Goldschakal auf Sylt: Gericht kippt Schießgenehmigung

Da haben sich mehr als 30 tötungsversessene Jägermeister zu früh gefreut. Das Verwaltungsgericht Schleswig hat die Abschussgenehmigung für den Goldschakal auf Sylt vorerst außer Kraft gesetzt. Diese Entscheidung ist ein starkes Signal für den Schutz einer streng geschützten Tierart und zeigt, dass Tötungen keine Lösung sind. Wolfsschutz-Deutschland e.V. freut sich sehr über diesen Schritt und sieht darin einen Beweis, dass der Dialog über den Umgang mit Wildtieren wie dem Goldschakal weitergeführt werden muss – mit Respekt vor der Natur und den gesetzlichen Schutzbestimmungen.

Erfolgreich geklagt hat die Naturschutzinitiative e. V.. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. können noch nicht klagen, arbeiten aber daran.
Beispielfoto Goldschakal. KI-generiert.
Seit Mai 2025 hat der Goldschakal auf Sylt für Schlagzeilen gesorgt, da ihm der Riss von rund 100 Schafen und Lämmern zugeschrieben wird. Das Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein hatte daraufhin am 5. Juni eine Ausnahmegenehmigung zum Abschuss des Tieres erteilt, was sowohl von Schäfern, als auch von einigen Naturschutzverbänden wie NABU und BUND unterstützt wurde. Doch die Naturschutz-Initiative e.V. legte erfolgreich Beschwerde ein und das Gericht erließ einen sogenannten Hängebeschluss. Damit soll sichergestellt werden, dass keine „unumkehrbaren Tatsachen“ geschaffen werden, bevor die Sachlage gründlich geprüft ist. Eine endgültige Entscheidung im Eilverfahren wird in den kommenden Wochen erwartet.

Warum der Goldschakal geschützt gehört

Der Goldschakal (Canis aureus) ist eine europa- und bundesrechtlich streng geschützte Art, die sich in den letzten Jahrzehnten von Südosteuropa nach Mitteleuropa ausgebreitet hat. In Deutschland wurde er erstmals 1997 in Brandenburg nachgewiesen und in Schleswig-Holstein gibt es seit 2017 vereinzelte Sichtungen. Mit einem Gewicht von 8 bis 15 Kilogramm ist er größer als ein Fuchs, aber kleiner als ein Wolf und ernährt sich überwiegend von kleinen Säugetieren, Insekten, Aas und pflanzlicher Nahrung. Sein Verhalten auf Sylt, wo er zahlreiche Lämmer gerissen haben soll, wird von Experten als „surplus killing“ beschrieben – ein natürliches Jagdverhalten, das in der Natur vorkommt, wenn Beutetiere leicht verfügbar sind. wir berichteten über den Beutereflex auch hier:https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/09/10/toni-seiler-von-woelfen-hunden-und-menschen/
Kritiker der Abschussgenehmigung weisen darauf hin, dass es keine belastbare Forschung gibt, die einen negativen Einfluss des Goldschakals auf Bodenbrüter oder die Deichsicherheit belegt. Zudem ist unklar, ob es sich um ein einzelnes Tier oder mehrere handelt – ein Abschuss könnte sogar zu mehr Rissen führen, falls ein führendes Elterntier getötet wird. Alternativen wie eine Umsiedlung oder verstärkte Schutzmaßnahmen für die Schafherden wurden vorgeschlagen, jedoch von den Behörden bisher nicht ausreichend geprüft.

Ein Plädoyer für Koexistenz statt Konfrontation

Wolfsschutz-Deutschland e.V. sieht in diesem Fall Parallelen zum Umgang mit Wölfen in Deutschland. Wie beim Wolf wird auch beim Goldschakal oft reflexartig der Ruf nach Abschuss laut, obwohl nicht-tödliche Maßnahmen wie Zäune, Herdenschutzhunde oder in diesem speziellen Fall eine Umsiedlung, wie von der Naturschutzinitiative e. V. vorgetragen,  gangbare Alternativen wären. Die Schäfer auf Sylt berichten von einem wirtschaftlichen Schaden von etwa 15.000 Euro, was zweifellos belastend ist. Doch die Entschädigung analog zum Wolfsmanagement, wie vom Umweltministerium angekündigt, federt diesen Schaden ab.  Rund 20 bis 30 Jäger waren bereits auf Sylt aktiv, ohne Erfolg. Die Gefahr eines „Jagd-Tourismus“, wie von Jägern aus ganz Deutschland angestrebt, wurde glücklicherweise durch den Hängebeschluss eingedämmt.

Die Bedeutung des Verbandsklagerechts

Dieser Fall zeigt eindrucksvoll, wie wichtig das Verbandsklagerecht für den Naturschutz ist. Ohne die Möglichkeit, behördliche Entscheidungen wie die Abschussgenehmigung gerichtlich überprüfen zu lassen, wären Eingriffe in den Lebensraum geschützter Arten nicht mehr aufzuhalten. Die Klage der Naturschutz-Initiative e.V. hat gezeigt, dass selbst kleine Vereine mit begrenzten Mitteln einen Unterschied machen können, wenn sie rechtlich gegen Fehlentscheidungen vorgehen. Genau dieses Recht steht jedoch ganz aktuell in Brandenburg auf dem Prüfstand: Pläne, das Verbandsklagerecht auszuhebeln, bedrohen den effektiven Schutz von Arten wie dem Goldschakal oder dem Wolf. Solche Einschränkungen würden es Behörden erleichtern, Abschüsse oder andere Eingriffe ohne ausreichende Prüfung durchzusetzen – zum Schaden der Natur.
Wolfsschutz-Deutschland e.V. fordert, dass das Verbandsklagerecht nicht nur erhalten, sondern gestärkt wird. Es muss auch Privatpersonen und kleinen Vereinen offenstehen, um eine breite Beteiligung am Naturschutz zu gewährleisten. Nur so können wir sicherstellen, dass die Interessen geschützter Arten und die Begehrlichkeiten von Lobbyisten in einem fairen und transparenten Verfahren abgewogen werden.
Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Rückstufung nur noch Formalität: Wölfe erneut ausrottungsgefährdet

Die Rückkehr des Wolfes ist ein grandioser Erfolg des Naturschutzes – doch die EU-Herabstufung seines Schutzstatus von „streng geschützt“ (Anhang IV der FFH-Richtlinie) auf „geschützt“ (Anhang V) bedroht sein Überleben. Gestern beschloss das EU-Parlament diese verhängnisvolle Entscheidung (2024/2669/EU), angeführt von Agrar- und Jagdlobbys. Unter der neuen Bundesregierung von Friedrich Merz (CDU) und Umweltminister Carsten Schneider (SPD), der sich aller Wahrscheinlichkeit nach nicht für Wölfe einsetzen wird, droht der Wolfsschutz tatsächlich zu fallen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordern, dass der strenge Schutzstatus bleiben muss.

Interessenkonflikte: Jäger, Bauern, Medien und Politik gegen den Wolf

Das EU-Parlament schreibt in seiner Pressemitteilung, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet blieben, den günstigen Erhaltungszustand des Wolfs sicherzustellen. Außerdem stehe es ihnen frei, den Wolf weiterhin in der nationalen Gesetzgebung als „streng geschützte Art“ einzustufen und strengere Schutzmaßnahmen beizubehalten.

Die Bewertung des Wolfsbestandes ist ein Politikum in Deutschland. Die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW), weisungsgebunden vom Bundesamt für Naturschutz (BfN), liefert die Daten für den Erhaltungszustand. Bayern fordert beispielsweise einen günstigen Erhaltungszustand für ganz Deutschland, um Abschüsse zu erleichtern, während das BMUV bislang strengen Schutz betonte (Bayern.de, 08.08.2024). Besonders brisant: Die Jägerschaft ist am Wolfsmonitoring beteiligt, etwa durch Sichtungen und Berichte. Als Profiteure von Abschüssen haben Jäger ein Eigeninteresse an der Herabstufung – ein klarer Interessenkonflikt! Die Populationsgefährdungsanalyse (PVA) zeigt, dass die Bewertung des Erhaltungszustands unvollständig ist (BfN-Schriften 715, 2024). Dennoch könnte der FFH-Bericht 2025 den günstigen Erhaltungszustand erklären, passend zur EU-Herabstufung, da BfN und DBB-Wolf der Regierung unterstellt sind. Und die Regierung stimmt für die Herabstufung des Wolfsschutzes. Ein weiteres Problem könnten die Medien darstellen, die mit einseitiger Propaganda weiter für die Akzeptanz der Bürger für das Töten von Wölfen erreichen wollen, weil bislang die Mehrheit nicht für Abschuss ist.
Das kann selbst der Wolf kaum fassen.

Abstimmverhalten: Parteien im Zwiespalt oder nur Theater?

Im EU-Parlament stimmten EVP (u.a. CDU/CSU) und Renew Europe (u.a. FDP) mehrheitlich für die Herabstufung, getrieben von wirtschaftlichen Interessen. S&D (u.a. SPD) und Grüne lehnten sie ab, kritisierten die mangelnde wissenschaftliche Grundlage und Verfahrensfehler. Die Linke war gespalten, Teile der ECR unterstützten die Lockerung. Über 700 Wissenschaftler (Brief, 26.11.2024) und die EU-Bürgerbeauftragte (ClientEarth-Beschwerde) decken die Schwächen der Entscheidung bereits auf. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. meinen, dass sich Linke und Grüne bislang nicht überzeugend gegen eine Herabstufung eingesetzt hatten. Besonders bei den Grünen ist dies der Fall, denn sie waren ja in der vorherigen Regierung beteiligt.

Nächste Schritte im EU-Rat

Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss es noch formell vom Rat angenommen werden, der den Text bereits am 16. April 2025 gebilligt hat.

Die Richtlinie wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten und ist von den Mitgliedstaaten binnen 18 Monaten umzusetzen.

Der EU-Rat muss die Herabstufung bis Ende 2025 umsetzen:
  • Gesetzesanpassungen: Nationale Jagdrechte (z.B. Bundesnaturschutzgesetz) sollen Abschüsse erleichtern.
  • Monitoring-Vorgaben: Einheitliche EU-Richtlinien für Wolfsmanagement.
  • Berichterstattung: Mitgliedstaaten melden den Erhaltungszustand bis 2026. Der FFH-Bericht 2025 könnte den günstigen Erhaltungszustand für Deutschland erklären, was Abschüsse fördern würde.

Hoffnung: EuGH-Klage

Die Klage von Green Impact und Partnern vor dem EuGH (Februar 2025) zielt darauf, die Herabstufung zu kippen. Argumente: Ungünstiger Erhaltungszustand in der kontinentalen Region, unvollständige Daten und Verfahrensfehler (EuGH-Urteil C-601/22). Doch die Mühlen der Bürokratie in der EU malen langsam. Bis eine Entscheidung getroffen wird, könnten bereits vollendete Tatsachen geschaffen worden sein. Außerdem stellt sich die Frage, wie unabhängig der Europäische Gerichtshof tatsächlich bleiben wird. Der Verein Freundeskreis frei lebender Wölfe e. V. hat auch angekündigt, rechtliche Schritte einzuleiten, sobald die EU-Entscheidung im Amtsblatt veröffentlicht wurde.

Green Impact und LNDC Animal Protection schrieben in einer Pressemitteilung von gestern zum Abstimmverfahren, dass der Umweltausschuss des EU-Parlaments unerklärlicherweise davon absah, eine Debatte zu diesem Thema zu eröffnen. Stattdessen wurde ein Notfallverfahren akzeptiert, ein institutioneller Kurzschluss, der durch keinerlei echte Dringlichkeit gerechtfertigt ist und in krassem Widerspruch zum demokratischen Prinzip der Transparenz steht. Wie bereits von Green Impact und LNDC Animal Protection hervorgehoben, basiere die Herabstufung auf einem technischen Bericht, der von einer privaten Beratungsfirma erstellt wurde, die von der Kommission selbst bezahlt wurde und dessen Daten nie von unabhängigen wissenschaftlichen Gremien oder Universitäten validiert worden wären. Mehr als 700 Wissenschaftler und angesehene Institutionen, darunter die IUCN und die von Biologe Luigi Boitani koordinierte Large Carnivore Initiative, hätten sich bereits gegen diese Entscheidung ausgesprochen und die wissenschaftliche Grundlosigkeit des Vorschlags angeprangert.

Hunderte von Umwelt- und anderen zivilgesellschaftlichen Gruppen haben den Rückzug des Vorschlags gefordert und Briefe an die Kommission, die Mitgliedstaaten und Abgeordnete geschickt. Die jetzige Abstimmung bestätigt jedoch, dass Wissenschaft und aktive Bürgerschaft mittlerweile von den politischen Entscheidungen der EU ausgeschlossen sind.

Es gebe schwerwiegende Unregelmäßigkeiten im Verfahrensprozess, der zu diesem Ergebnis geführt hat, einschließlich des Fehlens einer parlamentarischen Prüfung der EU-Position zur Berner Konvention im Jahr 2024 und der Nichtanwendung der im März letzten Jahres im EU-Rat erforderlichen Einstimmigkeit, wie sie die Habitatrichtlinie für Änderungen an Anhang IV vorschreibt.

Unser Aufruf: Strenger Schutz muss erhalten bleiben!

Wir fordern von Schneider und der Merz-Regierung:
  • Strenger Schutzstatus: Der Wolf bleibt in Anhang IV!
  • Unabhängiges Monitoring: Ohne Jägerschaft!
  • Herdenschutz: Zäune statt Gewehre!

Wie geht es weiter?

Es macht uns große Hoffnung, dass die Mehrheit der Bürger in Europa und auch Wissenschaftler diese Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs, die auch anderen Arten in Zukunft gefährlich werden und zu erneuten Ausrottungen führen könnte, nicht hinnehmen wollen. Dabei kann jeder aktiv werden: ob im internen Wolfsmonitoring bei uns, beim Schreiben von Leserbriefen oder Schreiben an Politiker, bei Demonstrationen oder bei der Unterstützung von klagefähigen Orgas. Gemeinsam können wir es schaffen. Auch wenn wir Wolfsschützer uns am Ende, wie es Aktivisten von Defend the Wolf am Mont Tendre bewiesen haben, im wahrsten Sinne des Wortes, zwischen Jägermeister und Wölfe stellen müssen.

Auch wir arbeiten daran, klagefähig zu werden. Hierzu benötigen wir aber bessere finanzielle Mittel und mehr Mitglieder. Wir werden nicht staatlich unterstützt und sind daher absolut unabhängig, aber auch auf Spenden angewiesen.

 

Quellen:

https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20250502IPR28221/wolfe-eu-parlament-stimmt-fur-anderung-des-schutzstatus

https://www.facebook.com/FreundeskreisWoelfe

https://www.greenimpact.it/

https://www.lndcanimalprotection.org/

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

EU: Absenkung des Wolfsschutzstatus längst nicht durch

Anfang März wollten die Lobbyisten mit der Absenkung des Wolfsschutzstatus ihren Erfolg feiern, doch eine Klage von fünf europäischen Umweltorganisationen gegen den Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission gegen die Absenkung des Wolfsschutzstatus von „streng“ geschützt auf „geschützt“ wurde angenommen. Außerdem beteiligt sich Wolfsschutz-Deutschland e.V. an einem offenen Brief an Umweltministerin Lemke.

Wir hatten schon mehrfach darüber berichtet, dass der Schutzstatus der Wölfe bislang noch nicht zurückgesetzt wurde, wie von Jägerblättern und Massenmedien behauptet wurde. Jetzt kommt der nächste Rückschlag für die Lobbyisten. Eine Klage der Verbände Green Impact ETS (Rom, Italien), Earth ODV (Rom, Italien), Nagy Tavak és Vizes Élőhelyek Szövetsége (Alsóörs, Ungarn), LNDC Animal Protection APS (Mailand, Italien) und One Voice (Straßburg, Frankreich) wurde angenommen. Vertreten werden die Orgas durch Rechtsanwalt L. D’Agostino. Wir berichteten bereits hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/12/20/klage-gegen-herabsetzung-des-wolfsschutzstatus-vor-dem-eugh/

Jungwolf freut sich und fordert zum Spielen auf.
Im Klageantrag wird gefordert:
  • Die Nichtigerklärung des Beschlusses (EU) 2024/2669 des Rates vom 26. September 2024, mit dem im Namen der Europäischen Union ein Vorschlag zur Änderung der Anhänge II und III des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wild lebenden Pflanzen und Tiere sowie ihrer natürlichen Lebensräume eingereicht wurde.
  • Die Nichtigerklärung des Vorschlags selbst sowie des Abstimmungsergebnisses der 44. Tagung des Ständigen Ausschusses des Übereinkommens von Bern vom 3. Dezember 2024.
  • Die Nichtigerklärung sämtlicher damit zusammenhängender und folgender Maßnahmen, auch solcher, die den Klägern möglicherweise noch nicht bekannt sind.

Aktionen auch in Deutschland

Der Verein Freundeskreis frei lebender Wölfe e. V. hat fast zeitgleich einen offenen Brief Offener Brief an BMin Lemke 21.02.2025 an Bundesumweltministerin Steffi Lemke lanciert, an dem sich 32 Organisationen und auch Privatpersonen beteiligt haben. Auch wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. haben unterzeichnet.

Am 6.3.25 endet die Frist bis zu der die Vertragsstaaten der Berner Konvention (BK) Einspruch gegen den Beschluss des Ständigen Ausschusses einlegen können. Der Sekretär der BK hat die Staaten um diesbezügliche Rückmeldung bis 5.3.25 gebeten. Die Vertragsstaaten können auch noch ihr Veto einlegen.

 

Quelle:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ%3AC_202500922&fbclid=IwY2xjawIjvAdleHRuA2FlbQIxMAABHe_HsNsX9aabU0N-acaNfLB_W_JEgPXiq9OlUqrWbyPTVF-fMy7Cz7gdSg_aem_-VQsx4jF-4Ue0qMNKtxpUg

Weitere Quellen:

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/09/26/berner-konvention-eine-senkung-des-schutzstatus-wolf-ist-noch-nicht-beschlossen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/12/03/eu-wolfsschutzstatus-soll-in-drei-monaten-gesenkt-werden/

Wolf Facts Schweiz: https://www.facebook.com/groups/347215789877202

 

Bayern: Mutterwölfin Frigga per Schießbefehl hingerichtet – Strafanzeige

Wolfsschutz-Deutschland e. V. erstattet Strafanzeige gegen den Regierungspräsidenten Dr. Eugen Ehmann sowie die ausführenden Personen. Ein weiblicher Wolf ist in der Nacht von Montag auf Dienstag in der Hohen Rhön „erlegt“ worden, so die dpa.  Die Pressemitteilung darüber, dass es eine Abschussverfügung seit dem ersten August 2024 gab, wurde erst gestern von der Regierung Unterfranken veröffentlicht. Lesen Sie hier in unserem Bericht wie aus Frigga ein Bauernopfer wurde.

Hierzu gibt es ein Update, 07. September 2024

Bayern: Rhönskandal – Totschießen der falschen Wölfin macht die Verfügung nicht legaler
VON WOLFSSCHUTZ
7. SEPTEMBER 2024

Gestern wurde bekannt, dass nicht Frigga, sondern eine Wölfin aus dem Rudel Wildflecken in der geheimen Wolfsjagd der Regierung Unterfranken erschossen worden ist. Zudem ist Frigga nicht einmal beim entscheidenden Angriff auf die Schafe involviert gewesen, sondern ihr Partner Griso. Wir freuen uns vorsichtig, dass nicht Frigga betroffen war, aber wir trauern genauso um die Jungwölfin aus dem Rudel Wildflecken. An unserer Strafanzeige ändert der Umstand des Fehlschusses nichts. Im Gegenteil, dies macht die ganze Aktion noch illegaler. Lesen Sie hier unseren Bericht mit neuen Einblicken ins Revier Hohe Rhön. – https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/09/07/bayern-rhoenskandal-totschiessen-der-falschen-woelfin-macht-die-verfuegung-nicht-legaler/

 

Auch im Amtsblatt der Regierung Unterfranken ist nichts über eine Abschussverfügung von Anfang August zu finden. Im Bereich Wolfsnachweise auf der Seite des LfU sind nun Wolfsnachweise von weiteren Welpen und einem erwachsenen männlichen Wolf seit August aufgeführt, aber ohne Kennnummer. Diese Indizien deuten stark darauf hin, dass man einfach vollendete Tatsachen schaffte, ohne die Öffentlichkeit zu informieren und ohne den Umweltverbänden die Möglichkeit der Klage zu geben.

Beispielfoto Wolf.

Vollendete Tatsachen geschaffen

Normalerweise müssen die Umweltverbände bei einer Abschussverfügung informiert werden. Ob BUND und NABU informiert wurden, wissen wir nicht. Bei der  vom Gericht gekippten Abschussverfügung von Hessen hatten die kleineren Verbände „Naturschutzinitiative“ und der „Freundeskreis frei lebender Wölfe“ geklagt. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/11/04/ausgeschossen-gericht-untersagt-weitere-jagd-auf-das-wolfspaar-frigga-und-anton/

Die Naturschutzinitiative konnten wir bislang nicht erreichen. Ralf Hentschel – erster Vorsitzender des Freundeskreises, gab uns die Auskunft, dass eine Anfrage von Seiten des Freundeskreises, ob eine Abschussverfügung in Planung sei und die bereits Anfang August gestellt worden sei, erst gestern beantwortet worden wäre. Der Freundeskreis würde aktuell eine Klage prüfen. Da wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. noch nicht klagefähig sind, erstatten wir Strafanzeige, denn die Vorgehensweise erachten wir ganz klar als nicht rechtskonform.

Wir sind absolut erschüttert und entsetzt und es ist kaum mit Worten zu beschreiben, was hier vorgefallen ist. Die Verbände scheinen nicht involviert worden zu sein. Es wurde kein DNA-Abgleich gemacht, um nachzuweisen, dass nur der „schadensstiftende Wolf“ abgeschossen werden dürfte und zudem wurde noch der Elternschutz ignoriert. Der Vater alleine wird die Welpen kaum groß bekommen können. Es wird sich also in Folge mehr statt weniger leichter Beute zugewendet werden. Sollte es sich wider Erwarten nicht um Frigga handeln, so ist die Tat ebenso illegal. Frigga hätte zudem niemals auf einer Weide mit Herdenschutzhunden zugeschlagen.

Rhön als Tourismusgebiet boykottieren

Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde könnten nun entscheiden, ob sie Betriebe und die Region noch besuchen und Produkte von Erzeugern von vor Ort kaufen wollen. Die Rhön ist auf Touristen angewiesen.

 

In der Pressemitteilung der Regierung Unterfranken, datiert auf den 30.08.2024 ist folgendes zu lesen:

„Abschuss eines Wolfes in der Bayerischen Rhön

Würzburg (ruf) – In der Nacht vom 25. auf den 26. August 2024 wurden in der Hohen Rhön sechs Schafe getötet und vier verletzt. Nach derzeitiger Kenntnis kann nicht ausgeschlossen werden, dass die durch einen Herdenschutzzaun und Herdenschutzhunde gesicherten Tiere einem Wolfsangriff zum Opfer fielen. Die Ergebnisse der genetischen Untersuchungen stehen noch aus.
Aufgrund dieses Ereignisses wurde von einem Bescheid der Regierung von Unterfranken vom 1. August 2024 Gebrauch gemacht, mit dem die Regierung eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme (d.h. Tötung) eines Wolfes erteilt hat. In der auf das jüngste Rissereignis folgenden Nacht wurde in der Hohen Rhön auf der Grundlage dieses Bescheides ein weiblicher Wolf erlegt.
Der Bescheid der Regierung von Unterfranken wurde erlassen, da es im Zeitraum vom 3. Juni 2024 bis 25. Juli 2024 zu einer Reihe von Übergriffen auf durch mit Herdenschutzmaßnahmen gesicherte Weidetiere gekommen war. Die Übergriffe konnten mittels Genanalyse vor allem einer Wölfin mit dem genetischen Kürzel GW3092f zugeordnet werden. Eine Vielzahl weiterer Rissereignisse seit dem 2. August 2023 sind ebenfalls auf diese Wölfin zurückzuführen. Ob es sich bei dem erlegten Tier um die Wölfin GW3092f handelt, wird derzeit mittels Genanalyse geklärt. Ergebnisse hierzu werden im Laufe der nächsten Woche erwartet.“

 

Wir sagen ihren Namen…

…und wir erzählen ihre Geschichte. Eine Geschichte, die für das Schicksal von unzähligen Wölfen seit ihrer Rückkehr nach Deutschland steht. Eine Geschichte von menschlicher Kaltblütigkeit,  Abartigkeit, Missgunst und Gier. Eine Geschichte, die keiner über diese Wölfe erzählen kann, weil sie einfach „verschwanden“.  Die tote Wölfin hieß Frigga. Die Lange Rhön, in der die Meucheltat geschah, war ihr Revier. Sie hat die Kennung GW3092f. Das erste Mal war sie vor zwei Jahren im Werra-Meißner-Kreis in Hessen nachgewiesen worden. Wir nannten sie deshalb Frigga, nach einem überlieferten Vornamen von Frau Holle, da die Gegend auch als „Frau Holle Land“ bezeichnet wird. Woher sie stammte, war unbekannt. Frigga besaß, genau wie die Schermbecker Wolfsmutter Gloria, den selteneren Haloptyp 02. Da es in Deutschland noch zu wenige Wölfe gibt, ist dies auch wichtig in Punkto Gesunderhaltung und eine gesunde Durchmischung der Wolfspopulation. Als Frigga sich weg von ihrer Familie auf ihre gefährliche Reise nach einem eigenen Revier begab, musste sie ein bis zwei Jahre alt gewesen sein. Die meisten Jungwölfe wandern im Alter von zwei Jahren von ihren Familien ab. Von Nordhessen aus zog es sie in den Spessart, ins Grenzgebiet zwischen Hessen und Bayern. Ab 2023 fiel Frigga dort durch Risse an ungeschützten Tieren auf. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/08/27/gewalteskalation-in-hessen-wutbauern-drehen-durch/

Im Spessart schlug der zierlichen Wölfin ein kaum beschreibbarer Hass entgegen. Doch zunächst sah es so aus, als würde sie sich im größten Mischwaldgebiet Deutschlands niederlassen. Auch ein Wolfsrüde war zur gleichen  Zeit wie Frigga dort unterwegs, doch er „verschwand“ spurlos. Etwas musste auch mit Frigga passiert sein, denn sie zog nach über einem halben Jahr plötzlich weiter in Richtung Osten. Seit ihrem Eintreffen im Spessart waren wir dieser außergewöhnlich schlauen und scheuen Wölfin auf der Spur. Unsere Wolfshündin Liv, die auf ihrer Fährte war, hatte einen großen Respekt vor der kleinen Wölfin. Sie traute sich nie in ihrer Nähe zu markieren. Erst in der Nähe unseres Fahrzeuges erleichterte Liv sich. Wir wiesen nach, dass die Weidetiere, die Frigga riss, nicht geschützt waren. In ihrer Zeit im Spessart wurde sie regelrecht auf Schafe und Ziegen konditioniert, durch unwillige und verbohrte Halter, die glaubten, sich nicht an Vorschriften und Gesetze halten zu müssen, sondern auch dort probierten, sie illegal zu beseitigen. Auch ein Rudel bei Bad Orb „verschwand.“

Wir verloren zunächst Friggas Spur Ende des Jahres, doch dann wurde Frigga in der „Hohen Rhön“ wieder nachgewiesen. Zu ihr hatte sich ein Wolfsrüde gesellt, den wir Anton nannten. Zu der Zeit nahm auch Liv wieder die Spur auf. Was Frigga im Spessart gelernt hatte, setzte sie in der Rhön fort. Sie riss ungeschützte Schafe und Ziegen. Schon damals wollten die Bundesländer Hessen und Bayern nicht nur Frigga, sondern auch ihren Partner Anton erschießen. Weil diese Schießbefehle schon nicht gesetzeskonform waren, wurden sie von Gerichten gekippt. Doch es gab kein Happy End für das Wolfspaar. Bestimmte Kreise in der Rhön, in Thüringen, Hessen und Bayern sorgen seit Jahren dafür, dass sich in der Gegend kein Wolf halten kann. Wir berichteten hier:https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/11/21/wolfsschutz-deutschland-e-v-alarmiert-frigga-und-anton-von-illegalter-toetung-bedroht/

Eine Ausnahme ist das Rudel Wildflecken, das den Kriminellen entgeht, weil es auf dem Truppenübungsplatz Wildflecken lebt. Verhaltensweisen, wie man sie nur von der Comorra in Italien kennt, sind in einem Bermudadreieck zwischen Rhön, Spessart, Vogelsberg und westlichem Taunus an der Tagesordnung. Ausgerechnet ein solches Gebiet hatte Frigga nun als ihre neue Heimat erkoren. Es könnte auch ein Paradies für Wölfe sein, wenn es dort nicht Menschen geben würde, die ihre eigenen Gesetze machen und die sich jederzeit im Recht glauben. Alles war stört, wird kaltblütig eliminiert. Dabei sitzt die Agrar- und Jagdlobby auch in Entscheiderpositionen. Auch ein ein bundesweites Netzwerk von Anwälten mischt mit. Wie dreist diese Kreise vorgehen, wird nun auch nach dem Abschuss von Frigga deutlich.

Beispielfoto Wolfspaar. Weitere Infos zur Treue von Wölfen: https://www.menschen-fuer-woelfe.com/post/treue-ein-leben-lang-vom-liebesschwur-der-w%C3%B6lfe?fbclid=IwY2xjawE_x0JleHRuA2FlbQIxMQABHRU41kJ6HVFSB_nUtzGvseMNmKiVJ0CCGBVgll-xKwHuPkTFDK5ebpwwAw_aem_RvDloy15avFWf2ZxF29JaA

Kurz vor der Paarungszeit im Spätwinter 2024 „verschwand“ Anton. Da sich Wölfe normalerweise nur ein Mal im Leben binden und nicht den Partner wechseln, musste auch Anton etwas geschehen sein. Während der Paarungszeit stieß dann ein neuer Rüde, Griso aus dem Rudel Wildflecken, zu Frigga. Im Alter von nunmehr drei oder vier Jahren wurde Frigga zum ersten Mal Mutter. Die Geburtshöhle lag zwischen Gangolfsberg und Basaltsee und hier geschah  eine weitere grausame Tat. Die Behörden versuchten das Geschehen herunter zu spielen und auf die Unerfahrenheit des Wolfspaares zu schieben. Ein Wolfswelpe war in großer Not von Spaziergängern gefunden worden. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/07/04/bayern-welpe-nuka-ist-sohn-der-illegal-verfolgten-rhoenwoelfin-frigga/

Laut Insidern wurde Nuka keinesfalls bei einem Wechsel des Baus verloren, sondern die kleine Familie wurde weiter illegal verfolgt. Die dpa schreibt, dass der Landrat des Landkreises Rhön-Grabfeld, Thomas Habermann (CSU) erst vor wenigen Wochen in einem Brief an Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) gefordert hatte, den Schutzstatus für Wölfe abzusenken. Thomas Habermann ist nicht nur Jurist, sondern auch Jäger. Es ist bekannt, wer in der Gegend Hohe Rhön Weidetiere grasen lässt und es ist auch bekannt, wer sein Jagdrevier dort hat.

Aus rechtlichen Gründen können wir keine Anwesen zeigen, aber wir Ausflügler sollten sich einfach mal Anwesen und Fuhrparks der Halter dort in der Gegend anschauen. Teilweise erhalten Betriebe schon von vorne herein EU-Subventionen, von denen ein mittelständisches Unternehmen anderer Branchen nur träumen kann. Dass die Risse, die Frigga verursacht hatte, keinesfalls die Weidetierhaltung in der Rhön gefährden, hatten wir hier dargestellt: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/07/30/rhoen-woelfe-keine-gefahr-fuer-weidetierhaltung/

Nuka wurde gerettet und lebt nun gut untergebracht bei Tanja Askani in der Lüneburger Heide. Er ist zwar in Sicherheit, doch um welchen Preis? Der Kleine war so in Notlage gewesen, dass er sogar Steine gefressen hatte, hieß es von Tanja Askani. Es ist doch falsch, dass Nuka nicht an der Seite seiner Mutter Frigga lebt und wild und frei durch die Hohe Rhön streift, nicht von ihr im Herbst das Jagen erlernt, zusammen mit seinen Geschwistern spielt und rauft und seine Stärke ausprobiert. Er wird sich nicht in zwei Jahren auf die Reise nach einem eigenen Revier machen können. Dies ist ausdrücklich keine Kritik an Tanja Askani, aber wo ist eine Gesellschaft hingekommen, die Herzchen und Likes im Rahmen von Nuka macht, aber dem Schicksal von dessen frei lebender Mutter scheinbar völlig gleichgültig gegenüber stand? Wieso gab es hier keinen gesellschaftlichen Aufschrei? Wenn diese Kreise dermaßen mit geschützten Tieren umgehen, dann ist es ziemlich sicher, dass sich ein solches Gebaren nicht nur auf diesen Aspekt beschränkt. Anwohner aus dem Spessart, der Rhön und dem Taunus berichten uns über Angst und Einschüchterungen. In welchen Land leben wir eigentlich?

Nukas Geschwister haben nun diese Größe erreicht. © Brigitte Sommer

Achim Heisler, der Partner von Tanja Askani schrieb gestern folgende erschütternde Zeilen:

„Nukas Mutter ist tot.
Warum ist Nukas Mutter tot?
Weil sie erschossen wurde. Weil ihr Abschuss offiziell bewilligt wurde. Weil man keine Lust auf Herdenschutz hatte und hat, nicht nur in Bayern.
Weil die Lobby der Lusttöter und Herdenschutzverweigerer Druck auf Politiker gemacht haben.
Weil Politiker – ach, ich hab keine Lust (mehr), über diese Leute Worte zu verlieren. Diese Leute, die genau wissen was sie tun, wenn sie eine Mutterwölfin zum Abschuss freigeben.
Was ist mit Nukas Geschwistern?
Sie haben seit 3 Tagen und 4 Nächten keine Mutter mehr. Sie warten und warten und warten und warten.
Und warten.
Sie hungern.
Sie werden verhungern.
Oder sie werden getötet. Auch getötet. Vor dem Verhungern.
Das nennen die Leute, die daran beteiligt sind, dann „Erbarmen“. Wirklich…
Lieber Nuka: menschliches Leben ist ein böses Sieb.
Ich hab dich lieb.“

 

Nukas Mutter hat einen Namen, sie heißt Frigga.

Nur Tastaturheldentum?

Wir hatten in den vergangenen Wochen sehr insistierend um Hilfe vor Ort gebeten. Mit wenigen Leuten war es nicht mehr zu schaffen, und es kommt noch hinzu, dass Tierschützer genau den Menschen noch beim Zaunbau geholfen haben, die den Abschuss forderten. Genau wie es auch in NRW der Fall ist.

Welche Seelenqualen die junge Wolfsmutter in den vergangenen Wochen und Monaten ausgestanden haben muss, ist kaum vorstellbar. Jetzt ist sie tot. Ihr Tod wird weder das Leben von Schafen und Ziegen retten, die sowieso früher oder später geschlachtet werden, noch wird er das ohnehin schon recht angenehme Leben vieler Tierhalter tangieren. Ihr Tod wird aber von der Lobby genutzt werden, um weitere Halter aufzuhetzen und Hass in der Gesellschaft zu säen. Schon erscheinen Artikel in den Massenmedien zum ersten „legalen“ Abschuss in der Rhön. Wir sagen nein, dieser Abschuss ist nicht legal und auch nicht menschlich. Gerhard Roths Buchtitel „Die Hölle ist leer – die Teufel sind alle hier“, könnte es kaum besser beschreiben.

 

Quellen:

https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/presse/pressemitteilungen/archiv/2024/051/index.html

Bericht der dpa: https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/wolf-in-der-hohen-rh%C3%B6n-abgeschossen/ar-AA1pIqJL?rc=1&ocid=winp1taskbar&cvid=7ac4c745786940d8b7a960ee8baa494b&ei=8&fbclid=IwY2xjawE_nORleHRuA2FlbQIxMQABHUiANnVxCMlN9XQFRAY_OfIIODbhgQ7-hr9g21Plh5n8cqsbs2MbtUS47w_aem_Ssd44VY_vCAlDhN_3Zm2Hw

 

Wir freuen uns über Unterstützung:

Wolfsschutz-Deutschland e.V. ist eine gemeinnützige Organisation, die sich der Aufgabe verschrieben hat, Wölfen in Deutschland die Zukunft zu sichern.

Trotz ihres weiterhin strengen Schutzstatus werden Wölfe in Deutschland illegal gejagt und getötet. Diese Abschüsse gefährden nicht nur einzelne Tiere, sondern auch die gesamte Population und das Ökosystem, in dem sie eine zentrale Rolle spielen. Auf keinen Fall dürfen hier bei uns in Deutschland bald Schweizer Zustände herrschen.

Die Arbeit von Wolfsschutz-Deutschland e.V. ist für den Erhalt der Wölfe von unschätzbarem Wert. Doch diese wichtige Arbeit ist nur durch die Unterstützung von Menschen wie Ihnen möglich. Jede Spende zählt – egal, ob groß oder klein. Ihre finanzielle Unterstützung ermöglicht es dem Verein, weiter für die Wölfe zu kämpfen, zu dokumentieren und Aufklärungsarbeit zu leisten.

Sie unterstützen damit eine von Regierungs- und Lobbygeldern wirklich unabhängige Organisation, die unermüdlich daran arbeitet, dass die Rückkehr der Wölfe in unsere Landschaften ein Erfolg wird – für die Natur, für die Artenvielfalt und für kommende Generationen.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

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Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Schnellabschuss in Niedersachsen von Gericht kassiert

Nachdem Niedersachsens Umweltminister Meyer (Grüne) den Schnellabschuss auf dem Territorium des Rehburger Rudels nach Anraten des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg gestoppt hatte, zog gestern das Verwaltungsgericht Oldenburg nach und gab einem Eilantrag der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e. V. nun doch statt. Es verbot die Schnelljagd. Unsere Einschätzung sehen wir bestätigt. Schnellabschüsse halten geltenden Gesetzen nicht stand. Lesen Sie hier unseren Bericht mit verständlich erklärten Hintergründen.

Zu diesem Artikel gibt es ein Update: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/04/12/ausgeschossen-in-der-region-hannover-gericht-kippt-schnellabschuss-endgueltig/?fbclid=IwAR00UuRX-8zERGT8hk-95NDzQ_1fILto1K5sawjG7Ldotx_A0ZUNI5MCjNU_aem_AZ4AUvS2DfU0oO-xMuHKj6VcpbdL9MrasxrNCiM6S0TMRso7rbHHgvNjcBxk3D2Def1HUIfdvH9yB2ghxWo_yRLY

Dazu heißt es in dem Beschluss: „Die Kammer vermag das auf den Ergebnissen der 101. Umweltministerkonferenz vom 01. Dezember 2023 beruhende und in der Ausnahmegenehmigung dargestellte Normverständnis des Antragsgegners hinsichtlich der Vorschriften der §§ 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 und 45a Abs. 2 BNatSchG nicht zu teilen.“

Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Der NLWKN kann Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen. Umweltminister Meyer (Grüne) hat dies in einem Bericht in der Lokalzeitung DIE HARKE auch bereits angekündigt. „Weil wir von der Rechtmäßigkeit unseres Vorhabens überzeugt sind und sowohl der Bund, als auch die EU-Kommission das Schnellabschussverfahren schriftlich  bestätigt haben, behalten wir uns vor, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg einzureichen.“ Vorher hatte das Oberverwaltungsgericht geraten, die Jagd zu stoppen. Wir deuten dies auch als Indiz dafür, dass Meyer auch hier scheitern könnte.

Schadenstiftenter Wolf kann im Schnellabschussverfahren nicht identifiziert werden

In der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes heißt es weiter: „In der Genehmigung nach § 45 Abs. 7 Satz 1 BNatSchG ist – abweichend von der bisherigen gerichtsbekannten Verwaltungspraxis – darauf verzichtet worden, die Ausnahmegenehmigung auf den schadensverursachenden Wolf zu beziehen.“

Nach Auffassung des Gerichts hat der NLWKN hiermit den Anwendungsbereich des § 45 Abs. 7 Satz 1 BNatSchG, der als Ausnahmevorschrift vom allgemeinen artenschutzrechtlichen Tötungsverbot streng geschützter Tierarten aus § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG eng auszulegen ist, in unzulässiger Weise erweitert. Der Verzicht auf Individualisierung ist nach Ansicht des Gerichts nur unter den – hier nicht gegebenen – rechtlichen Voraussetzungen des § 45a Abs. 2 BNatSchG möglich.“

Wolfsschutz-Deutschland e. V. generell gegen Wolfsabschüsse

Protestaktion am 3. April 2024  vor dem Brandenburger Tor in Berlin.

Die meisten der anderen Verbände https://www.deutschlandfunk.de/wildtieroekologe-vom-nabu-ja-zum-wolfsabschuss-in-100.html – außer BUND NRW und BUND Sachsen – haben ein Positionspapier gemeinsam mit Bauern- und Weidetierverbänden unterschrieben, in dem sie Einzelabschüssen von Wölfen nach dem mehrmaligen Überwinden von Zäunen zustimmen. Unserer Ansicht nach ist mit diesem Papier Tür und Tor für Lobbyismus und Tricksereien geöffnet worden.

Wir protestierten deshalb von Anfang an sehr harsch gegen diese Einigung, denn wir sind der Ansicht, dass dieses Papier bestimmten Haltern erst ermöglicht hat, Risse zu provozieren, um eben Abschussverfügungen zu erlangen. Zudem werden sie noch von Agrar- und Jagdverbänden aufgehetzt. Nur Null-Wolfsabschuss motiviert unserer Ansicht nach tatsächlich zum Weidetierschutz. Und die Fakten geben uns Recht. Nicht nur in Niedersachsen, auch in Brandenburg, Bayern, RLP, NRW, Sachsen-Anhalt und Sachsen, Thüringen, Bawü, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern oder Hessen finden die meisten Risse immer noch an ungeschützten Weiden statt. In NRW war es tatsächlich sogar so, dass die im Gebiet Schermbeck ansässige Wölfin Gloria von Wesel geradezu auf Weidetiere konditioniert wurde, weil man sich dort bis heute weigert, zu schützen. Stattdessen setzt man weiter alles auf Wolfsabschüsse. https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/02/09/nrw-oberverwaltungsgericht-verbietet-abschuss-von-gloria-endgueltig/ Der nächste Antrag auf Abschuss soll im Sommer gestellt werden.

Wolfsabschüsse sind sinnlos

Außerdem musste sogar Wolfsexperte Dr. Carsten Nowak einräumen, dass bislang noch nie der „richtige“ „schadenstiftende“ Wolf erschossen werden konnte. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/02/11/wolfsexperte-sagt-in-deutschland-ist-noch-nie-der-richtige-wolf-entnommen-worden/

Unsere generelle Position gegen Wolfsabschüsse brachte uns nicht nur Freunde ein. Statt unterschiedliche Auffassungen auszudiskutieren, wurden unsere Inhalte gecancelt und unser Verein teilweise als persona non grada behandelt. Wir hoffen, dass dies nun endgültig Geschichte ist, denn die Geschehnisse geben uns Recht.

Wir haben eine Petition gegen Schnellabschüsse ins Leben gerufen: https://innn.it/wolf

Im Rahmen dieses Verfahrens darf nach einem Riss, ohne zu bestimmen wer oder was den Riss überhaupt verursacht hatte, innerhalb von 21 Tagen im Umkreis von 1.000 Metern an der Rissweide auf jeden Wolf geschossen werden, der sich in diesem Umkreis daran vorbei wagt. Dass dies wissenschaftlich gesehen totaler Nonsens ist, braucht man eigentlich nicht mehr zu erwähnen.

Lobbyismus statt Wissenschaft

Jetzt steht Umweltminister Meyer stark in der Kritik, weil er seine Wahlversprechen gebrochen hat und teilweise genau so agiert, wie sein SPD-Vorgänger Lies. Für uns ein Indiz dafür, dass eine Macht im Hintergrund wirklich die Fäden zieht. Auch Bundesumweltministerin Lemke (Grüne) trat noch als starke Kritikerin der Lex-Wolf auf. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/11/25/safe-the-date-berlin-09-12-19-oeffentliche-anhoerung-zur-lex-wolf-hingehen-undoder-protest-an-den-ausschuss-senden/

Kaum in der Regierung setzt sie die sich daraus ergebenden Resultate um und nicht nur das, sie entwarf sogar das Schnellabschussprogramm. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/10/13/lemke-gruene-will-woelfe-auch-ohne-dna-abgleich-erschiessen-lassen/

Im Sommer 23 verschreckte Steffi Lemke bereits Umwelt- und Tierschützer mit folgender Aussage:

„Es darf so lange geschossen werden, bis es aufhört!“

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/06/09/bundesumweltministerin-lemke-es-darf-so-lange-geschossen-werden-bis-es-aufhoert/

Es gab also eine immer weiter fortschreitende Eskalation. Auch Grüne Umweltminister aus Thüringen, NRW, Schleswig-Holstein, Sachsen und Baden-Württemberg sowie Brandenburg lassen wenig Zweifel daran, dass sie das Gegenteil von Tierschutzpolitik umsetzen.

Trotzreaktion der Agrar- und Jagdlobby

Aus Protest gegen die Niedersächsische Wolfspolitik hat das Aktionsbündnis aktives Wolfsmanagement (was nichts anderes heißt als Wolfsabschüsse) das Dialogforum mit den Umweltverbänden und der Landesregierung vorläufig verlassen.  Man zweifele an der wahren Absicht, zeitnah Lösungen für die Weidetierhalter durchzusetzen, so Bauernverbandssprecher Ehlers. Wie sich der Bauernverband zeitnahe Lösungen vorstellt, ist kein Geheimnis. Man erwartet Wolfsabschüsse im großen Stil. Teilweise wird in sozialen Netzwerken sogar darüber diskutiert, dass Bauern und Schäfer selbst zur Waffe greifen sollten, wie z. B. Wendelin Schmücker es wollte. https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/09/07/schaefer-schmuecker-darf-weiter-nur-mit-einer-seifenblasenpistole-auf-woelfe-schiessen/

In Niedersachsen sind ausgerechnet die mit dem Wolfsmonitoring beauftragt, die selbst ein „aktives Wolfsmanagement“ durchsetzen möchten, nämlich die Jäger. Als Folge davon kann man sich auf die Daten aus dem Monitoring überhaupt nicht mehr verlassen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordern dringend, das Wolfsmonitoring in die Hände von Umweltverbänden zu übergeben.

 

Quellen:

https://verwaltungsgericht-oldenburg.niedersachsen.de/aktuelles/vg-oldenburg-gibt-eilantrag-gegen-ausnahmegenehmigung-fur-die-zielgerichtete-letale-entnahme-eines-individuums-der-streng-geschutzten-tierart-wolf-canis-lupus-statt-231062.html?fbclid=IwAR2Blt-Dh_AKwoZW1uZsBBrxz-IS0WeXHphttZxpHuI333MEBh3hIzeHyCY_aem_AaNzeaXrc5C_Z5BGHteabB8XM80VtM8JQYKpz1nWxmhh7h05y8XoArzTAsxbGosVbEuDdp99f4wPf-rDC5vhGiu5

https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/03/13/schwarzer-tag-fuer-woelfe-und-andere-wildtiere-seit-heute-ist-die-aenderung-des-bundesnaturschutzgesetzes-lex-wolf-in-kraft/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/04/05/schluss-mit-schuss-schnellabschuss-in-niedersachsen-ausgesetzt/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/03/26/niedersachsen-um-meyer-gruene-will-wolf-in-der-tragezeit-im-geheimen-schnellabschussverfahren-toeten/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/12/05/skandal-schnellabschuesse-von-woelfen-auf-umweltministerkonferenz-beschlossen/

 

 

Wir freuen uns über Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe.  Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell, der sagt, was ist und sich mutig Lobbyisten in den Weg stellt.

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Gloria reißt nur ausnahmsweise Weidetiere: Gericht verbietet Abschuss in NRW

Die Wolfsmutter „Gloria von Wesel“ darf weiterhin nicht abgeschossen werden. Dies entschied heute das Verwaltungsgericht Düsseldorf.

Die Kammer hat zur Begründung der Beschlüsse ausgeführt: Grundsätzlich ist die Tötung von Wölfen, die zu den besonders geschützten Tierarten gehören, nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten. Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von dem Verbot setzt voraus, dass durch den Wolf ein ernster landwirtschaftlicher Schaden droht und es keine zumutbaren Alternativen zur Tötung des Tieres gibt. Der Kreis Wesel hat nicht ausreichend schlüssig und nachvollziehbar dargelegt, dass die erteilte Ausnahmegenehmigung zur Abwendung solcher Schäden geboten ist. Noch im Juli 2023 ist das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) in einem Bericht an das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) – wie zuvor die Kammer im Urteil vom 6. Mai 2021 – davon ausgegangen, dass auf Grund des Verhaltens der Wölfin „Gloria“ kein solcher Schaden zu erwarten sei.

Beispielfoto Wölfin – © Brigitte Sommer

 

Die Kammer könne auf Basis der vorliegenden Daten keine Verhaltensänderung der Wölfin erkennen, die eine von dieser Einschätzung abweichende Schadensprognose rechtfertigen könnte. Sie erschließt sich weder aus den dem Gericht vorliegenden Stellungnahmen des MUNV, noch aus Äußerungen des LANUV. Zitat aus der Pressemitteilung: „Dass die Wölfin empfohlenen Herdenschutz überwinden kann, ist keine neue Erkenntnis, sondern hat sich schon in früheren Jahren gezeigt. Diese Übergriffe stellen aber Ausnahmen dar. Jedenfalls nach den dem Gericht vorgelegten Unterlagen ist weiterhin anzunehmen, dass sich „Gloria“ nicht auf das Jagen von Weidetieren spezialisiert hat.“

Auch Wolfsschutz-Deutschland e. V. freut sich sehr über diese Entscheidung, obwohl unsere Klage leider abgewiesen worden ist. Dafür sind die Klagen des BUND, der Naturschutzinitiative sowie der GzSdW anerkannt worden. Unter anderen wurden wir aufgefordert, die Standorte unserer Wildkameras dem LANUV mitzuteilen. Dies können wir aber aus ethischen Gründen nicht verantworten, weil wir fürchten, dass solche Daten auch zur Verfolgung der Wölfe im Rahmen einer Abschussverfügung herangenommen werden, um die Wölfe zu lokalisieren.

Hier ein Blick ins Revier der Wolfsfamilie von Gloria. Auf dem Film sind erneut zwei Welpen zu sehen.

 

Gegen die Beschlüsse ist jeweils die Beschwerde bei dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster möglich.

Presseinfo des Verwaltungsgerichts: https://www.vg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/2024/17_01_24/index.php

 

NRW: Schafsbingo, um Schermbecker Wölfe weiter zu Rissen einzuladen?

Der Kreis Wesel hat sich entschieden, nicht gegen die Eilverfügungen mehrerer Verbände beim Oberverwaltungsgericht Einspruch einzulegen. Dies gab die Kreisverwaltung gestern noch in einer Pressemitteilung bekannt. Dennoch sehen wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. nur teilweise eine Entwarnung der Lage. Lesen Sie in unserem Artikel warum.

Dazu heißt es weiter, dass eine inhaltliche Bewertung der Allgemeinverfügung das Verwaltungsgericht Düsseldorf in den kommenden Wochen vornehmen wird.  Damit bleibt die Allgemeinverfügung des Kreises Wesel vorläufig ausgesetzt und es darf auf die Wölfin Gloria GW954f keine weitere Jagd veranstaltet werden.

Beispielfoto. ©Brigitte Sommer

 

Neben BUND und GzSdW gab auch gestern die Naturschutzinitiative bekannt, Klage eingereicht zu haben. Auch wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. haben am 21. Dezember eine Klage eingereicht.

Vater auf Spaziergang mit Welpen

Normalerweise geben wir niemals Standorte von Wölfen preis, oder veröffentlichen Filme mit Nennung einer bestimmten Region. Dies hat einen guten Grund. Wir befürchten, dass Hasser illegal Jagd auf Wölfe machen, wenn sie die Gegend in den Filmen erkennen. Hier wollen wir heute eine Ausnahme machen, weil es um Gloria von Wesel geht. Der Kreis Wesel hatte in seiner Allgemeinverfügung amtsblatt_nr._48_23-1 die Anwesenheit von mindestens zwei Welpen unterschlagen und einen Abschuss eines weiteren Wolfs bei einem Fehlschuss erlaubt. Doch nicht nur der Vaterwolf wäre hier ebenfalls in großer Gefahr gewesen, sondern auch die Welpen.
Auf dem Film ist der Wolfsvater und Gatte von Gloria mit den diesjährigen Welpen zu sehen. Es ist nicht Ingolf. Wir vermuten, dass der Bruder von Gloria, beide stammen aus Niedersachsen, illegal beseitig wurde. Vermutlich ist der Dämmerwaldrüde der Vater der diesjährigen Welpen. Wir haben diesen Film ausgesucht, weil man hier die Gegend nicht erkennen kann. Der Film ist aus dem Juni 2023. (Das Datum in der Kamera stimmt nicht)

 

 

 

Schafsbingo auf einer angeblich wolfsabweisenden Weide

Seit Tagen beobachten wir, wie hier bei Schermbeck,  wie verdächtig wenige Schafe zu völlig unterschiedlichen Zeiten auf diese Weide verbracht und wieder herunter geholt werden. Bei dem Zaun handelt es sich um ein Wilddrahtgeflecht mit Litzen oben und unten. Auf der Vorderseite ist genug Spannung. Am Waldrand ist keinerlei Spannung vorhanden. Siehe unsere Dokumentation hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/12/21/behoerdenwillkuer-nrw-schiessbefehl-auf-wolfsmutter-gloria/

mit einen Foto der Messung der Litze an der Waldseite.

Aktuelles Foto von der Weide. Im Hintergrund sind die Schafe zu sehen.

Wir gehen davon aus, dass auch in der kommenden Zeit bei wolfsabweisenden Zäunen die Spannung abgeschaltet werden könnte und Weidetiere ohne Schutz präsentiert werden, damit dadurch neue Gründe für einen Abschuss geschaffen werden.

 

Treibjagden in der Nähe des Teufelsstein

In der Nähe des Parkplatzes Teufelsstein fanden am Tag der Bekanntgabe der Abschussverfügung mehrere Drückjagden statt. Wir vermuten, dass man Gloria in ein bestimmtes Gebiet treiben wollte, oder die Wolfsfamilie trennen wollte, um sie dann leichter lokalisieren zu können. Evtl. wurden dort auch Köder ausgelegt oder es wurden Schafe auf Weiden verbracht, um dort in dem Gebiet Risse zu provozieren. Seit Anfang des Herbstes finden in dem Gebiet und auch im Gebiet südlich des Lippekanals ständig Treibjagden statt. Der Sinn von Treibjagden ist sogar unter Jägern umstritten, für die gehetzten Wildtiere, wie auch Hirsch, Reh und Wildschwein bedeuten solchen Jagden den reinsten Horror. Oft treffen die Jäger nicht richtig und angeschossene Tiere quälen sich tagelang unter Schmerzen zu Tode. Wegen des hohen Adrenalingehalts im Blut der gehetzten Wildtiere ist das Fleisch auch meistens ungenießbar. Auch die Wölfe in dem Gebiet werden so erheblich gestört. Illegale Abschüsse trauen wir einigen Personen zu. Wir setzen uns dafür ein, diese unsäglichen Drückjagden zu verbieten.

 

Drückjagd in der Nähe des Teufelsstein.

 

Drückjagd in der Nähe des Teufelsstein.

 

Bitte weiterhin aufmerksam bleiben

Wir bitten Wolfsfreundinnen und Wolfsfreude weiterhin Spaziergänge in den Gebieten nördlich der Lippe wie Dämmerwald usw. und auch südlich im Hünxer Wald zu unternehmen und Auffälligkeiten zu dokumentieren.  Wir haben Hinweise darauf, dass die Familie illegal beseitigt werden soll. Auch dokumentierte Jagdbewegungen können unterstützen.

 

Quellen:

https://www.kreis-wesel.de/de/presse/entnahme-woelfin-gw954f-allgemeinverfuegung-vorlaeufig-ausgesetzt/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/12/21/ausgeschossen-jagd-auf-gloria-schon-wieder-vorbei/

https://naturschutz-initiative.de/neuigkeiten?fbclid=IwAR1DlD6cBRq4mO6d9w8zaJ4cuIK-qLAEAuasbm7o-akjmU5bybLqQf6hBB4

 

Wir freuen uns über Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen.

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So könnt Ihr uns aktiv in den Wolfsgebieten helfen:

 

Wir freuen uns über neue Mitglieder aus allen Wolfsgebieten in Deutschland, die uns aktiv vor Ort draußen helfen wollen. Der erste Schritt ist ein Mitgliedsantrag:
Angriffe sind nicht zu befürchten, da wir die Identität unserer Aktiven nicht heraus geben.
Ihr könnt uns auch unterstützen, in dem Ihr unsere Merchandisingprodukten gegen Spende erwerbt: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/12/11/jetzt-aber-fix-mit-weihnachtsgeschenken-woelfen-helfen/

Ausgeschossen: Jagd auf Gloria schon wieder vorbei

Ein Weihnachtswunder für Mutterwölfin Gloria, über das wir uns riesig freuen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf verfügte heute, dass die Jagd auf Gloria ausgesetzt wird, bis über mehrere Eilanträge entschieden ist. Dies vermeldete heute Nachmittag die dpa.

Genannt wurden die Eilanträge von BUND und GzSdW, doch auch wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. haben einen Eilantrag vorbereitet und am 21.12.23 eingereicht.

Beispielfoto Wolfspaar © Brigitte Sommer

 

Mit den Zwischenverfügungen sollen vollendete Tatsachen verhindert werden

Das Gericht verwies dabei darauf, dass es einerseits um den Schutz einer streng geschützten Art und andererseits um die Abwendung ernster landwirtschaftlicher Schäden gehe. Dabei sind nach unserer Rechnung gerade mal 12 Schafe betroffen. Über die Eilanträge selbst soll in der kommenden Woche entschieden werden. Gegen die Beschlüsse ist allerdings Beschwerde bei dem Oberverwaltungsgericht NRW in Münster möglich.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. wird weiter mit verschiedenen Aktiven vor Ort sein, da wir eine hohe Gefahr eines illegalen Abschusses sehen.

Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes: https://www.vg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/2023/21_12_23/index.php

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Niedersachsen: Mutterwölfin des Burgdorfer Rudels totgeschossen

Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellte ja bereits Strafanzeige wegen des Erschießens eines falschen Wolfs im Raum Hannover. Nun stellt sich heraus, dass es die Mutter von sieben Welpen war.

Wir berichteten über diesen Fall bereits hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/10/23/wolfsschutz-deutschland-e-v-stellt-strafanzeige-falscher-wolf-in-niedersachsen-erschossen/

Beispielbild säugende Wölfin. © Brigitte Sommer

Gegen die eigentliche Abschussverfügung vom vierten Oktober auf den Vaterwolf des Burgdorfer Rudels hatte der Verein Freundeskreis frei lebender Wölfe e. V. geklagt und auch am 25. Oktober eine Eilverfügung erfolgreich durchgebracht. Bis zur endgültigen gerichtlichen Entscheidung darf nun gar nicht mehr auf das Burgdorfer Rudel geschossen werden.

 

Laut der Liste der DBB-Wolf ist der Abschuss am 13.10.2023 erfolgt. Die Mutterwölfin hat die Kennung GW1423f. http://www.dbb-wolf.de

 

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sind absolut schockiert und entsetzt über diese illegale Wolfstötung, die wohl als Schießgenehmigung getarnt war? Die Welpen des Burgdorfer Rudels sind zwar jetzt mit einem Alter von sechs Monaten schon fast so groß wie ihre Eltern, aber sie können sich noch nicht alleine ernähren. Der Vaterwolf wird große Probleme haben, alle durchzubringen, was zur Folge haben kann, dass nun mehr statt weniger Weidetierrisse stattfinden werden. Wölfe binden sich an den jeweiligen Partner ein Leben lang. Auch sie empfinden, wie wir Menschen, Trauer und Schmerz.

Die Bauern selbst profitieren von dieser eklatanten Fehlentscheidung kein bisschen, während sich aber stattdessen vielleicht ein Jäger aus Uetze seine Wolfstrophäe ins Wohnzimmer legen kann. Wildes Hineinschießen in bestehende Rudel ist einfach nur kaltherzig sowie dumm und kurzsichtig und es ist vernunftbegabten Politikern auch nicht würdig. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V.  mahnen an, dass hier wieder einmal mehr Eigeninteressen und Lobbyismus bedient wurden und wir fragen uns, warum hier die Basis von SPD und Grünen nicht lauthals protestiert. Es kann doch nicht sein, dass die jeweiligen kompletten Parteien derart krasse Fehlentscheidungen mittragen.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung

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Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

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Wolfsschutz-Deutschland e. V stellt Strafanzeige: „Falscher Wolf“ in Niedersachsen erschossen

Vor der Wahl in Niedersachsen hatten die Grünen noch gegen geheimes Schießen auf Wölfe geklagt. Kaum an der Macht, scheinen sie das Konzept des ehemaligen Umweltminister Lies (SPD) zu übernehmen. Aufgrund einer Abschussgenehmigung mit Geheimhaltungsdetails im Territorium Burgdorf wurde nun schon wieder ein „falscher Wolf“ erschossen.  Wolfsschutz-Deutschland e. V. hat Strafanzeige gegen Ausführende und Verantwortliche erstattet.

Der Burgdorfer Vaterwolf war eigentlich von der Region Hannover zum Abschuss freigegeben worden. Stattdessen wurde ein Wölfin getötet, meldeten mehrere Medien am 16. Oktober.

Es ist das siebte Opfer

Sieben Ausnahmegenehmigungen, sieben Mal wurde das falsche, gesetzlich geschützte Tier erschossen. Allerdings sind wir ja auch der Ansicht, dass auch eine Schießgenehmigung auf den Vaterwolf GW950m nicht gesetzlich gedeckelt ist.

Beispielbild Wölfin.

Regionspräsident Krach reichten diese fürchterlichen Einzelabschüsse allerdings nicht aus. So sagte er zum Nachrichtenportal T-Online: „Wir nehmen die Probleme mit dem Wolf und die damit verbundenen Sorgen der Menschen sehr ernst“. Erst vergangene Woche hatte sich Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) für eine „Schnellschusspraxis“ ausgesprochen. Krach reiche das aber nicht, schreibt T-online weiter.  Es gehe weniger um die Frage, ob einzelne Wölfe abgeschossen werden dürfen, dafür gäbe es bereits jetzt Möglichkeiten. Das Problem liege in der unterschiedlichen regionalen Ausbreitung des Wolfes. Es bräuchte nun ein regionales Bestandsmanagement der Wolfspopulation – wie im Koalitionsvertrag der Ampelregierung vereinbart. Dafür brauche es Änderungen auf europäischer Ebene, die es den Behörden, vor allem in Schwerpunkt-Regionen leichter machen, den Bestand zu reduzieren.

Ohne Gesetzesänderung ist das Schießen allerdings illegal. Schon die vorangegangene Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes verstieß gegen EU-Recht. Die meisten Genehmigungen des Vorgängers Lies (SPD) waren von Gerichten kassiert worden.

Als Umweltminister des Landes Niederachsen ist auch Christian Meyer (Grüne) für die Abschussgenehmigung mit verantwortlich. Doch wie viel Macht hat er überhaupt? Das Umfallen in Serie der Grünen scheint eine „geheime Macht“ im Hintergrund zu verursachen.

Pferdeattacke bei Burgdorf Hülptingsen kein Wolf

Nun kommt auch noch heraus, dass es gar kein Wolf war, der ein Pferd eines in Burgdorf bekannten Reiters am 13. August attackiert hatte, sondern ein Wolfshund. Jäger wollten anhand von Spuren einen Wolf erkannt haben. Bei einem anderen Rissvorfall bei Schafen bei Burgdorf dokumentierten wir mangelhaften Herdenschutz.

Klage läuft

Laut eigenen Angaben hat der Verein Freundeskreis frei lebender Wölfe e. V. gegen die Abschussgenehmigung geklagt. Auch eine Eilverfügung sei eingereicht worden. Leider hat diese Einreichung an sich noch keine aufschiebende Wirkung.

Laut Behörden sei nun eine 14-tägige Schießpause angeordnet, um zu sehen, ob Risse aufhören. Welche Risse überhaupt, fragen wir uns.

Hier unser Protest: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/09/28/niedersachsen-killerteam-auf-wolfsfamilie-angesetzt/

 

Quellen:

https://www.t-online.de/region/hannover/id_100260576/wolf-bei-hannover-erschossen-ist-es-problemwolf-gw950m-.html

 

Wir brauchen finanzielle Unterstützung

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Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

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