Bundesrat öffnet Tür zur Wolfsjagd – und knebelt den Rechtsschutz

Gestern, am 27. März 2026, hat der Bundesrat dem Gesetz zur Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz zugestimmt. Damit ist der Weg frei für die erste legale Jagd auf Wölfe seit über 100 Jahren. Ab dem 1. Juli 2026 dürfen Wölfe – und explizit auch Wolfswelpen – in der Jagdzeit vom 1. Juli bis 31. Oktober bejagt werden. Die Bundesländer erhalten weitgehende Spielräume für „Bestandsmanagement“ und pauschale Tötungen. Für uns von Wolfsschutz Deutschland e.V. ist das ein schwarzer Tag für den Natur- und Tierschutz. Doch es kommt noch schlimmer: Parallel dazu wird mit dem Gesetzentwurf BT-Drucksache 21/4146 das Verbandsklagerecht systematisch ausgehöhlt. Beide Vorhaben zusammen bilden einen perfiden Doppelschlag – mehr Abschussmöglichkeiten bei gleichzeitig weniger Möglichkeiten, diese juristisch zu stoppen.

Beispielfoto. Dieser Wolf ist nicht tot, er schläft nur. © Brigitte Sommer

EU-Herabstufung als Türöffner

Die Grundlage für diese Jagdfreigabe war die Herabstufung des Wolfs in der FFH-Richtlinie von Anhang IV (streng geschützt) auf Anhang V (nur noch „geschützt“) im Jahr 2025. Damit wurde der Weg frei für reguläres Bestandsmanagement in Gebieten mit „günstigem Erhaltungszustand“. National bleibt der Wolf zwar formal „geschützt“, doch die neuen Regelungen im Bundesjagd- und Bundesnaturschutzgesetz schaffen genau die Ausnahmen, die eine anlasslose Jagd ermöglichen. Das Ergebnis: Rudel können gezielt destabilisiert werden. Wölfe und Wolfswelpen können getötet werden – mit der Folge, dass Welpen verhungern oder verwaiste Jungwölfe verstärkt auf Nutztiere ausweichen. Wissenschaftliche Erkenntnisse aus Skandinavien und anderen Ländern zeigen eindeutig: Solche pauschalen Abschüsse senken die Risszahlen langfristig nicht, sondern können sie sogar erhöhen.

Der zweite Schlag: Gesetzentwurf 21/4146 gegen das Verbandsklagerecht

Genau in diesem Moment wird auch der Gesetzentwurf zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) vorangetrieben – BT-Drucksache 21/4146. Erste Lesung im Februar, öffentliche Anhörung im Umweltausschuss am 25. März 2026, derzeit in der Ausschussberatung. Die geplanten Änderungen sind verheerend für den Naturschutz:

  • Keine aufschiebende Wirkung von Klagen mehr: Abschussgenehmigungen und Managementpläne dürfen trotz laufender Klage vollzogen werden. Ein getöteter Wolf bleibt tot – irreversibler Schaden.
  • Starre 10-Wochen-Frist für die Vorlage aller Beweismittel – ein Ding der Unmöglichkeit für ehrenamtlich arbeitende Initiativen und kleinere Verbände.
  • Erschwerte Anerkennung als klageberechtigter Verband und strengere sachlich-räumliche Begrenzungen.

Genau wie wir bereits am 19. Februar 2026 in unserem Artikel „Gesetzentwurf 21/4146: Ein weiterer Schlag gegen das Verbandsklagerecht“ https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/19/gesetzentwurf-21-4146-ein-weiterer-schlag-gegen-das-verbandsklagerecht/

gewarnt haben, trifft diese Novelle den Kern des Rechtsschutzes für Arten wie den Wolf. Unter dem Vorwand, Infrastrukturprojekte zu beschleunigen und „Missbrauch“ zu verhindern, wird zivilgesellschaftliche Kontrolle systematisch geschwächt.
Beispielfoto Wolf.

Symbolpolitik statt echter Lösungen

Statt massiv in funktionierenden Herdenschutz zu investieren und diesen auch zu fordern – wolfsabweisende  Zäune, Herdenschutzhunde, professionelle Beratung –, setzt die Politik auf billige Schlagzeilen: „Wir schießen den Wolf.“ Dabei zeigen die Daten: Dort, wo Herdenschutz konsequent umgesetzt wird, sinken die Risszahlen drastisch. Die Jagd hingegen ist keine Lösung, sondern ein gefährlicher Präzedenzfall, der den gesamten Natur- und Tierschutz untergräbt. Die Kombination aus Jagdfreigabe und geschwächtem Klagerecht ist kein Zufall. Sie ist ein gezielter Angriff auf den Wolf und auf alle, die ihn schützen wollen. Und die Bauern werden überhaupt keinen echten Nutzen haben. Viele Familienbetriebe werden seit Jahren systematisch in die Enge getrieben – nicht durch Wölfe, sondern durch eine Politik, die den bäuerlichen Mittelstand gezielt aushöhlt. Ausufernde Bürokratie, explodierende Energie- und Abgabenkosten, ständig neue Auflagen und ein Höfesterben ohne Ende machen traditionelle Weide- und Landwirtschaft immer unrentabler. Gleichzeitig kaufen internationale Konzerne, Immobilienfonds und außerlandwirtschaftliche Investoren massenhaft Ackerland auf, treiben die Bodenpreise in die Höhe und verdrängen einheimische Betriebe – besonders in Ostdeutschland wird Ackerland zum Spekulationsobjekt. Währenddessen fördert dieselbe Politik aggressiv den Aufbau des Kunstfleisch-Marktes (Cultured Meat), der bis 2050 Milliarden-Umsätze verspricht und konventionelles Fleisch aus der Weidetierhaltung langfristig überflüssig machen wird. Statt die echten Strukturprobleme anzupacken, wird der Wolf zum praktischen Sündenbock gemacht –  von einer Regierung, die von der Zerstörung des ländlichen Mittelstands ablenkt.

Was machen die Klagen?

Noch besteht Hoffnung auf europäischer Ebene: Die italienische Organisation Green Impact hat gemeinsam mit Partnern wie LNDC Animal Protection, Earth ODV, One Voice und weiteren Verbänden beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage gegen die Herabstufung des Wolfs von Anhang IV auf Anhang V der FFH-Richtlinie eingereicht (Rechtssache T-563/25).Sollte der EuGH die Herabstufung als wissenschaftlich unbegründet und politisch motiviert einstufen und für nichtig erklären, würde das die gesamte Rechtsgrundlage für die deutsche Wolfsjagd und die Managementpläne der Länder massiv erschüttern. Allerdings kann eine solche Entscheidung eineinalb bis drei Jahre oder länger dauern. Bis dahin können längst zahlreiche Wolfsfamilien und Rudelstrukturen irreversibel zerstört sein. Eine späte Rücknahme der Herabstufung käme für viele betroffene Rudel dann zu spät.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

10 Gedanken zu „Bundesrat öffnet Tür zur Wolfsjagd – und knebelt den Rechtsschutz

  1. „Wissenschaftliche Erkenntnisse aus Skandinavien und anderen Ländern zeigen eindeutig: Solche pauschalen Abschüsse senken die Risszahlen langfristig nicht, sondern können sie sogar erhöhen.“
    Das passt diesen Herrschaften doch wunderbar ins Konzept, dann können sie noch mehr Wölfe abschießen.

    „Keine aufschiebende Wirkung von Klagen mehr: Abschussgenehmigungen und Managementpläne dürfen trotz laufender Klage vollzogen werden. Ein getöteter Wolf bleibt tot – irreversibler Schaden.“
    Ich bin erschüttert, dass so ein Unsinn in einem angeblichen Rechtsstaat zum Gesetz werden kann.

    1. wundert Sie dies? Naturschutz in Deutschland ist IMMER zweiter Gewinner, es sei denn, er wird gebraucht um Wirtschaftswachstum zu generieren, wie der lächerliche Versuch den Nadelforst Schwarzwald als Nationalpark auszuweisen .

  2. vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Fraktion Die Linke im Bundestag sieht es ebenso.
    Der Wolf ist für die natürliche Regulierung des Wildbestandes in unseren Wäldern sehr wertvoll. Probleme mit Herdentieren (Das Hauptargument der Abschussbefürworter*innen) treten vor allem dort auf, wo Herdenschutz vernachlässigt wurde oder zu spät auf die neuen Herausforderungen mit der Rückkehr der Wölfe reagiert wurde.
    Trotz des sehr hohen Schutzstatus des Wolfes ist es auch heute bereits möglich, „problematische“ Wölfe nach mehreren Rissen von Weidetieren per Einzelgenehmigung durch die zuständige Behörde legal zu bejagen. Mit einer Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes im Jahr 2020 ist dies explizit bestätigt und erleichtert worden.
    Eine Degradierung des Schutzes des Wolfes lehnen wir daher ausdrücklich ab. Die mit der Aufnahme des Wolfes in das Jagdgesetz erhoffte Rechtssicherheit für den Abschuss von „Problemwölfen“ beschneidet erheblich die Rechtssicherheit des Schutzes des Wolfes. Wenn argumentiert wird, der Riss von Weidetieren steige parallel zum Aufkommen von Wolfsrudeln und daraus die Notwendigkeit der Bejagung abgeleitet wird, ist der Schutz des Wolfes generell in Frage gestellt. Die durch Wölfe besetzte ökologische Nische in Deutschland ist nach verschiedenen Erhebungen noch bei weitem nicht geschlossen. Auch wenn argumentiert wird, der Wolf habe inzwischen einen guten Erhaltungszustand erreicht, ist dessen Potential für den Waldschutz und die Vitalisierung des Wildbestandes noch längst nicht erreicht.
    Wir lehnen die Gesetzesänderung zur Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz ab und setzen auf eine Intensivierung von Herdenschutzmaßnahmen. Die Linke forderte in ihrem Entschließungsantrag (https://dserver.bundestag.de/btd/21/044/2104474.pdf) von der Bundesregierung unter anderem, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der darauf abzielt, das Wolfs-Monitoring und die wissenschaftliche Begleitung zu stärken, indem das Wolfs-Monitoring unabhängig, transparent und bundeseinheitlich fortentwickelt wird. Die Forschung zu Herdenschutz, Rudeldynamik und Konfliktprävention solle ausgebaut und die Auswirkungen jagdlicher Eingriffe auf Sozialstrukturen von Wolfsrudeln sollten systematisch evaluiert werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Nicklas Kurzweil

    1. Kueber Niklas, wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sind auch komplett geben Einzelabschüsse. Wir treten für eine Beendigung der allgemeinen Jagd ein. Zum Wohle für alle Wildtiere.

  3. Warum gibt es Bauern, die nicht den Schutz ihrer Herden, wie vom Staat angeboten, nützen? Aber dann jammern!? Oder gibts das Abgebot und andere nicht mehr für die kleineren ökologisch arbeitenden? So sterben diese Höfe, obwohl die meisten von uns deren Produkte wollen.

  4. wer hier noch an einen funktionierenden Rechtsstaat glaubt, hat nichts begriffen. Bedient wird hier eine Elite, Lobbyisten und Personen, denen Wildtiere, nur dazu dienen, sie abzuschießen.
    Was den Wolf anbelangt, bedient man sich der unbegründeten Angst der Menschen und gibt den Tierhaltern, die nicht bereit sind, ihre Tiere zu schützen, eine Möglichkeit, gegen die Wölfe zu hetzen.

  5. Das darf doch nicht sein einmal gehört der Wolf zu Deutschland, und dann soll er abgeschossen werden . Wer bekommt dann die Prämie

  6. Das die Wölfe jetzt gejagt werden dürfen freut doch die Jäger, jetzt können Sie ohne eine Strafe zu bekommen Wölfe Jagen und somit jagt Konkurrenten ausschalten und mehr Rehe Wildschweine usw schießen können.deshalb muss der Wolf weg. Ich hasse Jäger,sie töten aus langweilie und weil Sie es können.Nicht weil Sie es müssten auch Jagen Sie gesunde junge Tiere keine Alten Kranken was der Wolf aber tut, der Wolf hält das Ökosystem im Gleichgewicht was die Menschen nicht können den Wolf zu bejahen ist eine dumme Idee finde ich der Mensch muss seine Tiere Schützenmit sinem guten Zaun und Herdenschutzhunde ich hatte mal einen gehabt und ich weiß wie wachsam und stark sie sind er hat sogar einen Einbruch in eine Gaststätte mit darüber liegenden Ferienzimmer auf dem Land wo wir Urlaub gemacht haben verhindert Er. schützt alles was in seiner Umgebung ist. Der Wolf muss geschützt werden und nicht bejagt.

  7. This is Heart Breaking . I know some of these hunters it is provoked among a group of hunters that are very wealthy power hungery sick people.

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