Schleswig-Holstein: Fake-News frisch vom Bauernverband

Bauernverband verwendet Foto einer Schweizer Tierschutzorganisation um gegen Wölfe zu hetzen

Eine ziemlich peinliche Aktion gibt es heute auf der Facebookseite des Bauernverbandes Schleswig-Holstein zu bestaunen. Unter dem Titel „“ist das die Lösung? Wildtiere und Nutztiere leiden! Warum zäunen wir den Wolf nicht ein? Wir haben genug Naturschutzgebiete“ wird dort ein Foto verwendet, auf das die Organisation Schweizer Tierschutz STS das Copyright hat. Auf unsere telefonische Nachfrage beim Verein in der Schweiz,  sagte man uns, dass man dem Bauernverband Schleswig-Holstein selbstverständlich nicht erlaubt habe, dieses Foto zu verwenden um gegen Wölfe zu hetzen. Man behalte sich nun weitere Schritte vor.

Besonders pikant: Auf dem Foto ist ein Reh zu sehen, das in einem Maisschutzzaun verendet ist. Vor allem große Anbaugebiete ohne Hecken werden mit solchen Zäunen versehen. Ein solches Bild ist vor allem ein Statement gegen Monokulturen und ein Vorwurf gegen die Ignoranz der Bauern. Wer einen solchen Zaun aufstellt, muss diesen nämlich täglich kontrollieren, damit sich kein Wildtier darin verfängt. Dies ist im Falle des Rehs sehr wahrscheinlich nicht geschehen, denn die tief in den Boden gewühlte Mulde spricht eher dafür, dass das Tier dort mehrere Tage mit dem Tod gekämpft hat und sich niemand dafür interessiert hat. 

Update 27.02.19 – Der Bauernverband entschuldigt sich für die Verwendung des Fotos, nicht aber für die Verbreitung von Fake-News. Gerne hätte er die Entschuldigung veröffentlicht. Das machen wir doch gerne. Vielleicht freut sich der Bauernverband auch über Feedback zur Fake-Geschichte einen Maisschutzzaun in Zusammenhang mit dem Wolf zu bringen? Kontaktdaten im Text.

Sehr geehrte Frau Sommer.

Wir haben einen Fehler gemacht und das Foto gelöscht, im Einvernehmen mit den Schweizern, die übrigens sehr höflich im Umgang waren. Dafür haben wir uns ausdrücklich bedankt. Das möchten wir auch bei Ihnen tun für den Hinweis. Deutlich: Der Fehler lag bei uns. Auch das kann Wolfsschutz gern berichten, wir sind gespannt!


Mit freundlichen Grüßen

 

Sönke Hauschild

BAUERNVERBAND SCHLESWIG-HOLSTEIN E.V.

E-mail: s.hauschild@bvsh.net

Internet: www.bvsh.net

 

Grüner Kamp 19-21    

24768 Rendsburg

 

Zwei gute Nachrichten – Wolf kommt weder ins Jagdrecht noch wird er geschossen: AfD und FDP blitzen beim Bundestag ab – Esten retten einen Wolf

Echtes Mitgefühl kennt keine Barrieren

In Estland sollen  Bauarbeiter einen Wolf gerettet haben, der durch eine Eisdecke über einem Fluss eingebrochen war. Dabei sollen sie ihn auf dem Schoß genommen haben und in einem Saunatuch gewärmt haben. Zitat: „Es ging alles so schnell, dass die sich gar keine Gedanken gemacht haben wen die da eigentlich vor sich haben . Das arme Tier war völlig fertig und durchgefroren . Erst als denen die Größe der Pfoten und das beachtliche Gewicht aufgefallen sind, kam die Idee, dass es ein Wolf sein könnte . In der Tierklinik dann die Gewissheit – die jungen Männer haben einen Wolf aus dem See gefischt und ihn quer über das Feld ins Auto getragen, um ihn in die Klinik zu bringen.“ Hier ein englischsprachiger Beitrag über die Geschichte: http://estonianworld.com/life/a-dog-rescued-from-an-icy-estonian-river-is-a-wolf/?fbclid=IwAR0DUFPX2_9hp3eqS0S0vg93frSJxQm7XqO8GnvNlRLCl9W4kEYoZ6DNqD8 sowie die erste Meldung gestern auf estnisch: https://parnu.postimees.ee/6528453/video-ja-galerii-noormehed-paastsid-jaisest-joest-hundi-ja-soojendasid-teda-sules-koera-pahe?utm_source=facebook.com&utm_medium=social&utm_campaign=share-buttons&utm_content=6528453&fbclid=IwAR0EttZ9hNduMEfv42LvEVkpv-WNAf1_PJPWpUgeLNS3A-kcG9Xc9zB_rKw

Dass der vermeintliche Hund ein Wolf war, haben die Bauarbeiter erst in der Klinik bemerkt.

In Estland hat man ein ganz anderes Verständnis zum Wolf als in Deutschland. So wurde er dort im vergangenen Jahr sogar zum Nationaltier gewählt.  Das Estnische Naturkundemuseum, Estlands Naturalisten-Gesellschaft und Vertreter des Tallinner Zoos kommentierten das Wahlergebnis so: „Der Wolf ist ein natürlicher Teil unserer Umwelt, und er lässt niemanden kalt.“, sagte die Volkskundlerin Marju Kõivupuu gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Sender ERR. „Der Wolf ist eines der beliebtesten Tiere in unseren Volksmärchen, es gibt über 500 Namen und Geschichten über das Tier.“ Das Wahlgremium begründete die Entscheidung damit, dass der Wolf ein „Symbol wilder, unberührter Natur“ sei. „Unsere Moore und Wälder werden oft als „Wolfsland“ bezeichnet. Wie kein zweites Tier dieser Region, hat der Wolf die Sprache und Kultur des Landes beeinflusst.“ Die Experten sagten außerdem, dass der Wolf als erfolgreiches Raubtier die Pflanzenfresser unter Kontrolle gehalten habe, damit habe er auch indirekt die Waldlandschaften geformt. „Der Wolf war für Tausende von Jahren der König unserer Moore und Wälder.“, betonte das Gremium. Weitere Charakterisierungen beschrieben den Wolf als „stark, extrem schlau, mit guter Ausdauer ausgestattet“. „Der Wolf ist ein Überlebenskünstler. Mutig verteidigt er seine Familie und sein Territorium vor anderen Wölfen. Wölfe respektieren ihre Eltern und lieben ihre Familie. Sie respektieren die Privatsphäre – sie möchten in Ruhe gelassen werden. Der Wolf verfügt über Charisma. All diese Eigenschaften prädestinieren den Wolf als Symbol für Estland und die Esten.“ Quelle: https://www.nordisch.info/estland/waehlt-den-wolf-zum-nationaltier/

Anträge der AfD und FDP gestern im Bundestag abgeschmettert

Der Bundestag hat am Donnerstag, 21. Februar 2019, zwei Anträge zumWolfsmanagement und -monitoring abgelehnt. Dazu lagen ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Herdenschutz und Schutz des Menschen im ländlichen Raum – Wolfspopulation intelligent regulieren“ (19/594) und ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Gefahr Wolf – Unkontrollierte Population stoppen“ (19/584) vor. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hatte eine Beschlussempfehlung (19/3034Buchstabe a und b) vorgelegt. Mit den Stimmen der Mehrheit des Hauses wurde der AfD-Antrag gegen das Votum der Antragsteller und bei Enthaltung der FDP abgelehnt. Der FDP-Antrag wurde in namentlicher Abstimmung mit 490 Ja-Stimmen und 149 Nein-Stimmen bei zwei Enthaltungen abgelehnt. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw08-de-wolfspopulation/594516?fbclid=IwAR1-ObWE7Qry4Nw2hWwvbcIGmqXB6IOem3qJCUjaUHdflPYQuLMne7z1H8A

 

 

 

 

 

 

Kein Schießbefehl auf Wolf im Allgäu – Bauernlobby abgeschmettert

Monatelang hatten bayerische Bauern im Allgäu versucht, einen Schießbefehl auf einen Wolf zu lancieren. Heute schreibt all-in folgendes:

Der Oberallgäuer Landrat Anton Klotz, der Bauernverband, der Alpwirtschaftliche Verein Allgäu und Vertreter der Tourismusbranche hätten die Regierung von Schwaben zum Handeln aufgefordert. In einem Schreiben hätten sie auf die „dringend notwendige Genehmigung der Entnahme von Schadwölfen im Allgäuer Raum“ hingewiesen. Eine Antwort hätten sie monatelang nicht bekommen. Jetzt hätte die Behörde auf Anfrage  der Zeitung mitgeteilt, dass es derzeit keinen Handlungsbedarf gebe.

Und wieder erfahren Wolfsfreunde Beschlüsse aus den Medien. Pressemeldungen scheinen wohl nicht mehr als notwendig erachtet zu werden. Hier der komplette Artikel:

https://www.all-in.de/kempten-allgaeu/c-rundschau/es-bleibt-dabei-keine-abschuss-genehmigung-fuer-wolf-im-allgaeu_a5026833?fbclid=IwAR0MW_ue-IrauVDA3cQinElDdhmQt7SLZhlnrvi3WiJp7GuBoFheziXlEU4

 

Niedersachsen – Schießbefehl auf Wolf Roddy vorerst ausgesetzt!

Die Sondergenehmigung zum Abschuss des Leitwolfs aus dem Rodewalder Rudel im Landkreis Nienburg ruht vorerst. Das hat das niedersächsische Umweltministerium auf Anfrage von NDR 1 Niedersachsen bestätigt. Grund ist, dass der „Freundeskreis freilebender Wölfe“ juristisch gegen den geplanten Abschuss vorgeht,“ schreibt der NDR heute.

Skandalös ist es, dass es schon wieder keine offizielle Pressemeldung seitens des Umweltamtes zur Rücknahme des Schießbefehls auf den Leitrüden des Rodewaldrudels gibt, und es nur ein Statement von Minister Lies´Sprecher  in der Presse dazu gibt. Dennoch freuen wir uns auch von Wolfsschutz Deutschland e. V. sehr darüber, dass sich hier das Recht gegenüber Wildwestpolitik durchgesetzt hat. Wir hoffen sehr, dass dem Schießfehl bald von gerichtlicher Seite endgültig ein Ende gesetzt wird. Hier der komplette Bericht.

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Wolf-aus-Rodewald-wird-vorerst-nicht-geschossen,wolfsrudel148.html?fbclid=IwAR3-feE82AvxacpcB1L8YkicXz8-YLoBZmpkq4YVXUTMCcFySDZ_GlYEuwE

 

 

Willkommen Wolf? So haben sich das Dani, Roddy, Gloria, Senni und Co. wirklich nicht vorgestellt!

Danke an Anke Krämer für den treffenden und wunderbar gezeichneten Cartoon, den wir exklusiv und in Erstveröffentlichung bringen dürfen! 

Unsere Petitionen  http://www.change.org/woelfe

http://www.change.org/pumpak

und http://www.change.org/wolfsschutz

bitte weiter unterstützen. 🙂

Offener Brief mit Email-Aktion an Olaf Lies: Wir fordern Nachbesserung des Wolfsmanagementplans statt Schießbefehl auf Rodewaldwölfe in Niedersachsen

Wir fordern: Nachbesserung des Wolfsmanagementplans statt Schießbefehle auf Wölfe in Niedersachsen

Vorab per Mail an: Minister@mu.niedersachsen.de in Kopie an Stefan Weil ministerpraesident@stk.niedersachsen.de

Umweltminister Olaf Lies

Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz
Archivstraße 2

30169 Hannover

 

Guten Tag Herr Lies,

eine offizielle Pressemitteilung ihres Ministeriums gibt es dazu nicht, also müssen wir uns leider die Informationen aus der Presse besorgen. In zahlreichen Tageszeitungsartikeln werden Sie dahingehend zitiert, dass Sie planen Ihre Zustimmung zum Abschuss von Roddy, dem Rüden des Rodewalder Rudels, zu erteilen. Andere Quellen geben an, dass Sie sogar das komplette Rudel erschießen lassen wollen.

Als Grund wird angegeben, dass es Angriffe und Risse auf Minishettys und Minishettyfohlen gegeben habe. Diese Pferderassen sind nicht größer als ein Schaf. Wie soll ein Wolf wissen, dass Besitzern von Schafen Schadensersatz gezahlt wird (neuerdings laut EU sogar 100 % und auch 100 % der Anschaffungskosten von wolfsabweisenden Zäunen) und bei Kleinpferden und Kälbern weder Schutzvorrichtungen in Niedersachsen  gefordert, noch gefördert werden?

Seit mehr als einem Jahr ist bekannt, dass in der Gegend um Rodewald Wölfe leben. Besitzer von Kleinpferden hatten also genug Zeit, sich auf die Situation einzustellen. Warum bringt man die Tiere nicht wenigstens nachts in den Stall? Bei der Pferdehaltung handelt es sich zudem um ein Hobby und Privatvergnügen das hier mit einem berechtigten Interesse der Allgemeinheit und der Gesetzeslage der EU kollidiert. Der Wolf steht nicht umsonst unter dem höchsten Schutzstatus. Auch Deutschland hat entsprechende Verträge unterschrieben. Der Wolfsbestand in Deutschland ist noch immer nicht in einem sicheren Erhaltungszustand. Eine weitere Vermehrung der Wölfe ist notwendig und gewollt. Hier sollen anscheinend private Interessen gegen Interessen der Allgemeinheit ausgespielt werden. Können oder wollen Besitzer ihre Tiere nicht schützen, sollten sie Überlegungen anstellen, ihr Hobby aufzugeben. Schützt ein Hobbyhalter/in seine/ihre Tiere nicht, kann dies eigentlich auch tierschutzrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Die Rissstatistik zeigt keine extremen Rissvorfälle auf.  Diverse Vorfälle sind noch gar nicht ausgewertet und so steht damit überhaupt nicht fest, selbst wenn es tatsächlich Wolfsrisse gewesen sein sollten, um welche Tiere es sich genau gehandelt hat.
https://www.nlwkn.niedersachsen.de/…/nutztierschaeden-16170…

Warum fordern Sie also Wolfsabschuss, statt entsprechende Zäune für Shettys und andere Ponys sowie deren Fohlen in den Wolfsmanagementplan aufzunehmen? Bei gewerblichen Züchtern sollte dies genauso geregelt werden, wie bei Berufsschäfern.

Dazu kommt, dass sich zur Zeit die Wölfe wieder paaren. Die Wölfin könnte also erneut tragend sein. Würde nun der Leitrüde erschossen werden, würde dies nicht weniger, sondern mehr Angriffe auf Weidetiere nach sich ziehen. Denn die Wölfin müsste den Nachwuchs alleine durch bekommen und wäre auf die Mithilfe von zwei unerfahrenen Jungtieren aus dem Vorjahr angewiesen. Ein Abschuss des kompletten Rudels verstößt außerdem ganz klar gegen EU-Recht.

Sollten Sie einen Schießbefehl erteilen und Wölfe aufgrund dessen getötet werden, werden wir Anzeige erstatten und eine Beschwerde an die EU einreichen.

Mit den besten Grüßen

 

Brigitte Sommer

Vorsitzende Wolfsschutz Deutschland e. V.

www.wolfsschutz-deutschland.de

 

Problemzäune in Schleswig-Holstein: Jetzt auch noch falsche Höhenangaben von Amts wegen?

Die Lage in Schleswig-Holstein um den von einem Schießbefehl bedrohten Wolf  Dani spitzt sich immer mehr zu. Schon tausende haben sich an unserer Email-Aktion https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/01/24/schleswig-holstein-offener-brief-an-umweltminister-albrecht-unterlassen-sie-den-schiessbefehl-auf-wolf-dani/ an Umweltminister Albrecht (Grüne) beteiligt. Nun kommen immer mehr Ungereimtheiten ans Licht. So heisst es beispielsweise falls man Dani nicht vor die Flinte bekomme, sei es genauso rechtens irgendeinen anderen Wolf abzuschießen. Mehrere Jäger sollen sich bereits gemeldet haben. Sie scheinen bereits voll im Blutrausch zu sein.

Gleichzeitig beklagt sich die Jägerschaft darüber, dass es gar nicht so einfach sein würde, wäre der Schießbefehl endlich erteilt, Dani auf insgesamt zirka 400 Quadratkilometern zu finden. Deshalb überlege man, den Wolf anzufüttern. Dabei ist das Anfüttern von Wölfen nach Gesetzeslage strengstens verboten.

Nun haben wir von einer Informantin Fotos von Zäunen erhalten, die angeblich bereits 1,20 Meter hoch gewesen sein sollten. Zitat:

Ich habe auf folgenden Bericht http://m.kn-online.de/Nachrichten/Schleswig-Holstein/Zwei-Schafe-gerissen-Diskussionn-um-wolfssichere-Zaeune, die KN angeschrieben. Ich war am Tag, als Wolfsberater, TV etc. in Westerhorn waren, mit einer Freundin an der besagten Weide spazieren. Nach dem Bericht der KN über einen 1,20m überwundenen Zaun, musste ich am nächsten Tag dort mal mit dem Zollstock nachmessen. Nur ein kleiner Bereich war mit einem Netzzaun 1,20 gesichert. Der größte Teil war mit 4 Litzen gerade mal 1 m gesichert. Habe mich bei den KN über die schlechte Recherche beklagt. Die Nachricht, die ich von den KN erhielt, hat mich doch sehr erstaunt. Die Information über die Höhe von 1,20m habe die Redakteurin direkt vom Landeskoordinator für Wolfsfragen erhalten.

Das wiederum sollte nun einige Fragen nach sich ziehen:

Die Bilder sprechen für sich. Eine Stromprüfung wurde zwar nicht durchgeführt, doch auf einigen Bildern ist deutlich zu sehen, dass Gras und Gestrüpp in den Zaun hineinreicht. Eine Stromführung wird dadurch unterbrochen. Das Hauptargument für die „Entnahme“ Danis sei das mehrmalige Überwinden von vorschriftsmäßigen Zäunen. Diese Zäune sehen auf keinen Fall so aus. Ergo wäre ein Grund für einen Schießbefehl auf gar keinen Fall gegeben. Zudem verstößt der Passus „mehrmaliges Überwinden von Zäunen“ in Wolfsmanagementplänen sowieso gegen EU-Recht und dürfte einer Klage einer Umweltorganisation nicht standhalten. Da der NABU seine Zustimmung zum Abschuss von Dani gegeben hat, könnten aber Basismitglieder von WWF und BUND auf ihre Vereine einwirken.

cof

 

 

 

Schleswig- Holstein: Offener Brief an Umweltminister Albrecht – Unterlassen Sie den Schießbefehl auf Wolf Dani!

Offener Brief an

Vorab per Email:

pressestelle@melund.landsh.de

Jan Philipp Albrecht (Die GRÜNEN Bündnis 90)

Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung

Düsternbrooker Weg 104

24105 Kiel

Kein Schießbefehl auf Wolf Dani (GW 924m) in Schleswig-Holstein

Sehr geehrter Herr Albrecht,

halten Sie sich bitte an Recht und Gesetz und geben Sie Dani nicht zum Abschuss frei. Nach der Gesetzeslage ist ein Abschuss des aus Dänemark stammenden Jungwolfs nicht legal. Nur sechs Mal soll das Jungtier Zäune ausgetrickst haben.  Ein Insider, der direkt in den Fall involviert ist sagt, dass die Aufrüstungsmöglichkeiten für Zäune noch nicht ausgeschöpft worden sein sollen. So wurde beispielsweise noch nicht ausprobiert, eine obere Litze auf Zäune zu setzen, sodass sich eine Gesamthöhe von 1,20 Metern ergibt.

Außerdem sieht die Gesetzeslage erst eine vorherige Vergrämung des Wolfs vor. Diese müsste also unverzüglich in Angriff genommen werden.

Desweiteren hat eine Zaunkontrolle durch ein Vereinsmitglied von Wolfsschutz Deutschland e. V. im Landkreis Pinneberg ergeben, dass dort die meisten Zäune gerade mal eine Höhe von 45 Zentimetern haben. Dies ist keinesfalls als wolfsabweisend anzusehen.

Zusätzlich schließen wir uns der Einschätzung der Richterin a. D. Almuth Hirt an, die folgendes erläutert: Zitat:  „Schäden, die Hobbyschafhalter durch Wölfe erleiden, scheiden von vornherein aus. Erforderlich sind vielmehr erhebliche Schäden gewerblicher Tierhalter. Ein erheblicher Schaden ist nur ein grundrechtsrelevanter Schaden am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Solch ein Schaden ist anzunehmen, wenn der Betrieb infolge des Artenschutzes schwer und unerträglich betroffen ist, obwohl der Betriebsinhaber alle Anstrengungen unternommen hat, dem entgegenzuwirken.“

Alle Anstrengungen sind noch nicht unternommen worden. Dies ist auch auf keinen Fall gegeben, wenn nur ein paar Schafe einer Herde betroffen sind. Zumal die Schäden durch Wolfsrisse gerade mal 1-2 % der natürlichen Letalität bei Schafen ausmachen.

Dazu kommt noch, dass EU-Kommissar Phil Hogen erst kürzlich auf der Grünen Woche Weidetierhaltern erneut zugesagt hat, dass alle Schäden, die von Wölfen verursachst werden, aus einem EU-Topf übernommen werden können. Das heisst im Klartext: 100%iger Schadensersatz. 

Den betroffenen Schäfern sind demnach also bis dato gar keine schweren oder unerträglichen Schäden entstanden.

Schlussendlich kann nicht sichergestellt werden, dass der Wolf abgeschossen wird, der für die Risse verantwortlich war. Ebenso ist nicht sicher, dass Wolf Dani sich in der Gegend fest ansiedeln wird. Da der Erhaltungszustand des Wolfs in Deutschland noch immer als schlecht beurteilt wird, ist jeder junge Wolf, der seinen Anteil zur weiteren Vermehrung des Wolfs in Deutschland beitragen kann, zu schützen. 

Dass Wölfe getötet werden dürfen, die mehrmals Weidezäune überwinden, widerspricht EU-Recht. Zudem ist hier Tür und Tor zu absichtlicher Anfütterung von Wölfen eröffnet, um Wolfsabschüsse fordern zu können. Ob ein Zaun wirklich wolfsabweisend war, den ein Wolf angeblich überwunden habe, kann nie zu 100 % sichergestellt sein, da zwischen Riss und Kontrolle von Wolfsberatern Stunden bis Tage vergehen und Zäune vorher manipuliert worden sein können.

Zusammenfassung: Die Gesetzeslage gibt einen Abschuss des Wolfs Dani nicht statt. Wir bitten Sie, einen entsprechenden Antrag abzulehnen. 

Mit den besten Grüßen

Brigitte Sommer

Vorsitzende Wolfsschutz Deutschland e.V.

Schießwütige CDU-Lobbypolitiker erneut vor EU abgeblitzt – Wölfe in keinem günstigen Erhaltungszustand in Deutschland

Im Rahmen der GRÜNEN Woche in Berlin, sind CDU-Politiker, die Wölfe regulieren, das heißt schießen wollen, wieder einmal mit ihren Wünschen nicht durchgekommen. EU-Agrarkommisar Phil Hogan betonte erneut, dass Weidetierhalter in Zukunft besser unterstützt werden können. So kündigt Hogan an, dass Schäden, die Wölfe verursachen künftig durch einen EU-Etat bezahlt werden. Sogar Kosten für Schutzzäune und Herdenschutzhunde sollen übernommen werden. Eigentlich ein Grund, das Jammern der Bauernlobby zu beenden, oder?

Zudem machte Phil Hogan in aller Deutlichkeit klar, dass die EU nichts am Schutzstatus verändern würde. Die dürfte dann auch eine klare Absage an die geplante Sächsische Wolfsverordnung sein. Dort will man den Schutzstatus des Wolfs vom höchsten Schutz heruntersetzen. Der sächsische Landrat Harig hatte allerdings schon am 21. September 2018 eine Antwort erhalten, die klarstellen dürfte, dass die EU auch bei künftigen Abschussplänen der CDU nicht mitspielen will.

Hier ein Auszug aus der Antwort von Referatsleiter Nicola Notaro 

Lassen Sie mich bitte klarstellen, dass sich der Wolf in Deutschland in einem ungünstigen-schlechten Erhaltungszustand befindet, obwohl er sich in einigen anderen europäischen Mitgliedsstaaten in einem günstigen Erhaltungszustand befindet. Dies wurde seitens der zuständigen deutschen Behörden im Artikel 17 Bericht nach der FFH- Richtlinie mitgeteilt.

Selbst wenn der Wolf in Anhang V (Anm. also im geringeren Schutzstatus) gelistet wäre, gäbe es weiterhin die Verpflichtung, einen günstigen Erhaltungszustand zu erreichen. Es müssten Maßnahmen ergriffen werden, um diese Raubtierart zu schützen, die eine grundlegende Rolle im Ökosystem spielt.

…..In Ihrem Brief haben Sie den Vorschlag präsentiert, dass alle Wölfe, welche sich bis zu einem bestimmten Umkreis von Gebäuden aufhalten, abgeschossen werden sollten. Dem ist zu entgegnen, dass aufgrund der Nähe eines Wolfes zu Gebäuden per se noch keine unmittelbare Gefahr ausgehen kann, insbesondere dann nicht, wenn geeignete Schutzmaßnahmen für Nutztierbestände vorgesehen wurden.

Wenn keine andere Alternative verfügbar ist, ist die Tötung von einzelnen Wölfen bei Vorliegen der Ausnahmetatbestände nach Artikel 16 auch dann möglich, wenn die Art, wie in Deutschland, in Anhang IV aufgeführt ist, vorausgesetzt, dass dies das zukünftige Erreichen eines günstigen Erhaltungszustands nicht verzögert.

In Ihrem Brief stellen Sie die These auf, dass sich die Wolfspopulation unkontrolliert jährlich um 30% erhöht. Gerade für Sachsen zeigt sich, dass es seit 2015 zu einer Sättigung der Wolfpopulation gekommen ist, wie die das Kontaktbüro „Wölfe in Sachsen“ dokumentierte.

Also bestätigt die EU, dass sich Wölfe eben nicht unkontrolliert vermehren, sondern sich dem Platz- und Nahrungsangebot anpassen.

Hier das komplette Antwortschreiben des Referatsleiters an den sächsischen CDU Landrat Harig: Schreiben EU Kommission an Landratsamt Bautzen wg. Schutzstatus Wolf