Niedersachsen: Umweltminister Meyer (Grüne) setzt Schnellfeuer auf Wölfe um

„Niedersachsen ist somit das erste Bundesland, das nach den Vorschlägen des Bundes handelt und das Schnellabschussverfahren umsetzt“, so Umweltminister Meyer (Grüne) in einer Pressemitteilung von gestern. Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert auf das Schärfste. Schnellabschüsse werten wir als nichts anderes als eine Abkehr von evidenzbasierter Wissenschaft einen Rückfall ins Mittelalter sowie eine Scheinlösung für die Bauern. Warum, lesen sie hier in unserem Bericht.

Danach wird in Gebieten mit überdurchschnittlichen Wolfsangriffen auf gut geschützte Nutztiere ein Abschuss für 21 Tage im Abstand von 1000 Metern um die konkrete Weide ohne Abwarten einer DNA-Probe erlaubt. Die EU-Kommission und der Bund hätten dieses Vorgehen schriftlich für rechtmäßig und vereinbar mit der FFH-Richtlinie erklärt.

Beispielfoto neun Monate alter Wolfswelpe © Brigitte Sommer

Zitat: „Für die konkrete Umsetzung gibt es zwei Wege: Im Einzelfall kann jetzt schon in Gebieten mit erhöhten Überwindungen von Herdenschutzmaßnahmen ein Schnellabschuss angeordnet werden. Zur generellen Festlegung dieser Gebiete ist eine Verordnung mit breiter Beteiligung geplant.“

Juristischer Trick – Verordnung statt Gesetzesänderung

Um eine Gesetzesänderung zu umgehen, setzt man nun wohl auf Verordnungen. Als erstes Bundesland hat Niedersachsen hierfür jetzt konkrete Eckpunkte zur Umsetzung des neuen Verfahrens vorgestellt und mit den Expertinnen und Experten im Dialogforum diskutiert, heißt es in der Pressemitteilung. Demnach plane das Land eine Verordnung (nach § 45 Abs. 7 Satz 4 Bundesnaturschutzgesetz) – https://dejure.org/gesetze/BNatSchG/45.html   – zu erlassen, welche die Kriterien für die Ausweisung der Gebiete mit erhöhtem Rissaufkommen einheitlich für das ganze Land festschreibt. Auf dieser Grundlage könnten dann Gebiete ausgewiesen und nach einer einmaligen Überwindung des zumutbaren Herdenschutzes (was ist ein zumutbarer Herdenschutz?) ohne DNA-Probe artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen zur Entnahme von Wölfen (nach § 45 Abs. 7 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz) erteilt werden.

Selbst ein ausgewiesener Wolfsexperte, nämlich Dr. Carsten Nowak, räumte in einem Vortrag im Januar in Frankfurt ein, dass sogar bei Abschüssen nach den alten Regeln mit DNA-Abgleich noch nie der richtige Wolf geschossen worden sei. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/02/11/wolfsexperte-sagt-in-deutschland-ist-noch-nie-der-richtige-wolf-entnommen-worden/

Wie viel Sinn sollte es also machen, wenn sowieso nie die „Täter“ abgeschossen worden sind. Auch zum Thema Schnellabschüsse schätzte Nowak die Lage so ein: Man könne jetzt Wölfe im Umkreis von 1.000 Metern innerhalb von drei Wochen töten, wenn sie Herdenschutzmaßnahmen überwinden. Auch wenn man nicht wisse, ob es der Richtige ist. „Man wird dann vielleicht sehen, ob es besser gelingt, die Wölfe zu kriegen. Höchstwahrscheinlich nicht, wird das nicht der Fall sein, denn ein Wolf hat ein Territorium von  etwa 200 Quadratkilometern, nahezu die Stadtfläche Frankfurt am Mains.“ Wenn er (der Wolf) an einem Tag irgendwo bei Schwanheim wäre, sei er an einem anderen Tag irgendwo bei Kalbach. Deswegen könne man sich da auf die Lauer legen, manchmal kämen die Wölfe auch wieder. Ob dies gelingen würde, das müsse man sehen.

Bauern werden also gar keinen Nutzen von Schnellabschüssen von Wölfen haben.

Wie viele Wölfe sollen also für ein solches Experiment künftig ihr Leben lassen?

Wir beurteilen diesen Beschluss als nichts anderes als einen Freibrief für Jäger, ohne Sinn und Verstand auf Wölfe zu schießen, die an bestimmten Weiden einfach nur vorbei laufen, oder sich in deren Nähe aufhalten. In nahezu jedem Wolfsgebiet gibt es Weiden, an denen Wölfe vorbei laufen müssen, weil diese in ihrem Revier liegen. Nun stelle man sich vor, dass bereits nach einem Riss, wobei wohl nicht einmal mehr festgestellt werden soll, ob durch einen frei laufenden Hund oder tatsächlich durch einen Wolf verursacht worden ist, drauf los geschossen werden darf.

Die Waffenindustrie macht Milliardengewinne mit den inzwischen über 400.000 Jägerinnen und Jägern in Deutschland. Und es werden immer mehr.

Es ist längst wissenschaftlich erwiesen, dass das Hineinschießen in Wolfsrudel nicht weniger Risse zur Folge hat, sondern eher mehr, denn Jungtiere, die ihre Eltern verloren haben, werden sich eher vermeintlich leichterer Beute, nämlich Weidetieren zuwenden, als dem für sie noch schwierigeren Jagen von Wildtieren. Werden Jungtiere geschossen, so können diese nicht mehr abwandern, sich ein eigenes Revier suchen und für die weitere Ausbreitung der Wölfe in Deutschland sorgen. Gutachten: https://link.springer.com/chapter/10.1007/978-3-662-65745-4_9?fbclid=IwAR0KBsy83dVmMk4LIi9XXZ5BHBPZnjasC67kC8_HCWRMulthWe55sPJ3eqI#Sec4

Die EU und auch Deutschland und viele weitere Mitgliedsstaaten haben sich für einen strengen Schutz der Wölfe entschieden und diesen auch vertraglich vereinbart. In den Verträgen haben sich die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, den Wölfen eine Ausbreitung zu gewährleisten. Ein Abschießen von Jungwölfen widerspricht diesem Ziel. Es ist längst wissenschaftlich unstrittig, dass Jungwölfe spätestens im Alter von zwei Jahren ihr Elternrudel verlassen und sich auf die Suche nach einem eigenen Revier machen. Dabei wandern sie teilweise hunderte bis tausende von Kilometern.

Am zweiten Juni 2023 entsetzte Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) mit dem Zitat: „Es darf so lange geschossen werden, bis es aufhört!“ Der Beschluss sieht also vor, dass so lange geschossen wird, bis Risse aufhören, komplette Rudel sind dadurch mit dem Tod bedroht.

Dazu kommt noch, dass es in vielen Fällen gar keine Wölfe, sondern Hunde waren, die Schafe rissen. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/01/21/jagdhunde-fuer-hohe-risszahlen-verantwortlich/

Parallel zum Verordnungsverfahren wird das Land bereits weiter die von der UMK vorgegebenen Kriterien und Voraussetzungen anwenden, wenn im Einzelfall die entsprechenden Vorrausetzungen vorliegen. „Niedersachsen ist somit das erste Bundesland, das nach den Vorschlägen des Bundes handelt und das Schnellabschussverfahren umsetzt“, so Umweltminister Meyer.

Wir können uns nicht vorstellen, dass diese Vorgehensweise vor Gerichten standhalten wird.

Unsere Petition gegen Schnellabschüsse:

Hier ist der Link zur Petition: https://innn.it/wolf

 

Hier die Pressemitteilung:

https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/dialogforum-weidetierhaltung-und-wolf-neue-regeln-fur-schnellabschusse-vorgestellt-229489.html?fbclid=IwAR2w6Ai23nQ-dBkrSI2tovEof2EGOKT7pP5cwqFzenBEI4s36uKegibUk1c

Quellen:

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/12/05/skandal-schnellabschuesse-von-woelfen-auf-umweltministerkonferenz-beschlossen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/10/27/bitte-dringend-unterzeichnen-neue-petition-gegen-schnellabschuesse-von-woelfen/

 

Unabhängige Vereine essentiell

Es gibt in Deutschland kein einziges Institut, das wirklich regierungsunabhängig arbeiten kann, und auch Vereine und Verbände, die von der Bundesregierung Gelder erhalten, werden logischerweise eher nicht oder nur sehr moderat die Umwelt- und Tierschutzpolitik der Regierung kritisieren. Auch wenn dies vielen Experten und Regierungsorganisationen verständlicherweise nicht unbedingt gefallen mag, ist es wichtig, dass es unabhängige Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. weiter gibt. Unser Dank geht deshalb an unsere Unterstützerinnen und Unterstützer, die uns unsere unabhängige Arbeit ermöglichen.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden und wir lassen uns durch Drohungen nicht einschüchtern. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

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Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

Spenden und Geschenke erhalten: Neue Merchandisingprodukte

Aufgrund der großen Nachfrage zu Kleidung und Geschenken haben wir nun neue Produkte entwickelt, die ab sofort bestellt werden können. Unser kleines Dankeschön für unsere Unterstützerinnen und Unterstützer.

 

 

Sammeltassen mit Wölfen

Alle sechs Monate bringen wir zukünftig eine neue Tasse mit einem Wolfsmotiv heraus, das es so nur bei uns gibt. Eine Tasse gibt es für 20 Euro inklusive Versand- und Verpackungskosten und MwSt.

Von links nach rechts: diese Tasse mit dem Spruch „hier daheim“ ist außen weiß, innen gelb mit gelbem Henkel. Die Tasse mit dem Portrait Wolf ist innen hellgrün mit hellgrünem Henkel ist ausverkauft. Die Tasse mit dem Fotorundumdruck – das Foto ist oben auf dem Bild zu sehen – ist außen und innen weiß.

 

 

Schlüsselanhänger, Button und Aufkleber im Set gibt es für 15 Euro, inklusive Versand, Verpackung und MwSt. Der Button hat einen Durchmesser von 5,5 Zentimetern.

So geht das Bestellen

Wer uns unterstützen möchte, schreibt einfach eine E-Mail an Juergen.Goetz@wolfsschutz-deutschland.de

mit Angabe der Artikel, Stückzahl, Größe (Shirts)  und Farbe (Shirts).

Liefern können wir nur gegen Vorkasse. Bitte den Betrag auf unser Vereinskonto bei der Berliner Sparkasse überweisen:

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Bitte nicht vergessen, als Betreff den Artikel angeben, den Ihr wollt, also z.B. „Tasse“ und auch noch einmal den Namen mit dazuzuschreiben, damit wir den Betrag zuordnen können. Sobald der Betrag eingetroffen ist, versenden wir das Bestellte.

Wer über PayPal seine Bestellung vornehmen möchte, kann dies auch tun. Auf unserer Spendenseite gibt es unten den Link zu unserem PayPal-Spendenkonto: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

Wir haben auch noch Bekleidung:

Hier sind unsere weiteren Produkte, wie Shirts und Hoodies zu finden: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/12/11/jetzt-aber-fix-mit-weihnachtsgeschenken-woelfen-helfen/

 

 

 

Spanien: Naturparkdirektor tötete Wolfswelpen

Wir blicken heute nach Spanien und stellen den spanischen Verein Fondo para del proteccion de los animales salvajes (FAPAS) vor. FAPAS arbeitet im gesamten Kantabrischen Gebirge.  Genau wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. erhält auch FAPAS keine öffentlichen Subventionen. Nur so können ohne Druck und Eingriff von Behörden, alle möglichen Missstände veröffentlicht und zur Anzeige gebracht werden, wie ein besonders grausamer Fall aus dem Jahr 2020 aufzeigt. Doch auch ganz aktuell ist der Wolfsschutz in Spanien, wie in gesamt Europa, in großer Gefahr.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. arbeiten mit FAPAS zusammen und tauschen uns regelmäßig aus.

Im Norden von Spanien durften Wölfe immer noch gejagt werden, obwohl es in anderen Landesteilen längst verboten war.  Es gab dort einen regelrechten Jagdtourismus. Erst im September 2021 wurde der iberische Wolf in die Liste der streng geschützten Tiere Spaniens (LESPRE) aufgenommen, so dass nun die Jagd auf Wölfe in ganz Spanien verboten ist. Sie sind seither durch dieselbe FFH-Richtlinie und zusätzlich durch das „Life-Programm“ der E U. streng geschützt. Heute dürfen auch keine Jagdtrophäen mehr angeboten werden. Auktionen wie in der Sierra de la Culebra (Zamora) gehören der Vergangenheit an. Hier wurden zu Höchstpreisen Wolfsabschüsse versteigert.

„Das Ausheben von Wurfhöhlen der Wölfe war vorher geradezu „Volkssport“ in Asturien,“ erinnert sich Michael Theurig Kolbe, Mitglied im Verein VAPAS. https://fapasdeutsch.com/ und bei uns von Wolfsschutz-Deutschland e.V. „Wenige Wochen alte Welpen (Foto) wurden vom Direktor des Nationalpark „Picos de Europa“ im Beisein von drei Forstbeamten im Jahr 2020 ausgehoben. Der Direktor hat alle sieben eigenhändig getötet. Drei von ihnen hat er erwürgt und vier solange auf den Erdboden geschlagen, bis sie auch tot waren.“ Die Forstbeamten hatten sich geweigert, die Tötung vorzunehmen, da kein Grund und keine behördliche Anordnung dafür vorlag. Sie zeigten den Direktor bei der zuständigen Staatsanwaltschaft an. Der Fall landete vor dem Obersten Gerichtshof . Zu einem Gerichtsverfahren kam es nicht, da sich das für den Nationalpark zuständige Ministerium schützend vor den Direktor stellte. Diziplinarisch wurden die Forstbeamten belangt, weil sie sich den Anweisungen des Direktors widersetzen. Die zuständige Landesregierung besorgte ganz schnell im Nachhinein eine Erlaubnis für die Tötung dieser Wolfswelpen, um ihren Nationalparkdirektor vor einer Verurteilung zu bewahren.

Diese Wolfswelpen wurden grausam getötet. Der Biologe Borja Palacio Alberti ist noch immer der Direktor des Nationalparks Picos de Europa, obwohl er 2020 eigenhändig in Vega de Canraso im Zuge des Wolfsmanagements sieben Wolfswelpen tötete. Einige erwürgte er, andere schlug er so lange gegen den Erdboden bis die Kleinen endlich tot waren. Foto © FAPAS.

 

Wölfe für wissenschaftliche Zwecke getötet und gequält?

Hier ein bestürzendes Filmdokument aus Spanien. Werden dort Wölfe für wissenschaftliche Zwecke gequält? Der Verein Fondo para del proteccion de los animales salvajes (FAPAS) wird täglich mit solchen Verbrechen an Wölfen in Asturien konfrontiert. Es sind nicht nur Wölfe, sondern auch Bär, Bartgeier, Luchse und andere geschützte Tierarten betroffen. FAPAS hat die SEPRONA (die Umwelt-Polizei Einheit der Guardia Civil) eingeschaltet und Strafanzeige erstattet. Die Ermittlungen laufen noch.

 

 

Es gibt bei einigen grausamen Taten in Spanien auch Parallelen zu Deutschland. Es ist in Spanien grausame Tradition, geköpfte Wölfe an öffentlichen Plätzen zu drapieren. Mitte des vergangenen Jahres gab es einen solchen Fall auch in Niedersachsen. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/04/28/grenzenloser-hass-schon-wieder-zwei-gekoepfte-woelfe/

Könnte es eventuell Verbindungen von Kriminellen aus Spanien nach Deutschland geben? Wir bleiben weiter an den Fällen dran.

Wölfe in Andalusien trotzdem ausgerottet

In einem Bericht des Umweltministeriums der andalusischen Regierung heißt es im August 2023, dass es „seit 2020 keine Anzeichen für die Anwesenheit des Wolfes in Andalusien gibt“, obwohl er eine geschützte Art ist. Bis 2010 solle es schätzungsweise sechs bis acht Wolfsrudel in der Region, hauptsächlich in der Sierra Morena, die bis zu 56 Individuen umfassten, gegeben haben.

„Dies sei eine schlechte Nachricht und bestätigt den negativen Trend für die wenigen noch existierenden Wolfsrudel in Südspanien, die durch den Verlust ihres Lebensraums und illegale Jagd physisch und genetisch von den Wölfen im restlichen Spanien isoliert sind“, so Luis Suárez, Koordinator für den Schutz der Wölfe beim World Wildlife Fund in Spanien.

 

 

Die Spanischen Wolfsschützer haben nun, wie wir finden mit Recht,  starke Befürchtungen, dass die hart erkämpften Erfolge in Spanien durch Agrar- und Jagdlobbyisten sowie Korruption in der EU wieder zunichte gemacht werden könnten.

Finnland Vorreiter in Sachen Wolfsvernichtung und Naturschutzfrevel

Die erste Sitzung des Agrarrats in 2024 startet mit wichtigen Themen: Die belgische Ratspräsidentschaft stellt ihr Arbeitsprogramm vor. Strategischer Dialog zur Zukunft der Landwirtschaft beginnt. Breite Einigkeit zum Waldmonitoring-Gesetz. Der Angriff auf den Schutzstatus des Wolfs setzte sich fort, schreibt der „Deutsche Naturschutzring“.

Auf der Sitzung brachte Finnland einen weiteren Vorstoß zur Absenkung des Schutzstatus von großen Beutegreifern vor. Unterstützt wurde die finnische Mitteilung von einigen weiteren Staaten; genauer von Österreich, Tschechien, Griechenland, Italien, Lettland, Rumänien, der Slowakei und Schweden. Darin begrüßen diese Mitgliedstaaten „nachdrücklich“ den Vorschlag der EU-Kommission, den Status des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ zu ändern. Entsprechend müsse auch die FFH-Richtlinie angepasst werden. Außerdem sollten laut der finnischen Note auch die Populationen von Braunbär und Luchs in einigen borealen Regionen keinen strengen Schutzmaßnahmen mehr unterliegen. EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius verdeutlichte auf der Sitzung, dass im Falle einer Anpassung des Schutzstatus zunächst der internationale Schutzstatus – im Rahmen der Berner Konvention – abgesenkt werden müsse. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/12/20/eu-will-wolfsschutzstatus-in-der-berner-konvention-herabsetzen/

Es sei ratsamer, die bereits existierenden Möglichkeiten für Schutzmaßnahmen vor Wolfsangriffen auf Weidetieren tatsächlich zu nutzen. Und auch die deutsche Staatssekretärin Silvia Bender, die Cem Özdemir in der Sitzung vertrat, betonte, dass die finnische Mitteilung nicht mitgetragen werden könne und dass die Standards beim Artenschutz „nicht verwässert werden dürfen“.

Diese Aussage hat etwas von Sarkasmus, denn die Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) hat in Deutschland Schnellabschüsse von Wölfen eingeführt, die auf der Bundesumweltministerkonferenz auch beschlossen wurden. Hier will man nach Rissen einfach im Umkreis von einem Kilometer herum auf Weiden ohne vorherige DNA-Bestimmung drauflos schießen. Niedersachsen mit Umweltminister Meyer (Grüne) will die Schnellabschüsse etablieren, obwohl dort mehr als ein drittel der Risse gar nicht von Wölfen verursacht wird.

 

Quellen:

https://www.dnr.de/aktuelles-termine/aktuelles/agrarrat-dialog-wald-und-der-wolf?fbclid=IwAR29JvrhRvBOe5clUW5kAJ7gAb0zA4YvhpFCpiZ88OSjS7GtsVnRgt8mDDU

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/01/07/blutwinter-fuer-wolfsfamilien-in-europa/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/12/05/skandal-schnellabschuesse-von-woelfen-auf-umweltministerkonferenz-beschlossen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/01/21/jagdhunde-fuer-hohe-risszahlen-verantwortlich/

 

Wir freuen uns über Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden und wir lassen uns durch Drohungen nicht einschüchtern. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

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Abschussdrama um Wölfin Gloria geht weiter und landet beim Oberverwaltungsgericht

Der Kreis Wesel und das Landesumweltamt NRW haben Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf eingelegt, das einen Abschuss von Mutterwölfin Gloria verboten hatte.

Dazu heißt es in einer Pressemitteilung. „Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte am Mittwoch, 17. Januar 2024, entschieden, die Allgemeinverfügung des Kreises Wesel zur Entnahme der Wölfin GW954f weiterhin auszusetzen. Gegen diesen Beschluss hat der Kreis Wesel nach Abstimmung mit dem Landesumweltministerium am Montag, 22. Januar 2024, beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt.“

Beispielfoto Wölfin © Brigitte Sommer

Die detaillierte Beschwerde-Begründung werde derzeit in weiterhin enger Abstimmung mit dem Ministerium ausgearbeitet.

Jetzt soll das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden.

Laut NRZ  soll Umweltminister Oliver Krischer (Grüne)  im Umweltausschuss am vergangenen Mittwoch angedeutet haben, den Gang nach Münster zu wählen. Generell soll in der Landespolitik die Meinung vorherrschen, dass eine endgültige Klärung in dieser Frage auch endgültige Rechtssicherheit brächte. Krischer hatte zuvor auch bereits die Schnellabschussregelungen, die Bundesumweltministerin Lemke (Grüne) ausgetüftelt hatte, begrüßt.

Wolfsschutz-Deutschland e. V hofft auf die Unabhängigkeit des Oberverwaltungsgerichtes.

 

Quellen: https://www.kreis-wesel.de/de/presse/entnahme-woelfin-gw954f-kreis-legt-beschwerde-gegen-beschluss-des-verfassungsgerichts-duesseldorf-ein/

https://www.nrz.de/staedte/kreis-wesel/gloria-gehen-kreis-wesel-und-umweltministerium-zum-ovg-id241480718.html?fbclid=IwAR2N0dT5tdjkz9ZDHUIMo3cOI1lG0Dgv1BsG4IN16BT_zPzR3JD4rANZ754

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/01/17/gloria-reisst-nur-ausnahmsweise-weidetiere-gericht-verbietet-abschuss-in-nrw/

EU-Generalanwältin auf der Seite der Wölfe in Österreich

Gestern folgte die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs, Tamara Ćapeta, im Vorabentscheidungsverfahren um einen Abschuss eines Wolfs in Österreich den Argumenten mehrerer Naturschutzorgas.

 

Im Juli 2022 hatte die Tiroler Landesregierung auf Basis eines Bescheides den Wolf mit dem Namen 158MATK zum Abschuss freigegeben. Mehrere Umweltschutzorganisation gingen daraufhin gerichtlich gegen die Entscheidung vor. In diesem Zusammenhang kontaktierte das Tiroler Landesverwaltungsgericht (LVwG) im vergangenen Jahr den Europäischen Gerichtshof. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist nicht an die Meinung der EU-Generalanwältin gebunden, folgt ihr aber in der Mehrheit der Fälle. Gestern stellte sich die Generalanwältin in ihrem Gutachten deutlich auf die Seite der Wölfe. Auch, dass einige Länder vom strengen Schutz des Wolfs in der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie ausgenommen sind, Österreich aber nicht, stelle „keine Ungleichbehandlung“ dar, hält sie in ihrem Schlussantrag am Donnerstag fest. Diese Länder hätten sich vor Unterzeichnung des Vertrages Abschussgenehmigungen mit hinein nehmen lassen.

 

Beispielfoto Wölfe. © Brigitte Sommer

 

Hierzu der WWF Österreich: “Die Generalanwältin bestätigt unsere Ansicht: Nach FFH-Richtlinie dürfen streng geschützte Arten wie der Wolf erst abgeschossen werden, wenn alle gelinderen Mittel, wie zum Beispiel Herdenschutz, genau geprüft wurden”, erklärt WWF-Artenschutzexperte Christian Pichler. WWF und ÖKOBÜRO fordern daher ein Ende der einseitigen und rechtswidrigen Abschusspolitik der Bundesländer und den Start einer großflächigen Herdenschutz-Offensive. “Die Politik muss ihre Blockadehaltung aufgeben und unsere Bauern endlich vollumfassend beim Schutz ihrer Tiere unterstützen”, sagt Christian Pichler vom WWF.

Herdenschutzverweigerung und Jagdfantasien

Abschüsse dürfen EU-rechtlich nur als letztmögliches Mittel eingesetzt werden. Trotzdem schließen die österreichischen Regelungen gelindere Maßnahmen prinzipiell aus, obwohl die Praxis ihre Wirkung belegt: Im Tiroler Oberland laufen derzeit drei Pilotprojekte zum Herdenschutz mit insgesamt 1.600 Schafen. Bisher gab es keine Risse, obwohl Wölfe in der Region nachgewiesen wurden. Trotz des offensichtlichen Potentials gibt es hierzulande weder einen Ausbauplan, noch rufen die Bundesländer die Möglichkeiten zur Förderung von Herdenschutzmaßnahmen oder zur Ausbildung von Hirten durch EU-Mittel ab. In anderen Ländern sieht das anders aus: So will etwa Frankreich für die Periode 2023-2027 insgesamt 175 Millionen Euro aus EU-Mitteln abrufen, um den Herdenschutz zu stärken, so der WWF.

Tirols Landeshauptmannstellvertreter Geisler bezeichnete die Empfehlungen der Generalanwältin als „teils erfreulich, teils enttäuschend und wenig überraschend.  „Die Einschätzung der Generalanwältin hätte für Tirol „keine unmittelbaren Auswirkungen“, hieß es in einer Mitteilung. Er hielt fest, dass es auch in diesem Jahr Abschussverordnungen „nach der seit 2023 geltenden Rechtslage“ – das Tiroler Jagdgesetz wurde zwischenzeitlich von der schwarz-roten Landesregierung novelliert – geben werde. „Unser Ziel auf EU-Ebene ist und bleibt die Änderung der 30 Jahre alten FFH-Richtlinie. Der Wolf ist keine gefährdete Tierart und gehört reguliert wie andere Wildtierarten auch“, sagte der für die Landwirtschaft zuständige Landesrat.

 

Verfahren auch richtungsweisend für andere EU-Staaten

Bei einem Vorabentscheidungsverfahren entscheidet der EuGH rechtsverbindlich für alle Mitgliedstaaten über die Auslegung von Unionsrecht – im gegenständlichen Fall über die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Die Ergebnisse des Vorabentscheidungsverfahrens müssen in sämtlichen anderen, ähnlich gelagerten Entscheidungen und Verfahren in den übrigen EU-Mitgliedstaaten berücksichtigt werden – nicht nur im Hinblick auf den Wolf, sondern auch im Hinblick auf andere streng geschützte Tierarten.

Zusammenfassung:

  • Im Fall des geplanten Abschusses eines Wolfs in Tirol stützt die EU-Generalanwältin weitgehend die Argumente der Naturschutzorgas.
  • Dass einige Länder vom strengen Schutz des Wolfs in der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie ausgenommen sind, Österreich aber nicht, stelle „keine Ungleichbehandlung“ dar, hält sie in ihrem Schlussantrag am Donnerstag fest.
  • Mit einer Entscheidung des EuGH wird in einigen Monaten gerechnet.

Abschussverordnungen ohne Beteiligung von Umweltorgas illegal

Erst im Juli 23 stellte die sogenannte Aarhus-Konvention klar, dass Umweltschutzorganisationen nicht nur das Recht haben müssen, in die Entnahmeverfahren von streng geschützten Tierarten eingebunden zu sein, sondern diese auch auf ihre Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht überprüfen zu lassen. Durch die zuletzt verabschiedeten Verordnungen wurde das Beschwerderecht allerdings ausgehebelt, beklagten WWF und Ökobüro, die mit einer außerordentlichen Revision dagegen vorgegangen waren.

Dieser Passus wirft auch einen Schlagschatten auf Deutschland

Der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie nach müsse der „günstige Erhaltungszustand“ auch im „lokalen und nationalen Gebiet“ gegeben sein. Umgekehrt gelte aber: Wenn eine Wolfsentnahme im nationalen Gebiet keine negativen Auswirkungen hat, müssten trotzdem die Auswirkungen auf das größere Gebiet in Betracht gezogen werden, sofern entsprechende Daten vorliegen, so Ćapeta.

Für einige Bundesländer, die die Schnellabschüsse von Bundesumweltministerin Lemke (Grüne) bereits etabliert haben, wie z. B. Niedersachsen, dürfte dies eine weitere Hürde für deren Umsetzung sein. Auch im Fall von Wölfin Gloria in NRW dürfte dies richtungweisend für einen eher geringen Erfolg für ein Beschwerde sein: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/01/17/gloria-reisst-nur-ausnahmsweise-weidetiere-gericht-verbietet-abschuss-in-nrw/

Tamara Ćapeta kritisierte bereits auch Deutschlands Umgang mit Naturschutz

Tamara Ćapeta hatte bereits im April des vergangenen Jahres festgestellt, dass Deutschland gegen die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie verstoßen hat, weil es nicht für alle Natura-2000-Gebiete Erhaltungsziele festgelegt hat.

Im Schlussantrag vom 20. April hatte Ćapeta dargelegt, dass Deutschland gegen EU-Naturschutzrecht verstoßen hat. Die EU-Kommission hatte Deutschland deswegen verklagt. Wenn der EuGH der Generalanwältin folgt, müsste Deutschland bei 88 der 4.606 Schutzgebiete rechtlich nachbessern, sonst drohen Strafzahlungen. Einer anderen Klage der EU-Kommission wurde dagegen nicht stattgegeben. Laut Ćapeta hat Deutschland nicht „generell und fortgesetzt” gegen Art. 4 Abs. 4 der Habitatrichtlinie verstoßen, indem es versäumt hat, die Erhaltungsziele in Rechtsakten festzulegen, die gegenüber Dritten verbindlich sind. Dieser Rüge der EU-Kommission wurde nicht stattgegeben.

 

Schlussantrag: https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=5221A3806484B1F28F91907E0C24F373?text=&docid=281807&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=3524591

Pressemitteilung WWF: https://www.wwf.at/tiroler-wolfsabschuesse-eugh-gutachten-bestaetigt-wwf-und-oekobuero/?fbclid=IwAR3X8dnIOP1iS-sh-9gtnf_7sTCvK98N6Gc9u9JnQhm6T7sJQ8-FtYPnE3E

Quellen: https://www.dnr.de/aktuelles-termine/aktuelles/eugh-antrag-deutschland-muss-im-naturschutz-wohl-nachbessern

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/07/01/wolfsverordnungen-in-oesterreich-laut-gerichtsurteil-illegal/

Wir freuen uns über Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden und wir lassen uns durch Drohungen nicht einschüchtern. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

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Gloria reißt nur ausnahmsweise Weidetiere: Gericht verbietet Abschuss in NRW

Die Wolfsmutter „Gloria von Wesel“ darf weiterhin nicht abgeschossen werden. Dies entschied heute das Verwaltungsgericht Düsseldorf.

Die Kammer hat zur Begründung der Beschlüsse ausgeführt: Grundsätzlich ist die Tötung von Wölfen, die zu den besonders geschützten Tierarten gehören, nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten. Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von dem Verbot setzt voraus, dass durch den Wolf ein ernster landwirtschaftlicher Schaden droht und es keine zumutbaren Alternativen zur Tötung des Tieres gibt. Der Kreis Wesel hat nicht ausreichend schlüssig und nachvollziehbar dargelegt, dass die erteilte Ausnahmegenehmigung zur Abwendung solcher Schäden geboten ist. Noch im Juli 2023 ist das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) in einem Bericht an das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) – wie zuvor die Kammer im Urteil vom 6. Mai 2021 – davon ausgegangen, dass auf Grund des Verhaltens der Wölfin „Gloria“ kein solcher Schaden zu erwarten sei.

Beispielfoto Wölfin – © Brigitte Sommer

 

Die Kammer könne auf Basis der vorliegenden Daten keine Verhaltensänderung der Wölfin erkennen, die eine von dieser Einschätzung abweichende Schadensprognose rechtfertigen könnte. Sie erschließt sich weder aus den dem Gericht vorliegenden Stellungnahmen des MUNV, noch aus Äußerungen des LANUV. Zitat aus der Pressemitteilung: „Dass die Wölfin empfohlenen Herdenschutz überwinden kann, ist keine neue Erkenntnis, sondern hat sich schon in früheren Jahren gezeigt. Diese Übergriffe stellen aber Ausnahmen dar. Jedenfalls nach den dem Gericht vorgelegten Unterlagen ist weiterhin anzunehmen, dass sich „Gloria“ nicht auf das Jagen von Weidetieren spezialisiert hat.“

Auch Wolfsschutz-Deutschland e. V. freut sich sehr über diese Entscheidung, obwohl unsere Klage leider abgewiesen worden ist. Dafür sind die Klagen des BUND, der Naturschutzinitiative sowie der GzSdW anerkannt worden. Unter anderen wurden wir aufgefordert, die Standorte unserer Wildkameras dem LANUV mitzuteilen. Dies können wir aber aus ethischen Gründen nicht verantworten, weil wir fürchten, dass solche Daten auch zur Verfolgung der Wölfe im Rahmen einer Abschussverfügung herangenommen werden, um die Wölfe zu lokalisieren.

Hier ein Blick ins Revier der Wolfsfamilie von Gloria. Auf dem Film sind erneut zwei Welpen zu sehen.

 

Gegen die Beschlüsse ist jeweils die Beschwerde bei dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster möglich.

Presseinfo des Verwaltungsgerichts: https://www.vg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/2024/17_01_24/index.php

 

NRW: Weiter Schafe ohne Schutz bei Schäfer H. im Wolfsgebiet Schermbeck

Risse bei ihm sollen mit maßgeblich für die Abschussgenehmigung für Wolfsmutter Gloria gewesen sein. Schon vor Weihnachten und jetzt auch wieder ganz aktuell, weisen wir erneut nach, dass Schafe auf einer Weide untergebracht sind, dessen Zaun auf einer Seite ohne Spannung ist. Lesen Sie hierzu unseren Bericht mit Fotos.

Diese Weide ist bei Schermbeck zu finden und sie liegt auch in dem Gebiet, in dem Gloria erschossen werden sollte. Mehrere Vereine, BUND NRW, die GzSdW, die Naturschutzinitiative und wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. hatten Klagen eingereicht. Von Seiten des Gerichtes wurde einer Eilverfügung stattgegeben und bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichtes darf nun nicht mehr auf Gloria oder ihre Familie geschossen werden.

Einwohner munkeln übrigens, dass Schafe, die auf der Weide, die auf den Fotos zu sehen ist, gerissen worden waren, auf eine andere Weide, die wolfsabweisend umzäunt gewesen ist, verbracht worden seien, um einen Riss auf einer wolfsabweisenden Weide vorzutäuschen.  Die Weide, die auf den abgebildeten Fotos zu sehen ist, wies im vorderen Bereich stets eine ausreichende Spannung von 6.000 bis 10.000 Volt auf. Auf der Waldseite allerdings, also genau dort, wo Wölfe einen Versuch starten würden, ist keine Spannung auf den Litzen. Wölfe oder Hunde können den Wilddraht also leicht überklettern, um so an die Schafe zu gelangen.

 

Rissprovokationen im Wolfsgebiet Schermbeck gehen weiter.

 

 

Auf dem Zaunprüfgerat wird null Spannung angezeigt. Das Gerät selbst ist hier zwar unscharf abgebildet, doch man kann es dennoch erkennen. Hier sind scharfe Fotos eines baugleichen Gerätes: https://wolfsschutz-deutschland.de/wp-content/uploads/2023/10/DSC_4322.jpg

 

 

Aufnahmen, hier ein Screenshot aus einem Film, mit einem Nachtsichtgerät. Rechts der Zaun ohne Spannung, links im Hintergrund die Schafe.

 

 

Auch auf der Aufnahme des Nachtsichtgerätes (Screenshot aus einem Film) ist zu erkennen, dass auf der Litze keine Spannung vorhanden ist.

 

Erneut Drohungen gegen unsere Vereinsvorsitzende

Uns ist natürlich bewusst, dass unsere Zaundokumentationen nicht allen gefallen. Besonders nicht denen, die sich dafür einsetzen, dass Wölfe zukünftig abgeschossen werden sollen. Teilweise greifen diese Leute aber zu Mitteln, die ganz klar kriminell einzuordnen sind.

Hier ein Beispiel eines Trolls, der von der Jagd- und Agrarlobby dafür unterstützt wird, Tierschützer zu kriminalisieren, sie zu bedrohen, sie einzuschüchtern und mundtot zu machen. In unserem Fall wirkt dieses Vorgehen nicht. Allerdings möchten wir diese erneute Drohung veröffentlichen, um auf die realen Gefahren hinzuweisen, die von solchen Leuten ausgehen kann. Der Täter tritt im Netz als Tierschützer auf. In Wirklichkeit unterwanderte er bereits in der Vergangenheit Tierschutzgruppen und auch vor allem Antijagdgruppen, um dort angebliche Belege für Jagdsabotage zu sammeln und Tierschützer anzuschwärzen.

Er kündigte auch in der Vergangenheit eine Aktion an, die man durchaus als Amoklauf bezeichnen kann, der allerdings gegen seine heutigen Unterstützer gerichtet war. Sinngemäß: Er wolle, wenn er stirbt, alle „Jäger mitnehmen“. Gerade in Bezug auf die fürchterliche Tat von Kusel https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/kaiserslautern/kusel-mord-an-polizisten-urteil-ist-rechtskraeftig-100.htmlmöchte man meinen, dass Behörden hier doch sensibilisiert sein sollten. Auch diese Tat passiert nicht plötzlich und unerwartet, sondern sie hatte ihre Vorgeschichte.

An der Art seines FB-Profilbildes (Vermummung) und an der Art und Weise wie dieser Mensch sich ausdrückt, müsste eigentlich zu erkennen sein, dass er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen kann. Auf seiner Page steht im Intro, dass er Menschen hassen würde und nur Tiere lieben würde. Dass er alles und jeden hasst (außer seinen Jägern), daran besteht wenig Zweifel. Dass er Tiere auf sehr seltsame Weise „liebt“ wohl auch nicht. Eine andere Tierschützerin wollte er „in den Rollstuhl schicken“. Er kündigte „Deutschlandreisen“ zu Orten an, in deren Nähe Tierschützer, die er ganz öffentlich auch hasst, wohnen. Aktuell hat er angekündigt, dass er demnächst viel Benzin verfahren würde. Schon seit Jahren terrorisiert er seine Nachbarn in seinem Wohnort und er terrorisierte auch verschiedene Personen in der Stadtverwaltung.

Richtig brisant ist es, dass der Täter sich selbst als waffenkundig bezeichnet, angab, Handschellen in seinem Fahrzeug dabei zu haben und dazu noch angab, bei einem Sicherheitsdienst zu arbeiten. Sind Menschen in derartiger geistiger Verfassung nicht eher ein Sicherheitsrisiko? Sollten solche Leute tatsächlich auch noch ausgerechnet bei einem Sicherheitsdienst arbeiten dürfen? Ein weiterer Admin auf seiner Seite gibt sogar an, sie sei Beamtin im Justizvollzugsdienst.

Ausschnitt aus einem Drohschreiben, das unsere Vorsitzende Brigitte Sommer kurz vor Weihnachten 23 geschickt bekam. Der Absender ist bekannt, kann aber aus juristischen Grünen nicht öffentlich genannt werden. Der Cybermobber veröffentlichte inzwischen den kompletten Brief mit einer kruden Rechtfertigung dafür, diesen Brief verfasst zu haben. Er bestätigt damit die Echtheit des Schreibens.

 

Weitere Informationen: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/12/23/nrw-schafsbingo-um-schermbecker-woelfe-weiter-zu-rissen-einzuladen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/11/09/vernichtungswahn-woelfe-und-wolfsschuetzer-sollen-weg/

 

Wir freuen uns über Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden und wir lassen uns durch Drohungen nicht einschüchtern. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

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IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

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Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

Blutwinter für Wolfsfamilien in Europa

Heute blicken wir auf die Situation von Wölfen im europäischen Ausland. Hier findet teilweise schon seit Jahren ein Gemetzel an Wolfsfamilien und ihren Welpen statt, das für Menschen mit Mitgefühl kaum noch zu ertragen ist. Die neusten Ereignisse in Schweden, Norwegen und der Schweiz zeigen auf, dass es ohne ganz persönliches Engagement eines Jeden nicht möglich sein wird, die erneute Ausrottung der Wölfe zu verhindern.

In Schweden haben Jahre andauernde Lizenzjagden die Wölfe bereits an den Rand der Ausrottung gebracht. Anfang 2023 fand dort die größte Wolfsjagd seit Datenerhebung statt. Die Untaten der Wolfsjäger wurden heftig kritisiert und seit Jahren läuft ein EU-Verfahren gegen Schweden und angeblich seien auch schon Strafzahlungen verhängt worden, doch es ändert sich nichts. Im vergangenen Jahr waren 75 Wölfe zum Gemetzel freigegeben worden. Auch in diesem Jahr dürfen die schwedischen Jäger wieder Jagd auf Wölfe machen. Dieses Jahr sollen 36 Wölfe ihr Leben zum Vergnügen weniger lassen, die Töten als ihr Hobby bezeichnen.

Fotomontage. Foto © Brigitte Sommer, PNG Pixabay

Das Töten in Schweden startete am 2. Januar und läuft bis zum 15. Februar, beziehungsweise solange, bis alle zum Abschuss freigegebenen Wölfe tot sind. Leider hilft der viele Schnee den Hobbytötern bei ihren Untaten, denn im Schnee können sie leichter Spuren lesen. Mit Hightechgeräten wie Schneemobilen, modernsten Gewehren, Nachtsicht- und Ultrarotlichtkameras verfolgen sie wehrlose Wolfsfamilien. Blutiger Schnee mahnt Schmerz, Leid und Tod. Sinnlos und grausam.

Gegen Schweden sind seit 2015 mindestens drei EU-Verfahren anhängig. Verboten ist die Lizenzjagd noch immer nicht. Hier eine Dokumentation des Bundestages zu Wolfsentnahmen in Schweden im Lichte des Artenschutzes: https://www.bundestag.de/resource/blob/935030/81d25daf1cb22078b4bdd1c589f0bed1/WD-8-002-23-pdf-data.pdf

Widerstand in Norwegen

Auch in Norwegen werden Wölfe im Rafjellet und den beiden Grenzregionen Rømskog und Fjornshöjden erbarmungslos  hingerichtet . Der Zeitraum für die Jagd von Wölfen innerhalb dieser Gebiete geht bis 15. Januar.

Der Anfang soll mit dem Töten von zwölf Wölfen eröffnet werden. Die Zahl  kann erhöht werden, sollten sich weitere Wölfe im Gebiet befinden.

Doch dort gibt es auch Widerstand.

Sechs Wolfsaktivisten befreiten von Jägern eingekesselte Wölfe

In der Nacht  des zweiten Januars betraten sechs Wolfsaktivisten das Jagdgebiet in Aurskog-Høland, wo die Jäger mehrere Wölfe aus dem Fjornshöjden Rudel verfolgt und eingezäunt hatten. Solche Zäune, auch als Fahnenmasten bekannt, werden verwendet, um Wölfe dort einzuschließen, denn Wölfe trauen sich nicht unter den Flatterbändern hindurch.  Der Ring wird immer enger gemacht, bis der letzte dort gefangene Wolf erschossen ist.
Mehrere Wölfe hätten sich innerhalb der Flatterbandzäune befunden, so die Wolfsaktivisten. Nur der erste Silvesterabend hätte verhindert, dass die Wölfe gleich geschossen worden wären. Als es dunkel wurde, hätten die Jäger entschieden, dass die Zäune die Nacht bleiben sollten, damit die Jagd am nächsten Tag wieder beginnen konnten. „Die Tiere, die drinnen eingesperrt waren, müssen extrem gestresst gewesen sein. Die Wölfe waren auf beiden Seiten des Zauns zu hören. Das Rudel wollte wieder zusammenkommen, aber die Zäune verhinderten dies,“ so die Aktivsten.
In der Nacht hätten sich die sechs Aktivisten in den Bereich geschlichen und entfernten große Teile des Zaun, damit die Wölfe entkommen konnten, schreibt die Organisation ARV auf ihrer Facebook-Seite weiter. Leider konnten nicht alle Wölfe befreit werden. Das weibliche Familienoberhaupt und auch die Mutter der diesjährigen Wolfswelpen wurden erschossen. Laut interner Kommunikation unter den Jägern sollen jedoch mehrere der Wolfswelpen entkommen sein.
Fünf der sechs Wolfsaktivisten seien festgenommen worden. Sie wären mit einer Geldstrafe von insgesamt 73.000 NOK bestraft und hätten acht Stunden in einer Zelle verbringen müssen. „Das Verbrechen, das sie begangen hatten, bestand darin, die Jagd nach einem stark gefährdeten Tier zu verhindern.“ ARV spricht den Aktiven auf ihrer Facebookseite ein großes Dankeschön aus. „Ohne ihre Bemühungen würden mehr Wölfe getötet und die norwegische Natur wäre noch ärmer. Aktivisten sind nichts als Helden,“ heißt es.
Der leider viel zu jung an Krebs verstorbene Philosoph Gunnar Kaiser sagte kurz vor seinem Tod folgendes:
„Am Ende des Lebens geht es nicht darum, wie viele Regeln
Du eingehalten hast und wie viele Gesetze Du befolgt hast,
sondern ob Du der geworden bist, der in Dir angelegt ist.“ (Gunnar Kaiser)

In der Schweiz verbietet Gericht weitere Abschüsse

…aber nur für bestimmte Rudel. Wir berichteten bereits hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/12/14/schweiz-gericht-untersagt-jagd-auch-im-wallis-gemetzel-geht-aber-weiter/

Bundesverwaltungsgericht entscheidet:
Wolfsabschüsse bleiben gestoppt

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Die Beschwerden gegen die Jagd auf sieben Wolfsrudel in den Kantonen Wallis und Graubünden genießen weiterhin aufschiebende Wirkung. Die Abschüsse dürfen somit nicht umgesetzt werden. Für viele Wolfsfamilien kommt diese Entscheidung zu spät, für weitere Wolfsfamilien, wo deren Abschuss seitens der Umweltorgas zugestimmt worden war, bedeutet auch die aktuelle Entscheidung des Gerichtes trotzdem für 70 Prozent der Population in der Schweiz den sicheren Tod.
Interne Dokumente bieten übrigens jetzt einen Einblick in die Machenschaften des Schweizer Bundesrats Rösti, der gerne selbst zur Waffe greift, um Wölfe zu töten. Der Rechtspopulist versucht mit allen Mittel, auch wenn sie nicht legal sind, die Schweizer Wolfsrudel auszurotten. Aber wie es so ist, auch die SVP, seine rechtsgesinnte Partei, wurde vom Volk gewählt.
Dass «proaktive» Schüsse künftig erlaubt sein sollten, darauf hatte sich das Parlament im Dezember 2022 zwar geeinigt, weil die Zahl der Wölfe in der Schweiz in den vergangenen Jahren stark angestiegen ist. Allerdings mit einem wichtigen Zusatz: Die Wolfspopulation darf nicht gefährdet werden. Ob die neue Jagdverordnung diesen Zusatz einhält, bezweifeln Umweltverbände und linke Parteien. Das Portal watson hat mithilfe des Öffentlichkeitsgesetzes die Herausgabe zahlreicher interner Dokumente und Mails aus Röstis Departement bewirkt. Diese zeigen auf, wie der SVP-Bundesrat eine Jagdverordnung durchdrücken konnte, welcher eine wissenschaftliche Grundlage fehlt.

Auch in der Schweiz regt sich immer mehr aktiver Widerstand. Zum Beispiel dokumentiert die Organisation Hunt Watch Treibjagdfrevel: https://www.facebook.com/profile.php?id=100069136312619

Künftig solche Zustände auch in Deutschland?

Ja, wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. befürchten solche Zustände auch in Deutschland, wenn tatsächlich Schnellabschüsse umgesetzt werden können und man den EU-Schutzstatus evtl. sogar von streng geschützt auf geschützt herabsetzt. Vielleicht sogar, ohne die erforderliche Mehrheit in den Mitgliedsstaaten. Wir brauchen auch in Deutschland Menschen, vor allem junge Menschen, die sich vor Ort aktiv für den Schutz der Wölfe einsetzen können und wollen. Vor allem in den Wolfsgebieten brauchen wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. mehr aktive Hilfe: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Wir freuen uns über Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

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Erschossener Wolf bei Wustermark gefunden – Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeige und setzt Belohnung aus

Wir starten mit schlimmen Nachrichten aus Brandenburg ins neue Jahr. Das Jahr 2023 endete mit einem grausigen Fund am 31. Dezember. Ein toter Wolf wurde aus dem Havellandkanal unter einer Brücke geborgen. Schnell war klar, dass das Tier eine Wunde aufwies, wie sie nur von „Fachleuten“ verursacht werden kann. Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeige.

Auf Nachfrage der MAZ  habe ein Polizeisprecher bestätigt, dass es sich bei dem toten Tier bei Wustermark um einen Wolf handele. Schnell sei auch klar gewesen, wie der Wolf zu Tode kam. Er habe eine Schussverletzung im linken Schulterbereich. Daher gingen die Ermittler davon aus, dass es ein „Fachmann“ gewesen sein musste, der wusste wo ein tödlicher Schuss sitzen muss. Der Kreis der Personen, die hierfür verantwortlich sein könnten, ist damit schon ziemlich konkret. Der Fall erinnert uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. an eine Serie brutaler Rippertaten in Niedersachsen, wo zerstückelte Wölfe, teilweise auch aus Kanälen geborgen worden waren. Auch in Brandenburg sind bereits geköpfte Wölfe gefunden worden. Im Fall von Niedersachsen sind hohe Belohnungen zusammen gekommen, aber selbst 40.000 Euro brachten bislang keine konkreten Hinweise. Ein Verfahren wurden schnell wieder eingestellt.

Dunkle Zeiten für Wölfe in Deutschland.

Privatrecherchen zeigen auf, dass es sich hier um ein Netzwerk von Kriminellen handeln könnte, das bundesweit vernetzt ist. Mafiaartige Strukturen ermöglichen dieses sonderbare Stillschweigen rund um die Taten.

Um 10.45 Uhr sei die Polizei durch Privatleute informiert worden. Die Fundstelle liegt unter der Brücke der Bundesstraße 5. In der Nähe befindet sich ein Rossmann-Lager. Autospuren seien nicht gefunden worden, teilte die Polizei der MAZ weiter mit.

Die Gemeinde Wustermark liegt im Brandenburgischen Landkreis Havelland, westlich von Falkensee und Döberitz. Ein Wolfsterritorium in der Nähe ist die Döberitzer Heide.

Nicht der erste tote Wolf in der Gegend

Am 18. Mai war ein Wolf bei Elstal überfahren worden.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. setzt eine Belohnung von 1.000 Euro aus

Wolfsschutz-Deutschland e. V. setzt eine Belohnung von 1.000 Euro für sachdienliche Hinweise zur Ergreifung des Täters aus. Wer Angst hat, sich bei Behörden zu enttarnen, kann die Hinweise an uns geben. Wir garantieren Quellenschutz.

Seit 1990 wurden in Brandenburg 34 illegal getötete Wölfe gefunden. Bei weiteren 13 Fällen konnte kein Ergebnis festgestellt werden.

Eine kleine Anfrage der Linken brachte Anfang des vergangenen Jahres ans Tageslicht, dass Täter, die im Land einen Wolf schießen, nicht einmal mit sonderlich harten Strafen rechnen müssen: Zwar werde bei jedem illegal getöteten Wolf von der zuständigen Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Bislang seien aber nur in vier Fällen mögliche Täter ermittelt worden. Eines dieser vier Verfahren wurde mangels hinreichenden Tatverdachts wieder eingestellt, in zwei weiteren Fällen sei das Verfahren nach Zahlung einer Geldauflage eingestellt worden.

Nur in einem Fall kam es zur Anklage

Lediglich in einem Fall gab es eine Anklage vor dem Amtsgericht. Der Angeklagte wurde jedoch in der ersten Instanz freigesprochen.  Theoretisch können bei der vorsätzlichen, unerlaubten Tötung eines Wolfs nach Paragraf 71 des Bundesnaturschutzgesetzes Haftstrafen von bis zu fünf Jahren verhängt werden. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. fragen, warum Richter hier so lasch agieren?

Quellen:

Bezahlartikel der MAZ mit Foto: https://www.maz-online.de/lokales/havelland/wustermark/wustermark-erschossener-wolf-am-31-12-2023-im-kanal-nahe-b5-gefunden-UAMGKG5JQJGZFML5LLPDTFWAMU.html

https://www.sueddeutsche.de/panorama/unfaelle-wustermark-wolf-stirbt-bei-verkehrsunfall-bei-elstal-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-230518-99-738375

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/11/03/illegale-wolfstoetungen-in-sachsen-und-brandenburg-wolfsschutz-deutschland-e-v-stellt-strafanzeigen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/02/07/brandenburg-wolfsschutz-deutschland-e-v-stellt-strafanzeige-nach-illegalem-wolfsabschuss/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/10/24/mordet-der-wolfsripper-weiter-wolfsschutz-deutschland-e-v-stellt-weitere-strafanzeigen/

https://www.dbb-wolf.de/totfunde/totfunde-nach-bundeslaendern?Ursachen=1

https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/tater-werden-nur-selten-ermittelt-26-wolfe-wurden-in-brandenburg-seit-2010-illegal-getotet-9114649.html

https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/10/23/ausflugstipp-auf-den-spuren-der-woelfe-in-berlins-wildem-suedwesten/

Wir freuen uns über Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

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Wolfsschutz-Deutschland e. V wünscht einen guten Rutsch!

„Wird`s besser? Wird`s schlimmer? Das fragt man alljährlich. Seien wir ehrlich: „Leben ist immer lebensgefährlich“, wusste bereits Erich Kästner. Wir blicken in unserem Artikel kurz aufs Jahr 2023 zurück und wünschen allen einen guten Rutsch und einen positiven Start ins neue Jahr 2024.

2023 war kein rundum positives Jahr für unsere Wölfe in Deutschland. Ganz stark in Erinnerung bleiben

die Rippertaten in Niedersachsen. https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/10/10/wer-ist-der-wolfsripper-von-niedersachsen/

Trotz hohen Belohnungen von insgesamt rund 40.000 Euro ist von Seiten der Behörden noch immer kein Täter ermittelt worden. Verfahren nach Strafanzeigen von uns wurden erst gar nicht aufgenommen oder wieder eingestellt, wie im Fall der Fehlschüsse, unter denen unter anderem auch die Mutter des Burgdorfer Rudels zu Tode kam. https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/11/01/niedersachsen-mutterwoelfin-des-burgdorfer-rudels-totgeschossen/

 

 

Auch Strafanzeigen in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg wurden nicht weiter verfolgt, was die berechtigte Frage aufwirft, in wie weit die Behörden überhaupt ermitteln wollen. Noch immer werden die Strafen für Wildtierkriminalität, wenn es überhaupt einmal zu einem Ergebnis kommt, erschreckend niedrig angesetzt.

Während es auch im Jahr 2023 gar keine Angriffe von frei lebenden Wölfen auf Menschen gab, verursachten Jäger über 50 schwere Jagdunfälle. https://www.proplanta.de/Maps/Jagdunfall-karten.html

Wölfe und Politik

2023 war auch das Jahr der fallenden Masken. Anfang des Jahres prognostizierten wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. bereits das Umfallen der Grünen und sahen auch Bestrebungen, den Wolfsschutz in der EU herab zu setzen, voraus. https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/01/14/beginnt-das-grosse-wolfskillen-bald-auch-in-deutschland/

Jetzt hat eine Grüne Bundesumweltministerin sogar Schnellabschüsse ermöglicht: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/12/05/skandal-schnellabschuesse-von-woelfen-auf-umweltministerkonferenz-beschlossen/

Wir haben eine Petition gegen die Schnellabschüse gestartet: https://innn.it/wolf

In Deutschland können sich viele Bürger einfach nicht vorstellen, dass ihre gewählten Regierungen und auch die EU sich nicht an Gesetze und bisherige Vereinbarungen halten. Österreich und die Schweiz machten es vor. In der Schweiz werden ganze Familien massakriert und auch in Österreich wird willkürlich drauflos geschossen. Nun will die EU den Schutzstatus der Wölfe von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabstufen. Viele Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde sind sich erneut sicher, dass dies aufgrund der Gesetzeslage nicht passieren kann. Was, wenn der Volkeswille, wie in der Schweiz, einfach ignoriert wird?

Ende des Jahres stieg der NABU für uns nicht so sehr überraschend aus dem Projekt der Wolfsbotschafter aus. In einem Schreiben hieß es „den Namen Wolfsbotschafter*innen wird es nicht mehr geben und wir bitten Euch, ihn auch nicht mehr zu verwenden.“ Abschließend heißt es in einem Schreiben, man wolle sich weiter für den Schutz des Wolfes einsetzen, aber auch für extensive Weidebewirtschaftung. Der Nabu erhält Millionen an Unterstützung vom Staat, also muss auch davon ausgegangen werden, dass der Nabu sich nicht gegen einen Wandel der staatlichen Wolfspolitik wenden wird. Und dieser Wandel ist ja nun seit Jahren zu beobachten. Inzwischen sitzt an der Leitung des Nabu sogar ein Jägerpräsident.  Dies macht doch wieder einmal mehr sehr deutlich, dass es von Politik und staatlichen Zuwendungen sowie von Jagd- und Agrarinteressen unabhängige Vereine wie z. B. Wolfsschutz-Deutschland e. V. dringend geben muss. Wir haben uns ja gerade wegen der immer deutlicher sichtbaren Lobbyunterwanderung der großen Verbände gegründet.
Viele Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde wünschen sich seit Jahren, dass doch „alle an einem Strang ziehen sollen.“ Diese Wünsche sind durchaus verständlich, aber sie sind auch das Ergebnis von Nudging-Kampagnen. Ähnliche Argumente, um Kritik an Lobbyismus im Keim zu ersticken lauteten „Wer … kritisiert, der schadet dem Wolfsschutz“ oder „Wolfsschutz hat doch nichts mit Politik zu tun.“
Zu den Nudgin-Kampagnen kamen in 2023 auch noch Verleumder und Trolle, unterstützt von der Jagdlobby hinzu, die Tierschützer mit Hilfe von Drohungen und Verleumdungen sowie Cybermobbing mundtot machen und in ihrer Arbeit behindern sollen.
Heute ist klar, dass vor allem unkritische und leichtgläubige Bürger dem Wolfsschutz geschadet haben. Viele haben vergessen, dass viele Verbände und Vereine (nicht alle Landesverbände der aufgeführten Vereine)  ein Papier unterzeichnet haben, indem sie Einzelabschüssen von Wölfen zustimmen. Mit im Boot: Jagdverbände: http://vielfaltbewahren.org/eckpunktepapier
Als erstes Bauernopfer dieser Politik darf Kurti gelten: https://wolfsschutz-deutschland.de/fall-kurti/
Erst die Zustimmung zu Einzelabschüssen ermöglichte die Entwicklung, vor der wir heute stehen. Erst „Null-Wolfsabschuss“ motiviert wirklich zu Herdenschutz. Denn solange Einzelabschüsse von Wölfen als Problemlösung angeboten werden, so lange wird es auch Weidetierhalter geben, die Risse provozieren, um Einzelabschüsse zu erlangen.
Für uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. steht fest, dass wir niemals Einzelabschüssen zustimmen werden.

Auch in den anderen Vereinen und großen Verbänden, die dieses Paper unterschrieben haben, gibt es natürlich auch großartige Menschen, die sich mit viel Herzblut und auch Verstand für die Wölfe eingesetzt haben und die von innen heraus den Einfluss der Agrar- und Jägerschaft dämpfen. Mit vielen dieser Menschen ist inzwischen auch von unserer Seite aus eine Zusammenarbeit, vor allem im lokalen Bereich, möglich. Wichtig ist gegenseitiger Respekt und Toleranz bei Meinungsunterschieden. Meinungs- und Inhaltecancelei sowie Gleichmacherei, wie sie in der Vergangenheit betrieben wurde, schadet nicht nur dem Wolfsschutz, sondern auch einer lebendigen Demokratie.

Zum Schluss doch noch ein kleines Happy-End

Der Schießbefehl auf Wölfin Gloria ist durch eine Eilverfügung von einem Verwaltungsgericht erst einmal gestoppt worden. https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/12/21/ausgeschossen-jagd-auf-gloria-schon-wieder-vorbei/

Geklagt haben der BUND NRW, die GzSdW, die Naturschutzinitiative und auch wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V.

 

Der Kreis Wesel leugnete ja in seiner Allgemeinverfügung (Schießbefehl auf Gloria) die Existenz eines Rudels im Gebiet. Wir sind uns ziemlich sicher, dass die Jägerschaft – es ist ja ein offenes Geheimnis – dort das Wolfsmonitoring übernommen haben soll, über die gleiche Datenlage verfügt wir wir. Darüber, warum diese Daten geleugnet, oder nicht weitergegeben wurden, kann sich jeder selbst so seine Gedanken machen. Auf unserem Film aus dem September 23 sind hier erneut zwei Welpen und ein Babysitter zu sehen. Insgesamt muss von fünf Wölfen ausgegangen werden. Normalerweise sind dies Daten, die wir nicht öffentlich machen, in diesem Fall dient die Veröffentlichung aber dem Schutz des Rudels und sie macht auch deutlich, wie wichtig unser vereinseigenes Monitoring ist. Danke hier auch an unsere Aktiven, die Wildkameras betreuen. (Das Datum in der Kamera stimmt nicht).

 

Und noch einen Filmtipp: Wilder Grenzgänger – Der Wolf ist zurück, jetzt in der Mediathek von arte.  https://www.arte.tv/de/videos/106267-000-A/wilder-grenzgaenger-der-wolf-ist-zurueck/?fbclid=IwAR2rnrtCVa3e1taaouvvLGB0W9Xsm29KhSr2aDjc-sxCLpbqr1hRPxoSoCQ

Mit herzlichen Grüßen

Ulrike de Heuvel

Jürgen Götz

Volker Vogel

Brigitte Sommer

Vorstand Wolfsschutz-Deutschland e. V.

 

Wir freuen uns über Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

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