Gesetzes-Trick für die Wolfsjagd: Änderung wurde einfach reingeschmuggelt

Was gerade im Hintergrund der Bundespolitik passiert, ist kein juristischer Schönheitsfehler – es ist ein schwerwiegender Angriff auf Demokratie, Transparenz und Rechtsstaatlichkeit. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes (BR-Drucksache 765/25 vom 19. Dezember 2025) ging durch alle vorgeschriebenen Stationen: Referentenentwurf, Kabinettbeschluss, Verbändeanhörung, erste Lesung im Bundestag. In dieser Fassung gab es keinen § 39a BNatSchG. Der neue Paragraph, der den Schutzstatus des Wolfs faktisch aushebelt und praktisch überall erleichterte Abschüsse ermöglicht, tauchte erst später auf – und zwar in der Ausschussempfehlung 765/1/25 vom 19. Januar 2026.

 

Verfahrensfehler im Gesetzgebungsverfahren: § 39a BNatSchG am Bundestag vorbeigeschleust

 

Beispielfoto Wolf © Brigitte Sommer
Das bedeutet, dass genau zu dieser massiven Änderung des Naturschutzrechts keine gesetzlich vorgeschriebene Verbändeanhörung statt (§ 47 GGO) stattgefunden hat.  Der Bundestag hat in der ersten Lesung über einen Entwurf abgestimmt, der diesen Paragraphen nicht enthielt. Der Bundesrat wurde in der 1061. Sitzung am 30. Januar 2026 mit einer Version konfrontiert, die erst nachträglich und ohne ausreichende Prüfung ergänzt wurde.
Das ist kein Versehen. Das ist ein gezieltes Unterlaufen parlamentarischer Kontrolle und der Beteiligungsrechte von Umweltverbänden, Wissenschaftlern und Öffentlichkeit.
Besonders brisant: § 39a BNatSchG greift direkt in § 7 BNatSchG ein – den zentralen Schutzanker für streng geschützte Arten wie den Wolf nach EU-Recht (FFH-Richtlinie, Berner Konvention).
Durch diesen neuen Paragraphen wird der „günstige Erhaltungszustand“ umgangen und eine faktische Bejagung möglich gemacht – ohne dass die betroffenen Naturschutzverbände dazu angehört wurden. Der Einfluss der Jagdlobby liegt offen zutage: Was in der ursprünglichen Fassung noch nicht durchsetzbar war, wurde im Ausschuss „durchgereicht“. Passend dazu forderte der Bundesrat Eile: Durchpeitschen, bevor es auffällt. In Brandenburg erklärte ein SPD-Abgeordneter (Wolfgang Roick) bereits im RBB, man werde zustimmen. Willkommen in einer Demokratie, in der Bürgerbeteiligung und fachliche Prüfung zur lästigen Formalie werden.
Wenn § 39a BNatSchG (in der aktuellen Fassung der Ausschussempfehlung) durchgeht und das Gesetz in Kraft tritt, wären auch wolfsarme Bundesländer (z. B. NRW, Hessen, Rheinland-Pfalz, Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein usw.) deutlich stärker gefährdet als ohnehin schon. Es gäbe keine regionale Ausnahme oder „Schutzzone“ für Länder ohne Rudel. Der Wolf würde überall zur „jagdbaren Art“, sobald er auftaucht – und die Hürden für Entnahmen würden drastisch sinken.

Dieses Vorgehen ist rechtlich angreifbar – sowohl auf nationaler, als auch auf europäischer Ebene

Verstoß gegen Anhörungspflicht (GGO)

Mangelnde Transparenz und Verletzung des Rechts auf Beteiligung

Potenzieller EU-Rechtsverstoß (Artenschutzrichtlinien)

Die darauf basierenden Landesverordnungen werden es ebenso sein. Immerhin: Klagen – auch im Eilverfahren – sind absehbar und vielversprechend. Wolfsschutz-Deutschland e.V. hatte genau dieses Vorgehen bereits früh angekündigt und gewarnt. Schon im Herbst 2025 haben wir in mehreren Beiträgen und Stellungnahmen darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung den Wolfsschutz nicht offen und transparent angreifen, sondern durch Hintertür-Änderungen im Naturschutzrecht aushöhlen wird – ohne echte Beteiligung der Öffentlichkeit und der Verbände. Wir haben damals geschrieben: „Der Wolf wird nicht durch offene Debatte, sondern durch undurchsichtige Verfahrensmanöver geopfert.“ Leider haben wir Recht behalten. Die jetzige Entwicklung ist genau das, was wir vorausgesehen und befürchtet haben. Verlierer sind am Ende nicht nur der Wolf und der Naturschutz, sondern der Rechtsstaat selbst. Wenn Gesetze in Hinterzimmern umgeschrieben werden, ohne dass Parlament, Verbände oder Öffentlichkeit mitreden dürfen, dann ist das keine Gesetzgebung mehr – das ist Willkür.
Beispielfoto spielende Jungwölfe. © Brigitte Sommer

Wir fordern: Sofortige Offenlegung aller internen Abstimmungs- und Änderungsprotokolle

Aussetzung des Gesetzgebungsverfahrens bis eine ordnungsgemäße Anhörung zu § 39a stattgefunden hat

Rücknahme der Änderung, die ohne demokratische Legitimation eingefügt wurde

 

Die Gefahr ist real und betrifft ganz Deutschland, nicht nur Bundesländer mit vielen Wölfen. Deshalb ist es so wichtig, dass jetzt noch Druck gemacht wird und vor allem genau verstanden wird, was auf dem Spielt steht – vor der Anhörung am 23. Februar 2026 und der zweiten Lesung im Bundestag.

Das ist ein Testfall für die Demokratie insgesamt in Deutschland und sollte niemanden kalt lassen. Wer hier schweigt, macht sich mitschuldig.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

18 Gedanken zu „Gesetzes-Trick für die Wolfsjagd: Änderung wurde einfach reingeschmuggelt

  1. Ich bin entsetzt! Das ist ja eine unglaubliche Frechheit, wie wir von Politikern betrogen werden. Was sind das denn für Zustände?
    Ich bin sehr dankbar, dass unser Verein Wolfsschutz so gut aufpasst!

  2. Wenn das stimmt, wovon ich ausgehe, dann ist das ein ungeheurer Skandal! Das muss Folgen haben, da müssen Köpfe rollen!!
    GzSdW, Freundeskreis freilebender Wölfe, Naturschutzinitiative, bitte klagen!
    Wenn die einmal gewählt sind, machen sie, was sie wollen. Wir brauchen endlich Volksentscheidungen in Deutschland, so, wie die Schweiz handhabt!

      1. das handeln gegen das,stimmvolk,bzw. den öffentlich behannten willen des menschenrechtssouveränes ,ist nur dann juristisch gerechtfertigt wenns ich dieser wille gegen die prioritären rechte richtet…wobei wir in der brd z.b. einen gg art 12 oder 12a haben der selbst verfassungsinkohärent ist.und die regierung versucht
        den menschenrechtsbeschluß des verfassungsgerichtes zu unterlaufenbzw. zu hintergehen.was logisch eine perfide rechtswidrige handlung gegen diese prioritären rechte darstellt..de facto und de jure..die zwangsmusterungen und datenerpressungen per strafandrohungen sind staatlich krimminelle handlungen gegen die menschen u. grundrechte.
        mit anderen worten jede partei trumpelt sich durch die gegenwart so dreist wie möglich..und man vergißt dabei das es eine rechtsaufssichtspflicht der obersten justiz hat..die sich nicht begünstigend in schweigen hüllen kann bzw. darf ohne selbst rechtswidrig zu handeln.

  3. Ich bin entsetzt, es beweist mir, die bis jetzt sehr engagiert war, das es keinen Umwelt- und Naturschutz in Deutschland mehr gibt, nur Lobbyismus…. Ich werde jetzt auch sofort aus dem Nabu austreten.

    1. obwohl der nabu ein guter vogelschutz verein ist,hat mich das immer gestört,daß es
      dort maßgeblich auch jäger hat .und bei genauerer bschäfzigung mit der jagd als solches und den oft dreist anmaßenden jäögern..ist meine rechtseinstellung gegen die jagd im allgem. noch verstärkt worden.so,das ich dieses vermeinliche jagdrecht als das was es ist entlarvt un demaskiert grundrechtswidrig erkenne.d.h. ich bin für eine verfassungsklage gegen dieses und andere sogenannte jagdrecht..weil es dies einfach nicht zu geben hat..und es zu dem gegen die selbsteigentümlichkeit
      der freilebenden und damit nicht rechtlosen individuellen tiere gerichtet ist..
      nirgendwo steh z.b. die lebenserhaltung der tiere hat bei der entnahme oberste priorität.insofern istalso die liquidierung bei der entnahme gägiges mittel und nichtdie ausnahme…damit ist der entnahmebegriff rechtungültig ungenau.

  4. Meine volle Zustimmung, Petition ist unterschrieben.
    Nur noch Lug und Trug in allen öffentlichen Institutionen.
    Bauernverband und Jagdverband bestimmen den öffentlichen Diskurs und drängen die politisch Verantwortlichen zu strafbaren Handlungen.
    Übrigens hat der bayerische Jagdfürst Hubsi Aiwanger mal gleich den Goldschakal mit in das neue Jagdgesetz, als jagdbare Art, aufgenommen, vorbei an allen Institutionen, die das entscheiden müssten.

    https://share.google/JIWvEIbkV8sd96zmf

    Und zukünftig sollen auch Biber, Fischotter, Kormoran und Saarkrähe als jagdbare Arten in das Jagdgesetz.

    https://share.google/JdQyf9yRNhYMsc4v5

    Man kann gar nicht so viel essen wie man kotzen möchte.

    1. ja die edie ethische entwicklung wir hier auch rechtlich anachronistisch aufgehalten..
      die anmaßungen der kommissarischen pseudeovetreter machen sich als bock zum gärtner ..rechtswidriger weise.in der hoffnung das land zureichend verdoofblödet zu haen..und reichlich bage gemacht zu habenmit verfassungswidrigen herrschaftsansprüchen.ich bin für die entlassung dieser suspekten regierung..
      wie soll auch ein die letzten 10 jahre abwesender und anderweitig auch abwesender politiker.. verstehen,daß er gar nicht zu herrschen hat und seine möfglichkeiten zu handeln sichinnerhalb der verfasung aufhalten…überhaupt milljadäre kennen keine armurt u.o. not….sonst hätte die cdu längst ein armutsverhinderungs u. aufhebungsprogramm gestartet.
      ja und da man also rechtsethisch nicht zu den mittleren personalien der trägerschaft gehört..ist die alte menschenrechtswidrig laufende wirtschaft besitzkonservativ
      ebenso die privilegienrechte..zuerhalten .. und nicht aufwandsintensiv der menschenrechtsverpflichtung anzupassen.
      und auch bei bibern,ottern,ect. ist das problem die menschliche ausbreitung und d. vernachlässigte schutz. es hat immer noch nicht in allen möglichen flüssen und gewässern zureichende populationen. das umsiedeln wird wohl in bayern z.teil vorgenommen,aber anscheinend nur zur schau für das tv und die so hintergehbaren brvölkerung.
      derrtige demokratie ist eben keinee und keine hat es nicht zu geben.also muß ein bundesplan artenschutz her der das töten von tieren grundsätzlich untersagt..und
      umfassend auf umsiedlung und reökologisierung setzt…. aber solch antiquierte evollutionsanachronisten….. tja…. sollten zumindest nicht staatlich gefördert amtieren.damit recht bleiben kann was es vertragsgemäß sein soll..und keine
      missbrauchsmöglichkeiten offen bleiben.wie gewagt tiere vor allem säugetiere haben ein recht auf sich selbst.sie sind kein freiwild nicht vogelfrei.. eben abballerungsfleisch..sie haben eigentumsrechte an sich selbst.

  5. eine strafanzeige wegen hinteregehung rechtssystemischer gesetzesvorgaben
    halte ich für zwingend notwendig.die derzeitige regierung machr sich besondrs durch die rechtsextremen cdu csuler.. verdächtig verfassungswidrig bemerkbar.
    im weiteren halte ich das jagdgesetz u.a. aus eigentumsvorbehalten für verfassungswidrig.ganz besonders aber in hinblick auf geschützte und schützendwerte tiere.der begriff entnahme ist zu dem sachlich unrichtig.und rechtsmißverständlich.da hier vorgetäuscht wird eine lebend entnahme wäre gemeint. generell wird aber eine exicution praktiziert.somit ist dieser passus rechtswidrig und irrefühtend.die sogenannten rechtsgeber haben sich weder
    selbst rechtswidrig noch unklar aus zudrücken und die gemeinten sachverhalte eineindeutig darzustellen.das ist ihre rechtspflicht und soviel verantwortungsethik ist dann auch notwendig zu erbringen u. zu fördern.damit wir hier keine halblegalen willkür und rechtshintegehungs praktiken haben.
    wie gesagt das jagdrecht ist eine rechtsethisch minderwertige und antiquierte verfassungswidrige pseudorechtlichkeit.es hat keine naschgewiesene notwendigkeiten….eine intakte ökologie derartig zu stören und freies leben zu exicutieren.somit auch eigentumsrechtlichkeiten zu suspendieren.

  6. Einfach nur unfassbar traurig dass Menschen ihre persönlichen und politischen Ziele hinter das Leben von Tieren stellen. Worte wie Empathie sind diesen Menschen wohl fremd. Ich hoffe wirklich sehr dass gegen diese betrügerische Methodik geklagt wird. Ich habe übrigens, vor Wochen, eine offizielle Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht und bin seit einiger Zeit mit der Kommission im schriftlichen Austausch.

  7. Also, dieses infame Vorgehen überrascht mich keineswegs! Ich bin von diesen Politikern seit Jahren nichts anderes mehr gewohnt. Machtgier, Geldgier und ein unfassbarer Narzissmus treiben diese Personen in die politischen Ämter.
    Was aber mache ich mit meiner Wut, meiner Enttäuschung, meiner Traurigkeit?? Ich könnte kotzen angesichts der schrecklichen Lage unserer Natur, unserer wildlebenden Tiere und damit auch der Blutgier, der unsere Wölfe (und leider nicht nur sie) ausgesetzt sind.
    Nach vielen Jahren im Natur- und Tierschutz ist meine Antwort: wir müssen zusammenhalten, uns zusammentun und denen eine kräftige Stimme geben, die sich nicht wehren können – unseren Tieren. Denn es ist auch ihr Planet!

  8. Es geht tatsächlich nur, wenn alle Tierschützer zusammenhalten.
    Wir leben in einem Land, wo die Korruption blüht, wo Lobbyverbände bestimmen und die Politiker machtgierig und ab gehoben sich benehmen. Wer hier noch von Demokratie spricht, hat nichts verstanden. Es ist nur noch IHRE DEMOKRATIE .
    Dass die Natur und die Tiere für diese Politiker unwichtig ist, sieht man an den Windkrafträdern und vielem mehr. Die Natur wird mutwillig zerstört. Ich hoffe, dass alle Verbände, die klagen können, sich zusammenschließen und gemeinsam klagen. Für die Wölfe und alle anderen Wildtiere muss dass sein und wer schweigt, macht sich mitschuldig.

  9. Das ist ja unfassbar und zeigt, wie tief Politiker und alle, die daran beteiligt waren, charakterlich gesunken sind. Hoffentlich gehen genug Bürger wengen diesem Skandal auf die Straße und protestieren gegen die Machenschaften bestimmter Politiker . Betrügereien gegenüber dem Volk – dem Wähler – Zerschlagung der Artenvielfalt Fauna. Da klönnen gar nicht genug Köpfe rollen und Stühle neu besetzt werden.

  10. Es tut mir unendlich leid für die Wölfe, die genauso ein Existenzrecht haben wie die Menschen in Deutschland. Das skrupellose Vorgehen der Politiker und Lobbyisten ist einfach erbärmlich und widerwärtig. Es ist scheinbar bereits gängige Praxis geworden, dass die Machthaber/Gesetzgeber vom Grundgesetz bis zum sogenannten Rundfunkbeitragsstaatsvertrag alles diktatorisch umschreiben und ihrem Willen anpassen, ganz undemokratisch! Darum ist es gut, dass es auch aufmerksame, tierliebende Menschen gibt, die sich für die Wölfe einsetzen! Dafür gebührt dem Team von Wolfsschutz-Deutschland ein großes Dankeschön!

  11. menschen hatten bereits das aussterben und die erhebliche dezimierung von etlichen frei lebenden tieren verursacht..wölfe waren auch darunter. ud es schien so als hätte man umfassend daraus gelernt und wäre bereit das nun endgültig zu korregieren..bei einigen arten ist es wohl erfolgreich gelaufen,wie etwa den wildkatzen…fischotter hingrgen werden in bayern trotz schutz und nicht vollständiger ausbreitung abgeschossen,ermordet.,luchse zu oft überfahren wenn nicht gewildert,wisente umgesiedelt.. weil angeblich sie dem waldschaden.. obwohl
    sie nicht dem wald sondern der forstwirtschaft schaden und eher halbtote ladschaften wieder zum blühen erbringen.
    in der brd ist geld,money kaiser und alles andere wird dem untergeordnet. das ist zwar grundsätzlich vertragswidrig aber recht werden sie nicht bekommen..dagegen.
    sonst wäre die brd nicht da wo sie jetzt steht. allein die veruntreungen des gemeinsamen eigentums aller deutschen..der DB. it ein rechtsskandal gewesen und ein bleibendes..früher hatte es immer 2 personen als zgbegleiter..daswurde auf kosten der qualität und der sicherheit weg gespart…u.a. weil die jeweiligen regierungen lieber ihre spediteursfirmen und potentiellen wähler unterstützten..
    die cducsu ha immer eher klientelpolitik betrieben statt bundespolitische verantwortung getragen.se hat noch nie wirklich gehaftet oder regress geleitet für ihre schlechte poitik an der gesamtgesellschaft und sie wird immer perfider.rechtswidriger..sie ist keine wählbare partei mehr für anständige menschen.
    kurz um wir sind hier weder ursels ponyhof noch merzens milliadärs club.
    beide haben wir nicht nötig.

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