Neue Abschussverfügung im Raum Wittenberg stockt: Jäger haben aus rechtlichen Gründen Angst zu schießen

Und damit liegen sie nach Meinung von Wolfsschutz-Deutschland e. V. auch ganz richtig. Die Umsetzung einer neuen skandalösen behördlichen Abschussverfügung für einen Wolf im Landkreis Wittenberg in Sachsen-Anhalt ist vorerst ins Stocken geraten. Wie der MDR aktuell berichtet, findet sich unter den lokalen Jägern anscheinend derzeit niemand, der bereit ist, das Tier zu schießen. Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert entschieden gegen die anhaltenden behördlichen Bestrebungen, Wölfe zum Abschuss freizugeben. Unser Verein lehnt Abschüsse grundsätzlich ab. Die aktuelle Weigerung der Jägerschaft zeigt tatsächlich die tiefe Verunsicherung über die rechtlichen Risiken, die nach einem fehlerhaften Abschuss im Mai entstanden sind. In unserem Bericht zeigen wir auch, dass Weidetiere im Gebiet nur hinter Grundschutz stehen. Und wir erstatten Strafanzeige gegen einen Jäger wegen Aneignung einer Trophäe. 

Das behördliche Wolfsmanagement in Sachsen-Anhalt steht erfreulicherweise vor erheblichen praktischen Hürden. Nachdem das Land Sachsen-Anhalt den Wolf in das Landesjagdgesetz aufgenommen hat, zeigen sich in der Region Wittenberg deutliche rechtliche und organisatorische Probleme.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer
Laut einem aktuellen Bericht des MDR wird die neu erteilte Abschussgenehmigung im betroffenen Gebiet derzeit nicht vollstreckt, da die lokalen Jäger die Mitwirkung verweigern. Der MDR berichtet zudem im Hofberichtserstattungsmodus mit Jägerlatein, direkt in den Beitrag übernommen, von Ausgewogenheit keine Rede, dass der Jäger den zerstückelten Wolf als Trophäe behalten will, keine Rede. Auch davon, dass ein Halter auf Schafe umgesattelt hatte, weil ihm sein eigentlicher Beruf zu „schwer“ gewesen wäre und er sich körperlich nicht in der Lage sah, wolfsabweisende Netze aufzustellen, keine Rede. Angeblich soll die ganze Wolfsfamilie sich vom Rüden abgeschaut haben, wie Zäune „übersprungen“ werden können. Das behördliche Prüfverfahren gilt in Jägerkreisen aber als zu fehleranfällig. Wer einen Wolf auf Basis einer unrechtmäßigen oder fehlerhaften Genehmigung erlegt, bewegt sich im Bereich einer Straftat nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Neben empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen droht Jägern in solchen Fällen der dauerhafte Entzug des Jagdscheins wegen mangelnder Zuverlässigkeit. Vor diesen persönlichen juristischen Risiken schreckt die Jägerschaft nun zurück.Aus gutem Grund: Alle vorherigen Abschussverfügungen waren mehrmals von Gerichten kassiert worden.

Der Vorfall im Mai und die rechtlichen Konsequenzen

Die Besorgnis der Jäger resultiert direkt aus den Ereignissen vom Mai im Golmer-Territorium. Im Rahmen einer damaligen Ausnahmegenehmigung wurde nicht das als so genannter „Schadwolf“ eingestufte Tier GW4012m erlegt, sondern der unbeteiligte Rüde GW5506m, ein Nachkomme aus der Wolfsfamilie. Nach Berichten der Volksstimme  wurde der Körper des Wolfes anschließend zerlegt, wobei Kopf, Gliedmaßen und die Rute (Schwanz) einbehalten wurden. Dem zuständigen Wolfskompetenzzentrum Iden wurde lediglich der Rumpf übergeben.
Obwohl Medienberichte nahelegen, dass die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau das Verfahren gegen den Jäger einstellen könnte, weist Wolfsschutz-Deutschland e. V. auf die eindeutige Rechtslage hin:
  • Fehlendes jagdliches Aneignungsrecht: Der Wolf unterliegt im Landesjagdgesetz Sachsen-Anhalt einer ganzjährigen Schonzeit. Gemäß § 1 bis § 4 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) besitzen Jäger bei ganzjährig geschonten und streng geschützten Arten ausdrücklich keinerlei Aneignungsrecht für den Körper oder Teile des Tieres (wie Trophäen).
  • Verstoß gegen das Naturschutzrecht: Das eigenmächtige Einbehalten von Wolfsteilen erfüllt den Straftatbestand des § 71 BNatSchG in Verbindung mit § 44 BNatSchG (vorsätzliche Schädigung oder Entnahme streng geschützter Arten).
Wolfsschutz-Deutschland e. V. wird die rechtliche Aufarbeitung dieses Vorfalls weiter verfolgen und reicht offiziell Strafanzeige gegen den beteiligten Jäger ein, der die Körperteile einbehalten hat.

Vor-Ort-Doku des Herdenschutzes in Pretzsch und Selbitz

In der medialen Berichterstattung des MDR wurde von Seiten der Agrargenossenschaft Pretzsch behauptet, die Herden in der Region seien durch umfassend aufgerüstete Zäune und den Einsatz von Herdenschutzhunden  geschützt. Aktive von Wolfsschutz-Deutschland e. V. haben uns die Situation vor Ort angeschaut und erhebliche Abweichungen von dieser Darstellung dokumentiert:
  • Selbitz: Die dortigen Schafe waren lediglich durch einen einfachen Grundschutz gesichert. Die Herde stand zudem ohne sichtbare, funktionsfähige Tränken in der prallen Sonne, was auch tierschutzrechtliche Fragen aufwirft.
Schafe, nur hinter Grundschutz in der prallen Sonne. Foto: privat.

 

Nur 90 Zentimter hoch ist der Zaun. Foto: privat.
  • Pretzsch: Auch hier stießen wir auf den Weiden lediglich auf den minimalen Grundschutz. Die im Medienbericht erwähnten Herdenschutzhunde konnten auf den Flächen nicht festgestellt werden.
Auch hier Schafe in der prallen Sonne, lediglich hinter Grundschutz und ohne Herdenschutzhunde. Foto: privat
Aus Sicht unseres Vereins zeigt dies, dass Abschussgenehmigungen erteilt werden, obwohl die herdenschutzrechtlichen Grundlagen vor Ort lückenhaft sind. Ein Abschuss zerstört lediglich soziale Rudelstrukturen, löst jedoch kein Problem, wenn Zäune unzureichend bleiben.

Aufruf zur Wachsamkeit

Da Abschussverfügungen im Rahmen des Jagdrechts zunehmend restriktiv und ohne öffentliche Ankündigung vergeben werden, setzen wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V.  auf die Aufmerksamkeit der Bevölkerung vor Ort:
  1. Dokumentation durch Spaziergänge: Wir rufen Bürger, Anwohner und Wolfsfreunde im Raum Pretzsch, Selbitz und im gesamten Landkreis Wittenberg dazu auf, vermehrt in den Gebieten präsent zu sein, den Zustand von Weidezäunen sachlich zu dokumentieren und Mängel zu melden: Volker.Vogel@wolfsschutz-deutschland.de  Vereinsmitglieder können auch mit uns zusammen spazieren gehen. 
  2. Prüfung rechtlicher Schritte: Wir werden das Geschehen im Raum Wittenberg genau überwachen. Sollte ein Wolf auf Basis unvollständiger Prüfungen oder mangelhaften Herdenschutzes geschossen werden, behält sich Wolfsschutz-Deutschland e. V. die Einreichung von Strafanzeigen gegen die Verantwortlichen ausdrücklich vor.

Quellen:

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/dessau/wittenberg/problemwolf-abschuss-jaeger-,wolf-636.html

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.
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Wolfsschutz-Deutschland e. V. will pathologisch bestätigte illegale Wolfstötung in Sachsen-Anhalt aufklären

In der Datenbank der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBB-Wolf) finden sich Fälle, die längere Zeit als „unklar“ geführt wurden, bevor das Ergebnis in „illegale Tötung“ abgeändert wird. Dies kann die öffentliche Wahrnehmung und den Fortgang der Ermittlungen erschweren. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. haben jetzt einen Fall aus dem Dezember 2025 identifiziert, der bisher noch nicht ausreichend öffentlich thematisiert wurde. Wir setzen wieder eine Belohnung von 1.000 Euro aus. 

Der Fall

  • 15. Dezember 2025, Hohes Holz / Ursprungsterritorium Huy (Landkreis Börde, Sachsen-Anhalt): Jährling, männlich, GW5271m – pathologisch bestätigte illegale Tötung.
Das Territorium Huy (HUY) ist ein relativ junges Wolfsgebiet in Sachsen-Anhalt. Es liegt in der intensiv landwirtschaftlich geprägten Magdeburger Börde, westlich von Halberstadt/Oschersleben, und umfasst das Huy-Gebirge sowie umliegende Waldkuppen. Ähnlich wie das benachbarte Territorium Hohes Holz (HOZ) liegt es inselartig in der offenen Bördelandschaft.Das Territorium wurde erstmals im Monitoringjahr 2024/25 offiziell bestätigt. Das Wolfskompetenzzentrum (WZI) konnte bereits kurz nach den ersten Verdachtsmeldungen die Reproduktion nachwiesen. Zwei Welpen wurden von den Eltern aufgezogen, erkrankten allerdings früh an Räude, überlebten diese aber und zeigten bis Sommer 2025 eine deutliche Erholung. Das Gebiet dient als wichtiger Trittstein und Verbindung zwischen den Wolfsvorkommen im Harz und den nördlicheren Flachlandgebieten Sachsen-Anhalts. Der getötete Jährling GW5271m stammte aus diesem jungen Territorium. In neu besiedelten Gebieten wie dem Huy können solche Verluste das Rudels besonders stark beeinträchtigen.
Das Territorium Hohes Holz (HOZ) wird derzeit ausschließlich vom Rüden GW4365m besetzt. Der Wolf mit unklarer Herkunft konnte im Monitoringjahr 2024/25 erstmals klar als territoriales Einzeltier identifiziert werden – sowohl genetisch als auch durch Fotofallen. Bislang gibt es keine Hinweise auf eine Partnerin oder weitere Wölfe im Territorium, weshalb es sich vorerst um ein Einzeltier-Territorium handelt. Der Rüde hält sich in dem inselartig in der Magdeburger Börde liegenden Waldgebiet auf, das ihm inmitten der intensiv genutzten Ackerlandschaft
gute Deckung und ausreichend Beute bietet.
Im Dezember 2025 war es vielerorts kalt. Vielleicht erinnert sich jeman an ungewöhnliche Vorkommnisse? Beispielbild Wolfsjährling. © Brigitte Sommer

Transparenz und Bearbeitung

Längere Verweildauer von bestätigten Fällen in der Kategorie „unklar“ kann verschiedene Gründe haben – unter anderem eine hohe Auslastung der Labore oder längere Abstimmungsprozesse zwischen Behörden. Dennoch ist eine zügigere Klärung und transparente Kommunikation wünschenswert, damit solche Vorkommnisse nicht aus dem Fokus geraten.

Sorge vor zunehmenden illegalen Tötungen

Mit der Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs und seiner Aufnahme in das Bundesjagdgesetz sowie der Landesjagdgesetze besteht die Befürchtung, dass die Hemmschwelle für illegale Tötungen künftig weiter sinken könnte. Eine solche Entwicklung würde die Akzeptanz in Punto Ermittlungen in der Bevölkerung belasten und dem Ansehen von Behörden und Polizei weiter schaden.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. erstattet Strafanzeige gegen Unbekannt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft des Landkreis Börde. Zusätzlich setzen wir eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro aus für sachdienliche Hinweise, die zur Aufklärung und Ergreifung der Täter beitragen. Hinweise können vertraulich bei uns eingehen.

Appell an die Behörden

Wir appellieren an das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt und die DBB-Wolf, die Bearbeitung bestätigter Fälle möglichst zu beschleunigen und zeitnah klare Informationen zu veröffentlichen. Nur eine konsequente Aufklärung illegaler Tötungen kann das Vertrauen stärken und einer immer weiteren Zunahme solcher Kriminaldelikte entgegenwirken. Illegale Tötungen von Wölfen bleiben strafbar. Eine konsequente Verfolgung liegt daher im Interesse aller Beteiligten.

Hinweise zu dem genannten Fall nehmen wir gerne entgegen. Wir garantieren Quellenschutz: Mail: Brigitte.Sommer@Wolfsschutz-Deutschland.de oder Hotline: 0176- 48732612

Wolfsschutz-Deutschland e. V. sucht dringend aktive Mitglieder, die bereit sind, vor Ort in den Wolfsgebieten mitzuwirken. Ob in Sachsen-Anhalt oder anderen Bundesländern – wir brauchen engagierte Menschen, die in den Territorien wie Huy, Hohes Holz oder anderen Hot-Spots Augen und Ohren offen halten,  dokumentieren und bei der Aufklärung von Vorfällen helfen. Wer Lust hat, sich aktiv für den Schutz der Wölfe einzubringen und nicht nur digital mitzuwirken, ist bei uns herzlich willkommen. Kommt mit in unsere Teams vor Ort – gemeinsam sind wir stärker: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

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Geretteter Wolfswelpe bei Magdeburg? Offizielle Erfolgsmeldung stößt auf Skepsis

Südlich von Magdeburg wurde am 16. Juni 2026 ein wenige Wochen alter Wolfswelpe hilflos in einem Ort gesichtet. Mitarbeiter des Wolfskompetenzzentrums Iden (WZI) des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) bargen das unversehrte Jungtier und brachten es noch am selben Tag in das Territorium Wahlitz. Dort setzte man dem Welpen einen temporären Sender an und ließ ihn frei. Das LAU erklärte anschließend, alle bisherigen Erkenntnisse sprächen dafür, dass der Welpe sein Rudel wiedergefunden habe. Doch Vertuschungen in Sachsen-Anhalt nähren Zweifel. 

Foto des gefundenen Wolfswelpen © LAU/WZI

 

Kurzzusammenfassung der Pressemitteilung 

  • Ein wenige Wochen alter, hilfloser Wolfswelpe wurde am Montag (16.06.2026) innerorts südlich von Magdeburg gesichtet (an einer Straße, dann auf einem Grundstück).
  • Mitarbeiter des WZI haben ihn gemeinsam mit Anwohnern, Förster und Helfern gesichert (das Tier war körperlich fit und unversehrt).
  • Er wurde in eine Transportbox (vom Zoo Magdeburg) gebracht und noch am selben Tag im Territorium Wahlitz (WAH) wieder freigelassen.
  • Vor der Freilassung bekam er einen temporären kleinen Sender (fällt spätestens nach ca. 9 Tagen ab).
  • Der Fund deutet auf ein Rudel im Gebiet Wahlitz hin (das zuvor als „Status unklar“ galt). Es gibt Hinweise, dass Welpe und Rudel wieder zusammengefunden haben. 

Die Umgebung werde weiter beobachtet, heißt es. Auf den ersten Blick wirkt die Geschichte wie ein großes Erfolgserlebnis im Wolfsmanagement. Biologisch ist eine Wiedervereinigung bei so jungen Tieren durchaus möglich, aber schwierig.  Ein sol kleiner Welpe ist noch auf Muttermilch angewiesen, mehrere Tage alleine kann er nicht durchhalten. 

Vertuschung in Bösewig

Doch gerade in Sachsen-Anhalt wächst auch das Misstrauen gegenüber solchen behördlichen Erfolgsmeldungen. Das Land hat den Wolf ins Landesjagdrecht aufgenommen und erleichterte Schnellabschüsse eingeführt. Die Regierungskoalition steht seit längerem in der Kritik, sich zu stark an den Interessen von Jagdlobby und Weidetierhalter zu orientieren. Abschussverfügungen wurden in der Vergangenheit wiederholt nur teilweise oder gar nicht öffentlich gemacht. Wie zuletzt der umstrittene Fall in Golmer. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/06/16/wolfsraetsel-im-landkreis-wittenberg-ein-fehlabschuss-zwei-versionen-und-die-frage-nach-den-konsequenzen/

 

Schafe auf Deichen bei Bösewig am 18.06.2026. Die Tiere müssen den ganzen Tag in der prallen Sonne verbringen, ohne die Möglichkeit, Schatten aufzusuchen. Ein Halter dort hatte in der Vergangenheit einen Antrag auf Wolfsabschuss gestellt und sich gleichzeitig geweigert, wolfsabweisende Netze aufzustellen, da er körperlich nicht dazu in der Lage sei.  https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/10/30/geheim-gehaltene-wolfsjagd-in-sachsen-anhalt/      Foto: Privat.

 

Schafe in der prallen Sonne bei Bösewig. Foto: Privat.
In unmittelbarer Umgegung der Deiche befinden sich zahlreiche Hochsitze. Foto: Privat.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt inzwischen im Fall Golmer/Bösewig. Die ungeheuerlichen Vorgänge dort, lassen natürlich auch erhebliche Zweifel an der Öffentlichkeitsarbeit des Landesamtes für Umwelt aufkommen.

Dieses Umfeld sorgt dafür, dass Wolfsschützer –  wie wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. –  offiziellen Optimismus-Meldungen mit großer Vorsicht begegnen. Besonders kritisch beurteilen wir die enge Zusammenarbeit des WZI mit Jägern beim Wolfsmonitoring. Jäger sind bei Meldungen involviert und unterstützen zwar auch bei der praktischen Arbeit, aber dieselben Akteure profitieren direkt von den erleichterten Abschussregelungen. Ein solcher Interessenkonflikt macht unabhängige Kontrolle unerlässlich. Das WZI ist direkt in das LAU integriert und damit weisungsgebunden. Das LAU wiederum untersteht der Landesregierung, deren Poltik alles andere als wolfsfreundlich ist und als jagdlobbynah bezeichnet werden kann. 
Ob die Auswertung des temporären Senders, genetische Proben oder Kamerafallenbilder wirklich transparent und tatsächlich unabhängig erfolgen können, bleibt für die Öffentlichkeit weitgehend undurchsichtig. Aktuelle Einblicke in das Wolfsmonitoring gibt es nicht. 
Eine Rückführung von verloren gegangenen Welpen ist alles andere als einfach. In Sachsen wurde Anuschka halb verhungert allein gefunden. Sie lebt in einem Tierpark in Niedersachsen. In der Hohen Rhön wurde der Welpe Nuka mutterseelenallein entdeckt – ein deutlicher Hinweis darauf, dass seine Mutter Frigga illegal getötet worden war. Er lebt jetzt in einer Auffangstation in Belgien, weil das Zurücksetzen ins Territorium nicht funktioniert hat. Im Schermbecker Rudel in Nordrhein-Westfalen gab es Hope, die alleine auf einer Straße von Spaziergängern gefunden und von den Behörden wieder freigelassen wurde. Uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. wurde damals von einem Informanten mitgeteilt, dass die Kleine kurz darauf mit einem Baseballschläger erschlagen worden sei. Wir konnten das damals nicht offiziell bestätigen lassen, doch Fakt ist, dass die kleine Wölfin tatsächlich nie wieder aufgetaucht ist. 
Solche Präzedenzfälle zeigen, dass es nicht so leicht ist, Wolfswelpen wieder mit ihrer Famlie zusammen zu führen, zumal der Status des Territoriums Wahlitz als ungeklärt galt. Wurde hier auch das Rudel illegal angegriffen, oder ist der Kleine einfach nur bei einem Umzug von einer Höhle zur anderen verloren gegangen?  Ist die Mutter noch am Leben? Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordert deshalb von der Landesregierung und dem LAU deutlich mehr Transparenz. Die erfolreiche Rückführung zum Rudel sollte deshalb durch Fakten weiter belegt werden. Zudem müssten unabhängige Wolfsschutzvereine und externe Experten stärker in die weitere Überwachung einbezogen werden.
Alle Abschussverfügungen und Schnellabschuss-Anordnungen sollten grundsätzlich öffentlich zugänglich sein. Der Fall des Magdeburger Wolfswelpen steht auch für ein Wolfsmanagement in Sachsen-Anhalt, das immer stärker auf Abschüsse statt auf konsequenten Herdenschutz und Prävention setzt. In einem solchen politischen Klima verlieren behördliche Erfolgsmeldungen zwangsläufig an Glaubwürdigkeit. Wolfsschutz-Deutschland e. V. möchte den weiteren Verlauf im Territorium Wahlitz genau verfolgen und eine echte, evidenzbasierte Politik einfordern. Wir freuen uns über weitere aktive Mitglieder: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Quelle:

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/DAS-LAU/Struktur_Aufgaben/Pressemitteilungen/2026/Pressemitteilung_Nr_10-2026_verirrter-Wolfswelpe.pdf

 

Weitere Quellen:

https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/06/02/besuch-bei-nuka-ein-besonderes-wolfs-schicksal-in-belgien/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/07/30/nrw-wolfsbaby-nach-kurzem-ausflug-in-menschenobhut-wieder-zuhause-dennoch-bleiben-fragen-offen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/10/30/geheim-gehaltene-wolfsjagd-in-sachsen-anhalt/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/06/16/strafanzeige-wegen-illegaler-toetung-des-wolfs-gw4199m-im-landkreis-wittenberg/

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

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Wolfsrätsel im Landkreis Wittenberg: Ein Fehlabschuss, zwei Versionen und die Frage nach den Konsequenzen

Der Abschuss eines Wolfes im Raum Bösewig wirft weiter Fragen auf. Während behördliche Berichte von einer nachträglichen Zerlegung des Tieres sprechen, deutet ein anonymer Hinweis an uns auf einen ganz anderen Ablauf hin. Was passierte in den Tagen nach dem 5. Mai 2026 – und welche rechtlichen Folgen hat der Vorfall?

Wir entdeckten den Fall in den Daten der DBB-Wolf und berichteten erstmals hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/05/10/staatlich-hingerichtet-wolf-im-golmer-territorium/

Für uns von  Wolfsschutz-Deutschland e. V. steht fest: Wir lehnen die Tötung von Wölfen grundsätzlich ab. Der behördlich genehmigte Abschuss im Raum Bösewig zeigt erneut die gesamte Problematik der aktuellen Praxis. Eigentlich galt die behördliche Anordnung dem Rüden GW4012m. Diesem Tier wurden in der betroffenen Schäferei für das laufende Jahr mindestens 11 der insgesamt 21 Wolfsübergriffe genetisch nachgewiesen. Als Begründung für die Abschussverfügung wurde angeführt, das Tier habe gelernt, optimalen Herdschutz aus 1,20 Meter hohen Elektronetzen und Herdenschutzhunde zu überwinden bzw. Zäune zu überspringen. Wir ziehen diese Version der angeblich übersprungenen Netze massiv in Zweifel. Aus unserer Sicht wird das Argument des gelernten Zaunsprungs oft zu schnell herangezogen, ohne dass der Zustand und die fehlerfreie Funktion des Herdenschutzes vor Ort unabhängig und lückenlos nachgewiesen wurden.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer
Über den Ablauf nach dem Schuss am 5. Mai 2026 herrscht derweil tiefe Unklarheit. Offiziell wurde festgestellt, dass nicht der gesuchte Wolf erschossen wurde, sondern der Rüde GW5506m – ein bis dahin unauffälliges Tier, das seit Februar 2026 wiederholt im Territorium „Golmer“ nachgewiesen worden war. Doch die Spurensicherung wirft massive Widersprüche auf. Es stehen sich zwei Versionen gegenüber.

Das Schießen ins Blaue: Ein Blick in die WZI-Daten

Ein Blick in die offiziellen Unterlagen des Wolfskompetenzzentrums (WZI) zeigt, wie instabil die Lage im betroffenen Golmer Territorium zum Zeitpunkt der Genehmigung war. Der Monitoringbericht Sachsen-Anhalt dokumentiert für dieses Rudel drei Welpen, einen genetisch bestätigten Fähenwechsel sowie den zuvor im Gebiet illegal getötet aufgefundenen Rüden.
Besonders brisant: Das WZI dokumentiert in dem Papier explizit den „unbekannten Verbleib“ der vorherigen Fähe des Rudels. Trotz dieser unklaren Rudelstruktur wurde auf Grundlage der neuen Sonderregelungen im Bundesjagdgesetz gehandelt. Der Abschuss erfolgte in einem sensiblen Gefüge, obwohl das Oberverwaltungsgericht Magdeburg erst Anfang des Jahres entschieden hatte, dass im Bereich des Golmer Rudels kein Wolf geschossen werden darf.

Version 1: Die Trophäen-Zerlegung (Die LAU-Version)

Laut Angaben des Landesamtes für Umweltschutz (LAU) Sachsen-Anhalt soll der Jäger den Wolf nach dem Abschuss in Besitz genommen und zerlegt haben. Kopf, Gliedmaßen und Schwanz seien abgetrennt worden. Dem WZI sei am 8. Mai lediglich der Rumpf übergeben worden. Dies deutet auf eine klassische Trophäenpräparation hin, bei der die Decke (das Fell) mitsamt Kopf und Läufen einbehalten wird.
Beispielfoto Wolf.

Version 2: Das Plastiksack-Rätsel (Der anonyme Hinweis)

Uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. liegt jedoch ein vollkommen anderer Insider-Hinweis vor, der diesen Ablauf in Frage stellt. Demnach wurde ein kompletter Kadaver in einer Plastikverpackung vorgelegt. Es sei angewiesen worden, lediglich eine DNA-Probe an der Zunge vorzunehmen. Direkt danach habe der Jäger den vollständigen Kadaver in der Verpackung wieder mitgenommen. Die ungeheuerliche Vermutung: Wurde die Fähe geschossen?
Diese beiden Darstellungen lassen sich kaum miteinander vereinbaren. Sollte der komplette Kadaver nach einer schnellen Zungenprobe direkt wieder mitgenommen worden sein, bleibt unklar, warum offizielle Stellen von einem unvollständigen Rumpf berichten.
Hieraus ergeben sich Fragen, die im Raum stehen: Wurde die Untersuchung des Tieres bewusst verkürzt, um eine unabhängige Begutachtung des gesamten Körpers zu verhindern? Oder wurden im Raum Bösewig möglicherweise sogar zwei Tiere geschossen – eines für die Genetik und eines für die Trophäengewinnung?
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. äußern hierbei einen schweren Verdacht: Wenn tatsächlich ein kompletter Körper in Plastik transportiert und die Untersuchung manipuliert wurde, könnte es sich bei dem getöteten Tier in Wahrheit um die Fähe des Golmer Rudels handeln, zu der es auch keinen Nachweis über den 30. April hinaus gibt? Das Verschwindenlassen des Kadavers würde in diesem Szenario dazu dienen, den illegalen Abschuss des Muttertieres zu vertuschen. Um hier Klarheit zu schaffen, haben wir eine Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) an die Behörden gestellt. Eine Antwort steht aktuell noch aus.

Zitat aus der Antwort des WZI:

„Bei dem am 05.05.26 geschossenen Wolf handelt es sich um GW5506m. Das Tier ist seit Februar 2026 wiederholt im Bereich des Territoriums Golmer genetisch nachgewiesen worden. Seine Herkunft ist unklar. Bislang gibt es keine genetischen Hinweise auf eine Verpaarung mit einem der weiblichen Tiere des Rudels. Sein Auftreten über die Genetik im Gebiet lässt zwei mögliche Schlüsse zu:

  1. entweder er ist als Floater (zwischen mehreren Territorien regelmäßig umherziehender Jungwolf) unterwegs oder
  1. als neuer territorialer Rüde zusammen mit der GOL-Fähe anzusehen (dafür fehlen aber bislang ausreichende Belege). Das gleiche Szenario gilt für GW4012m, der seit Mai 2025 im Bereich des Golmer Rudels wiederholt genetisch nachgewiesen wurde.

Aus dem Zeitraum Mai 2025 bis Mai 2026 liegen im Territorium Golmer zurzeit genetische Nachweise von insgesamt 5 Individuen vor (weitere Genetikproben befinden sich zurzeit auf dem Weg in die genetische Analyse). Mindestens die Fähe und ihre beiden Töchter bilden das Rudel GOL im Monitoringjahr 2025/26 (01.05.2025 – 30.04.2026). In welchem Zusammenhang die beiden Rüden mit dem Rudel stehen, ist zurzeit nicht ganz klar. Darüber hinaus liegen zurzeit keine Erkenntnisse zum weiteren Fortbestand des Rudels GOL vor, hier müssen im Freiland zunächst neue Informationen erarbeitet werden. Da mögliche Welpen jetzt noch zu klein sind, um allein umherzulaufen, bleibt der Status zurzeit erst einmal offen.“

Beispielfoto Wolfswelpe: Falls tatächlich doch auch die Fähe erschossen worden sein sollte, würde dies auch den Tod der Welpen bedeuten.

Welche Strafe erwartet den Täter?

Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau, wie die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) am 4. Juni 2026 bestätigte. Deshalb brauchen wir in diesem Fall nicht zusätzlich eine Strafanzeige zu erstatten. Doch welche Konsequenzen drohen dem Schützen real? Der Wolf ist eine geschützte Art. Das Jagdrecht erlaubt keine eigenmächtige Trophäenverwertung oder Inbesitznahme des Kadavers. Rechtlich stehen hier Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) im Raum, die theoretisch mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden können. Zudem droht der Verlust des Jagdscheins und der Waffenbesitzkarte wegen mangelnder Zuverlässigkeit.
Der Blick auf die juristische Praxis der vergangenen Jahre dämpft die Erwartungen an eine harte Bestrafung jedoch erheblich:
    • Meist nur Geldstrafen: Illegale Wolfstötungen oder Verstöße gegen den Artenschutz enden vor deutschen Gerichten bei Ersttätern fast nie mit Haftstrafen. In der Regel werden die Verfahren gegen Geldstrafen im mittleren vierstelligen Bereich eingestellt oder enden mit relativ geringen Strafbefehlen.
    • Ermittlungshürden: Oftmals scheitern Verfahren an der lückenlosen Beweiskette oder der genauen Nachweisbarkeit des Vorsatzes – insbesondere, wenn Kadaver oder wichtige Beweismittel nicht zeitnah und vollständig gesichert wurden.
    • Der Jagdschein als spürbarste Konsequenz: Die härteste und wahrscheinlichste Folge für den Jäger ist meist nicht das Strafmaß des Gerichts, sondern der dauerhafte Entzug des Jagdscheins durch die Verwaltungsbehörden aufgrund der strafrechtlichen Verurteilung.

Der politische Hintergrund: Jagdrecht und Feindbild Wolf in Sachsen-Anhalt

Der Vorfall im Landkreis Wittenberg ereignete sich in einem politisch extrem aufgeheizten Klima. Getrieben von der regierenden „Deutschland-Koalition“ aus CDU, SPD und FDP. Der Landtag verabschiedete am 23. April 2026 im Eiltempo eine Reform des Landesjagdgesetzes, die den Wolf offiziell als jagdbare Art einstuft. Flankiert wurde diese Entscheidung durch die Aufweichung des Bundesjagdgesetzes im Frühjahr 2026, die sogenannte „Schnellabschüsse“ bei Nutztierrissen erleichtern soll. 
Aus Sicht von Wolfsschutz-Deutschland e. V. wurde hierdurch ein rechtlicher Graubereich geschaffen, der die Hemmschwelle für Abschüsse drastisch senkt. Dass es dabei zu „Schüssen ins Blaue“ und fatalen Verwechslungen kommt, ist die direkte Folge einer politisch forcierten Anti-Wolf-Kampagne. Wie aggressiv die Debatte im Landtag geführt wird, zeigen Zitate führender Koalitionspolitiker: 
    • Der jagdpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Alexander Räuscher, forderte bereits in der Vergangenheit vehement eine drastische Bestandsregulierung und erklärte öffentlich: „Die Population ist außer Kontrolle. Wir müssen den Wolf bejagen wie anderes Raubwild auch, um den ländlichen Raum zu schützen.“
    • Die FDP-Fraktion legte nach der Gesetzesverabschiedung nach und betonte, man dürfe die „Sorgen der Menschen nicht kleinreden“, während Stimmen aus der Jägerschaft und dem konservativen Lager den Wolf vermehrt als „Schad- und Bestien-Faktor“ für die Weidewirtschaft brandmarken.

Indem die Politik den Wolf zum Abschuss freigibt und das Narrativ des „unbezwingbaren Problemwolfs“ füttert, schafft sie den Nährboden für Vorfälle wie in Wittenberg. Wenn Jäger sich durch die Rhetorik der Landesregierung ermutigt fühlen, Fakten eigenmächtig zu schaffen, trägt die Politik in Magdeburg eine direkte Mitverantwortung für diesen Skandal.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. werden den Fall und das Verfahren der Staatsanwaltschaft aufmerksam verfolgen. Der Schutz bedrohter Arten darf nicht durch unklare Praxis und milde Urteile ausgehöhlt werden.

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.
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Staatlich hingerichtet: Wolf im Golmer-Territorium

Am 5. Mai 2026 wurde im Territorium Golmer (Landkreis Wittenberg, Sachsen-Anhalt) ein Altwolf (männlich) getötet. Offiziell als „Managementmaßnahme wegen Nutztierrissen“ deklariert – in Wahrheit eine staatlich genehmigte Hinrichtung, die anscheinend ohne jede Vorabinformation der Öffentlichkeit und der Naturschutzverbände durchgeführt wurde. Nur nachträglich taucht der Fall jetzt in der Totfundliste der DBBW auf. Das ist ein Skandal für den Natur- und Tierschutz.

Politisch gewollte Schwächung des Schutzes

Wölfe binden sich an ihren Partner ein Leben lang. Wie grausam ist es dazu noch, nicht nur den Partner, sondern auch noch den Vater der Familie wegzuschießen? Beispielbild Wölfin © Brigitte Sommer

 

Seit der Herabstufung des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ (Anhang V FFH-Richtlinie) haben Politik und Jagdlobby leichtes Spiel. Nur wenige Wochen vor dieser Tötung, am 23. April 2026, hat der Landtag von Sachsen-Anhalt den Wolf ins Landesjagdgesetz aufgenommen – kurz nach der bundesweiten Aufnahme ins Bundesjagdgesetz. Die Landesregierung (Koalition aus CDU, SPD und FDP) und die CDU – Sachsen-Anhalt feierten den Beschluss als großen Erfolg. Minister Sven Schulze erklärte: „Mit der Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht schaffen wir klare rechtliche Strukturen für ein verantwortungsvolles Wolfsmanagement.“ Der wolfspolitische Sprecher der CDU, Alexander Räuscher, betonte ein „wissenschaftlich fundiertes, revierübergreifendes Bestandsmanagement“ und sprach von einer „verantwortungsvollen Balance“. Der Landesjagdverband nannte es einen „Meilenstein“. Für den Wolf bedeutet das vor allem eines: Der Weg für immer mehr Tötungen ist geebnet.

Im Golmer-Territorium lebte ein Paar: Die Fähe GW2732f und der Rüde GW 2733m (aus dem Siegadel-Gebiet). In den vergangenen zwei Jahren haben sie vier bzw. drei Welpen großgezogen. Sollte es sich bei dem getöteten Wolf um den Vaterrüden handeln, hat die Mutter mit hoher Wahrscheinlichkeit gerade wieder Welpen geboren. Alleine und eventuell mit noch nicht abgewanderten, unerfahrenen Jungtieren aus dem vergangenen Jahr,  wird sie kaum Chancen haben, den Nachwuchs durchzubringen. Stattdessen wird sie sich zwangsläufig leichter Beute zuwenden – also Weidetieren. Die Folge wären mehr und nicht weniger Nutztierrisse. Genau das Gegenteil dessen, was die Politik vorgibt zu erreichen.

Beispiel für verantwortungslose Tierhaltung

Welche geradezu irrsinnigen Tötungen überhaupt genehmigt werden, zeigt ein Fall aus dem gleichen Gebiet vom Oktober 2025: Ein Halter weigerte sich, wolfsabweisende Zäune aufzustellen, weil er sich körperlich nicht in der Lage dazu sah. Die Behörde gab ihm zunächst Recht und erteilte eine Abschussgenehmigung – obwohl 100-prozentige Förderung für ausreichend hohe Zäune verfügbar war. Erst ein Gericht stoppte die Tötung. Wer Tiere hält, deren Schutz mit Anstrengung verbunden ist, muss diese Anstrengung auch leisten – oder die Haltung aufgeben. Der Wolf darf nicht zum Sündenbock für persönliche Unfähigkeit oder Bequemlichkeit werden.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. lehnt jede einzelne Tötung eines Wolfs grundsätzlich und ohne Ausnahme ab. Kein Wolf darf für mangelhaften Herdenschutz sterben. Herdenschutz muss konsequent umgesetzt und gefördert werden.

Wolfsväter müssen die Mutter und die neu geborenen Welpen ernähren.

Transparenz? Fehlanzeige – Rechtsschutz? Systematisch erschwert

Dass die Öffentlichkeit und klagefähige Verbände oft erst nach der Tat von solchen Tötungen erfahren, macht effektiven Rechtsschutz nahezu unmöglich. Genau das ist gewollt. 

Parallel zur Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht wird mit dem Gesetzentwurf zur Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG, BT-Drucksache 21/4146) das Verbandsklagerecht systematisch ausgehöhlt. Die erste Lesung im Bundestag ist bereits durch, eine öffentliche Anhörung fand im März 2026 statt. Geplant sind unter anderem der Wegfall der aufschiebenden Wirkung von Klagen und deutlich strengere Fristen – ein getöteter Wolf bleibt tot, selbst wenn Verbände später klagen. Die Kombination aus Herabstufung des Schutzstatus, Aufnahme ins Jagdrecht und dieser geplanten Beschneidung des Rechtsschutzes untergräbt den Geist des europäischen Artenschutzrechts massiv.

Wir haben daher einen Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) gestellt, um alle Unterlagen zur Tötung im Golmer-Territorium, die zugrundeliegenden Rissvorfälle, Herdenschutzmaßnahmen und die Genehmigung offenzulegen.

Strafanzeige – sinnvoll oder nicht?

Bei genehmigten Tötungen wie dieser hat eine Strafanzeige meist keine strafrechtlichen Erfolgsaussichten, weil eine Ausnahmegenehmigung vorliegt. Strafbar ist nur die illegale Tötung. Dennoch kann eine Anzeige in manchen Fällen sinnvoll sein, um Akteneinsicht zu erhalten, Verfahrensfehler zu dokumentieren und politischen Druck zu erzeugen. Wir werden das bei diesem Fall prüfen. 

Unsere Forderungen

  • Sofortige Veröffentlichung aller Genehmigungen zur Tötung von Wölfen vor dem Vollzug
  • Verpflichtende Beteiligung anerkannter Naturschutzverbände vor jeder Entscheidung
  • Konsequenter und flächendeckender Herdenschutz statt Tötungen
  • Rücknahme der Herabstufung des Wolfschutzes auf EU-Ebene
  • Vollständige Transparenz bei allen „Managementmaßnahmen“
An Grausamkeit kaum zu überbieten, einen Wolfsvater in den sensiblen Phasen der Welpenaufzucht totzuschießen. © Brigitte Sommer

Werden Sie aktiv – damit solche Heimlichkeiten nicht mehr heimlich bleiben!

Solche klammheimlichen Tötungen werden nur möglich, weil zu wenige Menschen hinschauen und Druck machen. Werden Sie Mitglied bei Wolfsschutz-Deutschland e. V. und unterstützen Sie uns mit Ihrer Stimme, Ihrem Beitrag und Ihrer Zeit. Besonders in den Wolfsgebieten brauchen wir aktive Menschen, die Zäune dokumentieren und Vorgänge in den Territorien beobachten und für echte Transparenz sorgen. Je mehr wir vor Ort sind, desto schwerer wird es für Behörden und Jagdlobby, solche Tötungen im Stillen durchzuziehen. https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Quellen:

http://www.dbb-wolf.de

https://www.cdufraktion.de/2026/cdu-fraktion-weichenstellung-fuer-umgang-mit-wolf/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/10/30/geheim-gehaltene-wolfsjagd-in-sachsen-anhalt/

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

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Geheim gehaltene Wolfsjagd in Sachsen-Anhalt

Behörden in Sachsen-Anhalt erteilen anscheinend Abschussverfügungen für Wölfe im Dunkeln. Die Öffentlichkeit erfährt nichts, Verbände werden wohl bewusst ausgeschlossen. Wir protestieren scharf gegen diese Praxis. Ist sie ein gezielter Trick, um klagefähige Umweltverbände auszubremsen und den gesetzlichen Schutz der Wölfe zu unterlaufen?

Ein aktueller Fall aus dem Landkreis Wittenberg zeigt, wie das System funktioniert. Am 17. Oktober 2025 habe das Landesverwaltungsamt, laut eines Sprechers des Gerichtes in Halle, eine Ausnahmegenehmigung ausgestellt – gültig nur bis zum 25. Oktober, also acht Tage. Anlass seien mehrere Schafrisse bei einem Schäfer, der früher Handwerker gewesen sei und wegen körperlicher Probleme umgestiegen wäre. Die Behörde habe in seinem Antrag auf Abschuss argumentiert, ihm sei ein Zaun über 90 Zentimeter „nicht zuzumuten“. Fördergelder für 1,20-Meter-Zäune gebe es zu 100 Prozent – er habe aber keinen Antrag gestellt, weil das Aufstellen zu schwer sei. Das Landesverwaltungsamt gab ihm Recht. 
Beispielfoto Wolf-
Ein klagefähiger Umweltverband hat wohl nur durch eine Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) von der Verfügung erfahren. Am 21. Oktober sei der Eilantrag beim Verwaltungsgericht Halle eingereicht worden. Das Gericht habe bereits am 23. Oktober stattgegeben – noch vor Ablauf der Verfügung. Ergebnis: Die Genehmigung ist rechtswidrig gewesen. Zumutbarkeit werde objektiv geprüft, nicht nach persönlichen Einschränkungen. Subjektive Argumente würden nicht zählen. Trotz des schnellen Gerichtsentscheids bleibt der Skandal: Ohne die UIG-Anfrage hätte niemand etwas mitbekommen. Die Verfügung ist nirgends zu finden – weder auf der Seite des Landesverwaltungsamtes, noch im Amtsblatt.  „Schnellabschüsse“ sind seit Ende 2024 auch in Sachsen-Anhalt auf der Agenda, sollen Landwirte angeblich helfen. Tatsächlich dienen sie wohl eher dazu, Verbände zu überrumpeln und von den wahren Problemen in der Landwirtschaft abzulenken. Hier hat die Eilvefügung gegen den Abschuss wohl nur funktioniert, weil der Verband aktiv nachgefragt hatte.
Die Rissstatistik des Landesamts für Umweltschutz spricht Bände: Bis Ende Oktober 2025 sind 47 gemeldete Vorfälle verzeichnet, 39 durch Wölfe, 124 getötete Nutztiere – vor allem Schafe. Wittenberg allein: rund 20 Fälle, über 70 Prozent der wolfenbezogenen Risse. In über 60 Prozent der Fälle fehlte ausreichender Schutz. Wiederholt betroffene Halter tauchen wohl immer wieder auf – manche scheinen nicht schützen zu wollen. Hier müsste das Veterinäramt eingreifen: Auflagen erteilen, Fristen setzen, bei Nichteinhaltung Schadensersatz verweigern. Förderung für Zäune und Herdenschutzhunde stehen bereit. Wer sie nicht nutzt, trägt die Schuld, nicht der Wolf. Hier müssten auch endlich Strafen nach der Tierschutz-Nutztierverordnung einsetzen.  
Ein weiteres Telefonat mit den Behörden hat ergeben: Der betroffene Wolf ist ein durchziehendes Tier gewesen.  Solche Wanderwölfe sichern die genetische Vielfalt. Überdies hätte ein Abschuss eines durchziehenden Wolfes dem Weidetierhalter gar nichts gebracht, denn der Nächste kommt bestimmt und bedient sich erneut an ungeschützten Tieren. Wie es auch mit einem Blick in die Rissliste klar wird: Etliche Risse bei Bad Schmiedeberg sind nicht einmal klar einem Wolf zugordnet, sondern noch offen. Am 14. September ist bei Breunigk (ebenfalls Wittenberg) eine tote Wölfin gefunden worden. Die Todesursache der Wölfin ist zwar noch unklar, doch die Nähe zum Rissgeschehen und den Orten der Abschussgenehmigung ist frappierend. Sachsen-Anhalt hatte im Monitoringjahr 23/24 laut DBB-Wolf nur 37 Territorien, die Elb-Auen sind ein natürlicher Korridor zum Durchwandern. Statt auf Prävention will man jetzt anscheinend auf Tötung setzen. 

Wir fordern stattdessen:

  • Sofortige Veröffentlichung jeder Abschussverfügung.
  • Pflicht zur Prävention: Veterinärämter müssen endlich Auflagen nach der Tierschutz-Nutztierverordnung erteilen. 

In den vergangenen 25 Jahren sind in Sachsen-Anhalt 140 Wölfe tot aufgefunden worden. Im Landkreis Anhalt-Bitterfeld kam am 13. Oktober ein Welpe bei einem Verkehrsunfall ums Leben, am 6. Oktober starb ebenfalls ein Welpe bei einem Unfall im Jerichower Land bei Parchen.

Quellen:

https://www.mz.de/lokal/wittenberg/sechs-schafe-am-elbdeich-bei-bleddin-tot-landwirt-aus-bad-schmiedeberg-ist-schockiert-4040933?utm_source=facebook&utm_medium=cpfeedpush&utm_campaign=Sechs+Schafe+am+Elbdeich+bei+Bleddin+tot+%E2%80%93+Landwirt+aus+Bad+Schmiedeberg+ist+schockiert

https://www.facebook.com/FreundeskreisWoelfe

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/das-wolfskompetenzzentrum-wzi/wolfsmanagement/nutztierrisse/rissstatistik-st/nutztierrisszahlen-2025

 

 

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Sachsen-Anhalt beteiligt sich am Steuergeld-Verschwendungsirrsinn

Die Schnellabschussregelung von Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) hat sich als echter Rohrkrepierer erwiesen, denn alle Verfügungen wie z. B. in Niedersachsen, wurden von Gerichten gekippt. Trotz alledem hat nun auch Sachsen-Anhalt die Schnellabschussregelung eingeführt. Doch es ist sehr wahrscheinlich, dass auch in Sachsen-Anhalt Schnellabschuss-Schießgenehmigungen gekippt werden. Die Kosten dafür müssen die Steuerzahler berappen.

Mit Blick auf die stetig wachsende Wolfspopulation in Sachsen-Anhalt und zuletzt wieder zunehmenden Nutztierrisse habe das Umweltministerium jetzt einen Erlass für so genannte „Schnellabschüsse“ in Kraft gesetzt,  wurde am 18.12.24 durch eine Pressemitteilung bekannt. So genannte Problemwölfe dürften damit ab sofort schneller und unbürokratischer entnommen werden.

Entnommen ist ein verharmlosendes Wort für totgeschossen werden.

Durch den Erlass könnten Wölfe, die in Gebieten mit erhöhtem Rissaufkommen Nutztiere töten und dabei einen zumutbaren Herdenschutz überwinden, innerhalb von 21 Tagen nach dem Übergriff im Umkreis von 1.000 Metern um den Riss-Ort entnommen werden. Das Landesamt für Umweltschutz prüfe, ob es sich um ein Gebiet mit erhöhtem Rissaufkommen handelt; die Ausnahmegenehmigung zum „Schnellabschuss“ würde dann vom Landesverwaltungsamt erteilt und mit Zustimmung vom jeweiligen Jagdausübungsberechtigten bzw. von einem beauftragten Jäger umgesetzt werden. Eine genetische Individualisierung des schadenstiftenden Wolfs sei dafür nicht erforderlich.

 

Beispielfoto zeigt einen sieben Monate alten Wolfswelpen. © Brigitte Sommer

Das Umweltministerium bezeichnet diese Regelung als unbürokratischere Entnahme problematischer Wölfe.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. kündigt Strafanzeigen an, sollten einer oder mehrere Wölfe durch eine solche Schießgenehmigung zu Tode kommen.

Dabei räumt das Umweltministerium sogar in seiner Pressemitteilung gleichzeitig ein, dass Hobbyhalter Herdenschutz vernachlässigen würden. Zitat: „Laut aktuellem Monitoringbericht für den Zeitraum Mai 2023 bis April 2024 ist die Zahl der in Sachsen-Anhalt lebenden Wölfe um 54 auf 258 gestiegen; die Zahl der im Land lebenden Wolfsrudel nahm von 27 auf 32 zu. Zudem wurde ein leichter Anstieg der Übergriffe auf Nutztiere von 59 im Vorjahreszeitraum auf 63 registriert; die Zahl der dabei getöteten Tiere stieg von 176 auf 228. In vielen Fällen, vor allem bei Hobbyhaltern, begünstigte fehlender Herdenschutz die Rissvorfälle.“

Es ist völlig widersinnig, einfach „irgendeinen Wolf“ abzuschießen. Denn: Selbst bei „normalen Abschussgenehmigungen wurde noch nie der „richtige Wolf“ erschossen, räumte Dr. Carsten Nowak vom Senckenberginstitut bei einem Vortrag in Frankfurt ein.

Unsere Devise: Nur Null Wolfsabschuss motiviert wirklich zum Herdenschutz

 

Quellen:

https://mwu.sachsen-anhalt.de/artikel-detail/konfliktarmes-leben-mit-dem-wolf-neuer-erlass-zu-schnellabschuessen-ist-in-kraft

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/02/11/wolfsexperte-sagt-in-deutschland-ist-noch-nie-der-richtige-wolf-entnommen-worden/

 

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Sachsen-Anhalt: Keine Genehmigung zum Schnellabschuss auf Wolf bei Burgkemnitz

Kein Grundschutz sei vorhanden gewesen, lautete die Begründung des Landesamtes für Umweltschutz.

Im Detail: Es wird keinen Schnellabschuss eines Wolfes geben. Das teilte das Landesamt für Umweltschutz auf Nachfrage des MDR mit. Für eine solche Genehmigung fehlen die rechtlichen Voraussetzungen, erklärte Sprecherin Ines Wahl. Es war kein Schutz für die Schafe vorhanden gewesen.

Ende April waren acht Schafe aus einer Herde von 200 Tieren bei Burgkemnitz im Landkreis Anhalt-Bitterfeld gerissen worden. Ob der Halter einen Antrag auf Schnellabschuss gestellt hatte, oder ob der MDR einfach nur in einem Artikel zum Vorfall spekuliert hatte, wissen wir nicht. Fakt ist, dass sich Sachsen-Anhalt bislang auch nicht an der Schnellabschuss-Lösung von Bundesumweltministerin Steffi Lemke beteiligt.

Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Der Riss der Schafe sein genetisch bewiesen worden, doch eine Gefahr für Menschen hätte nicht bestanden, auch wenn wieder einmal ein in der Nähe befindlicher Kindergarten medial ausgereizt worden war. Und da kein Schutz vorhanden war, kam auch die „normale Einzelabschussgenehmigung“ nicht infrage.

Landesamt: Wolf keine Gefahr für Menschen

Wie das Landesamt weiter dem MDR gegenüber ausführte, stelle der Wolf ohnehin keine Gefahr für den Menschen dar. Bisher sei in Deutschland kein Fall von aggressivem Verhalten dem Menschen gegenüber bekannt, erklärte Sprecherin Ines Wahl dem MDR.

Fazit: Weidetierhalter kommen am Schutz ihrer Tiere nicht vorbei, zumal es auch in Sachsen-Anhalt eine Förderkulisse gibt. Wer das Leben seiner ihm anvertrauten Tiere aufs Spiel setzt, muss Risse einkalkulieren. Leider steckt bei vielen Haltern Absicht dahinter, um danach Abschussanträge zu stellen.

Quelle:

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/dessau/bitterfeld/wolf-burgkemnitz-kita-schafe-kein-abschuss-100.html#:~:text=Die%20Beh%C3%B6rden%20teilten%20jetzt%20mit,Anhalt%20d%C3%BCrfen%20nicht%20bejagt%20werden.

Wir brauchen finanzielle Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch finanziell einschränkt.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

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Herzloses Deutschland: Zwei Wolfswelpen wegen Räude umgebracht

Die Opfer von Räude leiden unter unerträglichem Juckreiz. Unbehandelt führt die Krankheit fast immer zu einem qualvollen Tod, auch durch Sekundärinfektionen. Die Krankheit sei aber Teil natürlicher Regulations-Prozesse bei wild lebenden Tieren, heißt es. Sicherlich ist dies in vielen Fällen, in denen die Krankheit niemandem bekannt wird, nicht von der Hand zu weisen. Doch haben wir Menschen nicht die Verantwortung und eine moralische Verpflichtung zu helfen, wenn wir auf das Leid dieser Tiere aufmerksam werden, statt sie totzuschießen? Lesen Sie hier in unserer neuen Reportage dass es Alternativen gibt.

Zwei Jungtiere bei Zschornewitz Gräfenhainichen im Landkreis Wittenberg in Sachsen-Anhalt brauchten Ende des vergangenen Jahres ganz offensichtlich Hilfe. Beide Jungwölfe hätten an Räude gelitten und sie seien in einem stark geschwächten Zustand gewesen,“ schreibt das Jägerblatt „Natürlich Jagd“. Die Jungtiere seien insbesondere von Futterstellen angezogen worden, die für Katzen und andere Tiere eingerichtet gewesen waren. Anwohner hätten wohl nicht helfen wollen, sondern wären von den beiden hilflosen Wolfskindern „verunsichert“ gewesen.

Durch das unbeabsichtigte Anlocken der kranken Wölfe mit Futter wäre eine Habituierung entstanden, behauptete das Jägerblatt „Natürlich Jagd“. Ein Welpe wurde Ende des vergangenen Jahres erschossen, der zweite Welpe am 27.01.24. Auch bei anderen Wildtieren, wie zum Beispiel bei Eichhörnchen, ist es bekannt, dass sie in Not die Nähe des Menschen suchen. Von einer dauerhaften Habiturierung (Gewöhnung) kann also unserer Ansicht gar keine Rede sein.

 

Screenshot aus einer unserer Wildkamerafilme. Bei diesem älteren Wolf heilte die Räudeerkrankung aus. © Wolfsschutz-Deutschland e. V

 

Bei diesem Film aus einer unserer Wildkameras ist ein älterer Wolf zu sehen, dessen Räudeerkrankung abheilte.

Räude wird durch Milben verursacht, die sich in die Haut bohren. Die Folge ist ein unerträglicher Juckreiz mit Krustenbildung mit dem Ausfall von Haaren und Fell. Gegen die Krankheit gibt es aber drei sehr wirksame Medikamente, die in Köderform gegeben werden könnten. Zwar ist die Umgebung, in der sich die befallenen Tiere verstärkt aufhalten, noch bis zu drei Wochen ansteckend, doch es muss dabei ein intensiver Kontakt stattfinden. Ist es also wirklich unabdingbar, an Räude erkrankte Wölfe zu töten? Nein, das ist es nicht. In seltenen Fällen heilt Räude sogar von selbst aus. Allerdings brauchen Tiere im geschwächten Zustand und kaum noch Fell am Körper in den Wintermonaten unbedingt Hilfe, weil sie auch erfrieren könnten.

Da sich die beiden geschwächten Jungtiere  an bestimmten Katzenfutterstellen bedienten, hätte es die Möglichkeit gegeben, die Mittel in Tablettenform an diesen Futterstellen in Köderform zu verabreichen. Wer nah genug an die beiden Tiere zum Erschießen heran kam, hätte sie sicherlich auch mit einem Betäubungsschuss außer Gefecht setzen können. Es gibt in Deutschland mehrere Wolfsauffang- und Päppelstellen, die aber nur in den seltensten Fällen genutzt werden. Auch Sekundärinfektionen durch Bakterien könnten in einer Station mit Antibiotika behandelt werden. Bis zum Nachwachsen des Fells, bzw. bis zum Frühjahr und Sommer hätten diese Tiere in einer Päppelstation untergebracht werden können. Verunfallten Wölfen darf zum Beispiel in Deutschland gar nicht geholfen werden, wenn sie nicht in der Lage sind, sich von selbst von der Unfallstelle wegzubewegen.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. haben dem Umweltministerium Sachsen-Anhalt mehrere Fragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz gemailt, aber bis jetzt keinerlei Antwort erhalten. Oft müssen hier Antworten auch „erklagt“ werden.

 

Mindestens fünf Wölfe wurden im Rahmen des „Wolfsmanagementplanes“ wegen Räude getötet. Der neueste Fall aus Sachsen-Anhalt, am 27.01.24 ist noch nicht in der Liste aufgeführt. Auch die vielen Fehlschüsse unter Umweltminister Lies (SPD) zeigen sich deutlich in der Statistik von Niedersachsen.  Auch sein Nachfolger Meyer (Grüne) führte geheime Wolfsjagden mit Fehlschüssen weiter, obwohl seine Partei noch gegen die Praxis seines Vorgängers geklagt hatte. Quelle: http://www.dbb-wolf.de

 

Brandenburger Hobbyjäger nehmen Räude als Ausrede, endlich schießen zu dürfen?

Nach dem Fund eines toten Räudewolfes Anfang des Jahres in Rietz-Neuendorf (Oder-Spree) sprachen Wolfsbeauftragte im Auftrag des Umweltamtes von „Einzelfällen“ der Erkrankung und dass diese „generell nicht problematisch“ seien.

Der Jagdverband fordert aber, Wölfe in das Jagdgesetz aufzunehmen, um kranke Tiere töten zu können. Stark mit Räude befallene Wölfe würden leiden und sie wären kaum noch in der Lage selbst zu jagen und werden zumeist aus dem Rudel verstoßen“, sagte Dirk- Henner Wellershoff, Präsident des Landesjagdverbandes in einer Pressemitteilung.

Die Tiere von ihrem Leid zu erlösen, sei unter der derzeitigen Gesetzeslage allerdings nicht möglich, da sie streng geschützt sind. „Wenn wir in der freien Wildbahn ein Tier, was dem Jagdrecht unterliegt – beispielsweise ein mit Räude befallener Fuchs – sehen, dürfen wir das Tier erlösen“, so Geschäftsführer Kai Hamann. „Beim Wolf müssten wir zugucken, wie er qualvoll zugrunde geht, erfriert oder verhungert.“ Eine Bekämpfung der Krankheit durch den Einsatz von Medikamenten in der Natur komme nicht in Frage. Köder könnten nicht gezielt ausgelegt werden und kranke Tiere seien weiterhin mobil.

Warum  dies in Deutschland nicht in Frage kommen soll, obwohl es im Ausland funktioniert, erschließt sich uns nicht. Auch Füchsen könnte mit der Gabe von Medikamenten geholfen werden. Unter vorgehaltener Hand wird sogar erzählt, dass Hobbyjäger absichtlich an Räude verendete Füchse in der Nähe von Wolfshöhlen legen, damit sich die Wölfe anstecken.

 

Update 05. Februar 2023 – Das Umweltministerium hat doch unsere Anfrage noch bearbeitet. Wir stellen die Antwort hier ein

Zitat:

„Beide Jungtiere waren hochgradig mit Räude befallen, stark abgekommen, mit vielen infektiösen offenen Stellen am Körper und deswegen geschwächt. Während auftretender Kälte- und Frostperioden mussten die Tiere, um den Verlust von Körperwärme und damit das Erfrieren zu vermeiden, nachts geschützte Schlafstellen aufsuchen. Sie nutzten dabei Möglichkeiten, die sich im Siedlungsbereich boten. Aufgrund dieses Verhaltens konnten die Tiere nicht an der Beute des Rudels partizipieren. Sie suchten daher tagsüber Nahrungsquellen im Siedlungsbereich auf, etwa für Katzen und kleinere Wildtiere angelegte Futterstellen. Das hat zum weitgehenden Verlust der Scheu vor Menschen geführt (Habituierung). Dies zeigte sich darin, dass sie teils nur wenige Meter Abstand zu Menschen einhielten, nach Beseitigung der Futterstellen im Siedlungsbereich Katzen jagten und fraßen oder sich im direkten Umfeld einer Fleischverkaufsstelle aufhielten.

 

Wölfe, die kaum Scheu vor Menschen zeigen sowie regelmäßig auch tagsüber unbeeindruckt das direkte Umfeld von Menschen frequentieren und dort Futter erwarten, stellen aufgrund dieser Tatsachen, verbunden mit ihrer Körperstärke und Bisskraft, über die selbst geschwächte Tiere noch verfügen, eine erhebliche Gefahr dar. Sie sind im Extremfall nicht nur dazu in der Lage, Menschen schwer zu verletzen, sondern sogar zu töten. Im WZI wurde diskutiert, wie mit dieser Situation umzugehen ist. Dabei wurde klar, dass das in Fällen habituierter Wölfe mildere Mittel der Vergrämung vorliegend nicht in Frage kommt. Eine erfolgreiche Vergrämung hat nämlich zur Voraussetzung, dass der betreffende habituierte Wolf zwar die bequeme Möglichkeit des Futterangebotes innerhalb von Siedlungen nutzt, insgesamt aber körperlich fit und in der Lage ist, sich weiterhin naturgemäß von Wild zu ernähren. In solchen Fällen besteht eine realistische Chance, dem Wolf durch Vergrämungsmaßnahmen die Ortschaften mit ihren Futterquellen zu verleiden und ihn dauerhaft zu vertreiben. Im vorliegenden Fall waren beide habituierten Wölfe aufgrund des starken Räudebefalls und der daraus resultierenden Schwächung für ihr Überleben auf die Futterquellen der Siedlung angewiesen. Ohne Zugang zu dieser Nahrung wären die Tiere mit Sicherheit kurzfristig verendet. Daher war nicht zu erwarten, dass Vergrämungsmaßnahmen Erfolg haben. Solche Maßnahmen würden die erkrankten und geschwächten Tiere zusätzlich einem erheblichen zusätzlichen Stress aussetzen, dem sie sich nicht durch Meidung der Futterquellen des Ortes entziehen könnten. Da solche Vergrämungsmaßnahmen in Konstellationen wie der vorliegenden sehr wahrscheinlich zum qualvollen Versterben des betroffenen Wolfes führen würden, könnten diese zumindest eine Ordnungswidrigkeit nach dem Tierschutzgesetz darstellen. Aus diesen Gründen hat sich das WZI nach gründlicher Überlegung für die letale Entnahme der beiden habituierten Wölfe entschieden.

 

Ein Behandlungsversuch der Räude kam aus den vorgenannten Gründen nicht in Betracht. Unabhängig davon, dass die Erfolgsaussichten einer solchen Behandlung bei Wildtieren schwer einschätzbar sind und zudem die Ausheilung der Krankheit auch nach erfolgreicher Behandlung gewisse Zeit erfordert, hätte dies nichts an der bestehenden Habituierung der Wölfe und der damit verbundenen Gefahr, dass Menschen durch die Wölfe zu Schaden kommen, geändert. Es wurde versucht, die Wölfe mit einer am Ortsrand aufgestellten Falle zu fangen. Dies gelang nicht, die Wölfe konnten jedoch an der mit einem Köder bestückten Falle geschossen werden.“

 

 

Italien zeigt, dass es auch anders geht:

Immer wieder beweisen italienische Tierschützer, aber auch Anwohner, dass sie mit einem ganz anderen Verständnis Bruder und Schwester Wolf begegnen. Dass dort sogar aussichtslos erscheinende Fälle immer wieder gerettet werden, scheint auch an einer tiefen inneren Verbundenheit für Tiere und Natur einherzugehen.

Diese beiden schwer kranken, und ganz offensichtlich auch unter Räude leidenden Wolfswelpen, hätten in Deutschland keine Chance bekommen. Hier wären sie getötet worden. In Italien retteten Anwohner und Tierschützer ihnen das Leben. © Centro Recupero Animali Selvatici – ENPA Perugia.

 

Übersetzung aus dem italienischen:

Die beiden von unserem CRAS geretteten Wolfsjungen sind wieder zu Kräften gekommen und nach etwa zwei Monaten Pflege endlich außer Gefahr und in der Lage, einen neuen Lebensweg einzuschlagen.
Sie wurden im Hof eines Landhauses in der Nähe von Torgiano gefunden, allein, entkräftet und schwer krank. Die Überwachung bestätigte die Abwesenheit von Erwachsenen und das notwendige Eingreifen unserer Mitarbeiter, um ihre Genesung zu versuchen.
Ihr Gesundheitszustand war sehr schlecht, und es dauerte Wochen, bis sie auf die Behandlung ansprachen. Nach monatelanger Behandlung sind sie schließlich wieder gesund und wurden vor einigen Tagen in das Wildtiergebiet Civitella Alfedena im Park Abruzzo Lazio Molise gebracht. Sie werden dort in einem Zustand der Halbfreiheit leben und können leider nicht in die freie Wildbahn zurückkehren, da ihnen die Führung durch erwachsene Wölfe in ihrem Rudel fehlt. Für junge Wölfe ist die Lernphase die Grundlage des Überlebens, und diese jungen Waisen hatten nicht das Glück, auf die Fürsorge und die Lehren der Familie zählen zu können, da sie ihre Mutter und ihr Rudel im Alter von nur wenigen Wochen verloren.
Ein herzliches Dankeschön an alle Institutionen, die diese Rettungsaktion möglich gemacht haben, insbesondere aber an PNALM-Direktor Luciano Sammarone und Dr. Leonardo Gentile, der die beiden Welpen aufgenommen hat.

 

 

Räudemilben sind übrigens sehr wirtsspezifisch. Für Menschen stellt der Erreger einen Fehlwirt dar – die Milben können sich hier nicht fortpflanzen. Trotzdem kann es durch den Kontakt zu infizierten (Haus-)Tieren zu einer juckenden Hauterkrankung, der so genannten Pseudokrätze, kommen. Falls keine ständige Neuinfektion stattfindet, heilt diese auch ohne Behandlung innerhalb von von wenigen Wochen ab.

Es gibt allerdings auch eine Milbe, die sich auf Menschen spezialisiert hat. Eltern mit Kindern im Kindergarten oder in der Schule werden die Krankheit unter Krätze kennen. Hier helfen auch Tabletten oder Cremes.

Weitere Informationen über Räude: https://tierauffangstation.de/raeude/

Wir fordern ein Umdenken in Deutschland

Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist der Meinung, dass es gerade in einem Land wie Deutschland endlich zu einem Umdenken kommen muss, was den Umgang mit kranken und verunfallten Wildtieren betrifft. Es gibt Päppelstationen und es mangelt auch nicht an kenntnisreichen Medizinern. Sehr gerne würden wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. uns auch an einer weiteren Päppelstation beteiligen. Dafür müssen allerdings endlich auch die Rahmenbedingungen in Deutschland geschaffen werden, denn bis heute werden Menschen, die helfen wollen, kriminalisiert, ja Tierärzte müssen sogar mit Anzeigen wegen Jagdwilderei rechnen, wenn sie retten wollen statt töten.

„Man erkennt den Wert einer Gesellschaft daran, wie sie mit den Schwächsten ihrer Glieder verfährt,“ sagte einst Gustav Heinemann.

 

Quellen:

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2024/01/raeude-wolf-jagdverband-abschuss-toeten-umweltamt-schutz-tierwohl-brandenburg.html

https://www.natuerlich-jagd.de/news/zweiter-raeudiger-wolf-in-sachsen-anhalt-geschossen/?fbclid=IwAR1yMDBWLYevV33aetmmAmeJ1IzHcgEe9Z0xTjChuEWcfkrzQSRR-IRa5y4

 

Wir freuen uns über Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden und wir lassen uns durch Drohungen nicht einschüchtern. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

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Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Skandal: Schnellabschüsse von Wölfen auf Umweltministerkonferenz beschlossen

Wolfsschutz-Deutschland e. V. beurteilt den Beschluss auf der Umweltministerkonferenz, die vom 29. November bis zum 01. Dezember in Münster (NRW) stattfand, als nichts anderes als einen Förderalismustrick, um den Schutz der Wölfe in Deutschland ad absurdum zu führen. Warum dies so ist, lesen Sie hier in unserem Artikel. Verlinkt ist auch noch einmal unsere Petition gegen Schnellabschüsse von Wölfen.

Einigkeit hätte auf der 101. Sitzung der Umweltministerkonferenz beim Umgang mit verhaltensauffälligen Einzelwölfen bestanden, heißt es in der Pressemitteilung vom 01. Dezember 2023. Die Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren sprachen sich einstimmig für Erleichterungen im Verfahren zur Entnahme von verhaltensauffälligen Wölfen aus, die zumutbare (was ist zumubar?) Herdenschutzmaßnahmen überwinden. Die Bundesländer unterstützen daher den Vorschlag der Bundesumweltministerin Steffi Lemke für eine „schnellere und unbürokratische Entnahme“ – was nichts anderes heißt als Töten – von Einzeltieren, deren Nutztierrisse in Regionen mit erhöhtem Rissvorkommen zu wirtschaftlichen Schäden (hier wird die Hürde immer weiter herunter gelegt)  führen. Hierzu hat das Bundesumweltministerium den Ländern eine Neuauslegung des geltenden Rechts dargelegt. Die Bundesländer beschlossen darüber hinaus, den Praxisleitfaden „Wolf“ auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse entsprechend zu ergänzen.

Man bedient sich unserer Meinung nach eines juristischen Tricks, der aber keiner Klage standhalten dürfte, um an einer Gesetzesänderung vorbei zu kommen.

So soll in Gebieten mit erhöhtem Rissaufkommen bereits nach dem erstmaligem Überwinden des zumutbaren Herdenschutzes und dem Riss von Weidetieren eine Abschussgenehmigung möglich sein. Diese soll zeitlich für einen Zeitraum von 21 Tagen nach dem Rissereignis gelten und die Entnahme im Umkreis von bis zu 1.000 Meter um die betroffene Weide ermöglichen. Die Gebiete mit erhöhtem Rissaufkommen werden von den Ländern festgelegt. Eine genetische Individualisierung des mutmaßlichen Wolfes vor der Abschussgenehmigung soll nach dem Beschluss der Umweltministerkonferenz für eine Entnahme in diesen Gebieten nicht erforderlich sein. Bei der Bewertung des zumutbaren Herdenschutzes für Weidetiere zum Schutz vor Übergriffen durch den Wolf können die Länder regelmäßig regionale Unterschiede und Besonderheiten berücksichtigen. Umweltminister Krischer (Grüne) aus NRW hat übrigens für NRW schon die Zaunhöhe von 1,10 auf 90 Zentimeter herabgesetzt, ein Unding.

Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

„Die natürliche Rückkehr des Wolfes in seine angestammten Gebiete, stellt uns vor Herausforderungen. Der Herdenschutz ist dabei ausschlaggebend für ein möglichst konfliktarmes Miteinander von Weidetierhaltung und Wolfsvorkommen“, betonte Minister Krischer. „Wir brauchen darüber hinaus aber bundesweit eine praxisgerechtere und rechtssichere Vorgehensweise, um verhaltensauffällige Einzelwölfe zu entnehmen. Auf der Konferenz ist es uns gelungen, parteiübergreifend ein abgestimmtes Vorgehen festzulegen, um die Interessen des Naturschutzes und dem Schutz der Weidetierhaltung gerecht zu werden.“

Geschenk an Waffenindustrie und Jagdlobby?

Wir beurteilen diesen Beschluss als nichts anderes als einen Freibrief für Jäger, ohne Sinn und Verstand auf Wölfe zu schießen, die an bestimmten Weiden einfach nur vorbei laufen, oder sich in deren Nähe aufhalten. In nahezu jedem Wolfsgebiet gibt es Weiden, an denen Wölfe vorbei laufen müssen, weil diese in ihrem Revier liegen. Nun stelle man sich vor, dass bereits nach einem Riss, wobei wohl nicht einmal mehr festgestellt werden soll, ob durch einen frei laufenden Hund oder tatsächlich durch einen Wolf verursacht worden ist, drauf los geschossen werden darf.

Die Waffenindustrie macht Milliardengewinne mit den inzwischen über 400.000 Jägerinnen und Jägern in Deutschland. Und es werden immer mehr.

Es ist längst wissenschaftlich erwiesen, dass das Hineinschießen in Wolfsrudel nicht weniger Risse zur Folge hat, sondern eher mehr, denn Jungtiere, die ihre Eltern verloren haben, werden sich eher vermeintlich leichterer Beute, nämlich Weidetieren zuwenden, als dem für sie noch schwierigeren Jagen von Wildtieren. Werden Jungtiere geschossen, so können diese nicht mehr abwandern, sich ein eigenes Revier suchen und für die weitere Ausbreitung der Wölfe in Deutschland sorgen.

Die EU und auch Deutschland und viele weitere Mitgliedsstaaten haben sich für einen strengen Schutz der Wölfe entschieden und diesen auch vertraglich vereinbart. In den Verträgen haben sich die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, den Wölfen eine Ausbreitung zu gewährleisten. Ein Abschießen von Jungwölfen widerspricht diesem Ziel. Es ist längst wissenschaftlich unstrittig, dass Jungwölfe spätestens im Alter von zwei Jahren ihr Elternrudel verlassen und sich auf die Suche nach einem eigenen Revier machen. Dabei wandern sie teilweise hunderte bis tausende von Kilometern.

Am zweiten Juni entsetzte Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) mit dem Zitat: „Es darf so lange geschossen werden, bis es aufhört!“ Der Beschluss sieht also vor, dass so lange geschossen wird, bis Risse aufhören, komplette Rudel sind dadurch mit dem Tod bedroht, eine Vermehrung nicht mehr gewährleistet.

Bundesländer mit wenig Wolfsbestand sind also auf Jungwölfe aus Bundesländern mit hohem Wolfsbestand angewiesen, um die weitere Ausbreitung der Wölfe zu gewährleisten. In vielen Bundesländern in Deutschland leben noch viel zu wenig Wölfe, in NRW sind es beispielsweise gerade mal ein Prozent der Gesamtpopulation. NRW ist also, genau wie zum Beispiel Hessen, auf die Zuwanderung von Wölfen angewiesen. Doch Jungtiere, die getötet werden, können nicht mehr wandern und ein eigenes Revier gründen.

Bitte weiter Petition gegen Schnellabschüsse unterzeichnen

Hier der Link zu unserer Petition gegen Schnellabschüsse von Wölfe in Deutschland:

https://innn.it/wolf?fbclid=IwAR29xMUnTYa1gIylVxVMV5fklZJ9BsapwfiB1Rci8k8L6iH1mKIIC7ohRjA

 

Zu wenig Wölfe in Deutschland

In Deutschland hätte es Platz für 4.000 Wölfe. In der Realität lebt nicht einmal die Hälfte hier. Wölfe vermehren sich nur ein Mal im Jahr. Ein Wolfsfamilie beansprucht mindestens ein Gebiet von 250 Quadratkilometern. Sie besteht aus einem Wolfspaar, diesjährigen Welpen und Welpen aus dem Vorjahr, die sich mit um die Kleinen kümmern. Im Alter von zwei Jahren wandern die Jungtiere ab. Die meisten sterben auf ihrer Reise. Eine Wolfsfamilie lässt keine anderen Wölfe in ihr Revier. Es ist also gar nicht möglich, dass sich Wölfe unkontrolliert vermehren. Ihr Bestand muss auch nicht reguliert werden, weil das die Beutegreifer praktisch selbst machen. Zudem kommen viele Wölfe im Straßenverkehr ums Leben, oder sie werden illegal getötet. Wölfe brauchen keine Wildnis, sondern sie kommen in unserer Kulturlandschaft wunderbar zurecht. Im Gegensatz zu Jägern hegen sie wirklich die Wildbestände, weil sie nicht starke Tiere reißen wie sie die Hobbyjäger töten, die für eine Trophäe geeignet sind, sondern sie töten, alte, schwache junge und kranke Wildtiere und tragen so auch zu einem gesunden Wald bei. Wo Wölfe leben, gibt es weniger Verbissschäden. Es ist also völlig kontraproduktiv Moore, wie in der Ministerkonferenz beschlossen, wieder herstellen zu wollen, oder Bauern dazu zu verdonnern Brachflächen anzulegen oder gar Landbesitz zu enteignen,  aber gleichzeitig die Wölfe wieder an den Rand der Ausrottung bringen zu wollen. Und genau dies würde passieren, käme dieser Beschluss wirklich durch.

Zudem gibt es Indizien dafür, dass der Hass der Bauern ganz gezielt auf Wölfe gelenkt wird, um sie von ihren wahren Problemen und Gefahren für die Landwirtschaft abzulenken.

Nun behauptet man in den Bundesländern mit hohem Wolfsbestand, wie zum Beispiel Niedersachsen und Brandenburg – Strafverfahren nach Strafanzeigen von Wolfsschutz-Deutschland e. V. wurden aus dem Grund eingestellt – dass ein toter Wolf, auch wenn „der Falsche“ erschossen worden wäre, keinen Einfluss auf die Gesamtpopulation des jeweiligen Bundeslandes haben würden und den Bestand deshalb auch nicht gefährden würde. Unserer Meinung nach ist dies viel zu kurz gedacht, denn die Wölfe, die getötet wurden, wären für die weitere Verbreitung der Wölfe wichtig gewesen.

Auch führt ein sinnloses Hineinschießen in Wolfsrudel eben nicht zum Ziel „schadenstiftende“ Wölfe zu entfernen und wirtschaftliche Schäden abzuwenden. Auch die Anforderungen an Herdenschutz immer weiter herunter zu schrauben, ist kontraproduktiv.

Könnten wolfsarme Bundesländer sogar klagen?

So bestünde auch die Möglichkeit, dass Bundesländer mit noch zu wenigen Wölfen Bundesländer mit hohem Wolfsaufkommen, die wild in die Familienstrukturen hinein schießen, verklagen könnten, weil dadurch die Ausbreitung der Wölfe in Deutschland behindert wird.

Unserer Meinung nach ist ein „regionales Wolfsmanagement“ nichts anderes als den Förderalismus vorzuschieben, um Gesetze und Verträge zu umgehen.

Laut EU-Kommission sei der Beschluss angeblich konform mit der FFH-Richtlinie. So schreibt die Süddeutsche Zeitung dies: „Auch die EU-Kommission, die ein Wort mitreden darf, ist offenbar einverstanden. In einem Brief, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt, sieht sie keinen Konflikt mit europäischen Naturschutzvorgaben. Die Regelung erscheine „angemessen und effektiv“, heißt es in einem Schreiben der zuständigen Generaldirektion Umwelt an das Bundesumweltministerium.“

Gegen die Kommissionspräsidentin sind mehrere Verfahren anhängig und aktuell liegen auch Strafanzeigen vor. Ursula von der Leyens Engagement pro Wolfsabschuss ist kein Geheimnis mehr, seit ihr ungeschütztes Pony vom Vaterwolf des Burgdorfer Rudels in Niedersachsen gerissen worden war. Übt sie Einfluss auf die Kommission aus?

Problem-Hobby-Halter statt Problemwölfe

Das Land Sachsen-Anhalt fördert bisher die Anschaffung und Unterhaltung von Zäunen und die Futterkosten für Herdenschutzhunde zu 100 Prozent. Insgesamt wurden dafür den Angaben zufolge im Berichtszeitraum 460 000 Euro bereitgestellt. «Wir sehen, dass vor allem die großen Tierhalter konsequent auf Herdenschutz achten und verzeichnen dort deutlich weniger Übergriffe», so Sandra Hagel, Präsidentin des Landesamts für Umweltschutz in einem Bericht der Welt.

Laut Welt sieht auch Umweltminister Armin Willingmann (SPD)  in Wolfsübergriffen vor allem ein Problem kleinerer Tierhalter mit wenigen Tieren. Für sie sei der Herdenschutz oft zu aufwendig. Vor dem Hintergrund des sichtbaren Rückgangs der Übergriffe sieht der SPD-Politiker die von Landwirtschaftsminister Sven Schulze (CDU) angekündigte Kürzung beim Herdenschutz kritisch. Das Ministerium will ab dem kommenden Jahr nur noch 80 Prozent der Maßnahmen finanzieren.

Sachsen-Anhalt steht beispielhaft für die meisten Bundesländern in Deutschland. Gerade von Hobbyhaltern geht der größte Hass auf Wölfe aus und der meiste Unwillen zu schützen. Dabei werden oft die Fördermöglichkeiten nicht einmal abgerufen. Warum jetzt nur noch 80 Prozent bezahlt werden sollen, obwohl die Beträge sowieso nie volle abgerufen werden, was sogar schon die EU anmahnte, erschließt sich uns nicht. Es wirkt gerade so, als wolle man denen die wollen, Steine in den Weg legen.

Solange Wolfsabschüsse als Problemlösung angeboten werden, so lange wird es auch Tierhalter geben, die sogar Risse provozieren, um Abschussverfügungen zu erlangen. Nicht selten haben Bauern auch gleichzeitig einen Jagdschein. Erst eine Null-Wolfsabschusslösung motiviert wirklich zum Herdenschutz.

 

Quelle Pressemitteilung zur Umweltministerkonferenz: https://www.umwelt.nrw.de/presse/detail/ergebnisse-der-101-umweltministerkonferenz-1701431976

Weitere Quellen:

https://www.sueddeutsche.de/politik/wolf-abschuss-weide-regeln-1.6312827?fbclid=IwAR1Fnw_lpIFIec6wmxv5pBGGHZnNLrqG_PMSpzLjFs9L9TdlLUC7LGiZ0mI

https://www.welt.de/regionales/sachsen-anhalt/article248877610/Zahl-der-Woelfe-in-Sachsen-Anhalt-steigt-aber-weniger-Risse.html

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/10/13/lemke-gruene-will-woelfe-auch-ohne-dna-abgleich-erschiessen-lassen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/06/09/bundesumweltministerin-lemke-es-darf-so-lange-geschossen-werden-bis-es-aufhoert/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/01/14/beginnt-das-grosse-wolfskillen-bald-auch-in-deutschland/

https://link.springer.com/chapter/10.1007/978-3-662-65745-4_9?fbclid=IwAR0KBsy83dVmMk4LIi9XXZ5BHBPZnjasC67kC8_HCWRMulthWe55sPJ3eqI#Sec4

 

Wir freuen uns über Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

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So könnt Ihr uns aktiv in den Wolfsgebieten helfen:

Wir freuen uns über neue Mitglieder aus allen Wolfsgebieten in Deutschland, die uns aktiv vor Ort draußen helfen wollen. Der erste Schritt ist ein Mitgliedsantrag:
Angriffe sind nicht zu befürchten, da wir die Identität unserer Aktiven nicht heraus geben.