EU will Wolfsschutzstatus in der Berner Konvention herabsetzen
Die Kommission legt heute einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates vor, den Schutzstatus des Wolfs im Rahmen des internationalen Abkommens der Berner Konvention von „streng geschützt“ zu „geschützt“ herabzustufen.
Ohne eine Änderung des Schutzstatus des Wolfs im Rahmen des Berner Übereinkommens – vorbehaltlich der Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten und anderer Vertragsparteien des Berner Übereinkommens –, kann sein Status auf EU-Ebene allerdings nicht geändert werden. Der Vorschlag entspreche weitgehend dem Standpunkt, den das Europäische Parlament in seiner Entschließung vom 24. November 2022 formuliert hat heißt es heute in einer Pressemitteilung.

Präsidentin Ursula von der Leyen wird folgendermaßen zitiert: „Die Rückkehr des Wolfs ist eine gute Nachricht für die Artenvielfalt in Europa. Die Dichte der Wolfsrudel in einigen europäischen Regionen ist inzwischen jedoch zu einer echten Gefahr geworden, insbesondere für die Nutztierhaltung. Die lokalen Behörden fordern größere Flexibilität für das aktive Management kritischer Wolfspopulationen. Dies sollte auf europäischer Ebene erleichtert werden, und der von der Kommission heute eingeleitete Prozess ist ein wichtiger Schritt dahin. Ich bin fest überzeugt, dass wir gezielte Lösungen finden können und werden, um nicht nur die biologische Vielfalt, sondern auch die Lebensgrundlage unserer Landbevölkerung zu schützen.“
Kniefall vor der Lobby
Der für Umwelt, Meere und Fischerei zuständige EU-Kommissar, Virginijus Sinkevičius: „Mit dem Vorschlag zur Änderung des Schutzstatus des Wolfs im Rahmen des Berner Übereinkommens wird anerkannt, dass die Herausforderungen, die sich aus den wachsenden Wolfspopulationen ergeben, angegangen werden müssen, ohne das Ziel der Erhaltung der Artenvielfalt und eines günstigen Erhaltungszustands dieser Spezies aus den Augen zu verlieren. Die Kommission wird die nationalen und lokalen Behörden weiter mit finanziellen Mitteln und Leitlinien unterstützen, um die Koexistenz mit Wölfen und anderen großen Raubtieren zu fördern. Investitionen in Schadensverhütungsmaßnahmen bleiben von entscheidender Bedeutung für die Verringerung der Nutzviehrisse.“
Der Kommissar für Landwirtschaft, Janusz Wojciechowski, führte aus: „Aus Gesprächen mit Landwirten und ländlichen Gemeinschaften weiß ich, welche erheblichen Herausforderungen die Rückkehr des Wolfs in zahlreichen Gebieten insbesondere für die Weidewirtschaft in einem bereits komplizierten sozioökonomischen Kontext bedeutet. Der heutige Vorschlag trägt diesen Herausforderungen Rechnung und basiert auf einer eingehenden Analyse aller verfügbaren wissenschaftlichen und technischen Daten. Ich möchte diese Gelegenheit ergreifen und die Mitgliedstaaten auffordern, die verfügbaren EU-Finanzmittel in vollem Umfang zu nutzen, um Investitionen in Schadensverhütungsmaßnahmen zu fördern, die notwendig sind, um die Gefahren für die Viehbestände zu verringern.“
Eine eingehende Analyse zeige, dass die Wolfspopulationen in den letzten zwei Jahrzehnten erheblich zugenommen haben und immer größere Gebiete besiedeln. Es gebe mehr als 20 000 Wölfe mit meist wachsenden Populationen und expandierenden Streifgebieten sowie Rudel mit Welpen in 23 Mitgliedstaaten. Dies sei ein Erhaltungserfolg, der durch gesetzlichen Schutz, eine sensibilisierte Öffentlichkeit und die Verbesserung des Lebensraums ermöglicht worden wäre. Diese Zunahme bringe den Wolf jedoch zunehmend in Konflikt mit menschlichen Aktivitäten, insbesondere durch Nutzviehschäden, wobei bestimmte Gebiete und Regionen stark betroffen wären.
20.000 Wölfe in 23 Mitgliedsstaaten als großen Erfolg zu verkaufen und damit zu begründen den Schutzstatus herab zu setzen, ist nach Meinung von Wolfsschutz-Deutschland e. V. schon etwas absurd. Sollen mit der Herabsetzung auch wahre Massaker an Wölfen wie in der Schweiz und Österreich nachträglich einen Anschein des Legalen verpasst bekommen?
Da sich die Gegebenheiten geändert hätten, sei nun eine Anpassung des rechtlichen Schutzstatus gerechtfertigt, um allen Vertragsparteien des Berner Übereinkommens größere Spielräume beim Wolfsmanagement zu geben und gleichzeitig das übergeordnete rechtliche Ziel beizubehalten, einen günstigen Erhaltungszustand für die Art zu erreichen und aufrechtzuerhalten. Es stehen EU-Mittel zur Verfügung, um angemessene Investitionen in geeignete Schadensverhütungsmaßnahmen zu fördern, die für die Verringerung der Nutzviehrisse durch den Wolf von entscheidender Bedeutung bleiben.
Fakt ist, dass z. B. in Deutschland in einigen Bundesländern, wie zum Beispiel in NRW die Summen von den Weidetierhalten gar nicht abgerufen worden sind, oder wie in Niedersachsen, der EU-Topf von der Landesregierung nicht abgerufen worden ist.
Nun liege es an den Mitgliedstaaten, über diesen Vorschlag zu entscheiden. Sobald der Vorschlag angenommen wäre, würde er von der EU dem Ständigen Ausschuss des Berner Übereinkommens vorgelegt. Je nachdem, wie die Entscheidungen im Rat und im Ständigen Ausschuss des Berner Übereinkommens ausfallen, könnte die Kommission dann vorschlagen, den Schutzstatus des Wolfs in der EU anzupassen.
Hintergrund
Das Berner Übereinkommen ist ein 1979 geschlossener zwischenstaatlicher Vertrag des Europarats zur Erhaltung der wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume in Europa, insbesondere jener, deren Erhaltung die Zusammenarbeit mehrerer Staaten erfordert. Im April 2024 wird es 50 Vertragsparteien umfassen, darunter alle EU-Mitgliedstaaten. Mit der Habitat-Richtlinie der EU wurden die Anforderungen des Berner Übereinkommens umgesetzt; in ihr ist ein strenger Schutz der meisten Wolfspopulationen in Europa vorgesehen, wobei Ausnahmeregelungen möglich sind.
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Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt.
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