Offener Brief mit Email-Aktion an Olaf Lies: Wir fordern Nachbesserung des Wolfsmanagementplans statt Schießbefehl auf Rodewaldwölfe in Niedersachsen

Wir fordern: Nachbesserung des Wolfsmanagementplans statt Schießbefehle auf Wölfe in Niedersachsen

Vorab per Mail an: Minister@mu.niedersachsen.de in Kopie an Stefan Weil ministerpraesident@stk.niedersachsen.de

Umweltminister Olaf Lies

Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz
Archivstraße 2

30169 Hannover

 

Guten Tag Herr Lies,

eine offizielle Pressemitteilung ihres Ministeriums gibt es dazu nicht, also müssen wir uns leider die Informationen aus der Presse besorgen. In zahlreichen Tageszeitungsartikeln werden Sie dahingehend zitiert, dass Sie planen Ihre Zustimmung zum Abschuss von Roddy, dem Rüden des Rodewalder Rudels, zu erteilen. Andere Quellen geben an, dass Sie sogar das komplette Rudel erschießen lassen wollen.

Als Grund wird angegeben, dass es Angriffe und Risse auf Minishettys und Minishettyfohlen gegeben habe. Diese Pferderassen sind nicht größer als ein Schaf. Wie soll ein Wolf wissen, dass Besitzern von Schafen Schadensersatz gezahlt wird (neuerdings laut EU sogar 100 % und auch 100 % der Anschaffungskosten von wolfsabweisenden Zäunen) und bei Kleinpferden und Kälbern weder Schutzvorrichtungen in Niedersachsen  gefordert, noch gefördert werden?

Seit mehr als einem Jahr ist bekannt, dass in der Gegend um Rodewald Wölfe leben. Besitzer von Kleinpferden hatten also genug Zeit, sich auf die Situation einzustellen. Warum bringt man die Tiere nicht wenigstens nachts in den Stall? Bei der Pferdehaltung handelt es sich zudem um ein Hobby und Privatvergnügen das hier mit einem berechtigten Interesse der Allgemeinheit und der Gesetzeslage der EU kollidiert. Der Wolf steht nicht umsonst unter dem höchsten Schutzstatus. Auch Deutschland hat entsprechende Verträge unterschrieben. Der Wolfsbestand in Deutschland ist noch immer nicht in einem sicheren Erhaltungszustand. Eine weitere Vermehrung der Wölfe ist notwendig und gewollt. Hier sollen anscheinend private Interessen gegen Interessen der Allgemeinheit ausgespielt werden. Können oder wollen Besitzer ihre Tiere nicht schützen, sollten sie Überlegungen anstellen, ihr Hobby aufzugeben. Schützt ein Hobbyhalter/in seine/ihre Tiere nicht, kann dies eigentlich auch tierschutzrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Die Rissstatistik zeigt keine extremen Rissvorfälle auf.  Diverse Vorfälle sind noch gar nicht ausgewertet und so steht damit überhaupt nicht fest, selbst wenn es tatsächlich Wolfsrisse gewesen sein sollten, um welche Tiere es sich genau gehandelt hat.
https://www.nlwkn.niedersachsen.de/…/nutztierschaeden-16170…

Warum fordern Sie also Wolfsabschuss, statt entsprechende Zäune für Shettys und andere Ponys sowie deren Fohlen in den Wolfsmanagementplan aufzunehmen? Bei gewerblichen Züchtern sollte dies genauso geregelt werden, wie bei Berufsschäfern.

Dazu kommt, dass sich zur Zeit die Wölfe wieder paaren. Die Wölfin könnte also erneut tragend sein. Würde nun der Leitrüde erschossen werden, würde dies nicht weniger, sondern mehr Angriffe auf Weidetiere nach sich ziehen. Denn die Wölfin müsste den Nachwuchs alleine durch bekommen und wäre auf die Mithilfe von zwei unerfahrenen Jungtieren aus dem Vorjahr angewiesen. Ein Abschuss des kompletten Rudels verstößt außerdem ganz klar gegen EU-Recht.

Sollten Sie einen Schießbefehl erteilen und Wölfe aufgrund dessen getötet werden, werden wir Anzeige erstatten und eine Beschwerde an die EU einreichen.

Mit den besten Grüßen

 

Brigitte Sommer

Vorsitzende Wolfsschutz Deutschland e. V.

www.wolfsschutz-deutschland.de

 

Problemzäune in Schleswig-Holstein: Jetzt auch noch falsche Höhenangaben von Amts wegen?

Die Lage in Schleswig-Holstein um den von einem Schießbefehl bedrohten Wolf  Dani spitzt sich immer mehr zu. Schon tausende haben sich an unserer Email-Aktion https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/01/24/schleswig-holstein-offener-brief-an-umweltminister-albrecht-unterlassen-sie-den-schiessbefehl-auf-wolf-dani/ an Umweltminister Albrecht (Grüne) beteiligt. Nun kommen immer mehr Ungereimtheiten ans Licht. So heisst es beispielsweise falls man Dani nicht vor die Flinte bekomme, sei es genauso rechtens irgendeinen anderen Wolf abzuschießen. Mehrere Jäger sollen sich bereits gemeldet haben. Sie scheinen bereits voll im Blutrausch zu sein.

Gleichzeitig beklagt sich die Jägerschaft darüber, dass es gar nicht so einfach sein würde, wäre der Schießbefehl endlich erteilt, Dani auf insgesamt zirka 400 Quadratkilometern zu finden. Deshalb überlege man, den Wolf anzufüttern. Dabei ist das Anfüttern von Wölfen nach Gesetzeslage strengstens verboten.

Nun haben wir von einer Informantin Fotos von Zäunen erhalten, die angeblich bereits 1,20 Meter hoch gewesen sein sollten. Zitat:

Ich habe auf folgenden Bericht http://m.kn-online.de/Nachrichten/Schleswig-Holstein/Zwei-Schafe-gerissen-Diskussionn-um-wolfssichere-Zaeune, die KN angeschrieben. Ich war am Tag, als Wolfsberater, TV etc. in Westerhorn waren, mit einer Freundin an der besagten Weide spazieren. Nach dem Bericht der KN über einen 1,20m überwundenen Zaun, musste ich am nächsten Tag dort mal mit dem Zollstock nachmessen. Nur ein kleiner Bereich war mit einem Netzzaun 1,20 gesichert. Der größte Teil war mit 4 Litzen gerade mal 1 m gesichert. Habe mich bei den KN über die schlechte Recherche beklagt. Die Nachricht, die ich von den KN erhielt, hat mich doch sehr erstaunt. Die Information über die Höhe von 1,20m habe die Redakteurin direkt vom Landeskoordinator für Wolfsfragen erhalten.

Das wiederum sollte nun einige Fragen nach sich ziehen:

Die Bilder sprechen für sich. Eine Stromprüfung wurde zwar nicht durchgeführt, doch auf einigen Bildern ist deutlich zu sehen, dass Gras und Gestrüpp in den Zaun hineinreicht. Eine Stromführung wird dadurch unterbrochen. Das Hauptargument für die „Entnahme“ Danis sei das mehrmalige Überwinden von vorschriftsmäßigen Zäunen. Diese Zäune sehen auf keinen Fall so aus. Ergo wäre ein Grund für einen Schießbefehl auf gar keinen Fall gegeben. Zudem verstößt der Passus „mehrmaliges Überwinden von Zäunen“ in Wolfsmanagementplänen sowieso gegen EU-Recht und dürfte einer Klage einer Umweltorganisation nicht standhalten. Da der NABU seine Zustimmung zum Abschuss von Dani gegeben hat, könnten aber Basismitglieder von WWF und BUND auf ihre Vereine einwirken.

cof

 

 

 

Schleswig- Holstein: Offener Brief an Umweltminister Albrecht – Unterlassen Sie den Schießbefehl auf Wolf Dani!

Offener Brief an

Vorab per Email:

pressestelle@melund.landsh.de

Jan Philipp Albrecht (Die GRÜNEN Bündnis 90)

Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung

Düsternbrooker Weg 104

24105 Kiel

Kein Schießbefehl auf Wolf Dani (GW 924m) in Schleswig-Holstein

Sehr geehrter Herr Albrecht,

halten Sie sich bitte an Recht und Gesetz und geben Sie Dani nicht zum Abschuss frei. Nach der Gesetzeslage ist ein Abschuss des aus Dänemark stammenden Jungwolfs nicht legal. Nur sechs Mal soll das Jungtier Zäune ausgetrickst haben.  Ein Insider, der direkt in den Fall involviert ist sagt, dass die Aufrüstungsmöglichkeiten für Zäune noch nicht ausgeschöpft worden sein sollen. So wurde beispielsweise noch nicht ausprobiert, eine obere Litze auf Zäune zu setzen, sodass sich eine Gesamthöhe von 1,20 Metern ergibt.

Außerdem sieht die Gesetzeslage erst eine vorherige Vergrämung des Wolfs vor. Diese müsste also unverzüglich in Angriff genommen werden.

Desweiteren hat eine Zaunkontrolle durch ein Vereinsmitglied von Wolfsschutz Deutschland e. V. im Landkreis Pinneberg ergeben, dass dort die meisten Zäune gerade mal eine Höhe von 45 Zentimetern haben. Dies ist keinesfalls als wolfsabweisend anzusehen.

Zusätzlich schließen wir uns der Einschätzung der Richterin a. D. Almuth Hirt an, die folgendes erläutert: Zitat:  „Schäden, die Hobbyschafhalter durch Wölfe erleiden, scheiden von vornherein aus. Erforderlich sind vielmehr erhebliche Schäden gewerblicher Tierhalter. Ein erheblicher Schaden ist nur ein grundrechtsrelevanter Schaden am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Solch ein Schaden ist anzunehmen, wenn der Betrieb infolge des Artenschutzes schwer und unerträglich betroffen ist, obwohl der Betriebsinhaber alle Anstrengungen unternommen hat, dem entgegenzuwirken.“

Alle Anstrengungen sind noch nicht unternommen worden. Dies ist auch auf keinen Fall gegeben, wenn nur ein paar Schafe einer Herde betroffen sind. Zumal die Schäden durch Wolfsrisse gerade mal 1-2 % der natürlichen Letalität bei Schafen ausmachen.

Dazu kommt noch, dass EU-Kommissar Phil Hogen erst kürzlich auf der Grünen Woche Weidetierhaltern erneut zugesagt hat, dass alle Schäden, die von Wölfen verursachst werden, aus einem EU-Topf übernommen werden können. Das heisst im Klartext: 100%iger Schadensersatz. 

Den betroffenen Schäfern sind demnach also bis dato gar keine schweren oder unerträglichen Schäden entstanden.

Schlussendlich kann nicht sichergestellt werden, dass der Wolf abgeschossen wird, der für die Risse verantwortlich war. Ebenso ist nicht sicher, dass Wolf Dani sich in der Gegend fest ansiedeln wird. Da der Erhaltungszustand des Wolfs in Deutschland noch immer als schlecht beurteilt wird, ist jeder junge Wolf, der seinen Anteil zur weiteren Vermehrung des Wolfs in Deutschland beitragen kann, zu schützen. 

Dass Wölfe getötet werden dürfen, die mehrmals Weidezäune überwinden, widerspricht EU-Recht. Zudem ist hier Tür und Tor zu absichtlicher Anfütterung von Wölfen eröffnet, um Wolfsabschüsse fordern zu können. Ob ein Zaun wirklich wolfsabweisend war, den ein Wolf angeblich überwunden habe, kann nie zu 100 % sichergestellt sein, da zwischen Riss und Kontrolle von Wolfsberatern Stunden bis Tage vergehen und Zäune vorher manipuliert worden sein können.

Zusammenfassung: Die Gesetzeslage gibt einen Abschuss des Wolfs Dani nicht statt. Wir bitten Sie, einen entsprechenden Antrag abzulehnen. 

Mit den besten Grüßen

Brigitte Sommer

Vorsitzende Wolfsschutz Deutschland e.V.

Schießwütige CDU-Lobbypolitiker erneut vor EU abgeblitzt – Wölfe in keinem günstigen Erhaltungszustand in Deutschland

Im Rahmen der GRÜNEN Woche in Berlin, sind CDU-Politiker, die Wölfe regulieren, das heißt schießen wollen, wieder einmal mit ihren Wünschen nicht durchgekommen. EU-Agrarkommisar Phil Hogan betonte erneut, dass Weidetierhalter in Zukunft besser unterstützt werden können. So kündigt Hogan an, dass Schäden, die Wölfe verursachen künftig durch einen EU-Etat bezahlt werden. Sogar Kosten für Schutzzäune und Herdenschutzhunde sollen übernommen werden. Eigentlich ein Grund, das Jammern der Bauernlobby zu beenden, oder?

Zudem machte Phil Hogan in aller Deutlichkeit klar, dass die EU nichts am Schutzstatus verändern würde. Die dürfte dann auch eine klare Absage an die geplante Sächsische Wolfsverordnung sein. Dort will man den Schutzstatus des Wolfs vom höchsten Schutz heruntersetzen. Der sächsische Landrat Harig hatte allerdings schon am 21. September 2018 eine Antwort erhalten, die klarstellen dürfte, dass die EU auch bei künftigen Abschussplänen der CDU nicht mitspielen will.

Hier ein Auszug aus der Antwort von Referatsleiter Nicola Notaro 

Lassen Sie mich bitte klarstellen, dass sich der Wolf in Deutschland in einem ungünstigen-schlechten Erhaltungszustand befindet, obwohl er sich in einigen anderen europäischen Mitgliedsstaaten in einem günstigen Erhaltungszustand befindet. Dies wurde seitens der zuständigen deutschen Behörden im Artikel 17 Bericht nach der FFH- Richtlinie mitgeteilt.

Selbst wenn der Wolf in Anhang V (Anm. also im geringeren Schutzstatus) gelistet wäre, gäbe es weiterhin die Verpflichtung, einen günstigen Erhaltungszustand zu erreichen. Es müssten Maßnahmen ergriffen werden, um diese Raubtierart zu schützen, die eine grundlegende Rolle im Ökosystem spielt.

…..In Ihrem Brief haben Sie den Vorschlag präsentiert, dass alle Wölfe, welche sich bis zu einem bestimmten Umkreis von Gebäuden aufhalten, abgeschossen werden sollten. Dem ist zu entgegnen, dass aufgrund der Nähe eines Wolfes zu Gebäuden per se noch keine unmittelbare Gefahr ausgehen kann, insbesondere dann nicht, wenn geeignete Schutzmaßnahmen für Nutztierbestände vorgesehen wurden.

Wenn keine andere Alternative verfügbar ist, ist die Tötung von einzelnen Wölfen bei Vorliegen der Ausnahmetatbestände nach Artikel 16 auch dann möglich, wenn die Art, wie in Deutschland, in Anhang IV aufgeführt ist, vorausgesetzt, dass dies das zukünftige Erreichen eines günstigen Erhaltungszustands nicht verzögert.

In Ihrem Brief stellen Sie die These auf, dass sich die Wolfspopulation unkontrolliert jährlich um 30% erhöht. Gerade für Sachsen zeigt sich, dass es seit 2015 zu einer Sättigung der Wolfpopulation gekommen ist, wie die das Kontaktbüro „Wölfe in Sachsen“ dokumentierte.

Also bestätigt die EU, dass sich Wölfe eben nicht unkontrolliert vermehren, sondern sich dem Platz- und Nahrungsangebot anpassen.

Hier das komplette Antwortschreiben des Referatsleiters an den sächsischen CDU Landrat Harig: Schreiben EU Kommission an Landratsamt Bautzen wg. Schutzstatus Wolf

Wolf bei Drückjagd in Brandenburg getötet – Wolfsschutz Deutschland e. V. stellt Strafanzeige

BEISPIELFOTO

Ein Jäger soll bei einer Jagd in Brandenburg absichtlich einen Wolf erschossen haben. Das Tier habe die Jagdhunde attackiert und sich auch von einem Warnschuss nicht vertreiben lassen. Die Polizei würde bereits ermitteln. In Brandenburg ist möglicherweise zum ersten Mal ein Wolf absichtlich von einem Jäger erschossen worden. Bei Rädigke im Kreis Potsdam-Mittelmark soll ein niederländischer Jagdgast am vergangenen Freitag bei einer sogenannten Drückjagd auf das Tier geschossen haben, schreibt rbb 24 gestern https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2019/01/erschossener-wolf-jaeger-niederlande.html  Thomas Frey vom Brandenburger Umweltministerium habe den Vorfall bestätigt. Es gibt allerdings bislang noch keine offizielle Pressemiteillung dazu.

Dass ein toter Wolf in diesem Zusammenhang geborgen worden ist, bestätigte auch Hans Joachim Wersin-Sielaff vom Brandenburger Umweltministerium am Montag.

Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. verurteilen dies Tat auf das Schärfste und wir stellen Strafanzeige gegen

  1. Unbekannt wegen Verstoß gegen § 44 Abs. I Nr. 1 und 2 BNatSchG, § 1 Satz 2 Tierschutzgesetz wegen Tötung eines Wolfes
  2. Untere Jagdbehörde Landkreis Potsdam-Mittelmark, weil sie die Drückjagd im Wolfsgebiet während der Paarungszeit gestattet hat, § 44 Nr. 2
  3. Jagdpächter Franz Clemens Hoff, Rädigker Gebiet, der als langjähriger, erfahrener Jagdleiter wissen muss, dass zwischen Januar und März Paarungszeit der Wölfe ist und er auch den DJV-Leitfaden „Hundearbeit im Wolfsgebiet“ kennen musste.

 

 

Wolfsschutz Deutschland e. V. demonstrierte mit in Berlin: Agrarwende jetzt!

„Der Agrarindustrie den Geldhahn abdrehen!“: 35.000 fordern von Ministerin Klöckner eine EU-Agrarreform für Bauern, Tiere und Umwelt

Agrarpolitik der Bundesregierung befeuert Klimawandel und Höfesterben

Berlin, 20.01.19. Eine zukunftsfähige Agrarreform – das forderten gestern zehntausende Teilnehmer bei der „Wir haben es satt!“-Demonstration zum Auftakt der „Grünen Woche“ in Berlin. „Lautstark, bunt und entschlossen haben wir heute mit 35.000 Menschen Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner einen unmissverständlichen Auftrag gegeben: Schluss mit der falschen Agrarpolitik“, erklärt „Wir haben es satt!“-Sprecherin Saskia Richartz im Namen der über 100 Organisationen, die zur Demonstration aufgerufen haben. Auch Wolfsschutz Deutschland e. V. hat an der Demonstration teilgenommen. „Denn wir haben es satt, dass die Agrarlobby und Bauernverbände ihren Mitgliedern den Wolf als billigen Sündenbock servieren und ständig Wolfsabschüsse fordern, statt die Bauern wirklich zu unterstützen. Gäbe es den Wolf in Deutschland nicht, ginge es den Betrieben keinen Deut besser,“ so die Vereinsvorsitzende Brigitte Sommer. 

Das Demonstrationsbündnis fordert die Bundesregierung auf, den überfälligen Umbau der Landwirtschaft anzupacken. Die Gelegenheit ist da: Bei der aktuellen Reform der EU-Agrarpolitik (GAP) entscheidet die Bundesregierung maßgeblich mit, welche Landwirtschaft künftig durch Steuergelder finanziert wird. In Deutschland werden jedes Jahr 6,3 Milliarden Euro an EU-Agrargeldern ausgeschüttet, mehr als drei Viertel davon als pauschale Subventionen je Hektar Fläche. In der Praxis heißt das: Die 3.300 flächengrößten Betriebe erhalten eine Milliarde Euro im Jahr, während die kleinsten 200.000 Bauernhöfe sich knapp 700 Millionen teilen müssen.

„Mit den über sechs Milliarden Euro, die Deutschland jedes Jahr an EU-Agrargeldern verteilt, muss der umwelt- und tiergerechte Umbau der Landwirtschaft gefördert werden”, so Saskia Richartz. “Doch Agrarministerin Klöckner klammert sich an die pauschalen Flächensubventionen wie ihre Vorgänger ans Ackergift Glyphosat. Der Agrarindustrie immer weiter Milliarden in den Rachen zu stopfen ist agrar- und klimapolitischer Irrsinn. Wir fordern: Umverteilen jetzt!”

Beim Demonstrationszug zum Agrarministergipfel schlagen die Demonstranten Alarm für die Agrarwende. Mit ihrem Kochtopf-Konzert fordern sie konsequenten Klima- und Naturschutz, mehr Unterstützung für kleine und mittlere Betriebe, artgerechte Tierhaltung, ein Ende der Dumping-Exporte, gerechten Welthandel und gesundes Essen für alle. Schon am Vormittag hatten die 171 Bauern, die die Demonstration mit ihren Traktoren anführen, eine Protestnote an die 70 versammelten Minister aus aller Welt übergeben.

Die Großdemonstration richtet sich gegen die Agrarindustrie, nicht aber gegen Landwirte. Die konventionellen und Öko-Bauern demonstrieren auch im neunten Jahr im Schulterschluss mit Bäckern, Imkern, Köchen, Naturschützern und der Zivilgesellschaft gegen die fatalen Auswirkungen der intensiven industriellen Landwirtschaft. Gemeinsam zeigt das breite „Wir haben es satt!“-Bündnis Wege für eine bäuerliche Landwirtschaft der Zukunft und ein gutes Ernährungssystem auf.

Weitere Informationen: www.wir-haben-es-satt.de

Faktencheck: So sehen „wolfssichere“ Zäune in Schleswig-Holstein bei dem vom Abschuss bedrohten Wolf Dani aus?

Während Schleswig Holsteins Umweltminister Albrecht (GRÜNE) Wolfsfreunde als „militant“ bezeichnet und folgendermaßen von den Kieler Nachrichten http://www.kn-online.de/Nachrichten/Schleswig-Holstein/Jan-Philipp-Albrecht-haelt-Wolfs-Abschuss-fuer-immer-wahrscheinlicher?fbclid=IwAR0fxfKtasvhItU6f8g7saeoX7BdLCkV_ai9V1J6EwjMA4NhdVOHzAUyQn8  zitiert wird: … „Bestätigt sich, dass der junge Wolfsrüde GW 924 – wir nennen ihn Dani –  erneut einen Schutzzaun überwunden und Schafe gerissen hat, dann rechnet der Umweltminister mit einem schnellen Verfahren: „Ich gehe davon aus, dass entweder ein betroffener Tierhalter oder ein Verband, der ihn vertreten kann, dann zügig einen Antrag auf Entnahme des Wolfes stellen wird. Das zuständige Landesamt wird diesen Antrag dann schnell genehmigen.“

...haben wir uns mal typische Zäune in Schleswig-Holstein angesehen. Bei unserer heutigen Kontrolle zeigt sich ein Zaun, der lediglich kniehoch ist und auf dem auch kein Strom vorhanden ist. Zudem ist dort weder eine Batterie vorhanden noch ein anderes Gerät, das überhaupt eine Stromzufuhr zum Zaun ermöglichen würde. Dass dieser Zaun tatsächlich eine Schafherde umfasst, zeigen die weiteren Fotos. An einer Stelle, in der der Zaun an ein Gebüsch anschließt, wird er sogar noch niedriger. Solche Zäune kann man nur als Anfütterungsstellen bezeichnen, denn erlebt ein Beutegreifer hier ein Erfolgserlebnis, was geradezu kinderleicht zu erreichen ist, wird er sich auch an etwas professionelleren Zäunen ausprobieren. Solche Zäune sind nicht nur für Wölfe sondern auch für Hunde ein Fastfood-Angebot. 

Sollte der Umweltminister nicht erst einmal Weidetierhalter in Punkto Förderung von sicheren Zäunen unterstützen, als einen Wolfsabschuss in Aussicht zu stellen? Seine Versicherungen, dass Antragsteller und Jäger anonym bleiben können und nicht genannt werden sollen, klingt ja fast schon so, als würde der Umweltminister um einen Abschuss betteln. Dabei ist nicht einmal sicher, dass sich Dani fest in Schleswig-Holstein niederlassen wird.

Über die seltsam populistischen Anwandlungen des Umweltministers berichteten wir bereits hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/01/04/faktencheck-ndr-berichterstattung-zu-einem-so-genannten-problemwolf-in-schleswig-holstein-ist-zum-jetzigen-zeitpunkt-purer-populismus/

Hierzu auch unser offener Brief vom November 2018 – https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/11/14/offener-brief-von-wolfsschutz-deutschland-an-umweltminister-philipp-albrecht-schleswig-holstein/

 

Das Gerät ist übrigens richtig angeschlossen, der nicht gesteckte Ampere-Anschluss ist für 10Ampere. Es wurde im mA-Bereich Gleichstrom gemessen. Im Übrigens ist auch keine Batterie oder ein anderes Gerät für eine Stromzufuhr am Zaun angebracht. Das Kabel wurde von der Rolle aus um die Weide gespannt.

Sachsens perfider Plan zur Minderung des Schutzstatus von Wölfen

Uns wurden in der vergangenen Woche mehrere Dokumente zugespielt, die im Zusammenhang mit dem Entwurf zur Sächsischen Wolfsverordnung stehen. „Notstandshandlungen gegen übergriffige“ Wölfe 2019-01-03 Not_Wölfe_RA_Brügge nennt sich ein Gutachten, das von Dr. Georg Brüggen, Rechtsanwalt und Minister a. D. bereits im August des vergangenen Jahres erstellt worden ist. Dr. Brüggen ist kein Unbekannter. Heute hat Dr. Brüggen eine große Anwaltskanzlei, ist unter anderem im Vorstand eines großen Finanzdienstleisters. Der Focus schrieb 2001 folgendes über den CDU-Politiker: Zitat: „Intrigen, Verleumdungen und faule Tricks drohen die Sachsen-CDU zu beschädigen. So kreuzte etwa Biedenkopfs Staatskanzleichef Georg Brüggen bei der Frauenministerin Christine Weber und der Dresdner Politikerin und Ex-Ministerin Friederike de Haas auf – beide bekennende Milbradt-Anhängerinnen. Der Kollege, so Weber, habe ihr mit dem Karriereende gedroht, wenn sie ihre Unterstützung für Ex-Finanzminister Milbradt nicht einstelle. De Haas bot Brüggen großzügig einen Posten im Rundfunkrat des DeutschlandRadios an – ohne Gegenleistung versteht sich. „Keinesfalls“ habe er „Druck ausüben wollen“, wehrt sich Brüggen. Die Staatskanzlei spricht von einem „Missverständnis“. https://www.focus.de/politik/deutschland/sachsen-rosenkrieg-in-der-cdu_aid_191519.html

Faule Tricks scheinen auch im Gutachten von Dr. Brüggen angewendet worden zu sein, auf dem der Entwurf der Sächsischen Wolfsverordnung 2019-01-03 WoVo001_A1 basiert.  Angefangen von den Aushebelungsmöglichkeiten des Tierschutzes, bis hin zu Herkunftsdefinitionen. Der Wolf ist in Sachsen bereits im Jagdrecht. Es tritt bislang allerdings automatisch eine ganzjährige Schonung in Kraft. Zukünftig sollen die Wölfe aber geschossen werden dürfen. 

Das Gutachten zur Verfügung gestellt hat MDL und Vorsitzender des Arbeitskreises für den Ländlichen Raum, Umwelt und Landwirtschaft und agrarpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Andreas Heinz (CDU). Zitat: „Die neue Wolfsverordnung soll dem Wolfsmanagement helfen, aber auch dem Schutz von Nutztieren dienen. Für uns als CDU ist wichtig: Die Verfahren sollen gestrafft, Doppelzuständigkeiten vermieden und die Kompetenz des Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie genutzt werden. Wir brauchen einheitliche Regeln zum Umgang mit Hybriden und wir müssen die Entnahme von Problemwölfen vereinfachen.“ https://www.cdu-fraktion-sachsen.de/aktuell/pressemitteilungen/meldung/wir-brauchen-beim-thema-wolf-einen-neuanfang.html 

Wer hat das Gutachten in Auftrag gegeben und wer es bezahlt hat, bzw. bezahlen musste. Etwa der Steuerzahler?

Andreas Heinz Profil auf Abgeordnetewatch zeigt sein Abstimmungsverhalten auf:  https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/andreas-heinz#block-pw-vote-profile

Der sächsische Landkreistag fordert mit einem Schreiben seine Mitglieder auf, bis gestern zum Gutachten und zum Entwurf der sächsischen Wolfsverordnung Stellung zu beziehen.

Aus dem Gutachten ist ersichtlich, dass das Ziel ist:

 1. Eine generelle Entnahmeregelung im Sinne eines materiellen Gesetzes (landesrechtl. Verordnung) zu schaffen. Dies sei auch in Form einer jagdrechtlichen Vorschrift denkbar, so lange das Ziel der FFH eingehalten werde. Form und Mittel der Zielerreichung überlässt die EU den Mitgliedsstaaten.

 2. Die Feststellung des günstigen Erhaltungsstandes der Population mit dem Ziel, dass Populationen umgehend von Anhang IV in Anhang V der FFH /RL überführt wird, um damit anderen (schlechteren) Schutzstatus zu erhalten.  

 3. Es wird dem Freistaat Sachsen empfohlen, die FFH Richtlinie über das Jagdrecht sicherzustellen. Dem Freistaat Sachsen obläge damit die Definitionshoheit über die einschlägigen Vorschriften mittels Auslegung der Bestimmungen der FFH/RL soweit das EU-Recht Spielräume beläßt. Übernahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz. 

Die Macht der Agrarlobby auf die Politik

Passend zum Weiterlesen: Reportage, ausgestrahlt in der ARD – Akte D – über die Macht der Agrarlobby. Der Bauernverband hat seine Forderung nach einer Begrenzung der Zahl der Wölfe erneuert. Es reiche nicht, allein sogenannte Problemwölfe abzuschießen, die mehrfach Zäune überwunden haben, sagte Verbandspräsident Joachim Rukwied der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Der Wolf sei in Deutschland nicht mehr gefährdet, wird der Bauernpräsident in Epochtimes zitiert: https://www.epochtimes.de/umwelt/bauernpraesident-deutschland-ist-kulturraum-und-keine-wildnis-a2765034.html?fbclid=IwAR1hvNsMnnTxqApVZb3exQPzZwtMBh6f-QpFNTIdeTk3z601dA26FSXI7mg

https://www.daserste.de/information/reportage-dokumentation/dokus/sendung/akte-d-folge-1-100.html?fbclid=IwAR0GO-zuDzX0GjY0tjbwPttFxhb1ZLx4sBgW0Zlh68PeL6c154Of8EBXQZg

Faktencheck – bekommt die GroKo jetzt tatsächlich Gesetze durch, um Wölfe töten zu können?

Der Umweltminister Backhaus von Mecklenburg-Vorpommern (SPD) gab gestern nach einem Treffen mit Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) und Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) sowie weiteren Landesumweltministern, u. a. auch Umweltminister aus Sachsen, Thomas Schmidt,  ein Interview  im Radioprogramm des NDR. Von NDR wurde er in einem nachfolgenden Bericht so zitiert: 

„Eine Einigung über eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes sie zusammen mit dem Einverständnis der Naturschutzorganisationen erzielt worden. „Ich hoffe, dass das jetzt zügig umgesetzt wird“, sagte Backhaus im Gespräch mit NDR 1 Radio MV.

Abschuss möglich bei „schweren Schäden“

Demnach dürfen einzelne Wölfe und gegebenenfalls auch ganze Rudel getötet werden, wenn durch diese „im juristischen Sinne schwere Schäden“ entstehen. Dies gelte für Wölfe, die immer wieder Herden von Nutztieren angreifen oder die Scheu verlieren und sich Menschen in Dörfern häufig nähern. „Wenn die Weidetiere ordnungsgemäß gesichert waren, dürfen diese Wölfe getötet werden“, so Backhaus. Die Neuregelung des Gesetzes sei nötig, um Rechtssicherheit zu bekommen, so Backhaus weiter.

Allerdings ruderten Schulze und Klöckner in einem weiteren Interview des NDR wenig später wieder zurück. Während Backhaus behauptet haben soll, das Gesetz sei praktisch bereits schon geändert, teilten beide Politikerinnen nach dem Treffen in Berlin mit, es sei noch keine schnelle Lösung gefunden worden.

Die Richtung der Gespräche lasst allerdings Schlimmes für den Wolf in Deutschland befürchten.

Gesetzesänderung wäre Freibrief zur Wiederausrottung des Wolfs

Laut Backhaus gebe es jetzt ein Einvernehmen, auffällige Einzelwölfe oder auch – „wenn es ganz schlimm kommt“ – ein ganzes Rudel „rechtssicher zu töten“. Nämlich dann, wenn sie schwere Schäden bei Nutztieren anrichten oder sich „notorisch“ dem Menschen und Siedlungen nähern. Der handlungsfähige Staat müsse Farbe bekennen, sagte Backhaus weiter im NDR 1 Radio MV.

Dabei will Agrarministerin Klöckner offenbar eine weitgehendere Regelung. Sie will nicht nur auffällige Wölfe schießen lassen, sondern hätte eine allgemeine „Bestandsregulierung“ vorgeschlagen. Für die macht sich auch die Agrar-Expertin der CDU-Landtagsfraktion, Beate Schlupp, stark. Zitat NDR: „Sie meinte mit Blick auf das Treffen, die Ergebnisse seien wenig praxistauglich. Ein Wolf, der sich einer Siedlung nähere, warte sicher nicht darauf, bis ein zum Abschuss Berechtiger informiert wird und vor Ort ist.“  Es müsse wolfsfreie Zonen und für eine Bestandsregulierung auch eine Abschussquote geben.

Fakt ist, dass eine derartige Gesetzesänderung EU-Recht widersprechen würde. Noch ist ein Deutschland nicht einmal ein günstiger Erhaltungszustand des Wolfs erreicht. Experten sagen, dass leicht dreitausend bis viertausend Wölfe in Deutschland Platz haben. Zur Zeit leben (mit Welpen) zirka 750 Wölfe in Deutschland. Die Vermehrungsrate lag im vergangenen Jahr unter 30 %. Außerdem regeln Wölfe ihren Bestand selber. Ein Wolfspaar besetzt ein Revier, in dem es zusammen mit den Welpen vom Vorjahr und dem aktuellen Welpen leben. Dieses Revier verteidigen sie gegen andere Wölfe. Die Familienstärke eines Wolfsrudels wird durch die Zahl an Beutetieren geregelt. Je mehr Nahrung, desto mehr Nachwuchs. Nutztiere machen im Nahrungsanteil von Wölfen nur 1,1 % aus. Schaut man sich aktuelle Listen über Nutztierschäden an, fällt auf, dass zu einem großen Anteil Wölfe gar nicht für die Schäden verantwortlich waren, sondern Hunde oder Krankheiten für den Tod von Nutztieren verantwortlich gewesen sind.

Schießt man wahllos in Wolfsrudel hinein und tötet erfahrene Rudelmitglieder, zieht dies sogar vermehrt Nutztierisse nach sich. Dies bestätigen wissenschaftliche Studien. Dass Backhaus und Co. diese Studien nicht bekannt sind, ist kaum möglich. Warum also verlangt es diese Politiker nach Abschuss? Es scheint, als sei es vor allem gewünscht, Lobbyforderungen von Bauern-und Jagdverbände zu realisieren.

Der Anteil an Nutztieren beträgt beim Wolf nur 1,1 Prozent – Screenshot von www.dbb-wolf.de

 

Screenshot von www.dbb-wolf.de Diese Karte zeigt, dass in Deutschland noch viel Platz für Wölfe ist. Ein Rudel besteht aus den Elterntieren sowie Welpen und Welpen vom Jahr zuvor, die sich oft noch mit um den Nachwuchs kümmern. Ein durchschnittliches Wolfsrevier ist 250 Quadratkilometer groß. Was auf der Karte dicht besiedelt wirkt, ist in Wirklichkeit weit auseinander.

Geht die ersehnte Gesetzesänderung durch, wäre dies praktisch ein Freibrief zur Wiederausrottung der Wölfe. Warum dies so ist, liegt in der Biologie des Wolfs. In Kürze beginnt die Paarungszeit. Ein bis zweijährige Jungtiere verlassen nun ihr Rudel, um sich ein eigenes Revier zu suchen. Diese Jungtiere haben keine Erfahrung damit, sich auf ihren Wanderungen geschickt zu verbergen. Also werden sie gesehen. Sie wandern auch mal durch Ortschaften, weil sie gerne unsere Wege benutzen. Angst vor Fahrzeugen haben sie nicht, da sie darin Menschen zunächst nicht wahrnehmen.  Es ist also kein Zufall, dass gerade im Hoch- bis Spätwinter und im Frühjahr vermehrt Wölfe gesehen und überfahren werden. Würden man solche Jungtiere nun abschießen dürfen, würde es den Tieren unmöglich gemacht werden, sich weiter zu verbreiten. Desweiteren wäre ein genetischer Austausch zwischen verschiedenen Wolfsgruppen nicht mehr möglich. Inzucht, wie in Schweden, das erbarmungslos Wölfe erschießt, wäre die Folge. Dabei ist in Deutschland noch jede Menge Platz für Wölfe. Wer einmal in Wolfsgebieten unterwegs war, weiß wie groß die Entfernungen in Wirklichkeit sind. Was auf Karten dicht besiedelt ausseht, liegt in Wirklichkeit weit auseinander. Finden Sie einmal ein Rudel von sechs Wölfen in Sachsen in einem Gebiet von durchschnittlich 250 Quadratkilometern.

Und wie will man „im juristischen Sinne schwere Schäden“ definieren? Im dem Fall in Baden-Württemberg, bei dem im vergangenen Jahr über 40 Schafe zu Tode kamen, war die Bachseite nicht mit einem Zaun geschlossen. Wölfe können sehr gut schwimmen und ein Wolf sagt zu einem solchen Fast-Food-Angebot natürlich nicht „Nein“. Dass ein Wolf mehrere Tiere tötet ist kein Blutrausch, sondern das liegt in seiner Natur. Nicht nur bei Wölfen wird ein so genannter Beutereflex ausgelöst, das Phänomen ist auch beim Fuchs in Hühnerstall bekannt. Die Beutegreifer töten nicht mehre Tiere, weil sie böse, psychisch gestört oder im Blutrausch sind, sondern deshalb, weil in der Natur die Situation eingesperrter Schafe oder Ziegen, die weder fliehen können, noch sich wehren, vorkommt. Der Beutereflex ist dafür verantwortlich, dass ein Beutegreifer so lange tötet, bis sich kein Tier mehr vor seiner Nase bewegt. Dabei wirkt ernsthafter Herdenschutz. In der Statistik geht der Anteil von Wölfen am Rissgeschehen bis 2016 zurück.

Wir fordern Herdenschutz statt Wolfsabschuss

Wir fordern die Umweltministerkonferenz auf, dafür zu sorgen, dass Weidetierhalter in Punkto Herdenschutz besser unterstützt werden. Statt dies zu tun, wurde im vergangenen Jahr eine Weideprämie ja sogar noch von der GroKo gestrichen. Stattdessen leisten sich diverse Bundesländer einen Haushalt für eigene Wolfskillertruppen, wie beispielsweise Brandenburg für 50.000 Euro im Jahr.

Backhaus behauptete im Radiointerview, dass die Naturschutzverbände der Gesetzesänderung bereits zugestimmt hätten. Diese Stellungnahme des WWF liest sich allerdings ganz anders: https://www.wwf.de/2019/januar/chefinnensache-wolf/?fbclid=IwAR0PClblaqQ3-easjiW6w9bgUc6FFWEhzAuRi2T6I4C_48LMTn-pEzZpIDo

Auch die Umweltministerin von Sachsen-Anhalt, Claudia Dalbert (Grüne), scheint mit der Sehnsucht, Wölfe zu killen, nicht einverstanden zu sein. Eine Anfrage beantwortet sie wie folgt.  Zitat:

„Das ist kompletter Unsinn. Ein Wolf, der Menschen angegriffen hat, kann auch heute schon abgeschossen werden. Ein einzelner identifizierter Wolf, der wiederholt fachgerecht gesicherte Herden angreift, kann auch heute schon abgeschossen werden, siehe Leitlinie Wolf. Wölfe die durch Dörfern wandern, zeigen arttypisches Verhalten!“

Fakt ist, dass es in den rund zwanzig Jahren, in denen die Wölfe nach Deutschland zurückgekehrt sind, keinen einzigen Angriff eines frei lebenden Wolfs auf einen Menschen gab.

Auch Bundesumweltministerin Svenja Schulze äußerte sich einen Tag zuvor noch so:
Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat sich gegen weitergehende Maßnahmen zur erleichterten Entnahme von Wölfen ausgesprochen. Wie eine Sprecherin des Umweltressorts betonte, gibt es bereits genügend „nützliche und effektive Maßnahmen“. Sie verwies in dem Zusammenhang auf den Bau von Elektrozäunen, aber auch auf den gezielten Abschuss von auffälligen Wölfen, der bereits nach derzeitiger Gesetzeslage möglich sei. Die Sprecherin erinnerte außerdem an ein vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhängiges Verfahren gegen Finnland zur dortigen Wolfsjagd zur Bestandsregulierung, dessen Urteil in diesem Frühjahr erwartet werde. 
Auch NABU positioniert sich entgegen Aussagen von Backhaus. Diese Antwort erhielten wir auf Anfrage aus Berlin: 

Der NABU lehnt den Abschuss von Wölfen und die Aufweichung des gesetzlichen Schutzstatus ab. Der NABU wird sich aktuell weiterhin für die Beibehaltung des Schutzstatus engagieren und sich wie bereits im vergangenen Jahr für die Etablierung eines umfassenden Herdenschutzes und Wolfsmanagements einsetzen. Für die Entnahme von auffälligen Tieren ist die Politik bereits jetzt handlungsfähig. Dafür bedarf es keiner gesetzlichen Änderung.

Fazit: Würde die GroKo tatsächlich Gesetze ändern, käme höchstwahrscheinlich auf Deutschland ebenso ein EU-Verfahren zu wie auf Schweden und Finnland. Zu erwarten wären Strafzahlungen, die der Steuerzahler tragen müsste. 

Quellen:https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Schutzstatus-fuer-Wolf-Weiter-Gespraechsbedarf,wolf3768.html?fbclid=IwAR3q5FqlYGIIDfTDu2eJknSuFsPiPa9iV_Q8vsjFe0BncnlVHp4l1yWukuE

http://www.dbb-wolf.de

https://www.wwf.de/2019/januar/chefinnensache-wolf/?fbclid=IwAR0PClblaqQ3-easjiW6w9bgUc6FFWEhzAuRi2T6I4C_48LMTn-pEzZpIDo

 

 

 

Offener Brief an Report München: Herr Hagmann, warum schießen Sie sich auf Wölfe ein?

Offener Brief an den Bayerischen Rundfunk, Redaktion Report München

Z. Hd. Herrn Hagmann

Lieber Herr Hagmann,

leider bestätigte sich genau das in dem gestrigen Beitrag in der Sendung Report München in der ARD, was ich im telefonischen Vorgespräch in der vergangenen Woche bereits vermutete. Genau deswegen habe ich Ihnen das Interview zu diesem Beitrag verweigert. Ein preisgekrönter Journalist produziert einen derartig einseitigen Beitrag? Dabei müssen Sie Ihr Handwerk doch eigentlich von der Pike auf gelernt haben. Unfähigkeit kann es also wohl kaum sein. Was bleibt dann noch? Haben Sie gesagt bekommen, was Sie mit welchen Inhalten zu produzieren haben? Falls sich dies bewahrheiten sollte, wäre dies nun wirklich einmal ein Grund zum Untergang des Abendlandes.  Dabei habe ich Ihnen ja auch noch zahlreiche Links wie den zur Rissstatistik und weitere Links sowie ein Statement per Mail gesendet. 

Außerdem stellen Sie es in ihrem Bericht so dar, dass der Eindruck erweckt wird, dass lediglich anfangs eine Mehrheit den Wolf zurück in Deutschland begrüßt hätte. In Wirklichkeit will noch immer die Mehrheit in Deutschland den Wolf, selbst wenn es zu Problemen kommt. Dies bestätigen repräsentative Umfragen. Warum haben Sie dies herausgelassen? Warum verschweigen Sie, dass die meisten Schafe in Sachsen eben nicht als Streicheltiere gehalten werden, sondern geschlachtet werden. Warum verschweigen Sie, dass laut Rissliste in nur knapp über die Hälfte der Wolf Verursacher ist? 

132 Meldungen von getöteten/verletzten/vermissten Nutztieren im Freistaat Sachsen in 2018. In 83 Fällen wurde der Wolf als Verursacher festgestellt bzw. konnte nicht ausgeschlossen werden. Siehe https://www.wolf-sachsen.de/de/wolfsmanagement-in-sn/nutztierschaeden-alt/schadensstatistik 

Warum verschweigen Sie, dass der Anteil des Wolfs am Rissgeschehen in Wirklichkeit seit Jahren zurückgeht? Siehe: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/01/03/kloeckner-und-schulze-wollen-ueber-abschuss-von-woelfen-reden-obwohl-der-anteil-von-wolfsrissen-insgesamt-sinkt/  Warum berichten Sie nicht über die tierschutzrechtlich problematische Anpflockung von Schafen, die in Sachsen noch immer praktiziert wird?

Unsere Zaunkontrolle bei der Kita: Warum sagen Sie nicht, dass der Wolf in der Rissliste gar nicht bestätigt wurde, sondern das Ergebnis lautete: „Wolf nicht auszuschließen“. Wolf nicht auszuschließen ist nicht gleich sicher Wolf. Zieht man die Ergebnisse in der Rissstatistik ab, in denen der „Wolf nicht auszuschließen“ war,  beträgt der Wolfsanteil an den 132 Fällen in 2018 nicht einmal mehr ein Drittel. Dies alles hatte ich Ihnen auch zur Antwort auf Ihre schriftliche Anfrage geschrieben. https://wolfsschutz-deutschland.de/…/faktencheck…/ – Die Kitaleitung wurde in der SZ folgendermaßen zitiert: „Wir wollen uns nicht vor dem Wolf schützen müssen“ – Ein solches Statement zieht schon die Frage nach sich, ob die Ziegen nicht absichtlich einen Wolf anlocken sollten, um den Abschuss zu fordern. Ein Elektrozaun um das innere Gehege hätte nur nachts aktiviert werden müssen. Wären die Ziegen ins Stallgebäude gebracht worden, hätte man keinen Zaun gebraucht. Warum wurden Sie nicht nachts in den Stall gestellt? Warum wurde die zweite Ziege, nachdem die erste Ziege gerissen worden ist, nicht nachts in den Stall gestellt, sondern eine ganze weitere Woche lang nachts alleine draußen gelassen? Dass sich dies nicht nur wir, sondern andere Menschen auch gefragt haben, ist doch verständlich. Dass so viele Menschen den Kindergarten angeschrieben haben, bestätigt dass die meisten Menschen den Wolf willkommen heißen. Warum verschweigen Sie, dass Deutschland EU-Verträge unterschrieben hat, die den Wolf unter den höchsten Schutzstatus stellen und das Abschüsse verboten sind? Warum verschweigen Sie, dass nach Expertenmeinungen leicht dreitausend bis viertausend Wölfe in Deutschland Platz haben? Warum verschweigen Sie, dass eine Vermehrung der Wölfe gewollt ist? 

Warum sagt der Moderator zum Abschluss, dass man wohl um den Abschuss der Wölfe nicht herumkommen wird? Hält sich Deutschland nicht an die EU-Bestimmungen, wird wie im Fall von Schweden, ein Verfahren auf Deutschland zukommen. Zahlen müsste der Steuerzahler. Dazu äußert sich auch Umweltministerin Schulze und deren Sprecherin bei Topagrar heute so: https://www.topagrar.com/management-und-politik/news/schulze-gegen-weitergehende-massnahmen-zur-erleichterten-wolfsentnahme-10143954.html?fbclid=IwAR2hQG-BTyFqI2Y8F30zz5iNpqnFh3JoyWNKTb2PoqwyOeHxsPtz6BtwIG0  

Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat sich gegen weitergehende Maßnahmen zur erleichterten Entnahme von Wölfen ausgesprochen. Wie eine Sprecherin des Umweltressorts betonte, gibt es bereits genügend „nützliche und effektive Maßnahmen“. Sie verwies in dem Zusammenhang auf den Bau von Elektrozäunen, aber auch auf den gezielten Abschuss von auffälligen Wölfen, der bereits nach derzeitiger Gesetzeslage möglich sei. Die Sprecherin erinnerte außerdem an ein vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhängiges Verfahren gegen Finnland zur dortigen Wolfsjagd zur Bestandsregulierung, dessen Urteil in diesem Frühjahr erwartet werde.

Wieso stellen Sie die Tatsachenbehauptung auf, unser Verein hätte nach der Ablehnung unseres Angebotes neue Ziegen und wolfssichere Zäune zu spenden, beleidigt reagiert? Wir haben weder geschrieben, dass wir beleidigt wären noch haben unsere Mitglieder und auch nicht ich selbst, derartiges gesagt. Vielmehr wirft eine derartige Absage doch vielmehr berechtigte weitere Fragen auf, die wir uns daraufhin gestellt haben. Vor allem, wenn Landrat Lange, die Kreisregierungsspecherin sowie die Kita-Leitung in diversen Lokalzeitungsberichten Wolfsabschüsse in Aussicht stellen. Siehe auch https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/09/22/faktencheck-sachsen-schiessbefehl-auf-uhsmannsdorfer-wolf-ist-nicht-legal/

Zum gleichen Schluss ist wohl auch die EU gekommen. Denn es muss ja einen Grund haben, warum CDU-Politiker Bienst im Beitrag erzählt, dass „man“ wegen Abschusswünschen der Wölfe im Landkreis Rothenburg, in dem auch die Kita Uhsmannsdorf liegt, keinen Erfolg gehabt hatte.

Schon während des Telefonates in der vergangenen Woche habe ich Sie mehrmals daran erinnert, dass Sie eine Verantwortung dem Zuschauer gegenüber haben und Sie an Ihre journalistische Ethik erinnert. Schade, dass Ihnen diese nicht wichtig zu sein scheint. Herr Hagmann, warum scheinen Sie derart faktenresistent und schießen sich auf Wölfe ein?

Mit den besten Grüßen

Brigitte Sommer

Vorsitzende Wolfsschutz Deutschland e. V. 

 

Hier der Report-Beitrag von gestern: https://www.youtube.com/watch?v=eL4rBvzptOM&fbclid=IwAR1HK22IpIZtvPyqPcOW37Sz5aEOh6iyltABczwJji465WDmXPLv-5shtz4