Zwei Wolfspaare in Schleswig-Holstein zuhause

Nach dem schrecklichen Schicksal von Wolfsrüde Dani erfreut diese Nachricht aus Schleswig-Holstein sicherlich alle Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde. Gleich zwei Wolfspaare haben sich im Bereich des Segeberger Forstes und im Raum Sachsenwald angesiedelt. Wir freuen uns auch über dort ansässige neue Mitglieder, die aktiv werden möchten.

Nachdem bereits im August dieses Jahres eine residente Wölfin mit der Bezeichnung GW2093f im Großraum Sachsenwald im Kreis Herzogtum-Lauenburg nachgewiesen wurde, konnte nun im gleichen Gebiet ein Wolfsrüde (GW2071m) bestätigt werden. Die beiden Wölfe erfüllen die bundesweit gültigen Kriterien für die Einstufung als residentes Paar,“ informierte das Umweltministerium vorgestern in einer Pressemitteilung.

Beispielfoto Wolfspaar. ©Brigitte Sommer

 

Demnach gilt ein Wolfspaar dann als resident, wenn beide Wölfe im Abstand von mindestens vier Wochen gemeinsam im gleichen Gebiet nachgewiesen wurden (Fotofalle, genetische Nachweise). Für eine Reproduktion beziehungsweise Wolfswelpen lägen, trotz intensiven Monitorings des schleswig-holsteinischen Wolfsmanagements, keine Nachweise vor, heisst es weiter. Wir sind deshalb besonders gespannt auf die kommende Paarungszeit im Spätwinter und wir hoffen, dass Ende April bei beiden Paaren Nachwuchs geboren wird.

Aktuelle Fotofallenbilder vom 18. September 2022 belegten zudem das Vorkommen eines Wolfspaares im Bereich des Segeberger Forstes. Nachdem bereits am 25. Juli 2022 und 4. August 2022 jeweils zwei Tiere auf einem Fotofallenbild und einem Video nachgewiesen werden konnten, wurden mit den aktuellen Aufnahmen die Kriterien für eine Einstufung als residentes Paar ebenfalls erfüllt. Auch im Segeberger Forst gäbe es bisher keine Hinweise auf Reproduktion.

Da beide Wolfspaare in Gebieten nachgewiesen wurden, die bereits als Wolfspräventi­onsgebiete ausgewiesen sind, besteht gegenwärtig keine Notwendigkeit, aufgrund der aktuellen Nachweise weitere Wolfspräventionsgebiete auszuweisen. Auch eine Intensivierung der durch das Land geförderten Präventionsanstrengungen ist aktuell nicht notwendig. Bleibt zu hoffen, dass Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter das Angebot wirklich annehmen und sich von ihren Zwergenlitzen in Höhe von dreizig Zentimetern oder am Graben offnen Zäune endlich verabschieden.

Für Wolf Dani, der es bereits gewagt hatte, sich in Schleswig-Holstein niederzulassen, gab es leider kein Happy-End. Ein grüner Umweltminister unterschrieb eine Schießgenehmigung auf das Tier. Die einzigen, die dagegen vorgingen, waren wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/02/12/wolfsruede-dani-gw-924m-aus-schleswig-holstein-wurde-tot-in-niedersachsen-aufgefunden/

Wir hoffen, dass die beiden neuen Paare nicht als Bauernopfer herhalten müssen. Dazu freuen wir uns auch über neue aktive Mitglieder aus diesem Raum und über Informaten. Kontakt: Volker.Vogel@wolfsschutz-deutschland.de

Quelle: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/V/Presse/PI/2022/0922/220927_ResidenteWoelfe.html?nn=d8b75672-3360-45cf-8932-d30f610554b7

Faktencheck Schleswig-Holstein / Moordiek: Alle Jahre wieder…Zaunfrevel bei Schäfer K.

Der vom Schießbefehl bedrohte Wolf Dani (GW924 m) ist nachweislich nach Mecklenburg-Vorpommern ausgewandert. Wir hoffen, dass er weiter nach Polen gezogen ist, denn in Mecklenburg-Vorpommern geraten Jäger ebenfalls wohl bereits in einen Blutrausch und auch der Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD), würde gerne auch dort einen Schießbefehl auf Dani ausstellen.

Zwergenzäune statt Herdenschutz

In Danis altem Revier in Moordiek Schleswig-Holstein bleibt es derweil bei den alten Problemen. Familie K. beklagte sich in einem Artikel im Februar 2019 darüber, dass ihre Schafe wegen des Wolfs weniger Lämmer gebären würden. Wolfsabweisende Netze oder wenigstens Standartzäune wollte man dennoch nicht aufstellen. An der Einstellung der Familie hat sich anscheinend so gar nichts geändert, denn aktuelle Bilder (27.11.19) weisen nach, dass hier genau wie im vergangenen Jahr auch, Zwergenzäune um die Schafe herum genaut sind. 42 Zentimeter Höhe hält nicht einmal Schafe ab, hier drüber zu springen, da hilft es auch nicht, wenn hier eine Spannung von 4000 Volt zu verzeichnen ist. Nur kann man sich aber die (Hetz)Zeitungsschlagzeile im Fall eines Risses vorstellen: Wolf „überwindet“ Elektrozaun! Solange sich nichts an der Einstellung von Problemweidetierhaltern dort ändern, dauert es mit der nächsten Problemwolfkreation bestimmt nicht lange. Zumal wir vermuten, dass sich ohnehin dort ein zweiter Wolf aufgehalten hat, bzw. noch aufhält.

Familie K. hat im vergangenen Jahr über 40.000 Euro an EU-Subventionen erhalten. Otto-Normalverbraucher wird es immer schwerer verständlich sein, warum hier scheinbar gar nichts in Zäune investiert wird.

 

Same procedere that every Year!

 

Hier der Link zu einem Artikel aus 2018: https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Sorgt-der-Wolf-fuer-weniger-Laemmer,laemmer310.html?fbclid=IwAR1s56hI7OM_t32rdPufTzaFCHZTw3uKrsiUBTlwDqe3EZKWuMKlWlRhdho

Und hier ein Foto von der gleichen Weide genau vor einem Jahr:

Erfolg in Schleswig-Holstein: Schießbefehl auf Wolf Dani (GW924m) wird aufgehoben, jedenfalls vorerst!

Wolfsrüde Dani ist nach Mecklenburg Vorpommern ausgewandert

Das Umweltminsterium geht endlich auf Forderungen ein, die wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. schon seit Wochen stellen und beendet den Schießbefehl auf Wolf Dani.

Beispielfoto. © Brigitte Sommer

Eine DNA-Probe hätte am 15. November bestätigt, dass GW924m am 26. Oktober bei Grambow/Schwerin in Mecklenburg-Vorpommern Nutztiere gerissen hat. Bereits am 21. Oktober konnte GW924m mittels DNA-Probe nach Nutztierrissen in Schwochel/Ostholstein nachgewiesen werden. GW924m hat den Bereich Südwestholstein offenbar verlassen und ist nach Osten weitergezogen“, sagte Umweltminister Jan Philipp Albrecht, gestern in einer Pressemitteilung.

Weiter wird Abrecht so zitiert: „Die Allgemeinverfügung zur Entnahme des Wolfes GW924m ist bis 31.12.2019 befristet und bleibt vorerst in Kraft. „Das ist eine Vorsichtsmaßnahme. In der  Vergangenheit hat der Wolf immer wieder einmal das Entnahmegebiet verlassen und ist nach einiger Zeit zurückgekehrt. Ob dies auch in diesem Fall eintreten wird oder der Wolf das Gebiet ganz verlässt, kann gegenwärtig noch nicht abschließend beurteilt werden.

Jäger dürfen nicht mehr schießen

Die Allgemeinverfügung zur Entnahme des Wolfes GW924m solle zum nächstmöglichen Zeitpunkt – Veröffentlichung im nächsten Amtsblatt am 2. Dezember – außer Kraft gesetzt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt bliebe sie allerdings formal gültig. Die Jagdausübungsberechtigten würden jedoch darauf hingewiesen, dass sich der Wolf mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit derzeit nicht im Entnahmegebiet aufhält und sie ab sofort die Bemühungen zur Entnahmen von GW924m einstellen sollten.

Damit geht das Umweltministerium in Schleswig-Holstein endlich auf Forderungen ein, die wir seit Wochen stellen. Hier unser neuester Artikel dazu: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/11/15/schleswig-holstein-wolf-dani-gw-924m-wahrscheinlich-abgewandert-andere-woelfe-im-revier-aber-weiter-schiesswuetige-jaeger-auf-der-lauer-im-lk-pinneberg/

In der Rissliste SH https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/A/artenschutz/Wolf_Tabelle.html ist seit Monaten zu erkennen, dass sich in der Region Pinneberg mit ziemlicher Sicherheit mindestens ein weiterer Wolf – dessen Genetik angeblich nicht ermittelt werden kann und deshalb in der Rissliste mit HW01 aufgeführt ist – aufhält und die Rissvorfälle gehen auch weiter, nachdem Dani abgewandert ist. Ein deutlicher Beiweis dafür, dass Wolf Dani eben kein Problemwolf ist, sondern dass wir es in Schleswig-Holstein genau wie in den meisten Regionen in Deutschland, mit Problemzäunen zu tun haben. Solange Managementpläne und Wolfsverordnungen den Weidetierhaltern Abschussverfügungen nach Rissen in Aussicht stellen, solange werden auch immer wieder Risse provoziert werden, um eben „Schießbefehle“ zu erreichen. Dass Dani auch in Mecklenburg-Vorpommern ungeschützte Weidetiere nicht verschmäht und sich das Problem der unwillgen Weidetierhalter nun verlagert, ist logische Konsequenz. Mit Landwirtschaftsminister Backhaus (SPD) steht Dani auch wohl auch ein Lobbypoltiker gegenüber, der in der Vergangenheit mit diversen Aussagen in Artikeln https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Backhaus-froh-ueber-Plaene-zum-Wolfsabschuss,wolf3910.html klar gemacht hat, dass er die Wölfe in Mecklenburg-Vorpommern am liebsten wieder los werden würde.  Allerdings sind wir auch in Mecklenburg-Vorpommern vor Ort und werden auch dort die Situation ganz genau beobachten. Dabei hätte man dem Wolf mit fachgerechten Zäunen, Herdenschutzhunden und Vergrämungsmaßnahmen den Appetit auf Schafe längst verderben können. Zudem auch die Anzahl an Falltieren (Weidetiere die durch andere Ursachen sterben) von Weidetieren um ein vielfaches höher liegen, als Dani jemals reißen könnte.

Juristen protestierten

Doch nicht nur wir protestierten. Auch die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierrecht e. V. http://www.djgt.de machte immer wieder auf die rechtliche Situation aufmerksam und sezierte Abschussverfügungen geradezu: http://www.djgt.de/system/files/291/original/311019_Stellungnahme_EuGH_Urteil_Wolf.pdf 

Doch die JDGT geht auch geht unseriöse Berichterstattung vor: Hier ein Leserbrief an die Süddeutsche Zeitung: http://www.djgt.de/system/files/295/original/Leserbrief_Süddeutsche_Wolf.pdf?fbclid=IwAR1wvwpwLxpMXoSyEWNsOjxkIXzRAALZwfiIprrcJZea6G3l3ZsYN_HscxU

Zahlreiche Aussagen von Poltikern, Jägern und Weidetierhaltern sowie Gründung von Antiwolfsinitiativen, die fordern, dass ganz Schleswig-Holstein und auch andere Regionen in Deutschland wolfsfrei bleiben sollen,  belegen unsere These seit Jahren. Statt den Weidetierhaltern endlich, wie es die EU erlaubt, Zäune zu hundert Prozent sowie entsprechende Weidetierprämien, die ihren Namen auch verdienen, zu bezahlen, werden hier auch mit der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Lex-Wolf) flyer-lex-2 die die GroKo unbedingt durchbringen will, nur weiter gewissenlose Halter, die nicht schützen wollen, unterstützt. Oft sind diese Halter ja auch zugleich Jäger. Geht die Lex-Wolf durch den Bundestag, dürften zukünftig ganze Wolfsfamilie sogar „vorsorglich“ abgeschossen werden.

Große Orgas schauen tatenlos zu

Weder der NABU noch der BUND, die – im Gegensatz zu uns – in SH klageberechtig wären, haben bislang etwas unternommen. Der NABU hatte dem Abschuss von Dani sogar zugestimmt.

Hier der Link zur Pressemitteilung des UM SH: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/V/Presse/PI/2019/1119/191118_WolfGW924.html?fbclid=IwAR3aKaoMup-Rr-0RycBMmmTOWkvRY4XNVTrZiyhHXuauX5uYn-5_cHQDlZU

Erweiterter Schießbefehl auf Wolf Dani – Zaunfrevel nimmt kein Ende – NABU und BUND legen keinen Einspruch ein – Trophäenjagd im Oktober

Wolfsschutz Deutschland e. V. protestiert auf das Schärfste gegen den erweiterten Schießbefehl auf Wolf Dani

Ab Mitte Oktober wird, wenn es nach den Wünschen der Jäger in Schleswig-Holstein geht, nun auch noch eine Trophäenjagd auf Wolf Dani beginnnen. Wir berichteten und protestierten ja bereits über die erweiterte Abschussverfügung, über die Umweltminister Albrecht Ende Angust entschieden hatte. Die Umweltverbände NABU, BUND und weitere hatten bis zum 20. September Zeit, sich zu äußern. Nach unserem Wissenstand hat niemand – außer der Deutschen Juritischen Gesellschaft für Tierrecht e. V. https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/09/13/deutsche-juristische-gesellschaft-fuer-tierschutzrecht-widerspricht-um-albrecht-und-kuendigt-strafanzeige-an-schiessbefehl-auf-wolf-dani-nicht-ausreichend-dargelegt/ und uns von Wolfsschutz Deutschland e. V. Widerspruch eingelegt und auch nicht Klage erhoben. Dies ist ein Skandal sondergleichen, denn es gibt keinen wirklichen Grund, Dani das Leben zu nehmen. Denn es handelt sich um gar keinen Problemwolf. Im Gegensatz  zu Niedersachsen (hier stellten die Grünen mehrere kleine Anfragen) gibt es in Schleswig-Holstein (Umweltminister Albrecht ist selber Parteimitglied der Grünen) nicht einmal eine Opposition, die zum Beispiel die Kosten des Jagdirrsinns hinterfragt, oder einen Untersuchungsausschuss fordert. Dies stellt demokratiegefährdende Zustände dar.  Wir rufen Tier- und Umweltschützer dazu auf, am 5. Oktober gegen Mahnfeuer zu protestieren sowie ihren Protest direkt bei Umweltminister Albrecht ( Kontakdaten hier – https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/01/24/schleswig-holstein-offener-brief-an-umweltminister-albrecht-unterlassen-sie-den-schiessbefehl-auf-wolf-dani/ und den anderen Verbänden kund zu tun.

Unglaublicher Zaunfrevel in Danis (Abschuss)Gebiet in Schleswig-Holstein

Einfach mal ganz ohne Zaun haben wir Schafe von Schäfer B. am Kätners Graben angetroffen. Diesmal auf der anderen Seite des Bahndamms, über den Dani bei der „Treckerjagd“ – wir berichteten:  https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/06/21/faktencheck-schleswig-holstein-bild-jungbauer-und-schaefer-verschweigen-dass-zaun-zum-wasser-offen-war/?fbclid=IwAR2gsUdSk1DKQahEzHCNQDQt8vXDMvxxNJ0_xIZpPCAiEqj_UG5rB3s7Cnk  – geflüchtet war. Direkt mit Hochsitz. Der Deich ist von der anderen Seite nur mit Wildzaun gesichert. Der Graben ist hier gerade mal zwei Meter breit von Böschung zu Böschung und knapp 30 Zentimeter tief. Da muss Dani nicht mal schwimmen. Dreiste Anfütterung!!!

Der BUND SH  hat uns folgende telefonische Stellungnahme gegeben:

– Der BUND S-H hätte in seiner Stellungnahme darauf verzichtet, Einwände gegen die Tötung von Dani zu erheben.
– Er akzeptiere die Argumente des Umweltministers, dass es weitere Risse von adäquat geschützten Weidetieren durch Dani gegeben hätte (zuletzt im August), und dass die Gefahr bestünde, dass Dani dieses Jagdverhalten weitergeben könnte.
– Der BUND hätte vom Umweltminister die Versicherung erhalten, dass die Allgemeinverfügung sofort aufgehoben würde, „sobald auch nur der vage Verdacht“ (O-Ton Eggers) auf einen neuen Wolf (Jungtier) in der (weiteren) Region besteht.
– Der BUND wird „keine rechtlichen Konsequenzen ziehen“ (O-Ton Eggers), sollte Dani getötet werden. Ein Rechtsanwalt hätte nur eine geringe Erfolgschance eingeräumt, und der BUND wolle eine Quote von 80% Klageerfolgen halten (wegen der „Außenwirkung“ und damit ihnen nicht irgendwann die Beteiligung nach Bundesnaturschutzgesetz… entzogen wird).
– Der BUND würde nicht so sehr auf das einzelne Tier schauen, sondern auf die Population, und die ist eher durch den Straßenverkehr gefährdet (er gab allerdings zu, dass Einzelentnahmen „on top“ kommen).

Risse im August nicht nachgewiesen  – kein Zaun vorhanden

Dieser Screenshot der offiziellen Rissliste SH zeigt auf, dass im August jedesmal kein Zaun vorhanden war und zudem auch keine Bestimmung durchgeführt werden konnte. HW01 bedeutet Wolf, es ist aber nicht klar, welcher Wolf. Dies müsste doch ein starkes Indiz dafür sein, dass sich ein weiterer Wolf dort aufhält. Der Schießbefehl müsste sofort gestoppt werden, zumal die Jungwolfwandersaison im Herbst beginnt.

Die Tabelle des Landes zu den Tierrissen zeigt doch gerade für den August, dass in allen Fällen gerade keine Zäunung vorlag und die Risse auch gerade nicht zugeordnet werden konnten.

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/A/artenschutz/Wolf_Tabelle.html

Es besteht nicht nur der vage Verdacht, es ist sogar ganz offiziell ein weiteres Wolfsterritorium bestätigt. Laut DBB-Wolf gibt es in SH genau zwei bestätigte Territorien. Wird ein Tier hier abgeschossen, wirkt sich dies auf jeden Fall auf den Erhaltungszustand in SH aus. https://www.dbb-wolf.de/…/territo…/liste-nach-bundesland

 

Schafe von Schäfer B. am Kätners Graben stehen völlig ohne Zaun auf der Weide.
Kein Zaun und auch noch eine Übersteighilfe über den Graben.
Schäfer B. jammerte in einem Bild-Artikel, dass er in diesem Jahr schon 27 Schafe verloren hat. Dies ist doch bei einer solchen Weide völlig ohne Zaun und auch noch mit Steg kein Wunder? Warum bekommt dieser Schäfer keine Strafe nach dem Tierschutzgesetz?
Der Graben ist nur 30 Zentimeter tief. Hunde oder Wölfe müssen nicht einmal schwimmen.

Nicht schützen, aber Mahnfeuer veranstalten – Wir rufen zur Gegendemo auf!

Eine davon steht bereits am Sonnabend, 5. Oktober, an: Die Initiative Südholstein plant für den Tag ab 17 Uhr am Strandfloh, Neuer Weg 41, in Kollmar (Kreis Steinburg) direkt an der Elbe, eine öffentliche Veranstaltung, zu der Mitglieder und interessierte Bürger eingeladen sind. „Wir werden eine große Feuerschale aufstellen, die Teil der Lichterkette sein wird. Außerdem dürfen gern Fackeln und Laternen von Groß und Klein mitgebracht werden“, sagt Zukowski von der Wolfshasserbürgerinitiative BI Dörfer

Gründungsmitglieder dieser Initiative sind die Nebenerwerbschäferin K. und die Haupterwerbsfamilie B. (siehe Film und Fotos), die fast 100.000 Euro alleine an EU-Subventionen erhält. Liest man sich die Forderungen dieser Initiative durch, geht es darum, überhaupt keinen Wolf in der Gegend dulden zu wollen. Die „Problemwolfkreation“ von Dani ist also ganz offentlichtlich nur vorgeschoben und erstes Mittel eine Wolfspopulation dort zu verhindern.  Die Agrarlobby bestimmt ganz augenscheinlich, was in Schleswig-Holstein zu geschehen hat und Politik und Umweltverbände ordnen sich unter. Darüber, was es im Gegenzug dafür gibt, kann man nur spekulieren.

Sollte Wolf Dani illegal erschossen werden, werden wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. Anzeige gegen alle ausführenden Personen sowie gegen den Minister stellen.

Hier nochmal zur Verdeutlichung zwei Videos, die zeigen, dasss auf einen Schutz der Weidetiere überhaupt kein Wert gelegt wird:

 

 

Pressemitteilung: Erweiterte Abschussverfügung von Umweltminister Albrecht (Grüne) gegen Wolf Dani ist ein Kniefall vor der Agrar- und Jägerlobby

 

Brigitte Sommer bei einer Weidekontrolle einer völlig ungeschützten Schafsherde bei Westerhorn. Entweder hat Umweltminister Albrecht von solch ungeschützten Weidetieren keine Ahnung, oder er will es einfach nicht wissen.

PRESSEMITTEILUNG

28. August 2019

Als perfide und Lobby gesteuert bezeichnete die Vorsitzende des Vereins Wolfsschutz-Deutschland e.V. die Allgemeinverfügung des schleswig-holsteinischen Umweltministers Albrecht, die jetzt jede Jägerin und jeden Jäger befugt, Wolf Dani abzuschießen. Diese Verfügung, so Sommer, „ist eine Schande für die Grünen und zeugt von deren Einstellung zum Tier- und Umweltschutz“.

Sommer: „Wir sind absolut entsetzt über diese Entscheidung. Albrecht sei ein Unwelt- und kein Umweltminister. Das Ministerium hatte am 31.Januar 2019 erstmals die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme des Wolfs GW 924m (Dani) erteilt und eine Gruppe geeigneter Personen mit der Entnahme beauftragt. Diese Genehmigung hatte Albrecht mehrfach verlängert und gilt bis heute.

Sommer: „Wir beweisen ständig mit unseren Zaunkontrollen in Schleswig-Holstein, dass die Weidetierhalter ihre Tiere einfach nicht vor dem Wolf schützen, doch das scheint diesem Grünen-Umweltminister völlig egal zu sein.“ Albrecht verspüre keinerlei Bedürfnis zu überprüfen, ob die Weidetierhalter ihre Tiere überhaupt schützen. Dies, so Sommer, sei beschämend für einen Umweltminister, noch dazu von den Grünen. Die jetzt verhängte Allgemeinverfügung sein nichts anderes als ein Kniefall vor der Agrar- und Jägerlobby, die seit Monaten mit völlig falschen Behauptungen den Abschuss von Dani fordern. Sommer: „Wolf Dani ist kein Problemwolf, der Mensch ist das Problem.“

Da jetzt höchstwahrscheinlich ein weiterer Wolf in der Gegend unterwegs ist, müsste der Schießbefehl gegen Dani eigentlich aufgehoben werden. Doch eben das schüre in Albrecht die Lust auf den Abschuss noch mehr. Sommer: „Wie soll ein Jäger von der Entfernung aus sehen, ob es Dani ist, den er im Visier hat?“ Dani trage schließlich kein Halsband mit Namen. Wie Sommer feststellt, sei Albrecht in seinem Amt als Umweltminister völlig überfordert. „Ein Minister, der erst gar nicht überprüft, ob die Weidetiere überhaupt wolfssicher eingezäunt sind, ist eines solchen Amtes nicht würdig.“

Unlängst erklärte Albrecht in einem Interview mit der KN, dass in letzter Zeit sehr wenig Weidetiere gerissen worden seien. Dass es in Schleswig-Holstein weitaus mehr Hunderisse als Wolfsrisse gibt – was kein Wunder bei den Zäunen ist – mag Albrecht auch nicht hören.

Und dennoch verstärke Albrecht seine tierschutzwiderrechtliche Abschussverfügung, die jetzt jeden Wolf treffen könne.

Ungeschützte Schafsherde bei Westerhorn. Die Umgrenzung ist völlig offen. Eine Einladung für jeden Hund und jeden Wolf.

Skandalös sei es, dass sich an der Zaunsituation nichts geändert habe, auch nicht bei dem Weidetierhalter, den die Sendung „Panorama“ unlängst als Beispiel gezeigt habe. So habe der Verein Wolfsschutz-Deutschland  bei seiner jüngsten Kontrolle am 20.08.19 erneut Schafe auf der ungesicherten Weide vorgefunden. Sommer: „Die Tür zum Deich ist einfach aufzuschieben. Zum Wasser hin ist die Weide noch immer komplett offen. Zudem kam hinzu, dass einige der Tiere einen gesundheitlich sehr schlechten Eindruck machten und eines sogar unter einem sehr schlimm anmutenden Husten litt.“

Sommer appellierte an die Naturschutzverbände, sich dieser absurden Verfügung zu widersetzen und endlich klare Stellung zu Dani zu beziehen.

Hier die Pressemitteilung als PDF: PM_Kniefall_von_Albrecht_vor_Agrar_und_Jägerlobby

 

In Schleswig-Holstein gilt weiter Wolfsabschuss statt Herdenschutz

Mindestens zwei Tage lag das tote Schaf auf der Weide. Auch Krähen machten sich bereits darüber her.

Seit Januar ist Wolf Dani zum Abschuss freigegeben. Wir berichteten und protestierten. Wir haben bislang mit unsere Faktenchecks keinen einzigen wolfsabweisenden Zaun entdecken können. Wir veröffentlichen unsere Zaunkontrollen solange, bis endlich die Herden geschützt werden und der Schießbefehl auf Dani aufgehoben wird. Dass jeder, der Tiere besitzt, laut Tierschutzgesetz für seine Tiere auch die Verantwortung dafür trägt, dass es ihnen gut geht und ihnen nichts passiert, scheint den meisten Schäfern und Bauern noch immer nicht bewusst zu sein. Ständig müssen wir bei unseren Faktenchecks feststellen, dass die Einzäunungen nichts weiter als eine Einladung für Wölfe und Hunde ist, Nutztiere zu reißen. Auch bei unserem jüngsten Faktencheck von Zäunen in Schleswig-Holstein bot sich uns dieses Bild. Unsere Ziele war Westerhorn und Wulfsmoor.

Die Weide an der Dorfstraße in Westerhorn, die Schäfer K. bewirtschaftet,  ist gerade mal mit zwei Drähten eingezäunt. Oben befindet sich Stacheldraht, was eigentlich verboten ist, weil sich Tiere daran schwer verletzen können, unten ein normaler, runder Draht. Der hintere Bereich ist mit einem Hobbitstacheldraht (also einem „Zwergenzaun“, der viel zu niedrig ist) eingezäunt. Der kleine rechte Bereich ist mit 2 Litzen weißem Stromband eingezäunt. An dem Hobbitzaun an der Weide steht ein Stromgerät. Es brummt vor sich hin. Völlig sinnlos, den jeder Hund oder jeder Wolf kann den kleinen Zaun mühelos überspringen, ohne mit dem Strom geführten Draht überhaupt in Berührung zu kommen, falls überhaupt Strom vorhanden war.

Totes Schaf lag zwei Tage auf der Weide

Auf  der Weide entdeckten wir ein totes Schaf, an das sich bereits eine Krähe zu schaffen macht. Ob es noch weitere tote Tiere auf dem Gelände gab, wissen wir nicht, schließlich betreten wir Grundstücke nie. Als wir zwei Tage danach wieder an der Weide entlang liefen, lag das Tier noch immer auf der Wiese. Erst nachdem das über Facebook bekannt gemacht wurde, war der Kadaver weg. Wie konnte es sein, dass dem Schäfer das tote Schaf so lange Zeit gar nicht aufgefallen war? Nennt man so etwas Sorgfalt gegenüber seinen Tieren? War es ein gezielter Fall von Anfütterung?

Im hinteren Teil sieht man die Schafe. Der Bereich dort ist ebenfalls nur durch niedrige Zäune eingegrenzt.

 

 

Am Graben entlang der gleiche Anblick. Der Zaun steht schräg zur Weide.

 

Ein Detailbild vom Zaun am Graben. Darüber springen kein Problem. Da müssen sich Hund und Wolf erst gar nicht unten durch graben.

 

Wieder einmal einer dieser Hobbitzäune. Da braucht es dann auch keinen Strom, denn das Darüberspringen ist kein Problem.

Hier drei Videos, die den Zaunfrevel zeigen. Von Herdenschutz keine Rede.

 

Weide bei Wulfsmoor: Litze gerade mal 30 cm hoch

Auch bei Wulfsmoor (Kerngebiet von Wolf Dani) und Wrist zeigte sich ein ähnliches Bild. Wir sahen eine kleine Gruppe von Schafen , die auf einem kleinen Deich am Stellauer Kirchweg standen. Die Tiere waren eingezäunt mit einem ganz normalen Zaun mit niedrigen Litzen, wie sie auch an anderen Deichen steht. Keinerlei Abschreckung für Hund und Wolf! Eine knapp 30 cm hohe Litze,  das war´s. An einer Stelle kann man einfach mit einem Schritt ins Schilf, um das „Eingangstor/netz“ herum gehen und dann über die Litze, auf die Weidefläche gehen. Für einen Wolf, oder einen Hund also ein Witz! Für ein Schaf scheinbar auch, denn es stand eins dort im Schilf. Das vertrocknete Gras auf dem Deich war wohl nicht schmackhaft genug.
Auf dem Deich direkt an der Bramau, die in die Stör mündet, sahen wir keine Schafe.

Ein Tritt ins Schilf und schon ist man über dem Zaun. Nennt man das wolfsabweisend?
Eingang zur Weide von der Seite aus. Überhaupt kein Problem.

 

Blick von der Straße aus. Das vertrocknete Gras auf dem Deich war wohl nicht schmackhaft genug.

Auf dem Deich oberhalb wurden vor kurzem von Jägern zwei tote Schafe gefunden, eins davon im Wasser liegend. Auf der Wasserseite hätten die Schafe wegen Ebbe und Flut nicht eingzäunt werden können, erklärte Schäferin B. der „Norddeutschen Rundschau“. Dass dies sehr wohl auch möglich ist, darauf hatten wir schon  einmal hingewiesen. Hier noch einmal das Schaubild der Zaunfirma, die solche Zäune liefert:

Es genügt einfach lesen zu können, um hier zu sehen, welche Möglichkeit es gibt, Zäune auch an Wasserflächen und Deichen einzubauen. Hier der Link zur Zaunbaufirma: http://www.weidezaun.info

Und zum Schluss ein weiteres Beispiel einer Weide, die zu überwinden weder für einen Hund , noch einen Wolf schwer ist. Unsere beiden Fotos entstanden am Fieler Damm, in der Nähe der Wildtierhilfe Fiel e.V. Der Weidezaun war gerade mal 53 cm hoch. Zwar war auf der oberen Litze Strom, doch mit 4000 Volt viel zu schwach. Von Untergrabungsschutz keinerlei Spur, wäre auch unsinnig, denn über diesen Zaun kann jeder einfach darüber springen.

Solange wir solche unakzeptablen Zustände vor Ort an den Weiden antreffen, werden wir ständig weitere Faktenchecks machen. Nicht nur die Schäfer, auch die verantwortlichen Politiker müssten eigentlich endlich kapieren, dass es mit solchen Zäunen keinen Schutz vor Rissen geben kann. Und die Medien müssten endlich mal begreifen, dass sie diese Verantwortungslosigkeit vieler Schäfer auch mal hinterfragen müssen.

 

 

Eine Spannung 4000 Volt ist völlig unzureichend, der Zaun gerade einmal 53 cm hoch.

 

Foto von der Straße aus: Ein Schutzzaun, der seinen Namen nicht verdient. Zwei Litzen, über die jedes Tier locker darüber springt.

 

 

 

 

 

Problemzäune in Schleswig-Holstein: Jetzt auch noch falsche Höhenangaben von Amts wegen?

Die Lage in Schleswig-Holstein um den von einem Schießbefehl bedrohten Wolf  Dani spitzt sich immer mehr zu. Schon tausende haben sich an unserer Email-Aktion https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/01/24/schleswig-holstein-offener-brief-an-umweltminister-albrecht-unterlassen-sie-den-schiessbefehl-auf-wolf-dani/ an Umweltminister Albrecht (Grüne) beteiligt. Nun kommen immer mehr Ungereimtheiten ans Licht. So heisst es beispielsweise falls man Dani nicht vor die Flinte bekomme, sei es genauso rechtens irgendeinen anderen Wolf abzuschießen. Mehrere Jäger sollen sich bereits gemeldet haben. Sie scheinen bereits voll im Blutrausch zu sein.

Gleichzeitig beklagt sich die Jägerschaft darüber, dass es gar nicht so einfach sein würde, wäre der Schießbefehl endlich erteilt, Dani auf insgesamt zirka 400 Quadratkilometern zu finden. Deshalb überlege man, den Wolf anzufüttern. Dabei ist das Anfüttern von Wölfen nach Gesetzeslage strengstens verboten.

Nun haben wir von einer Informantin Fotos von Zäunen erhalten, die angeblich bereits 1,20 Meter hoch gewesen sein sollten. Zitat:

Ich habe auf folgenden Bericht http://m.kn-online.de/Nachrichten/Schleswig-Holstein/Zwei-Schafe-gerissen-Diskussionn-um-wolfssichere-Zaeune, die KN angeschrieben. Ich war am Tag, als Wolfsberater, TV etc. in Westerhorn waren, mit einer Freundin an der besagten Weide spazieren. Nach dem Bericht der KN über einen 1,20m überwundenen Zaun, musste ich am nächsten Tag dort mal mit dem Zollstock nachmessen. Nur ein kleiner Bereich war mit einem Netzzaun 1,20 gesichert. Der größte Teil war mit 4 Litzen gerade mal 1 m gesichert. Habe mich bei den KN über die schlechte Recherche beklagt. Die Nachricht, die ich von den KN erhielt, hat mich doch sehr erstaunt. Die Information über die Höhe von 1,20m habe die Redakteurin direkt vom Landeskoordinator für Wolfsfragen erhalten.

Das wiederum sollte nun einige Fragen nach sich ziehen:

Die Bilder sprechen für sich. Eine Stromprüfung wurde zwar nicht durchgeführt, doch auf einigen Bildern ist deutlich zu sehen, dass Gras und Gestrüpp in den Zaun hineinreicht. Eine Stromführung wird dadurch unterbrochen. Das Hauptargument für die „Entnahme“ Danis sei das mehrmalige Überwinden von vorschriftsmäßigen Zäunen. Diese Zäune sehen auf keinen Fall so aus. Ergo wäre ein Grund für einen Schießbefehl auf gar keinen Fall gegeben. Zudem verstößt der Passus „mehrmaliges Überwinden von Zäunen“ in Wolfsmanagementplänen sowieso gegen EU-Recht und dürfte einer Klage einer Umweltorganisation nicht standhalten. Da der NABU seine Zustimmung zum Abschuss von Dani gegeben hat, könnten aber Basismitglieder von WWF und BUND auf ihre Vereine einwirken.

cof

 

 

 

Schleswig- Holstein: Offener Brief an Umweltminister Albrecht – Unterlassen Sie den Schießbefehl auf Wolf Dani!

Offener Brief an

Vorab per Email:

pressestelle@melund.landsh.de

Jan Philipp Albrecht (Die GRÜNEN Bündnis 90)

Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung

Düsternbrooker Weg 104

24105 Kiel

Kein Schießbefehl auf Wolf Dani (GW 924m) in Schleswig-Holstein

Sehr geehrter Herr Albrecht,

halten Sie sich bitte an Recht und Gesetz und geben Sie Dani nicht zum Abschuss frei. Nach der Gesetzeslage ist ein Abschuss des aus Dänemark stammenden Jungwolfs nicht legal. Nur sechs Mal soll das Jungtier Zäune ausgetrickst haben.  Ein Insider, der direkt in den Fall involviert ist sagt, dass die Aufrüstungsmöglichkeiten für Zäune noch nicht ausgeschöpft worden sein sollen. So wurde beispielsweise noch nicht ausprobiert, eine obere Litze auf Zäune zu setzen, sodass sich eine Gesamthöhe von 1,20 Metern ergibt.

Außerdem sieht die Gesetzeslage erst eine vorherige Vergrämung des Wolfs vor. Diese müsste also unverzüglich in Angriff genommen werden.

Desweiteren hat eine Zaunkontrolle durch ein Vereinsmitglied von Wolfsschutz Deutschland e. V. im Landkreis Pinneberg ergeben, dass dort die meisten Zäune gerade mal eine Höhe von 45 Zentimetern haben. Dies ist keinesfalls als wolfsabweisend anzusehen.

Zusätzlich schließen wir uns der Einschätzung der Richterin a. D. Almuth Hirt an, die folgendes erläutert: Zitat:  „Schäden, die Hobbyschafhalter durch Wölfe erleiden, scheiden von vornherein aus. Erforderlich sind vielmehr erhebliche Schäden gewerblicher Tierhalter. Ein erheblicher Schaden ist nur ein grundrechtsrelevanter Schaden am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Solch ein Schaden ist anzunehmen, wenn der Betrieb infolge des Artenschutzes schwer und unerträglich betroffen ist, obwohl der Betriebsinhaber alle Anstrengungen unternommen hat, dem entgegenzuwirken.“

Alle Anstrengungen sind noch nicht unternommen worden. Dies ist auch auf keinen Fall gegeben, wenn nur ein paar Schafe einer Herde betroffen sind. Zumal die Schäden durch Wolfsrisse gerade mal 1-2 % der natürlichen Letalität bei Schafen ausmachen.

Dazu kommt noch, dass EU-Kommissar Phil Hogen erst kürzlich auf der Grünen Woche Weidetierhaltern erneut zugesagt hat, dass alle Schäden, die von Wölfen verursachst werden, aus einem EU-Topf übernommen werden können. Das heisst im Klartext: 100%iger Schadensersatz. 

Den betroffenen Schäfern sind demnach also bis dato gar keine schweren oder unerträglichen Schäden entstanden.

Schlussendlich kann nicht sichergestellt werden, dass der Wolf abgeschossen wird, der für die Risse verantwortlich war. Ebenso ist nicht sicher, dass Wolf Dani sich in der Gegend fest ansiedeln wird. Da der Erhaltungszustand des Wolfs in Deutschland noch immer als schlecht beurteilt wird, ist jeder junge Wolf, der seinen Anteil zur weiteren Vermehrung des Wolfs in Deutschland beitragen kann, zu schützen. 

Dass Wölfe getötet werden dürfen, die mehrmals Weidezäune überwinden, widerspricht EU-Recht. Zudem ist hier Tür und Tor zu absichtlicher Anfütterung von Wölfen eröffnet, um Wolfsabschüsse fordern zu können. Ob ein Zaun wirklich wolfsabweisend war, den ein Wolf angeblich überwunden habe, kann nie zu 100 % sichergestellt sein, da zwischen Riss und Kontrolle von Wolfsberatern Stunden bis Tage vergehen und Zäune vorher manipuliert worden sein können.

Zusammenfassung: Die Gesetzeslage gibt einen Abschuss des Wolfs Dani nicht statt. Wir bitten Sie, einen entsprechenden Antrag abzulehnen. 

Mit den besten Grüßen

Brigitte Sommer

Vorsitzende Wolfsschutz Deutschland e.V.

Faktencheck: So sehen „wolfssichere“ Zäune in Schleswig-Holstein bei dem vom Abschuss bedrohten Wolf Dani aus?

Während Schleswig Holsteins Umweltminister Albrecht (GRÜNE) Wolfsfreunde als „militant“ bezeichnet und folgendermaßen von den Kieler Nachrichten http://www.kn-online.de/Nachrichten/Schleswig-Holstein/Jan-Philipp-Albrecht-haelt-Wolfs-Abschuss-fuer-immer-wahrscheinlicher?fbclid=IwAR0fxfKtasvhItU6f8g7saeoX7BdLCkV_ai9V1J6EwjMA4NhdVOHzAUyQn8  zitiert wird: … „Bestätigt sich, dass der junge Wolfsrüde GW 924 – wir nennen ihn Dani –  erneut einen Schutzzaun überwunden und Schafe gerissen hat, dann rechnet der Umweltminister mit einem schnellen Verfahren: „Ich gehe davon aus, dass entweder ein betroffener Tierhalter oder ein Verband, der ihn vertreten kann, dann zügig einen Antrag auf Entnahme des Wolfes stellen wird. Das zuständige Landesamt wird diesen Antrag dann schnell genehmigen.“

...haben wir uns mal typische Zäune in Schleswig-Holstein angesehen. Bei unserer heutigen Kontrolle zeigt sich ein Zaun, der lediglich kniehoch ist und auf dem auch kein Strom vorhanden ist. Zudem ist dort weder eine Batterie vorhanden noch ein anderes Gerät, das überhaupt eine Stromzufuhr zum Zaun ermöglichen würde. Dass dieser Zaun tatsächlich eine Schafherde umfasst, zeigen die weiteren Fotos. An einer Stelle, in der der Zaun an ein Gebüsch anschließt, wird er sogar noch niedriger. Solche Zäune kann man nur als Anfütterungsstellen bezeichnen, denn erlebt ein Beutegreifer hier ein Erfolgserlebnis, was geradezu kinderleicht zu erreichen ist, wird er sich auch an etwas professionelleren Zäunen ausprobieren. Solche Zäune sind nicht nur für Wölfe sondern auch für Hunde ein Fastfood-Angebot. 

Sollte der Umweltminister nicht erst einmal Weidetierhalter in Punkto Förderung von sicheren Zäunen unterstützen, als einen Wolfsabschuss in Aussicht zu stellen? Seine Versicherungen, dass Antragsteller und Jäger anonym bleiben können und nicht genannt werden sollen, klingt ja fast schon so, als würde der Umweltminister um einen Abschuss betteln. Dabei ist nicht einmal sicher, dass sich Dani fest in Schleswig-Holstein niederlassen wird.

Über die seltsam populistischen Anwandlungen des Umweltministers berichteten wir bereits hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/01/04/faktencheck-ndr-berichterstattung-zu-einem-so-genannten-problemwolf-in-schleswig-holstein-ist-zum-jetzigen-zeitpunkt-purer-populismus/

Hierzu auch unser offener Brief vom November 2018 – https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/11/14/offener-brief-von-wolfsschutz-deutschland-an-umweltminister-philipp-albrecht-schleswig-holstein/

 

Das Gerät ist übrigens richtig angeschlossen, der nicht gesteckte Ampere-Anschluss ist für 10Ampere. Es wurde im mA-Bereich Gleichstrom gemessen. Im Übrigens ist auch keine Batterie oder ein anderes Gerät für eine Stromzufuhr am Zaun angebracht. Das Kabel wurde von der Rolle aus um die Weide gespannt.

Offener Brief von Wolfsschutz-Deutschland an Umweltminister Philipp Albrecht (Schleswig-Holstein)

14. November 2018

Sehr geehrter Herr Minister Albrecht,

mit Empörung haben wir aus den „Kieler Nachrichten“ vom 31.10.2018 von Ihrem Ansinnen erfahren, sogenannte „verhaltensauffällige“ Wölfe töten zu lassen. Wie Ihnen als Jurist sicher bewusst ist, verstößt die Tötung von Individuen dieser streng geschützten Tierart gegen nationale, europäische und internationale Gesetze. Die Tötung von Wölfen ist aus ökologischen und moralischen Gründen strikt abzulehnen.  Auch  das sollte Ihnen  als  „Grüner“ wohl verständlich sein.  Umso weniger nachvollziehbar ist ihre Forderung nach einer Tötung von Wölfen.

Alle  Ökosysteme  auf  der Erde  sind nicht  nur miteinander  verbunden,  sondern funktionieren  nach  den  gleichen  Grundprinzipien. Störung und Zerstörung natürlicher Lebensräume  und -gemeinschaften bewirken zwangsläufig Ungleichgewichte und Fehlfunktionen in betroffenen Ökosystemen. So führte die fast ausschließlich ökonomische, nur auf steigende Bedürfnisse von immer mehr Menschen ausgerichtete Landnutzung, zur Ausrottung des Wolfes und anderer Spitzenprädatoren in Deutschland. Die noch heute spürbaren Folgen sind  gravierende ökologische  Verwerfungen mit ökonomisch  nachteiligen Veränderungen  in deutschen  Wäldern  und anderen  Natur- und  Kulturlandschaften.  Genannt  seien  hier  die  durch  fehlende Beutegreifer unkontrollierte  Vermehrung und veränderte Verhaltensweisen von Wildschwein, Reh und Co., welche letztlich u.a. die Naturverjüngung und den Erfolg von Neuanpflanzungen in Wäldern  be- und  verhindern. So  schreibt  Peter  Wohlleben,  sind  die  Wildbestände  in  unseren  Wäldern auf  dem  bis  zu  fünfzigfachen  Niveau  derer  angekommen,  die  einst  in  hiesigen  Urwäldern  zu  finden waren. Nicht umsonst existiert die russische Weisheit: „Wo der Wolf  lebt,  ist der Wald gesund.“ Und wo der Wald gesund ist, sind es  u.a. auch Boden, Grundwasser, Luft  und Klima. So belegen aktuelle wissenschaftliche  Studien den  Zusammenhang  zwischen  einem ökologisch intakten Wald und lokalem Klima; u.a. durch Feuchtigkeitsretention und verstärkte Wolkenbildung auch in Trockenperioden.

In Zeiten des bereits real existierenden und spürbaren globalen Klimawandels auch hier in Deutschland, mit prognostizierten und in 2018 erlebten extremen Dürren, ist der Klimaeinfluss intakter Wälder  von unverzichtbarer ökologischer,  ökonomischer und soziologischer Bedeutung. Intakte  Wälder und  andere  Landschaften  brauchen  also  intakte natürliche Lebensgemeinschaften  und  der  Wolf  ist seit hundertausenden von Jahren integraler Bestandteil dieser Lebensgemeinschaften und Motor der sogenannten trophischen Kaskaden in Ökosystemen.

So ist es nicht verwunderlich, dass renommierte Wissenschaftler aus aller Welt in einem Moratorium „Warnung an die Menschheit“ zum Erhalt der Erde als Grundlage unserer Existenz explizit den Erhalt und  die  Schaffung  von  Lebensräumen  für  Apex-Prädatoren  wie  Wölfen  fordern  (World  Scientists’ Warning to Humanity: A Second Notice). Dies vor allem auch, um anthropogen gestörte ökologische Prozesse und Dynamiken wiederherzustellen.

Tötung  von Wölfen verstößt gegen Gesetze

Die enorme  Bedeutung  der  großen  Beutegreifer  für unsere natürlichen Lebensgrundlagen gilt unter Fachleuten unumstritten. Auch aus diesem Grund sind Wölfe strengstens geschützt und das muss so bleiben. Das Töten von einzelnen Wölfen und gesamten Wolfsfamilien im großen Stil verstößt gegen alle  anerkannten  Naturgesetze,  beeinträchtigt  folglich  das  ökologische  Gleichgewicht  ganzer  Biome, bedroht damit unsere Lebensbasis und steht somit in krassem Widerspruch zur Pflicht von gewählten Politikern  und  Behörden.  Diese  sind, wie  sie  als  Minister sicher wissen,  dem  Gemeinwohl  verpflichtet, u.a. indem sie unsere natürlichen Lebensgrundlagen schützen und erhalten.

Entgegen all den genannten Tatsachen forcieren politisch und wirtschaftlich einflussreiche Kräfte aus rein ökonomischem und kurzsichtigem Eigeninteresse eine widerwärtige, vollkommen unqualifizierte und auf Halbwahrheiten sowie Lügen gebaute Hetzkampagne gegen den Wolf. Diese zielt letztlich auf die erneute Ausrottung des Wolfes ab. Keines der von diesen Leuten gegen den Wolf hervorgebrachten  Argumente  besitzt  Hand  und  Fuß.  Dazu  gehört  auch  das  gebetsmühlenartig  wiederholte  Argument von „verhaltensauffälligen“ Wölfen. Es gibt keine verhaltensauffälligen Wölfe. Führende Wolfsforscher  widersprechen  vehement  einer  solchen  Kategorie  von Wölfen. Es gibt wie beim Menschen auch bei Wölfen lediglich unterschiedliche Charaktere. So gibt es in Wolfs- wie  Menschenfamilien neugierige  und  vorsichtige  Charaktere.  Dazu  kommen  junge  unerfahrene  und  ältere  erfahrenere  Wölfe  im  Familienverband  und  als  wandernde  Einzeltiere.  All  diese unterschiedlichen Charaktere können sich gegenüber Menschen und Nutztieren unterschiedlich verhalten. Dazu kommt, dass es durch die immer stärkere Zersiedlung auch der letzten naturnahen Lebensräume zu Nahbegegnungen von Mensch und wandernden Jungwölfen führen kann. All das führte in keinem einzigen Fall in Deutschland oder anderswo zu aggressivem Verhalten oder gar Übergriffen gegenüber Menschen.

Jim Brandenburg, der wohl bekannteste Fotograf von Wölfen und zugleich Forscher, schreibt hierzu in seinem sehr lesenswerten Buch „Brother Wolf“ sehr klar: „Der Wolf ist das einzige große Raubtier,  das den  Menschen  nicht  attackiert.“ L. David Mech  schreibt  in  seinem  Standardwerk „The Wolf“: „Wölfe gehören zu den wildesten und zugleich scheuesten Tieren in den nördlichen Regionen … sie vermeiden den Menschen aus Angst.“ Wölfe  als „verhaltensauffällig“ und gefährlich einzustufen ist somit unsachlich. Auf solch unsachlicher Grundlage den Abschuss von Wölfen zu fordern oder zu rechtfertigen ist unverantwortlich und kategorisch abzulehnen. Wirklich gefährlich für den Menschen ist der Mensch selbst. Zunehmende  Urbanisierung, Luftverschmutzung, Straßenverkehr, falsche Ernährung, Waffengewalt usw. fordern tausende Tote jährlich. Durch Jäger sterben jährlich Dutzende Menschen in Deutschland. Durch den Wolf stirbt  kein Mensch. Wer und was  zum Schutz des Menschen eigentlich auf die „Abschussliste“ gehört, scheint somit klar.

Wölfe  brauchen  weder  Regulierung  noch  Management  durch  den  Menschen

Wölfe sind natürliche Raubtiere  und wie  alle Lebewesen auch Nahrungsopportunisten. Mit möglichst wenig  Energieaufwand  überleben  ist  ein  Grundprinzip  der  Natur und  auch uns  Menschen  eigen.  So verwundert es nicht, dass Wölfe hin und wieder unzureichend geschützte Nutztiere, vor allem Schafe und Ziegen reißen. Allerdings machen Nutztiere etwa als 1% der Nahrung von Wölfen aus. Ausreichender Schutz der Nutztiere durch z.B. qualifiziert errichtete Schutzzäune oder Herdenschutzhunde können hier erfolgreich Abhilfe  leisten. Unvergleichlich schlimmer als durch Wolfsrisse ist der jährliche Verlust durch den sinnlosen Tod von ca. 250 Mio. Nutztieren aufgrund katastrophaler Haltungsbedingungen und ökonomischer Gier. Schon vor diesem Hintergrund ist das Töten von Wölfen wegen relativ weniger und vermeidbarer Übergriffe  auf  Nutztiere unverhältnismäßig, ungerechtfertigt und kategorisch abzulehnen. Auch  führte die  Tötung vor  allem  älterer  und  erfahrener Wölfe – meist Elterntiere – zur Schwächung eines Rudels und folglich zu verändertem Beutespektrum und noch mehr Übergriffen auf Nutztiere. Peter Wohlleben schreibt hierzu in einem seiner Bücher: „Wolfshasser, die Übergriffe  auf  das  Vieh  verhindern  möchten,  sollten  also  lieber  das  Gewehr  im  Schrank  stehen lassen.“ Zudem  belegen  Feldstudien  aus  den  USA  und  Kroatien,  dass  offizielle  genehmigte  Abschüsse von Wölfen auch zu mehr illegalen  Tötungen  führen und  damit  den Wolf  in  seinem  Bestand  bedrohen können.

Wölfe  brauchen  weder  Regulierung  noch  Management  durch  den  Menschen.  Die  Populationsdynamik von Wölfen unterliegt den perfekt orchestrierten Gesetzen der Natur. Ein Eingriff des Menschen in  diese  Gesetze  ist  unnötig,  schädlich  und  letztlich  zum  Scheitern verurteilt.  Gescheiterte  Versuche des  Menschen  die  natürliche  Fauna  und  Flora  zu  seinen  Gunsten  manipulieren  zu  wollen,  gibt  es weltweit zur Genüge. Natursteuerung ohne unerwünschte Nebenwirkungen ist ein Märchen wie das von Rotkäppchen und dem bösen Wolf. Besser kontrollieren wir unser eigenes Handeln, das von zunehmend maßloser Gier und Verschwendung getrieben immer offensichtlicher zur nachhaltigen Zerstörung unserer natürlichen Lebensgrundlagen führt. Dies und nicht der Wolf bedroht uns und unsere  Zukunft  auf  diesem  Planeten.  Flächenversiegelung,  Flussbegradigungen,  Wald- und  Lebensraumvernichtung,  Artenschwund,  Vermüllung  der  Ozeane,  Vergiftung  von  Boden  und  Grundwasser, Glyphosat  &  Co.  in  unserer  Nahrung,  Luftverschmutzung,  Strahlenbelastung  durch  Mobilfunk  usw. sind die wahren Bedrohungen für unsere Existenz. Und es sind allesamt menschgemachte Bedrohungen. Hören wir auf mit dem Finger auf Wolf & Co. zu zeigen, sondern kontrollieren und ändern unser eigenes selbst- und naturzerstörerisches Tun. Und genau hier sind Sie als Politiker gefordert, die entsprechenden  Weichen  in  Richtung  Veränderung  zu  stellen,  anstatt  unverändert  an  den  alten  Märchen vom guten Menschen und dem bösen Wolf festzuhalten. Die Natur braucht uns nicht, aber wir brauchen  die  Natur. Dieser  alte  ARD-Umweltspot  hat  an  Aktualität  nichts  verloren.  Lassen  Sie  uns also  lieber deutlich mehr  Wildnis und ökologische  Korridore schaffen,  um das  menschgemachte  rasante Artensterben zu stoppen, anstatt die Tötung von Wölfen zu fordern und seine erneute Ausrottung und damit den Verlust einer weiteren Art zu forcieren.

Auch  moralisch  besitzen  wir  kein  Recht,  über  Leben, Tod und Fortbestand von  Wolf,  Luchs,  Bär,  Biber, Kormoran und anderen Arten in diesem Land und anderswo zu richten. Wir sind nicht Herr dieser Welt und sollten ihn auch nicht spielen. In Anbetracht des Zustands dieses Planeten qualifizieren wir uns höchstens als Krönung der Schröpfung. Lassen wir also die Natur nach ihre Gesetzen walten und folgen diesen ab sofort mit mehr Respekt und Demut als bisher. Dazu gehört auch, Lebensräume und Früchte dieser Welt – ob in Natur- oder Kulturlandschaften – mit anderen Arten wie dem Wolf zu teilen. Entschädigungszahlungen an  Landwirte für  gerissene  Nutztiere und finanzielle  Unterstützung für nicht letalen Herdenschutz sind ein bescheidener Ausgleich der Gesellschaft für unsere exklusive Nutzung fast aller Lebensräume. Hierzu  bedarf  es mehr  Bereitschaft der  Menschen zur  Koexistenz.

Die Tötung von Wölfen ist ein blutiger Irrweg

So  fordern wir  Sie  abschließend erneut mit  aller  Nachdrücklichkeit auf,  von  ihrem Plan abzusehen, Wölfe unter fadenscheinigen Begründungen töten lassen zu wollen. Falls es Ihr Ansinnen ist, mit dem gesetzlosen Töten von Wölfen bei Teilen der Bauern- und Jägerschaft zu punkten, wäre dies ein blutiger Irrweg. Denn nicht der Wolf trägt Schuld am dramatisch fortschreitenden Niedergang von Schäfern und Bauernschaft in Deutschland, sondern eine bauernfeindliche Agrarpolitik zugunsten milliardenschwerer Unternehmen und Investoren. Daher taugt auch der Bauernverband als Lobbyverband der mächtigen Chemie- und Maschinenindustrie nicht  als Ratgeber für Bauernschaft sowie  Umwelt- und Agrarpolitik. Gerade sie als Minister der Grünen sollten sich dessen bewusst sein und stattdessen dem  Auftrag  ihrer  Wählerschaft  folgen,  nämliche Politik konsequent in  Grün zu machen, der  Farbe die für Leben und Vernunft steht. Sie wurden nicht für Politik in Schwarz gewählt, der Farbe, die für Dunkelheit, Tod und Trauer steht.

Der Wolf gehört nach Deutschland und das bereits 300.000 Jahre länger als unsere vor 45.000 Jahren aus Afrika eingewanderten Urahnen des Homo sapiens. Dem Wolf verdanken wir unser Überleben in dieser für uns damals fremden und rauen Wildnis des Nordens.  Wolf  und Mensch  sind  also Partner  seit  Urzeiten.  Wir  gehören  zusammen und unsere Hunde als Abkömmlinge des Wolfes sind allgegenwärtige Zeugen dieser engen und damit ganz besonderen  Lebensgemeinschaft. Zollen wir dem  Wolf  also  den  Respekt  und  Dank der ihm gebührt. Schützen wir ihn konsequent, anstatt ihm ständig weiter nach dem Tod zu trachten.

Dr. habil. Hans-Holger Liste

Brigitte Sommer, Vorsitzende Wolfsschutz-Deutschland e.V.