Sachsen – Jungwölfin vergnügt sich mit Hundepool und klaut Solarleuchte

Von Füchsen ist das Verhalten bekannt, aber auch Jungwölfe können auf verrückte Ideen kommen. Eine Tochter aus dem Rudel Gohrischheide schaute sich nachts auf einem offenen an ein Feld grenzendes Gartengrundstück um, vergnügte sich mit dem Hundepool und klaute eine Solarleuchte. Ein ungewöhnliches Verhalten? Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. finden das nicht.

Eine junge Wölfin hatte wohl Langeweile und sie schlich sich nachts in einen nicht eingezäunten Garten. Beispielbild. Das Orinalbild in in der verlinkten PM zu sehen.

Um es gleich vorweg zu sagen. Die Situation konnte dadurch entspannt werden, in dem einfach ein Zaun das Grundstück nun abschließt.

Die Fachstelle Wolf schreibt am 07. Juli 2022 in ihrer Pressemitteilung, dass ein vergleichbarer Fall bisher nicht bekannt und das Verhalten für Wölfe eher untypisch wäre. Dies verwundert uns, denn die Welpen des Milkeler Rudels hatten vor ein paar Jahren ein ähnlihces Verhalten gezeigt. Sie klauten einem Waldarbeiter einen Helm. Auch ein Tierfilmer hatte in einer seiner Dokumentationen nachgewiesen, dass Jungwölfe dafür verantwortlichen waren, dass Baustellenkegel verschwunden waren. Ein in einen Kegel eingebaute Wildkamera belelgte schließlich das leicht kriminelle Verhalten von Jungtieren, die dabei aufgenommen wurden, wie sie den Plastikkegel zerlegten.

Wölfin sucht keinen Kontakt zu Menschen

Dass der Wolf jeweils nachts in den Garten gegangen ist, als keine Menschen zugegen waren, deute allerdings darauf hin, dass er nicht den Kontakt zu Menschen suchen würde. Das Wasser aus dem Hundepool oder auch die Fährte des Hundes könnten ihn angelockt haben, heisst es weiter in der Einschätzung der Fachstelle Wolf.  Die Gemeinde Liebschützberg liegt inmitten von Landwirtschaftsflächen und grenzt an einen Wald. Ein Ball, der eigentlich dem Hund gehörte wurde von ihr zerlegt und sie fand eine Solarleuchte wohl so interessant, dass sie sie mitnehmen wollte. Das Teil sei mehrere hundert Meter weit weg auf einem Feld gefunden worden. Auch einen Gartenschlauch hätte das Tier zerlegt.

Zur Einordnung: In der Region der Gemeinden Liebschützberg und Strehla gab es in den letzten Monaten wiederholt Wolfssichtungen sowie Übergriffe auf Weidetiere und Wildgatter. Bislang war unklar, welche Wölfe in der Region aktiv sind. Mit den jetzt vorliegenden Ergebnissen der genetischen Untersuchungen wird deutlich, dass die Wölfe des Rudels, dessen Kerngebiet im Naturschutzgebiet Gohrischheide Zeithain nördlich von Riesa liegt, auch linkselbisch unterwegs sind. Bei dem Tier, das jüngst wiederholt den Garten aufsuchte, handelt es sich um eine ein- oder zweijährige Tochter dieses Rudels. Zudem konnte sie auch bei einem Riss am 25. April 2022 in einem Wildgatter in der Gemeinde Liebschützberg nachgewiesen werden. Bei weiteren Rissen wären auch ihre Eltern, die alte Fähe des Rudels Gohrischheide sowie der aktuelle Rüde des Rudels, beteiligt.

Es liegt also an den Anwohnern und Tierhaltern ihre Gärten zu schließen und ihre Tiere zu sichern.

Hier die PM mit Foto der Wölfin: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1049406

Wolfsschutz-Deutschland e. V. schlägt Alarm: Wolfsrudel an der Grenze zu Polen „verschwunden“

Die im vergangenen Herbst bekannt gegebenen Wolfsmonitoringzahlen wiesen bereits darauf hin, dass es in Sachsen kaum noch Zuwachs an Wölfen gibt. Begründet wurde dies offiziell durch eine besonders hohe Dynamik unter den einzelnen Rudeln. Diese hohe Dynamik bestand aber bereits seit mehreren Jahren, ohne dass sich die Wölfe bekriegt hätten. Zudem war es oft Verwandtschaft, die sich im Nachbarrevier ansiedelte.  Wolfsschutz-Deutschland e. V. vermutet etwas anderes. Seit die Schonzeit für Rothirsche aufgehoben wurde und Wildschweine wegen der Amerikanischen Schweinepest im großen Stil erschossen werden, verschwinden auch die Rudel an der Grenze zu Polen. So ist ein so gut wie wolfsfreier Korridor entstanden. Besteht ein Zusammenhang? Hier unsere Reportage.

Die Natur in der Oberlausitz an der Grenze zu Polen ist atemberaubend schön. Feuchtgebiete wechseln sich mit Heiden und sandigen Böden ab. Dazwischen große eindrucksvolle Wälder, in denen sogar Kraniche brüten. In den Seengebieten und Fischteichgebieten leben Wildgänse, Kormorane, Reiher, Kraniche und sogar Seeadler. Es wirkt wie ein Paradies für Wildtiere, wo sanfter Tourismus und Naturfotografierende ihr zuhause finden. Doch hinter diesen paradisischem Anblick lautert der Tod. Verursacht von Jägern im Blutrausch, die auch in Naturschutzgebieten und sogar Totalreservaten ihr Unwesen treiben.

 

Neißeschleife in der Morgendämmerung. Früher gab es einen regen Austausch an Wildtieren zwischen Polen und Deutschland. Heute ist auf beiden Seiten der Grenze ein kilometerlanger Zaun angebracht, der Tiere am Überqueren hindern soll. Grund: die Abwehr der ASP. Um Wölfen den Wechsel zu erleichtern, errichtete der Forst am Truppenübungsplatz Oberlausitz Kletterhilfen. Auf Druck der Jägerschaft wurden diese wieder abgebaut.

 

Sogar Kraniche brüten jedes Jahr in der Oberlausitz an der Grenze zu Polen.

Weiter Blick in die Landschaft an der Grenze zu Polen.
Auch Beutegreifer wie Bussarde, Seeadler und Milane „verschwinden.“

 

Blick in die Landschaft an der Grenze zu Polen.

 

Niederspree

 

Bei Niesky. Nur ein Fuchs lässt sich in der Abenddämmerung am Waldrand blicken.

 

 

Normalerweise geben wir niemals Standorte bekannt. Hier müssen wir eine Ausnahme machen. Denn dieses Rudel in Neusorge gehört zu den „verschwundenen“ Rudeln. Seit 2017 lebte die Fähe GW1144f aus Biehain mit dem Rüden GW570m  aus Daubitz in dem Gebeit an der Grenze zu Polen. Sie hatten einmal vier und einmal acht Welpen. Ihr Revier liegt genau in dem Bereich, in dem die Jäger praktisch Narrenfreiheit wegen der Schweinepest haben.

Schon ein Jahr vorher „verschwand“ ein Rudel bei Weißwasser, dann Neiße, Biehain (Ein Teil lebt jetzt bei Konigsheimer Berge) und Niesky.

 

Blick durch eine unserer Forschungskameras nach Sachsen. Wildschweine haben wir kaum noch auf den Karten, da sie gnadenlos zusammen geschossen werden. Angeblich um eine Verbreitung der Schweinepest zu verhindern. Dabei wird keine Rücksicht auf die Balance der Ökosysteme an der Grenze zu Polen genommen, wo zusätzlich noch ein Zaun die Schweine am Passieren hintern soll. Bis hinein in Prozessschutzgebiete, in denen dort eigentlich nur im vierten Quartal eines Jahres gejagt werden darf, werden die Tiere verfolgt. Dabei sind längst ganz andere, durch Menschen verursachte Übertragungswege in die Schweinemastanlagen entdeckt worden. Auch Jäger selbst können die Schweinepest übertragen. Wölfe hingegen können helfen, die Schweinepest einzudämmen. Wir berichteteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/01/10/neue-studie-woelfe-koennen-afrikanische-schweinepest-asp-eindaemmen/?fbclid=IwAR06SeAS05HjjPKippIivhFZXTU3xZoUiinTcswR6CBmJP2CJ2u4w2Y7tXI

Jäger verdienen an Abschüssen

„Für das Jagdjahr 2021/2022 wird für jedes erlegte Stück Schwarzwild grundsätzlich 70 € je Tier als Aufwandsentschädigung gewährt. In grenznahen Landkreisen und kreisfreien Städten zu Thüringen, Sachsen und der Tschechischen Republik werden 100 € je Tier gewährt.“ https://www.wildtierportal.bayern.de/wildtiere_bayern/185480/index.php?fbclid=IwAR3YpbahLzFhtVJLULhdHC-vhgfvWoLrSbiMAkdlN1tdIB-dOeVg42-Dg7o
Dazu auch ein sehr interessantes Schreiben der Offenen Jagdgesellschaft Sachsen, in dem gefordert wurde, den Tierschutz praktisch außer Acht zu lassen.  https://ojs-sachsen.de/2020/12/was-wird-das-denn-oejv-mit-einem-schreiben-an-staatsministerin-koepping/

Tierfeindliches Konzept „Wald vor Wild“ beenden!

Im Jahr 2020 wurde auch die Schonzeit für Rothirsche im Kreis Görlitz aufgehoben. Dies deckt sich mit dem Zeitpunkten des Verschwindens der Wolfsrudel.
Die Rothirsche und auch Rehe sind dort ständig auf der Flucht. Nicht etwa vor Wölfen, sondern vor ständigen Jagdevents sowie Störungen durch Waldrodungen, die nicht mehr wie früher nur bei Frost stattfinden.  Die Gesellschaftsjagden des Staatsbetriebes Sachsenforst mit dutzenden, manchmal mehr als einhundert Jägern und Treibern mit ihren Hunden finden mitlerweile fast das ganze Jahr über statt.

Die Philosophie des sächsischen Umweltministeriums und des ihm unterstellten Staatsbetriebs Sachsenforst ist wildtierfeindlich und nicht tierschutzkonform. Es gibt keine stichhaltigen Belege dafür, dass der seit Jahren kontinuierlich steigende Abschussplan von Rot- und für Rehwild tätsächliche Minderungen an Verbissen der Bäume bringt. Der hohe Jagddruck treibt Rothirsche nämlich erst in die Wälder hinein. Rothirsche sind eigentlich Steppenhirsche, die wunderbar beim Freihalten von Flächen helfen können. Den Bestand der Rothirsche könnten wiederum Wölfe in Schach halten.

Zu Jagd-Events kommen regelmäßig über einhundert Jäger aus allen Teilen der Republik und aus Nachbarländern angereist. Mangels eigener Jagdmöglichkeiten nutzen diese Jäger hier jede Chance gegen Gebühr , stattliche Trophäen zu ergattern.

Bei dieser Art der Jagd wird auf alles geschossen, was vor die Flinte kommt. Dadurch werden überlebenswichtige Strukturen im Familien- und Rudelverband von Rothirschen und Rehen zerstört. Immer wieder kommt es auch zu Fehlschüssen. Aktive haben oft in diesen Gebieten bereits elendig leidende schlimm verwundete Hirsche und Rehe gefunden, die seit Tagen gelitten haben mussten. Beschwerden bei den Behörden führen in der Regel nicht weiter. Zuckt der Zeigefinder am Gewehr auch, wenn ein Wolf vor die Flinte läuft? Logischerweise werden alle Tiere des Waldes bei solchen Jagden aufgeschreckt.

Werden bei solchen Treibjagden auch Wölfe geschossen? Einen Beweis haben wir nicht, aber Whistleblower und Jäger, denen das Gemetzel selbst wohl langsam ans Gemüt geht, erzählen dies unter vorgehaltener Hand. Öffentlich äußern möchte sich niemand. Aber der zeitliche Zusammenhang zwischen dem Verschwinden der Wolfsrudel an der Grenze und der Bekämpfung der Schweinepest ist frappierend. Wer hier  S S S (Schießen, Schaufeln, Schweigen) kann sich relativ sicher sein, dass ein erschossenes Tier in den riesigen Gebieten nie gefunden werden wird.

2018 wurden zwei Streichelziegen eines Kindergartens bei Uhsmannsdorf gerissen. Eine Abschussforderung wurde damals nicht genehmigt. Auch, weil wir nachwiesen, dass die Tiere nicht geschützt waren. Plötzlich fanden jedoch in diesem Gebiet große Treibjagden statt und das Biehainer Rudel, das dort lebte, verschwand.

 

In so genannten Totalreservaten oder Prozessschutzgebieten soll die Natur, bzw. der Wald sich selbst überlassen werden. Gejagt darf hier nur im vierten Quartal eines Jahres. Es findet jedoch das ganze Jahr starke Jagdbewegung statt.

 

Im Prozessschutzgebiet Niederspree darf nur im jeweils vierten Quartal eines Jahres gejagt werden. Die Jäger haltern sich allerdings nicht daran. Konsequenzen haben sie kaum zu befürchten.

 

Verlassene Wolfshöhle im Neusorgegebiet.

 

Die Biehainer Fähe. Teile des ehemaligen Biehainer Rudels bilden nun das Rudel Königshainer Berge, südlich des ehemaligen Reviers. Was vertrieb sie von dort? Waren es die Treibjagden?

 

Blick in das ehemalige Revier des Rudels Niesky. Unser aktives Mitglied Lara Sommer auf der Suche nach Losung.

 

Wo viele Rudel leben, ist auf den Wegen immer Wolfslosung zu finden, denn die Tiere markieren so ihre Reviergrenzen. Im Bereich an der Grenze zu Polen ist von Weißwasser im Norden von Ostsachsen bis Görlitz im Süden so gut wie nichts mehr zu finden. Das Neißerudel ist noch offiziell gelistet, wir finden aber keine Spuren mehr. Im Spätwinter war ein neues Wolfspaar bei Neusorge aufgetaucht. Auch dieses Paar verschwand nach kurzer Zeit wieder.

 

An allen Ecken stehen Hochsitze.

Wir fordern ein Verbot der Hobbyjagd in Totalreservaten und Naturschutzgebieten

Diesem Treiben muss ein Ende bereitet werden. Wir fordern ein komplettes Verbot der Hobbyjagd in ganz Deutschland. In diesem empfindlichen Ökosystem müssen aber sofort tragende Konzepte her, um die Natur durch die Ausbeutung zu bewahren und zu beschützen. Hausschweine werden nicht dadurch gegen die Schweinepest geschützt, in dem man ihre wilden Verwandten an Masse umbringt und dadurch ganze Ökosysteme ins Wanken bringt. Wie jedes Tier des Waldes, haben auch Wildschweine ihre Funktion. Aber es bestehen vor allem auch ethische Gründe, das Massaker an Wildschweinen, Rehen, Waschbären, Marderhunden, und vielen weiteren Arten, endlich zu beenden. Diese Mitlebewesen haben genauso ein Anrecht auf ihren Platz, wie wir Menschen. Wenn wir nicht endlich lernen, zu teilen, wird auch unsere Art Geschichte sein, weil wir unseren eigenen Planten zerstören.

Wir brauchen Hilfe und Unterstützung

Die Aufhebung der Schonzeit für Rothirsche sowie die Bekämpfungsmaßnahmen stellten sich bereits als Riesenproblem heraus, und dann kamen noch die Coronamaßnahmen hinzu. Während die anfangs die Arbeit der Jäger als „systemrelevant“ eingestuft worden ist, mussten wir Naturschützer zu Hause bleiben. In dieser Zeit haben wir das Neusorgerudel verloren. Ein bitterer Verlust für uns, denn dieses Rudel war das Rudel, das unserem Sitz am Nächsten lebte. Wir haben es mit einer Lobby zu tun, die über ein Vielfaches an Macht und Geld verfügt. Um hier auch weiterhin Paroli bieten zu können brauchen wir sowohl finanzielle Unterstützung, als auch aktive Mitarbeit. Wir sichern akztiven Mitgliedern Anonymität zu.  Wir suchen dringend tier- und naturliebende Menschen aus den Gebieten rund um Weißwasser, Hähnichen, Rothenburg, Görlitz, Knappenrode, Bärwalder See, Niesky, Uhsmanndorf, usw. sowie in ganz Sachsen. Ebenso sichern wir Informantinnen und Informanten Schutz und Anonymität zu. Unter 0176-48732612 erreichen Sie direkt den Vorstand von Wolfsschutz-Deutschland e. V.

Wie kann ich auch aktiv mithelfen?

Natürlich können Sie auch aktiv in unserem Verein mithelfen, darüber würden wir uns sehr freuen! Voraussetzung ist, dass Sie sich – wie wir – für den uneingeschränkten Schutz der Wölfe einsetzen wollen. Schreiben Sie uns einfach über unser Kontaktformular eine Nachricht.

Hier unsere Kontonummer:

 

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

BIC BELADEBEXXX

Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

https://www.dbb-wolf.de/Wolfsvorkommen/territorien/karte-der-territorien

Quellen: https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/09/22/faktencheck-sachsen-schiessbefehl-auf-uhsmannsdorfer-wolf-ist-nicht-legal/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/02/15/sachsen-wolfsschutz-deutschland-e-v-protestiert-gegen-den-abbau-von-kletterhilfen-ueber-asp-zaeune-fuer-woelfe/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/10/28/keine-rasante-vermehrung-neue-wolfszahlen-fuer-sachsen-entlarven-alte-probleme/

https://www.kreis-goerlitz.de/Aktuelles.htm/01-Aktuelles/Bekanntmachungen/Afrikanische-Schweinepest-breitet-sich-weiter-aus-Der-gesamte-Landkreis-wird-als-gefaehrdetes-Gebiet-eingestuft.html?keyword=2180,2306&eps=25

https://www.kreis-goerlitz.de/Aktuelles/Archiv-der-Meldungen.htm/Bekanntmachungen/Allgemeinverfuegung-des-Landkreises-Goerlitz-zur-Aufhebung-der-Schonzeit-fuer-Rotwild-im-Gebiet-des-gemeinschaftlichen-Jagdbezirks-Neusorge.html?

Zahlen Jagdstrecke Sachsen: https://ljv-sachsen.de/aktuelle-jagdstrecke/

Karte Forstbezirk Oberlausitz: https://www.sbs.sachsen.de/oberlausitz-7296.html

Nicht nur im Odertal verheerend, auch in Ostsachsen: https://www.spektrum.de/news/afrikanische-schweinepest-ein-zaun-quer-durch-einen-nationalpark/1988536

Interessantes Forschungsprojekt zur oralen Immunisierung von Wildschweinen gegen Schweinepest: https://d-nb.info/961981164/34

Wölfin aus Sachsen bis nach Hessen gewandert

Sie stammt aus der Dahlener Heide in Sachsen und sie wurde Ende März bei Cornberg in Nordhessen genetisch nachgewiesen. Ob GW1873f allerdings in Hessen bleibt, ist nicht sicher. Jährlich legen Jungtiere auf ihren Wanderungen hunderte bis tausende Kilometer zurück. Ihr größten Feinde sind der Straßenverkehr und wolfshassende Menschen, die sie nach Sichtungen beseitigen wollen.

Durch die kürzlich abgeschlossene genetische Analyse einer Kotprobe, die am 29.03.22 bei Cornberg im Kreis Hersfeld-Rotenburg genommen wurde, konnte ein neues Wolfsindividuum identifiziert werden: Die Wölfin mit dem Laborkürzel GW1873f stammt aus dem Wolfsterritorium Dahlener Heide in Sachsen. Dies hat das wildtiergenetische Labor der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung nun dem Wolfszentrum Hessen (WZH) mitgeteilt.

Beispielbild Wölfin ©Brigitte Sommer

Es handelt sich um den Erstnachweis dieses Tiers für Hessen, nicht um den Nachweis der Sesshaftigkeit. Als sesshaft gilt ein Wolf erst dann, wenn er über einen Zeitraum von sechs Monaten wiederholt in einem Gebiet nachgewiesen wird. Ob die neue Wölfin sich in Hessen niederlässt oder nur auf der Durchreise ist, müssen weitere Nachweise im Rahmen des Wolfsmonitorings zeigen. Zuständig dafür ist das Wolfszentrum Hessen (WZH) im Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG).

Hintergrund

In Hessen gibt es derzeit vier sesshafte Einzelwölfe sowie zwei Wolfspaare und ein Rudel mit Nachwuchs. Grundsätzlich ist in ganz Hessen mit durchziehenden Wölfen zu rechnen.

Kurz zuvor wurde ein junger Wanderwolf bei Homberg Ohm bedroht. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/02/12/hessen-junger-wanderwolf-wurde-bei-homberg-ohm-bedroht/

Hier die Presseinformation: https://www.hlnug.de/presse/pressemitteilung/neue-woelfin-in-nordhessen-identifiziert?fbclid=IwAR2PrRQsDpawuJEpgbOGRpUvl4k3fwJmXayckerNi1lkkJ7QR7jdBuxXSE0

 

Eilmeldung: Wolf in Sachsen illegal erschossen – merkwürdige Informationspolitik

Beispielbild toter Wolf

Bei einem Blick auf die Statistik von DBB-Wolf ist uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. aufgefallen, dass seit Anfang des Jahres 2021 bis heute schon zehn Wölfe umgekommen sind. Alleine davon fünf Tiere in Sachsen. Ein Altwolf aus dem Territorium Neustadt/Spremberg wurde bereits am 28. Januar tot aufgefunden. Er ist als illegal getöteter Wolf markiert.

Ein Mitarbeiter von der Fachstelle Wolf in Sachsen gab uns heute die telefonische Auskunft, dass ein Gutachten belegen würde, dass der Wolf erschossen worden sei, und auch bereits Ermittlungen laufen würden, er uns aber keine weitere Auskunft geben wolle. Für uns eine ziemliche Merkwürdigkeit, denn es war bislang immer üblich, zu illegal erschossenen oder getöteten Wölfen eine Presseinformation zu erhalten. Wir sind gespannt, was Printmedien in den nächsten Tagen über diesen Fall bringen werden. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. werden auch in diesem Fall Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Die Informationspolitik hat aber auch jeden Fall ein „Geschmäckle“. Hier kann auf jeden Fall der Eindruck entstehen, dass eine Augenmerk auf illegale Wolfstötungen verhindert werden soll, bzw. die Aufklärung solcher Taten nicht Ernst genug genommen werden könnte. Gar nicht eingetragen in die Liste, ist die „Entnahme“ der Wölfin, die auf Geheiß des Niedersächsischen Umweltminister Lies stattgefunden hat. Früher waren solche Abschüsse in der Liste als „Managementmaßnahme“ gekennzeichnet.

Laut DBB-Wolf leben außer den zwei Elterntieren auf dem Gebiet des Rudels auch sechs Welpen. Falls wirklich der Altwolf erschossen worden sein sollte, könnte die Altwölfin bereits wieder trächtig sein. In diesem Fall wird sie es schwer haben, ihre Welpen alleine großzuziehen. Es könnte aber auch sein, dass durch den Abschuss des Vaterwolfs neuer Nachwuchs verhindert werden sollte und das Rudel zerschossen werden sollte. Wir beobachten in Sachsen momentan erneut besorgniserregende Tendenzen.

 

Quelle: www.dbb-wolf.dehttp://www.dbb-wolf.de

Wolfsschutz Deutschland e. V. klagt an: Schon 75 Wölfe in 2020 durch Schuld von Menschen umgekommen

Seit über 20 Jahren gibt es wieder Wölfe in Deutschland. Seither gab es keinen einzigen Angriff eines frei lebenden Wolfes in Deutschland auf Menschen. Wir müssen uns also wirklich nicht vor Wölfen fürchten. Ganz im Gegenteil. Die bedrohten Beutegreifer müssen sich vor uns Menschen fürchten.

Sieben illegale Tötungen – ein Fall einfach „nachlegalisiert“

Schon sieben Mal wurden in diesem Jahr Wölfe illegal getötet. Alleine zwei Fälle gibt es bereits im Oktober. Die Dunkelziffer schätzen wir mindestens dreifach so hoch ein. Wir fragen uns, wo hier der Rechtsstaat bleibt. Ermittlungen laufen regelmäßig ins Leere und Verfahren, wenn sie denn überhaupt eröffnet werden, werden einfach eingestellt. Den skandalösesten Fall beschreibt eine Abschuss einer Jungwölfin im April. Der Grund: sie habe sich mit einem Hund gepaart. Eine anschließende Untersuchung ergab, dass das Jungtier gar nicht tragend war. Wir erstatteten Anzeige gegen Minister Backhaus und Folgende. Ein Verfahren wurde erst gar nicht aufgenommen. Stattdessen landet dieser Fall nun in der Statistik als „Wolfsmanagementmaßnahme“. Wir berichteten über diesen Fall hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/04/14/mecklenburg-vorpommern-wolfsschutz-deutschland-e-v-erstattet-anzeige-gegen-minister-till-backhaus-und-landrat-sebastian-constien-wegen-illegaler-toetung-einer-woelfin/

Fünf Fälle erscheinen in der Statistik als „unklar“. Besonders pikant ist es hier, dass ein Altwolf aus dem Rosenthaler Rudel getötet worden ist. Seit Jahren versuchen Wolfshasser aus Sachsen dieses Rudel zu eliminieren. Doch auch in Sachsen-Anhalt und Brandenburg sowie Mecklenburg-Vorpommern scheint sich die SSS-Kultur (Schießen, Schaufeln, Schweigen) immer mehr breit zu machen.

69 tote Wölfe im Straßenverkehr

69 Wölfe mussten ihr Leben im Straßenverkehr lassen.

Mit viel gutem Willen können wir die Zahl der Wölfe in Deutschland mit Welpen auf zirka 1.000 Tiere schätzen. Bis Ende des Jahres könnten es sogar noch 100 tote Wölfe, wie im jahr 2019, werden. Gerade in diesem Bezug empfinden wir Forderungen der Jäger- und Bauernlobby, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen, seinen Schutzstatus zu minimieren und zu regulieren geradezu eine Frechheit. Zumal der Wolf noch immer auf der roten Liste als gefährdete Art aufgeführt ist. https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/10/10/rote-liste-der-wolf-gilt-in-deutschland-noch-immer-als-gefaehrdete-art/

In Sachsen „verschwinden“ ganze Rudel

In Sachsen vermissen unsere Mitglieder die Spuren von kompletten Rudeln. Zudem wird in Prozesszuschutzgebieten eindeutigt gejagt, obwohl dies dort verboten ist. Auch in Bayern ist ein Wolf seit diesem Jahr verschwunden. Der Vaterwolf des Rudels auf dem Trupü Grafenwöhr.

Wir fordern die Landesregierungen auf, endlich den Schutz der Wölfe zu gewährleisten, statt Wolfsverordnungen zu kreieren – wie der Niedersächsische Umweltmnister Lies –  die eindeutig genauso gegen EU-Recht verstoßen, wie die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes.

Quellen: https://www.dbb-wolf.de/totfunde/auflistung-nach-jahren

https://www.onetz.de/deutschland-welt/grafenwoehr/grafenwoehrer-wolf-id3119706.html?fbclid=IwAR2gk2DNDE9-zqCkgs-3slNXSq1-Hhqi83OhVKmifdzEtnyZ7tzbLDf6LZU

 

Offener Brief an Bürgermeister Andreas Lysk (Weißkeißel) sowie Autor Hermann Tydecks von Tag24

13.08.2019

Warum verbreiten Sie Fake-News, wenn sie doch angeblich keine Hysterie verbreiten wollen?

Lieber Herr Bürgermeister Lysk und lieber Herr Tydecks,

in Sachsen gibt es große Probleme, die sicherlich wenig bis gar nichts mit Wölfen zu tun haben.  Auch die Wahlen stehen kurz bevor. Viele Bürger Ostsachsens fühlen sich abgehängt. Viele Stadträte fühlen sich von Rechten bedroht. Doch statt sich wirklich mit dem Rechtsruck zu beschäftigen, werfen einige Politiker anscheinend noch einmal alles an Argumenten vors Wahlvolk, was vermeintlich Wählerstimmen einbringen könnte. So dienen wohl Wölfe als willkommene Abwechslung zu den wirklichen Herausforderungen. Zeitungen, die sich an die Politiker anbiederten und nicht neutral schrieben, werden auch Hofberichterstatterpresse genannt. Dass eine solche Berichterstattung leider inzwischen keine Seltenheit mehr darstellt, ist nur noch beschämend. Es ist so auch nicht verwunderlich, warum die Auflagen von Zeitungen oft nur noch einen Abwärtstrend erkennen lassen. Mit reißerischer Berichterstattung und alternativen Fakten ist dieser Trend jedenfalls unserer Meinung nach nicht aufzuhalten. Herr Tydecks, Sie sollten sich schämen, einen Artikel mit einer Tatsachenbehauptung aufzumachen, die so nicht stimmt. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt nämlich gar nicht bekannt, wer oder was den Hund getötet hat.

Herr Bürgermeister Lysk, wir möchten Sie daran erinnern, sich doch ebenfalls an die Wahrheit zu halten. Die Zitate, die ihnen in diesem Artikel zugeschrieben werden, entsprechen wohl nicht der Wahrheit.

Zitat: „HÜNDIN GETÖTET: BÜRGERMEISTER FORDERT ABSCHUSS DES KILLER-WOLFS

ANDREAS LYSK WILL IN WEISSKEISSEL KEINE HYSTERIE VERBREITEN“

Von Hermann Tydecks

Weißwasser – Schon wieder fiel in der Oberlausitz in Weißkeißel (Landkreis Görlitz) ein Hund offenbar einem Wolf zum Opfer (TAG24 berichtete). Der entstellte Kadaver der Bernersennen-Schäferhündin „Schila“ (†10) wurde nahe der Siedlung gefunden. Der Bürgermeister der Gemeinde fordert jetzt den Abschuss des Raubtiers. https://www.tag24.de/nachrichten/weisswasser-huendin-getoetet-buergermeister-fordert-abschuss-killer-wolf-andreas-lysk-1166087?fbclid=IwAR32oefWambFf_xh3UgXDfc_IKrHjSCxNKNE-OTcjDP53bx9ODglp4blYiY

Wir waren vor Ort und haben unter anderem  mit einigen  Nachbarn über den Vorfall  gesprochen.  Sie hätten noch nie einen Wolf  in der Region gesehen, sagten sie zu uns. Angeblich hätten aber irgendwelche weiteren Bekannten angeblich schon einmal Wölfe gesehen. Dies sei aber mehr Hörensagen und Ausschmückung von Geschichten á la „stille“ Post, als es Fakten entspräche.  Wir haben das Gelände im Umkreis von zirka zwei Kilometern  nach Wolfsspuren bzw. Losungen  sowie Rissresten abgesucht,  aber nichts dergleichen gefunden. Der getötete Hund soll ein großer schwarzer 45 kg schwerer Hund gewesen  sein und er wäre sonst eigentlich immer auf dem Grundstück in einem Zwinger eingesperrt gewesen. Zwingerhaltung halten wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. aus tierschutzrechtlichen Gründen allerdings für sehr bedenklich.

Polizei und Fachstelle Wolf dementieren

Dieser Hund scheint also keineswegs ein geliebtes Familienmitglied gewesen zu sein. Die Auskunft, dass der Hund im Zwinger gehalten worden war, deckt sich auch mit einem Artikel aus TAG 24, in dem die Hundehalterin Madeleine Troll behauptet, dass die Polizei ihr gesagt hätte, es sei ein Wolf gewesen. Polizei und Wolfsexperten hätten ihren eigenen Verdacht sofort bestätigt. Wir fragten vorgestern bei der Polizei nach. Hauptwachtmeister Urban von der Polizei Weißwasser gab uns die Auskunft, dass am 07.08.2019 Beamte vor Ort lediglich einen toten Hund vorgefunden hätten. Irgendwelche Spekulationen hätte die Polizisten bestimmt nicht gemacht und es sei auch nichts im Bericht vermerkt. 

Erhebliche Zweifel an der Darstellung der Hundebesitzerin

Vanessa Ludwig von LUPUS und der Fachstelle Wolf in Nossen gab uns vorgestern die telefonische Auskunft, dass Mitarbeiter der Fachstelle Wolf vor Ort nie angeben würden, dass der Hund mit Sicherheit von einem Wolf gerissen worden sei. Es sei bereits viel von dem Kadaver gefressen worden. Man hätte lediglich den Wolf als Verursacher nicht ausschließen können. Allerdings wäre ein Verschleppen des Hundekopfes normalerweise eher anderen Waldbewohnern, wie zum Beispiel Füchsen zuzuschreiben. Der Kadaver des Hundes sei ins Leibnitz-Institut nach Berlin gebracht worden, wo weitere Untersuchungen stattfinden würden. Dort würde man auch DNA-Proben nehmen, die anschließend im Senckenberg-Institut in Gelnhausen  untersucht werden würden. Erst wenn weitere Ergebnisse vorliegen würden, könne man genauere Auskunft geben. Außerdem habe man dort Wildkameras aufgehängt, um zu schauen, was oder wer sich dort weiter aufhält. 

Auf erneute telefonische Anfrage bekamen wir noch einmal die Auskunft, dass es noch keine neuen Erkenntnisse geben würde.

Selbst wenn es stimmt, dass Frau Troll einen Wolf an ihrem toten Hund gesehen hat, heißt das noch lange nicht, dass ein Wolf auch tatsächlich den Hund gerissen hat. Wölfe fressen nämlich auch Aas. Auch wenn die DNA-Analyse einen Wolf bestätigen sollte,  heißt das nicht, dass der Wolf auch der „Täter“ war.

Unser Team vor Ort hatte das Gefühl, dass die Befragten nicht von einem Wolfsübergriff überzeugt sind und diese Geschichte nicht wirklich glauben. Oder hat ein Jäger den Hund erschossen und den Kopf wegen einer verräterischen Wunde verschwinden lassen? Unklar. Fakt ist, dass Wölfe Hunde als Spielpartner, als Sexualpartner (sofern in der Ranzzeit kein Wolf zur Verfügung steht) oder als Beute wahrnehmen können. Ein Hund, der allein ohne Besitzer unterwegs ist, kann zur Beute werden, da kein Mensch mit seiner Anwesenheit den Wolf schützt. Wölfe sehen uns Menschen ebenfalls als Beutegreifer, deshalb sind Hunde an der Leine in Wolfsgebieten in Sicherheit, unangeleinte Hunde nicht. Selbst wenn es also ein Wolf gewesen ist, ist dies keinesfalls ein unnatürliches Verhalten und ein solcher Wolf ist auch nicht als „Killer-Wolf“ zu bezeichnen.

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Sommer

Vorsitzende Wolfsschutz-Deutschland e. V.

 

Faktencheck: Angeblicher Hunderiss in Sachsen – Lügt die Besitzerin?

Hinter dieser Baumgruppe liegt das Anwesen.

 

Weißkeißel liegt inmitten von Wäldern und Feldern. Kein Wunder sind hier viele Wildtiere unterwegs.

 

Im Februar des vergangenes Jahr wurde ein Wolf in der gleichen Gegend erschossen, weil er einen Hund getötet haben sollte. Wolf „Zottel“ litt höchstwahrscheinlich unter Räude. Diese hätte behandelt werden können. Es gibt zwei Medikamente in Tablettenform, die man als Köder damals hätte verabreichen können.  Stattdessen erschoss man das Tier. Wir berichteten: https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/02/23/erschiessung-wolf-zottel-veroeffentlichung-ueber-gutachten-wirft-noch-mehr-fragen-auf-petition-weiter-offen/

Nun scheint diese Methode der Abschussforderung von Wölfen ein Comeback zu erleben. Am 7. August wurde erneut ein toter Hund bei Weißkeißel aufgefunden. Schon erscheinen die ersten reißerischen Berichte über den aktuellen  Vorfall.

Tag 24 schreibt:

Weißwasser –Entsetzen in der Oberlausitz! In Weißkeißel (Landkreis Görlitz) fanden Halter ihren geliebten Mischling Schila (10) leblos auf und völlig entstellt, ohne Kopf. Die Bernersennen-Schäferhündin wurde von einem Wolf getötet, das vermutet nicht nur die Polizei.

Hundehalterin Madeleine Troll (43) betrat am Morgen ihre Terrasse.

„Ich sah in rund 200 Metern Entfernung einen Wolf auf der Wiese, wie er an etwas zerrte. Ich dachte, er hätte ein Reh gerissen“, sagt die Bürokauffrau traurig. „Da wusste ich noch nicht, dass er gerade unsere Schila fraß.“ Zitat aus dem Artikel: „Entsetzen in der Oberlausitz! In Weißkeißel (Landkreis Görlitz) fanden Halter ihren geliebten Mischling Schila (10) leblos auf und völlig entstellt, ohne Kopf. Die Bernersennen-Schäferhündin wurde von einem Wolf getötet, das vermutet nicht nur die Polizei. Hundehalterin Madeleine Troll (43) betrat am Morgen ihre Terrasse. „Ich sah in rund 200 Meter Entfernung einen Wolf auf der Wiese, wie er an etwas zerrte. Ich dachte, er hätte ein Reh geriss“, sagt die Bürokauffrau traurig. „Da wusste ich noch nicht, dass er gerade unsere Schila fraß.“ Hier geht es zum Artikel https://www.tag24.de/nachrichten/weisswasser-wolf-beisst-hund-tot-schila-raueber-holt-sogar-ihren-kopf-1163688?fbclid=IwAR019hUvPU-mS-bg3i1UmBPd8W88txYNHkxDGCJdX1LJtOWvg91cFZ-4RXY

Wir waren vor Ort und haben unter anderem  mit einigen  Nachbarn über den Vorfall  gesprochen.  Sie hätten noch nie  einen Wolf  in der Region gesehen, sagten sie zu uns. Angeblich hätten aber irgendwelche weiteren Bekannten angeblich schon einmal Wölfe gesehen. Dies sei aber mehr Hörensagen und Ausschmückung von Geschichten á la „stille“ Post, als es Fakten entspräche.  Wir haben das Gelände im Umkreis von zirka zwei Kilometern  nach Wolfsspuren bzw. Losung  sowie Rissresten abgesucht,  aber nichts dergleichen gefunden. Der getötete Hund soll ein großer schwarzer 45 kg schwerer Hund gewesen  sein und er wäre sonst eigentlich immer auf dem Grundstück in einem Zwinger eingesperrt gewesen. Zwingerhaltung halten wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. aus tierschutzrechtlichen Gründen allerdings für sehr bedenklich.

Dieser Hund scheint also keineswegs ein geliebtes Familienmitglied gewesen zu sein. Diese Auskunft deckt sich auch mit einem Artikel aus TAG 24, in dem die Hundehalterin Madeleine Troll behauptet, dass die Polizei ihr gesagt hätte, es sei ein Wolf gewesen. Polizei und Wolfsexperten hätten ihren eigenen Verdacht sofort bestätigt. Wir fragten heute bei der Polizei nach. Hauptwachtmeister Urban von der Polizei Weißwasser gab uns die Auskunft, dass am 07.08.2019 Beamte vor Ort lediglich einen toten Hund vorgefunden hätten. Irgendwelche Spekulationen hätte die Polizisten bestimmt nicht gemacht und es sei auch nichts im Bericht vermerkt. 

Lügt die Hundebesitzerin?

Vanessa Ludwig von LUPUS und der Fachstelle Wolf in Nossen gab uns die telefonische Auskunft, dass Mitarbeiter der Fachstelle Wolf vor Ort nie angeben würden, dass der Hund mit Sicherheit von einem Wolf gerissen worden sei. Es sei bereits viel von dem Kadaver gefressen worden. Man hätte lediglich den Wolf als Verursacher nicht ausschließen können. Allerdings wäre ein Verschleppen des Hundekopfes normalerweise eher anderen Waldbewohnern, wie zum Beispiel Füchsen zuzuschreiben. Der Kadaver des Hundes sei ins Senckenberg-Institut nach Berlin gebracht worden, wo weitere Untersuchungen stattfinden würden. Dort würde man auch DNA-Proben nehmen, die anschließend im Senckenberg-Institut in Gelnhausen  untersucht werden würden. Erst wenn weitere Ergebnisse vorliegen würden, könne man genauere Auskunft geben. Außerdem habe man dort Wildkameras aufgehängt, um zu schauen, was oder wer sich dort weiter aufhält. 

Anmerkung von Wolfsschutzz-Deutschland e.V. : Selbst wenn es stimmt, dass Frau Troll einen Wolf an ihrem toten Hund gesehen hat, heißt das noch lange nicht, dass ein Wolf auch tatsächlich den Hund gerissen hat. Wölfe fressen nämlich auch Aas. Auch wenn die DNA-Analyse einen Wolf bestätigen sollte,  heißt das nicht, dass der Wolf auch der „Täter“ war.

Unser Team vor Ort hatte das Gefühl, dass die Befragten nicht von einem Wolfsübergriff überzeugt sind und diese Geschichte nicht wirklich glauben. Wollten sich die Besitzer am Ende selber ihres ihnen lästig gewordenen Hundes entledigen? Oder hat ein Jäger den Hund erschossen und den Kopf wegen einer verräterischen Wunde verschwinden lassen? Unklar. Fakt ist, dass Wölfe, Hunde als Spielpartner, als Sexualpartner (sofern in der Ranzzeit kein Wolf zur Verfügung steht) oder als Beute wahrnehmen können. Ein Hund, der allein ohne Besitzer unterwegs ist, kann zur Beute werden, da kein Mensch mit seiner Anwesenheit den Wolf schützt. Wölfe sehen uns Menschen ebenfalls als Beutegreifer, deshalb sind Hunde an der Leine in Wolfsgebieten in Sicherheit, unangeleinte Hunde nicht. Selbst wenn es also ein Wolf gewesen ist, ist dies keinesfalls ein unnatürliches Verhalten. 

In der Gegend um Krauschwitz befindet sich das Daubitzer Rudel sowie das Nochtener Rudel. Die Anwohner sollten eigentlich seit Jahren schon auf Wölfe eingestellt sein.

 

 

Schönes Wochenende allen Lesern mit unseren neuen Wolfsfilmen!

Wolfsschutz-Deutschland e.V. wünscht allen Lesern unseres Blogs ein wunderschönes Wochenende!

Die neuen, kleinen Filme von unseren Wildtierkameras in Sachsen sollen Euch das Wochenende noch etwas versüßen. Familie Wolf streift mit ihren Kindern durch den Wald, Wolfswelpen trampeln vor sich hin, um die Gegend zu erkunden und Mutter Wolf lässt sich von ihren Kindern abschlecken. Diese Tiere haben ebenso ihre Lebensberechtigung, wie wir Menschen auch, das müsste so langsam auch mal in den Köpfen der Politiker ankommen.

Habt ein entspanntes Wochenende und genießt diese Videos! 🙂

 

 

 

 

Wolfsschutz-Deutschland : „Lex Wolf“ ein Machwerk von Lobbyisten

P R E S S E M I T T E I L U NG

  1. Mai 2019

Als ein „Machwerk von Lobbyisten aus Bauernverbänden, Weidetierhaltern und vielen Jägern“ bezeichnete Brigitte Sommer, die Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland e.V.,  den durch gewinkten  Gesetzesentwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes, der das Abschießen von Wölfen erleichtert und das Ausrotten von Wolfshybriden legalisiert.

Das willkürliche Abschießen von Wölfen, völlig unabhängig davon, welcher Wolf den Riss verursacht habe, sei ein weiterer Schritt, den Natur- und Artenschutz in Deutschland zugrunde zu richten. Auch die Art und Weise, wie dieses Gesetz zustande gekommen sei, zeige diktatorische Ausmaße. Es sei demokratisch nicht akzeptabel, dass anerkannte Naturschutzorganisationen über den Inhalt des Gesetzesentwurfs erst aus der Zeitung erfahren haben.

In dem Gesetz werde völlig außer Acht gelassen, dass Risse nicht durch ansässige Rudel, sondern auch von durchwandernden Jungwölfen verursacht werden könnten. Sommer: „Weder die SPD-Umweltministerin Svenja Schulze, noch alle anderen Ministerinnen und Minister haben sich vorher mit der Biologie des Wolfs beschäftigt. Fallen Elterntiere weg, werden nicht weniger, sondern mehr Weidetiere gerissen“.  Statistiken würden das beweisen. „Mit ihrem Gesetz hebelt die Bundesregierung nicht nur das EU-Recht aus, sondern auch das Tierschutzgesetz“, erklärte Brigitte Sommer. Im Gesetz sei kein Wort von Herdenschutz zu lesen. Derweil sei es so, dass Weidetierhalter Wölfe bereits seit Jahren anfüttern würden, um ebenso Wolfsabschüsse fordern zu können. Damit setzen sie bewusst das Leben der ihnen anvertrauten Tiere aufs Spiel, so Sommer. Seit zwei Jahren würde der Verein Wolfsschutz-Deutschland regelmäßig nachweisen, dass Weidetiere nicht vor Wolfsangriffen geschützt würden. Hinzu komme, dass die Bundesumweltministerin auf der Webseite ihres Ministeriums eine ganz anderes politische Richtung präsentiere. Wörtlich stehe dort zu lesen: „Eine Bejagung ist grundsätzlich keine Lösung für den Herdenschutz, weil die verbleibenden Wölfe weiterhin ungeschützte Nutztiere angreifen werden. Außerdem werden bestehende Rudelstrukturen schnell zerstört und zuwandernde Wölfe und elternlose Jungtiere noch eher auf schlecht geschützte Nutztiere zurückgreifen als auf Rehe oder Wildschweine“.

Eine Politik gegen Natur und Umwelt

Dabei sei es laut Europäischer Union seit Anfang des Jahres möglich, dass die Weidetierhalter 100 Prozent Entschädigung bei Rissen erhalten sowie eine 100 Prozent Förderung bei der Anschaffung von Zäunen und auch Herdenschutzhunden. Nach dem Wortlaut des Gesetzes dürften Weidetierhalter nun überhaupt keine Motivation mehr haben, ihre Tiere zu schützen. Dabei wirke funktionierender Herdenschutz. Außerdem würden Statistiken auch beweisen, dass es in vielen Regionen, wie beispielsweise in Baden-Württemberg oder auch Schleswig-Holstein mehr Hunde- als Wolfsrisse gebe. In Niedersachsen und Sachsen könne gerade mal rund die Hälfte aller Vorfälle dem Wolf angelastet werden. Sommer: „Diese Zahlen belegen auch, dass es Weidetierhalter mit dem Schutz ihrer Tiere eben nicht ernst meinen“.

Äußerst bedenklich und irrwitzig sei, dass Abschüsse schon zur Abwehr drohender landwirtschaftlicher Schäden erlaubt seien. Sommer: „Das ist, als ob die Polizei wahllos ein verkehrssicheres Auto aus dem Verkehr zieht, weil es ja eventuell einen Unfall verursachen könnte.“ Selbst wenn Risse nicht genetisch einem Wolf zugeordnet werden könnten, sei es mit diesem Gesetz nun möglich, einfach Wölfe und sogar ganze Wolfsrudel abzuschießen.

Und wenn der Wolf erneut ausgerottet sei, was das Gesetz unweigerlich nach sich ziehen werde, bestünde nach wie vor das Hunderissproblem. Auch würden Schafe und andere Weidetiere durch Krankheiten und Vernachlässigung ihrer Besitzer sterben. In Bayern, so Sommer, kämen pro Jahr 50.000 Schafe durch Krankheiten und Vernachlässigung um. Durch den Wolf seien dies gerade einmal 50.

Gerade eine Umweltministerin habe die Verantwortung, Politik für und nicht gegen die Umwelt zu machen, doch das, so Sommer, sei schon lange nicht mehr der Fall.

Auch die im Gesetz festgeschriebene Ausrottung von Wolfshybriden sei absolut nicht hinnehmbar. Bei einer von der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung festgestellten Hybridisierungsrate der Wölfe in Deutschland von unter einem Prozent bestehe keine Gefahr, dass sich Wolfshybriden so stark ausbreiten, dass sie den sogenannten „reinerbigen Wolf “ verdrängen. Eine solche Vorgehensweise, wie durch die Bundesregierung jetzt beschlossen, sei als rassistisch zu bezeichnen, betonte Sommer, die erklärte, dass ihr Verein mit allen möglichen Mitteln die Umsetzung dieses derart naturfeindlichen Gesetzes verhindern werde.

Hier die PM als PDF-Datei:

PM_Lex_Wolf_Machwerk_von_Lobbyisten

Unser Protest sowie großer Faktencheck zur neuen Wolfsverordnung in Sachsen

Das Sächsische Kabinett hat am  (16. April 2019) die Sächsische Wolfsmanagementverordnung (SächsWolfMVO) beschlossen. Enwurf WOLFSMANAGEMENT VERORDNUNG – vom Kabinett beschlossene Fassung Sie wird Ende Mai in Kraft treten, berichtet das Umweltministerium in einer Pressemeldung. Die beschlossene Verordnung soll  den bisher bestehenden Wolfsmanagementplan ergänzen, schreibt das Ministerium. In Wirklichkeit ist diese Wolfsverordnung ein Freibrief, um Wölfe einfacher abzuschießen und um die strengen Artenschutzgesetze der EU zu umgehen.

Wölfe sollen zur Bestimmung des Aufenthaltsortes besendert werden dürfen. Wölfe, die sich unter 100 Meter nähern, werden als Problemwölfe dargestellt. Damit bereitet man ein Abschlachten der Jungwölfe vor, die sich zwangsläufig auf ihren Wanderungen ab und an einmal sehen lassen, weil ihnen auch die Erfahrung der Altwölfe fehlt. „Die Tötung sowohl einzelner Wölfe, sowie ganze Rudel und sogar von Welpen soll unter anderem dann stattfinden dürfen, wenn „das öffentliche Leben erheblich gestört wird“, heißt es in einer Stellungnahme. Dies ist nichts anderes als ein Freibrief zur erneuten Ausrottung des Wolfs.

Weideprämien wurden gestrichen

Auch eine Zusammenführung von Aufgaben beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie hat mehr als ein Geschmäckle, denn die Rissbegutachtung und Genehmigung von Entschädigungen sind aus gutem Grund bislang getrennt. Das LfULG wird dazu benutzt, eben nicht den Naturschutz umzusetzen,  sondern es wird ganz klar Lobbyinteressen untergeordnet. Die Schafhaltung in Sachsen wird seit Jahren von der Politik nicht unterstützt, ihr Niedergang hat nichts mit den Wölfen zu tun. Ein Antrag der GRÜNEN und LINKEN auf eine Weidetierprämie wurde beispielsweise im Sommer während der Fußballweltmeisterschaft abgeschmettert. Dass in fast der Hälfte der Risse in Sachsen nicht einmal der Wolf Anteil hat, wird ebenso nicht erwähnt, wie die Problematik, dass viele Weidetierhalter ihre Tiere teilweise gänzlich ohne Zaun laufen lassen und sogar die tierschutzrechtlich sehr fragwürdige Form der Anbindehaltung noch immer praktizieren. Darüber hinaus ist in vielen Fällen kein Mindestschutz eingehalten worden. Nun wird auch noch das Kontaktbüro Wölfe in Sachsen und das LUPUS-Institut ab Juli 2019 quasi kaltgestellt. 

Wir widersprechen diesem Werk der CDU-SPD-Koalition auf das Schärfste. Diversen Naturschutzverbände, wie NABU, Grüne Liga, IFAW, WWF oder der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe wurde eine Anhörung gewährt. Diese Orgas hätten mit Hilfe eines Normenkontrollverfahrens Einspruch einlegen können. Die Liste der Orgas, die angehört wurden ist unter dem Faktencheck verlinkt. Wir fordern die Naturschutzorganisationen auf, rechtliche Schritte gegen diese Sächsische Wolfsverordnung einzulegen. 

Aus der Pressemitteilung des Umweltministeriums: 

So dürfen Wölfe vergrämt werden, wenn sie sich an einem Wohngebäude aufhalten oder sich einem Menschen auf weniger als einhundert Meter nähern, sich nicht verscheuchen lassen und dadurch das öffentliche Leben gestört wird.

Eine Entnahme, also Tötung, können die zuständigen Behörden dann vornehmen, wenn sich ein Wolf einem Menschen auf weniger als 30 Meter nähert und eine Vergrämung erfolglos geblieben ist. Auch zur Vermeidung erheblicher wirtschaftlicher Schäden ist eine Entnahme möglich: überwindet ein Wolf die in der Verordnung genannten Schutzmaßnahmen innerhalb von zwei Wochen zweimal, kann er entnommen werden.

Die Verordnung enthält darüber hinaus ein landesweites Programm zur Besenderung von Wölfen. Um möglichst genaue Erkenntnisse über den Aufenthaltsort und die Bewegungsmuster der Wolfsrudel im Freistaat Sachsen zu erhalten, sollen landesweit einzelne Wölfe mit einem Senderhalsband ausgestattet werden.

Ebenfalls in der Verordnung geregelt wird die Arbeit der neuen Fachstelle Wolf im Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG). Die Rissbegutachtung, die Beratung der Nutztierhalter, die Förderung präventiver Maßnahmen sowie wesentliche Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit werden bei dieser Fachstelle gebündelt und können so sachsenweit aus einer Hand umgesetzt werden. Die mit sechs Mitarbeitern besetzte Fachstelle soll mit Inkrafttreten der Verordnung im Mai 2019 ihre Arbeit aufnehmen.

Für Entscheidungen über die Entnahme bzw. die Vergrämung von Wölfen bleiben die Landkreise und Kreisfreien Städte zuständig. Nur diese Ebene besitzt die Ortskenntnis und kann die wirtschaftlichen oder sozialen Folgen von Konfliktsituationen mit Wölfen sicher einschätzen.

Eine weitere Regelung der Verordnung verbietet das Anlocken, das Füttern und die zielgerichtete Annäherung an Wölfe. „Diese Regelung soll dazu beitragen, dass Wölfe ihre Scheu vor dem Menschen behalten“, so der Minister. „Ebenso dürfen sie sich nicht an die Nutztiere als leichte Beute gewöhnen. Ich möchte daher an die Nutztierhalter appellieren, von den bestehenden Fördermöglichkeiten für Herdenschutzmaßnahmen Gebrauch zu machen und ihre Tiere vor Wolfsangriffen zu schützen.“

 

Faktencheck mit ausführlichen Informationen und Links:

Hier die eine Stellungnahme zu zwei Punkten von Richterin a. D. Almut Hirt, die sich auch in der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierrechte – www.djgt.de –  engagiert. Enwurf WOLFSMANAGEMENT VERORDNUNG – vom Kabinett beschlossene Fassung

1. § 8 regelt die Tötung im Interesse der Gesundheit von Menschen und
in Absatz 3 auch die Tötung von Welpen bei der Entnahme beider
Elterntiere.Auf Seite 29 unter “ Zu Absatz 3 “ ist ausgeführt, dass
der Schutz von Elterntieren grundsätzlich zu gewährleisten ist,
allerdings nicht uneingeschränkt, in den Fällen des Schutzes der
Gesundheit von Menschen habe die Abwehr von Gefahren für den Menschen
Vorrang.Dagegen ist schwerlich etwas einzuwenden.Im Gegensatz zu dem
so postulierten grundsätzlich zu gewährleistenden Elternschutz, der
fachlich beide Elterntiere umfasst, läßt § 6 Abs. 4 letzter Satz die
Tötung eines Elterntieres jedoch zu, wenn ein Elterntier zur Aufzucht
von Welpen verbleibt Das widerspricht dem in der Begründung auf Seite
29 zu § 8 Abs. 3 grundsätzlich zu gewährenden Elternschutz beider
Eltern und birgt das Risiko des Verhungerns der Welpen, da zur
Aufzucht beide Eltern nötig sind.Dieses tierschutzrelevante Risiko
wird im Fall des § 6 zur Vermeidung erheblicher wirtschaftlicher
Schäden eingegangen. Auch § 9 Abs. 3, der § 8 Abs. 3 für entsprechend
anwendbar erklärt, erlaubt die Tötung von Elterntieren und Welpen aus
Gründen, die nicht der Gefahrenabwehr für Menschen dienen.Die
Verordnung widerspricht in den §§ 6 Abs. 4, 9 Abs. 3 dem in der
Begründung grundsätzlich zu gewährleistenden Elternschutz. und dem
Tierschutzgesetz, zumal auch § 22 Abs. 4 BJagdG den Grundsatz des
Elternschutzes selbst für Wild ohne Schonzeit enthält. Erst recht muss
dieser Grundsatz für Individuen einer streng geschützten Tierart
gelten.
2. § 7 regelt die Tötung von Hybriden einschließlich ihrer Welpen ohne
Einzelfallprüfung und ohne Berücksichtigung des Umstands, dass bei der
von der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung festgestellten
Hybridisierungsrate von unter 1% gegenwärtig keine Gefahr besteht,
dass sich Hybriden so stark ausbreiten, dass sie den sogenannte
reinerbigen Wolf verdrängen oder zu vernichten drohen, wie es nach §
45 Abs. 7 Nr.2 BNatSchG erforderlich ist. § 7 enthält keine an § 45
Abs. 7 BNatSchG orientierte Einzelfallentscheidung, noch lässt er Raum
für eine Ausübung pflichtgemäßen Ermessens. Die Vorschrift ist
ungültig, da sie sich nicht in dem in § 45 Abs. 7 Satz 1 bis 3
BNatschG vorgegebenen Rahmen hält.

 

Hier der Text des Entwurfs zur Wolfsverordnung: Wolfsmanagement_Stand_05122018

Hier eine Liste der Beteiligten und Organisationen, die angehört wurden: Liste_Anhoerung_Beteiligte.pdf

Unser Protest gegen die neue Wolfsverordnung vom 18. Dezember https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/12/19/wolfskonzept-der-cdu-und-spd-koalition-in-sachsen-ist-ein-freibrief-zur-wiederausrottung-des-wolfs/

Das schrieb Wolfram Günther von den Sächsischen Grünen auf seinem Facebook-Profil:

Wolfram Günther von den Grünen:  Seit einigen Jahren sind Wölfe in Sachsen wieder heimisch und nicht ohne Grund sind sie streng geschützte Tiere. Dass heute ein Umweltminister die Möglichkeit geschaffen hat, nach einem Wolfsriss einfach beliebig ins Wolfsrudel hineinzuschießen, zeigt in aller Deutlichkeit, welchen Stellenwert die Umwelt und der Artenschutz bei der sächsischen CDU genießen. Zudem ist allgemein bekannt, dass das aus guten Gründen auch artenschutzrechtlich nicht funktioniert. Es geht der CDU also offensichtlich gerade nicht darum, Probleme mit einzelnen auffälligen Wölfen rechtskonform zu lösen.
Das ist reine Schaufensterpolitik, bei der dann der Schwarze Peter an die Gerichte, Umweltverbände bzw. nach Berlin und Brüssel geschoben wird. Niemandem ist geholfen, wenn einfach in Wolfsrudel geschossen wird.

Für uns GRÜNE ist klar, dass Weidetiere durch regelgerechte Herdenschutzmaßnahmen geschützt und die Weidetierhalter generell auskömmlich unterstützt werden müssen. Deshalb wollen wir GRÜNE endlich eine Weidetierprämie, die auch wirklich funktioniert. Bei der Einhaltung der fachlichen Standards beim Herdenschutz müssen endlich alle mitziehen. Die Lücken hier sind der entscheidende Grund für die anhaltenden Übergriffe auf Weidetiere! Wölfe, die ansonsten Ärger machen, müssen in erster Linie fachgemäß vergrämt werden. Warum sich die CDU seit Monaten gegen eine Weidetierprämie stellt und rechtlich nicht umsetzbaren Budenzauber betreibt, bleibt ihr Geheimnis. 

Pressemeldung des Kontaktbüros Wölfe in Sachsen: 20190417_PM_Das Kontaktbüro geht mit der Zeit – Aufgabenanpassung ab Juli 2019