Gutachten zeigt auf: Es gibt keine Rechtsgrundlage für wolfsfreie Zonen

Ein Problem, das nicht nur Brandenburg betrifft: Auch Gemeinden in Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Regionen in weiteren Bundesländern erklären sich zu so genannten „wolfsfreien Zonen“.  Sie fordern unter anderem, dass Wölfe in ihren Gebieten getötet werden sollen. Darunter sogar Regionen, in denen sich noch gar keine Wölfe fest niedergelassen haben. Dass diese Praxis gegen geltendes Recht verstoßen würde, war nicht nur Wolfsfreunden von vorn herein klar. Jetzt bestätigt auch ein Gutachten, dass es keine Rechtsgrundlage für „wolfsfreie Zonen“ gibt. Hier ist das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages.  181025_WD_Scan_Vereinbarkeit_der_Ausweisung_wolfsfreier_Zonen_mit_dem_Na…

Während Politiker der GroKo und der FDP sowie AfD die Forderung nach „wolfsfreien Zonen“ oft dennoch weiter unterstützen, regt sich bei anderen Parteien jedoch der Widerstand. So etwas sei rechtswidrig, warnt jetzt die Bundestagsabgeordnete der Linken Kirsten Tackmann aus Tornow in Brandenburg. „Die Ausweisung einer wolfsfreien Zone auf Gemeindeebene widerspricht schon den Vorgaben der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und ist damit rechtlich nicht zulässig“, stellt die agrarpolitische Sprecherin der Linksfraktion klar, schreibt die MAZ in einem Artikel vom 14.11.18 http://www.maz-online.de/Lokales/Ostprignitz-Ruppin/Kyritz/Kirsten-Tackmann-Linke-Wolfsfreie-Zonen-rechtswidrig?fbclid=IwAR0plrkUOJs3UM0U8of8GLm8yHJhphOYQgKYJ_0B2AOOiMAaWK8klk14N5I

Kirsten Tackmann wird weiter von der MAZ zitiert: „Das entlarvt die Kampagne des Bauernbundes als das, was sie ist: reiner Populismus auf Kosten der Weidetierhaltungen.“ Der Wolf diene lediglich als Sündenbock für eine verfehlte Agrarpolitik, die die Weidewirtschaft seit Jahren im Stich gelassen habe. „Diese Debatte ist eine Phantomdiskussion, die nur von der dringend notwendigen Debatte ablenkt, dass endlich ein Rechtsanspruch auf Unterstützung bei Herdenschutzmaßnahmen gebraucht wird und eine angemessene Schadensregulierung.“

Die Weidetierhaltung leide ganz generell existenzielle Not und das liege nicht am Wolf.

Diese Ansicht vertreten wir von Wolfsschutz Deutschland schon lange. Wir fordern die Politik auf, endlich dem Wolf den Schutz zu gewähren, den die EU-Verträge vorsehen, die auch Deutschland unterschrieben hat und die den Wolf unter den höchsten Schutzstatus stellen, und sich nicht weiter zu Marionetten der Lobbyvertreter aus Jagdverbänden und Bauernverbänden zu machen.

Grüne und Linke haben keine Meinung zum Wolfsschutz

 

Morgen ist Bundestagswahl. Dass Angela Merkel Kanzlerin bleibt, ist wohl klar, fragt sich nur, mit welchen Parteien sie das regeln muss. Wir von Wolfsschutz Deutschland hatten im Vorfeld der Bundestagswahl die großen Parteien angeschrieben und nach ihrer Position zum Thema Wolfsschutz gefragt. Es waren zwei ganz einfache Fragen, auf die wir Antworten erhalten wollten. Geantwortet haben die CDU/CSU, die FDP und die SPD. Von den Grünen und der Linken bekamen wir keine Antwort.

Unsere beiden Fragen waren eigentlich einfach zu beantworten. Wir fragten:

1) Wie  ist  Ihre  parteiinterne  Meinung  bezüglich  der  in  einigen Bundesländern  von Wolfsgegnern diskutierten Forderung nach einer Lockerung des Schutzstatus des Wolfs in Deutschland?

2 )  Gibt  es  in  Ihrer  Partei  Pläne  hinsichtlich  einer  Lockerung  des  Schutzstatus  des Wolfs in Deutschland?

Gespannt waren wir vor allem auf die Antworten der Grünen und der Linken. Ursprünglich als Umweltpartei gegründet, dachten wir eigentlich, dass die Grünen sehr wohl etwas zu diesem aktuellen Thema zu sagen haben, schließlich tangiert das Thema Wolf einige Bundesländer, in denen die Partei mit der Sonnenblume im Logo mit an der Macht ist. Niedersachsen ist ein Beispiel. Doch den Grünen scheint das Thema Wolf so gar nicht zu interessieren.  Sie kümmern sich wohl lieber um das Thema Diesel und Feinstaub. Natur- und Artenschutz spielt da scheinbar keine Rolle mehr.

Auch auf unser Nachfragen und erneute Zusendung der Fragen erhielten wir von den Grünen keine Antwort.  Wir können dazu nur sagen: Keine Antwort ist auch eine Antwort! Der Schutz der Wölfe scheint dieser Partei, die sich jahrelang immer wieder für Belange der Umwelt eingesetzt hat, egal zu sein. Jeder mag sich dazu selbst eine Meinung bilden.

Die Linken haben auch nicht geantwortet. Deshalb zitieren wir den Fraktionsvorsitzenden der Linken, Dr. Dietmar Bartsch kurz aus einem Statement, das er auf dem Deutschen Bundesjägertag 2017 gegeben hat. Er sagte: „Ich bin kein Fachpolitiker. Aber: Der Wolf gehört hierher. Die Frage ist: Wo sind die Grenzen? Wir brauchen keine zugespitzte Diskussion, deshalb dürfen wir nicht warten, bis etwas passiert ist. Da ist die Bundesebene gefragt, Grenzen zu setzen. Was die Ausbreitung von Nutria und Waschbär angeht: Auch hier muss es Konsequenzen geben.“

Mit anderen Worten: Abschießen muss sein, nicht nur für Wölfe!

Die Antworten zu unseren Fragen kann jeder auf unserem Blog nachlesen. Zu erwähnen ist, dass sich nur die SPD gegen jegliche Änderung des Wolfsschutzes ausgesprochen hat. CDU/CSU und FDP werden dafür sein, Wölfe abzuschießen.

Und jetzt darf gewählt werden. Wir hoffen nur, dass die kommende Bundesregierung den Wolfsschutz nicht lockert. Sollten CDU/CSU, FDP und die Grünen ans Ruder kommen, werden wir Wolfsschützer wohl eine noch härtere Zeit erleben…

Bundestagswahl 2017: Antwort der FDP zu unserer Anfrage, wie sie mit Schutzstatus der Wölfe umgehen will

 

Anlässlich der bevorstehenden Bundestagswahl am 24. September 2017 haben wir die Fraktionen im Deutschen Bundestag gebeten, uns darüber zu informieren, wie sie zum Thema Wolfsschutz eingestellt sind, bzw. wie sie in der folgenden Legislaturperiode mit diesem Thema umgehen wollen.

Diese beiden Fragen haben wir gestellt.

1 ) Wie  ist  Ihre  parteiinterne  Meinung  bezüglich  der  in  einigen Bundesländern  von Wolfsgegnern diskutierten Forderung nach einer Lockerung des Schutzstatus des Wolfs in Deutschland?

2 )  Gibt  es  in  Ihrer  Partei  Pläne  hinsichtlich  einer  Lockerung  des  Schutzstatus  des Wolfs in Deutschland?

Hierzu hat uns die Generalsekretärin der FDP, Nocola Beer, folgende Antwort übermittelt:

 

„Diese Fragen werden im Zusammenhang beantwortet. 

Wenn Populationen vormals stark bedrohter Arten sich erholen beziehungsweise zurückkehren, gehört aus unserer Sicht auch der Schutzstatus auf den Prüfstand. Zum Schutz der Weidetierhaltung solte der Wolf analog zur Zuordnung des Luchses ohne Zuweisung einer Jagdzeit dem Wildtierartenkatalog nach § 2 Absatz 1 des Bundesjagdgesetzes unterstellt werden. Dies würde den Wolf einerseits dem Geltungsbereich der Hegeverpflichtung nach § 1 des Bundesjagdgesetzes zuordnen und andererseits ein engmaschiges Monitoring ermöglichen. Bei verhaltensauffälligen Problemtieren muss eine rasche und rechtssichere Entnahme im Sinne eines Hegeabschusses ermöglicht werden.

In der Europäischen Union wollen wir mit Blick auf die gestiegenen Populationen eine sachliche Debatte darüber in Gang setzen, wann Wolf und Luchs aus dem strengen Schutzregime des Anhangs IV der FFH-Richtlinie entlassen und in ein flexibleres Management nach Anhang V überführt werden. Bei einem weiteren Wachstum der Wolfsbestände müssen Modelle wie regionale Obergrenzen oder eine Entnahmepflicht außerhalb ausgewiesener Wolfsgebiete geprüft werden. Wir fordern dies, um eine Bestandsregulierung im Sinne eines nachhaltigen Interessenausgleichs zwischen Menschen und Artenschutz zu erreichen. Bei Rissschäden gilt in Zukunft eine Beweislastumkehr. Die öffentliche Hand muss die Nichteinwirkung des Wolfes belegen. Ansonsten ist der betroffene Tierhalter zu entschädigen.“