannt gewesen sein soll. https://www.ostsee-zeitung.de/Mecklenburg/Rostock/Wolfshund-in-Rostocker-Innenstadt-erschossen-So-reagiert-die-Halterin-von-Mr.-Blue?fbclid=IwAR0OLLrMj59LRohLdIAv4pgYyGOfgjhFafX5lvkHTmL5KVlL9Abpwd1fb4U

Damit wird auch noch der Eindruck vermittelt, als wäre es legal, auf einen Wolf zu schießen. Wir sind gerade mitten in der Jungwolfwandersaison. Dabei kann es vorkommen, dass unerfahrene Jungtiere auch mal durch Städte oder Dörfer laufen können. Welches Tier, das so in die Enge getrieben wird, würde nicht knurren? Höchstwahrscheinlich würde sogar ein Labrador so reagieren. Aufklärung statt Hetze müsste also der Auftrag an die Medien sein. Wie es geht, zeigt die Initiative „Menschen für Wölfe“ mit diesem Artikel über wandernde Jungwölfe: https://www.menschen-fuer-woelfe.com/blog/vorsicht-beim-autofahren-jungwölfe-sind-jetzt-auf-wanderschaft

Wir von Wolfsschutz Deutschland haben den Artikel der Kreiszeitung beim Deutschen Presserat angezeigt. Jeder Bürger kann hier Berichte, die Fake-News bringen, oder gegen die Presseethik verstoßen, melden: Hier der Link:

https://www.presserat.de/beschwerde.html?fbclid=IwAR0NxyCLE7DcCDgiCnlo7IFeAW1UE3eyoJk4F8wH3ott3gzRvDT3iJtX8uQ

 

Update 01.11.19 Umweltministerium meldet, dass der Wolf nicht durch Schuss- sondern Bissverletzungen gestorben wäre und Olaf Lies macht nicht der Presse sondern Kommentierenden Vorwürfe

Umweltminister Lies veröffentlichte gestern noche ein Stellungnahme auf Facebook, in der er wohl kommentierenden Bürgern in den sozialen Medien Vorwürfe machte. Bürgerschelte statt Presseschelte? Ein Nogo, finden wir.  Wäre nicht auch der Wolfsberater zu kritisieren, der der Presse gegenüber eine Schusswunde erwähnt haben soll. Unsere Vorsitzende hat dies so auf der Seite von Lies kommentert: Zitat –

Statt Presseschelte Bürgerschelte? Sehr arm, Herr Lies. Sind es nicht gerade Sie, die mit Ihrem undurchsichtigen Gebaren Misstrauen säen? Was wollen Sie damit sagen, dass „ausschließlich der Staat“ handeln darf? Sind wir nun auf dem Weg in eine Diktatur? Dabei steht im Grundgesetz, dass es ein Auftrag an die Bürger ist, Widerstand leisten sobald Recht zu Unrecht wird. Und dass 200.000 Euro für eine Jagd auf einen Wolf verpulvert werden, und nun kein Geld mehr für Zäune für Weidetierhalter da ist, soll eine rechtsstaatliche Maßnahme sein? Viele Menschen werden wohl diese Ergebnisse aus Berlin anzweifeln. 

Hier ein Screenshot des Threads von Umweltminister Lies:

 

 

 

 

 

Kostenirrsinn: 83 000 Euro für geplanten Wolfsabschuss stehen knapp 3000 Euro an Schaden gegenüber

In so einer Wolfsfamilie lebt auch Roddy.

Umweltminister Lies weiterhin auf dem „Tötungstrip“ oder wie ein niedersächsischer SPD-Minister Steuergelder vernichtet

Zur Vorgeschichte:

Der Rodewalder Rüde Roddy ist seit dem 23. Januar 2019 vom niedersächsischen Umweltministerium – verantwortlich ist dafür der SPD-Umweltminister Olaf Lies –   zum Abschuss freigegeben.

In der Abschussgenehmigung werden zwei Fälle aufgeführt, in denen der Rodewalder Rüde (GW717m) laut Gutachten eindeutig als Verursacher von Angriffen auf zum Selbstschutz befähigte Rinderherden (so die Meinung des Umweltministerium) identifiziert werden konnte (NTS 678 und NTS 811). Dabei wurden ein Kalb und ein Rind getötet, nach Angaben des Umweltministeriums entstand dabei ein „Gesamtschaden“  von 1844 Euro.

Hierzu hat das Ministerium auf die Kleine Anfrage der Grünen nach der Höhe der Ausgleichszahlungen für Roddy (GW717m) zugeordnete Risse, bei denen nach Auffassung des Landes ausreichender Wolfschutz angeblich vorhanden war, geantwortet, dass 2887,70 Euro an Schaden entstanden sei. Dies soll auch die Grundlage für den Schießbefehl gewesen sein. Insgesamt kamen also mehr als 83 000 Euro für die Jagd auf Roddy zusammen. Dem gegenüber stehen nicht einmal 3000 Euro an Schaden, für den die betroffenen Weidetierhalter nicht einmal Billigkeitsleistungen beantragt hatten.

Es wurde seitdem auch keine neue Gefahrenprognose seitens des Ministeriums vorgenommen. Allein die Höhe der Kosten von fast 100 000 Euro lässt erahnen, dass sich Roddy noch jahrelang durch sämtliche nicht vorhandene Weidezäune hätte fressen können. Fakt ist: Die Höhe der Kosten steht in keinem Verhältnis zu dem, was ein Wolf  an Schaden überhaupt verursachen könnte. So wurden z.B. Zuwendungsbescheide aus 2018 in etwa gleicher Höhe erst 2019 ausgezahlt. Wir machen Olaf Lies den Vorwurf, dass er Gelder für eine sinnlose Jagd auf einen Wolf verschwendet, die in Weidezäune hätten fließen können. Besonders schwerwiegend ist dabei die Begründung, dass Roddy weitere Schäden verursachen könnte. Gleichzeitig kommt das Ministerium der Genehmigung von Weidezäunen nicht nach. Zudem ist Wolf Roddy auch noch Vater von sieben Wolfswelpen in diesem Jahr geworden. Die Abschussgenehmigung ist schon deswegen sofort aufzuheben. Siehe hier: https://www.wolfsmonitoring.com/newsartikel/neues-rudel-bei-eschede-verschollener-wolf-wieder-aufgetaucht/?tx_news_pi1%5BbackPid%5D=10018&cHash=69ad09df7947a2602733b37b9eb7b1f1

Außerdem läuft auch noch ein Klageverfahren seitens des Vereins „Freundeskreis freilebender Wölfe“. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. unterstützen den Freundeskreis für seine Klage mit 1000 Euro, da wir selbst noch nicht klagen können.

Wir haben des öfteren bereits auf unserem Blog  auf www.wolfsschutz-deutschland.de dokumentiert, dass die meisten Zäune in der Steimbker und Rodewalder Gegend nicht wolfssicher sind.

Siehe auch hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/04/02/grosser-faktencheck-mit-zaunkontrolle-in-niedersachsen-im-gebiet-des-rodewaldrudels/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/05/08/unsere-zaunkontrollen-und-der-abschluss-des-wolfsmonitorings-der-jaegerschaft-belegen-problemzaeune/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/06/06/umweltminister-lies-verlaengert-erneut-schiessbefehl-auf-roddy-obwohl-saeugende-faehe-nachgewiesen-ist-gallowaykaelberhalter-faked-zaun/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/09/04/niedersachsen-faktencheck-zum-rodewalder-wolfsrudel-kein-weidetierschutz-aber-minister-lies-will-angeblich-abschuss/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/04/02/grosser-faktencheck-mit-zaunkontrolle-in-niedersachsen-im-gebiet-des-rodewaldrudels/

Wölfe können keinen Schaden verursachen. Sie jagen und töten Tiere, weil sie ganz einfach etwas zum Fressen brauchen. Daher haben wir den Gesamtschaden in  Anführungszeichen gesetzt.

Immer wieder wird die Abschussgenehmigung jeweils um weitere vier Wochen verlängert, jetzt aktuell bis zum 31. August 2019.

Wir veröffentlichen nun ein paar Zahlen aus der Antwort des niedersächsischen Umweltministeriums an die Abgeordneten Christian Meyer, Miriam Staudte und Helge Limburg (GRÜNE) vom 2.8.2019. Die drei Landtagsabgeordneten hatten in einer Kleinen Anfrage vom 17.7.2019 an die Landesregierung die Frage gestellt:

„Transparenz beim Umgang mit Steuergeldern: was kostet die Jagd auf den Rodewalder Rüden?“

  1. „Auf welche Höhe belaufen sich die Kosten, die der Dienstleister der Landesregierung bislang in Rechnung gestellt hat?

Antwort des Ministeriums: „Für den Zeitraum bis zum 15.5.2019 sind für einen Dienstleister bisher Kosten in Höhe von 48.201,64 Euro entstanden.“

Wir vermuten, dass unter dem Begriff „Dienstleister“ Berufsjäger gemeint sind. Die einheimische Bevölkerung in Steimbke spricht von drei Berufsjägern. Christian Meyer von den Grünen dagegen vermutet, dass es sich bei dem Begriff Dienstleister um einen Hersteller von Lebendfallen handelt. In den großen kastenförmigen Fallen sollen die Rodewalder Wölfe gefangen werden. Ist der Rodewalder Rüde dabei, feststellbar durch eine DNA-Probe, soll er dann anschließend erschossen werden. Wie pervers ist denn das? Allerdings hat Lies schon vor vielen Wochen erklärt, dass er weitere Wölfe aus diesem Rudel töten lassen wolle. Gegebenenfalls würde er das ganze Rudel auslöschen. Das Rodewalder Rudel soll sieben Welpen haben (Stand Anfang August 2019). Das Umweltministerium ist auch nicht auf Nachfragen bereit, den Begriff „Dienstleister“ näher zu definieren.

2.“ Welche Kosten und welchen Personalaufwand hat die geplante Tötung des Wolfes bislang in der Landesverwaltung verursacht?“

Antwort des Ministeriums: „Für den Zeitraum vom 5.2.2019 bis zum 23.7.2019 sind in Zusammenhang mit der versuchten Entnahme des Wolfsindividuums GW717m anteilige Personalkosten in Höhe von 31.628,76 Euro angefallen. Für den Einsatz von Ordnungskräften im Zusammenhang mit der versuchten Entnahme des auffälligen Wolfsrüden GW717m sind bis zum Stichtag 25.7.2019 insgesamt Kosten in Höhe von 2.978,48 Euro entstanden. Darüber hinaus sind Kosten in Höhe von 1.130,50 Euro an Übertragungskosten für die Aktivierung der GPS-Satellitenhalsbänder entstanden.“ Wir fragten beim Umweltministerium nach, was dies zu bedeuten habe, bekamen aber keine Auskunft.  Sind es die Kosten für die Jäger vor Ort, die die Funkkameras „betreuen“ Oder könnte es bedeuten, dass sie schon Wölfe, vielleicht schon sogar den Rüden, aus dem Rodewalder Rudel mit einem GPS-Halsband ausgestattet haben?

Die gelben Punkte sind Standorte von Funkwildkameras. Blaue Punkte sind Hochsitze, die pinke Linie ist der Weg von Steimbke zu einer Waldlichtung mit mindestens zwei Funkwildkameras und sieben Hochsitzen drum herum.

Im Waldgebiet von Steimbke sind mindestens 5 Funkkameras im Einsatz. Wird eine Kamera unbeabsichtigt durch eine Person ausgelöst, sind innerhalb von 15 Minuten 2 einheimische Jäger vor Ort. Mindestens 3x sind die Kameras ausgelöst worden. Sind auch diese Kosten mit berücksichtigt worden? Und es ist so eindeutig, die einheimischen Jäger arbeiten dem Umweltminister zu. Lies hat ja immer wieder betont, dass er auf eine stärkere Beteiligung der örtlich ansässigen Jäger auf der Jagd nach Roddy angewiesen ist.

Im Vergleich zu den Kosten auf die Tötungsjagd, die jetzt inzwischen sicherlich auf über 100.000 Euro angestiegen sind, nehmen sich die Ausgleichszahlungen des Landes Niedersachsen für die Nutztierrisse des Rüden sehr bescheiden aus. Für drei Fälle, in denen Roddy angeblich wolfsabweisende Zäune überwunden und Rinder angegriffen haben soll, wurden 2.458,60 Euro gezahlt. Bei einem weiteren Übergriff auf Schafe betrugen die Ausgleichszahlungen 429,10 Euro. Also insgesamt ca 4 Prozent der Kosten von ca 84.000 Euro, die das Umweltministerium für die Jagd auf Roddy bisher aufwendet hat. So geht Lies also mit den Steuergeldern um. Wir betonen hier noch einmal, dass ca 80 Prozent der Bevölkerung für den Wolf ist.

Dazu wurde am vergangenen Freitag bekannt, dass der SPD-Politiker Lies sein Amt als Umweltminister aufgeben wolle, um zukünftig als Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Energie- und Wassserwirtschaft zu arbeiten. Dabei hatte doch die SPD selber eine Auszeit für die in die Wirtschaft wechselnde Politiker gefordert. Am Montag dementierte Lies seine Entscheidung. Hier wurde wieder einmal die Chance vertan, das Amt in kompetentere Hände zu legen. Umweltminister Lies hat nicht nur in Punkto Wolf komplett versagt, in Niedersachen entsprechen auch 124 FFH-Gebiete immer noch nicht EU-Anforderungen. Es drohe eine Strafzahlung von bis zu 300 Millionen Euro, schrieb die Hannoversche Allgemeine im Februar. Link hierzu:

https://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Niedersachsen/Naturschutzgebiete-EU-Kommission-ruegt-auch-Niedersachsen-Strafzahlung-von-300-Millionen-Euro-droht

Der Blutrausch von Olaf Lies gegenüber Wolf Roddy nimmt unserer Meinung nach allmählich  Züge an, wie im Roman von Herman Melville  „Mobby Dick“. Auch für Kapitän Ahab wurde sein Wahn zum Verhängnis.

Hier geht es zur Pressemitteilung der Grünen zu ihrer kleinen Anfrage: https://www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/presse/presseinfos/artikel/gruene-umweltminister-lies-verschwendet-foerdergeld-mit-erfolgloser-wolfsjagd-drei-viertel-der-antr.html?fbclid=IwAR31-WFtPHxaXRO50tcALJ5d1jkZ040CfMMiA2jgfHyQfgq2vTEq0GIMhW8

Die Kleine Anfrage der Grünen mit den Antworten des Umweltministeriums zum Nachlesen:

 

 

 

Wir suchen weiterhin Menschen, die uns durch Spenden und aktive Hilfe vor Ort unterstützen. Hier geht es zu unserer Spendenseite: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Ariane Müller, Brigitte Sommer, Volker Vogel, Wolfsschutz Deutschland e.V.

 

Wolfsschutz-Deutschland e.V. erhöht Belohnung zur Ergreifung der Wolfsmörder auf 8000 Euro

P R E S S E M I T T E I L U N G

Auf mittlerweile 8000 Euro ist die Belohnung gestiegen, die der  Verein Wolfsschutz-Deutschland e.V.  zur Ergreifung der Täter ausgesetzt, die bei Wittingen im niedersächsischen Landkreis Gifhorn eine Jungwölfin und bei Ratzdorf im Landkreis Oder-Spree in Brandenburg einen Wolf erschossen haben.

Vereinsvorsitzende Brigitte Sommer: „Wir freuen uns über die Resonanz auf unsere zunächst auf 4000 Euro festgesetzte Belohnung. Das zeigt uns, dass die Wut über die Brutalität an den Wölfen sehr groß ist.“   Die Summe der Belohnung konnte dank eines weiteren engagierten Wolfschützers  verdoppelt werden.

Illegale Wolfstötung: Wolfsschutz-Deutschland e.V. setzt 4000 Euro Belohnung für Ergreifung der Täter aus

P R E S S E M I T T E I L U N G

Der Verein Wolfsschutz-Deutschland e.V.  hat eine Belohnung von insgesamt 4000 Euro zur Ergreifung der Täter ausgesetzt, die bei Wittingen im niedersächsischen Landkreis Gifhorn eine Jungwölfin und bei Ratzdorf im Landkreis Oder-Spree in Brandenburg einen Wolf erschossen haben. Vereinsvorsitzende Brigitte Sommer nannte die Täter „jämmerliche Gestalten, die keine Achtung vor Lebewesen haben.“ In beiden Fällen erstattete der Verein auch Anzeige gegen Unbekannt.

Die Perversität dieser Täter sei leider ein Beispiel dafür, wie hasserfüllt immer mehr Menschen auch bei Tieren reagieren, die unter strengem Schutz stünden. Die Jungwölfin war nach Darstellung von Experten vor ihrem Tod auch noch gefoltert worden. Scheinheilig nannte Sommer die Äußerungen des niedersächsischen Umweltministers Olaf Lies, der gegenüber der Osnabrücker Zeitung geäußert hatte,  dass eine solche „Selbstjustiz“ unverantwortlich und es dafür „überhaupt keine Toleranz“ gebe. In Wirklichkeit ermögliche der Umweltminister in seiner bereits zum vierten Mal verlängerten Abschussverfügung gegen den Wolf Roddy das Töten eines Wolfs, obwohl etliche Zaunkontrollen des Vereins Wolfsschutz-Deutschland e.V. bewiesen hätten, dass die Nutztiere in fast allen Fällen völlig ungenügend geschützt waren.

Sommer: „Auch für den geplanten Abschuss von Wolf Roddy und Wolf Dani in Schleswig-Holstein gibt es für uns keine Toleranz.“

Der getötete Wolf bei Ratzdorf in Brandenburg sei in der Nähe der Stelle gefunden worden, wo bereits vor zwei Jahren schon einmal ein Wolf illegal erlegt worden war. Die Tatsache, dass mit dem Wolf bei Ratzdorf in diesem Jahr bereits schon drei Wölfe von unbekannten Personen in Brandenburg illegal erschossen worden seien, zeige in erschreckender Weise, dass sich Wolfshasser in ihrem Tötungswahn in dieser Gegend besonders sicher fühlen.

Ein Vorgeschmack auf die „Lex Wolf“

Diese illegalen Tötungen seien auch schon ein Vorgeschmack auf die „Lex Wolf“, die vom Bundestag nach der Sommerpause verabschiedet werden soll. Diese Gesetzesänderung des Bundesnaturschutzgesetzes erlaube, dass praktisch jeder Wolf und auch ganze Rudel schon auf Verdacht erschossen werden könnten.  Das könnten sich Wolfshasser zu Herzen nehmen und selbst zur Waffe greifen, um Wölfe in „Selbstjustiz“ abzuschießen.

Der Wolf, so Sommer, sei  unter anderem nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen, der Berner Konvention und EU-Richtlinien eine geschützte Tierart. Diesen Schutz der Wölfe habe die EU erst vor einigen Monaten  bekräftigt.  Die Abkommen seien völkerrechtlich bindend, da sie durch Deutschland ratifiziert wurden.

Hier die PM als PDF:

PM_Wolfsschutz_Deutschland_setzt_4000_Euro_Belohnung_zur_Täterergreifung_aus

 

Wolfsschutz-Deutschland : „Lex Wolf“ ein Machwerk von Lobbyisten

P R E S S E M I T T E I L U NG

  1. Mai 2019

Als ein „Machwerk von Lobbyisten aus Bauernverbänden, Weidetierhaltern und vielen Jägern“ bezeichnete Brigitte Sommer, die Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland e.V.,  den durch gewinkten  Gesetzesentwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes, der das Abschießen von Wölfen erleichtert und das Ausrotten von Wolfshybriden legalisiert.

Das willkürliche Abschießen von Wölfen, völlig unabhängig davon, welcher Wolf den Riss verursacht habe, sei ein weiterer Schritt, den Natur- und Artenschutz in Deutschland zugrunde zu richten. Auch die Art und Weise, wie dieses Gesetz zustande gekommen sei, zeige diktatorische Ausmaße. Es sei demokratisch nicht akzeptabel, dass anerkannte Naturschutzorganisationen über den Inhalt des Gesetzesentwurfs erst aus der Zeitung erfahren haben.

In dem Gesetz werde völlig außer Acht gelassen, dass Risse nicht durch ansässige Rudel, sondern auch von durchwandernden Jungwölfen verursacht werden könnten. Sommer: „Weder die SPD-Umweltministerin Svenja Schulze, noch alle anderen Ministerinnen und Minister haben sich vorher mit der Biologie des Wolfs beschäftigt. Fallen Elterntiere weg, werden nicht weniger, sondern mehr Weidetiere gerissen“.  Statistiken würden das beweisen. „Mit ihrem Gesetz hebelt die Bundesregierung nicht nur das EU-Recht aus, sondern auch das Tierschutzgesetz“, erklärte Brigitte Sommer. Im Gesetz sei kein Wort von Herdenschutz zu lesen. Derweil sei es so, dass Weidetierhalter Wölfe bereits seit Jahren anfüttern würden, um ebenso Wolfsabschüsse fordern zu können. Damit setzen sie bewusst das Leben der ihnen anvertrauten Tiere aufs Spiel, so Sommer. Seit zwei Jahren würde der Verein Wolfsschutz-Deutschland regelmäßig nachweisen, dass Weidetiere nicht vor Wolfsangriffen geschützt würden. Hinzu komme, dass die Bundesumweltministerin auf der Webseite ihres Ministeriums eine ganz anderes politische Richtung präsentiere. Wörtlich stehe dort zu lesen: „Eine Bejagung ist grundsätzlich keine Lösung für den Herdenschutz, weil die verbleibenden Wölfe weiterhin ungeschützte Nutztiere angreifen werden. Außerdem werden bestehende Rudelstrukturen schnell zerstört und zuwandernde Wölfe und elternlose Jungtiere noch eher auf schlecht geschützte Nutztiere zurückgreifen als auf Rehe oder Wildschweine“.

Eine Politik gegen Natur und Umwelt

Dabei sei es laut Europäischer Union seit Anfang des Jahres möglich, dass die Weidetierhalter 100 Prozent Entschädigung bei Rissen erhalten sowie eine 100 Prozent Förderung bei der Anschaffung von Zäunen und auch Herdenschutzhunden. Nach dem Wortlaut des Gesetzes dürften Weidetierhalter nun überhaupt keine Motivation mehr haben, ihre Tiere zu schützen. Dabei wirke funktionierender Herdenschutz. Außerdem würden Statistiken auch beweisen, dass es in vielen Regionen, wie beispielsweise in Baden-Württemberg oder auch Schleswig-Holstein mehr Hunde- als Wolfsrisse gebe. In Niedersachsen und Sachsen könne gerade mal rund die Hälfte aller Vorfälle dem Wolf angelastet werden. Sommer: „Diese Zahlen belegen auch, dass es Weidetierhalter mit dem Schutz ihrer Tiere eben nicht ernst meinen“.

Äußerst bedenklich und irrwitzig sei, dass Abschüsse schon zur Abwehr drohender landwirtschaftlicher Schäden erlaubt seien. Sommer: „Das ist, als ob die Polizei wahllos ein verkehrssicheres Auto aus dem Verkehr zieht, weil es ja eventuell einen Unfall verursachen könnte.“ Selbst wenn Risse nicht genetisch einem Wolf zugeordnet werden könnten, sei es mit diesem Gesetz nun möglich, einfach Wölfe und sogar ganze Wolfsrudel abzuschießen.

Und wenn der Wolf erneut ausgerottet sei, was das Gesetz unweigerlich nach sich ziehen werde, bestünde nach wie vor das Hunderissproblem. Auch würden Schafe und andere Weidetiere durch Krankheiten und Vernachlässigung ihrer Besitzer sterben. In Bayern, so Sommer, kämen pro Jahr 50.000 Schafe durch Krankheiten und Vernachlässigung um. Durch den Wolf seien dies gerade einmal 50.

Gerade eine Umweltministerin habe die Verantwortung, Politik für und nicht gegen die Umwelt zu machen, doch das, so Sommer, sei schon lange nicht mehr der Fall.

Auch die im Gesetz festgeschriebene Ausrottung von Wolfshybriden sei absolut nicht hinnehmbar. Bei einer von der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung festgestellten Hybridisierungsrate der Wölfe in Deutschland von unter einem Prozent bestehe keine Gefahr, dass sich Wolfshybriden so stark ausbreiten, dass sie den sogenannten „reinerbigen Wolf “ verdrängen. Eine solche Vorgehensweise, wie durch die Bundesregierung jetzt beschlossen, sei als rassistisch zu bezeichnen, betonte Sommer, die erklärte, dass ihr Verein mit allen möglichen Mitteln die Umsetzung dieses derart naturfeindlichen Gesetzes verhindern werde.

Hier die PM als PDF-Datei:

PM_Lex_Wolf_Machwerk_von_Lobbyisten

Umweltminister Lies ist das Problem und nicht der Wolf! Kommentar von Wolfsteamleiterin Ariane Müller

Ariane Müller
Ariane Müller, Wolfsteamleiterin Niedersachsen

Olaf Lies, SPD Umweltminister in Niedersachsen, will die Wölfe in Deutschland am liebsten wieder ausrotten. Er möchte bestimmen, welche Tierart hier leben darf oder auch nicht. Er scheint ein Wolfshasser durch und durch zu sein. Dies hat er unter anderem  mit seiner Bundesratsinitiative in Zusammenarbeit mit den Bundesländern Brandenburg und Sachsen zur Tötung von sog. Problemwölfen deutlich gemacht. Nach dieser Initiative sind alle Wölfe in Deutschland Problemwölfe.

Seit einigen Monaten möchte Lies den Rüden Roddy des Rodewalder Wolfsrudel töten lassen. Scheinbar wie ein Diktator wollte Lies wohl ursprünglich den Rüden still und heimlich erschießen lassen, wie er selbst in einem Interview zugegeben hatte. Anfangs hatte er erklärt, seine Berufsjäger (laut der einheimischen Bevölkerung sollen es drei sein) könnten den Rüden eindeutig erkennen. In späteren Interviews  räumte Lies ein, dass eine eindeutige Identifizierung des Rüden quasi doch nicht möglich ist. Macht ja nichts, dann werden halt alle Wölfe des Rudels erschossen und schon gibt es das Rodewalder Rudel nicht mehr.

Alle Risse an Nutztieren, die in dem fast 900 Quadratkilometer großen Gebiet passiert sind, werden dem  Rodewalder Rudel bzw. dem Rüden angedichtet. Und es ist auch wahrscheinlich so, dass nur noch die Fähe und der Rüde hier sind. Ein Jungwolf ist im September 2018 beim einem Verkehrsunfall in der Nähe von Steimbke ums Leben gekommen, ein anderer soll abgewandert sein. Roddy selbst hat nachweislich einen „Schaden“ von ca 1800 Euro verursacht. Es ist schon seit langer Zeit bekannt, dass in diesem Gebiet sich zwei weitere Rudel aufhalten. Immerhin ist jetzt zumindest ein weiteres Rudel nordwestlich von Rethem/Aller, das Stemmener Rudel, offiziell im niedersächsischen Wolfsmonitoring erwähnt. Das andere, das sog. Otternhagener Rudel südöstlich von Rodewald, wird verschwiegen. Hier sind seit 2018 u.a. vermehrt Sichtungen von mehreren Wölfen vorgekommen.

Herdenschutz ein Fremdwort

Aber ich frage mich, warum sind denn in der Vergangenheit in der Gegend um Steimbke herum Nutztierrisse vorgekommen? Ganz einfach, weil die meisten Zäune der Weiden absolut in einem desolaten Zustand sind. Es ist quasi eine Einladung an die Wölfe, Nutztiere auf diesen Weiden zu reißen und zu fressen anstatt z.B. Rehe zu jagen. Wölfe sind nun mal Opportunisten, sie versuchen Beute mit möglichst geringen Aufwand zu bekommen.

Alle wissen, dass seit 2008 auch in Niedersachsen Wölfe endlich wieder heimisch geworden sind. Doch noch immer ignorieren sehr viele Nutztierhalter*innen diese Tatsache. Und immer wieder kommt das Argument, es ist unmöglich, die Weiden fachgerecht d.h. wolfssicher einzuzäunen, u.a. weil es nicht praktikabel ist und auch, weil dann der Lebensraum anderer Tierarten begrenzt werden könnte. Aber es ist in dieser Gegend möglich, quasi fast alle Blaubeeren- und Spargelfelder, oft auch mitten in Waldgebieten, mit z.B. 160 cm hohen stabilen Zäunen zu versehen! Einige wenige Nutztierhalter haben ihre Zäune vorbildlich herrichten lassen. Es gibt eine 100 prozentige Finanzierung vom Land Niedersachsen für wolfssichere Zäune.

Und ich frage mich auch, wie hoch der finanzielle Aufwand inzwischen ist bei der unberechtigten Tötungsjagd auf den Rüden. Lies verweigert bis jetzt eine Antwort auf die bisherigen entstandenen Kosten. Wie schon erwähnt, der Rüde hat einen „Schaden“ von ca 1800 Euro nachweislich verursacht. Dies steht in keinem gesunden Verhältnis zum Aufwand dieser geplanten Tötung. Mit diesem ganzen Geld, was für die Tötungsjagd  auf den Rüden verwendet wird, hätte das Ministerium sehr viele Weiden mit wolfssicheren Zäunen ausstatten können und/oder noch besser für den Schutz der Nutztiere viele Herdenschutzhunde anschaffen können.

Tod der Welpen wird billigend in Kauf genommen

Nicht nur ich weiß es, sondern auch Lies ist es bekannt, dass die Rodewalder Fähe inzwischen ihre Welpen bekommen hat. Roddy ist jetzt in der Vaterpflicht, für die Fähe und später auch für die Welpen Nahrung herbei zu schaffen. Was es bedeuten würde, wenn jetzt der Rüde verbotswidrig erschossen wird, liegt ja klar auf der Hand. Die Welpen verhungern elendig. Auch dies nimmt Lies einfach so in Kauf. Ihm ist es völlig egal, die geplante Tötung geht weiter, so Lies in einem  Interview. Es gibt den § 22 Abs.4 im Bundesjagdgesetz, dies bedeutet ein Verbot der Jagd während der Schonzeit wegen der Aufzucht der Welpen.

Niemand hat Angst vorm Wolf

Und es wird immer wieder in den einheimischen Medien berichtet, dass die Bevölkerung Angst vor dem Wolf hat. Die Erwachsenen können ihre Kinder nicht mehr allein draußen in Wald und Flur unbeaufsichtigt lassen. Ja, es wird sogar suggeriert, wenn die Kinder draußen spielen und/oder an der Bushaltestelle stehen, kommt gleich der Wolf und greift die Kinder an. Ich habe in den letzten Monaten zahlreiche Kinder, Jugendliche und Erwachsene allein oder zu zweit auf Waldwegen in der Rodewalder und Steimbker Gegend angetroffen. Sie waren zu Fuß, per Fahrrad unterwegs oder waren joggen. Ich habe diese Leute gefragt, ob sie denn keine Angst vor dem Wolf haben. Fast alle haben diese Frage verneint. Viele haben mir geantwortet, sie finden es gut, dass der Wolf wieder da ist und einige haben gesagt, dass sie sich zumindest mit dem Wolf arrangieren müssen.

Auch wenn es Lies schaffen sollte – ich hoffe es natürlich nicht –  Roddy abknallen zu lassen. Auch wenn einheimische Jäger immer wieder erklären, sie wollen Roddy nicht erschießen. Sie tragen zur geplanten Tötung des Wolfes bei, in dem sie Lies mit Infos zuarbeiten.  Es ist nur eine Frage von einer kurzen Zeit, bis die nächsten Wölfe sich dann erneut in der Rodewalder und Steimbker Gegend niederlassen oder es wandert ein neuer Rüde ein. Ganz einfach aus diesem Grunde, in dieser Gegend leben sehr Wildtiere wie Dammwild und Rehe, die bevorzugte Nahrungsbeute für die Wölfe. Und es gibt genügend Rückzugsgebiete für die Wölfe bei der Aufzucht der Welpen.

Lobbypolitik vor Allgemeinwohl

Und wie kann es sein, dass 20 % der Bevölkerung, absolute Wolfshasser, in erster Linie Landwirte, Nutztierhalter, Jäger und Politiker (die keinen Arsch in der Hose haben, nur weil sie vielleicht die eine oder andere Stimme bei Wahlen mehr haben wollen) die Stimmung in der Öffentlichkeit so mit Antiwolfshasstiraden überziehen, nur weil sie einen guten Draht zu den Medien haben. Ich frage mich ernsthaft, was laufen da in der Gesellschaft für Journalist*innen herum, die völlig unkritisch alles nachplappern bzw. schreiben, was sie von diesen Wolfsgegner als „Infos“ zu geschustert bekommen. Der NDR fällt da besonders negativ auf, gerade mal wieder am 15. Mai 2019 mit einem skandalösen Bericht über die Rodewälder Wölfe von Marco Heuer in den Tagesthemen. Die Journalist*innen stolpern noch nicht mal mehr über die einfachsten Widersprüche dieser Aussagen. Das Schlimme daran ist, wenn immer wieder diese unrichtigen Fakten in den Medien verbreitet werden, haben eines Tages viele Leser*innen diese bewusste Falschmeldungen verinnerlicht und glauben fest daran, dass diese so stimmen. Aber leider so funktioniert die Pressearbeit tagtäglich in Deutschland. Es gibt immer weniger kritische Journalist*innen.

Und zu guter Letzt: Wir Wolfsschützer*innen laufen nicht lärmend tagsüber und in der Nacht mitten durch den Wald und stören die Tierwelt. Wir beschädigen auch keine Hochsitze. Nach Angaben der Polizeistelle Nienburg ist es in diesem Bereich zu keinen sog. strafbaren Handlungen Dritter gekommen. Die Jäger haben auch niemals zu diesen angeblichen Störungen und Beschädigungen Anzeigen gestellt. Es ist aber unser gutes Recht, im Wald auf den Wegen spazieren zu gehen und von dort aus die Tierwelt zu beobachten. Wir Wolfsschützer*innen setzen uns nicht nur für den Wolf ein, sondern wir sind generell Tierschützer*innen. Wir sammeln sogar den Müll (Plastikreste, Flaschen, Dosen etc.) ein, den andere Leute mal eben so achtlos im Wald hinterlassen (haben).

 

Ariane Müller, Wolfsteamleiterin Niedersachsen Wolfsschutz Deutschland e.V.

 

Wolfsschutz Deutschland e. V. protestiert gegen die erneute Verlängerung des Schießbefehls auf Wolf Roddy in Niedersachsen

Umweltminister Lies steht in Niedersachsen vor gewaltigen Herausforderungen. Viele Böden sind sowohl mit Gülle als auch mit Glyphosat vergiftet. Die EU droht Deutschland mit Milliardenklagen, wird das Nitratproblem, das von der vielen Gülle kommt, nicht gelöst. Niedersachsen hat zudem nicht genug Naturschutzgebiete ausgewiesen. Hier droht speziell Niedersachsen eine Millionenklage.

Statt sich als Umweltminister diesen Herausforderungen zu stellen, geht Olaf Lies seit Monaten gegen eine harmlose Wolfsfamilie im Landkreis Nienburg vor. Der Feldzug gipfelte in einem Schießbefehl, den Lies vor drei Monaten ausgestellt hatte und der nun Monat für Monate verlängert wird. Der Rüde des kleinen Rodewaldrudels, bestehend aus Roddy, seiner Partnerin Lichta und dem einjährigen Welpen Grindi, soll Rinderrisse in Höhe von unter 2.000 Euro verursacht haben. Der geschädigte Landwirt hätte nach dem Managementplan Niedersachsen Billigkeitsleistungen erhalten können. Doch statt den Landwirt zu entschädigen, gab es stattdessen das Todesurteil für Wolf Roddy. Unfassbarerweise kommt noch hinzu, dass die Rinder so gut wie gar nicht geschützt waren. Ein Eilantrag des Freundeskreises frei lebender Wölfe wurde seitens des Gerichtes abgebügelt und die nächst höhere Instanz sogar ausgeschlossen.

NABU und die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe sollten Widerspruch eingelegt haben, allerdings ist nicht publiziert, was aus diesem Widerspruch geworden ist. Wir fordern beide Organisationen sowie auch den Freundeskreis frei lebender Wölfe auf, die in ihrem Rahmen möglichen rechtlichen Schritte zu unternehmen. 

Denn nun wurde also der Schießbefehl erneut verlängert, ließ Umweltminister Lies am Montagabend vom NDR verkünden. Nicht in einer Pressemitteilung des Umweltministeriums, wie es eigentlich üblich wäre. Erst einen Tag später, war dann die knappe Mitteilung auf der Homepage des Ministeriums zu lesen. Zitat:

Pressemitteilung Nr. 46/2019

Die bis Ende April befristete artenschutzrechtliche Genehmigung zur Entnahme des Wolfsrüden GW717m wird bis zum 31.05.2019 verlängert und das Verfahren zur Entnahme weiter unter Hochdruck vorangetrieben.

Die Gefahr weiterer Risse von geschützten Nutztieren und der Weitergabe problematischer Jagdtechniken besteht unverändert fort. http://www.umwelt.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/ausnahmegenehmigung-zur-toetung-des-wolfsrueden-gw717m-wird-nochmals-erneuert-176423.html

Welche problematischen Jagdtechniken, bitte? Wir haben im Gebiet mehrmals nachgewiesen, dass Weidetiere dort nicht geschützt werden, während Obst- und Gemüseplantagen sehr wohl eingezäunt werden können. https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/04/02/grosser-faktencheck-mit-zaunkontrolle-in-niedersachsen-im-gebiet-des-rodewaldrudels/

Laut Niedersächsischem Managementplan muss jede Verlängerung einer Abschussgenehmigung erneut geprüft werden. Dies geschah augenscheinlich nicht. Auch gab es keinerlei Rinderrisse mehr, für die Roddy verantwortlich gemacht werden konnte. Vielmehr wurde aber ein weiteres Rudel im Norden des Gebietes offiziell nachgewiesen. Im Süden befindet sich höchstwahrscheinlich noch ein weiteres Rudel. Solange im Landkreis Nienburg nicht geschützt wird, wird es auch künftig Risse geben. Ein Wolf fragt sich doch nicht, ob er lieber Rind oder Reh frisst. Er nutzt die Gelegenheit. Kälber, die unter den Zäunen hindurch gelangen und nicht mehr zurückfinden, sind leichte Beute für jeden Wolf. Der Riss bei Rethem geht höchstwahrscheinlich sogar sowieso auf das Konto des neu nachgewiesen Rudels. Was Lies den Menschen in einem Interview in den Schuamburger Nachrichten https://www.sn-online.de/Nachrichten/Der-Norden/Rodewalder-Problemwolf-Umweltminister-Olaf-Lies-im-Interview?fbclid=IwAR0KwRd3QG1TpPVOeBbK472_wmhXANkwl0d2PdMnBcz5x0SLHs4XZFgxzjw  vormachen will ist, dass Herden durch Abschüsse geschützt werden könnten. Dem ist nicht so. Alleine Herdenschutz wirkt und schützt. Zumal die EU die kompletten Kosten übernimmt. Zudem möchte Lies wohl den  Wolf ins Jagdrecht haben und nicht nur Polizeischützen, auch die Jäger sollen Roddy und sogar ganze weitere Wolfsfamilien töten dürfen. Schießen und schauen, ob es was nutzt? Über die Kosten des Einsatzes will Lies sich nicht äußern. Uns hat ein Insider aus dem Ministerium erzählt, dass es über 100.000 Euro wären. Roddy hatte einen Schaden von unter 2.000 Euro verursacht, den der Halter auch ersetzt bekommen hätte, hätte er denn einen Antrag gestellt. Zitat: Wie viel kostet es, dem Rodewalder Wolf hinterher zu jagen Zitat Lies: Wenn es erledigt ist, werden wir sagen, wie viele Kosten entstanden sind. Wir dokumentieren nicht nach außen, wie wir vorgehen, um die Entnahme nicht noch schwieriger zu machen.

Es ist unserer Auffassung nach offensichtlich, dass Umweltminister Lies, nicht die Politik macht, für die die Wähler die Landesregierung gewählt haben, sondern dass er der Agrar- und Jägerlobby in die Hände spielt. Wir fordern, dass diese Schießbefehlfarce sofort beendet wird. Ein derart überfordert wirkender Minister sollte zudem überlegen, die nötigen Konsequenzen aus diesem Skandal zu ziehen und einen Rücktritt in Erwägung ziehen. Falls Roddy wirklich erschossen werden sollte, werden wir von Wolfsschutz Deutschland e. V.  Anzeige gegen Minister und Schützen stellen. Es ist weder mit dem Tierschutz- noch mit dem Naturschutzgesetz noch mit EU-Recht vereinbar, dass ein unter dem höchsten Schutzstatus stehendes Wildtier wie der Wolf Roddy erschossen werden soll. Der Erhalt des Wolfs in Deutschland ist laut EU nach wie vor nicht gesichert. Es kommt also auf die Nachkommen jedes einzelnen Tieres an. Zudem Wolf Roddy genetisch besonders wertvoll ist, da er wohl nicht aus der hiesigen Population stammt. Zudem kommt noch erschwerend hinzu, dass die Fähe mit ziemlicher Sicherheit wieder tragend war und nun wahrscheinlich auch bereits Welpen geboren hat. Fällt ein Versorger des Rudels aus, kann die Mutter alleine ihre Welpen nur schwer bis gar nicht durchbekommen. Den Welpen wäre also der Hungertod so gut wie sicher. Der Schießbefehl ist weder sachlich noch ethisch vertretbar.

Wir werden weiterhin in dem Gebiet des Rodewaldrudels im Rahmen aller legalen Methoden aktiv sein.

Weitere Stimmen

Das sagen die Grünen, die auch eine kleine Anfrage gestellt haben, in der sie unter anderem Auskunft über die Höhe der Kosten haben möchten. 190502_KA_Rodewalder_Wolf

Christian Meyer, naturschutzpolitischer Sprecher

„Umweltminister Olaf Lies betreibt beim Wolfsmanagement weiterhin symbolische Ankündigungspolitik ohne inhaltliche Substanz.

Beim Rodewalder Wolf bleibt die Begründung fortgesetzter Nutztierrisse mehr als fraglich, da seit Wochen keine neuen Risse mehr gemeldet wurden. Anscheinend wurde der vom Land geförderte Herdenschutz in der Region endlich verbessert. Die massive Kritik der Umweltverbände und der Wolfsberater an seiner Begründung der Abschussverfügung als unsachlich, ist daher mehr als berechtigt. Für sein Versagen beim Abschuss hat der Minister immer neue Ausreden. Jetzt fällt ihm zum einen auf, dass das Gebiet so groß ist, und nach den Tierschützern sind nun die Jäger Schuld, die bei der Wolfsjagd nicht ausreichend mitwirken würden, obwohl sie den Wolf gar nicht schießen dürfen.

Statt sich mit immer neuen Ankündigungen als vermeintlich ‚harter Hund‘ zu präsentieren, sollte Umweltminister Olaf Lies den Weidetierhalter wirklich helfen. Er könnte endlich die Entschädigungszahlungen und die Förderung des Herdenschutzes beschleunigen, wie es im Grünen-Antrag gefordert ist. Auch wäre die von den Schafhaltern geforderte und von der CDU-Landwirtschaftsministerin verweigerte Weidetierprämie unabhängig vom Wolf eine wirksame Hilfe für das Weideland Niedersachsen.“

Zum Hintergrund

Der Wolf ist nach EU und Bundesrecht weiterhin streng geschützt. Lediglich Wölfe oder Wolfsrudel, die durch das wiederholte Überwinden von Schutzzäunen eine erhebliche Gefahr für   Weidetiere darstellen, können begründet getötet werden. Mit einer Anfrage fragen die Grünen nach der Zahl der Nutztierrisse und Herdenschutzmaßnahmen seit der Abschussverfügung.

https://www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/presse/presseinfos/artikel/christian-meyer-hilfloser-minister-verlaengert-grundlos-frist-fuer-wolfsabschuss.html

 

Das sagt Richterin a. D. Almuth Hirt, die auch für die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierrecht tätig ist. http://www.djgt.de

Nach den Hinweisen zur Erteilung artenschutzrechtlicher
Ausnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG beim Wolf vom 30.10.2018 bedarf es
nach Ablauf einer Befristung einer erneuten Prüfung und Bewertung des
Sachverhalts durch die zuständige Behörde.Es bestehen erhebliche
Zweifel, ob die Behörde bei der Verlängerung der Ausnahmegenehmigung
alle zu berücksichtigenden Gesichtspunkte beachtet hat.

1. Die Ausnahmegenehmigung vom 23.1.2019 ist auf zwei Roddy
nachgewiesene Rinderrisse und die darauf gestützte Prognose
zukünftiger weiterer Rinderrisse gestützt. Soweit ersichtlich sind
derartige Roddy zuzuordnende Rinderrisse seit 23.1.2019 nicht erfolgt.
Etwaige Risse anderer Nutz- oder Hobbytiere haben bei der der
Verlängerung der Ausnahmegenehmigung und der dabei anzustellenden
Prognose außer Betracht zu bleiben.Inwieweit die Behörde dies beachtet
hat, ist unklar.

2.Ein weiterer erheblicher Umstand, der einer Verlängerung der
Befristung entgegensteht, ist die Tatsache, dass Roddy in dem Zeitraum
der Verlängerung der Befristung, als Elterntier für die Aufzucht
seiner Welpen benötigt wird.. Seine Tötung könnte, da sie das
Verhungern der Welpen zur Folge haben kann, tierschutzrechtlich
relevant sein. Die am 16. 04. 2019 beschlossene Fassung der
Sächsischen Wolfsmanagementverordnung – SächsWolfMVO sieht in § 8 die
Entnahme von Elterntieren mit den entsprechenden nachteiligen Folgen
für die Welpen ( ihre Entnahme aus Tierschutzgründen ) nur im Fall von
§ 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 BNatSchG ( Entnahme im Interesse der
Gesundheit des Menschen ) vor. Demgegenüber enthielt der
Referentenentwurf zur SächsWolfVO in § 6 auch noch die Möglichkeit
der Tötung von Elterntieren zur Vermeidung erheblicher
wirtschaftlicher Schäden nach § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BNatSchG. .
Dass diese Bestimmung in die endgültige Fassung der SächsWolfVO nicht
übernommen wurde, ist wohl darauf zurückzuführen, dass der
Verordnungsgeber erkannt hat, dass die Tötung von Elterntieren zur
Vermeidung wirtschaftlicher Schäden weder ethisch noch
tierschutzrechtlich zu rechtfertigen ist.
Die SächsWolfMVO gilt zwar nicht in Niedersachsen, ihr kann aber als
allgemeiner Grundsatz entnommen werden, dass die Tötung von
Elterntieren zur Vermeidung wirtschaftlicher Schäden dem
Tierschutzgesetz nicht entspricht, zumal auch § 22 Abs. 4 BJagdG den
Grundsatz des Elternschutzes selbst für Wild ohne Schonzeit
enthält.Die Begründung des sächsischen Verordnungsgebers zu § 8 der
Verordnung führt dezidiert aus, dass der Schutz der Elterntiere
grundsätzlich zu gewährleisten ist, allerdings nicht uneingeschränkt,
die Abwehr von Gefahren für den Menschen gehe dem Elternschutz vor. Im
Umkehrschluss bedeutet dies aber, dass in den anderen Fällen des § 45
Abs. 7 BNatSchG der Elternschutz Vorrang vor wirtschaftlichen
Interessen hat.Dem muss auch die Entscheidung über die Verlängerung
der Ausnahmegenehmigung für Roddy, die allein auf § 45 Abs. 7 Satz 1
Nr. 1 BNatSchG ( Entnahme zur Abwendung erheblicher wirtschaftlicher
Schäden ) gestützt ist, Rechnung tragen.