NRW – Protestbriefaktion zum Mitmachen: Kein Todesurteil für Wolfsmutter Gloria
Umweltminister Oliver Krischer rechne in Kürze mit der nötigen Allgemeinverfügung für einen Abschuss der so genannten „Problemwölfin“ Gloria (GW954f). Laut dpa sagte dies der Minister am 22. November im Umweltausschuss des Landtages. Zuständig sei der Kreis Wesel, in dessen Gebiet das Wolfsrevier Schermbeck am Niederrhein fällt. Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert und legt Fakten vor, die einem Abschuss widersprechen. Lesen Sie hier unseren Artikel und machen Sie mit bei der Brief-Protestaktion an den Umweltminister.
Der Wölfin seien am 20., 21., und 24. Oktober neue Nutztierrisse genetisch nachgewiesen worden, sagte der Grünen-Politiker. Damit seien aus seiner Sicht die Bedingungen der Wolfsverordnung für eine Entnahme des Tieres erfüllt. Das Land habe intensiv mit dem Kreis Wesel zusammengearbeitet und ihm alle nötigen Informationen für die rechtliche Bewertung etwa der wirtschaftlichen Schäden durch den Wolf zur Verfügung gestellt.
Gloria soll über mehrere Jahre hinweg zahlreiche Nutztiere gerissen haben, neben einer großen Zahl von Schafen nachweislich auch ein Pony. Laut eines Gutachtens waren die allermeisten Weidetiere nicht geschützt gewesen.
Der Kreis Wesel habe unterstrichen, dass eine mögliche Entnahme gründlich geprüft werden und in jedem Fall rechtssicher erfolgen müsse. Diese Rechtssicherheit zweifeln wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. stark an.
Bereits 2021 war ein Vorstoß eines Schäfers für einen Abschuss der Wölfin vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gescheitert. Laut dpa sei „die Prüfung des Kreises Wesel noch nicht abgeschlossen.“
In NRW sei ein neuer Erlass in Vorbereitung, der den Wolfsabschuss erleichtern soll, heißt es weiter. Der Erlass sehe vor, dass genetisch identifizierte Wölfe abgeschossen werden dürfen, die mindestens zwei Mal in einem engen zeitlichen Zusammenhang intakte Schutzzäune von mindestens 0,90 Metern Höhe überwunden und Tiere gerissen hätten. Aus gutem Grund schreiben andere Bundesländer eine Zaunhöhe von 1,10 Metern vor. Warum UM Krischer die Zaunhöhe herab gesetzt hat, erschließt sich uns nicht.
Für diesen Erlass sei die Verbändeanhörung am 19.11. ausgelaufen, er werde «kurzfristig» in Kraft gesetzt, kündigte Krischer in der Ausschusssitzung an.
Nur ein Prozent der Gesamtpopulation lebt in NRW
In Nordrhein-Westfalen gibt es seit 2009 einzelne, durchziehende Wölfe, seit 2018 ist der Wolf in NRW dauernd sesshaft geworden. Diese Rückkehr des Wolfes in seine ehemaligen Verbreitungsgebiete, zu dem NRW gehört, erfolgte dabei auf natürliche Weise, heißt es in einer Pressemitteilung des Umweltministeriums von gestern.
Laut Monitoringjahr 2022/2023 des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) lagen in NRW fünf besetzte Territorien (Schermbeck, Leuscheid und territoriale Einzeltiere in den Territorien „Hohe Mark“, „Dämmerwald-Üfter Mark“ sowie „Ebbegebirge“). Damit lebt in Nordrhein-Westfalen nur rund 1% des deutschlandweiten Wolfsbestands. Wie für alle Bundesländer sei auch für Nordrhein-Westfalen davon auszugehen, dass zusätzlich zu den mehr oder weniger dauerhaft besetzten Territorien sporadisch einzelne durchwandernde Wölfe auftreten, die tage- oder wochenweise in NRW verbleiben und auf ihrer Wanderung NRW wieder verlassen.
Die Landesregierung setze aus diesem Anlass auf umfangreiche Herdenschutzmaßnahmen. Deshalb hat die Landesregierung erst jüngst die Förderkulisse präventiv auf fast die Hälfte der Landesfläche ausgeweitet. Unserer Meinung nach reicht dies nicht aus. Um Schäden von wandernden Jungwölfen zu ersetzen, müsste ganz Deutschland und somit auch ganz NRW als Wolfsgebiet ausgewiesen werden und überall gefördert, aber auch gefordert werden.
Schießen statt schützen?
„In Nordrhein-Westfalen werden wir die Wolfsverordnung kurzfristig praxisgerechter und rechtssicherer gestalten und die Herdenschutz-Förderung zeitnah weiterentwickeln“, sagte Umweltminister Oliver Krischer. „Dabei hat die Unterstützung der Schäferinnen und Schäfer beim Herdenschutz oberste Priorität. Im Vorgriff haben wir daher nun die Förderangebote ausgebaut, um Tierhalterinnen und Tierhalter beim Herdenschutz zu unterstützen.“ so Krischer.
In den Herdenschutz-Fördergebieten werden 100 Prozent der Kosten für investive Herdenschutzmaßnahmen gefördert. Neben Zäunen umfasst dies unter bestimmten Voraussetzungen auch die Anschaffung und Ausbildung von Herdenschutzhunden. Zusätzlich bestehen großräumige Pufferzonen, in denen ebenfalls Herdenschutzzäune gefördert werden. Die Förderrichtlinie Wolf umfasst zudem Angebote zur Entschädigung von Tierverlusten und weiteren Schäden (wie Tierarztkosten oder Schäden an Schutzvorrichtungen), die landesweit gewährt werden (in Herdenschutz-Fördergebieten ist nach einer halbjährigen Übergangszeit mindestens ein bestehender Grundschutz erforderlich).
Wie im vergangenen Jahr stehen auch 2023 wieder bis zu zwei Millionen Euro für Maßnahmen nach den Förderrichtlinien Wolf zur Verfügung (rund 430.000 Euro wurden im Jahr 2022 genutzt).
Warum so wenig Interesse von Seiten der Weidetierhalter fragt sich Wolfsschutz-Deutschland e. V.? Solange Wolfsabschüsse als Problemlösung angeboten werden, so lange wird es auch Weidetierhalter geben, die ganz offensichtlich Risse herbei führen, um eine Abschussverfügung zu erlangen. Dieser Tatsache scheinen sowohl die Umweltminister der einzelnen Bundesländer, als auch die Bundesumweltministerin Steffi Lemke nicht ins Auge blicken zu wollen, denn laut Presseinformation soll der Umgang mit dem Wolf und seinem aktuellen Erhaltungszustand bis Heute Gegenstand der Umweltministerkonferenz von Bund und Länder unter dem Vorsitz Nordrhein-Westfalens in Münster sein. „Wir müssen zu praxisgerechteren Regelungen im Umgang mit problematischen Wölfen kommen. Daher begrüße ich die Initiative des Bundes. Wir haben es mit einzelnen Tieren zu tun, die sehr geschickt Herdenschutzmaßnahmen überwinden. Dagegen müssen wir etwas tun, um die Akzeptanz für den Wolf insgesamt zu erhalten“, sagte Minister Krischer. Dabei ist laut Umfrage sogar der größte Teil der Landbevölkerung für den Schutz der Wölfe. Abschüsse erhöhen die Akzeptanz nach Meinung von Wolfsschutz-Deutschland e. V. nicht, sondern solche Abschüsse sind Geschenke an die Jagdlobby.
Hier unser Protestschreiben (Text kann einfach kopiert werden)
Umweltministerium Nordrhein-Westfalen
Umweltminister Oliver Krischer
Emilie-Preyer-Platz 1
40479 Düsseldorf
Tel: 0211 4566-0 | Fax: 0211 4566-388
Vorab per Mail:
01.12.2023
Betr.: Abschussverfahren gegen Wölfin Gloria (GW 954f)
Sehr geehrter Herr Minister Krischer,
laut einem Artikel der dpa rechnen sie in Kürze mit einer Allgemeinverfügung zum Abschuss von Wölfin Gloria (GW954f). Es ist zwar der Kreis Wesel zuständig, aber Sie haben die Funktion des übergeordneten Entscheidungsträgers inne.
Der Wölfin Gloria (GW954f) seien am 20., 21., und 24. Oktober neue Nutztierrisse genetisch nachgewiesen worden. Damit seien aus Ihrer Sicht die Bedingungen der Wolfsverordnung für eine Entnahme des Tieres erfüllt. Das Land habe intensiv mit dem Kreis Wesel zusammengearbeitet und ihm alle nötigen Informationen für die rechtliche Bewertung etwa der wirtschaftlichen Schäden durch den Wolf zur Verfügung gestellt.
Wir widersprechen hier auf das Entschiedenste, denn es wurden bislang keine Alternativen, wie zum Beispiel Vergrämungsmaßnahmen oder der Einsatz von Herdenschutzhunden in Betracht gezogen.
Zudem hat Gloria (GW954f) mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch in diesem Jahr im Mai mindestens zwei Welpen geboren. Entsprechende Nachweise hat Wolfsschutz-Deutschland e. V. in seinem internen Monitoring. Diese Tatsache müsste aber auch der Jägerschaft bekannt sein, die wohl zum Großteil das Wolfsmonitoring übernommen hat. Eine Tochter aus dem vergangenen Jahr hilft bei der Aufzucht der Welpen. Dieses Tier wurde auch offiziell nachgewiesen.
Würde nun die Wolfsmutter getötet werden, müssten die diesjährigen Welpen verhungern, weil der Vater und die Tochter aus dem vergangenen Jahr Schwierigkeiten hätten, die Welpen zu versorgen, denn alleine jagen können die Welpen noch nicht. Eine weitere Gefahr wären dann auch mehr, statt weniger Nutztierrisse, weil die Wölfe sich leichter Beute zuwenden. Diese Erkenntnisse wurden längst wissenschaftlich bestätigt. Ein Abschuss hilft Weidetierhaltern also nicht.
Laut einer Pressemitteilung Ihres Ministeriums gibt es in NRW lediglich fünf besetzte Territorien (Schermbeck, Leuscheid und territoriale Einzeltiere in den Territorien „Hohe Mark“, „Dämmerwald-Üfter Mark“ sowie „Ebbegebirge“). Damit lebt in Nordrhein-Westfalen nur rund 1% des deutschlandweiten Wolfsbestands.
Ein Abschuss von Wölfin Gloria (GW954f) würde auch den regionalen Bestand der Wölfe in NRW gefährden und eine Klage hätte nach Ansicht von Wolfsschutz-Deutschland e. V. mit Sicherheit Erfolg. Ihre Tochter aus dem Vorjahr wird das Rudel zudem wahrscheinlich Anfang des Jahres vor Beginn der Paarungszeit verlassen, um sich auf den Weg nach einem eigenen Revier zu machen. Nicht einmal ein Drittel der Jungtiere überleben die gefährliche Reise. Damit ist Gloria ein überaus wichtiges Bindeglied zum Erhalt und zur weiteren Verbreitung des Wolfs in NRW. Deutschland und auch NRW haben sich laut EU verpflichtet, den Wölfen eine Ausbreitung in Deutschland zu ermöglichen. In NRW gibt es noch immer zu wenige Wölfe.
Wolfsschutz-Deutschland e. V. kündigt Strafanzeigen an, sollten Wölfin Gloria (GW954f) oder ein anderer Wolf im Falle einer Abschussverfügung zu Tode kommen.
In zahlreichen Artikeln hat Wolfsschutz-Deutschland e. V. immer wieder nachgewiesen, dass Weidetiere im Raum Schermbeck und Dämmerwald nicht geschützt waren und dass Risse geradezu provoziert worden sind. Entsprechende Artikel sind auf der Homepage www.wolfsschutz-deutschland.de unter entsprechenden Suchbegriffen zu finden und die aktuellsten sind auch noch einmal im Artikel zum Protestschreiben verlinkt.
Laut Gutachten in dem meisten Fällen kein Herdenschutz
Zitat aus dem Gutachten, das Ihr Ministerium selbst beauftragt hatte:
„Wolfsrisse im Wolfsgebiet Schermbeck: In NRW hat es seit 2016 insgesamt 188 Nutztierrisse mit insgesamt 563 getöteten, verletzten und verschwundenen Nutztieren durch Wölfe gegeben. Es gab seit seiner Ausweisung mit Wirkung zum 01.10.2018 im Wolfsgebiet Schermbeck insgesamt 79 Risse, bei denen ein Wolf als Verursacher nachgewiesen werden konnte. In 56 Fällen waren die Nutztiere nicht oder unzureichend durch Herdenschutzmaßnahmen geschützt. In 23 Fällen wurde der Grundschutz durch Wölfe überwunden. Der empfohlene Herdenschutz, der über den Grundschutz hinaus geht, ist insgesamt fünf Mal überwunden worden; seit Oktober 2021 jedoch nicht mehr.“
Fördergelder für Zäune wurden auch in diesem Jahr zu einem Großteil nicht abgerufen, was ebenfalls dafür spricht, dass durch die Provokation von Rissen, eine Abschussverfügung erreicht werden soll.
Wir fordern Sie auf, dass endlich Herdenschutzmaßnahmen umgesetzt werden. Bitte setzen Sie sich gemäß Ihres Amtes auch für den Schutz der Umwelt, und dazu gehört auch der Wolfsschutz, ein, statt dem Druck der Jagd- und Agrarlobby nachzugeben. Insbesondere mahnt Wolfsschutz-Deutschland e. V. an, dass in NRW immer wieder Wölfe aus dem Schermbecker Rudel, so der Partner von Gloria, als auch die Partnerin des Dämmerwaldrüden „verschwunden“ sind. Illegale Jagd auf Wölfe muss endlich mit aller Härte der Gesetze verfolgt werden.
Vorstand Wolfsschutz-Deutschland e. V.
Brigitte Sommer, 1. Vorsitzende
Ulrike de Heuvel, 2. Vorsitzende
Quellen: