Bayern – Wolfsnachwuchs auch im Veldensteiner Forst

Fotoaufnahme einer Wölfin im Veldensteiner Forst

Reproduktionsnachweis im dortigen Wolfsterritorium
Beispielbild Wölfin mit Gesäuge.

Bei der Auswertung einer Fotofalle im Veldensteiner Forst wurden zwei Wölfe dokumentiert. Eines der abgebildeten Tiere ist eine Wölfin mit erkennbarem Gesäuge. Damit handelt es sich um einen erneuten Reproduktionsnachweis für das Wolfsterritorium im Veldensteiner Forst. Die Aufnahme stammt vom 23.06.2022.

Chronik des Rudels: https://www.dbb-wolf.de/Wolfsvorkommen/territorien/karte-der-territorien

 

Hier die PM: http://www.lfu.bayern.de/pressemitteilungen/c/1693438/34-22-fotoaufnahme-einer-woelfin-im-veldensteiner-forst?fbclid=IwAR0y3kKx0y20YT1oVu-R_tMmwwt1iiLZw61nbwiPYdUhQlzeCmQTtXS7mGo

Die Wolfswelpen sind endlich da!

„Will Dir den Frühling zeigen, der hundert Wunder hat. Der Frühling ist waldeigen und kommt nicht in die Stadt“, das wusste schon der Dichter Rainer Maria Rilke. Ende April bis Anfang Mai geschieht jedes Jahr ein heimliches Wunder in den dunklen Wurfhöhlen unserer Wölfe. Ein bis zehn Welpen bringt die Wolfsmutter jetzt nach zirka 63 Tagen zur Welt. Kaum größer als Meerschweinchen mit einem Gewicht von 300 bis 500 Gramm, werden sie blind geboren.

Vorher hatte sich die Wolfsmutter ihre Höhle selbst gegraben. Dieser Zufluchtsort kann mehrere Meter tief liegen. Oft gräbt sie auch Ersatzhöhlen und auch leere Dachsbauten werden gerne genutzt und passend an – und umgebaut.

Wölfe sind sehr liebevoll umsorgende Eltern. Foto: Pixabay.

Die Wolfswelpen sind in den ersten 14 Tagen vor allem am Schlafen und Trinken. Aufzucht des Nachwuchses ist bei Familie Wolf Aufgabe von beiden Elternteilen. Solange sich die Mutter komplett ihrem Nachwuchs widmen muss, wird sie vom Vaterwolf mit versorgt, so dass sie die ersten acht bis neun Wochen ihre Kleinen säugen und wärmen kann. Im Alter von 14 Tagen entwickeln die Welpen auch ihren Geschmackssinn und sie können riechen. Sie können jetzt schon maunzen und quietschen, obwohl sie selbst noch nichts hören können.

Im Alter von zirka 15 Tagen öffnen sie die Augen, die Babys sehen aber zunächst noch nicht wirklich scharf, dies dauert noch weitere zwei Wochen. Bis zur vierten Woche brechen auch die ersten Zähnchen durch, die Ohren stellen sich auf und sie können nun auch perfekt hören.

Dieser kleine Wolfswelpe ist zirka vier Monate alt.

Im Alter von zirka vier Wochen verlassen die Kleinen das erste Mal den Bau. Das heißt, bei ihren ersten kurzen Ausflügen sind die Welpen noch sehr klein. Gut wenn da ein großer Bruder oder eine große Schwester da ist, die auf ihre Geschwister aufpasst, wenn Mutter und Vater wieder zusammen jagen gehen. Die Aufzucht der Welpen kostet die Mutter viel Kraft. Schon mit sechs Wochen haben die Welpen das Verhalten im Spiel erlernt, das ein wilder Wolf zum Überleben braucht.

Hier zu sehen ist ein anrührendes Video von dem Jungwolf Pumpak. Katarzyna Bojarska, die Forscherin aus Polen, die das Ruszow-Rudel betreut, aus dem Pumpak ursprünglich stammt, hatte uns dieses Video geschickt. Darin ist Pumpak als Jährling zu sehen. Er kümmert sich liebevoll um seine Geschwister, während die Mutter auf Jagd ist. Das Video ist nur in Polnisch untertitelt, doch die Bilder sprechen für sich. Es ist so Herz erwärmend, dass es keine Übersetzung braucht. Für diese Tiere lohnt es sich, tagtäglich neu zu kämpfen.

Ab der dritten Lebenswoche gibt es für die Kleinen außer der nährenden Wolfsmilch auch schon von den Eltern oder Geschwistern hervorgewürgtes Fleisch. Aber auch Beeren und andere Frühlingsfrüchte runden den Speiseplan der Babys ab.

Nach spätestens acht Wochen zieht die komplette Wolfsfamilie aus dem Wurfhöhlengebiet aus. Ihr neues Zuhause wird ein so genannter Rendevouzplatz, in dessen Nähe sich die Welpen aufhalten, bis die Eltern von der Jagd zurückkehren.

Oft passen ein- bis zweijährige Geschwister auf die Kleinen auf und lassen sich dabei auch viel gefallen. Wolfseltern und Wolfsgeschwister geben sich ausgesprochen antiautoritär. Das Zusammenleben gleicht in Vielem dem von menschlichen Familien. Die Welpen lernen im Spiel von den Großen wie gejagt werden muss und sie lernen auch, sich gegen ihre Geschwister zu behaupten sowie alle Fähigkeiten, um gut zu überleben.

Dabei gibt es durchaus charakterliche Unterschiede. Es gibt Draufgänger und Schüchterne. Die Draufgänger lassen sich beim späteren Abwandern nach ein bis zwei Jahren in einem eigenen Revier oft leichter sehen und sie zeigen sich neugieriger als ihre Geschwister.

Beim Zusammentreffen auf dem Rendevouzplatz wird oft eine Runde zusammen geheult. Dabei gibt es zwei Arten: Das Chorheulen mit dem der Zusammenhalt gestärkt wird und das Kontaktheulen, das 15 Kilometer weit zu hören sein kann. So finden sich die Familienmitglieder nach ihren Ausflügen gegenseitig wieder.

Bis zum Herbst sind die Welpen nun fast schon so groß wie ihre Eltern. Allerdings laufen sie noch immer tapsig und auch ihr Fell ist wuscheliger als das ihrer Eltern und Geschwister. Im Herbst braucht die Wolfsfamilie besonders viel Fleisch, deshalb ist es auch für Weidetierhalter in dieser Zeit besonders wichtig, ihre Nutztiere gut zu sichern.

Ein Wolfsrudel in Deutschland besteht immer aus den beiden Elterntieren, den neu geborenen Welpen und älteren Geschwistern, die noch eine Weile Babysitten. Fremde Wölfe werden im Revier nicht geduldet. Eine Wolfsfamilie braucht mindestens 250 Quadratkilometer Platz. Ob es Wölfen in einem Revier gefällt, richtet sich nach den Beutetieren, die vorhanden sind. Am liebsten mögen Wölfe Rehe, Wildschweine und Hirsche. Aber auch Kaninchen und Mäuse werden nicht verschmäht. Menschen stehen nicht auf dem Speiseplan. Wölfe halten uns Menschen wohl auch für Beutegreifer. Seit ihrer Rückkehr vor über 20 Jahren gab es keinen einzigen Angriff auf Menschen. Wildnis brauchen Wölfe nicht. Sie kommen in unserer Kulturlandschaft wunderbar zurecht, wenn wir sie lassen. Und was könnte es Schöneres und Aufregenderes geben als Nachbar Wolf?

Moderater Zuwachs: 29 Wolfsrudel mehr als im Vorjahr leben in Deutschland

Kaum wurden die neuesten Zahlen zum Wolfsvorkommen in Deutschland vom Bundesministerium für Naturschutz bekannt gegeben, geht der übrliche Trara auch schon los. Statt sich darüber zu freuen, dass Wölfe ihre Plätze zurückerobern, erscheinen wie jedes jahr wieder zahlreiche Artikel in den Massenmedien mit Panik schürenden Überschriften und haltlosen Forderungen der Agrar und Jagdlobby. Wolfsschutz-Deutschland e. V. freut sich über die positiven Zahlen, doch wir beobachteten auch, dass Rudel und Einzelwölfe plötzlich verschwanden.

Statt wolfsfreie Zonen oder eine allgemeine Jagd auf Wölfe zu fordern, sollte endlich unsere Forderung nach einem einheitlichen Förder- und Forderkatalog für die Weidetierhaltung mehr Aufmerksamkeit finden. Da sich die Wölfe nach dem offiziellen Wolfsmonitoring tatsächlich mehr auszubreiten scheinen, sollten endlich Fördermaßnahmen für das gesamte Bundesgebiet geschaffen werden und überall entschädigt und gefördert werden. Dies würde auch einen Teil der Bürokratie abbauen und WeidetierhalterInnen könnten auch für Risse von durchwandernden Jungtieren entschädigt werden.

Beispielbild. © Brigitte Sommer

EU-Förderung ignoriert?

Dennoch darf nicht vergessen werden, dass der Anteil an Weidetieren in der Ernährung von Wölfen so gut wie keine Rolle spielt und nur knapp über einem Prozent beträgt. Anders als Deutschland haben mehrere EU-Mitglieder einen Fonds der EU  zur Finanzierung von Herdenschutz über den Europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) schon seit 2014 genutzt. In Deutschland dagegen versäumten es die Länder, die für den Herdenschutz verfügbaren Mittel über europäische Zuschüsse aufzustocken. Auch der Sondertopf, der von der EU geschaffen worden ist, wurde wohl nicht in Anspruch genommen. Wir fragen uns natürlich warum nicht? Setzt man auf SChießen statt auf Schützen?

Die Monitoringzahlen

Im Monitoringjahr 2020/2021 gab es 157 Wolfsrudel in Deutschland. Das geht aus den Erhebungen der Bundesländer hervor, die hierfür mehr als 27.000 Hin- und Nachweise ausgewertet haben. Die amtlichen bestätigten deutschen Wolfszahlen haben das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) jetzt in Abstimmung mit den Ländern veröffentlich

Das Wolfsvorkommen konzentriert sich wie in den Vorjahren auf das Gebiet von Sachsen in nordwestlicher Richtung über Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern nach Niedersachsen. Weitere Wolfsterritorien wurden in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen nachgewiesen. Die meisten Wolfsrudel leben im Wolfsjahr 2020/2021 (1. Mai 2020 bis zum 30. April 2021) in Brandenburg (49), gefolgt von Niedersachsen (35) und Sachsen (29).

Neben den 157 Rudeln sind 27 Wolfspaare sowie 19 sesshafte Einzelwölfe für das Monitoringjahr 2020/2021 bestätigt. Im vorhergehenden Monitoringjahr 2019/2020 wurden 131 Rudel, 45 Paare und neun Einzelwölfe nachgewiesen (aktualisierter Stand vom 30.11.2021).

Im Vorjahr lauteten die Zahlen wie folgt. Neben den 128 Rudeln sind 35 Wolfspaare sowie zehn sesshafte Einzelwölfe für das Monitoringjahr 2019/20 bestätigt. Im vorhergehenden Monitoringjahr 2018/19 wurden 105 Rudel, 41 Paare und zwölf Einzelwölfe nachgewiesen (aktualisierter Stand vom 30.10.2020).

BfN-Präsidentin Sabine Riewenherm wird folgendermaßen zititert: „Ich danke den Bundesländern für die wertvolle Ermittlung zu den Wolfsbeständen im Rahmen ihres Wolfsmonitorings. Die amtlich geprüften Daten aus den Ländern zur Anzahl der Territorien und zu den Vorkommen zeigen: der Wolfsbestand in Deutschland nimmt zu. Die meisten Wolfsterritorien verteilen sich von Ostsachsen bis an die Nordsee. Aber auch außerhalb dieser Vorkommen konnten in den mittel- und süddeutschen Bundesländern einzelne Wolfsterritorien nachgewiesen werden.“

Alleine vier tote Wölfe durch geheime Jagden in Niedersachsen

Die Anzahl aufgefundener toter Wölfe (Totfunde) lag bei 138 Tieren, davon sind 107 durch Verkehrsunfälle gestorben. Bei 13 Wölfen war die Todesursache natürlichen Ursprungs, neun Wölfe wurden illegal getötet, bei fünf Wölfen war die Todesursache nicht zu ermitteln und vier Wölfe wurden im Rahmen von Managementmaßnahmen im Monitoringjahr 2020/2021 entnommen, laut Pressemitteilung. Diese unter „Managementmaßnahmen“ aufgeführten erschossenen Tiere sind allesamt auf die geheimen Schießbefehle des Niedersächsischen Umweltminister Lies zurückzufähren. Ausgestellt waren sie auf die Elterntiere, erschossen worden waren allesamt Jungtiere. Wolfsschutz-Deutschland e. V. hatte daraufhin Strafanzeigen erstatten. Wie zu erwarten war, wurden keine Ermittlungen aufgenommen, bzw. Ermittlungen eingestellt. Wir berichten auch hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/12/03/schluss-mit-geheimen-wolfsjagden-in-niedersachsen/

Verschwundene Wölfe in Sachsen und Rheinland-Pfalz

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. beklagen, dass das komplette Neusorge-Rudel, sowie auch das Weißwasserrudel in Ostsachsen verschwunden ist. In Niesky und Bihain beobachteten wir nur noch Einzeltiere. Eine der Ursachen könnten praktisch wöchentlich stattfindende Treibjaggden sein, die sogar in so genannten Prozessschutzgebieten stattfinden, in denen normalerweise gar nicht gejagt werden darf. Als Ausnahme gilt die Bekämpfung der Schweinepest. Ebenso wurde die Schonzeit für Rotwild aufgehoben, was den Jagddruck auf die gesamte Tierwelt noch erhöht. Hinzu kommt noch ein zig Kilometer langer unter Strom stehender Zaun, der die Wildschweine hindern soll über die Grenze von Polen nach Deutschland zu gelangen. Wir sehen hier auch Hinweise darauf, dass auch Wölfen der Übergang erschwert bis unmöglich gemacht wird. Offiziell heisst es, dass die Wölfe sich selbst dort Konkurrenzdruck machen würden, doch dies zweifeln wir an, weil in den westliche gelegeren Gebieten mindestens genauso viele Wolfsrudel sind. Auffalldend ist , dass von Weißwasser bis Neusorge ein wolfsfreier „Korridor“ zu sehen ist.

 

Wildschweinzaun zwischen Polen und Deutschland behindert Wildtiere.

Das komplette Neusorge-Rudel, hier noch auf unserem Film mit Welpen zu sehen, ist verschwunden.

 

Auch in Rheinland-Pfalz beklagt ein anderer kleiner Naturschutzverein, das Verschwinden von Wölfen aus der Region des Leuscheider Rudels.

Einheitliche Standarts im Wolfsmonitoring

„Die Daten, die das Bundesamt für Naturschutz jährlich im Herbst veröffentlicht, werden von den Bundesländern nach einheitlichen Standards jeweils für ein Monitoringjahr erhoben. Dieses erstreckt sich vom 1. Mai bis zum 30. April des darauffolgenden Jahres und deckt sich zeitlich mit einem biologischen „Wolfsjahr“, von der Geburt der Welpen bis zum Ende des ersten Lebensjahres. Grundlage des Wolfsmonitorings sind eindeutige Wolfsnachweise, wie etwa durch Lebendfang, genetische Nachweise (auch aus Kotproben) oder Fotos. Auch bestätigte Hinweise, etwa von einer erfahrenen Person überprüfte Spuren, werden für das Monitoring herangezogen. Die von den Bundesländern erhobenen Daten werden anschließend überprüft und durch das BfN und die DBBW bundesweit im Rahmen des Treffens der im Monitoring erfahrenen Personen von Bund und Ländern zusammengeführt,“ heisst es weiter in der Pressemitteilung des Bundesamtes für Naturschutz.

 

 

Pressemitteilung des Bundesamtes für Naturschutz: https://www.bfn.de/pressemitteilungen/aktuelle-wolfszahlen-bundesweit-157-rudel-bestaetigt

Zum direkten Vergleich die Meldung aus 2020: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/11/06/bundesamt-fuer-naturschutz-bfn-gibt-zahlen-fuer-das-akutelle-wolfsmonotoringjahr-bekannt/

Dazu interessanter Bericht von 3Sat nano: https://www.3sat.de/wissen/nano/211202-wolf-nano-100.html#xtor=CS5-54

Pressemitteilung der Naturschutzinitiative e. V. RLP über „verschwundene Wölfe“ https://naturschutz-initiative.de/pressemitteilungen/1071-12-10-2021-pm-wohin-verschwinden-die-woelfe-im-westerwald

Unsere Info über verschwundene Wölfe in Sachsen: https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/10/28/keine-rasante-vermehrung-neue-wolfszahlen-fuer-sachsen-entlarven-alte-probleme/

Zwei illegal getötete Welpen in der Elbe: Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeigen und setzt Belohung aus

Wie die Deutsche Presseagentur heute vermeldet, sind im Landkreis Ludwigslust-Parchim zwei tote Jungwölfe in der Elbe gefunden worden. Weiter heisst es, dass die Polizei wegen des Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz ermitteln würde. Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt in beiden Fällen Strafanzeigen und setzt eine Belohnung aus.

Die toten Tiere wären am Dienstag mit Verletzungen, die auf Fremdeinwirkungen schließen lassen bei Horst unweit von Boizenburg angespült worden, sagte ein Polizeisprecher. Dabei könne es sich um Schussverletzungen handeln.

Beispielbild Wasserleiche Wolf.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. verurteilt diese feige Tat auf das Schärfste. In diesem Jahr ist dies nun schon der zehnte Fall von illegaler Wolfstötung, der entdeckt worden ist. Wir schätzen eine Dunkelziffer, die mindestens dreifach so hoch ist. Leider schüren Politiker *innen, die ungeniert Lobbyarbeit betreiben, weiter den Hass auf die Beutegreifer, statt Lösungen für Bauern anzubieten. Viele Jagende sehen es inzwischen wohl geradezu als Kavaliersdelikt, Wölfe illegal umzubringen. Dabei erwartet Kriminelle, die auf frischer Tat erwischt werden, eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren.

Wir setzen eine Belohung für Hinweise, die zur Ergreifung des Täters führen, von 2.000 Euro aus. Hinweise bitte an Brigitte.Sommer@wolfsschutz-deutschland.de oder über das Kontaktformular auf unserer Webseite www.wolfsschutz-deutschland.de

 

Hessen – erstes Wolfspaar im Rheingau-Taunus-Kreis

Die Wölfin im Rheingau-Taunus-Kreis hat einen Partner, gab heute das Hessische Umweltministerium in einer Pressemitteilung bekannt.

Beispielfoto ©Brigitte Sommer

Wiesbaden, 22.06.2021 – Durch eine DNA-Probe, die am 3. Juni 2021 im Rheingau-Taunus-Kreis bei Oestrich-Winkel genommenen wurde, ist das erste Wolfspaar in Hessen bestätigt. Bisher galt in dem Gebiet nur die Wölfin GW1798f als sesshaft. Mit der neuen Losungsprobe wurde nun das männliche Tier GW1958m wiederholt über drei Monate in der Region nachgewiesen. Damit zählen die beiden nach bundesweit einheitlichen Kriterien als Wolfspaar – das erste seit der Wiederbesiedlung Hessens durch den Wolf. Ob bereits Reproduktion stattgefunden und die Wölfin Welpen geboren hat, wäre zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt, heisst es in der Meldung

Hier geht es zur PM https://www.hlnug.de/presse/pressemitteilung/erstes-hessisches-wolfspaar-bestaetigt?fbclid=IwAR3533AZFu5g5yvzHR77B7MP60SmvgXIN1QSjrIpTX6-Uavyq7HqyAhggrI

 

Große Freude: Thüringer Wölfin hat wohl Nachwuchs und damit Ruhe vor Abschuss bis mindestens Mitte Oktober

Foto aus einer Wildkamera ©TMUEN – Am Bauch von Wölfin „Ohrdri“ ist deutlich ein Gesäuge zu erkennen. Sie muss also wieder Nachwuchs haben, sonst würde sich ein solches Gesäuge nicht bilden.

Seit 2014 lebt auf dem Gelände des Truppenübungsplatzes Ohrdruf in Thüringen eine Wölfin. Sie ist damit lange das einzige fest ansässige Tier in ganz Thüringen gewesen. Seit Ende des vergangenen Jahres hat sich ein Wolfsrüde zu ihr gesellt. Nun könnte sich das erste offizielle Wolfsrudel in Thüringen gebildet haben, denn es gibt einen Nachweis darüber, dass die Wölfin säugend ist.

Wir haben mit Tom Wetzling vom Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz gesprochen. Hier sind seine Antworten:

„Eine uns vorliegende Fotofallen-Aufnahme am Truppenübungsplatz Ohrdruf zeigt die Wölfin mit ausgeprägtem Gesäuge. Wir gehen deshalb davon aus, dass die Wölfin Nachwuchs geboren hat (auch wenn es dazu, also zu Jungtier/en bisher keinen Foto- oder sonstigen Nachweis gibt). Ob es sich um echte Wolfswelpen (erst dann wäre es ein Rudel) handelt, soll im Rahmen des Monitorings durch von uns beauftragte Experten  herausgefunden werden. Ob und wie viele, können wir erst sagen, wenn entsprechende Nachweise durch das Monitoring vorliegen ( Fotofallenbilder oder genetische Nachweise, z.B. aus Losungen).

Was ist mit der Ausnahme-Genehmigung für den Abschuss der Wölfin?

„Weiterhin gilt: Bis zur Entscheidung des OVG ruhen die Entnahmebemühungen sowieso. Selbst im Erlaubnis-Fall würden im Fall von Nachwuchs Bemühungen zur Entnahme aus Tierschutzgründen bis zum 15. Oktober ruhen, um die Versorgung der Jungtiere zu gewährleisten. Dies ergibt sich aufgrund der Regelungen des Tierschutzgesetzes.“

Hintergründe zur Geschichte der Wolfsmutter, die sich mangels eines Wolfsrüden während der Paarungszeit vor zwei Jahren mit einem streunenden Hund und vor einem Jahr mit einem ihrer Nachkommen gepaart hatte. Wir protestierten energisch gegen den Abschuss dieser so genannten Hybriden und stellten Anzeigen gegen Ministerin Siegesmund. Es wurde allerdings kein Verfahren eröffnet, bzw. eingestellt. Seit dem Frühjahr steht nun auch die Wolfsmutter auf dem Abschussplan: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/02/21/erster-teilerfolg-in-thueringen-gericht-untersagt-abschuss-der-mutterwoelfin-jagd-auf-welpen-geht-aber-weiter/

Monitoring und Forschung in Thüringen

Seit April 2020 habe das „Kompetenzzentrum Wolf, Luchs, Biber“ die Aufgaben des Monitorings und der Forschung übernommen, schreibt das Thüringer Umweltministerium auf seiner Webseite:  Unter Monitoring wird die Überwachung der Wolfs- bzw. Luchspopulation verstanden. Dazu werden bestimmte Methoden wie der Einsatz von Fotofallen genutzt, um u.a. mehr über das Vorkommensgebiet der Arten in Erfahrung zu bringen.

Darüber hinaus wäre das Kompetenzzentrum für die Rissbegutachtung von vermeintlichen Wolf- bzw. Luchsrissen zuständig. Das heißt, Fachleute würden begutachten, bewerten vor Ort das Geschehen dokumentieren.

Hier geht es zur aktuellen Rissliste. Wie zu erkennen ist, sind so gut wie keine Schäden von Wölfen verursacht worden. Wir erachten die Schießgenehmigung auch deshalb für eine Farce: https://umwelt.thueringen.de/fileadmin/001_TMUEN/Unsere_Themen/Natur_Artenschutz/Wolf_Luchs_Biber/20200525.pdf

Hier geht es zum Wolfsmanagementplan Thüringen: https://umwelt.thueringen.de/fileadmin/001_TMUEN/Unsere_Themen/Natur_Artenschutz/managementplan_wolf.pdf

 

 

Erster Teilerfolg in Thüringen – Gericht untersagt Abschuss der Mutterwölfin, Jagd auf Welpen geht aber weiter

@ Brigitte Sommer – Beispielbild Wolfspaar: Seit vergangenem Jahr wurde im Revier der Wölfin Ohrdi ein Wolfsrüde nachgewiesen. Aktuell ist Paarungszeit. Somit besteht in diesem Jahr gar keine Gefahr, dass sich die Wölfin mit einem streunenden Hund paaren könnte. Anscheinend hat der neue Wolfsrüde sogar die Welpen der bislang allein erziehenden Mutterwölfin akzeptiert.

Das Verwaltungsgericht Gera hat gestern den Abschuss der Mutterwolfin Ohrdri vorläufig untersagt. Dies ist ein erster Teilerfolg.Weiterhin gefährdet sind jedoch die Mischlingswelpen, deren Abschuss nach wie vor beschlossene Sache zu sein scheint. Auch die anderen Verbände wie NABU und BUND hatten sich für deren Abschuss ausgesprochen, während Wolfsschutz Deutschland e. V. Anzeige wegen der Abschüsse von nunmehr zwei der fünf Welpen erstattet hat. Weiterhin besteht auch die Gefahr, dass die Wölfin und ihr neuer Wolfspartner „versehentlich“ erschossen werden könnten, weil im Schießbefehl auf die Wolfsmischlinge aufgeführt ist, dass bis zum 30. April auch  auf „graue“ Tiere  geschossen werden dürfe. Die Mischlingswelpen sind schwarz. Ohrdri und ihr Partner grau.

Seit vergangenem Jahr wurde im Revier der Wölfin Ohrdi ein Wolfsrüde nachgewiesen. Aktuell ist Paarungszeit. Somit besteht in diesem Jahr gar keine Gefahr, dass sich die Wölfin mit einem streunenden Hund paaren könnte. Anscheinend hat der neue Wolfsrüde sogar die Welpen der bislang allein erziehenden Mutterwölfin akzeptiert.

Wölfe in FFH-Gebieten noch strenger geschützt

Das Verwaltungsgericht Gera habe gestern  einem Eilantrag des Naturschutzbundes Deutschland, Landesverband Thüringen e.V. (NABU), stattgegeben und die aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen die angegriffene Entnahmegenehmigung wiederhergestellt,“ heißt es in einer Pressemitteilung. Damit dürfe die vom Freistaat Thüringen angeordnete sofortige Tötung („Entnahme“) einer in dem europäischen Schutzgebiet „TÜP Ohrdruf-Jonastal“ ansässigen Wölfin (und ggf. eines weiteren Wolfes) zunächst nicht vollzogen werden.

Nach Auffassung der Kammer hätte das Landesamt bei seiner Entscheidung nicht nur die artenschutzrechtlichen Vorschriften ins Auge fassen müssen. Vielmehr hätte es vorrangig beachten müssen, dass die Wölfin zu einer Tierart gehört, die wesentlicher Bestandteil des europäischen Schutzgebietes „TÜP Ohrdruf-Jonastal“ ist und als solche durch die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes über den Gebietsschutz besonderen Schutz beanspruchen kann. Die Kammer habe entschieden, dass selbst wenn die Tötungsentscheidung der Wölfin als Maßnahme der unmittelbaren Gebietsverwaltung betrachtet werde, die Behörde nicht aufgeklärt und geprüft habe, ob diese im Hinblick auf den Gebietsschutz auch verhältnismäßig sei. Möglicherweise sind weniger einschneidende Maßnahmen möglich, die zu einen Ausgleich zwischen der Nutztierhaltung und der Existenz der Wölfe führen. Das Gericht hat in diesem Zusammenhang die Prüfung des durch öffentliche Mittel geförderten Einsatzes höherer Zäune, des umfangreicheren Einsatzes von Schutzhunden und der Installation ortsfester Pferche angesprochen.

NABU für Erhaltung der Mutter, aber für Abschuss der Welpen

Im Klartext sagt das Gericht damit, dass Wölfe in FFH-Gebieten unter noch höherem Schutz stehen. Dieses Urteil könnte evtl. auch Auswirkungen auf Wolfsrüde Roddy haben, der in Niedersachsen auch in einem FFH-Gebiet lebt. In diesem Fall hat der Niedersächische Umweltminster Lies bislang über 1,2 Millionen Euro für eine erfolglose Jagd auf den Familienvater ausgegeben. Dem gegenüber stehe ein Schaden von etwas mehr als 500 Euro. Das Gericht hät es also für zumutbar, dass in Herdenschutzmaßnahmen intensiviert wird. Die Jagd auf die Thüringer Mischlingswelpen ist durch dieses Urteil leider noch immer im vollen Gange. Der NABU hatte zwar gegen den Abschuss der Mutterwölfin geklagt, doch den Abschuss der Welpen beführworte man aus artenschutzrechtlichen Gründen, heisst es.

Wir von Wolfsschutz Deutschland haben Anzeige gegen alle ausführenden und entscheidenden Personen gestellt, die am Abschuss der Welpen beteiligt sind.

Die Heraufbeschwörung der Gefahr einer Zerstörung des reinen Erbes der Wölfe gehört ins Reich der Fake-News

Gemäß  Anhang II des Berner Abkommens  zählt der Wolf zu den streng zu schützenden Arten von gemeinschaftlichem Interesse. Diesem strengen Schutzstandard unterliegen auch Hybridwölfe,  also Tiere, die aus einer Verpaarung zwischen einem Hund und einem Wolf stammen. Auch nach naturwissenschaftlichen Aspekten gehören Hybridwölfe zur Art „Wolf“. Hybridwölfe sind zudem auch durch das Tierschutzgesetz geschützt.  Kein Tier darf damit ohne Vorliegen eines vernünftigen Grundes getötet werden. Auch ein genereller Konsens, dass Hybriden aus Artenschutzgründen aus der Natur zu entfernen seien, stellt kein Argument dar, weil sich zum Beispiel fünf, bzw. drei verbliebenen Hybriden in Thüringen niemals so stark ausbreiten würden, dass sie die reinerbigen Wölfe von ihren Standorten verdrängen oder gar vernichten würden. Die Hybridisierungsrate beträgt in Deutschland  unter einem Prozent.

Gefahr, dass Wölfin oder ihr Partner „versehentlich“ abgeschossen wird, besteht wohl weiter

Die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung gelte für wolfsfarbene Tiere bis zum 30.04.2020, heißt es in der Pressemitteilung des Umweltamtes. Damit solle sichergestellt werden, dass die Wölfin nicht geschossen wird, während sie Jungtiere versorgt. Würde sie in der Gebär- und Aufzuchtzeit geschossen, kämen unselbstständige Welpen zu Schaden.

Rechtliche Analyse und Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. http://www.djgt.de/system/files/320/original/Kurzposition_VG_Gera.pdf?fbclid=IwAR35sqbIpmwy8daB4zLOCv2gRlm_PleiB8Uv6F_qKheNW7OpePOyyaP8OUI

Hier der Link zur Presseinfo

http://www.vgge.thueringen.de/webthfj/webthfj.nsf/7C7103088943E827C12585140061AEA6/$File/03-2020%20Presseerklärung%20Wolfentnahme.pdf?OpenElement

Aktueller Blick ins Zuhause der Wölfe in Sachsen – Neue Zahlen und alte Probleme mit Weidetierhaltern und Jägern

Sechs neue Wolfsterritorien sind in Sachsen dazugekommen. Dies ergeben neue Zahlen des Wolfsmonitorings in Sachsen. Dem gegenüber stehen 17  tote Wölfe und ein ganzes Rudel, das verschwunden ist. Dies bestätigt uns, dass das Märchen von einer  unkontrollieren Vermehrung der Wölfe ins Reich der Brüder Grimm gehört.

Der Wolfsbestand in Sachsen sei um weitere sechs Territorien auf aktuell 27 Territorien angestiegen, schreibt die Fachstelle Wolf des Landesumweltamtes gestern in einer Pressemitteilung.  Dabei handele es sich um 22 Rudel, vier Paare und ein territoriales Einzeltier. Neu dazugekommen seien die Wolfsterritorien Mulkwitz, Neiße, Neusorge, Dresdner Heide, Laußnitzer Heide und Elstra. Einige bereits nachgewiesene Territorien hätten sich verschoben und ein Rudel existiere nicht mehr. Hierbei handele es sich um das seit 2011 bekannte Nieskyer Rudel.

Beispielbild © Brigitte Sommer
Dass in Süd- und Westsachsen noch ganz viel Platz für weitere Wölfe ist, zeigt die offizielle Karte der Territorien des Monitoringjahres 2018/2019.
Karte Territorien Sachsen im Monitoring-Jahr 2018/2019 @Freistaat Sachsen.

Dies seien Ergebnisse des aktuell ausgewerteten Monitoring-Jahres 2018/19, die die Fachstelle Wolf des Landesumweltamtes Sachsen (LfULG) am Dienstag in Dresden in einer Pressekonferenz vorgestellt hat. Damit sind in Sachsen 27 Wolfsterritorien bestätigt worden. Einige der oben genannten neuen Rudel hätten erst rückwirkend durch den Nachweis von Welpen in diesem Sommer bestätigt werden können, wie zum Beispiel das Dresdner-Heide-Rudel. Mit dem Wermsdorfer Forst und dem Raum Moritzburg gebe es zwei weitere potentielle Gebiete. Hier würden einzelne Nachweise vorliegen. Ob es sich um ein jeweils neu etabliertes Territorium handeln würde, sei derzeit noch nicht sicher belegbar. Acht weitere Wolfsterritorien hätten nur einen kleinen Teil ihres Gebietes auf sächsischer Seite und würden daher in den Nachbarländern mitgezählt.

Das Nieskyer Rudel siehe roten Kreis in der Mitte, gibt es nicht mehr. Telemetrie-Karte Streifgebiete bis 30092019 – @Freistaat Sachsen

Im aktuell laufenden Monitoring-Jahr 2019/20 konnte in zwanzig Territorien durch Aufnahmen von Welpen oder einer Fähe mit Gesäuge der Nachweis von Reproduktion erbracht werden, heisst es in der Pressemitteilung weiter.  In den vier Rudeln Daubitz, Neustadt, Nochten und Knappenrode II seien jeweils eine Doppelreproduktion bestätigt worden, d.h., dass in diesen Territorien jeweils zwei Fähen mit Gesäuge beziehungsweise zwei Würfe mit Welpen bestätigt wurden. Solche Doppelreproduktionen hätte es in Sachsen in der Vergangenheit bereits mehrmals gegeben.

Screenshots der Territorien auf DBB-Wolf – Dass es hier erscheint, als wären nur zwei Territorien neu hinzugekommen, liegt daran, dass die Daten von 2017/2018 noch einmal upgedatet worden sind.

Fakten bestätigen also, dass das Märchen von der unkontrollierten Verbreitung von Wölfen ins Reich der Brüder Grimm gehört.

Wenn das Nahrungsangebot im Gebiet groß genug ist, könnte es vorkommen, dass neben den Inhabern der Territorien beispielsweise eine erwachsene Tochter ebenfalls Nachwuchs bekäme. In zwei weiteren Gebieten im Bereich zwischen Bernsdorf und Hoyerswerda sowie im Bereich des Berzdorfer Sees seien ebenfalls Welpen bestätigt worden. Hier sei allerdings noch unklar, ob es sich nur um Verschiebungen bestehender Rudel, oder um die Etablierung neuer Rudel handeln würde.

17 tote Wölfe in nur einem Jahr – ein komplettes Rudel verschwunden

Es hätte auch Verluste gegeben. So existiere das Nieskyer Rudel nicht mehr und allein in diesem Jahr seien bis heute 17 tote Wölfe gefunden worden. In 13 dieser Fälle starben die Wölfe bei Verkehrsunfällen, gibt das LfULG an. In einem Fall hätte die Todesursache nicht geklärt werden können und in drei weiteren Fällen wären die Wölfe an einer natürlichen Todesursache gestorben.

Umstrittene Besenderung?

Zwei Wölfinnen wurden eingefangen und mit Sendehalsbändern versehen. Foto Wölfin Lotta _FT11 beim_Fang ©LUPUS

Eine wertvolle Ergänzung zum herkömmlichen Monitoring würden seit Juli 2019 die beiden Wolfsfähen »Lotta« (FT11) und »Juli« (FT12) liefern. Mit Halsbandsendern ausgestattet, lieferten sie u.a. wichtige Erkenntnisse für die jährliche Erhebung der Größe von Populationen und Territorien sowie zum Abwanderungs- und Ausbreitungsverhalten der Tiere. Den ersten Telemetrie-Daten nach zu urteilen, gehören beide Wölfinnen zum Neustädter Rudel. Zitat: „Im September verlagerte FT12 »Juli« ihren räumlichen Schwerpunkt zunächst an den Süd-Westrand des Neustädter Territoriums. Im Oktober erkundete sie dann das Gebiet nordwestlich des Neustädter Territoriums auf Brandenburgischer Seite, um schließlich Ende Oktober weiter nach Norden an Cottbus (Brandenburg) vorbei zu wandern. Ob dies nur ein größerer Ausflug ist, oder ob sich die Jährlingsfähe auf Abwanderung begeben hat, werden die Daten der nächsten Wochen/Monate zeigen.“

Die beiden Wolfsfähen seien im Rahmen des in diesem Jahr neu gestarteten Landesprogramms »Besenderung Wolf« im Auftrag des LfULG vom LUPUS Institut für Wolfsmonitoring und -forschung in Deutschland gefangen worden. Die Soft-Catch-Falle funktioniert nach dem Prinzip des Tellereisens, bei dem nach Auslösung zwei Metallbügel zusammenschlagen, wobei es häufig zu schweren Verletzungen (Knochenbrüchen), in jedem Fall aber zu großen Schmerzen kommt. Durch die Schaumstoffpolsterung an den Bügeln solle das vermieden werden. Im Zusammenhang mit einem Fallensender werde zudem sichergestellt, dass das gefangene Tier innerhalb kürzester Zeit aufgesucht und narkotisiert werden könne. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V.  schätzen Soft Catch Traps als tierschutzbedenklich ein und wir sind sehr skeptisch, was eine angebliche Schmerzfreiheit betrifft. Hier ein Selbstversuch aus den USA. Es ist deutlich zu erkennen, dass der Probant deutliche Quetschungen an den Fingern aufweist. Dabei hat er sich sofort selber aus der Falle befreit. https://www.youtube.com/watch?v=ZOAVwtH2PzM

Allerdings sagte uns Vanessa Ludwig vom LfULG telefonisch dazu, dass man die Fallen hier in Deutschland auf Gewichtsklassen einstellen würde und keine schwere Verletzung – außer evtl. Hämatomen (blaue Flecke) zu befürchten wären. Auch seien in die Soft Catch Traps auch Hasen und Füchse geraten, die auch keinen Schaden davongetragen hätten.

Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. sehen solche Besenderungsaktionen sehr kritisch. Es gibt bereits genug Daten und Fakten über das Wanderverhalten von Wölfen. Kaum eines der Tiere hat bislang eine solche Besenderung lange überlebt, denn die Daten können auch von Kriminellen ausgelesen werden, die die Wölfe dann illegal abschießen. Beispiele dafür sind Wolf Arno in Mecklenburg-Vorpommern und Naya in Belgien. Auch könnten besenderte Wölfe bei Abschussgenehmigungen als „Judaswölfe“ fungieren und unfreiwillig den Standort des Rudels verraten. Geht die  Änderung des Naturschutzgesetzes (LEX-Wolf) – https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/10/26/bundestag-oeffnet-der-wiederausrottung-der-woelfe-tuer-und-tor-debatte-in-der-nacht-zeigt-den-maechtigen-einfluss-der-lobbyisten/) durch, wäre es künftig erlaubt, sogar ganze Rudel zu erschießen. Rudel, in denen besenderte Wölfe leben, hätten gar keine Chance zu überleben.

© Wolfschutz Deutschland e. V.

Weidetierhalter, die sich gegen den Schutz ihrer Tiere stemmen?

Das Zusammenleben mit Wölfen führe auch zu Konflikten. So seien dem Wolfsmanagement Sachsen in diesem Jahr 155 Schadensfälle an Haus- und Nutztieren gemeldet worden. (Stand 31. Oktober). In 110 Fällen sei der Wolf als Verursacher wahrscheinlich gewesen. Dabei wurden insgesamt 342 Tiere getötet, 75 verletzt und 56 sind vermisst. Betroffen waren laut Liste hauptsächlich Schafe und Ziegen, gefolgt von Gatterwild sowie fünf Rindern, einem Alpaka, einem Strauß und einem Hund, heisst es in der Pressemitteilung weiter. Hier ein Link zur Rissliste:  https://www.wolf.sachsen.de/schadensstatistik-4169.html?fbclid=IwAR33TjOLeQNz1cWuuEs7EFatudVRK_d3FGtPz6wLiEWgvQ7yzY8qgTYhqjs Dabei fällt uns auf, dass bei sehr vielen Weidetierhaltern auch nach rund 20 Jahren, in denen sich die Wölfe in Sachsen wieder angesiedelt haben, anscheinend kein Wille vorhanden ist, die Tiere zu schützen. In der rechten Spalte der Liste ist nur allzu oft aufgeführt, dass Zäune zum Wasser hin komplett offen waren, dass Festzäune ohne Strom waren, oder dass es sich sogar um die tierschutzrechtlich sehr umstrittene Anbindehaltung gehandelt hat, oder schlicht gar kein Zaun vorhanden gewesen ist. Dies ist nach wie vor eine Einladung zu Fast Food für die Wölfe.

In mehr als der Hälfte der Fälle waren Weidetiere nicht geschützt

Wie wichtig es ist, dass Tierhalter Schutzzäune regelmäßig überprüfen und eventuell vorhandene Schwachstellen zeitnah beseitigen, zeigen allein die begutachteten Schadensfälle seit Übernahme der Rissbegutachtung durch die Fachstelle Wolf ab 1. August 2019. In 52 Prozent der Fälle waren die Kriterien für den Mindestschutz nicht erfüllt. Schaf- und Ziegenhalter sowie Betreiber von Wildgattern haben im Freistaat Sachsen die Möglichkeit, sich Herdenschutzmaßnahmen, wie z.B. die Anschaffung von Elektrozäunen, fördern zu lassen. Dies gilt sowohl für Hobbyhalter, als auch für Tierhalter im landwirtschaftlichen Haupt- oder Nebenerwerb. Seit Anfang dieses Jahres liegt der Fördersatz bei 100 Prozent. Die Förderung der präventiven Maßnahmen wurde bereits von zahlreichen Tierhaltern genutzt, was die hohe Zahl von über eintausend Förderanträgen 2019 verdeutlicht.

Fake News von Weidetierhaltern

Diese Weidetierhalterin aus dem Gebiet des Rosenthaler Rudels verbreitete über soziale Netzwerke Fake-News.

Laut telefonischer Auskunft von Christian Starke, seines Zeichens Leiter des Umwelt- und Forstamts beim Landratsamt Bautzen, vom 28.102019, liegt aktuell kein Antrag zur ‚Entnahme‘ eines oder mehrerer Mitglieder des Rosenthaler Wolfsrudels vor.
Allgemein zum Procedere: Die Fachstelle Wolf, die auch die Rissbegutachtung leistet, informiert das Landratsamt, wenn die (prinzipielle) Zulässigkeit einer ‚Entnahme‘ gegeben ist. Grundlage für die Feststellung der Zulässigkeit ist der Kriterienkatalog der sächsischen Wolfsverordnung.

Indes fordern Weidetierhalter wohl auch noch, dass ihnen Standartzäune und die besseren wolfsabweisenden Netze von extra eingestellten Mitarbeitern kostenfrei aufgebaut werden sollen. Dies ist unserer Ansicht nach der völlig falsche Weg. Vielmehr sollte es endlich eine bundesweit einheitliche Lösung mit der kompletten Bezahlung von wolfsabweisenden Zäunen für alle Berufs- und Hobbyweidetierhalter in ganz Deutschland (was auch wandernde Jungwölfe einschließen würde) geben, wie es ja auch von der EU seit Anfang des Jahres erlaubt wurde. Desweiteren fordern auch wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. eine höhere Weidetierprämie für Weidetierhalter *innen. Dafür sollte es dann aber auch keine Entschädigung bei Rissen mehr geben. Ganz zu schweigen von Abschussgenehmigungen aufgrund von Rissen. Dies zieht lediglich alle möglichen Tricksereien bestimmter Weidetierhalter *innen nach sich, die das Wohl ihrer Tiere aufs Spiel setzen, um einen Abschuss zu erlangen. Wir haben bei zahlreichen Kontrollen nachgewiesen, dass hier teilweise kein Strom auf den Zäunen war und sich große Lücken in den Zäunen befanden. Wir halten deswegen auch die Änderung des Naturschutzgesetzes (Lex-Wolf) für völlig verfehlt. https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/10/26/bundestag-oeffnet-der-wiederausrottung-der-woelfe-tuer-und-tor-debatte-in-der-nacht-zeigt-den-maechtigen-einfluss-der-lobbyisten/

Schüsse im Prozessschutzgebiet Neusorge – Hirsch – Spreeaufwurf

Am 02. November 2019 nahmen Vereinsmitglieder von Wolfsschutz Deutschland e. V. Schüsse im  Prozessschutzgebiet Neusorge – Hirsch – Spreeaufwurf wahr, wo sich auch ein neues Wolfsterritorium befindet. In einem Prozessschutzgebiet darf im Gegensatz zu „normalen Naturschutzgebieten“ überhaupt nicht gejagt werden. Unsere Mitarbeiter meldeten den Vorfall der Polizei in Rothenburg.

Sachbeschädigung durch Jäger

Jäger P. besprühte eine unserer Wildkameras mit roter Farbe und flmte sich selbst dabei.

Unser Biologe schreibt an einem wissenschaftlich fundierten Aufsatz über kleine Beutegreifer und andere Arten in Wolfsrevieren. Dazu haben wir zu Forschungszwecken Wildkameras aufgehängt. Leider werden diese immer wieder gestohlen und auch beschädigt. Unter anderem wurde gegen den Vorsitzenden eines sächsischen Jagdvereines auch ein Verfahren eröffent. Günther P. hatte sich beim Besprühen unserer Wildkamera selber gefilmt und so konnten wir Anzeige gegen „bekannt“ erstellen. Das Verahren wurde von Seiten der Staatsanwaltschaft gegen Bezahlung der Kamera eingestellt.

Quellen: http://www.dbb-wolf.de

https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/231389?fbclid=IwAR37pHuvwtRZO1AnUvT7cT81ocJv15xvfTmfbwCvDQHU_micQdx8fCsTu_c

Link zur Rissliste: https://www.wolf.sachsen.de/schadensstatistik-4169.html?fbclid=IwAR1k6-wbRgpZ0l9HbF9D1efU4AAaOrS-wPQ_enNHMTXz3MqQRPZ1Y8-laS8

 

Wolfskonzept der CDU- und SPD-Koalition in Sachsen ist ein Freibrief zur Wiederausrottung des Wolfs

Unfassbar populistische Töne der Sachsenregierung zum Jahresende

Das Land Sachsen hat massive Probleme. Große Teile der Landbevölkerung fühlen sich abgehängt. Seit Jahrzehnten fühlen sich kleine Kommunen, Ortschaften und Dörfer finanziell ausgeblutet und im Stich gelassen. Bürgermeisterinnen und Bürgermeister müssen darum kämpfen, dass Schulen nicht geschlossen werden, ja sogar Weihnachtsmärkte sollten in vielen Kleinstädten abgeschafft werden, weil das Geld nicht reicht. Wen wundert es, dass viele junge Leute nicht mehr in der Region bleiben möchten und abwandern.

Geld, das Kommunen nicht erhalten, soll nun dafür eingesetzt werden, Wölfe zu killen?

Die Koalition aus CDU und SPD setzt diesem Trend seit Jahren nichts entgegen. Stattdessen schießen sich Politiker der C-Parteien auf den Wolf ein. Die CDU rief eigens eine Kampagne gegen Wölfe ins Leben, die SPD hat diesem Stil, genauso wie in der großen RegierungsGroKo,  anscheinend abzunicken. Wo bleibt der Protest der Basis der Sozialdemokraten? Statt dass die Politik Voraussetzungen dafür schafft, dass es den Menschen in Sachsen besser geht, soll es dem Wolf nun schlechter gehen. Eine krude Logik, die bald niemand mehr verstehen kann?

Ganze Wolfsfamilien und Welpen sollen getötet werden dürfen

So haben die CDU und SPD einen Antrag in den Landtag eingebracht. Die Staatsregierung soll bis Ende 2018 gemeinsam mit anderen Bundesländern mit einer Wolfsverordnung Grundlagen für einen „sachlichen Umgang mit dem Wolf“ schaffen. Verbände sollen sich bis Ende 2018 dazu äußern. Die Bevölkerung wird nicht gefragt. Dabei will man u. a. auch ein grenzübergreifendes Monitoring mit Polen. Wölfe sollen zur Bestimmung des Aufenthaltsortes besendert werden dürfen. Wölfe, die sich unter 100 Meter nähern, werden als Problemwölfe dargestellt. Damit bereitet man ein Abschlachten der Jungwölfe vor, die sich zwangsläufig auf ihren Wanderungen ab und an einmal sehen lassen, weil ihnen auch die Erfahrung der Altwölfe fehlt. „Die Tötung sowohl einzelner Wölfe, sowie ganze Rudel und sogar von Welpen soll unter anderem dann stattfinden dürfen, wenn „das öffentliche Leben erheblich gestört wird“, heißt es in einer Stellungnahme. Dies ist nichts anderes als ein Freibrief zur erneuten Ausrottung des Wolfs.

Weideprämien wurden gestrichen

Auch eine Zusammenführung von Aufgaben beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie hat mehr als ein Geschmäckle, denn die Rissbegutachtung und Genehmigung von Entschädigungen sind aus gutem Grund bislang getrennt. Das LfULG wird dazu benutzt, eben nicht den Naturschutz umzusetzen,  sondern es wird ganz klar Lobbyinteressen untergeordnet. Die Schafhaltung in Sachsen wird seit Jahren von der Politik nicht unterstützt, ihr Niedergang hat nichts mit den Wölfen zu tun. Ein Antrag der GRÜNEN und LINKEN auf eine Weidetierprämie wurde beispielsweise im Sommer während der Fußballweltmeisterschaft abgeschmettert. Dass in fast der Hälfte der Risse in Sachsen nicht einmal der Wolf Anteil hat, wird ebenso nicht erwähnt, wie die Problematik, dass viele Weidetierhalter ihre Tiere teilweise gänzlich ohne Zaun laufen lassen und sogar die tierschutzrechtlich sehr fragwürdige Form der Anbindehaltung noch immer praktizieren. Darüber hinaus ist in vielen Fällen kein Mindestschutz eingehalten worden. 

Wir widersprechen diesem Werk der CDU-SPD-Koalition auf das Schärfste.

Hier der Link zu dem Pamphlet: Wolfsverordnung_zur_Anhoerung_freigegeben

Brigitte Sommer

Vorsitzende

Alexander Januskiewicz

Biologe, Vorstandsmitglied

 

 

 

 

Offener Brief an Umweltministerin Siegesmund: Heben Sie auch den zweiten Schießbefehl auf die Thüringer Wolfswelpen auf!

Offener Brief an Ministerin Siegesmund

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Postfach 90 03 65

99106 Erfurt

Telefon: 0361 / 37 900

Telefax: 0361 / 57 39 11 044

 

Sehr geehrte Frau Ministerin,

wir fordern Sie hiermit höflich aber bestimmt auf, umgehend den Schießbefehl gegen die Wolfshybriden zurückzunehmen, zudem appellieren wir an ihr Mitgefühl den jungen Tieren gegenüber. Es besteht hier kein „Zugzwang“, es ist kein Handeln erforderlich. Die Welpen wandern frühestens mit der Geschlechtsreife – im Alter von ca. 2 Jahren – ab.

Ihre Entscheidung kann zudem als Aufruf zu einer Straftat verstanden werden. Der unberechtigte und unnötige Abschuss der Welpen gilt außerdem als deutlicher Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Ich appelliere an Ihr Mitgefühl und auch an Ihre Verpflichtung als Ministerin.  Kein Minister/Ministerin ist befugt, das Washingtoner Artenschutzabkommen, EG-Verordnungen, FFH-Richtlinien oder Berner Konventionen außer Kraft zu setzen.

Der Wolf und Wolfshybriden werden durch zahlreiche Rechtsvorschriften streng geschützt. Der „Aufruf“ bzw. die „Freigabe“ zum Abschuss kommt einem Aufruf zu einer Straftat gleich und wäre somit wiederum eine Straftat. Insbesondere Bündnis90/Die Grünen würden in ein negatives Licht gerückt.

Durch folgende geltende Rechtsvorschriften wird der Wolf und auch Hybriden streng geschützt:

 

  • Washingtoner Artenschutzabkommen
  • EG Verordnung 338/97
  • FFH Richtlinien
  • Sowie die Berner Konvention
  • der Managementplan von Thüringen verstößt gegen EU-Recht, das Mischlinge unter den gleichen Status wie reinrassige Wölfe stellt.

Die Feldforschung in Italien zeigt beispielhaft Alternativen auf. Hier wurden Hybriden eingefangen und sterilisiert. Bitte achten und respektieren Sie geltendes deutsches, nationales und internationales Recht, nehmen Sie Ihre Verpflichtung wahr, und korrigieren Sie umgehend den Aufruf zu einer Straftat – den Abschuss der unschuldigen und unauffälligen Jungtiere.

Die Petition www.change.org/wolfswelpen erzielte fast 28.000 Unterschriften. Bei Übergabe versicherten Sie der Petitionsstellerin, dass die Welpen gefangen werden sollten und in ein Gehege überführt werden sollten. Das entspricht zwar nicht unserer Forderung nach Sterilisation und Zurücksetzen in die Natur, wie es in Italien praktiziert wird, ist aber einem Abschuss gegenüber unbedingt vorzuziehen. Angeblich sollen die Welpen nicht in die Fallen gegangen sein. Gibt es Beweise, von einem unabhängigen Institut, dass überhaupt Fallen aufgestellt worden sind? Wir verweisen auch auf den Infobrief des Kontaktbüros. Darin wird auch auf so genannte Hybriden eingegangen. Gelegentliche Mischlinge zwischen Wolf und Hund sind nicht neu. Die Hundegene sind in der Wolfspopulation nicht mehr nachweisbar. Es besteht also überhaupt kein Grund, mit einer solchen Härte gegen junge Lebewesen vorzugehen.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Klages

www.wolfsschutz-deutschland.de